Plenarprotokoll 21/53
12.11.2025 · 162 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (26)GRÜNE (16)CDU (15)SPD (10)fraktionslos (1)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne 53. Plenarsitzung und stelle die Beschlussfähigkeit fest. Der Haushaltsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung ne Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf der desregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung Hessischen Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften abgegeben. Die Beschlussempfehlung ist die Drucks. 21/3040. Darüber hinaus hat der Ausschuss eine Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2025 ben. Diese Beschlussempfehlung ist die Drucks. 21/3041. Die dritten Lesungen werden wir vereinbarungsgemäß Donnerstag mit fünf Minuten Redezeit aufrufen. Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der und der SPD betreffend „Demokratie lebt von Auseinandersetzung – Schutz von politisch engagierten Menschen hat große Priorität“, Drucks. 21/3035. Wird Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird ser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 70 und kann, wenn niemand widerspricht, zusammen Tagesordnungspunkt 33, dem Setzpunkt der Fraktion AfD, aufgerufen werden. Weiter eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen CDU und der SPD betreffend „Kommunale Energieversorger und Kommunen unterstützen, Wirtschaft fördern Das Programm ‚Nachrangdarlehen für Energieversorger‘ der Landesregierung macht es nun möglich“, 21/3036. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag ordnungspunkt 71 und kann, wenn niemand widerspricht, nach Tagesordnungspunkt 57, der Aktuellen Stunde Fraktion der SPD, aufgerufen und unmittelbar abgestimmt werden. Ferner eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der und der SPD betreffend „Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Hessen wirksam begegnen – für Prävention und le Teilhabe“, Drucks. 21/3037. Wird die Dringlichkeit jaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche schließungsantrag Tagesordnungspunkt 72 und kann, niemand widerspricht, zusammen mit Tagesordnungspunkt 31, dem Setzpunkt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE NEN, aufgerufen werden. Außerdem eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen CDU und der SPD betreffend „Zukunftsfähige Kitas Hessen – Sprachförderung, Gesundheit und Fachkräftesicherung stärken“, Drucks. 21/3038. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 73 und wenn niemand widerspricht, nach Tagesordnungspunkt der Aktuellen Stunde der Fraktion BÜNDNIS GRÜNEN, aufgerufen und unmittelbar abgestimmt den. Nach dem heutigen Ablaufplan tagen wir voraussichtlich bis ca. 19 Uhr. Begrüßen darf ich an dieser Stelle im Namen des gesamten Hauses, der Abgeordneten, ganz herzlich die Besucherindie nen und Besucher. Schön, dass Sie alle da sind. (Allgemeiner Beifall) eiLanIch darf Sie dann noch informieren, dass heute und morgen des 22 hessische Lehrkräfte den Hessischen Landtag besuchen. Während des Seminars „Lernort Landtag“ werden sie die Gelegenheit nutzen – neben der Teilnahme an unseren politischen Debatten –, auch einzelne Abgeordnete in der Lobby zu interviewen. Ich wünsche Ihnen interessante Gespräche. ein abgegeWir kommen nun noch zu den Entschuldigungen. Mir liegen folgende Entschuldigungen vor: seitens der AfD-Frakam tion ganztägig Dimitri Schulz, seitens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hans-Jürgen Müller, seitens der Fraktion der Freien Demokraten Vizepräsident René Rock sowie der ein Abgeordnete Yanki Pürsün, der fraktionslose Abgeordnete CDU Dirk Gaw ab heute Nachmittag, seitens der Landesregieverbaler rung Herr Staatsminister Manfred Pentz ab 11:30 Uhr. Ich darf Sie fragen, ob es noch weitere Entschuldigungen gibt. die – Das ist nicht der Fall. dieDann darf ich Sie noch daran erinnern, dass heute Abend mit ab 19:30 Uhr der parlamentarische Abend der hessischen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Landtagsrestaurant stattfinden wird. ist Wir sind damit am Ende der amtlichen Mitteilungen angeder kommen. – Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf, den Setzpunkt der Drucks. Fraktion der CDU: Fall. Zweite Lesung TagesGesetzentwurf Landesregierung der Gesetz zur Änderung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften – Drucks. 21/2923 zu Drucks. 21/2376 – ein Änderungsantrag CDU Fraktion der AfD – Drucks. 21/2976 – soziabe- Ich darf zunächst dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Ent- Holger Bellino von der CDU-Fraktion, das Wort erteilen. Herr Bellino, ich darf Sie fragen: Schließen Sie im Anwenn schluss Ihre Rede an? – Dann haben Sie danach das Wort. GRÜ- Bitte schön. ist Holger Bellino, Berichterstatter: der in Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss hat sich mit der eben aufgerufenen Thematik befasst und empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags, zu kann, finden in der Drucks. 21/2914, und damit in der aus der 58, Anlage zur Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung in 90/DIE zweiter Lesung anzunehmen. Das Abstimmungsverhalten wer- war: CDU, SPD gegen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; die Freien Demokraten haben sich enthalten.
Astrid Wallmann
Herr Bellino, danke für die Berichterstattung. – Sie haben jetzt das Wort für die CDU-Fraktion. Bitte schön.
Holger Bellino CDU
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bewusst haben wir die zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung der verfassungsrechtlichen Vorschriften zum Setzpunkt der CDU erhoben, nicht nur aus zeitökonomischen Gründen, da die Plenartage, wie wir wissen, sehr gut gefüllt sind, sondern auch und vor allem, um die Bedeutung des Landesamts für Verfassungsschutz wieder einmal herauszustellen. Schließlich ist es immer und immer wieder notwendig, dass wir unsere Verfassungsschützer wie auch die gesamte Sicherheitsarchitektur in Hessen bestmöglich, das heißt zeitgemäß, ausstatten – das ist notwendig, und das haben die engagierten Verfassungsschützer verdient, das gehört sich so –, (Beifall CDU und SPD) personell, materiell und auch durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen, für die wir nun einmal die Verantwortung tragen. Um die Bereitstellung der notwendigen Instrumente und der rechtlichen Rahmenbedingungen geht es und nicht um die – wie die AfD im Innenausschuss wieder darlegte – Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes, wie es immer und immer wieder behauptet wird. (Andreas Lichert (AfD): Niemand hat die Absicht …! – Vereinzelte Heiterkeit AfD) – Schön, dass Sie gleich so reagieren, eine pawlowsche Reaktion. – Es liegt auf der Hand, dass Sie immer und immer wieder versuchen, den Verfassungsschutz zu diskreditieren. Da befinden Sie sich in bester Gesellschaft mit den LINKEN, die das auch immer getan haben und heute noch an anderer Stelle tun. Gleiches und Gleiches gesellt sich gerne. (Beifall CDU und SPD – Zurufe AfD: Oh!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das hält uns aber nicht davon ab, das Notwendige, das Sinnvolle zu tun. Ihre Ablehnung, wie im Innenausschuss wieder dargelegt, wundert uns nicht. Es ist wie mit den Fröschen. Die haben auch kein Interesse, einen Sumpf trockenzulegen. (Vereinzeltes Lachen AfD) Ich stelle noch einmal fest: Das Landesamt für Verfassungsschutz ist und bleibt unabhängig. Es ist ausschließlich dem Schutz der Verfassung verpflichtet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach der Anhörung zu dem Gesetz gab es einen punktuellen Anpassungsbedarf. Die Anpassungen haben wir vorgenommen und in der vorvergangenen Woche eingereicht. Sie betreffen neben zahlreichen redaktionellen Änderungen die Änderung der Rechtsprechung wegen des Zitiergebotes. Hier muss auf das Grundrecht zur informationellen Selbstbestimmung hingewiesen werden, wenn in dieses Grundrecht eingegriffen wird. Diese Anpassung muss auch in anderen Gesetzen nachvollzogen werden wie beispielsweise im HSOG. Die Änderungen betreffen darüber hinaus die Festschreibung, dass die Mitglieder der G 10-Kommission auch nach Ablauf einer Legislaturperiode bis zur Neuwahl dieses Gremiums im Amt bleiben, um ihrer wichtigen Arbeit nachgehen zu können. Die ebenfalls angesprochene und eingereichte Einstufung des Direktors – Stichwort: Omnibusgesetz – des Landesbetriebs Forst nach B 6 vollzieht lediglich das nach, was schon längst gängige Praxis ist; denn diese übertarifliche, gängige Praxis war und ist schon vollzogen, und die entsprechenden Haushaltsmittel sind natürlich bereitgestellt. Durch die bereits in der ersten Lesung – das ist das Entscheidende – eingebrachten Änderungen wurde ein gutes und notwendiges Gesetz noch rechtssicherer und vor allem effektiver gemacht. Wir erinnern uns, dass das Bundesverfassungsgericht in Hessen wie in Bayern Konkretisierungsbedarf sah. Dieser Konkretisierungsbedarf wurde umgesetzt und, wie uns die Sachverständigen in der Anhörung bestätigten, vollinhaltlich umgesetzt. So gelang es, die Kernthemen, um die es uns nach wie vor geht, der Neufassung zu stärken und rechtssicherer zu machen. Ich nenne beispielhaft die Online-Durchsuchung, Fragen des Betretungsrechts und die Mobilfunkortung – natürlich alles unter strengen rechtlichen Voraussetzungen und richterlicher Kontrolle, wie sich dies für einen Rechtsstaat gehört. Wir wollen keinen Orwell-Staat, keine chinesischen Verhältnisse. Wir dürfen aber auch nicht im realen oder im digitalen Raum blind sein. Der Staat muss auch bei der Bekämpfung von Terrorismus, Extremismus, Spionage und organisierter Kriminalität handlungsfähig sein. Er muss gestärkt werden, und das tun wir immer dann, wenn wir Regierungsverantwortung tragen, aus voller Überzeugung, um unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen. (Lebhafter Beifall CDU und SPD) Da sich die Feinde unseres Staatswesens, unserer Demokratie mit Frieden und Freiheit jeder modernen Technik, jeder verfügbaren Plattform bedienen, müssen auch wir uns immer und immer wieder den neuen Herausforderungen stellen, beispielsweise bei der Cyberkriminalität, der sich inländische Extremisten und Terroristen genauso bedienen wie fremde Mächte. Botschaften, die in dieser Dunkelwelt ausgetauscht werden, sind zunehmend kryptisch verfälscht, also mit „normalen“ Mitteln der Überwachung nicht mehr zu identifizieren. Da bedarf es entsprechender Möglichkeiten, beispielsweise der Online-Durchsuchung. Endlich ist dies möglich. Ein anderer Aspekt. In der Überarbeitung wurde auch festgelegt, dass die Parlamentarische Kontrollkommission jährlich einen Bericht über ihre Arbeit abgibt. Dies trägt zur Transparenz und zum Verständnis in der Bevölkerung bei. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Summe tragen wir durch die Neufassung dieses wichtigen Gesetzes dazu bei, dass wir einen stark aufgestellten Verfassungsschutz haben, dass wir die entsprechenden materiellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen bereithalten. Die engagierten Verfassungsschützer, denen wir für ihre Arbeit ausdrücklich danken – nicht nur an dieser Stelle –, aber auch die Polizistinnen und Polizisten müssen so ausgestattet sein, dass sie den Verfassungsfeinden von innen und von außen auf Augenhöhe begegnen können. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS DIE GRÜNEN) Sie sehen, das Landesamt für Verfassungsschutz, vor aber auch die Bürgerinnen und Bürger können sich verlassen, dass wir alles Mögliche tun, um unser Land schützen. Wir handeln rechtssicher, verhältnismäßig, auch entschlossen. Wir stehen auf der Seite der heitsbehörden und werden deren wichtige Arbeit auch Zukunft unterstützen. Die demokratische Mitte wird – auch bei punktuellen terschieden, auch bei diesem Gesetz – bei diesem gen Thema zusammenstehen, anders als die rechtslinkspopulistischen und in Teilen extremistischen der Parteienlandschaft. – Ich danke Ihnen für Ihre merksamkeit. (Beifall CDU und SPD)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete der AfD-Fraktion das Wort.
Christian Rohde AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen Herren! In einem Rechtsstaat müssen dem Inlandsgeheimdienst klare gesetzliche Grenzen gegeben werden, weil einem Geheimdienst immanent ist, meist im Verborgenen zu agieren und trotzdem massiv in die Grundrechte Bürger einzugreifen. (Beifall AfD) Dieses Paradoxon kann man als Gesetzgeber im nur dadurch auflösen oder minimieren, indem man Verfassungsschutz ausreichende Hürden für Grundrechtseingriffe normiert und die Behörde einer strikten parlamentarischen Kontrolle unterwirft. Verehrte Landesregierung, das ist Ihnen mit Ihrem entwurf nicht gelungen. Der nach der teilweise massiven Kritik inzwischen überarbeitete Gesetzentwurf der regierung wird darüber hinaus an zahlreichen Stellen wie vor nicht den ausdrücklichen Vorgaben des verfassungsgerichts gerecht. Ein Beispiel. Der hessische Gesetzgeber ist gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet, auch im Hinblick auf Ortung von Mobilfunkendgeräten in § 9 Absatz 1 HVSG eine unabhängige richterliche Vorabkontrolle zurichten. Dem ist die Landesregierung jedoch auch ihrem Änderungsantrag zu ihrem eigenen Gesetzentwurf überhaupt nicht nachgekommen. (Zurufe AfD: Hört, hört!) Überdies hat die Landesregierung völlig verkannt, die Lehre aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 9 HVSG hätte sein müssen, zugleich verfassungskonforme Anpassung der vergleichbaren lungen zur Observation in § 11 HVSG vorzunehmen. Eine Observation eignet sich – zumal unter Anfertigung von Bildaufnahmen oder Bildaufzeichnungen – noch mehr als eine Handyortung dazu, Rückschlüsse auf tensweisen, Routinen, persönliche Neigungen oder ben der betroffenen Person zu ermöglichen und 90/ ein Persönlichkeitsprofil zu erstellen. Dies stellt einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in seiner Entallem darauf scheidung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz entzu schieden, dass die Befugnis für besonders schwere Eingriffe, wie etwa für den verdeckten Einsatz technischer Mittel aber Sicher- zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnunin gen im Rahmen einer Observation, an einen „besonders gesteigerten Beobachtungsbedarf“ anknüpfen muss. Daher ist doch bei § 11 Absatz 1 HVSG ein Verweis auf Undie Erheblichkeit der Beobachtungsbedürftigkeit gemäß wichti§ 3 Absatz 2 HVSG notwendig, wohingegen der bisherige und Verweis auf die einfache Beobachtungsbedürftigkeit nach Ränder § 2 Absatz 2 HVSG nicht ausreichend ist. AufDie Landesregierung muss sich vergegenwärtigen: Für Observationen nach § 11 Absatz 1 HVSG reicht nach derzeit geltender Rechtslage, die eindeutig verfassungswidrig ist, bereits eine einfache Beobachtungsbedürftigkeit aus, selbst wenn der hessische Verfassungsschutz einen Bürger bis zu drei Tage pro Woche oder bis zu 48 Stunden lang beRohde obachtet und sogar Bildaufnahmen oder Bildaufzeichnungen von diesem anfertigt. Trotz dieses laut Bundesverfassungsgericht besonders schweren Grundrechtseingriffs ist zudem für eine solche Beobachtungsmaßnahme bislang keine richterliche Anordnung als unabhängige Vorabkontrolle gesetzlich vorgeschrieben. und Man erkennt auch an dieser Stelle: Die Landesregierung es hat den Wink mit dem Zaunpfahl durch das Bundesverfassungsgericht schlichtweg nicht verstanden und dessen seiner Entscheidung nicht gründlich analysiert, sondern lediglich versucht, dessen Vorgaben zu kopieren. (Beifall AfD) Kern Die Konsequenz hätte nämlich sein müssen, auch alle andem deren im HVSG geregelten Beobachtungsmaßnahmen, die nicht Streitgegenstand vor dem Bundesverfassungsgericht waren, auf ihre Verfassungskonformität hin zu überprüfen. Dies haben Sie völlig versäumt. Gesetz- (Beifall AfD) Befassen wir uns nun aber mit unserem Änderungsantrag. LandesAls konstruktiver Oppositionsführer zeigen wir Ihnen einach nen Weg auf, wie man die Belange des VerfassungsschutBundeszes und die Freiheitsrechte der Bürger besser in Einklang bringen könnte. Wir schützen in unserem Änderungsantrag das Parteienprivileg – streng orientiert an der ständigen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts –, das der Nr. 2 Beobachtung von Parteien Grenzen gesetzt hat. einin Vor deren Hintergrund erscheint es geboten, den Einsatz von verdeckten Mitarbeitern oder Vertrauensleuten bei der Beobachtung politischer Parteien durch spezifische gesetzliche Regelungen zu begrenzen. Steuernde Einflussnahmen des Staates auf die innere Willensbildung und das äußere Erscheinungsbild der Parteien, die nach Ansicht des Bundass desverfassungsgerichts als verfassungswidrig zu bewerten wären, müssen durch den gesetzlichen Ausschluss einer eine Lenkung von Führungsmitgliedern unterbunden werden. RegeAngesichts der unmittelbaren Konkurrenzsituation um die Erlangung von Parlamentsmandaten und damit von politischem Einfluss könnten vor allem parteipolitische Mitbeviel werber zum Ziel verfassungsschutzbehördlicher MaßnahVerhalmen durch Regierungsparteien werden. Vorliedadurch (Beifall AfD) Vor diesem Hintergrund muss bei einem Einsatz verdeckter Mitarbeiter und einer Anwerbung von Vertrauensleuten gesetzlich ausgeschlossen sein, dass diese ein Vorstandsamt bei Gebietsverbänden einer politischen Partei erlangen oder bekleiden. Wir achten außerdem die Schranke zwischen Geheimdienst und Strafverfolgungsinstanzen. In diesem Zusammenhang legen wir einen Katalog für § 20a HVSG vor, der den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, aber natürlich nicht in Abrede stellt, dass es auch Straftaten gibt, die durch den Verfassungsschutz an die Strafverfolgungsbehörden weitergemeldet werden dürfen. Nur ist unser Katalog in sich schlüssig und konsistent, was man von Ihrem, verehrte Landesregierung, nicht behaupten kann. (Beifall AfD) Das haben Ihnen übrigens auch einige Sachverständige sehr deutlich gesagt. Ihr Änderungsantrag hat die Sache auch nicht viel besser gemacht, auch wenn Sie mittlerweile – ich hatte Ihnen dazu bereits in der ersten Lesung geraten – auf die Verunglimpfung des Bundespräsidenten im Katalog verzichten. Einer immer weiter ausgreifenden Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes wird durch unseren Änderungsantrag ebenfalls ein Riegel vorgeschoben. An der erstmaligen Einführung einer gesetzlichen Grundlage für eine öffentliche Bekanntgabe von Beobachtungen, die in § 19 HVSG geregelt werden soll, gab es von den Anzuhörenden viel Kritik. So befürchtet etwa die Vereinigung der hessischen Verwaltungsrichter, „dass eine derartige Praxis die Tendenz verstärkt, den Verfassungsschutz in den politischen Meinungskampf hineinzuziehen.“ (Beifall AfD) Der Verfassungsschutz als Nachrichtendienst sei aber „keine Landeszentrale für politische Bildung“. „Einzelne Beobachtungsobjekte oder Verdachtsfälle gezielt herauszugreifen und öffentlich zu benennen, könnte … [nach deren Auffassung] zu einer Instrumentalisierung des Landesamtes für Verfassungsschutz führen, die geeignet ist, das Vertrauen in dessen Arbeit zu beschädigen.“ (Beifall AfD) Diese Auffassung harmoniert auch mit folgender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Teil unseres Änderungsantrags ist: Bei einer Aufklärung der Öffentlichkeit über beobachtete Bestrebungen, sei es im Rahmen von medienwirksam verkündeten Entscheidungen, vorgestellten Berichten oder sonstigen Bekanntgaben, besteht die offenkundige Gefahr, dass die Regierungsparteien den Verfassungsschutz in den politischen Meinungskampf hineinziehen und missbräuchlich gegen die politische Opposition instrumentalisieren. Angesichts der Stigmatisierungswirkung von Verfassungsschutzberichten ist es mit Blick auf die verfassungsrechtlich besonders hervorgehobene Stellung von politischen Parteien mithin erforderlich, entsprechend zu differenzieren und für diese eine spezifische, im Vergleich zu sonstigen Organisationen und Personen erhöhte Hürde in das Hessische Verfassungsschutzgesetz aufzunehmen, wonach hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte zukünftig eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine verfassungsfeindliche Bestrebung begründen müssen, damit politische Parteien namentlich in den Verfassungsschutzberichten aufgeführt werden dürfen. (Beifall AfD) Dass wir der Öffentlichkeitsarbeit einer solchen Behörde kritisch gegenüberstehen, heißt aber nicht, dass wir keine Transparenz des Nachrichtendienstes wollen. Ganz im Gegenteil, wir wollen eine wirksame parlamentarische Kontrolle. Die derzeitige Gesetzeslage verhindert aber, dass diese wirklich möglich ist. Schließlich kann die Mehrheit des Landtages die parlamentarische Minderheit nach Belieben ausschließen. So kommt es dann zu dieser dem Bürger nicht vermittelbaren Konstellation, dass der Verfassungsschutz parlamentarisch nur durch die Fraktionen kontrolliert wird, die gerade das Wohlwollen der Mehrheitskoalition genießen. (Beifall AfD) Das ist undemokratisch und unerhört gegenüber dem Souverän, ganz zu schweigen davon, dass sich Mehrheitsverhältnisse auch ändern können. Es sollte also in unser aller Interesse sein, das Recht aller Fraktionen und damit ihrer Wähler zu institutionalisieren, den Verfassungsschutz zu kontrollieren. (Beifall AfD) Abschließend lässt sich sagen: Mit unserem Änderungsantrag können Sie Ihrem einerseits zu zaghaften, andererseits aber zu weit gehenden Gesetzentwurf die nötige Konsistenz und das notwendige Maß verleihen. Wir bitten um Zustimmung. Im Hinblick auf Ihre Verständnisprobleme hinsichtlich der Aufgabenstellung durch das Bundesverfassungsgericht sollten Sie bis zur dritten Lesung noch einmal in sich gehen und alle im HVSG geregelten Beobachtungsmaßnahmen erneut auf ihre Verfassungskonformität hin überprüfen. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall AfD)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächste hat die Abgeordnete Vanessa Gronemann von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Vanessa Gronemann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits gestern Abend darüber gesprochen, dass unsere Demokratie und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung unter Druck stehen. Die Angriffe von außen und von innen nehmen immer stärker zu. Deshalb ist es unsere Aufgabe, unsere Sicherheitsbehörden so auszustatten und ihnen Instrumente an die Hand zu geben, um diesen Herausforderungen gerecht werden zu können. Dem Verfassungsschutz kommt hier eine Schlüsselrolle zu. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Holger Bellino (CDU), Lisa Gnadl (SPD) und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Wir haben heute die zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung verfassungsrechtlicher Vorschriften. Das gleichzeitig der Setzpunkt der Fraktion der CDU. haben in der vergangenen Ausschusssitzung einen rungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit dem das Verfassungsschutzgesetz neu gefasst soll und mit dem Änderungen an weiteren Gesetzen nommen werden sollen. Die wesentliche Frage, mit der wir uns hier auseinandersetzen, ist, ob mit diesem Entwurf die größtmögliche sicherheit erreicht werden kann. Ich sage zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2024 mit nem Beschluss einige Punkte des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes als unvereinbar mit dem Grundgesetz klärt. Daraus ergibt sich selbstverständlich Handlungsbedarf. Deshalb ist es auch richtig, dass die Landesregierung da nachsteuern will. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit ihrem Änderungsantrag haben die Fraktionen der und der SPD die Hinweise aus der Anhörung aufgenommen. Im Ergebnis müssen wir aber feststellen, dass der nicht allen Hinweisen nachgegangen wurde, die allem die Frage der Rechtssicherheit betreffen. Ich bereits in der Ausschusssitzung gesagt, dass die gung hessischer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter sowie Herr Prof. Ogorek in Bezug auf § 9, von Mobilfunkendgeräten“, die Notwendigkeit der lichen Vorabkontrolle betont haben. Dies ist demnach grund des potenziell hohen Eingriffsgewichts einer § 9 Absatz 1 Nr. 2 Hessisches Verfassungsschutzgesetzes möglichen Mobiltelefonortung notwendig. Das fehlt leider nach wie vor. Ebenso wurde schon angemerkt, dass weiterhin die aussetzungen für die erhebliche Beobachtungsbedürftigkeit fehlen. Da muss ebenso nachgebessert werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Promny (Freie Demokraten)) Die meisten Hinweise aus der Anhörung betrafen dings den Straftatenkatalog in § 20a für eine Informationsübermittlung. Die Anzuhörenden haben deutlich gemacht, dass sich bei dem Straftatenkatalog die Schwere der tat aus den qualifizierten Voraussetzungen mit Blick das Rechtsgut, die Tatbegehung und die Tatfolgen muss. Man müsste also eine Begründung dafür warum man davon ausgeht, dass es sich bei der um eine besonders schwere Straftat handelt. Weder in Begründung des Gesetzentwurfs noch in dem Änderungsantrag finden sich hierzu irgendwelche Ausführungen Erläuterungen. Auch wenn Sie vier Straftaten mit Ihrem Änderungsantrag gestrichen haben, ist es nach wie vor nicht nachvollziehbar, inwiefern hier eine Abwägung stattgefunden hat. Das de ebenfalls von den Sachverständigen angeregt: Es zudem sinnvoll, als Kriterium für die Straftaten auf Durchsetzung der Ziele dieser Bestrebungen abzustellen und nicht den bloßen Zusammenhang ausreichen zu wie es im Übrigen auch im Bundesverfassungsschutzgesetz geregelt ist. Wenn dem nachgekommen würde, dann hätten wir in sem Fall einen nachvollziehbaren Kontext hergestellt. ist übrigens auch nicht im Änderungsantrag der der AfD vorgesehen. Das wollte ich nur einmal nebenbei sagen. Ich kann wirklich nur appellieren, die genannten ist Punkte aufzunehmen; denn damit kämen wir der RechtssiWir cherheit wahrscheinlich ein Stück näher. Ände- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Moritz beraten, Promny (Freie Demokraten)) werden vorgeDamit wir dem nachkommen können, möchte ich jetzt die dritte Lesung beantragen. Ich will auch noch einmal auf die Online-Durchsuchung Rechtseingehen. Da geht es mir weniger um die Frage der Rechtssicherheit als um die Frage der Sinnhaftigkeit oder der seiGeeignetheit. erIch will das noch einmal betonen: Bei der Online-Durchsuchung geht es um ein Instrument, das tief in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Das geht tiefer, als es bei jeder Hausdurchsuchung der Fall sein kann. Das ist ein Instrument, das technisch hochkomplex ist. Das ist ein Instrument, das gewisse Risiken mit sich bringt, CDU wenn zum Beispiel Sicherheitslücken in IT-Systemen nicht geschlossen werden, weil sie für den Eingriff benötigt werlei- den. vor habe Das Bundesverfassungsgericht hat nicht ohne Grund ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und VereiniIntegrität informationstechnischer Systeme geschaffen. Es „Ortung hat erkannt, dass der Zugriff auf unsere digitalen Systeme einen besonders schweren Grundrechtseingriff darstellt. richterDas ist ein Eingriff, der nur unter den strengsten Voraussetaufnach zungen zulässig sein kann. Wir haben bereits mit der Strafprozessordnung und auch aber mit dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung Möglichkeiten zum einen für die StrafverfolVor- gung und zum anderen natürlich für die Gefahrenabwehr. Wir wissen, die Anforderungen sind sowohl technisch als auch rechtlich hoch. Moritz Vor diesem Hintergrund stellt sich mir die Frage: Braucht der Verfassungsschutz die Online-Durchsuchung tatsächlich? Wenn ja, für welchen Zweck braucht er sie? Wenn allerder Verfassungsschutz, wie es das Bundesverfassungsgericht sagt, hier nur subsidiär tätig werden darf, erhebt sich die Frage, welchen Mehrwert dieses Instrument für die StrafErfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes hat. auf ergeben Welcher Spielraum existiert eigentlich zwischen dem Vorliefern, feld und der Gefahrenabwehr? Mir erschließt sich das Norm nicht. Vielleicht fehlt mir die Fantasie, bei welchen Fällen der das tatsächlich zutreffen könnte und wann das Landesamt für Verfassungsschutz die Online-Durchsuchung tatsächoder lich einsetzen könnte. So ging es im Übrigen auch einigen Anzuhörenden. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Moritz Promny (Freie Demokraten)) wurAbschließend will ich noch ein Lob aussprechen. Das wäre die möchte ich besonders hervorheben. Ein Punkt, den wir ausdrücklich begrüßen – das habe ich auch in der Ausschusssitzung schon gesagt –, ist die Übergangsregelung lassen, für die Parlamentarische Kontrollkommission. Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes muss auch zwischen den Wahlperioden stattfinden. Das begrüßen wir dieausdrücklich. Das Fraktion (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Holger Bellino (CDU) und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Unsere Demokratie ist stark, sie ist aber auch verletzlich. Die Bedrohungen, vor denen wir stehen, sind vielfältig. Ich habe es eben gesagt: Sie kommen nicht nur von außen, sondern zunehmend auch von innen. Es gibt rechtsextreme Netzwerke, Desinformation in den sozialen Medien, gezielte Hetze gegen Minderheiten, gegen die Presse und gegen die Institutionen unseres Rechtsstaates. All das zielt darauf ab, das Vertrauen zu zerstören, das Vertrauen in den Staat, also in seine Vertreterinnen und seine Vertreter, und letztendlich auch das Vertrauen in die Idee der Demokratie selbst. Wenn wir von Freiheit und Sicherheit sprechen, muss man sagen, dass zu dieser Sicherheit auch die Sicherheit des Bestehens der Grundrechte gehört. Sie sind das Fundament, auf dem unsere offene Gesellschaft steht. Deshalb ist es unsere Verantwortung, in diesem Parlament genau hinzuschauen, nachzubessern und zu kontrollieren. Wir sollen nicht den einfachsten, sondern den richtigen Weg gehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn am Ende geht es nicht nur um Paragrafen und technische Instrumente. Es geht darum, wie wir als Gesellschaft zusammenstehen, wenn die Demokratie unter Druck gerät. Ich bin überzeugt: Wenn wir die Grundrechte achten, die demokratische Kontrolle ernst nehmen und unsere Sicherheitsbehörden gleichzeitig stark und rechtssicher aufstellen, dann wird unsere Demokratie widerstandsfähiger und nicht schwächer werden. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Rüdiger Holschuh von der SPD-Fraktion das Wort.
Rüdiger Holschuh SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Menschen fragen sich zu Recht: Wer schützt unsere Demokratie? Wer schützt meine Grundrechte? Sie wollen, dass der Staat die Feinde der Demokratie im Blick hat. Aber sie wollen eben auch, dass niemand schrankenlos in ihre Handys, Wohnungen und Alltagsdaten hineinschaut. Genau um dieses Gleichgewicht geht es uns als SPD-Fraktion. (Beifall SPD) Wir beraten heute die Neufassung des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes. Das wurde aus zwei Gründen zwingend: Erstens hat das Bundesverfassungsgerichts Teile des bisherigen Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Es hat uns klare Hausaufgaben aufgegeben. Zweitens wurde das notwendig, weil sich Extremisten und ausländische Dienste längst auf die verschlüsselten Chats in den sozialen Medien und auf die komplexen digitalen Strukturen verlagert haben. Wer dafür Verantwortung trägt, muss reagieren, aber im Rahmen der Verfassung und nicht darüber hinaus. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Herr Bellino hat schon einiges angeführt. Aber ich möchte noch einmal die Aspekte besonders deutlich machen: Erstens. Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent umsetzen. Wir werden die Grenzen für den Verfassungsschutz klarer ziehen. Zweitens. Wir werden dem Verfassungsschutz moderne Instrumente geben. Das wird aber mit hohen Hürden, richterlicher Kontrolle und einem starken Parlament geschehen. Drittens. Wir werden mehr Transparenz und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger schaffen. Das gilt gerade dann, wenn der Staat tief in die Grundrechte eingreift. Ich komme zum ersten Aspekt. Die Entscheidung aus Karlsruhe hat uns gezeigt, dass einige Datenübermittlungsund -erhebungsbefugnisse nach Ansicht des Gerichts nicht klar genug definiert waren. Grundrechtseingriffe sind zu leicht möglich. Es geht dabei zum Beispiel um die Handyortung, um besondere Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und Banken und den Einsatz verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, oder um die Weitergabe nachrichtendienstlich gewonnener Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft. Diese Instrumente werden wir nicht einfach so stehen lassen, sondern sie werden nachgeschärft, mit strengeren Voraussetzungen, klaren Gefahrenschwellen, engeren Zwecken und besserem Kernbereichsschutz. Zentral ist auch die neue Definition der erheblich beobachtungsbedürftigen Bestrebungen. Wir reden nicht von unliebsamen Meinungen, wie es gerne unterstellt wird – auch heute Morgen haben wir es gehört –, sondern wir reden von Strukturen, die Gewalt anwenden oder befürworten, die zu Hass und Willkürmaßnahmen aufstacheln, die verdeckt agieren, erhebliche Ressourcen und Mobilisierungskraft haben, oder systematisch Desinformation verbreiten und Institutionen verächtlich machen – kurz gesagt: diejenigen, die unserer Demokratie an den Kragen wollen. (Zuruf AfD: Antifa!) Bei denen soll dieses Gesetz ansetzen. Damit ist klar: Der Verfassungsschutz ist eben kein Meinungspolizist, sondern er richtet sich gegen diejenigen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung aushöhlen wollen. (Beifall SPD, CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Zweitens. Ja, wir führen mit § 7a die Befugnis zur verdeckten Online-Durchsuchung ein. Das ist ein schwerer Eingriff; das verschweigt hier auch niemand. Gerade deshalb legen wir die Latte so hoch. Eine Online-Durchsuchung ist nur zulässig, wenn eine konkretisierte Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter besteht: Leib, Leben, Freiheit von Menschen oder der Bestand von Bund und Ländern. Es braucht tatsächliche Anhaltspunkte, ein absehbares Geschehen, identifizierbare Zielpersonen, kein Bauchgefühl, kein Ins-Blaue-hinein. Jede dieser Maßnahmen steht unter Richtervorbehalt. Das Amtsgericht am Sitz der Behörde entscheidet vorab, die Anordnung ist eng befristet. Verlängerungen müssen auch erneut geprüft werden. Die Maßnahme ist technisch so auszugestalten, dass nur das Nötigste verändert wird, dass Spuren am System so weit wie möglich automatisch rückgängig gemacht werden und dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt bleibt. Daten aus Online-Durchsuchungen dürfen nur weiterverarbeitet werden, wenn es wiederum um die Abwehr dieser konkretisierten Gefahr oder bestimmte, besonders schwere Straftaten geht. Alles andere ist tabu und zu löschen. Ganz wichtig: Die Online-Durchsuchung ist kein liches Werkzeug im Behördenkeller. Sie unterliegt parlamentarischen Kontrolle. Die Landesregierung tet jährlich, die Parlamentarische Kontrollkommission kommt detaillierte Informationen, und speziell zu Maßnahmen muss der Verfassungsschutz Bericht erstatten. Wer in solche Grundrechte eingreift, muss sich vor und vor dem Parlament erklären. (Beifall SPD und CDU) Drittens. Wir schaffen klare Regeln für die Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes. Das Innenministerium das Landesamt dürfen künftig über die Beobachtung formieren, wenn hinreichend gewichtige, tatsächliche haltspunkte vorliegen und das Allgemeininteresse das sönlichkeitsrecht überwiegt. Gleichzeitig wird der Verfassungsschutzbericht im Gesetz verankert und Veröffentlichungspflicht konkret geregelt. Das erhöht Rechtssicherheit für die Betroffenen, für die Behörde, auch für die Öffentlichkeit. Ein weiterer Baustein ist der Umgang mit Daten jähriger. Bisher galt, fünf Jahre nach Erreichen der jährigkeit sind die Daten zu löschen, wenn nichts hinzugekommen ist. Diese Schutzregel bleibt auch der gelfall. Aber wir müssen ehrlich sagen: Es gibt Fälle, denen auch Minderjährige schwere extremistische taten begehen und der Staat einfach länger wissen mit wem er es zu tun hat. Deshalb erlauben wir es Behördenleitung, in begründeten Einzelfällen eine Speicherung anzuordnen. Das ist kein Automatismus, dern eine Ausnahme mit hoher Schwelle und klarer wortung. Der Gesetzentwurf regelt nicht nur das Verfassungsschutzgesetz, sondern setzt auch die Entscheidung des Staatsgerichtshofs zum Versammlungsfreiheitsgesetz um. Das richt hat klar gesagt, die Versammlungsfreiheit in sei weit überwiegend verfassungsgemäß geschützt, bei Sicherstellung und Einziehung fehle das konkrete ren der eingeschränkten Grundrechte. Wir ändern die entsprechenden Paragrafen, ohne sie inhaltlich zu schärfen, und ergänzen das Zitiergebot. Das ist Gesetzgebung mit Warn- und Besinnungsfunktion. Was heißt das alles am Ende für die Menschen in Die Sicherheits- und Rettungskräfte, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Vereinsvorsitzenden, die renamtlichen, sie erleben als Erste, wenn Extremisten treten, wenn Drohkulissen aufgebaut werden, wenn formation in Dörfern und Chats kursiert. Sie erwarten Recht, dass der Staat hinschaut, Risiken früh erkennt rechtzeitig handelt. Sie erwarten aber genauso, dass eigener Chat, ihre eigene Wohnung, ihre eigenen nicht ohne Not und nicht ohne Kontrolle zum werden. (Beifall SPD, CDU und Lara Klaes (BÜNDNIS DIE GRÜNEN)) Unser Anspruch mit dieser Neuregelung ist ein sungsschutz, der stark gegen Extremisten ist und schwach, wenn es um die Neugier beim Normalbürger geht. sagen, das gehe zu weit, das sei ein übermächtiger richtendienst. Andere sagen, das sei zu wenig, er viel mehr Befugnisse. Ich sage, wir setzen genau dort wo das Bundesverfassungsgericht die Leitplanken hat: heim- (Vereinzelter Beifall SPD und CDU) der nicht weniger Schutz der Grundrechte, aber auch nicht berichweniger Schutz vor Extremismus. Wir machen den Verfasbesungsschutz nicht größer, wir machen ihn präziser. Wir diesen schärfen seine Instrumente, aber wir schärfen zugleich auch die Kontrollen. Um ein Bild zu nutzen: Der VerfasGericht sungsschutz ist nicht der Hausherr der Demokratie, sondern ihr Statiker. Er soll früh Risse erkennen, Lasten berechnen, warnen, wenn die Konstruktion gefährdet ist. Aber er entscheidet nicht allein über den Grundriss des Hauses – das tun Parlament und Regierung, und zwar auf und offener Bühne. Mit der Neufassung des Gesetzes sorgen in- wir dafür, dass der Statiker gute Werkzeuge hat, sich aber Anstrikt an die Bauordnung hält. PerDeshalb werbe ich um Zustimmung, aus Respekt vor unsejährliche rer Verfassung, aus Respekt vor den Menschen, die von seine Extremisten bedroht werden, und aus Respekt vor den viedie len, die tagtäglich unsere Demokratie tragen: in den Parlaaber menten, in den Behörden, in den Schulen, in den Vereinen – bei uns im Odenwald und im restlichen schönen Hessen. Minder– Danke schön. Voll- (Beifall SPD und CDU) Neues Rein
Astrid Wallmann
Gewaltmuss, Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete Moritz der Promny von den Freien Demokraten das Wort. längere sonVerant- Moritz Promny (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2024 unmissverständlich entschieden, dass der Verfassungsschutz subGe- stanzielle und unabhängige Kontrolle braucht. Sicherheit und Freiheit sind gleichwertige Verfassungswerte, und der Hessen Verfassungsschutz soll Dienstleister der Demokratie sein, aber Zitie- nicht über ihr stehen. deshalb Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht in Teilen in verdie richtige Richtung, doch bei den Vertrauenspersonen, der Ortung und dem Straftatenkatalog bleibt er hinter den Vorgaben des Verfassungsgerichts zurück. Vor Kurzem berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ über einen Hessen? Fall eines hessischen Professors, der 16 Monate lang als rechtsextrem geführt und suspendiert wurde. Grundlage Ehwaren bloße Kontakte und Vermutungen, keine Handlunaufgen. Das Gericht stellte später klar: Das war rechtswidrig. Desin– Der Rechtsstaat funktioniert hier, und das ist gut. Insozu weit ist und bleibt klar: Die Freiheit des Einzelnen darf und nicht unter die Räder geraten. ihr Daten (Beifall Freie Demokraten) Spielball Ich komme jetzt zu dem Punkt der gerichtlichen Kontrolle bei Vertrauenspersonen. Der Richtervorbehalt darf hier 90/ keine Formalität bleiben. Es besteht hier in der aktuellen Fassung des Gesetzes die Gefahr der Leerlaufkontrolle. Darum fordern wir, dass im Antrag objektive Merkmale Verfasder Vertrauensperson genannt werden müssen, die INPOLund BZR-Abfragen müssen vorliegen, und die Eignung Manche muss auch dokumentiert und geprüft sein. Fehlen diese NachAngaben, darf keine Genehmigung erfolgen. Nur so wird bräuchte die Kontrolle auch tatsächlich echt. an, gezogen Zu Bewegungsprofilen und Ortung. Bewegungsprofile greifen tief in die Persönlichkeitsrechte ein. Das Bundesverfassungsgericht verlangt dafür die höchste Kontrolldichte. Doch der Entwurf, der hier vorliegt, erlaubt Ausnahmen in Eilfällen, und das öffnet Tür und Tor für Missbrauch. (Beifall Freie Demokraten) Unsere Forderung ist hier klar: Wir brauchen einen Verweis auf die erheblichen beobachtungsbedürftigen Bestrebungen, keine Eilfallausnahmen bei intensiven Ortungsmaßnahmen und immer vorherige richterliche Prüfung; denn, wer die Bewegungen eines Menschen verfolgt, muss dafür auch gute Gründe haben und keine bloßen Anhaltspunkte. (Beifall Freie Demokraten) Ich komme zum Straftatenkatalog – die Kollegin Gronemann hat es angesprochen –: Ja, der Änderungsantrag hat einige Delikte gestrichen, aber der Katalog bleibt an der Stelle weiterhin zu breit. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt: Übermittlung geheimdienstlicher Daten nur bei herausragenden Rechtsgütern. Das bedeutet: nur bei Delikten mit mindestens zehn Jahren Höchststrafe, und wenn sie zielgerichtet eine verfassungsfeindliche Bestrebung fördern. Straftaten wie die Nichtanzeige geplanter Taten oder das Vorbereiten von Ausweisfälschungen gehören nicht dazu. Meine Damen und Herren, das ist keine Staatsgefährdung, das sind mittlere Kriminalitätsdelikte. Kommen wir zum Trennungsgebot. Die organisatorische Trennung von Polizei und Verfassungsschutz ist richtig, aber in der Praxis droht eine Aufweichung, gerade beim Datenaustausch oder bei Online-Durchsuchungen. Wir brauchen hier klare Grenzen und eine dokumentierte Zusammenarbeit, sonst verwischen die Zuständigkeiten. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Änderungsantrag der AfD. Wir lehnen Ihren Versuch ab, den Verfassungsschutz zu einem politischen Werkzeug zu machen. Das lehnen wir ab. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen AfD) – Der getroffene Hund bellt an der Stelle. Ja, es ist so. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Andreas Lichert (AfD): Die Rede kommt zu spät! Der 11.11. war gestern! – Weitere Zurufe AfD) Die parlamentarische Kontrolle darf nicht auf einige Bevölkerungsgruppen verengt werden. Erst recht nicht dürfen sie stigmatisiert werden, meine Damen und Herren. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zum Schluss. Der Entwurf macht Fortschritte, ja. Aber er erfüllt die Anforderungen des Verfassungsgerichts in der Form noch nicht. Deswegen ist es gut, dass die Kollegin Gronemann noch eine dritte Lesung beantragt, weil wir hier die Chance haben, noch einmal nachzubessern. Das sollte die Landesregierung tun. Meine Damen und Herren, wir Freie Demokraten stehen für Sicherheit, aber insbesondere auch für die Freiheit. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächster hat der Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Herr Staatsminister Prof. Poseck, das Wort. Bitte schön.
