Juliane Nagel
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Bis auf einige Ausnahmen bin ich ein wenig erschüttert über diese Debatte. Es werden wieder Dinge – ich gehe gar nicht auf die rechte Seite des Parlaments ein, das ist mir wirklich zu doof – in den Raum gestellt, die ich sehr fragwürdig finde. Ich bin gespannt, ob sich Sachsen, wenn der Bund dann handelt, weigern will, diese Regelungen umzusetzen. Es spricht so viel Skepsis in Bezug auf die doch relativ deutlichen Eckpunkte, die uns der Koalitionsvertrag im Bund mitgibt. Ich verstehe es immer noch nicht. Ich habe einige Bundesländer bereits genannt. Sechs Bundesländer haben sich auf den Weg gemacht. Ich habe noch mal nachgeschaut: Thüringen schon im Februar, Niedersachsen war das letzte Bundesland, das mit einem sehr elaborierten Erlass die Personengruppen festlegt und das Absehen von Abschiebungen dieser Personen empfiehlt. Warum kann Sachsen das nicht machen? Es wird suggeriert, dass Sachsen diese Regelungen oder das Ermessen im Vorgriff auf die kommenden Regelungen nicht ausüben könnte. Das stimmt einfach nicht. Sachsen müsste mutig sein und sich an die Fersen der Bundesländer heften, die auf unterschiedliche Art und Weise über einen Erlass, über Hinweisschreiben auf ihre Ausländerbehörden zugegangen sind. Es ist möglich. Das möchte ich hier noch mal betonen, weil ich nicht in diesen Dunst kommen will, dass wir als LINKE etwas Unmögliches fordern. Wir fordern im Gegenteil, einfach das rechtlich vorzuziehen oder zu ermöglichen, was sowieso in ein paar Monaten hoffentlich kommen wird. Ich möchte noch einmal das Wort an Kollegin Čagalj Sejdi von der GRÜNEN-Fraktion richten: Wenn Ihnen in unserem Antragstext die ermessensleitende Handlungsweise nicht passt, dann machen Sie doch einen Änderungsantrag; dann können wir das abschwächen oder verändern. (Zuruf des Abg. Geert Mackenroth, CDU) Uns ist es wichtig, dass wir ab nächster Woche, in einem Monat, in zwei Monaten den Ausländerbehörden mitteilen: Bitte stellt die Menschen unter einen Schutzschirm, die hier länger als fünf Jahre leben, nicht straffällig geworden sind, und auch Jugendliche, wenn sie über 21 Jahre alt sind, weil sie sowieso irgendwann davon profitieren werden. Wie absurd ist es denn, jetzt noch Menschen zurückzuschicken bzw. den Weg offen zu halten, wenn sie doch in ein paar Monaten möglicherweise unter eine Neuregelung des Aufenthaltsgesetzes fallen würden? Das verstehen wir nicht. Wir hoffen – Hoffnung ist wenig da – bzw. ich würde trotzdem noch einmal daran appellieren, Humanismus und Weitsicht walten zu lassen und unserem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Nagel mit dem Schlusswort für die Fraktion DIE LINKE. Wir kommen jetzt zur Abstimmung dieses Antrags mit der Drucksache 7/9577. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und einer großen Mehrheit dagegen ist dem Antrag Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Es sind keine Fragen eingereicht worden und damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt auch gleich beenden. Tagesordnungspunkt Kleine Entsprechend § 56 Abs. 7 der Geschäftsordnung werden Kleine Anfragen von Abgeordneten behandelt, auf die die Staatsregierung nicht fristgerecht schriftlich geantwortet hat und deren Behandlung im Plenum durch die Abgeordneten fristgemäß beantragt wurde. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass zunächst der Fragesteller das Wort zur Verlesung seiner Frage hat. Der Fragesteller hat das Recht, höchstens zwei ergänzende Fragen zu stellen, wenn ihm die Antwort nicht ausreichend erscheint. Eine Besprechung der Antwort findet nicht statt. Wir behandeln nun zwei Kleine Anfragen des Abg. Marco Böhme von der Linksfraktion. Herr Böhme hat die Behandlung im Plenum fristgemäß verlangt. Wir würden die Anfrage in der Drucksache 7/9689 behandeln: Geplante Regelung zu Mindestabständen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung. Die Antwort der Staatsregierung liegt seit dem 24. Mai 2022 vor. Die Antwortfrist war allerdings am 19. Mai 2022 abgelaufen. Ich erteile jetzt Herrn Marco Böhme zur Verlesung das Wort.
