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52. Sitzung (WP7)

02.06.2022 · 224 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (53)Die Linke (40)CDU (25)SPD (24)GRÜNE (19)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr geehrten Daschen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Kretschmer, Frau Dr. Maicher, Frau Kuge, Herr Rohwer, Frau Mertsching, Herr Kuhnert und Herr Schultze. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 und 5 bis 7 festgelegt: CDU 60 Minuten, AfD 44 Minuten, DIE Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Geschädigte unterstützen, Impfpflicht Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Kinder und eine Schule, die Laune Grundschule Deutzen Antrag der Fraktion Dritte Aktuelle Debatte: Jetzt angespannten Wohnungsmärkten Antrag der Fraktion Die Verteilung der Gesamtredezeit hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 57 Minuten, AfD 47 Minuten, DIE LINKE 29 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 26 Minuten, Erste Aktuelle Impfen bis der Arzt kommt Impfpflicht im Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die AfD-Fraktion das Wort, und das Wort ergreift Herr Kollege Teichmann.

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Ivo Teichmann AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sprechen heute zu dem Titel „Impfen bis der Arzt kommt … Geschädigte unterstützen, Impfpflicht im Gesundheitswesen stoppen!“ Sehr geehrte Abgeordnete, ich kann mir gut LINKE 28 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 24 Minuten, SPD 20 Minuten und Staatsregierung 40 Minuten. Die Redezeit der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 4 Minuten; es wurde jedoch angezeigt, dass kein Redebedarf besteht. Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Wiederspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 52. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist damit bestätigt. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Stunde Impfen bis der Arzt kommt … im Gesundheitswesen stoppen! Fraktion AfD brauchen Rechte, gute Bildung macht: Das Aus für die macht schlechte Laune! DIE LINKE handeln! Mieterinnen und Mieter in in Sachsen stärker schützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SPD 18 Minuten, Staatsregierung dreimal 10 Minuten, wenn gewünscht. Ich rufe auf Debatte … Geschädigte unterstützen, Gesundheitswesen stoppen! Fraktion AfD vorstellen, dass sich gerade die Abgeordneten der Regierungsparteien inzwischen genervt fühlen, weil wir immer wieder den Finger in die Wunde legen. (Unruhe) Das machen wir aus gutem Grund. Lassen Sie mich noch mal auf die Gründe eingehen: Ihr Tun, sowohl auf Bundesals auch auf Landesebene, hat verheerende Wirkung an der Basis. Ich möchte Ihnen kurz erläutern, was Sie mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor Ort erreichen – oder eben nicht erreichen. Uns allen ist bekannt, dass dem, als der Bund das beschlossen hat, ein völlig anderer Sachverhalt zugrunde lag. Ich erinnere noch mal: Da gab es die Deltavariante; inzwischen reden wir nicht mehr von der Deltavariante, sondern von der deutlich harmloseren Omikron-Variante. Selbst ein FDP-Bundestagsabgeordneter Kubicki sagt, heute würde er die Entscheidung zur Zustimmung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht so nicht mehr treffen. Ich bin ihm dankbar für diese ehrlichen Worte, für diese ehrliche Einschätzung. So geht es vielen Bundestagsabgeordneten, und so geht es auch vielen in unserem Land. Was will ich damit sagen? Wir haben eine Situation, die es neu zu beurteilen gilt. Wir haben als AfD-Fraktion hier im Sächsischen Landtag zuletzt in der Sondersitzung versucht, Sie davon zu überzeugen, eine Kurskorrektur vorzunehmen. Sie waren leider nicht dazu bereit. Was ist die Folge? Unser Pflegepersonal im Gesundheitsund Pflegebereich ist massiv verunsichert und verärgert. Ich sage Ihnen auch, warum verärgert: verärgert deshalb, weil gerade diese Personengruppe Wertschätzung und Anerkennung verdient, und die verweigern Sie diesem Personenkreis. (Staatsministerin Petra Köpping: Nein!) – Da können Sie Nein sagen, und ich sage Ihnen: Es stimmt nicht. (Staatsministerin Petra Köpping: Und ich sage Ihnen, es stimmt!) Ich sage Ihnen das, weil ich das ein Stück weit besser beurteilen kann als Sie. (Beifall bei der AfD – Lachen bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Starke Unruhe) – Ihr arrogantes Grinsen an der Stelle sagt mir, dass ich recht habe. (Starke Unruhe) Meine Frau – – Hören Sie zu! (Starke Unruhe) Meine Frau ist seit 30 Jahren Krankenschwester im HeliosKlinikum in Pirna. Sie ist in der Notfallambulanz und leistet an sieben Tagen rund um die Uhr Dienst am Menschen. (Sabine Friedel, SPD: Das wäre illegal!)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Kollege, mäßigen Sie sich in Ihrer Ansprache!

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Ivo Teichmann AfD

Ich habe niemanden beleidigt, Herr Präsident.

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Dr. Matthias Rößler

Mäßigen Sie sich! (Starke Unruhe)

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Ivo Teichmann AfD

Mich beleidigt das Grinsen, das arrogante Grinsen, (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) wenn wir hier einen Sachverhalt bringen.

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Dr. Matthias Rößler

Ich erteile Ihnen eine zweite Ermahnung. Beim dritten Mal muss ich einen Ordnungsruf erteilen. (Jörg Urban, AfD: Dann muss sie aufhören zu grinsen!)

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Ivo Teichmann AfD

Es ist ein so ernstes Thema, und die Krankenschwestern wenden sich an mich als Abgeordneten, (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping – Unruhe) weil sie enttäuscht darüber sind, dass sie unter Druck gesetzt, dass sie fremdbestimmt werden, statt selbstbestimmt handeln zu können. Akzeptieren Sie doch einfach eine menschliche Entscheidung. Die betroffenen Personen sind verunsichert (Staatsministerin Petra Köpping: Das ist ein Bundesgesetz!) und wollen selbst entscheiden, das heißt, es soll eine freiwillige Entscheidung sein, ob sie sich impfen lassen oder nicht. (Staatsministerin Petra Köpping: Es ist ein Bundesgesetz!) Genau das verweigern Sie diesem Personenkreis. (Beifall bei der AfD) Wir reden hier nicht von Einzelfällen, sondern wir reden allein im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von aktuell 3 400 ungeimpften Personen. Das sind also nicht nur ein paar Leute, und wenn Sie sich die 3 400 Personen aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich wegdenken wollten, dann käme der Gesundheitsbereich zum Erliegen. (Staatsministerin Petra Köpping: Das tun wir nicht!) Das ist meine Sorge. Es gibt darüber hinausgehend viel größere Ursachen. Junge Leute, die in den Pflegebereich gehen würden, sagen: Nein, das tue ich nicht, weil ich dann genau diesem Druck ausgesetzt werde, den ich nicht möchte. – Und das, bitte schön, haben Sie als Ministerin und auch alle Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene zu akzeptieren. Punkt! (Beifall bei der AfD) Lassen Sie mich als Verwaltungsfachmann noch etwas dazu sagen: Sie haben ein bürokratisches Monster geschaffen, wie Sie es sich wahrscheinlich selbst kaum vorstellen können. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping)

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Dr. Matthias Rößler

Die Redezeit ist abgelaufen, Herr Kollege Teichmann. (Beifall bei der CDU)

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Ivo Teichmann AfD

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Die erste Aktuelle Debatte wurde von der einbringenden AfD-Fraktion eröffnet. Das Wort hatte Herr Kollege Teichmann, und jetzt geht es weiter in der Rederunde. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Kollege Dierks.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche mit Rücksicht auf Herrn Teichmann meine Gesichtsmuskulatur zu kontrollieren, um nicht weiteren Anlass zu Anstoß zu geben. (Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Herr Teichmann, ich hatte eigentlich erwartet, dass Sie substanziell irgendetwas zum Thema bringen. (Beifall bei der CDU, der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Sie können mich jetzt naiv nennen, dass ich nach zwei Jahren immer noch erwartet habe, vielleicht zum ersten Mal etwas bei diesem ernsten Thema zu hören, das tatsächlich etwas zur Debatte beiträgt und das nicht nur rein emotionalisierend ist. Wenn man sich den Titel Ihrer Debatte anschaut – „Impfen bis der Arzt kommt“ –, was insinuiert das? Dieser Titel insinuiert schon wieder, dass im Grunde die Medizin schlimmer ist als das Gift. Dann kommen Sie quasi in einem ganz großen Bogen zur sektoralen Impfpflicht, was ja zunächst ursächlich miteinander überhaupt nichts zu tun hat. Ich glaube, wenn wir über das Thema sprechen und wenn wir den ersten Teil Ihres Debattentitels ernst nehmen, dann müssen wir zunächst festhalten, dass die Relation zwischen den unerwünschten Wirkungen des Impfstoffs und der krassen Wirkung von Corona-Infektionen massiv positiv zugunsten des Impfstoffs ausfällt. Das muss man feststellen, und das ist der Teil, den Sie immer weglassen, wenn Sie über dieses Thema sprechen. (Beifall bei der CDU, der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung – Zuruf des Abg. Ivo Teichmann, AfD) Und jetzt stellen Sie sich hier hin und sagen: Ja, die sektorale Impfpflicht wurde zum Zeitpunkt der Deltavariante beschlossen – die aus Ihrer Sicht furchtbar schlimm war –, und wir reden jetzt über die vermeintlich harmlose neue Variante Omikron. (Zuruf von der AfD) Ich kann mich aber erinnern, dass wir in den letzten zwei Jahren völlig unabhängig von der Situation im Gesundheitswesen, völlig unabhängig von den Inzidenzen, völlig unabhängig von der Belegung der Krankenhäuser von Ihnen immer nur dasselbe Lied gehört haben, nämlich: „Geben Sie den Menschen ihre Freiheit zurück. Die Impfstoffe sind nicht ausreichend erforscht und die Medizin ist schlimmer als das Gift.“ Dabei lassen wir Sie auch nicht aus der Verantwortung. Das ist einfach schäbig. Die Staatsregierung, wir als Parlament, die CDU-Fraktion haben lange über das Thema sektorale Impfpflicht debattiert. (Zuruf von der AfD) Wir haben auch kritisiert, dass die Umsetzung unheimlich schwierig ist. Wir haben deutlich gemacht, dass es Probleme in der Fragestellung der Abgrenzung zwischen dem notwendigen Versorgungsauftrag und der Versorgungssicherheit sowie der Frage des Infektionsschutzes mit Blick auf das Impfen gibt. Aber darum geht es Ihnen doch überhaupt nicht. Sie versuchen seit Jahren deutlich zu machen, dass das Thema Impfschäden ein relevanteres ist als die Schutzwirkung des Impfstoffs. Das ist himmelschreiender Blödsinn, Herr Teichmann. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung – Zuruf von der AfD) Natürlich kann im Zuge einer Impfung jede Nebenwirkung auftreten, die auch eine Corona-Infektion nach sich ziehen kann, aber die zahlenmäßigen Verhältnisse sind so krass zugunsten einer Schutzimpfung, dass jeder vernünftige Mensch – völlig ungeachtet der Frage der sektoralen Impfpflicht – dafür werben muss, sich gegen Corona impfen zu lassen. Wenn Sie sich einmal anschauen, dass beim PaulEhrlich-Institut ungefähr 2 000 Fälle untersucht wurden, bei denen ein Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Infektion stand und man davon ausgeht, dass etwa 100 Todesfälle tatsächlich ursächlich mit einer Corona-Impfung zusammenhängen und wir gleichzeitig wissen, dass in Deutschland 130 000 Menschen im Zuge einer Corona-Infektion verstorben sind, dann kann doch kein vernünftiger Mensch seit zwei Jahren Stimmung gegen diese wissenschaftliche Errungenschaft der CoronaSchutzimpfung machen. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Und wenn Sie sich verschiedene – – (Zuruf von der AfD: Es kann sich doch jeder impfen lassen, aber freiwillig! –

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Sabine Friedel SPD

Es ist freiwillig!) – Wie bitte? – Ja, es ist doch freiwillig. (Zurufe von der AfD) Wir haben doch mit Blick auf die Umsetzung der sektoralen Impfpflicht sehr deutlich gemacht, wie wir das sehen, nämlich, dass aus unserer Sicht der Versorgungsauftrag, die Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen im Vordergrund stehen. (Zuruf von der AfD) Es ist noch kein einziges Betretungsverbot ausgesprochen worden und – – (Zuruf von der AfD) – Nein, aber der Punkt ist doch, dass Sie immer wieder Stimmung gegen die Schutzimpfung machen und dass Sie – – (Zuruf von der AfD) – Jetzt hören Sie doch mal auf rumzubläken, wenn Sie irgendwas beizutragen haben – wovon ich nicht ausgehe –, weil das einzige lebende Universalgenie Herr Teichmann ist. (Heiterkeit bei der CDU) Er ist Verwaltungsexperte, er kennt sich mit Pflege aus und weiß auch ansonsten alles. Aber Sie müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass die Schutzimpfung einen immensen Beitrag dazu geleistet hat, die Lage im Gesundheitswesen zu entspannen. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Ich möchte mal eines sagen: Wenn Sie glauben, dass das größte Hindernis die Berufstätigkeit im Gesundheitswesen aufzunehmen und die Frage der sektoralen Impfpflicht ist, dann fragen Sie mal bitte die Leute, die über Jahre auf den Intensivstationen Dienst gemacht haben und bis über die Grenze der Erschöpfung hinaus Schwerstkranke, oftmals ungeimpfte Corona-Patienten, behandelt haben. (Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Alexander Dierks CDU

Es ist einfach ungeheuerlich, dass Sie immer wieder diese Dinge in einer völlig unsachgemäßen Art und Weise vermischen.

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Dr. Matthias Rößler

Jetzt ist die Redezeit zu Ende. Da können Sie keine Zwischenfrage mehr stellen.

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Alexander Dierks CDU

Dann bedanke ich mich herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Danke schön.

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten für die CDUFraktion Herrn Kollegen Dierks. Jetzt geht es weiter mit der Fraktion DIE LINKE, dann mit den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD; das ist die Rednerreihung. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Frau Kollegin Schaper.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man merkt, dass die AfD nicht in der Lage ist, sich inhaltlich mit den wirklichen Problemen der Sächsinnen und Sachsen auseinanderzusetzen, sondern wir hören hier immer wieder auf Kosten des Steuerzahlers dieselbe Leier. Statt sich fachpolitisch breiter zu befassen, nimmt sie sich, nur um Aufmerksamkeit zu bekommen, dieselben populistischen Themen immer wieder vor. Erst waren es die Migrantinnen und Migranten, dann die Corona-Schutzmaßnahmen und jetzt zum wiederholten Male die Corona-Schutzimpfungen bis hin zur Impfpflicht. Das ist eine sehr fragwürdige politische Praxis. Deshalb wiederhole ich hier, was ich schon mehrfach kundgetan habe, wenngleich ich nicht davon ausgehe, dass es sich die Fraktionäre der AfD diesmal zu Herzen nehmen oder sich nicht hämisch dazu äußern werden. Wir haben – nebenbei bemerkt – die einrichtungsbezogene Impfpflicht immer sehr kritisch gesehen. Wir sind der Meinung: alle oder keiner. Hier einen Sektor herauszunehmen ist auch für uns eine fragliche Vorgehensweise. Da es sich aber hierbei um ein Bundesrecht handelt, sind wir auch in Sachsen verpflichtet, im Sinne des Bundesrechts zu handeln und dieses umzusetzen. Die Ministerin hat allerdings schon mehrfach erklärt, dass das auf Sicht passieren wird und die Versorgungssicherheit immer an oberster Stelle steht. So sind die demokratischen Regeln, und wir halten uns daran. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen. Wozu es aber einiges zu sagen gibt, ist die Tatsache, dass die Pandemie mitnichten vorbei ist, auch wenn es jetzt, wie schon in den vergangenen Jahren hin und wieder, für viele so ausschaut. Spätestens im Herbst werden die Zahlen womöglich wieder nach oben gehen, und wir werden wahrscheinlich wieder gezwungen sein, erneut über Einschränkungen reden zu müssen. (Zuruf von der AfD) Ein Grund dafür wird zum Beispiel die niedrige Impfquote sein. Man kann sich auch anstecken, das stimmt. Sie ist krankheitsverhindernd, aber sie schafft keine grundsätzliche Immunität. Aber auch das ist bekannt und erklärbar, wenn man sich auf Erklärungen einlassen würde. Daher ist und bleibt es verantwortungslos, so einseitig öffentlichkeitsheischend jegliche medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse zu ignorieren und sich den Nutzen von Corona-Schutzimpfungen zu Gemüte zu ziehen. Damit werden selbstverständlich auch die Ängste der Bürgerinnen und Bürger vor der Impfung weiterhin nicht nur geschürt, sondern, ich bin davon überzeugt, vor Impfungen jeglicher Art und Weise. Für meine Annahme spricht, dass sich das Auftreten bzw. die Stimmungsmache der AfD in keiner Weise geändert hat, als zusätzlich der neuartige mRNA-Impfstoff, das Serum von Novavax, angeboten wurde. Das ist bekanntlich ein Proteinimpfstoff, dessen Wirkmechanismus bereits bei Hepatitisimpfungen angewendet wurde. Wenn die AfD also trotzdem weiter bei ihren holzschnittartigen, undifferenzierten Darstellungen bleibt, zieht sie es vor, ihren billigen Populismus weiter zu pflegen, statt den Horizont zu erweitern. Populismus hat in der deutschen Geschichte bekanntlich schon sehr viel Schaden angerichtet; (Lachen bei der AfD) denn die Grenze zur Menschenverachtung ist schnell überschritten. Populismus verdeckt, dass im Grunde die eigenen Interessen weit über denen der Allgemeinheit stehen. Perfide ist dabei, dass Populisten genau das Gegenteil von dem behaupten, was sie tatsächlich tun. Sie behaupten, (André Barth, AfD: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen!“, sage ich da nur!) für die Allgemeinheit oder als Einzige über Tabuthemen zu sprechen; aber sie suchen sich unter der großen Zahl solcher Themen diejenigen heraus, die ihren eigenen egoistischen Zwecken am besten zu dienen scheinen. Das erleben wir auch hier in dieser Debatte. Es ist nicht Aufgabe des Parlaments, die parteipolitischen Interessen der AfD umzusetzen. Dann noch etwas zu Ihrem Debattentitel „Impfen bis der Arzt kommt“: Das ist schon an sich eine recht seltsame Herleitung. Geimpft wird, nebenbei bemerkt, durch den Arzt. Ihre Impfschäden, die Sie aufzählen – ja, die gibt es; das ist so. Aber wir dürfen bitte nicht verleugnen, dass jegliche Reaktion auf eine Impfung auch als solche gewertet wird.

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Susanne Schaper Die Linke

Am Ende steht das in einem Verhältnis von 0,001 %. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Auf Frau Kollegin Schaper – sie hatte gerade das Wort für ihre Fraktion DIE LINKE – folgt jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Kollegin Kuhfuß.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD und das Thema „Impfen, Impfpflicht und Impfschäden“: Ja, es ist eine neverending story, und ja, Herr Teichmann, sie langweilt uns. Seit Beginn der Corona-Pandemie habe ich hier im Landtag 20 Reden zu diesem Thema gehalten, und Sie mussten sich 20 Reden anhören. Wir haben viele Diskussionen im Ausschuss dazu geführt. (Sebastian Wippel, AfD: Opfer von Impfschäden langweilen Sie? Das ist ja irre!) Wir haben Experten angehört und uns Fragen beantworten lassen. Ich sage es gerne noch einmal: Die Mehrheit der Wissenschaftler ist davon überzeugt, ist sich einig: CoronaSchutzimpfungen helfen gegen schwere Krankheitsverläufe und machen es damit möglich, dass die ITS nicht überlastet ist; sie verhindern letztlich den Tod. Impfnebenwirkungen sind gerade im Vergleich zu anderen Impfungen bei der Covid-19-Impfung deutlich geringer. Hier muss man dem Elefanten einfach auch einmal die Luft herauslassen, den Sie hier permanent aufblasen. Das PaulEhrlich-Institut – Susanne Schaper hat es schon erwähnt – sagt, nach 0,002 % der Impfungen kommt es zu einem Verdachtsfall. Das betrifft einen von 5 000 Menschen. Wir haben allein in Deutschland 162 Millionen Impfungen verabreicht. Es sind bisher etwas über 1 200 Verdachtsfälle gemeldet worden, 18 davon sind bestätigt. Das heißt, wir reden von Fällen im Promillebereich, in denen etwas schiefgegangen ist, bei denen es Impfnebenwirkungen gab, die erhebliche gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen hatten. (Zurufe der Abg. Lars Kuppi und Frank Peschel, AfD) Bemüht, hier beim 21. Mal etwas Neues zu erzählen, schauen wir einmal in die Geschichte des Impfens; denn Impfen ist schon immer von Fortschrittskritik begleitet worden. Mit dem Kampf gegen die Pocken begann die Geschichte des Impfens. So wurde immer wieder versucht, Pockenerkrankte zu immunisieren. Der Durchbruch gelang dem Arzt Edward Jenner – so viel zum Thema Ärzte; die scheinen beim Impfen wirklich eine große Rolle zu spielen. Herr Jenner infizierte einen Jungen mit Kuhpocken. Der Krankheitserreger wurde durch einen kleinen Schnitt im Oberarm in den jungen Mann hineininjiziert, und man kann sich vorstellen, dass eine solche doch eher brachiale Prozedur bei den Menschen zu Gerüchten und zu unangenehmen Gefühlen geführt hat. So ging damals zum Beispiel das Gerücht um, dass man sich in eine Kuh verwandle. Aber gehen wir in die Jetztzeit zurück: Wir machen heute doch keine Trial-and-Error-Versuche mehr mit Pocken-Eiter-Erregern, sondern wir forschen heute. Wir arbeiten evidenzbasiert. Wir evaluieren Erfolge wie auch Impfschäden.

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Kollegin?

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Ivo Teichmann AfD

Vielen Dank. Weil Sie nach meiner Auffassung am Thema vorbeireden, (Vereinzelt Lachen bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) will ich Sie mit meiner Frage einmal auf das Thema zurückführen. (Kathleen Kuhfuß, BÜNDNISGRÜNE: Ich bin gespannt!) Respektieren Sie, nachdem die allgemeine Impfpflicht gescheitert ist, den Wunsch der Betroffenen, dass sie frei selbst entscheiden können, dürfen und wollen, (Sabine Friedel, SPD: Ja!) ob sie sich impfen lassen oder nicht? – Vielen Dank.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Ich respektiere den Wunsch nach einer freien Impfentscheidung, Herr Teichmann, aber ich bekomme die kognitive Ambivalenz in Ihrer Partei langsam in meinem Kopf nicht mehr zusammen; (Zuruf von der AfD: Das merkt man!) Denn Sie sind jemand, der zum Beispiel auch die Entscheidung einer Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch nicht akzeptiert. Jetzt wird hier auf einmal so getan – – (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD – Zuruf von der AfD: Quatsch! – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Sie bauen den Kokon eines „idealen Menschenbildes“ auf; in das hat sich jeder hineinzufügen. Wenn jetzt ein Thema kommt, bei dem Sie glauben, Sie könnten den Elefanten aufblasen und das emotionalisieren, wird genau dieser Punkt gesucht. (Zuruf von der AfD: Sie verursachen Zwänge, in die sich jeder hineinzufügen hat! – Zuruf: Ich kann euch gar nicht hören, da steht ein Elefant dazwischen! – Unruhe) Ich kehre noch einmal zurück zu den Pocken. Die Pocken haben im 20. Jahrhundert 400 Millionen Menschen das Leben gekostet, und mit der Pockenimpfung konnten die Pocken 1979 ausgerottet werden. Das war möglich, weil es die Impfung gab – und nicht, weil sich die Pocken von allein erledigt hätten. Jetzt, mit den einzelnen regionalen Ausbrüchen der Affenpocken, schauen wir wieder sofort in die Richtung: Oh Gott, gibt es etwas, was uns hier retten würde? – Ja, es gibt etwas, was gegen derartige Erkrankungen hilft: Impfen! Impfen rettet Leben. Impfen kann man immer dort anwenden, wo keine Kontraindikation vorliegt und wo wir die vulnerablen Gruppen schützen. (Zuruf von der AfD: Freiwillige retten!) Da Sie gerade bemängelt haben, ich sei weit weg vom Thema: Entschuldigen Sie, dass ich nach dem 20. Mal ein wenig aushole, damit es noch ein bisschen spannend bleibt. Ich weiß nicht, ob Sie mitbekommen haben, dass am 19. Mai das Bundesverfassungsgericht genau diese einrichtungsbezogene Impfpflicht für rechtens erklärt hat. (Zuruf von den LINKEN: Ja!) Jetzt kann man sich das anschauen und kann sagen: Ich als GRÜNE hätte mich sehr gefreut, wenn im Bund die CDU/CSU über das Stöckchen gesprungen wäre und einer gesunden Balance aus einer Impfpflicht für über Sechzigjährige und einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht genau für diese Zielgruppe zugestimmt hätte. Ich habe das hier schon mehrfach gesagt: Es ist doch unglaublich, dass wir immer noch so viele ungeimpfte Seniorinnen und Senioren haben, die uns im Herbst wieder in eine solche Situation bringen werden. Warum muss ich als Kinder- und Jugendpolitikerin im Herbst dann den jungen Menschen unter 18 erklären, dass wir gewisse Angebote schon wieder zurückfahren und die Mobilität einschränken müssen, weil eine Zielgruppe sich nicht impfen lässt? (Zuruf von der AfD: Jetzt sind die Alten dran schuld!) Ich habe das Gefühl, wenn man Statistiken lesen könnte, hätte man gemerkt, dass dieses Problem die eine Alterskohorte anders betrifft als andere Alterskohorten – ja. Aber die einrichtungsbezogene Impfpflicht haben Sie, glaube ich, nicht im Ansatz verstanden. Das Ziel dahinter, das ich gerne noch einmal klarmachen möchte: Sie spielen hier mit einer gesellschaftlichen Nuance und bauen diese auf, die nicht spielwürdig ist. Wir haben in Sachsen 15 000 Corona-Tote, wir haben eine Sterberate von 0,8 %, im Gegensatz zu Bremen mit 0,27 %. Sie benutzen dieses Thema, das ein tödliches Thema ist, um sich immer wieder – insbesondere auch Herr Teichmann – in den Mittelpunkt eines Landratswahlkampfs zu stellen.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Das finde ich unsittlich. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei den LINKEN und der SPD – Zurufe der Abg. Lars Kuppi und Frank Peschel, AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Für die BÜNDNISGRÜNEN haben wir jetzt gerade Frau Kollegin Kuhfuß gehört. Jetzt ergreift Frau Kollegin Friedel das Wort für die SPDFraktion.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte gehofft, Argumente zu hören. Ich habe mich auf Argumente vorbereitet. Ich bleibe jetzt bei den Argumenten und will zwei herausgreifen, die vonseiten der AfD immer wieder kommen. Argument Nr. 1: die Impfschäden würden verschwiegen, Argument Nr. 2: die Impfung sei nicht freiwillig. Auf beide Argumente will ich kurz eingehen. Argument Nr. 1: Impfschäden würden verschwiegen. Das ist nicht der Fall. Sie haben schon gesagt bekommen, dass es regelmäßige Untersuchungen gibt, dass das Paul-Ehrlich-Institut Berichte veröffentlicht. Sie nehmen diese Berichte ja auch selbst zur Grundlage für Ihre Argumentation. Das finde ich erst einmal gut, denn damit haben wir eine gemeinsame Faktenbasis. Herr Mayer hat es gestern angesprochen: 300 000 Fälle von Impfnebenwirkungen sind beim Paul-Ehrlich-Institut benannt und untersucht – 300 000 Fälle bei 172 Millionen Impfungen. Weil so große Zahlen immer schwierig sind, will ich sie einmal ins Verhältnis setzen. Wenn bei 172 Millionen Impfungen 300 000 Mal Nebenwirkungen angezeigt werden, dann waren 171,7 Millionen Impfungen nebenwirkungsfrei. Schauen wir doch bitte einmal auf den schlimmsten anzunehmenden Fall. Der schlimmste anzunehmende Fall, da sind wir uns, glaube ich, einig, ist, dass ein Mensch infolge von Komplikationen mit der Impfung stirbt. Hierüber gibt es Untersuchungen vom Paul-Ehrlich-Institut, gleiche Studie, wo die 300 000 herkommen. Dort sind 116 Todesfälle im Zusammenhang mit Impfkomplikationen verzeichnet. Herr Mayer, Sie haben völlig recht: Jeder ist einer zu viel. Schauen wir uns einmal die zweite Seite an. Wir impfen ja gegen eine Krankheit. Wir haben 1,5 Millionen Corona-Infektionen in Sachsen gehabt. Auch hier kam es zum schlimmsten anzunehmenden Fall bei 15 500 Menschen. Jeder ist einer zu viel. (Beifall der Abg. Simone Lang, SPD) Schauen wir uns das noch einmal nebeneinander an. Ich habe versucht, es etwas handhabbar zu machen und habe es heruntergerechnet. Bei einer Million Impfungen sind weniger als zwei Menschen infolge von Impfkomplikationen gestorben. Bei einer Millionen Corona-Erkrankungen sind mehr als 10 000 Menschen infolge von Krankheitskomplikationen gestorben – 2 : 10 000. (Zurufe von der AfD) Wer hierbei sagt, dass die Impfung gefährlicher ist als die Krankheit – ich finde dafür keine Worte. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und der Staatsregierung) Zweiter Punkt. Trotzdem sagen Sie völlig zu Recht: Die Impfung muss freiwillig sein. – Ja, der Mensch ist frei. Er soll selbst entscheiden, welches Risiko er eingeht. Sie haben recht. Deshalb gibt es keine allgemeine Impflicht. Ich halte den Weg, den Frau Schaper beschrieben hat, alle oder keiner, auch für falsch. Das ist kein rechtsstaatliches Prinzip. Im Rechtsstaat geht es um Freiheit für jeden und um Schutz für die, die nicht selbst für ihre Freiheit sorgen können. Damit sind wir beim Punkt. Sie lieben doch die deutschen Denker. Immanuel Kant sagt völlig zu Recht: „Die Freiheit des Einzelnen“, sich für oder gegen eine Impfung zu entscheiden, „endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.“ Oder schauen wir noch etwas früher. Matthias Claudius – Sie haben hier sogar einmal „Der Mond ist aufgegangen“ zitiert –: „Die Freiheit besteht darin, dass man all das tun kann, was einem anderen nicht schadet.“ Das ist der Punkt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Wir haben es hier mit Menschen zu tun, die nicht frei entscheiden können, ob sie sich einem Infektionsrisiko aussetzen oder nicht, mit Menschen, die in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufgrund ihres nicht beeinflussbaren körperlichen Zustandes in die Obhut anderer gegeben sind und die sich darauf verlassen müssen, dass andere alles tun, um sie zu schützen. Die Frage ist: Ist das gerechtfertigt? (Zurufe von der AfD) Ja, das ist gerechtfertigt. Keine Pflegekraft muss sich impfen lassen. – Hören Sie mir bitte zu! Stellen Sie mir eine Zwischenfrage, dann kann ich auch noch etwas länger reden. (Zurufe von der AfD: Das ist doch Taumelei, was Sie hier machen – Unruhe) Keine Pflegekraft muss sich impfen lassen. Aber sie kann dann nicht unmittelbar am Patienten arbeiten, wenn sie sich nicht impfen lässt. Kein Mensch muss einen Führerschein machen, aber er kann dann eben nicht Auto fahren, wenn er keinen Führerschein machen will. Die Grenzen der Freiheit sind die Freiheiten anderer. (Zuruf des Abg. Holger Hentschel, AfD – Weitere Zurufe von der AfD – Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Letzter Punkt. Der Staat gefährdet die Pflegekräfte nicht. (Lars Kuppi, AfD: Sie erzählen hier nur Lügen!) – Sagen Sie mir bitte, was davon eine Lüge war. – Der Staat würde Pflegekräfte gefährden, wenn er sagen würde: Ihr müsst euch ohne Wenn und Aber impfen lassen. – Aber das sagt der Staat nicht. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und der Staatsregierung)

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Sabine Friedel SPD

Der Staat sagt: Wenn du mit Patienten umgehst, dann musst du dich impfen lassen. Der Staat sagt: Du musst dich nicht impfen lassen.

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Sabine Friedel SPD

Aber dann darfst du auch nicht mit Patienten umgehen. Niemand hat das Recht, einen anderen zu gefährden. Darum geht es. Ich glaube, das ist eine Frage der Moral. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Am Ende der ersten Rederunde stand und sprach Frau Kollegin Friedel für die SPD-Fraktion. Wir eröffnen jetzt eine weitere Rederunde. Für die einbringende AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Prantl.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Impfschäden, Impfopfer, schwere Nebenwirkungen – was hier alle Vorredner beteuert haben, weise ich zurück. Sie unterdrücken diese Themen monatelang systematisch, (Henning Homann, SPD: Ich weise die Schwerkraft zurück! – Heiterkeit) legen betontes Desinteresse an den Tag. Das hat auch die Anhörung am 7. März gezeigt. Wir fordern mit unserer heutigen Landtagsdebatte eine Versachlichung und eine längst überfällige Kurskorrektur. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Machen Sie sich endlich ehrlich! Denn bis heute ist der Umgang der Regierung und dieses Parlaments mit Impffolgen und Impfopfern eine Geschichte des Ignorierens und des Relativierens. Das haben auch die Beiträge der Vorredner wieder gezeigt. (Beifall bei der AfD) Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen und offenbar abwarten, dass hoffentlich einfach Gras über das Schicksal der Impfgeschädigten wächst. Nein, werte Regierung, das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. (Beifall bei der AfD) Allein wir als AfD-Fraktion haben die Schattenseiten Ihrer Impfpropaganda, anders kann man das nicht nennen, immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Kleine Auswahl: Juni 2020: „Bevölkerung schützen, Freiheit wahren, Corona-Impfpflicht entschieden entgegentreten“. Das war bereits vor 24 Monaten. Dezember 2021: „Impfdruck endlich abbauen, Immunitätsnachweise als Alternative zur Impfung anbieten, anerkennen“ – abgelehnt. Wieder Dezember 2021: „Nebenwirkungen und Komplikationen bei Corona-Schutzimpfungen im vollen Umfang erfassen, die Bürger sachlich informieren, die Geschädigten konsequent unterstützen“ – abgelehnt. April 2022, Sonderplenum: „Impffreiheit für alle, höchste Priorität für die Gesundheit, Abschaffung der Pflegeimpfpflicht“ – abgelehnt. Ihre Standardantworten – wir haben es auch heute wieder gehört –: „Verschwörungstheorie“, „Leugner“, „Wissenschaft nicht anerkennen“ und „Einzig und allein die Impfung ist der Ausweg“. Zigmal heruntergeleiert wie ein tibetisches Mantra. Unsere Initiativen, Frau Ministerin, haben sich auf die Expertise von Ärzten, auch auf wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt. Sie haben diese trotzdem abgelehnt. Doch das nützt nichts. Wir versprechen Ihnen: Wir entlassen Sie nicht aus Ihrer Verantwortung. (Beifall bei der AfD) Darauf kann sich diese Regierung verlassen, darauf kann sich der Bürger verlassen, und darauf können sich die Impfgeschädigten verlassen. Nun zum eigentlichen Impfbetrug. Impfwillige haben Sie getäuscht, Impfskeptiker haben Sie erpresst. Denn wer Ihrer Impfkampagne vertraute, muss nun leider feststellen, dass die Wirksamkeit der Impfung bei Weitem nicht dem entspricht, was Sie versprochen haben. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ich fühle mich nicht betrogen!) Die Wochenberichte des Robert-Koch-Instituts zeigten im Verlauf eine immer geringere Wirksamkeit auf. Diese lag in Bezug auf die Infektion zuletzt bei nur noch 10 bis 20 %. Das ist etwas wenig für eine wirksame Impfung. Auch der Schutz vor schwerem Verlauf hat enorm abgenommen – so viel zum Eigenschutz und Fremdschutz. Interessanterweise hat auch das Robert-Koch-Institut seine Berichte über die Wirksamkeit der Impfung Ende April eingestellt – jetzt, wo es doch eigentlich interessant wird. Offenbar darf der Skandal des immer schlechteren Nutzens der Impfung doch nicht allzu bekannt werden. Hierin widerspreche ich Ihnen, Herr Kollege Dierks, noch einmal in aller Deutlichkeit: Fremdschutz, Eigenschutz sind Schall und Rauch. Diese Impfkampagne war irreführend. (Beifall bei der AfD) Auch irreführend, weil Sie regelmäßig auf die natürliche Immunisierung verzichten. Regelmäßig unterschlagen Sie die Tiefe, die Breite, die gute Wirkung einer natürlichen Immunisierung gegenüber einer Impfung. Allein vor diesem Hintergrund sind der Sinn und der Zweck einer Pflegeimpfpflicht vollkommen hinfällig. Sorgen Sie dafür, dass diese wegkommt, und zwar sofort! (Beifall bei der AfD) Jede medizinische Maßnahme wird auf Nutzen und Risiko hin abgewogen. Wo der Nutzen immer geringer wird und am Ende gar kein Nutzen mehr bleibt, was bleibt denn dann übrig? Dann bleibt uns nur noch das Risiko. Sie haben den Menschen x-fach hoch und heilig versprochen, dass die Impfung sicher sei. Wer über Nebenwirkungen sprach, wurde als Verschwörer und Leugner diffamiert. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Das ist eine Unterstellung! – Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) – Das ist keine Unterstellung. Das ist Tatsache. Besinnen Sie sich einmal auf die Art und Weise der Sachverständigenanhörung hier in diesem Raum am 7. März, Frau Schaper. Sie sind uns im Übrigen noch eine Antwort schuldig. Wissen Sie das? (Susanne Schaper, DIE LINKE: Was bin ich Ihnen schuldig?) Mit den ausufernden Impfschäden nach der Impfpflicht sind wir inzwischen in einer bitteren Realität angekommen, Frau Köpping. Das sagen nicht nur wir. Jetzt spitzen Sie einmal die Ohren. Die InEK-Daten: 16 000 stationäre Krankenhausbehandlungen wegen Nebenwirkungen nach Impfungen. BKK ProVita-Daten: 5 % der Geimpften mussten wegen Nebenwirkungen in ambulante Behandlung.

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Thomas Prantl AfD

5 %! Das ist eine alarmierende Analyse – 70 % Untererfassung.

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Thomas Prantl AfD

Acht von 1 000 Geimpften erleiden Nebenwirkungen – so Prof. Harald Matthes von der Charité. Es gibt deutlich mehr Impfschäden, als Sie zugeben.

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Thomas Prantl AfD

Hören Sie deshalb endlich auf, Impfdruck auf die Menschen auszuüben. Danke. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Die zweite Runde wurde eröffnet durch Herrn Kollegen Prantl für die AfD-Fraktion. Jetzt könnte die CDU-Fraktion – die Fraktion DIE LINKE – die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen in der zweiten Runde? – Das ist nicht der Fall. Wir könnten eine dritte Runde eröffnen, so es von der einbringenden Fraktion gewollt ist. – Noch einmal? – Gut. Bitte, die dritte Runde ist eröffnet. Das Wort ergreift erneut Herr Kollege Prantl für die AfD-Fraktion.

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Thomas Prantl AfD

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Es ist schon erstaunlich, diese Sprachlosigkeit. (Beifall bei der AfD – Lachen bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Peinlich berührtes Schweigen, betretenes Schweigen, keine Ideen, keine Antworten, keine Argumente (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was Sie erzählen! Echt!) – nur unqualifiziertes Herumgeplärre von links. (Beifall bei der AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sie sollen nicht immer Selbstgespräche führen, Herr Prantl von der AfD!) Angela Merkel sagte einst, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na ja!) jedes Leben zählt, jeder Mensch zählt. Damit haben Sie Grundrechtseinschränkungen und Ausnahmezustände gerechtfertigt. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Sagten Sie nicht, Merkel muss weg?) Jedes Leben zählt, jeder Mensch zählt. Gilt das auch für Impfgeschädigte? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Natürlich! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Oh!) – Oh. Genau das ist Ihre Reaktion: Herablassung, Nichtachtung und Geringschätzung. (Beifall bei der AfD –

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Susanne Schaper Die Linke

Das sagen Sie!) Die Antwort der Regierung auf die Kleine Anfrage von André Wendt zu eingereichten Anträgen auf Entschädigung: (Susanne Schaper, DIE LINKE: Dass Sie sich nicht schämen! Der Einzige, der herablassend ist, sind Sie!) 9 wurden anerkannt von 176. Ich lese Ihnen einmal ein paar Schicksale vor: Frau, 29 Jahre alt, Gehirnblutung, Antrag abgelehnt; Frau, 39 Jahre alt, doppelseitige Lungenembolie, Antrag auf Entschädigung abgelehnt; Mann, 56 Jahre alt, Gesichtslähmung, Sprachstörung, Antrag auf Entschädigung abgelehnt; Frau, 67 Jahre alt, Schlaganfall mit Lähmung, Antrag auf Entschädigung abgelehnt. (Carsten Hütter, AfD: Alles egal!) Mindestens 48 Menschen in Sachsen haben die Impfung nicht überlebt. 2 800 Impftote wurden bundesweit gezählt. Aufgrund der Untererfassung sind es wohl erheblich mehr. Dazu sagt DIE LINKE, das wäre billiger Populismus, und Frau Kuhfuß findet das langweilig. Danke, wir wissen, woran wir sind. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Thomas Prantl AfD

Nein. (Sabine Friedel, SPD: So eine Sprachlosigkeit! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ein Einzelschicksal, ich präsentiere Ihnen noch einmal ein Einzelschicksal aus dem Vogtland. Dort starb ein 30 Jahre alter Mann nach der Erstimpfung mit BioNTech an einem plötzlichen Herztod. Er sackte in der Küche zusammen und war tot. (Zuruf der Abg. Simone Lang, SPD) Seine Frau und sein ältester Sohn haben alles mit angesehen. Er hinterlässt Frau und drei Kinder. Er wollte sich nicht impfen lassen. Nur weil der Arbeitgeber drohte, seinen Vertrag nicht zu verlängern, holte er sich die Spritze. Entschädigung für die Familie? – Fehlanzeige! (Stephan Hösl, CDU: Welche Quelle, Herr Prantl?) – Die kriegen Sie, Herr Hösl. (Zuruf des Abg. Stephan Hösl, CDU) Vorgestern ein Gespräch mit einer Mutter: eine ebenfalls Mitte 30 Jahre alte Frau aus Leipzig, zweimal mit Moderna geimpft, wenige Tage später im Koma, Gehirnentzündung, künstliche Beatmung, Intensivstation. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung wurden die lebensverlängernden Maßnahmen beendet. Die junge Frau hatte gerade erst geheiratet, steckte mitten in ihrer Promotion. Die Obduktion wies einen Zusammenhang mit der Impfung zweifelsfrei nach. Dennoch wurden die Versorgungsansprüche beim KVS abgebügelt. Vielleicht kennen auch Sie, werte Abgeordnete, mittlerweile derartige Fälle. Frau Köpping, weil Sie gerade dazwischenplappern (Widerspruch bei der SPD) – ja, Frau Köpping, an Sie noch einmal: Reicht es Ihnen immer noch nicht aus, um die offensichtlichen Impfschäden als Realität anzuerkennen? Offensichtlich nicht; denn Sie lehnten erst am 3. Mai – das war vor vier Wochen – unseren Antrag zur Unterstützung Impfgeschädigter ab. Sie haben ihn abgelehnt. (Staatsministerin Petra Köpping: Ich stimme gar nicht mit ab! Haben Sie das schon einmal mitbekommen? – Heiterkeit bei den LINKEN und der SPD) – Das Parlament hat ihn abgelehnt. So. (Staatsministerin Petra Köpping: Sie haben mich angesprochen!) – Aber befürwortet haben Sie ihn auch nicht. So. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Weitere Zurufe) Kurz darauf, Frau Köpping, 20 Tage später, 20 Tage nach dieser Abstimmung berichtete selbst der MDR über Charité-Forscher wie Harald Matthes, die ganze Ambulanzen fordern. Ja? Sie sagen, so viele Impfgeschädigte seien es gar nicht. Dann kommt ein Charité-Forscher – der weiß, wovon er redet; im Gegensatz zu Ihnen – und sagt, ich fordere Ambulanzen. Ja? (Staatsministerin Petra Köpping: Haben wir in Sachsen!) Plötzlich wird im Rundfunk über Nebenwirkungen gesprochen, die monatelang anhalten. (Staatsministerin Petra Köpping: Wir haben die erste Therapie in der Welt!) Selbst der erste Mainstream-Rundfunk räumt ein, dass man offen diskutieren können müsse, ohne gleich pauschal als Impfgegner diffamiert zu werden, wie es Herr Dierks heute wieder versucht hat. (Beifall bei der AfD) Auch der „Focus“ kritisiert die Impfgeschädigten-Diskussion, der „Focus“: „Gesellschaftliches Tabu. Betroffene sind alleingelassen, Geschädigte hilflos, Ärzte überfordert.“ (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) – Ich zitiere den „Focus“, Frau Köpping. (Staatsministerin Petra Köpping: Ja! – Dr. Joachim

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Keiler AfD

Das ist eine Zeitschrift!) „Betroffene vermissen Anlaufstellen für Beschwerden und fühlen sich alleingelassen.“ Frau Köpping, viele Menschen haben sich im Sinne des Gemeinschaftsschutzes impfen lassen. Sie haben ihrer Regierung vertraut, sie haben Ihrer Impfkampagne vertraut, sie haben Ihnen vertraut. (Staatsministerin Petra Köpping: Ja!) Andere Geimpfte haben Ihnen zwar nicht vertraut, aber den sozialen Druck nicht mehr ausgehalten. Andere hatten einfach nur Angst davor, ihren Job zu verlieren. Andere wollten ihre Freiheit zurück. Egal, welches Impfmotiv, den Impfdruck haben Sie aufgebaut, Sie, die Regierung und Ihre Medien. (Beifall bei der AfD) Hilfe für Impfgeschädigte oder Anerkennung oder wenigstens den Willen, alle Fälle umfassend einzusammeln und zu erfassen, diesen Willen sehe ich hier nicht, und auch die Hilfe gewähren Sie nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben doch alle aufgeführt! Also sind sie doch erfasst!) – Wissen Sie, Herr Gebhardt, wie Sie hier gerade ethischmoralisch dastehen, ehrlos und gewissenlos. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie erzählen hier Lügen jederzeit! Das ist unglaublich!) – Hören Sie lieber zu! – Wissen Sie, was ich besonders verstörend finde (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Unfassbar!) – ja, unfassbar; ich greife Ihre Worte auf –, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie bekommen jederzeit die Kleinen Anfragen von Frau Köpping beantwortet und sagen hier, dass nichts erfasst wird! Das ist doch absurd!) als Sie einen Impfclown angefordert haben, einen Hampelmann, (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) einen Spaßvogel, der mit Steuergeld bezahlt wurde, einen Impfclown, (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) der unsere Kinder an die Kanüle lockt,

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Dr. Matthias Rößler

Die Redezeit ist abgelaufen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh!)

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Thomas Prantl AfD

Mögliche Impfschäden an Kindern nicht ausgeschlossen – das, meine Damen und Herren, war der ethische Gefrierpunkt Ihrer Impfkampagne, Frau Köpping. (Starker Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Die einbringende AfDFraktion hat jetzt eine dritte Rederunde eröffnet mit Herrn Prantl. Jetzt sehe ich eine Kurzintervention. Zuerst war Frau Kollegin Kuhfuß am Mikrofon. Bitte.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Vielen Dank für das Wort. – Ja, ich bin gelangweilt von immer demselben. Ich bin aber nicht gelangweilt von Fakten. Deswegen ist es mir wichtig, dass die 5 000 angeblich an der Corona-Impfung Verstorbenen, die Herr Prantl hier ins Feld geführt hat, die Zahl für Europa ist, und zwar ist es die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle. Um es vielleicht auch noch einmal der rechten Seite klarzumachen: Es gibt eine gewisse sozusagen Logik. Jeder Arzt, jede Ärztin, jeder Betroffene ist dazu aufgerufen, einen Verdachtsfall zu melden. Dafür wird geworben, weil es auch etwas mit Forschung und Transparenz zu tun hat. Dann werden Verdachtsfälle geprüft. Es ist wie bei jedem Auto: Nicht jedes, das man zum TÜV anmeldet, fällt durch. (Sebastian Wippel, AfD: Die Meldung wird aber nicht finanziert! –

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Dr. Joachim Keiler AfD

Also, die Impfung ist so was wie das Auto! – Zuruf von der AfD: Ja, genau!)

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Dr. Matthias Rößler

Das war die Kurzintervention. – Sie können reagieren, Kollege Prantl. Bitte.

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Thomas Prantl AfD

Okay, Frau Kuhfuß, kommen wir einmal zu den Zahlen. Wie werden denn Zahlen erhoben? (Zuruf der Abg. Kathleen Kuhfuß, BÜNDNISGRÜNE) Die Meldung von Verdachtsfällen ist für die Arztpraxen mit immensen Schwierigkeiten verbunden. Sie ist sehr langwierig. Es gibt große Hemmschwellen. Es gab im „Focus“ und im MDR Berichte darüber, dass sich Arztpraxen scheuen, ihr Tabuthema Impfschäden überhaupt irgendwo offiziell anzumelden. (Zuruf der Abg. Kathleen Kuhfuß, BÜNDNISGRÜNE) Auch das trägt dazu bei, dass es eine Untererfassung gibt. Es gibt Wissenschaftler, die auch im Hinblick auf zurückliegende Impfungen mit anderen Impfstoffen klar sagen: Es gibt immer eine Untererfassung um den Faktor 10, Faktor 20 oder Faktor 30 – aber um das sauber aufzuklären, reden wir hier miteinander. Das ist genau das, was wir mit unseren Anträgen wollen, was unsere Anträge wollten, was wir auch mit dieser Debatte erreichen wollen. (Zuruf der Abg. Kathleen Kuhfuß, BÜNDNISGRÜNE) Wir haben eine Untererfassung von Impfschäden und Impftoten und eine signifikante Übererfassung von Corona-Toten. Mit diesem Zahlenspiel, das Sie ständig durcheinanderbringen – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das wissen Sie natürlich ganz genau!) – Natürlich! Das wissen nicht nur wir. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Natürlich, weil Sie ja in jeder Arztpraxis sind! Mann, Herr Prantl!) So viel zur Art und Weise, wie Daten erhoben werden, dass es eine Untererfassung gibt und wir seit Monaten darauf hinweisen, dass wir diese Untererfassung abarbeiten müssen. Ja? (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Für die nächste Kurzintervention sehe ich jetzt an Mikrofon 1 Kollegen Richter. Bitte.

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Frank Richter SPD

Sehr geehrter Herr Kollege Prantl, ich stehe hier nicht, weil ich Ihnen etwas sagen möchte, sondern weil wir uns hier in der Öffentlichkeit befinden. Was wir von Ihnen eben hier gehört haben, das war der moralische Gefrierpunkt dieses Parlaments. (Beifall bei der SPD und der Staatsministerin Petra Köpping) Es fällt mir ganz schwer. Ich kann Ihnen auch sagen, warum: weil Sie vor dem Hintergrund einer wirklich furchtbaren Pandemie, die uns in große politische Schwierigkeiten und die Gesellschaft in Schwierigkeiten gebracht hat, und auf dem Rücken von zugegebenermaßen tragischen Einzelfällen hier populistische Politik machen und dadurch zur Aufhetzung dieser Gesellschaft beitragen. Das ist moralisch unterirdisch, Herr Prantl. (Beifall bei der SPD – Jörg Kühne, AfD: Herr Richter, Sie haben nicht recht! – Weitere Zurufe)

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Dr. Matthias Rößler

Das war die Kurzintervention. Jetzt können Sie reagieren. Bitte. (Jörg Kühne, AfD: Darauf muss man nicht reagieren!)

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Thomas Prantl AfD

Herr Richter, ich würde schon gern klarstellen und berichtigen, dass nicht ein Virus, sondern Ihre kopflose Politik der Zwangsschließungen, (Oh-Rufe bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) der Freiheitsbeschränkungen und des Grundrechtsentzugs dieses Land in eine schwere wirtschaftliche und soziale Krise gestürzt haben. Andere Länder dieser Welt wie Schweden haben gezeigt, dass man erfolgreich durch ein jahreszeitlich schwankendes Infektionsgeschehen kommen kann, (Sabine Friedel, SPD: Ja, mit vielen Toten!) auch ohne zu derart drastischen Maßnahmen zu greifen wie beispielsweise 10-Personen-Regeln bei Versammlungen, Kinder vom Rodelhang zu jagen, weil der Hang in Oberwiesenthal omikronverseucht war. All diese Dinge. Noch ein anderes schönes Beispiel, weil ich von Kopflosigkeit gesprochen habe, aus meiner Region, aus Oberwiesenthal. Dort war es aufgrund von Omikron, der Seuchengefahr, unzulässig, seine alpine Skiausrüstung in der Schwebebahn mit auf den Berg zu nehmen. Zugelassen waren dagegen Schlitten. Der Schlitten konnte dann oben auf dem Plateau des Berges ein bisschen herumgezeigt werden, aber er durfte nicht benutzt werden, um den Hang hinunterzurodeln, denn da ist ja Omikron. Also musste man mit dem Schlitten so, wie man hochgefahren war, wieder runterfahren. Das habe ich jetzt ein bisschen aus der Luft gegriffen, (Marco Böhme, DIE LINKE: Alles aus der Luft gegriffen!) das waren einfach nur unfassbar sinnlose, unfassbar kopflose, unfassbar schräge Aktionen, mit denen Sie dieses Land überzogen haben. Und ich bleibe einfach mal dabei, dass das der moralische Gefrierpunkt politischen Handelns ist, wenn man unsere Kinder, die wehrlosesten und schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, einem Impfexperiment unterziehen will. Das geht gar nicht. (Beifall bei der AfD – Simone Lang, SPD, steht am Mikrofon.) So viel zur Moral.

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Dr. Matthias Rößler

Wir haben noch eine Kurzintervention. Kollege Dierks, würden Sie der Kollegin erst einmal den Vortritt lassen? – Bitte.

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Simone Lang SPD

Vielen Dank, Herr Präsident! Ganz kurz: Der Sozialausschuss war vor zwei Wochen in Portugal. Portugal liegt bei den Erstimpfungen bei 98 %, bei den Zweitimpfungen bei 90 %, bei der Boosterimpfung bei 65 %. Die Maßnahmen, die dort getroffen wurden, waren weitaus härter als bei uns in Deutschland. Jetzt wäre meine Frage: Sind die Portugiesen alle dümmer als die Deutschen? Welches Argument zieht denn dort? Vielen Dank.

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Thomas Prantl AfD

Frau Kollegin, ich denke, von Dummheit hat jeder seine persönliche Vorstellung. Das kann ich von hier aus nicht einschätzen, erst recht nicht in Bezug auf Portugal, da war ich nämlich nicht mit. (Staatsministerin Petra Köpping: Es waren zwei Kollegen dabei!) Darf ich Sie vielleicht erinnern, herzlich willkommen, wenn Sie hier Eigentore schießen wollen. Machen Sie gern weiter so. Die Portugiesen haben eine Impfquote von wie viel Prozent? 96, 98, fast 100 %? Und wie hoch ist die 7- Tage-Inzidenz? Bei 1 800. So gut wirkt der Fremdschutz und der Schutz vor Ansteckung. Große Klasse! (Gelächter und Beifall bei der AfD) Wenn der Parlamentsbuschfunk durchsickern lässt, dass der Fremdschutz aufgrund der Impfung dort so fantastisch funktioniert hat, dass gleich zwei Delegierte von dieser Ausschussreise infiziert zurückgekommen sind, dann habe ich mich jetzt wirklich gefragt, ob Sie vor der Fragestellung mal eins und eins zusammengezählt haben. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir fahren jetzt fort in der dritten Rederunde. Für die CDU-Fraktion ergreift jetzt Kollege Dierks das Wort.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mir vorgenommen, in dieser Debatte nichts mehr zu sagen, weil ich davon ausging, dass sowohl in den letzten Jahren als auch am heutigen Tag im Grunde alles gesagt ist, aber es gibt doch in vielerlei Hinsicht noch etwas zu sagen. Zum einen möchte ich feststellen, dass die Rotzigkeit, mit der Sie Wortbeiträge von Kolleginnen und Kollegen und die Arbeit der Sozialministerin kritisieren, ein wirklicher Tiefpunkt der parlamentarischen Kultur hier im Sächsischen Landtag ist. (Beifall bei der CDU, den LINKEN den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Widerspruch bei der AfD) – Hören Sie doch auf, dazwischenzubrüllen. Meine Zwischenrufe sind für den Redner vielleicht nicht immer schön. Sie sind akzeptabel, wenn sie maßgeblich sind. Aber das sind sie bei Ihnen in den allerseltensten Fällen. Ich weiß nicht, ob Sie sich an die Bilder erinnern, als die Vereinigten Staaten nach dem ersten Corona-Jahr der Toten in diesem Land gedacht haben. Dort wurde für jeden Toten ein Fähnchen aufgestellt, weil es gar nicht möglich war, jeden einzelnen Namen, geschweige denn seinen Krankheitsverlauf, einzeln vorzutragen. Es wäre wahrscheinlich wünschenswert gewesen, um dem, was Sie hier tun, nämlich Einzelfälle von schweren Impfschäden herauszugreifen, einen Kontrast entgegenzusetzen. Die eine Million Toten in den Vereinigten Staaten von Amerika, die 700 000 Toten in Brasilien, die 130 000 Toten in Deutschland – diese Liste ließe sich endlos fortsetzen. Die Überheblichkeit, mit der Sie hier über die Bemühungen der Deutschen Bundesregierung, der Sächsischen Staatsregierung, aber auch der Regierungen auf der ganzen Welt sprechen, die Folgen dieser Pandemie, mit der keiner gerechnet hat und auf die ehrlicherweise auch niemand vorbereitet war, zu bekämpfen, lässt unfassbar tief blicken. Wenn Sie vielleicht einmal zu Kenntnis nehmen wollen, dass bei allen systemischen Unterschieden in politischer Hinsicht, in Fragen des Rechtsstaats auf der ganzen Welt ähnliche Strategien bei der Bekämpfung des Corona-Virus gab, wenngleich es aufgrund der Systemkonkurrenz naheliegend gewesen wäre, wenn jemand den Stein der Weisen gefunden hätte, es anders zu machen und das auch zu tun. Diese Fundamentalkritik und dieser Versuch, so zu tun, als würde man böswillig den Menschen etwas antun wollen, geht doch vollständig fehl. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Sie stellen sich hier hin, haben Kreide gefressen und sprechen einerseits von gefährlichen und weniger gefährlichen Varianten und andererseits von – wie haben Sie es ausgedrückt, man muss teilweise rekapitulieren, welche Ausdrucksweise hier inzwischen herrscht – einem Impfclown, mit dem Kinder an die Kanüle gelockt werden sollen. Das ist eine Ausdrucksweise, die jeder Beschreibung spottet, die so niveaulos, so schäbig und so gefährlich ist, dass man wirklich immer wieder nachdenken muss: Hat er das tatsächlich gesagt? (Zuruf von der AfD: Realität! – Sebastian Wippel, AfD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Dann sprechen Sie in hochemotionaler Art und Weise von Impfschäden und reden mit keiner Silbe über die Zehntausenden Menschen, die in Deutschland und hier im Freistaat Sachsen gestorben sind, über die signifikant höhere Übersterblichkeit, die wir auch aufgrund der niedrigen Impfquote im Freistaat Sachsen haben. Das passt doch hinten und vorn nicht zusammen. Kollegin Friedel hatte völlig zu Recht gesagt – –

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Dr. Matthias Rößler

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Sebastian Wippel AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Dierks, Sie sprachen gerade davon, dass im Prinzip alle Staaten auf der Welt offensichtlich dasselbe bei der Bekämpfung des Corona-Virus gemacht haben. Ist Ihnen eigentlich der Unterschied zwischen den Chinesen, die quasi gar nicht impfen, sondern eine Null-Covid-Strategie versuchen zu fahren, zwischen afrikanischen Staaten, die gar keine Impfstoffe haben, und trotzdem ganz gut durchkommen, zwischen den Schweden, die es den Leuten relativ freigestellt haben bei relativ großen Freiheiten und eben dem Weg, den Deutschland gegangen ist, bewusst?