Prof. Dr. Roman Poseck
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Verfassungsschutz ist eine wichtige Säule unserer Sicherheitsarchitektur. Er ist Ausdruck der wehrhaften Demokratie. Unser Verfassungsschutz handelt neutral. Sein Koordinatensystem ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung. (Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD)) – Herr Grobe, ich weiß nicht, warum Sie an dieser Stelle lachen. Es ist falsch, unseren Verfassungsschutz zu diskreditieren. (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Zurufe AfD) Der Verfassungsschutz ist nicht Teil des politischen Meinungskampfes, sondern der Verfassungsschutz sichert unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das ist über alle Maßen wichtig. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Lassen Sie mich an dieser Stelle, weil es hier offensichtlich Missverständnisse gibt, auch noch einmal die Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung herausstellen. Über allem steht das Menschenwürdeversprechen des Grundgesetzes. (Andreas Lichert (AfD): Das hat Sie zu Corona-Zeiten auch nicht interessiert!) Allen Menschen kommt Würde zu, egal, in welcher Situation sie sind, egal, wo sie herkommen. (Zuruf Andreas Lichert (AfD)) Unsere Verfassung sichert Gleichheit und Vielfalt. Unsere Verfassung ist durch das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip gekennzeichnet. Sehr geehrte Damen und Herren der AfD, bevor Sie hier immer wieder den Verfassungsschutz diskreditieren, sollten Sie sich einmal an die eigene Nase fassen, was diese Grundwerte unserer Verfassung betrifft. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt Freie Demokraten – Zurufe AfD – Glockenzeichen) – Da Sie immer wieder dazwischenrufen und vielleicht nicht anerkennen, dass ich das zu Ihnen sage, empfehle ich Ihnen die Lektüre von Gerichtsentscheidungen; denn es gibt inzwischen eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen in Hessen – zuletzt der Verwaltungsgerichtshof – und in Sachsen – das OVG Bautzen –, die sehr deutlich machen, dass Grundeinstellungen in Ihrer Partei nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sind. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Frank Grobe (AfD): Auf welcher Grundlage?) Gerade heute brauchen wir einen starken Verfassungsschutz; denn die Bedrohungen für unsere Verfassung komplex und umfassend. Diese Bedrohungen gehen Extremisten aus, am rechten Rand. Der Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung für unsere Demokratie. (Vereinzelter Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS DIE GRÜNEN) Aber auch der Linksextremismus ist eine starke Bedrohung für unsere Demokratie. Der Linksextremismus und er wird gewaltbereiter. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Auch religiöse Extremisten bedrohen unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung, wenn es beispielsweise fe nach einem Kalifatstaat gibt. Daneben bedrohen Staaten unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung auch auf unserem Boden durch Sabotage, Spionage Desinformation. In Hessen gibt es laut Verfassungsschutz ungefähr Extremisten. Besonders besorgniserregend ist, dass Zahlen extremistischer Straftaten zuletzt deutlich nommen haben, insbesondere rechtsextremistisch motivierter Straftaten. 2022 gab es 1.250 extremistisch motivierte Straftaten, 2024 waren es 2.500. (Zuruf Sandra Weegels (AfD)) – Frau Weegels, ich verstehe nicht, warum Sie an Stelle dazwischenrufen. Sie sollten über diese Entwicklung besorgt sein. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE NEN – Zurufe AfD – Glockenzeichen) Warum ertragen Sie an dieser Stelle nicht einmal objektive Zahlen? Ich glaube, das ist verräterisch. (Zuruf Jochen K. Roos (AfD)) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Hessen ist Bereich des Verfassungsschutzes sehr gut aufgestellt. haben ein vor allem personell gut aufgestelltes Landesamt für Verfassungsschutz. Mit dem neuen Gesetz für Verfassungsschutz stärken wir den Verfassungsschutz ter. Wir räumen dem Verfassungsschutz mehr Rechte Das ist gerade in der heutigen Zeit in Anbetracht der fältigen Bedrohungen für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung der richtige Ansatz. Dabei erhält unser Verfassungsschutz vor allen mehr Rechte im digitalen Raum. Das neue Verfassungsschutzgesetz ermöglicht die Quellen-TKÜ und die Durchsuchung. Verfassungsfeinde sind im digitalen unterwegs. Deshalb ist es wichtig, dass auch unsere fassungsschützer gerade in diesem Raum Möglichkeiten erhalten. Außerdem gibt es leider mehr junge Extremisten, insbesondere am rechten Rand. Deshalb ist es auch tig, dass wir die Speichermöglichkeiten im Hinblick junge Extremisten mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz erweitern. Das Verfassungsschutzgesetz ist Gegenstand einer ven Anhörung im Innenausschuss gewesen. Eine die nicht unbedingt immer durch Jubelstürme für die haben der Landesregierung gekennzeichnet ist, hat der Anhörung getitelt: Kaum Kritik am Hessischen sungsschutzgesetz. – Das ist auch meine Wahrnehmung. Das Verfassungsschutzgesetz ist in der Anhörung auf breite sind Akzeptanz gestoßen. von Dennoch, und das gehört natürlich dazu, hat es auch an einzelnen Punkten Kritik gegeben. Diese Kritik haben wir ernst genommen, und diese Kritik findet sich auch in dem 90/ Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen wieder. Wir haben aufgegriffen, dass die Anforderungen an die erstarkt, längere Speicherung bei Minderjährigen erhöht und konkretisiert werden. Dort ist jetzt von tatsächlichen Anhaltspunkten für das Erfordernis der längeren Speicherung die Rede. Außerdem wird der Straftatenkatalog des § 20a reduziert, nämlich um vier Delikte, bei denen man mit guter Begründung der Auffassung sein kann, dass sie nicht den RuUnwertgehalt haben, der für die Ermittlung tatsächlich erfremde forderlich ist. und Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es hat in der Debatte auch einige falsche und vor allen Dingen missverständliche Ausführungen zu den Anforde13.000 rungen des Bundesverfassungsgerichts gegeben. Das Verdie fassungsschutzgesetz in Hessen, das wir hier beraten, bezugeruht auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2024 und setzt diese Entscheidung 1 : 1 um. Das will ich an einem Punkt verdeutlichen. In der Debatte war, ich glaube, von GRÜNEN und FDP das Thema Ortung genannt worden. Sie haben hier eine richterliche Vorabkontrolle gefordert. Die hält das Bundesverfassungsdieser gericht selbst in seiner Entscheidung nicht in jedem Fall für erforderlich, insbesondere dann, wenn es um eine einmalige Standortermittlung geht. GRÜIch will deshalb aus dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2024 zitieren. Da Standortdaten für sich genommen nur eine begrenzte Aussagekraft haben, ist „das Eingriffsgewicht einer Standortermittlung … regelmäßig [erst dann] erhöht, wenn wegen der daim mit verbundenen potenziell hohen PersönlichkeitsreWir levanz die Erstellung eines Bewegungsprofils möglich ist.“ unseren wei- Das Bundesverfassungsgericht differenziert also und hält ein. nicht für jede Ortung eine richterliche Vorabkontrolle für viel- erforderlich. Deshalb gehen wir hier auf der Grundlage des Bundesverfassungsgerichtes vor. Wir sollten die Sätze der Verfassungsrichter an dieser Stelle auch sehr sorgfältig lesen. Dingen Meine sehr verehrten Damen und Herren, die AfD hat Online- einen Änderungsantrag zu dem Gesetz eingebracht. Dieser Raum Änderungsantrag ist mehr als durchsichtig. Ver- (Widerspruch AfD) Sie wollen vor allen Dingen unserem Landesamt für Verwichfassungsschutz die Möglichkeit der Öffentlichkeitsarbeit auf nehmen. (Lisa Gnadl (SPD): Genau! – Tobias Eckert (SPD): Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! – Gegenruf intensiSandra Weegels (AfD)) Zeitung, Vor- Das ist aber in einer Demokratie ein sehr wichtiges Instrunach ment. Dabei geht es auch nicht um politischen MeinungsVerfas- kampf, sondern um den Schutz unserer Demokratie. Zu unserer Demokratie gehört Transparenz. (Beifall CDU, SPD, Lara Klaes und Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Zu unserer Demokratie gehört es auch, dass klar benannt wird, wo die Feinde unserer Verfassung, wo die Feinde unserer Demokratie stehen. (Zurufe AfD: Wo sind sie denn? – Wo denn?) Ich will mich zum Schluss ganz ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Verfassungsschutzes bedanken, die gerade im Angesicht der vielfältigen Bedrohungen, die ich skizziert habe, hervorragende Arbeit für unsere Demokratie und für unsere Sicherheit leisten. Ich will das mit einem Beispiel belegen, das mich am Montag sehr bewegt hat. Wir hatten am Montag in der Hessischen Landesvertretung in Brüssel eine bewegende Veranstaltung über das Thema Antisemitismus, überschrieben mit dem Titel „80 Jahre nach der Schoah: Judenhass und kein Ende?“. Die Veranstaltung wurde von unserem Landesamt für Verfassungsschutz organisiert. Wir haben bewegende Zeitzeugenberichte von Menschen gehört, die in Belgien Opfer der Nationalsozialisten geworden sind, die als kleine Kinder überlebt haben und von ihren Familien getrennt wurden, die alle in Auschwitz umgebracht wurden. In dieser Veranstaltung gab es eine sehr ernsthafte Diskussion über das Phänomen des Antisemitismus, das leider von rechts, von links und religiös gespeist wird. Diese Öffentlichkeitsarbeit, für die unser Landesamt für Verfassungsschutz steht, das in die Schulen geht, das Diskussionen durchführt, ist im Interesse unserer Demokratie und unserer friedlichen Gesellschaft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall CDU und SPD – Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Moritz Promny (Freie Demokraten) und Dirk Gaw (fraktionslos))
Astrid Wallmann
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Von meiner Seite noch einmal der Hinweis an die Besucherinnen und Besucher, dass bitte keine Fotos gefertigt werden. Wenn Fotos gefertigt worden sind, bitte ich Sie, diese zu löschen. Für eine zweite Runde hat sich der Abgeordnete Rohde der AfD-Fraktion gemeldet. Die Redezeit beträgt drei Minuten.
Christian Rohde AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Poseck, ich muss sagen, ich fand Ihren Auftritt gerade wirklich (Zuruf CDU: Nachvollziehbar!) schrecklich. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos) – Lachen CDU) Er hat wirklich eklatante Lücken offenbart, die ich mir bei unserem obersten Verfassungsschützer eigentlich anders erhofft hätte. Zu Ihrer Nachhilfe in den Grundrechten: Da haben Sie von der Menschenwürde gesprochen. Da muss ich Sie, glaube ich, einfach auch einmal darauf hinweisen, dass die Menschenwürde ein Abwehrrecht gegen den Staat ist und nicht gegen die größte Oppositionspartei in diesem Land. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos) – Zuruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) Da sind wir nämlich auch beim Verfassungsschutz und damit dabei, dass der Verfassungsschutz eben nicht neutral ist, sondern von Ihnen höchstpersönlich instrumentalisiert wird. Das merkt man doch auch hier wieder. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Der Verfassungsschutz ist eine weisungsgebundene Behörde, und Sie benutzen das hier im politischen Meinungskampf. Das ist einfach unerhört und einer Demokratie unwürdig. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Sie sind auch der Meister im absichtlichen Missverstehen und Verdrehen von Tatsachen. Das finde ich wirklich erschreckend. (Tobias Eckert (SPD): Sie sprechen offensichtlich mit Ihrem Spiegel?) Sie sagen, wir wollen dem Verfassungsschutz die Öffentlichkeitsarbeit nehmen. Nein, das ist nicht der Fall. Wir wollen weiterhin, dass der Verfassungsschutz einen jährlichen Bericht veröffentlicht. Sie sagen, wir wollen diesen nehmen. Indem Sie das wegnehmen, sagen Sie bewusst die Unwahrheit über unseren Änderungsantrag. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Dann noch abschließend dazu, dass Sie uns als „Feinde der Demokratie“ bezeichnen und einen Ausschweif auf Auschwitz und die Nationalsozialisten machen: (Rüdiger Holschuh und Günter Rudolph (SPD): Das stimmt! – Sandra Weegels (AfD): Das ist abscheulich! – Dr. Frank Grobe (AfD): Unerhört!) Was Sie damit bezwecken, ist, uns in eine Denkrichtung, in eine Linie mit den Nationalsozialisten zu stellen. Ich finde das unerhört, und ich verbitte mir das für unsere ganze Fraktion. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos) – Lena Arnoldt (CDU): Distanzieren Sie sich doch einmal von den Kollegen! Distanzieren Sie sich! –
Stefan Schneider CDU
Stichwort „Vogelschiss“! –
Marius Weiß SPD
„Das freundliche Gesicht des Nationalsozialismus“!) Denn die Lehre aus der Geschichte war die: Man konnte die Nationalsozialisten nur mit Gewalt beseitigen. Das ist im Grunde auch das, was Sie hier indirekt damit eben andeuten. (Zurufe: Was? – Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist unerhört!) Sie fördern damit Gewalt gegen uns. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos) – Zurufe CDU) Wir erwarten auch, dass Sie das in Zukunft lassen. – Vielen Dank. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos))
Astrid Wallmann
Es liegt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten ger Bellino der CDU-Fraktion vor. Die Redezeit ebenfalls drei Minuten.
Holger Bellino CDU
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Die Debatte um diesen Gesetzentwurf, der hier in Lesung diskutiert wurde und in die dritte Lesung wird, war bis zum letzten Redebeitrag sehr sachlich. (Lachen AfD – Zuruf: Ja, das war so!) – Oh Gott, oh Gott, die AfD. (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), an AfD gewandt: Warum lachen Sie denn die Zeit? – Weitere Zurufe – Glockenzeichen) – Ist das die Cannabis-Legalisierung, oder warum Sie hier bei so einem ernsten Thema? (Heiko Scholz (AfD): Über Sie! – Gegenruf
Gnadl SPD
Wie bitte? – Ingo Schon (CDU): ist eine Unverschämtheit! – Weitere Zurufe – ckenzeichen) – Was haben Sie denn gefrühstückt? Überprüfen Sie mal Ihren Puls. (Beifall CDU und Tanja Hartdegen (SPD)) Es gab Unterschiede in den demokratischen Fraktionen. Ich hatte in meiner Rede zu Beginn der Debatte dass es Unterschiede gibt. Aber im Kern sind wir uns nig, dass wir ein Landesamt für Verfassungsschutz welches eine hervorragende Arbeit macht, das unabhängig ist, das einzig und allein der Verfassung verpflichtet und nicht von einem Innenminister gesteuert wird – welcher Partei er angehört. Was Sie hier fordern, ist Unverschämtheit. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Moritz Promny (Freie Demokraten) –
Richter AfD
Weisungsgebunden!) Dann jammern Sie herum, dass Sie in eine Ecke werden. In diese Ecke, in die Sie gestellt werden, Sie hin. Was ist denn mit Höcke? (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Moritz Promny (Freie Demokraten) – CDU: Zu Recht! – Widerspruch AfD – Unruhe Glockenzeichen) Distanzieren Sie sich doch von dem „Vogelschiss“-Gebabbel im Bundestag. Distanzieren Sie sich doch von Neonazi Höcke. Herr Höcke ist ein Neonazi, und der Ihrer Partei. Ihre Jugendorganisation wurde verboten, Flügel wurde verboten, aber diese Typen sind nach wie in Ihrer Partei und auch hier im Hessischen Landtag. ist das Unverschämte, das gefährdet unsere Demokratie, und dem muss man entgegentreten, meine sehr Damen und Herren. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Moritz Promny (Freie Demokraten)) – Da lachen Sie. Sie tun mir doch schon wieder Schauen Sie sich doch einmal den Parteitag an: (Sandra Weegels (AfD): Jetzt bin ich gespannt!) Hol- Die Leute, die den Flügel repräsentieren, die in der rechtsextremen Ecke stehen, beträgt (Zurufe AfD: Welcher Flügel? – Wo denn?) bekommen die besten Ergebnisse, und diejenigen, die etwas liberaler daherkommen, werden abgestraft. Herren! (Zuruf CDU: So ist es!) zweiter Das ist die AfD. Die AfD von heute hat nichts mehr mit eintreten der AfD zu tun, die damals in der Eurokrise gegründet wurde. (Widerspruch AfD) Das ist das Verhängnis, und deshalb gehören Sie und die die Gleichgesinnten nicht in die deutschen Parlamente. Sie geganze hören nicht in die deutschen Parlamente. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lachen und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Lisa
Astrid Wallmann
Das Bevor ich gleich eine Kurzintervention aufrufe – Moment, Glonicht in der zweiten Runde; also, Herr Richter: keine Kurzintervention –, möchte ich jetzt erst einmal etwas generell ein- zu dem Verlauf dieser Debatte sagen. – Herr Richter, Sie können sich wieder hinsetzen. Wir haben in der ersten Runde eine relativ ruhige Debatte geführt. Ich nehme zur Kenntnis – das habe ich vorhin auch schon Herrn Rohde mit auf den Weg gegeben –, dass gesagt, es Abgeordnete aus der letzten Reihe gibt, die permanent eireden, dies nicht nur bei dieser Debatte. Das stört mich. Ich haben, bitte, dass das grundsätzlich in diesem Haus unterbleibt. Wer reden will, kann das gern draußen tun. ist egal, Wir haben miteinander vereinbart, dass wir uns respektvoll eine zuhören. Das, was aber jetzt gerade hier abgelaufen ist, das geht so nicht. Ich habe es mir vorhin aufgeschrieben. Als während des Wortbeitrags von Herrn Bellino gelacht wurde, hat Herr Bellino Sie gefragt, warum Sie lachen. Volker Herr Scholz, Ihre Antwort war – Sie nicken, Sie geben das wahrscheinlich auch zu –: Sie lachen über ihn. Richtig? gestellt (Heiko Scholz (AfD): Über diese Aussage! – Gegengehören rufe CDU: Nein, nein!) – Nein, Sie haben gesagt: über Sie. Zuruf (Ingo Schon (CDU), an Heiko Scholz (AfD) gewandt: Dann stehen Sie doch dazu!) – Sie haben gesagt: Ich lache über Sie. (Robert Lambrou (AfD): Man kann durchaus über dem Herrn Bellino lachen! – Weitere Zurufe) ist in der – Nein. Da gibt es für mich keine Interpretation. Wir haben vor hier miteinander vereinbart, dass wir in der Sache streiten Das können und das auch gerne heftig, dass wir uns aber nicht persönlich diffamieren und nicht solche Äußerungen tätigeehrten gen. (Zuruf Andreas Lichert (AfD)) – Nein, Herr Lichert. Jetzt hören Sie mir bitte zu. – Ich bitte, dass das hier zukünftig unterbleibt. Wir haben in leid. der vergangenen Sitzung des Ältestenrates darüber gesprochen – ohne dass ich im Detail auf diese nicht öffentliche Sitzung eingehen möchte –, dass wir etwas respektvoller miteinander umgehen wollen. Ich bitte für den weiteren Verlauf der Debatte, dass die Zwischenrufe unterbleiben und dass wir in ruhigem Ton in der Sache miteinander diskutieren. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Staatsminister Prof. Poseck hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte schön. (Zurufe AfD)
Prof. Dr. Roman Poseck
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In dreieinhalb Jahren in diesem Haus ist es das erste Mal, dass ich mich zu einer zweiten Runde melde, und das ist durchaus ungewöhnlich. Sehr geehrter Herr Rohde, Ihre Ausführungen in meine Richtung habe ich als diffamierend empfunden. Ich möchte sie klar zurückweisen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Ich lenke nicht den Verfassungsschutz, erst recht nicht im politischen Meinungskampf. Unser Verfassungsschutz ist der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Darauf ist er ausgerichtet, und so handelt er auch, und zwar unbeeinflusst durch mich. Außerdem weise ich den Vorwurf entschieden zurück, dass ich Sie in irgendeiner Form mit Auschwitz in Verbindung gebracht habe. Das habe ich nicht getan. (Dr. Frank Grobe (AfD): Das haben Sie getan!) Meine Rede hat mit einem Hinweis auf eine Veranstaltung in der Landesvertretung geendet. An dieser Stelle habe ich Sie mit keinem Wort erwähnt. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Völlig richtig!) Daher geht dieser Vorwurf in eine völlig falsche Richtung. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Außerdem weise ich entschieden zurück, dass ich für irgendwelche Gewalttaten verantwortlich bin, die sich gegen Sie, die sich gegen Ihre Partei richten. Ich dulde diese nicht. Ich verurteile sie sehr klar. Jeder Angriff auf eine politisch tätige Partei, jeder Angriff auf einen politisch Tätigen ist schweres Unrecht, egal, gegen wen er sich richtet. Das gilt selbstverständlich auch für Angriffe gegen die AfD. Das habe ich immer wieder klargemacht. Darüber werden wir heute noch einmal debattieren. Deshalb bitte ich Sie, dass Sie nicht mich und auch nicht andere hier im Parlament mit radikalen Linken in einen Topf werfen. Das ist schlicht falsch. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)
Astrid Wallmann
Ich möchte noch kurz erwähnen, dass ich mir das Protokoll der Rede des Abgeordneten Rohde vorlegen lassen werde und dass ich mir weitere Schritte vorbehalte, weil tatsächlich womöglich die Aussage im Raum steht, dass Sie dem Minister vorwerfen, zu Gewalt aufzurufen. Das möchte ich hier noch einmal hinterlegt haben. Das werden wir in jedem Fall in der nächsten Sitzung des Ältestenrates miteinander besprechen müssen, wenn das Protokoll vorliegt. Jetzt gibt es noch eine Wortmeldung des Fraktionsvorsitzenden der AfD. Herr Abgeordneter Lambrou, Sie haben sich gemeldet. Bitte schön.
Robert Lambrou AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Als Fraktionsvorsitzender der AfD möchte ich auf zwei Redner eingehen. Herr Bellino, wenn Herr Scholz über Sie gelacht hat, dann finde ich das absolut legitim. (Beifall AfD) Das ist Teil eines Demokratiespektrums. Das ist nicht verfassungswidrig. Das muss man dann auch aushalten. (Zuruf CDU: Eine Entschuldigung wäre angebracht gewesen!) Ich erinnere Sie daran, wie Sie hier ans Rednerpult gegangen sind. Sie wollten doch provozieren. Sie haben doch kaum substanziell inhaltlich etwas gesagt. Sie haben versucht, die AfD-Fraktion zu provozieren. Sie haben sich dann darüber gefreut, dass es teilweise geklappt hat. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das ist doch irre!) Herr Scholz lacht darüber, weil er ganz genau verstanden hat, was Sie hier im Schilde geführt haben. Das war alles. Das Zweite – und das ist eigentlich das Bedeutsamere – ist der Auftritt des Herrn Innenministers. Dazu habe ich gestern schon eine Kurzintervention gemacht. Ich finde das bedenklich. Herr Innenminister, man kann beides machen. Aus meiner Sicht sollten Sie über das, was ich jetzt sage, wirklich sehr sorgfältig nachdenken. Man kann auf der einen Seite sagen: Ich möchte nicht, dass der AfD etwas passiert. Ich distanziere mich von jeder Art von politischer Gewalt. – Auf der anderen Seite kann man trotzdem durch die Art und Weise, wie man über die AfD redet, ob man es will oder nicht, letztendlich bestimmten anderen Leuten die Legitimation in die Köpfe pflanzen, ob man es will oder nicht. Dann ist man aber auch teilweise dafür verantwortlich, dass diese dann sagen: Da müssen wir jetzt etwas tun. Ich sage das auch ganz persönlich zu Ihnen; denn ich bin, ob ich das will oder nicht, das Gesicht der AfD in Hessen. Wenn so ein Vorgang passiert, dann wird es mich treffen. (Beifall AfD) In der bisherigen Debatte bin ich ruhig geblieben. Aber ich kann Ihnen ganz klar sagen: Nehmen Sie bitte die Einstufung der Sicherheitsbehörden zur Kenntnis, dass es für AfD-Politiker mittlerweile eine erhöhte Gefährdung gibt. Ich erwarte von allen, dass sie sich verantwortungsvoll verhalten. Herr Rohde hat sicherlich mit harten Worten, aber sehr klar angesprochen, dass wir ganz subjektiv bei Ihren Wortmeldungen, Herr Innenminister, immer mehr den Eindruck haben, dass Sie Ihrer Verantwortung nicht gerecht auszuschließen, dass Leute Sie und das, was Sie missverstehen und dann zu Taten gegen uns, gegen AfD schreiten. Ich sage es Ihnen ganz klar: Wir auch nicht aufhören, Sie darauf hinzuweisen. Die dieser Fraktion hatte schon Besuch von der Antifa, die hier teilweise verniedlichen. (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): doch überhaupt nicht! – Gegenrufe AfD) Da wurde hart gegen das Eigentum der Leute vorgegangen. Bei Andreas Lichert war ein kleines Kind im Wohnzimmer, als die Scheiben eingeschmissen wurden. Wollen dass es zu Personenschäden kommt? Wenn wir das wollen, dann sollten wir auf die Landtagspräsidentin und alle einmal herunterfahren. (Zuruf CDU: Dann fangen Sie einmal an!) Man kann aber nur bei sich selbst anfangen. Das Sie, Herr Innenminister, endlich einmal leben und nicht auf diese Art und Weise angreifen, sodass Leute vielleicht auf Gedanken kommen. Ich möchte am Boden liegen, weil Sie nicht begreifen, was Sie verbal anrichten. (Beifall AfD – J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Unfassbar!)
Astrid Wallmann
Als Nächster hat sich der Fraktionsvorsitzende der Demokraten, Herr Dr. Naas, gemeldet. Sie haben das Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Ich glaube, das war im ersten Teil eine sachliche Diskussion. Es war eine sachliche Diskussion um Details, wie mit dem Verfassungsschutz umgehen, wie wir ihn ten. Ich möchte dem Kollegen Bellino herzlich danken. war eine sehr gute Diskussion, aber nicht im zweiten Im zweiten Teil haben wir mehr über die AfD gelernt in den vergangenen Plenarrunden. Sie haben ein mit dem Verfassungsschutz. Sie haben auch ein mit der Menschenwürde. Deswegen haben Sie auch so gebellt, genau so, wie es der Kollege Bellino gesagt Getroffene Hunde bellen. (Beifall Freie Demokraten, CDU, SPD und NIS 90/DIE GRÜNEN) Vielleicht lesen Sie sich das Protokoll der Debatte in Ruhe einmal durch und überlegen, ob das das richtige halten war. Sie wollen doch gleichbehandelt werden, Sie behandeln nicht gleich. So, wie es der Innenminister vorgetragen hat, war es neutral, und dahinter stehen auch wenn wir im Detail eine andere Auffassung Das ist ein Innenminister, wie wir ihn uns als Verfassungsschutzminister vorstellen. Das aber ist eine AfD, die Ende die Menschenwürde nicht respektiert und deswegen zu Recht heute entsprechend adressiert wurde. – chen Dank. (Beifall Freie Demokraten, CDU, SPD und NIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Bernd Erich (AfD)) werden, Präsidentin Astrid Wallmann: sagen, Ich habe vorhin darum gebeten, mit den Zwischenrufen die aufzuhören. Das scheint immer noch nicht zu klappen. Wir werden werden so oder so diese Debatte und diese Vorgänge in der Hälfte nächsten Sitzung des Ältestenrates miteinander zu bespreSie chen haben. Ich habe schon gesagt, welche Punkte ich in diesem Zusammenhang aufrufen möchte. Ich schlage vor, Stimmt dass wir nun möglichst mit Respekt zur nächsten Debatte übergehen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sowie der Änderungsantrag der Fraktion der AfD werden, wie beantragt, wir, zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Innenausschuss nicht überwiesen. hören Ich rufe Tagesordnungspunkt 32 auf: Antrag Fraktion der CDU, Fraktion der SPD sollten Zusammenhalt stärken, Einsamkeit überwinden – Hessen fördert Teilhabe und Gemeinschaft uns – Drucks. 21/2974 – andere nicht Die Redezeit beträgt zehn Minuten pro Fraktion. Ich darf hier als erstem Redner dem Abgeordneten Turgut Yüksel für die SPD-Fraktion das Wort erteilen. Bitte schön.
Turgut Yüksel SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es mag Menschen geben, die gerne allein sind, aber kaum jemand Freien ist gerne einsam. Die Wörter „einsam“ und „allein“ bedeuten eben nicht dasselbe. Während das Alleinsein die Wort. Abwesenheit anderer Menschen beschreibt, ist es weitaus schwieriger, Einsamkeit zu definieren. Einsamkeit kann ein Mensch an vielen Stationen erleben, ob zu Hause, auf der Arbeit, auf der Straße oder im Plenarsaal. Herren! Wir alle haben Einsamkeit schon einmal erlebt. Die meiswir ten von uns haben aber das Glück, dass Einsamkeit in ihausstat- rem Leben nur zeitweise und kurzfristig auftritt. Niemand Es kann die Einsamkeit anderer sehen, und dennoch ist sie ein Teil. stetiger Begleiter vieler Menschen. Genau das macht sie so traurig, so gefährlich und so relevant, auch für uns als als Politiker. Einsamkeit hat dramatische Folgen; denn chroniProblem sche Einsamkeit kann nachweislich gesundheitlich zutiefst Problem schädigend sein. Einsamkeit stresst den Körper. Mit zunehlaut mender Einsamkeit nehmen die Fälle von Herz-Kreislaufhat. Erkrankungen, von Suchterkrankungen, von Burn-out und weiteren psychischen Erkrankungen zu. Allzu oft entsteht ein Teufelskreis. BÜNDDennoch trauen sich nur wenige, offen über ihre Betroffenheit zu reden. Auch deswegen ist es sehr wichtig, dass wir aller heute hier im Plenum endlich über das Thema Einsamkeit Verreden und uns darüber austauschen. aber (Beifall SPD und CDU) wir, haben. Es gibt manche Themen, über die will keiner so richtig sprechen. Manchmal sind das Dinge, die uns individuell am betreffen, manchmal sind das aber auch Dinge, die Millionen von uns betreffen und trotzdem Tabuthemen bleiben. HerzliEin solches Thema ist die Einsamkeit, obwohl uns Studien seit Jahren mehr als deutlich aufzeigen, dass wir ein ProBÜND- blem haben, ein Problem, das sich mit der Corona-PandeVohl mie erheblich vergrößert hat. Vor mittlerweile vier Jahren haben wir das Thema im Sozialpolitischen Ausschuss diskutiert. Ich habe schon damals darauf hingewiesen, dass dieses Thema höchste Priorität haben sollte. Einsamkeit verursacht schließlich hohe finanzielle und gesellschaftliche Folgekosten. Die SPD-Fraktion hat deshalb damals eine Große Anfrage initiiert und die Landesregierung dazu aufgefordert, zu handeln. Lange Zeit ist in Hessen leider im Kampf gegen Einsamkeit nicht sehr viel passiert. Der politische Wille dazu war noch nicht vorhanden. Damals habe ich mich entschieden, das Thema außerparlamentarisch weiterzuverfolgen. Deshalb habe ich mit etwa 20 Personen in Frankfurt die Bürgerinitiative „Gemeinsam gegen Einsamkeit“ initiiert. Ich freue mich, dass heute einige, die damals dabei waren, unserer Debatte zuhören. Herzlich willkommen, ich grüße euch sehr herzlich. (Beifall SPD und Robert Lambrou (AfD)) Die Initiative war eine der ersten dieser Art, und auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie hat sie Pionierarbeit geleistet. Inzwischen hat sich der Kreis auf 250 Menschen vergrößert. Diese Initiative macht regelmäßig Angebote, an denen Betroffene niedrigschwellig teilnehmen können, ohne stigmatisiert zu werden. Dadurch konnten wir dazu beitragen, dass das Thema über Frankfurt hinaus an Aufmerksamkeit gewonnen hat. Eine starke Zivilgesellschaft hilft im Kampf gegen die Einsamkeit. Die Kirchen und die Sozialleistungsträger haben das Thema seit geraumer Zeit auf dem Schirm und gehören zu den Vorreitern der Einsamkeitsprävention in Deutschland. Wir setzen weiterhin auf Vereine als Rückgrat gegen Einsamkeit. Sport, Musik und Kultur leisten unschätzbare Präventionsarbeit und verdienen unsere volle Unterstützung und unseren Respekt. (Beifall SPD und CDU) Es gibt Gründe dafür, dass Menschen einsam sind. Nicht selten ist das Alleinsein ein Faktor für Einsamkeit. Insbesondere in den Großstädten ist das der Fall; die Hälfte der Bevölkerung lebt hier in Single-Haushalten. Obwohl Einsamkeit alle betreffen kann, gibt es Gruppen, die mehr als andere gefährdet sind. Zu ihnen gehören ältere und jüngere Menschen, aber auch Menschen mit Migrationshintergrund und queere Menschen. Es ist unsere Aufgabe, allen Menschen zu helfen, Wege zu finden, um sich aus sozialer Isolation zu befreien. Niedrigschwellige Beratungsangebote wie „Di@-Lotsen“ und „Offene Ohren Hessen“ sind eine gute Grundlage dafür. Diese Programme werden wir konsequent ausbauen und ihre Reichweite erweitern. Jeder Mensch in Hessen soll Zugang zu Beratungsangeboten haben. Wir werden einen neuen Wettbewerb gegen Einsamkeit ausloben, um zivilgesellschaftliche Initiative gezielt zu fördern. (Beifall SPD) Der gemeinsame Antrag der Koalitionsfraktionen ist der erste Aufschlag, die Vielzahl bereits existierender Projekte zu unterstützen und Raum für neue zu schaffen. Ein jährlicher Aktionstag gegen Einsamkeit kann das Bewusstsein schärfen und bestimmte Initiativen sichtbar machen. Einsamkeit ist kein rein gesundheits- oder sozialpolitisches Thema, sondern ein Querschnittsthema. Es zieht sich durch alle Ressorts. Deswegen steht im Koalitionsvertrag, einen Aktionsplan gegen Einsamkeit zu entwickeln und diesen regelmäßig zu aktualisieren. Unser Antrag richtet sich auf konkrete Maßnahmen für alle betroffenen Gruppen. In den Schulen wollen wir verstärkt Resilienzprogramme durchführen. Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter leisten gezielt Arbeit gegen Einsamkeit und müssen unterstützt werden. Für Alleinerziehende, die zu den gefährdeten Gruppen zählen, stärken wir die Mütterzentren und die Nachbarschaftsinitiativen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Einsamkeit betrifft die junge Studentin, die im Hörsaal sitzt, ebenso wie den Banker im schicken Großraumbüro im 32. Stock eines Wolkenkratzers im Frankfurter Bankenviertel oder die Auszubildende in der Bäckerei um die Ecke, die für ihre Ausbildung ihr Heimatland verlassen hat, aber auch die Großmutter, den Großvater von nebenan. Es ist unsere Aufgabe, diese Menschen zu ermutigen, für sich Wege aus der Einsamkeit zu finden. Dafür müssen wir die notwendigen Räume schaffen. Das tun wir, indem wir zum Beispiel Einsamkeitsprävention bei unserer Stadtplanung, bei der Quartierentwicklung mitdenken und soziale Projekte, wie zum Beispiel Mehrgenerationenhäuser, fördern. Andere Länder sind bereits weiter als wir. In Großbritannien wurde erstmals im Jahr 2018 das Thema Einsamkeit explizit an ein Ministerium geknüpft. Auch in Japan wird das Thema sehr ernst genommen. Im Jahr 2024 trat dort das erste Gesetz zur Einsamkeitsprävention in Kraft. Es verpflichtet die Regionen und die Gemeinden, Selbsthilfegruppen einzurichten. Deshalb ist es wichtig, dass wir diesem Thema nicht nur eine Priorität im Koalitionsvertrag gegeben haben, sondern es heute erstmals auch hier im Plenum behandeln. Gut ist, dass die letzte Bundesregierung damit begonnen hat, eine Strategie gegen Einsamkeit in Deutschland zu entwickeln. Diese wichtige Arbeit wird durch die jetzige Bundesregierung fortgesetzt. Lassen Sie uns gemeinsam in Hessen die Arbeit der Bundesregierung aufgreifen und vorantreiben. Zu lange wurde in Fällen von Einsamkeit weggeschaut. Das war ein Fehler. Einsamkeit betrifft uns alle, die Folgen von Einsamkeit ebenso. Der vorliegende Antrag ist nur ein Beginn. Ich bitte daher um eine breite Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU)
Astrid Wallmann
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Yüksel. – Als Nächster hat der Abgeordnete Bärsch der AfD-Fraktion das Wort.
Gerhard Bärsch AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Einsamkeit ist kein Randphänomen, sondern ein wachsendes Risiko für die Teilhabe und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in allen Altersgruppen und nicht zuletzt auch für die eigene Gesundheit. Sie verlangt eine ernst gemeinte und verlässliche politische Antwort, auch in Hessen. Einsamkeit bleibt oft unsichtbar: Man kann von Menschen umgeben sein und sich dennoch verloren fühlen. Dieses Gefühl hat viele Gesichter. Der Arbeitskollege im Büro: Den ganzen Tag Meetings und Witze in der Kaffeeküche, doch abends in der 40‑Quadratmeter‑Wohnung nur der Kühlschrank; niemand fragt, wie der Tag Die Seniorin im Pflegeheim: Fünf Kinder, elf Enkel, der Kalender zeigt nur Arzttermine; sie lauscht auf Schritt im Flur. Die alleinerziehende Mutter: Kita, Einschlaflied; abends sinkt sie aufs Sofa, das Handy stumm, niemanden interessiert die Last auf ihren tern. Der erfolgreiche Influencer: Tausende Follower virtuelle Freunde, doch niemand kommt auf einen vorbei. Der Antrag von CDU und SPD setzt hier richtigerweise und erkennt Einsamkeit als gesamtgesellschaftliche ausforderung. Sie wollen enttabuisieren, Fachkräfte bilisieren, einen jährlichen Aktionstag etablieren sowie Infrastruktur von Vereinen und Mehrgenerationenzentren stärken und besser vernetzen. Ihr Antrag adressiert Jugendliche mit Resilienz- und Lebenskompetenzprogrammen, Alleinerziehende mit verlässlicher Betreuung und tere Menschen mit digitaler Teilhabe und Beratung. Doch eines muss klar benannt werden: Während der na‑Zeit haben Ihre Maßnahmen ‒ Kontaktbeschränkungen, Schulschließungen, Besuchsverbote ‒ die Einsamkeit siv verstärkt. (Beifall AfD) Das zeigen die Zahlen des SOEP‑Panels des DIW und Einsamkeitsbarometer der Bundesregierung ganz Wir sprechen hier von Millionen Betroffenen jeden Dabei haben Sie alle mitgemacht, meine Damen und ren ‒ von den GRÜNEN bis zur FDP. (Beifall AfD) Dass gerade die SPD diesen – unbestritten wichtigen – trag zum Setzpunkt erhebt, zeigt, dass sich wieder der Bock zum Gärtner machen will. (Beifall AfD) Kinder und Jugendliche saßen wochenlang allein vor schirmen; Schulhöfe und Klassenzimmer wurden gehend zu Lost Places. Studien wie COPSY zeigen, sehr die Seelen derjenigen gelitten haben, die zur Generation gehören; Einsamkeit wurde für viele zum ma. Alleinerziehende mussten Homeschooling und che Fürsorge allein stemmen, während viele Hilfsstrukturen wegbrachen. Die Belastung stieg dramatisch. In den Heimen standen zu oft Enkelkinder hinter scheiben, während die Großeltern drinnen sehnlichst Besuche und Berührungen ihrer Angehörigen warteten. Selbst der Deutsche Ethikrat warnte damals früh vor ler Isolation in der Langzeitpflege und forderte ein destmaß“ an echten Kontakten, weil virtuelle Begegnungen nur Ergänzung, nie Ersatz sein können. Zu viele Menschen sind isoliert und getrennt von ihren Angehörigen ben – eine unerträgliche, traumatisierende Erfahrung, sich nie wiederholen darf. (Beifall AfD) Die herrschende Politik hat in dieser Zeit an Kindern, unseren Familien, unseren Senioren und an Kranken versagt. Die AfD hat früh vor diesen gewarnt und sich gegen unverhältnismäßige Maßnahmen eingesetzt. (Beifall AfD) Gerade die tiefen Einschnitte in unsere Gesellschaft und brummt das Auseinanderdriften von Familienstrukturen machen war. deutlich, wie dringend wir umdenken müssen. Familien doch sind das Fundament jeder Gesellschaft; sie geben Halt, jeden Orientierung und Geborgenheit. Doch dieser Halt bröckelt. Kochen, Immer öfter tritt das Ich an die Stelle des Wir. Familibleibt enstrukturen haben sich in den letzten Jahrzehnten tiefSchul- greifend verändert: Scheidungen, Fernbeziehungen, Alleinund erziehende, Patchwork, Pflegebelastungen. All das spieKaffee gelt die gesellschaftliche Realität wider, aber es schwächt zugleich die Selbstverständlichkeit des familiären Zusammenhalts. an Her- Hinzu kommt eine zunehmende Polarisierung. Politische sensi- und weltanschauliche Spaltungen betreffen heute nicht seldie ten auch Familien; die Gräben verlaufen mittendurch. Was früher noch am Mittagstisch besprochen und ausgehalten gezielt wurde, führt heute oft zu Schweigen und Distanz. (Beifall AfD) älMit einigen der Reden in diesem Hohen Haus tragen auch wir dazu bei. CoroAuch die äußeren Bedingungen setzen Familien unter masDruck. Berufliche Zwänge, steigende Lebenshaltungskosten, Energiepreise und Inflation nehmen vielen die Zeit und die Möglichkeiten, gemeinsame Erlebnisse zu schaffen. Ein Kinoabend, der Sonntagsausflug ins Schwimmbad das oder das Pizzaessen im Restaurant: Für viele Familien sind deutlich. diese selbstverständlichen Formen des Miteinanders kaum Alters. noch bezahlbar. Her- (Beifall AfD) Dabei brauchen gerade Kinder solche Momente, um Bindungen aufzubauen, sich an Vorbildern zu orientieren und Ansoziale Stärke zu entwickeln. Wenn wir Einsamkeit wirkeinmal sam bekämpfen wollen, müssen wir deshalb Familien als Orte der Nähe, der Verlässlichkeit und des Zusammenhalts wieder in den Mittelpunkt rücken. Das heißt: echte Familienpolitik, nicht nur Betreuungspolitik. Bild- (Beifall AfD) vorüberwie Gemeint ist eine Politik, die Eltern Zeit füreinander lässt, jungen Familienverbünde stärkt und Begegnungsräume fördert, in Traudenen sich Angehörige verschiedener Generationen, Nachelterlibarn und Freunde wieder als Gemeinschaft erleben können; denn, wo Familie trägt, da verliert die Einsamkeit ihren Nährboden, meine Damen und Herren. Glas- (Beifall AfD) auf Einen Aktionsplan gegen Einsamkeit zu fordern ist das sozia- eine, ihn aber in der Realität zu leben, ist etwas anderes, „Min- meine Damen und Herren, und hier stehen Sie ganz besonders in der Verantwortung. Ihr Antrag enthält, wie bereits angeführt, einige wichtige Punkte, zum Beispiel die Stärverstor- kung vorhandener Strukturen, präventive Angebote für bedie sonders Belastete und die Balance zwischen digitalen und analogen Lösungen. Aber der Beschlusstext bleibt vage bei Zuständigkeiten, messbaren Zielen und Budget. Ohne Klarheit bleibt die Steuerung schwierig. unseren Es braucht außerdem eine enge Verzahnung mit der „Straden tegie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“ und deren Folgen „Allianz gegen Einsamkeit“, damit Impulse klug genutzt und Doppelstrukturen vermieden werden. Digitale Lösungen sollen Ungleichheiten abbauen und Begegnungen ermöglichen; sie dürfen aber niemanden zurücklassen. Aus Sicht der AfD‑Fraktion gehört zur ganzen Wahrheit auch: Ein künftiger Aktionsplan gegen Einsamkeit in Hessen muss die Fehler der Corona‑Politik offen benennen, die Würde der Älteren, die Freiheit der Familien und die Nähe zwischen Kindern und ihren Lebenswelten schützen sowie Krisenmaßnahmen grundsätzlich so austarieren, dass soziale Verbundenheit in Zukunft nicht wieder als Erstes geopfert wird. Wir plädieren daher ergänzend für zusätzliche Leitlinien, die in Pflege und Krankenhaus nicht nur ein Mindestmaß an persönlichen Kontakten garantieren, sondern auch ein notwendiges „Normalmaß“ definieren; denn die Würde des Menschen bemisst sich auch daran, ob er Nähe erleben darf. (Beifall AfD) Für junge Menschen gehört in jede Schule ein Programmbaukasten mit den Bausteinen Lebenskompetenz, Schulsozialarbeit, Vereinsanbindung und Medienkompetenz, damit Heranwachsende Freundschaft, Teamgeist und seelische Stärke lernen, bevor sich die Einsamkeit festsetzt. Im Ergebnis steht aber unsere Zustimmung zu diesem Antrag, verbunden mit der Erwartung, dass der angekündigte Aktionsplan in Hessen konsequent und menschlich umgesetzt wird, damit gute Absichten zu echten Veränderungen im Kampf gegen Einsamkeit führen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Frank Lortz
Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Herr.
