Marco Böhme
Genau, wenn wir uns gegenseitig die Fragen und Antworten vorgelesen hätten, hätte ich nun eine Nachfrage zu Frage 4 gehabt, zu welcher Herr Staatsminister geantwortet hat, dass er von einer Beantwortung absehe. Ich hatte dort gefragt, inwieweit die Staatsregierung die Einschätzung eines Sachverständigen aus der Ausschusssitzung teilt, dass 90 % der Planungsfläche verloren gehe, wenn die 1 000 Meter Mindestabstand gekommen wären. Daraufhin sagten Sie – wie gesagt –, dass von einer Beantwortung abgesehen werde. Ich hatte in dieser Frage jedoch eine zweite Teilfrage formuliert; und zwar ganz konkret: Wie viel Prozent Fläche stehen noch zur Verfügung – und das gern nach Landkreisen aufgeteilt –, wenn diese 1000 Meter gelten? Ich frage also nach einer ganz konkreten Aussage, wie viel Flächenpotenzial noch vorhanden ist, wenn das Gesetz so gilt, wie es gilt. – Und es gilt ja nun seit gestern.
