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Stengele

13.06.2024 Sitzungen 7/140

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, es ist hinlänglich bekannt, dass ich mich auch gern zu den Metathemen äußere. Ich möchte es in dem Fall unterlassen, sondern will einmal kurz schildern, wie unser Ministerium bei der Findung dieses Gesetzes vorgegangen ist. Als im November letzten Jahres die Bundesregierung dieses Gesetz beschlossen hat, das sollte am 1. Januar 2024 in Kraft treten, habe ich die Leute im Ministerium zusammengerufen und habe sie gefragt: Was macht es für einen Unterschied, ob wir diese Vorgabe saudoof oder saugut finden? Es macht nämlich für uns keinen Unterschied. Es geht darum, dass wir ein Gesetz, das der Bund verabschiedet hat, für die Kommunen gestalten, und zwar so, dass die Kommunen gut damit klarkommen. Was sind die Worte, die wir von den Kommunen in den letzten Jahren am meisten gehört haben? Planungssicherheit, Finanzierbarkeit, Beratung. Das waren handlungsleitend die Stichworte, die wir aufgegriffen haben. Dann haben wir uns auf den Weg gemacht und direkt angefangen, mit den Verbänden, mit kommunalen Vertretern zu reden und die haben das bestätigt: Diese Planungssicherheit ist für sie vordringlich. Unser Gespräch, Herr Bergner, am Rande der Grünen Woche, war dafür auch ganz hilfreich, da haben wir über die Dringlichkeit der Umsetzung dieses Gesetzes gesprochen. Und das hat es bestätigt: Wir müssen da voranmachen. So war auch die Zusammenarbeit hier mit den Fraktionen des Landtags wirklich sehr zielführend und immer konstruktiv. Herr Gleichmann, Laura Wahl, an der Stelle darf ich einmal ein bisschen herausheben, Denny Möller hat sich in unserem Ministerium wirklich einen ausgezeichneten Ruf erworben, weil er konstruktiv, aber auch wirklich tief in der Sache daran gearbeitet hat. Es ging darum, es schnell umzusetzen. (Beifall SPD) Das darf man ja mal sagen. Wenn wir dieses Gesetz heute verabreden, ist Thüringen das erste Bundesland, das diese Konkretisierung hat. Dieser Wettbewerbsvorteil kann wirklich entscheidend sein, denn es werden viele Beratungsleistungen jetzt abgefordert werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Viele Firmen, die das anbieten, würden nicht nach Thüringen kommen, wenn wir nicht zuerst anfragen. Aber wenn wir es heute verabschieden, sind wir wirklich die Ersten. Wenn wir es heute nicht verabreden, wissen wir nicht, wann wir zu einer Verabredung kommen, und dann werden die Kommunen sehr unter Druck geraten. Alle Rückmeldungen, die ich aus den Kommunen habe, sind: Macht es, um Gottes Willen, macht es! In den letzten Monaten haben wir besonders diskutiert, auf welcher kommunalen Ebene die Wärmeplanung am besten erledigt werden kann. Wir haben uns für den übertragenen Wirkungskreis entschieden, das wurde auch schon hinlänglich erklärt. Das Land ermöglicht eine bessere Unterstützung bei der Beratung und stellt zuletzt sicher, dass die Aufgabe der Wärmeplanung für die Gemeinden ausfinanziert wird. Das ist der entscheidende Punkt. Wer bestellt, bezahlt. Wichtig ist dabei, Herr Gottweiss, die Wärmeplanungen haben keine verbindliche Rechtswirkung. Diese erhalten sie erst durch den Beschluss der Gemeinden bzw. durch die konkreten Umsetzungsmaßnahmen. An dieser Stelle sei noch mal der FDP für den Entschließungsantrag gedankt. Die Kommune entscheidet letztendlich. Diesen Punkt, der schon im Bundesgesetz vorhanden ist, haben wir hier noch mal präzisiert, Herr Gottweiss. Es ist schlicht so: Sie wollten es nicht, Sie wollten es nicht, Sie wollten es nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drei Punkte möchte ich aus dem vorliegenden Gesetzentwurf herausgreifen, die bei der Erarbeitung und auch nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden besonders wichtig sind. Wir machen keine Verschärfung der vorliegenden Regelungen aus dem Bundesgesetz. Das ist möglich, so eine Öffnungsklausel gibt es. Da haben wir gesagt: Nein, wir machen das, was wir tun müssen, und das machen wir sehr genau. Dann war ein wichtiger Punkt von Anfang an: eine schlanke Regelung. Ich bin ganz froh, dass das heute auch schon erwähnt wurde. Ein schlankes Gesetz zu machen, das leicht umzusetzen ist, gelingt nicht immer, durch die ganzen Gremien, durch die es durch muss. Ich glaube und bin überzeugt, in diesem Fall ist es gelungen. Und wir haben dieses Konvoi-Verfahren ermöglicht, dass sich mehrere Kommunen zusammenschließen können, damit das Sinn ergibt und die eine gemeinsame Planung erstellen können. Und natürlich sehr wichtig: Die Kostenerstattung wird gesetzlich verankert, sodass die planungsverantwortlichen Stellen den vollständigen Ausgleich der angemessenen Kosten erhalten. Dafür haben wir hier im Jahr 2024 über das Sondervermögen Thüringer Energiekrise- und Corona-Fonds 7 Millionen Euro eingeplant. Dann können die Kommunen jetzt direkt anfangen und müssen nicht auf die erste Charge warten, die dann über den Bund ausgezahlt wird. Das heißt, ab jetzt, wenn wir es denn beschließen, kann es beginnen. Gestern haben wir – das Gesetz sieht für kleinere Kommunen ein vereinfachtes Verfahren vor, das würden wir im Zuge einer Rechtsverordnung dann anhängen – auch bereits diese Gespräche begonnen. Vereinfachtes Verfahren hört sich gut an, so schlicht ist ein vereinfachtes Verfahren nicht. Aber auch da sind wir schon in den Gesprächen. Wir haben wirklich die Chance, das erste Bundesland zu sein, das das Gesetz umsetzt. Wir haben das in enger Absprache mit allen Beteiligten gemacht, und so soll es bleiben und so gehört es sich auch. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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