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Alexander Dierks CDU

Zunächst einmal sind mir natürlich die Unterschiede bekannt, Herr Kollege Wippel. Sie sagen, die Chinesen impfen wenig, dafür machen sie eine Null-Covid-Strategie. Ihre Strategie war von vornherein: nicht impfen, alles offen lassen, und Sie haben das als Eigenverantwortung verbrämt. Dieser genialen Strategie ist tatsächlich kein Land dieser Welt auf den Leim gegangen, und wir können gottfroh sein hier in Deutschland und in der Welt, dass es kein Land getan hat, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Frau Kollegin Friedel hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass jeder Tote einer zu viel ist und dass auch diejenigen, die infolge einer Corona-Impfung verstorben sind oder infolge einer Corona-Impfung einen schweren gesundheitlichen Schaden erlitten haben, unser aller Solidarität verdienen. Darüber müssen wir sprechen, und das soll auch nicht totgeschwiegen werden, aber es muss immer wieder kontrastiert werden mit dem augenfälligen Nutzen der Impfung. Auch das ist schon gesagt worden: Schauen Sie sich an, welche todbringenden Krankheiten, die wir teilweise in den Generationen unserer Eltern und Großeltern noch hatten, inzwischen keine Rolle mehr spielen wegen einer Impfung. Jeder von uns kennt Bilder von Kindern, die an Krücken laufen, weil sie an Polio erkrankt sind. Mein Vater kennt es noch aus eigenem Erleben. (Zuruf von der AfD: Das hat nichts mit Corona zu tun!) Diese Krankheit ist mit der Impfung besiegt worden. – Natürlich hat das etwas mit Corona zu tun, weil keine Impfung zu 100 % vor einer Infektion schützt. (Beifall bei den LINKEN) Aber eine Impfung schützt sehr zuverlässig vor schweren Verläufen. Meißeln Sie sich das endlich einmal in Ihre vernagelten Hirne und sagen Sie es den Leuten auch! Es geht nicht darum, dass jede Impfung tatsächlich davor schützt, sich zu infizieren. Es geht darum, dass sie zuverlässig davor schützt, schwer zu erkranken. Sagen Sie das den Leuten, die schwer erkrankt sind. Mit denen, die verstorben sind, können wir leider nicht mehr sprechen. Ihre Propaganda trägt dazu bei, die Saat des Zweifels über diese Impfstoffe, über diese wissenschaftliche Errungenschaft, immer wieder in der Öffentlichkeit zu platzieren, auch mit schrägen Studien, die längst widerlegt sind, weil Sie auf irgendwelchen Online-Recherchen jenseits wissenschaftlicher Evidenz beruhen. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen, deshalb habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Dierks sprach in dieser dritten Runde für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Die SPD ist an der Reihe, bitte. (Thomas Prantl, AfD, steht am Mikrofon.) – Sie möchten eine Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Dierks. Bitte, Herr Prantl.

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Thomas Prantl AfD

Soweit Sie davon sprechen, dass die Saat des Zweifels hier eingebracht wird, fühle ich mich an Zeiten der mittelalterlichen Inquisition erinnert und nicht mehr an die Debattenkultur im 21. Jahrhundert in einem demokratisch gewählten Parlament. Gewöhnen Sie sich das bitte ab. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Der Impfclown ist ein Begriff, den ich den Medien entnommen habe. Das ist nicht meine Wortschöpfung. Das ist ein medialer Begriff. Ich habe extra bei Frau Köpping noch mal nachgefragt. Da muss ich Ihnen jetzt ein Stück entgegenkommen. Frau Köpping hat mich korrigiert in der Antwort auf die Anfrage: Es geht tatsächlich nicht um einen Impfclown, sondern um einen Gesundheitsclown, (Staatsministerin Petra Köpping: Der auch in Krankenhäusern arbeitet!) für den das Ministerium 3 000 Euro ausgegeben hat, (Lachen bei der AfD) bevor das Projekt abgebrochen wurde aufgrund der Proteste von aufgebrachten Eltern, die nicht zusehen wollten, wie Kinder, die von Covid-19 null Komma null betroffen sind, an die Kanüle gelockt werden – ich bleibe dabei –, um dort einen Impfstoff auszuprobieren, den diese Kinder überhaupt nicht brauchen. Es ist und bleibt der ethische Gefrierpunkt dieser Impfkampagne. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Ich möchte noch etwas zum wissenschaftlichen Anspruch in dieser Diskussion sagen. Sie stellen sich hier allen Ernstes hin und reden von Pocken und von Kinderlähmung, von furchtbaren Krankheiten, bei denen wir alle froh sein können, dass sie überwunden sind. Sicherlich haben die Medizin und die Wissenschaft wesentlich dazu beigetragen. Aber Sie können doch eine Erkrankung der mittleren und oberen Atemwege wie Covid-19, die überwiegend schwer mehrfach vorerkrankte alte Menschen betrifft – – (Sabine Friedel, SPD: Die tödlich verläuft!) – Verläuft sie gerade nicht. Sagen Sie einmal etwas zur Sterblichkeitsrate von Pocken, sie liegt im zweistelligen Bereich. (Sabine Friedel, SPD: Haben Sie mir vorhin zugehört?) – Selbstverständlich habe ich Ihnen zugehört. (Sabine Friedel, SPD: Schämen Sie sich!) – Nein, ich schäme mich nicht, weil ich Fakten nenne; und für Fakten, die ich hier nenne, muss ich mich nicht schämen. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Die Kurzintervention von Herrn Prantl bezog sich auf den Redebeitrag von Alexander Dierks. Er reagiert jetzt.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Prantl, ich bin der festen Überzeugung – und das war Gegenstand dessen, was ich gesagt habe –, dass uns vom Mittelalter die Tatsache unterscheidet, dass wir wissenschaftlicher Evidenz den Vorzug gegenüber der Emotion und der Angstmacherei geben. Im Mittelalter war es üblich zu glauben, die Erde sei eine Scheibe, Krankheiten seien gottgewollt. Man hat Frauen verbrannt, weil man dachte, dass sie auf Besen durch die Gegend fliegen. Man hat der Emotion den Vortritt vor wissenschaftlicher Evidenz gelassen. (Zurufe von der AfD) Genau das tun wir heute nicht. Ich ging lange davon aus, dass es darüber einen großen gesellschaftlichen und politischen Konsens gibt, dass unser Wohlstand, unsere Lebenserwartung, all das, was wir in diesem Land so wertschätzen, sehr stark damit im Zusammenhang oder zumindest in Korrelation steht. Das ziehen Sie in Zweifel. Diesen Zweifel säen Sie wider wissenschaftliche Evidenz. Das heißt, was Sie betreiben ist das Verbreiten von mittelalterlichem Aberglauben, aber keine wissenschaftliche Evidenz. Es ist natürlich so, dass man Corona möglicherweise nicht vollständig mit den vorgenannten Krankheiten vergleichen kann. Aber immer wieder so zu tun, als sei Corona im Grunde eine harmlose Erkrankung der Atemwege, obwohl längst erwiesen ist, dass es sich bei Corona um eine Systemerkrankung handelt, die einzeln oder im Komplex viele Teile des Körpers auch langfristig angreifen kann, ist ein Fehler. Wir haben jetzt wieder nur über dieses Schwarz oder Weiß, tot oder überlebt gesprochen. Es ist aber so, dass diese Erkrankung auch langfristige Schädigungen bei jüngeren Menschen zur Folge haben kann. Dabei geht es um die Long-Covid-Symptomatik, die noch nicht in vollständiger Art und Weise ausgeforscht worden ist. Das leugnen Sie immer wieder. Ich glaube, es sollte einen Konsens geben: Alle seriösen Studien auf der Welt sprechen dafür, dass das Impfen einer natürlichen Infektion vorzuziehen ist. Denn diejenigen, die eine natürliche Infektion durchgemacht haben und daran gestorben sind, kommen gar nicht in den „Genuss“ der von Ihnen so viel gepriesenen Immunität durch natürliche Infektion. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das waren Kurzintervention und Reaktion. Jetzt geht es weiter in der dritten Rederunde. Das Wort ergreift für die SPD-Fraktion Kollegin Friedel.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich muss noch kurz auf einen Aspekt eingehen, weil ich glaube, dass er wichtig ist und noch nicht genug angesprochen wurde. Das ist das Thema Angst. Ich denke, das ist ein wesentlicher Kern in dieser Debatte. Es gibt Menschen, die haben Angst vor dem Fliegen. Die kann ich nicht mit Zahlen überzeugen, dass das Flugzeug das sicherste Verkehrsmittel der Welt ist, wie viele Millionen Kilometer es unfallfrei fliegt usw. usf. Sie haben Angst vorm Fliegen und behalten sie auch angesichts der Zahlen. Sie fliegen nicht. Ich glaube, Angst spielt auch hier eine entscheidende Rolle, nämlich die Angst, dass der schlimmste Fall eintritt, dass ich mich gegen Corona impfen lasse und sterbe. Da kann man natürlich genauso mit Zahlen argumentieren, wie ich das hier versucht habe, als ich sagte: In zwei von einer Million Fällen passiert so etwas. Das nimmt die Angst nicht weg. Das ist aber nicht die einzige Angst. Genauso sehr haben Menschen Angst, dass sie sich mit Corona infizieren und sterben. Auch diese Angst kann man nicht mit Zahlen wegnehmen. Selbst wenn ich sage, 10 000 von einer Million ist nicht so viel – die Angst bleibt trotzdem da. Worüber wir hier reden, das ist: Wessen Angst wiegt schwerer? Das ist der eigentliche Kern. Wenn Menschen unfreiwillig in ein Krankenhaus müssen, wenn Menschen auf eine Pflegestation müssen, wenn sie ohnehin schon in einem schwierigen gesundheitlichen Zustand sind und dann Angst haben müssen, sich tödlich mit Corona zu infizieren, und zwar unter Umständen, die vermeidbar gewesen wären, dann finde ich, dass diese Angst nicht weniger berechtigt ist als die Angst, einer von zweien von einer Million zu sein. Die schlimme Situation, in der wir alle miteinander, aber vor allem die Gesundheitsämter vor Ort sind, ist zu entscheiden: Wie gehen wir mit diesen Ängsten um und wie sorgen wir dafür, dass diese Ängste das Versorgen von kranken Menschen nicht allzu sehr beeinflussen? Angesichts einer solchen Situation hier so zu argumentieren, so einen Klamauk zu machen und diese grundsätzlichen ethischen und moralischen Fragen nach Freiheit und Freiwilligkeit völlig wegzuwischen, halte ich in dieser Debatte wirklich für unwürdig. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Kollegin Friedel von der SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf in dieser Runde? Gibt es überhaupt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus in dieser immer noch ersten Aktuellen Debatte? – Das kann ich jetzt nicht feststellen. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zum Zuge. Das Wort ergreift Frau Staatsministerin Köpping. Bitte.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne meine Rede mit den aktuellen Entwicklungen, die wir in Sachsen haben. Ich konnte jetzt mehrere Wochen berichten, dass die Inzidenzen fallen. Im Moment haben wir die Tendenz, dass die Inzidenzen wieder steigen. Ich sage das deshalb, weil der eine oder andere denkt, Corona sei vorbei. Das ist es leider nicht, auch wenn ich mir das natürlich wünschen würde. Aber Corona ist weiter da. Wir hatten am 30.05. eine Inzidenz von 84. Das klang wirklich sehr gut. Wir hatten am 31.05. eine Inzidenz von 95, am 01.06. von 101 und heute von 116. Ich sage das deshalb – die Zahl ist heute schon einmal genannt worden –, weil gerade die Entwicklung in Portugal zeigt, dass die neuen Varianten hoch ansteckend sind. Sie sind nicht so gefährlich wie die Delta-Variante, aber eben hoch ansteckend. Deshalb müssen wir wachsam bleiben. Das Impfen selbst schützt natürlich nicht vor der Ansteckung. Das ist hundertmal gesagt worden. Ich sage es noch einmal. Es schützt aber vor schweren Erkrankungen. Das ist das eigentliche Ziel. Heute gab es das Thema Pflegekräfte. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich mich bei allen Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen ganz herzlich bedanke, bei allen Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, die sich die ganze Zeit dieser Pandemie entgegengestellt haben. Diese Menschen haben eine großartige Leistung vollbracht. Ich glaube, durch Prämien und Ähnliches sowie durch die Öffentlichkeit ist eine berechtigte Anerkennung erfolgt. Das Impfen hat mitnichten in irgendeiner Form etwas mit Missachtung zu tun. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wie sieht es nun in Sachsen aus? Vollständig immunisiert sind im Gesundheitswesen 75,1 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Noch im Januar waren es 65,7 %. Wir haben in den letzten zwei Monaten eine Steigerung von circa 10 % erzielt. Ich gehe gern noch einmal auf den Redebeitrag von Frau Friedel ein, die von den unterschiedlichsten Aspekten sprach, warum man vielleicht Sorgen oder Ängste hatte, die natürlich auch eine Rolle spielen. Wir merken immer wieder, dass in den Einrichtungen, in denen besonders Stimmung gegen das Impfen gemacht wird, die Anzahl derjenigen, die sich nicht impfen lassen, besonders groß ist. In den Einrichtungen, in denen man dem sehr offen gegenübersteht, Beratungsangebote nutzt und sich informiert, gibt es eine sehr hohe Impfquote. Deshalb ergeht meine Empfehlung an die Einrichtungen, in denen es die Skepsis gibt, sich noch einmal gut beraten zu lassen und diese Beratungsangebote zu nutzen. Momentan liegen uns die Rückmeldungen von zwölf unserer 13 Gesundheitsämter vor; der Landkreis Nordsachsen hat noch nicht gemeldet. Das sind 4 332 Meldungen von Einrichtungen und Unternehmen, die über die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu melden hatten. Derzeit sind 23 625 Personen gemeldet, die keinen oder noch keinen vollständigen Nachweis vorgelegt haben. Wir haben immer wieder gesagt, dass wir für Sachsen eine Möglichkeit geschaffen haben, dass man die Versorgungssicherheit in den Vordergrund stellt. Das ist auch die rechtliche Möglichkeit, die wir als Freistaat haben. Die haben wir genutzt, sodass die Einrichtungen, wenn sie die Versorgungssicherheit nicht gewährleisten können, dann auch keine Betretungsverbote aussprechen werden. Die Gesundheitsämter sprechen die Betretungsverbote aus, nicht die Einrichtungen. Diesen Kompromiss sind wir eingegangen und er gilt für Sachsen. (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD) Zu den Impfschäden. Nun kann ich mich zwar sehr bemühen – heute sind bereits sehr viele Zahlen genannt worden –, noch einmal statistische Werte zu nennen. Wenn aber von vornherein behauptet wird, dass die statistischen Werte, die das Paul-Ehrlich-Institut ausreicht, sowieso nicht stimmen, wozu wollen wir dann Zahlen nennen für diejenigen, die wir davon nicht überzeugen können, sondern die ihre eigenen Statistiken aufmachen? Diese finde ich, ehrlich gesagt, gar nicht, sondern wir nehmen die Statistiken, die öffentlich zugänglich und von der Wissenschaft begleitet sind. Es gibt auch keinen Widerspruch. Wenn die Charité in Berlin sagt: Wir haben das noch einmal gründlicher untersucht und wir müssen dort nachschärfen, dann ist das gut und richtig. Das sollte man tun; da gibt es überhaupt keinen Widerspruch. Wenn das eine oder andere noch gar nicht erkannt worden ist, weil Corona eine neue Infektionserkrankung war, dann sollte man das nachbessern. Dagegen gibt es nichts einzuwenden. Ich will noch einmal darauf eingehen, wie man, wenn man glaubt, dass man einen Impfschaden hat, damit umgeht; denn das ist mir noch einmal wichtig. Wenn ich einen Verdacht von Nebenwirkungen oder Komplikationen habe, dann wende ich mich zunächst an meinen Hausarzt. Es ist nicht so, dass der Hausarzt einfach mal sagen kann: Oh nein, das ist mir zu viel Bürokratie, das mache ich nicht. Er ist verpflichtet, diese Meldung abzugeben. Ich hatte jüngst eine Runde von Ärzten bei mir zum Gespräch, die ebenfalls behauptet haben, dass Ärzte nicht melden. Ich sagte dazu: Warum zeigen Sie sie nicht an? Sie haben zu melden. – Mir ist es auch wichtig, dass Impfschäden gemeldet werden, keine Frage. (Zurufe von der AfD) Das hat nichts mit Unter-den-Tisch-Kehren zu tun oder Ähnlichem. Die Ärzte sind verpflichtet zu melden. Diese Meldestatistik ist nicht kompliziert oder übermäßig bürokratisch, sondern sie funktioniert zügig und schnell. Deshalb stimmt es nicht, dass die Ärzte nicht melden würden, weil sie keine Lust darauf haben, sondern sie sind dazu verpflichtet. Gleichzeitig werden diese Meldungen an das Gesundheitsamt weitergegeben, und das Gesundheitsamt meldet an das Paul-Ehrlich-Institut. Das ist der Weg, der bei Impfschäden gegangen wird. Nebenwirkungen können auch direkt – wenn Sie wirklich einen Arzt hatten, der das nicht gemacht hat – schriftlich bzw. online an das PEI-Meldesystem übermittelt werden. Auch das ist eine Möglichkeit. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Impfschaden nicht erfasst wird, dann können Sie selbst aktiv werden und handeln. Das PEI erstellt regelmäßige Sicherheitsberichte und hat eine absolute Transparenz. Noch einmal sei gesagt: Wenn eine Einrichtung wie die Charité äußert, dass sie noch tiefgründiger ermitteln könne, dann ist es gut und richtig. Dem wird auch nachgegangen. Das hat nichts mit Unter-denTisch-Kehren zu tun. Die Zahlen zu Impfschäden sind genannt worden. Dazu meine ich ganz klar: Jeder, der verstirbt – ob durch Impfen oder durch die Erkrankung Corona –, ist ein Toter zu viel; da gibt es überhaupt keine Frage. Aber es gibt nun einmal kein einziges Medikament und keine einzige Impfung, die ohne Nebenwirkung oder bei manchen auch ohne Wirkung ist. Was ist denn ein Impfschaden? Auch dazu haben wir uns kundig gemacht bzw. will ich dazu noch einmal ausführen: Das ist eine gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung. Das ist ein Impfschaden. Die Anerkennung – das habe ich gerade gesagt – ist gesetzlich abgesichert. Wer einen Impfschaden anerkannt bekommen hat, wird gesetzlich entschädigt. In Sachsen können Impfschäden beim Kommunalen Sozialverband geltend gemacht werden. Ganz ehrlich: Es kommt häufig vor, dass sich Menschen beschweren, weil sie glauben, dass sie an bestimmter Stelle einen Schaden geltend machen können – das ist nicht nur beim Impfen so –, und bekommen ihn aber nicht anerkannt. Sie können es juristisch einklagen. Von hier aus bewerten, ob der Schaden, den Sie, Herr Prantl, vorgetragen haben, wirklich ein Impfschaden ist, das können wir hier gar nicht. Das geht hier nicht. Das müssen und sollten die Fachexperten tun. Zahlen zu Impfschäden gibt es noch nicht. Anfragen von Zeitungen bei Bundesländern ergeben, dass im Januar 2022 bundesweit circa 1 600 Anträge von Impfschäden eingegangen sind. Aber mit einer Mär möchte ich aufräumen: Sie haben eine Zeitung der AfD-Landtagsfraktion herausgegeben. Sie schreiben darin – und das finde ich, ehrlich gesagt, mehr als daneben –, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht eine Kannbestimmung sei. Das ist glattweg gelogen, und das will ich hier mit aller Deutlichkeit sagen: Wir vollziehen ein Bundesgesetz. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich hoffe, dass wir den Herbst alle miteinander gut überstehen werden. Nach wie vor haben wir in Sachsen bundesweit die geringste Impfquote. Auch das ist schon einmal gesagt worden, und ich sage es trotzdem noch einmal, weil es mich so erschreckt: Wir haben in Sachsen eine Rate von 0,8, was die Verstorbenen betrifft. Bremen hat 0,28. Das sind die Unterschiede, die ich erreiche, wenn ich so wenig geimpft habe wie in Sachsen bzw. wenn so viel geimpft wurde wie in Bremen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Staatsministerin Köpping hatte gerade für die Staatsregierung das Wort. Wir sind am Ende der ersten Aktuellen Debatte angekommen und sie ist damit abgeschlossen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Nein, Herr Prantl würde gern noch sprechen!) – Entschuldigung. – Es gibt eine weitere Wortmeldung. Bitte.

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Thomas Prantl AfD

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Frau Staatsministerin, ich muss auf Ihren Beitrag noch einmal reagieren, was den Meldeweg betrifft. (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Sie sagen so einfach: Die Arztpraxen sind verpflichtet, die müssen das melden. – Aber Sie wissen doch auch, dass die Arztpraxen damit völlig überfordert sind. Das ist ein zeitaufwendiges Verfahren, (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping –

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Sabine Friedel SPD

Es reicht jetzt, Herr Prantl!) und die Kausalität herzustellen, dass ein Symptom, eine unerwünschte Nebenwirkung, eine Krankheitserscheinung, ein Gesundheitsschaden auf die Impfung zurückzuführen sind, kann der Arzt nicht einfach so Pi mal Daumen einschätzen. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Sie müssen dieses Meldeverfahren deshalb vergüten. Diese Verfügung besteht nicht, und deswegen haben die Arztpraxen wenig Motivation, das zu verfolgen. Es ist zeitaufwendig, es wird nicht bezahlt und die Ärzte scheuen sich, das Thema Impfschäden anzufassen, (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) weil dieses Thema politisch tabuisiert worden ist, und das die ganze Zeit. (Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE: Es sind drei Klicks, nur drei Klicks!) Das ist das Problem, das Arztpraxen und Betroffene jetzt leider ausbaden müssen. Dann noch einmal eine andere Sache: Sie haben sich jetzt ja mit so massivem Interesse und großer Empathie hinter die Pflegekräfte gestellt. Für den 29. April dieses Jahres hatten Pflegekräfte und Gesundheitspersonal zu einer Kundgebung in Dresden auf dem Postplatz eingeladen, und zwar alle Fraktionen. Ich weiß, dass Vertreter unserer Fraktion dort gewesen sind. Sie haben dort Rede und Antwort gestanden und sind auf die Befindlichkeiten und Sorgen der Leute eingegangen. Alle anderen Fraktionen dieses Parlamentes fehlten komplett. (Beifall bei der AfD –

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Jörg Urban AfD

Hört, hört!) Von der CDU kam die faule Ausrede, das sei das falsche Format. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wenn die auf dem Marktplatz diskutieren, genau! Das ist keine Debatte!) Das ist Ihr Problem. Sie sprechen nicht mit den Menschen draußen im Land. (Sören Voigt, CDU: Gleichzeitig haben wir zu einem Gespräch eingeladen, Herr Prantl!) Sie verschanzen sich in Ihrem Elfenbeinturm. Gehen Sie doch einfach mal raus, sprechen Sie mit den Menschen, suchen Sie die Arztpraxen auf, reden Sie mit den Pflegekräften (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) und reden Sie mit den Landräten! Sie kennen doch das Schreiben vom Sächsischen Landkreistag mit der klaren Forderung: Die Pflegeimpfpflicht muss weg. Von 60 Kommunen im Erzgebirgskreis haben 40 unterschrieben, dass die Pflegeimpfpflicht weg muss – parteiübergreifend, selbst von Ihrer Partei. Kennen Sie Lugau? Kennen Sie Geyer? – Linke Bürgermeister. Sie haben unterschrieben, die Pflegeimpfpflicht muss weg, Herr Gebhardt. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping – Rico

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Rico Gebhardt Die Linke

Das ist nichts Schlechtes!) Reden Sie mal mit den Leuten an der Basis; dort waren Sie lange nicht! (Beifall bei der AfD – Susanne Schaper, DIE LINKE: Das Problem ist, Sie hören nicht zu!) Eigentor an Eigentor! Jetzt kommen wir zur Haftung, Frau Schaper. Reden wir doch einmal über die Produkthaftung. Die Impfung wird also ausdrücklich empfohlen. Sie wird nicht nur ausdrücklich empfohlen, sondern Sie haben die Menschen mit der Impfung unter Druck gesetzt, moralisch, sozial, medial. Sie haben ja alle Register gezogen, (Susanne Schaper, DIE LINKE: Sie reißen alles aus dem Zusammenhang!) zum Beispiel großformatige Anzeigen in den Werbeblättern auf Kosten des Steuerzahlers. 800 000 Euro hat der ganze Spaß gekostet. Sie haben eine Impfpflicht mit beschlossen und die Pharmakonzerne sind aus der Haftung genommen. Aber warum muss ich denn die Haftung für ein Produkt, das so hilfreich und gut ist, überhaupt so stark beschränken? Haben Sie darauf eine Antwort? Ich habe keine. Also, stehen Sie den Menschen, die einen Impfschaden erlitten haben, ab sofort uneingeschränkt zur Seite! Wir nehmen Sie beim Wort. Sorgen Sie auf der Bundesebene endlich für die Abschaffung der Impfpflicht! Lassen Sie Ihren großen Ankündigungen jetzt endlich Taten folgen, übernehmen Sie die volle Haftung für Impfschäden und sorgen Sie für deren vollständige Erfassung! Denn Sie haben selbst gesagt: Jedes Leben zählt, jeder Mensch zählt. Und die Impfgeschädigten zählen jetzt auf Sie. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war noch einmal Herr Kollege Prantl für die AfD-Fraktion. Jetzt sehe ich aber endgültig keine Wortmeldung mehr in dieser ersten Aktuellen Debatte. Wir schließen sie ab und kommen zu Zweite Aktuelle Kinder brauchen Rechte, gute Bildung Das Aus für die Grundschule Antrag der Fraktion Als einbringende Fraktion hat zunächst die Fraktion DIE LINKE das Wort. Das wird jetzt ergriffen von Frau Kollegin Gorskih.

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Anna Gorskih Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Gestern war der 1. Juni, der Internationale Kindertag. An diesem Tag sollen die Bedürfnisse, aber auch die Rechte von Kindern noch einmal ganz besonders in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Das ist auch dringend notwendig, denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, und sie haben andere Bedürfnisse als die Erwachsenen. Deshalb müssen ihre Rechte einen besonderen Schutz erhalten. Als LINKE setzen wir uns schon seit Jahrzehnten dafür ein, dass die Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden. Wir sind der Überzeugung, dass der Kinderschutz, das Kindeswohlprinzip, das Recht auf Beteiligung und auch das Recht auf Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit eine besondere Beachtung verdienen und deshalb rechtlich umgesetzt werden müssen. Den Kinderrechten muss man einen Vorrang einräumen. Wenn man das nicht macht, werden Kinderrechte schlicht und einfach übersehen, was in der Realität leider häufig passiert. So stellte der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder wiederholt gravierende Mängel mit Blick auf den Kinderschutz in Deutschland fest. Auch die Kinderschutzorganisationen plädieren seit Jahrzehnten dafür, dass die Kinderrechte und das Kindeswohl bei allen staatlichen Entscheidungen zu berücksichtigen sind, damit der Kinderschutz eben nicht auf der Strecke bleibt. Das geschieht aber zum Beispiel dann, wenn Kinder in Deutschland infolge von Hartz-IV-Sanktionen unterhalb des Existenzminimums in Armut leben müssen. Armut ist eine große Gefahr und birgt ein Risiko für die Entwicklung und die Entfaltung der Kinder sowie für ihre Zukunftsaussichten. Kinder, die in Armut aufwachsen, sind häufig in besonderem Maße von sozialer Ausgrenzung und Benachteiligung betroffen. Kinder gelten dann als arm, wenn sie in einem Haushalt aufwachsen, in dem Grundsicherung bei Arbeitsuchenden, also Hartz IV, bezogen wird, oder wenn sie in Haushalten aufwachsen, die von relativer Einkommensarmut betroffen sind, in denen also trotz Arbeit nur 60 % des mittleren Einkommens im Monat zur Verfügung stehen. Sie hören es schon heraus: Kinderarmut ist kein isoliertes Phänomen, denn Kinderarmut ist vor allem Armut der Eltern. In Deutschland lebt jedes fünfte Kind in Armut. Stellen Sie sich das mal vor: jedes fünfte Kind! Das sind 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für Debatte und eine Schule, die Laune macht: Deutzen macht schlechte Laune! DIE LINKE zwei Drittel dieser 2,8 Millionen Kinder und Jugendlichen ist die Armutslage dauerhaft, das heißt, diese Kinder leben mit ihren Familien länger als fünf Jahre in Armut oder leben in einer immer wiederkehrenden Armutslage. Auf diesem hohen Niveau stagniert die Kinderarmut bereits seit über 20 Jahren. Die Corona-Pandemie hat die Situation der Kinder und Familien, die in Armut leben, verschärft. Auch die aktuelle Entwicklung und die wirtschaftliche Situation aufgrund der horrend steigenden Preise für die Dinge des täglichen Bedarfs macht die Lage umso dramatischer. In einem so reichen Land wie Deutschland kann es eigentlich nicht sein, dass jedes fünfte Kind in Armut lebt. Ich finde, das ist ein sozialpolitischer Skandal. Das dürfte es nicht geben. Leider muss die Kinder- und Jugendhilfe dann die Versäumnisse der Armutspolitik immer wieder aufgreifen und kompensieren. Auch aus diesem Grund fordern wir LINKEN schon seit Jahrzehnten, um diesen Umstand zu beheben und um die Kinderarmut zu beseitigen, dass die Familienförderung durch die Einführung einer Kindergrundsicherung grundlegend reformiert werden muss. Was diesbezüglich auf Bundesebene passiert, werden wir auch weiterhin mit großer Spannung verfolgen sowie kritisch und konstruktiv begleiten. Anlässlich des Internationalen Kindertags muss man aber auch einige andere Defizite und Fehlstellen ansprechen, denn auch beim Thema Bildung läuft nicht alles rund. Wie in keinem anderen Land hängt in Deutschland der Zugang zu Bildung vom Geldbeutel der Eltern ab. Das beeinflusst den Zugang zu Bildung, aber auch den Bildungserfolg der Kinder. Der Zugang zu Bildung hängt offensichtlich auch davon ab, wo man lebt; denn außerhalb der großen urbanen Zentren dauert der Weg zur Schule einfach länger. Manche Kinder müssen zwei Stunden oder noch länger mit dem Bus zur Schule fahren und danach zwei Stunden wieder zurück. Dann bleibt einfach nicht mehr viel Zeit am Nachmittag für Hobbys, für Sport, für Treffen mit Freundinnen und Freunden oder einfach nur mal fürs Kind-sein-dürfen. So macht Schule definitiv keinen Spaß und auch keine gute Laune. Was auch keinen Spaß macht, ist eine schlechte Bildungsinfrastruktur, und das sorgt für den Umstand, dass Schulen geschlossen werden. In Sachsen dürfte es das gar nicht mehr geben, dass im ländlichen Raum eine Schule geschlossen wird. Doch der Fall in Deutzen belehrt uns leider eines Besseren, nämlich, dass der Freistaat für eine Grundschule an einem kleinen Ort wie Deutzen mit so wenigen Schülerinnen und Schülern eben kein Geld lockermacht. Das ist ein fatales Signal für die Kinder, für die Eltern und überhaupt, welches in die Gesellschaft gesendet wird. Dazu wird meine Kollegin Luise Neuhaus-Wartenberg in der zweiten Runde ausführlicher Stellung nehmen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Die zweite Aktuelle Debatte ist eröffnet durch Frau Kollegin Gorskih für die einbringende Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht für die CDUFraktion Kollege Gasse.

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Holger Gasse CDU

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder brauchen Rechte, gute Bildung und eine Schule, die Laune macht. Wer wollte dem widersprechen? (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Dann machen Sie es nicht, Herr Gasse, machen Sie es nicht!) Der zweite Teil des Debattentitels „Das Aus für die Grundschule Deutzen macht schlechte Laune“ macht mir besonders schlechte Laune, und zwar deshalb, weil wir über etwas reden, das wir gar nicht zu entscheiden haben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ah!) – Ja, das ist leider so. – Grundsätzlich gilt: Der Bau, die Sanierung und die Unterhaltung von Schulen sind Aufgaben des Schulträgers, also der Kommunen vor Ort. Das trifft auch für die Gemeinde Deutzen zu. Uns allen ist bekannt – oder vielleicht nicht allen, deswegen sage ich es noch einmal –: Im Jahr 2009 wurden an der Grundschule Deutzen eklatante Mängel an der elektrischen Anlage festgestellt, und – jetzt höre man genau hin – zehn Jahre später war es immer noch so. Es wurden wieder dieselben Mängel festgestellt und protokolliert. Das hat dazu geführt, dass die Gemeinde Deutzen, Ortsteil Neukieritzsch, den Umzug der wenigen Schüler nach Neukieritzsch in ein anderes Gebäude verfügt hat. Das besonders Missliche an der Lage ist, dass wir jetzt zwei Schulmodelle an einer Grundschule haben; einerseits einen jahrgangsübergreifenden Unterricht der Schüler aus Deutzen und andererseits die Grundschule am Standort Neukieritzsch. Das hat damit zu tun, dass eine Entscheidung für die Grundschule Deutzen getroffen wurde, um die Schule im Ort zu erhalten. Die Standortsicherung hätte aber auch von der Gemeinde parallel mit Investitionen begleitet werden müssen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Auch! Richtig!) Wir waren 2019 in der Situation, dass wir dort immer noch eine marode Elektroanlage haben und die Wände sich durch die Stromleitung erwärmen und nicht durch eine Heizung. Mit dem Umzug der Schule Deutzen an den Standort Neukieritzsch wurden die Aktivitäten nach meinem Dafürhalten weiter zurückgefahren. Nun hat die Gemeinde in ihrer kommunalen Selbstverwaltung die Schließung der Grundschule in Deutzen beschlossen und verfügt. An uns ist es, diesen Mehrheitsbeschluss zu respektieren; denn dieser Mehrheitsbeschluss ist Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung. – So weit zur Sachlage. Der Freistaat Sachsen – das wissen wir alle – unterstützt die Kommunen beim Ausbau, beim Bau und bei der Sanierung der Schulgebäude mit erheblichen Landesmitteln aus dem Doppelhaushalt. Wir werden bald gemeinsam wieder intensiv darum ringen und dann feststellen, dass das Geld nicht für alles reicht und Prioritäten gesetzt werden müssen. Das ist leider so. Prioritäten für Investitionen erfolgen aber in erster Linie vor Ort und auf der Grundlage der Schulnetzplanung des Landkreises und hinsichtlich der Sicherheit des Standortes. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Hierzu bedarf es einer stabilen positiven Schülerzahlentwicklung, die jedoch in Deutzen offensichtlich langfristig nicht gegeben ist. Wenn die Gemeinde nunmehr die Sanierung der Grundschule in Neukieritzsch anstrebt und der Standort mit Blick auf die Grundschüler in Deutzen als gesichert und zukunftsfähig angesehen wird, dann ist es für mich nachvollziehbar, dass der Freistaat investive Mittel in Aussicht stellt, um diesen Prozess, der langfristig nachhaltig ist, positiv zu begleiten. Es ist selbstverständlich, dass die Gemeinde Neukieritzsch nicht noch eine zweite Grundschule circa 2 Kilometer entfernt (Sabine Friedel, SPD: 7 Kilometer!) in Deutzen haben möchte, an der dann 50, 55, oder 59 Schüler lernen. Es ist finanziell nicht machbar, in solch einem kurzen bzw. engen Zusammenhang zwei komplette Grundschulen zu sanieren und zu bauen. Grundsätzlich bleibt es eine kommunale Pflichtaufgabe, für eine ausgewogene und leistungsfähige Infrastruktur in der Bildung Sorge zu tragen – auch für Oberschulen und Gymnasien. Das ist auch gut so. Viel wichtiger wäre gewesen, dass sich die Gemeinden untereinander abstimmen und miteinander kommunizieren. Insbesondere – ich habe es bereits erwähnt – wenn es wie in Deutzen, Neukieritzsch, Lobstädt und Regis-Breitingen drei kleine Grundschulen gibt und diese alle sehr nah beieinanderliegen. Denkverbote bestehen nicht, kommunale Egoismen sind einer sinnvollen Strukturentwicklung im Sinne der Schülerinnen und Schüler und auch der Eltern wirklich fehl am Platz Insofern sind die Kommunen Neukieritzsch und RegisBreitingen gefragt, objektiv über Schulstandorte zu sprechen und damit die Standortsicherheit über ihren Tellerrand hinaus zu schaffen. Hier könnte durchaus der ehemalige Grundschulstandort in Deutzen zur Ausweisung einer leistungsfähigen Oberschule für die ganze Region genutzt werden und eine große Rolle spielen. Denn dafür – und das ist ein sehr komplexes Thema in der Region – fehlt wiederum in Regis-Breitingen das Geld. Dies erfordert jedoch – ich habe es bereits erwähnt – kommunale Zusammenarbeit und das Verständnis für die Belange des anderen.

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Holger Gasse CDU

– Ja, Herr Präsident, ein Satz noch. Ich komme zum Ende. Diese würde auch unserem gemeinsamen Ansinnen nach regionalen Bildungslandschaften, wie wir sie im Koalitionsvertrag vereinbart haben, Rechnung tragen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Volkmar Winkler, SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Holger Gasse sprach für die CDU-Fraktion. Nun ist die AfD-Fraktion an der Reihe, und das Wort ergreift Herr Kollege Ulbrich.

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Roland Ulbrich AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei den Auseinandersetzungen um die Schulschließung in Deutzen geht es vor allem um eines: um das Geld. Die betroffenen Schüler – Kinder zwischen 6 und 10 Jahren – spielen offenbar keine Rolle, ebenso wenig das spezielle Bildungskonzept, das man in dieser Grundschule praktiziert: ein jahrgangsübergreifendes System. (Sabine Friedel, SPD: Wer hat Ihnen das denn aufgeschrieben?) Nachdem im Gebäude der Grundschule von Beutzen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Deutzen! Nicht Beutzen! Nicht mit Bozen verwechseln, das ist woanders!) – Deutzen, ich versprach mich – einem Ortsteil von Neukieritzsch – bauliche Mängel festgestellt wurden, hatte man die Schule in das dortige Schulhaus umgesiedelt – übergangsweise, wie es hieß. Doch aus dem Provisorium wurde ein Dauerzustand. Nun hat Neukieritzsch beschlossen, aus zwei Schulen eine zu machen. – Ein cleverer Schachzug; denn damit würden die Fördermittel vom Freistaat Sachsen ausschließlich dieser Schule zugutekommen. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Das ist eine Gemeinde!) In der Folge würde der jahrgangsübergreifende Unterricht unter den Tisch fallen. Die Kinder hätten längere Schulwege. Die Klassen würden größer werden. Ein Projekt ganz nach dem Motto: Weg von der Dorfschule mit individueller Förderung, hin zur unpersönlichen Bildungsfabrik. (Staatsminister Christian Piwarz: Dreizügig ist eine Bildungsfabrik? Wo leben Sie eigentlich?) Hauptsache die Gemeinde Neukieritzsch muss eine Grundschule weniger betreiben. Zum Glück wehrt sich der Kreistag gegen diesen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Erstaunlich ist, dass ausgerechnet unser Schulminister, Herr Piwarz von der CDU, sich auf die Seite der Schulschließer gestellt hat. War die CDU nicht einmal die Partei der Familie, der Bildung und des Leistungsgedankens? (Zuruf von der CDU) Und jetzt nimmt sie den Jüngsten sogar die Schule weg, (Oh-Rufe – Zuruf des Abg. Christian Hartmann, CDU) ganz im Sinne der links-grünen Koalitionspartner, denen Bildung schon immer ein Dorn im Auge war (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hä?) und die diese bürgerlich-reaktionäre Attitüde möglichst durch Haltung ersetzen möchte – mit dem Ergebnis, dass es mittlerweile nicht nur Schüler, sondern sogar Lehrer gibt, die weder der deutschen Rechtschreibung noch der Grammatik mächtig sind. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das gilt für einen Großteil Ihrer Fraktion, da wäre ich sehr vorsichtig!) Zugegeben: Sachsen hat im deutschlandweiten Bildungsranking in den letzten 16 Jahren immer sehr gut abgeschnitten. Was jedoch nicht bedeutet, dass es nicht noch Luft nach oben gibt – bedenkt man, mit wem man sich vergleicht. Dann kann aus dem Bildungssieger schnell der einäugige König unter den Blinden werden. (Staatsminister Christian Piwarz: Damit kennen Sie sich ja offensichtlich aus!) Statt Schulen zu schließen, müssen die Kommunen dringend mit mehr Fördermitteln ausgestattet werden. Erzählen Sie mir nicht, dafür sei kein Geld vorhanden. Wir verschleudern Millionen in alle Welt: 10 Milliarden Euro für indische Umweltprojekte – was immer das sein soll –, (Zurufe der Staatsministerin Petra Köpping und des Staatsministers Christian Piwarz) weitere noch nicht näher bezifferte Milliardenbeträge für einen Krieg, mit dem wir weder über die EU noch über die NATO zu tun haben. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Wir werfen exorbitante Summen afrikanischen Ländern hinterher, von denen die meisten Bürger, die das erwirtschaften müssen, noch nicht einmal wissen, dass es sie gibt. Nicht zu vergessen: die zweistelligen Milliardenbeträge, die jährlich in die Migrationsindustrie fließen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was erzählen Sie hier? – Staatsministerin Petra Köpping: Der soll über Deutzen sprechen! ) Sicher – den größten Teil dieser Geldverschwendung hat der Bund zu verantworten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na endlich!) Aber ich möchte daran erinnern, dass es, egal wer das Geld ausgibt, ob Bund oder Länder, nur einen Topf gibt, aus dem es genommen wird – es ist immer das Geld der Steuerzahler. Das scheint unerschöpflich zu sein. (Beifall bei der AfD) Geld ist dann keines da, wenn es um die Belange der eigenen Bürger, in diesem Falle um die Kinder, also um die Zukunft unseres Landes, geht. (Zuruf des Abg. Lars Kuppi, AfD) Aber natürlich: Es dreht sich um staatlich geförderten Linksextremismus, (Ah-Rufe – Zuruf der Abg. Juliane Pfeil, SPD – Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) für den finanzielle Einschränkungen nicht gelten. Ich bedanke mich insbesondere bei dem Herrn Schulminister für seine Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Staatsminister Christian Piwarz: Immer noch Kultusminister!)

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Dr. Matthias Rößler

Auf Herrn Ulbrich von der AfD-Fraktion folgt jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Melcher.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst der Fraktion DIE LINKE sehr danken, dass sie den Kindertag zum Anlass genommen hat, heute diese Aktuelle Debatte zu führen. Gestern war der Internationale Kindertag, und auch ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen Kindern und Junggebliebenen von Herzen zum Kindertag zu gratulieren. (Jens Oberhoffner, AfD: Danke schön!) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder brauchen Rechte, gute Bildung und eine Schule, die gute Laune macht – natürlich, darin sind wir uns einig. Für uns GRÜNE bedeutet das, wir wollen Schulen, in denen zukunftsweisendes, jahrgangs- und fächerübergreifendes Lernen möglich ist, in denen Kinder mitentscheiden dürfen und ihre Interessen und Perspektiven wesentlich stärker in den Mittelpunkt der Schulpolitik gerückt werden. Was wäre eine Schule, wenn Kinder mitentscheiden könnten? Ich bin der festen Überzeugung, diese Schulen wären bunter und vielfältiger. Die Schulgebäude wären innovativer, einladender, mit viel Platz zum Erkunden, zum Lernen, aber auch zum Ausruhen und auch einem Raum, um Faxen zu machen und Spiele zu spielen. Die Menschen, die in diesen Schulen arbeiten, wären so verschieden wie die Kinder und Jugendlichen, die die Schule besuchen, und die Meinungen und Entscheidungen der Schülerinnen und Schüler hätten ein wesentlich größeres Gewicht. Wir BÜNDNISGRÜNE wünschen uns, dass neue Wege und kreative Lösungen unterstützt und nicht ausgebremst werden. Wir wünschen uns moderne, gerechte und demokratische Schulen. Wir wollen die Eigenverantwortung von Schulen vor Ort wesentlich stärker unterstützen, wir wollen echte Ganztagsschulen mit multiprofessionellen Teams, längeres gemeinsames Lernen in Gemeinschaftsschulen und eine breite Vernetzung der Schulen im analogen wie im digitalen Raum. Der Rahmen für eine solche zukunftsgewandte Schul- und Unterrichtsentwicklung wurde mit der Schulgesetznovelle aus dem Jahr 2017 und zuletzt mit der Einführung der Gemeinschaftsschule und der Oberschule+ deutlich erweitert. Dass es mitunter dennoch an Flexibilität und Vielfalt in unserem Bildungssystem mangelt, zeigt das Beispiel der Grundschule „4 Jahreszeiten“ in Deutzen. Die Schließung einer Grundschule im ländlichen Raum sollte der Vergangenheit angehören. Doch bei der Schulschließung in Deutzen geht es um mehr. „Man muss so viel aufgeben“ hat eine Elternrätin gegenüber der Presse geäußert. Das stimmt auch. Eine ganztägig arbeitende Schule mit jahrgangsübergreifendem Unterricht, ein Lebensraum und der Mittelpunkt eines Gemeindewesens wurde geschlossen. Die Grundschule Deutzen stand aufgrund der geringen Schülerzahlen bereits 2016 auf der Kippe. Was die Schule damals gerettet hat, war ein neues Konzept: der jahrgangsübergreifende Unterricht. Bis heute gibt es in Sachsen nur neun Grundschulen – Deutzen eingerechnet –, die jeweils zwei Jahrgänge in einer altersgemischten Klasse unterrichten. Die Grundschule Deutzen schien gerettet. So hätte es weitergehen können und sollen – bis 2019 wegen erheblicher Mängel die Notauslagerung der Grundschule an den Standort der Grundschule in Neukieritzsch erfolgen musste – und nun das endgültige Aus wegen fehlender Fördermittel. Das sollte aus unserer Sicht schon aufgearbeitet werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns einig, dass Fördermittel zielgerichtet verausgabt werden müssen, dass die Beträge, auch wenn sie im aktuellen Doppelhaushalt noch mehr erhöht würden, selten zufriedenstellen, dass wir Schwerpunkte setzen müssen. Ich halte es aber für problematisch, wenn Schulstandorte gegeneinander ausgespielt werden. Ich finde es vor allem fatal, wenn Vertrauen und Engagement vor Ort zerstört werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe eingangs über unsere BÜNDNISGRÜNEN-Ideen und -Wünsche für gute Bildung gesprochen. Für den Schulstandort in Deutzen wünsche ich mir, dass die Ideen für eine Oberschule Plus vorangetrieben werden und wir als Politik mehr im Sinne der Kinder handeln. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir kommen nun zur SPD-Fraktion in dieser Rederunde. Das Wort ergreift Frau Kollegin Friedel.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stürze mich gleich einmal auf Deutzen. Wir haben hier, glaube ich, gehört, dass wir eine komplizierte Gemengelage in einem Einzelfall haben. Ich denke, darum geht es gar nicht so sehr. Sie ist kompliziert, und wir werden sie hier nicht auseinandernehmen können. Das, worum es geht – so habe ich DIE LINKE verstanden –, ist, an diesem Beispiel zu zeigen, wo wir uns vielleicht mehr Mühe geben müssen, Politik zu machen – nicht nur wir, sondern auch die Häuser, die den politischen Willen umsetzen. Ich sehe Deutzen tatsächlich als Beispiel für ein gescheitertes Versprechen des Staates. Ich will Ihnen das gern begründen: Ich habe gestern nicht umsonst das Schulschließungsmoratorium von Frau Kurth und Herrn Kupfer von 2013 angesprochen, das sehr deutlich gesagt hat: Liebe Schulen, wenn ihr euch bewegt, wenn ihr jahrgangsübergreifend unterrichtet, dann finden wir einen Weg, euren Standort zu erhalten. Bitte seht, dass die Schülerzahlen sinken und wir deshalb nicht mehr alles so machen können wie immer. Aber wenn ihr euch bewegt, bleibt eure Schule erhalten. – Dieses Versprechen hat Deutzen aufgenommen. Das war kein einfacher Kampf. Viele waren beteiligt, und wir waren alle sehr froh, als es 2017 mit dem pädagogischen Konzept gelungen ist, diesen Schulstandort zu erhalten. Und dann, zwei Jahre später, bricht der Staat dieses Versprechen, eben nicht, weil auf einmal die Schülerzahlen noch mehr gesunken wären – die Schülerzahlen geben dort nach wie vor einen Schulstandort her –, sondern weil eine Sanierung erforderlich ist und die Fördermittel für dieses Projekt nicht bereitgestellt werden. Was ich daran schwierig finde, ist: Unser Ministerpräsident spricht gern und völlig zu Recht von Selbstwirksamkeit, die die Menschen in unserem Land erfahren müssen. Selbstwirksamkeit: Wenn ich etwas tue, kann ich auch etwas erreichen. – Das, was in Deutzen passiert, ist das Gegenteil davon. Herr Gasse, Sie sagten, Grundlage sei der Schulnetzplan. – Ja, dort ist die Schule drin, sie ist nicht herausgenommen worden. Sie sagten, das Geld reiche nicht für alle. – Darin haben Sie völlig recht; trotz alledem haben wir in den letzten Haushalten bei den Fördermitteln immer ordentlich draufgelegt. Ich glaube, wir müssen noch viel mehr drauflegen. Herr Ulbrich hat 10 Milliarden Euro angesprochen, 10 Milliarden irgendwas mit Indien; das finde ich nicht so interessant. Wir haben einen Generationenfonds, in dem jetzt 10 Milliarden Euro enthalten sind. 10 Milliarden Euro geparkt – und in jedem Jahr schmilzt das Geld dahin, weil wir Inflation haben und überhaupt keine Einnahmen mehr dafür bekommen. Mit einem Tausendstel dieses Generationenfonds könnten wir die Schule locker sanieren. Ja, das haben wir hier nicht zu entscheiden. Es ist aus meiner Sicht auch problematisch, weil das zuständige Staatsministerium hierzu die Entscheidung trifft. Ich habe auch das Gefühl, dass hier, wie meine Vorrednerin sagte, Schulstandorte gegeneinander ausgespielt werden. Ich verstehe nicht genau, warum das geschieht, denn in den Zielen sind wir uns doch einig. Welche sind denn die Ziele, die unsere Schulpolitik im ländlichen Raum trägt? Das sind die Ziele, die Frau Kurth und Herr Kupfer schon vor neun Jahren vorgelegt haben: Wir wollen den ländlichen Raum stärken – dadurch, dass wir Schulstandorte erhalten und ein dichtes Schulnetz gewährleisten. Wir wollen „kurze Wege für kurze Beine“. Wir sprechen darüber, dass sich Kinder in der Corona-Pandemie zu wenig bewegt haben. Wenn wir Schulen nur so machen, dass sie nur hingefahren werden können und zu Fuß gehen keine Option ist – es sind übrigens 7 Kilometer und nicht 2 bis zur Grundschule –, dann dürfen wir uns nicht wundern. Wir wollen innovative Pädagogik für moderne Bildung, und wir wollen nicht zuletzt Eltern, Kinder und Lehrkräfte, die halbwegs zufrieden sein können. Was wir hier im Haus machen: Wir legen Schritt für Schritt immer mehr Instrumente auf den Tisch der Staatsministerien, damit diese Ziele erfüllt werden können. Den jahrgangsübergreifenden Unterricht haben wir im Schulgesetz 2017 verankert. Die Oberschule Plus haben wir im Schulgesetz 2020 verankert; das wäre genauso ein Weg. Wir legen enorme Schulbaufördermittel drauf, die wir hierfür bekommen, im Vergleich zu den Haushaltsentwürfen. Insofern finde ich es wichtig, dass wir als Parlament an diesem Beispiel grundsätzlich auch einmal sagen: Der politische Wille, der hier geäußert und beschlossen wird, soll dann bitte auch so umgesetzt werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Die erste Rederunde ist beendet. Das Wort hatte für die SPD-Fraktion Kollegin Friedel. Wir eröffnen nun die nächste Rederunde, und für die einbringende Fraktion ergreift Frau Kollegin NeuhausWartenberg das Wort. Bitte.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen und Kollegen! Ich bin dankbar für diese Debatte, denn man merkt ja im Vorfeld immer, was passiert, wenn man über konkrete Dinge spricht, die tatsächlich vor Ort stattfinden. Ich halte auch das anfängliche Gerede darüber, dass wir hier nichts tun könnten usw., für falsch, denn ich denke schon, dass es in einem Landesparlament zumindest möglich sein muss, über Impulse zu sprechen und zu schauen, welche Aufgaben Staatsregierungen, Parlamente, Kommunen usw. haben; und da wir kurz vor den Haushaltsverhandlungen stehen, ist es wesentlich, dass wir darüber diskutieren. Deshalb herzlichen Dank bis dato. Ich bin selbstverständlich Christin Melcher und Sabine Friedel sehr dankbar dafür, dass sie den Weg noch einmal aufgezeigt und betont haben, worum es grundsätzlich geht, und eine Art der Kritik geäußert haben, die ich nicht nur teile, sondern erweitern möchte – vielleicht auch in einer gewissen Härte, weil es natürlich einen Unterschied macht, wenn ein Ministerpräsident in einem Landkreis unterwegs ist und dort mitteilt: Ihr könnt euch darauf verlassen, die Schulstandorte bleiben. Damit haben wir sozusagen ein Enttäuschungsmoment, das in jeder Zeitung steht und wozu dann wieder klar gesagt wird: Das ist Politikverdrossenheit, das ist Politikerinnenverdrossenheit oder Politikerverdrossenheit oder wie auch immer. Ich finde, dass das in den Zeiten dieser großen Unsicherheiten wirklich eine Katastrophe ist. – Das ist das Erste. Das Zweite ist – dabei möchte ich daran anknüpfen, was Christin Melcher und Sabine Friedel sagten –: Wir haben im Übrigen als LINKE dabei immer an einigen Stellen dagegengehalten und gesagt: Eigenverantwortung ist das eine; trotz alledem muss es auch eine große Verantwortung des Staates gegenüber den eigenen Menschen geben. Wenn wir also über Eigenverantwortung sprechen und sich Menschen auf den Weg gemacht und Dinge in Gang gesetzt haben, die meiner Meinung nach bewundernswert sind – im Übrigen waren auch Abgeordnete des Hohen Hauses damals beteiligt, haben sich gekümmert und zugesehen, dass dies gemeinsam stattfinden wird. (Sabine Friedel, SPD: Lehrer auch!) – Genauso ist es. – Schulleitung hat sich auf den Weg gemacht, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler. Es ist dafür geworben worden, dass Schüler aus anderen Orten in diese Schule kommen, damit die Schüler(innen)zahlen ausreichen. Auch Verwaltung hat sich auf den Weg gemacht. Das alles ist das, was wir als LINKE als runden Tisch begreifen: ein gemeinsames Netzwerk, das gesagt hat: Das ist jetzt unser Projekt. Der Schulstandort muss erhalten werden, deshalb setzen wir hier alles Mögliche in Bewegung, damit das stattfindet. Jetzt fehlt es an Geld, und es fehlt nicht nur daran, sondern vor Ort – ich zitiere – „am Verständnis dafür, was hier in Dresden entschieden wird“. Dass das kommunale Selbstverwaltung ist, in der dortigen Hoheit liegt und es sehr schwer ist, in Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Deutzen usw. eine Einigung herzustellen, und dass im Übrigen auch ein Kreistag entschieden und gesagt hat, die Schule werde nicht geschlossen, der Landrat dann aber mitteilte, es sei völlig egal, was der Kreistag dort entscheide, denn alle anderen müssten entscheiden – das sind die Schwierigkeiten, über die wir sprechen, wenn wir über Demokratie sprechen. Wenn wir über Demokratie sprechen, so hat dies auch etwas damit zu tun, dass wir gerade jetzt alles tun müssen, um zu ermöglichen und nicht zu verhindern. Das, was die Menschen dort vor Ort gerade erleben, ist Verhinderung, und zwar nicht, weil die ganzen anderen Faktoren nicht funktionieren, sondern weil das Geld fehlt und unterschiedliche Ebenen mitteilen: Wir sind dafür nicht zuständig. Deshalb wünsche ich mir, dass sich – deshalb haben wir die Aktuelle Debatte zu diesem Thema beantragt, das von meiner Kollegin Anna Gorskih mit grundsätzlichen Aussagen eröffnet und dann auf ein konkretes Beispiel heruntergebrochen wurde – das Kultusministerium, die Verwaltung usw. eher damit beschäftigen, auf eine spezielle Art und Weise zu moderieren und zu schauen, was wir tun können, auch von Dresden aus, um Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an einen Tisch zu holen. Ich weiß, dass es seit Jahren ein Problem ist, dort zu vermitteln. Das wäre der Ansatz, weil sich die Leute dort veralbert und enttäuscht fühlen. Ich glaube, dass das nachhaltig Konsequenzen haben wird. Sie wissen genau, dass man, wenn es um die eigenen Kinder, deren Schulwege, gute Bildung usw. geht, sehr sensibel ist. Das hat für die nächsten Jahre einen Nachhall. Das holen wir meiner Meinung nach im Landkreis Leipzig nicht wieder auf. Herzlichen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Kollegin NeuhausWartenberg sprach für Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege von Breitenbuch.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In meinem Wahlkreis Borna-Geithain gibt es keine Gemeinde, die nach 1990 – die damalige Landrätin, Frau Köpping, kann das bestätigen – so vom Strukturwandel gebeutelt wurde, wie die kleine Gemeinde Deutzen, die alleine blieb und über die Zeit immer älter wurde. Die Straßen wurden marode. Es war alles marode, und es war ein Riesenproblem. Die Gemeinde war arm und verfallend. Damit Sie es nachvollziehen können: Im Jahr 2013 hatte die Gemeinde 1 600 Einwohner. Wir haben mit 3 000 Einwohnern in Kohren-Sahlis eine Zeit lang um unsere Grundschule gekämpft. Insofern kann man sich vorstellen, wie eng das mit den Schülerzahlen war. Das ging bei der Grundschule Deutzen nur, weil aus der Kommune RegisBreitingen immer wieder Schüler aus Ramsdorf, Wildenhain, Hagenest eingeschult worden waren. Es gab eine Vereinbarung, einen Schulzweckverband, der das über lange Zeit ausgeglichen hat. Diese Zusammenarbeit mit Regis-Breitingen ist aus unterschiedlichen, vor allem menschlichen Gründen irgendwann nicht weitergekommen, und Deutzen hat sich in Richtung Neukieritzsch orientiert. Neukieritzsch hat unter dem damaligen Bürgermeister Henry Graichen, der jetzt unser Landrat ist, die Aufgabe übernommen, die Kommune Deutzen zu sanieren, und sie sind in die Spur gekommen und haben in Straßen – jetzt wird auch ein neuer Kindergarten gebaut – schrittweise investiert. Es war der neue Gemeinderat von Neukieritzsch, der diese Entscheidung Schritt für Schritt gefällt hat – auch diese Entscheidung. Ich halte diesen Gemeinderat für klug abwägend, und er versucht, hier einen ganz schwierigen Weg zu gehen. Deshalb: Der Respekt, der diesen Gemeinderäten, die das ehrenamtlich machen, gebührt, kommt mir hier zu kurz. Das will ich deutlich sagen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Seit 2014 steht also in Neukieritzsch immer die Frage: Was ist mit der Grundschule? Es gab die Situation, dass der jahrgangsübergreifende Unterricht als Notlösung – die Kinder reichten nicht – gesucht wurde. Das ist für die ländlichen Räume eine Möglichkeit, die wir damals auch als CDU bewusst ins Feld geführt haben, um kleine, abgelegene Schulen zu erhalten. Aber im Umkreis von Deutzen – und wir können uns zwischen sieben und zwei Kilometern vielleicht auf fünf einigen – gibt es in Lobstädt, in Neukieritzsch, in Regis-Breitingen Grundschulen. Es ist nicht der abgelegene ländliche Raum, den wir mit Tälern im Erzgebirge oder vielleicht in der Lausitz vor uns haben. Es ist wirklich dicht besiedelt, und man muss schauen, was geht, was mit den Ressourcen der Kommune wie auch des Freistaats geht. Es ist auch eine Frage der Solidarität, an welcher Stelle man Ressourcen an Lehrern, an Investitionskapital einspart. Entsprechend hatte man hier diese Schwierigkeit, aber man hat die Möglichkeit jahrgangsübergreifenden Unterrichts genutzt. Man wusste in dieser kleinen Kommune aber ganz genau – Neukieritzsch war mit allen Baumaßnahmen nicht großzügig unterwegs –, dass das Schulgebäude ein Problem ist. Es ist eine alte Oberschule, ein Plattenbau mit riesen Problemen, der letztendlich bis heute nicht saniert werden konnte. Irgendwann hat die Bauaufsicht gesagt, es sei für die Kinder lebensgefährlich. Wir müssen schließen. – Insofern gab es dann den Umzug nach Neukieritzsch. Jetzt versucht die Kommune, sich Potenzial für eine Oberschule zu erarbeiten, die sie angeboten haben, der Region zur Verfügung zu stellen – und vielleicht, wenn der Speckgürtel wieder bis Deutzen hinauswächst, eines Tages auch wieder eine neue Grundschule. Aber dieses Potenzial muss die Gemeinde erst einmal schaffen; deshalb jetzt die Konzentration auf den Schulstandort Neukieritzsch und die Möglichkeit, Fördermittel für die Ertüchtigung dort zu bekommen, um sich dann herauszuarbeiten und eines Tages vielleicht in Deutzen wieder einen Standort zu schaffen. Ein Schulcampus ist klar artikuliert. Der Kindergarten entsteht schon, vielleicht eines Tages auch eine Sporthalle. Aber wie gesagt, man versucht hier, erst einmal die Fundamente zu schaffen und das Potenzial zu erarbeiten. Diesen mühsamen Weg, der dort gegangen wird, hier zum Anlass für diese Debatte zu nehmen, halte ich für nicht fair der Region gegenüber, das will ich deutlich sagen. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Es ist eine riesige Kraftanstrengung, die hier läuft. Zur Politikverdrossenheit: Auch ein MP hat versucht, dort die Probleme mit zu lösen. Ich bin in dem Wahlkreis zuständig, bin seit 2009 dabei, diese Problematik zu bearbeiten. Das Geld für die Oberschule Regis war geparkt. Ich danke Christian Piwarz sehr für die Geduld, die er hatte. Es hat nicht geklappt, das Geld ist jetzt verfallen. Wir machen dort wieder einen neuen Antritt. Aber es ist auch in Regis-Breitingen immer wieder kommunale Selbstverwaltung, das muss man sagen, und die ist uns hoch und heilig, wenn auch manchmal mühsam und anstrengend. Diese Gesamtzusammenhänge vielleicht von mir aus der Region, damit es hier deutlich wird. Es ist komplexer, als es in dieser Debatte dargestellt wurde, und die Gemeinderäte stellen sich dieser Komplexität. Das würde ich hier auch manchen wünschen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege von Breitenbuch sprach für die CDU-Fraktion. Jetzt kommt Herr Kollege Kühne für die AfD-Fraktion zu Wort. Bitte.

