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Olaf Müller

GRÜNE 13.06.2024 Sitzungen 7/140

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, Besucherinnen und Besucher haben wir doch noch einige wenige, auch Sie, herzlich willkommen, und werte Kolleginnen und Kollegen, die sich für dieses Thema noch interessieren, wir sprechen heute über die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, kurz HAW. Einige kennen sie noch unter der ehemaligen Bezeichnung Fachhochschulen, also FH. Endlich können HAWs ein Promotionsrecht erhalten, wenngleich erst einmal ein fachlich begrenztes und befristetes. Die Anhörung hat gezeigt, dass die HAWs mehr als bereit in den Startlöchern stehen. Das Gesetz bedeutet konkret, dass nicht die gesamte Hochschule das Promotionsrecht bekommt, sondern ein Fachbereich, der besonders forschungsstark ist und ein sogenanntes Promotionszentrum bildet. Die Einrichtung eines Promotionszentrums kann auch hochschulübergreifend erfolgen. Da gab es wohl in der letzten Plenarsitzung etwas Verwirrung, damit möchte ich das hier an dieser Stelle noch mal ganz klar und deutlich zum Ausdruck bringen. Promotionsrecht für HAWs ist seit 2009 Bestandteil grüner Forderungen im Hochschulbereich und des grünen Wahlprogramms. Deshalb freut es uns wirklich, dass wir es endlich hier und heute realisieren können. Es war im Wissenschaftsbereich mehr als klar, dass es hier eine Erneuerung geben muss. Thüringen ist eines der letzten Bundesländer, das eine solche Regelung bisher nicht umgesetzt hatte. Das bisherige Verfahren als Kooperationsverfahren zwischen HAWs und Uni lief bislang eher etwas holprig. Zuständigkeiten, Betreuung und die Rückmeldung bzw. Kommunikation mit und zwischen den Hochschulen und Dozentinnen verlief oft stockend. Viele Studierende sind daher einfach direkt zur Promotion an eine der Universitäten gegangen. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist tatsächlich ein echter Standortnachteil, zumal knapp die Hälfte der Erststudierenden sich an unseren HAWs einschreiben. Die Unterstützung für ein Promotionsrecht ist schon seit Jahren breit aufgestellt. Von Gewerkschaften über das Centrum für Hochschulentwicklung CHE bis zum Wissenschaftsrat gibt es eine breite Befürwortung und Empfehlungen für ein eigenständiges Promotionsrecht an den HAWs. Zudem war die Anerkennung der Forschungsleistung der HAWs schon lange überfällig. Auch die meisten Universitäten sehen die Angleichung der Hochschulformen und erkennen sie an. Einige Besitzstandswahrer gibt es leider auch heute noch. Kurz: Die Modernisierung des Hochschulgesetzes wird deshalb höchste Zeit und wir begrüßen die vorliegende Gesetzesänderung überaus. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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