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Petra Köpping

02.06.2022 Sitzungen 7/52

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne meine Rede mit den aktuellen Entwicklungen, die wir in Sachsen haben. Ich konnte jetzt mehrere Wochen berichten, dass die Inzidenzen fallen. Im Moment haben wir die Tendenz, dass die Inzidenzen wieder steigen. Ich sage das deshalb, weil der eine oder andere denkt, Corona sei vorbei. Das ist es leider nicht, auch wenn ich mir das natürlich wünschen würde. Aber Corona ist weiter da. Wir hatten am 30.05. eine Inzidenz von 84. Das klang wirklich sehr gut. Wir hatten am 31.05. eine Inzidenz von 95, am 01.06. von 101 und heute von 116. Ich sage das deshalb – die Zahl ist heute schon einmal genannt worden –, weil gerade die Entwicklung in Portugal zeigt, dass die neuen Varianten hoch ansteckend sind. Sie sind nicht so gefährlich wie die Delta-Variante, aber eben hoch ansteckend. Deshalb müssen wir wachsam bleiben. Das Impfen selbst schützt natürlich nicht vor der Ansteckung. Das ist hundertmal gesagt worden. Ich sage es noch einmal. Es schützt aber vor schweren Erkrankungen. Das ist das eigentliche Ziel. Heute gab es das Thema Pflegekräfte. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich mich bei allen Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen ganz herzlich bedanke, bei allen Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, die sich die ganze Zeit dieser Pandemie entgegengestellt haben. Diese Menschen haben eine großartige Leistung vollbracht. Ich glaube, durch Prämien und Ähnliches sowie durch die Öffentlichkeit ist eine berechtigte Anerkennung erfolgt. Das Impfen hat mitnichten in irgendeiner Form etwas mit Missachtung zu tun. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wie sieht es nun in Sachsen aus? Vollständig immunisiert sind im Gesundheitswesen 75,1 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Noch im Januar waren es 65,7 %. Wir haben in den letzten zwei Monaten eine Steigerung von circa 10 % erzielt. Ich gehe gern noch einmal auf den Redebeitrag von Frau Friedel ein, die von den unterschiedlichsten Aspekten sprach, warum man vielleicht Sorgen oder Ängste hatte, die natürlich auch eine Rolle spielen. Wir merken immer wieder, dass in den Einrichtungen, in denen besonders Stimmung gegen das Impfen gemacht wird, die Anzahl derjenigen, die sich nicht impfen lassen, besonders groß ist. In den Einrichtungen, in denen man dem sehr offen gegenübersteht, Beratungsangebote nutzt und sich informiert, gibt es eine sehr hohe Impfquote. Deshalb ergeht meine Empfehlung an die Einrichtungen, in denen es die Skepsis gibt, sich noch einmal gut beraten zu lassen und diese Beratungsangebote zu nutzen. Momentan liegen uns die Rückmeldungen von zwölf unserer 13 Gesundheitsämter vor; der Landkreis Nordsachsen hat noch nicht gemeldet. Das sind 4 332 Meldungen von Einrichtungen und Unternehmen, die über die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu melden hatten. Derzeit sind 23 625 Personen gemeldet, die keinen oder noch keinen vollständigen Nachweis vorgelegt haben. Wir haben immer wieder gesagt, dass wir für Sachsen eine Möglichkeit geschaffen haben, dass man die Versorgungssicherheit in den Vordergrund stellt. Das ist auch die rechtliche Möglichkeit, die wir als Freistaat haben. Die haben wir genutzt, sodass die Einrichtungen, wenn sie die Versorgungssicherheit nicht gewährleisten können, dann auch keine Betretungsverbote aussprechen werden. Die Gesundheitsämter sprechen die Betretungsverbote aus, nicht die Einrichtungen. Diesen Kompromiss sind wir eingegangen und er gilt für Sachsen. (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD) Zu den Impfschäden. Nun kann ich mich zwar sehr bemühen – heute sind bereits sehr viele Zahlen genannt worden –, noch einmal statistische Werte zu nennen. Wenn aber von vornherein behauptet wird, dass die statistischen Werte, die das Paul-Ehrlich-Institut ausreicht, sowieso nicht stimmen, wozu wollen wir dann Zahlen nennen für diejenigen, die wir davon nicht überzeugen können, sondern die ihre eigenen Statistiken aufmachen? Diese finde ich, ehrlich gesagt, gar nicht, sondern wir nehmen die Statistiken, die öffentlich zugänglich und von der Wissenschaft begleitet sind. Es gibt auch keinen Widerspruch. Wenn die Charité in Berlin sagt: Wir haben das noch einmal gründlicher untersucht und wir müssen dort nachschärfen, dann ist das gut und richtig. Das sollte man tun; da gibt es überhaupt