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Jörg Kühne AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir durften hier im Plenum schon an den wildesten Debatten teilnehmen. Vor allem die LINKEN denken sich gern einmal das eine oder andere eigentümliche Thema aus, bei dem man sich fragt, ob sich das Diskutieren überhaupt lohnt. (Zurufe von den LINKEN) In diesem Fall ist das nicht so. Sie haben recht. (Zurufe von den LINKEN: Ach! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war ja eine Einlaufkurve!) – Ich bin so frei. – Dieses Mal haben Sie ein Thema getroffen, das uns alle bewegt, auch und gerade mich und auch als Leipziger. Dass Ihnen die Grundschule Deutzen wirklich so am Herzen liegt, nehme ich Ihnen trotzdem nicht ganz ab, nachdem ich mir das hier zweieinhalb Jahre angehört habe. Erst vor wenigen Wochen hat meine Fraktion hier im Landtag eine Härtefallregelung für Schulen und Kitas gefordert. Das Ziel bestand darin, gerade finanziell schwache Kommunen etwas mehr zu unterstützen. Diesen Antrag haben Sie damals abgelehnt. Er kommt ja von der bösen AfD. Mit Verlaub: Etwas fadenscheinig ist das Ganze schon. Aber das sind wir gewohnt; es betrifft schließlich alle unsere Anträge. Das hindert uns nicht daran, unsere Arbeit in diesem Haus so zu machen, wie es der Wähler will. (Zurufe der Abg. Sören Voigt, CDU, und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Der Wähler will es trotzdem immer mehr. Die CDU versagt. Es ist so. (Beifall bei der AfD) Sie hat auf der ganzen Linie versagt. Schade. Es war einmal eine christliche Partei. Die drohende Schließung der Grundschule Deutzen ist so ein typischer Fall staatlichen Darüberhinwegregierens, egal, was man in diesem Einzelfall von der Sache hält. (Zuruf des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Mein Kollege Roland Ulbrich hat sich bereits ausführlich zu dem Fall Deutzen geäußert und über die Finanzen usw. geredet. Ich will daher die Gelegenheit nutzen, einige grundsätzliche Worte zum Thema Schulschließung zu sagen. Jede kleine Schule, die wegen staatlicher Mangelwirtschaft geschlossen werden muss, ist eine zu viel. (Beifall bei der AfD) Ich würde mich freuen, wenn wir hier endlich vom technokratischen Blick wegkämen. Eine Schule ist eben nicht nur eine Ordnungszahl in der Statistik eines Ministeriums, sondern ein ganz reales Stück Lebenswirklichkeit für viele Menschen und Familien. Stellen Sie sich eine junge Familie vor: Der Vater arbeitet in der Nachtschicht, die Mutter tagsüber im Büro. Ein Kind muss in die Kita, das andere in die 1. Klasse. Kita, Schule, Arbeitsplatz sind über drei Dörfer verteilt. Dazwischen liegen etwa 15 Minuten mit dem Auto, fünf, sieben, zwei Kilometer. Und nun? In solchen Situationen wird jeder Tag zu einem logistischen Großunternehmen für Familien mit Kindern – und das über Monate und Jahre hinweg. Eine solche Situation ist nicht nur unpraktisch, sondern kann auf lange Sicht auch den Familienfrieden zerstören. Daher sollte die Faustregel gelten: Je kleiner die Kinder, desto kürzer der Weg zur Schule. Oder anders gesagt – Frau Friedel hat es aber schon gesagt –: kurze Beine, kurze Wege. Natürlich ist das Ganze kommunale Selbstaufgabe. (Heiterkeit bei den LINKEN und der SPD) Nichtsdestotrotz, Herr Minister, wünsche ich mir, dass wir aus Sachsen etwas mehr auf die kleinen Kommunen eingehen. Es ist klar, dass es Unmengen an Geld kostet, eine kleine Schule zu sanieren und zu erhalten. Das wissen wir hier eigentlich alle. Das ganze Rund weiß das, ganz gleich, ob wir Bösen oder Ihr vermeintlich Guten das vor 30 Jahren verzapft haben. (Heiterkeit des Abg. Frank Schaufel, AfD) Es ist wichtig, dass wir uns solchen kleinen Schulen vor Ort widmen. Ich wünsche mir ganz persönlich, dass Herr Minister Piwarz auch dort einmal hinreist und mit den Leuten ins Gespräch kommt. Vielleicht lässt sich vor Ort noch etwas regeln. Es ist in der Tat ein Schritt in die richtige Richtung. Politikverdrossenheit usw., das ist alles schon angesprochen worden. Ich ende und danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ich hoffe, dass für die Schule Deutzen doch noch eine Sanierung möglich ist, die Familien ihre Kinder dort wieder hinbringen können und wir damit den ländlichen Raum – auch gestern und heute ist schon viel gesagt worden über den ländlichen Raum – stärken. Das klingt gut. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Kühne, AfD-Fraktion. Jetzt könnte die Fraktion BÜNDNISGRÜNE erneut das Wort ergreifen. – Ich sehe keinen Redebedarf. Die SPD-Fraktion? – Auch nicht. Wir beginnen mit der dritten Rederunde. Möchte die einbringende Fraktion das Wort ergreifen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort, und Herr Staatsminister Piwarz ergreift es jetzt. Bitte schön. (Präsidentenwechsel)

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Christian Piwarz

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Debattentitel hätte eine wesentlich breitere Debatte nach sich ziehen sollen und müssen. Das ist zumindest redlich versucht worden. Wenn man über Kinderrechte, über gute Bildung und was dafür notwendig ist, spricht, dann hätte das noch mal eine gute und gewinnbringende Diskussion und Debatte mit sich gebracht. Wenn man darüber spricht, was wir an Schulen leisten können, was Lehrerinnen und Lehrer leisten, was das gesamte Lehrpersonal an den Schulen leistet, dann hätte ich mich gefreut, wenn wir das heute hier in der Debatte noch vertieft hätten. Aber wir haben uns auf ein Thema ein Stück weit fokussiert, und zwar ist das die Grundschule in Deutzen. Dort geht es vor allem um den zweiten Teil, der auch wichtig ist, um gute gelingende Bildung zu ermöglich, nämlich, um das dafür notwendige und ertüchtigte Schulgebäude. Das ist gerade in Deutzen eines der großen Probleme, mit denen wir uns beschäftigen müssen, mit dem sich vor allem die Gemeinde Neukieritzsch beschäftigen muss. Es ist schon vieles von meinen Vorrednern zur Geschichte und zur derzeitigen Situation gesagt worden. Ich bin Georg-Ludwig von Breitenbuch für den etwas längeren historischen Ausflug dankbar. Er hat noch mal erläutert, wie die Dinge entstanden sind und dass diese Zuweisung, dass das da die Schulschließer und wir die Guten sind, weil wir die Schule nicht schließen wollen, hier an der Stelle nicht ganz so ohne Weiteres funktioniert. Ich möchte erneut in Erinnerung rufen – es ist schon angeklungen, aber man muss das auch noch mal deutlich sagen –, dass wir nach den schmerzhaften Erfahrungen der Schulschließungen Ende der 1990er-, Anfang der 2 000erJahre im Freistaat Sachsen nicht nur hier im Sächsischen Landtag, sondern auch innerhalb der Staatsregierung ein klares Bekenntnis zu einer guten, gelingenden Schulstruktur gerade auch im ländlichen Raum abgegeben haben. Wir haben in den Jahren 2010 und 2013 zwei Schulschließungsmoratorien verabschiedet. Wenn man sich das aktuell gültige Schulgesetz anschaut, das 2017 novelliert wurde, dann atmet es genau diesen Geist zu sagen: Wir wollen auch kleine und kleinste Schulen erhalten, wenn es vor Ort von den entsprechenden Entscheidungsträgern auch so gewünscht und gewollt ist. Das hat auch der Grundschule Deutzen ermöglicht, zunächst einmal weiterzuarbeiten. Wir haben beispielsweise die Mindestschülerzahlen für die Grundschulen abgesenkt, sodass wir nur noch 12 Schülerinnen und Schüler pro Klasse im ländlichen Raum brauchen, wenn die Gesamtschülerzahl mindestens 60 beträgt. Schauen wir uns Deutzen an. Dort haben wir derzeit pro Klassenstufe acht bis 12 Schülerinnen und Schüler. Das sind sehr kleine Klassen, und deshalb ist das Zweite notwendig gewesen – auch das ist angesprochen worden –, nämlich der jahrgangsübergreifende Unterricht, der auch im Schulgesetz verankert wurde. Das Problem ist aber, dass das entsprechende Schulgebäude seit 2019 hierfür nicht mehr zur Verfügung steht und die Gemeinde Neukieritzsch eine Entscheidung treffen musste, die Schule notauszulagern. Jetzt müssen im Gebäude Neukieritzsch quasi beide Schulen unter einem Dach und mit unterschiedlichen Konzepten beschult werden. Man muss auch deutlich sagen, dass eine Sanierung der Grundschule Deutzen im Jahr 2021 mit 5,6 Millionen Euro veranschlagt wurde, davon circa 3 Millionen Euro Fördermittel, die dafür entsprechend notwendig wären. Die aktuellen Entwicklungen sind noch nicht eingepreist. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Das ist dann tatsächlich schwierig, weil wir uns die Gesamtsituation innerhalb des Südraumes Leipzig anschauen müssen. Klar, mit dem Finger nach Dresden ins Ministerium zu zeigen, ist immer relativ leicht. Das gelingt auch hier im Hohen Haus immer relativ gut. Ich möchte aber noch mal ganz bewusst in Richtung Gemeinde Neukieritzsch gehen. Georg-Ludwig von Breitenbuch hat es angesprochen, dass die Gemeinde mit viel Verantwortungsbewusstsein mit ihrer Schullandschaft umgeht. Es gibt ein klares Bekenntnis der Gemeinde Neukieritzsch: Wir wollen den Standort in Neukieritzsch selbst in die Hand nehmen, dafür eigenes Geld in die Hand nehmen und bitten den Freistaat um Fördermittel, um das Gebäude entsprechend zu ertüchtigen. Darüber hinaus machen wir das Angebot an die Region – an eine wachsende Region, das möchte ich auch noch mal deutlich sagen –, in der die Schülerzahlen perspektiv steigen werden, dass wir auch den Schulstandort Deutzen erhalten wollen, nur eben nicht als Grundschule, sondern als Oberschule. Damit stärken wir dort auch diese wichtige Funktion eines Schulgebäudes für eine kleine ländliche Gemeinde und bieten eben nicht nur vier Jahre lang Unterricht dort an, sondern deutlich länger im Rahmen einer Oberschule. Dieses klare Bekenntnis des Gemeinderates Neukieritzsch zu diesen beiden Maßnahmen verdient unser aller Respekt, weil das der Ausdruck gelebter kommunaler Selbstverantwortung ist. (Beifall bei der CDU) Natürlich wird es sich auch der Gemeinderat Neukieritzsch nicht leicht gemacht haben zu sagen, dass das im Umkehrschluss auch heißt, dass wir die jetzige Grundschule in Deutzen schließen oder – wie es das Verwaltungsdeutsch so schön sagt – dass wir sie aufheben. Das klare Bekenntnis, nicht nur zum Schulstandort Neukieritzsch, sondern auch zu einem möglichen zukünftigen Oberschulstandort Deutzen müsste eigentlich das Signal sein, das wir auch im Sächsischen Landtag mit allen Kräften unterstützen. Es ist meine weitergehende Bitte, wenn wir über kommunale Selbstverantwortung sprechen, dass auch die anderen, die wir zwingend dazu ins Boot holen müssen, sich ebenfalls dieser Verantwortung bewusst sind und sagen: Wir sind bereit, selbst Einschnitte hinzunehmen. Damit kann zum Schluss eine funktionierende Schulstruktur im Südraum Leipzig existieren. Wir können uns über vieles hier streiten, aber es geht zum Schluss um beste Perspektiven für die Schülerinnen und Schüler. Die können mit einer sanierten Grundschule in Neukieritzsch und mit einer möglicherweise neuen Oberschule in Deutzen gewährleistet werden, die dann entsprechend auch die Schülerinnen und Schüler aus den umliegenden Gemeinden konzentriert. Natürlich ist es für eine Gemeinde wie beispielsweise Regis-Breitingen schwierig zu sagen, dass sie dann auf ihren eigenen Oberschulstandort verzichtet. Sie gewinnt aber einen perspektivisch gut sanierten, gut ausgebauten neuen Standort dazu, bei dem auch für die nächsten Jahre und Jahrzehnte Perspektive geschaffen ist. Ich wünsche mir, dass es an dieser Stelle mehr Gemeinsamkeit über die Grenzen hinweg gibt. Neukieritzsch ist mit gutem Beispiel vorangegangen. Ich habe die Hoffnung, dass es uns insgesamt gelingt, diese schwierige Gemengelage aufzulösen. Petra Köpping – ich hoffe, sie sieht es mir nach, wenn ich das jetzt sage – hat es mir auch noch einmal zugeraunt, dass sie sich damals als Landrätin viele Jahre damit beschäftigt habe, dass diese schwierige Gemengelage, dass auch diese – Rivalitäten sind es nicht – unterschiedlichen Interessenlagen überwunden und gemeinsam Entscheidungen getroffen werden, die die Schulstruktur voranbringen und die damit in Zukunft im Interesse der Kinder sein werden. Wir als Freistaat, das möchte ich abschließend noch mal ganz deutlich sagen, stehen bereit und sind offen dafür, genau das mit den entsprechenden Fördermaßnahmen, die uns gegeben sind, zu unterstützen. (Der Sächsische Landtag kann in den nächsten Haushaltsberatungen einiges tun, damit wir noch mehr Fördermöglichkeiten haben.) Dazu würde ich auch nicht Nein sagen, aber das ist nur eine „Klammer“, und der Finanzminister ist auch nicht anwesend. (Heiterkeit bei der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN –

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Rico Gebhardt Die Linke

Das war gestern schon beim Innenminister so, und der war auch nicht da!) Aber auch schon jetzt, im bestehenden Rahmen, haben wir entsprechende Absichtserklärungen – – Bitte? – Einer muss das ja mal pro Plenartag sagen; jetzt habe ich es gesagt. Aber jetzt Spaß beiseite, es ist ein ernstes Thema. Wir haben das schon deutlich gesagt: Wir wollen die Struktur vor Ort bestmöglich unterstützen. Es gibt dort tragfähige Konzepte. Es braucht den gemeinsamen Willen aller kommunal Beteiligten, dass das gelingen kann. Wir werden dabei auch weiterhin ein verlässlicher Partner sein, sodass der Schulstandort Deutzen aus meiner Sicht eine gute Perspektive hat und wir dann möglicherweise nicht mehr über eine Grundschule sprechen, sondern über eine Oberschule. Ich finde aber, dass das gerade für Deutzen kein Nachteil sein muss. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Aktuelle Jetzt handeln! Mieterinnen Wohnungsmärkten in Antrag der Fraktion Es beginnt natürlich die einreichende Fraktion, danach folgen CDU, AfD, DIE LINKE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsen ist ein abwechslungsreiches Bundesland. Wir haben Gebirge, Auenlandschaften, Wälder, Felder, Wiesen, große Städte, kleine Städte. Alles das hat seine eigene Schönheit, seine eigene Struktur. Überall im Freistaat wohnen wir im eigenen Haus, in einer Eigentumswohnung oder eben zur Miete. Weil Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr viele Klein- und Mittelstädte hat, die alle in der Gründerzeit mit dem Aufschwung von Textilindustrie und Maschinenbau und auch später, in den Zwanziger- und Dreißigerjahren, gewachsen sind, gibt es hierzulande traditionell einen sehr hohen Anteil an Mietwohnungen. Auch das Baugeschehen in der DDR von den Nachkriegsjahren bis zur Wende war vom Mietwohnungsbau geprägt. Auch deswegen haben wir im Freistaat – wie in Ostdeutschland insgesamt – eine relativ geringe Eigentumsquote. Die allermeisten Menschen im Freistaat wohnen zur Miete. Deswegen ist das Thema Mieten, sind die Interessen von Mieterinnen und Mietern so zentral. Die Bedingungen, zu denen man in Sachsen eine dieser vielen Wohnungen anmieten kann, unterscheiden sich allerdings sehr stark – je nachdem, wo man nach einer Wohnung sucht. Im ländlichen Raum, in den Klein- und Mittelstädten haben besonders die Genossenschaften, aber auch private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit hohen Leerständen zu kämpfen. Die Mieten sind bekanntermaßen zum Teil sehr günstig. In den beiden großen Städten Leipzig und Dresden sprechen wir im Gegensatz dazu von einem angespannten Wohnungsmarkt. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass Mieten überdurchschnittlich hoch sind, in den letzten Jahren überdurchschnittlich gestiegen sind. Ich will Beispiele nennen: 2015 bis 2020 lag der Mietpreisanstieg in Leipzig bei 25 %, in Dresden immer noch bei 15 %; der sachsenweite Durchschnitt beträgt 10 %. Die Menschen dort müssen für die Miete also mehr Geld – einen höheren Anteil vom Haushaltseinkommen – ausgeben als im Landesdurchschnitt. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, mit der Rede des Ministers haben wir jetzt die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen nun zu Debatte und Mieter in angespannten Sachsen stärker schützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zweites Kriterium: In Dresden werden aktuell die höchsten Mieten in Sachsen aufgerufen, im Durchschnitt 7,90 Euro pro Quadratmeter. Der Leerstand von Wohnungen, die sogenannte Leerstandsquote, ist kritisch niedrig. Auch dazu ein Beispiel: In Leipzig haben wir momentan 1 %, in Dresden ungefähr 3 %, in Sachsen insgesamt 12 %. Das vierte Kriterium: Die Bevölkerung wächst weiter. Diese Einschätzung ist – nebenbei bemerkt – keine grüne Erfindung, sondern das sind die Zahlen aus der Begründung der Verordnung der Staatsregierung für die Einführung der Sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung. Auf die völlig unterschiedlichen Zustände in der Großstadt und auf dem Land muss man natürlich unterschiedlich reagieren. In der heutigen Aktuellen Debatte wollen wir uns mit den Herausforderungen des großstädtischen Wohnungsmarkts befassen, denn von den drei sächsischen Großstädten wird für Leipzig und Dresden ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt. In Dresden und Leipzig wohnen insgesamt etwa 1,2 Millionen Menschen, knapp ein Drittel der sächsischen Bevölkerung. Für diese Menschen haben wir bereits im Koalitionsvertrag 2019 verschiedene Instrumente zum Schutz vor einer Überlastung durch zu hohe Mieten verankert. Es lohnt sich an dieser Stelle ein kurzer Blick zurück auf das, was schon erreicht wurde – sozusagen eine mietenpolitische Halbzeitbilanz für Sachsen. Die erste Maßnahme: Die Kappungsgrenze, die dafür sorgt, dass Bestandsmieten nicht bis zu 20 % in drei Jahren, sondern nur bis zu 15 %, bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete, steigen dürfen, ist bereits beschlossen. Zweitens sorgt die Mietpreisbremse dafür, dass bei Neuvermietung von Bestandswohnungen der Preis maximal 10 % über der Vergleichsmiete liegen darf. Dies wurde endlich beschlossen und diese Woche im Kabinett eingeführt. Wir sehen, wie wichtig das ist, wenn man hört, dass Vonovia – so gestern die Zeitungsmeldungen – aufgrund der Inflation die Mieten deutlich erhöhen will. Allein in Dresden wohnen 80 000 Menschen in Vonovia-Beständen. Drittens soll das Zweckentfremdungsverbot dafür sorgen, dass Wohnungen zum Wohnen genutzt werden – nicht als Ferienwohnungen oder Büros, und dass sie nicht aus spekulativen Gründen einfach leer stehen. Die Anhörung hat ergeben, dass dies in Leipzig insgesamt 1 400 Wohnungen betrifft, in Dresden noch einmal 1 200. Die Initiative dafür liegt koalitionsintern vor. Wir erwarten natürlich von unseren Vertragspartnern von der CDU, dass sie gewohnt vertragstreu diesen Gesetzentwurf demnächst im Landtag mit uns beraten wird. Viertens, die vollumfängliche Förderung des sozialen Wohnungsbaus: Auch hier sind wir bereits mit dem vergangenen Doppelhaushalt wichtige Schritte gegangen, indem wir die Bundesmittel gegenfinanzieren und damit auch für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen. Da haben wir eher das Problem, dass die Fördermittel für den Sozialwohnungsbau bisher noch zu wenig abgerufen werden. Die bisherige Bilanz kann sich zur Halbzeit also in drei von vier Punkten sehen lassen. In der zweiten Runde würde ich gerne darauf eingehen, was aus bündnisgrüner Sicht zusätzlich zu tun ist, um Mieterinnen und Mieter in Sachsen zu schützen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Fritzsche.

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Oliver Fritzsche CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich dem Thema aus einer etwas anderen Richtung nähern, auch wenn im Debattentitel ausdrücklich die Mieterinnen und Mieter benannt sind, und ein wenig nachdenkliche Töne anschlagen; denn die allermeisten der diskutierten und hier oder anderswo bereits eingeführten Instrumente zum Schutz der Mieterinnen und Mieter – Herr Löser hat darauf hingewiesen, was es da so alles gibt: Kappungsgrenzen, Mietpreisbremsen, Mietendeckel in Berlin, Zweckentfremdung und Ähnliches – greifen in unterschiedlicher Intensität, aber dennoch unmittelbar in die Grundrechte der Immobilieneigentümer ein. (Zuruf von den LINKEN: Ach so!) Vom Schutz des Eigentums nach Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes wird neben dem Besitz auch die Möglichkeit der Nutzung von Immobilien erfasst. Das heißt, durch vertragliche Überlassung – in diesem Fall mit einem Mietvertrag – kann der Gegenstand anderen zur Nutzung gegen Ertrag zur Verfügung gestellt werden. Um es deutlich zu sagen: Der Gesetzgeber hat die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers also ebenso zu beachten wie die Belange des Gemeinwohls. Unter den Belangen des Gemeinwohls sind natürlich – ich will das sehr deutlich sagen – auch die Belange der Mieterinnen und Mieter zu beachten. (Zuruf von den LINKEN: „Auch“!) Dennoch setzt das den Gesetzgeber in die Pflicht, mit einer besonderen Sorgfalt vorzugehen. Zum Thema Mietpreisbremse ist durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass diese nicht grundsätzlich verfassungswidrig ist. Sie ist vielmehr unter bestimmten Rahmenbedingungen anwendbar. Zentrale Grundvoraussetzung – bei Herrn Löser klang das an – ist das Vorhandensein eines angespannten Wohnungsmarkts. Einen entsprechenden Rahmen zur Ermittlung, ob es sich um einen angespannten Wohnungsmarkt handelt oder nicht, hat der Gesetzgeber in § 556 d Abs. 2 BGB formuliert. Dort sind vier Kriterien benannt, welche je nach Länderspezifik angepasst und ergänzt werden können. In Sachsen müssen wir feststellen, dass es zu der Frage, ob der Wohnungsmarkt nun angespannt ist oder nicht, durchaus unterschiedliche Positionen gibt, was hier im Sächsischen Landtag auch in mehreren öffentlichen Sachverständigenanhörungen schon deutlich geworden ist. Selbst die in meinen Augen der übermäßigen Gewinnerzielung absolut unverdächtigen Wohnungsgenossenschaften sehen sachsenweit, also auch in den Großstädten Dresden und Leipzig, eher entspannte Wohnungsmärkte. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Das heißt nicht – jeder von uns kennt entsprechende Fälle –, dass in bestimmten Lagen in den Großstädten – etwa in besonders beliebten Stadtteilen, teilweise auch bei bestimmten Wohnungsgrößen; leider sind oftmals die großen Familienwohnungen betroffen – der Markt nicht doch angespannt ist. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Die Frage ist dennoch immer, ob diese Angespanntheit eine solche Intensität erreicht, dass sie Eingriffe wie beispielsweise eine Mietpreisbremse rechtfertigt. (Jörg Urban, AfD: Frau Präsidentin!) Vor dem Hintergrund dessen, dass die Mietpreisbremse in Sachsen nun kommt, erwarte ich, dass auch in Sachsen Klagen gegen ebendiese Mietpreisbremse eingehen, und hoffe, dass die Kernfrage nach der Angespanntheit des Wohnungsmarkts beantwortet wird (Zurufe von der AfD: Frau Präsidentin! Hallo!) und die Mietpreisbremse nicht etwa aufgrund anderer, eher formaler Fehler für ungültig erklärt wird, was in anderen Bundesländern ja bereits passiert ist. Die Kernfrage – – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Fritzsche?

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Oliver Fritzsche CDU

Würde ich gestatten. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Barth, bitte.

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André Barth AfD

Danke, Frau Präsidentin. Danke, Herr Fritzsche, dass Sie diese Zwischenfrage zulassen. Sie haben vor einer halben Minute gesagt: In Dresden haben die Vertreter der Wohnungsgenossenschaften in der Anhörung gesagt, dass grundsätzlich kein angespannter Wohnungsmarkt bestehe, sondern nur in ganz bestimmten lokalen Einzelbereichen. Warum haben Sie dann für gesamt Dresden durch die Staatsregierung eine Mietpreisbremse beschlossen? (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie sind nicht die Staatsregierung!)

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Oliver Fritzsche CDU

Herr Barth, erstens – danke, Herr Böhme – bin ich nicht die Staatsregierung. (Heiterkeit bei der CDU) Zum Zweiten haben Sie meinen Ausführungen nicht genau zugehört. Ich habe gesagt, dass es zum Thema der Angespanntheit unterschiedliche Positionen gibt. Man kann bei Auslegungen – und der Gesetzgeber hat diesen Spielraum im BGB mit Rahmenkriterien eingeräumt – auch zur Überzeugung gelangen, dass der Wohnungsmarkt angespannt ist. Aus meiner Sicht – es ist in Deutschland so geregelt – wird die finale Klärung an dieser Stelle, ob die Kriterien richtig zur Anwendung gebracht wurden, über Gerichte erfolgen. Davon bin ich ziemlich überzeugt. Dazu komme ich auch in meinen weiteren Ausführungen. Die Kernfrage ist für mich: Wie lassen sich die unterschiedlichen Sichtweisen der Wohnungsverbände, der Eigentümer auf der einen Seite und der Mieterinnen und Mieter auf der anderen Seite erklären? Anscheinend werden unterschiedliche Datenbasen genutzt. Wir sehen, dass die Zahlen der Wohnungsverbände, wenn sie ihre eigenen Zahlen bringen, sich durchaus von den Zahlen unterscheiden, mit denen beispielsweise das Statistische Landesamt arbeitet oder mit denen die Städte selbst arbeiten. Ein weiterer Punkt – das klang bei Herrn Löser bereits an –, der sich nicht wegdiskutieren lässt, ist die Dynamik. Dieses dynamische Moment, das wir zweifelslos insbesondere in Leipzig in den letzten Jahren sehen, also dass die Mieten sehr stark steigen – 25 % stehen hier im Raum –, lässt sich ein Stück weit dadurch erklären, dass wir über die letzten 20 Jahre von einem sehr niedrigen Niveau kommen, also von 1990 bis sicherlich 2005, 2008. Es war in Leipzig üblich, dass große Wohnungen mit Stuck und Parkett ausgerüstet in besten Lagen für unter 5 Euro pro Quadratmeter kalt vermietet wurden. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!

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Oliver Fritzsche CDU

– Ich komme gleich zum Ende. – Wenn wir uns an dieser Stelle in die Rolle des Eigentümers versetzen, ist das auch keine bestandserhaltende Miete. Dabei sollten wir diesen Blickwinkel nicht ganz verlieren. In einer zweiten Runde würde ich mich noch zum Thema der Wirksamkeit der Instrumente äußern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt ist die AfD-Fraktion an der Reihe. – Herr Abg. Thumm, bitte.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lange war sie angekündigt und kaum steht die Wahl eines neuen Oberbürgermeisters in Dresden vor der Tür, kommt sie: die Mietpreisbremse. Diese ist in Ihrem Kabinett doch schon längst beschlossen und in der Presse vollmundig angekündigt. Was die GRÜNEN in dieser Debatte machen, ist billiges Wahlkampfgetöse, um ihre Dresdner OB-Kandidatin zu forcieren. Diese betont doch die Wichtigkeit, sich bei der anstehenden Wahl in besonderem Maße für die Rechte von Geflüchteten, die nach Dresden kommen, einzusetzen. Sicherlich findet auch dadurch eine Wohnraumverknappung statt. (Zurufe von der CDU – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Wenn man bedenkt, dass circa 15 000 Menschen im Freistaat vollziehbar ausreisepflichtig sind und diese Menschen vorzugsweise in den Großstädten des Freistaates residieren, ist die Mietpreisbremse nur die Folge eines selbst verursachten rot-grünen Problems. (Beifall bei der AfD –

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Jörg Urban AfD

Und schwarz!) Dafür sind Sie, die CDU, aber auch maßgeblich in Verantwortung zu nehmen. Das möchte ich ausdrücklich dazusagen. Worum geht es den GRÜNEN eigentlich in dieser Debatte? Mit dieser Debatte wollen Sie den LINKEN etwas zuvorkommen, die in der Drucksache 7/7643 eine staatliche Wohnbaugesellschaft errichten wollen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Herr Gebhardt, wie wollen Sie denn diese staatliche Wohnbaugesellschaft nennen? VEB-Platte? Was die grünen und roten Genossen heute hier machen, ist nichts anderes als billiges Wahlkampfgetöse, vornehmlich, um ihre urbane Stammwählerschaft zu beglücken. Dabei haben sie die Koalitionskollegen der CDU – wie so oft – einmal wieder übertölpelt. Werte Kollegen! Die Verordnung zur Mietpreisbremse für die Wohnungsmärkte in Dresden und Leipzig führt kein Stück weiter und ist scharf zu kritisieren. Die geplante Mietpreisbremse der Staatsregierung benachteiligt besonders private Vermieter, die an langfristigen Mietverhältnissen interessiert sind, in der Regel ein freundliches Miteinander zu ihren Mietern pflegen und ihren Mietern langfristig qualitativ hochwertigen Wohnraum zur Verfügung stellen. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Aber die betrifft es doch überhaupt nicht!) Dafür bedarf es auch privater Investitionen. Menschen, die als Teil der Mittelschicht das Rückgrat dieses Landes bilden und bereits jetzt stark unter kaum zu ertragenden Kosten und Bürokratie leiden, werden im Ergebnis aufgeben. Sie werden ihren Wohnungsbestand an Wohnungskonzerne verkaufen – Wohnungskonzerne, die genug Juristen haben, um Schlupflöcher in der Mietpreisbremse zu suchen und sich ihre privaten Profite zu sichern. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wohnungskonzerne, die die Wartungsarbeiten sowie die Nebenkosten über eigene Tochtergesellschaften abwickeln werden, um damit Profitmaximierung auf den Rücken der Mieter zu betreiben. Deshalb fordern wir als AfD-Fraktion: erstens, die Wohnungsgenossenschaften im Freistaat zu stärken. Zweitens, eine adäquate Erhöhung der Wohngeldförderung für die sozial Schwächsten. Drittens, die Wohneigentumsschaffung, um damit für soziale Sicherheit zu sorgen und vor Altersarmut zu schützen. Sie sehen: Ihre Mietpreisbremse schafft mehr Probleme als sie löst. Es würde den Bürgern mehr helfen, wenn Sie – wie gerade dargelegt – richtige Prioritäten setzen würden, was Sie aber nicht machen. Sie verzerren den Wohnungsmarkt mit noch mehr staatlichen Verordnungen. So geht es nicht. Mehr dazu in einer weiteren Rederunde, die mein Kollege Barth führen wird. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –

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André Barth AfD

Das müssen Sie aushalten, Herr Gebhardt!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Fraktion DIE LINKE; Frau Abg. Nagel, bitte.

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Juliane Nagel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Oh-Rufe von der AfD) Endlich soll die Mietpreisbremse nun für Leipzig und Dresden in Kraft treten, anderthalb Jahre zu spät; denn in Ihrem Koalitionsvertrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU, GRÜNEN und SPD, war die Einführung für das Jahr 2021, also vor anderthalb Jahren, versprochen. Diese anderthalb Jahre waren wertvolle Zeit, wertvolle Zeit für Mieterinnen und Mieter der zwei betroffenen Städte Dresden und Leipzig. Diese hätten anderthalb Jahre lang Mieterinnen und Mieter zumindest im Bestand vor horrenden Neuvertragsmieten schützen können. Denn – das ist bekannt – diese sind bisher nicht reguliert. Das wird von einigen Vermietern – nicht von allen, davon ist auch nicht die Rede – schamlos ausgenutzt. Ich höre oft Beispiele. Neulich habe ich eines von einem Pärchen aus Leipzig, Stadtteil Lindenau, gehört, das seine Wohnsituation verändern wollte – WG zu einer Paarwohnung verpartnerschaftet. Der Vermieter wollte bzw. will eine Miete aufrufen, die 50 % über der vorherigen Miete liegt, ohne dass an der Wohnung irgendwas verändert wurde. Das sind Beispiele, die man in beiden großen Städten relativ oft hört. Das ist Preistreiberei auf Kosten der Mieterinnen und Mieter. Das ist Profitmaximierung zulasten der Mieterinnen und Mieter. Das muss aus unserer Sicht endlich aufhören. Gegen ein solches Vorgehen kann die Mietpreisbremse zumindest ein wenig dämpfend wirken. Ich möchte kurz zu den Wirkungen sprechen, indem sie die Miete bei der Neuvermietung im Bestand auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete deckelt. Herr Löser hat bereits über die Kriterien gesprochen, die uns das BGB dafür vorgibt. Der Kriterienkatalog – das muss betont werden – ist nicht abschließend gemeint. Darum möchte ich auf ein Argument eingehen, das beide Städte in ihren Stellungnahmen dargelegt haben: Beide Städte haben nämlich argumentiert, dass es in ihren Wohnbevölkerungen einen relevanten Anteil an Menschen gibt, der es besonders schwer hat, überhaupt noch eine leistbare Wohnung zu finden, der es schwer hat, die Miete zu stemmen, umzuziehen oder sich neu zu orientieren. Das sind neben Sozialleistungsempfänger(innen), für die die Miete vom Amt bezahlt wird, zu bestimmten Kriterien Geringverdienerinnen und -verdiener, die wir in Sachsen – wir hatten gestern die Debatte über die Tarifbindung in Sachsen – doch recht üppig haben. Es sind Alleinerziehende, Studierende, Seniorinnen und Senioren, die zum Teil in den Städten bis zu 50 % ihres Einkommens für die Miete aufwenden müssen. Das ist zu viel. Wenn wir dann noch einbeziehen, dass wir es ab diesem Jahr mit immens steigenden Energiekosten zu tun haben und dass die Mieterinnen und Mieter zumindest bis Jahresende allein den Anteil der CO -Abgabe an den Heizkosten zahlen müssen, dann müssen wir doch sehen, dass das zu viel ist, dass das die Menschen in diesem Land über Gebühr belastet. (André Barth, AfD: Dann müssen wir die Steuern auf Energie senken, Frau Nagel!) Wir müssen konstatieren, dass sowohl Mieten als auch Nebenkosten schneller gestiegen sind und steigen, als es zum Beispiel die Löhne getan haben und tun. Dieses Verhältnis muss man auch sehen. Wenn Sie, Herr Fritzsche, sagen, dass die Mieten in Leipzig auf einem niedrigen Niveau starteten, dann müssen Sie aber auch sehen, dass die Löhne zwar steigen, aber nicht durch die ganze Bank, nicht über die ganze Bevölkerung hinweg, sondern nur in bestimmten Spitzen. Wenn das nicht in Einklang miteinander steht, dann haben wir tatsächlich ein Problem für die Menschen, die zur Miete wohnen. Ich möchte auch auf die Ankündigung von Vonovia Bezug nehmen, die gestern verkündeten, dass die Mieten angesichts der Inflation erheblich erhöht werden sollen. Genau solche Ansagen, solche Vorhaben bedrohen den sozialen Frieden in unserem Land. Das sind die Konzerne, die sich immer mehr ausbreiten. Sowohl in Dresden als auch in Leipzig gibt es dazu Untersuchungen. Finanzfonds und diesen börsennotierten Unternehmen dürfen wir den Wohnungsmarkt in Sachsen nicht überlassen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Barth?

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Juliane Nagel Die Linke

Ja. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Barth, bitte.

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André Barth AfD

Danke, Frau Präsidentin. – Danke, Frau Nagel. Sie sind ja Leipzigerin. Ich will es Sie trotzdem fragen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Connewitzerin!) Wer ist denn ursächlich dafür verantwortlich, dass die Vonovia in Dresden überhaupt dazu in der Lage ist, in großem Stil die Mieten zu erhöhen? Könnten Sie uns vielleicht erklären, wie das mit Ihrer Partei zusammenhängt? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Damit hatte Frau Nagel bestimmt nichts zu tun!)

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Juliane Nagel Die Linke

Sie haben darauf verwiesen, dass ich Leipzigerin bin. Ich bin auch Leipziger Stadträtin. In Leipzig, kann ich berichten – bevor ich kurz über Dresden rede –, haben wir im Bündnis, ich glaube, mit der SPD, mit den GRÜNEN und mit der Zivilgesellschaft dafür gesorgt, dass jegliche Privatisierungsabsicht unserer kommunalen LWB unterbunden wird – mit einem sehr erfolgreichen Bürgerbegehren. Wir haben der LWB in Leipzig, dem kommunalen Unternehmen, auch ins Stammbuch geschrieben aufzubauen, sodass sie dem Ausbreitungswillen der Konzerne und der Finanzmarktfonds sozusagen standhalten können. Das ist eine wichtige Basis. (Beifall der Abg. Kerstin Köditz und Marco Böhme, DIE LINKE) In Dresden ist die WiD sozusagen im Ergebnis dieser falschen Privatisierung aus der Taufe gehoben worden. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Auch in diesem Fall hoffen wir, dass es eine Stärkung gibt, dass ein schneller Aufbau von Wohnraum erfolgt; denn öffentliche Unternehmen sind aus unserer Sicht das Rückgrat für faire Mieten. (André Barth, AfD: Und wer war das, Frau Nagel? Sagen Sie einmal, welche Partei das war!) – Natürlich kann ich Ihnen sagen, dass Teile der damaligen PDS-Fraktion dieser Privatisierung zugestimmt haben. Diese Mitglieder sind, glaube ich, keine Mitglieder unserer neuen Partei, keine Mitglieder der LINKEN mehr. Insofern können Sie mich dafür nicht in Haftung nehmen. DIE LINKE hat stark daran mitgewirkt, dass es dieses neue kommunale Unternehmen gibt. (Beifall bei den LINKEN –

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Marco Böhme Die Linke

CDU und FDP waren das vor allem! –

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Thomas Thumm AfD

Mit den Stimmen der LINKEN, die Rechtsnachfolger sind! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich würde einfach mit meinem Redebeitrag fortfahren. (André Barth, AfD: Was wahr ist, muss gesagt werden! – Weitere Zurufe) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Die Rednerin ist nicht zu verstehen, wenn Sie so laut sind.

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Juliane Nagel Die Linke

Ich würde fortfahren mit meinem ersten Redebeitrag. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Nagel, bitte.

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Juliane Nagel Die Linke

Ich würde noch einmal darauf zurückkommen: Es wurde offensichtlich relativ lange darüber gestritten, auch in der Koalition, was uns nicht besonders viel Hoffnung darauf macht, dass weitere mutige mietenpolitische Instrumente für die Großstädte in Sachsen auf dem Weg gebracht werden. Wenn wir uns die Wirkung der Mietpreisbremse anschauen, dann müssen wir doch konstatieren, dass sie mäßig ist, liebe CDU. Trotz der Mietpreisbremse können Erhöhungen von Bestandsmieten über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus vorgenommen werden. Schon diese 10 % machen etwas aus. Es gibt aber auch viele Ausnahmen. Modernisierte Wohnungen sind bei der Wiedervermietung ausgenommen und die Luxusneubauten, die in Leipzig und Dresden an allen Ecken aus dem Boden schießen, für die Mieten ab 10 Euro pro Quadratmeter aufgerufen werden – 13, 15 Euro kalt sind dort der Standard –, sind auch von der Mietpreisbremse ausgenommen. Das ist das Dilemma. Wenn argumentiert wird, dass die Mietpreisbremse dämpfend auf die ortsübliche Vergleichsmiete wirke, dann würde ich entgegnen: Diese Luxusneubauten, die in den Mietspiegel eingehen, wirken massiv erhöhend auf den Mietspiegel, (Marco Böhme, DIE LINKE: Ja!) sodass die Mietpreisbremse eigentlich gar nichts gegen die eigentlichen Probleme in den Großstädten tut. Das ist das Dilemma. Darum fordern wir als LINKE auf Bundesebene – auch das ist sozusagen ein Ergebnis der Debatte über den Mietendeckel in Berlin – – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Juliane Nagel Die Linke

– Ich komme zum Ende. Wir fordern einen bundesweiten Mietendeckel, mit dem es wirklich geschafft wird, eine Mietpreisbegrenzung wirksam vorzunehmen und auch Mieten im Bestand abzusenken, wenn sie überteuert sind. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Nagel, bitte!

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Juliane Nagel Die Linke

Wir sind die einzige Partei und Fraktion im Deutschen Bundestag, die diese Forderung erhebt. (Beifall bei den LINKEN –

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Thomas Thumm AfD

Hoffentlich bleiben Sie das auch!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Pallas, bitte.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Aktuelle Debatte nach der Verabschiedung der Mietpreisbremse im Regierungskabinett für Dresden und Leipzig kommt zur rechten Zeit, beantragt von den GRÜNEN, nicht von der SPD. Sie ist trotzdem herzlich willkommen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Vor allem Menschen mit kleinen Einkommen leiden aktuell besonders unter den Preissteigerungen bei den Energie-, Mobilitäts- und Lebensmittelpreisen. In den Großstädten Dresden und Leipzig steigen die Mietpreise seit Jahren. Die Gehaltsentwicklung kommt nicht hinterher. Es betrifft nicht nur Menschen mit Niedriglohn. Mit Blick auf Dresden ist es ein Viertel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das betroffen ist. Längst sind Familien mit mehreren Kindern vielfach betroffen, wenn sie keine ausreichend große und bezahlbare Wohnung finden oder vom Umzug absehen, weil sie Angst vor zu hohen Mieten haben. Wir als SPD – und auch ich persönlich als wohnungspolitischer Sprecher – haben uns schon lange für verschiedenste Instrumente zur Entlastung der angespannten Wohnungsmärkte eingesetzt und mussten teilweise, wie bei der Mietpreisbremse, hart dafür kämpfen. Wenn es nach uns gegangen wäre, dann hätten wir die Mietpreisbremse bereits im Jahr 2020 eingeführt. Jetzt kommt sie – spät, aber sie wird trotzdem helfen. Eine Reaktion auf Redebeiträge hier im Landtag: Der größte Lügner in Deutschland ist der Durchschnitt. Deswegen muss man zwingend die einzelnen Wohnungsmärkte in den Regionen differenziert betrachten. Ja, wir haben Lagen in Dresden mit Leerstand. Das sind innenstadtnahe Luxuslagen, bei denen Mietpreise von 15 Euro plus x pro Quadratmeter aufgerufen werden. Wer kann sich das denn leisten? Die 24 % Niedriglöhner jedenfalls nicht. Zur Frage der Klärung, inwieweit die Begründung der Mietpreisbegrenzungsverordnung rechtlich sauber ist, vertraue ich auf die Expertise im sächsischen Ministerium für Regionalentwicklung. Mir ist nicht bange davor, dass Verbände vor Gericht ziehen. Mit Blick auf andere Länder – Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Thüringen –, die ähnliche Wege auch hinsichtlich Landeskriterien gehen, glaube ich, dass wir das gut bestehen werden. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Albrecht Pallas SPD

Die gestatte ich. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Barth, bitte.

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André Barth AfD

Danke, Frau Präsidentin. – Danke, Herr Pallas. Ich bin jetzt immer durch Dresden gefahren (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach nein!) und habe die Wahlplakate, die Großflächenplakate von Ihnen wahrgenommenen, wirklich sehr schön aussehend. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte eine Frage stellen!

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André Barth AfD

Sie werben auch dafür, dass Sie sich als gewählter Oberbürgermeister künftig für bezahlbares Wohnen in Dresden einsetzen werden. Was wollen Sie, falls Sie gewählt werden, (Lachen bei der SPD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Aber Sie sind doch gar nicht Dresdner, Herr Barth!) konkret dafür tun? (Sabine Friedel, SPD: Danke schön!)

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Albrecht Pallas SPD

Passiert das gerade wirklich? Das ist interessant. Danke, Herr Barth, für diese Frage. – Ich will das Plenum wirklich nicht missbrauchen für eine Wahlkampfrede, für die es genug inhaltlichen Anlass gäbe. Nur so viel: Es gibt eine Vielzahl von Instrumenten, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Stand doch in der Zeitung!) die auf Wohnungsmärkte einwirken. Die Krux ist, dass die meisten dieser Instrumente nicht kurzfristig wirken. Es kommt darauf an, dass wir das Grundproblem in Dresden lösen. Das ist nicht erst Thema in diesem Oberbürgermeisterwahlkampf, sondern das bearbeiten wir als SPD, das bearbeite ich seit vielen Jahren. Wir brauchen ausreichend viele bezahlbare Wohnungen auf diesem Wohnungsmarkt und eben nicht die vor allem durch private Investoren vorangetriebenen Wohnungsbauprojekte, die eher im höheren, teilweise im Luxusbereich angesiedelt sind, was dann zu gewissen Leerständen in bestimmten Lagen führt. Das ist dann kein Wunder. Es wird darauf ankommen, dass wir bedarfsgerecht bauen. Bedarfsgerecht heißt, für Menschen im Sozialleistungsbezug, für Menschen mit kleinen Einkommen. Ich wiederhole: 24 % der Dresdner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Schwierigkeiten, angemessenen Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zu finden, und zunehmend auch Menschen mit mittleren Einkommen, wenn es sich um Familien mit mehreren Kindern handelt. Versuchen Sie einmal als Familie mit zwei oder mehr Kindern umzuziehen und eine passende Vierraum- oder Fünfraumwohnung zu finden. In nicht wenigen Stadtteilen in Dresden werden sie dabei adlig. Das geht nicht. Es wird darauf ankommen, die Instrumente so zu nutzen, dass wir bedarfsgerecht bauen. Die Zeit dafür gewinnen wir durch die Mietpreisbremse. Es wird darauf ankommen, dass wir schnell diesen bedarfsgerechten Wohnraum schaffen. Dazu müssen wir alle Kräfte bündeln. Das ist die Formel, auf die ich es bringe. Es wird nicht Dresden allein schaffen. Es wird auf eine geschickte Abstimmung mit den Bundesprogrammen, den Landesprogrammen und den kommunalen Initiativen ankommen, und es wird darauf ankommen, dass wir vor allem gemeinwohlorientierte Wohnungsbauunternehmen verstärkt in Aktion bringen. Das sind zum Beispiel die Wohnen in Dresden GmbH oder auch die Genossenschaften. Wenn es um Quartiere geht, die zu entwickeln sind, dann wird es darum gehen, dass die Landeshauptstadt Dresden ganz aktiv dafür arbeitet, dass in diesen Quartieren ein Großteil der Fläche durch gemeinwohlorientierte Unternehmen bebaut werden muss. Dann werden wir das auch in den Griff bekommen. Solange wir nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum haben, werden mietpreispolitische Maßnahmen wie die Kappungsgrenze oder die Mietpreisbremse dabei helfen, Zeit zu gewinnen und eine gewisse Entlastung für Mieterinnen und Mieter zu schaffen. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, Herr Barth, und möchte noch einmal für das Protokoll betonen, dass ich das nicht bestellt habe, aber dennoch keine Antwort schuldig bleiben wollte. Ich fahre fort. Die aktuelle Mietpreisbegrenzungsverordnung ist begrenzt bis 2025. Das liegt am Bundesrecht. Es gibt eine Vereinbarung der Ampelkoalition, dass das BGB dahin gehend reformiert wird, dass Folgeverordnungen bis ins Jahr 2029 möglich sind. Da die Instrumente der Wohnraumförderung – ich sagte es bereits – erst langfristig ihre volle Wirkung entfalten, müssen wir davon ausgehen, dass das auch in Sachsen für Dresden und Leipzig notwendig sein wird. Die Voraussetzung für die Mietpreisbremse ist die Existenz von angespannten Wohnungsmärkten. Das sind zum jetzigen Zeitpunkt die Städte Dresden und Leipzig. Das waren sie bereits vor dem 24. Februar 2022, aber natürlich müssen wir eine Entwicklung einbeziehen. Wir haben die Situation, dass sich die Städte Dresden und Leipzig überproportional im Bereich der Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten engagieren. Das ist in Ordnung und es ist toll, dass sich dafür so viele Menschen engagieren –, aber wir müssen den Tatsachen ins Auge blicken. Viele dieser Menschen werden in Dresden und Leipzig bleiben. Das ist in Ordnung, auch wenn wir für eine Verteilung noch mehr machen können und sollten. Dazu sehe ich die Staatsregierung in der Pflicht. Viele Ukrainerinnen und Ukrainer werden in Dresden und Leipzig bleiben, was auch gut ist, weil wir den Zuzug in Sachsen brauchen. (Widerspruch bei der AfD) Auf einem angespannten Wohnungsmarkt hat das aber Konsequenzen, mit denen man umgehen muss. Deswegen ist es unter anderem so wichtig, dass die Mietpreisbremse nun für eine Verlangsamung des Mietenanstiegs bei Neuvermietung sorgt und im Zusammenspiel mit den Mietspiegeln und der bereits wirksamen Kappungsgrenze für Bestandsverträge seine Wirkung entfalten kann. Aber noch einmal: Die Mietpreisbremse ist kein Selbstzweck. Darum geht es überhaupt nicht. Rüsten Sie da bitte ab. Sie verschafft uns Zeit, bis ausreichend bezahlbarer Wohnraum geschaffen ist. Die Aufgabe ist, mehr Tempo in den Wohnungsbau zu bekommen. Ich hoffe hier auf das neue Wohnungsbauprogramm von Bundesbauministerin Klara Geywitz, auch mit der Klimakomponente. Wir werden die Förderrichtlinien des Landes anschauen müssen und übersetzen, dann im Haushalt unterlegen und natürlich muss es in den Kommunen entsprechend umgesetzt werden. In den Städten müssen die Planungen so gestrafft werden, dass die Fördermittel vollständig abgerufen werden können, denn das ist in beiden Städten leider zurzeit nicht der Fall. Am wichtigsten ist es, dass wir bedarfsgerecht bauen. Dazu habe ich gerade auf die Frage von Herrn Barth ausgeführt. Es geht um Menschen mit Niedriglohn, Familien, Rentnerinnen und Rentner, Studierende, Menschen mit Behinderung. All die brauchen unsere Unterstützung. Deswegen ist es so wichtig, den sozialen Wohnungsbau langfristig weiterzuführen und auszuweiten. Letzter Punkt. Die energetische Sanierung zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich ist das dickste Brett, das wir bohren müssen, und eine der entscheidenden sozialen Fragen. Gemeinsam mit Bund, Kommunen und den Wohnungsunternehmen müssen wir das lösen. Ein Instrument fehlt tatsächlich noch, sehr geehrte Frau Kollegin Nagel, das ist die Frage der Zweckentfremdung von Wohnraum. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Schluss kommen.

