Hartmut Vorjohann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gerade wieder eine kontroverse und auch emotionale Debatte in diesem Hohen Hause erlebt; und das ist durchaus verständlich. Wenn wir über Flucht und Migration reden, über Bleiberecht und Rückführungen, dann geht es an erster Stelle um menschliche Schicksale. Gleichzeitig stellt sich dabei aber immer auch die Frage: Wie haben staatliche Stellen sowohl unter rechtlichen als auch unter humanitären Gesichtspunkten zu verfahren? Die Sächsische Staatsregierung hat hierzu eine klare Linie. Beim Vollzug des Ausländerrechts muss immer die Balance aus Humanität und Ordnungspolitik gewahrt werden. Wenn im Ergebnis der durchgeführten Verfahren kein Bleiberecht besteht, muss der- oder diejenige das Land verlassen. Dass dieser Prozess human zu erfolgen hat, ist eine Selbstverständlichkeit; genauso wie der Fakt, dass die freiwillige Rückkehr Vorrang vor der Abschiebung hat. Wir gehen deshalb so vor, weil die Solidarität für Flüchtlinge in der Bevölkerung damit steht und fällt, dass am Ende der Staat, dass am Ende wir darüber entscheiden, wer unsere Hilfe in Anspruch nehmen kann und welche rechtlichen Anforderungen erfüllt sein müssen, um langfristig bei uns bleiben zu können. Meine Damen und Herren! Sie alle wissen, dass die diesbezüglichen Regelungen zum Bleiberecht in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Sie alle wissen auch, dass zum aktuellen Berliner Koalitionsvertrag beim Aufenthaltsrecht unter anderem eine Reform der Bleiberechte für Geduldete sowie eine Reform der Duldungstatbestände zu den erklärten Vorhaben gehören. Inwiefern diese sich abschließend im Gesetz wiederfinden, bleibt aber abzuwarten. Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE wird die Staatsregierung dennoch aufgefordert, genau diesem Vorhaben vorzugreifen. Sie verkennen dabei zwei wesentliche Punkte: Erstens besteht für eine allgemeine Positionierung zu den auf Bundesebene geplanten Änderungen derzeit überhaupt keine Veranlassung. Wir werden uns die Vorschläge des Bundes genau anschauen und dann eine Positionierung hierzu einnehmen und nicht vorher. Zweitens ist von einer sogenannten Vorgriffsregelung allein deshalb abzusehen, da weder eine gesetzliche Ermächtigung noch eine entsprechende Notwendigkeit vorliegen. Koalitionsverträge auf Bundesebene sind politische Absichtserklärungen und keine rechtlichen Grundlagen für staatliches Handeln der Länder; und schon gar nicht werden wir wegen einer politischen Absichtserklärung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei Personen absehen, die eventuell von den künftigen Neuregelungen betroffen sein könnten. Um an dieser Stelle auf den Eingang meiner Rede zurückzukommen: Das Sächsische Staatsministerium des Innern und die Ausländerbehörden sind an geltendes Recht gebunden. Ich erinnere Sie an Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes und an Artikel 3 Abs. 3 der Sächsischen Verfassung. Solange eine Umsetzung in Bundesrecht noch nicht erfolgt ist, fehlt schlicht und ergreifend die gesetzliche Ermächtigung. Ich weiß natürlich, dass einige Länder trotz allem von der Vorgriffsregelung Gebrauch machen wollen. Beispielsweise hat das Land Rheinland-Pfalz seinen Ausländerbehörden bereits mitgeteilt, keine fachaufsichtlichen Einwände geltend zu machen, sollten ausreisebeendende Maßnahmen zurückgestellt werden; dies aber nur dann, wenn es sich um Personen handelt, die im Sinne des Berliner Koalitionsvorhabens nicht straffällig geworden sind. Wir haben bereits eine Priorisierung bei Abschiebung und Ausreise in Sachsen. Für uns hat die Abschiebung von vollziehbar Ausreisepflichtigen, die als Straftäter und Extremisten gehandelt haben, höchste Priorität. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass ein illegaler Aufenthalt dieser Personengruppe schnell und wirksam beendet wird. Nur dann bleibt die Akzeptanz der sächsischen Bevölkerung für die wirklich Schutzbedürftigen dauerhaft erhalten. Meine Damen und Herren! Aus den genannten Gründen empfiehlt die Staatsregierung, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Vorjohann. Jetzt erteile ich für das Schlusswort der einreichenden Fraktion, Frau Juliane Nagel das Wort.
