Petra Köpping
Vielen Dank für die Frage. Das ist dem einen oder anderen nicht bewusst, weil das zwei verschiedene Rechtsformen sind. Der Freistaat fördert die Verbraucherinsolvenz über die Finanzen. Sie ist bei Trägern angesiedelt, die Schuldnerberatung anbieten. So ist das System aufgebaut. Voraussetzung für die Förderung ist, dass diese Beratungsstelle über entsprechendes Fachpersonal oder/und die Befähigung zur Insolvenzberatung als anerkannte Stelle verfügt. Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen vor Ort sind gut miteinander vernetzt. Andere soziale Einrichtungen und Beratungsstellen, die mit überschuldeten oder von Überschuldung bedrohten Menschen arbeiten, sind zum Beispiel die allgemeinen sozialen Beratungen, wie Kirche, Bezirk, Sozialarbeit, Familienhilfe, Ehe- und Familien- und Lebensberatung, Jugendhilfe, Jugend- und Berufshilfe, Migrationshilfe, Straffälligenhilfe, Wohnungslosenhilfe, Suchtberatung oder die Hilfen für psychisch Kranke. Das Zusammenwirken findet durch Netzwerktreffen und Multiplikatorentreffen und -schulungen statt. Dabei spielt unsere Landesfachstelle für die Verbraucherinsolvenzberatung eine wesentliche Rolle, die diese Vernetzungstreffen, dieses Vernetzen miteinander organisiert. Selbstverständlich spielt auch die Weiterbildung eine Rolle. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion. Herr Wendt, bitte.