Sascha Herr fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Einsamkeit ist längst kein Randthema mehr. Sie betrifft Menschen aller Altersgruppen, sie macht krank, sie schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb begrüße ich ausdrücklich den vorliegenden Antrag. Er zeugt von Haltung, er zeugt von Verantwortungsbewusstsein, und er zeigt, dass dieses Thema im Landtag ernst genommen wird. Alle Maßnahmen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – Vereine, Bewegungsräume, Mehrgenerationenhäuser, digitale Angebote –, sind wertvoll. Sie schaffen Orte, an denen Menschen einander begegnen können. Sie fördern Gemeinschaft, sie ermöglichen Engagement, und sie tragen dazu bei, dem Entstehen von Isolation vorzubeugen. Darauf können wir uns alle einigen. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die sich am stärksten zurückziehen, treten nicht einfach einem Verein bei, sie melden sich nicht zu einem Kurs an. Viele haben nicht einmal Zugang zu digitalen Geräten oder die Kompetenz, sie zu nutzen. Damit sprechen wir über die unsichtbar einsamen Menschen, die hinter geschlossenen Türen leben, oft jahrelang. Diese Gruppen erreichen wir nicht, indem wir nur bestehende Strukturen stärken. Wir müssen aktiv auf diese Menschen zugehen. Deshalb möchte ich ergänzen, was diesen Antrag noch wirkungsvoller machen würde. Erstens: aufsuchende Angebote, Sozialarbeit, Nachbarschaftslotsen, ehrenamtliche Besuchsdienste, Menschen, die nicht warten, bis jemand kommt, sondern hingehen, anklopfen und begleiten. Zweitens: niedrigschwellige, offene Begegnungsorte, nicht nur Vereine, sondern unverbindliche Treffpunkte, wo man einfach hineinlaufen kann, ohne Anmeldung, ohne Hürde, ohne Mitgliedsbeiträge. Drittens: Barrieren abbauen. Dazu gehören Begleitangebote für den ersten Besuch, finanzielle Erleichterungen und Mobilitätshilfen. Viertens: digitale Teilhabe real ermöglichen durch Geräte, Schulungen und persönliche Unterstützung statt durch Appelle. Meine Damen und Herren, Einsamkeit ist kein individuelles Versagen, sondern es ist eine gesellschaftliche Herausforderung. Der Antrag geht in die richtige Richtung, aber er kann stärker, konkreter, wirksamer werden. Ich hoffe, dass dieser Weg auch weitergegangen wird für ein Hessen, in dem niemand übersehen wird. – Vielen Dank. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos))
Frank Lortz
Vielen Dank, Kollege Herr. – Das Wort hat Frau Abgeordnete Kathrin Anders, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Kathrin Anders GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Einsamkeit ist kein Randphänomen. Einsamkeit ist auch kein Schicksal, das Einzelne betrifft, das Einzelne einfach hinnehmen müssen. Einsamkeit ist ein gesellschaftliches Problem mit gravierenden sozialen und gesundheitlichen Folgen. Deswegen ist es auch eine politische Aufgabe, diese zu bekämpfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Freie Demokraten) Es ist gut, dass wir heute darüber sprechen; denn viel zu oft ist Einsamkeit auch schambehaftet. Sie ist ein Tabuthema. Aber nur wenn wir offen auch über Einsamkeit sprechen, werden einsame Menschen den Mut finden, sich dem Thema freiwillig zu öffnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, allein mit schönen Worten und wohlklingenden Anträgen bekämpft man die Einsamkeit eben noch nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsamkeit zieht sich mittlerweile durch alle Altersgruppen. Sie breitet sich aus und ist eine reale Gefahr für den sozialen Zusammenhalt. Die Studien, die Sie auch in Ihrem Antrag aufführen, sind sehr eindeutig: Einsamkeitsbelastungen können jede und jeden treffen. Fast zwei Drittel der jungen Erwachsenen in Deutschland fühlen sich regelmäßig einsam – zwei Drittel. Bei älteren Menschen ist es fast die Hälfte. Diese Zahlen sind alarmierend; denn Einsamkeit macht krank. Sie hat gravierende Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit von Menschen. Chronische Einsamkeit erhöht das Risiko für Depressionen bis hin zur Suizidalität, für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Demenz, und sie beschleunigt den Alterungsprozess des Gehirns. Bei jungen Menschen sehen wir, dass Einsamkeit zu Schlafstörungen, Suchterkrankungen und psychischen Krisen führt. Das heißt, Einsamkeit kostet uns auch ne Menge. Die gesamtgesellschaftlichen Kosten durch samkeitsbedingte Gesundheitsfolgen werden auf Milliarden Euro geschätzt. Doch Einsamkeit hat nicht nur massive Auswirkungen die Gesundheit, sondern sie hat auch eine zersetzende kung auf unsere Demokratie. Das zeigen Studien Einsamkeit kann dazu führen, dass Betroffene Stück Stück das Vertrauen in gesellschaftliche Institutionen lieren, in unser Rechtssystem, in die Polizei, die und unser politisches System. Einsamkeit frisst sich in sere Gesellschaft hinein, in Familien, in Freundschaften, in Nachbarschaften. Sie ist also keine Privatsache, eine Frage des gesellschaftlichen Zusammenhalts, auf es dringend politische Antworten braucht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Werfen wir einen Blick auf die jungen Menschen: von ihnen sind permanent online, ständig vernetzt und len sich dennoch einsam. Sie scrollen durch perfekt nierte Leben, während sie selbst das Gefühl haben, dazuzugehören. Einsamkeit in jungen Jahren bedeutet dass soziale Kompetenzen verloren gehen, dass das vertrauen ebenso wie das Vertrauen in die Gemeinschaft weniger wird. Das führt bereits jetzt zu massiven schaftlichen Problemen, bis hin zur Politikverdrossenheit, zur Entfremdung von demokratischen Prozessen. Deswegen reicht es, glaube ich, nicht aus, auf Social-Media-Kampagnen oder Aktionstage zu setzen. Wir brauchen für die jungen Menschen flächendeckende Schulsozialarbeit, ausreichende schulpsychologische Angebote an Schulen, die auch dauerhaft finanziert werden. Wir chen Programme in und außerhalb der Schule, die enz und Lebenskompetenz fördern. Wir brauchen jugendgerechte Räume, in denen junge Menschen dass Gemeinschaft mehr ist, als viele Follower zu oder ein paar Likes mehr als der Nachbarsjunge. (Beifall Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Aber gerade hier müssen wir doch ein bisschen hinschauen; denn insbesondere da zeigt sich, wo Regierungen gewillt sind, zu investieren. Wenn wir das tun, wir, dass genau an diesen Stellen gekürzt wird: sowohl freiwilligen Leistungen der Kommunen als auch an ligen Leistungen des Landes. So wurden im vergangenen Jahr allein 1 Million Euro bei der Gemeinwesenarbeit kürzt, es wurde bei Familienerholung und bei Familienhilfe gekürzt. Sehr verehrte Damen und Herren, das ist dem vorliegenden Antrag nicht in Einklang zu bringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie mokraten) Alle Generationen sind von Einsamkeit betroffen, und leiden Seniorinnen und Senioren genauso wie junge schen: eine Generation, deren Angehörige ihr Leben gearbeitet haben, sich engagiert haben, Familien gegründet haben und Kinder großgezogen haben und die heute ne am Küchentisch sitzen, zum Beispiel weil die weit weg wohnen – denn egal, wie gut die Kernfamilie funktioniert, es gibt manchmal doch auch äußere de, die Eltern und Kinder irgendwann trennen; man es kaum – oder weil Nachbarn oder Partner und rinnen verstorben sind, aber auch, weil Busse nicht fahren oder Treffpunkte in der unmittelbaren Umgebung ei- geschlossen wurden. einEinsamkeit im Alter bedeutet weniger Bewegung, weniger mehrere Motivation, weniger Lebensfreude, und damit beschleunigt sie den kognitiven Abbau, sie erhöht das Demenzrisiko, und das ist auch mit immensen Kosten für unser Gesundauf heitssystem verbunden. Wirdeutlich: Einsamkeit betrifft aber auch besonders die, die ohnehin für schon kämpfen: Menschen mit Behinderungen, pflegende verAngehörige, Alleinerziehende, Menschen mit MigrationsParteien geschichte, Menschen, die von Armut betroffen sind. Da unwird der Antrag aus meiner Sicht dann nicht mehr ganz so konkret. Da gibt es dann ein Programm wie „Digital im sondern Alter“. Das ist sicherlich gut und wichtig. Aber was nützt die das Tablet, wenn keiner mehr da ist, der mit einem spricht, wenn das Café dichtgemacht hat, der Verein aufgegeben hat und die Nachbarschaftsinitiative eben kein Geld mehr bekommt, wenn das Geld für den Kaffee oder den Kinobesuch gar nicht reicht? Viele fühDas unmittelbare Wohnumfeld spielt die entscheidende inszeRolle bei der Prävention und der Bekämpfung von Einsamnicht keit. Das müssen wir stärken. Wir brauchen Begegnungsoft, räume, niedrigschwellige Kontaktmöglichkeiten. Wir brauSelbstchen lebende Quartiere als Grundlage für soziale Teilhabe. gesell- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind sehr gespannt auf den Aktionsplan gegen Einsamkeit, aber dieser braucht schon klare Ziele, und er braucht auch einen Zeitplan. Deswegen braucht es aus unserer Sicht ein bisschen mehr als nur Absichtserklärungen. Wir brauchen verbindliche Förderzusagen für soziale allen Begegnungsorte, eine verlässliche Finanzierung für Mehrbrau- generationenhäuser und Familienzentren, bessere ArbeitsResili- bedingungen für Menschen in Sozialarbeit, Pflege und Bilsichere, dung, und wir brauchen Kommunen, die finanziell in der lernen, Lage sind, echte Teilhabe vor Ort zu ermöglichen. haben (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch von einem Aktionstag gegen Einsamkeit zu sprechen klingt gut, aber davon alleine wird niemand weniger alleine sein. Das ist Symbolpolitik, und Symbolpolitik ist das genauer schlechteste Mittel, das komplexe Problem von Einsamkeit zu lösen; denn Einsamkeit entsteht dort, wo Menschen sehen keine Zeit und keine Räume mehr füreinander haben, wo an Armut, Stress und Unsicherheit jede Kraft rauben, wo freiwilMenschen auch mehrere Jobs machen müssen, um über die Runden zu kommen, und am Ende des Tages gar keine geEnergie mehr haben, um Freundschaften zu pflegen oder im Ehrenamt zu leben. mit Auch hier betonen Sie die Bedeutung des Ehrenamts. Die will ich gar nicht kleinreden; denn das Ehrenamt ist eine Deganz wichtige Säule unserer Gesellschaft. Aber wenn wir es überfordern, wenn wir staatliche Verantwortung immer so mehr an Freiwillige delegieren, dann ist es kein Dank, sondern eine Zumutung. Deswegen, ganz klar, Einsamkeit zu Menbekämpfen heißt vor allem, Teilhabe zu ermöglichen. Teillang habe braucht Strukturen vor Ort. Unterfinanzierte Kommunen können das allein nicht leisten. Deswegen brauchen alleigerade die Kommunen die verlässliche Finanzierung dafür. Kinder (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umstänglaubt Wir wollen ein Hessen, in dem niemand durchs Raster Partne- fällt, egal, ob 17 oder 77 Jahre alt. Einsamkeit ist oft sehr mehr leise. Aber wenn man genauer hinhört, dann kann es laut werden. Dann schreit es aus leeren Vereinsheimen, aus stillen Schulhöfen, aus Wohnungen, in denen kein Telefon mehr klingelt. Wenn wir also wirklich den Zusammenhalt stärken wollen, dann müssen wir mehr tun, als nur Anträge schreiben. (Zuruf Turgut Yüksel (SPD)) Dann müssen wir wirklich investieren in Menschen, in Beziehungen und vor allem in die Strukturen vor Ort. Echter Zusammenhalt entsteht dort, wo Politik nicht nur redet und darüber debattiert, sondern tatsächlich auch handelt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frank Lortz
Vielen Dank, Frau Kollegin Anders. – Das Wort hat der Abgeordnete Moritz Promny, FDP-Fraktion. Bitte sehr, Moritz. Moritz Promny (Freie Demokraten): Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte hat gezeigt: Einsamkeit betrifft Kinder, sie betrifft Jugendliche genauso wie Seniorinnen und Senioren, Familien und auch Alleinstehende. Sie ist kein individuelles Schicksal, nein, sie ist eine gesellschaftliche Herausforderung. Dass die Landesregierung dieses Problem so explizit benennt, ist an der Stelle richtig. (Vereinzelter Beifall CDU) Doch die Art, wie sie darauf reagiert, ist auch symptomatisch für die Landesregierung, insbesondere für eine Politik, die glaubt, Probleme mit Programmen heilen zu können. Wir reden hier über das Leben von Menschen, nicht über Verwaltungsvorlagen. Der Antrag beschreibt Einsamkeit mit vielen Zahlen, mit vielen Studien. Doch er bleibt auf der Ebene der Verwaltung. Da ist vom „Aktionsplan“ oder von „Aktionsplänen“ zu lesen, von „Kommissionen“ und „Arbeitsgemeinschaften“. Was aber fehlt, meine Damen und Herren, ist die zentrale Frage: Warum fühlen sich so viele Menschen in Hessen alleine, trotz der Förderprogramme? (Beifall Freie Demokraten) Einsamkeit entsteht nicht, weil es zu wenige Projekte gibt, sondern weil wir Räume verlieren, in denen Begegnung selbstverständlich ist. Wenn das Dorfcafé schließt, der Sportverein ums Überleben kämpft und das Bürgerhaus verfällt, dann hilft kein Wettbewerb gegen Einsamkeit, dann braucht es reale Orte, keine symbolischen Initiativen. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage Sie: Wie viele Begegnungen sind durch Kommissionen entstanden, wie viele Freundschaften durch Flyer, wie viele Einsamkeiten sind durch Aktionspläne geheilt worden? Der Antrag erkennt richtig, dass soziale Infrastruktur entscheidend ist, aber er zieht keine praktischen Konsequenzen. Er will koordinieren, wo man handeln müsste, und er vertraut auf Verwaltung, wo man eigentlich den Kommunen vor Ort die Freiheit geben sollte. (Beifall Freie Demokraten – Zuruf Turgut Yüksel (SPD)) Wir Freie Demokraten sagen: Wer Einsamkeit bekämpfen will, muss soziale Räume schaffen, keine neuen Gremien, sondern Orte, an denen sich Menschen begegnen können. Das bedeutet, Begegnung muss Teil der Stadtund Quartiersplanung werden. Kommunen brauchen mehr Entscheidungsspielräume, um Bürgerhäuser, Mehrgenerationen- und Nachbarschaftstreffs zu stärken. Der öffentliche Raum muss wieder sozialer Raum werden, barrierefrei, offen und niedrigschwellig. Das ist keine Romantik, sondern es ist die Voraussetzung für das, was CDU und SPD im Titel ihres Antrags versprechen, nämlich Zusammenhalt, meine Damen und Herren. (Beifall Freie Demokraten) Wir haben mit unserer Kleinen Anfrage „Hat Hessen Familiensinn?“ deutlich gemacht, dass die Landesregierung zwar gerne vom Familiensinn spricht, aber wenig dafür tut, dass Familienpolitik wirklich Beteiligung erfährt. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Och!) Seit 2017 existiert die Kommission „Hessen hat Familiensinn“. Sie tagt regelmäßig. Aber was kommt am Ende dabei heraus? Kein Landesfamilienbeirat, keine strukturelle Mitsprache, keine überprüfbaren Ergebnisse. Meine Damen und Herren, diese Politik produziert Papiere, aber keine Perspektive. (Beifall Freie Demokraten) Genau das Gleiche passiert jetzt beim Thema Einsamkeit: ein neuer Aktionsplan, ein paar Wettbewerbe, aber keine Veränderungen im Alltag. Dabei sind Familien, Nachbarschaften und Vereine der erste Schutzraum gegen Einsamkeit. Wenn wir sie stärken, stärken wir automatisch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dafür braucht es keine neuen Kommissionen, sondern Verlässlichkeit, Offenheit und Vertrauen. Wenn die Landesregierung das Thema wirklich ernst nähme, dann fände es sich auch im Haushalt wieder. Doch dort ist kein eigener Titel, keine klare Mittelzuweisung und keine Zielgröße vorhanden. Meine Damen und Herren, wer Zusammenhalt fördern will, muss auch die entsprechenden Prioritäten setzen. Es wurde im Laufe der Debatte vielfach angesprochen: Einsamkeit ist kein Randthema. (Zuruf Turgut Yüksel (SPD)) – Kollege Yüksel, das haben Sie auch adressiert. – Einsamkeit ist kein Randthema. Also darf sie auch nicht in den Randbereichen des Haushalts verschwinden. (Kathrin Anders (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja!) Meine Damen und Herren, natürlich kann Digitalisierung helfen, etwa durch Projekte wie „Digital im Alter“, aber sie darf nicht zum Ersatz für reale Begegnungen werden. (Beifall Freie Demokraten) Digitale Teilhabe ist wichtig, aber Begegnung bleibt analog. Wir brauchen keine App gegen Einsamkeit. Wir brauchen Menschen, die sich in Schulen, Vereinen und Nachbarschaften auf Marktplätzen begegnen. Das ist die eigentliche digitale Balance, die wir fördern sollten: Technik nutzen, um Menschen zusammenzubringen, nicht, um Menschen zu ersetzen. (Beifall Freie Demokraten) Lassen Sie mich drei konkrete Punkte benennen, die Freie Demokraten gerne in die Debatte einbringen wollen: Erstens. Kommunale Freiheit statt Landesbürokratie. Kommunen wissen am besten, was in ihrem Sozialraum fehlt. Geben wir ihnen unbürokratisch die Mittel statt sie mit Förderwettbewerben zu gängeln. Zweitens. Sozialraumorientierung gesetzlich verankern. Denn Begegnungsorte von Kitas bis Bürgerhäuser Teil der Daseinsvorsorge sein. Drittens. Familienbeteiligung institutionalisieren. (Zuruf Turgut Yüksel (SPD)) Ein Landesfamilienbeirat wäre ein demokratischer transparent, plural, unabhängig und endlich auch mehr nur eine reine Kommission. Das ist liberale Sozialpolitik: nicht mehr Staat, bessere Strukturen, nicht Aktionismus, sondern Wirksamkeit. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Landesregierung sollte nicht noch eine Kommission den, sondern den Kommunen die Freiheit geben, Lösungen entwickeln zu können. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Sehr gut!) Hessen braucht keine Programme gegen Einsamkeit. sen braucht Menschen, die sich begegnen können, Politik ihnen die Räume dafür geschaffen hat. – Herzlichen Dank. (Beifall Freie Demokraten)
Frank Lortz
Vielen Dank, Kollege Promny. – Das Wort hat Frau gin Ines Claus, Fraktionsvorsitzende der CDU.
Ines Claus CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Wir reden heute über Einsamkeit. Es ist richtig und tig, dass wir das heute machen. Einsamkeit ist so viel als das bedrückende Gefühl, alleine zu sein und sich ziale Kontakte zu Menschen zu wünschen. Wir haben Zahlen gehört. Das sind 20 % der Menschen in Deutschland in allen Altersklassen, die von Einsamkeit sind, und zwei Drittel der jungen Erwachsenen, also schen 18 und 39, die von Einsamkeit betroffen sind. sind Zahlen, die uns alle besorgen und zum Arbeiten gen sollten. Deswegen ist es gut, dass sich dieser Antrag mit Thema beschäftigt und auch einmal versucht, die Ursachen zu erläutern. Denn Einsamkeit scheint unheimlich Gesichter zu haben. Sie kann still sein, sie kann aber offensichtlich und sehr bedrückend sein. Sie betrifft Menschen in allen Altersklassen über alle Schichten weg. Sie kann dauerhaft sein, also chronisch, oder einzelfallbezogen. die Eines ist aber sicher: Die Bekämpfung von Einsamkeit ist überlebenswichtig; denn Einsamkeit betrifft unterschiedliche Regionen im Gehirn. Im Gehirn sind dann die Regionen, die für Stress oder für Bedrohungsszenarien zuständig sind, stark aktiviert, wohingegen die Regionen, die für wir soziale Kontakte, für Empathie zuständig sind, gar nicht mehr belastet sind und dadurch sogar absterben. Denn Das heißt, Einsamkeit ist mehr als ein Gefühl. Die Menschen empfinden sie sogar als Schmerz. Sie führt zu neudafür, robiologischen Veränderungen und Krankheitszuständen. Das haben wir heute schon gehört. Ich bedanke mich auch dafür, dass es eine so geordnete und sachliche Diskussion bei diesem so wichtigen Thema war. müssen Klar ist auch: Einsamkeit ist nicht die Folge eines singulären Problems, sondern sie ist die Folge von vielen Faktoren, ja, von der Kommunikation, von strukturellen Veränderungen, auch in der Familie. Sie ist vielleicht auch der Tatsache geschuldet, dass man sich alles nach Hause brinSchritt, gen lassen kann, digital bestellen kann und Homeoffice-Sials tuationen erlebt. All das sind Punkte, die eine Kehrseite von Digitalisierung sind. sondern Deswegen müssen wir natürlich Instrumente finden, um Einsamkeit zu begegnen. Deswegen ist es wieder genau so, wie wir es häufig in Debatten haben. Wir haben als Negativpunkte von der einen Seite, von den GRÜNEN, gehört: Die Wir brauchen mehr Förderprogramme, um Einsamkeit zu grünbekämpfen. – Von der FDP haben wir gehört: Das werden eigene wir mit Förderprogrammen nicht schaffen. Genau das ist der Punkt. Ja, wir haben viele Förderprogramme, auf die ich noch eingehen werde. Wir wollen einen Aktionsplan, und wir wollen auch einen Aktionstag. HesDas ist gut und richtig so. Aber wir müssen uns gleichweil zeitig natürlich einig sein, dass Politik, Verordnungen, Gesetze, Aktionstage das Thema nicht ganz alleine regeln können. Das gehört zur Wahrheit dazu, und das ist auch das Schöne, warum man diese Debatten führen kann. Meine Damen und Herren, gleichzeitig sollte es uns nicht davon entbinden, diese Debatte hier miteinander zu führen. (Beifall CDU, SPD und Freie Demokraten) KolleKlar ist, wir werden es nur mit den Menschen lösen können. Wir müssen die Menschen vernetzen. Wir müssen auch die Nachbarschaften wieder in den Blick nehmen, die Familien. All das sind Punkte, die der Kollege Promny Herren! erwähnt hat. Das ist auch so. Apropos Nachbarschaft. Man wich- kann doch sagen: Was alle angeht, können auch nur alle lösen. mehr so- (Beifall Moritz Promny (Freie Demokraten)) die Das ist eine einfache Beschreibung, aber sie ist ebenso bedroht wichtig. Deswegen müssen wir schauen, wie wir gemeinzwi- sam miteinander umgehen. Ich finde, einen schönen AnDas satz – um das einmal ganz aktuell zu erwähnen – hat heute anreMorgen Pfarrer Marco Glanz in der Andacht vor unserer Plenarsitzung genannt: Wir müssen alle aufeinander achten. – Das sind Punkte, die guttun, die auch selbstverständdiesem lich sind. Aber es ist schön, das im Plenum des Landtags sagen zu können. viele auch Ich will aber gleichzeitig sagen, dass das auch passiert. Da alle will ich ein deutliches Dankeschön an alle Vereine richten, hin- an alle Sportvereine, an all diejenigen, die Gemeinschaft auch leben. Wir dürfen das nicht als selbstverständlich sehen. Es tun ausdrücklich alle Vereine, natürlich auch die Musikvereine. Hier findet Gemeinschaft, hier findet Gesellschaft statt, und das ist ein aktives Programm zur Einsamkeitsbekämpfung. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, das sind genau diese niedrigschwelligen Orte des Beisammenseins. Diese traditionellen Strukturen müssen wir weiter fördern. Deswegen hat es mich verwundert, von der sehr geschätzten Kollegin Anders zu hören, dass wir an der Stelle streichen würden. Wir haben so viele Familienzentren wie noch nie. Wir haben 229 Familienzentren. Um auch die Frage zu beantworten, wo bei uns die Haushaltsstelle für das Thema Bekämpfung der Einsamkeit ist: Einsamkeit ist eine Querschnittsaufgabe. Das ist auch klar. Das sind die Familienzentren, es sind die Gemeindepfleger. Es sind so viele Punkte, und ich sage es noch einmal: Es sind auch die Vereinsstrukturen und die Vereinsförderung. Das heißt, wir haben sogar ganz viele Haushaltsstellen zur Bekämpfung von Einsamkeit. (Beifall CDU und SPD) Ich will es auch sagen: Wenn wir einen Aktionstag vorschlagen, dann ist das genauso wesentlich und wichtig wie zum Beispiel die Aktion, die vielleicht jeder in der Länderspielpause gesehen hat: #meldedichmalwieder von Carolin Kebekus. Das ist keine Symbolpolitik. Nein, wir nennen es Enttabuisieren. Wir haben alle gleichzeitig die Feststellung getroffen, dass es gut ist, da es ein Thema ist, das verschämt. Wenn jeder daran mitwirkt und sagt, es betrifft viele, dann kann man auch darüber sprechen. Dann kann man auch einen Aktionstag machen. Das ist keine Symbolpolitik, sondern das ist Enttabuisierung. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, deswegen möchte ich eines deutlich sagen: Ja, wir haben viele Strukturen, aber es fehlt häufig noch an der Verbindung zwischen den Strukturen und den Betroffenen. Daran müssen wir arbeiten. Wir haben zahlreiche großartige Initiativen. Wir haben viele Programme. Wir haben viele Maßnahmen gegen Einsamkeit. Nur, wir müssen sie jetzt mit Schnittstellen versehen. Das heißt, das ist der Ansatz, den wir jetzt nehmen sollten: die Einsamen und die Strukturen, die wir schon haben, vernetzen, vielleicht mit einer einheitlichen Plattform. All das sind Möglichkeiten, die wir uns anschauen konnten. Oder das Beispiel des Vereins Silbernetz e. V., den ich großartig finde. Dort können einsame ältere Menschen entweder anrufen oder sich anrufen lassen. Um ein hessisches Projekt zu nehmen: Digitale Teilhabe findet dadurch statt, indem man es lernt. Ich finde das Projekt der „Di@-Lotsen“ unseres Digitalministeriums an der Stelle sehr gut, um Hürden abzubauen, damit sie sagen können: Ich kann mit diesem Handy oder einem iPad mitmachen und bin weniger alleine. Das sind gute Punkte, die wir weiter unterstützen sollten. – Eine weitere Haushaltsstelle, wo wir uns um das Thema Bekämpfung von Einsamkeit kümmern. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, wir haben schon mehrfach gehört, dass wir uns der Bekämpfung von Einsamkeit annehmen wollen. Das steht im Koalitionsvertrag. Wir wollen einen Aktionsplan aufsetzen. Wir wollen ihn jetzt mit Leben füllen. Wir haben viele Punkte gehört. Wir haben sehr gut zugehört bei Ihren Punkten, Sie bei unseren auch. Das freut mich sehr. Ich will einen Punkt erwähnen. Das ist ein Film aus den 2000er-Jahren, ein französischer Film, der hieß: „Zusammen ist man weniger allein“. Ich finde, dieser Punkt trifft es. Wir brauchen alle. Wir brauchen die Familien, die Vereine, die Strukturen, unseren Aktionsplan, unseren Aktionstag. All das brauchen wir. Dann werden wir Einsamkeit bekämpfen. Ob wir sie ganz bekämpfen, das liegt an uns allen. Aber wir sind auf einem guten Weg, und ich bedanke mich ausdrücklich für diese ausgewogene Debatte am heutigen Morgen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
Frank Lortz
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Frau Staatsministerin Stolz. Diana, bitte. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Einsamkeit, das ist ein leises Wort. Aber dieses Wort kann ein ganzes Leben verändern. Der junge Mann, der nach dem Umzug in eine neue Stadt abends allein in seiner Wohnung sitzt und sich fragt, wo er hingehört, die Alleinerziehende, die den Alltag meistert und trotzdem das Gefühl hat, niemanden zu haben, der sie sieht, oder das Kind, das sich inmitten einer vollen Klasse ausgeschlossen fühlt – man muss nicht allein sein, um einsam zu sein. Einsamkeit hat viele Gesichter. Sie betrifft junge wie alte Menschen. Sie betrifft Menschen, die mitten im Leben stehen, ebenso wie diese, die man oft übersieht. Es wurde mehrfach gesagt: Einsamkeit ist kein Randthema. Sie ist ein Thema, das uns alle angeht, weil sie den inneren Zusammenhalt einer Gesellschaft berührt. Einsamkeit ist ein Gefühl, ein Mangel an Zugehörigkeit, eine Sehnsucht nach Nähe, ein leiser Schmerz. Einsam ist, wer die Verbindung wünscht, aber keine spürt. Erst schmerzt die Einsamkeit, und dann macht sie krank. Sie kann das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen erhöhen und stellt einen Risikofaktor für Demenz dar. Studien zeigen: Menschen, die dauerhaft einsam sind, haben eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit, kognitive Beeinträchtigungen zu entwickeln. Wie bereits gehört: Einsamkeit beschleunigt den Alterungsprozess des Gehirns. Vor allem aber trennt sie uns voneinander. Sie macht uns vorsichtiger, misstrauischer, verschlossener. Wenn Menschen einander nicht mehr begegnen, nicht mehr voneinander wissen, nicht mehr gemeinsam Teil von etwas sind, dann verliert eine Gesellschaft ihren Halt, dann wird Einsamkeit zur Gefahr für Gesundheit, für Zusammenhalt und letztlich auch für unsere Demokratie. Diese Gefahr ist keine abstrakte. Das zeigen aktuelle Erkenntnisse sehr deutlich. Aktuelle Studien kommen zu dem Schluss: Einsamkeit kann das soziale Vertrauen schwächen und damit auch die demokratische Kultur eines Landes. Einsame Menschen neigen häufiger zu extremen politischen Haltungen und glauben eher an Verschwörungstheorien. Das wusste schon die Philosophin Hannah Arendt und schrieb: „Die Erfahrung, überhaupt nicht zur Welt zu gehören, … lässt Raum für Terror und Totalitarismus.“ Diese Worte sind über Jahre alt, und sie klingen heute erschreckend aktuell. Es ist richtig, dass Einsamkeit keine Privatsache ist. ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, und verlangt politische Antworten. Politik kann Nähe nicht ordnen, aber sie kann Rahmen schaffen, in denen dungen wachsen können. Sie kann Menschen ermutigen, einander wieder zu begegnen, und sie kann Orte an denen Miteinander erfahrbar wird. Genau das tun Wir schaffen Räume, in denen Nähe entstehen kann. me, in denen man gesehen wird, wo Vertrauen wächst Zugehörigkeit spürbar wird. Das geschieht in ganz Hessen: in 229 geförderten lienzentren – in jedem Landkreis mindestens zwei Mehrgenerationenhäusern, in Mütterzentren, in der barschaftshilfe, in Pflegeheimen – mitten im Leben, unseren Gemeindepflegekräften, dort, wo Menschen begegnen, wo Gespräche entstehen, wo man Hilfe und Halt. Diese Orte sind das soziale Rückgrat Städte und Gemeinden, und wir stärken sie gezielt. Auch unsere Sportvereine, Schwimmbäder und Freiwilligendienste leisten hier unschätzbare Arbeit; denn schaft wächst nicht im Sitzungssaal, sondern auf Spielfeld, am Beckenrand, im Ehrenamt. Überall dort, Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, Einsamkeit kleiner und Gesellschaft stärker. Mit dem Programm SWIMplus fördern wir deshalb nur die Sportstätte an sich, sondern das ganze den Treffpunkt, den Begegnungsort, das soziale Herz Quartier. Ein Schwimmbad ist mehr als ein Becken Wasser. Es ist ein Ort, an dem Menschen ins Gespräch kommen, wo Kinder schwimmen lernen, wo Generationen sich begegnen, wo Gemeinschaft spürbar wird. Solche te brauchen Pflege, Aufmerksamkeit und politische stützung. Wir fördern Teilhabe auch digital, damit niemand schlossen bleibt, der nicht mehr so mobil wie früher Aber klar ist: Digitale Begegnung ersetzt kein echtes genüber. Sie kann Nähe nicht ersetzen, aber sie Brücken bauen, wo Wege weit geworden sind. Wie bindung konkret aussehen kann, zeigt die „Aktion ration“. Sie beweist, dass Gemeinschaft kein Zufall sondern Gestaltungsaufgabe. In diesem Jahr war das Interesse erneut groß. 60 bungen haben uns erreicht. 60 Projekte, die mit Kreativität, Mut und Herz zeigen, wie in Hessen Zusammenhalt lernbar und lebbar ist. Ein Beispiel: In Kassel bringen renamtliche und Kinder ihre Geschichten zusammen, lesen, erzählen, lachen, gestalten. So entsteht Nähe Generationen hinweg mit Herz, Hand und Ohr. Solche Initiativen sind mehr als gute Ideen. Sie sind Versprechen, dass niemand alleine bleiben muss, wir einander sehen. Mein Dank gilt daher diesen gierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich um ser Gemeinwesen verdient machen. Darum wollen Strukturen fördern, die Nähe ermöglichen. Wir Menschen ermutigen, wieder aufeinander zuzugehen. wollen zeigen, Einsamkeit ist nichts, wofür man sich men muss, sondern etwas, was wir gemeinsam überwinden können. Einsamkeit ist eine leise Krise, aber sie ist – mit Empathie, mit Aufmerksamkeit, mit politischem len. 50 Politik kann den Rahmen setzen, aber das Miteinander entsteht im Alltag. Jede und jeder kann dazu beitragen. Darum: Überraschen Sie doch einmal Ihre Mitmenschen Sie bei nächster Gelegenheit mit einer einfachen, aufrichtigen sie Frage: „Und, wie geht es dir wirklich?“ – Vielen Dank. ver- (Beifall CDU und SPD) Verbinstärken,
Frank Lortz
wir. RäuFrau Ministerin, vielen Dank. und Wir sind am Ende der Debatte und überweisen den Antrag zur weiteren Beratung an den Fachausschuss. FamiDann rufe ich Tagesordnungspunkt 9 auf: –, in NachErste Lesung mit Gesetzentwurf sich Landesregierung findet Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des unserer Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucks. 21/2971 – GemeinMit aufgerufen wird Tagesordnungspunkt 30: dem wo Antrag Landesregierung wird Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2025 bis nicht – Drucks. 21/2970 – Umfeld, im Vereinbart hatten wir eine Redezeit von 15 Minuten. Die mit Rednerreihenfolge wurde wie folgt vereinbart: Es beginnt die Landesregierung, danach die AfD, die SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Freien Demokraten, die CDU und Or- zuletzt die fraktionslosen Abgeordneten. So weit, so gut. UnterIch erteile nun dem Finanzminister das Wort. Herr Staatsminister Prof. Lorz, bitte sehr. Alexander, du hast das ausge- Wort. ist.
GeProf. Dr. R. Alexander Lorz
kann VerHerr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! GeneIn schwierigen und turbulenten Zeiten ist es besonders ist, wichtig, auf dem richtigen Kurs zu bleiben. Dem Finanzminister geht es nicht anders als einem Kapitän auf hoher See, der sein Schiff bei Wind und Wetter in den sicheren BewerHafen navigieren muss. Um den richtigen Kurs zum Ziel festzulegen, wird jeder Kapitän die Seekarten studieren, er wird die Wettervorhersagen beobachten, er wird auf die EhSchiffe in seiner Umgebung achten und danach entscheisie den, ob er den eingeschlagenen Kurs beibehält oder behutüber sam nachsteuern muss. Manchmal können auch durchaus abrupte Kursänderungen nötig werden. ein Die Landesregierung steht mit dem Haushalt 2026 vor wenn einer vergleichbaren Herausforderung. Wir müssen den engafinanzpolitischen Kurs des Landes an die aktuellen Geungebenheiten anpassen. Wir müssen dabei die weiterhin wir schwache Wirtschaftsentwicklung ebenso im Blick behalwollen ten wie die geänderten verfassungsrechtlichen RahmenbeWir dingungen und Möglichkeiten. schäLiebe Kolleginnen und Kollegen, zudem müssen wir auch lösbar nach links und nach rechts schauen: Was passiert um uns Wil- herum? Wie geht es unseren Kommunen? Wie entwickeln sich unsere Ausgleichsverpflichtungen für andere Bundesländer? Welche Mittel erhalten wir für Investitionen vom Bund? Diese Frageliste ließe sich ohne Probleme weiter verlängern. All diese Faktoren münden in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2026, den ich Ihnen heute im Namen der Landesregierung vorstellen und in den Landtag einbringen darf. Dieser Entwurf zeigt eines ganz deutlich: Wir haben als Landesregierung einen klaren Kompass und ein klares Ziel. (Beifall CDU und SPD) Wir unterstützen mit dem Haushalt – wie schon mit dem Nachtragshaushalt, den wir gestern beraten haben und morgen abschließend beraten werden – unsere Kommunen. Wir setzen trotz der schwierigen Finanzlage erneut gezielte Schwerpunkte in den Bereichen Bildung, Digitalisierung, Sicherheit, Infrastruktur und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Gleichzeitig setzen wir den bereits im Jahr 2024 begonnenen und auch zukünftig notwendigen Konsolidierungskurs mit Augenmaß fort. Wir passen die Eckpfeiler unseres Haushalts Schritt für Schritt an die dauerhaft geänderten finanziellen Rahmenbedingungen an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, um es in meiner Seefahrtmetapher auf den Punkt zu bringen: Diese Landesregierung hat auch in stürmischen Zeiten und bei hohem Wellengang die Hand jederzeit fest am Steuer und hält Kurs. (Beifall CDU und SPD) Schauen wir uns den Haushaltsentwurf etwas genauer an. Basis für die Einnahmen sind die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung vom Oktober. Gegenüber der vorherigen Steuerschätzung vom Mai können wir für das kommende Jahr mit einem Plus von 430 Millionen Euro rechnen. Das ist nach fünf Steuerschätzungen in Folge mit Steuereinbrüchen ein erster willkommener Hoffnungsschimmer, der mich als Finanzminister – das können Sie sicherlich alle nachvollziehen – besonders freut. Ich bin aber zum jetzigen Zeitpunkt noch vorsichtig, ob das wirklich schon die Leuchtfeuer sind, die uns das Licht zum rettenden Ufer weisen; denn dafür ist die wirtschaftliche Gesamtsituation nach wie vor zu volatil und sind die Nachrichten aus der Wirtschaft zu durchwachsen. Die Bundesregierung hat zusammen mit der Steuerschätzung auch eine Prognose für das Bruttoinlandsprodukt abgegeben. Für 2026 rechnet sie mit einem realen Wirtschaftswachstum von 1,3 %. Gemessen an den vergangenen Jahren ist das zunächst sehr erfreulich. Es sieht danach aus, dass die Wirtschaft endlich wieder an Fahrt gewinnt. Doch zur Wahrheit gehört: Das ist nur ein Teil. Rund die Hälfte des Wirtschaftswachstums geht auf die zusätzliche staatliche Nachfrage zurück und ist damit kreditfinanziert. Die außenwirtschaftlichen Aussichten bleiben dagegen gedämpft. Die Nachfrage nach deutschen Exportgütern, nach Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen, sinkt weiterhin. Das sind keine guten Nachrichten, gerade für ein so wirtschafts- und exportstarkes Land wie Hessen. Ich kann nur das wiederholen, was auch der Ministerpräsident gestern schon in seiner Regierungserklärung gesagt hat. Wir müssen schnell und mit noch mehr Nachdruck die Weichen für mehr Wirtschaftswachstum stellen. Dazu reichen die bereits beschlossenen Maßnahmen des Bundes nicht aus. Wir brauchen noch mehr, um richtig Schwung holen zu können. Bei den übrigen Einnahmen des Landes, dazu zählen etwa die Gebühren oder Zuweisungen vom Bund, rechnen wir damit, dass sich diese in etwa auf dem Niveau des laufenden Jahres bewegen werden. Das wird allerdings nur der Fall sein, weil wir erstmals die Mittel aus dem Infrastruktursondervermögen des Bundes veranschlagen können. Wir haben dafür in einem ersten Schritt 400 Millionen Euro eingeplant. Diese Mittel tragen dazu bei, den bestehenden Investitionsstau langsam aufzulösen. Die Gesamteinnahmen im Haushalt 2026 werden vor diesem Hintergrund auf rund 37,7 Milliarden Euro steigen. Das ist ein durchaus beachtliches Plus von 3,7 %. Allerdings steigen auch die Ausgaben in etwa so stark wie die Einnahmen. Hier beträgt das Plus gegenüber dem Soll des Jahres 2025 rund 3,8 %. Die Gesamtausgaben steigen damit auf knapp 39,6 Milliarden Euro. Lassen Sie uns noch etwas hinter diese Zahlen schauen. Aufgrund der geänderten Zinssätze steigen die Zinsausgaben deutlich überdurchschnittlich. Wir müssen damit leben, dass der haushaltsentlastende Effekt der Null-ZinsJahre über die Zeit hinweg immer weiter abnimmt. Auch die Personalausgaben nehmen mit einem Plus von deutlich über 7 % stark zu. Das wird vor allem durch die Auswirkungen der für unsere Beschäftigten sehr erfreulichen Tarif- und Besoldungsrunde 2024/2025 verursacht. Deren Gesamtbelastung für den Landeshaushalt wird im kommenden Jahr voll sichtbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit es hier keine Missverständnisse gibt, sage ich: Wir stehen zu diesem Tarifabschluss. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich dieses Plus beim Lohn redlich verdient. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Ich möchte aber dafür sensibilisieren, welche spürbaren finanziellen Auswirkungen solche Lohnsteigerungen unmittelbar für den Haushalt haben. Wir werden diese Entwicklung abfedern, indem wir nach dem Jahr 2025 auch im Jahr 2026 erneut keine zusätzlichen Stellen in der originären Landesverwaltung schaffen. Zudem wollen wir durch ein gezieltes Stellenmanagement unseren Personalkörper verschlanken. Innerhalb der Personalausgaben bilden die Versorgungsausgaben einen bedeutenden Kostenblock. Darin spiegelt sich nicht zuletzt der Aufwuchs bei der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wider. Die Dynamik der vergangenen Jahrzehnte war beachtlich. Allerdings können wir feststellen, dass sich der Aufwuchs mittlerweile spürbar verlangsamt und sich die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger auf hohem Niveau stabilisiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit befinden wir uns genau in der Situation, für die das Alterssparbuch letztlich gedacht war. Deshalb haben wir uns entschlossen, die Erträge unseres Alterssparbuchs Hessen, in dem sich mittlerweile stolze 6 Milliarden Euro befinden, dafür zu verwenden, die Belastung für den Landeshaushalt aufgrund steigender Versorgungsausgaben etwas abzupuffern. Das bedeutet – wir haben das schon gestern diskutiert –: Wir werden im Jahr 2026 erstmals 180 Millionen Euro aus den jährlichen Erträgen des Sondervermögens entnehmen. Wir orientieren uns dabei an der langfristigen Rendite angelegten Gelder. Um es aber einmal ganz klar zu sagen: Wir werden die Erträge nutzen. Der Vermögensbestand des Alterssparbuchs bleibt unangetastet, damit auch künftige Generationen von diesem Kapitalstock profitieren können. Lassen Sie mich in diesem Kontext auf eine Zahl sen: Sie lautet 89 %. 89 %, das ist der Anteil an den ermehreinnahmen im Landeshaushalt, der im kommenden Jahr nur für die Deckung der Mehrausgaben bei dem sonal und den Zinsen benötigt wird. Das bedeutet, für alle anderen zwangsläufigen Mehrbedarfe im Landeshaushalt bleiben damit gerade noch 11 übrig. Das zeigt noch einmal sehr deutlich, dass die halte der Länder vor allem Personalhaushalte sind. sind unsere landeseigenen strukturellen Möglichkeiten, große Summen vor allem in einem relativ kurzen Zeitraum einzusparen, begrenzt. Diese Zahl erklärt auch, warum Landesregierung im Haushalt 2026 an ihrem Konsolidierungskurs weiterhin festhält und festhalten muss. Da gibt es ebenfalls Parallelen zur Seefahrt. Eine derung auf hoher See braucht Zeit. Je größer das Schiff umso länger dauert die Kursänderung. Der Landeshaushalt mit Ausgaben von fast 40 Milliarden Euro ist bildlich Tanker, der sich nicht so einfach in eine andere Richtung steuern lässt. Auch da braucht es Zeit, bis die Kursänderung greift. Dass wir auf dem richtigen Weg sind, zeigt sich im wurf des Haushalts für das Jahr 2026. Denn wir haben trotz der Inflation geschafft, die Sachausgaben der tung und die Finanzhilfen auf dem Niveau des Vorjahres stabilisieren. Wenn wir sie nominal stabilisieren, das, dass sie real sogar gesunken sind. Dafür haben wir an vielen Stellschrauben gedreht. Die he hat sich gelohnt. Es zeigt sich: Diese Landesregierung nimmt das Thema Konsolidierung ernst. Sie steht für bile Staatsfinanzen. Das bestätigen uns im Übrigen die sehr erfreulichen Ratingberichte von Standard & und Scope. Trotz der begrenzten finanziellen Mittel setzen wir mit dem Landeshaushalt 2026 wieder gezielte inhaltliche Akzente. Allem voran setzen wir auf unsere wichtigste Währung, die Bildung. Für die Kleinsten schaffen wir Voraussetzung für zusätzliche Fachkräfte in den tagesstätten. Die Schulen werden mit 39 Millionen zusätzlich ausgestattet werden, um den steigenden zahlen gerecht zu werden. Weitere 21 Millionen Euro len wir bereit, um das Ganztagsangebot weiter auszubauen. Mit dem neu verhandelten Hochschulpakt schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Forschung und der Lehre in Hessen. Wir Bildung ist Zukunft. Deswegen hat dieses Thema bei ser Landesregierung auch zukünftig oberste Priorität. (Beifall CDU und SPD) Ein weiteres besonderes Augenmerk gilt dem Thema cherheit. Wir werden mit dem Haushalt 2026 in Polizei- und Justizgebäude, aber auch in deren IT-Ausstattung investieren. Das Programm zur Sicherung jüdischer Einrichtungen ist für uns eine absolute Herzensangelegenheit, genauso wie die Innenstadtoffensive, mit der wir sere Innenstädte noch sicherer machen werden. der Insgesamt sind in diesem Haushalt für die öffentliche Sicherheit, Ordnung und den Rechtsschutz zusammen 4,6 Milliarden Euro veranschlagt. Wir sorgen damit für einen nur handlungsfähigen Rechtsstaat. (Beifall CDU und SPD) Außerdem werden wir den Ausbau der Digitalisierung der hinwei- Landesverwaltung konsequent vorantreiben. Hierfür stehen Steu- insgesamt mehr als 140 Millionen Euro im Haushalt 2026 zur Verfügung. Die Bürgerinnen und Bürger Hessens wolPer- len keine Aktenberge sehen, sondern sie wollen schnelle und unkomplizierte Lösungen. Schließlich suchen wir mit dem Haushalt für das Jahr 2026 im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten den engen % Haus- Schulterschluss mit den hessischen Kommunen. Wir haben das hier schon mehrfach angesprochen: Wir wissen, dass Deshalb die Kommunen in ganz Deutschland finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen. die Umso wichtiger ist es, dass das Land auch in Zukunft ein verlässlicher Partner für unsere Kommunen bleibt. Wir lassen unsere Städte, Gemeinden und Landkreise nicht im Regen stehen. Dafür schnüren wir unser umfangreiches KursänKommunalpaket mit den Soforthilfen in Höhe von 300 ist, Millionen Euro aus dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2025 und mit dem Aufwuchs des Kommunalen Finanzausein gleichs auf 7,4 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2026. Natürlich gehört auch noch dazu, dass wir die hessischen Kommunen mit 4,7 Milliarden Euro an den Mitteln des Infrastruktursondervermögens beteiligen. Das haben wir Entgestern diskutiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das es ist im Ländervergleich ein Spitzenwert. Die Mittel für die VerwalKrankenhäuser kommen noch obendrauf. zu (Beifall CDU und SPD) bedeutet Das ist kein Zufall. Ich habe das gestern schon gesagt. Der Einsatz für unsere Kommunen zählt zur DNA dieser MüLandesregierung. Wir wissen aber auch, dass der Schlüssel sta- für bessere Kommunalfinanzen vor allem beim Bund liegt. Deswegen hat sich unser Ministerpräsident erfolgreich auch dafür eingesetzt, dass die Steuerausfälle der Kommunen Poor’s infolge des sogenannten Wachstumsboosters kompensiert werden. Das ist auch der Grund, warum wir beim Bund auch weiterhin darauf drängen, dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ noch stärker Rechnung zu tragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich eines die betonen. Ich sage das, um keine falschen Erwartungen zu Kinderwecken. Die finanzielle Decke ist aktuell für alle staatliEuro chen Ebenen zu kurz. Es reicht deshalb nicht aus, an dieser Schülerzu kurzen Decke einfach nur in verschiedene Richtungen stelzu ziehen. Ohne eine Diskussion über die Standards und den Umfang wir staatlicher Leistungen wird es nicht gehen. Die konstruktive Diskussion im Rahmen der von unserem Ministerpräwissen, sidenten auf dem Hessentag angekündigten Zukunftswerkdiestatt des Landes und der Kommunen zeigt, dass es vieles gibt, das sich zugunsten der Kommunen verändern lässt. In dieser Zukunftswerkstatt arbeiten wir mit einem bisher einmaligen Format intensiv und auf Augenhöhe daran, die SiKommunen strukturell und damit nachhaltig zu entlasten. moderne Die Themen, die wir dabei an den Bund richten, sind vor allem Veranlassungskonnexität, Sozialleistungen, Migration und Entbürokratisierung. So haben wir uns bereits darun- auf verständigt, dass man in Berlin in mindestens einer Hinsicht mehr dem hessischen Vorbild folgen sollte: Mehr Bundesgesetze sollten, so wie in Hessen, mit einer Befristung versehen werden. Mit dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz haben die Kommunen bei uns zukünftig die Möglichkeit, zu erproben, ob bestimmte Aufgaben auch bei Anlegung anderer Maßstäbe zuverlässig erfüllt werden können. Daneben besteht Einigkeit zwischen dem Land und der kommunalen Familie, dass es im Bereich der Förderverfahren zu Vereinfachungen und voll digitalisierten Verfahren kommen und dass die interkommunale Zusammenarbeit erleichtert werden soll. Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass der Zukunftspakt, den wir mit den Kommunen anstreben, schon jetzt wirkt. Schon bald werden wir alle Ergebnisse vorstellen können. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, last, but not least möchte ich auch mit ein bisschen Stolz darauf hinweisen, dass wir mit dem Haushalt 2026 die Investitionsausgaben weiter erhöhen. Einschließlich der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes veranschlagen wir hierfür rund 3,5 Milliarden Euro. Gegenüber dem Soll 2025 ist das ein Plus von stolzen 6,5 %. In den kommenden Jahren ist ein weiterer Aufwuchs vorgesehen, und die Landesregierung wird alles dafür tun, damit dieses Geld, diese PS, so schnell wie möglich auf die Straße kommen. Lassen Sie mich nun alle eben genannten Stränge zusammenbinden. Insgesamt übersteigen, trotz aller Anstrengungen, die Ausgaben weiterhin signifikant die Einnahmen des Landes. Um diese Lücke zu schließen, nutzen wir den Spielraum, den uns die neue Regelung bei der Schuldenbremse einräumt. Der Haushalt sieht deshalb eine Neuverschuldung in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro vor. Dazu will ich noch einmal Folgendes bemerken: Wenngleich uns diese neuen Verschuldungsmöglichkeiten helfen, so sind es am Ende immer noch Schulden, die insbesondere ein Finanzminister niemals gerne aufnimmt. Wir wissen daher – um bei meiner Seefahrtmetapher zu bleiben –, dass wir diesen Kurs nicht auf Dauer fahren können, sondern möglichst bald wieder einen anderen einschlagen müssen. Auf einen Aspekt muss ich zum Schluss noch hinweisen. Wir könnten mit unserem „Schiff Hessen“ deutlich mehr Knoten machen – also schneller fahren –, wenn wir nicht permanent mit dem massiven Gegenwind der hohen Leistungen im Finanzkraftausgleich zu kämpfen hätten: Allein in den Jahren 2025 bis 2029 muss Hessen voraussichtlich über 20 Milliarden Euro in den Finanzkraftausgleich zugunsten ärmerer Länder abgeben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, um das einmal ins richtige Verhältnis zu setzen: Wir haben gestern das größte Investitionsprogramm in der Geschichte Hessens gefeiert. Aber was wir nur in diesen fünf Jahren in den Finanzkraftausgleich einzahlen müssen, ist fast das Dreifache dessen, was wir im Rahmen des Infrastruktursondervermögens über zwölf Jahre vom Bund erhalten. – Das ist ein Missverhältnis, und das zeigt noch einmal eindringlich, was für ein Reformbedarf in diesem Bereich besteht. (Beifall CDU und SPD)
Frank Lortz
Herr Minister, bitte denken Sie an die Redezeit.
Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Vielen Dank, Herr Präsident. – Es war mir wichtig, diesen Punkt am Ende noch anzusprechen, weil wir so wirklich nicht weitermachen können, weil die Geberländer einfach zu viel Handlungsspielraum in diesem System verlieren. Aber ich komme gerne zum Schluss meiner Rede. Diese Landesregierung kennt, um die Analogie zur Seefahrt vom Anfang noch einmal aufzunehmen, ihren Zielhafen. Wir wollen Hessen auch in schwierigen Zeiten stärker machen, wir wollen starke und handlungsfähige Kommunen. Wir wollen ein leistungsfähiges Bildungswesen. Wir wollen ein Höchstmaß an Sicherheit. Wir wollen optimale Standortbedingungen für unsere Wirtschaft, und wir wollen ein Höchstmaß an sozialem Zusammenhalt für unsere Gesellschaft. Für all das steht diese Landesregierung, für all das steht dieser Haushaltsentwurf 2026, und deswegen bitte ich Sie ganz herzlich: Geben Sie diesem Haushalt den notwendigen Rückenwind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD – Stephan Grüger (SPD): Ahoi!)
Frank Lortz
Vielen Dank, Herr Minister. – Das Wort hat der Abgeordnete Bausch, AfD-Fraktion.
