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Sebastian Wippel

AfD 02.06.2022 Sitzungen 7/52

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Was haben Altenberg, Ebersbach-Neugersdorf, Ostritz, Großröhrsdorf, Königsbrück, Nossen, Zwönitz, Oelsnitz und viele andere Gemeinden gemeinsam? Richtig, sie haben keinen Polizeistandortbetrieb von 24 Stunden, und sie sind von ihrem Polizeirevier, dem sie zugeordnet sind, mehr als 15 Minuten Fahrtzeit entfernt. Jetzt stellen wir uns einmal vor, es gibt in diesem ländlichen Raum einen medizinischen Notfall mit einem – möglicherweise – Drogenkonsumenten, der aggressiv ist, der vielleicht jemand anderen verletzt hat. Jetzt sind die Rettungskräfte da, kommen an den Mann aber nicht heran, weil er aggressiv ist, weil er sie anzugreifen droht, weil er vielleicht ein Messer, eine Schere, eine Glasflasche oder irgendetwas in der Hand hat. Die Rettungskräfte, die Sanitäter können sich nicht selbst in Gefahr bringen. Ein anderes Beispiel – hoffen wir, dass es nie eintritt –: ein Amoklauf in einer ländlichen Schule oder in irgendeinem Amt. Die Eintreffzeit für das erste Einsatzmittel ist hier entscheidend. Wer ist das erste Einsatzmittel, das kommt, wenn es tagsüber passiert, wenn das Amt geöffnet ist und die Kinder in der Schule sind? Möglicherweise ist es der Bürgerpolizist. Wenn er aber in einem solchen Fall allein kommt, ist die Polizei nicht handlungsfähig. Das heißt, es müssen stärkere Kräfte da sein, ich brauche ein einsatzbereites Einsatzmittel. Wir stellen fest: Die Interventionszeiten in diesem ländlichen Raum sind schlicht und ergreifend zu lang. Werfen wir einmal einen Blick in die Statistik der Kleinen Anfragen zu der Thematik, zum Beispiel auf den 13.01.2021 – das Datum greife ich einmal heraus und das Polizeirevier Bautzen. Dort haben wir eine zu betreuende Fläche von 914 Quadratkilometern. Die Eintreffzeit im Durchschnitt von 31 Polizeieinsätzen betrug dort 20 Minuten, bis das erste Einsatzmittel da war. Wenn man die Ordnungswidrigkeiten herausnimmt, die man an Ort und Stelle festgestellt hat, kommt man auf eine durchschnittliche Eintreffzeit von 23 Minuten. Da gab es zum Beispiel einen Fall, in dem eine Maßnahme der Gefahrenabwehr zu treffen war. Da hat man 53 Minuten für einen Verkehrsunfall gebraucht. Es hat tatsächlich 70 Minuten gedauert, bis die Polizei da war. Selber Tag, Polizeirevier Großenhain: Die Fläche, die zu betreuen ist, beträgt 453 Quadratkilometer, Eintreffzeit der Polizei im Durchschnitt 25 Minuten. Man hat zum Beispiel über eine halbe Stunde gebraucht, bis man bei einem Diebstahl in besonders schwerem Fall gewesen ist. Nun kann man sagen, das sei kein Problem, wenn der Täter sowieso schon weg ist. Es ist alles passiert, da hat man keine Eile – so weit, so richtig. Schwierig wird es, wenn das vielleicht relativ zeitnah festgestellt wurde und ein Täter noch in der Nähe ist. Insofern ist es nicht schlecht, wenn man einmal zeitig da ist. Ein anderer Tag, gleiches Polizeirevier: Elf Einsätze, durchschnittliche Eintreffzeit 31 Minuten. Dort hatte man wieder Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, und man hat eine halbe Stunde bis hin zu einer und einer Viertelstunde gewartet. Wenn man bei einer Straftat ist, die begangen wurde, und sofort Fahndungsmaßnahmen nach dem Täter einleiten möchte, ist es unheimlich gut, wenn man dem Täter über eine Stunde Vorsprung gibt, bevor der erste Polizist da ist. Wir wissen aus Erfahrung, dass das, was bei der Aufnahme des Notrufs aufgenommen wird, in aller Regel nicht das ist, was für die Fahndung wirklich brauchbar ist. Es ist die Ausnahme, dass man damit weiterkommt, sondern die relevanten Hinweise bekommt man in aller Regel von den Zeugen vor Ort, wenn man intensiver darauf eingehen kann. Diese Polizeireviere, die ich angesprochen habe, sind keine Einzelfälle, sondern wir haben aus unserer Sicht 38 Polizeistandorte in Sachsen, die im Minimum einen 24-Stunden-Betrieb brauchen, ihn derzeit aber nicht haben. Schauen wir einmal, wie das bei anderen Organisationen geregelt ist. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gibt es einige, insbesondere haben wir die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Dort gibt es sogenannte Hilfsfristen, die normiert sind. Im Rettungsdienst ist es so, dass 95 % der Fläche Sachsens in 12 Minuten vom Rettungsdienst erreicht werden können. Beim Brandschutz haben wir es mit einer kommunalen Aufgabe zu tun. Die Gemeinden legen das entsprechend ihrem Brandschutzbedarfsplan anhand der örtlichen Gegebenheiten fest. Den Zielerreichungsgrad stellen sie natürlich auch fest. Dort, muss man sagen, versucht man auch, 12 bis 15 Minuten zu schaffen. Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren hat einmal ausgerechnet, dass man nach 17 Minuten auf jeden Fall da sein sollte, weil es ansonsten sehr schnell passieren kann, dass eine verrauchte Wohnung richtig durchzündet. Dann habe ich ein großes Problem. Bei der Feuerwehr und beim Rettungsdienst ist das etwas anderes; deshalb ist es auch anders begründet, dass man die Hilfsfristen hat. Bei der Polizei geht es um etwas anderes. Es geht darum, dass die Gefahr schon eingetreten ist, die schnell beendet werden muss. Wie berechnet man die Hilfsfrist in diesen Organisationen? Dort gehen drei Zeitabschnitte hinein: Das sind die Gesprächszeit selbst und die Dispositionszeit, also bis an der Leitstelle das erste Einsatzmittel losgeschickt wird. Dann kommt die Ausrückzeit dazu und die Anfahrtszeit zum Ereignisort. Kein Bestandteil in dieser Berechnung ist die Zeit in der Warteschleife, das heißt, wenn man beim Notruf in der Warteschleife hängt: Alle Apparate sind besetzt. Sie werden vom nächsten Mitarbeiter bedient. – Das kann man nicht einrechnen, ist auch ein Problem für sich und kommt nicht in die Hilfsfrist hinein. Das ist Zeit, die wir schlimmstenfalls verlieren. Warum hole ich so weit aus und spreche über die Hilfsfristen der anderen Behörden? Das ist ganz einfach: weil diese Festlegung anhand der für die jeweilige Behörde und Organisation wichtigen Kriterien eine wichtige Entscheidungsgrundlage dafür ist, wo ein Standort hinkommt und wie dieser Standort personell ausgestattet sein muss. Bei der Fortschreibung der Evaluierung zur Berechnung des Personalbedarfs bei der Polizei – aber nicht nur in der Fortschreibung, sondern auch schon in den Vorgängerschriftstücken – hat man das Thema Hilfsfristen quasi komplett ausgeblendet. Da redet man von der sogenannten polizeilichen Grundversorgung in der Fläche, aber man definiert nicht näher, was das eigentlich ist. Das heißt, irgendwann kommt irgendwie vielleicht auch einmal ein Polizist. Also, kurz und knapp: Die Polizei hat keine Hilfsfristen, obwohl nicht weniger Einsätze der Gefahrenabwehr von der Polizei bewältigt werden müssen und andere Behörden und Organisationen durchaus auf die Unterstützung der Polizei angewiesen sind. Praktisch ergibt sich aus dieser Feststellung heraus ein Optimierungsbedarf für die Polizei. Das hat dann auch Folgen für die Polizeistandorte, für die personelle Besetzung, aber auch für die zeitliche Komponente. Ein krasses Beispiel – man glaubt das eigentlich nicht – ist der Bereich Autobahnpolizeirevier Dresden. Da gab es Eintreffzeiten auf der A 4, die aus meiner Sicht völlig inakzeptabel sind, von über 50 Minuten. Das ist nicht die Ausnahme, sondern das ist die Regel im Bereich der Gefahrenabwehr. Erinnern wir uns, welche Geschwindigkeiten auf der Autobahn gefahren werden können. Wenn dort eine Schaufel oder irgendetwas anderes auf der Straße liegt, wenn von irgendeinem schlecht gewarteten Auto der Katalysator abfliegt und bei den Geschwindigkeiten mit Tempo 150 km/h kreuz und quer von einem Fahrstreifen auf einen anderen fliegt, kann ich nur sagen: Na, viel Freude, wenn man das an die Windschutzscheibe bekommt. Daher ist es wichtig, dass rechtzeitig die Polizei da ist, die den Verkehr von hinten verlangsamt und genau diese Gefahrenstelle auch beseitigt. Und wenn die Polizei schneller ist, dann gibt es auch weniger Staus, weil das Unfallrisiko an Stau-Enden usw. minimiert werden kann. Jetzt kenne ich natürlich schon Ihre Begründung, warum man das alles gar nicht braucht. Warum ist unser Antrag eigentlich Quatsch? Warum will jetzt die AfD, dass in der Fläche an Polizeistandorten, wie in Rothenburg oder in Ostritz, rund um die Uhr Betrieb ist? Das braucht man gar nicht. Die Fahrzeuge werden in der Fläche vom jeweiligen