Marco Böhme
In Frage 1 der Drucksache ging es um die Mindestabstände und darum, wie diese fünf Gebäude, die die 1 000 Meter berühren, in einem räumlichen Zusammenhang stehen. Der Staatsminister hatte geantwortet, dass es dafür einen objektiven Betrachter bräuchte, der das dann feststellt. Daher ist meine Nachfrage: Wer oder was ist dieser Betrachter und nach welchen Kriterien wird das gemacht? Ich habe nicht umsonst nach einer Art Meterangabe gefragt. Ab wann sind Gebäude in einem Verhältnis zueinander? Ab 10, 50 oder 150 Metern? Mich interessiert eine genauere Auskunft dazu, was Sie mit diesem „objektiven Betrachter“ meinen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister Schmidt, bitte schön.
