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Madeleine Henfling

GRÜNE 13.06.2024 Sitzungen 7/140

Thüringer Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen im kommunalen Bereich und zur Ergänzung der Regelungen zum Lagebericht bei Beteiligung der Kommunen an Unternehmen des privaten Rechts

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, die Kollegin Katharina König-Preuss hat es letzte Woche gesagt: Immer, wenn man nach der AfD spricht, muss man seine wertvolle Redezeit dazu aufwenden, um die Fake News, die sie dann vorher gesagt habt, noch mal aufzuklären. Sie haben jetzt Beispiele aus anderen Bundesländern genutzt. Sie haben es natürlich auch wieder so gewählt, Herr Dietrich, dass es natürlich nur um Migration und Klimaschutz geht, also das, was sie sowieso doof finden und wo es anscheinend Unregelmäßigkeiten bei Behörden gab. Dieses Meldestellengesetz soll vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesen Behörden die Möglichkeit geben, auf Fehlverhalten hinweisen zu können. Deswegen nennen wir es auch das sogenannte Whistleblower-Gesetz, auch wenn es faktisch etwas sperriger mit „Meldestellengesetz“ hier um die Ecke kommt. Das Gesetz soll es den Beamtinnen und Beamten ermöglichen, solche Vorkommnisse tatsächlich zu melden, ohne dass das Auswirkungen auf ihre eigene Position hat. Das ist also erst mal grundsätzlich gut. Da Sie ja auch – ich glaube, Teile ihrer Partei finden Snowden ja auch ganz okay, das finden Sie dann in Ordnung. Das Meldestellengesetz, die europäische Regelung, ist übrigens eine Konsequenz aus dem, was mit Snowden passiert ist, und dass Sie sich jetzt hier hinstellen und das Ding ablehnen, zeigt einfach nur, dass Sie einfach schlicht und ergreifend keine Ahnung haben, von was Sie reden (Beifall DIE LINKE) und dass Sie zweitens nur darauf aus sind, populistisch immer wieder irgendwelchen Blödsinn rauszuhauen, der mit der Realität und mit der Umsetzung überhaupt nichts zu tun hat. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Recht hat sie!) Jetzt vielleicht noch mal ganz kurz zu dem, was in diesem Gesetz drinsteht. Herr Walk, ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie noch mal ein paar Sachen zitiert haben. Wenn Sie das so problematisch gefunden hätten, hätten Sie auch Änderungsanträge stellen können. Warum können wir das Gesetz nicht später in Kraft treten lassen? Auch das wissen Sie, Herr Walk: Weil wir ansonsten Strafen zahlen müssen, und das in sehr erheblichen Millionenbeträgen, weil wir verpflichtet sind, das Ganze umzusetzen. Warum hat Rot-Rot-Grün jetzt noch mal einen Änderungsantrag eingebracht? Ja, das mussten wir machen, lieber Herr Walk, weil Ihre Fraktion das Dienstrecht im Innenausschuss abgelehnt hat. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Weil es zu kurzfristig war!) Nein, Entschuldigung, nicht weil es zu kurzfristig war. Sie haben einfach das Gesetz zum Dienstrecht abgelehnt. Darin wäre das übrigens geregelt gewesen, will heißen, das ist sozusagen auch angehört. Sie haben ja auch gesagt, dass es in Ordnung ist. Ich will nur noch mal sagen, warum wir jetzt noch mal kurzfristig einen Änderungsantrag einbringen mussten. Nicht weil wir schlecht gearbeitet haben, sondern weil Sie sich bei einem anderen Gesetz anders verhalten haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen das auch noch mal zur Klarstellung. Das Gesetz verpflichtet Gemeinden und Landkreise sowie Beschäftigungsgeber unter deren Kontrolle wie kommunale Unternehmen zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen. Zugleich sind weitgehende Erleichterungen und Ausnahmen für kleine Kommunen vorgesehen. Wir haben also schon wirklich darauf geachtet, dass wir die Kleinteiligkeit in Thüringen damit auch nicht überfordern. Die sich daraus ergebenden Schutz- und Beratungslücken schließt das Land durch eine eigene externe Meldestelle. Das heißt, wir haben auch als Land gesagt: Wir sind verantwortlich für diese Kleinteiligkeit, deswegen eine eigene externe Meldestelle. Außerdem wurde die Gelegenheit genutzt, für kommunale Unternehmen den Umfang der aus dem EU-Recht resultierenden Nachhaltigkeitsberichterstattungen zu klären. Ohne mutige Menschen, die Missstände nicht einfach hinnehmen, sondern handeln, wäre die Aufdeckung von Straftaten und anderen Delikten oft gar nicht möglich. Wer Missstände in einer Behörde oder einem Betrieb meldet, wer entsprechende Informationen über Verstöße offenlegt, handelt im öffentlichen Interesse und verdient deswegen auch die Unterstützung des Staats. Die EU-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz schützen genau diese mutigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Repressalien fürchten müssen, hängen doch häufig ihr Arbeitsplatz und ihre persönliche und berufliche Existenz daran. Das Gesetz ist eine Ermutigung an alle Beschäftigten, die Missstände erleben und zu Recht nicht wegschauen wollen. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir die EU-Richtlinie im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes vollständig für Thüringen um, sodass die Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen, ob als Beamtinnen oder als Tarifbeschäftigte, künftig besser geschützt werden. Das Gleiche gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Unternehmen. Zugleich tragen wir aber auch durch eine Ausnahmeregelung dafür Sorge, dass die vielen kleinen Kommunen nicht übermäßig belastet werden, und eröffnen ihnen zudem aktiv die Kooperationsmöglichkeit mit anderen Kommunen, beispielsweise auf der Landkreisebene. Allerdings werden wir keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allein lassen, auch nicht in den kleineren Kommunalverwaltungen. Wer keinen Zugang zu einer internen Meldestelle hat, weil die Kommune zu klein ist, soll über diese eigene externe Meldestelle für Thüringen ein adäquates Schutz- und Beratungsangebot bekommen. Das Angebot gilt auch für Beschäftigte des Landes, etwa Polizistinnen und Polizisten. Das Hinweisgeberschutzgesetz unterstützt damit eine Kultur des Hinschauens und Handelns im öffentlichen Dienst und trägt gemeinsam mit anderen Instrumenten auch dazu bei, Freiheit und Demokratie im Kampf gegen Antidemokraten zu schützen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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