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Albrecht Pallas SPD

Hier haben Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, die Koalition arbeitet an einem Gesetzentwurf und wird sich sicher in naher Zukunft dazu einigen. Die Debatte ist wichtig. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen in die nächste Runde. Herr Löser, bitte.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte zu dem sprechen, was wir uns als GRÜNE zu dem Thema vorstellen können. Da Herr Barth angekündigt hat, dass er noch redet, muss ich mir das Schlusswort noch ein bisschen offenhalten, um reagieren zu können, und würde jetzt noch nicht darauf eingehen. Wir haben nicht nur in den beiden Großstädten diesen angespannten Mietenmarkt, sondern wir werden – das wird gerade überall hoch- und runtererzählt – mit der zweiten Miete, also den Betriebskosten, dieses Jahr noch ein erhebliches Problem bekommen. Wir müssen darauf setzen, dass vom Bund Entlastungen für die Mieterinnen und Mieter kommen. Das wird auch schon getan. Es wird uns noch eine zweite Krise ereilen, und zwar bei der Fertigstellung von Wohnungen. Wenn man sich momentan auf den Baustellen umhört, hat man das Gefühl, dass aufgrund von Materialmangel, gestiegenen Preisen für Baustoffe und Transport die Hälfte der Baustellen in einem halben Jahr zum Stillstand kommen könnte. Es ist eben nicht so einfach, immer nur auf den Neubau zu setzen, wie es oft von konservativer Seite gefordert wird; nach dem Motto: Der Markt wird es schon irgendwie regeln. Deswegen müssen wir schauen, was uns ereilt, wenn in nächster Zukunft eine ganze Reihe von Baustellen so nicht weiter bedient werden. Kollege Pallas hat schon gesagt, auch die Frage des Leerstands wird sich zumindest in einigen Städten verändern. Wir haben in Leipzig 8 700 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer und in Dresden immerhin 7 400. Wahrscheinlich wird eine ganze Anzahl von ihnen dauerhaft – und das ist ihr gutes Recht – in den Wohnungsmarkt dieser beiden Städte drängen. Was ist also zu tun? Erstens müssen wir gerade wegen dieser multiplen Krisen dafür sorgen, dass es in Sachsen weiter Sozialwohnungsbau und nicht nur hochpreisigen Wohnungsbau auf dem freien Markt gibt. Dafür, verehrter Herr Minister Schmidt, müssen wir die Fördersätze anpassen. Ich weiß, dass Sie darüber nachdenken. Wenn man mit Wohnungsunternehmen, zum Beispiel der WiD in Dresden, spricht, dann sagen die, dass die momentanen Fördersätze nicht mehr ausreichen – was auch klar ist, wenn man sich die Inflation und die gestiegenen Baupreise momentan klarmacht. Wenn man weiß, dass die Mittel des Sozialwohnungsbaus nicht ausgeschöpft werden, müssen wir die Fördersätze anpassen. Was nützt es uns, wenn wir die 50 Millionen Euro auf der hohen Kante haben, wenn der Fördersatz so hoch ist, dass er nicht abgerufen wird. Dann können wir als Koalition sagen: Wir haben das Geld da, aber es wird faktisch nicht in den sozialen Wohnungsbau investiert. Zweitens – und das ist für uns GRÜNE besonders wichtig – müssen wir beim Bauen der öffentlichen Hand und beim sozialen Wohnungsbau stärker in Richtung Klimaneutralität kommen. Der Gebäudesektor allein in Herstellung und Betrieb macht 16 % des CO -Ausstoßes aus. Weltweit spricht man davon, dass alles, was mit dem Bauen zu tun hat, für 40 % des CO -Ausstoßes verantwortlich ist. Im Zusammenhang mit der angekündigten Klimamilliarde des Bundes müssen wir es unbedingt schaffen – auch da sehe ich, dass bereits daran gearbeitet wird –, dass die Förderrichtlinie angepasst wird und dieses Geld in klimagerechtes Bauen investiert werden kann. Drittens. Ein Gedanke, der hier noch nicht kam, lautet, dass zu viele Leute in sehr großen Wohnungen wohnen bleiben, vor allem, wenn sie alleinstehend sind, auch wenn sie lieber umziehen würden. Warum machen sie das? Weil die Dreiraumwohnung, aus der sie ausziehen, plötzlich genauso viel kostet wie die kleinere Zweiraumwohnung und sie sich sagen: Dann bleibe ich halt hier wohnen. Seit Jahren steigt in Deutschland der Anteil der Wohnfläche, die wir nutzen, an. Auch das ist ein Problem. Wir müssen uns dieser Frage mit neuen politischen Ideen widmen. In Dresden wird über eine Wohnungstauschbörse nachgedacht. Viertens. Wenn der Wohnungsneubau stockt, sollten wir uns den Bestand sehr genau anschauen. Was kann man weiter nutzen, was kann man umnutzen, wie können wir neue unkonventionelle Wohnformen im Bestand fördern? Abreißen sollte man auch aufgrund von ressourcenschonendem Bauen nur in dem Fall, wenn es wirklich nötig ist. Fünftens. Auch das ist eher ein Thema der Großstädte. Die AfD-Fraktion wird wieder herumnölen: immer diese Klientelpolitik. Wir sollten auch über alternative Wohnformen nachdenken, das haben wir im jetzigen Sächsischen Baugesetz nicht gelöst, zum Beispiel bei Wagenplätzen und bei Tiny Houses. Momentan ist sowohl die Bundesregelung als auch die Regelung in Sachsen noch zu wenig rechtssicher. All das sind Dinge, die man tun kann. Da haben wir noch eine ganze Menge vor uns. Wie gesagt, in Runde 3 die Reaktion auf die erwartbaren Redebeiträge. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Und nun Herr Fritzsche für die CDU-Fraktion, bitte.

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Oliver Fritzsche CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte die Gelegenheit einer zweiten Runde nutzen. Ich hatte angekündigt, auch zur Wirksamkeit der Instrumente bzw. im Speziellen zur Mietpreisbremse Stellung zu beziehen. Erstaunlicherweise ist meine Analyse gar nicht so weit weg von dem, was Frau Nagel hier vorgetragen hat. Es gibt dazu eine DIW-Studie aus dem Jahr 2019, die der Mietpreisbremse insgesamt nur eine Dämpfungswirkung von 2 bis 4 % attestiert. Man muss sich in diesem Zusammenhang eher fragen, ob es dann den gesamten Aufwand, die gesamten Diskussionen, die Schwierigkeiten, die vielen Klageverfahren etc. lohnt, um tatsächlich an dieser Stelle einen Eingriff vorzunehmen. Sie haben hier ausgeführt, dass die Mitpreisbremse nur so wenig wirksam ist, weil sie so viele Ausnahmen genehmigt. Jetzt können wir uns dem einmal zuwenden und fragen: Was passiert denn, wenn wir das Thema Neubau in die Mietpreisbremse hineinnehmen? Die Wirkung wird sein, dass der Neubau zum Erliegen kommt. Es wird nicht mehr neu gebaut. Ob wir damit dann unser Ziel erreichen können, ist eine offene Frage. Ich glaube eher nein. Die Frage, die sich stellt, ist: Brauchen wir nicht eigentlich, auch aufgrund der Fälle, über die wir diskutieren, ein sehr viel individueller gestaltetes Instrumentarium zur Unterstützung jener, die sich eben nicht auf dem Mietmarkt bedienen können? Müssen wir nicht über eine Reform des Wohngeldes reden? Ich glaube, an dieser Stelle sollten wir die Debatte noch vorantreiben. Insgesamt – und darauf wollte ich auch noch einmal eingehen – können wir natürlich attestieren – und jetzt schaue ich noch einmal in die Städte –, dass es, über die letzten 30 Jahre betrachtet, einfach zu wenig Neubau bzw. speziell zu wenig Neubau im Bereich des Geschosswohnungsbaus gab. Man könnte hier auch von der Langzeitwirkung der Fehler einer Stadtentwicklungspolitik sprechen. Beispielsweise in Leipzig haben wir eine schöne Entwicklung in den Neunzigerjahren bis in den Anfang der 2000er-Jahre hinein gehabt, dass da sogenannte Stadthäuser entstanden sind. Was sind denn Stadthäuser? Stadthäuser sind Eigenheime auf innerstädtischen Standorten, auf denen früher Geschosswohnungsbau stand. Wir haben dort eine massive Dichteverringerung. Wir haben aber damit Grundstücke für die nächsten 50 bis 100 Jahre belegt, die eben nicht mehr für Geschosswohnungsbau zur Verfügung stehen. Diese Dinge muss man einmal kritisch betrachten. Insofern spielt dabei vieles zusammen. Die Frage bei den harten Eingriffen, die hier immer diskutiert werden, ist: Welche Signalwirkung lösen wir damit auf dem Markt aus? Ich habe die Sorge, dass potenzielle Investoren dann zurückhaltender werden mit ihrer Bautätigkeit. (Marco Böhme, DIE LINKE: Der Staat kann doch selbst bauen!) Die allgemeinen Gefahren liegen meiner Meinung nach – und das ist auch in den vorhergehenden Redebeiträgen schon angeklungen – in der sich weiterdrehenden Kostenschraube. Das Thema Nebenkosten ist ganz wichtig, aber auch die Frage der Baukosten. Über kurz oder lang müssen wir darüber reden, an welche Standards wir herangehen können, um die Baukosten zu senken. Ich glaube, die Forderung nach immer härteren Eingriffen in den Markt hilft uns nicht. Die Schlagwörter sind hier schon gefallen: Mietendeckel – gescheitert in Berlin; Enteignungsdebatte – auch gescheitert. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Das stimmt überhaupt nicht, das ist nicht gescheitert!) – Das ist vollkommen zu Recht gescheitert. Nicht zuletzt gibt es den Ruf nach der Begrenzung von Wohnungsgrößen. Herr Löser hat das jetzt positiv im Sinne eines Angebots für eine Tauschbörse verpackt. Für so einen Gedanken wäre ich offen. Wir haben das aber auch schon anders gehört, so etwas wie Wohnungsgrößenbegrenzungsverordnung und Ähnliches. Diesen Überlegungen wollen wir als CDU eine entschiedene Absage erteilen. Ohne einen positiven Gedanken möchte ich aus dieser Debatte nicht herausgehen. Ich glaube, wichtig ist: bauen, bauen, bauen. Ich möchte hier noch einen Gedanken äußern. Als wir vor 100 Jahren schon einmal Wohnungsnot hatten, wer hat sich da im Wohnungsbau engagiert? Das waren produzierende Unternehmen, die vor Ort waren. Mich wundert es, dass große Unternehmen in Dresden und Leipzig noch nicht stärker über das Thema – früher nannte man es Werkswohnungsbau, heute würde ich es vielleicht Unternehmenswohnungsbau nennen – nachdenken. Es würde für sie Vorteile bringen. Ihre Belegschaft könnte standortnah wohnen, und zwar in Wohnungsgrößen, die von der Belegschaft nachgefragt werden. Es könnten Kostenvorteile generiert werden, da zum Teil andere Ausschreibungsverfahren möglich wären. Nicht zuletzt wäre es unter steuerlichen Gesichtspunkten durchaus eine interessante Geschichte. Das sollte von den Unternehmen einmal näher beleuchtet werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und des Abg. Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfD spricht jetzt Herr Abg. Barth.

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André Barth AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Löser, ich will Ihnen danken für die Debatte, die Sie heute begonnen haben, und für das schöne Bild von Sachsen, das Sie gemalt haben: viele Mietwohnungen in schönen kleinen sächsischen Städten, die historisch gewachsen sind. So etwas habe ich von den GRÜNEN lange nicht mehr gehört. Das hat mich sehr erfreut, bis auf das Wort „nölen“, das Sie in Ihrer zweiten Rederunde verwandt haben. Wir als Partei nölen nicht. Deshalb will ich mit einem konstruktiven Lösungsvorschlag für ein Problem anfangen, das Sie hier aufgeworfen haben. Ja, es gibt ältere Menschen in Großstädten, die in Dreiraumwohnungen wohnen. Wenn die sich überlegen, in eine kleinere Ein- oder Zweiraumwohnung umzuziehen. Dann kommen sie zu dem Ergebnis, dass ihnen das finanziell überhaupt nichts bringt, weil die kleinere Wohnung genauso teuer ist. Sie hatten vorgeschlagen, eine private Tauschbörse oder Ähnliches zu machen. Wie wäre es, wenn Sie in Dresden oder Leipzig ein konkretes Förderprogramm auflegen, bei dem der Umzug von älteren Menschen mit einem konkreten Betrag bezuschusst wird, den Sie dann logistisch durch städtische Unternehmen unterstützen, um dadurch aktiv Wohnraum freizulenken? Herr Pallas, das können Sie sich vielleicht als gute Idee aufschreiben. Das vielleicht zu dem Stichwort: Die AfD nölt nur rum. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das haben wir schon längst, Herr Barth!) – Wenn ich einmal einen guten Vorschlag mache, Herr Lippmann, dann müssen Sie sich den nicht gleich zu eigen machen. Sagen Sie einfach einmal respektvoll: Ja, die AfD liefert auch gute Vorschläge. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir hatten den Vorschlag schon längst, Herr Barth!) – Den kannte ich aber nicht, muss ich Ihnen ehrlich sagen. Schauen wir uns einfach einmal die Zahlen an, die hier vorgetragen wurden: Leipzig plus 25, Dresden plus 15, der ländliche Raum in Sachsen plus 10 % Mietsteigerung. Das ist alles richtig. Die Leerstandsquoten sind auch richtig vorgetragen worden. Der Leerstand beträgt in ganz Sachsen 12 %, in Dresden 3 %, in Leipzig nur 1 %. Herr Löser, wir haben an derselben Anhörung im Ausschuss teilgenommen. Ich kann mich ganz genau daran erinnern, dass uns die Sachverständigen zum Bereich von Dresden erklärt haben, dass wir in einigen Stadtbezirken eine angespannte Wohnungslage haben. In anderen Stadtbezirken von Dresden haben wir aber eine nicht so angespannte Wohnungslage. Deshalb ist die Frage, die sich zuerst stellt: Ist es überhaupt notwendig gewesen, für die Stadt Dresden für das gesamte Stadtgebiet eine Mietpreisbremse zu erlassen? (Albrecht Pallas, SPD: Ich würde sagen: ja!) Sie sind zu dem Ergebnis gekommen: ja. Ich sage: Das ist nicht notwendig gewesen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie sind kein Dresdner!) Es ist einfach eine andere Meinung, die ich hier vortrage. Wir haben bestimmte Hotspots in Dresden, in denen wir ein ernstes Problem mit Mietpreisen haben. Das will ich nicht wegdiskutieren. Wenn Sie daraus aber ein Beglückungsprogramm für die gesamte Stadt machen, dann sage ich, dass das ein etwas zu populistischer Ansatz ist, Herr Pallas. (Albrecht Pallas, SPD: Die Zuspitzung ist populistisch. Es geht um den Zeitgewinn, um das …!) – Den Zeitgewinn brauchen wir in einigen Stadtteilen, aber nicht in der gesamten Stadt Dresden. Das will ich Ihnen hier heute ins Stammbuch schreiben. (Beifall bei der AfD) Das lässt sich aber schwerer politisch verkaufen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er will ja kein Stadtbezirksbürgermeister werden!) – Das habe ich verstanden, Herr Gebhardt. Mal sehen, vielleicht schafft das auch Herr Schollbach. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das geht auch!) Dann kann ich nur sagen: armes Dresden. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Dann kommen Sie freiwillig nach Dresden!) Sie, Herr Löser, stellen sich heute hier hin und sprechen von einer grünen Halbzeitbilanz: Was haben wir geschafft? Kappungsgrenze, Mietpreisbremse. An was fehlt es uns? An einem Zweckentfremdungsverbot. Da ich nur noch 24 Sekunden habe, kann ich den Gedanken jetzt nicht vollständig ausführen. Ich komme noch einmal wieder, Herr Löser, dann können wir uns weiter miteinander austauschen. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Frau Abg. Nagel, bitte.

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Juliane Nagel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich will nicht auf Herrn Barth eingehen, (André Barth, AfD: Sie haben keine Argumente!) sondern an Herrn Fritzsche anknüpfen und das wiederholen, was unser Grundsatz ist. Für Sie klingt das bestimmt sehr grob, aber es ist unser Grundsatz: Wir denken, dass Wohnen ein öffentliches Gut ist und dass der Staat massiv regulierend einzugreifen hat. (Gelächter bei der AfD) Das ist keine alte, verstaubte sozialistische Idee. Das beste Beispiel – das kennen Sie sicher – ist das Nachbarland Österreich, das mit seiner Gemeinnützigkeit bei Bauen und Wohnen internationaler Vorreiter und ausgezeichnet ist. Alle pilgern nach Wien und schauen es sich dort an. Wir hatten das Thema vor einem Jahr – ich habe nachgeschaut – in der Aktuellen Debatte. Auch die Bundesrepublik hatte bis 1990 eine Wohnungsgemeinnützigkeit – ein Förderinstrument für die Wohnungsakteure, die keinen Profit aus den Mieterinnen und Mietern schlagen wollen, die die Mieten verantwortungsvoll anpassen und bezahlbaren Wohnraum strukturell schaffen. Das geschieht nicht über die Form des Sozialwohnungsbaus – den wir haben und bezüglich dessen wir grundsätzlich einmal sprechen müssen, ob er überhaupt noch funktioniert –, sondern über steuerliche Entlastungen. Dadurch werden die am Gemeinwohl orientierten Unternehmen, die öffentlichen Unternehmen in die Lage versetzt, einen Sektor zu schaffen, der in Konkurrenz zu den privatwirtschaftlichen Interessen steht. Wir werden uns im Bund – die Koalition macht es auch; wir müssen schauen, wie es sich entwickelt – für die Einführung dieser neuen Wohnungsgemeinnützigkeit einsetzen, weil so ein langfristig bezahlbarer Wohnungssektor geschaffen werden kann, der nicht den Profitinteressen unterliegt. Das Stichwort sozialer Wohnungsbau will ich noch einmal aufgreifen. Wir sehen es auch so: Die Mietpreisbremse ist ein kleines Tool und es ist ein Instrumentenbaukasten. Wir sind dafür, dass wir die Mietpreisbremse jetzt einführen, aber wir müssen uns auch die vielen anderen Instrumente anschauen. Für sozialen Wohnungsbau – das wurde bereits gesagt – steht viel Geld zur Verfügung. Das Geld wird nicht richtig abgerufen. Die Wohnungen, die gebaut werden, entsprechen überhaupt nicht dem Bedarf. Für Leipzig wird prognostiziert: In den nächsten zehn Jahren müssten jährlich 1 300 Sozialwohnungen entstehen, um dem Bedarf zu entsprechen. Gebaut wurden seit dem Jahr 2017 nicht einmal 500 Wohnungen. Das ist lächerlich. Das Ziel wird weit verfehlt werden. Wir müssen an den Stellschrauben drehen. Die Förderrichtlinie und die Förderbedingungen – Kosten und Miete – müssen verändert werden. Dazu laufen Gespräche. Wir wollen uns dafür starkmachen: Im sozialen Wohnungsbau muss grundsätzlich umgedacht werden. Wir haben die Debatte hier schon einmal geführt. Nach 15 Jahren Sozialbindung läuft das aus und wir stehen vor demselben Dilemma. Wir brauchen Modellprojekte für langfristige, dauerhafte Bindungen. Dazu hatten wir Ihnen bereits Vorschläge unterbreitet. Ein Vorschlag ist zum Beispiel, öffentliche Grundstücke zu verpachten und sie als Förderinstrumente einzubinden anstatt der Geldflüsse. Damit besteht die Möglichkeit, dass sozialer Wohnungsbau dauerhaft funktionieren kann. Hierbei fordern wir ein Umdenken. Wenn wir über Leipzig sprechen – von dort komme ich –, dann gibt es zwei weitere Tools, bei denen das Land auf der Bremse steht. Ein Thema ist die Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentumswohnraum. In Dresden ist das nicht solch ein Megaproblem. Aber in Leipzig zeigt sich in den Grundstücksmarktberichten, dass es längst nicht mehr darum geht, dass Senioren sich als Altersvorsorge eine Wohnung kaufen, sondern es sind Fondsgesellschaften unterwegs und kaufen ein, um Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln und die Mieter(innen) widerrechtlich, am besten mit einer Eigenbedarfskündigung, massenhaft hinauszuwerfen. Hier könnte das Land mit einer Umwandlungsverordnung und mit dem Instrument der Verlängerung des Kündigungsschutzes für Mieter(innen), die in umgewandelten Wohnungen leben, von drei auf zehn Jahre reagieren. Ich hoffe, dass Leipzig sich in der zweiten Sache bald zu Wort meldet. Für das Umwandlungsverbot liegt ein Antrag vor und er sollte auch schnell bewilligt werden bzw. sollte ein weiteres Mal der angespannte Wohnungsmarkt festgestellt werden. Diese Instrumente sind erforderlich. Teilweise sind es kleinteilige Instrumente. Ich will schlussendlich betonen: Wir als LINKE sehen natürlich, dass der Freistaat eine Wohnungspolitik braucht, wie es die örtlichen Gegebenheiten erfordern. Sozialwohnungsbau oder Mietpreisbremse nützen im ländlichen Bereich nichts; das ist uns klar. Vielleicht müssen wir bald über die Speckgürtel sprechen. Dafür brauchen wir aber – das wird sehr vor sich hergetragen; die Realität sieht etwas anders aus – Förderinstrumente für den ländlichen Bereich, die die Unternehmen in die Lage versetzen, familiengerechte Sanierungen durchzuführen bzw. alters- und klimagerecht umzubauen. Die Förderrichtlinie für preisgünstigen Wohnraum ist schön, aber auch ein wenig als Bettvorleger – so sagt man – gelandet. Der Zugriff ist relativ gering. Es gibt viel Kritik an den Förderbedingungen. Hier müssen Sie ran, damit auch im ländlichen Raum die Bestände erhalten oder umgebaut werden können. Summa summarum: Die Mietpreisbremse ist in unseren Augen lediglich eine Zwischenetappe für gutes und bezahlbares Wohnen in Sachsen. Lassen Sie uns schnell und vor allem ein Stück schneller beim Zweckentfremdungsverbot und bei den anderen Instrumenten vorangehen – im Sinne der zahlreichen Mieterinnen und Mieter in diesem Land. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Pallas, die 14 Sekunden werden Sie sicher nicht nutzen wollen. (Albrecht Pallas, SPD: Es gäbe mehr zu sagen!) Wir gehen jetzt in die nächste Runde, wenn sie gewünscht ist. – Herr Löser beginnt wieder, bitte. (André Barth, AfD: Er weiß gar nicht, was er sagen kann; es war alles konstruktiv! Ich bin gespannt!)

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde es jetzt nicht machen wie Herr Barth, dass ich die 5 Minuten ausschöpfe, um dann noch einmal reden zu können, sondern ich werde meine Punkte einfach vortragen. Zunächst vielen Dank an Herrn Kollegen Fritzsche für die bisher weitgehend konstruktive Debatte. Ich will noch einmal betonen: Das Ministerium hat extra – das war auch der Grund, warum die Mietpreisbremse jetzt erst eingeführt wurde – ein nochmaliges Gutachten angefordert, um die Frage der Rechtssicherheit zu klären. Wie ich gehört habe – sonst wäre die Mietpreisbremse nicht eingeführt worden –, wird dort eingeschätzt, dass die Begründung am Ende trägt. Natürlich weiß man nie, was herauskommt, wenn es Klagen gibt. Aber es ist richtig, dieses Instrument angesichts des angespannten Wohnungsmarktes einzuführen, und dann muss man erst einmal dagegen klagen. Ich will noch einmal ganz klar sagen: Sowohl Leipzig als auch Dresden sind im Zuge der Einführung der Mietpreisbremse gebeten worden, dazu Stellung zu nehmen. Beide Städte haben ganz klar gesagt, sie wollen dieses Instrument einführen, und zwar nicht nur die Verwaltung, sondern auch die jeweiligen Stadträte und Stadträtinnen, das heißt mit Stadtratsbeschluss. Nun zu Herrn Thumm: Herr Thumm, Sie bezeichnen diese Debatte als billiges Wahlkampfgetöse der GRÜNEN. Sie kritisieren die Mietpreisbremse. Ich will Ihnen sagen: Natürlich kann man bei Einzelbeispielen immer sagen, wie relevant sie sind. Aber der Mieterverein Dresden – es wurde vorhin schon ein Beispiel benannt – beschreibt konkret, dass Leute eine Wohnung aufgeben, eine neue suchen und dann hören, dass die Miete der Wohnung, die sie gerade verlassen haben, von 7 Euro auf 12 Euro gestiegen ist. Ich frage Sie ganz konkret: Wie kann Ihnen das egal sein? Wie kann das der AfD egal sein, wenn man statt 7 plötzlich 12 Euro nehmen darf? Wieso ist das gerechtfertigt für eine Wohnung, in der nichts verändert wird und keine Sanierung stattfindet, für nichts? Das ist einfach nur Spekulantentum und dem gilt es entgegenzutreten. Herr Barth, klar, wenn Sie damals im Stadtrat gewesen wären, dann hätten Sie die WOBA garantiert mit verkauft. (André Barth, AfD: Das wissen Sie doch gar nicht!) – Natürlich wissen wir das, weil Sie ja auch nicht dafür gestimmt haben, dass es in Dresden wieder eine kommunale Wohnbaugesellschaft gibt. So verhalten Sie sich immer. Sie hätten damals für den Verkauf gestimmt (André Barth, AfD: Nein, hätte ich nicht!) und Sie hätten auch heute wieder gegen die kommunale Wohnungsbaugesellschaft gestimmt. (André Barth, AfD: Hätte ich nicht gemacht!) Das sagen Sie ja auch hier immer wieder in aller Öffentlichkeit. Sollen wir denn die Mietpreisbremse in Dresden nur für den Altmarkt oder nur um die Frauenkirche herum einführen? Es ist ganz klar, dass es natürlich ein Stadtgebiet betreffen muss, denn es hat Auswirkungen auf den Gesamtzusammenhang. Herr Barth, Sie waren uns gegenüber sehr freundlich. Ich versuche es auch freundlich zu formulieren, aber am Ende ist es so, dass sich die soziale Kälte durch jede Rede vonseiten der AfD in dieser Debatte zum Thema Mieten zieht (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) und dass Sie im Wesentlichen die Interessen der Leute vertreten, die Ihnen sehr nah sind. Das sind offensichtlich die Eigentumsvertreter von Wohnungsbeständen, die vermietet werden. Wir als GRÜNE sagen ganz klar: Wohnen darf kein Luxusgut werden und über die Mieten darf vor allem kein freier Markt entscheiden. Wir haben eine Verpflichtung gegenüber den Mieterinnen und Mietern in den Bereichen, in denen es droht, problematisch zu werden. Wir sehen, dass das in Dresden und Leipzig der Fall ist und dem müssen wir entgegentreten. Deshalb noch einmal vielen Dank an die Regierungsseite und an die Koalition, dass wir die Mietpreisbremse endlich eingeführt haben; wir werden natürlich weitere Instrumente umsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von der CDU-Fraktion noch das Wort gewünscht? Herr Fritzsche? – Die AfD? – Herr Barth möchte noch einmal sprechen.

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André Barth AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Löser, ich werde genauso freundlich weitermachen. Es ist ein völlig neuer Ansatz, dass wir uns hier freundlich und sachlich miteinander austauschen. – Ich sage erst einmal: Wer verhindert in Dresden eine Fehlbelegungsabgabe für Superreiche in Sozialwohnungen? Es ist, glaube ich, eine linke Bürgermeisterin. (Zuruf von der AfD: So ist es!) Sie sollten vielleicht einmal drüber nachdenken und daran arbeiten. Ich möchte Ihnen nur sagen: Es gibt das eine oder andere Instrument, das den Wohnungsmarkt teilweise entschärfen könnte. Dafür tut eine linke Bürgermeisterin in Dresden einfach zu wenig. Herr Pallas, Sie könnten, falls Sie gewählt werden, einmal ein Augenmerk darauflegen. Wir führen hier jedes Jahr, wenn es Sommer wird – ich habe nachgeschaut: im Juni 2021, auch im Jahr 2018 im Sommer und im Jahr 2019 kurz vor den Sommerferien – die Debatte über bezahlbares Wohnen. Ich habe mir einmal die Freude gemacht, die Sprechzettel von damals anzuschauen und habe festgestellt: In den letzten drei Jahren hat sich nicht viel geändert, außer dass die Inflation dazu gekommen ist. Ich möchte Sie Folgendes fragen: Was ist in Deutschland daran schuld, dass die Mietpreise so teuer geworden sind? (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Es gibt einige Gründe, und ich möchte einige herausnehmen. Das ist zum einen nach wie vor die Nullzinspolitik der EZB. (Dirk Panter, SPD: Ha! Ha! Das war mir klar! –

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Thomas Thumm AfD

Dass Sie das nicht begreifen, Herr Panter, das war mir klar!) Das ist aber auch eine Klimaschutzpolitik der grünen Partei, die zu einer Explosion der Baukosten geführt hat. Die Energieeinsparverordnung 2009 als Beispiel hat die Baupreise vor der Inflation bereits um ca. 15 % ansteigen lassen. Es ist auch eine Leuchtturmpolitik, die fast 30 Jahre lang die CDU-geführte Staatsregierung hier betrieben hat. Diese hat jahrzehntelang nur die Großstädte gefördert und den ländlichen Raum vernachlässigt. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD – Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Ich sage nur: Veredlungsfaktor. Das hat auch zu einer gewissen Landflucht geführt. Wir haben heute den Zustand, dass tausende Wohnungen im ländlichen Raum leer stehen, während wir in Dresden und Leipzig immer mehr verdichten müssen. Wir als AfD-Fraktion würden anders Abhilfe schaffen. Wir würden den öffentlichen Personennahverkehr und den Individualverkehr, zum Beispiel mit Lastenfahrrädern, im Vergleich zu den Ballungsräumen und dem ländlichen Raum besser verbinden; denn wir haben im 20- Kilometer-Radius um Dresden Kommunen, in denen Leerstand herrscht. Wenn wir diese Kommunen verkehrlich ordentlich an den Ballungsraum anschließen, haben wir Wohnungspotential. Worüber wir uns auch langfristig unterhalten müssen, ist: Soll Deutschland und insbesondere Sachsen ein Land der Mieterinnen und Mieter bleiben? Oder wäre es nicht besser, wenn wir unseren Freistaat Sachsen in ein Land überführen, in dem das Wohneigentum überwiegend in privater, selbstgenutzter Hand liegt? (Beifall bei der AfD) Das wäre ein politischer Ansatz, der das Mietproblem langfristig minimieren würde. Wir haben in der 6. und 7. Legislaturperiode als AfD-Fraktion hinreichend Vorschläge eingebracht. Ich habe nur noch 24 Sekunden, ich kann jetzt nicht alle vortragen. Aber ich möchte einfach noch einmal darauf verweisen: Wir müssen die Eigentümerquote in Sachsen dringend perspektivisch steigern, dann werden wir langfristig keine Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen in Sachsen brauchen. Herzlichen Dank. (Beifall der AfD – Albrecht Pallas, SPD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Pallas, eine Kurzintervention?

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Albrecht Pallas SPD

Ganz genau. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Sie haben keine mehr, höre ich gerade.

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Albrecht Pallas SPD

Wir hatten noch keine, wir hätten noch zwei. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Diese gelten für alle drei Aktuellen Debatten und Sie hatten in der Ersten Aktuellen Debatte bereits zwei.

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Albrecht Pallas SPD

Ich vergaß. Dann verzichte ich. – Danke. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Tut mir leid. (André Barth, AfD: Ich könnte Ihnen eine abgeben, wenn das gehen würde!) Wünscht die Linksfraktion noch einmal das Wort zu nehmen? – Das ist – – (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Wollen Sie jetzt die 14 Sekunden nutzen? – Das ist großartig. (Heiterkeit)

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Albrecht Pallas SPD

Frau Präsidentin! Danke für die Gelegenheit. Ich möchte kurz auf das Thema Eigentum eingehen. Wie Sie vielleicht wissen, Herr Barth, gibt es deutschlandweit zunehmend den Effekt, dass sich aufgrund der wachsenden Immobilienpreise immer weniger Menschen Eigentum leisten können, bauen oder kaufen. Nur mit Erbschaften wird das möglich. Jetzt wissen Sie durch die Eigentumsverteilung, dass der Osten unterrepräsentiert ist. Insofern ist es ein Märchen, das Sie hier erzählen. Das wird uns nicht helfen. Sachsen wird ein Mieterinnen- und Mieterland bleiben. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon. – Zurufe) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gut. – Sie möchten jetzt eine Kurzintervention halten?

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André Barth AfD

Nein, ich mache das in einer eigenen Runde. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Habe ich das richtig verstanden, dass Sie jetzt noch einmal in die vierte Runde gehen möchten?

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André Barth AfD

Ja. (Zurufe: Och, nein!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Dann, bitte.

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André Barth AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Pallas, natürlich haben wir ein Problem mit der Inflation. Schön, dass Sie das auch erkennen. Da sind wir uns völlig einig. (Albrecht Pallas, SPD: Es ist kein Vermögen da in Ostdeutschland! – Unruhe) Wir reden über – – Darf ich jetzt sprechen oder wollen Sie eine Zwischenfrage stellen? (Albrecht Pallas, SPD: Ja!) Die beantworte ich Ihnen. Okay. – Wir haben ein Problem der Inflation und dadurch steigen auch die Immobilienpreise. Völlig klar, wir müssen effizient die Inflation bekämpfen. Dazu tragen wir als AfD in jedem Plenum in Aktuellen Debatten vor. Sie lehnen unseren Inflationsantrag ab. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die Aktuelle Debatte hatte nichts mit der Inflation zu tun!) Ich habe gestern versucht, den Inflationsantrag von Herrn Gebhardt zu verbessern. Das ist das wichtigste Thema. Wir müssen die Inflation in den Griff bekommen, und wir müssen auch die Spekulationen im Immobilienmarkt managen. Aber warum gibt es Inflation im Immobilienmarkt? (Albrecht Pallas, SPD: Es geht um Spekulationen und es geht um die Verteilung und da ist Ostdeutschland benachteiligt!) Ich nenne jetzt – damit Sie beruhigt sind – auch das Wort Spekulation im Immobilienmarkt. Natürlich ist der Osten klar benachteiligt, weil wir hier keine große Firmendichte mit viel Eigenkapital in den Firmen haben, wie das in den Altbundesländern der Fall ist, weil die 40 Jahre mehr Zeit hatten, zu wirtschaften. Auch ein bundesdeutscher Bürger aus den Altbundesländern hatte mehr Zeit, Vermögensertrag über Generationen aufzubauen, als uns das hier nach1990 im statistischen Mittel gelungen ist. Aber das alles beiseitegelegt. Wir brauchen trotzdem langfristig dieselben Eigentumsverhältnisse, wie sie andere europäische Länder innerhalb und außerhalb der Eurozone haben. Wir müssen davon wegkommen, dass bei Lohnarbeit mit Mindestlohn – Sie arbeiten und kämpfen als SPD für gute Arbeitsbedingungen – das Geld letztendlich wieder zu 30 % in eine Mietwohnung investiert werden muss. Es wäre viel besser, wenn Arbeitnehmer in der Lage wären, wieder eine Wohnung zu erwerben oder ein Haus zu bauen. Davon entwickeln wir uns in Deutschland derzeit weit weg. Das sehe ich auch. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Die Förderung ist aber in Anbetracht der jetzigen Grundstücks- und Baupreise nicht mehr zeitgemäß. Die Förderrichtlinien müssten überarbeitet werden. Es muss uns gelingen, mehr Sächsinnen und Sachsen in eigenes Wohneigentum hinein unterstützend zu fördern. Das ist der einzige richtige, politische Weg. Ihre Mietpreisbremse ist – sagen wir einmal – wie Medizin, die eine Krankheit lindert, aber sie beseitigt nicht die Krankheit. Wir können auch nicht unseren städtischen Raum bis zum letzten Quadratmeter verdichten. Das können wir nicht. Irgendwann ist der städtische Raum nicht mehr lebenswert. Wir müssen einen Ausgleich zwischen Stadt und Land hinbekommen. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Wir dürfen nicht den städtischen Raum ausspielen. Wir dürfen aber auch nicht den ländlichen Raum ausspielen. Da hier etwas zu Ukrainern gesagt worden ist, will ich Ihnen ein Beispiel aus meinem Wahlkreis mitteilen. Es gibt eine Familie – ich sage nicht in welchem Ortsteil – die haben für eine ukrainische Familie eine Wohnung hergerichtet. Die ukrainische Familie war 14 Tage da, stammte aus Kiew, und hat sich dann entschieden, in eine sächsische Großstadt zu wechseln. Wenn ich in einem Land zu Gast bin und Hilfe bekomme, kann dann nicht der Gastgeber lenkend einleiten und sagen, wenn wir in Dresden ein Problem haben, müssen die ukrainischen Gäste im Freistaat Sachsen akzeptieren, im ländlichen Raum zu leben? (Juliane Nagel, DIE LINKE: Das sind Menschen, keine Gegenstände! Also bitte!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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André Barth AfD

Das ist doch aber eine Frage, die ich stellen darf, oder? (Beifall bei der AfD – Unruhe!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Zeit ist abgelaufen. – Meine Damen und Herren, bitte! (Starke Unruhe) Denken Sie daran, dass alles übertragen wird. (Carsten Hütter, AfD: Bitte löschen! – Heiterkeit bei der AfD) Jetzt darf ich Herrn Minister Schmidt das Wort geben.

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Thomas Schmidt

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte hat gezeigt, dass wir in Sachsen in angespannten Wohnungsmärkten mit mehreren Instrumenten gehandelt haben. Herr Löser hat in seinem ersten Redebeitrag gesagt: Zur Halbzeitbilanz haben wir drei von vier angedachten Schritten, Instrumenten bereits umgesetzt. Wir sind gut unterwegs. Deshalb gestatten Sie mir die Frage: Was soll die Aufforderung im Debattentitel „Jetzt Handeln!“? Das ist ein Zeichen, dass wir handeln und uns den Themen annehmen. Ich muss jetzt nicht alles noch einmal erläutern. Die Kappungsgrenzen-Verordnung haben wir verlängert. Wir haben die Mietpreisbremse aus bereits erläuterten Gründen in Kraft gesetzt, weil es von der Begründung her hart auf Kante genäht worden ist und wir neue Indikatoren formulieren und prüfen lassen mussten, weil die vom Bundesgesetz vorgegebenen Indikatoren in Sachsen eventuell in Leipzig, aber nicht in Dresden gegriffen hätten. Nun hoffen wir, dass das Ganze vor Gericht standhält. Wir haben beim sozialen Wohnungsbau die Richtlinien und im Bereich des Familienwohnens – das ist auch schon angesprochen worden – vieles auf den Weg gebracht. Herr Pallas hat gesagt, dass das Instrumente sind, die für einen Übergang gelten sollen, bis dieser angespannte Wohnungsmarkt nicht mehr festgestellt werden kann. Das ist die Begründung. Wenn man das nicht feststellen kann, können wir die Instrumente nicht einsetzen. Deshalb bin ich dem Kollegen Fritzsche für seine differenzierte Betrachtung dieses gesamten Themenfeldes dankbar. Bei staatlichen Eingriffen in bestimmte Abläufe, auch in den Wohnungsmarkt, ist immer eine komplexe Betrachtung notwendig; denn es darf nicht zu Fehlwirkungen führen. Bei solchen Dingen ist die Gefahr immer groß. Es wurde in der Debatte deutlich, dass wir mit einer Mietpreisbremse nicht alle diese Wirkungen erreichen können, die angedacht sind. Vielleicht erreichen wir auch in manchen Gebieten Fehlwirkungen, in denen dieser angespannte Wohnungsmarkt – nur zum Teil in den großen Städten – zu definieren ist. Wenn wir außerhalb von Dresden und Leipzig vom ländlichen Raum sprechen, werde ich mich einmal mit den Chemnitzern, Plauenern, Görlitzern und Freibergern unterhalten, wie sie das sehen. Ich glaube, das Thema – „Wie lösen wir das Problem der angespannten Wohnungsmärkte?“ – wurde in der Debatte etwas einseitig betrachtet. Es geht nicht nur um Neubau oder Sanierung von noch sanierungsfähigem Wohnraum um jeden Preis. Es geht viel stärker darum, die Verbindung von Leben und Arbeiten außerhalb dieser beiden großen Städte im ländlichen Raum und in den mittleren Städten zu sichern. Die Möglichkeiten der Digitalisierung und intelligenter Verkehrssysteme, die wir haben, viel stärker zu nutzen, ist meines Erachtens auch aus klimapolitischen Aspekten der richtige Weg. Wir brauchen Neubauten in den großen Städten. Aber wir brauchen nicht Neubauten in den großen Städten, um den Wohnungsleerstand womöglich in den kleineren Städten und urbanen Gebieten dadurch noch zu erhöhen. Nein, wir brauchen die Verbindung von beidem. Wir müssen neben dem Wohnungsneubau auch die Attraktivität in diesen Regionen erhöhen, dass dort Leben und Arbeiten möglich ist. Neben der Ansiedlung von Unternehmen müssen das auch andere Angebote wie Homeoffice und das Nutzen von Coworking-Spaces auch für Verwaltungsarbeitsplätze sein. Wir als Staatsministerium haben dazu ein Projekt in unserem InnovationHub simul⁺ aufgelegt. Das heißt „HomeTownOffice“. Wir wollen Möglichkeiten schaffen, dass die Leute in den Regionen wohnen und arbeiten können und nur an ihren Behördentagen oder an anderen wenigen Tagen zu ihrem Arbeitsplatz gehen müssen und können. Ich mahne eine komplexere Betrachtung des gesamten Themas an, um das Problem, das ich nicht kleinreden will, Tagesordnungspunkt Befragung der Thema der Staatsministerin für Zusammenhalt: Pandemie, Inflation wie hat sich die Verbraucherinsolvenzberatung Die Ministerin hat dafür 5 Minuten Zeit. Danach können Fragen gestellt werden. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

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Petra Köpping

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herzlichen Dank für die Gelegenheit, dass ich heute über Verbraucherinsolvenzverfahren ab 2020 sprechen darf. Das ist ein Thema, von dem ich von meinen Kolleginnen, die mich auf die heutige Sitzung vorbereitet haben, weiß, dass es nicht häufig eine Rolle gespielt hat. Deshalb war es mir gerade angesichts der steigenden Preise, der Inflationsrate, die wir in den letzten Tagen besprochen haben, wichtig, dass wir hier im Landtag und vor allem in der Ministerbefragung über dieses Thema sprechen dürfen. Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten, darf ich die Gäste, die wir heute im Haus haben, die mit dem Thema beschäftigt sind, begrüßen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nein, bitte nicht.

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Petra Köpping

Unsere Landesfachstelle und unsere Vertreter – ich nenne keine Namen – der Wohlfahrtsverbände sind hier. Es ist, glaube ich, wichtig, dass wir dieses Thema hier aufrufen. Dieses Thema ist es wert, dass wir darüber reden. Warum sage ich das? – Im Jahr 2021 gab es 83 % mehr Verbraucherinsolvenzen als umfassend zu lösen. Wir müssen uns die Instrumente genau anschauen, ob die zukunftsfähig sind, sowohl die Kappungsgrenzen-Verordnung, Mietpreisbremse als auch die Fehlbelegung im Sozialwohnungsbereich. Ich denke, wir können für den gesamten Freistaat, und nicht nur für die beiden großen Städte Dresden und Leipzig, intelligente Lösungen finden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit ist die dritte Aktuelle Debatte abgeschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Staatsregierung Soziales und Gesellschaftlichen und schuldenfrei in drei Jahren – in Sachsen entwickelt? im Jahr 2020: 83 %. Die sächsischen Maßnahmen anlässlich der Pandemie sind dabei widererwartend nicht die Hauptursache. Vor allen Dingen die Regelungen zur Kurzarbeit haben stabilisierend gewirkt. Dennoch wird die Situation in diesem Jahr vermutlich nicht besser. Aufgrund des Ukraine-Krieges und der weltweiten wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hatten wir im April eine Inflationsrate von 7,4 % zu verzeichnen. Die Kosten für Wohnung, Wasser, Strom, Verkehr und Nahrungsmittel sind stark angestiegen. All diese Faktoren wirken besonders stark auf diejenigen, die jetzt bzw. schon längere Zeit private Schulden abbauen wollen. Die Verbraucherinsolvenzberatung ist daher im Moment stark, und zwar überaus stark gefragt. Sie wird auch deshalb mehr nachgefragt, weil seit Herbst 2020 das sogenannte Restschuldbefreiungsverfahren gekürzt wurde. Das heißt, wer verschuldet ist, sich aber nach Kräften anstrengt, kann schon nach drei statt bisher nach sechs Jahren von den restlichen Schulden befreit werden. Damit soll redlichen Schuldnern schneller die Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neuanfang eingeräumt werden. Deutschland hat damit unter anderem EU-Vorgaben umgesetzt. Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt in diesem Hohen Haus nutzen, um Sie über den aktuellen Stand im Bereich der Verbraucherinsolvenzberatung zu informieren. Wir haben zum Glück in Sachsen eine gut aufgebaute, landesweite Struktur in diesem Beratungssegment. Das SMS fördert insgesamt 30 Beratungsstellen in der Verbraucherinsolvenz, das heißt pro Landkreis mindestens eine Vollzeitstelle. Wir sind flächendeckend vertreten. Wir haben damit in Sachsen ein flächendeckendes tragendes Netzwerk an Beratungsstellen der sozialen Schuldnerberatung und der Verbraucherinsolvenzberatung. Im Übrigen findet dies auch im Justizvollzug als aufsuchende Beratung statt. Das hilft den Menschen, sich langfristig wirtschaftlich zu stabilisieren und sie zu integrieren, sobald die Haft vorbei ist. Weil die soziale Schuldnerberatung und die Verbraucherinsolvenzberatung für die Betroffenen zwei wichtige Standbeine auf dem Weg zu einer Wiedergewinnung eines selbstständigen und vor allem selbstbestimmten Lebens sind, setzen wir das 2018 dem Landtag vorgestellte Konzept weiter stringent um, wonach beides qualifiziert unter einem Dach vor Ort angeboten werden soll. Das ist einfacher gesagt, als getan. Soziale Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzberatung haben verschiedene Rechtsgrundlagen und Finanzierungsverantwortlichkeiten. Das interessiert natürlich die Person, die Hilfe sucht, nicht. Weil beide Angebote inhaltliche Schnittmengen haben, ist die fachliche Verzahnung aber sinnvoll. Damit bekommen Bürgerinnen und Bürger das beste Hilfsangebot, ohne sich durch unterschiedliche Rechtsund Förderszenarien arbeiten zu müssen. Damit sind wir bundesweit führend, gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, an deren Ausrichtung wir uns orientiert haben. Diesen Prozess des Zusammenwachsens koordiniert eine Landesfachstelle. Das ist wichtig, weil sie die jeweilige Qualität und die jeweilige Struktur zusammenträgt und sogar Weiterentwicklungen befördert. Diese zentrale Koordination ist wichtig; denn die Herausforderungen – ich habe es anfangs angedeutet – steigen einerseits enorm an. Noch 2016 gab es keinerlei Wartezeiten bei der Vergabe von Beratungsterminen. Der aktuelle Lebenslagenbericht der Diakonie Sachsen beschreibt teilweise Wartezeiten bis zu 7 Wochen. Andererseits: Die Beraterinnen und Berater müssen seit einigen Jahren immer mehr können. Die Fälle sind komplexer geworden. Dafür braucht es mehr Zeit. Dazu kam, dass Ämter, Gerichte und andere Stellen pandemiebedingt geschlossen waren. Vielfach mussten geänderte sozialpolitische Regelungen im Rahmen der Corona-Pandemie erklärt werden. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte langsam zum Ende kommen.

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Petra Köpping

– Die letzten beiden Sätze. – Zusätzlich sind neue Aufgaben hinzugekommen, zum Beispiel die Pfändungsfreiheit von Corona-Hilfen. Soviel erst einmal in der ersten Runde, zu dem was wir brauchen. Private Verschuldung entlastet unseren Sozialstaat, wenn wir damit ordnungsgemäß umgehen, entlastet unsere Gerichte und entlastet uns natürlich auch als Gesellschaft. Herzlichen Dank auch an die Vertreter und Vertreterinnen unserer Beratungsstellen. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich denke, dass das, was noch offen ist, nachgefragt werden kann. Es beginnt die CDU-Fraktion.

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Ines Saborowski CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Verbraucherinsolvenzberatung findet oft im Zusammenhang mit anderen Beratungsangeboten statt. Mich interessiert: Inwieweit fand ein Zusammenwirken mit anderen sozialen Beratungsangeboten bzw. Einrichtungen, zum Beispiel der Schuldnerberatung oder Familienberatung, statt? Welche Maßnahmen haben die Träger umgesetzt, um diesen Austausch, die Zusammenarbeit zu ermöglichen?

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Petra Köpping

Vielen Dank für die Frage. Das ist dem einen oder anderen nicht bewusst, weil das zwei verschiedene Rechtsformen sind. Der Freistaat fördert die Verbraucherinsolvenz über die Finanzen. Sie ist bei Trägern angesiedelt, die Schuldnerberatung anbieten. So ist das System aufgebaut. Voraussetzung für die Förderung ist, dass diese Beratungsstelle über entsprechendes Fachpersonal oder/und die Befähigung zur Insolvenzberatung als anerkannte Stelle verfügt. Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen vor Ort sind gut miteinander vernetzt. Andere soziale Einrichtungen und Beratungsstellen, die mit überschuldeten oder von Überschuldung bedrohten Menschen arbeiten, sind zum Beispiel die allgemeinen sozialen Beratungen, wie Kirche, Bezirk, Sozialarbeit, Familienhilfe, Ehe- und Familien- und Lebensberatung, Jugendhilfe, Jugend- und Berufshilfe, Migrationshilfe, Straffälligenhilfe, Wohnungslosenhilfe, Suchtberatung oder die Hilfen für psychisch Kranke. Das Zusammenwirken findet durch Netzwerktreffen und Multiplikatorentreffen und -schulungen statt. Dabei spielt unsere Landesfachstelle für die Verbraucherinsolvenzberatung eine wesentliche Rolle, die diese Vernetzungstreffen, dieses Vernetzen miteinander organisiert. Selbstverständlich spielt auch die Weiterbildung eine Rolle. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion. Herr Wendt, bitte.

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André Wendt AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Ich möchte auf die Entschädigungszahlungen an Selbstständige und Unternehmen zu sprechen kommen, die beim Lockdown Schaden genommen haben. Es ist so, dass ein großer Teil der Anträge, die an die Landesdirektion gestellt worden sind, bereits vor neun Monaten und länger gestellt wurden. Die Unternehmen und Selbstständigen sind auch in der jetzigen Zeit, in der jetzigen Situation der Preissteigerungen auf sofortige und schnelle Unterstützung angewiesen, um Insolvenzen abzuwenden. Könnten Sie bitte noch einmal kurz aufzeigen, was die Staatsregierung macht oder welchen Einfluss die Staatsregierung auf die Landesdirektion geltend gemacht hat, damit diese Anträge schneller bearbeitet werden? – Vielen Dank.

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Petra Köpping

Vielen Dank für die Frage. Es ist unser Anliegen, dass die Anträge so schnell wie möglich bearbeitet werden. Deshalb hat es eine personelle Unterstützung von anderen Häusern sowohl zur Landesdirektion als auch in der Landesdirektion selbst gegeben. Es ist nicht das einzige Themenfeld, das im Rahmen der Pandemie bearbeitet wird. Wir haben noch andere Themenfelder, zum Beispiel Lohnausfälle, wenn jemand in Quarantäne war, usw. Wir haben eine Verstärkung sowohl durch Abordnungen von Kollegen – übrigens freiwillig – als auch durch eine Aufstockung der Landesdirektion durchgeführt. Aber schnell genug geht es uns an der Stelle auch nicht. Das will ich noch einmal deutlich sagen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion, Herr Sodann.

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Franz Sodann Die Linke

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin! Mit der Verkürzung der Privatinsolvenz auf drei Jahre ist die Nachfrage bei den Beratungsstellen enorm gestiegen. Beratungsstellen berichten, dass für eine voll ausgestattete Vollzeitäquivalent von 80 000 Euro im Jahr kaum noch Fachpersonal zu binden ist. Deshalb meine Frage: Was haben Sie künftig vor, um die Beratungsstellen instand zu setzen, Fachpersonal wieder zu binden und zu verstärken und mehr Insolvenzberaterinnen und Insolvenzberater einzusetzen? Ich glaube, dass die Kurve weiter nach oben gehen wird.

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Petra Köpping

Vielen Dank für diese Frage. – Ich mache es ein wenig wie Kollege Piwarz heute. Der Finanzminister ist gerade nicht da. Aber wir befinden uns in den Haushaltsberatungen. Wie ist der Stand jetzt? Wir haben 76 Schuldnerberatungsstellen und 30 Insolvenzberatungseinheiten. Wir könnten bis zu 43 Beratungseinheiten haben. Das heißt: Wir könnten das noch aufstocken. Das bedeutet, dass wir die 3 Millionen Euro, die momentan im Haushalt verankert sind, noch einmal aufstocken müssen, sonst können wir das nicht schaffen. Das haben wir zumindest in der Haushaltaufstellung versucht. Ich hoffe auf die Unterstützung des Landtags, weil ich glaube, dass das ein wichtiges Feld ist. Wenn Menschen in die Schuldnerberatung gehen, gibt es oft die Möglichkeit, dass man frühzeitig, vorschnell und eilig zur außergerichtlichen Einigung kommt und den Menschen einen Weg zeigt, wie sie aus der Schuldenfalle herauskommen können. Wenn sie in der Verbraucherinsolvenz sind – das wissen wir –, ist das ein richtiges Verfahren. Auch da gibt es Möglichkeiten. Aber wir haben auf der anderen Seite diejenigen, die auf ihr Geld warten. Insofern ist an der Stelle eine Schuldnerberatung immer das Wichtigste, um dort einen Weg zu finden, damit man nicht den langen Weg zur Verbraucherinsolvenz gehen muss. Dazu bedarf es einer finanziellen Ausstattung, damit wir die Menschen, die dort arbeiten, schulen und diese dann die Beratung durchführen können. Ich hatte in meiner Eingangsrede gesagt, dass wir mittlerweile bis zu sieben Wochen Wartezeit haben. Das ist bis zum Jahr 2020 nicht so gewesen. Darauf sollten wir als Landtag, aber auch als Freistaat reagieren. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Und die BÜNDNISGRÜNEN bitte, Frau Čagalj Sejdij.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich würde gern wissen, was speziell geplant ist, um die Beratung noch niedrigschwelliger zu machen. Welche konkreten Angebote gibt es, um alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderung oder auch zugewanderte Menschen, zu erreichen?

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Petra Köpping

Vielen Dank auch für diese Frage. Ich habe mir das sogar schon selbst bei zugewanderten Menschen angeschaut, bei denen wir spezielle Beratungen in der Schuldnerberatung durchgeführt bzw. denen wir vorzeitig mitgeteilt haben, wo sozusagen Fallen sind. Das waren in dem Fall – daran kann ich mich gut erinnern – im Jahr 2019 Hinweise zu den Heizkosten und zum Wasserverbrauch. Oft wusste man einfach nicht, wie teuer das ist, und man wusste auch nicht, dass nicht jeden Monat, sondern nur quartalsweise eine Rechnung kommt. Das waren Themen, bei denen wir gesagt haben, dass regelmäßige Informationsveranstaltungen ein wichtiger Teil sind. Wir dürfen auch nicht verhehlen, dass in der Zeit während Corona viele Dinge in der direkten Beratung nicht möglich waren. Natürlich gab es telefonische Beratung, man hat auch über das Internet beraten, aber dabei ergeben sich oft mehr Fragen als Antworten. Insofern ist die direkte Informationsveranstaltung das Beste. Ich habe es schnell noch einmal rausgesucht: Natürlich gibt es bundesweite Aktionswochen für die Schuldnerberatung. Insofern sind das nicht nur Landesmaßnahmen, sondern auch Bundesmaßnahmen, die durchgeführt werden. Damit bin ich aber auch schon wieder bei dem Thema Haushalt: Wenn ich viele präventive Veranstaltungen machen will, muss ich diese auch finanzieren können, und das geht nur mit Geld. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPD Frau Pfeil.

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Juliane Pfeil SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Frau Köpping, noch eine Frage zur angesprochenen Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung, die gegrüßt sei, auch wenn wir das nicht direkt dürfen. Welche Aufgaben hat denn diese Landesfachstelle konkret? Mich würde interessieren, ob dort etwas koordiniert wird oder ob sie der Ansprechpartner für die Fachaufsicht ist. Vielleicht könnten Sie noch einmal die Aufgaben darlegen; das würde mich sehr freuen.

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Petra Köpping

Sie hat beides an Aufgabenstellung. Ich hatte zu Beginn eine Frage beantwortet und gesagt, was alles koordiniert wird und welche einzelnen Bereiche das betrifft. Das Neue bei der Beratung ist, dass die Verschuldungen komplexer geworden sind. Das heißt, dass die Menschen nicht nur ein Problem, sondern oftmals mehrere Probleme haben. Es ist wichtig, dass es diesbezüglich eine Vernetzung, eine Verzahnung derjenigen gibt, die das bearbeiten, also, dass man sich untereinander kennt. Wichtig ist aber auch, dass man dem Antragsteller sagen kann, was der nächste Schritt ist. Die Menschen sind oftmals so konsterniert – wir alle kennen die Beispiele –, dass sie zum Teil ihre Post nicht mehr öffnen, weil sie Angst haben, es könnte eine Rechnung darin sein. Genau diese Verzahnung, diese Vernetzung ist Aufgabe der Landesfachstelle. Ich bin sehr dankbar dafür, dass das – bei allen Problemen, die es gibt – durchgeführt wird. Das ist eine Aufgabe, die die Landesfachstelle erledigt. Aber auch das unterschiedliche Zusammenbringen für den Nutzer ist wichtig, und zwar auch für den, der den Antrag stellt, weil es eben nicht mehr so ist, dass man nur eine Stelle hat, sondern es oft viele Stellen sind. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Und die CDU, Frau Saborowski, bitte.

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Ines Saborowski CDU

Mir geht es noch einmal um die Verhinderung der Insolvenzen. Welche Maßnahmen sind im Bereich Prävention und Verbraucherbildung geplant, und wie werden die Träger einbezogen?

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Petra Köpping

Auch das ist – das habe ich gerade ausgeführt – eine Aufgabe der Landesfachstelle. Die Landesfachstelle arbeitet regelmäßig bei Landesarbeitsgruppentreffen mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Liga, den Trägern und natürlich unserem Haus, dem SMS, zusammen. Dieses Zusammenwirken hat mehrere Aufgabenstellungen. Eine Aufgabenstellung ist, dass man die Schwerpunkte herauskristallisiert und klar sagt, was der derzeitige Schwerpunkt ist. Ich habe vorhin von der neuen Situation aufgrund der Inflation gesprochen, auch über die weltweiten Lieferkettenverzögerungen, die wiederum zu Kurzarbeit führten. Auch das alles hat Auswirkungen und das sind Dinge, bei denen ich präventiv arbeiten muss. Dazu gehört auch – ich muss jetzt schauen, wo ich es habe –, was derzeit die Schwerpunkte bei der Schuldnerberatung sind. Das sind nach wie vor die Trennung und die Scheidung. Das sind die Themen, bei denen Menschen sehr schnell in Schieflage geraten. Dort sehr früh zu beraten, was man beachten und was man tun muss, ist wichtig. Aber es gibt auch Dinge, in die ich völlig unverschuldet gerate, wie Krankheit, Unfälle, Suchterkrankungen oder auch Arbeitslosigkeit. Das hat sich zwar ein Stück nach unten manövriert, weil das aufgrund der geringen Arbeitslosenquote nicht mehr ganz im oberen Feld ist. Es sind aber auch Dinge wie das Konsumverhalten, bei dem ich mir über kleine Kreditraten etwas kaufen kann, die Rate am Ende aber, weil es sich summiert, nicht mehr bezahlen kann. Ich denke dabei an gescheiterte Selbstständigkeiten; auch das ist ein Thema, das in der Schuldnerberatung immer wieder aufkommt. Ich denke aber auch an solche Dinge wie Telekomverträge, wo Spiele oder Ähnliches genutzt werden, demzufolge Kosten auflaufen, die dann zu einer Überschuldung führen. Das ist vielleicht auch etwas, was wir uns als Normalverbraucher gar nicht vorstellen können. Und eine Überschuldung ist nicht für jeden die gleiche finanzielle Summe. Das hängt immer von dem ab, was ich an Einkommen zur Verfügung habe; deswegen kann es sehr unterschiedlich sein, dass es bei dem einen sehr schnell geht und bei dem anderen relativ lange dauert. Herauszuarbeiten und präventiv im Vorfeld zu schauen, wo die Schwerpunkte liegen, wo ich am meisten ansetzen muss, wo ich informieren und wo ich aufklären muss – das ist die Aufgabe dieser Koordinierung und gemeinsamen Beratung. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, bitte.

