Carsten Hütter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll einen illegalen Zustand im Nachhinein legalisieren. Meine Damen und Herren! Wir erinnern uns noch gut an den Kontrollverlust an Deutschlands Grenzen 2015/2016. Die LINKE klatschte Beifall. Hunderttausende Menschen kamen in unser Land, die niemals hätten kommen dürfen. Weder damals noch heute haben viele dieser Menschen einen Anspruch auf Asyl. Es sind zumeist Wirtschaftsmigranten, die sich in unserem Sozialsystem bequem einrichten. Das ist ein Sozialsystem, das auch von dem Geld der sächsischen Steuerzahler finanziert wird. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) In Deutschland leben etwa 250 000 Migranten mit einer Duldung, unter ihnen viele abgelehnte Asylbewerber. Ein Großteil hiervon stammt aus der Zeit der Flüchtlingswelle von vor sieben Jahren. Diese Menschen müssen in ihre Herkunftsländer zurück. Sie gehören nach den Buchstaben des Gesetzes abgeschoben. Die Bundesregierung hat aber weiter Angst vor unschönen Bildern und möchte daher den illegalen Aufenthalt dieser Menschen in Deutschland im Nachhinein legalisieren. Die CDU hält die Idee der Bundesregierung mit dem ChancenAufenthaltsrecht für das völlig falsche Signal, nämlich für einen weiteren Anreiz zur illegalen Zuwanderung. Wir sehen das genauso, mit dem Unterschied, dass wir eine entsprechende Politik auch konsequent umsetzen wollen. Ein weiterer, eher naiver Gedanke hinter dieser Initiative ist die Annahme, dass diese Menschen das demografische Problem lösen können und den Mangel an Fachkräften beheben werden. Das ist in den letzten sechs oder sieben Jahren nicht passiert. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. In einem Hochtechnologieland wie Deutschland werden gut ausgebildete Facharbeiter und Akademiker gesucht, keinesfalls Armutszuwanderer aus der Dritten Welt. Ihre gespielte Entrüstung verfängt nicht. Selbst die Presselandschaft weiß es inzwischen besser. Schauen wir uns einmal einige Schlagzeilen an. „Die Zeit“, September 2019: „Drei von vier Syrern leben von Hartz-IV.“ „F.A.Z.“, Juli 2021: „Mehrheit der Syrer bekommt Hartz-IV.“ Die „Welt“, September 2019: „Drei von vier Syrern erhalten Hartz-IV.“ Bei anderen Herkunftsländern wie Afghanistan, Somalia, Eritrea sieht es nicht wesentlich besser aus. So sagt die „Welt“: „Wir sollten uns ehrlich machen. Natürlich gibt es Erfolgsgeschichten. Es gibt Altenpfleger, Köche, Imbissbetreiber.“ Das sind aber leider nicht die versprochenen Chirurgen, IT-Spezialisten und Ingenieure. Die „Welt“ weiter: „Doch zur Wirklichkeit vier Jahre nach dem Flüchtlingsherbst gehört auch die Erkenntnis, dass es sich dabei um einzelne Ausnahmen handelt, jedenfalls um eine Minderheit unter Hunderttausenden von Syrern. Nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit leben drei Viertel der Syrer im erwerbsfähigen Alter ganz oder teilweise von Hartz-IV, was nicht verwundern kann, wenn man bedenkt, dass in Syrien laut OECD zwei Drittel der Schüler nur sehr eingeschränkt lesen und schreiben können.“ Das spricht für sich, werte Abgeordnete. Welche Chancen geben also diese Menschen unserem Land? Nicht viele. Dafür wird Deutschland mit immensen Kosten und sozialen Verwerfungen belastet. So sieht die Realität aus, meine Damen und Herren, auch wenn Sie das nicht gern hören wollen. Es überrascht uns nicht, dass die LINKE auf ihrem Weg in die politische Bedeutungslosigkeit auf die Karte Asyl setzt. (Beifall bei der AfD) Es überrascht auch nicht, dass die LINKEN die Einwanderungspolitik von Rot-Grün tatkräftig unterstützen. Überrascht sind wir allerdings von der Begründung dieses Antrages. Sie erweckt den Eindruck, Deutschland sei ein rechtsfreier Raum. Gewaltenteilung, Rechtsstaat, Verwaltungsrechtsweg – das scheint es bei den LINKEN alles nicht zu geben. Nun gut, in der DDR war es ja ähnlich. So heißt es zum Beispiel in Ihrer Begründung: Menschen werden abgeschoben, obwohl sie die deutsche Sprache beherrschen, obwohl sie eine Ausbildung machen oder gar arbeiten gehen. Liebe LINKE! Lesen Sie einfach einmal den Artikel 16 a Grundgesetz. Politische Verfolgung ist der entscheidende Asylgrund, nicht Sprachkenntnisse oder Arbeitswille. Vor einer Abschiebung steht immer die sorgfältige Prüfung des Falls durch die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte. Diese Entscheidungen sind zu respektieren, auch wenn es Ihnen politisch nicht in den Kram passt. Die Urteile der Gerichte werden nicht im Nachgang berichtigt. Die Arbeit der Judikative ist eben keine Ministerpräsidentenwahl, werte LINKE. Es mutet auch lächerlich an, wenn Sie in der Begründung behaupten, diese Menschen hätten sich viel erarbeitet. Das ist Unsinn. Wohnung, Nahrung, Kleidung, Möbel und das Taschengeld finanziert ihnen der deutsche Steuerzahler. Nicht diese Menschen haben etwas erarbeitet, sondern die, die schon länger hier leben. Selbst wenn sie eines Tages einen Job haben, werden sie kaum zum Netto-Steuerzahler werden, denn der Bedarf des Familienanhangs ist weit höher als die vermutlich geringe Wertschöpfung. (Beifall bei der AfD) Völlig absurd wird es, wenn Sie das deutsche Aufenthaltsrecht als überkompliziert bezeichnen. Das passiert nun einmal, wenn man Einwanderung über die Hintertür will und sich scheut, Maßstäbe nach objektiven Kriterien auszuwählen. Ich wiederhole erneut: Das Asylrecht gilt nur für politisch Verfolgte und ist ein Schutzrecht auf Zeit. Um es kurz zu machen: Es braucht keinerlei landesrechtlicher Vorgriffsregelungen für den Umgang mit Ermessungsduldung und die Aussetzung von Abschiebungen. In dieser Richtung hat sich gestern auch der Minister in seiner Fachregierungserklärung geäußert. Wir als AfD-Fraktion haben das gern vernommen. Jetzt müssten allerdings auch Taten folgen. Wir sind mehr als gespannt. Die Entscheidungen der Gerichte sind konsequent umzusetzen, anderenfalls setzt man in diesem Land das völlig falsche Zeichen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Wir brauchen endlich die Umsetzung von Recht und Gesetz. Dies beinhaltet die Abschiebung von inzwischen mehr als 15 000 Personen allein in Sachsen. Deren rechtswidriger Aufenthalt in unserem Freistaat verursacht Monat für Monat Kosten in Millionenhöhe und untergräbt unsere Rechtsordnung. Der vorliegende Antrag der LINKEN würde diese Situation nur weiter verschärfen und nicht verbessern. Deshalb lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Hütter für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht Frau Čagalj Sejdi.