Roman Bausch AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem wir gestern bereits über den verhängnisvollen finanzpolitischen Richtungswechsel der Koalition en détail gesprochen haben, ist das Grundsätzliche gesagt. Auch für den Haushalt 2026 schöpft die Landesregierung – unbeeindruckt von den eigenen Versprechen und allen Mahnungen – ihre neue strukturelle Verschuldungsmöglichkeit in Gänze aus, um – unabhängig von der Konjunktur und damit ungerechtfertigt – zusätzliche Schulden aufzunehmen. (Beifall AfD) Wenngleich gegenüber dem Vorjahr mit Steuermehreinnahmen von knapp 1 Milliarde Euro zu rechnen ist, wird die Nettokreditaufnahme für 2026 bei 1,7 Milliarden Euro liegen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir uns nicht gleichermaßen über den hinzugewonnenen Gestaltungsspielraum der Landesregierung freuen können. Angesichts der absehbaren Konsequenzen für den Schuldendienst, den künftige Generationen aufgrund ihrer heutigen Entscheidungen zu leisten haben, ist es schwer, die Begeisterung aufrechtzuerhalten. Der Duktus, mit dem gestern und in der vorletzten Sitzung des Haushaltsausschusses die berechtigte Kritik des Landesrechnungshofs im Hinblick auf die schuldenfinanzierte Rücklagenbildung beiseitegewischt wurde, zeigte, dass die Regierungsfraktionen keine Zweifel an ihrer Finanzpolitik zulassen wollen. Da sich der Finanzminister soeben die Kapitänsmütze aufgesetzt hat, möchte ich erneut das Bild des Eisbergs bemühen. (Beifall AfD) Jetzt die Warnung: Von der Brücke der Titanic sah man den Eisberg erst, als es zu spät war. Herr Finanzminister, Sie wissen besser als jeder andere, dass der vermeintliche Konsolidierungskurs in Wahrheit ein Kollisionskurs ist. führen das Schiff nicht in ruhige Gewässer, sondern den Meeresgrund. Was Sie allerdings auch wissen, ist, dieser Kapitän nicht mit dem Schiff untergehen wird, sich die finanziellen Konsequenzen in Gänze erst zu rer Zeit einstellen werden. (Beifall AfD) Wie bereits in der ersten Lesung des Nachtragshaushalts angesprochen, resultieren aus riesigen Kreditsummen denken Sie an die 7 Milliarden Euro bis 2029 – riesige Zinsverpflichtungen. Schon der Sprung der ausgaben von 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf Milliarden Euro im Jahr 2026 sollte hinreichend Grund Sorge sein; denn die Höhe des Zinsdienstes hängt nicht am Umfang der aufgenommenen Kredite, sondern an der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus: dieses anziehen, geraten wir sukzessive in eine Zins-Defizit-Spirale, in der Wohlfühlfloskeln nicht helfen werden. (Beifall AfD) Dass wir diese Diskussion überhaupt führen, ist Schließlich war man sich in der CDU einmal durchaus bewusst, dass nicht gegebener finanzieller Spielraum schwer aus heißer Luft geschaffen werden kann. So es im Bundestagswahlprogramm von CDU/CSU im 1983: „Deren Schuldenpolitik“ – gemeint ist übrigens die SPD – „war eine Todsünde gegen die soziale Gerechtigkeit. Zinsen und Zinseszinsen belasten die Zukunft in erträglicher Weise.“ (Beifall AfD) Aber vor der Wahl ist eben vor der Wahl, und nach Wahl eben nach der Wahl; das kennen wir ja. Wenn eine Regierungsoption mit der SPD auftut, ändert naturgemäß die Einstellung zur Schuldenpolitik um Grad. Auf einmal vergisst man die eigenen Vorsätze, fabuliert etwas von Wiederaufbau und entwickelt eine on, den Hessenplan. Da reichen dann natürlich nicht Milliarden Euro, nein, es müssen 10 Milliarden Euro Das Problem ist nur, dass wir mit jedem Euro, den wir ter für den Zinsdienst aufwenden, auch einen Euro haben, den wir für andere Zwecke ausgeben können. (Beifall AfD) Denken Sie, was allein 1,3 Milliarden Euro mehr in Finanzausgleichsmasse bedeuten würden – ein an die nach eigener Aussage besonders kommunalfreundlichen Fraktionen. Ob sich mit der Verschuldung auf allen Ebenen nun fristig ein nennenswertes Wirtschaftswachstum einstellen wird, ist mehr als fraglich. Für das Jahr 2026 wird, wir es gerade noch einmal gehört haben, mit 0,6 % 0,7 % zusätzlich aufgrund der Stimulation gerechnet. hiermit nun, wie von Staatsminister Mansoori verkündet, der Wohlstand gesichert werden kann, bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass die nachfolgenden Generationen für fahrlässigen Umgang mit den Schuldenmilliarden hohen Preis zu zahlen haben werden. Ein Missverständnis ist, dass es möglich ist, sozialen ZuSie sammenhalt zu kaufen; denn dieser hat recht wenig mit auf Infrastruktur oder Konsum zu tun. dass (Beifall AfD) da späteAnders als der Ministerpräsident hofft, werden die Schuldenmilliarden den sozialen Zusammenhalt am Ende schwächen; schließlich treiben Sie mit den heutigen Wohltaten und den künftigen Tilgungsverpflichtungen einen Spaltkeil zwischen Jung und Alt; denn die Jungen werden – am Ende die Scherben aufkehren bzw. zur Tilgung der Kredite auf staatliche Leistungen verzichten müssen. Die auch Letztgeborenen beißen, so gesehen, die Hunde. Zins1,3 Was in der gestrigen Diskussion ebenfalls irritierte, war die zur Bezugnahme auf die Finanzbildung. Ich persönlich würde nur niemandem raten, sich zu verschulden, um damit den Sparauch strumpf unterm Bett zu befüllen. Man kann sich schließlich Sollte auch einen Kredit bewilligen lassen, wenn man das Geld wirklich braucht. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Hä?) Der Vergleich hinkt zugegebenermaßen etwas, da es sich traurig. bei der allgemeinen Rücklage eher um eine Ermächtigung zur Schuldenaufnahme handelt. Aber es wurde dann doch nur recht klar, dass es bei dem Rücklagenmanöver im Nachhieß tragshaushalt 2025 nur darum geht, sich entgegen dem Jahr Grundsatz der Jährlichkeit zusätzliche Mittel zurückzulegen. Bezüglich des Kommunalen Finanzausgleichs 2026 und der nach wie vor enthaltenen besonderen Finanz- und Investitionszuweisungen unter 20 Millionen Euro kann ich ankündigen, dass wir Anträge stellen werden, um das Volumen dieser, aber auch anderer Vorwegentnahmen in die unallgemeine Schlüsselmasse zu überführen. (Beifall AfD) Schade ist, dass nicht dem ursprünglichen Vorschlag des der Hessischen Städte- und Gemeindebunds zur Verteilung der sich Sonderschulden gefolgt wurde. Dieser hatte vorgeschlagen, sich den kommunalen Anteil kurzerhand auf die Schlüsselmasse aufzuschlagen. Aber warum so einfach, wenn die Komman munalen Spitzenverbände parallel zum Kommunalen FiVisinanzausgleich auch noch ein eigenes Verteilsystem aufbau7,4 en können, das ebenfalls Einwohnerzahl und Finanzlage sein. berücksichtigt? Das ist ein Fall von Entbürokratisierung, späganz nach dem Geschmack der Landesregierung. weniger (Beifall AfD) Tatsächlich bleibt das Land im Jahr 2026 mit einem Abruf von nur 400 Millionen Euro unter seinen Möglichkeiten. der Davon fließen 270 Millionen Euro laut den Produkten 01 Hinweis und 02 des Kapitels 17 11 an die Kommunen und 130 Millionen Euro an das Land. Da für die Mittel keine Zusätzlichkeit vereinbart wurde, dürfte die Überprüfung, ob sich die Kommunen bei der Verausgabung der Mittel tatlangsächlich auf die im Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz genannten Förderbereiche beschränken, wie weitgehend überflüssig sein. bis Ob Einerseits sind die Bereiche so weit gefasst, dass es den Kommunen immer möglich sein wird, umzuschichten, andererseits wird das, was von der kommunalen Fördersumden me über 270 Millionen Euro in den 442 Kommunen aneinen kommt, zwangsläufig recht überschaubar sein. Vermutlich wird niemand etwas davon merken. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Frank Lortz
Vielen Dank, Kollege Bausch. – Das Wort hat der Abgeordnete Marius Weiß, SPD-Fraktion. Bitte sehr.
Marius Weiß SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden diese Woche über Pläne. Wir haben gestern über Nachtragspläne und über neue Hessenpläne geredet. Heute reden wir über Haushaltspläne, Einzelpläne, Finanzpläne und vielleicht auch noch über ein paar andere Pläne. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hauptsache, man hat einen Plan!) Pläne sind wichtig; denn sie schaffen Transparenz über die Motivation politischen Handelns. Das gilt für die Regierung und auch für die Opposition. Die Koalition aus SPD und Union hat einen Plan für Hessen. Den haben wir schon mit dem Koalitionsvertrag als Plan für fünf Jahre vorgelegt, und den konkretisieren wir mit dem vorliegenden Haushaltsplan für das kommende Jahr 2026. Finanzminister Lorz hat den Haushalt für die Landesregierung eben eingebracht und die Rahmenbedingungen geschildert, unter denen wir haushalten müssen. Trotz schwierigster finanzieller Rahmenbedingungen haben wir viel Gutes erhalten und viel Gutes neu auf den Weg bringen können. Dafür will ich Ihnen gerne aus Sicht der SPDFraktion ein paar Beispiele benennen. Das Programm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ wird unverändert mit 8,8 Millionen Euro fortgeführt. Kein Cent wird gekürzt. Das zeigt, wie wichtig der Koalition dieses Thema ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Bildungsungerechtigkeit ist die größte aller Ungerechtigkeiten. Weil die Bildung bei uns oberste Priorität hat, stellen wir 18,8 Millionen Euro mehr zur Verfügung, um das Grundschullehramt mit der A 13 attraktiver zu machen und mehr Lehrerinnen und Lehrer gewinnen zu können. Dafür investieren wir außerdem stark in den Quereinstieg. Die hessische Initiative für die Fußfessel nach dem spanischen Modell ist so erfolgreich und so gut bei anderen Ländern angekommen, dass wir die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder personell erheblich aufstocken. Den Wachtmeisterdienst in der Justiz attraktivieren wir durch insgesamt 85 Stellenhebungen. Wirtschaftsminister Mansoori hat es geschafft, in seinem Einzelplan einen erheblichen Konsolidierungsbeitrag zu leisten, ohne dass das zulasten der vielen wichtigen Förderprogramme in seinem Haus geht. (Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Na, na, na, starke Behauptung!) Das gilt für die soziale Wohnraumförderung, die Städtebauförderung, die Sicherung der ÖPNV-Finanzierung, die Fortführung des Landesstraßenbauprogramms und die Fortführung des Radwegeprogramms. All diese zentralen Bereiche werden auf gleichem Niveau fortgeführt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine große Leistung. (Beifall SPD und CDU – Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stimmt aber nicht!) An der Förderung unserer Infrastruktur wird nicht gespart. Dafür stehen diese Koalition und dieser Wirtschaftsminister. Das gilt auch für den Hessenfonds, der für uns ein politischer Schwerpunkt ist, den wir in diesem Jahr auf den Weg gebracht haben und der selbstverständlich im nächsten Jahr fortgeführt wird. Das Kita-Maßnahmenpaket der Sozialministerin Heike Hofmann, das sie dankenswerterweise entwickelt hat, finanzieren wir mit dem neuen Haushalt. Es ist kein großes Geheimnis, dass die frühkindliche Bildung ein Herzensprojekt der SPD ist. Deswegen haben wir die Kinderbetreuung beispielsweise auch im neuen KFA in den Fokus genommen. Im Haushalt 2026 finanzieren wir Kita-Assistenzen, investieren in die Sprachbildung der Kinder und in die Gesundheit der Erzieherinnen und Erzieher, und wir erhöhen die Mittel für die Fachkräfteoffensive. So geht gute Politik für unsere Jüngsten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Im Wissenschaftsbereich dokumentiert Minister Timon Gremmels mit seinem Einzelplan sehr klar, dass das Negative Campaigning der GRÜNEN mit der Realität nichts zu tun hat – nichts. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir stehen zu unserem Wort, dass wir den Landesanteil an der Exzellenzfinanzierung steigern, weil wir sehr froh sind, dass unsere Hochschulen bei der Exzellenzstrategie ausgesprochen erfolgreich waren. Auch in den Bereichen Kunst und Kultur erhöhen wir die Landesförderung, unter anderem für die documenta oder unsere Musikschulen. Lieber Minister Gremmels, das ist gut so, und das sind genau die richtigen Schwerpunkte in diesem Haushaltsplan. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lächerlich!) Ich mache gar keinen Hehl daraus, dass wir gerne noch mehr machen würden als die vielen guten Dinge, die ich eben aufgezählt habe. Aber die Wahrheit ist nun einmal auch, dass uns der Rückenwind fehlt. Der Finanzminister hat eben schon das schöne Bild vom Schiff in schwerer See verwendet. Ich habe da, was meine Metaphorik angeht, eher eine größere Affinität zur Luftfahrt. Wenn man mit dem Flieger zu seinem Ziel aufbricht und unmittelbar nach dem Start der Rückenwind auf Gegenwind dreht, dann muss man seine Pläne anpassen, und dann muss man mehr Schub geben, um sein Ziel noch wie geplant zu erreichen. Diesen Schub geben wir: 7,5 Milliarden Euro für Hessen. Nimmt man andere Programme hinzu, kommt man sogar auf 10 Milliarden Euro, mit denen wir Schub geben. Der Ministerpräsident sowie Frau Claus und Herr Eckert haben das hier gestern eindrucksvoll erläutert. Wir geben mehr Schub für Hessen, einen gewaltigen Investitionsschub. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) So viel zu unseren Plänen. CDU und SPD haben mit dem Haushalt 2026 einen guten Plan für unser Land. Die Opposition hat aber auch Pläne, nicht wie wir als Gewinn für das Land, sondern eher Pläne für den eigenen politischen Gewinn. Die AfD hat einen Plan. Das wissen wir, seit er im Juli dieses Jahres geleakt wurde. Der Plan besteht aus Kulturkampf und Spaltung. Das ist da schwarz auf weiß zu Das legen Sie in Ihrem Plan dar. (Volker Richter (AfD): Können Sie mir den schicken? Ich kenne den nicht!) Das können wir auch in dieser Plenarwoche wieder in ganzen Redebeiträgen der AfD-Redner hören. (Robert Lambrou (AfD): Ich hätte den Plan ganz gerne! Können Sie mir den schicken?) Sie wollen die demokratischen Parteien entzweien, Sie einen Kulturkampf betreiben und befeuern und Sie die Gesellschaft spalten. Sie wollen auch die mauer stürzen. (Zurufe AfD) Inhalte sind Ihnen dabei völlig egal. Auf den 53 Ihres Papiers findet sich kein einziger Inhalt. Vom der AfD habe ich eben auch keinen gehört. Der AfD es nur um sich. Das Land ist ihr dabei egal. In aller ringschätzung, die ich für Sie habe, fühle ich mich diesen Plan bestätigt. (Beifall SPD – Robert Lambrou (AfD): Kriegen den Plan? – Weitere Zurufe AfD) – Sie können ja dazwischenrufen. – Das ist genau Unterschied. Wenn wir ein Problem sehen, dann wir nach politischen Lösungen. (Robert Lambrou (AfD): Wir auch!) Wenn Sie ein Problem sehen, dann suchen Sie nach gesellschaftlichen Randgruppe, der Sie es in die schieben können. Das ist der Unterschied zwischen und uns. (Beifall SPD und CDU – Zurufe Andreas und Robert Lambrou (AfD)) Deswegen lohnt es sich eigentlich auch gar nicht, mit nen inhaltlich zu diskutieren. Da hat Danger Dan recht. Nun zu den GRÜNEN. Der Kollege Ewald hat gestern diesem Pult gesagt, die Landesregierung hätte kein zierungsproblem – ernsthaft. Das war auch kein cher. Das hat er in der letzten Plenarrunde auch schon gesagt. Da muss man sich echt fragen, in welcher die GRÜNEN leben, liebe Kollegen. In welcher Realität? (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): welcher Realität leben Sie denn? – Mathias (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 7,4 arden Euro zusätzlich!) Der Finanzminister hat eben ausführlich dargelegt, welchen problematischen Rahmenbedingungen wir zu kämpfen haben, wie die Ausgaben steigen, wie Steuereinnahmen nach drei Jahren Nullwachstum unter den Erwartungen bleiben. Er hat auch dargelegt, wir damit nicht alleine stehen: 15 baugleiche Maschinen neben uns in der Luft, der Jumbo über uns und 421 Flieger unter uns – alle haben gerade mit dem Gegenwind zu kämpfen. Nur die GRÜNEN, die die letzten Jahre mit orkanartigem Rückenwind geflogen sind, dass der Verkehrsminister noch einmal in eine Warteschleife geschickt hätte, weil sonst vor 5 Uhr morgens gelandet wären, erzählen wir hätten als einzige Maschine in dieser Flotte lesen. Gegenwind. Sie hatten in Ihrer Regierungszeit einen Finanzmittelüberschuss von teilweise über 1 Milliarde Euro und wollen uns erklären, wir hätten in dieser aktuellen Plan Situation gerade kein Finanzierungsproblem. Was für ein Wahnsinn, liebe Kolleginnen und Kollegen. Was für ein Wahnsinn. den (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Zurufe BÜNDauch NIS 90/DIE GRÜNEN – Glockenzeichen) Aber mit so einer Realitätsverweigerung kann man es sich indem natürlich einfach machen; denn, wenn es kein Finanzieindem rungsproblem gibt, dann muss man auch keine KonsolidieBrand- rungsvorschläge machen und kann den Hochschulen, den Kommunen und den ganzen anderen Gruppen das Blaue vom Himmel versprechen. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE Seiten GRÜNEN): Alles gegenfinanziert!) Redner geht Als regierungstragende Fraktion muss man etwas mehr Ge- Verantwortungsbewusstsein an den Tag legen. durch (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das sagt der Richtige!) wir Deswegen konsolidieren wir auch in diesem Haushalt, auch wenn das nicht immer einfach fällt. Aber wir müssen der in bestimmten Bereichen maßhalten. Im Maß liegt das Gesuchen heimnis des Guten. Das wusste Bernhard von Clairvaux, der Gründer des Klosters Eberbach, schon vor fast 1.000 Jahren. Herr Kollege Wagner, ich muss mich schon sehr wundern. einer Ich kann mich noch an Debatten im Haus erinnern, als wir Schuhe hier mit vertauschten Rollen gesprochen haben, Ihnen (Hildegard Förster-Heldmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, ich auch! – Dr. Stefan Naas (Freie Lichert Demokraten): Oh ja!) Ih- als ich in Haushaltsdebatten für die Opposition geredet schon habe und Sie als Fraktionsvorsitzender einer Regierungsfraktion geredet haben, in Haushaltsdebatten, in denen Sie in einem Ihrer Arroganzanfälle an Finan- (Robert Lambrou (AfD): Sie sind ja überhaupt nicht Verspre- arrogant, Herr Kollege! Arroganz ist Ihnen fremd! – so Weitere Zurufe – Glockenzeichen) Realität zehn Minuten lang die SPD-Fraktion angeschrien haben: erfundene Mondzahlen, In (Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Wagner sinkt ja immer tiefer!) Milliunsere angeblichen Änderungsanträge, wie viele Milliarden Euro die SPD-Fraktion in der Opposition ausgeben mit möchte, gerade die (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE deutlich GRÜNEN): So war es ja auch!) dass wie unseriös und wie ungedeckt das alles sei. – Daran kann kleine ich mich noch sehr gut erinnern. Zehn Minuten haben Sie gleichen uns angeschrien, wir würden das Geld mit vollen Händen aus dem Fenster werfen. Jetzt, mit vertauschten Rollen, kritisieren Sie unsere seriöse Haushaltspolitik, und dass wir Ihnen nicht genug Geld aus dem Fenster werfen. sie sie (Lachen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und uns, Freie Demokraten – Dr. Stefan Naas (Freie Demokeinen kraten): Da war er wieder: der Realitätsverlust!) Herr Kollege Wagner, ich frage mich ganz ehrlich, wer Sie noch ernst nehmen soll, wenn Sie so argumentieren. Wir haben das jedenfalls nicht vergessen. (Beifall SPD und CDU) Gerade die SPD-Fraktion hat Ihre Reden, die Sie hier noch in Regierungszeiten gehalten haben, nicht vergessen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Bitte keine Arroganz! – Robert Lambrou (AfD): Die Karnevalsaison ist eröffnet! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen) Wissen Sie, man kann ganz gut den Unterschied erkennen, den Sie und wir jeweils in der Opposition hatten. Wir haben in der Opposition den Wettbewerb mit den politischen Regierungsfraktionen um die besten politischen Ideen gesucht. Sie suchen in der Opposition den Wettbewerb mit den anderen Oppositionsfraktionen um die populistischste Politik. (Beifall Stephan Grüger (SPD) – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Pfui!) Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns damals. Das kann ich Ihnen auch nachweisen. Sie stellen populistische Anträge für Aktuelle Stunden. Sie stellen populistische Kleine Anfragen zur Teilnahme der Landesregierung an einer Veranstaltung, (Unruhe – Glockenzeichen) bei der eine Airline feiert, dass sie ein klimaschädliches Flugzeug stilllegt und durch ein sparsames ersetzt. Aber das folgt bei den GRÜNEN auch alles einem Plan. (Sascha Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ach so!) Das wissen wir. Dass die GRÜNEN auch einen Plan haben, konnte man im August in der „FAZ“ lesen. (Lachen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Wagner möchte endlich gerne Kultusminister werden, und zwar als Juniorpartner der CDU. (Volker Richter (AfD): Herr Wagner, das wusste ich auch noch nicht!) Die SPD wird dafür als Hauptgegner auserkoren. Jede Aktuelle Stunde, jeder Setzpunkt wird gegen die SPD gestellt, auch morgen wieder. Ein völlig überflüssiger Untersuchungsausschuss wird natürlich zu einem SPD-Minister eingesetzt, und dafür werden 1 Million Euro zum Fenster hinausgeworfen. (Sascha Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind wir hier noch in der Haushaltsdebatte? – Vanessa
Gronemann GRÜNE
Als Ausschussvorsitzender so etwas zu sagen! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen) Herr Kollege Naas, für diesen überflüssigen Untersuchungsausschuss werden noch fünf Achtel der FDP-Fraktion überredet und mit ins Boot geholt. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Robert Lambrou (AfD): In der Tat ist Ihnen Arroganz fremd, Herr Kollege! – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Keine Arroganz!) Herr Naas, ich kann mir gut vorstellen, wie Sie reagiert haben, als Sie diesen „FAZ“-Bericht gelesen haben, als Sie gelesen haben, dass Ihre Zustimmung zu dem Untersuchungsausschuss ein Teil des Plans ist, die GRÜNEN wieder in die Regierung zu kriegen. (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir sind in der Haushaltsdebatte!) Dass Sie das unterstützt haben, kann ich mir sehr gut vorstellen. Wenn Sie dann noch lesen, dass sich Herr Wagner zum Dank dafür wünscht, dass Sie aus dem nächsten Landtag herausfliegen, kann ich mir ungefähr vorstellen, wie die Stimmung bei Ihnen war, als Sie diesen GRÜNENPlan, diesen Wagner-Plan, gelesen haben. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Der hessische Liberalismus ist zäh! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen) Ich bin jedenfalls froh, dass die Koalitionsfraktionen nicht so einen Umgang miteinander pflegen, sondern stattdessen das Gemeinsame suchen, um das Land voranzubringen. (Robert Lambrou (AfD): Dann fangen Sie damit einmal an!) Die politischen Ränkespiele überlassen wir gerne der Opposition, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb ist es auch gut und richtig, dass wir und nicht Sie gerade in dem Flieger „Hessen“ sitzen und den durch Gegenwind und Turbulenzen steuern und sicher am Ziel landen werden. Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 ist dafür der richtige Beitrag. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Tätä!)
Frank Lortz
Vielen Dank, Herr Kollege Weiß. – Das Wort hat die Abgeordnete Miriam Dahlke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte um etwas Ruhe.
Miriam Dahlke GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es sehr bezeichnend für die Inhaltsleere der SPD, (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Oh ja!) dass der Kollege Weiß die Hälfte seiner Redezeit darauf verwendet, die Opposition zu beschimpfen. Ich rede jetzt lieber über die Inhalte und über den Haushalt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD, Freie Demokraten und Maximilian Müger (fraktionslos)) Aktuell hat man das Gefühl, die haushaltspolitischen Ereignisse überschlagen sich. Die Schuldenbremse im Grundgesetz wurde gelockert. Von Bundesebene werden aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ Rekordmittel für Investitionen bereitgestellt. Auf den letzten Metern des Jahres wird auch in Hessen von der Landesregierung noch ein Nachtragshaushalt durchgejagt, um sich alles an Schulden zu sichern, was man kriegen kann. Die Vorstellung des Haushalts 2026, also der Rahmen für die schwarz-rote Politik im kommenden Jahr, ist dabei fast ein bisschen untergegangen. Dabei lohnt es sich wirklich, einen genauen Blick auf die Zahlen zu werfen, die der Finanzminister heute vorgestellt hat. Als er vor Jahr den Haushalt 2025 eingebracht hat, sagte er „Schulden sind nicht der Königsweg aus der gegenwärtigen prekären Lage.“ Aber sämtliche Aussagen der zur Schuldenbremse sind seit diesem Jahr Makulatur. aus der Bundesopposition und auch durch den Ministerpräsidenten noch abgelehnt wurde, ist laut dem Finanzminister jetzt seriöse Haushaltspolitik. Die Rücklage wird mit 500 Millionen Euro aus den den gefüttert. Es ist eine vollkommene Geschichtsklitterung, wenn der Kollege Weiß sagt, das hätte man schon so gemacht, das sei kein Problem. Nach Corona Jahr 2021 war unter Schwarz-Grün die Schuldenaufnahme null Euro. Im Jahr 2022 waren es null Euro plus von 200 Millionen Euro. Im Jahr 2023 war die Schuldenaufnahme null Euro. Aber seit Schwarz-Rot in Hessen regiert, gehen die den wieder hoch: fast 1 Milliarde Euro im Jahr 2024 Helaba-Unterstützung rechne ich hier seriöserweise heraus –, rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2025 und 1,6 Milliarden Euro neue Schulden für das Jahr 2026. kann es nicht anders sagen: Die CDU beerdigt ihre haltspolitische Glaubwürdigkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zelt Freie Demokraten) Es ist doch klar: Man muss mit dieser neuen Möglichkeit des Schuldenmachens verantwortungsvoll umgehen. Schulden dürfen eben nicht in Wahlgeschenke oder senkungen gehen, sondern müssen für sinnvolle Ausgaben genutzt werden. Vorletzte Woche stellte sich der Weiß hierhin – da hat er auch einmal über Inhalte – und hat gesagt: Wir klotzen beim Schuldenmachen. Leider kleckern Sie nicht, sondern klotzen auch bei Zinsbelastung für kommende Generationen. Die sich laut Finanzplan in den kommenden zwei Jahren rund 20 % pro Jahr und liegen im Jahr 2029 bei 1,8 arden Euro. Der bisherige Höchstwert war im Jahr bei 1,4 Milliarden Euro. Der wird jetzt übertroffen. Finanzminister, um in Ihrer Metapher zu bleiben: Da einem seekrank werden. Das ist keine verantwortungsvolle Haushaltspolitik. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. fan Naas (Freie Demokraten)) Auch wenn die Zeiten schwierig sind, Sie können so le Schulden machen wie lange nicht mehr, es trotzdem alle Dämme. Selbst das Alterssparbuch für Beamtinnen und Beamten ist nicht mehr sicher. 180 lionen Euro sollen nächstes Jahr der Versorgungsrücklage entnommen werden. Das ist nichts anderes, als die tung in die Zukunft zu verlagern, um laufende Ausgaben jetzt zu finanzieren. Wir erinnern uns, im Haushalt 2025 haben Sie 180 nen Euro durch die Verschiebung der Besoldungserhöhung von den Beamtinnen und Beamten geholt. In diesem geht es an das Alterssparbuch genau dieser Menschen. Das ist keine einmalige Sache, sondern das Gesetz in dieser Woche noch geändert, sodass nicht mehr dann entnommen werden darf, wenn 10 % der Deckung der Pensionsrücklagen erreicht werden. Wir sind jetzt bei 6 %, aber Sie wollen das in Zukunft immer so machen. (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) einem Schuldenaufnahme hoch, Zinsbelastung hoch, Griff in noch: das Alterssparbuch: Generationengerechtigkeit spielt für Schwarz-Rot offensichtlich keine Rolle, oder der Haushalt CDU ist ein Offenbarungseid und markiert die Abkehr von einer Was generationengerechten Politik. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weil das alles noch nicht ausreicht, sind sage und schreibe 750 Millionen Euro als globale Minderausgabe vorgeseSchulhen, bei denen noch nicht klar ist, wo das Geld hergeholt oder gekürzt werden soll. Das ist ein sehr großer ungeimmer deckter Scheck. Auch hier wieder: seekrank. im Das Finanzloch in der Planung wächst auf jährlich 1,6 Tilgung Milliarden Euro im Jahr 2029 an. Ich muss noch einmal ganz klar sagen: Der Haushalt ist keine grobe Handlungsempfehlung, sondern der Beschluss des Haushalts ist das Königsrecht der Abgeordneten in diesem Haus. Wir sind Schulder Haushaltsgesetzgeber. Wir müssen transparent aus dem – die Haushalt ablesen können, wo gekürzt wird und wo Stellen schon gestrichen werden. Das gilt für uns. Das gilt auch für die jetzt Menschen da draußen, die das sehen wollen. Aus diesem Man Haushalt können sie das nicht erkennen. haus- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt Freie Demokraten – Stephan Grüger (SPD): Wo verein- sind denn die Vorschläge der GRÜNEN?) Sie klotzen beim Schuldenmachen. Sie klotzen bei der Intransparenz des Haushalts mit einer globalen Minderausgabe von 750 Millionen Euro. Ich kann mir in etwa vorSteuer- stellen, was der Kollege Weiß gesagt hätte, wenn wir das gemacht hätten. Kollege (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Degeredet mokraten) – der Vor allem – und darauf muss man noch einmal hinweisen erhöhen – steigen die Steuereinnahmen nach wie vor. Der Finanzum minister stimmt wie immer sein Klagelied über sinkende MilliSteuereinnahmen an. Aber es steht doch fest: Im Vergleich zu 2024 haben wir 1,4 Milliarden Euro bzw. 5 % mehr Herr Steuereinnahmen. Die Steuereinnahmen steigen also um kann 5 %. Der Kommunale Finanzausgleich steigt im gleichen Zeitraum nur um 3,8 %. Angesichts eines Rekorddefizits der Kommunen von fast 3 Milliarden Euro bekommen diese wirklich nur minimal mehr Geld. So wollen es CDU und SteSPD. Wir haben einen Änderungsantrag zum Finanzausgleichsviegesetz gestellt, um das KFA-Gesamtvolumen in den Jahren brechen 2026 und 2027 um jeweils mindestens 5 % zu erhöhen, um die für Planungssicherheit und mehr strukturelle Finanzierung Milder Kommunen zu sorgen. Das wurde von Ihnen sang- und klanglos abgelehnt. Wir sagen, das letzte Wort darf hier Belasnoch nicht gesprochen sein. Wir fordern 7,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 und 7,9 Milliarden Euro im Jahr 2027. Das werden wir natürlich im laufenden Verfahren über Änderungsanträge hinterlegen. Damit zeigen wir, dass es Milliomöglich ist, die Kommunen gut zu finanzieren, wenn man es will und wenn man die richtigen Prioritäten setzt. Jahr (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wird Die fehlende Generationengerechtigkeit zeigt sich leider erst auch am Inhalt der schwarz-roten Politik. Schon im vergangenen Jahr wurde beim Klimaschutz die Axt angelegt. erst In dieser Woche trifft sich die Weltgemeinschaft in Brasilien, um zu beraten, wie die weltweiten Klimaziele überhaupt noch erreicht werden können. Während die Nachricht die Runde macht, dass die Erderhitzung auf 2,8 Grad zusteuert, kürzt diese Landesregierung weitere Millionen beim Klimaschutz einfach weg. Sie machen also genau so weiter, wie Sie im vergangenen Jahr angefangen haben. Allein gegenüber dem vergangenen Jahr werden noch einmal 55 Millionen Euro gekürzt. Vergleicht man die Ausgaben für den Klimaschutz des aktuellen Finanzplans, den wir hier mitberaten, mit der letzten schwarz-grünen Finanzplanung, werden bis 2027 knapp 300 Millionen Euro gekürzt. Das bedeutet, dass spätere Regierungen umso mehr Geld und Mühe aufwenden müssen, um den Effekt zu erreichen, den man jetzt noch mit weniger Mitteln hätte erreichen können. Die Förderung für Elektromobilität und Ladeinfrastruktur wird halbiert. Die Mittel der Landesenergieagentur werden weiter gestrichen. Beim Mobilitätsfördergesetz werden 18,5 Millionen Euro gestrichen. Die Ausgaben für Hochschulen sinken um 20 Millionen Euro. Wieder einmal bin ich die Erste, die das Thema Klimaschutz überhaupt anspricht. Klimaschutz ist aber nicht das Privatvergnügen von uns GRÜNEN, sondern bleibt eine Menschheitsaufgabe. Diese Landesregierung hält sich bei diesem Thema aber einfach Augen und Ohren zu. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu passt eine Meldung der „hessenschau“ der vergangenen Woche: „Ein Klimabeirat aus fünf Experten soll die Landesregierung wissenschaftlich beraten. Doch sein Vorsitzender hat den Eindruck, dass seine Arbeit CDU und SPD kaum noch interessiert.“ Das traurige Fazit ist: Wenn CDU und SPD zusammen regieren, kommen Klimaschutz und Umweltschutz unter die Räder. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie können auch nicht sagen, dass kein Geld da sei. Allein für 2026 sind im Haushalt 70 Millionen Euro für das Hessengeld veranschlagt. Das Hessengeld ist eigentlich ein Ladenhüter. Damit erreichen Sie auch keine jungen Familien, weil damit einfach nur der Querschnitt der Gesellschaft gefördert wird. Sofern die Förderung überhaupt in Anspruch genommen wird, handelt es sich lediglich um Mitnahmeeffekte. Schwarz-Rot setzt hier die falschen Prioritäten, oder – um in der Metapher des Finanzministers zu bleiben –: Sie sind einfach auf dem falschen Dampfer unterwegs. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass Sie für das Klima nichts übrig haben, wissen wir. (Lena Arnoldt (CDU): Immer noch mehr als die GRÜNEN in den letzten Jahren!) Dass ein SPD-geführtes Wohnungsbauministerium aber auch keine ausreichenden Mittel für die soziale Wohnraumförderung bereitstellt, das ist ein Offenbarungseid. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch für das Jahr 2026 werden keine ausreichenden Mittel in den Haushalt eingestellt. Das meiste davon sind ohnehin Bundesmittel. Die aktuelle Unterdeckung liegt im dreistelligen Millionenbereich. Alles viel zu wenig, um das Versprechen des Koalitionsvertrags zu halten, kein Projekt dürfe in diesem Bereich am Geld scheitern. Ein weiteres Mal brechen Sie den Koalitionsvertrag im Bereich der Schulpolitik. Wie war das? Die wichtigste Bank Hessens ist die Schulbank. – Es wird aber leider deutlich: Auf das schlechte Abschneiden Hessens beim IQB-Bildungstrend haben Sie keine Antworten. Stattdessen Debatten um Sternchen, das Zählen von Sternchen, Blockflöten und die Landesjugendspiele. Ist es wirklich das, was unsere Kinder, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer brauchen? Oder wären es nicht etwa mehr Sozialarbeit, mehr Lehrkräfte, eine adäquate Nachbesetzung von Schulleitungsstellen oder andere Maßnahmen, um den Quereinstieg möglich zu machen? Das glauben wir nämlich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Während die CDU die Bildungspolitik vernachlässigt, kürzt die SPD die Hochschulfinanzierung zusammen. Dabei sind Bildung und Wissenschaft doch das, was wir am meisten fördern müssen. Ich will es noch einmal sagen: Im schwarz-roten Nachtrag für das Jahr 2024 wurden rund 30 Millionen Euro bei den Hochschulen gekürzt. Im Haushalt 2025 mussten die Hochschulen einen Zwangskredit von fast 500 Millionen Euro an das Land leisten. Im Jahr 2026 starten Sie mit einem Minus von 30 Millionen Euro bei steigenden Inflations- und Personalkosten. Bei Hochschulen regiert der sozialdemokratische Rotstift auch im Haushalt 2026. Es hat doch schon längst begonnen, dass Professuren abgewickelt und Studiengänge geschlossen werden. Während vier unserer Universitäten in diesem Jahr um den Titel Exzellenzuniversität kämpfen, sind Stellensperrungen und Unsicherheit schon längst Realität. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten)) Im Hochschulbau drückt das Finanzministerium auf die Bremse, weil das Geld fehlt. Das führt zu Bau- und Sanierungsstau. Wir müssen aber doch den Wert der Landesimmobilien erhalten, anstatt diese verfallen zu lassen. Was den Sozialbereich angeht: Sieht man wenigstens dort die sozialdemokratische Handschrift? Kein Wunder, dass der Kollege Weiß nur die Opposition beschimpft hat. Leider Fehlanzeige. Zum ersten Mal wird das Sozialbudget nicht erhöht. Wir haben es 2014 geschaffen, um die soziale Infrastruktur stabil zu finanzieren. Seit der Einführung des Sozialbudgets gibt es nun erstmals keine Erhöhung. Landauf, landab herrscht sowieso große Unsicherheit, weil der Haushalt wieder so spät beschlossen wird. Im Sozialbereich hat man nicht das Gefühl, Priorität bei dieser Landesregierung zu haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was unsere Jüngsten angeht, haben wir in unserer Regierungszeit rund 170 Millionen Euro Landesgeld in den Bau und die Sanierung von Kitas investiert. Seit Schwarz-Rot regiert, wurde hierfür kein einziger Euro von Land bereitgestellt. Auch für das Jahr 2026 ist kein Landesgeld für Kita-Bauten geplant. Trotz der angespannten Finanzsituation der Kommunen sinken die Zuschüsse des Landes zu den Betriebskosten noch einmal um 45 Millionen Euro. Das liegt am derzeitigen Berechnungsmodus, der ausschließlich die Zahl der betreuten Kinder berücksichtigt. Das zeigt, wie notwendig unser Vorschlag ist, die Zuschüsse des Landes jedes Jahr planungssicher zu erhöhen. Das haben wir im Kita-Fachkräftegesetz gefordert. Ich glaube, die findet das Gesetz auch ganz gut. Daher stimmen Sie sem Gesetzentwurf gern zu. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein letzter Punkt, damit das nicht in Vergessenheit Natürlich beschäftigt uns auch dieses Jahr wieder die geblähte Landesregierung. Allein im Einzelplan 12, beim Gesundheitsministerium, das Schwarz-Rot neu schaffen hat, gibt es 13 zusätzliche Stellen. Im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gibt es ebenfalls neue len, und im Digitalministerium wird ohne Ende befördert, wie man an den sieben Stellenhebungen, vor allem höheren Dienst, sehen kann. Trotzdem will, glaube niemand wirklich gerne zum Digitalministerium. Man ja gesehen, dass knapp 1 Million Euro an externen tungskosten dafür verbrannt wurden, dass am Ende bleibt, wie es war, und die HZD weiterhin zum Finanzministerium gehört. Das ist ziemlich peinlich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie mokraten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, man sieht, die regierung kürzt bei Zukunftsausgaben, gibt aber für selbst das Geld mit vollen Händen aus. Das passt zusammen. Das war die erste Bewertung des Haushalts, der die in Hessen im nächsten Jahr sehr stark beeinflussen Er wird sie mit der Aufnahme hoher Schulden und falschen Prioritätensetzungen prägen. Wir werden in nächsten Wochen wie gewohnt unsere Änderungsanträge erarbeiten und neben unserer Kritik natürlich auch gen, wie man es besser machen kann. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frank Lortz