Polizeirevier disponiert; deshalb ist immer irgendeiner in irgendeinem Bereich. Das ist falsch. Das ist völlig fernab der Realität. Wir haben zum Beispiel einen Wagen, der auf dem Revier ist, dessen Besatzung bei Schreibarbeiten vielleicht, dann haben wir einen, dessen Besatzung ist bei der Verpflegung oder die Leute sind bei der Entsorgung – polizeideutsch: man muss mal auf die Toilette –, oder sie sind auf Ermittlungs- oder auf einer Streifenfahrt unterwegs, einer ist vielleicht noch bei einem Einsatz gebunden oder hat die Laserpistole ausgekramt und arbeitet an der Verkehrssicherheit. Das heißt: Wer ist denn in der Fläche tatsächlich vorhanden, wenn ich ein Polizeirevier und drei oder vier Polizeistandorte habe, die noch zu betreuen sind? Ganz einfach: einer oder keiner, mehr nicht. Deshalb ist es notwendig, dass wir rund um die Uhr im Bereich von 15 Minuten fast die Masse der Fläche im Freistaat erreichen können müssen. Jetzt kann man sich die Frage stellen: Was machen denn die Polizeibeamten, wenn gerade nichts los ist? Denn im Dorf ist es langweilig; in der Stadt ist viel mehr los, da ist viel mehr gefahrenträchtiges Potenzial. Das ist ganz einfach: Man nutzt die anlassfreie Zeit und geht seiner ehrbaren Arbeit nach, man macht eine Streifenfahrt, man macht eine Fußstreife oder man ist im Bürgergespräch und erkundigt sich: Wie ist denn die Lage, Oma Erna, hast du irgendetwas festgestellt oder was gesehen; ist alles in Ordnung? Ja, man kommt auch als Polizei mit dem Bürger ins Gespräch. Dadurch steigt auch die Kenntnis über den jeweiligen Standortbereich, über die örtliche Zuständigkeit. Man erfährt auch etwas über verdächtiges Verhalten im Dorf: Wie es immer so ist: Ja, da hat hier jemand mit einem Kennzeichen geparkt; der gehört gar nicht hierher und danach ist dieses oder das oder jenes passiert. Aber so was erfahre ich eben nur, wenn ich vor Ort bin und wenn ich mir die Zeit nehme und die Zeit nehmen kann, um mit den Leuten auch mal zu reden. Es geht natürlich auch um Betäubungsmittelkriminalität, die auch im ländlichen Raum grassiert. Und warum? Weil keine Polizei da ist, weil nicht kontrolliert wird, weil niemand da ist, der das machen kann. Dann haben wir noch einen anderen Punkt. Wenn ich Schreibarbeiten an meinen Schreibtisch erledigen muss, weil ich auch Vorgänge zu Papier zu bringen habe, dann muss ich natürlich nicht erst 20 Minuten bis auf das Polizeirevier fahren, sondern kann an meinem nahegelegenen Standort diese Dinge erledigen. Oder ein weiteres Beispiel: Das Nachbarrevier braucht irgendwann im Laufe des Tages Unterstützung, weil es ein Einsatz ist, den man allein nicht fahren kann. Auch da habe ich kürzere Wege als die, die ich sonst vom weit entfernten Revier fahren würde. Ich habe insgesamt innerhalb des Bereichs viel kürzere Reaktionszeiten, und auf der Straße ist in der Fläche mehr Präsenz zu sehen. Das sind alles Dinge, die ausdrücklich dafürsprechen, dass wir in der Fläche stärker vertreten sind. Dagegen kann man auch argumentieren und sagen: Na ja, aber sie sind ja alle beim Revier angegliedert. Wenn wir die jetzt ausgliedern würden, bräuchten wir wieder neue Dienstgruppenführer usw. usf. Dazu sage ich Ihnen ganz klar: Nein, das brauchen wir nicht. Die Polizeistandorte können vom zuständigen Revier auch weiter betreut werden. Wer jetzt sagt, das mache aber alles der Bürgerpolizist, den wir vor Ort haben, dem kann ich nur zum Teil recht geben. Er kann gewisse Dinge während der üblichen Ladenöffnungszeiten machen; da ist man mal unterwegs. Er kann auch mal eine Streife unterstützen, aber er kann keine Streifenbesatzung ersetzen. Wir haben nicht solche Lagen wie in den USA. Wir haben ein anderes Einsatzkonzept. Bei uns fährt üblicherweise nicht ein Beamter los, sondern es sollten zwei sein. Meine Damen und Herren! Sie sehen: Es ist machbar und notwendig, die Sicherheit für die Menschen im Freistaat herzustellen, damit wir auch ein Sicherheitsgefühl haben, sich aber auch gleichzeitig die Lage verbessert. Deshalb finde ich diesen Antrag so gut, dass ich Ihnen nur empfehlen kann, ihm auch zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion jetzt Herr Markert. – Bitte schön.

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