Thomas Schmidt
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte hat gezeigt, dass wir in Sachsen in angespannten Wohnungsmärkten mit mehreren Instrumenten gehandelt haben. Herr Löser hat in seinem ersten Redebeitrag gesagt: Zur Halbzeitbilanz haben wir drei von vier angedachten Schritten, Instrumenten bereits umgesetzt. Wir sind gut unterwegs. Deshalb gestatten Sie mir die Frage: Was soll die Aufforderung im Debattentitel „Jetzt Handeln!“? Das ist ein Zeichen, dass wir handeln und uns den Themen annehmen. Ich muss jetzt nicht alles noch einmal erläutern. Die Kappungsgrenzen-Verordnung haben wir verlängert. Wir haben die Mietpreisbremse aus bereits erläuterten Gründen in Kraft gesetzt, weil es von der Begründung her hart auf Kante genäht worden ist und wir neue Indikatoren formulieren und prüfen lassen mussten, weil die vom Bundesgesetz vorgegebenen Indikatoren in Sachsen eventuell in Leipzig, aber nicht in Dresden gegriffen hätten. Nun hoffen wir, dass das Ganze vor Gericht standhält. Wir haben beim sozialen Wohnungsbau die Richtlinien und im Bereich des Familienwohnens – das ist auch schon angesprochen worden – vieles auf den Weg gebracht. Herr Pallas hat gesagt, dass das Instrumente sind, die für einen Übergang gelten sollen, bis dieser angespannte Wohnungsmarkt nicht mehr festgestellt werden kann. Das ist die Begründung. Wenn man das nicht feststellen kann, können wir die Instrumente nicht einsetzen. Deshalb bin ich dem Kollegen Fritzsche für seine differenzierte Betrachtung dieses gesamten Themenfeldes dankbar. Bei staatlichen Eingriffen in bestimmte Abläufe, auch in den Wohnungsmarkt, ist immer eine komplexe Betrachtung notwendig; denn es darf nicht zu Fehlwirkungen führen. Bei solchen Dingen ist die Gefahr immer groß. Es wurde in der Debatte deutlich, dass wir mit einer Mietpreisbremse nicht alle diese Wirkungen erreichen können, die angedacht sind. Vielleicht erreichen wir auch in manchen Gebieten Fehlwirkungen, in denen dieser angespannte Wohnungsmarkt – nur zum Teil in den großen Städten – zu definieren ist. Wenn wir außerhalb von Dresden und Leipzig vom ländlichen Raum sprechen, werde ich mich einmal mit den Chemnitzern, Plauenern, Görlitzern und Freibergern unterhalten, wie sie das sehen. Ich glaube, das Thema – „Wie lösen wir das Problem der angespannten Wohnungsmärkte?“ – wurde in der Debatte etwas einseitig betrachtet. Es geht nicht nur um Neubau oder Sanierung von noch sanierungsfähigem Wohnraum um jeden Preis. Es geht viel stärker darum, die Verbindung von Leben und Arbeiten außerhalb dieser beiden großen Städte im ländlichen Raum und in den mittleren Städten zu sichern. Die Möglichkeiten der Digitalisierung und intelligenter Verkehrssysteme, die wir haben, viel stärker zu nutzen, ist meines Erachtens auch aus klimapolitischen Aspekten der richtige Weg. Wir brauchen Neubauten in den großen Städten. Aber wir brauchen nicht Neubauten in den großen Städten, um den Wohnungsleerstand womöglich in den kleineren Städten und urbanen Gebieten dadurch noch zu erhöhen. Nein, wir brauchen die Verbindung von beidem. Wir müssen neben dem Wohnungsneubau auch die Attraktivität in diesen Regionen erhöhen, dass dort Leben und Arbeiten möglich ist. Neben der Ansiedlung von Unternehmen müssen das auch andere Angebote wie Homeoffice und das Nutzen von Coworking-Spaces auch für Verwaltungsarbeitsplätze sein. Wir als Staatsministerium haben dazu ein Projekt in unserem InnovationHub simul⁺ aufgelegt. Das heißt „HomeTownOffice“. Wir wollen Möglichkeiten schaffen, dass die Leute in den Regionen wohnen und arbeiten können und nur an ihren Behördentagen oder an anderen wenigen Tagen zu ihrem Arbeitsplatz gehen müssen und können. Ich mahne eine komplexere Betrachtung des gesamten Themas an, um das Problem, das ich nicht kleinreden will, Tagesordnungspunkt Befragung der Thema der Staatsministerin für Zusammenhalt: Pandemie, Inflation wie hat sich die Verbraucherinsolvenzberatung Die Ministerin hat dafür 5 Minuten Zeit. Danach können Fragen gestellt werden. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