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Das Wort hat die Abgeordnete Schardt-Sauer, FDP-Fraktion. Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): Werter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Regierung spricht von „Zukunft 2026“. Die schriften sind ja immer das Dynamischste an dem Die Verpackung weist meistens eher nichts auf. Der Inhalt bildet eher Stillstand, Mutlosigkeit, Fantasielosigkeit ab. „Schneller, moderner, offensiver“, so gestern vom Ministerpräsidenten intoniert. Schneller, te Kolleginnen und Kollegen, wird nichts, moderner nur die Überschrift, und offensiver ist aus unserer höchstens der Griff in die Rücklagen und in die Sparbücher sowie das Ausnutzen der neuen Verschuldungsmöglichkeiten. Das war es dann aber auch schon. (Beifall Freie Demokraten) In der Haushaltsrede bemüht der Finanzminister – Vorredner haben es aufgegriffen – das Bild des Kapitäns, der sein Schiff auf hoher See sicher in den Hafen gieren muss. Man könnte eher sagen: Das Hessen-Schiff kommt kaum aus dem Hafen heraus, weil schlicht Ideen über einen Kurs zu neuen Zielen, zu neuen bestehen. Herr Minister, Sie sagen, Sie passen den Kurs Wir sagen, Sie drehen sich im Kreis – und das in Zeiten, SPD denen Hessen dringend einen Aufbruch bräuchte, und zwar die- in Richtung Innovation, Digitalisierung und Wirtschaftsdynamik, in einer Zeit, in der es radikale Reformen bräuchte, vielleicht – in Richtung der Koalitionäre gesagt – einen Herbst der Reformen, um Prozesse grundsätzlich zu überdenken und neue zu gestalten. Sie sind aber schon in der gerät: Weihnachtszeit. Wer die Zukunft gestalten will, der muss aufalso anpacken, der darf nicht nur ankündigen, darf sich nicht darauf beschränken, die Opposition zu beschimpfen. Diegeser Haushaltsplanentwurf und diese Regierungsfraktionen Stel- packen überhaupt nichts an. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS im 90/DIE GRÜNEN) ich, hat Werte Kolleginnen und Kollegen, dabei skizziert der Minister in seiner Rede Felsen und Herausforderungen, die Beraalles den Kurs für das Land Hessen, für uns alle erschweren. Diese Felsen ragen ziemlich hoch aus dem Wasser. Personalausgaben und Zinslasten steigen rasant. Da fragt man sich schon, über was all die vergangenen Jahre – da möchDete ich auch an die schwarz-grüne Koalition erinnern – hier diskutiert wurde, welche Gefahren für den Haushalt konkret skizziert wurden. Stetig wuchsen in den letzten Jahren Landessich in der Gesamtbetrachtung die Einnahmen, noch stetiger wuchsen aber die Ausgaben. Das ist in dieser Kontinuität nicht ein Merkmal des hessischen Haushalts, so auch wieder des Haushaltsplanentwurfs für 2026: 37,7 Milliarden Euro an Politik Einnahmen und 39,6 Milliarden Euro an Ausgaben. Das ist wird. das Problem, werte Kolleginnen und Kollegen. mit Die Landesverwaltung wird immer größer, immer hungriden ger, die Produktivität, der Output wird immer geringer. Größer, träger, teurer: Hessens Staatsapparat – ich komme darlegleich zu den Zahlen – wächst seit Jahren, und nach wie vor ist kein Ende in Sicht. Eben wurden Lösungen angemahnt; die waren relativ klar. Nur: Wenn immer wieder in die gleiche falsche Richtung gefahren wird, dann nützen alle Lösungen nichts. (Beifall Freie Demokraten) Sie haben in den letzten zehn Jahren – da müssen Sie sich einschließen lassen, werte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN – 26.000 Stellen für Landesbedienstete geschaffen. Das ist ein Zuwachs von 19 % seit 2015. Wir hatten diesen Aufwuchs vor allem in den Ministerien – das sage ich, bevor dieser Einwand gleich kommt –, nicht Überin der sogenannten Leistungsverwaltung vor Ort. In den Ganzen. Ministerien haben wir ein Plus von über 55 % bei den Beamten, ein Plus von knapp 17 % bei den Tarifbeschäftigten. Lassen Sie mich auch auf die Regierungspräsidien wurde eingehen, die die mittelständische Wirtschaft ja sehr oft wer- in Genehmigungsverfahren „erfreuen“. Dort gibt es 37 % ist mehr Beamte und 6 % mehr Tarifbeschäftigte. Insgesamt Sicht haben wir jetzt fast 167.000 Landesbeschäftigte. Das ist ein neuer Rekord. Mehr Beamte, mehr Tarifbeschäftigte, aber leider keine spürbare Entlastung für die Bürger oder für die Wirtschaft. (Beifall Freie Demokraten) viele In den Bereichen, die draußen, wo der Motor ins Rollen kommen soll, eine wichtige Rolle spielen – Bildung, frühnavi- kindliche Bildung, Hochschulen, Justiz und Sicherheit –, herrscht eher Schmalhans. Der Ministerialapparat und die keine Regierungspräsidien wurden aufgebläht. Wer kennt nicht Ufern Murphys Gesetz, dass mehr Verwaltung mehr Bürokratie an. mit sich bringt? In der Bürokratie findet die Digitalisierung in nur punktuell statt; das war gestern Abend in der Debatte wieder zu vernehmen. Wir kommen auch da nur im Schneckentempo voran. Verfahren sind weiterhin an die Papierform gebunden – zur „Freude“ der Wirtschaft. Werte Kolleginnen und Kollegen, das, was wir erleben, ist kein Modernisierungshaushalt – auch dieses Wort fiel –, sondern es ist die Fortschreibung des Verwaltungsapparats und des Verwaltungshandelns, das wir erleben. Wann wir endlich den groß propagierten Stellenabbau bekommen – Herr Minister, Sie haben in kleineren Halbsätzen von „Bemühungen“ gesprochen –, ist ungewiss. Leider sprechen die Zahlen eine andere Sprache. Ein Abbau ist also nicht zu erkennen. Was bleibt, sind falsche Prioritätensetzungen. (Beifall Freie Demokraten) Das war, ist und scheint so zu bleiben, vor allem natürlich unter sozialdemokratischem Einfluss. Die Investitionsquote ist seit Jahren rückläufig. Es scheint eher Konsum statt Investition vorzuherrschen. Werte Kolleginnen und Kollegen, im Jahr 2016 lag die Investitionsquote noch bei 11 %. Jetzt ist sie bei 8,8 %. (Beifall Freie Demokraten) Wenn man sich in der Fachberichterstattung ansieht, was Zinsausgaben mit modernen Gesellschaften machen – egal, auf welcher Ebene –, ist es sehr bedenklich und besorgniserregend, dass die Zinsausgaben förmlich explodieren. Ein Vergleich des vorgelegten Finanzplans mit dem Vorgängerfinanzplan zeigt die Dynamik: Ausgehend von 1 Milliarde Euro im Jahr 2025 werden wir im Jahr 2029 1,8 Milliarden Euro an Zinsen zahlen müssen – eine Steigerung um 80 %. Hessen zahlt bald mehr Zinsen, als für Straßen, Schulen oder die Digitalisierung zusammen ausgegeben wird. Das ist nicht akzeptabel. (Beifall Freie Demokraten) Sie führen selbst aus, Herr Minister: 89 % der Steuereinnahmen – also das, was die Menschen und die Firmen draußen im Land erwirtschaften, um das Land aufrechtzuerhalten – verschwinden in Ausgaben für Personal und Zinsen. Wer da noch von „Zukunft“ spricht, der verkauft Stillstand als Strategie. (Beifall Freie Demokraten) Wir nehmen in dieser Plenarrunde zur Kenntnis, dass die Schuldenbremse in Hessen zwar noch in Büchern und in Programmen theoretisch vorhanden ist, dass aber das Schuldenmachen – das ist die Bilanz dieser Sitzungsrunde, das kann man wirklich so sagen – unter dieser Landesregierung zur Normalität wird. Sie haben ja förmlich auf diesen Haushalt gewartet, um wieder Schulden zu machen. Der Kurs des Landesschiffs – um bei dem Bild des Ministers zu bleiben – ändert sich dadurch in sehr bedrohlicher Weise; denn Sie kaufen jetzt sozusagen Treibstoff auf Pump. Da stellt sich die Frage: Was ist denn, wenn Ihnen der Treibstoff ausgeht? Herr Minister, das haben Sie anscheinend noch nicht in Ihrer Gefährdungsanalyse drin: Ein Kapitän muss Gefahrenlagen erkennen und einen neuen Kurs setzen. Sie haben eben einmal so in einem Nebensatz gesagt: Nein, das Aufnehmen von Schulden soll nicht die Regel werden. – Aber Sie zeigen keinen Weg. Sie haben keine Idee. Wenn wir in dieser Situation sind, erwarte ich doch von einer Partei wie der CDU – bei der SPD geht es nur um Beschimpfungen und Geldausgeben, das kennen wir ja –, die Parameter hat, zu überlegen: Wie kann man das Schiff auf einen anderen Kurs bringen? Was sind denn aktuell überhaupt Staatsaufgaben? Wie müssen Institutionen vielleicht zurückgeführt werden? Wie sieht es mit Beteiligungen aus? Wie können wir Ausgaben ernsthaft herunterfahren? Ich komme gleich auf ein, zwei Vorschläge. Wie will man das ernsthaft auf den Prüfstand stellen? Haben wir wirklich diese Ausgabendisziplin, die übrigens auch der Hessische Rechnungshof beim Nachtrag anmahnte? Haben wir einen verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeldern? Nun einmal ganz kleine Beispiele. Aber die Summe macht es, und auch, was bei den Bürgerinnen und Bürgern draußen ankommt. Schiersteiner Berg: Seit mehr als zwei Jahren zahlt das Land Hessen viel Geld für das leer stehende ehemalige – hm – Finanzamt in Wiesbaden. Jetzt ist die Miete gestiegen. Die Miete steigt um 300.000 Euro auf 3,7 Millionen Euro, für ein leer stehendes Gebäude. Oder wie schaut es mit dem Projektmanagement bei Landesbauten überhaupt aus? Aktuelles Beispiel ist das Behördenzentrum in Fulda. All dies sind Dinge, die sich summieren, wo man den Eindruck hat: Es ist ja da; wenn nicht, machen wir ein paar Schulden. – Das Hessengeld ist angeführt worden, es wird weitergeführt, mit dem administrativen Aufwand. In Summe ist das keine ehrliche Ausgabenüberprüfung, was Sie machen. Wir Freie Demokraten werden in den Haushaltsberatungen dazu und zur aktiven Gestaltung, wie das aussehen könnte, auch zu einem Projektmanagement, Vorschläge machen. Denn wir müssen mit dem Geld auskommen, das die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft uns geben. Das andere ist nicht der Regelfall. (Beifall Freie Demokraten) Wir werden auch Anregungen zu diesem Verwaltungsapparat geben. Ich habe eben nur ein paar Zahlen genannt. Wir sind alle auch kommunal unterwegs, bekommen entgegnet, was Bürokratie, Genehmigungsdauer, all das für kleine Mittelständler oder für die Menschen, die auf Ämter gehen, inzwischen bedeutet. Müssen wir nicht einmal stehen bleiben und uns fragen, wie eigentlich unsere Institutionen noch aufgebaut sind, wo wir einmal ansetzen sollten? Wie entwickelt sich Wirtschaft in dem KI-Umfeld? Was sind die Anforderungen an Bildung und Forschung? Darin wollen wir investieren, nicht in Zinszahlungen. Bei diesen wichtigen Fragen würden wir uns auch mehr Kreativität von den Regierungsfraktionen wünschen. (Beifall Freie Demokraten) Wenn wir allein diese zwei Parameter – selbst wenn Sie jetzt hier Besserung geloben –, diese zwei Felsen, Personal und Zinsen, sehen, müssen wir feststellen: „Weiter so“ geht nicht. „Weiter so“ mit Schulden als Treibstoff ist kein Plan. Wir müssen daran arbeiten, den Weg wieder frei zu machen für dieses Schiff. Herr Minister, was mit diesen Schulden passiert, auch da beschreiben Sie Szenarien, die sich übrigens leider auch auf Bundesebene abzeichnen. Man freut sich. Gestern wurden neue Wörter gebraucht – das ist immer ganz wichtig –: Hessenplan, Hessen-Koalition. Aber was passiert dann mit diesem ganzen Schuldengeld? Sie freuen sich über Wirtschaftswachstum, führen aber in Ihrer Rede aus, die Hälfte gehe auf staatliche Nachfrage zurück – hm. Genau für das, was viele Sachverständige als Risiko beim Einsatz des Schuldengeldes bezeichnet haben, wo sie jetzt kritisieren, dass es keine richtigen Investitionen sind, gehen wir Schulden ein. Das ist fatal und leichtfertig, hier mit der Zukunft von vielen Generationen umgegangen wird. (Beifall Freie Demokraten) Der Haushalt – „Königsdisziplin“ hat die Kollegin gesagt – ist ein Kompass. Irgendwie kommen wir wieder zum Schiff zurück. Er ist zentral für die zung der jeweiligen politischen Gestaltungsideen, die den nächsten zwei Beratungen da sind. Dann stellt schon fest, dass in diesem Haus dieser zentrale Kompass irgendwie immer weiter hinten im verstaubten Archiv schwindet. Ich möchte gerne einmal zurückgeben: In Zeiten eines nanzministers Thomas Schäfer – das sei mir gestattet gab es eine Pressekonferenz, da gab es Zahlen, da es Hintergründe. Da hat man sich auch Fragen übrigens auch mit den Medien. Nein, was hatten wir Wir hatten eine Pressekonferenz, wir hatten etwas Nachtrag, und dann gab es noch vier Seiten hinten, Haushalt 2026. Ich möchte damit nur zeigen, wie stiefmütterlich zentrale Motor von Ihnen behandelt wird. Da ist Begeisterung, keine Strategie, keine Leidenschaft. Das so ein bisschen: „muss ich ja verwalten wie eine nicht wie jemand, der Lust am Gestalten hat und da den Diskurs sucht. Was fehlt, sind Mut, Ideen, Verantwortung. Es ist keine Idee da, wie Hessens Finanzen zukunftsfest gemacht werden können, außer dass man jetzt einmal für die nächsten paar Jahre den Schuldenhahn drehen kann. Das ist arm. (Beifall Freie Demokraten) Sie haben keine Idee, wie Sie die Schuldenbremse leicht einmal wieder einhalten könnten und, wie was aus unseren Bereichen sehr wichtig ist, wie vielleicht einmal wieder auf den Prüfstand kommen, wir uns in diesem Land einmal wieder fragen, ob das so zukunftsfit ist, wie wir es haben. Schulden werden Routine. Wir Freie Demokraten sagen klar, Schuldenbremse Bremse und nicht Gaspedal für immer neue Kredite. antwortung beginnt nicht mit Paragrafen, sondern mit licher Prioritätensetzung und vor allen Dingen auch Mut zu neuen Wegen. Wir werden daher in den Bereichen Hochschule, Bildung, moderne Verwaltung, leistungsfähiger Rechtsstaat, dort, wo Menschen Staat erleben, tungsvorschläge machen und Ideen zu der Kernfrage bieten: Was ist notwendiges staatliches Handeln? Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich Schluss kommen. Wer Zukunft gestalten will, der diese Ideen haben. Nur Schulden reichen nicht; denn fressen sie die Zinsen auf. Herr Minister, Sie sagten, wollen das Schiff Hessen stärker machen. Da nutzt auch nichts, über den Länderfinanzausgleich zu jammern. Andere Bundesländer kriegen das auch hin. Wir sind gut, und wir können das selbst hinbekommen. Schiff mag im Hafen liegen, aber die Maschinen laufen Pump, und diese Landesregierung segelt auf Sicht. Wir sagen, Hessen braucht einen Kurswechsel und weiteren Schleudergang im Nebel. Wir freuen uns auf anstehenden Beratungen und wünschen uns nicht schon le Beschimpfungen, sondern einfach einen ehrlichen Wettdafür bewerb der Ideen, wo Hessen hingehen kann. Für diese wie Beratungen wünsche ich uns alles Gute. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Freie Demokraten) Dahlke
Frank Lortz
immer Umset- Vielen Dank, Frau Kollegin Schardt-Sauer. – Das Wort hat in nun der Abgeordnete Michael Reul, CDU-Fraktion. man
Michael Reul CDU
verSehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir gestern bereits über den NachFitragshaushalt des Jahres 2025 und die Änderungen zum – HFAG in zweiter Lesung beraten haben und damit insgegab samt 7,7 Milliarden Euro für unsere kommunale Familie gestellt, auf den Weg gebracht haben, sprechen wir heute über den jetzt? Haushalt des Jahres 2026 – ein weiterer wichtiger Baustein zum unserer Finanzpolitik, ein Haushalt, der die HandlungsfäPS: higkeit des Landes sichert, klare Schwerpunkte setzt, erhebliche Investitionen ermöglicht und Planungssicherheit dieser für ganz Hessen schafft. keine (Beifall Ingo Schon (CDU)) ist Bilanz“, Ich freue mich sehr auf die Debatte, die wir dazu in den auch kommenden Wochen und Monaten führen werden. Denn, Sie haben es schon angedeutet, es wird lebhaft werden. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werden wir auch erst weiterhin zeigen, welche Wege wir gehen, um unser Land aufweiter voranzubringen. Ich möchte die Gelegenheit heute nutzen, um die finanzpolitischen Schwerpunkte unserer Arbeit vorzustellen und viel- zugleich mit einigen Behauptungen der Opposition aufzuräumen. Sie haben einige Punkte gehört. Ich will sie eingesagt, fach nur noch einmal zusammenfassen. Wir steigern die Prozesse dass Mittel für den Kommunalen Finanzausgleich auf 7,4 Milliarden Euro. Wir investieren 6 Millionen Euro in den alles Katastrophenschutz. Wir stellen 7,9 Millionen Euro für zur die Sicherung jüdischer Einrichtungen zur Verfügung. Wir hinterlegen 3,5 Millionen Euro für die Innenstadtoffensive heißt und machen dadurch Hessen sicherer. Wir digitalisieren die Verhessische Polizei mit 119 Millionen Euro. ehrdem Wir steigen in die Besoldung der Grundschullehrkräfte mit der Besoldungsgruppe A 13 ein. Wir erhöhen die Mittel zur Gewährleistung der Unterrichtsversorgung um 39 Gestal- Millionen Euro. Wir finanzieren das Ganztagsangebot an Schulen mit 21,3 Millionen Euro. Wir fördern die Lehrankräftegewinnung mit 7,2 Millionen Euro. Wir stellen die zukünftige Finanzierung des Justizstandortes Konstablerzum wache sicher. muss dann Weitere Schwerpunkte sind: Wir ermöglichen die VerleiSie hung von Landespersonal an Kommunen. Wir investieren 10 Millionen Euro in die Entwicklung von Fusionsenergie. es Wir stärken die Pharmawirtschaft mit 20 Millionen Euro Hessen und sichern damit gute Arbeitsplätze. Wir führen unser Landesstraßen- und Radwegeprogramm auf hohem Niveau Ihr auf mit insgesamt 187 Millionen Euro fort. Wir finanzieren die soziale Wohnraumförderung mit fast 300 Millionen Euro. keinen Wir investieren 8 Millionen Euro in die Cloud, 27,6 Mildie lionen Euro in die Registermodernisierung und in Leistunpauscha- gen des Onlinezugangsgesetzes. Wir bauen Breitband und Mobilfunk mit 83 Millionen Euro aus und investieren gezielt in digitale Innovationen, Technologie und KI. Meine Damen und Herren, die ersten positiven Effekte der neuen Bundesregierung zeigen sich bereits im Haushalt 2026. Die Migrationskosten sinken um insgesamt 200 Millionen Euro – ein klares Zeichen, dass die Migrationswende wirkt. Durch die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung auf Bundesebene können wir zudem das hessische Notfallpaket für die Landwirtschaft zurückfahren. Das zeigt, die Koalition aus CDU und SPD versteht die Probleme der Menschen und handelt. (Beifall CDU und SPD) Das wirkt sich auch direkt auf die Haushalte aus. Zum politischen Diskurs gehört es auch, die Argumente der Opposition anzuhören, sie zu prüfen und sich ernsthaft mit ihnen auseinanderzusetzen. Das will ich an dieser Stelle tun. Herr Bausch, Sie sagten in Ihrer Rede zum Nachtragshaushalt in der vergangenen Sonderplenarsitzung, wir würden – ich zitiere – den „Einstieg in den Ausstieg aus dem Alterssparbuch“ – Sie meinten die Versorgungsrücklage – vollziehen. Das stimmt nicht. Richtig ist, dass wir die Erträge bis zu 180 Millionen Euro aus der Versorgungsrücklage entnehmen. Gleichzeitig führen wir im Haushalt 2026 dem Kapitalstamm der Versorgungsrücklage aber 192 Millionen Euro zu. Der Kapitalstamm wächst also weiter. Wir schöpfen lediglich die Erträge ab. Liebe Frau Dahlke, Sie haben es vorhin an dieser Stelle auch erwähnt. Wir gehen nicht an die Substanz, sondern wir schöpfen die Erträge ab. Schauen Sie bitte noch einmal sehr ernsthaft in den Einzelplan 17 hinein, Herr Bausch. „Können heißt nicht müssen“, ja, an dieser Aussage ist etwas dran. Deshalb unterschreiten wir die zulässige Nettokreditaufnahme im Jahr 2026 um 213 Millionen Euro und setzen auf gezielte Konsolidierung, um die Kreditaufnahme möglichst gering zu halten. (Beifall CDU und SPD) Dank des kommenden Aufschwungs, weiterer Reformen und fortgesetzter Konsolidierung werden wir in den nächsten Jahren die schwarze Null wieder erreichen und Kredite tilgen. Das ist unser Anspruch als Union. Zu guter Letzt. Herr Bausch, Sie und Ihre Fraktionen stellen sich gern als „Milei light“ ins Rampenlicht. Bereits im Haushalt 2025 haben Sie uns mit Ihren Änderungsanträgen gezeigt, was Sie alles streichen möchten, nämlich alles. Mit diesem Mythos will ich aufräumen. Ja, es gibt Förderprogramme, die wir überdenken müssen. Das haben wir auch getan. Politische Rahmenbedingungen ändern sich, und entsprechend muss man auch die Mittelverwendung anpassen und überprüfen. Förderprogramme und Maßnahmen sind allerdings an Laufzeiten gebunden und können aufgrund vertraglicher Zusagen nicht einfach gestrichen werden. Das ist schlicht unmöglich, und das sollten Sie wissen. Wenn Sie Ihre Änderungsanträge statt für kurze Clips auf TikTok lieber auf seriöse Beine stellen und auf Ihre Durchführbarkeit prüfen möchten, dann nutzen Sie doch bitte die kursorischen Lesungen der Einzelpläne, die wir auch in diesem Jahr abhalten werden, und fangen Sie an, ehrlich Politik zu machen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Liebe Frau Dahlke, Sie haben die Änderungsanträge angesprochen, die Sie stellen werden, und haben verschiedene Punkte benannt. Aber bevor Sie sich im Haushalt 2026 verirren, verweise ich gern auf den Hessischen Städtetag, der Ihre Anträge als „opportunistische Manöver der Opposition“ enttarnt hat. Ich empfehle Reisetabletten gegen Seekrankheit – das vielleicht, um Ihre Wortwahl von vorhin aufzugreifen. (Beifall CDU und SPD – Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir haben noch gar keine Anträge eingereicht!) Insgesamt steht auch die Hochschulfinanzierung auf soliden Füßen. Der Hochschulpakt wurde von uns und den Hochschulen gemeinsam unterzeichnet. Damit sichern wir die Hochschulfinanzierung auch für die kommenden Jahre im gegenseitigen Einverständnis. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Na ja! – Gegenruf Marius Weiß (SPD)) Dies ist ein wichtiger Punkt. Natürlich prüfen wir auch fortlaufend, welche Mittel wir im Hochschulbereich weiter investieren können. Die Hochschulen sind ein zentraler Pfeiler unserer Zukunftspolitik. Es gibt zahlreiche Felder, in denen man Mittel sinnvoll einsetzen kann. Deshalb erhalten die Hochschulen neben den Mitteln aus dem Hochschulpakt, wie gestern von unserem Ministerpräsidenten schon benannt, zusätzlich 300 Millionen Euro. (Beifall CDU – Nina Eisenhardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind die wirklich zusätzlich?) Ihre Kritik werden die Wählerinnen und Wähler dann schon beurteilen können. (Zuruf Nina Eisenhardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Ich bin jedenfalls gespannt, welche Änderungsanträge Sie in diesem Jahr einbringen werden. Vorhin wurden noch 750 Millionen Euro für die globale Minderausgabe genannt. Dies ist unter 2 % des Haushaltsvolumens. Das ist in jeder Rechtsliteratur vollkommen bestätigt und ist seriös. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seriös ist das nicht!) Insgesamt, glaube ich, wenn wir uns über die Anträge von Ihnen unterhalten, können wir in den gesunden Streit eintreten und sehen, was sich ergibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gegen Ende noch ein paar Worte zur FDP. Sie versuchten, wie gewohnt, ein großes Bild zu zeichnen, wonach bei Ihnen eine völlig andere Ausgabenpolitik herrschen würde. So haben Sie es vorhin ausgeführt. Lassen Sie uns das Haushaltsaufstellungsverfahren 2025 Revue passieren. Addiert man alle Ihre Änderungsanträge, dann kommt man trotz der Streichungen, die Sie benannt haben – den Hessenfonds zum Beispiel –, insgesamt auf rund 1 % des Haushaltsvolumens, das Sie verändern wollten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann an dieser Stelle nur feststellen: Die FDP stimmt zu 99 % unseren Vorschlägen zu. Dafür ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Hessen stellt diesem Haushalt die richtigen finanzpolitischen Leitlinien für das kommende Jahr auf. Die Kritik der Opposition zwar nett für die Presse, aber inhaltlich nicht begründet. Wir investieren gezielt in die Sicherheit, Bildung, sierung und halten die Schuldenbremse ein; dies ich an dieser Stelle noch einmal betonen. Wir konsolidieren bewusst und zielgerichtet und führen Hessen durch diese stürmischen Zeiten. Ich bin mir sicher, mit allen Maßnahmen, die wir und Bundesregierung bereits eingeleitet haben und noch ten werden, werden sich die Rahmenbedingungen verbessern. Begleiten Sie uns auf diesem Weg. Ich lade Sie dazu Lassen Sie uns ehrlich und offen diskutieren. Ich mich auf die Debatten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
Frank Lortz
Vielen Dank, Kollege Reul. – Das Wort hat der Abgeordnete Bausch, AfD-Fraktion.
Roman Bausch AfD
Herr Präsident! Herr Reul, ich muss sagen: Sehen Sie mir nach, aber wenn die Zukunft kommender Generationen verspielt wird, dann ist die Begeisterung über ein zusätzliche Hubschrauber oder andere Ausgaben, die Landesregierung tätigt, nicht allzu groß. (Beifall AfD) Auch die Zuführungen an die Versorgungsrücklage nicht wirklich geeignet, um einen zu beeindrucken. 192 Millionen Euro stehen, wie gesagt, einer Verschuldung von 1,6 Milliarden Euro gegenüber. Das heißt, wir davon ausgehen – sie sind schuldenbremsenneutral –, die Mittel, so gesehen, schuldenfinanziert sind. (Beifall AfD) Ähnlich sieht es mit der „Genügsamkeit“ der Landesregierung aus, also dem Abstand zur zulässigen Nettokreditaufnahme von 213 Millionen Euro. Man muss sich anschauen, was in der Vergangenheit getilgt wurde – sind diese 1,6 Milliarden Euro absolut vernichtend für Zukunft. Zu Herrn Weiß und seinen Anfeindungen möchte ich sagen: Man muss sich nur anschauen, was Sie in den haltsberatungen 2025 über uns gesagt hatten. Da hatten im Netz angeblich 300 Änderungsanträge von uns den, die Sie gelesen hatten. Wir hatten tatsächlich nur eingereicht. (Heiterkeit und Beifall AfD) Von daher sollte man nicht allzu viel darauf geben, was im Internet finden. – Danke schön. (Beifall AfD)
Frank Lortz
Vielen Dank, Kollege Bausch. mit Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte und überweisen den Gesetzentwurf der Landesregierung ist über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Haushaltsausschuss. Digitalimöchte Tagesordnungspunkt 30, den Antrag der Landesregierung zu dem Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2025 sicher bis 2029, überweisen wir ebenfalls zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss. Gibt es irgendwelche Gegenmeinungen? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich mich die dafür bedanken. einleideutlich Meine Damen und Herren, wir sind am Ende unserer Vormittagssitzung. Wir machen jetzt eine Mittagspause. Bleiben wir bei 14:45 Uhr? – Also, 14:45 Uhr geht es weiter. ein. Ich darf mich ganz herzlich bedanken. Die Sitzung ist erst freue einmal unterbrochen. (Unterbrechung: 12:42 bis 14:48 Uhr)
Martina Feldmayer
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie hatten alle eine schöne Mittagspause und sind gestärkt für den Rest des Tages. Wir gehen wieder in die Tagesordnung. (Unruhe) – Ich bitte um etwas Ruhe. – Bevor ich die Sitzung fortes setze, möchte ich auf der Besuchergalerie die Generalkonsulin der Republik Bulgarien, Frau Diana Popova, ganz paar herzlich begrüßen, die in Begleitung einer Gruppe bulgaridie scher Medienvertreter zu Besuch im Hessischen Landtag ist. Seien Sie uns herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall) sind Wir fahren fort mit dem Tagesordnungspunkt 33, das ist Diese der Setzpunkt der Fraktion der AfD: Entschließungsantrag können Fraktion der AfD dass Der Landtag bezieht Stellung: Für eine politische Auseinandersetzung ohne jede Gewalt – Drucks. 21/2975 – Dazu rufen wir Tagesordnungspunkt 69 auf: Dringlicher Entschließungsantrag nur Fraktion der Freien Demokraten dann Für eine demokratische Streitkultur ohne Gewalt – mit die Respekt vor Grundrechten – Drucks. 21/3034 – kurz Wir rufen dazu auch noch Tagesordnungspunkt 70 auf: HausSie Dringlicher Entschließungsantrag gefun- Fraktion der CDU, Fraktion der SPD D emokratie lebt von verbaler Auseinandersetzung – Schutz von politisch engagierten Menschen hat große Priorität – Drucks. 21/3035 – Sie Die erste Wortmeldung kommt von Frau Weegels, AfDFraktion. Bitte schön.
Sandra Weegels AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Geschichte der Bundesrepublik, die Geschichte von Nachkriegsdeutschland ist eine fast beispiellose Erfolgsgeschichte. Nach den Schrecken des NSTerrors, des Holocausts, des Weltkriegs, nach den Schrecken von Bombardierungen, von Vertreibungen, von zerstörten Städten ist es gelungen, zumindest das damalige Westdeutschland innerhalb von nur wenigen Jahren zu wirtschaftlicher, kultureller und auch politischer Blüte zurückzuführen. (Beifall AfD) Dies gelang auch, weil sich in der Bundesrepublik die parlamentarische Demokratie bewährt hat, die in der Weimarer Republik noch so unter Beschuss von radikalen Extremisten stand. Doch leider war und ist die Bundesrepublik Deutschland auch immer wieder Schauplatz für die Geschichte von Menschen, die dieses Land mit Gewalt politisch verändern wollten. Wer denkt gerade bei der Geschichte von Hessen nicht auch an die schrecklichen Terroranschläge und Morde durch die linksextreme RAF? Nicht weit von hier, im Wiesbadener Stadtwald, wurde 1985 der erst 20-jährige US-Soldat Edward Pimental durch die RAF mit einem Genickschuss ermordet, nur um an seinen Truppenausweis zu kommen, mit dem wenige Tage später ein tödlicher Bombenanschlag auf der Rhein-Main Airbase begangen wurde. Wer denkt bei der Geschichte von politischer Gewalt in Hessen nicht auch an die ruchlosen Morde des sogenannten NSU? Halit Yozgat, erst 21 Jahre alt, wurde in Kassel nur aus dem Grund erschossen, weil er über einen türkischen Migrationshintergrund verfügte. Wer erinnert sich nicht mehr an den hessischen FDP-Wirtschaftsminister Heinz-Herbert Karry, 1981 im Schlaf von linksextremen Terroristen ermordet? Wer denkt nicht mehr an den früheren Abgeordneten und späteren Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke, erschossen von einem Neonazi? Meine Damen und Herren, alle diese schrecklichen Taten haben gemeinsam – die Aufzählung ist nicht abschließend –, dass sie aus politischen Motiven heraus begangen wurden. Es ist leider nicht so, dass politische Gewalttaten längst Vergangenheit sind und uns nicht mehr betreffen würden. Nein, das Gegenteil ist der Fall. Erst kürzlich hat unsere Große Anfrage ergeben, dass es im Wahlkampf zur Bundestagswahl zu 601 Straftaten kam – über 600 Straftaten nur in Hessen. Hier reden wir nicht nur über abgerissene Plakate. Wir reden auch nicht nur über Beleidigungen. Nein, wir reden auch über verletzte Bürger, verletzte Polizeibeamte und verletzte Wahlkampfhelfer. (Beifall AfD) Wir reden darüber, dass Menschen, die eine Wahlkampfveranstaltung besuchen wollten, hemmungslos bedrängt, beschimpft, bespuckt, zu Boden geschlagen und getreten wurden. Wir reden davon, dass Extremisten glauben, sie hätten ein Recht darauf, politische Veranstaltungen zu verhindern oder zu blockieren. Wir reden davon, dass es Menschen gibt, die glauben, dass Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele oder zur Verbreitung politischer Botschaften gerechtfertigt sein könnte – erst die Gewalt gegen Sachen, dann die Gewalt gegen Menschen. Meine Damen und Herren, in einer parlamentarischen Demokratie hat die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele noch nie etwas zum Besseren gewendet, (Beifall AfD) ganz egal, wie scheinbar gut oder scheinbar ehrenvoll diese Ziele auch erscheinen mögen. Das ist doch etwas, was wir aus der Geschichte wirklich lernen müssen. Politische Gewalt führt nur zu Trauer, Schmerz und noch mehr Hass. Deshalb ist es so wichtig, dass wir alle als Vertreter der parlamentarischen Demokratie in Hessen gemeinsam eines sehr deutlich machen: Gewalt hat in der politischen Auseinandersetzung nichts zu suchen. (Beifall AfD) Natürlich wissen wir alle, dass uns als Parteien und Fraktionen manchmal mehr trennt, als uns eint. Wir gehen auch nicht immer mit Samthandschuhen miteinander um, und manchmal schießen wir verbal auch übers Ziel hinaus. Hier sollten wir uns natürlich alle immer wieder selbst reflektieren und kritisch hinterfragen. Aber in einem Punkt müssen wir uns doch als Parlamentarier vollkommen einig sein. Die politische Auseinandersetzung darf ausschließlich mit Worten geführt werden – natürlich auch mit deutlichen, manchmal auch mit scharfen. Aber was immer klar sein muss: Es gibt Grenzen dessen, was in der politischen Auseinandersetzung erlaubt sein darf. Diese Grenzen sind spätestens dann überschritten, wenn Menschen angegriffen und verletzt, Autos angezündet, Häuser beschmiert oder politische Veranstaltungen durch Gewalttätigkeiten oder Blockaden verhindert werden sollen. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, von solchen Taten ist keine politische Partei in Hessen so oft betroffen wie wir von der AfD. Aber auch alle anderen Parteien haben Übergriffe zu verzeichnen. Das war im Wahlkampf so, und das ist auch aktuell so. Ich erinnere nur an den mutmaßlich politisch motivierten Anschlag auf das Haus der GRÜNEN-Politikerin Edeltraud Chawla in Dietzenbach vor wenigen Wochen und den gestrigen Farbanschlag auf das Haus der FDP-Politikerin Nicola Beer. Mit Sorge blicken wir auch nach Gießen, wo Ende November die Gründungsversammlung der neuen AfD-Jugendorganisation stattfinden wird. Leider gibt es zahlreiche Aufrufe, nicht nur, gegen diese Versammlung zu demonstrieren, sondern sie explizit zu verhindern – aber nicht nur das. Mittlerweile sind auch Aufrufe bekannt, die offen die Anwendung von Gewalt fordern, bis hin zu der Aufforderung, dass Gießen brennen solle. Damit eines ganz klar und unmissverständlich deutlich gemacht wird: Natürlich hat jeder das Recht, für oder gegen etwas zu demonstrieren, auch gegen die Veranstaltungen der AfD. Was wir aber alle hier deutlich sagen müssen: Es gibt kein Recht, eine Versammlung mit rechtswidrigen oder gewalttätigen Mitteln zu verhindern, nur weil einem Partei oder Meinung nicht passen. (Beifall AfD) Unser aller Dank an die Sicherheitskräfte, die neutral allen zu ihrem Recht verhelfen und dabei oft genug selbst zur Zielscheibe von Gewalt durch Extremisten werden, kann gar nicht groß genug sein. Meine Damen und Herren, wenn es zu Akten politischer Gewalt kommt, wenn es zu Anschlägen auf Leib, Eigentum oder körperliche Unversehrtheit kommt, dann die Solidarität groß. Aber leider zeigt sich auch in Reaktionen auf solche Taten allzu häufig eine Bandbreite. Art und Intentionen sind oft unterschiedlich, und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Täter und Opfer unterschiedlicher Art zu geben scheint. Besonders deutlich wurde das jüngst in den Reaktionen die Ermordung von Charlie Kirk in den USA. Es gab se, die dem Opfer durch seine politische Positionierung eine gewisse Mitschuld an seiner Erschießung zu schienen, andere feierten diesen feigen und brutalen anschlag sogar ganz offen. Auch hier müssen wir Hessen nicht verlassen. So te unter anderem die Linksjugend aus dem Main-KinzigKreis, also die Jugendorganisation der Partei DIE ein Bild des Ermordeten und versah dieses Bild mit Schriftzug „Rot in hell“ sowie der deutschen Übersetzung „Verrotte in der Hölle“. Die Linksjugend war sich nicht zu schade, ausgerechnet ein Bild von Charlie zu verwenden, auf welchem dieser sein kleines Kind dem Arm hält. Das ist sittlich auf allerunterster Stufe. Grad an emotionaler Brutalität und Menschenverachtung verschlägt einem schier den Atem. (Beifall AfD) Wie moralisch verkommen kann man eigentlich sein? gibt bei Opfern politischer Gewalt keine guten und Opfer, es gibt auch keine Taten erster oder zweiter Es gibt nur politische Gewalt und Opfer. Diese gehört entschieden verurteilt – egal, von wem sie und wen sie trifft. (Beifall AfD) Verehrte Kollegen, wie man es wirklich mit der parlamentarischen Demokratie hält, zeigt sich letztlich auch Grad der Solidarität mit Opfern von politischer Aber eben nicht nur an der Solidarität mit den eigenen teifreunden oder dem eigenen politischen Lager, ganz besonders an der Solidarität mit dem politischen ner. Die FDP hat einen eigenen Antrag eingebracht, der lich das Gleiche sagt, aber am Ende nur dazu dient, Sie unserem Antrag nicht zustimmen müssen. Aber nen können und wollen wir Ihren Antrag selbstverständlich nicht. Der gestern Abend noch hastig eingebrachte Antrag Koalition setzt dagegen einen falschen Schwerpunkt Mandatsträger. Uns war es aber wichtig, jegliche politische Gewalt zu verurteilen. In einem solchen Entschließungsantrag haben weder Begriffe wie Fake News noch irgendwelche Landesprogramme etwas zu suchen. Es wäre wünschenswert und angebracht, wenn die Regierungskoalition wenigstens einmal auf das ewige Schulterklopfen verzichten könnte. (Beifall AfD) Wir haben Sie alle gefragt, ob Sie unseren heutigen zu einem gemeinsamen Antrag machen möchten. haben Sie das abgelehnt. Warum Sie sich einem nicht anschließen können oder wollen, der einzig die tung politischer Gewalt zum Inhalt hat, erschließt sich nicht. Sie können ihm aber immer noch zustimmen und unmissverständlich klarmachen, dass der Landtag keinerlei Leben, politische Gewalt duldet. – Vielen Dank. ist (Anhaltender Beifall AfD) den gewisse
Martina Feldmayer
es Als Nächstem erteile ich dem parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Herrn Schon, das Wort. auf Bitte schön. Kreigeben
Ingo Schon CDU
MordFrau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ja, unsere Demokratie steht unter Druck. Vielleicht muss man tatsächpostelich so weit gehen, zu sagen: Sie ist in ernsthafter Gefahr, und das von vielen Seiten. Sie haben einiges aufgezählt. LINKE, Sie ist bedroht von links und von rechts, von islamistischen dem Kräften, von ausländischen Geheimdiensten und von religiösen Fanatikern. auch Kirk Ein besonderer Ausfluss dieser Gefahr ist die politische auf Gewalt, die Gewalt gegen Politikerinnen und Politiker, die Der Gewalt gegen kommunale Mandats- und Funktionsträger, der Versuch der Verhinderung von Parteiversammlungen und Wahlkampfveranstaltungen, also insgesamt der Versuch der Einschüchterung politischer Gegner. Ich dachte jetzt zugegebenermaßen, Sie nennen jetzt das Es Beispiel von Herrn Baumann. Auch das ist natürlich ein bösen Vorgang, der so nicht geht. Sie haben ganz viele Beispiele Klasse. genannt. Wir verurteilen alle, das ist keine Frage. Jede Gewalt Fraktion hier ist schon Opfer dieser Gewalt geworden. ausgeht Ich erinnere an einen speziellen Vorfall, der uns in der CDU sehr geprägt hat. Am 1. Februar zog vor der Kreisgeschäftsstelle in Gießen ein Mob der Antifa auf. Die Moderatoren von FFH sprachen damals von „verstörenden Szenen … vor der CDU-Kreisgeschäftsstelle“. Es wurde am Pyrotechnik eingesetzt, Fahnen wurden geschwenkt. Die Gewalt. Polizei musste die Büros und die Mitarbeiter schützen. Parsondern Erst gestern hat die Bundesanwaltschaft in Dortmund einen GegMann festnehmen lassen, der im Darknet zu Anschlägen auf Politiker aufgerufen hat und wohl auch ein Kopfgeld ausgelobt haben soll. Sie haben es gesagt: Der traurige inhaltHöhepunkt war die Ermordung unseres Freundes Dr. Waldass ter Lübcke in seinem privaten Haus in Wolfhagen im Jahr ableh2019. Ich bin da vollends bei Ihnen: Gewalt darf niemals Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Ich glaube, da der steht dieses Haus auch komplett zusammen. auf (Allgemeiner Beifall) Die letzte Kriminalitätsstatistik hat es gezeigt: 50 % Erhöhung des Anteils der Angriffe gegen Mandatsträger. Sie wirklich haben es gesagt: In diesem Jahr wird die Zahl wahrscheinlich erneut nach oben gehen. Vor allem in den sozialen Netzwerken nehmen wir einen immerwährenden Anstieg der Beleidigungs- und Verleumdungsdelikte wahr. Viele Menschen sagen dann immer: Das ist doch nur im Antrag Netz, das ist nicht so schlimm. – Aber ich fühle mich Leider immer an einen Spruch erinnert, der bei uns in Eltville Antrag im Schulzentrum steht. Man sieht ihn, wenn man hineinÄchkommt. Da steht: uns so „Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte. Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen. Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheiten. Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter. Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.“ Ich glaube, deswegen ist es wichtig, dass wir frühzeitig und immer wieder auch über dieses Thema sprechen. Ich will auf einen Satz zurückkommen, den Nelson Mandela einmal geprägt hat: „Demokratie ist nicht nur ein politisches System, sondern eine Lebensweise, die auf Respekt, Freiheit und Gleichheit basiert.“ Respekt ist etwas, was mir in diesen Tagen von allen Seiten, vor allem von den Rändern, ganz häufig fehlt. Da schaue ich speziell nach ganz links – die sind nicht im Landtag vertreten –, aber auch nach ganz rechts. Denn meiner Ansicht nach gilt der Satz von John F. Kennedy heute mehr denn je für uns alle: „Frage nicht, was dein Land für dich tun kann. Frage, was du für dein Land tun kannst.“ Bei diesem Satz möchte ich gerne speziell auf die Antragsteller heute schauen. Sie haben in Ihrem Entschließungsantrag ohne Zweifel richtige Punkte angesprochen. Aber ich finde, es wäre glaubwürdiger, wenn Sie es nicht bei Lippenbekenntnissen belassen würden. Der Mord an Walter Lübcke ist aus dem rechtsextremen Milieu heraus entstanden. Viele andere Straftaten kommen aus ebendiesem Milieu. Ich habe in Vorbereitung dieser Rede unter anderem eine Analyse des Verbandes der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt gefunden. Er schreibt über die besorgniserregende Gewaltbereitschaft gerade auch bei AfD-Funktionären und listet dabei unter anderem über zwei Dutzend Fälle auf. (Zuruf) – Da können Sie „Was?“ rufen. Sie können das einmal lesen. Die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes, Simone Fleischmann, wirft Ihnen, der AfD, vor, Pädagogen der politischen Bildung einzuschüchtern. In Berlin betreibt die AfD laut ARD das Meldeportal „Neutrale Schule“, um Vorfälle im Unterricht zu benennen, die nicht neutral waren. Ähnliches gibt es wohl auch in Niedersachsen. Verstöße gegen das Neutralitätsgebot werden dort als Kennzeichen totalitärer Regime benannt. Insofern will ich wirklich sagen: Belassen Sie es nicht bei den Lippenbekenntnissen. Helfen Sie uns. Frau Weegels, kommen Sie doch an dieses Pult, und distanzieren Sie sich von den Rechtsextremen in Ihrer Partei. Distanzieren Sie sich von den Menschen, die dieses System verändern wollen. (Beifall CDU) Sorgen Sie dafür, dass Sie nicht Menschen eine Heimat bieten, die man als Faschisten bezeichnen darf, und dass die AfD nicht in zehn von 16 Ländern als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird. Solange Sie das nicht tun, sind Sie für uns kein Partner, egal, in welche wohlfeilen Worte Sie Ihre Anträge kleiden. So lange werden wir diesen Anträgen auch nicht zustimmen. Das ist für uns sehr klar. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben auf unseren Dringlichen Entschließungsantrag und darauf verwiesen, dass wir dort aufgelistet haben, was wir tun. Das hat nichts mit Schulterklopfen zu tun, sondern das ist einfach der Tatsache geschuldet, dass es uns nicht darum geht, Lippenbekenntnisse im Landtag abzugeben. Wir wollen zeigen, dass es wichtig ist, etwas Konkretes zu machen. Das haben wir aufgezählt: Gefährdungslagenmanagement, KOMPASS, „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“, verschiedene Förderprogramme. Ich glaube, wir können sagen, dass wir an dieser Stelle sehr aktiv sind, um unsere Freiheit zu schützen. Wir sind Vorreiter; darauf können wir stolz sein. Ich will deshalb stellvertretend dem Ministerpräsidenten und allen Kolleginnen und Kollegen der Polizei, die jeden Tag besonders wichtige und schwierige Aufgaben erledigen, von Herzen danken. (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Unsere Freiheit steht in diesen Tagen von vielen Seiten unter Druck. Das fängt im Klassenzimmer an, wenn sich Lehrer nicht mehr trauen, die freiheitlichen Werte unseres Landes zu erläutern. Das geht weiter über den Fußballplatz, wo sich Schiedsrichter nicht mehr trauen, Entscheidungen zu treffen, aus Angst vor dem Mob am Spielfeldrand. Und das geht bis in unsere Innenstädte, wenn sich Frauen und andere Teile der Bevölkerung nicht mehr trauen, zu bestimmten Zeiten in ebendiese Innenstädte zu gehen. Die Freiheit ist insbesondere dann in Gefahr, wenn Teile der Bevölkerung das Gefühl haben, dass man über solche Themen nicht mehr sprechen kann, und wenn vielleicht auch Einzelne in diesem Raum denken: Muss man das Thema denn jetzt schon wieder so ansprechen? Insofern sage ich: Ja, wir stehen vor großen Herausforderungen. Unsere Demokratie ist in großer Gefahr. Wir müssen achtsam sein. Ich möchte Sie noch einmal mit einem Zitat von John F. Kennedy quälen. Er hat nämlich auch gesagt: „Der größte Feind der Wahrheit ist nicht die Lüge …, sondern der Mythos – fortdauernd, verführerisch und unrealistisch.“ Damit komme ich wieder zu den Antragstellern. Lassen Sie mich das noch einmal klar sagen: Bundeskanzler Friedrich Merz könnte nicht klarer sein, und er hat unsere volle Unterstützung, wenn er jegliche Zusammenarbeit mit der AfD ausschließt. Wer daran noch einen letzten Zweifel hat, den möchte ich gerne noch einmal auf den Parteitag der AfD am Wochenende hinweisen. Der Vorsitzende der Landespressekonferenz, Herr Dr. Hetrodt, hat in seinem Kommentar Verschiedenes geschildert. Ich würde gerne das eine oder andere daraus vortragen. Er hat unter anderem geschildert, wie Herr Lambrou, der in diesem Haus immer als Mahner und Brückenbauer auftritt und als der Nette, der versucht, alles zusammenzuführen, 15 Prozentpunkte weniger als sein Co-Vorsitzender Andreas Lichert bekommen hat. Herr Dr. Hetrodt schreibt: „Der Abstand … zeigt, welche Richtung die gierten bevorzugen. … Die AfD rückt weiter rechts.“ Das lässt sich auch an den Bundesvorsitzenden zeigen. (Zuruf AfD) – Das stimmt. Das ist so. – Lucke, Petry und Meuthen, wurden alle abgewählt, weil sie Ihnen irgendwann zu wurden. Die AfD geht den Weg straight nach rechts (Lebhafter Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS GRÜNEN und Freie Demokraten) Herr Dr. Hetrodt schreibt: „Um diese Entwicklung zu kaschieren, werden den Internetseiten der Partei Kommentare, die extremistische Denken ihrer Urheber verraten, fernt.“ Herr Dr. Hetrodt schreibt weiter: „Im Zuge dieser Säuberungen wurde der Kreisvorstand Offenbach seines Amtes enthoben. Von sorgung‘ war die Rede. Er kommt am Ende zu dem Schluss: „So erklärt es sich, dass die Delegierten sich schließlich an dem Bollwerk der CDU abarbeiteten. Der Zorn und die Verzweiflung, die dabei zum druck kamen, sprechen dafür, dass die Union Umgang mit der AfD nicht alles falsch hat.“ Wir sehen das genauso. Das wird Sie nicht wundern. Weegels, deswegen sage ich Ihnen noch einmal, wir den Entschließungsantrag ablehnen werden. Wir ben dabei, und ich kann es gerne noch einmal wiederholen. Der Ministerpräsident von Brandenburg hat es lich auch sehr treffend formuliert. Sie allein haben Schlüssel in der Hand, wie man Sie in der AfD behandelt. Schmeißen Sie die Extremisten aus Ihren Reihen heraus. Solange Sie das nicht tun – Herr Höcke ist immer Mitglied bei Ihnen, und wir könnten noch viele andere nennen –, solange Sie noch Rechtsextreme in Ihren halten, solange Sie vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden, solange Menschen in Ihren Reihen die Zerstörung der CDU als Hauptziel geben, solange Sie gegen essenzielle Werte unserer und dieses Landes eintreten, gegen die Europäische gegen die NATO und gegen die Westbindung, so werden wir Ihnen keine Zustimmung geben. Wir auch Ihren Anträgen keine Zustimmung geben. können Sie sich und alle da draußen ebenfalls verlassen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS GRÜNEN und Freie Demokraten)
Martina Feldmayer
Für eine Kurzintervention hat sich der Abgeordnete gemeldet. Bitte schön. (Zurufe)
Dele- Andreas Lichert AfD
nach Frau Präsidentin! Warum hat denn der Mörder von Dr. Walter Lübcke niemals versucht, in die AfD einzutreten? Weil er genau wusste, dass er mit seinem extremistischen Gedankengut bei uns keine politische Heimat finden kann. (Beifall AfD – Lebhafte Zurufe CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sie links Da können Sie noch so oft erzählen, dass er mal Plakate weiter. aufgehängt hat: Er hat es nicht einmal versucht, weil er genau wusste, dass er keine Chance bei uns hat. 90/DIE (Zurufe Lara Klaes und Felix Martin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)) Wir müssen uns nicht vorhalten lassen, dass wir hier irauf gendwelche Säuberungsaufgaben hätten. Wenn Sie wüssdas ten, was wir für einen Aufwand treiben, damit eben genau ent- diejenigen, die dieses extremistische Gedankengut in sich tragen, gar nicht in unsere Partei aufgenommen werden können, dann würden Sie deutlich kleinere Brötchen backen. (Zurufe SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ‚EntDas wechselwirkt jetzt auch alles ein Stück weit mit der Diskussion von heute Morgen. Dass eine Partei als Verdachtsfall gehandelt wird: Die Hürde dafür ist so niedrig, dass es klar ist, dass es vor Gericht durchgewunken wird. aus- (Widerspruch SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ausim Das Problem aber ist, dass Sie hier diesen ganzen Komplex gemacht total auf den Kopf stellen. Mein Kollege Christian Rohde hat es völlig zu Recht gesagt: Die Wahrung der Menschenwürde ist zuallererst eine Aufgabe für den Staat, nicht für Frau die Opposition und nicht für den einzelnen Bürger. warum blei- (Beifall AfD – Zuruf CDU: Das ist doch keine Kurzintervention!) neuWenn jetzt noch der Versuch unternommen wird, den Anden spruch auf die Wahrung der Menschenwürde, der völlig zu Recht Artikel 1 Grundgesetz darstellt, gegen die Grundrechte wie die Schutzrechte des Einzelnen gegen einen übergriffigen Staat auszuspielen, dann befindet sich dieses noch Land wirklich auf einem gefährlichen Kurs, und den haben benicht wir zu verantworten, sondern Sie, die dieses Land Reihen regieren und auf schlechte Weise regieren. (Beifall AfD) ausUnion Deswegen versuchen Sie, sich gegen den legitimen Protest Union, der Bürger zu immunisieren, und das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. lange werden (Beifall AfD) Darauf
Martina Feldmayer
90/DIE Für eine Antwort auf diese Kurzintervention hat sich der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Herr Schon, gemeldet.
