Albrecht Pallas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag zielt auf die Vorgriffsregelung für die geplante Bleiberechtsbestimmung auf Bundesebene, das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht. Ich bin froh, dass der Koalitionsvertrag von SPD, GRÜNEN und FDP auf Bundesebene endlich Brücken baut, statt weiter Zäune hochzuziehen. Konkret geht es darum, dass derjenige, der am 1. Januar 2022 – ich weiß, es ist bereits vorbei – seit fünf Jahren in Deutschland gelebt hat, nicht straffällig geworden ist und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten kann, um in dieser Zeit weitere Voraussetzungen für ein positives Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts sowie den Nachweis der Identität. Für uns als SPD stehen dafür als Vorbilder die Vorgriffsregelungen aus Rheinland-Pfalz, Thüringen, SchleswigHolstein oder Bremen und seit Anfang Mai auch Niedersachsen. Ich finde, der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition zeigt den richtigen Weg in die migrationspolitische Zukunft auf: Spurwechsel und Bleibeperspektiven für Menschen, die sich hier eingelebt und eingearbeitet haben, die zur Schule gehen, um danach eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren, für Menschen, die längst ihren Beitrag in unserer Gesellschaft leisten. Stattdessen haben wir die Abschiebung von Menschen, die wir eigentlich bei uns halten wollen und brauchen. Die sächsische Wirtschaft braucht Arbeitskräfte in jedem Bereich – das war gestern auch Thema –, nicht nur im akademischen und fachlich hoch spezialisierten Bereich. Im Handwerk, in der Pflege, in Dienstleistungsberufen werden ebenfalls händeringend Arbeitskräfte gesucht. Das sind natürlich die Herausforderungen des demografischen Wandels. Es sind auch die Herausforderungen der Covid-19-Pandemie und der Folgen des Krieges in der Ukraine, die wir samt der breiten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen nur meistern können, wenn wir tatkräftig sind. Leider verläuft die Umsetzung für das Chancenaufenthaltsrecht auf Bundesebene trotz klarer Bemühungen der Bundesinnenministerin Nancy Faeser nicht so schnell, wie es sich alle wünschen. Daher finden wir als SPD, dass wir auch in Sachsen eine Vorgriffsregelung brauchen, das heißt verbindliche, ermessensleitende, fachaufsichtliche Hinweise mit Blick auf die zu erwartenden Rechtsänderungen unter Wahrung des feststehenden Interesses der Betroffenen. Um eines noch einmal klar auszusprechen: Die Entscheidung gegen Kettenduldungen und regelmäßig aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei gut integrierten und engagierten Mitmenschen ist gefallen. Daran ist auch nicht zu rütteln. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) In Sachsen wünschen wir als SPD-Fraktion uns ebenfalls einen sogenannten Vorgriffserlass – nach dem Beispiel der anderen Bundesländer – durch das sächsische Innenministerium, und zwar so schnell wie möglich. In Richtung des neuen Innenministers Herrn Schuster sage ich an dieser Stelle: Das könnte eine Gelegenheit sein, Ihre gestern angekündigte Migrationspolitik durch konkretes Handeln für Humanität zu unterstreichen. Die heutige Landtagsdebatte finde ich sehr wichtig und auch, dass wir uns dazu positionieren. Aber, liebe Kollegen der LINKEN, Sie werden sicher trotzdem verstehen, dass wir heute Ihrem Antrag nicht zustimmen werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Die Staatsregierung, wenn gewünscht, oder? – Bitte schön, Herr Staatsminister Vorjohann.
