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Laura Wahl

GRÜNE 13.06.2024 Sitzungen 7/140

Thüringer Bauordnung BO) (Thür

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörende, wir debattieren heute in zweiter Lesung über die Novelle der Thüringer Bauordnung. Im Großen und Ganzen handelt es sich dabei um eine ziemlich unspektakuläre Angelegenheit, denn im Wesentlichen handelt es sich um rechtliche Anpassungen an das Europarecht und um Übernahmen aus der 2002 neugefassten Musterbauordnung des Bundes. (Beifall DIE LINKE) In Bezug auf diese Anpassungen an beide Rechtsnormen möchte ich beispielhaft kurz auf zwei Änderungen eingehen. Bei der ersten Änderung handelt es sich um die eingeschränkte Bauvorlagenberechtigung in § 67. Das Änderungserfordernis ergibt sich aus einem Vertragsverletzungsverfahren der EU. Der jetzt im Gesetzentwurf enthaltene Formulierungsvorschlag wurde nach Auskunft des Infrastrukturministeriums mit der Europäischen Kommission europarechtskonform abgestimmt – also vor allem eine formale Anpassung. Bei der zweiten Änderung geht es um das barrierefreie Bauen in § 53. Auch in diesem Fall ist es so, dass sich Thüringen hier weitgehend an die Änderungen aus der Musterbauordnung anlehnt, also dem Beispiel anderer Länder folgt. Wir halten die Änderungsvorschläge in diesen beiden Fällen für sehr vertretbar und werden dem gesamten Gesetzentwurf als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deshalb auch zustimmen. Neben diesen formalen Änderungen in der Bauordnung ergeben sich tatsächlich aber auch noch einige inhaltliche Verbesserungen, die sich zum Beispiel aus den Vorgaben des Europarechts über die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ergeben. In der neuen Thüringer Bauordnung finden sich für die Förderung der Mobilitätswende und einer kostengünstigen erneuerbaren Energieversorgung einige Verbesserungen: die Verringerung der Abstände bei Dachsolaranlagen, eine Vereinfachung der Verfahren bei Freiflächen-Solaranlagen, die Möglichkeit für nachträgliche Wärmedämmungen, die verringerten Abstandsregelungen bei Wärmepumpen oder auch die Erleichterungen zur Aufstockung von Gebäuden. Und gerade das Letzte ist zum Beispiel einer der kleinen Bausteine, mit denen wir die Flächenneuversiegelung ein Stück weit eindämmen können. Ganz besonders freut mich, dass nun auch die verpflichtende, gleichberechtigte Herstellung von Fahrradstellplätzen bei Neubauten endlich Pflicht wird. Mit dieser neuen Bauordnung können Städte nun auch endlich eine Stellplatzsatzung erlassen. Dies gibt den Gemeinden mehr Freiheit bei der Parkplatzsteuerung und ist eine langjährige Forderung vonseiten der Kommunen, aber auch Initiativen, die sich für die Mobilitätswende einsetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also tatsächlich einige Verbesserungen für den Klimaschutz. Aber es bleibt dennoch festzuhalten, dass die Möglichkeiten mit dieser Novelle nur unzureichend genutzt werden. Wir Grüne werden daher in der nächsten Legislaturperiode das Thema „Bauordnung“ mit mehr Zeit auch wieder aufgreifen. Zukunftsweisend wäre etwa gewesen, dem Beispiel elf anderer Bundesländer zu folgen und endlich ordnungsrechtlich zu verankern, dass bei jedem Neubau in Thüringen eine Solaranlage ganz selbstverständlich dazugehört. So gibt es in der bayerischen Bauordnung seit dem letzten Jahr eine Pflicht zur Nutzung der Solarenergie auf Dachflächen, die sich beispielsweise auch auf die landeseigenen Immobilien bezieht. Vor diesem Hintergrund bewerten wir Grüne es als eine vertane Chance, dass sich diese Regelung nicht im Gesetzentwurf der Landesregierung wiedergefunden hat. Aber so sinnvoll solche Einzelregelungen wie zum Beispiel für Solarenergie auch sind, ganz grundsätzlich festzuhalten bleibt: Wir brauchen eine Bauwende in Deutschland. Das zeigt allein schon der Blick auf folgende Zahlen: Der Bau- und Gebäudesektor in Deutschland ist für 90 Prozent des Rohstoffverbrauchs, für 55 Prozent aller Abfälle und für 40 Prozent aller Treibhausgasemissionen verantwortlich. Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünschen wir uns deshalb, dass sich die Landesregierung im Rahmen der Bauministerkonferenz bei der Weiterentwicklung der Musterbauordnung für ein nachhaltiges und klimagerechtes Baurecht mit voller Kraft einsetzt. All dies zeigt den Weiterentwicklungsbedarf der Thüringer Bauordnung für die nächste Legislaturperiode. Heute jedoch steht die Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf an. Dazu muss man sagen, dass dieser vor allem die Thüringer Bauordnung auf den Stand der europa- und bundesrechtlichen Vorgaben anpasst. Er enthält Verbesserungen in Bezug auf die Energie- und Verkehrswende und vor allem schafft er Rechtssicherheit für viele dringend notwendige Bauinvestitionen in Thüringen. Von daher kann ich die Arbeitsverweigerung der CDU, die auch schon vor drei Monaten im ersten Plenum angekündigt worden war und sich nun in der heute vorgebrachten Position weiterhin verfestigt, absolut nicht nachvollziehen, denn es geht um Anpassungen an rechtliche Regelungen. Ich glaube, zur staatspolitischen Verantwortung gehört es dazu, manchmal solche kleinen Verbesserungen auf den Weg zu bringen, auch wenn sie von der rot-rot-grünen Landesregierung eingebracht worden sind. Wir werben deshalb noch mal sehr freundlich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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