Ingo Schon CDU
Lichert Herr Lichert, ich nehme das sehr ernst, was Sie sagen. Es bringt aber nichts, wenn Sie einfach immer wieder Unwahrheiten vortragen, die Sie glauben verstanden zu haben. Niemand hier versucht, die Menschenwürde irgendwem abzuerkennen. Ich habe versucht, Ihnen zu erklären, warum wir Ihrem Antrag am Ende nicht zustimmen und warum wir es nicht für konsequent halten, sich immer hierhin zu stellen und irgendetwas zu fordern, aber selbst das Gegenteil von dem zu tun. Mag sein, dass Sie in Ihrer Partei Anstrengungen unternehmen, um einzelne Leute rauszuschmeißen. Ehrlich gesagt, merken wir davon aber nichts. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Zurufe AfD) Wir sehen oft Bundesparteitage, auf denen Herr Höcke Mehrheiten bekommt, wie auch viele andere. Wir sehen auch, dass Sie Menschen in Ihrer Fraktion nicht aufnehmen oder rausnehmen, weil sie offensichtlich so rechtsextrem sind, dass sie rausgenommen werden müssen, bei denen Sie aber trotzdem immer wieder begeistert applaudieren, wenn sie ihre Sachen vortragen. Insofern, glaube ich, wäre ein bisschen mehr Demut angebracht. Vielleicht sollte man auch hin und wieder sich selbst anschauen und überlegen, ob es wirklich alles richtig ist, was Sie hier vortragen. (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Zurufe AfD)
Martina Feldmayer
Als Nächstem gebe ich dem parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Herrn Stirböck, das Wort. Bitte schön. Oliver Stirböck (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! 478 Straftaten allein gegen Amts- und Mandatsträger in Hessen, das sind fast 50 % mehr als im Vorjahr. Das ist kein statistischer Ausschlag, das ist ein gesellschaftliches Alarmsignal. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Egal, ob AfD-Politiker, FDP-Politiker, CDU-Politiker, GRÜNEN-Politiker oder andere Politikerinnen und Politiker betroffen sind, ob sie Hauptamtliche sind oder ob sie Ehrenamtliche sind: Wer sich für die Gesellschaft engagiert, hat Anspruch auf Respekt, hat Anspruch auf Schutz, hat Anspruch auf Solidarität. Politiker sind kein Freiwild. (Beifall Freie Demokraten, CDU, AfD, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Demokratie lebt nicht von Einschüchterung. Sie lebt nicht von Sachbeschädigung oder von körperlichen Attacken. Unsere Demokratie lebt vom Argument, vom offenen Diskurs, von der Debatte. Sie lebt vom Wort und nicht von der Gewalt. Die Gegner der offenen Gesellschaft schrecken leider immer seltener davon zurück, zu Gewalt zu greifen. Allein in Hessen wurden im Jahr 2024 fünf Gewalttaten und 35 Sachbeschädigungen gegen Amts- und Mandatsträger registriert. Es beginnt mit Beleidigungen, mit Internetprangern, mit der Veröffentlichung privater Adressen. Es beginnt mit der oft verharmlosten Gewalt gegen Sachen, wie bei der Attacke auf das Wohnhaus und das Auto unserer ehemaligen Kollegin Nicola Beer und ihres Ehemanns Jürgen Illing in Frankfurt. Die Täter nannten sich „Antifa“, also Antifaschisten – Kurt Schumacher hätte solche Leute wohl „rot lackierte Faschisten“ genannt. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade wir in Hessen wissen, wohin politische Gewalt führen kann; Frau Weegels hat es eben zu Recht gesagt. Der Mord an Wirtschaftsminister Heinz-Herbert Karry war der erste politische Mord an einem Politiker nach dem Zweiten Weltkrieg. Diese Spiralen beginnen nie mit dem Schuss, sondern diese Spiralen beginnen mit Entmenschlichung Andersdenkender, mit Hetze und Gewalt, und darum gilt: Wehren wir gemeinsam den Anfängen. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Markus Fuchs (AfD)) Gewalt gegen Politiker ist nur ein Ausschnitt zunehmender politisch motivierter Gewalt. Schon fast banal mutet die Zerstörung von Wahlplakaten an, wie wir sie insbesondere in den Städten erleben. Fast banal mutet es an, wenn Parteitage blockiert werden. Ich sage es an dieser Stelle ganz deutlich: Auch Parteitage der AfD müssen stattfinden können dürfen. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt aber mehr. Zum traurigen Alltag gehören Anschläge auf Flüchtlings- und Asylunterkünfte. Allein im Jahr 2024 wurden in Hessen 120 rechtsextremistisch motivierte Straftaten gegen Flüchtlingsheime und Geflüchtete registriert. Ebenso zählen zur politischen Gewalt Angriffe auf Synagogen, auf Moscheen, auf Journalisten, auf Polizisten, auf Rettungskräfte. Politische Gewalt zeigt sich im Übrigen auch im digitalen Raum, zum Beispiel durch Hass im Netz, gezielte Desinformationskampagnen und die Veröffentlichung privater Daten, das sogenannte Doxxing. All diese Formen haben eines gemeinsam: Sie sollen einschüchtern, sie sollen isolieren, sie sollen mundtot machen. Doch wer unsere Demokratie angreift, greift uns alle in diesem Raum an. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gewalt ist niemals ein Mittel politischer Auseinandersetzung – nicht von rechts, nicht von links, nicht von religiösen Fanatikern, die unsere offene Gesellschaft verachten. Wer demokratische Werte verteidigen will, darf sie nicht verletzen. Die Zunahme solcher Angriffe trifft das Herz unserer Demokratie, trifft die vielen Ehrenamtlichen, die sich in Städten, Gemeinden, Vereinen und in den Parteien engagieren. Wir brauchen daher eine konsequente Strafverfolgung im digitalen wie im realen Raum, und wir brauchen Adressschutz, Beratung und realistische Sicherheitskonzepte, gerade für ehrenamtlich Tätige. Doch mit Strafrecht allein werden wir die Spaltung unserer Gesellschaft, die wir unbestritten haben, sicherlich nicht heilen. Wir müssen auch die Empörungsspiralen stoppen, die den Ton in unserer Gesellschaft und manchmal auch in unserem Parlament vergiften. Wer jeden politischen Gegner moralisch vernichten will, wer den anderen nicht mehr als Mitbürger sieht, sondern als Feind, vertieft gesellschaftliche Spannungen. Politik hat die Aufgabe, gesellschaftliche Brücken zu bauen, aber nicht Gräben auszuheben zu vertiefen. Frau Kollegin Weegels, Sie haben vorhin vieles dem wir zustimmen können. Ihre Formulierungen und Wortwahl waren angemessen. Sie stehen aber in großen Gegensatz zu dem, was wenige Tage zuvor Ihrem Parteitag geschehen ist. Da wurden Redner die scharfmachen, die Flughäfen zu Abschiebeflughäfen machen wollen, die von stündlichen Abschiebeflügen lieren. Solche Menschen und solche Parteien tragen Spaltung und zur Verprollung des Diskurses bei. Dem sen wir entgegentreten. (Beifall Freie Demokraten, CDU, SPD und NIS 90/DIE GRÜNEN) Bitte schauen Sie einmal in den Spiegel. Wenn Sie in eigenen Spiegel schauen, in den Spiegel, den gerade Parteitag der AfD Ihnen sozusagen vorgezeigt hat, sieht man, dass die AfD keine bürgerliche Partei ist, dern in ihrem Auftritt und in ihrer Rhetorik eine antibürgerliche Partei. Etwas Antibürgerliches brauchen wir nicht in unserem Land. (Beifall Freie Demokraten, CDU, SPD und NIS 90/DIE GRÜNEN – Klaus Gagel (AfD): nein, Herr Stirböck!) Wir brauchen mehr Gelassenheit, mehr Respekt und Bereitschaft zum Zuhören. Wir haben Ihnen zugehört. ne offene Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass auch unbequeme Meinungen aushält, auch Ihre Meinung. Aber den Apologeten des Hasses müssen wir weiter schieden entgegentreten. – Herzlichen Dank. (Beifall Freie Demokraten, CDU, SPD und NIS 90/DIE GRÜNEN)
Martina Feldmayer
Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Gronemann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf.
Vanessa Gronemann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten wirkt der Antrag der AfD fast wie eine Selbstverständlichkeit: „Für eine politische Auseinandersetzung ohne Gewalt“. Wer wollte da widersprechen? Selbstverständlich lehnen wir alle Gewalt ab, ob körperliche, psychische sprachliche. Jeder Angriff auf Politiker, egal welcher teizugehörigkeit, jeder Angriff auf Bürger und jeder griff auf Einsatzkräfte ist auf das Schärfste zu verurteilen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, und Freie Demokraten) Wir alle in diesem Haus, ob Regierung oder Opposition, tragen Verantwortung für den Schutz unserer Demokratie und für einen respektvollen Umgang miteinander. man aber genauer hinschaut, dann merkt man, der der AfD ist nicht so harmlos, wie er auf den ersten scheint; denn er kommt von einer Partei, die selbst Jahren ganz bewusst dazu beiträgt, dass der Ton in Gesellschaft rauer, aggressiver und hasserfüllter geworden ist. Er kommt von einer Partei, die die Auseinandersetzung mit politischen Gegnern nicht mit Argumenten sucht, und dern mit Abwertung, mit Provokation und mit Stimmungsmache. Die besten Beispiele haben wir gestern Abend und heute Morgen vom Kollegen Rohde gehört. gesagt, Ihre (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) einem Der Antrag kommt von einer Partei, die laut Auswertung auf von Wissenschaftlern der Universität Bielefeld zur Mittebejubelt, Studie in ihrer Anhängerschaft mit weitem Abstand die höchste Gewaltbereitschaft aufweist. fabuzur (Zuruf AfD: Was?) müsDer Antrag kommt von einer Partei, die mehr verurteilte Gewalttäter in ihren eigenen Reihen hat als alle anderen BÜND- demokratischen Parteien zusammen. (Sandra Weegels (AfD): Ach du liebe Zeit!) Ihren Deshalb sage ich klar: Wer über Gewalt in der politischen der Kultur sprechen will, muss auch über die Verantwortung dann der AfD sprechen. sonzutiefst (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Freie Demokraten) Meine Damen und Herren, Gewalt beginnt nicht erst, wenn BÜNDjemand die Faust hebt. Gewalt beginnt dort, wo Sprache Oh zur Waffe wird, wenn Menschen diffamiert, beleidigt oder pauschal herabgewürdigt werden. Das ist keine harmlose Meinungsäußerung, sondern das ist verbale Gewalt. Diese mehr ebnet oft den Weg für reale Gewalt. Eisie Genau das sehen wir in unserem Land seit Jahren. Immer dort, wo Hass gesät wird, wächst auch die Bereitschaft, entihn in Taten umzusetzen. Wenn Politiker bedroht werden, wenn Wahlkampfstände angegriffen werden, wenn Journalisten eingeschüchtert werden, dann ist das die Folge einer BÜNDKultur der Verrohung, die von Worten ausgeht. An die Kollegen der AfD: Ihre Partei trägt zu dieser Verrohung bei, Tag für Tag, Rede für Rede, Post für Post, Tweet für Tweet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt von CDU, SPD und Freie Demokraten) Wenn Sie von System- oder Altparteien sprechen, wenn Sie Menschen als Volksverräter bezeichnen, wenn Sie von Umvolkung oder Messermännern reden, dann machen Sie aus politischen Gegnern Feindbilder. Dann entmenschliHerren, chen Sie sie. Das ist genau der Punkt, an dem die Gewalt Blick beginnt. jede (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Freie Demokraten) oder Par- Ich sage das nicht, um irgendjemanden moralisch abzuAn- strafen, sondern weil es um etwas Grundsätzliches geht. Demokratie lebt vom Streit, auch vom leidenschaftlichen Streit und vom harten Streit, aber es geht um den besten SPD Weg. Demokratie stirbt, wenn dieser Streit nicht mehr auf Argumenten, sondern auf Abwertungen basiert. Wir wollen eine politische Kultur – ich denke, das gilt für alle Demokraten in diesem Haus –, in der Menschen einander zuhöWenn ren, in der man sich widerspricht, ohne sich zu verachten, in der Vielfalt kein Feindbild, sondern Reichtum ist. Antrag Blick (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) seit unserer Deshalb lassen wir uns von Ihnen, meine Damen und Herren von der AfD, nicht belehren, was Gewaltfreiheit bedeutet; denn Gewaltfreiheit ist für uns kein taktisches son- Schlagwort, sondern ein Grundrecht, ein Grundwert in der Sprache, im Handeln und in der politischen Praxis. Darum ist Ihr Antrag, offen gesagt, eine Farce. Sie fordern eine gewaltfreie Auseinandersetzung, aber gleichzeitig heizen Sie mit Ihrer Rhetorik die Stimmung gegen Minderheiten, gegen Geflüchtete und gegen Andersdenkende an. Sie geben sich hier als Verteidigerin des friedlichen Diskurses und sind gleichzeitig diejenigen, die den Diskurs zerstören wollen. Das ist kein Zufall, sondern das ist Teil Ihres politischen Kalküls. Sie wollen die Gesellschaft spalten. Sie wollen die Grenzen des Sagbaren verschieben. Sie wollen Angst schüren und nennen das dann Meinungsfreiheit. Meine Damen und Herren, Freiheit ohne Verantwortung ist aber Willkür. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man ohne Konsequenzen andere herabwürdigen darf. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen keinen symbolischen Beschluss, der das Offensichtliche festhält, sondern eine echte Rückbesinnung auf eine demokratische Debattenkultur. Wir brauchen Räume, in denen sich Menschen sicher fühlen, ihre Meinung zu sagen, ohne Angst vor Bedrohung, Beleidigung oder Shitstorms zu haben. Wir brauchen Bildung, Medienkompetenz und eine klare Haltung gegen Hass und Desinformation. Wir brauchen eine Polizei, die Hasskriminalität konsequent verfolgen kann, und eine Justiz, die die Opfer stärkt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Wiebke Knell (Freie Demokraten)) Außerdem brauchen wir Parteien, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind, die wissen, dass jedes Wort Wirkung hat und dass Worte entweder Brücken bauen oder Gräben vertiefen, dass Sprache Wirklichkeit schafft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb werden wir diesem Antrag selbstverständlich nicht zustimmen, aber nicht deshalb, weil wir Gewalt nicht ablehnen würden, sondern weil wir keine symbolische Scheinheiligkeit unterstützen. Dem Antrag der Freien Demokraten sowie dem Antrag von CDU und SPD werden wir zustimmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten und vereinzelt SPD) Wenn Sie es ernst meinen mit der Gewaltfreiheit, dann fangen Sie bei sich selbst an. Dann beenden Sie Ihre Strategie der Spaltung. Distanzieren Sie sich ganz klar und glaubwürdig vom Rechtsextremismus. Wir, die demokratischen Fraktionen in diesem Haus, stehen für eine Auseinandersetzung mit harten Argumenten, aber mit Respekt. Wir stehen für eine Politik, die zuhört, die erklärt, die einbindet. Wir stehen für eine Gesellschaft, in der Menschen nicht aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer Sexualität oder ihrer Meinung angegriffen werden. Das ist die wahre Bedeutung von politischer Gewaltfreiheit, von einem echten demokratischen Diskurs. Es geht nicht um die Abwesenheit von Schlägen, sondern um die Präsenz von Würde. Diese ist – so viel kann ich versprechen: sie bleibt – unantastbar. In diesem Sinne lassen Sie uns streiten, laut, klar und leidenschaftlich, aber immer auf dem Boden unserer gemeinsamen demokratischen Werte. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten, vereinzelt CDU und SPD)
Martina Feldmayer
Zu einer Kurzintervention hat sich der Abgeordnete Richter, AfD-Fraktion, gemeldet. (Zuruf: Ei, ei, ei!)
Volker Richter AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wir eben gehört haben, kann man relativ einfach einordnen. Ich beginne damit, dass Sie etwas von mir – oder von uns – gefordert haben, was ich sehr gerne tue: Ich distanziere mich von jeglichem Rechtsextremismus. (Beifall AfD) Ich distanziere mich von jeglicher Form der Gewalt. Dies gilt für alle Kollegen, die hier sitzen, und für alle Kollegen innerhalb unserer Partei. Ich glaube, das kann ich offen so sagen. (Zurufe CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Es wäre sehr nett, wenn Sie das, was ich sage, ernst nehmen würden. Sie fordern etwas, und wir tun es. Aber dann nehmen Sie es doch endlich einmal zur Kenntnis. (Beifall AfD – Zurufe SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nehmen Sie es ernst, anstatt etwas zu fordern und es dann, wenn wir es tun, der Lächerlichkeit preiszugeben. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben gesagt, wir seien eine gewaltbereite Partei. Dann sollten Sie vielleicht auch einmal ausführen, wo wir Gewalt ausüben. Ich kann Ihnen sagen, wer an wem Gewalt ausübt – wir haben es eben schon erwähnt –: Bei mir wurden zwei Anschläge auf mein Zuhause verübt. Die kamen nicht von Rechtsextremisten, sondern von Linksextremisten. Wenn Sie über die Verwendung von Worten sprechen: Wer instrumentalisiert Millionen Opfer der Nationalsozialisten? Das tun alleine Sie, und zwar für Ihre politische Agenda. (Beifall AfD – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daraus entstehen in der Folge Taten, weil es Menschen gibt, die dann glauben, dass wir morgen ein weiteres Reich ausrufen und die Macht ergreifen. Das Wort „Machtergreifung“ höre ich jedes Mal, wenn ich mit Schülern diskutiere. Immer wird die Vergangenheit mit uns in Verbindung gebracht. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stellen Sie sich vor, ich würde das Gleiche mit Ihnen machen und Sie ständig mit der DDR in Verbindung bringen. (Lebhafte Zurufe SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Stellen Sie sich vor, ich würde das die ganze Zeit mit Ihnen machen. (Beifall AfD) Ich sage Ihnen ganz deutlich: Die Gewalt, die wir in diesem Land erfahren – wir werden es Ende November in Gießen wieder erleben –, geht von anderen aus. Sie niemanden von uns erleben, der mit Gewalt versucht, Parteitage zu verhindern. (Beifall AfD – Zurufe SPD und BÜNDNIS GRÜNEN) Ich sehe aber die GRÜNEN zusammen mit der Antifa schieren, und ich sehe die SPD zusammen mit der marschieren.
Martina Feldmayer
Herr Richter, kommen Sie bitte zum Ende.
Volker Richter AfD
Distanzieren Sie sich von der Antifa, wie ich mich von Gewalt distanziert habe. Distanzieren Sie sich hier heute von der linksextremistischen Gewalt in Deutschland. – Danke. (Beifall AfD)
Martina Feldmayer
Zu einer Antwort auf die Kurzintervention erteile ich Abgeordneten Gronemann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.
Vanessa Gronemann GRÜNE
Frau Präsidentin! Herr Richter, zu einem demokratischen Diskurs gehört auch, dass man Worte, die hier gesagt den sind, nicht verdreht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zelt Freie Demokraten – Zuruf AfD: Das macht ständig!) Ich habe gesagt, dass es eine Auswertung der Mitte-Studie gibt, aus der hervorgeht, dass der Anteil gewaltbereiter Anhängerinnen und Anhänger in der AfD mit Abstand höchsten ist. (Sandra Weegels (AfD): Wie soll das ermittelt den sein?) Ich kann Ihnen auch gerne noch einmal sagen, um Zustimmungswerte es hier geht. 53 % der AfD-Anhängerschaft haben folgenden drei Aussagen zugestimmt – zumindest teilweise zugestimmt –: „Einige Politiker es verdient, wenn die Wut gegen sie auch schon in Gewalt umschlägt.“ – „Gewalt ist zur Erreichung scher Ziele moralisch gerechtfertigt.“ – „Wenn sich bei uns breitmachen, muss man ihnen unter Anwendung von Gewalt zeigen, wer Herr im Hause ist.“ – Das nis dieser Studie zeigt ganz eindeutig, dass Sie in Anhängerschaft ein Problem haben. (Robert Lambrou (AfD): Distanzieren Sie sich der Antifa!) Das haben Sie hier nicht adressiert, sondern Sie versucht, davon abzulenken. (Robert Lambrou (AfD): Die Antifa hat schon Hälfte der Mitglieder dieser Fraktion angegriffen!) werden Ganz ehrlich, ich habe hier mehrfach und an vielen Stellen Ihre gesagt – vielleicht sind Sie einmal kurz ruhig, Sie wollen wahrscheinlich hören, was ich auf das, was Herr Richter hier gesagt hat, zu antworten habe –: 90/DIE (Robert Lambrou (AfD): Ich möchte Ihre Distanzierung von gewaltbereiten Linksextremisten hören!) marEs gibt Menschen, die zu Recht vorhaben, gegen die NeuAntifa gründung Ihrer Jugendorganisation auf die Straße zu gehen und zu demonstrieren. Wir müssen vielleicht auch einmal darüber reden, warum die Neugründung Ihrer Jugendorganisation nötig ist – nämlich deswegen, weil Ihre damalige Jugendorganisation, die JA, als rechtsextremistisch eingestuft wurde. Dass Menschen dann deutlich machen, dass sie das in Gänze ablehnen und dass sie mit Rechtsextremisten nichts zu tun haben wollen, finde ich wichtig, und selbstverständlich unterstütze ich das. eben Ich sage aber ganz klar, und das habe ich auch vorhin und gemacht – wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie das mitbekommen –: Gewalt ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung. Vielleicht sagen Sie das auch einmal den Anhängerinnen und Anhängern Ihrer Partei. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten) der
Martina Feldmayer
Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Sack, SPDFraktion.
Sebastian Sack SPD
wor- Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht, Kritik zu üben, ist in Deutschland durch Artikel 5 des vereinGrundgesetzes besonders geschützt, und es ist ein essenziihr eller Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaats. Erst durch die Äußerung von Meinungen entsteht ein Diskurs, ein Austausch, der für unser Zusammenleben unerlässlich ist. am Wir hier im Landtag sowie Politikerinnen und Politiker von der Kommunalebene bis zur europäischen Ebene, Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen, auch der Geworwerkschaften – kurzum: jeder Mensch, egal welcher Herkunft, egal welcher Nationalität – haben in diesem Land das Recht und die Freiheit, ihre politische Meinung zu welche äußern. oder Wer eine politische Meinung hat und diese vertritt, der haben muss sich auch damit abfinden, dass diese Meinung nicht einmal von allen geteilt wird. Kritik, das haben wir eben schon politigehört, ist ein wichtiges Element unserer demokratischen andere Debatten – wie eben auch die Formulierung einer Position. So darf sich jeder und jede für unsere Demokratie engagieErgebren. Er oder sie darf sich versammeln und darf selbstverIhrer ständlich auch friedlich und gewaltfrei demonstrieren. Worte sind wichtig, und nur mit ihnen darf ein politischer von Diskurs geführt werden. Diese Kommunikation hat aber Grenzen. Diese Grenze ist dann erreicht, wenn Worte der Kritik in Beleidigung, in Diffamierung oder gar in Volkshaben verhetzung umschlagen. Ich habe es anlässlich des 09.11. schon gesagt: Am Anfang war das Wort. – So steht es die in der Bibel, und das macht deutlich, dass die Macht des Wortes Gottes sehr klar ist. Das muss uns heute ein Fingerzeig sein, wie wichtig, wie mächtig das Wort ist, auch bei uns Menschen. Auch wir erleben, wie wir allein mit Worten Wirklichkeiten schaffen – im Guten, aber auch im Schlechten. Wenn man diesen Halbsatz einmal vom biblischen Kontext gelöst betrachtet, dann kann und muss er eine bittere Mahnung sein; denn der Anfang aller Gewalt ist eben das Wort. Meine Damen und Herren, das gilt es deutlich zu machen. (Beifall SPD, CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Da braucht es auch keinen expliziten Aufruf zur Gewalt. Oft reichen schon Fake News, wie wir in unserem Antrag schreiben, diffamierende, beleidigende oder volksverhetzende Aussagen, um aus Worten Gewalttaten werden zu lassen. Es ist schon gesagt worden: Der Mord an Walter Lübcke ist ein erschütterndes und schreckliches Beispiel genau dafür und hat uns das vor Augen geführt. Deshalb muss auch in diesem Haus Konsens sein, dass wir nicht nur gewaltfreie Kommunikation fordern, sondern bei uns selbst anfangen, sie vorleben, im Plenum und darüber hinaus. Die gestrige Debatte und auch die eben geführte Debatte haben aber gezeigt, dass das bei dem einen oder anderen doch eher in Lippenbekenntnisse mündet. Dass auch Politikerinnen und Politiker immer wieder Opfer von Gewalt werden, die über das Verbale hinausgeht, sehen wir deutlich an der Kriminalstatistik. Im vergangenen Jahr – es ist schon gesagt worden – ist die Zahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger um 50 % gestiegen. Um es noch einmal klar zu sagen: Wir als Koalition, wir als Landtag verurteilen ganz klar jegliche Form der Gewalt – egal, gegen welche Partei – im demokratischen Wettstreit. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Um dieser Zahl an Gewalttaten entgegenzusteuern, handeln wir als Koalition, und natürlich sind sich die Landesregierung und wir im Landtag da einig. Wir begrüßen – das ist schon gesagt worden, auch vom Kollegen Schon – das Portal „Stark im Amt“. Wir haben zahlreiche Unterstützungsangebote und Formen der Prävention. Die hessische Polizei stellt sicher, dass alle Vorkommnisse im Zusammenhang mit Gewalt gegen Amts- und Mandatsträger bewertet werden und Gefahrenreduzierung betrieben wird. Die polizeiliche Konzeption zum Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern wurde im Rahmen dieses Systems bereits umgesetzt: Sicherheitsinitiative KOMPASS, Maßnahmen der Prävention, Programme zum Thema Extremismus, usw. Dafür möchte ich an dieser Stelle im Namen unserer Koalition ganz herzlich Danke sagen – auch und gerade der hessischen Polizei, die damit nicht nur uns Politiker, sondern auch die Demokratie schützt. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Wir stehen in diesem Hause für den offenen und durchaus kontroversen Diskurs. Wir sprechen uns gegen Gewalt in jeglicher Form aus. Freie Meinungsäußerungen und Kritik müssen immer möglich sein. Aber: Uneingeschränkt hinter den Grundrechten und der Meinungsfreiheit zu stehen bedeutet auch, sich Beleidigungen, Hetze oder Diffamierungen entgegenzustellen. Diesen Punkt findet man im Antrag der AfD nicht. Es ist schon gesagt worden: Zwischen dem Anspruch dieses Antrags und der Realität im politischen Leben klafft eine große Lücke. Auch deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)
Martina Feldmayer
Für die Landesregierung spricht der Innenminister, Prof. Dr. Poseck. Bitte schön.
Prof. Dr. Roman Poseck
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Demokratie lebt vom friedlichen und respektvollen Diskurs. Dazu kann auch ein leidenschaftlicher Streit über den richtigen Weg gehören. Gewalt ist dagegen immer eine Grenzüberschreitung. In unserer Demokratie gibt es keinerlei Legitimation für Gewaltanwendung in der Auseinandersetzung. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Deshalb verurteilt die Landesregierung alle Gewaltanwendungen in der politischen Auseinandersetzung, egal, welche Motivation ihnen zugrunde liegt, egal, durch wen sie ausgeführt werden oder gegen wen sie sich richten. Ich will ein paar Beispiele für negative Höhepunkte in der politischen Auseinandersetzung nennen. Zu nennen ist der Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden. Zu nennen ist an dieser Stelle auch der Brandanschlag auf Fahrzeuge des AfD-Politikers Bernd Baumann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich dazu, auch in einem Interview, direkt, unmittelbar und unmissverständlich geäußert und auch diese Anschläge sehr klar verurteilt. Hier gilt: Der Zweck kann niemals die Mittel heiligen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Wir beobachten insgesamt eine gefährliche Entwicklung. Die politisch motivierte Kriminalität nimmt deutlich zu. Die Zahl der Übergriffe auf Amts- und Mandatsträger hat deutlich zugenommen, seit 2022 sogar um 150 %. Das ist ein Spiegelbild der Verrohung der Debatte an vielen Stellen. Vor allem die politischen Lager am extremen linken, aber auch am extremen rechten Rand stehen sich unversöhnlich gegenüber und überziehen sich zunehmend mit Gewaltanwendungen. Im Bundestagswahlkampf haben wir auch viele Angriffe auf Wahlplakate gesehen. Auch das ist ein Beispiel für diese negative Entwicklung. Von dieser Entwicklung sind alle Parteien – auch alle Parteien in diesem Landtag – betroffen. Deshalb ist es wichtig, dass wir gegen diese Entwicklung etwas unternehmen, und zwar gemeinsam. Das ist eine Aufgabe für unseren Rechtsstaat, der an dieser Stelle konsequent handeln muss. Auch die Strafverfolgung ist aufgerufen, klare Akzente zu setzen und jeglichen Übergriff deutlich zu bestrafen. Wir setzen in Hessen aber auch auf Prävention. Dabei setzt sich auch unsere Polizei intensiv für die Sicherheit ein, indem sie Gesprächspartner, auch für Mandatsträger, indem es ein Gefährdungslagenmanagement und viele tere Unterstützungsangebote gibt. Am Ende kommt es aber vor allem auf die Gesellschaft an, die aufgerufen ist, den friedlichen Diskurs zu und jede Form von Gewaltanwendung zu ächten. An ser Stelle – das muss man ebenfalls deutlich sagen kommt auch uns in diesem Hause eine Vorbildfunktion den Parlamentarierinnen und Parlamentariern und verständlich auch den Vertreterinnen und Vertretern Landesregierung. Auch ich will auf den möglichen Gründungsparteitag ner neuen Jugendorganisation der AfD Ende November in Gießen eingehen. Zu diesem Parteitag gibt es Gewaltaufrufe aus der linken Szene. Diese verurteile ich dieser Stelle auf das Schärfste. (Allgemeiner Beifall) Diese Gewaltaufrufe stehen in einem klaren Widerspruch zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. will auch von diesem Pult aus an alle Beteiligten ren, friedlich zu bleiben. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Rechtsstaat gilt umfassend, und das heißt, er selbstverständlich auch die AfD. Er schützt ihre Versammlungsfreiheit, und er schützt selbstverständlich auch körperliche Unversehrtheit ihrer Mitglieder. Unsere wird in Gießen mit einem Großaufgebot vertreten sein, alles zu unternehmen, damit die Versammlung stattfinden kann und Friedlichkeit gewahrt wird. Ich will mich schon jetzt bei allen Beamtinnen und ten ganz herzlich für ihren großen Einsatz bedanken. sind bereits umfangreiche Vorbereitungsarbeiten im und ich setze darauf, dass unsere Polizei, im Übrigen mit Unterstützung aus anderen Bundesländern, an Tag sehr wirksam im Sinne unseres Rechtsstaates im satz sein wird. (Allgemeiner Beifall) Ich will aber noch einmal auf das zurückkommen, wir heute Morgen erlebt haben: den Beitrag von Rohde, den ich jedenfalls als Tiefpunkt der Debattenkultur in diesem Landtag empfunden habe. Sie haben dabei grundlegenden Fehler gemacht. Sie machen einen wenn Sie Kritik an Ihrer Partei mit Gewaltanwendung einen Topf rühren. Es ist legitim, Sie politisch abzulehnen; es ist legitim, Sie zu kritisieren; es ist auch legitim – habe ich in der Tat gemacht –, Ihnen Gerichtsentscheidungen vorzuhalten, die sich mit Ihrer Partei auseinandersetzen und ihr, jedenfalls in Teilen, eine rechtsextreme nung unterstellen bzw. diese bei ihr annehmen. Es ist niemals legitim, Gewalt anzuwenden. Diesen schied müssen wir klarmachen. Deshalb lasse ich nicht zu, dass Sie mir unterstellen, ich würde Gewaltanwendungen gegen Ihre Partei provozieren. Das ist mehr als böswillige Unterstellung. Ich habe hier noch mal klargestellt: Ich lehne jede Form von Gewalt ab. verurteile jede Form von Gewalt. Der Rechtsstaat alles unternehmen, um auch Ihre Partei im Rahmen Rechte zu unterstützen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) ist, Es ist aber auch legitim, gegen Ihre Partei zu demonstriewei- ren. Auch andere haben Versammlungsrechte. Ich will aber mit dem klaren Appell schließen, dass bei diesen Demonstrationen eine ganz klare Abgrenzung zu gewaltbereiten Demonstranten und Kräften stattfindet. Es muss alles unstärken ternommen werden, sich nicht mit diesen gewaltbereiten dieKräften gemein zu machen; denn diese Kräfte stehen nicht – auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundzu: ordnung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. selbstder (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) eiVizepräsidentin Martina Feldmayer: massive an Wir haben eine weitere Wortmeldung der Abgeordneten Weegels, AfD-Fraktion. Sie haben drei Minuten Redezeit.
Sandra Weegels AfD
Ich Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! appellieIch habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich manche Dinge, die eben gesagt worden sind, nicht so stehen lassen kann. Herr Schon, ich sage eines noch einmal ganz deutlich – das habe ich auch in meiner Rede gesagt –: schützt Wir distanzieren uns von jeder Form der politischen Gewalt. Das habe ich am Anfang meiner Rede getan. die Es ist egal, welcher politischen Couleur diejenigen sind, Polizei von denen das kommt. Das haben wir am Anfang gesagt. um Dazu gehört der Rechtsextremismus genauso wie jede andere Form des Extremismus, zum Beispiel Spielarten des Linksextremismus, Islamismus oder Ähnliches. Das sage Beam- ich nur am Rande. Das haben wir klar zurückgewiesen. Es Wir stehen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Gange, Grundordnung und lehnen jede Form von Extremismus ab. auch diesem (Beifall AfD) EinSie haben Ihre Rede wunderbar begonnen. Da haben wir auch applaudiert. Nur haben Sie am Ende, ähnlich wie Herr Stirböck von der FDP, den Bogen zu unserem Parteitag in Neuhof gespannt. Wir haben uns dauernd gefragt, was auf welchem Parteitag wir waren; wir waren nämlich alle Herrn vor Ort. Wahlkampfreden bzw. Parteitagsreden sind bei jeder Partei, die in diesem Raum vertreten ist, immer emoeinen tionaler als sonst. Das ist doch völlig in Ordnung. Da auf Fehler, irgendwelche Zeitungsartikel zu verweisen, in denen ein in Journalist eine Einschätzung vornimmt: Gehen Sie doch einmal hin, und schauen Sie es sich an; da ist eine Gästedas bank, da können Sie sich informieren, wie wir uns wirklich verhalten und miteinander umgehen. Gesin- (Beifall AfD) Da gab es kein Gegröle, gar nichts. Das war ein Parteitag, Unterin dem es völlig gemäßigt zuging. Er ist wunderbar über auch die Bühne gegangen. Es gibt keinen Grund, daran irgendwie Anstoß zu nehmen. Das, was aus Ihnen spricht, ist eine einzig und allein die pure Verzweiflung aufgrund unserer ein- aktuellen Wahlprognosen. Ich wird (Beifall AfD – Lachen J. Michael Müller (LahnDill) (CDU)) ihrer Werte Kollegen von den GRÜNEN, wir haben auch Sie vorher gefragt, ob Sie diesen Antrag unterschreiben wollen. Das haben Sie abgelehnt. Ich vermisse heute auch einen Antrag von Ihnen; irgendwie ist keiner eingegangen – aber gut. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Gronemann, das war vorhin bezeichnend: Als es darum ging, dass Sie sich von der Antifa distanzieren sollen, haben Sie dagesessen und den Kopf geschüttelt. Das fand ich schon bezeichnend. (Beifall AfD – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann verweisen Sie auf eine Parteijugend von uns, die es einmal gab. Das sagen Sie als Mitglied einer Partei, die eine Jugendorganisation hat, deren frühere Chefin, Jette Nietzard, gesagt hat, dass man die AfD bei einer Regierungsbeteiligung vielleicht auch mit Waffen bekämpfen sollte. Wann haben die AfD oder ihre Jugendorganisation jemals Ähnliches geäußert? Ich kann mich nicht daran erinnern. (Beifall AfD – Zuruf Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Wenn Sie dann irgendwelche fadenscheinigen Studien anführen, die behaupten, die AfD sei die Partei mit den meisten Straftätern unter ihren Mitgliedern, frage ich: Wie kann man so etwas sagen? (Zurufe Vanessa Gronemann und Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Gleichen Sie etwa Ihre Mitgliederlisten mit dem polizeilichen Auskunftssystem ab, oder wie muss ich mir das vorstellen? Was ist das für eine hanebüchene Studie? (Fortgesetzte Zurufe Vanessa Gronemann und Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Martina Feldmayer
Frau Weegels, kommen Sie bitte zum Ende.
Sandra Weegels AfD
Danke, Frau Präsidentin. Ich komme zum Schluss. – Wie Sie hier versuchen, das Thema „Ächtung politischer Gewalt“ auf eine ganz andere Bühne zu verschieben, ist wirklich bezeichnend. – Vielen Dank. (Beifall AfD – Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Das ist bezeichnend für Sie!)
Martina Feldmayer
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit stimmen wir jetzt über die Anträge ab, und zwar zunächst über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, Tagesordnungspunkt 33. Ich frage: Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das ist die AfD-Fraktion. Ich frage nach Gegenstimmen. – Das ist der Rest des Hauses. Ich frage sicherheitshalber nach Enthaltungen. – Keine Enthaltungen. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt. Als Nächstes stimmen wir über den Dringlichen Entschließungsantrag der Freien Demokraten ab, Tagesordnungspunkt 69. Ich frage: Wer stimmt dem Dringlichen Entschließungsantrag zu? – Das ist die AfD-Fraktion, das ist die FDP-Fraktion, und das ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN. Gegenstimmen? – Das ist die CDU-Fraktion, und das ist die SPD-Fraktion. Ich frage sicherheitshalber nach Enthaltungen. – Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Dringliche Entschließungsantrag abgelehnt. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Da hätte man sich auch einmal enthalten können!) Dann stimmen wir über den Dringlichen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion ab, Tagesordnungspunkt 70. Ich frage nach Zustimmung. – Das ist die CDU-Fraktion, das ist die SPD-Fraktion, und das ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach Gegenstimmen. – Das ist die AfD-Fraktion. Ich frage nach Enthaltungen. – Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist dieser Dringliche Entschließungsantrag angenommen. Damit kommen zu Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der AfD Drittes Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes – Drucks. 21/2938 – Zur Einbringung hat sich der Fraktionsvorsitzende der AfD, Herr Lambrou, gemeldet. Bitte schön.
Robert Lambrou AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bisher beinhaltet das Landesaufnahmegesetz in Hessen keine Verpflichtung des Landes Hessen, Asylbewerber während der gesamten Dauer der Wohnsitzpflicht in einer landeseigenen Aufnahmeeinrichtung unterzubringen. Das führt dazu, dass Asylbewerber in Hessen früher aus der Erstaufnahmeeinrichtung in die Kommunen verteilt werden, als dies nötig wäre – und das, obwohl die Erstaufnahmeeinrichtung wegen zurückgegangener Asylbewerberzahlen nur zur Hälfte ausgelastet ist. Die Landesregierung begründet das bisher damit, dass die schnelle Verteilung in die Kommunen die Integration fördern würde. Unterdessen sind die hessischen Kommunen weiterhin stark belastet, weil sie die Folgeunterbringung und Betreuung organisieren müssen, was in der angespannten Wohnungssituation eine logistische und finanzielle Herausforderung darstellt. Wohnungssuche, Sprachkurse, Integrationskurse – all das müssen die Kommunen stemmen. Die Pauschalzahlungen des Landes sind selbst nach der Anpassung durch die Landesregierung nach wie vor unzureichend und entsprechen nicht den tatsächlichen Kosten der Kommunen. Die Unterbringung und Integration von Asylbewerbern gehört zu den Pflichtaufgaben der Kommunen, deren Kosten im Rahmen der ständig steigenden Sozialausgaben die Kommunen am meisten belasten. Bei der Verteilung der Gelder aus dem Sondervermögen sind für die Kommunen keine weiteren Mittel für die Bewältigung dieser Pflichtaufgaben vorgesehen. Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen in diesem Bereich bleibt weiterhin bestehen. Von Konnexität, also dem Prinzip „Wer anschafft, der bezahlt auch“, ist da nicht viel zu bemerken. Allmählich setzt sich aber auch bei unseren politischen Mitbewerbern die Erkenntnis durch, dass wir uns mit dieser Art Migrationspolitik überfordern. (Beifall AfD) Eine deutliche Mehrheit der Bürger versteht schon ge nicht mehr, warum die Regierung den Kommunen überhaupt Integrationsleistungen für Ausländer abverlangt, wenn diese in den wenigsten Fällen echtes Asyl sondern nur einen subsidiären Schutzstatus auf Zeit. bald der Schutzgrund entfällt – wie jetzt bei den Syrern müssen sie Deutschland verlassen, statt integriert zu den. (Beifall AfD) Laut Aussage der Sozialministerin und des Innenministers werden Asylbewerber ohne Bleibeperspektive nicht auf die Kommunen verteilt. Aber der Begriff „Bleibeperspektive“ beschreibt gar keinen juristisch definierten verhalt, meine Damen und Herren. Der Begriff perspektive“ kommt deshalb auch weder im Asylbewerberleistungsgesetz noch im Landesaufnahmegesetz vor. Wann genau hat ein Asylbewerber keine Bleibeperspektive? Wenn die Anerkennungsquote bei seinem Herkunftsland unter 30 % oder unter 10 % oder unter 2 % oder sind nur Dublin-Fälle gemeint? Sie sehen, der „Bleibeperspektive“ lässt viel Spielraum, um Asylbewerber, die noch in der Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben könnten, aus politischen Gründen doch schon an Landkreise und Kommunen zuzuweisen. Das wollen wir mit vorliegenden Gesetzentwurf ändern, meine Damen Herren. (Beifall AfD) Wir wollen eine Selbstverpflichtung für das Land ins Landesaufnahmegesetz aufnehmen, die das Land verpflichtet, alle Asylbewerber, für die das bundesgesetzlich möglich ist, tatsächlich für die Frist von 24 in landeseigenen Aufnahmeeinrichtungen zu belassen. nach Ablauf dieser 24-monatigen Frist dürfen sie dann Landkreise und Kommunen zugewiesen werden. Eine zeitige Zuweisung ist dann ausgeschlossen. Familien Kindern – das möchte ich ganz klar sagen – wären, auch jetzt schon, von dieser verlängerten Wohnsitzpflicht ausgenommen. (Beifall AfD) Wenn Asylbewerber länger in landeseigenen Einrichtungen verbleiben müssen, werden die Kommunen logistisch bar entlastet, die Kosten würden länger beim Land ben, und dementsprechend würden die Kommunen finanziell entlastet. Das ist natürlich unangenehm für Landesfinanzminister und den Landeshaushalt, aber es re im Sinne des Konnexitätsprinzips ehrlicher, viel cher gegenüber den Kommunen und hätte unbestreitbare Vorteile für eine bessere Migrationspolitik. Die Aussicht, dauerhaft und gegebenenfalls bis zur Abschiebung, führung oder freiwilligen Ausreise in einer landeseigenen Aufnahmeeinrichtung wohnen zu müssen, wird den reiz, eine Reise nach Deutschland anzutreten, deutlich verringern. Unsere Gesetzesänderung würde außerdem ermöglichen, in den landeseigenen Einrichtungen nur noch Sachleistungen zu gewähren, was nach Asylbewerberleistungsgesetz auch möglich und sogar vorgesehen ist, meine Damen Herren. (Beifall AfD) Wenn ich mir das aus unserer Sicht geschickt herbeigeführte Chaos bei der Einführung der Bezahlkarten anschaue, langlaube ich nicht, dass Sie das mit den Bezahlkarten alles noch sinnvoll hinkriegen. Wenn Asylbewerber zwei Jahre lang in landeseigenen Einrichtungen wohnen müssten, wäerhalten, re für diesen Zeitraum auch die Zustellung von BescheiSoden in den Verwaltungs- und Gerichtsverfahren erheblich –, besser gewährleistet als nach der Zuweisung in private werWohnungen. Damit vereinfachen und beschleunigen sich auch die Asylverfahren in Hessen. Ganz generell würde es die Auffindbarkeit von Personen deutlich verbessern, vor allem für den Fall geplanter Rückführungen der sogenannten Dublin-Fälle. Ideal wäre es natürlich, wenn es endlich mehr auch in Hessen die im Koalitionsvertrag versprochenen Rückführungszentren gäbe. Sach- (Beifall AfD) „BleibeLeider verweist der Innenminister in seiner Antwort auf unsere Kleine Anfrage dazu mal wieder nur auf den Bund und die Europäische Union. Aus Sicht der Landesregierung sei es konsequent, so schreibt er, dass der Bund auch die Zuständigkeit für die Einrichtung und den Betrieb dieliegt, ser Rückführungseinrichtungen übernimmt. Darauf können Begriff wir lange warten, Herr Innenminister. Damit haben Sie sich ganz prima aus dem Wind gedreht. Es ist aus unserer Sicht aber nicht Ihre Aufgabe, sich hier aus dem Wind zu drehen, sondern Lösungen für Hessen zu organisieren und diesem mit Hessen voranzugehen. und Mit dem, was wir wollen, würden viele abgelehnte Asylbewerber direkt von der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung in eine landeseigene Einrichtung für Rückführung überstellt, ohne jemals in eine Kommune gelangt zu sein. Hessen Das wäre der richtige Weg, Herr Innenminister. dazu (Beifall AfD) Monaten An die Redner der nachfolgenden Fraktionen noch ein Erst an Hinweis: Falls Sie das, was ich hier gesagt habe, kritisieren – das ist Ihr gutes Recht –, lesen Sie aber vielleicht, bevor vorSie am Rednerpult etwas sagen, noch einmal den Koalitimit wie onsvertrag durch. Denn da steht weitgehend das drin, was wir in unserem Gesetzentwurf fordern. Wir warten aber seit zwei Jahren vergeblich darauf, dass das, was da auf Papier geschrieben steht, auch umgesetzt wird. Wir haben nämlich den Verdacht, das steht nur auf dem Papier und wird gar nicht umgesetzt. Das ist die Nagelprobe. Sie können zustimmen. spürverblei- (Beifall AfD) auch den wä- Vizepräsidentin Martina Feldmayer: ehrliAls Nächsten rufe ich den Abgeordneten Bocklet, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf.
RückMarcus Bocklet GRÜNE
AnFrau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir nämlich haben dieses Thema am 15. Mai bereits hier behandelt. Als ich die Debatte dazu nachgelesen habe, bin ich zu der Erkenntnis gekommen – lesen Sie es bitte nach –: Wir brauchen die Debatte nicht zu wiederholen; es hat sich wenig geändert. und Aus unserer Sicht als demokratische Oppositionspartei kann ich der Landesregierung nur attestieren: Sie tun das, was in Ihrer Macht stehend zu tun ist. Sie werden Menschen mit guter Bleibeperspektive den Kommunen zuweisen. Warum? Weil sie dann schnell integriert werden, weil sie dort Deutschkurse, Orientierungskurse bekommen und gut untergebracht sind. Menschen ohne eine gute Bleibeperspektive, die haben Sie klar benannt, werden Sie in den Erstaufnahmeeinrichtungen lassen. Zu der Frage, ob das so eine großartige Entlastung für die Kommunen ist, kann man verschiedene Meinungen haben. Ich darf Ihnen die folgenden vier Zahlen nennen. Albanien, Serbien, Marokko und Algerien gelten als sichere Herkunftsstaaten; Menschen aus diesen Staaten verbleiben deshalb in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Aus Albanien waren das drei Personen, aus Serbien acht, aus Marokko eine und aus Algerien sechs. Das ist in Hessen pro Landkreis statistisch eine Person. Ob das tatsächlich zu einer Überbelastung der Kommunen geführt hätte, mag man mit Fug und Recht bezweifeln. Ich finde die inhaltliche Beschlusslage in Ordnung. Deswegen sage ich: Es ist eine Schimäre, zu glauben, man entlastet damit die Kommunen. Da bläst man wirklich irgendeinen Elefanten auf, der eigentlich noch nicht einmal eine Maus ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern finden wir die Debatte sehr befremdlich – so viel zum Thema Sachlichkeit und Fachlichkeit. Ihnen geht es tatsächlich nicht um die Fachlichkeit und die Entlastung der Kommunen. Das habe ich gerade an den Zahlen aufgezeigt. Hätten Sie sich für eine Minute damit beschäftigt, wüssten Sie, dass wir pro Landkreis eine Person weniger dorthin schicken. Wenn Sie der Meinung sind, dass das wirklich hilft, wenn sie länger in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben, dann verschieben Sie das Problem wie eine Welle einfach nur auf sechs Monate später. Ob das irgendjemandem hilft, kann man mit Fug und Recht bezweifeln. Aber vielleicht kommen wir einfach noch auf einen interessanten Fakt. Die Europäische Union hat heute – das war den Nachrichten zu entnehmen – durch den Innenkommissar bekannt gegeben, dass Deutschland im Jahr 2026 keine Flüchtlinge mehr aus der EU aufnehmen muss. Das wird zu einer Entlastung führen. Warum führt das zu einer Entlastung? Weil es das ist, was wir GRÜNE schon lange gefordert haben: dass wir ein solidarisches Verteilsystem über die Europäische Union bekommen, in der über 500 Millionen Menschen leben, der es dann auch nicht wehtut, die wenigen Tausend, die zu uns kommen, gerecht zu verteilen. Dann fällt das den Staaten kaum zur Last. Das passiert jetzt und führt dazu, dass Deutschland im Jahre 2026 keine Flüchtlinge mehr aufnehmen muss. Ob Deutschland das machen wird, bleibt noch abzuwarten. Aber es muss keine mehr aufnehmen. Das führt zu einer Entlastung. Das führt dazu, dass man sagen muss: Gut, dass wir in der EU sind und keine Nationalisten sind, die gern aus der EU austreten wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Ohne eine EU hätten wir nicht die Möglichkeiten dazu. Aber das muss die AfD mit sich selbst austragen. (Zuruf Andreas Lichert (AfD)) Ihre so bürgerlich-konservativen Wählerinnen und Wähler möchte ich sehen, wie sie im Urlaub dauernd das Geld wechseln und immer an der Grenze kontrolliert werden wollen. Das glauben Sie doch selbst nicht. Aber Sie lehnen die EU ab, weil Sie aus ideologischen Gründen Nationalisten sind. So ist die Welt manchmal. Ich will deshalb zu der Frage kommen: Was geht eigentlich in Ihnen vor, wenn Sie sechs Monate später genau denselben Inhalt noch einmal einbringen? Was ist das eigentlich für eine Strategie? (Moritz Promny (Freie Demokraten): Ja!) Herr Kollege Promny wird mir recht geben. Es geht darum, dass Sie als Ein-Punkt-Partei auf den Migranten herumtrampeln. Das ist Ihre Politik. Das ist Ihr Geschäftsmodell. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten – Zurufe Andreas Lichert und Robert Lambrou (AfD)) Das ist Ihr Geschäftsmodell, dass Sie auf dem Rücken der Schwächsten, auf dem Rücken der Geflüchteten Politik machen, weil Sie da Stimmen generieren wollen, von ganz rechts und ganz weit rechts, und deshalb auch vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das ist Ihr Geschäftsmodell. Das bricht Ihnen zusammen, wenn tatsächlich die Zahlen der Flüchtlinge und der Unterbringungen abnehmen und die Entlastung bereits eingesetzt hat. Da merken Sie, dass Ihre Felle davonschwimmen. (Andreas Lichert (AfD): Das sieht man an den Umfragen!) Dann müssen Sie das alle vier Wochen zum Thema machen. Das ist ein erbärmliches Geschäftsmodell auf dem Rücken von Menschen. Das sollten Sie sich einmal in Ihr Stammbuch schreiben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Freie Demokraten) Dann faseln Sie hier etwas von Würde. Ihnen geht es nicht um die Sache. Dann erzählen Sie etwas, Herr Lichert, es gehe Ihnen um die Würde. Sie trampeln auf dem Rücken der Schwächsten herum. Ich finde so etwas erbärmlich. Aber wir können gern einmal darüber reden, wer eigentlich der Antragsteller ist. Die AfD wird seit Mai 2025 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistischer Fall eingestuft. Dazu kommen die Einstufungen in den Ländern. Bayern: Verdachtsfall; Brandenburg, Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen: gesichert rechtsextremistisch; auch in Hessen sind Sie ein Verdachtsfall. – Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, nur, damit Sie wissen, wer der Antragsteller ist, wes Geistes Kind diese Antragsteller sind. Es geht Ihnen in der Regel nicht um die Frage, wie wir die Kommunen entlasten sollen, sondern wie Sie möglichst viele Menschen mit Migrationshintergrund aus diesem Land rausekeln, anstatt dieses Land zusammenzuhalten und diese Menschen, die wir brauchen, zu integrieren. Ich finde, das ist eine widerliche Politik. Das lehnen wir entschieden ab. (Robert Lambrou (AfD): Das weise ich zurück!) – Ja, weisen Sie das zurück. Hören Sie auf mit Ihrer Politik auf dem Rücken der Schwächsten. Dann höre ich auch auf, so etwas zu sagen. Sie sollten sich eher schämen. – Danke schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD)
Dr. Daniela Sommer
Danke schön. – Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Kraft von der CDU. Bitte schön, Frau Kraft, Sie haben Wort.
