Petra Köpping
Unsere Landesfachstelle und unsere Vertreter – ich nenne keine Namen – der Wohlfahrtsverbände sind hier. Es ist, glaube ich, wichtig, dass wir dieses Thema hier aufrufen. Dieses Thema ist es wert, dass wir darüber reden. Warum sage ich das? – Im Jahr 2021 gab es 83 % mehr Verbraucherinsolvenzen als umfassend zu lösen. Wir müssen uns die Instrumente genau anschauen, ob die zukunftsfähig sind, sowohl die Kappungsgrenzen-Verordnung, Mietpreisbremse als auch die Fehlbelegung im Sozialwohnungsbereich. Ich denke, wir können für den gesamten Freistaat, und nicht nur für die beiden großen Städte Dresden und Leipzig, intelligente Lösungen finden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit ist die dritte Aktuelle Debatte abgeschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Staatsregierung Soziales und Gesellschaftlichen und schuldenfrei in drei Jahren – in Sachsen entwickelt? im Jahr 2020: 83 %. Die sächsischen Maßnahmen anlässlich der Pandemie sind dabei widererwartend nicht die Hauptursache. Vor allen Dingen die Regelungen zur Kurzarbeit haben stabilisierend gewirkt. Dennoch wird die Situation in diesem Jahr vermutlich nicht besser. Aufgrund des Ukraine-Krieges und der weltweiten wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hatten wir im April eine Inflationsrate von 7,4 % zu verzeichnen. Die Kosten für Wohnung, Wasser, Strom, Verkehr und Nahrungsmittel sind stark angestiegen. All diese Faktoren wirken besonders stark auf diejenigen, die jetzt bzw. schon längere Zeit private Schulden abbauen wollen. Die Verbraucherinsolvenzberatung ist daher im Moment stark, und zwar überaus stark gefragt. Sie wird auch deshalb mehr nachgefragt, weil seit Herbst 2020 das sogenannte Restschuldbefreiungsverfahren gekürzt wurde. Das heißt, wer verschuldet ist, sich aber nach Kräften anstrengt, kann schon nach drei statt bisher nach sechs Jahren von den restlichen Schulden befreit werden. Damit soll redlichen Schuldnern schneller die Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neuanfang eingeräumt werden. Deutschland hat damit unter anderem EU-Vorgaben umgesetzt. Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt in diesem Hohen Haus nutzen, um Sie über den aktuellen Stand im Bereich der Verbraucherinsolvenzberatung zu informieren. Wir haben zum Glück in Sachsen eine gut aufgebaute, landesweite Struktur in diesem Beratungssegment. Das SMS fördert insgesamt 30 Beratungsstellen in der Verbraucherinsolvenz, das heißt pro Landkreis mindestens eine Vollzeitstelle. Wir sind flächendeckend vertreten. Wir haben damit in Sachsen ein flächendeckendes tragendes Netzwerk an Beratungsstellen der sozialen Schuldnerberatung und der Verbraucherinsolvenzberatung. Im Übrigen findet dies auch im Justizvollzug als aufsuchende Beratung statt. Das hilft den Menschen, sich langfristig wirtschaftlich zu stabilisieren und sie zu integrieren, sobald die Haft vorbei ist. Weil die soziale Schuldnerberatung und die Verbraucherinsolvenzberatung für die Betroffenen zwei wichtige Standbeine auf dem Weg zu einer Wiedergewinnung eines selbstständigen und vor allem selbstbestimmten Lebens sind, setzen wir das 2018 dem Landtag vorgestellte Konzept weiter stringent um, wonach beides qualifiziert unter einem Dach vor Ort angeboten werden soll. Das ist einfacher gesagt, als getan. Soziale Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzberatung haben verschiedene Rechtsgrundlagen und Finanzierungsverantwortlichkeiten. Das interessiert natürlich die Person, die Hilfe sucht, nicht. Weil beide Angebote inhaltliche Schnittmengen haben, ist die fachliche Verzahnung aber sinnvoll. Damit bekommen Bürgerinnen und Bürger das beste Hilfsangebot, ohne sich durch unterschiedliche Rechtsund Förderszenarien arbeiten zu müssen. Damit sind wir bundesweit führend, gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, an deren Ausrichtung wir uns orientiert haben. Diesen Prozess des Zusammenwachsens koordiniert eine Landesfachstelle. Das ist wichtig, weil sie die jeweilige Qualität und die jeweilige Struktur zusammenträgt und sogar Weiterentwicklungen befördert. Diese zentrale Koordination ist wichtig; denn die Herausforderungen – ich habe es anfangs angedeutet – steigen einerseits enorm an. Noch 2016 gab es keinerlei Wartezeiten bei der Vergabe von Beratungsterminen. Der aktuelle Lebenslagenbericht der Diakonie Sachsen beschreibt teilweise Wartezeiten bis zu 7 Wochen. Andererseits: Die Beraterinnen und Berater müssen seit einigen Jahren immer mehr können. Die Fälle sind komplexer geworden. Dafür braucht es mehr Zeit. Dazu kam, dass Ämter, Gerichte und andere Stellen pandemiebedingt geschlossen waren. Vielfach mussten geänderte sozialpolitische Regelungen im Rahmen der Corona-Pandemie erklärt werden. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte langsam zum Ende kommen.