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Frank Schaufel AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, während der Coronakrise fanden die Beratungsgespräche vermehrt online statt. Sie haben das ausgeführt. Oft ist der persönliche Kontakt nicht zu ersetzen. Die Frage ist nun: Wollen Sie die digitale Möglichkeit weiter ausbauen? Sie haben schon darauf hingewiesen, dass Sie aufstocken wollen, aber eine Vollzeitkraft pro Landkreis ist etwas wenig: In welchem Zeitraum wollen Sie das erreichen, denn die Zeit scheint jetzt ganz schön zu drängen. Die zweite Frage: Es gibt ein Modellprojekt „Verzahnung Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzberatung“. Welche Ergebnisse gibt es? Gibt es schon mehr dazu zu sagen? – Danke.

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Petra Köpping

Zu der ersten Frage: Sie ist so vielfältig, wie es die Menschen insgesamt sind. Es gibt natürlich Menschen, die sehr gerne digital arbeiten, in ganz vielen Bereichen, und für die es auch in der Schuldnerberatung ein gutes Medium ist. Aber die Erfahrungen, die die Beratungsstellen machen, sind, dass der direkte Kontakt immer der bessere ist. Insofern werden wir auf beides setzen – das hatte ich eingangs gesagt: Wir hätten Möglichkeiten, diesen Bereich durchaus aufzustocken, sodass man das Angebot, auf das man keine sieben Wochen warten muss, wirklich erhöht. Sie fragten auch nach dem Zeitraum: Na ja, wir befinden uns gerade im Haushaltsaufstellungsverfahren. Ich hoffe wirklich, dass wir ab 2023/2024 dort eine Verstärkung der Möglichkeiten schaffen können. Ansonsten müssen wir noch einmal schauen, wie wir optimieren können. Es gibt durchaus Menschen, die die digitalen Formen sehr gern in Anspruch nehmen; aber die Erfahrungswerte sind, dass der direkte Kontakt der bessere ist. Das Zusammenführen von Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenz ist immer von Vorteil, weil ich mir Wege spare. Man kann sich noch einmal anschauen, wie eine Verbraucherinsolvenz abläuft: Ich gehe zuerst zur Schuldnerberatung. Dort versuche ich, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Wenn das gelingt, dann kann ich mich mit denen, bei denen ich verschuldet bin, darüber verständigen, wie eine Rückzahlung erfolgen soll bzw. wo vielleicht der eine oder andere Erlass stattfinden kann. Wenn das erfolgreich ist, dann erfolgt die Umsetzung des Schuldenbereinigungsplanes entsprechend der Vereinbarung, bis ich schuldenfrei bin. Das ist der Weg, den man, wenn man präventiv und sehr frühzeitig arbeitet, immer favorisieren kann. Der zweite Weg ist der, wenn es scheitert, das heißt, wenn diese Vorarbeit, die ich gerade geschildert habe, scheitert und ich mit einer Bescheinigung in die Insolvenz gehen und ein Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Das ist dann der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis hin zum Zahlungsplan bzw. zu dem, was mir bleibt. Diese drei Jahre sind für die Menschen, die oft unverschuldet in eine solche Situation kommen – ich habe die Beispiele genannt: plötzliche Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit – , wichtig, damit sie eine Chance habe, aus dieser Insolvenz überhaupt wieder herauszukommen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Herr Sodann, bitte.

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Franz Sodann Die Linke

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich bleibe einmal bei der wachsenden Inanspruchnahme der Verbraucherinsolvenzberatung und komme damit zu den Richtern, die sich mit dem Verfahren letzten Endes beschäftigen und die im Jahr 2011 sehr stark eingekürzt wurden. Können Sie etwas zu der Verfahrensdauer sagen? Ist diese gewachsen? Wie viele Richterinnen und Richter beschäftigen sich damit? Erwägen Sie eine Aufstockung im Zuge der steigenden Insolvenzberatungen?

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Petra Köpping

Bei dieser Frage musste ich den Blick kurz zu meinen Fachmitarbeitern richten, da ich die Zahlen nicht genau im Blick habe. Fakt ist jedoch, dass wir keine verlängerten Verfahren haben. Trotzdem ist die Situation, wenn es mehr Insolvenzen gibt, natürlich zu berücksichtigen. Wichtig ist Schulung und dass diese Verfahren durchgeführt werden, damit diese Menschen wieder eine Perspektive haben. Sonst kommen sie aus ihrer Insolvenz nicht heraus. Wir arbeiten eng mit dem SMJusDEG zusammen, um die Verfahren kurz zu halten und schnell durchzuführen, damit die Menschen Perspektive bekommen. Wie viele Richter damit beschäftigt sind, habe ich gerade nicht vorliegen. Die genauen Zahlen kann ich Ihnen gern nachreichen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Čagalj Sejdi, bitte.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Ich möchte bezüglich der Niedrigschwelligkeit bzw. der Barrierefreiheit nachfragen: Sie hatten gut geschildert, welche Angebote es zur Prävention gibt. Mich würden allerdings auch die Betroffenen interessieren. Es ist oft ein Schritt, den man tun muss, überhaupt zu solch einer Beratung zu gehen. Man muss außerdem wissen, dass es diese Beratung gibt. Inwieweit gibt es Informationsmaterialien? Zum einen in leichter Sprache, für Menschen, die vielleicht gar nicht wissen, dass es so etwas gibt, und zum anderen in bestimmten Einrichtungen und Beratungsstellen wie Migrationsberatungsstellen. Wie wird informiert und darauf aufmerksam gemacht, damit Betroffene möglichst einfach einen Weg finden?

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Petra Köpping

In den Beratungsstellen wird eng zusammengearbeitet. Deshalb habe ich vorhin von der Kooperation gesprochen. Dass beispielsweise eine Migrationsberatung, wenn sie merkt, dass bei einem Fall dringender Handlungsbedarf besteht, sofortigen Zugang zu einer Schuldner-oder Insolvenzberatung hat. Genau dieses Zusammenspiel findet durch die Fachtagung und die Landesfachstelle, die diese Kooperation herbeiführt, statt. Genauso mit dem SMJusDEG, mit dem wir in die Einrichtung gehen und dort durch die Befragung der in diesem Fall Inhaftierten in den Beratungen nachfragen, ob in diesem Bereich Bedarf besteht oder nicht. Bei dem Thema Informationsmaterial können wir sicherlich besser werden. Da kann man sicher mehr ausweiten. – Ja, da nicken meine Kollegen. Man kann in diesem Bereich sicher noch etwas tun. Doch das punktuelle Abfragen wird mit dem SMJusDEG in enger Zusammenarbeit erarbeitet. Genauso mit anderen Stellen wie Sozialämtern oder Migrationsberatungen – deshalb diese enge Verzahnung. Ich habe vorhin von der Landesfachstelle gesprochen, die regelmäßige Austausche macht, um genau zu wissen, ob sich langsam neue Prioritäten herausarbeiten. Doch bei dem Thema Informationen, auch in leichter Sprache, kann man immer noch besser werden; da ist man nie gut genug. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun die SPD. – Ich sehe keine Frage mehr. Dann beginnen wir wieder von vorn. – Die CDU hat auch keine Fragen mehr. Die AfD auch nicht. DIE LINKE? – Herr Sodann: bitte.

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Franz Sodann Die Linke

Vielen Dank Frau Präsidentin. Ich habe zwei Fragen. Vielleicht verknüpfe ich diese, da sie direkt von einem Insolvenzberater an mich herangetragen worden sind. Er ist eine kleine Beratungsstelle. Zum einen hat er sich darüber beschwert, dass die Zuwendungen sowie die Vergütung von Leistungen immer erst Mitte März erfolgen. Das ist bei ihm etwas schwierig, da so immer ein Abrechnungs- und ein Zahlungsstau aufläuft. Ich soll nachfragen, ob das zukünftig eventuell etwas früher gezogen werden kann. Seine zweite Frage ist ziemlich hart formuliert. Ich lese sie deshalb eins zu eins vor; denn so würde ich es nicht formulieren: „Sehen Sie eine Möglichkeit, Leistungsbeschreibung für die Beratungen zukünftig von Praktikern erstellen zu lassen und nicht von Theoretikern, die offensichtlich noch nie in der Praxis waren?“ – Pardon.

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Petra Köpping

Zu der ersten Frage: Ich würde die Insolvenzberatungsstelle bitten, sich direkt an uns zu wenden. Dann würden wir uns ansehen, ob es eine Erleichterung gibt; denn das darf nicht ihr Problem sein. Ich sage das einmal ganz deutlich. Da das jedoch offensichtlich nicht bei jeder Beratungsstelle der Fall ist, bitte ich darum, dass sie sich hiermit direkt an unser Haus wenden, um auch eine Lösung für das kommende Jahr zu finden. Zu der zweiten Fragestellung hatte ich vorhin ausgeführt, dass die Landesfachstelle diese gemeinsamen Koordinierungsrunden durchführt. Wenn Bedarf besteht, dass Praktiker sich stärker einbringen, dann können wir das gern noch einmal organisieren bzw. nachfragen. Aus meiner Sicht sind dort Praktiker dabei. Manchmal ist es so: der eine Praktiker gerade nicht – das kennen wir ja auch. Insofern nehmen wir jede Anregung auf, um das zu verbessern und zu versuchen, das umzusetzen. Doch die Koordinierung zwischen den unterschiedlichsten Beratungsstellen gibt es. Sie wird durch die Landesfachstelle auch mit dem SMS durchgeführt. Ich wüsste nicht, wo die Lücke sein soll. Deshalb auch dort die Bitte, sich direkt an uns zu wenden. Er kann uns dann genau so direkt, wie er Ihnen die Frage gestellt hat, sagen, was aus seiner Sicht am Praktischen vorbeigeht. Ich bin immer für das Konkrete. Am Allgemeinen kann ich immer wenig ändern – wenn es konkret wird, kann ich das tun. Insofern wäre meine Bitte, dass er das konkret an uns heranträgt. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weitere Fragen? – Herr Böhme, bitte.

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Marco Böhme Die Linke

Ich bin etwas verwundert, dass die anderen Fraktionen bei diesem Tagesordnungspunkt keinen Fragen mehr haben. Ich hätte eine Frage zum Coronavirus und der neuen Variante, die gerade weltweit aktiv wird. Wie schätzen Sie die Gefahr dieses neuen Virus ein bzw. wie ist Sachsen auf die nächste Corona-Welle – wahrscheinlich dann im Herbst – vorbereitet?

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Petra Köpping

Das sind zwei Dinge, von denen wir reden. Das eine ist die Variante BA.5, die im Moment in Portugal hochschlägt und die sehr ansteckend ist. Portugal hat mittlerweile Inzidenzen von 1 800. Heute Vormittag in der Aktuellen Debatte hatte ich bereits den leichten Anstieg, den wir nun auch in Sachsen zu verzeichnen haben, angesprochen. Wir haben bisher noch einen sehr geringen Anteil an BA.5. Es ist immer noch BA.2 oder BA.1. Insofern müssen wir davon ausgehen, dass auch diese Variante in die anderen europäischen Länder übergreift. Das ist das eine. Nun ist es auch eine Variante, die zwar sehr ansteckend ist, die aber gleichzeitig nicht die Gefährlichkeit wie zum Beispiel Delta hat. Das muss man wissen. Das Zweite ist, wie wir uns auf den Herbst vorbereiten. Wir sind diesbezüglich gerade in der GMK, der Gesundheitsministerkonferenz, eng mit dem Bund, dem RKI und dem Paul-Ehrlich-Institut im Gespräch. Es wird derzeit vom Bund eine Strategie für den Herbst erarbeitet. Die ist noch nicht fertig, sie soll Mitte Juni fertig sein, sodass wir diese dann vorstellen und miteinander diskutieren können. Gibt es Maßnahmen, die wir für den Herbst durchführen müssen? Wie sind die kommenden Varianten eingestellt? Gibt es angepasste Impfstoffe, die zum Beispiel besser auf Omikron reagieren? – Das ist noch nicht geklärt. Dazu kann ich Ihnen heute noch keine endgültige Antwort geben. Das werden wir in den nächsten Tagen und Wochen erfahren und sobald es vorliegt, werde ich dazu berichten. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es spricht erneut Herr Böhme, bitte.

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Marco Böhme Die Linke

Ich hätte eine generelle Frage bezüglich der Impfung. Die Mehrheit hier im Haus ist ja sicherlich dreimal geimpft. Die Frage ist trotzdem, da ich annehme, dass die letzte Impfung bei den meisten ein bisschen her ist: Empfehlen Sie der Normalbevölkerung bzw. allen eine vierte Impfung oder wann sollte man sich das vierte Mal impfen? Auch zwecks der neuen Variante, die nun kommt.

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Petra Köpping

Das ist genau der Punkt. Ich empfehle das gar nicht, (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) sondern das macht selbstverständlich die STIKO als bundeseinheitliche Impfkommission. In Sachsen haben wir das Glück, auch die SIKO zu haben. Wir sind eines der wenigen Bundesländer, die das präferieren. Wir sind nach wie vor mit unseren Infektiologen und selbstverständlich auch mit unserer SIKO im Gespräch. Sie sagen: Sobald sie wissen, dass eine vierte Impfung für die Gesamtbevölkerung – es gibt bereits eine Empfehlung für die Über-60-Jährigen – da ist, werden sie eine Empfehlung aussprechen. Noch einmal: Nicht ich bin diejenige, die Impfempfehlungen ausspricht, sondern wir richten uns genau nach wissenschaftlichen Erkenntnissen. Diese haben wir noch nicht. Ich gehe davon aus – wenn Sie mich das fragen –, dass es voraussichtlich im Herbst eine Empfehlung für eine vierte Impfung geben könnte und wir erwarten auch, dass es einen zu Omikron angepassten Impfstoff geben soll zu. Mehr kann ich noch nicht dazu sagen. Es sind noch sehr viele Konjunktive dabei. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es noch eine andere Fraktion, der eine Frage aufgegangen ist? – Herr Schaufel.

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Frank Schaufel AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe mich heute Vormittag sehr zurückgehalten, aber wenn jetzt aufkommt, dass die nächste Impfung mit einem Impfstoff erfolgt, der noch nicht auf die Omikron-Variante abgestimmt ist, dann muss man doch ganz ehrlich sagen – und wir merken es ja –, dass die Impfwirkung sehr gering ist, zumal sie sehr kurz ist. Welchen Sinn macht es, jetzt zu empfehlen, Kinder zu impfen, bzw. noch eine vierte Boosterung durchzuführen, obwohl wir noch gar nicht wissen, ob und welche Mutation im Herbst aufschlägt? Ich halte das, ehrlich gesagt, nicht für sinnvoll. Wie sehen Sie das?

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Petra Köpping

Ich habe es gerade ausgeführt: Es gibt noch keine Empfehlung für die vierte Impfung. Ich habe auch die Wenn und Aber, die es dabei gibt, genannt, zum Beispiel einen angepassten Impfstoff für Omikron. Gleichzeitig – das sage ich immer wieder – ist der Impfstoff, der vorhanden ist, natürlich ein Schutz vor schweren Erkrankungen. Omikron, das wissen wir inzwischen, hat oft einen leichten Krankheitsverlauf. Man ist auch bei dieser Impfung nicht so gut geschützt, aber er schützt nach wie vor vor schweren Erkrankungen. Ich mache es an einem Beispiel fest, da dies immer wieder genannt worden ist: Ich bin natürlich auch in Pflegeeinrichtungen unterwegs und treffe mich mit jenen, die geimpft sind, und auch mit jenen, die nicht geimpft sind, aber auch mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeeinrichtungen. Die Sorge der Bewohnerinnen und Bewohner ist riesig. Sie sagen: Ich habe mich jetzt schon viermal impfen lassen, aber ich kann diese große Immunität, die ein jüngerer, gesunder Mensch aufbaut, gar nicht mehr aufbauen. Deshalb ist es für mich so wichtig, dass diejenigen, die mich pflegen und sich um mich kümmern, mir den größtmöglichen Schutz geben. Sie sagen nicht, dass sie mich hundertprozentig schützen, aber mir den größtmöglichen Tagesordnungspunkt „Nein!“ aus Sachsen zur Aufrüstung: Bundeswehr-Sondervermögens mit Drucksache 7/9929 Prioritätenantrag Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Die Reihenfolge: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Es beginnt der Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion, Herr Gebhardt. Schutz geben. Daher wollte ich einfach diese Seite der Medaille noch einmal erwähnen. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich glaube, die letzte Fragemöglichkeit geht an die Linksfraktion.

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Franz Sodann Die Linke

Es ist tatsächlich die letzte Frage, Frau Präsidentin. Ich komme noch einmal zu den Insolvenzberatungsstellen zurück. Sie hatten es bereits im Eingangsstatement erwähnt: Natürlich unterliegen diese auch der Inflation, den Preissteigerungen bei Energie, Betriebskosten etc. Wird im nächsten Haushalt irgendwie daran gedacht werden, dass sie etwas entlastet werden? Denn wir wissen ja, dass sich die Betriebskostenabrechnungen um bis zu 80 % erhöht haben werden.

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Petra Köpping

Das wäre natürlich mein großer Wunsch. Ich habe ja gesagt, dass es eine 86-prozentige Steigerung der Fälle gibt. Dem müssen wir entgegentreten und sagen: Dann müssen wir natürlich auch die Beratungsangebote aufrechterhalten, sie aber qualitativ und quantitativ erhöhen. Dafür braucht es Haushaltsgeld. Wir werden in unserem Haushalt tun, was irgend möglich ist, um dies jetzt schon aufzufangen; aber für die Jahre 2023/2024 müssen wir an dieser Stelle aus meiner Sicht als Sozialministerin Vorsorge betreiben. (Zuruf des Abg. Franz Sodann, DIE LINKE) – Jetzt ist der Finanzminister da, jetzt kann ich es nicht mehr sagen. (Heiterkeit der Staatsministerin) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich schaue noch einmal in die Runde. Es ist noch etwas Zeit. Hat noch jemand eine Frage? – Ansonsten müssen wir es auch nicht länger hinziehen. Somit bedanke ich mich, Frau Staatsministerin, für die Beantwortung der Fragen. Damit ist die Befragung erledigt. Vielen Dank. – Der Tagesordnungspunkt ist damit ebenfalls beendet. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Wir kommen zu Einführung des 100-Milliarden-EuroGrundgesetzänderung ablehnen! der Fraktion DIE LINKE

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Rico Gebhardt Die Linke

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Übermorgen sind es 100 Tage – 100 Tage Krieg in der Ukraine, 100 Tage, an denen Bomben fallen, 100 Tage, an denen sinnlos Menschen sterben, 100 Tage, an denen Millionen Menschen aus der Ukraine geflüchtet sind und immer noch flüchten, 100 Tage, an denen es wieder Krieg in Europa gibt. Das sind 100 Tage zu viel darin sind wir uns hoffentlich einig, meine Damen und Herren hier in diesem Haus. Angriffskriege sind keine Option, waren es nie und dürfen es nie sein. Für meine Fraktion und für mich gilt, was ich bereits am 23. März dieses Jahres hier im Parlament gesagt habe: Die Ukraine hat das Recht auf Selbstverteidigung ihres Landes. Für meine Fraktion und für mich gilt auch weiterhin, dass all jene Menschen, die auf der Flucht sein müssen – übrigens: egal, welchen Pass und welche Nationalität sie haben –, unsere volle Solidarität, unser Mitgefühl und unsere Unterstützung haben – gestern, heute und morgen. (Beifall bei den LINKEN) Mittlerweile sind es weltweit über 100 Millionen Menschen, die auf der Flucht sind, insbesondere wegen Kriegen oder kriegerischer Auseinandersetzungen. Das ist ein neuer Rekord, der katastrophal ist, ein Rekord, der uns die Augen öffnen sollte, dass immer mehr Waffen, immer bessere Tötungsmaschinen nicht helfen, die Probleme in der Welt zu lösen. Ja, mit dem erbarmungslosen Angriffskrieg Putins in der Ukraine hat sich vieles, insbesondere in Europa, verändert: Aktive Friedenspolitik bedeutete in den Siebziger- und Achtzigerjahren, sich besonders gegen ein neues Wettrüsten der sich gegenüberstehenden Systeme in Europa zu stellen. Es war auch die Zeit der Diplomatie, die Zeit von Abrüstungsverträgen zwischen den USA und der Sowjetunion. – Nun ist vieles anders. Auch Menschen, die zu dieser Zeit aktiv an Friedensdemonstrationen oder Friedensgebeten teilgenommen haben, fordern lautstark Aufrüstung. Die Frage, die sich aktuell angesichts des Krieges in der Ukraine stellt: Wie sollte eine aktuelle Friedenspolitik heute aussehen? Das Völkerrecht erlaubt Hilfen gegen einen Aggressor. Aber was genau bedeutet das? Wie weit darf die Hilfe gehen? Jetzt soll das Grundgesetz geändert werden. Im Grundgesetz soll eine Aufrüstung der Bundeswehr festgeschrieben werden. Ich halte das vor allem deshalb für fatal, wenn man bedenkt, vor welchem Hintergrund das Gesetz einst geschrieben wurde: Der Zweite Weltkrieg war vorbei, Millionen Menschen gestorben, das Land zerstört, die Staatengemeinschaft räumte Deutschland Chancen ein. Im Grundgesetz ist die Verpflichtung, dem Frieden in der Welt zu dienen, enthalten. Das steht bereits in der Präambel. Nun kommen wir zu der Frage, wie genau man dem Frieden in der Welt dient. In der Schule habe ich ein kleines Gedicht, „Bewaffneter Friede“ von Wilhelm Busch, gelernt. Der Igel, der zum Fuchs sprach: „Lass dir erst deine Zähne brechen, dann wollen wir uns weiter sprechen. Und alsogleich machte er sich rund, schließt seinen dichten Stachelbund und trotzt getrost der ganzen Welt, bewaffnet, doch als Friedensheld.“ Wie also wird der Igel zum Friedensheld? Solange die Welt so ist, wie sie ist, braucht es Verteidigungsarmeen – ja, dem stimme ich zu. Nun frage ich mich aber: Was wurde denn in den letzten Jahrzehnten mit den Milliarden, die in den Verteidigungshaushalt geflossen sind, gemacht? Jetzt stellt die Politik in Berlin fest, dass die Ausstattung und Ausrüstung der Bundeswehr sträflich vernachlässigt wurde. Zur Erinnerung: 2015 umfassten die Militärausgaben in Deutschland 38,2 Milliarden US-Dollar, und bereits 2021 waren es 56 Milliarden US-Dollar. Wie kann man also zulassen, dass eine Bundeswehr mit so viel Geld im Haushalt nicht in die Lage versetzt wird, ihrem grundgesetzlichen Anspruch der Verteidigung und ihrer Bündnisverpflichtung gerecht zu werden? So wird auf keinen Fall ein Igel daraus. Ein kleines Beispiel aus Sachsen: der Bundeswehrstandort in Schneeberg, die Jägerkaserne. 60 Millionen Euro wurden in die Sanierung der Kaserne investiert, um danach festzustellen, man brauchte sie nicht mehr, und man verkaufte sie für 2 Millionen Euro. Oder Afghanistan: Zehntausend Afghanen und Tausende NATO-Soldaten sind gestorben. Allein der Einsatz der Bundeswehr hat 12,5 Milliarden Euro gekostet. 20 Jahre Intervention liegen zurück, und was bleibt ist ein riesiger Scherbenhaufen: Die afghanische Republik ist Geschichte und das islamische Emirat Afghanistan der Taliban ist zurück. Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland war immer gegen diesen Einsatz der Bundeswehr. Die Mehrheit des Bundestags hat dies gegen die Stimmen der LINKEN beschlossen. Als „vaterlandslose Gesellen“ wurden wir beschimpft, die den Frauen und Mädchen Bildung vorenthalten würden. – Wir haben als LINKE leider recht behalten mit unserer Einschätzung, dass das militärische Eingreifen nicht die Lösung sein kann. Damit komme ich zurück zur aktuellen Situation in der Ukraine. Ich halte es für fatal, mit welcher Kriegsrhetorik um sich geschlagen wird. Es läuft mir eiskalt den Rücken herunter, wenn Außenministerin Baerbock mittlerweile vor einer „Kriegsmüdigkeit des Westens“ warnt. Ich frage mich, ob ihr eigentlich klar ist, was sie damit zum Ausdruck bringt. Ich frage mich, ob sie weiß, welches Amt sie innehat. Sie ist die oberste Diplomatin dieses Landes. Diplomatie bedeutet nicht Kriege führen, Diplomatie bedeutet verhandeln, ausloten, was möglich ist, (Beifall des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE – Beifall bei der AfD) Vorschläge unterbreiten. Natürlich kann man Putin und seiner Regierung aktuell nicht zutrauen, dass sie sich an Vereinbarungen halten, und natürlich darf es keinen russischen Diktatfrieden in der Ukraine geben. Dass die Frage „Wie genau dient man nun dem Frieden?“ nicht so einfach zu beantworten ist, mag sein; allerdings darf die Antwort darauf keinesfalls die Warnung vor Kriegsmüdigkeit sein. Nun soll es ein 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen der Bundeswehr machen. Vermögen? Zunächst einmal sind es 100 Milliarden Euro Sonderschulden, die aufgenommen werden – übrigens von den Parteien im Bundestag, die immer wieder erklären: Die Schuldenbremse muss eingehalten werden. – Auch hier im Haus gibt es Abgeordnete, vor allem von der CDU, die laut tönen, die Verfassung müsse bei der Rückzahlung der Sonderausgaben des Corona-Bewältigungsfonds eingehalten werden, und jetzt Beifall klatschen, wenn 100 Milliarden Euro Sonderschulden im Bund aufgenommen werden. Das halte ich schon für absurd. Das Geld liegt ja nicht irgendwo herum. Nein, Finanzminister Lindner trickst und lagert aus: Schulden: ja, aber unter – Zitat – „Ausnahme von der Kreditbegrenzungsregelung im Artikel 115 Abs. 2 des Grundgesetzes“. Die Schuldenbremse wird also komplett überflüssig, weil sie nicht für das Sondervermögen gilt. Die von Kanzler Scholz beschworene Zeitenwende wäre es, wenn die Schuldenbremse aus dem Grundgesetz gestrichen würde, meine Damen und Herren von der Koalition, und das jetzt. Für meine Fraktion ist ziemlich klar, wofür eigentlich diese 100 Milliarden Euro ausgegeben werden sollten. Das Geld wäre viel besser und damit auch sozialer und nachhaltiger bei der Investition in soziale Gerechtigkeit, Wohnen, Bildung, Rente und insbesondere der Energieversorgungssicherheit aufgehoben. Deshalb plädieren wir sehr dafür, sich den Regierungsvertretern und -vertreterinnen des Freistaates Thüringen, der Freien Hansestadt Bremen, des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Landes Berlin anzuschließen und damit der Initiative „Energiewende für alle – Sondervermögen für Energiesicherheit, Energiesouveränität und ökologische Transformation“ anzuschließen. (Beifall bei den LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Politiker und Politikerinnen, insbesondere Parlamentarier und Parlamentarierinnen, sollten den Mut aufbringen, erstmals die früher als richtig angesehenen Prinzipien kritisch zu hinterfragen und sich sogar von ihnen zu verabschieden. Das gilt für mich zum Beispiel mit Blick auf die Ausstattung und die Rolle der Bundeswehr. Ich bin aber wie meine Fraktion nicht bereit, für ein Sondervermögen der Bundeswehr einer Grundgesetzänderung zuzustimmen, weil das keine Lösung für dieses Land ist und schon gar nicht für die Ukraine. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt eröffnete für die Linksfraktion. Ich übergebe nun an die Fraktion der CDU, an Herrn Kollegen Pohle. Bitte schön.

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Ronald Pohle CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion! Herr Gebhardt, vorab die wohl einzige Intention, die wir in diesem Zusammenhang teilen: Auch ich wünsche mir eine friedliche Welt ohne Waffen und Gewalt. Aber als Realist im fortgeschrittenen Alter komme ich nun zu Ihrem Antrag: Es wird Sie jetzt vielleicht wundern, aber auch ich bin nicht ganz glücklich mit der Bildung des 100-Milliarden-Euro-Bundeswehrsondervermögens, und es wird Sie nun wieder nicht wundern, dass ich aus anderen Gründen als Sie nicht glücklich bin, obwohl Sie in Ihrem Beitrag schon das eine oder andere Überschneidende gesagt haben. Darauf komme ich noch zurück. Ich werde versuchen, Ihnen das zu erklären. Mich machen zwei Dinge unglücklich: erstens, dass unsere Bundeswehr überhaupt in einen Zustand geraten konnte, der eine wirkliche Verteidigungsfähigkeit fraglich erscheinen und ebenso Zweifel an der Erfüllung von Bündnispflichten aufkommen lässt. Ich bin mir dabei vollkommen bewusst, dass nicht Sie das Verteidigungsministerium über Jahrzehnte führten. Es erfüllt mich nicht mit Stolz, wenn der höchste General des Heeres im Zusammenhang mit der Verteidigung der Ostflanke der NATO feststellt, dass wir ziemlich blank dastehen und unsere Möglichkeiten ziemlich limitiert sind. Die deprimierende Aussage Generalleutnants Alfons Mais, Inspekteur des Heeres, steht im eklatanten Widerspruch zu einer politischen Erkenntnis, die Eingang ins Weißbuch zur Sicherheitspolitik und Zukunft der Bundeswehr gefunden hat und die ich hier ebenfalls zitieren möchte: „Gleichzeitig jedoch veränderte sich mit der Wiedererlangung der vollen nationalen Souveränität die Rolle Deutschlands in Europa und der Welt. Es wurde deutlich, dass Deutschland die gleichen Rechte und Pflichten sowie Verantwortung im internationalen System zukommen wie anderen Staaten. Die Einsätze, insbesondere in Afghanistan, wurden zunehmend robuster und verlangten eine Priorisierung der Aufwendungen für eine angemessene Ausstattung der eingesetzten Truppe. Die Bundeswehr wurde zur Armee im Einsatz.“ Momentan stellt uns der Einsatz in Mali vor schwere Herausforderungen, und der Krieg Russlands gegen die Ukraine führt uns auf schaurige Art vor Augen, dass unser Versteck in der Etappe nicht ganz so komfortabel ist, wie es uns jahrzehntelang erschien. Die schönsten Investitionen, die beste Infrastruktur, wenn wir sie denn hätten, die größten sozialen Errungenschaften nutzen uns nichts, wenn wir diese nicht verteidigen könnten, wenn wir potenziellen Angreifern nicht glaubhaft den Eindruck vermitteln könnten, dass ein Angriff auf Deutschland und seine Verbündeten niemals von Erfolg gekrönt sein könnte. Im Rahmen ihres Gipfels 2002 in Prag haben sich die NATO-Staaten bekanntlich zum sogenannten 2-%-Ziel verpflichtet. 2 % des Bruttoinlandsproduktes sollten Verteidigungszwecken dienen. Beim NATO-Gipfel 2014 wurde dieses Ziel bekräftigt, auch von Deutschland. Während wir aber sonst akribisch darauf achten, internationale Verpflichtungen – bindend oder nicht – musterhaft zu erfüllen, halten wir im Bereich Landesverteidigung, wenn es einmal richtig gut geht, 1,3 % des BIP für durchaus ausreichend. Das reicht dann auch für Platz 17 unter den entwickelten Ländern. Die uns verbündeten USA wenden 3,5 % ihres BIP dafür auf, Großbritannien 2,2 % und Frankreich immerhin noch 1,9 %. Aber nicht, dass wir es nicht könnten. In Zeiten des Kalten Krieges stieg dieser Anteil in der Bundesrepublik auf bis zu 4,9 %. Das waren 0,8 Prozentpunkte mehr, als Russland sich seine Sicherheit heutzutage kosten lässt. Nachdem uns der letzte US-Präsident erklärt hat, dass unsere Sicherheit nicht zum Nulltarif zu haben ist, und Putins Truppen uns gefährlich nahekommen, dämmerte es immerhin. Der zweite Grund meines Unwohlseins ist der, dass das, was aus Berlin als Sondervermögen daherkommt, wieder einmal nichts anderes ist als umtitulierte Schulden. Hier kann ich fast nahtlos an meine Worte zu Ihrem Antrag zur Entlastung der Bürger vom gestrigen Tag anschließen. Deshalb hatten wir gestern diesen kurzen Disput. Bei jeder Gelegenheit bemühen wir die Floskel vom reichen Land, für das es keine nicht zu lösenden Probleme gebe und das anderen Ländern auf dem Feld der Problemlösung jederzeit schulmeisterlich raten könne. Taucht aber ein ernstes Problem vor uns auf, benötigen wir nur eines: neue Kredite. Kein Problem ist uns zu schade, es nicht als Begründung zur weiteren Aufweichung der Schuldenbremse zu verwenden. Dieses lästige Instrument, das wir im Angesicht des finanziellen Abgrundes in unsere Verfassung aufgenommen haben, führte immerhin auf den Weg der Konsolidierung der Staatsfinanzen. Nur das ist generationengerecht, nachhaltig und schafft die Basis für schnelle Problemlösungen in welchem Bereich auch immer. Ungezügelte Verschuldung hingegen macht die uns folgenden Generationen vielleicht noch nicht zu den letzten, aber ganz sicher zu den handlungsunfähigsten Generationen aller Zeiten. Da wir im Moment aber nun einmal keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten zur Absicherung unserer Verteidigungsbereitschaft haben, sollte die Staatsregierung die ihr zur Verfügung stehenden Mittel darauf konzentrieren, ein wachsames Auge darauf zu haben, dass das Sondervermögen tatsächlich der Bundeswehr zugutekommt, wie es die Union in den letzten Wochen ausverhandelt hat. Zum Verständnis dazu empfehle ich Ihnen meinen gestrigen Redebeitrag zur Inflation. Ich habe dort auf die Resilienz von Wirtschaft, Sicherheit und allgemeinen Wohlstand verwiesen. Welcher Anteil an den 100 Milliarden Euro Sondervermögen in den neuen Bundesländern ankommt, wird wohl überwiegend über den Länderfinanzausgleich erfolgen; denn nennenswerte Standorte der Branche gibt es bei uns nicht. Hier möchte ich das SMWA und die Staatsregierung ermuntern, sich viel mehr für unsere Zuliefererindustrie und reichhaltige Forschungslandschaft bei der Verteilung von Aufträgen im Segment Verteidigungswirtschaft zu bemühen. Hoch dotierte Arbeitsplätze wie bei Pierburg Pump Technology GmbH in Hartha, einem Standort von Rheinmetall, sind hierfür ein hochaktuelles Beispiel. In Hartha sucht man vergeblich nach dem schmutzigen Klischee von Bomben und Kanonen, sondern findet Zukunftsthemen wie Wasserstoffnutzung und neue Mobilität vor. Verteidigungswirtschaft ist in Deutschland streng reguliert und dadurch ein elementarer Baustein für die Verteidigung und gleichzeitig wichtig für eine resiliente leistungsfähige Volkswirtschaft. Jetzt muss ich mir Sorgen machen, Herr Gebhardt. Ich habe in meinem Redebeitrag das gleiche Zitat von Busch, aber aus einem anderen Zusammenhang. Deshalb kann ich es jetzt nicht noch einmal bringen. Ich mache mir Sorgen, wie weit mein Büro schon unterwandert ist. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Insofern habe ich die wesentlichen Punkte genannt. Wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pohle sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die AfDFraktion Kollege Wiesner. Bitte schön, Herr Kollege.

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Alexander Wiesner AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich beginne einmal mit dem Zitat eines Buchtitels: „Nicht einmal bedingt abwehrbereit: Die Bundeswehr zwischen Elitetruppe und Reformruine“. So lautet der Titel eines Buches des Obersten a. D. Drexl und des „Spiegel“-Autors Kraus von 2019. Darin wird aufgezeigt, dass die Bundeswehr für die Kernaufgabe, nämlich die Landes- und Bündnisverteidigung, völlig unzureichend aufgestellt ist, und seit 2019 hat sich daran nichts geändert. Die Fakten, ich möchte sie kurz aufzählen, sollten allseits bekannt sein. Zeitweise war kein einziges unserer sechs UBoote einsatzbereit. Von den Transporthubschraubern waren reichlich 20 %, und von den Leopard 2-Panzern waren zwischenzeitlich 105 von 244 einsatzbereit. Noch schlimmer sieht es bei der Einsatzbereitschaft lediglich bei den neu eingekauften Schützenpanzern Puma aus. Beim ADAC musste die Bundeswehr Flugstunden anmieten, damit die Fluglizenzen von Bundeswehrpiloten erhalten werden konnten. Da nimmt es sich schon praktisch als Petitesse aus, wenn unsere Soldaten dienstlich notwendige Bekleidungsstücke mit eigenem Geld bezahlen, anstatt auf oben zu warten. Das, meine sehr geehrten Kollegen, sind Ergebnisse einer jahrzehntelangen Sparpolitik, einer Sparpolitik, die auf der falschen Annahme beruhte, wir seien jetzt nur noch von Freunden umgeben, und dem Irrglauben, dass sich die übrige Welt der heilsam erleuchtenden Strahlkraft der sogenannten westlichen Werte nicht dauerhaft entziehen könnte. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nenne das Überheblichkeit, gepaart mit Naivität. Eine Einsatzarmee war die Losung, ein Wolkenkuckucksheim, dessen Preis die Aufgabe der Verteidigungsbereitschaft unseres Landes war. Hier trafen sich die Wunschvorstellungen der Genossen, gleich, ob von den LINKEN, der SPD oder den GRÜNEN, zusammen mit denen der CDU. Die GRÜNEN fanden – ich zitiere –, „Vaterlandsliebe eh zum Kotzen“ und konnten wie ihr ehemaliger Vorsitzender äußerte – ich zitiere –, „mit Deutschland noch nie etwas anfangen“. Die LINKEN wollten die Bundeswehr am liebsten gleich ganz abschaffen, und die Union hat sich in Gestalt ihres damaligen Verteidigungsministers Guttenberg dafür feiern lassen, die Wehrpflicht auszusetzen, was faktisch auf deren Abschaffung hinauslief. Auch die ehemaligen Verteidigungsminister von der Leyen und Krampf-Knarren – – Pardon, Kramp-Karrenbauer (Heiterkeit bei der AfD – Zuruf von der AfD: Krampf!) haben am falschen Kurs nichts, aber auch gar nichts geändert. Wenn ich dann an die aktuelle Verteidigungsministerin Frau Lambrecht, die eigentlich lieber Innenministerin wäre, denke, fällt mir zum Zustand nur noch eines ein: Hauptsache, die Flugbereitschaft der Bundeswehr nach Sylt funktioniert. (Beifall bei der AfD) Da bekommt doch der Ausdruck Helicopter-Eltern eine ganz neue Bedeutung. (Heiterkeit bei der AfD – Oh-Rufe bei der CDU) Wenn jetzt also 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr lockergemacht werden, dann werden damit nur jahrzehntelange Versäumnisse korrigiert. 100 Milliarden Euro sind eine Menge Geld, korrekt. Dadurch soll im besten Fall aber nur das Zwei-Prozent-Ziel der NATO erreicht werden. Ich rufe das kurz in Erinnerung: Aktuell wären das für Deutschland etwa 71 Milliarden Euro per anno. Der Etat der Bundeswehr wurde in den Verhandlungen im Bundestag gerade um 7,3 % auf 50 Milliarden Euro erhöht, immer noch pro Jahr. Das heißt, aus dem Sondervermögen sollen also zusätzlich jedes Jahr 20 Milliarden Euro Investitionen fließen. Noch mal: Damit würden wir nur das erreichen, was von einem NATO-Mitglied zur minimalen Einsatzbereitschaft ohnehin erreicht wird. Dazu kommt jetzt noch ein Fakt, der sehr unbequem ist. Die ersten 20 Milliarden Euro müssten wir für Munition ausgeben, weil die Munitionsdepots leer sind; nachzulesen beim General Zorn. Wie sagte dazu – das hat Kollege Pohle schon zitiert – der Generalleutnant Mais? „Ja, diese Truppe steht mehr oder weniger blank da.“ Aber blank steht die Truppe nicht nur im Hinblick auf mangelnde Ausrüstung da. Abgegangen ist ihr auch die Verankerung in der Gesellschaft, dort, wo Universitäten und Hochschulen stolz auf Zivilklauseln sind, die Bundeswehr praktisch ausschließen, wo Soldaten mit Vergünstigungen im Bahnverkehr gelockt werden müssen, damit sie sich in der Uniform in der Öffentlichkeit zeigen, wo die LINKE fordert, die Bundeswehr aus Schulen zu verbannen und wo es lange als wichtigstes Problem galt, Querdenker und etwaige vermeintliche Rechtsextremisten unter den Soldaten aufzuspüren, wo Kasernen umbenannt (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) und die Bundeswehr damit von Traditionszielen getrennt oder wo ein Marinechef aufgrund unbotmäßiger Äußerungen gefeuert wird. Da braucht es mehr als Geld, meine Damen und Herren, da braucht es einen grundsätzlichen Wandel. Die Bundeswehr muss als Institution quer durch den Staat, die Gesellschaft und die Politik wieder die Wertschätzung erfahren, die ihr gebührt. Wir wissen, sehr geehrte Kollegen, dass DIE LINKE mit Deutschland und unserer Bundeswehr nichts anzufangen weiß, und wir wissen auch, dass DIE LINKE sehr gerne das Geld anderer Leute verteilt. Und dazu mehr in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Marco Böhme, DIE LINKE: Die 100 Milliarden Euro nicht aufgeben?) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wiesner sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Schubert. – Bitte schön.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Linksfraktion legt heute einen Prioritätenantrag vor, der die Staatsregierung auffordert, sich einerseits gegen das geplante Sondervermögen Bundeswehr einzusetzen und sich andererseits einer LINKEN-Initiative für ein Sondervermögen für Energiesicherheit, Energiesouveränität und ökologische Transformation anzuschließen. Seit Beginn der Ampelkoalition wird uns nahezu jeden Tag gnadenlos vor Augen geführt, was 16 Jahre CDU-geführte Bundesregierung hinterlassen haben und womit man sich auf einmal jeden Tag so befassen muss. (Heiterkeit bei der AfD) Die Investitionsversäumnisse, auf die Sie, Herr Gebhardt, in Ihrem Antrag hinweisen, teilen wir auch durchaus. Allerdings ist Ihr Antrag nicht tauglich, einen lösungsorientierten oder pragmatischen Gegenvorschlag zu präsentieren. Nach 16 Jahren, in denen die Ressortverantwortung für Verteidigung bei der Union lag, ist die Bundeswehr nicht gut aufgestellt. (Zuruf von der AfD) Trotzdem hat sie einen Auftrag. Es gibt eine Verantwortung für die Soldatinnen und Soldaten und all die Menschen, die da arbeiten, denn es gibt mehr Berufsbilder innerhalb der Bundeswehr als nur Soldatinnen und Soldaten, sie so auszustatten, damit sie ihrem Auftrag nachgehen und Sicherheit und Bündnisfähigkeit gewährleisten können. Und ja, die Art und Weise, wie das Ganze von Kanzler Scholz verkündet wurde, das Instrument eines Sondervermögens an sich und auch die Frage, ob man 100 Milliarden Euro tatsächlich in sieben Jahren verausgaben kann, (André Barth, AfD: Kein Problem!) all das ist kritikwürdig, auch aus finanzpolitischer Sicht. Aber der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat klar gezeigt, wie es um unsere Bündnisund Verteidigungsfähigkeit steht und dass die Bundeswehr eine zeitgemäße Aufgabenbestimmung, Strukturveränderung und Ausstattung braucht. Das führt uns hart in die überfällige Debatte darüber, was Sicherheit in einer vernetzten Welt bedeutet, und Sicherheit zeitgemäß zu definieren und somit mehr in den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbündeten zu investieren. So sehr diese Vorstellung schmerzt oder gar an den Grundsätzen rütteln mag, ist sie so sinnvoll wie notwendig. Für uns BÜNDNISGRÜNE waren und sind da vier Punkte relevant: Erstens, das Thema vernetzte Sicherheit und Strukturen für die Cybersicherheit. Zweitens, Strukturen umzubauen, damit eben nicht weiter Geld in dysfunktionalen Strukturen versenkt wird. Drittens: Das darf nicht zulasten anderer wichtiger Aufgabenbereiche gehen, und darum wird auch ein Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds geschaffen. (Zuruf des Abg. Ronald Pohle, CDU) Viertens: Ja zu den Investitionen in die Bundeswehr, aber Nein zu einer starren 2-%-Quote, die darum auch nicht im Grundgesetz stehen wird. Das ist eine klare bündnisgrüne Position gewesen, die wir auch klipp und klar verhandelt haben. (Beifall der Abg. Dr. Claudia Maicher, BÜNDNISGRÜNE – Zuruf von der AfD: Ohne Quote kommt ihr nicht klar!) Angesichts all dieser Punkte zeigt sich, dass das Ganze deutlich komplexer ist als das, was Sie mit einem doch recht verkürzten Antrag suggerieren. Sie zeigen letztendlich damit, dass Sie als Linkspartei entweder nicht in der Lage oder nicht willens sind, sich mit der komplexen Realität auseinanderzusetzen. Die Zeiten gebieten es aber – davon bin ich überzeugt –, die eigene vermeintlich moralische Überlegenheit zu verlassen und eine der Zeit angemessene Definition von Sicherheit zu diskutieren und damit auch verbunden eine Prüfung, welche Aufgaben ein modernes Heer eigentlich zu leisten hat. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist Sicherheit im 21. Jahrhundert deutlich mehr als Militär. Ich sagte das bereits: Der gesamte Bereich der Cybersicherheit braucht dringend Personal und Ausstattung! Es gibt konkrete und zunehmende Gefahren im Netz, angefangen von Identitätsdiebstahl bis hin zu Angriffen auf kritische IT-Infrastrukturen, auf die man schnell und effektiv reagieren können muss. Deshalb begrüßen wir, dass mit dem Fonds auch Mittel für Strukturen der Cybersicherheit, aber auch für den Zivilschutz bereitgestellt werden. Dieses Sondervermögen wurde als ein Gesamtpaket verhandelt, und es ist – wie das in der Politik häufig ist – ein Kompromiss. Es ist gut, dass die zentralen Ausgaben für Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr im Grundgesetz verankert werden, und es ist auch gut, ich sagte es schon, dass es die starre 2-%-Quote nicht ist. Neben den steigenden Ausgaben für Verteidigung ist es uns BÜNDNISGRÜNEN aber immer schon ein großes Anliegen. Wir haben auch diesmal genauso im Haushalt verankern können, dass die Mittel für friedensstiftende und friedenssichernde Ausgaben stets mitgedacht werden. Darum sind in dem Haushalt auch mehr Mittel für Krisenprävention, humanitäre Hilfe und internationale Zusammenarbeit zu finden. Ich möchte abschließend auf den Vorschlag der LINKEN für diese Initiative Sondervermögen für Energiesicherheit, Energiesouveränität und ökologische Transformation eingehen und meine harten Zweifel daran äußern, dass sich selbst die eigenen Leute mehrheitlich dahinter versammeln können. Die Äußerungen des sächsischen Bundestagsabgeordneten der LINKEN, Herrn Pellmann, lassen wirklich darauf schließen. Dass er das Ölembargo gegen Russland als reines Ost-West-Thema deklariert, simplifiziert und in der Argumentation dem Autokraten Viktor Orbán folgt, macht nicht nur mich sprachlos. Das Verhältnis zahlreicher LINKEN-Politiker(innen) zu Russland macht gerade diese Forderung in Ihrem Antrag wenig glaubwürdig. Was Sie als LINKE fordern, hat die Ampelkoalition längst ins Werk gesetzt. Es ist vollkommen klar, dass in Zeiten multipler Krisen neben einer Stärkung der Bundeswehr eben auch ökologische Maßnahmen geschaffen und soziale Härten abgefedert werden müssen. Dafür ist das Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds in Höhe von 60 Milliarden Euro geplant. Abschließend bleibt zu Ihrem Antrag festzuhalten: Vor dem Hintergrund, dass Sie das Sondervermögen mit Aufrüstung gleichsetzen, während das Ziel aber eine angemessene, zeitgemäße und funktionierende Ausrüstung ist, und dass ein Klima- und Transformationsfonds längst auf den Weg gebracht wird, ist Ihr Antrag nicht nur obsolet, er wird auch der Komplexität und der vernetzten Welt, in der wir leben, sowie unserer europäischen und internationalen Verantwortung nicht gerecht. Daher wird meine Fraktion diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schubert sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun sehe ich Herrn Kollegen Böhme am Mikrofon 1, vermutlich mit einer Kurzintervention.

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Marco Böhme Die Linke

Das ist richtig. Frau Schubert, Sie sagten gerade, dass unser Antrag keinen vernünftigen Vorschlag enthalte. Darin möchte ich Ihnen widersprechen. Sie sagten, dass auch 16 Jahre CDU-Politik eine Mitschuld daran hätten, dass wir heute in der Energiepolitik so dastehen, wie wir dastehen – dass wir eben nicht souverän sind, keine eigenen Energiequellen nutzen können und auf fossile Energiequellen angewiesen sind, zum Beispiel aus Russland. Darin gebe ich Ihnen recht, da ist das „Problem CDU“ ein sehr massives und großes. Aber ich denke, unser Vorschlag, den wir hier unterbreitet haben, ist trotzdem ein richtiger. Denn 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr nutzen den Ukrainerinnen und Ukrainern überhaupt nichts. Davon wird nicht eine Verteidigungslinie in der Ukraine erfolgreicher sein gegen Putins Regime dort vor Ort. Auch was die Verteidigung des eigenen Landes angeht: Deutschland ist Mitglied der NATO. Das ist die größte Armee der Welt, die effektivste Armee der Welt. Dies ist schon heute gegeben. Es braucht also nicht noch mehr Geld für dieses System, (Zuruf von der AfD: Dann müssen die anderen bezahlen?) weil das schon vorhanden ist und funktioniert. (Zuruf von der AfD: Die anderen Bündnispartner sollen das bezahlen?) Wofür wir aber Geld brauchen und was Putin wirklich schaden würde: wenn wir uns unabhängig machen von fossilen Energieträgern. Eine Milliarde Euro am Tag fließt in den Putin-Palast, jeden Tag, aus unseren Geldern, die wir für Heizen, Tanken und Ähnliches ausgeben. Das muss so schnell wie möglich beendet werden. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Da ist das Geld viel effektiver eingesetzt, wenn wir in eine Energiesouveränität investieren, die auf erneuerbare Basis setzt. Dafür sprechen wir uns mit diesem Antrag aus. Ich finde, da sollten Sie als GRÜNE uns eher dankbar sein, anstatt nun einen schlechten Vorschlag draus zu machen. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Böhme. Nun die Erwiderung am Mikrofon 3. Frau Kollegin Schubert, bitte schön.

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Franziska Schubert GRÜNE

Das ist ja interessant, Herr Böhme, dass Sie das noch einmal anführen. Ich wundere mich über Ihren Gesinnungswechsel. Vielleicht haben Sie es auch vergessen. Sie haben sich bei der letzten Debatte zu Nord Stream 2 sehr deutlich geäußert, was die Rolle von Nord Stream 2 und Ihr Verhältnis zu Russland angeht. Also, das wundert mich jetzt schon ein bisschen. Der zweite Punkt: Wenn Sie über die Ukraine sprechen wollten, hätten Sie einen Antrag zur Ukraine stellen sollen. In Ihrem Antrag stehen zwei Forderungen, und zu diesen Forderungen habe ich gesprochen – so what. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung an Mikrofon 3. Nun fahren wir fort. Für die SPDFraktion spricht Frau Kollegin Kliese.

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Hanka Kliese SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Zitat beginnen, das uns in eine Zeit zurückversetzt, die einige Parallelen zu heute aufweist. „Nun sage ich euch: Ich war bei Milošević, ich hab´ mit ihm zweieinhalb Stunden diskutiert. Ich habe ihn angefleht, darauf zu verzichten, dass die Gewalt eingesetzt wird … Es ist der Krieg, ja … Aber dieser Krieg geht nicht erst seit 51 Tagen, sondern seit 1992, liebe Freundinnen und Freunde, und ich sage euch, er hat mittlerweile Hunderttausende das Leben gekostet, und das ist der Punkt.“ Möglichweise hat es der eine oder andere von Ihnen erkannt. Diese Rede ist die sogenannte Farbbeutel-Rede von einem GRÜNEN-Parteitag des damaligen Außenministers Joschka Fischer. Joschka Fischer hatte da die Aufgabe, für Mehrheiten innerhalb der Mitgliedschaft der GRÜNEN für den Einsatz der Bundeswehr zu werben. Heute sprechen wir zum Glück zwar nicht über den Einsatz deutscher Soldatinnen und Soldaten, aber wir spüren heute dieselbe Zerrissenheit in unseren Reihen, wie die GRÜNEN sie damals gespürt haben. Alle Parteien außer der AfD müssen diese Zerrissenheit momentan aus unterschiedlichen Ausgangslagen heraus aushalten. Die AfD deshalb nicht, weil Sie nicht mit der Mühe zu tun haben, zwischen Gesinnungsethik und Verantwortungsethik abwägen zu müssen – (Carsten Hütter, AfD: Ach so!) falls Ihnen der Unterschied zumindest bekannt ist. (Heiterkeit bei den LINKEN) Ich belege das auch sehr gerne an einem Beispiel. (Zuruf von der AfD: Das ist unverschämt!) Als das Forum Mitteleuropa des Sächsischen Landtags unlängst nach Vilnius reiste, war die AfD, die sich selbst gerne als ausgegrenzt inszeniert, zahlreich vertreten, wie es ihr zusteht. Bei einer Diskussionsveranstaltung im Parlament wurde kontrovers und emotional über die Unterstützung der Ukraine durch die Bundesrepublik diskutiert. Ein hochrangiger deutscher Diplomat verwies die AfD in einer Debatte auf ihre Nähe zu Wladimir Putin. Daraufhin verließen die Abgeordneten der AfD empört den Saal. (Zurufe: Hört, hört! – Zuruf von der AfD: Das stimmt nicht!) Das ist die Diskussionskultur der AfD. Bekommen Sie Gegenwind, verschwinden Sie. (Zuruf von der AfD: Nehmen Sie zu Protokoll: Das ist Lüge!) Das war peinlich, vor allem für das Ansehen des Sächsischen Landtags, und zeigt Ihre nicht vorhandene Souveränität im Umgang mit anderen Meinungen. (Unruhe bei der AfD) Diese nicht vorhandene Souveränität registriere ich auch jetzt wieder. Es ist mir schon den ganzen Vormittag aufgefallen, dass Sie andere Diskussionsweisen und andere Wortwahl zutage bringen, wenn Frauen hier vorne sprechen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN und der SPD – Beifall der Staatsministerin Petra Köpping – Oh-Rufe von der AfD) Damit stellen Sie nicht mich bloß, sondern sich selbst. (Unruhe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Hanka Kliese SPD

Nein. (Zuruf von der AfD: Damit ich Sie in Ihren Lügen nicht überführe! – Anhaltende Unruhe – Weiterer Zuruf von der AfD: Damit Sie es verstehen: Frau Kliese hat gelogen!) Ich würde gerne fortfahren und auf den sehr sinnvollen Antrag der LINKEN, für den ich sehr dankbar bin, inhaltlich eingehen, aber mich hier nicht weiter an Ihren Kommentaren festhalten. Zurück zum Antrag der LINKEN. Er verweist auf eine wichtige Fehlstelle unserer Zeit. Was ist das für eine Fehlstelle, von der ich spreche? In der Bundesrepublik Deutschland fehlt – man muss sagen: leider nicht zum ersten Mal – eine authentische, starke und geeinte Friedensbewegung. Das wird dieser Tage leider sehr, sehr deutlich. Durfte sich die pazifistische Bewegung im Ersten Weltkrieg noch vertreten lassen von intellektuellen Größen wie Bertha von Suttner, Carl von Ossietzky oder Albert Schweitzer, muss sie sich heute von Dieter Nuhr und Alice Schwarzer repräsentieren lassen – (Vereinzelt Heiterkeit) das schmerzt. Das schmerzt sehr. Dennoch sollte der Diskurs ein bisschen weniger vernichtend geführt werden. Eine Abrüstung der Rhetorik bei Twitter oder in anderen sozialen Netzwerken wäre da schon ein Anfang. Was mir beim Thema Pazifismus noch wichtig ist: Mit Pazifismus geht nicht grundlegend ein prinzipieller Gewaltverzicht einher. Ich möchte an dieser Stelle auf den wichtigen Passus der rechtserhaltenden Gewalt verweisen. (Lebhafte Unruhe) – Sie dürften Ihre Kollegen gerne auch zur Ruhe bringen, Herr Präsident – danke. Nun habe ich meine Rede als Sozialdemokratin mit einem exponierten Vertreter der GRÜNEN begonnen. Sie werden sich vielleicht fragen, warum ich nicht mit meiner eigenen Partei angefangen habe. Nun, weil sich diese Zerrissenheit an dem Beispiel besonders schön abbilden ließ. Aber natürlich hat die Kontroverse um Aufrüstung gerade in meiner Partei eine sehr, sehr lange und sehr leidvolle Geschichte. Eine große Zäsur stellte dabei im Kalten Krieg der NATO-Doppelbeschluss dar. Helmut Schmidt hat diesen politisch nicht überlebt. Der Beschluss selbst, so bedrohlich er wirkte, sicherte allerdings Frieden und Abrüstung über lange Zeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zu Beginn von Zerrissenheit gesprochen, und Sie haben sich vielleicht gefragt, warum ich den Antrag nicht rundweg ablehne oder zu 100 % sympathisiere – weil auch ich zerrissen bin. Was ist denn, wenn mit der Aufrüstung, die wir jetzt bezahlen – oder mit der Ausrüstung, das ist schon richtig, da einen Unterschied zu machen –, im Ergebnis die Rüstungsindustrie mehr profitiert als die Menschen in der Ukraine? (Beifall der Abg. Marco Böhme und Kerstin Köditz, DIE LINKE) Ich kann diese Fragen nicht sicher beantworten. Das macht mir Sorgen. Ich wünsche mir, dass wir mit einer erst einmal besser ausgestatteten und nicht unbedingt aufgerüsteten Bundeswehr die Demokratie in Europa besser schützen können als bisher; denn um nicht mehr und nicht weniger als den Schutz der Demokratie in Europa geht es in diesen Tagen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der höhere militärische Schutz kann erkauft werden. Doch damit schaffen wir keinen Frieden. Ich weiß sicher, dass moralische Empörung auch keinen Frieden sichert. Liebe Antragstellerin! In Ihrem Antrag bieten Sie einen bunten Blumenstrauß an Verwendungszwecken für die 100 Milliarden Euro. Das ist auch ein verlockendes Angebot. (Heiterkeit) Wir hätten da Gesundheit, Pflege und Klimaschutz. Mir persönlich hat aber eine sehr wichtige und nachhaltige Forderung gefehlt: die Entwicklungshilfe. Entwicklungspolitik ist der stärkste Pfeiler der Friedenspolitik. Denn sie ist in Prävention und Sicherheit zugleich stark, oder, wie schon in der Bibel nachzulesen ist: Der Gerechtigkeit Frucht wird Friede sein. – Gerechtigkeit kann durch Entwicklungshilfe geschaffen werden. Ich bitte Sie alle in diesem Haus, beim nächsten Doppelhaushalt, der ein sehr schwieriger ist, daran zu denken. Wir können nicht mit Bestimmtheit sagen, ob die Aufrüstung die damit verbundenen präventiven Ziele erreichen wird, die Entwicklungshilfe wird es jederzeit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kliese sprach für die SPD-Fraktion. Nun gibt es eine Kurzintervention; Herr Kollege Barth, AfD-Fraktion, bitte schön.

