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Prof. Dr. Hoff

13.06.2024 Sitzungen 7/140

Thüringer Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen

Der entscheidende Punkt ist: Die Gesundheitsministerin ist heute auf der Gesundheitsministerkonferenz. Das wissen Sie. Da steht eine ganze Reihe von Punkten auf der Agenda, weshalb sie die Teilnahme am Plenum nicht möglich machen konnte. Hier ist darüber gesprochen worden, wo es Übereinstimmungen zwischen den Fraktionen gibt und wo es Differenzen gibt. Übereinstimmung besteht auch darin, dass zwei Gesetzentwürfe im Parlament vorliegen und es im Unterschied zu anderen Regelungstatbeständen, bei denen es gelungen ist, sich miteinander zu verständigen, hier offensichtlich nicht gelungen ist, sich zu verständigen. Über die Gründe wird es naturgemäß unterschiedliche Aussagen geben. Wenn wir uns den Sachverhalt hier betrachten, ist die Ausgangslage gleichzeitig so, dass die rot-rotgrünen Fraktionen einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, bei dem es unterschiedliche Auffassungen gibt. Bleiben wir mal bei der Frage der zu bildenden Landesbehörde: Es gibt den Vorschlag, den die FDP in ihrem Gesetzentwurf unterbreitet hat. Und es gibt in dem rot-rot-grünen Gesetzentwurf in Weiterentwicklung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes aus dem Jahr 2018 den Vorschlag, die zentrale ÖGD-Behörde beim bestehenden Landesamt für Verbraucherschutz/Arbeitsschutz anzusiedeln, das heißt, bei der gesundheitlichen Verbraucherschutzbehörde – wofür selbstverständlich gute Gründe sprechen, weil der Aufwand, eine neue Institution ins Leben zu rufen, natürlich deutlich höher ist als … Auch wenn Sie jetzt mit dem Kopf schütteln, aber es wird Sie jetzt auch nicht überraschen, dass ich die Position der rot-rot-grünen Fraktionen vertrete, die ich auch in der Sache inhaltlich überzeugend finde, weil wir eine bestehende Organisationseinheit haben, die – und auch dies ist ja Gegenstand der Diskussion – neben der Fragestellung der zu bildenden Institutionenkonzentration der ÖGD-Behörde auch die Frage über die Zukunft der im Landesverwaltungsamt bestehenden Organisationseinheiten aufwirft, die der Fachaufsicht des Gesundheitsministeriums unterliegen. Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt: Sie haben in zweifacher Hinsicht argumentiert, Herr Abgeordneter Montag. Sie haben auf der einen Seite natürlich mit großen Worten Ihren Gesetzentwurf gelobt. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Zu Recht!) Ja, natürlich, das ist in Ihren Augen tatsächlich zu Recht ein moderner Gesetzentwurf. Er greift viele Fragestellungen auf, die in selber Weise auch von den Koalitionsfraktionen aufgerufen werden. Sie haben dann mit dem Umfang Ihres Ersetzungsantrags zu Ihrem eigenen Antrag argumentiert und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass Sie einen sehr schlanken Gesetzentwurf vorgelegt haben. Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der tatsächlich in der Sache umfangreicher ist als der Gesetzentwurf der FDP. Gleichzeitig erheben die Koalitionsfraktionen damit auch den Anspruch, Fragestellungen zu regeln, aufzuwerfen, die in Ihrem Gesetzentwurf keinem eigenen Regelungstatbestand unterliegen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Die man aber regeln sollte!) Dazu kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Gleichzeitig bin ich der festen Überzeugung, dass es mit entsprechendem politischen Willen gelingen kann – vermutlich nicht mehr in dieser Wahlperiode –, auf Basis der vorliegenden Gesetzentwürfe am Beginn der nächsten Wahlperiode zügig zu einer Verständigung über ein entsprechendes ÖGDGesetz zu kommen. Ich glaube, das ist ein Ziel, das hier über alle Fraktionen hinweg politisch konsentiert ist. Wenn man sich die Anhörungsbeiträge zu beiden Gesetzentwürfen ansieht, dann wird auch hier deutlich: Es gibt den Konsens, dass es ein solches ÖGD-Gesetz geben soll, dass entsprechend adäquate Schlussfolgerungen aus der Pandemie gezogen werden. Da lasse ich jetzt mal eine Position zur Pandemie, die hier im Parlament vertreten wird, völlig raus, weil die nicht konstruktiv im Hinblick auf den ÖGD ist. Der dritte Punkt ist, dass eine Organisationsregelung für eine Landes-ÖGD-Gesundheitsbehörde, die in der Sache unstrittig ist, dann auch gefunden werden kann, und zwar im Sinne einer modernen Verwaltungsorganisation in Thüringen. Das wäre im Wesentlichen der Beitrag, den die Gesundheitsministerin, die ich dankenswerterweise heute vertreten darf, Ihnen hier auch dargestellt hätte. Die Tatsache, dass sie nicht dabei sein kann, hat mir die Möglichkeit zu einem Themenfeld gegeben, in dem ich vor einigen Jahren mal unterwegs sein durfte und das ich immer noch mit großem Interesse begleite. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