Thomas Schmidt
Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Böhme! Zu Beginn möchte ich sagen, dass wir hohes Interesse daran haben, die Kleinen Anfragen fristgemäß zu beantworten. Bei uns im Staatsministerium für Regionalentwicklung ist es wirklich die Ausnahme, dass es zu Verfristungen kommt. Es tut mir leid, dass es hier speziell kurz vor dem Ausschuss zu dieser Verfristung gekommen ist. Das war natürlich unglücklich. Ich kann verstehen, dass Sie das kritisieren. Doch wir versuchen, das fristgemäß zu tun. Wie ich bereits geantwortet habe, kann dieser objektive Betrachter letztendlich nur die Baubehörde bzw. die genehmigende Behörde sein und mit ihr zusammenarbeitende Büros, die diesen Zusammenhang darstellen. Hier gibt es ganz klar Zuständigkeiten. In diesem Fall ist es das Landratsamt, welches am Ende die Genehmigung für diese Windradnutzung oder den Bau eines Windrades ausstellt; dort muss diese Einschätzung getroffen werden. Auf Deutsch gesagt: die genehmigende Behörde.