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André Barth AfD

Danke, Herr Präsident. Zum Redebeitrag von Frau Kliese: Ja, wir waren gemeinsam mit Ihnen beim Forum Mitteleuropa. Das, was Sie hier vorgetragen haben, war sehr undifferenziert. Ich möchte es Ihnen noch einmal detailliert erklären. Wir hatten dort Gesprächsrunden und haben festgestellt, dass die baltischen Staaten wesentlich näher und emotionaler an dem Kriegsgeschehen dran sind. Diese haben zum Beispiel von Deutschland eine aktive Führungsrolle gefordert, was auch immer das bedeutet. Das kann man auch als Einmischung in den kriegerischen Konflikt werten, wenn man es möchte; das mache ich nicht. An welcher Stelle sind wir rausgegangen? Ich sage es Ihnen noch einmal deutlich: Wir sind rausgegangen, als Kollege Lupart den deutschen Botschafter gefragt hat, was er unter diplomatischen Gesichtspunkten von dem Spruch „Frieden schaffen ohne Waffen“ hält. Was hat der Botschafter zum Schluss geantwortet? Diese Frage sei unwürdig aus dem Mund eines deutschen Politikers. (Oh-Rufe von der AfD) Das ist eine Beleidigung eines deutschen Politikers von einem deutschen Botschafter. (Zuruf von der AfD: Das wird aber jetzt peinlich!) Das will ich einmal deutlich sagen. Wir haben keinen Krawall gemacht. Wir sind still aufgestanden und haben die Tagung zwischenzeitlich verlassen. Was Sie hier erzählt haben, das sind Fake News. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Barth. Nun gibt es die Erwiderung. Bitte schön, Frau Kollegin Kliese.

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Hanka Kliese SPD

Ja, vielen Dank. Herr Kollege, wir können dann noch einmal das Gesamtprotokoll des Forums Mitteleuropa nachlesen. Ich glaube, es handelte sich um einen größeren Gesprächskontext, in dem dann die Frage fiel nach „Frieden schaffen ohne Waffen“ und der Botschafter sehr deutlich in einer Art und Weise, die Ihnen nicht gefallen hat, darauf geantwortet hat. Dass das für Sie ein Anlass ist, den Saal zu verlassen, zeigt doch, welches Demokratieverständnis Sie haben. (Gelächter bei der AfD – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Dass Sie der Meinung sind, dass es einem Diplomaten nicht zustehe, eine Haltung zu haben, zeigt doch, auf was für ein System wir hinsteuern würden, wenn Sie die Macht hätten. Ich bin gottfroh, dass das nie der Fall sein wird. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der AfD: Wo steuern Sie denn hin?) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung. Jetzt gibt es vermutlich eine weitere Kurzintervention auf den Redebeitrag von Frau Kollegin Kliese. Ist das richtig? (Kathleen Kuhfuß, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Bitte schön, Frau Kollegin Kuhfuß.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Ich möchte den Redebeitrag von Frau Kliese insoweit ergänzen, als dass ihr der Fehler unterlaufen ist, dass sie den Kontext nicht ausführlich genug dargestellt hat. Für alle, die nicht zur AfD-Fraktion gehören, ist es sehr spannend zu wissen, dass diese sehr emotionale Veranstaltung in Vilnius, nahe der russischen Grenze, 30 Kilometer entfernt, in dieser Situation mit einem Podium ausgestattet war, wo nicht nur der deutsche Botschafter saß, sondern Verantwortungsträger aus Litauen und auch eine Menschenrechtlerin aus Butscha, die uns direkt von den Menschenrechtsverletzungen berichtet hat. Der Kontext war nicht dazu geeignet, wenn man das deutsche und europäische Geschichtsbuch intensiv gelesen hat, diese Frage zu stellen. Der Botschafter hat diese Frage auch mit Bezug auf geschichtliche Zusammenhänge sehr klar beantwortet. Das führte dazu, dass die AfD-Fraktion den Saal verlassen hat – aus meiner Sicht nicht ganz geräuschlos, aber das ist halt so. Das würde ich gern noch ergänzen wollen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN –

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André Barth AfD

Beleidigung bleibt weiterhin Beleidigung, und in welchen Kontext Sie das stellen, ist völlig egal!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Eine Erwiderung ist, denke ich einmal, nicht gewünscht. Das heißt, wir könnten jetzt in der Rednerreihenfolge fortfahren. Wir kommen nun zur zweiten Rederunde. Ich frage zuerst die Fraktion DIE LINKE: Gibt es Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann frage ich die Fraktion der CDU? – Auch nicht. Die Fraktion der AfD? – Kollege Zwerg, bitte schön.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Jetzt kommen wir zum Thema zurück. Die SPD – nur als kleiner Hinweis – sollte bei Putins fünfter Kolonne immer ruhig sein. Aber das ist ein anderes Thema. (Staatsminister Martin Dulig: Die AfD ist die 5. Kolonne Moskaus!) Die Forderung der LINKEN an die Staatsregierung – (Zurufe von der SPD) – ja, ja, Gas-Gerd – lautet, sie solle – hören Sie zu – der Initiative „Energiewende für alle“ beitreten. Das, was jetzt nicht in die Bundeswehr investiert werden soll, soll nach dem Wunsch der LINKEN in die Energiewende hineingepumpt werden, also in das Projekt, das schon genügend Verluste gebracht hat und die Bürger dieses Landes sehr, sehr finanziell belastet. Es ist auch so, dass nicht erst seit dem Ukraine-Krieg die Frage der Energieversorgung aufgeworfen werden muss, sondern schon vorher, aufgrund des Plans zur Abschaltung der Kohle- und der Kernkraft durch CDU-Regierungen mit freundlicher Unterstützung von SPD, FDP und GRÜNEN. Heute früh durfte ich hören, dass sich Herr Kretschmer mit seinem äußerst biegsamen Rückgrat dazu geäußert hat und jetzt auch der Meinung ist, dass die drei Kernkraftwerke, die wir noch am Netz haben, bleiben sollten und man über die Kohlekraftwerke nachdenken müsse. Das müsse man alles neu betrachten. Gratulation, sehr gut! Wir nehmen das gern auf. Ich glaube aber, das wird nicht halten. Die Forderungen der LINKEN sind noch radikaler als die der GRÜNEN. Man versucht also immer wieder, den GRÜNEN Konkurrenz zu machen. Ich kann die GRÜNEN beruhigen, das wird den LINKEN wahrscheinlich nicht gelingen. Wir sprechen hier aus dem Antrag heraus über Subventionen für klimaneutrale Energie, noch mehr Subventionen für grünen Wasserstoff. Ich weiß gar nicht, die ganzen Subventionen. Ich habe noch nichts von Wasserstoffprojekten gehört, die so am Laufen sind, dass wir sagen könnten, es werde demnächst passieren. Wir sprechen auch über zahlreiche andere teure Maßnahmen. Das führt zu noch mehr Wohlstandsvernichtung. Die LINKEN gehen nicht die Ursachen der teuren Energie an, sondern betreiben nur Symptombehandlung. Der Gaspreis soll gedeckelt werden. Das hört sich erst einmal gut an; aber dafür allein werden die 100 Milliarden Euro, die Sie jetzt verschieben wollen, keine vier Jahre reichen. Besser wäre es natürlich, wir würden den wirkungslosen Nord-Stream-2-Stopp beenden. Wir sollten uns zu irgendeinem Zeitpunkt vielleicht doch dazu entschließen, nicht auf günstige russische Energie zu verzichten. Denn wenn wir uns einmal ehrlich machen: Es trifft doch die Russen sowieso nicht. Die Sanktionen – das habe ich von Anfang an gesagt – treffen vor allem die Europäer, insbesondere Deutschland. Also, was soll das? (Beifall bei der AfD) Das Energieembargo wird den Krieg leider – das muss man wirklich sagen und das meine ich ehrlich – nicht beenden. Dann sind noch die Pumpspeicherwerke enthalten. Diese sollen betriebswirtschaftlich wieder nutzbar gemacht werden. Das kann man alles machen, muss man aber nicht. Auch die Energiewende verdrängt die Pumpspeicher, nicht nur das Strommarktdesign. Pumpspeicherwerke sind, rein technisch betrachtet, eher für Kohle- und Kernkraftwerke konzipiert und für das Hochspannungsnetz, also für einen hohen Leistungstransport. Darin sind sie eingebunden. Windräder und PV-Anlagen sind in der Regel in das Mittelspannungsnetz eingebunden. Dort treten dann auch die Netzengpässe auf. Dort wird abgeregelt und bei den Pumpspeicherkraftwerken kommt nichts mehr an. Die Forderung ist also technisch nicht realisierbar. Außerdem sind Kapazitäten von Pumpspeicherkraftwerken in Deutschland als solche nicht vorhanden. Deutschlands größtes PSW in Goldisthal kann einen Leistungsüberschuss in Höhe von circa 1 060 Megawatt im Stromnetz maximal acht Stunden lang aufnehmen oder eine Unterdeckung acht Stunden lang ausgleichen. Um einen Black-out bei Vollversorgung mit erneuerbaren Energien beispielsweise bei einer eintägigen Dunkelflaute zu verhindern, reichen keine 100 dieser Talsperren. Für solche Kapazitäten müsste man ganze Landstriche überfluten. Sie wissen, dass das unrealistisch ist. Dann kommen wir noch einmal zur Windkraft. Ich will es hier nicht unnötig ausdehnen. Ich habe gestern genug dazu gesagt. In Regionen mit wenigen Windkrafträdern sollen jetzt noch – sehr süß – zwei Geschwister dazu kommen und möglichst ohne Genehmigung auskommen oder – was weiß ich? – nach ganz kurzen Verfahren genehmigt werden. Warum eigentlich? Es gilt das gleiche Verfahren wie für alle anderen. Gegen den Anwohner- und Artenschutz soll Windkraft jetzt brachial durchgedrückt werden. Das steht darin. Die praktische Umsetzung: ein großes Fragezeichen. Windkraftanlagen müssen einen Abstand voneinander von etwa dem Fünffachen des Rotordurchmessers haben. Ansonsten nehmen sie sich den Wind gegenseitig weg und der Ertrag sinkt. Wir haben also jede Menge Forderungen. Ich habe mir das Papier angeschaut, das Sie anführen. Es sind Angaben dabei, die nicht ganz korrekt sind. Darauf will ich jetzt aber nicht eingehen. Sie beziehen sich in Ihrem Antrag auf diese Ausarbeitung. Natürlich soll denen geholfen werden, die jetzt unter diesen hohen Preisen leiden. Das ist alles klar. Was ich nicht ganz verstehe – aber das ist typisch links –: Programme zur energetischen Sanierung im Gebäudebereich, insbesondere von privat genutztem Eigentum bei nicht ausreichendem Kapitalvermögen, um die notwendigen Sanierungen warmmietenneutral durchzuführen usw. usf. Das ist wieder typisch. Diejenigen, die über dieser Grenze liegen, die wahrscheinlich ein bisschen Kapital haben, die blechen dann wieder für alles. Also, das funktioniert auch nicht. Auch interessant ist das bundesweite Fachkräftequalifizierungsprogramm für den erweiterten Energiesektor, Gebäudesanierung, Heizung etc. Es ist schön, dass Sie auch schon ausgeschlafen haben. Das hätten wir schon viel länger gebraucht, weil es die Fachkräfte im Handwerk oder auch in der Industrie schon länger nicht gibt. Ein solches Programm wäre einmal extra zu betrachten. Es gibt ja auch Maßnahmen dafür. Sie fordern es noch einmal. Gut. Ansonsten: Diese Maximalforderungen sind teilweise fernab der Realität – einige sind in Ordnung, würden wir sogar mittragen – und würden die Energie am Ende sogar noch teurer machen und nichts zur Energieunabhängigkeit beitragen. Zum Schluss weise ich nochmals darauf hin: Wir als AfD halten am Projekt Kernkraft fest und sind uns ganz sicher, dass das in naher Zukunft von einigen hier im Haus unterstützt werden wird. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Zwerg sprach in dieser zweiten Rednerrunde für die AfD-Fraktion. Nun frage ich noch einmal, bezogen auf die zweite Rednerrunde, ob die Fraktionen BÜNDNISGRÜNE und SPD noch Redebedarf haben. – Das sehe ich nicht. Dann könnten wir jetzt in eine dritte Rederunde einsteigen. Kollege Pohle möchte für die CDU-Fraktion sprechen, da die Fraktion DIE LINKE ebenfalls nicht sprechen möchte.

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Ronald Pohle CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte nicht, sondern ich muss mehr oder weniger aufgrund der vorhergehenden Redebeiträge noch etwas klarstellen. Insofern war ich eigentlich fertig mit meinem Vortrag. Zunächst einmal, Herr Böhme, weil ich vorhin einen Zwischenruf gemacht habe: Das war ein bisschen despektierlich von meiner Seite her. Sie haben gesagt, die Aufrüstung wäre nicht nötig. (Zuruf: Mikro!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Warten Sie bitte einmal ganz kurz! – Die Zeit bitte stoppen! – Eine Frage an die Technik: Können wir die Lautstärke etwas nach oben drehen? – Gut. Wir versuchen es noch einmal. – Bitte schön, Herr Kollege.

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Ronald Pohle CDU

Herr Böhme, Sie hatten in Ihrem Redebeitrag gesagt, die Aufrüstung wäre nicht nötig, weil schon genügend Aufrüstung da wäre. Ich habe Ihnen zugerufen, wie ist es eigentlich mit der Forderung der Ukraine nach Waffenlieferungen. Wie sollten wir als Deutschland Waffen liefern, wenn wir keine hätten, wenn wir keine produzierten? Das wäre jetzt die zentrale Frage an Sie. (Zuruf von der AfD: Es gibt den Ringtausch!) Zum Redebeitrag meines grünen Koalitionspartners. Frau Schubert ist jetzt leider nicht da. Sie hatte das Thema Cybersicherheit angesprochen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aber ich bin da!) – Ja, ja. – Ich möchte zur Klarstellung nur sagen: Die Aufstellung des Zentrums für Cybersicherheit der Bundeswehr ist am 1. April 2017 erfolgt und die Aufstellung der Cyberagentur des Bundes ist im Jahr 2019 erfolgt. Das ist ein Thema, das nach Sachsen und Sachsen-Anhalt kommen sollte. Insofern hat es kein Copyright der GRÜNEN bzw. der Ampel, die derzeit im Bund das Sagen hat. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na ja!) Eines möchte ich jetzt noch einmal glatt ziehen. Wir reden hier so viel von Respekt. Ich habe in meinem Redebeitrag den Anteil der Militärausgaben am BIP von Amerika und der Briten angesprochen. Wie werden denn die Repräsentanten und das Volk von Amerika im Zweifelsfall beschimpft, wenn sie einen falschen Präsidenten haben? Das Gleiche gilt für die Briten. Dann wollen wir unseren Verpflichtungen nicht nachkommen, Herr Böhme? Ist es das wirklich, was wir wollen, oder haben wir nicht auch eine Verpflichtung, von der ich gesprochen habe? Das wollte ich einfach glatt ziehen. Machen Sie sich darüber einmal Gedanken, dass wir auch unseren Verpflichtungen nachkommen. Nicht mehr und nicht weniger ist das Anliegen dessen, weswegen wir Ihren Antrag ablehnen. (Beifall der Abg. Dr. Matthias Rößler und Christian Hartmann, CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pohle sprach für die CDU-Fraktion. Ich frage die AfD-Fraktion: Gibt es noch Redebedarf? – Gibt es Redebedarf seitens der Fraktionen? – Auch nicht mehr. Dann übergebe ich das Wort an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Vorjohann.

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Hartmut Vorjohann

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf an diesem Punkt heute den Innenminister vertreten und trage die Rede von Kollegen Schuster vor. (André Barth, AfD: Der hat Sie ja letztens auch vertreten! –

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Rico Gebhardt Die Linke

Das hat er aber gut gemacht!) – Na ja, dann wollen wir mal sehen. (André Barth, AfD: Na ja! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ob Sie es auch so gut machen!) Die lange Friedensperiode in Europa seit Ende des Zweiten Weltkriegs und die Überwindung des Kalten Kriegs haben dazu geführt, dass wir Frieden und Sicherheit als selbstverständlich ansehen. Mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine und dem schrecklichen Krieg ist klar: Freiheit, Sicherheit und Frieden haben ihren Preis. Bis zum 24. Februar dieses Jahres hatten wir diese Gefahren verdrängt. Jetzt können und dürfen wir es nicht mehr tun. (Jörg Urban, AfD: Jugoslawien war dazwischen!) Wir verurteilen diesen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und stehen fest an der Seite der Ukraine. Schnelle und wirksame Hilfe für die Flüchtlinge und vom Krieg betroffene Menschen ist eine humanitäre Pflicht und ein Gebot der Solidarität unter europäischen Nachbarn. Der Freistaat nimmt Kriegsflüchtlinge auf, bietet Schutz, Unterstützung und medizinische Versorgung. Wir versuchen, diesen Menschen einen ganz normalen Alltag zu geben: Kindertagesstätte und Schule für die Kinder, Arbeitsmöglichkeiten für die Erwachsenen. Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung, die Bundeswehr mit dem geplanten Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro so auszurüsten und einsatzfähig zu machen, dass sie ihre Verpflichtungen im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung erfüllen kann. Darauf hat sich die Koalition in Berlin vor drei Tagen geeinigt. Sachsen sagt Ja zur Ertüchtigung der Bundeswehr und Ja zur erforderlichen Grundgesetzänderung. Wenn wir Schwäche zeigten, dann könnte Putin noch weiter gehen, und das wollen wir nicht. Gewiss wird das angepeilte Sondervermögen den Krieg in der Ukraine nicht beenden, wohl aber dazu beitragen, unser Land und die EU vor einem neuen Krieg besser zu schützen. Immerhin tritt der Kandidat der LINKEN für das Amt des Parteivorsitzenden Sören Pellmann für eine Kurskorrektur seiner Partei ein und verlangt nicht mehr die Auflösung der NATO. Das ist ein erster Schritt in Richtung von mehr Vernunft und Realismus. Neben der militärischen Verteidigung ist aber auch der Zivilschutz ein Gebot der Stunde. Es ist richtig, dass wir uns beim Schutz der Bevölkerung genauso anstrengen wie bei der militärischen Verteidigung. Tritt der Verteidigungsfall ein, müssen wir unsere Bevölkerung schützen. Auf die Einzelheiten zum Zivilschutz hat Herr Kollege Schuster in seiner gestrigen Fachregierungserklärung bereits hingewiesen. Wenn es uns gelingt, Sicherheit und Schutz vernetzt zu denken und dann auch vernetzt zu handeln, können wir die Unwägbarkeiten mildern, die mit kriegerischen Auseinandersetzungen verbunden sind. Der Schutz der Bevölkerung aber erfolgt vor Ort in und mit den Kommunen. Eine wirksame und schnelle Warnung und Kommunikation mit der Bevölkerung ist für den Schutz von Menschen und einer resilienten Demokratie unerlässlich. Dies sollten wir auch aus den letzten Hochwasserkatastrophen gelernt haben. Wir müssen in Deutschland die Warn- und Informationsmöglichkeit über den Mobilfunkdienst Cell Broadcast einführen. Nur so wird es gelingen, eine große Anzahl von Menschen gleichzeitig und schnell vor Gefahren zu warnen. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind inzwischen gegeben. Nun gilt es, die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen zügig zu schaffen. Es ist die Aufgabe der Bundesregierung, die im letzten Jahr vereinbarte und beschlossene Neuausrichtung des Zivilschutzes finanziell ausreichend und nachhaltig zu unterstützen. Die kritischen Infrastrukturen müssen die Versorgung der Bevölkerung und des staatlichen Handelns jederzeit gewährleisten. Insgesamt ist es höchste Zeit, als Land wieder strategiefähig zu werden. Daher brauchen wir dringend einen nationalen Sicherheitsrat bei der Bundesregierung. Die Sicherheitsressorts beim Bund müssen eine gemeinsame Lagefeststellung, eine abgestimmte schnelle Krisenreaktion und die Entwicklung einer langfristigen Sicherheitsstrategie gewährleisten. Der Schlüssel zum Erfolg heißt vernetzte Sicherheit. Eine wirksame Verteidigungspolitik stützt sich auch auf den Willen und die Bereitschaft Einzelner in der Gesellschaft, einen Beitrag hierfür zu leisten. Eine demokratische, sichere und freiheitliche Gesellschaft braucht das Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. Nach Aussetzung der Wehrpflicht müssen wir ernsthaft über die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht nachdenken. Sie dient einerseits der Landesverteidigung und andererseits dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Soziale und ökologische Aspekte gehören ebenfalls dazu. Wir dürfen nicht vergessen, dass hybride Kriegsführung mit Cyberangriffen und Desinformationskampagnen nicht nur kritische Infrastrukturen angreifen, sondern auch unsere Demokratie destabilisieren. Wir können die Demokratie aber nicht widerstandsfähig machen, indem wir nicht in unsere Verteidigungsfähigkeit und in den Zivilschutz investieren. Darin müssen wir uns also mehr anstrengen. Meine Damen und Herren! Mit dem inzwischen beschlossenen Sondervermögen stärken wir die Verteidigungsfähigkeit, aber nicht die Angriffsfähigkeit der Bundeswehr. Wer dieses Sondervermögen und die dafür erforderliche Grundgesetzänderung ablehnt, ist ein Risiko für die Sicherheit unseres Landes und unserer Bevölkerung. Daher empfehle ich, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Vorjohann sprach für die Staatsregierung. Das Schlusswort hat nun die Fraktion DIE LINKE; Kollege Gebhardt, bitte.

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Rico Gebhardt Die Linke

Die Opposition hilft, wo sie kann. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kliese, Sie hatten in Ihren Ausführungen darauf hingewiesen, dass es eine sehr ethische und emotionale Debatte ist. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken, weil es tatsächlich weder schwarz noch weiß und schwierig ist, in Gut und Böse einzuteilen. Wir sollten uns davor hüten, jemandem zu unterstellen, dass er etwas will oder nicht will, gerade in dieser Diskussion. Ich hatte versucht, in meiner Rede darauf einzugehen, dass Antworten, die man sich einmal zurechtgelegt hatte, nach dem 24.02. nicht mehr gültig sind. Auch was Herr Pohle in seinem ersten Redebeitrag gesagt hat, bei dem er uns leider nicht alles vorgetragen hat, weil er als CDU-Mann keinen LINKEN wiederholen kann – ich verstehe das, Herr Pohle –, aber da wir oft genug miteinander gestritten haben, will ich sagen, dass ich das sehr angemessen fand. Ich will noch auf Frau Schubert eingehen. Ob Sie mit Ihren Wünschen, die Sie hier ausgesprochen haben, was die 2 % vom Bruttoinlandsprodukt betrifft, durchkommen, wage ich zu bezweifeln. Nachdem, was ich bisher gelesen habe, wird es so sein, dass zukünftig diese 2 % eingehalten werden sollen, nachdem die 100 Milliarden Euro aufgewendet wurden. Ich will darauf hinweisen, dass dann zusätzlich jedes Jahr 20 Milliarden Euro aufgebracht werden müssen, und es muss die Rückzahlung organisiert werden. Und wer glaubt, dass deswegen nichts anderes gekürzt wird, zieht sich die Hose mit der Kneifzange an, wie Kollege Bartl früher immer gesagt hat. (Beifall bei den LINKEN) Die GRÜNEN konnten sich mit ihrer Forderung von 20 Milliarden Euro für die Cybersicherheit nicht durchsetzen. Nun wurde ihnen versprochen, dass das Geld aus dem normalen Haushalt kommt, aus einem Haushalt, zu dem morgen beschlossen wird, dass die Schuldenbremse wieder ausgesetzt wird, nicht wegen der 100 Milliarden Euro, sondern wegen Corona. Deshalb glaube ich, dass Frau Schubert mit ihrer Argumentation danebengelegen hat. Als Letztes möchte ich noch eine Bemerkung machen, damit es auch die Öffentlichkeit erfährt. Man vermittelt den Eindruck, dass diese 100 Milliarden Euro den Ukrainerinnen und den Ukrainern irgendwie helfen sollen. Nichts davon wird annähernd in den nächsten drei oder vier Monaten in der Ukraine ankommen. (Ronald Pohle, CDU: Das stimmt nicht!) Wenn man das gewollt hätte, müsste man den Ukrainern Geld geben und sagen: Hier, kauft euch was ein, was ihr unbedingt braucht. Die Argumentation, wir müssen für uns aufrüsten, um unsere Verteidigungssicherheit herzustellen, damit in der Ukraine der Krieg zu Ende geht, ist falsch. Das macht die Koalition, und das macht auch die CDU-FrakTagesordnungspunkt Erste Beratung des Entwurfs Gesetz öffentlichen Verkehrsmitteln im Freistaat Drucksache 7/9942, Gesetzentwurf Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE. Herr Böhme, bitte schön.

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Marco Böhme Die Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch der ÖPNV hat durch die Coronakrise finanziell gelitten, und es gab sehr große Fahrgastausfälle in den letzten zwei Jahren. Deswegen wurden verschiedene Rettungsschirme aufgespannt, um das System des ÖPNV zu erhalten, auch wenn Sachsen keine so gute Rolle gespielt hat, als es darum ging, das Geld im ersten Jahr nicht gleich weiterzugeben. Am Ende hat es geklappt. Es war auch gut so, dass die Rettungsschirme gekommen sind; denn es ging darum, dass das ÖPNV-System weiterhin aufrechterhalten werden kann. Das Ziel, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und ÖPNVAngebote aufrechtzuerhalten oder sogar auszubauen, bleibt weiterhin bestehen. Warum das volkswirtschaftlich wichtig ist, sage ich Ihnen in den nächsten 7,5 Minuten. Wir wollen mehr ÖPNV auch deswegen, weil wir volkswirtschaftlich damit gewinnen, wenn mehr Menschen gemeinsam fahren als jeder für sich und ständig Benzin und Diesel gekauft und verbraucht wird. Das hat auch Klimaschutzauswirkungen. Im Verkehrssektor stagnieren die CO -Emissionen maximal, in einigen Bereichen steigen sie sogar. Auch aus städtebaulichen Gründen müssen wir versuchen, unsere Städte etwas autoärmer, autofreier zu bekommen, nämlich wegen des Flächenverbrauchs und der Versiegelung und um Lärm und Abgase zu reduzieren. tion. Ich möchte darauf öffentlich hinweisen, und außerdem lehnen wir diesen Aufrüstungsetat von 100 Milliarden Euro ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Kollege Gebhardt sprach das Schlusswort. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/9929 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Dafürstimmen, aber einer großen Anzahl von Gegenstimmen ist die Drucksache 7/9929 nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist zur Verbesserung der Mobilität mit Sachsen (ÖPNV-für-alle-Gesetz) der Fraktion DIE LINKE Ich will aber nicht falsch verstanden werden. Natürlich will ich jetzt nicht alle Autos abschaffen, aber ich möchte vor allem die Alternativen stärken. Dass die Alternativen gerade hier in Sachsen fehlen, das hat die ÖPNV-Strategiekommission in der letzten Legislatur nochmals deutlich dargelegt. Knapp 50 % der Einwohner – das sind fast zwei Millionen Sächsinnen und Sachsen – haben keinen Anschluss an den ÖPNV. Das ist vor allem im ländlichen Raum so und ist ein massives Problem. Das jetzt neu eingeführte 9-Euro-Ticket, das seit gestern gilt, und auch der Run auf dieses Ticket, dass sich wirklich viele Menschen gekauft haben, zeigt, dass die Menschen Lust haben auf ÖPNV. Die Bevölkerung möchte mit Bus und Bahn fahren. Aber es ist oftmals viel zu teuer, unzuverlässig und gerade im ländlichen Raum auch oft nicht vorhanden. Ich sagte gerade, 50 % haben keinen Anschluss. Genau deshalb legen wir Ihnen heute hier diesen Gesetzentwurf vor, den ÖPNV-für-alle-Gesetzentwurf. Er enthält im Wesentlichen fünf Punkte, die zu einem Paradigmenwechsel in der öffentlichen Nahverkehrspolitik führen sollen. Wir wollen, dass ÖPNV einen Vorrang bekommt bei der Finanzierung von Verkehrsleistungen und auch beim Ausbau. Es soll also zuerst die Straßenbahnlinie im Fokus stehen, bevor die Straße weiter ausgebaut wird. Wir wollen eine Steigerung der Attraktivität des ÖPNV und den MIV etwas zurückdrängen. Wir wollen, dass der öffentliche Nahverkehr keine freiwillige Aufgabe der Kommunen mehr ist, sondern eine Pflichtaufgabe wird, ähnlich wie Feuerwehr, Bildung oder Kitas. Wir wollen, dass es wirklich eine Verpflichtung wird, den ÖPNV in den Kommunen einzuführen. Zweitens finden wir: Mobilität ist ein Menschenrecht. Wir sehen im ÖPNV vor allem eine große soziale Funktion. Wir sagen deshalb auch, dass Kinder, Jugendliche und Menschen mit geringem Einkommen einen Rechtsanspruch auf einen kostenfreien ÖPNV haben sollten. Wir würden uns dann auch diese ganze ewige Diskussion um das Bildungsticket, AzubiTicket, die Tickets für Freiwilligendienst-Leistende und ähnliches ersparen, indem wir sagen: Diejenigen, die noch kein Auto fahren können, weil sie noch nicht 18 sind, aber trotzdem zur Schule – wir hatten ja heute Morgen die Schuldiskussion – und lange Wege in Kauf nehmen müssen, weil viele Schulen in der Vergangenheit geschlossen wurden, können nichts dafür. Sie müssen natürlich mit dem ÖPNV fahren. Der soll gefälligst für die Kinder und Jugendlichen hier in Sachsen kostenfrei sein. Wir sagen aber auch, dass der ÖPNV auf Familien und auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sein sollte. Das heißt, die Fahrzeuge müssen entsprechende Kapazitäten haben. Darauf sollte mehr der Fokus gelegt werden. Auch das Beschwerdemanagement muss in Sachsen endlich so gestaltet werden, dass Nutzerinnen und Nutzer bestimmte Rechte haben, ähnlich wie das in anderen Bundesländern schon heute der Fall ist. Hier in Sachsen gibt es so etwas zentral noch nicht. Drittens wollen wir die Grundlage für eine Verkehrswende an sich schaffen, indem wir sagen: Wir brauchen Mindestbedienstandards. Das heißt – abgeschaut aus dem Modell der Schweiz, wo auf fast jeden Berg, in fast jedes Dorf eine regelmäßige ÖPNV-Verbindung fährt –: So etwas brauchen wir in Sachsen auch, und zwar gesetzlich geregelt. Auf gesetzlicher Grundlage soll es eine Mobilitätsgarantie, einen Mindestbedienstandard geben: ab 500 Einwohnern im 2- Stunden-Takt, ab 1 000 Einwohnern im 1-Stunden-Takt und ab 10 000 Einwohnern im Halbstundentakt zur nächsten SPNV-Verbindung oder dem Gemeindezentrum. Genau das brauchen wir: einen angebotsorientierten ÖPNV, damit wir aus dem Teufelskreis des jetzt bedarfsorientierten ÖPNV herauskommen. Wo kaum Leute mit dem ÖPNV fahren, wird die Verbindung eingestellt. Dieser Teufelskreis soll gebrochen werden, indem wir wieder Angebote schaffen, Alternativen zum Auto. Viertens wollen wir Schluss machen mit dem Tarif- und Zuständigkeitswirrwarr, der auch in Sachsen mit den fünf Verkehrsverbünden gilt. Wir wollen, dass Fahrpläne natürlich noch regional gestaltet und vor Ort ausgearbeitet werden. Wir wollen aber auch, dass es endlich einen Landesnahverkehrsplan gibt, bei dem das Verkehrsministerium erstmals etwas in der ÖPNV-Verkehrspolitik zu sagen hat. Das ist derzeit im Grunde gar nicht der Fall. Jede Kleine Anfrage zu einem Gesetz wird ständig damit beantwortet, dass der sächsische Verkehrsminister nicht zuständig sei. Das wollen wir ändern. Wir wollen uns als Freistaat hierfür verantwortlich zeigen. Deshalb soll es beim Thema Vergabe Qualitätskriterien geben. Es soll nicht mehr so sein, dass es solche Mittelalterzüge, wie zwischen Chemnitz und Leipzig, gibt, wo irgendwelche kommunalen Verkehrsverbünde immer nur den billigsten Anbieter nehmen, auch deshalb, weil sie zu wenig Geld vom Freistaat bekommen. Wir wollen, dass es Mindestqualitätskriterien gibt, WLAN, Barrierefreiheit, Service. Das ist derzeit noch nicht der Fall. Dafür setzen wir uns aber ein. Ja, perspektivisch wollen wir erst einen sachsenweiten und dann – noch weitergedacht – einen Mitteldeutschen Verkehrsverbund mit den Bundesländern Thüringen und Sachsen-Anhalt. Ich denke, das ist etwas, wofür wir streiten und uns einsetzen sollten. Ein letzter Punkt. Natürlich kostet das Ganze Geld. Wir wollen, dass der ÖPNV eine Pflichtaufgabe für die Kommunen wird. Das heißt natürlich, dass die Kommunen entsprechende finanzielle Leistungen aus dem Freistaatshaushalt bekommen. Da sehen wir als ersten Punkt, dass die Regionalisierungsmittel endlich komplett eins zu eins an die jetzigen Verkehrsverbünde weitergegeben werden sollen. Wir wollen aber auch, dass eigenes Haushaltsgeld für die Schülerbeförderung für die Investitionen benutzt wird. Wir wollen den Kommunen die Möglichkeit geben, alternative Finanzierungsmodelle auszuprobieren, bei denen zum Beispiel größere Unternehmen, wie zum Beispiel Einkaufszentren, die an großen ÖPNV-Knotenpunkten liegen, mit zur Finanzierung des ÖPNV beitragen, weil sie etwas davon haben, wenn es gute Verbindungen gibt, die vorher der Staat organisiert hat. Ich denke, da lassen sich noch einige Millionen einnehmen, um den ÖPNV insgesamt zu verbessern. Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss und später im Plenum zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Böhme sprach für die Fraktion DIE LINKE. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Freistaat Sachsen (ÖPNV-für-alle-Gesetz) an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – federführend –, an den Ausschuss für Inneres und Sport sowie den Haushalts- und Finanzausschuss – mitberatend – zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Da sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist die Überweisung beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Bevor ich in den nächsten Tagesordnungspunkt einsteige, möchte ich darauf hinweisen, dass die Unruhe wieder etwas zugenommen hat. Sie können natürlich in den Bankreihen Gespräche führen. Diese sollten aber in der entsprechenden Lautstärke stattfinden. Wenn das nicht möglich ist, dann haben wir eine Lobby. Dort können längere und lautere Gespräche geführt werden. Tagesordnungspunkt Wirtschaftliche Attraktivität Innovation, Gründung und Drucksache 7/9874, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zuerst das Wort der Fraktion CDU, Herrn Kollegen Hippold. Bitte schön, Herr Kollege.

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Jan Hippold CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Innovationen sind das Herzstück jeden wirtschaftlichen Erfolgs und nicht aufzuhalten. In zehn bis 20 Jahren werden Produkte und Dienstleistungen unsere Welt bestimmen, die wir uns heute noch gar nicht vorstellen können. Wichtig ist für uns dabei, ob neue Ideen und Technologien hier in Sachsen entwickelt und vor allem marktreif gemacht werden oder ob dies in Berlin, Austin oder Tel Aviv passiert. Klar ist: Auch wenn jede Unternehmensgründung wichtig für unseren Freistaat ist, so konkurrieren wir gerade in den besonders innovativen digitalen Technologiefeldern längst mit verschiedenen Regionen in Deutschland, in den USA und weltweit um die klügsten Köpfe und die besten Ideen. Ehrlich gesagt, sehe ich da, wie wir in Deutschland und im Freistaat Sachsen auf vielen Gebieten immer weiter abgehängt werden. Das geht los mit großen Innovationstreibern, die aufgrund unklarer politischer Positionierungen in Nachbarländer und Nachbarbundesländer abgeworben werden, und reicht bis hin zu strukturellen Problemen, die es kleinen Start-ups immer noch schwer machen, hier bei uns wirklich erfolgreich Fuß zu fassen und wachsen zu können. Hinzu kommen die negativen Auswirkungen der CoronaPandemie und die globalen Effekte des russischen Überfalls auf die Ukraine, die das Gründungsgeschehen in Sachsen und in Deutschland weiter hemmen, was auch die deutschlandweiten Zahlen belegen. So ging die Gründungstätigkeit in Deutschland im Jahr 2020 stark zurück. Mit 537 000 Existenzgründungen haben sich 68 000 Menschen weniger selbständig gemacht als noch im Jahr 2019. Das entspricht einem Minus von gut 11 %. Die Gründungsquote ist auf 104 Gründungen je 10 000 Menschen im Alter von 18 bis 64 Jahren gefallen – nach 117 im Jahr 2019. Die Zahl der Vollerwerbsgründungen ging im Jahr 2020 um 12 % auf 201 000 zurück. Das ist ein neuer Tiefpunkt. Die Zahl der Nebenerwerbsgründungen fiel ebenfalls um 11 % auf 336 000. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Standorts Sachsen stärken – Transfer zukunftsfest gestalten CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD Der Ausbruch der Coronakrise hat die Bedingungen für Gründer in Deutschland somit grundlegend verändert. Mit den ersten Corona-Beschränkungen im Frühjahr 2020 wurde klar, dass die Pandemiebekämpfung harte, wenig planbare Maßnahmen verlangt. Das hat die wirtschaftliche Unsicherheit massiv erhöht, und der Start vieler Gründungen – laut aktuellen Umfragen waren es mehr als ein Drittel – wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Gleiches gilt nun für die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Unsicherheiten bei der Energie- und Materialversorgung sowie die steigende Inflation. Natürlich wirken sich die bekannten Krisen auf die Gründungstätigkeiten in den Bundesländern – je nach den verschiedenen Stärken und Schwächen – unterschiedlich aus. Der Freistaat Sachsen ist nach den neuesten Rankings in Bezug auf die Zahl der Gründungen – immerhin – von Platz 11 im Jahr 2018 auf Platz 9 im Jahr 2020 aufgestiegen. Hier sehen wir bereits gut, dass unsere starke mittelständische Wirtschaftsstruktur sowie alle Maßnahmen der letzten Jahre zur Förderung von Gründern, von den Vernetzungen durch unsere sächsischen Gründernetzwerke über den InnoStartBonus bis hin zur Bereitstellung von Venture Capital Früchte tragen. Klar ist aber auch, dass das längst noch nicht ausreicht; denn je mehr sich Innovationen in ein ortsunabhängiges digitales Umfeld verlagern, desto stärker profitieren die Gründungsleuchttürme mit den besten Voraussetzungen für junge Unternehmen. Unser bisheriger sächsischer Wettbewerbsvorteil als etablierter regionaler Technologiecluster ist dann für viele digitale Start-ups nicht mehr so ausschlaggebend für die Standortwahl wie für traditionelle, produktionsorientierte Unternehmen. Aus diesen Gründen – das liegt mir persönlich besonders am Herzen – ist es jetzt wichtig zu schauen, welchen Einfluss unsere Initiativen zur Start-up-Förderung der vergangenen Jahre in Sachsen hatten, wie sich die aktuellen Krisen genau auf unser Start-up-Ökosystem auswirken, und daraus abzuleiten, was nun für unsere Gründerinnen und Gründer zu tun ist. Anhand einer deutschlandweiten Umfrage lassen sich erste potenzielle Handlungsoptionen erkennen. Die Qualität der Infrastruktur, Beratungsangebote, Schutz geistigen Eigentums, Gründerimage und freier Marktzugang wurden mit den Durchschnittsnoten gut bis befriedigend bewertet. Der Zugang zu öffentlichen Fördermitteln, Kreditverfügbarkeit, Zugang zu Venture Capital, gesetzliche Regelungen, steuerliche Belastungen, Engagement der Politik, Berichtspflichten und das Bildungssystem wurden hingegen nur mit den Durchschnittsnoten befriedigend bis ausreichend bewertet. Mit unserem Antrag ersuchen wir die Staatsregierung deshalb, besonders die kritischen Bereiche der Start-up-Finanzierung, des Wissenstransfers und der Vernetzung in Sachsen zu beleuchten. Wir fordern die Erweiterung der sächsischen Gründungsstrategie, die endlich auch die vielen praktischen Probleme der Gründerinnen und Gründer angehen muss. Dazu gehören die Implementierung von Business Angels, die in vielen Vorzeigeregionen übrigens längst an der Tagesordnung ist, aber auch die Verbesserung des Zugangs zu privatem Venture Capital und der flüssige Transfer von Wissen zwischen Wissenschaft, Mittelstand und wirtschaftlichem Nachwuchs. Außerdem – auch das muss ich immer wieder betonen – legen wir einen Fokus auf das Thema, das wir als CDU seit Jahren predigen: die Vereinfachung bürokratischer Strukturen, vereinfachte Antragsverfahren durch Digitalisierung, verbesserte Antragsmodalitäten für Förderung und niederschwellige Beratungsangebote, damit wir im Freistaat Sachsen eine positive Willkommens- und Innovationskultur für Gründer schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten, dass Sachsen der attraktivste Standort für Gründer in Deutschland wird; denn nur dann werden wir auch international mithalten können. Dafür müssen wir alle Gründungen passgenau fördern – vom Bäcker über den Anbieter digitaler Schulungs-Apps bis hin zum Hersteller hochtechnologischer Medizintechnik. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es jedoch höchste Zeit, einen noch stärkeren Fokus auf die Gründungspolitik zu legen. Wir müssen diese dringend so ausrichten, dass, erstens, Innovationen zielführend durch Venture Capital unterstützt werden können, ohne dass Gründer zwischendurch den Glauben an ihre Ideen verlieren, zweitens, eine Vernetzung mit etablierten Unternehmen und Forschungseinrichtungen für gemeinsame Projekte zur Förderung des mittelständischen Technologietransfers möglich wird und, drittens, neue Investitionen unbürokratisch und nachvollziehbar in die sächsische Forschungslandschaft eingebettet werden können, um noch mehr marktfähige Innovationen made in Saxony zu etablieren. Mit anderen Worten: Wir müssen dringend die wirtschaftliche Attraktivität des Standortes Sachsen für Gründerinnen und Gründer stärken. Das gilt besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen, aber auch der mittelfristigen technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umwälzungen. Gründerpolitik darf nicht nur als Randbemerkung der sächsischen Wirtschaftspolitik verstanden werden, sondern in einer Zeit des Wandels stellt sie die Grundlage für die wirtschaftliche Zukunft Sachsens dar. Denn nur wenn die Innovationen der Zukunft auch weiterhin aus Sachsen kommen, werden wir unseren Wohlstand langfristig sichern können. Daher bitten wir herzlich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hippold sprach für die CDU-Fraktion. Kollege Liebscher spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sachsens Innovationsförderung braucht sich im Bundesvergleich nicht zu verstecken. Investitionen in Forschung und Entwicklung liegen hier bei 3 % des BIP. Wir haben herausragende Forschungsinstitute und schmücken uns mit stetig steigenden Ausgaben in der Technologieförderung. Aber wir sehen auch, dass Sachsen bei der Standortwahl im bundesweiten Vergleich des Startup Monitors 2021 nur auf Platz 8 landet. Um unsere Potenziale flächendeckend ausschöpfen zu können, haben wir also noch einiges zu tun. Der Antrag macht den Aufschlag, unser Gründungsökosystem in Sachsen zu modernisieren und zu stärken. Dafür soll die Unternehmensgründungsstrategie umfangreich erneuert sowie eine Transferstrategie angeschlossen werden. Das sächsische Gründungsgeschehen soll analysiert, staatliche Fördermodelle evaluiert und der Anschluss an Bundesprogramme verbessert werden. Zudem setzen wir mit diesem Antrag Schwerpunkte zur Erneuerung der Gründungsförderung aus europäischen Mitteln im Zusammenspiel von ESF Plus, JTF und EFRE, die derzeit überarbeitet wird. Werte Damen und Herren! Ja, Start-ups sind sexy. Auch BÜNDNISGRÜNE lieben Start-ups; das kann ich nicht leugnen. Wir wollen innovative Gründungen im Freistaat anziehen. Das erfordert die Etablierung zeitgemäßer Finanzierungsmodelle, die Anreizung von Venture Capital für Start-ups und auch die Zusammenarbeit mit Akzeleratoren braucht eine Frischzellenkur. Aber – auch das gehört zum Gesamtbild – BÜNDNISGRÜNE finden auch Existenzgründungen von Handwerk und Dienstleistungen äußerst sexy. Kleine Unternehmen charakterisieren unser Land. Sie sichern Ausbildung, leisten Integrationsarbeit und bespielen regionale Wertschöpfung. Sie sind es, deren Mithilfe und Partnerschaft wir für die Umsetzung der Transformation so dringend brauchen. Sie bringen die Solarpanels auf das Dach und sie sanieren unsere Häuser. Wir als BÜNDNISGRÜNE wollen daher vor allem die Förderung neuer Geschäftsideen diverser aufstellen. Wir wollen, dass hier eine Gründungslandschaft prosperieren kann, die ein breites Spektrum von Branchen und regionaler Spezifika abdeckt; denn unsere regionalen Gegebenheiten beeinflussen die Unternehmensformen vor Ort. Während die technologischen Forschungen große Strahlkraft in den Ballungsräumen entwickeln, bieten die Regionen Chancen durch Freiraum und günstige Lebensbedingungen. Wir als BÜNDNISGRÜNE legen daher Wert auf die Förderung der regionalen Verteilung von Gründungen. Etablierte Landesmaßnahmen für die Gründungsstipendien und InnoStartBonus sollen verstärkt die regionale Breite von Existenzgründungen ansprechen. Das, was wir als BÜNDNISGRÜNE in dieser Koalition bisher leider nicht erreichen konnten, ist unsere Forderung, mit einer Meistergründungsprämie den Weg ins eigene Unternehmen zu sichern. Dafür werden wir weiterhin werben; denn es ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der volkswirtschaftlichen Ratio. Menschen mit allen sozialen Hintergründen müssen die Möglichkeit haben, ihre Unternehmen aufzubauen. Ein weiteres Kernanliegen bündnisgrüner Politik wird im Rahmen dieses Antrags relevant: Die Förderung von Gründerinnen wird weiter ausgebaut. Frauen gründen noch immer weit weniger als Männer; allerdings erfolgreicher – wenn sie gründen. Das liegt zum einen an den strukturellen Voraussetzungen, zum anderen an dem Bedarf an branchenspezifischer Diversität der Gründungsförderung. Wir wollen einerseits strukturell den Weg ebnen und mehr Entwicklerinnen technologische Gründungen ermöglichen; gleichzeitig wollen wir aber die Förderlandschaft in Sachsen so aufstellen, dass sie die Bedarfe weiblichen Gründungsverhaltens reflektieren. So verzeichnen wir überdurchschnittlich mehr Gründerinnen in sozialen und ökologischen Feldern. Dementsprechend ist im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung das ESF-Plus-Förderprogramm zur Gründerinnenförderung in Arbeit. Wie ich gestern bereits ausführlich darlegte, liegt uns BÜNDNISGRÜNEN im Bereich der Unternehmensgründung die Nachhaltigkeit als Geschäftsmodell am Herzen. Ökologische Nachhaltigkeit gereicht zum Wettbewerbsvorteil; ja, ich möchte sagen, inzwischen zählt sie zu einer der Kernvoraussetzungen des unternehmerischen Erfolgs. Auch das Einspielen von Kredit- und Fördermitteln ist davon abhängig, ob ein Unternehmenskonzept zukunftsfähig ist. „Zukunftsfähig“ heißt: Wir produzieren klimaneutral und setzen auf Kreislaufwirtschaft. Ich möchte Ihnen ein weiteres Anliegen verraten, das mir sehr am Herzen liegt. Wir müssen von unseren innovativen Unternehmen und Start-ups auch eines verlangen: faire Arbeitsbedingungen von Anfang an; nur hip zu sein wie Musk allein reicht uns BÜNDNISGRÜNEN nicht aus. Wir verlangen von unseren Unternehmen auch soziale Arbeitsbedingungen und Tarifbindung. (Unruhe) Die Wirtschaftsförderrichtlinien des Landes sind entsprechend an Kriterien der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit zu binden. Das haben wir bereits im letzten Haushaltsverfahren beschlossen. Darauf werden wir auch weiterhin bestehen. Neben den Maßnahmen, die wir im Antrag aufführen, um europäische Gelder und Landesstrukturen neu aufzustellen, wollen wir das Mittel der öffentlichen Vergabe nutzen, um gezielt Innovationen zu ermöglichen und auszureizen; auch hier gekoppelt an soziale und ökologische Kriterien. (Unruhe) In diesem Sinne möchte ich Sie um die Zustimmung zu unserem Antrag bitten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Beifall des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Liebscher sprach trotz Unruhe für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass die Unruhe wieder zunimmt. Wenn Sie längere Gespräche führen wollen, die etwas lauter als normal sind, dann bitte ich, diese draußen zu führen. Ich übergebe jetzt das Wort an die SPD-Fraktion, Herrn Kollegen Homann.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen steht vor der größten industriellen und wirtschaftlichen Veränderung der letzten 30 Jahre. Die Digitalisierung, die Demografie und die Dekarbonisierung werden vieles in unserer Gesellschaft verändern, und wir müssen einige Dinge neu denken, wenn wir in unserer Wirtschaft weiter sicher vorankommen wollen. Das bedeutet, dass die wirtschaftliche Landkarte in Europa und in Deutschland neu geschrieben wird. Deshalb ist es wichtig, dass wir Innovationen in den Fokus unserer Politik stellen. Dies tun wir heute mit einem Blick auf das Gründungsgeschehen in Sachsen. Warum tun wir das? – Weil wir – so sagt es bereits der Titel unseres Antrags – die wirtschaftliche Attraktivität des Standortes Sachsen stärken wollen. Eine innovative Start-up-Szene gehört unzweifelhaft dazu. Der Freistaat Sachsen hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung in der Start-up-Szene gewonnen. Das liegt nicht allein an den zwei Digital Hubs des Bundes in Leipzig und in Dresden als wichtige Knotenpunkte für Gründer, Innovatoren und etablierte Unternehmen, sondern das liegt an einer ganzen Reihe von Strategien und Konzepten, Unterstützungsangeboten, Netzwerken und Förderprogrammen, die wir in Sachsen bereits auf den Weg gebracht haben, um Gründerinnen und Gründer diesbezüglich zu unterstützen. Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Wirtschaft steht, wie unsere gesamte Gesellschaft, vor einem Modernisierungsjahrzehnt. Wir müssen jetzt die Weichen für die kommenden Jahre stellen. Heute müssen wir Entscheidungen treffen, damit unsere Wirtschaft, damit unser gesamtes Land in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt und wir national und international bestehen können. Gerade wir Sachsen wissen doch, was Transformationsprozesse bedeuten und wie man sie meistert. Gerade wir Sachsen wissen, wie wichtig es ist, Antworten auf neue Herausforderungen zu geben. Wir haben jetzt die Chance auf einen Vorsprung Ost. Dazu gehört nicht nur die Transformation in der Energiebranche oder in der Industrie, sondern dazu gehört vor allem, unsere Gründerinnen und Gründer stark zu machen. Sie sind unsere Innovationstreiber, sie bringen uns voran; denn ohne Innovation herrscht Stillstand. Ohne Innovation gibt es keine Weiterentwicklung, und dann wird Sachsen abgehängt. Wir wollen das Gegenteil von Stillstand, wir wollen Innovationen fördern. Klar ist auch, wenn sich die Zeiten ändern, müssen wir unsere Gründerförderungen an die neuen Rahmenbedingungen anpassen. Eines ist in jedem Fall richtig: Heute wird anders gegründet, als das noch vor zehn Jahren der Fall war. Lassen Sie mich deshalb drei Punkte herausgreifen, die mir besonders wichtig sind: Erstens. Wir wollen unsere Unternehmensgründungsstrategie fortschreiben. Hierbei muss es nicht nur darum gehen, die Ergebnisse der Evaluation, die wir ebenfalls mit diesem Antrag anstreben, einfließen zu lassen, sondern es geht darum, eine ganzheitliche Strategie zur Etablierung, die eng mit den Innovationsstrategien verknüpft wird und anschlussfähig an andere Strategien und Programme ist, zu fahren. Zweitens. Wir wollen unsere Gründer- und Innovationsplattform futureSAX stärken, denn mittlerweile hat sich futureSAX, vor allem durch tatkräftige Unterstützung des Wirtschaftsministeriums und des Sächsischen Landtags, zur zentralen Plattform für Innovation im Freistaat Sachsen entwickelt. Im Jahr 2018 wurde futureSAX zu einer GmbH umgewandelt und auf ein festes, tragfähiges Fundament gestellt. Jetzt ist es an der Zeit, dort auch einen Aufsichtsrat zu installieren, wobei wir darauf achten wollen, dass dieser geschlechtergerecht besetzt wird. Das bringt mich zu meinem dritten Punkt: Wir wollen vor allen Dingen die Rahmenbedingungen für Gründerinnen verbessern. Ich als Landesvorsitzender der SPD fahre nunmehr seit über 200 Tagen durch den Freistaat Sachsen und besuche innovative Unternehmen. Ich stelle fest, dass es dort, wo Frauen beschäftigt sind, besonders viel Innovation gibt. Das zeigt sich nicht zuletzt an der großen Beteiligung beim Sächsischen Gründerinnenpreis. Mit dem im Jahr 2018 von Petra Köpping eingeführten Gründerinnenpreis werden jährlich Gründerinnen für ihre besonderen Leistungen ausgezeichnet. Ziel war und ist es, Existenzgründungen von Frauen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen und das gründerinnenfreundliche Klima in Sachsen noch weiter zu verbessern. Das heißt aber auch, dass wir schauen wollen, wie wir unsere Beratungsangebote und Förderprogramme weiter verbessern können. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir blicken in Sachsen auf eine erfolgreiche Gründerszene. Wir haben eine ganze Reihe von attraktiven Förderprogrammen, wie etwa den InnoStartBonus und den Technologiegründerfonds. Wir haben eine lebendige Kultur- und Kreativwirtschaft, die ebenfalls innovativ Dinge vorantreibt und seit einigen Jahren auch auf Cross Innovation setzt, zum Beispiel die Verbindungen zwischen dem Handwerk und der Tourismusbranche. All diese innovativen Menschen brauchen wir in Sachsen, um im Modernisierungsjahrzehnt nach vorn zu kommen. Wir brauchen Gründerinnen und Gründer, um den Vorsprung Ost nach Sachsen zu holen und dafür zu sorgen, dass er hierbleibt. Dafür brauchen wir nicht nur die bewährten Instrumente, sondern wir müssen sie auch nachschärfen, ausbauen und auf die Höhe der Zeit bringen. Diesen Anspruch formulieren wir mit diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Homann sprach für die SPD-Fraktion. Nun spricht Kollege Beger für die Fraktion der AfD.