keinen Widerspruch. Wenn das eine oder andere noch gar nicht erkannt worden ist, weil Corona eine neue Infektionserkrankung war, dann sollte man das nachbessern. Dagegen gibt es nichts einzuwenden. Ich will noch einmal darauf eingehen, wie man, wenn man glaubt, dass man einen Impfschaden hat, damit umgeht; denn das ist mir noch einmal wichtig. Wenn ich einen Verdacht von Nebenwirkungen oder Komplikationen habe, dann wende ich mich zunächst an meinen Hausarzt. Es ist nicht so, dass der Hausarzt einfach mal sagen kann: Oh nein, das ist mir zu viel Bürokratie, das mache ich nicht. Er ist verpflichtet, diese Meldung abzugeben. Ich hatte jüngst eine Runde von Ärzten bei mir zum Gespräch, die ebenfalls behauptet haben, dass Ärzte nicht melden. Ich sagte dazu: Warum zeigen Sie sie nicht an? Sie haben zu melden. – Mir ist es auch wichtig, dass Impfschäden gemeldet werden, keine Frage. (Zurufe von der AfD) Das hat nichts mit Unter-den-Tisch-Kehren zu tun oder Ähnlichem. Die Ärzte sind verpflichtet zu melden. Diese Meldestatistik ist nicht kompliziert oder übermäßig bürokratisch, sondern sie funktioniert zügig und schnell. Deshalb stimmt es nicht, dass die Ärzte nicht melden würden, weil sie keine Lust darauf haben, sondern sie sind dazu verpflichtet. Gleichzeitig werden diese Meldungen an das Gesundheitsamt weitergegeben, und das Gesundheitsamt meldet an das Paul-Ehrlich-Institut. Das ist der Weg, der bei Impfschäden gegangen wird. Nebenwirkungen können auch direkt – wenn Sie wirklich einen Arzt hatten, der das nicht gemacht hat – schriftlich bzw. online an das PEI-Meldesystem übermittelt werden. Auch das ist eine Möglichkeit. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Impfschaden nicht erfasst wird, dann können Sie selbst aktiv werden und handeln. Das PEI erstellt regelmäßige Sicherheitsberichte und hat eine absolute Transparenz. Noch einmal sei gesagt: Wenn eine Einrichtung wie die Charité äußert, dass sie noch tiefgründiger ermitteln könne, dann ist es gut und richtig. Dem wird auch nachgegangen. Das hat nichts mit Unter-denTisch-Kehren zu tun. Die Zahlen zu Impfschäden sind genannt worden. Dazu meine ich ganz klar: Jeder, der verstirbt – ob durch Impfen oder durch die Erkrankung Corona –, ist ein Toter zu viel; da gibt es überhaupt keine Frage. Aber es gibt nun einmal kein einziges Medikament und keine einzige Impfung, die ohne Nebenwirkung oder bei manchen auch ohne Wirkung ist. Was ist denn ein Impfschaden? Auch dazu haben wir uns kundig gemacht bzw. will ich dazu noch einmal ausführen: Das ist eine gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung. Das ist ein Impfschaden. Die Anerkennung – das habe ich gerade gesagt – ist gesetzlich abgesichert. Wer einen Impfschaden anerkannt bekommen hat, wird gesetzlich entschädigt. In Sachsen können Impfschäden beim Kommunalen Sozialverband geltend gemacht werden. Ganz ehrlich: Es kommt häufig vor, dass sich Menschen beschweren, weil sie glauben, dass sie an bestimmter Stelle einen Schaden geltend machen können – das ist nicht nur beim Impfen so –, und bekommen ihn aber nicht anerkannt. Sie können es juristisch einklagen. Von hier aus bewerten, ob der Schaden, den Sie, Herr Prantl, vorgetragen haben, wirklich ein Impfschaden ist, das können wir hier gar nicht. Das geht hier nicht. Das müssen und sollten die Fachexperten tun. Zahlen zu Impfschäden gibt es noch nicht. Anfragen von Zeitungen bei Bundesländern ergeben, dass im Januar 2022 bundesweit circa 1 600 Anträge von Impfschäden eingegangen sind. Aber mit einer Mär möchte ich aufräumen: Sie haben eine Zeitung der AfD-Landtagsfraktion herausgegeben. Sie schreiben darin – und das finde ich, ehrlich gesagt, mehr als daneben –, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht eine Kannbestimmung sei. Das ist glattweg gelogen, und das will ich hier mit aller Deutlichkeit sagen: Wir vollziehen ein Bundesgesetz. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich hoffe, dass wir den Herbst alle miteinander gut überstehen werden. Nach wie vor haben wir in Sachsen bundesweit die geringste Impfquote. Auch das ist schon einmal gesagt worden, und ich sage es trotzdem noch einmal, weil es mich so erschreckt: Wir haben in Sachsen eine Rate von 0,8, was die Verstorbenen betrifft. Bremen hat 0,28. Das sind die Unterschiede, die ich erreiche, wenn ich so wenig geimpft habe wie in Sachsen bzw. wenn so viel geimpft wurde wie in Bremen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

Protokoll ↗