Hoffmann
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, der vorliegende rot-rotgrüne Gesetzentwurf behandelt die Landesumsetzung des Ende 2023 auf Bundesebene beschlossenen Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Dies wiederum korrespondiert mit dem Gebäudeenergiegesetz, mittlerweile berühmt als Heizungsgesetz. Es schreibt vor, dass die Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 und Gemeindegebiete mit weniger oder gleich 100.000 Einwohnern bis Mitte 2028 diese Wärmepläne umsetzen müssen, was – Überraschung! – mit einem personellen und finanziellen Mehrbedarf einhergeht und vom Gemeinde- und Städtebund bereits angemahnt wurde. Die vom Bund prognostizierten Kosten dieser Planung anhand des Königsteiner Schlüssels von 11,7 Millionen Euro für die Erstellung sowie ein anschließender jährlicher Erfüllungsaufwand für die Fortschreibung in Höhe von 800.000 Euro jährlich reichen absehbar nicht aus, und Rot-Rot-Grün versucht sich als Retter in der Not, der aber das Elend mitverursacht hat. Die Erkenntnis, dass dieser ganze Wärmepumpenirrsinn grundsätzlich abzulehnen ist, bleibt nämlich aus. Die TEAG schreibt dazu in ihrer Stellungnahme in der schriftlichen Anhörung – ich zitiere –: „Die Erstellung der Fachgutachten wird von den Kommunen mit einem Mehr an Leistungen in der Regel fremd vergeben […], [die] Erstellung der Fachgutachten muss mit einem größeren Kostenrahmen ausgestattet werden, mehr als 13 Millionen Euro.“ Die ebenfalls in der Anhörung befindliche Gemeinde Langenwetzendorf schreibt – ich zitiere –: „Ein genauer finanzieller Aufwand zur Umsetzung ist nur geschätzt zu ermitteln. Bisherige Verfahren, die vergleichbar wären, sind nicht vorhanden. Erfahrungen, wie zum Beispiel das Förderverfahren zum schnellen Ausbau der Internetversorgung, könnten als eine grobe Annahme herangezogen werden. Hier kann für unsere Gemeinde […] ein Planansatz von […] [250.000 Euro] angesetzt werden. Das entspräche 58,14 [Euro pro Einwohner].“ Neben den Kosten spielt der Personalaufwand eine Rolle. Die Ingenieurkammer Thüringen schrieb – ich zitiere –: „Diesseits wird vermutet, dass die Fristen zum Erstellen eines Wärmeplans von einem Teil der betroffenen Kommunen als zu knapp bemessen eingeordnet werden. Insbesondere die in kleinen Kommunen zur Verfügung stehende Personalausstattung und eine permanent hohe Arbeitsauslastung gestalten jegliche Befassung mit ‚Zusatzaufgaben‘ kompliziert.“ Die Architektenkammer sagte – ich zitiere wiederum –: „Wir schätzen den Beratungsbedarf des überwiegenden Teils der Thüringer Kommunen als sehr hoch ein und sehen daher dringend die Notwendigkeit einer externen Beratung […]. Zudem ist eine Weiterbildung der mit der kommunalen Wärmeplanung betrauten kommunalen Bearbeiter notwendig.“ Und weiter: „Allerdings ist zu befürchten, dass insbesondere mittlere und kleine Kommunen, die bereits jetzt unter Personalmangel leiden, mit dieser weiteren Aufgabe überfordert sein werden. Neben der Vergabe, Bereitstellung von Basisdaten und Betreuung der Planungsaufgabe ist für das begleitende Monitoring und die Umsetzung zusätzlicher bzw. erhöhter Personalbedarf zu erwarten.“ Die Zuschriften deuten an, dass die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes Kosten verursachen und personelle Ressourcen geradezu verschlingen wird. Dazu kommt, dass die zeitliche Umsetzung, das heißt, die Einhaltung der oben genannten Fristen, fraglich ist, vor allem wenn Geld und Fachkräfte fehlen. Nun kann man symptomatisch an der Ausführung des umstrittenen Bundesgesetzes herumdoktern oder man spricht grundsätzlich aus, dass das Wärmeplanungsgesetz in Verbindung mit dem Heizungsgesetz und dem linken Wärmepumpenwahn ideologisch verursacht ist und deswegen abgelehnt werden muss.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Langweilig!)
Wer hier zustimmt, begrüßt auch die mit dem Gebäudegesetz einhergehende Enteignung der Bürger, und er braucht sich dann auch nicht wundern, Herr Möller, dass er in der Wählergunst verliert, um nicht zu sagen, geradezu abschmiert.
(Beifall AfD)
Denn die Menschen wollen nicht abgeholt, mitgenommen oder zurechttransformiert werden. Die wollen ihr Leben leben, ohne linke und grüne Bevormundung. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