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Mario Beger AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten bereits gestern einen Antrag von der Kenia-Koalition zu Sozialunternehmen. Heute haben wir einen Antrag zum Gründergeschehen im Freistaat Sachsen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es ist wirklich schade, dass Sie keine Anträge mit konkreten Forderungen hinbekommen. Stattdessen soll die Regierung erst Fragen beantworten und dann in freier Regie etwas zum Thema vorlegen. (Beifall bei der AfD) Aber gut; lassen Sie mich trotzdem auf ein paar Punkte aus Ihrem Antrag eingehen. Zunächst möchten Sie wissen, wie sich das Gründergeschehen im Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2017 entwickelt hat. Dem KfW-Gründungsmonitor 2020 wäre zumindest zu entnehmen gewesen, dass der Freistaat Sachsen bundesweit den elften Platz belegt und sich damit um zwei Platzierungen verschlechtert hat. Bezüglich unserer Kleinen Anfrage nach der Entwicklung von Existenzgründungen hieß es von der Regierung nur – ich zitierte –: „Existenzgründungen werden in der amtlichen Statistik nicht erfasst.“ Wenn dem so ist, dann führt Ihre Frage zum Gründergeschehen wohlwissend ins Leere. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Oder wir wurden bei der Beantwortung unserer Frage schlichtweg belogen. Wir werden sehen, was am Ende der Debatte dabei herauskommt. Außerdem wollen Sie berichtet haben, wie sich das Gründungsverhalten im Freistaat Sachsen geschlechterspezifisch verteilt. – Wenn wir von Männlein und Weiblein ausgehen, dann sehen wir, dass der Anteil von Frauen bei den Betriebsgründungen zwischen 15 und 20 % lag. Im Umkehrschluss betrug das Betriebsgründungsverhalten bei Männern rund 80 bis 85 %. Auch hier hätten Sie etwas recherchieren dürfen. Doch wir bieten Ihnen die Beantwortung Ihrer Fragen auch gern als Service an. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Schließlich wollen Sie wissen, welche Förderprogramme des Freistaates seit dem Jahr 2017 zur Unterstützung der Gründerinnen und Gründer in Sachsen bestehen. – Mich würde vielmehr interessieren, welche Programme heute bereits ausgeschöpft sind und was im kommenden Doppelhaushalt für die Förderung von Existenzgründungen vorgesehen ist; denn wenn wir neue Existenzgründungen effektiv unterstützen wollen, dann müssen wir den Blick nach vorn richten. Die bisherigen Förderprogramme des Freistaates zur Existenzgründung lassen sich ohne Weiteres googeln. Lassen Sie mich Ihren Punkt I zusammenfassen. Vieles von dem, was sie als Bericht anfordern, ist bereits bekannt. Anderes ist schlichtweg nicht erfasst. Der Punkt I hat also kaum Mehrwert. Er schadet jedoch auch nicht. Wenn das Gründungsgeschehen im Freistaat Sachsen endlich in den Fokus gerückt werden soll, finden wir das sehr positiv. Auch wir unterstützen Gründungen und Ausgründungen, allerdings mit konkreten Anträgen im Plenum, beispielsweise den Antrag zu Mehrausgaben für die Gründungsförderung. Werte Kollegen! In Punkt II Ihres Antrages folgt dann Ihr Ersuchen. Viel Prosa, leider wenig Konkretes. Sie ersuchen, die Unternehmensgründungsstrategie des Freistaates aus dem Jahr 2013 zu novellieren. Sie ersuchen, Maßnahmen zu ergreifen, um bestehende Transferstellen in Sachsen als Verbindung herzustellen. Sie ersuchen, Maßnahmen zu ergreifen, um eine bessere Verknüpfung von Forschungs- und Gründungsförderung herzustellen. Da fragt man sich: Welche Maßnahmen sollen denn ergriffen werden und wo bleibt die Umsetzungsidee? Für eine Regierungsfraktion, die von der Opposition immer die Problemlösung auf dem Silbertablett einfordert, sind Ihre Ersuchungswünsche ziemlich mager. Da Sie sich nun offensichtlich das erste Mal mit dem Thema Gründungsförderung auseinandersetzen – was gut ist –, will ich mit meiner Kritik nicht zu scharf sein. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Das zarte Pflänzchen soll ja wachsen. Deshalb zum Schluss ein paar konkrete Tipps für eine bessere Gründerförderung: Sie sollten die Gründernetzwerke an den Hochschulen verstetigen und Geld im Doppelhaushalt dafür bereitstellen. (Staatsminister Martin Dulig: Das machen wir seit 2008!) Sie sollten endlich steuerliche Belastungen senken, Berichtspflichten abbauen und den Zugang zu Wagniskapital und Krediten verbessern, was durch staatliche Darlehen und Bürgschaften durchaus gewährleistet werden kann. (Staatsminister Martin Dulig: Machen wir!) Einmal über den eigenen Tellerrand hinausgeschaut: Ein schlagkräftiges Informationsportal rund um die Start-upSzene nach Schweizer Vorbild würde den Freistaat aufwerten. (Staatsminister Martin Dulig: Schauen Sie einmal auf der futureSAX-Seite nach!) Werte Kollegen! Ihre Initiative richtet den Blick auf ein wichtiges Ziel, nämlich die Gründungsbereitschaft im Freistaat Sachsen zu stärken. Leider vermissen wir bei Ihrem Antrag eine gewisse Ernsthaftigkeit, die sich in klaren Forderungen ausdrücken würde. So bleibt es bei dem Versuch, das Thema irgendwie zu bespielen. Das reicht uns jedoch nicht für eine Zustimmung. Deshalb werden wir uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Staatsminister Martin Dulig: Schade!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Beger sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht Herr Kollege Brünler für die Fraktion DIE LINKE.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sage es gleich zu Beginn: Der wirklich große Wurf ist dieser Antrag in unseren Augen nicht. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Auch wenn das Thema wichtig ist – meine Vorredner haben es bereits dargestellt –, so stellt sich doch die Frage, was Sie eigentlich genau beantragen, wenn man sich den Wortlaut des Antrages ansieht; denn darauf kommt es letztendlich an – und nicht auf die Einbringungsreden. Zunächst soll die Staatsregierung Bericht erstatten. Vor dem Hintergrund der dafür gesetzten Fristen ist es naheliegend, dass die Ergebnisse dieses Berichtes in die Aufstellung des neuen Doppelhaushaltes einfließen sollen. Dann wäre es jedoch vermutlich sogar besser gewesen, Sie hätten das, was Sie wissen wollen, in eine Große Anfrage gekleidet. Das hätte Ihnen zwar mehr Arbeit gemacht, doch wir hätten die Ergebnisse dann im Plenum diskutieren können. Letztlich geht es um die strategische Aufstellung für die Zukunft. Damit sind wir bereits bei dem zweiten Kernpunkt Ihres Antrages. Ihnen ist aufgefallen, dass die Unternehmensgründungsstrategie des Freistaates noch von einem FDP-Wirtschaftsminister stammt, welcher seit acht Jahren nicht mehr im Amt ist. Man kann durchaus als Kritik am derzeitigen Wirtschaftsministerium lesen, dass es hier an strategischer Weitsicht fehlt. Doch die Forderung, die Staatsregierung solle sich nun irgendwie eine Strategie ausdenken, ist dann doch sehr dünn. Sehr viel geistige Vorleistung haben Sie nicht investiert, zumal die von Ihnen zur Untersetzung formulierten Unterpunkte sich grob vereinfacht folgendermaßen zusammenfassen lassen: Wir machen alles ähnlich wie bisher, nur besser und mit einer anderen Marketingstrategie. Ansonsten sind die Forderungen in Ihrem Antrag leider wenig konkret. Auf Punkt II.2 möchte ich dennoch etwas genauer eingehen; denn er beschreibt tatsächlich ein zentrales Problem. Ein Stück weit knüpft er auch an die gestrige Aktuelle Debatte zum Forschungsstandort Sachsen an; denn wenn aus der guten Arbeit unserer Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen neue Unternehmen oder gar lokale Wirtschaftscluster wachsen sollen, dann müssen sie in eine vernünftige Förderungslandschaft eingebunden sein. Start-ups benötigen oftmals mehrere Jahre, um aus einer Technologie ein tragfähiges Unternehmenskonzept und ein marktreifes Produkt zu entwickeln. Für die Zeit, in der Betriebskosten und oftmals auch Mitarbeiterlöhne auflaufen, ohne dass es nennenswerte Einnahmen gibt, gibt es Förderprogramme. Wir haben als Landtag die Gelder dafür beschlossen. Doch die Förderverfahren und -richtlinien der Verwaltung sind oftmals eher demotivierend und nicht selten Ursache für Frust bei jenen, denen eigentlich geholfen werden soll. Dabei geht es um mehr, als nur die Digitalisierung des SAB-Antragsverfahrens. Es geht grundsätzlich darum, wie die Verwaltung Richtlinien gestaltet. Ein überbürokratisiertes Verfahren wird nicht allein dadurch besser, dass man es digitalisiert. Im Gegenteil, die Digitalisierung muss Anlass sein, Verfahren und Entscheidungsprozesse zu hinterfragen und gegebenenfalls grundsätzlich neu zu denken. Wenn man wirklich neu denkt: Wer sagt eigentlich, dass es Risikokapital und stille Beteiligung nicht viel stärker von der öffentlichen Hand geben kann? Wenn wir von Sachsen als Innovationsstandort sprechen, dann muss es auch um eine gezielte Förderung von FuE in unseren bekanntlich meist eher kleinen Unternehmen gehen. Innovation meint dabei nicht nur das sprichwörtlich ganz große Rad aus der Hightech-Forschung. In vielen unserer kleinen und mittelständischen Betriebe geht es bei FuE nicht um Risiko- und komplexe Grundlagenfragen. Es geht um eher kleine, aber sehr kluge Ideen nah an Alltagsproblemen, die zu ihrer Ausformulierung jedoch Zeit- und Entwicklungsaufwand benötigen. Mit bereits vergleichsweise geringen Summen aber zu praxisnahen Förderbedingungen kann in diesem Bereich oft sehr viel erreicht werden. Wir brauchen endlich eine Vereinfachung und Zusammenfassung der sächsischen Unternehmensförderungslandschaft. In dieser Intention und vor dem Hintergrund, dass es natürlich das Recht des Parlaments ist, Berichtsanträge zu schreiben und somit die Staatsregierung zu kontrollieren, werden wir Ihrem Antrag zustimmen – auch wenn wir ihn inhaltlich nicht für den großen Wurf halten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Wir könnten nun in eine zweite Rednerrunde einsteigen. – Ich sehe, es wird kein Redebedarf gemeldet. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Innovation, Gründen und Wissenstransfer sind wichtige Ziele unserer sächsischen Innovationsstrategie. Das Umfeld hat sich in den letzten Jahren nicht nur im Zuge der Corona-Pandemie, sondern auch spätestens seit dem Krieg in der Ukraine spürbar gewandelt. Wir sehen nun große Internetkonzerne, die neuartige Autos entwickeln, und Handelsplattformen, die an Börsenwert und Umsatz selbst breit aufgestellte Industriekonzerne weit hinter sich lassen. Immer mehr digitalisierungsgetriebene Geschäftsmodelle kommen ohne ein physisches Produkt aus. Im Zuge von Dekarbonisierung, Digitalisierung und Vernetzung werden die Karten regional und global neu gemischt. Hier ergeben sich neue Markt- und Wachstumschancen für sächsische Unternehmen und auch Start-ups, da diese dort weniger in Konkurrenz zu etablierten Unternehmen stehen. Viele bundesweite und international bedeutende Wirtschafts- und Technologietrends gestaltet Sachsen mit. Ob bei der Elektromobilität, der Wasserstoffwirtschaft, der künstlichen Intelligenz, dem Internet der Dinge oder dem Thema Dekarbonisierung – Sachsen hat sich zu einer europäischen Region der Halbleiterproduktion und Mikroelektronik entwickelt, die sich heute über Informations- und Kommunikationstechnologien hin zu Softwaretechnologien weiterentwickelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsen verfügt über eine außergewöhnlich gute Forschungslandschaft. Hier entstehen großartige Lösungen und Produkte, die darauf warten, Zugang zur Wirtschaft bzw. Industrie – und damit in den Markt – zu finden. Es gibt viele klein- und mittelständische Unternehmen, die große Innovationskraft besitzen und von äußerst engagierten Unternehmerinnen und Unternehmern geführt werden, und es gibt Start-ups, die mit innovativen Geschäftsmodellen und aktuellem Knowhow aufwarten können. Aber: Der Wettbewerb der Standorte und Unternehmen nimmt weiter zu, ebenso der Wettbewerb um die besten Köpfe. Umso wichtiger ist es, dass es gelingt, zu den wissenschaftlich, wirtschaftlich und technologisch führenden Regionen in Europa zu gehören. Dabei ist eine enge Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft unabdingbar. Wissenschaft und Wirtschaft sind in Sachsen eng und in vielfältiger Weise verbunden, und auch hier setzen wir neue Impulse. Mit der Validierungsförderung werden seit 2021 das Innovationspotenzial vielversprechender Forschungsergebnisse geprüft, nachgewiesen und bewertet sowie mögliche Anwendungsbereiche erschlossen. Die Förderung zielt auf einen für Unternehmen besser aufbereiteten Nachweis der wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten der Forschungsergebnisse. Mit der aus EU- und Landesmitteln finanzierten Technologieförderung unterstützen wir unter anderem die Zusammenarbeit in gemeinsamen Projekten von Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen, den direkten Technologietransfer sowie den Technologietransfer über Köpfe. Dazu zählen die Projektförderung im Bereich von Forschung und Entwicklung, der Technologietransfer, Transferassistenten, die InnoPrämie und Innovationsassistenten. Ich kann sagen, dass wir all diese bewährten EUfinanzierten Instrumente in der kommenden Förderperiode fortsetzen werden. Die Planungen und Gespräche laufen auf Hochtouren; aufgrund der Corona-Pandemie leider zeitlich verzögert. Sachsen ist im Bereich der Elektromobilität Vorreiter in Deutschland und ganz Europa. Bereits in diesem Jahr wird jedes zweite in Deutschland gebaute E-Auto bzw. jedes vierte in Europa gebaute Elektromobil aus Sachsen kommen. Mit dem Wasserstofftechnologiezentrum in Chemnitz wird Sachsen einen maßgeblichen Teil dazu beitragen, dass Deutschland weltweit Nummer 1 bei grüner Wasserstofferzeugung, bei der Infrastrukturnutzung und beim Wasserstoffhandel wird. Wir sind mittendrin, uns zu einer Region der Schlüsseltechnologien zu entwickeln. Wir schaffen eben damit einen Vorsprung Ost. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt ist die Zeit für eine neue Gründungsgeneration. Der digitale Wandel verändert althergebrachte Wertschöpfungsketten und bewegt ganze Branchen. Neue Technologien und digitale Dienste durchdringen die Industrie, den Dienstleistungssektor, den Handel und das Handwerk. Sie schaffen Raum für neue Geschäftsmodelle und damit auch für agile Start-ups, die Wachstumschancen erkennen und nutzen. Das Gründungsgeschehen, vor allem auch die Gründungsszene, hat sich im Freistaat Sachsen in den vergangenen Jahren durchaus positiv entwickelt; dabei ist es weniger die Zahl der Gründungen, sondern es sind vielmehr die Nachhaltigkeit, die Innovationskraft sowie das Wachstumspotenzial. Sachsen ist schon jetzt ein attraktiver Standort für Gründungen, und das wollen wir weiter ausbauen. Dies wissen auch die Gründerinnen und Gründer zu würdigen. Dresden und Leipzig haben als Gründungsstandorte in den letzten Jahren deutlich an Dynamik gewonnen und werden auch gegenüber dem nahen Berlin zu neuen Gründungs-Hotspots. Die Hälfte aller Gründungen in Ostdeutschland kommt aus Sachsen. Im Freistaat steht eine Vielzahl privater und öffentlicher Unterstützungen zur Verfügung. Exemplarisch nenne ich das Technologiegründerstipendium, die Gründungsberatung, die Gründungsinitiativen an Hochschulen, Darlehen, Bürgschaften oder Risikokapital wie der Technologiegründerfonds Sachsen. Aber es gibt sachsenweit eine Vielzahl weiterer öffentlicher und privater Unterstützer und Hilfen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Infrastruktur durch Inkubatoren oder Akzeleratoren. Seit 2008 fördern wir mit europäischen Mitteln Gründungsinitiativen an sächsischen Universitäten und Hochschulen. Ebenso stehen erfahrene Gründer und Unternehmer als Mentoren bei Wachstumsprozessen bereit. Unseren Instrumentenkasten dafür passen wir regelmäßig an. Seit Februar 2022 haben wir das einstige Modellprojekt mit dem Namen InnoStartBonus verstetigt und regional sowie branchenoffen ausgerollt. Das vom Sächsischen Landtag im Jahr 2018 initiierte Modellprojekt ist sehr erfolgreich verlaufen und erfreut sich stetig steigender Teilnehmerzahlen – man kann auch sagen: Teilnehmerinnenzahlen, denn der letzte Förderaufruf zeigte, dass 60 % aller Bewerbungen von Frauen gekommen sind. Das Instrument ergänzt bereits vorhandene Förderinstrumentarien für Gründungen, und wir wollen damit die Gründungsszene in Sachsen weiter beleben. Auch während der Coronakrise hat der Freistaat die Startups unterstützt. Wir haben den Technologiegründerfonds Sachsen Plus aufgestockt und einen Corona-Start-up-Hilfsfonds bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft aufgelegt, der vom Bund mitfinanziert wurde, um die hier ansässigen Start-ups durch die Krise zu bringen. Wir haben eine umfangreiche Studie zum Gründungsstandort Sachsen aufgelegt, deren Ergebnisse im Sommer 2022 veröffentlicht werden sollen. Darauf aufbauend werden wir in einem Strategiebildungsprozess anschließend die sächsische Gründungsstrategie anpassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die sächsischen Hochschulen tragen dazu bei, eine lebendige Gründungskultur zu etablieren. Unternehmerisches Denken und Handeln erfordert aber nicht nur den Blick auf die eigene zukünftige wirtschaftliche Tätigkeit, sondern auch Neugier, gesellschaftliches Engagement und Kreativität, Initiative sowie Problemlösungs- und Handlungsorientiertheit. Letztendlich ist es eine Einstellung und umfasst alle Fächer und Disziplinen. Wir wollen ein Land sein, das diejenigen unterstützt, die etwas bewegen wollen. Wir wollen dafür das richtige Umfeld schaffen – mit einer klugen Rahmensetzung, intelligenten Förderinstrumenten und einer zugewandten Kultur, die wertschätzt und ermöglicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute geht es nicht nur darum, daraus zu lernen, was getan worden ist, sondern auch zu überlegen, was wir alle noch tun können. Das muss ja nicht immer etwas Neues sein; es kann auch bedeuten, bestehende Strukturen besser zu nutzen, die eigenen Angebote sichtbar zu machen, zum Beispiel über unser futureSAX – um für Sachsen zu sprechen. FutureSAX, die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen, hat einen umfangreichen Gründungstransfer an Innovationen, Investoren- und Mentoring-Netzwerken aufgebaut. Nicht nur in den Zentren Leipzig, Dresden und Chemnitz ist eine starke Gründerszene präsent, auch alle anderen Regionen Sachsens ziehen zunehmend erfolgreich mit. Auch hier kann ich sagen: Beim InnoStartBonus haben sich diesmal alle Regionen beteiligt. Die Gründerszene in Sachsen entwickelt sich dynamisch. In den letzten Jahren entstand eine Reihe neuer Angebote für Gründer, auch viele private, wie zum Beispiel Coworking Spaces. Zur weiteren Attraktivität des sächsischen Gründungsstandorts tragen seit 2017 die beiden DigitalHubs der Nationalen Digital-Hub-Initiative bei, der Smart Infrastructure Hub Leipzig und der Smart Systems Hub Dresden. Die beiden Digital-Hubs in Dresden und Leipzig sind zwei sehr wichtige Akteure, durch deren Unterstützung wir die Bedingungen für innovative Gründungen im Bereich der Industriedigitalisierung deutlich verbessert haben und weiter verbessern werden. Künftig wollen wir Start-ups unter Nutzung von EU-Mitteln des EFRE und des JTF noch stärker in der Phase des Markteintritts unterstützen, zum Beispiel durch Förderung von Akzeleratoren und die Neuauflage eines Programms zur Multiplikation von Business Angel Investments. Unser Ziel ist es, in Summe die Anzahl innovativer Gründungen weiter zu erhöhen, betriebswirtschaftliche Grundlagen zu vertiefen und die Gründungsthematik in der Gesellschaft noch stärker zu verwurzeln. In 2020 finden noch zahlreiche Veranstaltungen in Sachsen mit Bezug zu Innovations- und Start-up-Ökosystemen statt, von denen ich zwei ganz besondere Veranstaltungen nennen möchte: am 22. Juni der Sächsische Investorentag am Vorabend der Sächsischen Innovationskonferenz in Dresden, ausgerichtet von futureSAX, sowie die Jahrestagung des Business Angel Netzwerks Deutschland Anfang November in Leipzig. Ich bin überzeugt, dass Sachsen ein hohes Potenzial an Gründungs- und Innovationsgeist hat. Dieses Mehr an Potenzial heben wir gemeinsam. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Nun kommen wir zum Schlusswort. Dieses spricht Kollege Hippold von der CDU-Fraktion für die einbringenden Fraktionen. Tagesordnungspunkt Sicherheit und Sicherheitsgefühl Polizei angemessen Drucksache 7/9866, Die Fraktionen können wie gewohnt Stellung nehmen, zuerst die AfD als einreichende Fraktion, dann CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Wippel. Bitte.

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Jan Hippold CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich mich bedanken. Wir haben im Laufe der Debatte vernommen, dass für alle Fraktionen das Thema Gründungen und Start-ups ein wichtiges ist. Für mich persönlich und auch für die CDU kann ich sagen – da bei der AfD ein wenig der Vorwurf mitschwang, dass es etwas oberflächlich sei –, dass es mir wirklich ein Herzensanliegen ist. Man hat ja gesehen, dass im letzten Doppelhaushalt die Mittel für die Gründernetzwerke, für Start-ups, also auch für Neugründungen, doch deutlich höher als im Vorhaushalt waren, und für die kommenden Haushaltsverhandlungen kann ich zumindest für meinen Teil sagen, dass es ein wichtiger Schwerpunkt für mich sein wird. Kritik ist gut. Wir haben von den LINKEN vernommen, dass es nicht der große Wurf ist. Die AfD hat es als zu oberflächlich bezeichnet. Selbstverständlich können wir über diese Dinge immer offen diskutieren. Wenn Sie gute Vorschläge haben, kann man diese aufnehmen. Aber ich kann Ihnen zusichern, dass die Anregungen und Hinweise der Akteure im Freistaat Sachsen, die in einer Vielzahl vorhanden sind, durch die ständigen Gespräche, die wir als Wirtschaftspolitiker führen, in diesen Antrag eingeflossen sind. In diesem Sinne glaube ich, dass es ein guter Antrag ist, der auch dazu taugt, das weiterzuentwickeln. – Wir bitten um Ihre Zustimmung. Danke schön. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Hippold für die CDU-Fraktion mit dem Schlusswort. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Drucksache 7/9874. Wer diesem Antrag mit dem Titel „Wirtschaftliche Attraktivität des Standorts Sachsen stärken – Innovation, Gründung und Transfer zukunftsfest gestalten“, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Die sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist diesem Antrag entsprochen und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zum der Bürger stärken – ausstatten Antrag der Fraktion AfD

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Was haben Altenberg, Ebersbach-Neugersdorf, Ostritz, Großröhrsdorf, Königsbrück, Nossen, Zwönitz, Oelsnitz und viele andere Gemeinden gemeinsam? Richtig, sie haben keinen Polizeistandortbetrieb von 24 Stunden, und sie sind von ihrem Polizeirevier, dem sie zugeordnet sind, mehr als 15 Minuten Fahrtzeit entfernt. Jetzt stellen wir uns einmal vor, es gibt in diesem ländlichen Raum einen medizinischen Notfall mit einem – möglicherweise – Drogenkonsumenten, der aggressiv ist, der vielleicht jemand anderen verletzt hat. Jetzt sind die Rettungskräfte da, kommen an den Mann aber nicht heran, weil er aggressiv ist, weil er sie anzugreifen droht, weil er vielleicht ein Messer, eine Schere, eine Glasflasche oder irgendetwas in der Hand hat. Die Rettungskräfte, die Sanitäter können sich nicht selbst in Gefahr bringen. Ein anderes Beispiel – hoffen wir, dass es nie eintritt –: ein Amoklauf in einer ländlichen Schule oder in irgendeinem Amt. Die Eintreffzeit für das erste Einsatzmittel ist hier entscheidend. Wer ist das erste Einsatzmittel, das kommt, wenn es tagsüber passiert, wenn das Amt geöffnet ist und die Kinder in der Schule sind? Möglicherweise ist es der Bürgerpolizist. Wenn er aber in einem solchen Fall allein kommt, ist die Polizei nicht handlungsfähig. Das heißt, es müssen stärkere Kräfte da sein, ich brauche ein einsatzbereites Einsatzmittel. Wir stellen fest: Die Interventionszeiten in diesem ländlichen Raum sind schlicht und ergreifend zu lang. Werfen wir einmal einen Blick in die Statistik der Kleinen Anfragen zu der Thematik, zum Beispiel auf den 13.01.2021 – das Datum greife ich einmal heraus und das Polizeirevier Bautzen. Dort haben wir eine zu betreuende Fläche von 914 Quadratkilometern. Die Eintreffzeit im Durchschnitt von 31 Polizeieinsätzen betrug dort 20 Minuten, bis das erste Einsatzmittel da war. Wenn man die Ordnungswidrigkeiten herausnimmt, die man an Ort und Stelle festgestellt hat, kommt man auf eine durchschnittliche Eintreffzeit von 23 Minuten. Da gab es zum Beispiel einen Fall, in dem eine Maßnahme der Gefahrenabwehr zu treffen war. Da hat man 53 Minuten für einen Verkehrsunfall gebraucht. Es hat tatsächlich 70 Minuten gedauert, bis die Polizei da war. Selber Tag, Polizeirevier Großenhain: Die Fläche, die zu betreuen ist, beträgt 453 Quadratkilometer, Eintreffzeit der Polizei im Durchschnitt 25 Minuten. Man hat zum Beispiel über eine halbe Stunde gebraucht, bis man bei einem Diebstahl in besonders schwerem Fall gewesen ist. Nun kann man sagen, das sei kein Problem, wenn der Täter sowieso schon weg ist. Es ist alles passiert, da hat man keine Eile – so weit, so richtig. Schwierig wird es, wenn das vielleicht relativ zeitnah festgestellt wurde und ein Täter noch in der Nähe ist. Insofern ist es nicht schlecht, wenn man einmal zeitig da ist. Ein anderer Tag, gleiches Polizeirevier: Elf Einsätze, durchschnittliche Eintreffzeit 31 Minuten. Dort hatte man wieder Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, und man hat eine halbe Stunde bis hin zu einer und einer Viertelstunde gewartet. Wenn man bei einer Straftat ist, die begangen wurde, und sofort Fahndungsmaßnahmen nach dem Täter einleiten möchte, ist es unheimlich gut, wenn man dem Täter über eine Stunde Vorsprung gibt, bevor der erste Polizist da ist. Wir wissen aus Erfahrung, dass das, was bei der Aufnahme des Notrufs aufgenommen wird, in aller Regel nicht das ist, was für die Fahndung wirklich brauchbar ist. Es ist die Ausnahme, dass man damit weiterkommt, sondern die relevanten Hinweise bekommt man in aller Regel von den Zeugen vor Ort, wenn man intensiver darauf eingehen kann. Diese Polizeireviere, die ich angesprochen habe, sind keine Einzelfälle, sondern wir haben aus unserer Sicht 38 Polizeistandorte in Sachsen, die im Minimum einen 24-Stunden-Betrieb brauchen, ihn derzeit aber nicht haben. Schauen wir einmal, wie das bei anderen Organisationen geregelt ist. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gibt es einige, insbesondere haben wir die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Dort gibt es sogenannte Hilfsfristen, die normiert sind. Im Rettungsdienst ist es so, dass 95 % der Fläche Sachsens in 12 Minuten vom Rettungsdienst erreicht werden können. Beim Brandschutz haben wir es mit einer kommunalen Aufgabe zu tun. Die Gemeinden legen das entsprechend ihrem Brandschutzbedarfsplan anhand der örtlichen Gegebenheiten fest. Den Zielerreichungsgrad stellen sie natürlich auch fest. Dort, muss man sagen, versucht man auch, 12 bis 15 Minuten zu schaffen. Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren hat einmal ausgerechnet, dass man nach 17 Minuten auf jeden Fall da sein sollte, weil es ansonsten sehr schnell passieren kann, dass eine verrauchte Wohnung richtig durchzündet. Dann habe ich ein großes Problem. Bei der Feuerwehr und beim Rettungsdienst ist das etwas anderes; deshalb ist es auch anders begründet, dass man die Hilfsfristen hat. Bei der Polizei geht es um etwas anderes. Es geht darum, dass die Gefahr schon eingetreten ist, die schnell beendet werden muss. Wie berechnet man die Hilfsfrist in diesen Organisationen? Dort gehen drei Zeitabschnitte hinein: Das sind die Gesprächszeit selbst und die Dispositionszeit, also bis an der Leitstelle das erste Einsatzmittel losgeschickt wird. Dann kommt die Ausrückzeit dazu und die Anfahrtszeit zum Ereignisort. Kein Bestandteil in dieser Berechnung ist die Zeit in der Warteschleife, das heißt, wenn man beim Notruf in der Warteschleife hängt: Alle Apparate sind besetzt. Sie werden vom nächsten Mitarbeiter bedient. – Das kann man nicht einrechnen, ist auch ein Problem für sich und kommt nicht in die Hilfsfrist hinein. Das ist Zeit, die wir schlimmstenfalls verlieren. Warum hole ich so weit aus und spreche über die Hilfsfristen der anderen Behörden? Das ist ganz einfach: weil diese Festlegung anhand der für die jeweilige Behörde und Organisation wichtigen Kriterien eine wichtige Entscheidungsgrundlage dafür ist, wo ein Standort hinkommt und wie dieser Standort personell ausgestattet sein muss. Bei der Fortschreibung der Evaluierung zur Berechnung des Personalbedarfs bei der Polizei – aber nicht nur in der Fortschreibung, sondern auch schon in den Vorgängerschriftstücken – hat man das Thema Hilfsfristen quasi komplett ausgeblendet. Da redet man von der sogenannten polizeilichen Grundversorgung in der Fläche, aber man definiert nicht näher, was das eigentlich ist. Das heißt, irgendwann kommt irgendwie vielleicht auch einmal ein Polizist. Also, kurz und knapp: Die Polizei hat keine Hilfsfristen, obwohl nicht weniger Einsätze der Gefahrenabwehr von der Polizei bewältigt werden müssen und andere Behörden und Organisationen durchaus auf die Unterstützung der Polizei angewiesen sind. Praktisch ergibt sich aus dieser Feststellung heraus ein Optimierungsbedarf für die Polizei. Das hat dann auch Folgen für die Polizeistandorte, für die personelle Besetzung, aber auch für die zeitliche Komponente. Ein krasses Beispiel – man glaubt das eigentlich nicht – ist der Bereich Autobahnpolizeirevier Dresden. Da gab es Eintreffzeiten auf der A 4, die aus meiner Sicht völlig inakzeptabel sind, von über 50 Minuten. Das ist nicht die Ausnahme, sondern das ist die Regel im Bereich der Gefahrenabwehr. Erinnern wir uns, welche Geschwindigkeiten auf der Autobahn gefahren werden können. Wenn dort eine Schaufel oder irgendetwas anderes auf der Straße liegt, wenn von irgendeinem schlecht gewarteten Auto der Katalysator abfliegt und bei den Geschwindigkeiten mit Tempo 150 km/h kreuz und quer von einem Fahrstreifen auf einen anderen fliegt, kann ich nur sagen: Na, viel Freude, wenn man das an die Windschutzscheibe bekommt. Daher ist es wichtig, dass rechtzeitig die Polizei da ist, die den Verkehr von hinten verlangsamt und genau diese Gefahrenstelle auch beseitigt. Und wenn die Polizei schneller ist, dann gibt es auch weniger Staus, weil das Unfallrisiko an Stau-Enden usw. minimiert werden kann. Jetzt kenne ich natürlich schon Ihre Begründung, warum man das alles gar nicht braucht. Warum ist unser Antrag eigentlich Quatsch? Warum will jetzt die AfD, dass in der Fläche an Polizeistandorten, wie in Rothenburg oder in Ostritz, rund um die Uhr Betrieb ist? Das braucht man gar nicht. Die Fahrzeuge werden in der Fläche vom jeweiligen Polizeirevier disponiert; deshalb ist immer irgendeiner in irgendeinem Bereich. Das ist falsch. Das ist völlig fernab der Realität. Wir haben zum Beispiel einen Wagen, der auf dem Revier ist, dessen Besatzung bei Schreibarbeiten vielleicht, dann haben wir einen, dessen Besatzung ist bei der Verpflegung oder die Leute sind bei der Entsorgung – polizeideutsch: man muss mal auf die Toilette –, oder sie sind auf Ermittlungs- oder auf einer Streifenfahrt unterwegs, einer ist vielleicht noch bei einem Einsatz gebunden oder hat die Laserpistole ausgekramt und arbeitet an der Verkehrssicherheit. Das heißt: Wer ist denn in der Fläche tatsächlich vorhanden, wenn ich ein Polizeirevier und drei oder vier Polizeistandorte habe, die noch zu betreuen sind? Ganz einfach: einer oder keiner, mehr nicht. Deshalb ist es notwendig, dass wir rund um die Uhr im Bereich von 15 Minuten fast die Masse der Fläche im Freistaat erreichen können müssen. Jetzt kann man sich die Frage stellen: Was machen denn die Polizeibeamten, wenn gerade nichts los ist? Denn im Dorf ist es langweilig; in der Stadt ist viel mehr los, da ist viel mehr gefahrenträchtiges Potenzial. Das ist ganz einfach: Man nutzt die anlassfreie Zeit und geht seiner ehrbaren Arbeit nach, man macht eine Streifenfahrt, man macht eine Fußstreife oder man ist im Bürgergespräch und erkundigt sich: Wie ist denn die Lage, Oma Erna, hast du irgendetwas festgestellt oder was gesehen; ist alles in Ordnung? Ja, man kommt auch als Polizei mit dem Bürger ins Gespräch. Dadurch steigt auch die Kenntnis über den jeweiligen Standortbereich, über die örtliche Zuständigkeit. Man erfährt auch etwas über verdächtiges Verhalten im Dorf: Wie es immer so ist: Ja, da hat hier jemand mit einem Kennzeichen geparkt; der gehört gar nicht hierher und danach ist dieses oder das oder jenes passiert. Aber so was erfahre ich eben nur, wenn ich vor Ort bin und wenn ich mir die Zeit nehme und die Zeit nehmen kann, um mit den Leuten auch mal zu reden. Es geht natürlich auch um Betäubungsmittelkriminalität, die auch im ländlichen Raum grassiert. Und warum? Weil keine Polizei da ist, weil nicht kontrolliert wird, weil niemand da ist, der das machen kann. Dann haben wir noch einen anderen Punkt. Wenn ich Schreibarbeiten an meinen Schreibtisch erledigen muss, weil ich auch Vorgänge zu Papier zu bringen habe, dann muss ich natürlich nicht erst 20 Minuten bis auf das Polizeirevier fahren, sondern kann an meinem nahegelegenen Standort diese Dinge erledigen. Oder ein weiteres Beispiel: Das Nachbarrevier braucht irgendwann im Laufe des Tages Unterstützung, weil es ein Einsatz ist, den man allein nicht fahren kann. Auch da habe ich kürzere Wege als die, die ich sonst vom weit entfernten Revier fahren würde. Ich habe insgesamt innerhalb des Bereichs viel kürzere Reaktionszeiten, und auf der Straße ist in der Fläche mehr Präsenz zu sehen. Das sind alles Dinge, die ausdrücklich dafürsprechen, dass wir in der Fläche stärker vertreten sind. Dagegen kann man auch argumentieren und sagen: Na ja, aber sie sind ja alle beim Revier angegliedert. Wenn wir die jetzt ausgliedern würden, bräuchten wir wieder neue Dienstgruppenführer usw. usf. Dazu sage ich Ihnen ganz klar: Nein, das brauchen wir nicht. Die Polizeistandorte können vom zuständigen Revier auch weiter betreut werden. Wer jetzt sagt, das mache aber alles der Bürgerpolizist, den wir vor Ort haben, dem kann ich nur zum Teil recht geben. Er kann gewisse Dinge während der üblichen Ladenöffnungszeiten machen; da ist man mal unterwegs. Er kann auch mal eine Streife unterstützen, aber er kann keine Streifenbesatzung ersetzen. Wir haben nicht solche Lagen wie in den USA. Wir haben ein anderes Einsatzkonzept. Bei uns fährt üblicherweise nicht ein Beamter los, sondern es sollten zwei sein. Meine Damen und Herren! Sie sehen: Es ist machbar und notwendig, die Sicherheit für die Menschen im Freistaat herzustellen, damit wir auch ein Sicherheitsgefühl haben, sich aber auch gleichzeitig die Lage verbessert. Deshalb finde ich diesen Antrag so gut, dass ich Ihnen nur empfehlen kann, ihm auch zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion jetzt Herr Markert. – Bitte schön.

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Jörg Markert CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Wippel, Sie haben gerade gesagt, dass Sie unsere Antwort schon kennen. Jetzt hoffe ich nicht, dass Sie enttäuscht sind, wenn Sie feststellen, dass dem nicht so ist. Vielleicht komme ich gleich zum Ergebnis. Das Ergebnis ist, dass Ihr Antrag heute und hier im Plenum überflüssig ist. (Oh-Rufe bei der AfD) Ich möchte Ihnen auch sagen, warum. Sie sind offensichtlich nicht an einer fachlich inhaltlichen Diskussion interessiert. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das wundert uns aber nicht!) – Das wundert uns nicht, genau. – Der Antrag wurde nicht im Ausschuss für Inneres und Sport behandelt, er wurde dorthin überwiesen, aber dort von Ihnen bislang nicht aufgerufen. In Teilen ist Ihr Antrag auch ein Berichtsantrag. Sie wollen also erfahren, wie viele Polizeistandorte rund um die Uhr besetzt sind, und Sie bitten zu berichten, wieviel Prozent der sächsischen Fläche und der Bevölkerung binnen 15 Minuten durch die Polizei erreicht werden können. Es wäre sinnvoll gewesen, genau zu diesen Punkten die Antwort der Staatsregierung abzuwarten, damit wir die Ergebnisse von der Staatsregierung berichtet bekommen. Sie versuchen, hier voreilig politische Folgerungen abzuleiten. Es scheint Ihnen gar nicht um den Inhalt zu gehen. Für mich hat das deshalb den Eindruck, dass Ihr Antrag fehlgeleitet ist. Es stellt sich für mich so dar, dass es eine reine Schaufensterpolitik und nichts anderes als Wahlkampfgetöse der AfD ist. (Oh-Rufe der AfD) Gestern hätten Sie auch eine gute Gelegenheit gehabt, sich mit Ihren Fragestellungen im Rahmen der Fachregierungserklärung des Innenministers auseinanderzusetzen. Außerdem hat der Ausschuss für Inneres und Sport jüngst eine öffentliche Anhörung zum aktuellen Bericht der Fachkommission der Polizei vorgeschlagen und angeregt. Auch dort wäre es in diesem Kontext möglich gewesen, Ihren Inhalt oder Ihre Themen zu platzieren. Wenn man sich Ihren Antrag anschaut, finde ich es interessant, dass Sie dort auf eine Studie der Konrad-AdenauerStiftung verweisen, wonach 66 % der Bevölkerung Kriminalität für ein sehr großes Problem halten. Wenn man aber schaut, und das verschweigen Sie natürlich in Ihrem Antrag, steht unter dieser Grafik auf Seite 3 – ich zitiere –: „Das Meinungsbild, nach dem Kriminalität ein großes Problem ist, ergibt sich allerdings auch durch die direkte Frage, bei der die Befragten mit dem Thema direkt konfrontiert werden. In den Befragungen des Politbarometers, das zweiwöchentlich offen nach aktuellen wichtigen politischen Problemen fragt, kommt Kriminalität kaum vor.“ Wenn ich Menschen natürlich direkt frage, ob sie Kriminalität für ein Problem halten, was sollen die Menschen denn antworten? Dass es ihnen vollkommen gleichgültig ist? Wer also aus Umfragen zitiert, Herr Wippel, sollte auch immer die Fragestellung beachten; das ist empirisches Einmaleins. Im Übrigen – und das hätte die AfD als Leserin der Pressemitteilung des Innenministeriums auch wissen können – hat der Freistaat Sachsen selbst eine Studie in Auftrag gegeben, mittels derer durch die Befragung von 11 000 Personen durch das infas-Institut im Freistaat Sachsen herausgefunden werden soll, wie das Sicherheitsgefühl der Menschen im Freistaat Sachsen tatsächlich ist. Des Weiteren ist der Antrag, wenn man ihm überhaupt etwas Positives abgewinnen will, ein Kennzeichen dafür, dass die Sächsische Staatsregierung mit ihren derzeitigen Planungen, den Einstellungskorridor bei der Polizei hochzuhalten, absolut richtigliegt. Es braucht diesen Antrag der AfD also schon deshalb nicht, weil auch die Koalition darum weiß, dass das Sicherheitsgefühl der Bürger zum Teil von der polizeilichen Sichtbarkeit abhängt – weshalb die Polizei in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestärkt worden ist. Nach dem Willen der Koalition wurde genau dieser Prozess auch weitergeführt. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Jörg Markert CDU

Auch dazu wäre gestern bei der Fachregierungserklärung des SMI Gelegenheit gewesen. – Ja, natürlich, bitte. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Danke schön. An Mikrofon 7; es kann losgehen, Herr Barth.

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André Barth AfD

Danke schön, Frau Präsidentin. – Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass Sie vor einer halben Stunde hier als Regierungskoalition selbst einen Antrag eingebracht haben, der einen Berichtsteil hatte? (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Jetzt stellen Sie sich hierhin und sagen, es sei unverschämt, ohne den Ausschuss hier einen Antrag durch die AfD einzubringen, der einen Berichtsteil enthält. Ich will Ihnen also nur sagen: Wenn Sie das Gleiche tun, müssen Sie es nicht eine halbe Stunde später bei uns kritisieren. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der CDU: Das war eine gute Frage, Herr Barth!) Meine Frage war: Wissen Sie das?

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Jörg Markert CDU

Herr Barth, ich gehe auch auf mehr ein als nur auf den Berichtsteil. Folgen Sie einfach weiter meinen Ausführungen, dann werde ich Ihnen eine Fülle von Möglichkeiten aufzeigen, warum dieser Antrag heute einfach nicht hierhergehört. Insofern wünsche ich Ihnen eine weitere schlaue Debatte, in der Sie vielleicht noch etwas mitnehmen können. Weiter im Text: Wir haben in Sachsen mit der Allianz Sichere Sächsische Kommunen, der sogenannten ASSKomm, ein wirkungsvolles Instrument geschaffen – wir haben es gestern gehört –, mit dem in über 50 Kommunen präventiv gehandelt wird. Dieses Instrument ist geeignet, auch zum positiven Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beizutragen und dies weiterzuentwickeln. Kommen wir nun zu Ihrer Forderung, intelligente Videoüberwachung an allen Grenzübergängen einzusetzen. Dazu finden wir im Antrag keine Begründung, was das konkret angeht. Wenn man in die Studie der Konrad-AdenauerStiftung schaut, die Sie selbst zitiert haben, stellt man fest, dass es dort eine Grafik gibt, die mitteilt, dass gerade unter den AfD-Anhängern der Anteil an Befürwortern am geringsten ist, wenn es darum geht, Kennzeichen an großen Straßen zu erfassen. Da stelle ich mir schon die Frage, wie das zusammenpasst, wenn Sie an Grenzübergängen Erfassungen vornehmen wollen, während Ihre eigene Klientel das bei der Kennzeichenerfassung anders sieht. (Sebastian Wippel, AfD: Weil Sie offensichtlich nicht verstanden haben, welche Technik wir im Land haben!) Auswirkungen: Entfallene Grenzkontrollen ersatzweise durch binationale oder trinationale Streifen durchführen zu lassen, ist auch ein Punkt, den Sie thematisieren. Wir wissen, dass es binationale Streifen schon gibt; auch das war gestern Thema der Fachregierungserklärung. (Zuruf von der AfD: Aber nicht rund um die Uhr!) Aber vermutlich verbirgt sich dahinter auch der Gedanke, dass Ihnen Grenzen innerhalb Europas viel lieber wären als freier Verkehr von Personen, Waren, Kapital und Dienstleistungen. (Zuruf von der AfD: Oh!) Kurzum, AfD, ich muss es Ihnen leider sagen: Es ist ein reiner Schaufensterantrag, mit dem Sie versuchen, auf den letzten Metern vor einer Wahl bei der eigenen Klientel noch einmal zu punkten. Wir raten zu einem sachlichen Verfahren im Sächsischen Landtag unter Einbeziehung der Staatsregierung und mit entsprechendem inhaltlichen Austausch. Deswegen werden wir das heute hier ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Markert für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Kerstin Köditz.

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Kerstin Köditz Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den letzten Wochen haben wir es immer wieder erlebt, und mir war klar, dass es auch heute noch einmal eine Wahlkampfrede für Herrn Wippel geben muss. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das war aber schwach!) – Dafür war sie sehr schwach. Aber wir haben das in den letzten Wochen erlebt: Es war populistisch wie immer. Ich möchte noch einmal dort ansetzen, wohin Herr Markert gegangen ist. Für mich war es ja noch schlimmer. Genau am 9. Mai dieses Jahres teilte das SMI nämlich mit, dass das Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung an der Hochschule der Sächsischen Polizei an einer Studie arbeitet: 11 000 Menschen in Sachsen werden zu ihrem Sicherheitsgefühl und zur Kriminalität befragt. Zwei Tage später reicht die AfD diesen Antrag zum Sicherheitsgefühl ein. Man braucht keine Studie, man gibt sich ja wieder einmal allwissend. Man muss auch nicht auf die Stellungnahme der Staatsregierung warten; man kennt auch so schon alle Lösungen. Um ein Sicherheitsgefühl zu stärken, sollen alle Polizeistandorte rund um die Uhr mit mindestens einer Streifenbesatzung im Dienst sein. (Sebastian Wippel, AfD: Fast richtig!) Das klingt doch richtig gut. Das sind pro Polizeistandort mindestens zehn Planstellen. Ich will gar nicht hochrechnen, was das an Personal bedeutet; aber die AfD fordert es schon heute und will erst dann wissen, um wie viele Standorte es sich eigentlich handelt. Auch dazu wäre die Stellungnahme der Staatsregierung hilfreich gewesen, oder man hätte noch eine Kleine Anfrage gestellt. Aber man will gar keine Ehrlichkeit, man will hier nur Populismus. Vielleicht kommt das dann auch in der Haushaltsberatung; mal sehen, was Herr Barth von der AfD dann sagt. Er will sonst ja immer Personal abbauen. (Zuruf von der AfD: Bei der Polizei aber nicht!) Das hier wird dann aber sicher ein sehr großer Personalposten. Oder will die AfD die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Land nur neu verteilen? Das wäre spannend zu wissen, auch im Interesse des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger. Das betrifft auch die anderen Forderungen in diesem Antrag: wohlklingende Forderungen ohne wirkliche Tiefe. Jede Ortschaft in Sachsen soll binnen 15 Minuten erreicht werden. Was zählt bei der AfD alles als Ortschaft? Darüber nachzudenken ist mir persönlich meine Zeit zu schade. Aber die 15 Minuten finde ich schon frech. Die AfD meint: ab Einsatzübernahme. Ich übersetze das einmal für die Bürgerinnen und Bürger: Das heißt nicht, 15 Minuten nach ihrem Anruf. Gemeint ist vielmehr der Zeitpunkt, wenn die Leitstelle den Einsatz vergibt. Dort kann es aber Entscheidungssituationen geben, die aus bestimmten, nachvollziehbaren Gründen zu einer anderen Priorisierung kommen. Der Vergleich mit den Vorgaben aus dem Rettungswesen hinkt sowieso; das wurde der AfD hier im Parlament aber schon mehrfach erklärt. Sie will oder kann es einfach nicht verstehen. (Sebastian Wippel, AfD: Das haben wir Ihnen mehrmals erklärt!) Ein brennendes Haus, ein Herzinfarkt ist für mich etwas anderes als ein Unfall beim Einparken. (Lachen des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD) Jetzt hat Herr Wippel hier aber eine Menge Beispiele gebracht. Ich habe mit dem Kopf geschüttelt, als ich seiner Argumentation gefolgt bin. Er brachte das Beispiel des Amoklaufs an einer Schule. Nach diesem Antrag wäre dann sozusagen eine Streifenbesatzung dort. (Marco Böhme, DIE LINKE: Ja!) Bei einem Amoklauf würde ich mich aber mehr freuen, wenn Spezialeinsatzkräfte dort wären. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Heißt das im Umkehrschluss: Die AfD möchte an allen Orten innerhalb von 15 Minuten Spezialeinsatzkräfte griffbereit haben, damit diese bei einem möglichen Amoklauf sofort vor Ort sind? Aber damit ich nicht falsch verstanden werde: Natürlich wird die polizeiliche Leitstelle bei akuter Gefahr für Leib und Leben den Einsatz so schnell wie möglich vergeben. Wichtig wäre mir persönlich eine bürgerfreundliche Kommunikation dazu. Es ist echt nervig, wenn man warten muss; doch wenn man weiß, worum es geht, fällt das Warten manchmal leichter. Meine Damen und Herren! Die AfD macht es sich mit diesem Antrag einfach. Die Staatsregierung wird aufgefordert, mal auf die Schnelle die rechtlichen, sachlichen, finanziellen und personellen Voraussetzungen zur Umsetzung der von der AfD gewünschten Maßnahme unverzüglich zu schaffen. Man will nicht selbst nachdenken; das ist doch typisch. Die Ergebnisse sollen dann in die Fortschreibung des Berichts der Fachkommission zur Evaluierung der Polizei aufgenommen werden. Den aktuellen Bericht – Herr Markert hat es schon angesprochen – werden wir im September im Innenausschuss anhören. Ich bin einmal gespannt, wie sich die AfD dort einbringen wird. Die Fraktion DIE LINKE lehnt diesen populistischen Antrag ab. Wir sind nicht gewillt, den Landtag zum Wahlkampfinstrument eines einzelnen Abgeordneten zu machen. Wir wollen Ehrlichkeit im Interesse der öffentlichen und persönlichen Sicherheit für alle Menschen in diesem Land und nicht nur ein Sicherheitsgefühl. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kerstin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Valentin Lippmann. (André Barth, AfD: Schön! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Herr Barth, freut sich, das ist doch schön!)