Michelle Kraft CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen Herren! Kriege, politische Instabilität und wirtschaftliche Notlagen treiben Menschen weltweit zur Flucht. Auch in Deutschland haben das in den letzten Jahren Deshalb verfolgt unsere Bundesregierung eine klare Unser Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat sehr deutlich formuliert: Humanität und Ordnung den Zuzug nach Deutschland gleichermaßen zu und zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden auf Bundesebene zahlreiche Schritte eingeleitet: verstärkte Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen, die Aussetzung des miliennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, die schaffung der sogenannten Turboeinbürgerung nach Jahren, die Benennung weiterer sicherer Herkunftsstaaten und eine konsequente Abschiebung von Straftätern Gefährdern. (Beifall CDU und SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, genau diese Maßnahmen beseitigen falsche Anreize, verhindern Pull-Effekte, das hilft unseren Kommunen, genau das. (Beifall CDU und SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Hessen spürt diesen Kurswechsel. Es wurde schon gesagt: Die Zahl neu ankommenden Asylsuchenden in Hessen ist zurückgegangen, im ersten Halbjahr 2025 um rund 40 Das ist doch kein Zufall, sondern das ist das des konsequenten Handelns unserer Landes- und Bundesregierung. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Natürlich gibt es freie Plätze in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen. Das ist die Konsequenz aus diesem Handeln. Ich möchte ganz klar sagen: Diese freien Kapazitäten doch genau so gewollt. Diese Einrichtungen brauchen nen notwendigen Puffer, damit wir als Land reagieren nen und flexibel bleiben. Und, das muss ich auch einmal sagen, liebe Kollegen von der AfD: Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind für die Erstaufnahme ausgelegt, nicht für die Anschlussunterbringung. Das ist nicht Ziel dieser Einrichtungen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) In Hessen haben wir ein zweistufiges System – in Deutschland haben wir das –: zuerst die Aufnahme dem Asylgesetz in den Landesunterkünften, anschließend die Unterbringung und Integration in kommunaler wortung. Der Gesetzentwurf der AfD will dieses nierende System grundlegend ändern. Sie setzen Menschen über lange Zeiträume, bis zu zwei Jahre, den Landes-Erstaufnahmeeinrichtungen zu belassen. behaupten auch noch, das würde Verfahren beschleunigen und Kommunen entlasten. Wer aber die tatsächlichen menbedingungen kennt, der merkt relativ schnell: und organisatorisch überzeugt das überhaupt nicht. (Beifall CDU, SPD und Freie Demokraten – Robert
Lambrou AfD
Doch, doch!) Verfahren werden doch nicht durch längere Aufenthalte in das Landesunterkünften schneller, sondern durch klare Zuständigkeiten, auch durch digitale Abläufe und durch eine enge Abstimmung zwischen Bund, Land und Kommunen. Ihr Vorschlag, der Vorschlag der AfD-Fraktion, würde das und gesamte hessische Aufnahmesystem auf den Kopf stellen: Erstens. Das Land müsste künftig nicht nur für die Erstaufwir nahme, sondern auch für die langfristige Unterbringung gesehen. aufkommen, Linie. das (Robert Lambrou (AfD): Genau!) heißt, steuern und zwar von Personen, denen ein Aufenthaltstitel zu erteilen ist, für anerkannte Schutzberechtigte, für Menschen aus humanitären Aufnahmeprogrammen oder für Geflüchtete aus der Massenzustrom-Richtlinie. (Robert Lambrou (AfD): Ich habe die Ausnahmen Fagenannt!) Abdrei Zweitens. Das widerspricht unserem bewährten föderalen Prinzip, der gemeinsamen Verantwortung von Land und und Kommunen. Der Antrag ist da auch nicht richtig. (Robert Lambrou (AfD): Das ist ein Gesetzentwurf!) Natürlich ist das mit erheblichen Kosten und Mehraufwand verbunden, wenn wir aus einer Erstaufnahmeeinrichtung und eine Daueraufnahmeeinrichtung machen. (Beifall CDU und SPD) Drittens. Der Kollege hat es dankenswerterweise schon genau gesagt: Ihr Entwurf vermischt Menschen mit und ohne der Bleibeperspektive. deutlich (Robert Lambrou (AfD): Das ist ein nicht definierter %. Begriff! Das ist die Hintertür!) Ergebnis unserer Aber genau diese Unterscheidung ist wichtig. Menschen mit Aussicht auf Anerkennung müssen möglichst schnell die Chance auf Bildung, auf Sprache und auf Arbeit bekommen. Die brauchen diese reelle Chance, und das ist unsere Verantwortung. (Beifall CDU und SPD – Robert Lambrou (AfD): sind Der Begriff ist nicht definiert!) eikön- Menschen ohne Schutzgrund müssen wiederum zügig Entnoch scheidungen bekommen und müssen dann auch konsequent zurückgeführt werden. Das schafft Ordnung, das ist verantwortungsvolle Politik. das (Beifall CDU und SPD) Es bleibt zu sagen: Der Gesetzentwurf der AfD setzt an den falschen Stellschrauben an. Er verfehlt vollkommen die tatsächlichen Anforderungen an eine funktionierende ganz nach Asylsteuerung. Sie schaffen keine zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten, sondern neue Unklarheiten und Doppelstrukturen. Verantfunktio- (Robert Lambrou (AfD): Genau das Gegenteil!) darauf, in Unsere Linie, die Linie der CDU-geführten LandesregieSie rung ist klar: Humanität und Ordnung, Verlässlichkeit und Steuerung. Damit gestalten wir eine Asylpolitik, die auch Rah- funktioniert – für Hessen, für unsere Kommunen und auch Fachlich für die Menschen, vor allem für die Menschen, die wirklich Schutz brauchen. Der heute vorliegende Antrag der AfD (Robert Lambrou (AfD): Das ist ein Gesetzentwurf!) zeigt eines ganz deutlich: Sie sind überhaupt nicht Teil der Lösung. Sie schaffen immer nur neue Probleme: organisatorisch, finanziell und vor allem gesellschaftlich. – Danke. (Lebhafter Beifall CDU und SPD – Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank, Frau Kraft. – Ich darf Ihnen im Namen der Abgeordneten herzlich gratulieren. Das war Ihre erste Rede hier im Parlament. Herzlichen Glückwunsch. (Lebhafter allgemeiner Beifall) Für die SPD-Fraktion hat sich die Abgeordnete Gersberg zu Wort gemeldet. Bitte sehr.
Nadine Gersberg SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die schwarz-rote Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten zu entlasten, weniger Zuweisungen vorzunehmen und mit ihren Einrichtungen selbst Verantwortung zu übernehmen. Das ist richtig. Die Hessische Landesregierung hält sich auch an diese Vereinbarung und natürlich auch an Bundesgesetze wie das Asylbewerberleistungsgesetz. Ganz anders die AfD. Der vorgelegte Gesetzentwurf zeigt, dass sie entweder die Bundesgesetze nicht wirklich versteht oder sie bewusst missachtet, und das ist auch nicht das erste Mal. (Robert Lambrou (AfD): Das ist gesetzeskonform!) Die Vorschläge in Ihrem Gesetzentwurf sind nicht nur sozialpolitisch problematisch, sondern auch rechtlich fragwürdig. (Robert Lambrou (AfD): Nein!) Denn die Zuweisungen von Geflüchteten aus der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in die Kommunen stehen in direktem Zusammenhang mit dem Zugang von Asylsuchenden nach Hessen. Vor 2024 war es so, dass es aufgrund des Verlaufs internationaler Krisen zu sehr starken Schwankungen bei den Zugängen gekommen ist und damit auch zu großen Belastungen für die Kommunen. Da hat die schwarz-rote Landesregierung reagiert, hat Verantwortung übernommen und ist auf diese hohen Belastungen eingegangen. Seit Anfang 2024 haben wir ein erfolgreiches, stabiles und zuverlässiges Zuweisungssystem etabliert. Auch die LAGPauschalen für die Integration von Geflüchteten wurden deutlich erhöht. (Beifall SPD und CDU) Das werden wir auch in der Zukunft so weitermachen. Wir stehen für ein stabiles System mit niedrigem Zuweisungsumfang für die Kommunen und machen ein permanentes Monitoring des landesweiten Zugangs. Das gibt den Kommunen, Kreisen und Städten Planungssicherheit. Wichtig ist uns aber auch – das möchte ich betonen –, dass wir eine an Humanität orientierte Unterbringung gewährleisten. Da gibt uns das Asylgesetz ganz klare Vorgaben. Personen, die seit Anfang 2024 aus den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen in die Städte und Kreise zugewiesen wurden, haben in der Regel die gesetzlich maximale Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung erreicht. Diese ist in § 47 des Asylgesetzes festgehalten. Besonders Kinder und Familien sind nach spätestens sechs Monaten den Kommunen zuzuweisen, und das ist auch richtig so. Die Erlebnisse während der Flucht können vielfältige Folgen für die psychische Gesundheit, die Entwicklung und das soziale Verhalten der Kinder und Jugendlichen haben. Studien zeigen, dass bei mehr als der Hälfte der geflüchteten Kinder in Deutschland psychologische Belastungssymptome vorliegen. Diese Kinder brauchen ihre Familien. Sie brauchen Privatheit und den Schutz einer Wohnung, um sich wieder sicher zu fühlen und das Erlebte verarbeiten zu können. (Beifall SPD und CDU) Kolleginnen und Kollegen, die AfD bemängelt in ihrem Gesetzentwurf, dass die Erstaufnahmeeinrichtungen zum Teil nur zu 50 % ausgelastet sind. Aber die Zahl der zu uns gekommenen Geflüchteten ist in den letzten Monaten sehr stark zurückgegangen. (Unruhe – Glockenzeichen) Im ersten Halbjahr 2025 registrierte Hessen 4.141 Asylsuchende, was einem Rückgang von 40 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Es kommen also sehr viel weniger Menschen bei uns an, und das führt natürlich zu einer geringeren Auslastung der Einrichtungen des Landes, aber in der Folge auch zu weniger Zuweisungen in die Kommunen und Städte. Auch sie sind weniger belastet. Die letzten Jahre haben uns gezeigt, wie schnell Krisen in der Welt entstehen, wie schnell wieder mehr Geflüchtete zu uns kommen können. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen dauerhaft ausreichen. Wir müssen für den Notfall gewappnet sein, um Kommunen dann auch entlasten zu können und ihnen in weiteren Krisenfällen Zeit zu geben. Die schwarzrote Landesregierung ist dafür gewappnet. (Beifall SPD und CDU) Kolleginnen und Kollegen, die AfD schlägt vor, das Aufnahmesystem in Hessen vollständig zu verändern. Das Land wäre auch für die Folgeunterbringung der Geflüchteten zuständig. Das gilt für bereits anerkannte Personen oder Menschen, die im Rahmen von humanitären Aufnahmeprogrammen oder infolge der Massenzustrom-Richtlinie aufgenommen werden und ein Recht auf einen Aufenthaltstitel haben. Sie wollen also, dass das Land auch Gemeinschaftsunterkünfte betreibt. Als Sozialpolitikerin frage ich mich, wie die Integration dieser Menschen dann konkret gewährleistet werden soll. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das wollen sie ja nicht!) Bislang gelingt diese in den Kommunen und Kreisen wirklich großartig. Die Menschen vor Ort machen einen tollen Job, und wir fördern dies als Land mit verschiedenen Programmen, mit finanziellen Mitteln; denn die Verantwortlichen vor Ort wissen natürlich am besten, was benötigt wird. Aber im Grunde geht es der AfD natürlich auch darum, diese Menschen wirklich zu integrieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf der AfD sowohl rechtlich als auch praktisch und sozialpolitisch nicht tragbar ist. (Beifall SPD und Ines Claus (CDU)) Die bestehenden bundesgesetzlichen Vorgaben ignoriert und die großen Fortschritte der hessischen lingspolitik gefährdet. Als schwarz-rote Koalition wir unseren Kurs beibehalten. Wir stehen zu einer nen Flüchtlingspolitik und haben gleichzeitig die tung der Kommunen im Blick, und dabei wird es bleiben. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Freien Demokraten spricht nun der Abgeordnete Promny. Sie haben das Bitte schön. Moritz Promny (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Wir debattieren heute über einen Gesetzentwurf der und dieser Entwurf ist fehlerhaft, er ist überflüssig, und ist gefährlich – (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU SPD) fehlerhaft, weil er rechtlich nicht trägt, überflüssig, weil längst behobene Probleme beschreibt, und gefährlich, er Integration in unsere Gesellschaft blockiert. (Beifall Freie Demokraten, CDU, SPD und NIS 90/DIE GRÜNEN) Schon im Mai – der Kollege Bocklet hat es angesprochen – lag ein solcher Text vor, fast wortgleich. Damals er aus guten Gründen abgelehnt. Jetzt dieselbe – offenbar mangelt es der AfD nicht nur an Lösungen, sondern auch an neuen Ideen. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt SPD BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erstens. Wer Fakten ignoriert, kann nicht gestalten. 2024 werden den Kommunen in Hessen Personen mit ringer Bleibeperspektive nicht mehr zugewiesen. Sie bleiben in den Erstaufnahmeeinrichtungen, bis über Verfahren entschieden ist – rechtmäßig, effizient und ordnet. (Robert Lambrou (AfD): Das stimmt eben nicht!) Doch die AfD blendet diese Realität aus – wie auch –, (Robert Lambrou (AfD): Genau das ist eben der Fall!) weil sie vom Problem lebt und nicht von der Lösung. (Beifall Freie Demokraten, BÜNDNIS GRÜNEN und vereinzelt CDU) Zweitens. Kompetenzüberschreitung und Rechtsbruch. Entwurf zwingt Hessen dazu – entgegen dem Ermessen, das der Bund vorsieht –, Wohnsitzpflichten maximal nicht zuschöpfen. Das verletzt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Ermessen heißt Abwägen und nicht Zwang. Drittens. Zwei Jahre Sammelunterkunft, das ist Isolation statt Integration. Wer Menschen zwei Jahre lang von Gesellschaft, Bildung und Arbeit fernhält, verhindert Integration in diese Gesellschaft. Die Studien zeigen doch eindeutig, Integration beginnt am ersten Tag. Die EU-Aufnahmewerden richtlinie fordert genau das: nicht Absonderung, sondern Teilhabe. Flüchtwerden (Beifall Freie Demokraten, BÜNDNIS 90/DIE humaGRÜNEN und Tanja Hartdegen (SPD)) EntlasViertens. 6.000 neue Plätze sollen 0 Euro kosten. Meine Damen und Herren, das ist nicht Politik, das ist Augenwischerei. Personalkosten, Energie, Sozialarbeit – alles fehlt, und so täuscht man Öffentlichkeit und Steuerzahler, statt ehrlich zu haushalten. Fünftens. Europarecht und Menschenwürde. Die EU verlangt menschenwürdige Bedingungen und individuelle Wort. Prüfungen. Die AfD plant pauschale Einschränkungen. Das widerspricht dem Recht, dem europäischen Geist und der Menschenwürde. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Tanja Hartdegen (SPD)) Herren! AfD, Sechstens. Wie ist die Lage in Hessen? Die Zahl der Neuer ankömmlinge sinkt, Kommunen melden Stabilität. Es gibt also keinen sachlichen Grund für längere Aufenthalte in der Landeseinrichtung. und Siebtens. Unsere Vorschläge: Wir Freie Demokraten forer dern schnellere und fairere Asylverfahren, zügige Rückführung, sachgerechte Unterbringung, frühe Sprachfördeweil rung und verlässliche Finanzierung der Kommunen. Das ist funktionierende Migrationspolitik: klar, human und verBÜNDantwortungsvoll. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf der AfD ist rechtlich bedenklich. Er ist innenpolitisch kontrawurde produktiv und finanziell unseriös. Deswegen lehnen wir Vorlage ihn ab, weil Humanität und Rechtsstaatlichkeit keine Gegensätze sind, sondern zwei Seiten derselben Verantwortung. – Vielen Dank. und (Beifall Freie Demokraten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Seit geVizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: verihr Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Argebeit, Integration, Jugend und Soziales, Heike Hofmann, das Wort. Bitte sehr. Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Jusonst gend und Soziales: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei Mennicht schen, die zu uns kommen und Schutz suchen, gilt es, unserer humanitären Verpflichtung nachzukommen, geltendes Recht anzuwenden und diese Menschen nach rechtsstaatlichen Prinzipien und nach humanitären Gesichtspunkten bei 90/DIE uns unterzubringen und sie – wenn sie dauerhaft bei uns bleiben – vom ersten Tag an bestmöglich zu integrieren Der und alle Anstrengungen zu unternehmen. Das haben die meisten Redner in dieser Debatte schon zu Recht deutlich aus- gemacht. (Beifall SPD, vereinzelt CDU und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Diese Landesregierung hat auch bezüglich der Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung klare Positionen. Ich nenne das: klare Vorgaben, klare Ziele, klares Handeln. Deshalb braucht es diesen Gesetzentwurf nicht. Wir stehen mit unseren Regelungen für effektives Verwaltungshandeln, das gleichermaßen dem Schutz von Asylsuchenden Rechnung trägt. Wichtig ist, dass wir auf dem Boden des Rechtsstaats handeln, und hier ist das Asylgesetz in den Blick zu nehmen. Hier wird nämlich geregelt, dass bis zur Entscheidung über den Asylantrag und – im Falle einer Ablehnung – bis zur Ausreise, also längstens bis zu 18 Monate, in der Erstaufnahmeeinrichtung zu verbleiben ist. Ich sage Ihnen an der Stelle deutlich: Die Landesregierung schöpft diesen rechtlichen Rahmen entsprechend aus. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, es ist aber richtig, dass es von diesem Prinzip begründete Ausnahmen gibt. Dazu gehören Minderjährige und ihre Familien, die die Erstaufnahmeeinrichtung nach maximal sechs Monaten verlassen, oder besonders schutzbedürftige Personen, die aus Rücksicht auf ihre Bedürfnisse ebenfalls nicht dem maximalen Aufenthalt von 18 Monaten unterliegen. Das sind klare humanitäre Gesichtspunkte, denen wir in der tagtäglichen Praxis selbstverständlich Rechnung tragen, (Beifall CDU und SPD) da wir mit dieser Verwaltungspraxis – ich will es klar benennen – nicht nur den rechtsstaatlichen Anforderungen Genüge tragen, sondern weil es uns wichtig ist, bei allem, was wir hier in hoher Verantwortung tun, den Menschen in den Blick zu nehmen. Dabei haben wir die Schutzsuchenden mit ihren Belangen im Blick, aber selbstverständlich auch die Belange der Kommunen. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass es diese Landesregierung geschafft hat – das ist schon angesprochen worden –, dass wir seit dem Jahr 2024 nur noch diejenigen Personen den Kommunen zuweisen, die eine entsprechende Bleibeperspektive haben. Das haben wir nicht nur im Koalitionsvertrag niedergeschrieben, sondern das haben wir gleich zu Beginn der Wahlperiode umgesetzt. (Beifall CDU und SPD) Damit entlasten wir die Kommunen nennenswert. Uns ist bei der Zuweisungspraxis, die wir regeln, wichtig, dass die Kommunen im Rahmen des Möglichen Verlässlichkeit und Planbarkeit haben, aber auch, dass die Zuweisungszahlen – wenn möglich – auf niedrigem Niveau bleiben. Das ist uns wichtig. Wir sind bei dieser Fragestellung in einem guten und ständigen Austausch mit den Kommunen. Gleichermaßen ist es uns wichtig – das ist eben von dem einen oder anderen Redner schon angesprochen worden –, dass wir passgenau auf die weltpolitischen Ereignisse reagieren können, die uns auch dazu anhalten, im Hinblick auf die Aufnahme- und Registrierungsprozesse situationsbedingt schnell zu reagieren. Das machen wir mit unserem bewährten System, und das ist in der Tat Verantwortungsübernahme. (Beifall CDU und SPD) Dazu gehört auch, dass wir in den Erstaufnahmeeinrichtungen die Kapazitäten in dem notwendigen Umfang vorhalten, aber diese auch von dem aktuellen Zugangsgeschehen – vielleicht auch von den prognostizierten Zugängen – abhängig machen. Wir garantieren also einen gesunden Mix, der das notwendige Maß an Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen sicherstellt. Ich will unterstreichen, dass insbesondere die Integration eine gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Länder und der Kommunen ist. Insbesondere die Kommunen, in denen die Menschen leben und im besten Falle arbeiten, sind wichtige Player bei der Integration. Ich danke den Kommunen recht herzlich. Allen, unabhängig davon, ob sie über den Arbeitskreis Asyl kommen oder ob es andere Menschen sind, die diese wirkungsvolle und kraftvolle Aufgabe der Integration und der Hilfeleistung übernehmen, sage ich vielen herzlichen Dank für ihr tagtägliches Engagement. (Beifall SPD, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Im Hinblick auf die Integration ist es wichtig, dass die Menschen, die eine Bleibeperspektive haben, den Kommunen zugewiesen werden, damit sie dort schnellstmöglich die Sprache erlernen und arbeiten. Denn das sind die Schlüsselelemente für eine gelungene Integration, also dafür, dass sie schnellstmöglich in unsere Gesellschaft integriert werden. Deswegen ist der Weg, den wir beschreiten, der richtige. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Das, was die AfD mit ihrem Gesetzentwurf erreichen will, nämlich eine erzwungene lange Verpflichtung für einen bestimmten Wohnsitz, ist genau das Gegenteil davon. Das würde beharrlich die Integration erschweren oder sogar verhindern. Das wäre genau der falsche Weg. (Beifall SPD) Ich sage Ihnen deutlich: Wir setzen auf unser bewährtes System, das wir haben. Wir setzen auf Pragmatismus, Rechtsstaatlichkeit und eine gute Zusammenarbeit. Hinzu kommt, dass wir das Landesaufnahmegesetz, das im Jahr 2027 auslaufen wird, gerade evaluieren. Wir tun das gemeinsam im Gespräch mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen. Momentan gilt es, das zu evaluieren. Denn wir wollen ein Landesaufnahmegesetz haben, das den Kommunen bei dieser Aufgabe hilft und sie unterstützt. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD)
Dr. Daniela Sommer
Frau Ministerin, ich darf Sie an die Redezeit erinnern.
Heike Hofmann
Auch wegen der Evaluierung wäre es falsch, jetzt solche Schnellschüsse zu machen, die unausgegoren sind und den Menschen unseres Landes schaden würden. Wir agieren als Landesregierung verantwortungsvoll und bewusst im Sinne der Integration der Menschen, die hier in unserem Land bleiben können. Das ist verantwortungsvoll. Dafür steht die Hessische Landesregierung. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)
Dr. Daniela Sommer
Frau Staatsministerin, vielen Dank. – Für eine zweite de hat sich der Fraktionsvorsitzende der AfD, Herr ordneter Lambrou, zu Wort gemeldet.
Robert Lambrou AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen Herren! Ich habe einen Migrationshintergrund. Aber sage eines ganz klar: Wir als AfD vertreten die sen der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund Deutschland. Wie vertreten nicht die Interessen der schen, die nach Deutschland kommen wollen. (Beifall AfD) Bei den letzten fünf Rednern hatte ich den Eindruck, sie deren Interessen und nicht die der einheimischen völkerung vertreten. Ich habe Sie zum Ende meiner Rede darauf hingewiesen, dass wir mit dem Gesetzentwurf nichts anderes als im Koalitionsvertrag steht. Das hat leider nichts bracht. Deswegen lese ich die Passage jetzt einmal Das stammt aus dem Koalitionsvertrag zwischen und Rot in Hessen. Ich zitiere: „Gleichzeitig werden wir die Residenzpflicht regeln, sodass Ausländerinnen und Ausländer pflichtet werden, bis zur Entscheidung des amtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag und im Falle der Ablehnung Asylantrags als offensichtlich unbegründet oder unzulässig bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug Abschiebungsandrohung oder -anordnung in der ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung, längstens jedoch für 24 Monate, zu wohnen …“ (Zuruf AfD: Hört, hört!) Sehr geehrte Frau Kraft, Sie haben im Grunde genommen Ihre erste Rede dazu verwendet, zehn Minuten gegen Ideen und Überzeugungen der CDU-Fraktion zu sprechen. Das ist eindrucksvoll. (Beifall AfD) Frau Gersberg hat das allerdings auch gemacht. Denn handelt sich um den Koalitionsvertrag zwischen und Rot. Ich sage das jetzt ganz allgemein gesprochen. Frau nisterin Hofmann, die gesetzliche Wohnsitzpflicht von Monaten wird jetzt schon umgesetzt, das höre ich Ihnen immer wieder. Woher wollen Sie das eigentlich sen, wenn Sie die Fragen wie die in unserer Kleinen ge vom 16. Juli 2025 nicht beantworten können? (Beifall AfD) Ich möchte noch ein Beispiel nennen. Ich habe von die Aussage gehört: Schon jetzt verbleiben die Asylbewerber ohne Bleiberechtsperspektive in der Erstaufnahmeeinrichtung. – Das trifft nicht zu. Herr Bocklet hat da den entsprechenden Taschenspielertrick gemacht. Er sich auf ganz bestimmte Gruppierungen bezogen. Nein. Entschuldigung, wir gehen jetzt einmal das Beispiel Türkei durch. Ich nenne Zahlen auf eine Große Anfrage vom 18. Februar dieses Jahres: 2024 wurde der Zugang von 3.186 türkischen Staatsangehörigen in der Erstaufnahmeeinrichtung registriert. Die durchschnittliche AufentRunhaltsdauer hat gerade einmal – Obacht – 87 Tage betragen. AbgeDas sind weniger als drei Monate. Da ist es nichts mit den 24 Monaten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge benötigt durchschnittlich acht Monate, um über einen Asylantrag zu entscheiden. Dabei muss man berücksichtigen, dass Faund milien mit minderjährigen Kindern innerhalb von sechs ich Monaten den Kommunen zugewiesen werden. Interesin Abgelehnte Asylbewerber aus der Türkei müssten bis zur MenAusreise weiterhin in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben. Viele Asylbewerber klagen dagegen. Die Klage dauert im Durchschnitt 19 Monate. Fast 80 % der Asylanträge der Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit werden dass abgelehnt. BeSie nehmen die Realität nicht zur Kenntnis. Sie nehmen nicht einmal Ihren Koalitionsvertrag zur Kenntnis. Was sollen die Leute, die uns zuhören, eigentlich denken? fordern, (Beifall AfD) gevor. Sie haben Migrationswende gesagt und das in den KoalitiSchwarz onsvertrag geschrieben, um das herbeizuführen. Aber Sie meinen das überhaupt nicht so, sondern Sie sagen das nur unter dem Druck einer AfD bei 27 %. Dazu kann man besser nur sagen: Tun Sie es. Machen Sie einen eigenen Gesetzverentwurf. Sorgen Sie dafür, dass die Masseneinwanderung Bundesaufhört. Denn das will eine deutliche Mehrheit der Bevölüber kerung. des als (Beifall AfD) der für
Dr. Daniela Sommer
Kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede.
Robert Lambrou AfD
die Sie will ein Ende der Masseneinwanderung. (Beifall AfD)
Dr. Daniela Sommer
es Schwarz Weitere Wortmeldungen liegen uns jetzt nicht mehr vor. Deswegen überweisen wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung federführend dem Arbeits- und MiSozialpolitischen Ausschuss und, mitberatend, dem Innenausschuss. von wis- Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 8: AnfraErste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der AfD Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die BeIhnen züge der Mitglieder der Landesregierung – Drucks. 21/2959 – auch Die vereinbarte Redezeit beträgt 7:30 Minuten. Als Erster hat hat sich Herr Schleich für die Fraktion der AfD zu Wort gemeldet. Bitte sehr.
Pascal Schleich AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, Gerechtigkeit und Transparenz sind für das Vertrauen der Menschen in die Politik entscheidend. Genau darum geht es heute. Es geht darum, ob diejenigen, die in der Regierungsverantwortung sind, bereit sind, sich denselben Maßstäben zu stellen, die sie für andere festlegen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzte wissenschaftliche Beraterkreis hat vorgeschlagen, das Renteneintrittsalter künftig an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Es soll schrittweise bis zum Jahr 2060 auf 73 Jahre angehoben werden. Auch heute gilt für die meisten Beschäftigten, auch für unsere Landesbeamten, die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Jetzt kommt das, weswegen viele Bürger nur noch den Kopf schütteln. Ein Mitglied der Landesregierung kann heute bereits mit 55 Jahren mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand gehen. Das ist schlichtweg nicht mehr vermittelbar. (Beifall AfD) Wenn die arbeitende Bevölkerung immer länger arbeiten muss und wenn Rentenreformen verlangt werden, dann muss auch die politische Führung mit gutem Beispiel vorangehen. (Beifall AfD) Es kann nicht sein, dass man einerseits mehr Lebensarbeitszeit fordert und andererseits an den Regelungen festhält, die längst aus der Zeit gefallen sind. Der heute eingebrachte Gesetzentwurf verfolgt ein einfaches, aber wichtiges Ziel. Es geht um Gerechtigkeit und Transparenz auch für die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung. Er soll die bestehenden Regelungen mit den Maßstäben des öffentlichen Dienstes und mit dem Grundsatz einer sparsamen Haushaltsführung in Einklang bringen. Denn die Bürger haben ein feines Gespür dafür, wenn mit zweierlei Maß gemessen wird. (Beifall AfD) Erstens. Das Übergangsgeld. Bislang konnte ein ausgeschiedenes Mitglied der Regierung bis zu zwei Jahre lang Übergangsgeld beziehen. Künftig gilt: Für jedes volle Amtsjahr gibt es einen Monat Übergangsgeld, mindestens für drei Monate, höchstens für ein Jahr. Das ist fair, ausgewogen und finanziell vertretbar – sowohl gegenüber den Amtsinhabern als auch gegenüber den Steuerzahlern. (Beifall AfD) Zweitens. Das Ruhegehalt. Ein ehemaliges Regierungsmitglied soll künftig nur dann Ruhegehalt erhalten, wenn es mindestens fünf Jahre im Amt war. Gezahlt wird es, wie bei den Landesbeamten, erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Damit schaffen wir eine gerechtere, moderne und nachvollziehbare Regelung. Drittens. Für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit bleibt selbstverständlich eine soziale Absicherung in Form eines Mindestruhegehalts bestehen. Auch das ist Ausdruck von Verantwortung, nicht von Privileg. (Beifall AfD) Diese Änderungen sind nicht nur gerecht, sie sind auch vernünftig. Sie entlasten den Landeshaushalt, weil Übergangsgeld und Ruhegehalt künftig gezielter und sparsamer eingesetzt werden. Gleichzeitig bleibt die Attraktivität politischer Spitzenämter erhalten, aber ohne überzogene Sonderbedingungen. Damit zeigen wir, dass politische Verantwortung nicht an persönliche Vorteile gekoppelt ist und dass Sparsamkeit und Vorbildfunktion kein Widerspruch sein müssen. Die Menschen draußen im Land nehmen sehr genau wahr, wie wir hier über uns selbst entscheiden. Sie erwarten, dass diejenigen, die Gesetze beschließen, auch dieselben Maßstäbe für sich und die Regierungsmitglieder ansetzen. Genau das tun wir mit diesem Gesetz: Wir schaffen klare, faire und nachvollziehbare Regeln. Wir zeigen, dass Politik auch bereit ist, eigene Privilegien kritisch zu hinterfragen, und wir stärken damit das Vertrauen in die Institutionen unseres Landes. (Beifall AfD) Der Gesetzentwurf ist maßvoll, gerecht und transparent. Er steht für Verantwortung, Gleichbehandlung und Respekt gegenüber den Bürgern, die dieses Land tragen. Ich bin davon überzeugt: Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss glaubwürdig handeln und nicht nur reden. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Dr. Daniela Sommer
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Heitland von der CDU-Fraktion. Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Birgit Heitland CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf, der ein Thema aufgreift, das immer wieder mal diskutiert wird. Wir sind dankbar für die Gelegenheit, an dieser Stelle mit Vorurteilen und Narrativen aufzuräumen. (Beifall CDU und SPD) Sie von der AfD geben vor, eine verbesserte Akzeptanz in der Bevölkerung zu wollen, und fordern die Vorbildfunktion von Regierungsmitgliedern gegenüber allen Beschäftigten. (Dr. Frank Grobe (AfD): Ja! Ist doch gut, oder?) Sie kritisieren vor allem die Versorgungsansprüche der Mitglieder der Landesregierung – diese ist angelehnt an die Beamtenversorgung. Die Intention Ihres Gesetzentwurfs ist durchschaubar: Schaut man genauer hin, wird schnell klar, welche Motivation hinter Ihrem Entwurf steht, reiht er sich doch in eine ganze Reihe wiederkehrender Angriffe und Delegitimierungsversuche auf unsere demokratischen Institutionen und Grundwerte ein. (Vereinzelter Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zurufe AfD) Im föderal und demokratisch verfassten Staat nimmt die Landesregierung als exekutives Organ eine zentrale Stellung in unserer Grundordnung ein. Staatsministerinnen und Staatsminister leisten damit eine wichtige Aufgabe für unser Gemeinwesen und haben zu Recht eine herausgehobene Stellung. (Zurufe AfD) – Hören Sie doch einfach zu. (Beifall Ines Claus (CDU) und Lisa Gnadl (SPD)) Die Regelungen der Versorgungsansprüche resultieren der besonderen Rolle unserer Ministerinnen und Minister. Sie leiten eigenverantwortlich ihren Geschäftsbereich, tragen volle und große Verantwortung für ihr Ressort, (Robert Lambrou (AfD): Glauben Sie, dass das berufstätigen Bürgern nicht der Fall ist? – Zurufe AfD) die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Hauses nicht zuletzt auch für die Bürgerinnen und Bürger. nehmen Termine in ganz Hessen wahr, stehen für von Presse, Funk und Fernsehen, der Wirtschaft, aber der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. (Zuruf AfD: Dafür bekommen sie auch mehr Sie sind stets weit über die übliche Wochenarbeitszeit aus für die Belange unseres Hessens im Einsatz. Ein geltes Wochenende oder gar ein Urlaub, in dem man die Regierung unerreichbar ist, sind für die Regierungsmitglieder völlig undenkbar. (Robert Lambrou (AfD): Sie werden nicht dazu zwungen!) Teils geben sie für ihr politisches Amt erfolgreiche rieren auf, in die sie anschließend nicht ohne Weiteres rückkehren können. Aus diesem Grund ist es richtig, sie in Fragen von Übergangsgeld und Ruhegehältern besondere Stellung haben. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Die bestehenden gesetzlichen Regelungen hierzu sind kommen ausreichend und bedürfen keiner Anpassung. Schauen wir auf die Kriterien zum Übergangsgeld, deutlich, dass der Bund und auch andere Bundesländer beispielsweise Nordrhein-Westfalen identische Lösungen haben wie Hessen. Auch dort wird ein Übergangsgeld die gleiche Anzahl der Monate im Amt für mindestens sechs und maximal 24 Monate gezahlt. Diese Regelung insbesondere deshalb sinnvoll, weil Regierungsmitglieder unter Umständen nach Ausscheiden aus dem Amt umgehend in ihre vorherige Anstellung zurückkehren nen. Ausgeschiedene Regierungsmitglieder sind dazu pflichtet, Erwerbstätigkeiten oder sonstige Beschäftigungen innerhalb von 18 Monaten nach Ausscheiden aus Amt anzuzeigen, wenn sie mit der früheren Diensttätigkeit in Zusammenhang stehen. Eine Auszahlung des Übergangsgeldes in diesem menhang an die Voraussetzung einer mindestens gen Amtszeit zu koppeln und dieses dann nur für ein Jahr auszuzahlen, ist allein deshalb schon falsch. bereits erwähnt, leisten die Mitglieder der Landesregierung einen besonderen Dienst für uns alle, und sie sollten Sicherheit haben, nach Beendigung dieser Aufgabe gesicherten Übergang zu erhalten. (Beifall CDU, vereinzelt SPD, BÜNDNIS GRÜNEN und Freie Demokraten) Auch die bestehenden Regelungen zu Anspruchsvoraussetzungen, Staffelung und Dienstunfähigkeit aufgrund sundheitlicher Beschwerden beim Ruhegehalt finden oder ähnlich wie in Hessen auch im Bund und in Bundesländern Anwendung. (Robert Lambrou (AfD): Das macht es doch nicht besser!) Die Staffelung des Ruhegehaltes gestaltet sich oft unteraus schiedlich. Das hessische Modell mit einer Zahlung von 30,14 % nach beispielsweise fünf Amtsjahren ist im Versie gleich kein extremer Ausreißer. Lassen Sie mich zusammenfassen. Ihr Entwurf dient vielbei mehr dazu, Neid und Missgunst gegen demokratische InWeitere stitutionen zu schüren, (Lisa Gnadl (SPD): Genau so ist es! – Weitere Zuruund fe) Sie Fragen und entspricht nicht den von Ihnen genannten Punkten. auch Wie der Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt, hat Hessen mit dem bestehenden Gesetz eine Regelung, welche die herausgehobene Stellung der Ministerinnen und Geld!) Minister ausreichend würdigt, mit den Grundsätzen der hin- Sparsamkeit im Einklang steht und ähnlich ausgewogene gere- Regelungen liefert wie andere auch. Eine Änderung des für Gesetzes ist somit nur mit bürokratischem Aufwand verbunden und nicht sinnvoll. (Widerspruch Dr. Frank Grobe (AfD)) geEs zeigt sich abschließend: Sie versuchen Zwietracht zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und staatlichen InstiKartutionen zu säen und die Menschen gegeneinander auszuzu- spielen. dass (Dr. Frank Grobe (AfD): Die Bürger zahlen doch die eine Minister! – Weitere Zurufe) Das ist nämlich nach der Migration Ihr zweites Geschäftsmodell: „Die da oben und ihr da unten“. voll- (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Robert Lambrou (AfD): Sind wir eine Ein-Themen-Partei, oder wird eine Zwei-Themen-Partei? Sie müssen sich schon wie entscheiden! – Weitere Zurufe AfD) – Ja, so ist das. Das ist keine seriöse Politik. – Ich möchfür te nicht wissen, wie viele TikTok-Sequenzen wir morgen ist darüber wieder werden sehen können – aus dem Kontext gerissen, sodass die Menschen aufgestachelt werden. Das ist Ihr Geschäftsmodell. nicht kön- (Beifall CDU, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/ verDIE GRÜNEN) dem Vielleicht noch eines zum Abschluss. Die hessische CDU ist seit 26 Jahren in Regierungsverantwortung, (Dr. Frank Grobe (AfD): Leider!) Zusamauf uns trifft diese Regelung gar nicht zu. Wir werden Iheinjähriren Gesetzentwurf entsprechend ablehnen. – Vielen Dank. maximal Wie (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Zurufe AfD) die einen
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank, Frau Heitland. – Für eine Kurzintervention 90/DIE hat sich der Abgeordnete Schleich von der AfD zu Wort gemeldet. gePascal Schleich (AfD): so anderen Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir stellen also fest: Wenn die AfD fordert, dass Regierungsmitglieder ähnlich behandelt werden wie alle übrigen Bürger, dann ist das eine Delegitimierung des Staates. – Das ist unglaublich. (Beifall AfD) Wie kann man nur so etwas sagen? Das ist einfach lächerlich. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das ist einfach die Unwahrheit!) Meine Damen und Herren, ich will noch etwas sagen. Sie haben eben zwei Bundesländer aufgezählt. NordrheinWestfalen war es, glaube ich; das andere habe ich jetzt nicht ganz mitbekommen. Aber schauen Sie mal nach Bayern, da ist das genau so geregelt, wie wir von der AfD das wollen. (Lena Arnoldt (CDU): Wir sind aber nicht in Bayern! – Gegenruf Andreas Lichert (AfD): Leider!) Da bekommen nämlich auch die Regierungsmitglieder erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ihr Ruhegehalt. Das ist doch gar nicht schlimm. (Lena Arnoldt (CDU): Gehen Sie doch nach Bayern!) – Ich brauche nicht nach Bayern zu gehen. Ich liebe Hessen, ich bin gerne hier, ich bin gebürtiger Vogelsberger, das ist wunderschön, da brauche ich nicht nach Bayern zu gehen. (Vereinzelter Beifall AfD – Unruhe – Glockenzeichen) Meine Damen und Herren, es wäre schön, wenn Sie uns einfach mal zuhören und nicht immer interpretieren würden. (Lena Arnoldt (CDU): Dann legen Sie doch einmal eine neue Platte auf! Erzählen Sie doch einmal etwas Neues!) Schauen Sie doch mal in unseren Gesetzentwurf, hören Sie uns zu, wenn wir hier etwas sagen. Interpretieren Sie nicht irgendetwas hinein, was vollkommen falsch ist. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu; denn er ist fair, gerecht und maßvoll. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Dr. Daniela Sommer
Frau Heitland, Sie haben nun die Möglichkeit zur Erwiderung, wenn Sie möchten. (Birgit Heitland (CDU): Es ist alles gesagt!) Dann rufe ich den nächsten Redner auf. Für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN erteile ich dem Abgeordneten Frömmrich das Wort.
Jürgen Frömmrich GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Gesetzentwurf gelesen habe, habe ich mir fast gedacht, wie das ausgeht. Aber vielleicht zur Einordnung, Herr Kollege: Die Kolleginnen und Kollegen hier im Haus haben schon zugehört, (Jochen K. Roos (AfD): Anscheinend nicht!) und die haben auch sehr gut mitbekommen, was die Intention Ihres Gesetzentwurfs ist. Die Intention dieses Entwurfs ist eine Debatte: „Die da oben, ihr da unten“, und ist eine Debatte, die diese Gesellschaft in zwei Lager spalten soll, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD – Zuruf Andreas Lichert (AfD)) ohne die Grundzüge der Alimentierung von Mitgliedern der Landesregierung eigentlich begriffen zu haben. Das will ich hier mal so ganz keck sagen. Es gibt in Ihrem Entwurf zwei Punkte, die Sie regeln wollen – einmal das Übergangsgeld und einmal die Versorgungsbezüge. So weit, so normal, liebe Kolleginnen und Kollegen. Natürlich kann man über diese Regelungen reden, aber es kommt – das haben wir gerade gemerkt – immer wieder darauf an, mit welcher Intention man über solche Regelungen diskutiert. Die Intention der AfD ist nach meiner Auffassung eine ganz bestimmte. Wenn man kein anderes Thema hat, mit dem man Populismus betreiben kann, mit dem man die Leute auf die Palme bringen kann, dann bietet sich immer das Thema Politikerbezahlung oder Politikbetriebbezahlung an. Das Beispiel haben wir gerade von Ihnen vorexerziert bekommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt Freie Demokraten – Dr. Frank Grobe (AfD): Darüber muss man doch auch reden dürfen!) Es geht Ihnen in der Sache nicht darum, ein existierendes Problem zu lösen, sondern darum, Politikerinnen und Politiker als raffgierig, überbezahlt darzustellen und damit natürlich auch die demokratischen Institutionen, die sie repräsentieren, zu delegitimieren. (Dr. Frank Grobe (AfD): Das haben wir gar nicht gemacht!) Die Kollegin Heitland hat das gerade, finde ich, eindrucksvoll erklärt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt Freie Demokraten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erzählung, die Sie hier vorhaben, ist doch ganz klar: Die da oben, wir da unten. (Robert Lambrou (AfD): Wieso? Wir könnten doch auch einmal in die Regierung kommen! Das werden Sie noch erleben!) Wenn man einen Beleg dafür braucht, muss man nur – – Herr Kollege Lambrou, vielleicht halten Sie einfach mal – kurz inne. (Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) – Ich habe es noch geschafft. – Vielleicht halten Sie kurz inne und lesen mal den ersten Satz in der Problembeschreibung. Das ist eigentlich schon ein Indiz dafür, in welche Richtung es gehen soll. Da schreiben Sie: „… die Wiedergewinnung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts“ im Zusammenhang mit der Bezahlung von Ministerinnen und Ministern, die hier auf der Regierungsbank sitzen. Herr Lambrou, das ist geradezu lächerlich. In welchem Hirn das entstanden ist, wage ich nicht nachzuvollziehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, einzelt SPD und Freie Demokraten) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Einordnung: Wir haben es bei den Mitgliedern der Landesregierung eben nicht mit normalen Beschäftigten zu tun. Wir es eben nicht mit normalen Angestellten zu tun. Wir ben es auch nicht mit Laufbahnbeamtinnen und -beamten zu tun. Minister oder Ministerpräsidenten sind hohe höchste Repräsentanten unseres Staates. Wir haben es nicht mit normalen Ausbildungsberufen, mit Berufen Studium oder Beamtenlaufbahn zu tun. Wir haben es mit einem Amt auf Zeit zu tun. Manchmal kommt das einem eher ein bisschen zu lang vor, aber Das ist Einschätzungssache. (Vereinzelte Heiterkeit) Aber dieses Amt wird nicht sozusagen erlernt, das folgt nach Wahlen. Da gibt es Regierungskoalitionen, die sich bilden. Da gibt es dann Ernennungen durch Ministerpräsidenten, also gerade nicht das, mit dem Sie hier vergleichen, nämlich mit normalen Angestellten normalen Beamten. Deswegen passt der Vergleich Kolleginnen und Kollegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU Stephan Grüger (SPD)) Deshalb ist die Fragestellung, wie wir Personen alimentieren und versorgen, die sich in herausragenden Ämtern diesen Staat befinden, eine sehr komplexe Fragestellung. Bei der Beurteilung der Leistung der einzelnen Träger ses Amtes kann man unterschiedlicher Auffassung aber ich glaube, wir sind uns darin einig, dass sie Land, unseren Staat in einer herausragenden Position präsentieren und dass sie dafür auch eine vernünftige mentierung bekommen sollten. Ich glaube, da kann sich in diesem Hause – zumindest unter den Demokraten nur einig sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU vereinzelt Freie Demokraten – Zuruf Dr. Frank be (AfD)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wo stehen wir denn Bundesvergleich? Wir haben es gerade schon gehört, Kollegin Heitland hat es erwähnt. Wir bewegen uns Übergangsgeld im Geleitzug der Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen, Saarland, NordrheinWestfalen. Bei der Versorgung haben wir in den ländern ein höchst unterschiedliches Bild. Da sind wir Hessen sehr großzügig; das kann man durchaus so sagen. Einen prozentualen Anspruch nach zwei Jahren gibt aber auch in Thüringen, in Sachsen, in Sachsen-Anhalt in Brandenburg. Beim Eintritt des Versorgungsanspruchs sind wir mit Nordrhein-Westfalen relativ weit oben auf Skala, wobei der Unterschied bei den Prozentanteilen ausdifferenziert ist. Meine Damen und Herren, deswegen bietet sich bei solch einer Debatte eben an, dass wir dem Teppich bleiben und dass wir das anständig und messen diskutieren. Wir sind es den Menschen im schuldig, glaube ich, in dieser Frage angemessen zu tieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Lambrou AfD
Dann machen Sie aber bitte keine Unterstellungen in unsere Richtung!) ver- – Ich will auf Sie eingehen. Herr Lambrou, Sie kommen gleich noch. Ich habe für Sie noch ein Schmankerl aufgehoben. (Vereinzelte Heiterkeit – Robert Lambrou (AfD): Ich haben freue mich!) haDer letzte Versuch von Ihnen, Politikerbezüge hier zum Thema zu machen, war der vom Kollegen Grobe, der daund mals bei der Diätenerhöhung gesagt hat, die Erhöhung sei eben unverhältnismäßig. Dabei haben wir in Hessen eine der nach transparentesten Regelungen überhaupt in der Bundesrepublik. okay. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten – Zurufe AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben gesagt: Den Mitgliedern des Landtags geht es nur um den eigenen sondern Geldbeutel. – Ich will hier nur einmal feststellen: Ich habe nicht gehört, dass Sie irgendetwas von dem, was Sie als den Mitglieder dieses Landtags mehr bekommen haben, an die das Staatskasse zurücküberwiesen haben. Herr Kollege Grobe, oder Sie haben das natürlich selbst sehr gerne eingesteckt. nicht, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, vereinzelt SPD und Freie Demokraten – Robert Lamund brou (AfD): Das wissen Sie doch nicht!) Herr Kollege Grobe, im Bundestag – das will ich hier doch einmal sehr deutlich hinterlegen –: Ihr Geschäftsführer für Baumann erklärte seinerzeit bei der Anpassung der Diät, es werde bedenkenlos in öffentliche Mittel gegriffen. diesein, Die gleiche AfD ist es aber, die ihren beiden Fraktionsvorunser sitzenden eine sehr üppige Amtszulage in Höhe von 12.000 reEuro im Monat zahlt. Ali- (Zurufe: Was?) man – 12.000 Euro im Monat, liebe Kolleginnen und Kollegen, und Sie stellen sich hierhin und erzählen allen etwas von und Angemessenheit. Gro- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Freie Demokraten – Zuruf Robert Lambrou im (AfD)) die beim
Dr. Daniela Sommer
Bayern, Herr Frömmrich, Sie müssen bitte zum Schluss kommen. Bundesin
Jürgen Frömmrich GRÜNE
es Ich komme sofort zum Schluss, Frau Präsidentin. – Diese und 12.000 Euro kommen zusätzlich obendrauf zu 12.000 Euro Diät, zu 5.300 Euro Aufwandspauschale. Diese beiden der Vorsitzenden bekommen im Monat 30.000 Euro vom Staat sehr überwiesen. Und Sie stellen sich hierhin und erzählen allen etwas von Angemessenheit. Das ist geradezu absurd. auf ange- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD Lande und Freie Demokraten) diskuVizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: Robert auch Herr Frömmrich, Sie müssen tatsächlich zum Schluss kommen.
