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Thomas Gottweiss

CDU 13.06.2024 Sitzungen 7/140

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne! Ich grüße auch die Besuchergruppe aus Saalfeld-Rudolstadt vom Abgeordneten Kowalleck. (Beifall CDU) Wir haben heute ein sehr spannendes Thema: die kommunale Wärmeplanung. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hält die kommunale Wärmeplanung für ein sehr wichtiges Themenfeld. Wir haben sehr viele Kommunen, die sich bereits jetzt auf den Weg gemacht haben, eine kommunale Wärmeplanung in eigener Verantwortung, im eigenen Wirkungskreis vorzunehmen. Es ist so, dass die Kommunen die Aufgabe haben, sich um die Energie zu kümmern. Sie haben auch die Aufgabe, sich um die Bauleitplanung zu kümmern und generell Entwicklungstendenzen zu organisieren. Natürlich haben sehr viele Kommunen erkannt, dass die kommunale Wärmeplanung wichtig ist und haben aus eigenem Antrieb gesagt: Wir machen dort eine Planung, wir haben auch Ideen, wie wir zentrale Lösungen organisieren können, die die Bürger entlasten, indem die Bürger selber keine großen Investitionen in ihre eigene Heizung machen müssen, sondern die Möglichkeit haben, an eine zentrale Lösung angeschlossen zu werden. Das ist der Weg, den wir als CDU-Fraktion auch unterstützen würden, die Kommunen hier an der Stelle zu motivieren und Anreize zu setzen, auch entsprechende Förderungen bereitzustellen, damit man die wichtige Aufgabe wahrnehmen kann. Der Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, geht jedoch in eine ganz andere Richtung. Erstens ist es so, dass die kommunale Selbstverwaltung hier nicht im Mittelpunkt steht, sondern die kommunale Wärmeplanung soll verpflichtend für alle eingeführt werden, sodass es nicht mehr ein eigener Antrieb ist, diese Dinge zu machen. Das größere Problem ist an der Stelle, dass gleichzeitig festgelegt wird, dass diese Aufgabe, die zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung und dem eigenen Wirkungskreis gehört, in den übertragenen Wirkungskreis kommen soll. Dieses Verschieben in den übertragenen Wirkungskreis bedeutet, dass die Gemeinden nicht mehr die Möglichkeit haben, eigene Impulse zu setzen. Es ist so, dass generell die Gemeinde- und Stadträte aus dieser ganzen Frage rausgehalten werden, weder darüber debattieren können, sie können keine eigenen Ideen einbringen, sie können keine ortsspezifischen Gedanken vorbringen, sondern sie werden rausgehalten. Besonders krass ist diese Situation natürlich für die kleinen Gemeinden, die Verwaltungsgemeinschaften angehören. Dort ist es ausschließlich der Gemeindeverwaltung übertragen, diese Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wahrzunehmen. Das heißt, die Gemeindeverwaltung macht eine Ausschreibung, mit der ein Planungsunternehmen den Auftrag gibt. Der Hinweis wird sein: Überprüft erst einmal die Wirtschaftlichkeit. Das Ergebnis wird sein, dass sehr große Bereiche im ländlichen Raum von möglichen zentralen Lösungen ausgeschlossen werden und hier nicht mehr die Möglichkeit haben, darauf Einfluss zu nehmen.

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