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu vielen fachlichen Aspekten dieses Antrages haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits Ausführungen gemacht. Die Kritik ist aus meiner Sicht berechtigt. Ich möchte noch einmal einen Punkt vertiefen. Die AfD möchte, ausweislich als Antrag, mit uns über Gefühle reden, und zwar nicht über so etwas wie Empathie, das würde der AfD ja einmal gut zu Gesicht stehen, sondern eher über Gefühle à la mein linker Zeh juckt, es könnte etwas Gefährliches passieren oder der Bruder der Schwägerin der Kollegin meiner Tante hat mir erzählt, dass –, und deshalb muss es wahr sein. Ihr Antrag ist vor allem eines: Er ist eine Annahme, die darauf gründet, dass eine Realität anders beschaffen ist, als sie ist, weil Sie glauben, dass sie so ist. Man nennt das in der Regel ja fast schon eine Wahnvorstellung, das was Sie mitunter hier haben. Ich würde gar nicht so weit gehen. Nennen wir es ein Gefühlswirrwarr. Aus diesem Gefühlswirrwarr leiten Sie Politik ab; denn die eigentlichen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik passen leider nicht zu jener Realität, die Sie immer als Teufel an die Wand malen. Die Straftaten im Freistaat Sachsen gehen zurück. Die Aufklärungsquote ist hoch. Aber das passt nun einmal nicht in Ihre Angst- und Unfähigkeitserzählungen seitens der AfD. Deshalb muss nun Oma Ernas linker Zeh oder das Empfinden der Cousine des fünften Grades für die Begründung Ihrer politischen Forderungen herhalten. Das Ganze gipfelt in dem Satz Ihres Antrages – ich zitiere –: „Zudem gehen 62 %“, also der Bevölkerung, „von einer starken Zunahme der Kriminalität in Deutschland aus, die sich bislang als Dunkelfeldkriminalität nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik widerspiegelt.“ Das werte Kolleginnen und Kollegen ist politischer Wahnsinn in Worte gegossen. Der Anspruch von der Seriosität her ist ungefähr so groß wie: Weil es eine gewisse Korrelation zwischen der Zahl von Störchen und der Zahl der Geburt von Kindern gibt, muss folglich der Storch etwas mit der Geburt von Kindern zu tun haben. Nun, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD, bei Ihrem Aufschrei, wenn es regelmäßig um Bildung im Bereich von Sexualität geht, kann ich mir vorstellen, dass Sie immer noch daran glauben, dass der Storch etwas mit den Kindern zu tun hat, aber es ist nun einmal der Klassiker, dass Korrelation und Kausalität nichts miteinander zu tun haben. Sie referieren das aber in Ihrem Antrag. (Heiterkeit bei den BÜNDNISGRÜNEN) Denn: Sie machen einen ganz schlanken Fuß. Sie sagen, weil die Bevölkerung glaubt, es ist unsicher, muss es unsicher sein, und deshalb tun wir so, als ob es unsicher ist. Es wäre ja zuerst geeignet, eher einmal darauf zu tendieren, warum diese 62 % entstehen, anstatt hier daraus Maßnahmen abzuleiten. Kurzum, schon jene Annahme, dass das die Kernargumentation Ihres Antrages ist – übrigens dann auch im Feststellungsteil, das wollen Sie im Landtag feststellen lassen, weil 62 % der Bevölkerung es glauben, dass es unsicher ist –, ist aus meiner Sicht geistiger Tiefflug. Den Antrag gilt es abzulehnen. Wir könnten es dabei bewenden lassen. Ein paar Punkte zu Ihren Maßnahmen seien mir dann doch noch gestattet. Die Polizeipräsenz soll gestärkt werden, um jenes Sicherheitsgefühl zu erhöhen. Diese Forderung ist nichts Neues und leider mittlerweile auch in weiten Kreisen opportun. Das verkennt aber, dass es nicht Aufgabe der Polizei ist, Gefühle zu verbessern, auch nicht das Sicherheitsgefühl. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nicht?) Es ist Aufgabe der Polizei, Gefahren abzuwehren und nicht das Sicherheitsgefühl zu verbessern. Dass es diesbezüglich vielleicht einen Zusammenhang mit der Abwehr konkreter und realer Gefahren und dem Sicherheitsgefühl gibt, ist unbenommen, aber es ist im Kern nicht Aufgabe der Polizei, das Sicherheitsgefühl zu verbessern. Damit ist es auch nicht Aufgabe des Staates, so viele Polizistinnen und Polizisten auf die Straße zu stellen, dass Sie am Ende das Gefühl haben, Sie fühlen sich sicher, wenn es dafür keinen konkreten Grund im Rahmen realer Gefahren gibt. Das sind übrigens die Grundlagen des Polizeirechtes, aber von den Polizistinnen und Polizisten in der AfD sind wir es ja gewohnt, dass man die Kenntnis des Polizeirechtes nicht zwingend als gegeben voraussetzen kann. In Zweitens fordern Sie dann das, was Sie in Drittens umsetzen wollen, erst einmal erklärt zu bekommen. In Zweitens sagen Sie also, es wäre doch schön, zu berichten, in wie viel Prozent der Fläche diese Einsatzzeit nicht erreicht werden kann, um dann in Drittens zu sagen, sie muss aber erreicht werden. Was machen Sie denn, wenn in Zweitens gesagt wird, es wird überall erreicht? Dann ist der Rest Ihres Antrages weg. Vielleicht sollten Sie Ihre Anträge besser vorbereiten. Die Punkte 3 und 7 werden Gegenstand der kommenden Auseinandersetzung zur Polizeistärke im Landtag werden. Immerhin hören wir ja in einer der kommenden Innenausschusssitzungen den entsprechenden Evaluationsbericht an. Folglich würden wir hier sogar Dinge vorwegnehmen, die wir selbst als Ausschuss erst einmal in Erfahrung bringen müssen. Ich glaube, es war die AfD, die sehr viel Interesse daran hat, diesen Evaluationsbericht anzuhören. Kurzum, Sie wissen selbst nicht, was Sie fordern. Sie haben nicht die Kenntnisse, die Sie bräuchten, um den Antrag zu stellen. Sie stellen ihn aber nach dem Motto: Es wird schon irgendwie passen, wird hier agiert. Das ist aus unserer Sicht selbst in diesem Bereich nicht opportun. Punkt 5 ist nun wirklich die Abteilung billiges Bauernfängertum und hat mich doch überrascht. Nun soll es intelligente Videoüberwachung richten, die mithin einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte darstellt und gerade von uns GRÜNEN auch vorm Verfassungsgericht zusammen mit den LINKEN auf der Grundlage des Polizeigesetzes beklagt wird. Das ist mit uns aus grundsätzlichen rechtsstaatlichen Erwägungen schlicht nicht zu machen. Es ist aber interessant. Wenn Herr Mayer – er ist gerade nicht da – gestern begründete und verhältnismäßige Eingriffe – ach, da ist er ja – in die Freiheit als – ich zitiere –: „gemein“ abtut und sich auch sonst gegen jedwede vermeintliche Diktatur stellt, wo jemand in Bürgerrechte eingreift, dann ist das ja eine sehr grundsätzliche Haltung. Darüber kann man diskutieren. Das ist nach meinem Dafürhalten in Bezug auf die Impfpflicht vollkommener Käse. Aber es ist eine sehr grundsätzliche Haltung. Ich finde es schon putzig, dass die AfD jetzt mit der intelligenten Videoüberwachung des Weges kommt, einem der schwersten Eingriffe in die Bürgerrechte, wo sie sich quasi eher dem Gesellschaftsbild China nähern und hier Herr Mayer nicht brüllt, dass man demnächst in der Diktatur ist. Es zeigt, Sie haben ein instrumentelles Verhältnis zu Bürgerrechten. Immer dann, wenn es passt, wird dagegen gewettert und immer dann, wenn Sie es brauchen, sind Sie angeblich die Verteidiger der Freiheit. Es ist ein weiterer Beweis dafür, dass rechtsextreme Autokraten nie Freiheitsrechte verteidigen werden. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Abschließend noch die Frage: Warum interessieren Sie sich eigentlich nur für das Sicherheitsgefühl des männlichen Teils der Gesellschaft ausweislich Ihres Antrages? Das Sicherheitsempfinden von Frauen scheint Ihnen ausweislich des Textes egal zu sein. Das wäre aber durchaus spannend. Wenn Sie das einmal erheben würden, würden Sie feststellen, dass die Gefahrenquellen weit entfernt von dem liegen, was die AfD regelmäßig als Gefahr an die Wand malt. Mehr gibt es zu diesem Antrag nicht zu sagen, außer, dass man bei diffusen Ängsten etwas machen kann. Es gibt durchaus Fachkräfte, die sich die AfD vielleicht einmal nehmen könnte; die sind übrigens nicht uniformiert. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht Albrecht Pallas, bitte.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich feststellen, dass die Einbringung des Antrages durch Herrn Wippel schon in einem gewissen Widerspruch zum eigentlichen Antrag selbst steht. Die Verdachtsmomente, die jetzt genannt wurden, warum das so passiert, kann ich unterstreichen. Ich will dem auch keine Aufmerksamkeit mehr widmen. Auch zu den einzelnen Punkten, die Sie geprüft haben wollen, ist ausreichend gesagt worden. Nein, ich würde mich gern noch einmal zum Kern Ihres Antrages äußern. Der Kern des AfD-Antrages ist die Reduzierung der Stärkung des Sicherheitsgefühls oder die Verminderung des Unsicherheitsgefühls allein auf Polizeipräsenz. Sie offenbaren dabei wiederholt, und man kann das nicht anders bezeichnen, fachlichen Unsinn und auch eine populistische Meinungsmache ohne jedwede Evidenz oder zielführende Lösungsansätze. Das ist das Erschreckende an der ganzen Sache. Richtig ist, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik nur einen Ausschnitt der Kriminalität, das Hellfeld, verzeichnet. Die Verknüpfung von Kriminalitätserfassung, das heißt objektiver Sicherheit und Kriminalitätsfurcht, also subjektiver Sicherheit, ist nach dem aktuellen Stand der kriminologischen Forschung nicht zielführend. Es gibt dafür keinerlei wissenschaftlichen Nachweis. Im Gegenteil. Es ist so, dass die Anwesenheit von Polizei individuell höchst unterschiedlich wirken kann. Dabei kommt es stärker darauf an, wie die Polizei im konkreten Kontext wirkt und auftritt. Ich möchte mit zwei fehlerhaften, sogar falschen Darstellungen der AfD-Fraktion im Antrag noch aufräumen. Sie zitieren einen Auszug aus dem dritten periodischen Sicherheitsbericht 2021 unvollständig, und zwar Seite 64 des Berichtes: „Neben der Kriminalitätslage und ihrer Entwicklung ist kriminalpolitisch wesentlich, in welchem Maße sich die Bürgerinnen und Bürger durch Kriminalität bedroht sehen, wie sie subjektiv die Kriminalitätslage beurteilen und bewerten.“ Doch Sie unterschlagen uns dabei folgende relevante Aussagen, die hinterherkommen: „Die Kriminalitätsfurcht wird in den Umfragen häufig als weniger stark ausgeprägt identifiziert, als Sorgen um politische Themen, persönliche Notlagen oder Verunsicherungen im Lebensalltag. Diese unterscheidet sich nach gesellschaftlichem oder räumlichem Kontext. Mit Anstieg des sozialen Status, der Bildung und der Integration sinkt die Kriminalitätsfurcht. Menschen mit hoher Kriminalitätsfurcht haben auch größere sonstige Ängste.“ – Zitat Ende. Außerdem werden die verschiedenen Faktoren von Kriminalitätsangst auf die Lösung mehr Polizeipräsenz reduziert. Dabei ist es eine sozialökonomische und nicht nur eine polizeiliche Frage. Zum fehlenden Zusammenhang habe ich auch schon ausgeführt. Fakt ist jedenfalls, die Kriminalitätsfurcht muss in ihren Ursachen unterschieden werden, damit ihr wirkungsvoll begegnet werden kann. Ein absolutes Sicherheitsgefühl, wie Sie hier suggerieren, wird niemals zu erreichen sein. (Sebastian Wippel, AfD: Steht auch nirgends, im Übrigen!) Ziel ist es, das Verhältnis zwischen dem Risiko, tatsächlich Opfer einer Straftat zu werden, und der Furcht davor realistisch einschätzen zu können. Das wird Ihnen, Herr Wippel, aus Ihrer polizeilichen Ausbildung sicherlich noch bekannt sein. Es wäre schön gewesen, wenn Sie Ihr Gelerntes hier auch angewendet hätten. Im Sicherheitsbericht heißt es übrigens auch: „Die Kriminalitätsfurcht ist eher gering ausgeprägt im Vergleich zu Sorgen vor wirtschaftlichen und politischen Themen. Zugleich besteht in der Bevölkerung ein hohes Vertrauen in die Polizei.“ Deshalb gilt: Polizeipräsenz kann je nach sozialer Sicherheit und der konkreten Situation ein Zuviel bedeuten und damit sogar bedrohlich wirken oder ein Zuwenig bedeuten und damit ein Schutzlosigkeitsgefühl bewirken. (Sebastian Wippel, AfD: Wir stecken doch nicht eine Hundertschaft in jedes Dorf! Was ist das für ein Unsinn!) Als SPD haben wir uns in dieser Koalition in den vergangenen drei Jahren – wie schon in der vergangenen Legislaturperiode – massiv in den Auf- und Ausbau von Strukturen im Freistaat gestürzt und die polizeiliche Sicherheit gestärkt, personell wie in der Ausstattung. Dazu zählen auch die kommunale Präventionsarbeit, integrative zivilgesellschaftliche Arbeit, Frauenarbeit und Familienarbeit. Mit der Gründung des Sächsischen Instituts für Polizei- und Sicherheitsforschung an der Polizeifachhochschule haben wir im Freistaat einen Akteur, der wissenschaftlich und tatsachenbasiert Erkenntnisse zu solchen Fragen liefert. Derzeit läuft die Bevölkerungsbefragung zum Sicherheitsempfinden; das haben wir gehört. Warten wir doch einfach diese Ergebnisse gemeinsam ab und befinden wir dann über das subjektive Sicherheitsempfinden im Freistaat Sachsen. (Sebastian Wippel, AfD: Es ist nicht die erste!) Willkürliche, populistische Verknüpfungen wie im Antrag der AfD-Fraktion, für die es keinerlei wissenschaftliche Evidenz gibt, verunsichern die Öffentlichkeit zusätzlich und bringen niemanden weiter. Wir sollten grundsätzlich darauf verzichten und lehnen den Antrag deshalb ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf? – Nein, das sehe ich nicht. Dann spricht jetzt für die Staatsregierung Herr Staatsminister Schenk. Bitte. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über den Gegenstand des vorliegenden Antrags hat sich Staatsminister Schuster bereits in seiner gestrigen Regierungserklärung ausführlich geäußert. An dieser Stelle möchte ich daher nur die wichtigsten Punkte zusammenfassen. Tatsächliche und gefühlte Sicherheit gehören zusammen. Beide decken sich allerdings nicht immer. Auch dank der guten Arbeit unserer sächsischen Polizistinnen und Polizisten ist die Kriminalität in den letzten Jahren zurückgegangen. Das individuelle Gefühl von Unsicherheit lässt sich allein mit solchen Statistiken jedoch nicht entkräften. Wir haben neue Gefährdungslagen, und das heißt auch neue Unsicherheiten. Deshalb müssen wir nicht nur die Kriminalität weiterhin zurückdrängen, sondern auch das Sicherheitsgefühl der Menschen im Blick behalten. Das ist ein zentrales Ziel der Staatsregierung. Alle Menschen im Freistaat Sachsen sollen sich hier wohl und sicher fühlen können. Dafür braucht es gute Sichtbarkeit unserer Polizistinnen und Polizisten in allen Regionen unseres Freistaats. Was die grenzüberschreitende Kriminalität betrifft, hat sich gezeigt, dass der Einsatz von Videoschutz die Sicherheit in Görlitz erhöht hat. Allein die Sichtbarkeit von Videosicherheitssystemen stärkt das Sicherheitsgefühl. Deshalb prüfen wir, diesen Einsatz auszuweiten. Wir brauchen auch keine sächsische Grenzpolizei, sondern eine stärkere Zusammenarbeit aller im Grenzraum zuständigen Behörden im Verbund mit unseren Partnern in Polen und Tschechien. Ich darf Ihnen sagen, dass das regelmäßig Gegenstand unseres Austauschs sowohl mit den tschechischen als auch mit den polnischen Partnern ist. Wir sind zum Beispiel mit unserem gemeinsamen Fahndungszentrum auf einem guten Weg. Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat einen falschen Zungenschlag, weil er das Sicherheitsgefühl auf rein repressive polizeiliche Maßnahmen einengt. Unser Ziel ist keine reine Reaktionspolizei, sondern eine ausgewogene Balance zwischen Einsatzaufträgen und präventiver Aufgabenwahrnehmung. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist zudem nicht allein eine Angelegenheit der Polizei, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jeder kann einen Beitrag dazu leisten. Hinschauen und helfen in Alltagssituationen sind kleine Zeichen, aber auch sie stärken das Sicherheitsgefühl der Menschen in unserem Land. Viele andere Kriterien, die zum Sicherheitsgefühl beitragen, sind im Fokus der Staatsregierung und der kommunalen Familie – wie attraktive städtische Lebensräume, Sauberkeit, Ordnung sowie gut beleuchtete Straßen und Plätze. Wir haben die Sächsische Sicherheitswacht, die aus ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern besteht. Sie unterstützt die Polizei und ist Ansprechpartner für die Menschen vor Ort. In jedem Polizeirevier gibt es eine solche Sicherheitswacht. Darüber hinaus sind täglich rund 400 Bürgerpolizistinnen und Bürgerpolizisten unterwegs, sprechen mit Menschen auf Straßen, auf Plätzen und in Rathäusern und kümmern sich um die Sicherheitsbelange der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Sie geben sicherheitsrelevante Hinweise an die Reviere weiter oder schreiten selbst ein, wenn es die Situation erfordert. Im Jahr 2019 haben wir zudem die Allianz Sichere Sächsische Kommunen gegründet. Auf diese Weise beraten wir die Kommunen, schließen mit ihnen Sicherheitspartnerschaften, fertigen gemeinsam regionale Sicherheitsanalysen an und ermöglichen es damit, die Kriminalität vor Ort präventiv besser einzudämmen. Mittlerweile gibt es landesweit 27 dieser kommunalen Präventionsräte. Mit insgesamt 53 Kommunen arbeiten wir vertrauensvoll zusammen. Ebenfalls bauen wir ressortübergreifend die „Prävention im Team“ an sächsischen Schulen landesweit aus; denn Prävention wirkt und stärkt das Sicherheitsgefühl. Meine Damen und Herren! Sicherheit ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Derzeit läuft eine landesweite Umfrage zum Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat. Wir werden die Ergebnisse dieser Umfrage bis Ende des Jahres auswerten und aus ihnen die notwendigen praktischen Schlussfolgerungen ziehen. Gemeinsam arbeiten wir weiter daran, die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl in Sachsen zu stärken und damit auch das Vertrauen der Menschen in den Staat. Die Aufgabe ist weitaus größer, als sie hier gemacht wird, und sollte daher nicht mit populistischen Schnellschüssen, sondern mit Sorgfalt und Tatkraft angepackt werden. Ich empfehle daher, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schenk. Zum Schlusswort jetzt Herr Wippel für die AfD-Fraktion.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Ich kann eigentlich feststellen: So schlecht kann der Antrag nicht sein – bei dem Unsinn, den Sie teilweise hineininterpretiert haben. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Hä? – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Fangen wir einmal an. Angeblich würden wir überhaupt nicht wissen, wie die Polizeireviere besetzt sind, und wir hätten keine Ahnung. – Ja, wir würden eine Aktualisierung bekommen, wenn Sie diesem Antrag zustimmen würden. Allerdings liegen auch Daten vor, die man sich teilweise aus dem Internet ziehen kann. Wir wollten nur Fehler ausmerzen. Die Rund-um-die-Uhr-Besetzung – oder: Nichtbesetzung – der Dienststellen ist bekannt. Damit haben wir auch schon im Jahr 2015 gerechnet und hier auch argumentiert. Ich finde es interessant, dass die CDU die Arbeit ihrer Konrad-Adenauer-Stiftung selbst infrage stellt. Ich finde, das ist eine ganz hervorragende Sache, kann man machen. Vielleicht sollte man das Steuergeld an der Stelle einfach einsparen. Wir haben im Übrigen natürlich auch Studien zum Sicherheitsgefühl, auch zur tatsächlichen Sicherheit, Ansätze der Dunkelfeldforschung. Sie können nicht so tun, Herr Pallas, als ob es das gar nicht geben würde und wir null Voraussetzungen hätten. Ja, die Hochschule der Polizei hat doch in der Vergangenheit schon entsprechende Studien angefertigt. Sie werden jetzt noch einmal aktualisiert. Das ist auch gut, das ist auch richtig. In den Haushaltsverhandlungen haben wir uns auch dafür ausgesprochen. Trotzdem gibt es gewisse Schlussfolgerungen, die man ziehen kann. Sie waren damals so aktuell, wie sie heute aktuell sind. Ich kann jetzt prognostizieren, es wird auch zum Jahresende noch genauso aktuell sein. So. Dann haben wir den Bereich Videoüberwachung an der Grenze. Frau Köditz, es tut mir einfach leid, aber Sie haben schlicht und ergreifend keine Ahnung von dem, worüber Sie sprechen, (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Ich habe dazu gar nicht geredet!) weil Sie nicht wissen, was diese Anlagen können bzw. was sie tun und was sie nicht tun. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Sie können ja nicht einmal zuhören!) Es geht dann auch um die Frage der Kennzeichenerfassung. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Sie kriegen nicht einmal mit, wer zu was redet!) Tatsächlich ist es so, dass nicht alle Kennzeichen erfasst werden im Sinne dessen, dass sie dann auch automatisch überprüft werden. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Schwach!) Wir haben in Görlitz mittlerweile die Videoanlagen. Wir haben sie schon vor vielen Jahren gefordert. Einige Jahre Tagesordnungspunkt Geflüchteten Menschen eine Bleibegeben: „Chancen-Aufenthaltsrecht“ Drucksache 7/9577 Antrag Wie üblich spricht zuerst die einreichende Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE hören wir Kollegin Juliane Nagel, danach die CDU, die AfD, die BÜNDNISGRÜNEN, die SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Bitte schön.

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Juliane Nagel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist der letzte Antrag heute auf der Tagesordnung, ein mir und uns sehr wichtiger Antrag. Ich später hat es die Regierung dann auch geschafft, sie zu installieren. Den Erfolg sehen wir jetzt. Wir wollen die Ausweitung auch auf die anderen Grenzübergänge. Dafür brauche ich keine neuen Studien. Dass wir eine Verdrängung der Kriminalität haben, das ist bekannt. So. Noch ein Punkt für die Staatsregierung, bei dem ich, ehrlich gesagt, ein Fragezeichen sehe, wenn Sie jetzt hier die Sächsische Sicherheitswacht als großen Akteur in der Sicherheit mit ansprechen. Ich darf Ihnen nur sagen: Ja, wir wollten sie auch unterstützen – das ist richtig –, aber es geht nicht, dass man hier jetzt sagt, wir drücken polizeiliche Aufgaben an Ehrenamtler ab, die für einen Zehner pro Stunde in einer Uniform durch die Gegend laufen – unabhängig davon, dass es einfach schlecht bezahlt ist. Dann haben wir noch den Bereich ASSKomm. Es ist schön, dass Sie es ansprechen, darum geht es aber in dem Antrag überhaupt nicht, sondern es geht hier tatsächlich um die Besetzung und Polizeireviere in der Fläche. Herr Lippmann, Sie haben sich heute viel Mühe gegeben, schlecht über diesen Antrag zu sprechen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Wippel, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Sebastian Wippel AfD

Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie in der Vergangenheit einen inhaltlich tatsächlich schlechten Antrag, aber mit der gleichen Zielrichtung gestellt haben, und da sollte man doch zustimmen. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war das Schlusswort von Herrn Wippel. Ich stelle jetzt den Antrag in der Drucksache 7/9866 zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? Bei vielen Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dagegen wurde dem Antrag somit nicht zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen nun zu und Lebensperspektive in Sachsen auch in Sachsen regeln – Jetzt! der Fraktion DIE LINKE beginne mit einem Zitat: „Für mich ist es ein enormer Fortschritt, dass wir heute Menschen neue und echte Chancen für ein dauerhaftes Leben nach ihrer Flucht, insbesondere vor Krieg und Gewalt und nach ihrer Integration bei uns im Land, geben. Es ist ein starkes Zeichen aus dem Landtag für ein zeitgemäßes und neues Aufenthaltsrecht.“ So hieß es kürzlich in einer Pressemitteilung der SPDFraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern nach der Landtagsentscheidung für eine Vorgriffsregelung zum sogenannten Chancenaufenthalt. Dort hatten GRÜNE, FDP, SPD und LINKE einen fraktionsübergreifenden Antrag vorgelegt, der eine Mehrheit fand. Ich finde, dass er nicht nur demokratiepolitisch ein gutes Zeichen ist, sondern vor allem auch Schutz und Hoffnung für zahlreiche Menschen, die langjährig geduldet in dem nördlichen Bundesland leben. Mecklenburg-Vorpommern ist aber kein Einzelfall, sondern folgt mit diesem Schritt Rheinland-Pfalz, SchleswigHolstein, Thüringen, Bremen und Niedersachsen, die schon längst ähnliche Regelungen auf den Weg gebracht haben. Mit den Ländererlassen oder Hinweisschreiben der zentralen Ausländerbehörden wird der im Bundeskoalitionsvertrag angekündigten Änderung des Aufenthaltsrechts vorgegriffen. Ganz klar heißt es, dass Menschen, die zum 01.01.2022 fünf Jahre lang in Deutschland lebten, wenn sie nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekannt haben, einen Chancenaufenthalt in Anspruch nehmen können. Weiterhin sieht der Koalitionsvertrag der Ampel im Bund vor, die Mindestaufenthaltszeiten für ein Bleiberecht für Kinder und Jugendliche sowie auch Erwachsene zu verkürzen und die Altersgrenze für junge Menschen – das ist jetzt in § 25 a Aufenthaltsgesetz verankert – von 21 auf 27 Jahre zu erhöhen. Das sind alles ziemlich überfällige Maßnahmen. Heute findet die Innenministerkonferenz statt. Herr Schuster kann deswegen auch nicht hier sein. Initiativen, NGOs, wie Pro Asyl, und viele kleine Geflüchteteninitiativen werden dort die Forderungen nach dem Chancenaufenthalt nach diesen Bleiberechtserleichterungen hoffentlich lautstark stellen. Was bedeutet nun der Vorgriff auf die avisierten bundespolitischen Änderungen? Die Ausländerbehörden werden von der zuständigen Landesbehörde angehalten, auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu verzichten bzw. Ermessensduldungen zu erteilen, sollten die Betroffenen absehbar unter die angekündigten Neuregelungen des Koalitionsvertrages im Bund fallen. Das ist vernünftig und im Sinne der Betroffenen einerseits, aber auch im Sinne der Gesellschaft andererseits. Nehmen wir das Beispiel von Herrn K. Er wurde am 26. April, also vor einem reichlichen Monat, aus Sachsen nach Pakistan abgeschoben. Er lebte mindestens fünf Jahre in Deutschland und arbeitete zuletzt als Koch in einem griechischen Restaurant in Leipzig. Ein Freund des Arbeitgebers rief mich noch am Abend der Abholung am 25. April an, aber wir konnten nichts mehr für ihn tun, für den Freund, den Kollegen, den Angestellten. Herr K. ist einer der Tausenden Menschen in Sachsen, die von einer Vorgriffsregelung hätten profitieren können, einer der vielen, die längst Teil unserer Gesellschaft geworden sind, hier Familien gegründet haben, hier arbeiten, Steuern zahlen, eine Ausbildung begonnen haben, sich hier bilden, die wertgeschätzte Nachbarn, Arbeitskollegen, gute Freundinnen und Freunde geworden sind. Zum Jahresende lebten in Sachsen etwas mehr als 11 000 Menschen mit einer Duldung, mindestens die Hälfte, die dann vielleicht infrage kommen würde, über vier Jahre lang. Was bedeutet eine Duldung? Das will ich kurz noch einschieben, weil es gestern in der Debatte anklang. Sie bedeutet, dass der Asylantrag des oder der Betroffenen nicht erfolgreich war, eine Rückkehr in das Herkunftsland aber einerseits aus individuellen Gründen, zum Beispiel Erkrankung, oder aus rechtlichen Gründen, zum Beispiel der Sicherheitslage im Zielland, nicht möglich ist. So hängen die Leute jahrelang in Warteschleifen. Auch in Replik auf den Innenminister, der nicht da ist, und auch für die rechte Seite des Parlaments möchte ich im Vorgriff sagen, dass wir auch betrachten müssen, wenn wir über Duldungen oder abgelehnte Asylanträge sprechen, dass wir in den letzten Jahren, ja Jahrzehnten, eine Kette von Asylrechtsverschärfungen in Deutschland zur Kenntnis nehmen mussten, die die Chancen, hier einen erfolgreichen Asylantrag zu stellen immer weiter minimiert haben. Ich möchte als Kronzeugin für diesen Gesetzesfluss noch einmal die ehemalige Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung zitieren, die seinerzeit zur Abschiebung nach Afghanistan, als dies schändlicherweise wieder aufgenommen wurde, sagte: „Nicht die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich verändert, sondern die bundesdeutsche Debatte über dieses Land hat sich verändert.“ So ähnlich kann man das leider mit dem Fluss des Asyl- und Aufenthaltsrechts feststellen. Über alternative legale Zuwanderungswege nach Deutschland über „Spurwechsel“, der auch wirklich so zu nennen ist, müssen wir gar nicht diskutieren. Der Chancenaufenthalt, um den es uns geht, würde auch in Sachsen vielen Menschen endlich die durch jahrelange Kettenduldung vorenthaltene Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen und Steine bei der Ausbildung, in der Arbeit oder auch in eine Wohnung aus dem Weg räumen. Eine Vorgriffsregelung könnte jetzt den Weg ebnen, den Betroffenen Schutz und Sicherheit zu geben, bürokratische Kämpfe um Beschäftigungserlaubnisse oder menschenrechtswidrige Leistungskürzungen beenden. Es gibt also einen Haufen Vorteile und auch schon genug Praxis in anderen Bundesländern. Ich möchte hier eine Reihe von Verbänden benennen, die sich vor dem März an die Landesregierung gewandt haben und genau diese Regelung jetzt und nicht in ein paar Monaten eingefordert haben. Das Diakonische Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche, der Caritas-Verband für das Bistum Dresden-Meißen, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Wohlfahrtsverband, der DGB Sachsen, „Arbeit und Leben“, „Rescue II“ und der Sächsische Flüchtlingsrat haben in einem gemeinsamen Schreiben an den Innenminister eingefordert: Handeln Sie jetzt! Doch das Innenministerium mauert, jedenfalls bis jetzt. Ich bin gespannt, was Herr Schuster hier hinterlassen hat. Kein Wunder, könnte man sagen, wenn man auf die Vergangenheit schaut. Die Abschiebepraxis unter Innenminister Roland Wöller war bekannt und auch die Praxis, nicht zugunsten der Betroffenen zu entscheiden. Doch gibt es zahlreiche Erfolgsgeschichten, denen ich auch einen kleinen Platz einräumen möchte, zum Beispiel die Erfolgsgeschichte von Luan aus Leipzig, einem jungen kosovarischen Abiturienten, der abgeschoben werden sollte, der jahrelang für sich und seine Familie gekämpft hatte und heute in einer Zahnarztpraxis in Leipzig arbeitet, sich abgerackert hat und hierbleiben durfte. Oder die Geschichte der Familie Imerlishvili aus Pirna, die, wie Sie wissen, nach einem spektakulären Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen im letzten Sommer nach Abschiebung aus Georgien nach Sachsen zurückgeholt werden musste. Aber Sachsen sieht aus rechtlichen Gründen von einer Vorgriffsregelung ab, so schreibt mir das SMI auf eine Kleine Anfrage, und so schrieb das SMI auch in Antwort auf die vielen NGO-Verbände. Es fehle die gesetzliche Ermächtigung für ein Handeln, hatte das SMI geschrieben. Doch wir wissen, dass diese Rechtsgründe vorgeschoben sind, es geht hier um puren politischen Willen. Der ist im schwarzen Teil der Regierung und im zuständigen Innenministerium offenkundig nicht vorhanden, zumindest bisher nicht unter Roland Wöller. Mittlerweile sechs Bundesländern implizit zu unterstellen, sie würden rechtswidrig handeln, wäre schon ein starkes Stück. Vielleicht sieht der neue Innenminister Herr Schuster etwas klarer. Wir sind durchaus gespannt. Mit unserem Antrag wollen wir einen Versuch unternehmen, es den anderen Bundesländern, die ich benannt habe, gleichzumachen, die den Schritt gegangen sind, geflüchteten Menschen eine Bleibe und Lebensperspektive zu geben, und zwar früher, als der Bund das vielleicht mal auf die Reihe bekommt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nehmen Sie sich ein Herz und stimmen Sie unserem Antrag zu. Für die betroffenen Menschen wäre es ein Segen, und auch demokratiepolitisch wäre es ein wichtiges Signal aus diesem Landtag. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Juliane Nagel für die Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Nicolaus, bitte.

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Kerstin Nicolaus CDU

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich schon sehr gewundert, dass der Antrag heute hier behandelt wird, denn im Innenausschuss war es den LINKEN nicht wert, darüber zu sprechen. Aber gerade im Ausschuss hätte man tiefgründig darüber diskutieren, hätte abwägende Argumente einführen und das Innenministerium dazu hören können. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Wir können nicht beides machen!) – Ja, trotzdem wundere ich mich darüber. Meiner Ansicht nach gehört so ein Antrag in den Innenausschuss und nicht hier ins Plenum, ohne vorher die Regierung oder den neuen Innenminister gehört zu haben. (Zurufe von den LINKEN) – Ich möchte jetzt hier reden. Sie können mir eine Frage stellen. Hinzu kommt, dass der Bund im Koalitionsvertrag zwar so etwas vorhat, aber wie sie es vorhaben, wissen wir nicht so genau. Wenn so ein Bleiberecht kommt, kommt es nur auf Probe; so steht es im Koalitionsvertrag. Es werden auch Bedingungen daran gebunden. Diese Bedingungen kennen wir momentan noch nicht. Also können wir noch keinen Vorgriff machen auf etwas, was wir gar nicht wissen. Wir vermuten, dass es so sein könnte. Ich bin der Meinung, dass wir erst einmal abwarten sollten, bis die bundesgesetzliche Grundlage da ist. Dann kommt es zum Entwurf und dann zur Verabschiedung eines Gesetzes. Dann werden wir prüfen, was als Freistaat Sachsen zu tun ist. Ich will ganz klar sagen, dass es natürlich Fälle gibt, bei denen man denkt, dass diese Menschen wirklich hierbleiben müssten, weil sie gut integriert sind, was die Arbeitswelt betrifft, oder schon längere Zeit hier sind. Das will ich gar nicht wegwischen. Das sind Schicksale, und es sind Menschen, um die es hier geht. Anfang des Jahres ist es mir gelungen, die Härtefallkommission davon zu überzeugen, dass ein tunesischer Koch hierbleiben kann, weil er wirklich (Zuruf von der AfD: Kochen kann!) – nicht bloß kochen kann; ein Koch sollte natürlich kochen können – integriert ist in der Arbeitswelt und in seinem Berufsleben. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass die Härtefallkommission dem mehrheitlich zugestimmt hat. Alle anderen Fälle, die es hier mit Sicherheit geben wird – Sie haben ja einiges angeführt, Frau Nagel –, sind Schicksale, die oftmals bitter sind. Wir warten gespannt darauf, wie sich der Bund bzw. die Koalition dort am Ende entscheidet, wie also der Koalitionsvertrag am Ende umgesetzt wird. Dann reden wir weiter. Momentan bedarf es dieses Vorgriffs nicht. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Danke. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Nicolaus für die CDU-Fraktion. Für die AfDFraktion Herr Hütter, bitte.

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Carsten Hütter AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll einen illegalen Zustand im Nachhinein legalisieren. Meine Damen und Herren! Wir erinnern uns noch gut an den Kontrollverlust an Deutschlands Grenzen 2015/2016. Die LINKE klatschte Beifall. Hunderttausende Menschen kamen in unser Land, die niemals hätten kommen dürfen. Weder damals noch heute haben viele dieser Menschen einen Anspruch auf Asyl. Es sind zumeist Wirtschaftsmigranten, die sich in unserem Sozialsystem bequem einrichten. Das ist ein Sozialsystem, das auch von dem Geld der sächsischen Steuerzahler finanziert wird. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) In Deutschland leben etwa 250 000 Migranten mit einer Duldung, unter ihnen viele abgelehnte Asylbewerber. Ein Großteil hiervon stammt aus der Zeit der Flüchtlingswelle von vor sieben Jahren. Diese Menschen müssen in ihre Herkunftsländer zurück. Sie gehören nach den Buchstaben des Gesetzes abgeschoben. Die Bundesregierung hat aber weiter Angst vor unschönen Bildern und möchte daher den illegalen Aufenthalt dieser Menschen in Deutschland im Nachhinein legalisieren. Die CDU hält die Idee der Bundesregierung mit dem ChancenAufenthaltsrecht für das völlig falsche Signal, nämlich für einen weiteren Anreiz zur illegalen Zuwanderung. Wir sehen das genauso, mit dem Unterschied, dass wir eine entsprechende Politik auch konsequent umsetzen wollen. Ein weiterer, eher naiver Gedanke hinter dieser Initiative ist die Annahme, dass diese Menschen das demografische Problem lösen können und den Mangel an Fachkräften beheben werden. Das ist in den letzten sechs oder sieben Jahren nicht passiert. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. In einem Hochtechnologieland wie Deutschland werden gut ausgebildete Facharbeiter und Akademiker gesucht, keinesfalls Armutszuwanderer aus der Dritten Welt. Ihre gespielte Entrüstung verfängt nicht. Selbst die Presselandschaft weiß es inzwischen besser. Schauen wir uns einmal einige Schlagzeilen an. „Die Zeit“, September 2019: „Drei von vier Syrern leben von Hartz-IV.“ „F.A.Z.“, Juli 2021: „Mehrheit der Syrer bekommt Hartz-IV.“ Die „Welt“, September 2019: „Drei von vier Syrern erhalten Hartz-IV.“ Bei anderen Herkunftsländern wie Afghanistan, Somalia, Eritrea sieht es nicht wesentlich besser aus. So sagt die „Welt“: „Wir sollten uns ehrlich machen. Natürlich gibt es Erfolgsgeschichten. Es gibt Altenpfleger, Köche, Imbissbetreiber.“ Das sind aber leider nicht die versprochenen Chirurgen, IT-Spezialisten und Ingenieure. Die „Welt“ weiter: „Doch zur Wirklichkeit vier Jahre nach dem Flüchtlingsherbst gehört auch die Erkenntnis, dass es sich dabei um einzelne Ausnahmen handelt, jedenfalls um eine Minderheit unter Hunderttausenden von Syrern. Nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit leben drei Viertel der Syrer im erwerbsfähigen Alter ganz oder teilweise von Hartz-IV, was nicht verwundern kann, wenn man bedenkt, dass in Syrien laut OECD zwei Drittel der Schüler nur sehr eingeschränkt lesen und schreiben können.“ Das spricht für sich, werte Abgeordnete. Welche Chancen geben also diese Menschen unserem Land? Nicht viele. Dafür wird Deutschland mit immensen Kosten und sozialen Verwerfungen belastet. So sieht die Realität aus, meine Damen und Herren, auch wenn Sie das nicht gern hören wollen. Es überrascht uns nicht, dass die LINKE auf ihrem Weg in die politische Bedeutungslosigkeit auf die Karte Asyl setzt. (Beifall bei der AfD) Es überrascht auch nicht, dass die LINKEN die Einwanderungspolitik von Rot-Grün tatkräftig unterstützen. Überrascht sind wir allerdings von der Begründung dieses Antrages. Sie erweckt den Eindruck, Deutschland sei ein rechtsfreier Raum. Gewaltenteilung, Rechtsstaat, Verwaltungsrechtsweg – das scheint es bei den LINKEN alles nicht zu geben. Nun gut, in der DDR war es ja ähnlich. So heißt es zum Beispiel in Ihrer Begründung: Menschen werden abgeschoben, obwohl sie die deutsche Sprache beherrschen, obwohl sie eine Ausbildung machen oder gar arbeiten gehen. Liebe LINKE! Lesen Sie einfach einmal den Artikel 16 a Grundgesetz. Politische Verfolgung ist der entscheidende Asylgrund, nicht Sprachkenntnisse oder Arbeitswille. Vor einer Abschiebung steht immer die sorgfältige Prüfung des Falls durch die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte. Diese Entscheidungen sind zu respektieren, auch wenn es Ihnen politisch nicht in den Kram passt. Die Urteile der Gerichte werden nicht im Nachgang berichtigt. Die Arbeit der Judikative ist eben keine Ministerpräsidentenwahl, werte LINKE. Es mutet auch lächerlich an, wenn Sie in der Begründung behaupten, diese Menschen hätten sich viel erarbeitet. Das ist Unsinn. Wohnung, Nahrung, Kleidung, Möbel und das Taschengeld finanziert ihnen der deutsche Steuerzahler. Nicht diese Menschen haben etwas erarbeitet, sondern die, die schon länger hier leben. Selbst wenn sie eines Tages einen Job haben, werden sie kaum zum Netto-Steuerzahler werden, denn der Bedarf des Familienanhangs ist weit höher als die vermutlich geringe Wertschöpfung. (Beifall bei der AfD) Völlig absurd wird es, wenn Sie das deutsche Aufenthaltsrecht als überkompliziert bezeichnen. Das passiert nun einmal, wenn man Einwanderung über die Hintertür will und sich scheut, Maßstäbe nach objektiven Kriterien auszuwählen. Ich wiederhole erneut: Das Asylrecht gilt nur für politisch Verfolgte und ist ein Schutzrecht auf Zeit. Um es kurz zu machen: Es braucht keinerlei landesrechtlicher Vorgriffsregelungen für den Umgang mit Ermessungsduldung und die Aussetzung von Abschiebungen. In dieser Richtung hat sich gestern auch der Minister in seiner Fachregierungserklärung geäußert. Wir als AfD-Fraktion haben das gern vernommen. Jetzt müssten allerdings auch Taten folgen. Wir sind mehr als gespannt. Die Entscheidungen der Gerichte sind konsequent umzusetzen, anderenfalls setzt man in diesem Land das völlig falsche Zeichen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Wir brauchen endlich die Umsetzung von Recht und Gesetz. Dies beinhaltet die Abschiebung von inzwischen mehr als 15 000 Personen allein in Sachsen. Deren rechtswidriger Aufenthalt in unserem Freistaat verursacht Monat für Monat Kosten in Millionenhöhe und untergräbt unsere Rechtsordnung. Der vorliegende Antrag der LINKEN würde diese Situation nur weiter verschärfen und nicht verbessern. Deshalb lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Hütter für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht Frau Čagalj Sejdi.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt wieder viel gehört. Das meiste davon, was eben gesagt wurde, hat mit dem Antrag leider nicht viel zu tun. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Es war eher eine bunte Soße, gespickt mit „illegal, illegal, illegal“ und dazwischen mal „Aufenthaltsgesetz“ und „Asyl“, wobei Sie auch nicht wirklich in der Lage waren, es genau auseinanderzuhalten. Ich würde Ihnen vorschlagen, was das häufige Verwenden von Fremdwörtern – in diesem Fall „illegal“ – angeht: Stellen Sie in der Fraktion jemanden ein, der Ihnen die Fremdwörter genau erklärt. Ich bin es leid, hier immer wieder erklären zu müssen, was beispielsweise „illegal“ bedeutet und wer sich illegal im Land befindet und wer nicht. Aber nehmen Sie von mir als ehemalige Deutschlehrerin diese Empfehlung an: Machen Sie eine Schulung und lassen Sie sich zu Fremdwörtern unterrichten. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Jetzt zum eigentlichen Anliegen, denn über deutsche Sprache und ihren Gebrauch reden wir heute nicht, (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Jetzt zur Sache!) sondern über ein sehr wichtiges Anliegen: Menschen, die bereits hier leben und ein gutes und schönes Leben führen, sollen die Chancen und Möglichkeiten haben, dies weiterhin fortzusetzen, und zwar in Sicherheit. Es ist völlig klar, dass es ein Herzensanliegen von mir und meiner Fraktion ist, allen Menschen eine Chance bei uns zu bieten, und dass wir dem auch gerecht werden wollen. Es geht um die vielen Menschen, die zum Beispiel einen schweren Weg hinter sich gebracht haben und nach der Flucht in Sachsen angekommen sind, die hier eine Familie gegründet, Arbeit gefunden und die Sprache erlernt haben, mit allem, was dazu gehört, und die trotzdem nicht jeden Abend ruhig schlafen gehen können, weil sie nicht wissen, ob sie nicht vielleicht doch abgeschoben werden. Wenn wir uns das einmal vor Augen halten, liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir vom Sächsischen Ausländerbeauftragten in der Presse gelesen haben und an vielen Stellen hören, dann werden uns in Sachsen in den nächsten zehn Jahren 180 000 Fachkräfte fehlen. Wir fahren gerade mit voller Power auf eine Wand zu. Ich denke, wir sollten schnell das Steuer herumreißen und umlenken. Es ist doch naheliegend, dass wir vor allem die Potenziale der Menschen nutzen sollten, die bereits hier im Land leben. Aus diesem Aspekt betrachtet, ist es unheimlich wichtig, über das Anliegen, das DIE LINKE formuliert hat, auf jeden Fall nachzudenken und die Änderungen der Aufenthaltsgesetze, die vom Bund ausgehen, in diese Richtung zu lenken. Aber mir geht es um viel mehr: Es geht mir darum, dass die Menschen, die hier ein Zuhause gefunden haben und sich heimisch fühlen, aus menschlicher Perspektive nicht einfach wieder entwurzelt und in ein Land gebracht werden können, in dem sie Angst haben, in dem ihre Kinder die Sprache nicht mehr sprechen und in dem sie sich nicht zu Hause fühlen. Es erscheint auch absurd, diese Menschen abzuschieben gerade vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung ihren Willen bereits erklärt hat, hier ein Gesetz zu schaffen, und dass es auch nicht von den Betroffenen abhängt, wann das Gesetz endlich vorliegt. Sie können es ja gar nicht beeinflussen. Absurd ist es, weil bereits jetzt Arbeitsstellen und Arbeitsverträge vorhanden sind, aber diese Sicherheit fehlt. Auf der anderen Seite befinden sich viele Menschen in der Situation, dass sie nicht eingestellt werden, weil es dem Arbeitgeber zu gefährlich ist. Aber das Problem, das ich im Antrag sehe, ist, dass wir richtig handeln müssen. Die ermessenslenkenden Anwendungshinweise sind auf eine Aufenthaltsbeendigung in dieser Form nicht umsetzbar; denn das geplante Aufenthaltsrecht ist leider noch Zukunftsmusik. Wir haben es noch nicht umgesetzt und wir können keine Rechte aufgrund von Absichtserklärungen einräumen. Für uns gilt leider nach wie vor das gängige Aufenthaltsgesetz, und leider sind ausreisende Menschen demnach abzuschieben und die Vollzugsbehörden haben hierbei keinerlei Ermessen. Damit können wir ihnen auch keinen Raum für ermessenslenkende Anwendungshinweise geben. Ja, es gibt Bundesländer, die sich dahingehend ausgesprochen haben. Aber diese vier Bundesländer beschränken sich auf die Aufforderung an die Vollzugsbehörde, Menschen nicht abzuschieben. Genau das ist es, was wir brauchen: diese Aufforderung. Sie wissen, wie hart die Diskussionen zum Thema Bleiberecht auch in der Koalition sind. Von daher hätte ich mir gewünscht, dass wir uns vielleicht noch Zeit gelassen hätten, bevor wir das hier auf die Bühne heben, weil ich auch den Wunsch hege, dass wir mit unserem neuen Innenminister hierzu ins Gespräch kommen können, bevor wir hier alle zu einem Statement zwingen. Ich denke, das ist gerade leider etwas kontraproduktiv. Noch einen letzten Satz an den Innenminister, der jetzt nicht anwesend ist, aber das vielleicht doch noch hört: Machen Sie sich stark, dass die Bundesregelung bald kommt! Machen Sie sich stark dafür bei der Innenministerkonferenz im Bundesrat! Und lassen Sie uns darüber nachdenken, wie wir eine Vorgehensweise finden können, um die Menschen vor der Abschiebung zu schützen! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Čagalj Sejdi. Für die SPD-Fraktion jetzt, bitte, Albrecht Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag zielt auf die Vorgriffsregelung für die geplante Bleiberechtsbestimmung auf Bundesebene, das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht. Ich bin froh, dass der Koalitionsvertrag von SPD, GRÜNEN und FDP auf Bundesebene endlich Brücken baut, statt weiter Zäune hochzuziehen. Konkret geht es darum, dass derjenige, der am 1. Januar 2022 – ich weiß, es ist bereits vorbei – seit fünf Jahren in Deutschland gelebt hat, nicht straffällig geworden ist und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten kann, um in dieser Zeit weitere Voraussetzungen für ein positives Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts sowie den Nachweis der Identität. Für uns als SPD stehen dafür als Vorbilder die Vorgriffsregelungen aus Rheinland-Pfalz, Thüringen, SchleswigHolstein oder Bremen und seit Anfang Mai auch Niedersachsen. Ich finde, der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition zeigt den richtigen Weg in die migrationspolitische Zukunft auf: Spurwechsel und Bleibeperspektiven für Menschen, die sich hier eingelebt und eingearbeitet haben, die zur Schule gehen, um danach eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren, für Menschen, die längst ihren Beitrag in unserer Gesellschaft leisten. Stattdessen haben wir die Abschiebung von Menschen, die wir eigentlich bei uns halten wollen und brauchen. Die sächsische Wirtschaft braucht Arbeitskräfte in jedem Bereich – das war gestern auch Thema –, nicht nur im akademischen und fachlich hoch spezialisierten Bereich. Im Handwerk, in der Pflege, in Dienstleistungsberufen werden ebenfalls händeringend Arbeitskräfte gesucht. Das sind natürlich die Herausforderungen des demografischen Wandels. Es sind auch die Herausforderungen der Covid-19-Pandemie und der Folgen des Krieges in der Ukraine, die wir samt der breiten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen nur meistern können, wenn wir tatkräftig sind. Leider verläuft die Umsetzung für das Chancenaufenthaltsrecht auf Bundesebene trotz klarer Bemühungen der Bundesinnenministerin Nancy Faeser nicht so schnell, wie es sich alle wünschen. Daher finden wir als SPD, dass wir auch in Sachsen eine Vorgriffsregelung brauchen, das heißt verbindliche, ermessensleitende, fachaufsichtliche Hinweise mit Blick auf die zu erwartenden Rechtsänderungen unter Wahrung des feststehenden Interesses der Betroffenen. Um eines noch einmal klar auszusprechen: Die Entscheidung gegen Kettenduldungen und regelmäßig aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei gut integrierten und engagierten Mitmenschen ist gefallen. Daran ist auch nicht zu rütteln. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) In Sachsen wünschen wir als SPD-Fraktion uns ebenfalls einen sogenannten Vorgriffserlass – nach dem Beispiel der anderen Bundesländer – durch das sächsische Innenministerium, und zwar so schnell wie möglich. In Richtung des neuen Innenministers Herrn Schuster sage ich an dieser Stelle: Das könnte eine Gelegenheit sein, Ihre gestern angekündigte Migrationspolitik durch konkretes Handeln für Humanität zu unterstreichen. Die heutige Landtagsdebatte finde ich sehr wichtig und auch, dass wir uns dazu positionieren. Aber, liebe Kollegen der LINKEN, Sie werden sicher trotzdem verstehen, dass wir heute Ihrem Antrag nicht zustimmen werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Die Staatsregierung, wenn gewünscht, oder? – Bitte schön, Herr Staatsminister Vorjohann.

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Hartmut Vorjohann

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gerade wieder eine kontroverse und auch emotionale Debatte in diesem Hohen Hause erlebt; und das ist durchaus verständlich. Wenn wir über Flucht und Migration reden, über Bleiberecht und Rückführungen, dann geht es an erster Stelle um menschliche Schicksale. Gleichzeitig stellt sich dabei aber immer auch die Frage: Wie haben staatliche Stellen sowohl unter rechtlichen als auch unter humanitären Gesichtspunkten zu verfahren? Die Sächsische Staatsregierung hat hierzu eine klare Linie. Beim Vollzug des Ausländerrechts muss immer die Balance aus Humanität und Ordnungspolitik gewahrt werden. Wenn im Ergebnis der durchgeführten Verfahren kein Bleiberecht besteht, muss der- oder diejenige das Land verlassen. Dass dieser Prozess human zu erfolgen hat, ist eine Selbstverständlichkeit; genauso wie der Fakt, dass die freiwillige Rückkehr Vorrang vor der Abschiebung hat. Wir gehen deshalb so vor, weil die Solidarität für Flüchtlinge in der Bevölkerung damit steht und fällt, dass am Ende der Staat, dass am Ende wir darüber entscheiden, wer unsere Hilfe in Anspruch nehmen kann und welche rechtlichen Anforderungen erfüllt sein müssen, um langfristig bei uns bleiben zu können. Meine Damen und Herren! Sie alle wissen, dass die diesbezüglichen Regelungen zum Bleiberecht in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Sie alle wissen auch, dass zum aktuellen Berliner Koalitionsvertrag beim Aufenthaltsrecht unter anderem eine Reform der Bleiberechte für Geduldete sowie eine Reform der Duldungstatbestände zu den erklärten Vorhaben gehören. Inwiefern diese sich abschließend im Gesetz wiederfinden, bleibt aber abzuwarten. Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE wird die Staatsregierung dennoch aufgefordert, genau diesem Vorhaben vorzugreifen. Sie verkennen dabei zwei wesentliche Punkte: Erstens besteht für eine allgemeine Positionierung zu den auf Bundesebene geplanten Änderungen derzeit überhaupt keine Veranlassung. Wir werden uns die Vorschläge des Bundes genau anschauen und dann eine Positionierung hierzu einnehmen und nicht vorher. Zweitens ist von einer sogenannten Vorgriffsregelung allein deshalb abzusehen, da weder eine gesetzliche Ermächtigung noch eine entsprechende Notwendigkeit vorliegen. Koalitionsverträge auf Bundesebene sind politische Absichtserklärungen und keine rechtlichen Grundlagen für staatliches Handeln der Länder; und schon gar nicht werden wir wegen einer politischen Absichtserklärung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei Personen absehen, die eventuell von den künftigen Neuregelungen betroffen sein könnten. Um an dieser Stelle auf den Eingang meiner Rede zurückzukommen: Das Sächsische Staatsministerium des Innern und die Ausländerbehörden sind an geltendes Recht gebunden. Ich erinnere Sie an Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes und an Artikel 3 Abs. 3 der Sächsischen Verfassung. Solange eine Umsetzung in Bundesrecht noch nicht erfolgt ist, fehlt schlicht und ergreifend die gesetzliche Ermächtigung. Ich weiß natürlich, dass einige Länder trotz allem von der Vorgriffsregelung Gebrauch machen wollen. Beispielsweise hat das Land Rheinland-Pfalz seinen Ausländerbehörden bereits mitgeteilt, keine fachaufsichtlichen Einwände geltend zu machen, sollten ausreisebeendende Maßnahmen zurückgestellt werden; dies aber nur dann, wenn es sich um Personen handelt, die im Sinne des Berliner Koalitionsvorhabens nicht straffällig geworden sind. Wir haben bereits eine Priorisierung bei Abschiebung und Ausreise in Sachsen. Für uns hat die Abschiebung von vollziehbar Ausreisepflichtigen, die als Straftäter und Extremisten gehandelt haben, höchste Priorität. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass ein illegaler Aufenthalt dieser Personengruppe schnell und wirksam beendet wird. Nur dann bleibt die Akzeptanz der sächsischen Bevölkerung für die wirklich Schutzbedürftigen dauerhaft erhalten. Meine Damen und Herren! Aus den genannten Gründen empfiehlt die Staatsregierung, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Vorjohann. Jetzt erteile ich für das Schlusswort der einreichenden Fraktion, Frau Juliane Nagel das Wort.

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Juliane Nagel Die Linke

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Bis auf einige Ausnahmen bin ich ein wenig erschüttert über diese Debatte. Es werden wieder Dinge – ich gehe gar nicht auf die rechte Seite des Parlaments ein, das ist mir wirklich zu doof – in den Raum gestellt, die ich sehr fragwürdig finde. Ich bin gespannt, ob sich Sachsen, wenn der Bund dann handelt, weigern will, diese Regelungen umzusetzen. Es spricht so viel Skepsis in Bezug auf die doch relativ deutlichen Eckpunkte, die uns der Koalitionsvertrag im Bund mitgibt. Ich verstehe es immer noch nicht. Ich habe einige Bundesländer bereits genannt. Sechs Bundesländer haben sich auf den Weg gemacht. Ich habe noch mal nachgeschaut: Thüringen schon im Februar, Niedersachsen war das letzte Bundesland, das mit einem sehr elaborierten Erlass die Personengruppen festlegt und das Absehen von Abschiebungen dieser Personen empfiehlt. Warum kann Sachsen das nicht machen? Es wird suggeriert, dass Sachsen diese Regelungen oder das Ermessen im Vorgriff auf die kommenden Regelungen nicht ausüben könnte. Das stimmt einfach nicht. Sachsen müsste mutig sein und sich an die Fersen der Bundesländer heften, die auf unterschiedliche Art und Weise über einen Erlass, über Hinweisschreiben auf ihre Ausländerbehörden zugegangen sind. Es ist möglich. Das möchte ich hier noch mal betonen, weil ich nicht in diesen Dunst kommen will, dass wir als LINKE etwas Unmögliches fordern. Wir fordern im Gegenteil, einfach das rechtlich vorzuziehen oder zu ermöglichen, was sowieso in ein paar Monaten hoffentlich kommen wird. Ich möchte noch einmal das Wort an Kollegin Čagalj Sejdi von der GRÜNEN-Fraktion richten: Wenn Ihnen in unserem Antragstext die ermessensleitende Handlungsweise nicht passt, dann machen Sie doch einen Änderungsantrag; dann können wir das abschwächen oder verändern. (Zuruf des Abg. Geert Mackenroth, CDU) Uns ist es wichtig, dass wir ab nächster Woche, in einem Monat, in zwei Monaten den Ausländerbehörden mitteilen: Bitte stellt die Menschen unter einen Schutzschirm, die hier länger als fünf Jahre leben, nicht straffällig geworden sind, und auch Jugendliche, wenn sie über 21 Jahre alt sind, weil sie sowieso irgendwann davon profitieren werden. Wie absurd ist es denn, jetzt noch Menschen zurückzuschicken bzw. den Weg offen zu halten, wenn sie doch in ein paar Monaten möglicherweise unter eine Neuregelung des Aufenthaltsgesetzes fallen würden? Das verstehen wir nicht. Wir hoffen – Hoffnung ist wenig da – bzw. ich würde trotzdem noch einmal daran appellieren, Humanismus und Weitsicht walten zu lassen und unserem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Nagel mit dem Schlusswort für die Fraktion DIE LINKE. Wir kommen jetzt zur Abstimmung dieses Antrags mit der Drucksache 7/9577. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und einer großen Mehrheit dagegen ist dem Antrag Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Es sind keine Fragen eingereicht worden und damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt auch gleich beenden. Tagesordnungspunkt Kleine Entsprechend § 56 Abs. 7 der Geschäftsordnung werden Kleine Anfragen von Abgeordneten behandelt, auf die die Staatsregierung nicht fristgerecht schriftlich geantwortet hat und deren Behandlung im Plenum durch die Abgeordneten fristgemäß beantragt wurde. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass zunächst der Fragesteller das Wort zur Verlesung seiner Frage hat. Der Fragesteller hat das Recht, höchstens zwei ergänzende Fragen zu stellen, wenn ihm die Antwort nicht ausreichend erscheint. Eine Besprechung der Antwort findet nicht statt. Wir behandeln nun zwei Kleine Anfragen des Abg. Marco Böhme von der Linksfraktion. Herr Böhme hat die Behandlung im Plenum fristgemäß verlangt. Wir würden die Anfrage in der Drucksache 7/9689 behandeln: Geplante Regelung zu Mindestabständen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung. Die Antwort der Staatsregierung liegt seit dem 24. Mai 2022 vor. Die Antwortfrist war allerdings am 19. Mai 2022 abgelaufen. Ich erteile jetzt Herrn Marco Böhme zur Verlesung das Wort.

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Marco Böhme Die Linke

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich glaube, das ist jetzt eine kleine Premiere, in dieser Legislatur hatten wir das noch nicht. Ich habe mich jedoch dazu entschieden, da viele Antworten von Ministerien an Abgeordnete meiner Fraktion mittlerweile zu spät beantwortet werden und auch die Qualität immer mehr zu wünschen übrig lässt. Ich habe mich soeben, Frau Präsidentin, mit dem Minister geeinigt, dass ich nicht jede Frage einzeln vorlese und er faktisch dasselbe antwortet, das ich – zu spät – bekommen habe und bereits weiß, sondern ich würde mich sogleich auf meine beiden Nachfragen beziehen, wenn das in Ordsomit nicht entsprochen worden und der Tagesordnungspunkt 7 geschlossen. Ich rufe auf den 7//9937 Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zum Anfragen nung ist. Sonst sitzen wir eine Stunde hier, bis wir uns gegenseitig das vorgelesen haben, was bereits schriftlich vorliegt. Ich möchte im Grunde nur von meinen Recht Gebrauch machen, Nachfragen zu stellen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: In Ordnung; bitte schön.

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Marco Böhme Die Linke

In Frage 1 der Drucksache ging es um die Mindestabstände und darum, wie diese fünf Gebäude, die die 1 000 Meter berühren, in einem räumlichen Zusammenhang stehen. Der Staatsminister hatte geantwortet, dass es dafür einen objektiven Betrachter bräuchte, der das dann feststellt. Daher ist meine Nachfrage: Wer oder was ist dieser Betrachter und nach welchen Kriterien wird das gemacht? Ich habe nicht umsonst nach einer Art Meterangabe gefragt. Ab wann sind Gebäude in einem Verhältnis zueinander? Ab 10, 50 oder 150 Metern? Mich interessiert eine genauere Auskunft dazu, was Sie mit diesem „objektiven Betrachter“ meinen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister Schmidt, bitte schön.

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Thomas Schmidt

Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Böhme! Zu Beginn möchte ich sagen, dass wir hohes Interesse daran haben, die Kleinen Anfragen fristgemäß zu beantworten. Bei uns im Staatsministerium für Regionalentwicklung ist es wirklich die Ausnahme, dass es zu Verfristungen kommt. Es tut mir leid, dass es hier speziell kurz vor dem Ausschuss zu dieser Verfristung gekommen ist. Das war natürlich unglücklich. Ich kann verstehen, dass Sie das kritisieren. Doch wir versuchen, das fristgemäß zu tun. Wie ich bereits geantwortet habe, kann dieser objektive Betrachter letztendlich nur die Baubehörde bzw. die genehmigende Behörde sein und mit ihr zusammenarbeitende Büros, die diesen Zusammenhang darstellen. Hier gibt es ganz klar Zuständigkeiten. In diesem Fall ist es das Landratsamt, welches am Ende die Genehmigung für diese Windradnutzung oder den Bau eines Windrades ausstellt; dort muss diese Einschätzung getroffen werden. Auf Deutsch gesagt: die genehmigende Behörde.

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Marco Böhme Die Linke

Dann hätte ich noch eine zweite Frage. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Genau, es wäre schön, wenn Sie das immer einleitend formulieren. Damit wir – auch für das Protokoll – wissen, wovon wir sprechen; denn ich vermute, einige Abgeordnete haben die Drucksache nicht vor sich liegen.

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Marco Böhme Die Linke

Genau, wenn wir uns gegenseitig die Fragen und Antworten vorgelesen hätten, hätte ich nun eine Nachfrage zu Frage 4 gehabt, zu welcher Herr Staatsminister geantwortet hat, dass er von einer Beantwortung absehe. Ich hatte dort gefragt, inwieweit die Staatsregierung die Einschätzung eines Sachverständigen aus der Ausschusssitzung teilt, dass 90 % der Planungsfläche verloren gehe, wenn die 1 000 Meter Mindestabstand gekommen wären. Daraufhin sagten Sie – wie gesagt –, dass von einer Beantwortung abgesehen werde. Ich hatte in dieser Frage jedoch eine zweite Teilfrage formuliert; und zwar ganz konkret: Wie viel Prozent Fläche stehen noch zur Verfügung – und das gern nach Landkreisen aufgeteilt –, wenn diese 1000 Meter gelten? Ich frage also nach einer ganz konkreten Aussage, wie viel Flächenpotenzial noch vorhanden ist, wenn das Gesetz so gilt, wie es gilt. – Und es gilt ja nun seit gestern.

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Thomas Schmidt

Das müssen auch die Planungsverbände einschätzen. Wir haben darüber hinaus weitere Raumwiderstände, die zur Nutzung der Windenergie abgebaut werden müssen, diskutiert. Das ist in der gestrigen Debatte erfolgt. Ich bin mir nicht ganz sicher, doch ich glaube, Herr Kollege Wähner hat das aufgeführt. Was wird mit Bergbaufolgelandschaften? Was wird mit Windenergie im Wald? Was wird mit dem Thema des Artenschutzes, das auch der Bund noch angehen will? Erst muss das klar sein, und dann kann man letztendlich einschätzen, in welchem Planungsverband wie viel Fläche zur Verfügung steht. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kollege Böhme, nun zu einer anderen Drucksache? – Jawohl. Und zwar ist das die Drucksache 7/9690; bitte schön.

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Marco Böhme Die Linke

Zu der Frage 2. Ich hatte die Staatsregierung gefragt, inwieweit sie mit der Bundesregierung im Gespräch ist, was das Zwei-Prozent-Ziel auf Bundesebene ist, Sachsen hat nur 0,2 bis 0,3 % der Landesfläche für Windenergie vorgesehen. Die Antwort dazu war, dass von einer Beantwortung abgesehen werde, weil die Willensbildung der Staatsregierung hierzu noch nicht abgeschlossen sei. Ich frage deswegen noch einmal ganz konkret nach, weil ich das nicht nachvollziehen kann. Ich habe nach Treffen gefragt, die bereits stattgefunden haben. Es gibt laut meiner Kenntnisnahme eine Bund-Länder-Koordinierung zu der Frage nach dem Zwei-Prozent-Bundesziel und unserer Realität in Sachsen. Mich würde interessieren, wie der Freistaat dort auftritt, ob er beispielsweise das 2-Prozent-Ziel unterstützt oder ob er sagt, in Sachsen sei das nicht möglich. Was ist dort bisher gelaufen? Welche Treffen gab es und was waren die Antworten dort?

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Thomas Schmidt

Die gesetzliche Umsetzung dieses Zwei-ProzentZiels und das Herunterbrechen auf die Länder finden erst statt. Deshalb können wir diese Frage erst beantworten, wenn das konkret geworden ist. Dazu müssen wir nicht antworten, wenn es noch nicht beschlossen ist.

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Marco Böhme Die Linke

Ich fragte konkret nach den Treffen, die es schon gab. Es gibt im Bund Koordinierungstreffen. Daran nimmt vielleicht der Umweltminister und nicht Sie teil; doch ich werde einfach eine neue Kleine Anfrage einreichen. Die zweite Nachfrage bezieht sich auf die Frage 4 derselben Kleinen Anfrage. Dort ging es darum, dass die Staatsregierung trotz der neuen Bauordnung kein Hindernis darin sieht, die 4 Terawatt erneuerbare Energien, die laut Koalitionsvertrag vorgesehen sind, umzusetzen. Das war die Antwort der Staatsregierung auf meine Frage. Ich würde gern wissen: Wie kommen Sie dazu? Gibt es Studien, die belegen, dass das auch mit der neuen Bauordnung möglich ist bzw. haben Sie Quellen dazu, dass Windenergieanlagen weiterhin eine bedeutende Rolle in Sachsen spielen?

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Thomas Schmidt

Ja, das basiert auf dem Energie- und Klimaprogramm der Staatsregierung; wir haben nicht die Federführung zu diesem Thema. Dort haben wir das vereinbart und dazu gibt es keine neuen Erkenntnisse, sodass wir das infrage stellen müssten.

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Marco Böhme Die Linke

Mehr kann ich nicht tun. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Damit wurden alle auf die Tagesordnung gesetzten Kleinen Anfragen behandelt. Wir sind ganz strukturell und formell vorgegangen. Somit gilt dieser Tagesordnungspunkt als beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 52. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. woch, den 13. Juli 2022, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen wie gewohnt zu. schlossen. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Ich wünsche Ihnen schöne Pfingsten; kommen Sie gut nach Hause. Danke schön. (Schluss der Sitzung 17:38 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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