Thomas Löser
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsen ist ein abwechslungsreiches Bundesland. Wir haben Gebirge, Auenlandschaften, Wälder, Felder, Wiesen, große Städte, kleine Städte. Alles das hat seine eigene Schönheit, seine eigene Struktur. Überall im Freistaat wohnen wir im eigenen Haus, in einer Eigentumswohnung oder eben zur Miete. Weil Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr viele Klein- und Mittelstädte hat, die alle in der Gründerzeit mit dem Aufschwung von Textilindustrie und Maschinenbau und auch später, in den Zwanziger- und Dreißigerjahren, gewachsen sind, gibt es hierzulande traditionell einen sehr hohen Anteil an Mietwohnungen. Auch das Baugeschehen in der DDR von den Nachkriegsjahren bis zur Wende war vom Mietwohnungsbau geprägt. Auch deswegen haben wir im Freistaat – wie in Ostdeutschland insgesamt – eine relativ geringe Eigentumsquote. Die allermeisten Menschen im Freistaat wohnen zur Miete. Deswegen ist das Thema Mieten, sind die Interessen von Mieterinnen und Mietern so zentral. Die Bedingungen, zu denen man in Sachsen eine dieser vielen Wohnungen anmieten kann, unterscheiden sich allerdings sehr stark – je nachdem, wo man nach einer Wohnung sucht. Im ländlichen Raum, in den Klein- und Mittelstädten haben besonders die Genossenschaften, aber auch private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit hohen Leerständen zu kämpfen. Die Mieten sind bekanntermaßen zum Teil sehr günstig. In den beiden großen Städten Leipzig und Dresden sprechen wir im Gegensatz dazu von einem angespannten Wohnungsmarkt. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass Mieten überdurchschnittlich hoch sind, in den letzten Jahren überdurchschnittlich gestiegen sind. Ich will Beispiele nennen: 2015 bis 2020 lag der Mietpreisanstieg in Leipzig bei 25 %, in Dresden immer noch bei 15 %; der sachsenweite Durchschnitt beträgt 10 %. Die Menschen dort müssen für die Miete also mehr Geld – einen höheren Anteil vom Haushaltseinkommen – ausgeben als im Landesdurchschnitt. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, mit der Rede des Ministers haben wir jetzt die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen nun zu Debatte und Mieter in angespannten Sachsen stärker schützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zweites Kriterium: In Dresden werden aktuell die höchsten Mieten in Sachsen aufgerufen, im Durchschnitt 7,90 Euro pro Quadratmeter. Der Leerstand von Wohnungen, die sogenannte Leerstandsquote, ist kritisch niedrig. Auch dazu ein Beispiel: In Leipzig haben wir momentan 1 %, in Dresden ungefähr 3 %, in Sachsen insgesamt 12 %. Das vierte Kriterium: Die Bevölkerung wächst weiter. Diese Einschätzung ist – nebenbei bemerkt – keine grüne Erfindung, sondern das sind die Zahlen aus der Begründung der Verordnung der Staatsregierung für die Einführung der Sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung. Auf die völlig unterschiedlichen Zustände in der Großstadt und auf dem Land muss man natürlich unterschiedlich reagieren. In der heutigen Aktuellen Debatte wollen wir uns mit den Herausforderungen des großstädtischen Wohnungsmarkts befassen, denn von den drei sächsischen Großstädten wird für Leipzig und Dresden ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt. In Dresden und Leipzig wohnen insgesamt etwa 1,2 Millionen Menschen, knapp ein Drittel der sächsischen Bevölkerung. Für diese Menschen haben wir bereits im Koalitionsvertrag 2019 verschiedene Instrumente zum Schutz vor einer Überlastung durch zu hohe Mieten verankert. Es lohnt sich an dieser Stelle ein kurzer Blick zurück auf das, was schon erreicht wurde – sozusagen eine mietenpolitische Halbzeitbilanz für Sachsen. Die erste Maßnahme: Die Kappungsgrenze, die dafür sorgt, dass Bestandsmieten nicht bis zu 20 % in drei Jahren, sondern nur bis zu 15 %, bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete, steigen dürfen, ist bereits beschlossen. Zweitens sorgt die Mietpreisbremse dafür, dass bei Neuvermietung von Bestandswohnungen der Preis maximal 10 % über der Vergleichsmiete liegen darf. Dies wurde endlich beschlossen und diese Woche im Kabinett eingeführt. Wir sehen, wie wichtig das ist, wenn man hört, dass Vonovia – so gestern die Zeitungsmeldungen – aufgrund der Inflation die Mieten deutlich erhöhen will. Allein in Dresden wohnen 80 000 Menschen in Vonovia-Beständen. Drittens soll das Zweckentfremdungsverbot dafür sorgen, dass Wohnungen zum Wohnen genutzt werden – nicht als Ferienwohnungen oder Büros, und dass sie nicht aus spekulativen Gründen einfach leer stehen. Die Anhörung hat ergeben, dass dies in Leipzig insgesamt 1 400 Wohnungen betrifft, in Dresden noch einmal 1 200. Die Initiative dafür liegt koalitionsintern vor. Wir erwarten natürlich von unseren Vertragspartnern von der CDU, dass sie gewohnt vertragstreu diesen Gesetzentwurf demnächst im Landtag mit uns beraten wird. Viertens, die vollumfängliche Förderung des sozialen Wohnungsbaus: Auch hier sind wir bereits mit dem vergangenen Doppelhaushalt wichtige Schritte gegangen, indem wir die Bundesmittel gegenfinanzieren und damit auch für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen. Da haben wir eher das Problem, dass die Fördermittel für den Sozialwohnungsbau bisher noch zu wenig abgerufen werden. Die bisherige Bilanz kann sich zur Halbzeit also in drei von vier Punkten sehen lassen. In der zweiten Runde würde ich gerne darauf eingehen, was aus bündnisgrüner Sicht zusätzlich zu tun ist, um Mieterinnen und Mieter in Sachsen zu schützen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Fritzsche.