Jürgen Frömmrich GRÜNE
Letzter Satz, Frau Präsidentin. – Ich kann mich noch erinnern, wie Sie hier angetreten sind und gesagt haben, Sie sind die Einzigen, die keinen Luxusdienstwagen haben wollen. – Sie waren das, Herr Kollege Lambrou. (Robert Lambrou (AfD): Das hatte Sicherheitsgründe!) Dann haben Sie sich ein halbes Jahr später eine Limousine bestellt und fahren auch Dienstwagen. (Robert Lambrou (AfD): Das war nach Hanau! Sie wissen gar nicht, wovon Sie reden!) Sie sind einfach nur Pharisäer in diesem Hause. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Freie Demokraten – Robert Lambrou (AfD): Sie wissen überhaupt nicht, was das für Gründe hatte! Sie gehen nicht durch die Straßen und werden angegriffen! Bei mir ist das aber der Fall! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen)
Dr. Daniela Sommer
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in der Rednerreihenfolge fortfahren, bitte ich noch einmal alle um Ruhe. (Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen) Die Regierungsbank bitte ich auch noch einmal um Aufmerksamkeit und darum, nicht zu applaudieren oder sonstige Kundgebungen von vorne an die Abgeordneten weiterzuleiten. Damit möchte ich den nächsten Redner aufrufen, das ist der Abgeordnete Stirböck von den Freien Demokraten. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Jetzt musst du dich aber anstrengen! Die Latte hängt hoch!) Oliver Stirböck (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann über alles reden. Man kann auch über die Besoldung von Politikerinnen und Politikern, von Abgeordneten und Ministern sprechen. Das ist ein berechtigtes Thema, und da gibt es natürlich auch immer eine notwendige Legitimation bei den Bürgerinnen und Bürgern. Es ist schon so, dass man darüber reden kann, aber man muss es, glaube ich, auch fair einordnen. Sie haben in Ihrer Rede schon ein bisschen Äpfel mit Birnen verglichen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD. Es ist doch letztendlich so, dass der Job des Politikers oder auch des Ministers schwer mit anderen beruflichen Feldern vergleichbar ist; das wurde auch schon ausgeführt. Es gibt also gewisse berufliche Umstände, die eben anders sind, und deswegen sind auch andere Regelungen durchaus möglich. Für den grundsätzlichen Gedanken, auch an der Altersversorgung etwas zu tun, bin ich offen und sind die Freien Demokraten auch offen, aber, ich glaube, das kann man nicht isoliert von der Politikerbesoldung insgesamt machen. Ich bin auch nicht ganz sicher, ob es richtig wäre, gerade Ihren Ansatz zu wählen, und ob das nicht sozusagen ein Anreiz für Minister wäre, länger im Amt zu bleiben und eine Art Gerontokratie zu schaffen. Da bin ich mir auch nicht sicher. Darüber muss man noch einmal nachdenken. Wir sind der Auffassung, dass man das eben nicht isoliert behandeln kann, und werden das ablehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank, Herr Stirböck. – Für die Sozialdemokraten hat sich der Abgeordnete Grüger zu Wort gemeldet. Bitte sehr.
Stephan Grüger SPD
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon viel gesagt worden, und ich bin geneigt, zu sagen: nur noch nicht von mir. Es gibt noch zwei Aspekte, die ich hinzufügen will. Die Darstellung, es gäbe einen sachverständigen Vorschlag, bis zu einem Alter von 73 Jahren zu arbeiten, und dass man daraus jetzt ableiten müsste, dass die Bezüge von Regierungsmitgliedern geändert werden müssen, ist einigermaßen absurd. Niemand hier hat das jemals gefordert, niemand im Hessischen Landtag hat gefordert, dass bis zu einem Alter von 73 Jahren gearbeitet werden soll. Ich weiß nicht, was die feuchten Träume der AfD-Fraktion diesbezüglich sind. (Heiterkeit Lena Arnoldt (CDU) und Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Jürgen
Frömmrich GRÜNE
Das können wir auch nicht wissen! – Zuruf Andreas Lichert (AfD)) Aber wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten lehnen das auf jeden Fall absolut ab. Wir wollen nicht bis zu einem Alter von 73 Jahren arbeiten, und wir wollen auch niemanden dazu zwingen, bis zu einem Alter von 73 Jahren zu arbeiten. Wir haben ein gutes Renteneintrittsalter in Deutschland. Dabei soll es auch bleiben, und dafür kämpfen wir, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall SPD) Damit hat sich eigentlich schon der ganze Gesetzentwurf erledigt, weil bereits die Herleitung falsch ist, nämlich die Vorstellung, es gäbe ein Gutachten, und deswegen müsse man jetzt hier nachführen. Ansonsten ist eigentlich das Wesentliche schon gesagt worden: der Vergleich von Äpfeln mit Birnen – man möchte eher meinen, von Äpfeln mit Steinen oder mit Asphalt, oder was weiß ich, weil es so weit hergeholt ist. Ich verweise aber in dem Zusammenhang noch einmal darauf, dass wir in der Privatwirtschaft über ganz andere Übergangsregelungen und ganz andere Gehälter reden. Ehrlich gesagt: Jeder Mensch, der Minister oder Ministerin ist, muss eigentlich als verrückt gelten, dass er so viel arbeitet für so wenig Geld. Die Führungskräfte in der Wirtschaft verdienen ein Vielfaches dessen, was ein Minister oder ein Staatsminister (Lena Arnoldt (CDU): Oder eine Ministerin!) oder auch ein Staatssekretär verdient, obwohl sie zum Teil deutlich mehr Verantwortung tragen. Wenn es ein Gespräch des Bundeskanzlers mit Führungskräften aus der Wirtschaft gibt, dann ist derjenige, der dieser Runde am wenigsten verdient oder der am ten Geld für seine Arbeit bekommt – verdienen würde wesentlich mehr –, der Bundeskanzler. Die anderen nen ein Vielfaches dessen. Die Vorstellung, die von AfD aufgebaut und aufgebauscht wird, man würde sich Taschen vollmachen oder dergleichen, ist völlig absurd an den Haaren herbeigezogen. Das ist das alte Lied Populisten – Populisten ist eigentlich das falsche Wort der Volksverführer, zu versuchen, einen Widerspruch zustellen zwischen denen da oben und denen da unten. (Lachen Robert Lambrou (AfD) – Andreas (AfD): Da haben Sie ja den Führer in Ihre eingebaut!) Der Kollege Frömmrich hat sehr schön die Heuchelei AfD herausgearbeitet. Vielen Dank für diese herausragende Rede. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Ansonsten schließe ich mich auch im Namen meiner tion inhaltlich voll der hervorragenden Rede der Heitland an. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. Es ist ganz offensichtlich der Versuch, hier wieder mauk zu machen, und da machen wir nicht mit. – Dank. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE NEN)
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank. – Herr Grüger, wenn Sie demnächst beschreiben, würde ich Sie bitten, ein anderes Vokabular zu wählen und auf solche Adjektive zu verzichten. Für die Landesregierung spricht jetzt der Innenminister Prof. Poseck. Bitte schön. Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für cherheit und Heimatschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten men und Herren! Die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung liegen aus guten Gründen in den Händen Hohen Hauses. Die Debatte hat bislang jedenfalls dass sie bei der überwiegenden Mehrheit dieses in guten Händen sind. Diese ganz überwiegende Mehrheit geht jedenfalls sachorientiert und vernünftig mit den langen der Landesregierung im Hinblick auf die um. Sehr geehrter Herr Schleich, Sie wollen Transparenz stellen. Ich habe in Ihrer Rede mehrfach das Wort parenz“ gehört. Ich weiß überhaupt nicht, wo es irgendein Transparenzdefizit geben soll. Alle Bezüge, Übergangsgelder, Ruhegehälter der Ministerinnen und Minister Sie im Gesetz nachlesen. (Beifall CDU, SPD, Freie Demokraten und zelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man kann über die Ausgestaltung diskutieren, aber setzen hier ganz bewusst wieder einen falschen Das zeigt die Art und Weise, wie Sie Politik machen. Ich will darauf hinweisen, dass es bereits in den letzten in Jahren Einsparungen bei den Regelungen der Bezüge der wenigs- Ministerinnen und Minister gegeben hat, dass es Neuregeer lungen gegeben hat, die auch dem demografischen Wandel verdie- Rechnung tragen. Darüber hinaus – darauf haben auch beder reits Vorredner hingewiesen – ist die hessische Regelung die kein Ausreißer im Ländervergleich, sondern die gesetzliund che Lage in Hessen orientiert sich auch an dem, was in der anderen Bundesländern üblich ist – sowohl hinsichtlich der –, Vergütung als auch hinsichtlich des Übergangsgeldes und her- auch im Hinblick auf das Ruhegehalt. Lassen Sie mich ein Beispiel erwähnen. Keine Frage, MiLichert nisterinnen und Minister, Mitglieder der Regierungen in Rede Deutschland werden angemessen bezahlt. Ich will auch sagen: Sie werden auch im Vergleich gut bezahlt. Aber, ein Beispiel: Unser neuer Bundesdigitalminister kommt aus der der freien Wirtschaft. Herr Wildberger hatte vorher ein Jahresgehalt von 2,8 Millionen Euro – so wird es jedenfalls in den Medien angegeben. Als Digitalminister hat er ein Gehalt in einer Größenordnung von 216.000 Euro, also nicht einmal ein Zehntel des zuvor Verdienten. (Zuruf CDU: Ja!) FrakKollegin An diesem Beispiel wird auch deutlich, worum es geht. Es geht auch um die Attraktivität von Spitzenämtern in Kla- Regierungen. Aber selbstverständlich geht es genauso um Vielen die Sparsamkeit; denn letztlich werden Mitglieder der Landesregierung auch aus den Steuergeldern der Menschen bezahlt. GRÜGestatten Sie mir ein paar Anmerkungen – auch mit Blick auf die Veränderungen, die die AfD herbeiführen will –, die noch einmal die Besonderheiten von Regierungsämtern herausstellen. Ein Ministeramt ist mit einer hohen Verantwortung und einem hohen Risiko verbunden. Es gibt Träume für Ministerinnen und Minister aus guten demokratischen Gründen keinen Bestandsschutz. Sie unterscheiden sich ganz grundlegend von Lebenszeitbeamten. Es gibt nicht den Lebenszeitminister. Die Amtszeit eines Ministers oder einer Ministerin kann abrupt und jederzeit enden, und das im Übrigen auch, ohne dass persönlich irgendein Beitrag dazu geleistet wurde. SiBei der Vergütung der Minister, aber auch beim Übergangsgeld und beim Ruhegehalt geht es auch darum, die politische Unabhängigkeit von Regierungsmitgliedern zu Dastärken. Es muss doch um das Sachinteresse in der Polidieses tik gehen – das stellen wir jedenfalls in den Mittelpunkt unseres Handelns –, aber nicht um irgendwelche Absichegezeigt, rungsbedürfnisse. Insbesondere das Übergangsgeld trägt Hauses diesem Gesichtspunkt in ganz besonderer Art und Weise Rechnung. BeBezüge Trotz aller Bescheidenheit bzw. Zurückhaltung kann man, so glaube ich, als Vertreter dieser Landesregierung herher- vorheben: Die Tätigkeit des Ministers ist nicht nur mit einer großen Verantwortung für ein gesamtes Ressort, für „Transeinen gesamten politischen Bereich, sondern auch mit einer enorm hohen Belastung verbunden, die eine sehr hohe Wochenarbeitszeit, die Arbeitszeiten an Wochenenden und können auch in den Ferien mit einschließt. Deshalb ist es richtig, dass bei den Regelungen über die Bezüge, über das Gehalt, verein- über das Ruhegehalt, über die Übergangsregelungen all diese Gesichtspunkte mit einbezogen werden. Sie Insoweit ist das, was der Gesetzgeber hier geregelt hat, Akzent. eben auch ein Ausgleich von Risiken, die andere so nicht haben. Deshalb können Sie auch nicht diese Vergleiche ziehen, sehr geehrte Damen und Herren von der AfD. Die Regelungen garantieren die Unabhängigkeit der politisch Handelnden und die Integrität des Staatsdienstes. Sie entsprechen der großen Verantwortung und der hohen Belastung. Ich danke dem Hohen Haus für den sachorientierten Umgang mit den Regelungen und den Rahmenbedingungen für die Mitglieder der Landesregierung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Nun hat sich der Abgeordnete Schleich von der AfD noch einmal zu Wort gemeldet. Sie haben noch 2:04 Minuten zur Verfügung. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das Ding war doch schon versenkt! – Lena Arnoldt (CDU): Es wird nicht besser!)
Pascal Schleich AfD
Keine Angst, Frau Abgeordnete. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sie haben meiner Fraktion vorgeworfen, wir würden spalten. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, was Spalten bedeutet. Spalten bedeutet, voneinander zu trennen. Das ist Spalten. Wir wollen aber, dass die Landesregierung und die einfachen Bürger näher zueinandergeführt werden. Das ist eine vollkommen legitime Forderung. (Beifall AfD – Zuruf Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Herr Minister, natürlich haben Sie einen Haufen Arbeitszeit. Sie arbeiten sehr viel. Sie haben eine Wochenarbeitszeit, die mit der Wochenarbeitszeit vieler Arbeitnehmer in diesem Land vermutlich nicht vergleichbar ist. Es gibt aber auch Arbeitnehmer und Selbstständige in diesem Land, die ähnliche Arbeitszeiten wie Sie haben. Sie erlangen nicht die gleichen Anwartschaften wie ein Mitglied der Hessischen Landesregierung. Sie arbeiten aber genauso hart für dieses Land. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, der Kollege Frömmrich hat hier ganz klug einen Nebenkriegsschauplatz aufgemacht und uns gesagt, wir sollten doch unser Geld zurücküberweisen. Herr Frömmrich, es tut mir leid. Ich wusste nicht, dass ich Ihnen hätte Bescheid sagen müssen, was ich mit meinem Geld mache. Ich werde das dann in Zukunft machen, allein aus Respekt. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es geht um Transparenz!) Ich unterstütze sehr viele und sehr viel mehr ehrenamtliche Einrichtungen als ein Großteil Ihrer Fraktion. Das kann ich Ihnen einmal sagen. Dies gilt sowohl für meine Zeit als auch finanziell. (Beifall AfD – Zuruf Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Lena Arnoldt (CDU): Es wird immer schlimmer!) – Ganz ruhig, Frau Arnoldt. – Meine Damen und Herren, es geht darum, den Bürgern zu zeigen, dass wir eine Landesregierung haben, die mit 55 Jahren in den Ruhestand gehen kann. Ein normaler Arbeitnehmer soll aber erst mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen. (Robert Lambrou (AfD): Das ist der Punkt!) Was soll denn das?
Dr. Daniela Sommer
Sie müssen bitte langsam zum Schluss kommen.
Pascal Schleich AfD
Herr Rhein, ich gönne Ihnen einen frühzeitigen Ruhestand. Das würde auch gut für dieses Land sein. (Heiterkeit und Beifall AfD) Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Dr. Daniela Sommer
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit überweisen wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Hauptausschuss. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Straßengesetzes – Hessisches Radwegebaubeschleunigungsgesetz – Drucks. 21/2945 zu Drucks. 21/2183 – Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Die Berichterstattung liegt bei Herrn Dr. Naas. Herr Dr. Naas, Sie haben das Wort. Dr. Stefan Naas, Berichterstatter: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will Ihnen die Beschlussempfehlung vortragen: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. Dieser Beschluss ist gefasst worden mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen AfD und Freie Demokraten. – Herzlichen Dank.
Dr. Daniela Sommer
Herr Dr. Naas, als Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten haben Sie als Erster das Wort. Bitte sehr. Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht fördert auch diese Diskussion spannende Details über die AfD zutage. Ich bin gespannt. Jetzt geht es aber erst einmal um die Radwege. Nach einer erfolgreichen Anhörung möchte ich entgegen der Beschlussempfehlung für die Annahme dieses guten Gesetzentwurfs der Freien Demokraten werben. Es um den Radwegebau. Wir wollen den Radwegebau in sen beschleunigen. Damit greifen wir gute Vorschläge ADFC, aber auch des ADAC in Deutschland auf. Das also der Automobil-Club in Deutschland auf der einen te und die Fahrradlobby auf der anderen Seite. Konkret geht es darum, dass die Planung von Radwegen beschleunigt werden soll. Um es klar und deutlich sagen: Es geht nicht um alle Radwege, sondern nur Radwege entlang von Landes- und Kreisstraßen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt großen Nachholbedarf bei den Landesstraßen, den straßen und den Radwegen entlang dieser beiden typen, weil wir derzeit 88 % der Landesstraßen und der Kreisstraßen ohne einen begleitenden Radweg Damit sind wir Schlusslicht aller deutschen Länder. Ich kann Ihnen die Zahlen zum Vergleich noch vortragen. Wir haben ein Straßennetz von Landesstraßen Hessen von insgesamt rund 7.200 Kilometern. In den gangenen zehn Jahren haben wir – das muss man sagen – trotz eines grünen Verkehrsministers nur 61 meter Radwege dazugewonnen. Das sind 0,8 %. Ich das bereits ausgerechnet. Wir bräuchten mehrere Jahre grüne Verkehrsminister, um im Radwegeausbau anzukommen. Wir wollen dem nicht tatenlos zuschauen. (Beifall Freie Demokraten) Deswegen wollen wir dieses Schneckentempo und die Schnecke an den Hörnern packen. Deswegen wir, der Radwegeausbau in Hessen muss vorangebracht werden. Oder – wie der Ministerpräsident sagen würde Wir müssen ran an den Straßenbau. (Beifall Freie Demokraten) Der Radwegebau ist ein Teil des Straßenbaus. Wir heute noch einen Gesetzentwurf der Freien Demokraten zum allgemeinen Straßenbau beraten. Insofern geht es nicht nur um Radwege, sondern um den Ausbau von struktur insgesamt. Im Bereich der Radwege dauert es deutlich zu lang. brauchen bisher fünf bis acht Jahre, um einen entlang einer Landesstraße zu planen. Deswegen sagen wir brauchen eine Beschleunigung. Wir brauchen Bürokratieabbau. Wir wollen die Verkehrssicherheit erhöhen. wollen eine moderne Infrastruktur für dieses Land. Meine Damen und Herren, konkret geht es darum, dass Bau von Radwegen entlang von Landesstraßen zum ragenden Interesse erklärt wird, dass also der Rechtsbegriff des überragenden Interesses in das Gesetz aufgenommen wird, sodass zügig abgewogen werden kann und wir kere Abwägungen zugunsten des Radverkehrs haben. Wir wollen – ähnlich wie bei Solaranlagen – den von Genehmigungspflichten entlang von Straßen und tobahnen. Wir wollen eine Entlastung der Verwaltung vor allem eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, insbesondere dann, wenn es um Kreisstraßen geht. Außerdem wollen wir natürlich den Wegfall der stellung bei kleineren Verfahren. Bei einfachen Verfahren, bei denen bereits ein Bebauungsplan existiert, wo Enteignung erforderlich ist, soll das Planfeststellungsverfahren wegfallen. Wir wollen aber auch den Wegfall Umweltverträglichkeitsprüfungen, sofern der Radweg geht zer als 10 Kilometer ist und nicht in Natura-2000-Gebiete Hes- eingegriffen wird. des Wir wollen damit einen Baubeginn zu einem früheren Zeitsind punkt erreichen und damit natürlich Investitionen möglich Seimachen und befördern, über die wir gestern diskutiert haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir blicken zu auf eine sehr positive Anhörung zurück: Der ADFC, der um ADAC, die Bauindustrie, der Hessische Städte- und Gemeindebund haben sich allesamt für unseren Gesetzenteinen wurf ausgesprochen. Es lief für uns so gut, dass der KolleKreis- ge Müller am Ende gesagt hat: Der Gesetzentwurf gefällt ihm ja, aber er sei aus dem Koalitionsvertrag abgeschrieStraßen92 % ben. haben.
Dr. Daniela Sommer
einmal Herr Dr. Naas, Sie denken an die Redezeit? in verdeutlich Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Kilohabe Das mache ich und komme zum letzten Satz. – Wenn das Hundert das einzige Argument ist, dann können wir gerne sagen, vordas steht im Koalitionsvertrag – auch wenn es da gar nicht steht; es kann von mir aus auch in der Bibel stehen –, aber dann stimmen Sie dem Gesetzentwurf heute bitte zu. – Herzlichen Dank. beenden (Beifall Freie Demokraten) sagen –:
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank, Herr Naas. – Ich möchte Sie alle noch einmal bitten: Wenn Sie bilaterale Gespräche führen wollen, dann gehen Sie bitte vor den Plenarsaal. Dort können Sie das werden gerne tun. uns Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Jost von der CDUInfraFraktion. Bitte sehr. Wir
Tanja Jost CDU
Radweg wir, Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mobilität in Hessen heißt, wir denken alle VerkehrsWir mittel zusammen: das Auto, den öffentlichen Nahverkehr, das Motorrad und selbstverständlich auch das Fahrrad. Die Hessen-Koalition verfolgt dabei eine umfassende und ausder gewogene Mobilitätspolitik, die alle Verkehrsträger gleiüberchermaßen im Blick hat. Es ist unstrittig, dass das Fahrrad, das E-Bike und das stär- Pedelec in den letzten Jahren immer beliebter geworden sind – als Beitrag zum Klimaschutz, zur Gesundheit und als praktische Alternative im Alltag. So, wie wir mit der Wegfall Novelle der Hessischen Bauordnung den Bauturbo im AuWohnungsbau gezündet haben, werden wir ihn auch im und Straßenbau zünden. (Beifall CDU und SPD) Planfest- Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Hessischen Straßengesetz enthält zwar einige gute Aspekkeine te, er ist in der Gesamtheit aber weder umfassend noch rechtssicher. Einige seiner guten Punkte, so viel darf ich an von der Stelle sagen, werden sich auch im Gesetzentwurf der kür- Landesregierung wiederfinden. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Wann kommt der denn?) Dass die FDP-Fraktion allerdings ihre Leidenschaft für das Fahrradfahren und für Fahrradwege entdeckt hat, hat schon in der ersten Lesung für Überraschung gesorgt. Verantwortungsvolle Politik ist aber keine Momentaufnahme, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eine faire und gerechte Mobilitätsstrategie beim Ausbau von Radwegen, insbesondere im ländlichen Raum, ist für die christlich-soziale Koalition von großer Bedeutung. Aber sie muss kommunal gedacht und gemeinsam mit den Gemeinden und den Landkreisen umgesetzt werden. Im Koalitionsvertrag der Hessen-Koalition ist dieses Ziel klar verankert. Wir handeln bereits. Wir setzen auf Kooperation statt Konfrontation, auf Planung mit Augenmaß und nicht auf Symbolpolitik. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, in Ihrem Gesetzentwurf fordern Sie die Anerkennung des Radwegeausbaus als „überragendes öffentliches Interesse“. (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Das klingt gut, das klingt nach einer einfachen Lösung. Es ist aber ein sehr komplexes Problem. Eine solche Einstufung ist juristisches Hochreck. Der Begriff „überragendes öffentliche Interesse“ ist im deutschen Verwaltungsrecht eine gewichtige Kategorie. Er darf nicht leichtfertig verwässert oder erweitert werden. In enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium schauen wir uns daher diese Konstellation sehr genau an; denn klar ist, nur eine rechtssichere Umsetzung kann in Gesetzesform gegossen werden. Eine Regelung wie die von Ihnen geforderte könnte auch dazu führen, dass andere wichtige Infrastrukturprojekte, etwa im Bereich des ÖPNV oder des Landesstraßenbaus, benachteiligt werden, und ein ideologisch motivierter Ausbau, der andere Verkehrsmittel verdrängt, soll und darf keine Option sein. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Sie haben doch die Mittel eingestellt, die Sie nicht loswerden!) Ebenso müssen die widerstreitenden Interessen bezüglich des Vorschlags, eine vorzeitige Besitzeinweisung zu ermöglichen, gründlich gegeneinander abgewogen werden. Das ist die zweite Forderung in Ihrem Gesetzentwurf. Es handelt sich auch hier um einen verwaltungsrechtlichen Begriff, diesmal aus dem Enteignungsrecht. Das bedeutet konkret, das Land könnte den Besitz an einem Grundstück übernehmen, noch bevor das Enteignungsverfahren abgeschlossen und eine Entschädigung gezahlt worden ist. Gerade die FDP, die sich doch immer als Hüterin des Eigentums versteht, fordert hier de facto temporäre Enteignungen. Das finde ich an der Stelle, gelinde gesagt, bemerkenswert. (Beifall CDU und SPD) Außerdem schlagen Sie vor, auf Planfeststellungs- oder Umweltverträglichkeitsprüfungen zu verzichten. Auch das mag auf den ersten Blick nach Beschleunigung klingen. In Wahrheit schafft es neue Rechtsunsicherheiten, neue Klagerisiken und bewirkt damit am Ende genau das Gegenteil, nämlich Verzögerungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Freien Demokraten, wir teilen ja Ihr Ziel. Wir wollen den Radverkehr in Hessen fördern, modernisieren und sicher gestalten. Beschleunigung darf aber nicht bedeuten: schneller – egal wie und um welchen Preis.
Dr. Daniela Sommer
Sie müssen bitte zum Schluss kommen.
Tanja Jost CDU
Beschleunigung bedeutet für uns deshalb schnellere Verfahren, weil wir besser planen, klarer strukturieren und alle betroffenen Akteure mitnehmen, insbesondere unsere Kommunen. Der Anspruch der Hessen-Koalition ist klar: Wir wollen einen Bürokratieabbau, der wirkt. Wir wollen schnellere Verfahren, ohne Rechtssicherheit und Beteiligung über Bord zu werfen. Wir wollen den erfolgreichen Bauturbo auch auf Hessens Straßen bringen, aber solide, rechtskonform und im Dialog mit den Kommunen. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall CDU und SPD)
Dr. Daniela Sommer
Nun hat die Abgeordnete Walther für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte sehr.
Katy Walther GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Mitte Mai hat die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Radwegebaus in den Landtag eingebracht und dabei die Vorschläge des ADFC Hessen weitgehend aufgegriffen: die Feststellung des „überragenden öffentlichen Interesses“ für Radwege, den Verzicht auf das Genehmigungserfordernis nach § 23 Straßengesetz, den Verzicht auf Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren sowie auf Umweltverträglichkeitsprüfungen bei bestimmten Projekten und den vorzeitigen Baubeginn sowie eine vorzeitige Besitzeinweisung. Der Applaus des ADFC folgte auf dem Fuß. Dass auf Initiative der FDP-Fraktion im Landtag erstmals über dieses wichtige Thema gesprochen wird, war überfällig, nur sollte nicht Parteipolitik, sondern das Interesse der Menschen in Hessen an einem schnelleren und effizienteren Radwegebau im Vordergrund stehen. Wir hoffen, dass sich der Hessische Landtag zügig auf ein wirkungsvolles Beschleunigungsgesetz für den Radwegebau einigt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Liebe FDP, geeinigt wurde sich aber nicht, wie wir wissen. Warum? – Unter anderem deshalb, weil die FDP den eigenen Gesetzentwurf kurzerhand durch einen Änderungsantrag ergänzte, der im Zuge der Beschleunigung des Radwegebaus gleich noch den Zubau neuer Fahrstreifen und damit den Bau breiterer Straßen für den Autoverkehr beschleunigen sollte. Solche Fahrstreifen brauchen wir vor dem Hintergrund kaputter Straßen, baufälliger Brücken, fehlender Fachkräfte und fehlender Ressourceneffizienz wirklich als Letztes. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Wachstumsgedanken beim Straßenbau – man te sagen: aus den Sechzigerjahren – ignorieren die der Zeit und produzieren einmal mehr die Probleme, wir gerade unter großen finanziellen und personellen strengungen zu lösen versuchen. Das hat auch der ADFC in seiner geänderten Stellungnahme zum FDP-Gesetzentwurf Ende Oktober angemerkt. Dort heißt es jetzt: „Das hessische Straßennetz weist bereits heute ne sehr hohe Dichte und Leistungsfähigkeit Ein gesetzlicher Beschleunigungsbedarf für Aus- und Neubaumaßnahmen besteht daher Zusätzlicher Straßenausbau würde PlanungsUmsetzungskapazitäten in den zuständigen den sowie bei Ingenieurbüros und Bauunternehmen binden, die angesichts begrenzter personeller finanzieller Ressourcen an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden können – auch mit Blick auf hebliche Sanierungsaufgaben im hessischen netz.“ (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Besser hätte ich es auch nicht sagen können, lieber Naas. Wir brauchen endlich mehr und sichere Infrastruktur, damit von echter Wahlfreiheit bei der Verkehrsmittelwahl für die Menschen geredet werden kann. Wir brauchen lich mehr und sichere Radinfrastruktur, damit unsere der unabhängig von Elterntaxis mobil sein können. brauchen endlich mehr und bessere Radinfrastruktur, wir uns das Erreichen der Klimaziele vorgenommen und es eben nicht genügt, das nur auf dem Papier zu ren und nicht mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen. Aus all diesen Gründen haben wir das Gesetzgebungsverfahren ursprünglich sehr positiv begleitet. Wir hätten gar zugestimmt, wenn zum Beispiel auch selbstständige Radwege privilegiert worden wären. So aber haben Ihren Änderungsantrag, in dem breitere Straßen gefordert werden, abgelehnt. Bei dem Gesetzentwurf selbst wir uns zum Schluss enthalten. Aber lassen Sie mich zum Schluss bitte noch auf Wichtiges hinweisen: Gesetze allein reichen nicht. brauchen Radwegemittel im Haushalt, die auch werden. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ja!) Wir brauchen die Abteilung für strategische Radverkehrsplanung bei Hessen Mobil, die Planungen für Kommunen vornimmt, die das aus Personalmangel nicht alleine men können. Wir brauchen weiter die Standards und terlösungen, damit zum Schluss auch sichere Radwege bei herauskommen. Wir brauchen die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen als Impulsgeber für die Kommunen sowie das Nahmobilitätsgesetz und die Nahmobilitätsrichtlinie als gesetzliche Grundlage für Planung, Bau und nanzierung von Radinfrastruktur. Das alles brauchen wir, und wir GRÜNE werden schauen, dass wir das weiterhin haben. Der ADFC-Fahrradklima-Test hat gezeigt, dass wir uns in Hessen dank dieser Maßnahmen auf einem guten Weg befunden Doch leider sind all diese Maßnahmen mit der neuen desregierung keineswegs zukunftssicher. Von daher wir uns als Opposition um diese Themen bemühen. – ke schön. möch- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fragen die
Dr. Daniela Sommer
AnFür die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Schwaier das Wort.
Olaf Schwaier AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und eiHerren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf hat auf. viele gute Ansätze. Die Richtung stimmt. Diese Einschätweitere zung kam auch in der Anhörung sehr deutlich zum Ausnicht. druck. Beschleunigung von Planungen und Bauzeiten der und Straßen, Brücken und auch Fahrradwege, Bürokratieabbau Behörund Vereinfachungen von Verfahren – all das sind Anliegen, die auch unsere volle Unterstützung finden. und (Beifall AfD) erWir sprachen in der ersten Lesung bereits über die Kosten Straßendes Radwegebaus in Hessen – unfassbare 800.000 Euro pro Kilometer laut Feststellung von Hessen Mobil. Der Grund für diese horrenden Kosten muss dringend geprüft werden. Stefan In der Anhörung ging es dann auch um Unfallstatistiken. Zwar ist letztlich jeder Verkehrstote tragisch; denn hinter jeder Zahl in der Statistik stehen Einzelschicksale. Doch endKin- ist in Hessen die Zahl der tödlich verunglückten Radfahrer Wir – 24 – im Verhältnis zu der Zahl der getöteten Fußgänger und Autofahrer eher gering – Fußgänger: 39, Autofahweil haben rer: 326. Von den 24 tödlich verunglückten Radfahrern fixie- verunglückten ganze zwölf außerhalb von geschlossenen Ortschaften. Meine Damen und Herren, die Politik ist angehalten, mit den ihr anvertrauten Mitteln der Bürger sparsam und umsosichtig umzugehen. wir (Beifall AfD) haben Der vorliegende Entwurf für ein Gesetz zum Radwegeausbau zielt schon in der Problembeschreibung auf die Unfallrisiken. Herr Dr. Naas, dabei wollen Sie für die zwölf auetwas ßerorts tödlich verunglückten Radfahrer ein überragendes Wir öffentliches Interesse feststellen, verbaut (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) für 365 tote Fußgänger und Autofahrer aber nicht. Diese Gewichtung passt einfach nicht. Wenn es Ihnen nur darum geht, Menschen vor dem Unfalltod zu bewahren, kann das in anderen Bereichen wirkungsvoller geschehen. Damit das stem- klar ist: Wir stellen uns nicht gegen den Radwegeausbau Musoder dessen Beschleunigung. da- (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Hört sich aber anders an!) Wir sehen aber mit Blick auf Erhebungen zum Modal Split Fikein überragendes öffentliches Interesse. Laut einer Mobilitätsstudie der HUK-Coburg darauf (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) liegt die Beliebtheit des Automobils bei 75 %, die des all haben. Fahrrads aber nur bei 18 %. Lan- (Dr. Frank Grobe (AfD): Genau!) werden Dan- Das sind nun einmal Fakten, die zu berücksichtigen sind, wenn es um das überragende öffentliche Interesse geht. (Beifall AfD) Lieber Kollege Naas, Sie haben mehrfach betont, die FDP sei eine Mobilitätspartei (Demonstrativer Beifall Freie Demokraten – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Jawohl!) und trete für alle Verkehrsmittel im Modal Split ein. Dass Sie für Ihren ersten Entwurf Rückendeckung ausgerechnet von den GRÜNEN und der Fahrradlobby bekommen haben, hätte Ihnen schon damals eine Warnung sein müssen. Das haben Sie selbst noch gemerkt und eine Änderung eingebracht, die auch bestimmte Fälle des Straßenbaus einschließt. Damit kriegt die FDP wieder die Kurve in Richtung liberaler Verkehrspolitik. Deshalb ist Ihnen beim zweiten Entwurf auch die ideologiegetriebene Fahrradlobby wieder abgesprungen. Frau Walther hat das gerade schön ausgeführt. (Beifall AfD) In einem Punkt haben die Kritiker Ihres Gesetzentwurfs aus dem grünen Lager und aus der Fahrradlobby doch recht: Sie wollen Fälle des Straßenbaus in einem Gesetzentwurf regeln, der den Begriff „Radwegebau“ im Titel trägt. Das ist eigentlich eine Nebelgranate; denn es geht dann auf einmal auch um den Straßenbau. Was ist eigentlich das Fazit? Während sich die FDP des Themas Straßenbau annimmt – wenn auch unter falschem Titel –, warten wir alle auf den großen Wurf aus dem Verkehrsministerium, den Minister Mansoori schon mehrfach angekündigt hat. Währenddessen schreitet der Zerfall unserer Infrastruktur voran. Die Sanierung der Brücken und Straßen erfolgt im Schneckentempo, der Neubau geschieht in Zeitlupe. Das ist es, was unsere Mobilität zunehmend einschränkt, unsere Wirtschaft schädigt und dringend adressiert werden muss. (Beifall AfD)
Dr. Daniela Sommer
Sie müssen bitte zum Schluss kommen.
Olaf Schwaier AfD
Ich komme zum Schluss. – Die AfD wird sich deshalb bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf in der zweiten Fassung enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Mir wäre eine Ablehnung lieber!)
Dr. Daniela Sommer
Nun hat der Abgeordnete Ziegler von der SPD-Fraktion das Wort. Maximilian Ziegler (Vogelsberg) (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was für ein Ansatz, Herr Schwaier: Wir warten mit dem Radwegebau, bis mehr Menschen überfahren werden. – Das halte ich für groben Unsinn. (Beifall SPD, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Manche Gesetzentwürfe tragen große Titel und beinhalten kleine Versprechungen. Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf der FDP gehört genau in diese Kategorie. Er suggeriert Planungsbeschleunigung, liefert aber keine praktikablen Lösungen, obwohl er sicherlich – das ist auch schon gesagt worden, Herr Naas – in die richtige Richtung geht. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Aha!) Wer Radverkehr ernst nimmt, muss auch den Aufbau der Infrastruktur ernst nehmen. Genau das machen Sie mit diesem Gesetzentwurf leider nicht vollends. Er ist weder ausgereift noch umsetzbar, und deswegen wird die SPD-Fraktion ihn ablehnen. Der Titel suggeriert Tempo, Fortschritt und Lösungskompetenz, doch bei einem Blick in den Text stellt man schnell fest: Vieles ist vage, manches ist widersprüchlich, und einiges ist rechtlich höchst fragwürdig. Natürlich wünschen wir alle uns mehr Tempo beim Planen und auch beim Bauen. Aber genau deshalb – das hat die Kollegin Jost schon gesagt – müssen wir sehr genau hinschauen, ob ein Gesetz auch funktioniert: in der Praxis, vor Gericht sowie in der Umsetzung durch Behörden und Kommunen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Wir können es mal ausprobieren!) Viele Fachleute, die wir in der Anhörung gehört haben, waren sich in einem Punkt ziemlich einig – da muss ich Ihnen widersprechen, Herr Naas –: Dieser Gesetzentwurf trägt nicht zur Beschleunigung bei. Die Handwerkskammern haben betont, dass in diesem Gesetzentwurf die Herausforderungen verkannt werden. Bürokratieabbau dürfe nicht heißen, Verfahren zu verschieben, ohne sie zu durchdenken. Auch die Planungsgesellschaften mahnen, dass das, was hier vorgelegt wurde, eher zu Rechtsunsicherheit als zu Beschleunigung führt. Selbst der Hessische Landkreistag, der grundsätzlich für beschleunigte und vereinfachte Verfahren offen ist, weist darauf hin, dass es Widersprüchlichkeiten gibt. Der Gesetzentwurf suggeriert also da eine Vereinfachung, wo keine ist. Meine Damen und Herren, Planungsbeschleunigung ist wichtig, aber sie braucht Substanz, Erfahrung und auch Rechtssicherheit. Einfach nur zu behaupten, ein Radweg sei ungefährlich und könne daher schneller gebaut werden, reicht eben nicht. Denn, was passiert, wenn ein schwerer Eingriff in Natur, Eigentum oder Verkehr stattfindet? Dann wird geklagt, und zwar erfolgreich. Noch etwas fällt im Gesetzentwurf auf. Dort wird die Bürgerbeteiligung eingeschränkt. Das kann man als problematisch empfinden, wenn man auf die Praxis schaut. (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Beteiligung muss kein Bremsklotz sein, sondern sie ist Teil der Lösung. Wer Menschen früh einbindet, wer Konflikte erkennt, bevor sie vor Gericht landen, der beschleunigt in der Realität. Mehrere Stellungnahmen in der Anhörung betonten, dass Beteiligung hilft, Konflikte zu lösen und Verfahren tragfähiger zu machen. Die Architekten- und Stadtplanerkammer hat darauf hingewiesen, wie wichtig transparente Verfahren für die Akzeptanz und die Qualität sind. Auch der ADFC, der sich anfangs positiv äußerte – Frau Walther hat das gesagt –, hat auf Nachbesserungsbedarf unter anderem bei Eigentumseingriffen hingewiesen. Was wir brauchen, ist keine Vereinfachungsrhetorik, dern eine solide Strategie für den Radwegebau, das realistische Zielsetzungen, verlässliche Finanzierung, petente Planungskapazitäten und gesetzliche Rahmenbedingungen, die rechtssicher und handhabbar sind. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Wie ist die Strategie?) Meine Damen und Herren, ich habe es bereits Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Nicht, weil wir schnellere Verfahren wären, im Gegenteil, wir wissen, sehr viele Kommunen und Projektträger unter langen nungs- und Genehmigungszeiten leiden. Aber wer ler bauen will, muss es besser machen und eben einfacher um der Einfachheit willen. Deshalb arbeitet die Landesregierung unter Verkehrsminister Kaweh Mansoori an einem eigenen Gesetzespaket Planungsvereinfachung, gemeinsam mit Fachleuten, munalen Spitzenverbänden und der Praxis. Wir genau hin und fragen: Wo klemmt es wirklich, was digitalisiert werden, wie entlasten wir die Kommunen kret, und wie sorgen wir dafür, dass am Ende nicht sondern weniger Klagen gegen den Staat gerichtet Das ist der Weg, den wir gehen. Wir wollen Substanz und Realismus, um unsere Infrastruktur zukunftsfest machen. Dazu gehört auch, liebe Frau Walther, dass wir in finanziell angespannten Zeiten die Mittel für den Radwegebau Haushalt stabil halten. (Zurufe Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE NEN) und Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Ein Haushalt ist leider kein reines Wunschkonzert. – len Dank. (Beifall SPD und CDU)
Dr. Daniela Sommer
Für die Landesregierung spricht der Minister für schaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Herr Staatsminister Kaweh Mansoori. Bitte sehr, Sie das Wort. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, meine verehrten Damen und Herren! Wir haben das, was jetzt diskutieren, bereits in den letzten Wochen und ten beim Hochbau durchexerziert. Es ist durchaus mit unterschiedlichen Argumenten auf diesen Sachverhalt zu schauen, aber es ist eben eine strategische Richtungsentscheidung. Sie, Herr Dr. Naas, legen zu jedem blembereich einen eigenen Vorschlag vor, und wir daran, die Themen im Verbund zu lösen. Es hat sich für den Wohnungsbau als richtig erwiesen, einen Wurf auf den Tisch zu legen. Die Bauwirtschaft freut darauf, dass jetzt die Dinge angepackt werden, die in Praxis wirklich stören, dass es einen großen Wurf dass an vielen Stellschrauben gleichzeitig gedreht wird. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ihr legt doch ständig nach! Erstes Paket, zweites Paket, drittes Paket! – Gegenruf Stephan Grüger (SPD): Wie Weihsonnachten: erstes Paket, zweites Paket, drittes Paket! – heißt: Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Und wir dürfen komdas nicht?) Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau das werden wir auch für die Straßen und für die Verkehrsinfradenn struktur machen. Insofern werden wir Ihnen einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen; das ist in den Beiträgen der Rednerinnen und Redner aus den Reihen der Koalitionsfraktioerwähnt: nen schon deutlich geworden. Diesen Gesetzentwurf diskugegen tieren wir auch mit Praktikerinnen und Praktikern aus der wie Bauwirtschaft. Plaschnel- Auch in diesen Gesprächen zeigt sich – das ist in der nicht heutigen Debatte schon deutlich geworden –, dass die Themen nicht ausschließlich mit dem Planungsrecht zusammenhängen. Beispielsweise geht es häufig auch um das Ausschreibungswesen. Ich will das einmal an dem Beispiel zur der Zeller Brücke durchexerzieren, wo wir Planen und KomBauen in eine Hand legen, um innovative Lösungen zu schauen fördern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind kann ebenfalls Dinge, die am Ende durchaus skalierbar sind und konSchule machen können. Diese Vorschläge werden wir auch mehr, in unsere Überlegungen als Koalition aufnehmen. werden? (Beifall Stephan Grüger (SPD)) zu Die Zeller Brücke ist ein gutes Beispiel, um Ihnen aufzuzeigen, dass es manchmal gar keine Gesetzesänderung braucht, sondern einfach eine veränderte Verwaltungspraim xis. Bislang hat der Rückbau einer Brücke in Hessen dreieinhalb Jahre gedauert. Bei der Zeller Brücke haben wir es in sechs Monaten geschafft, und zwar einfach deshalb, GRÜweil wir die Möglichkeiten, die das Gesetz uns gibt, auch nutzen. Vie- (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das ist eine Bundesstraße, deswegen gilt die Bundesgesetzgebung!) Die Veränderung der Verwaltungspraxis ist ebenfalls Teil einer Gesamtstrategie, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wirt- (Beifall CDU und SPD) Raum, Deswegen ist nicht alles falsch, was Sie vorgeschlagen, haben Herr Dr. Naas – das hat auch aus den Koalitionsreihen niemand gesagt –, es ist am Ende aber auch nicht alles richtig. Ich will Ihnen das an ein paar Beispielen aufzeigen. Wenn Sie zum Beispiel vorschlagen, dass sich die unterschiedlichen Baulastträger von Infrastrukturen im Nahbereich einer Straße nicht mehr untereinander abstimmen, sasehr ge ich, das ist kein Beschleunigungseffekt, sondern einfach wir der Beginn von Chaos. Insofern ist das kein zielführender MonaVorschlag. legitim, (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Wo steht das? Das steht gar nicht drin!) Teilproarbeiten Wenn Sie vorschlagen, die vorzeitige Besitzeinweisung beschon reits zum Ende der Einwendungsfrist vorzunehmen, dann großen stellt sich doch die Frage, auf welcher Basis die entspresich chende Behörde eigentlich diese Prognoseentscheidung der treffen soll. Sie hat die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt gibt, ja noch gar nicht sichten können. Deswegen ist vieles von dem, was Sie vortragen, gut gemeint. Ob es in der Praxis funktionieren wird, daran kann man erhebliche Zweifel haben. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Gerne Änderungen vorschlagen!) Aber wenn Sie über das überragende öffentliche Interesse sprechen: Das sind sicherlich Dinge, die kann man auch aus sinnvollen Beschleunigungsgesetzen des Bundes, an denen ich selbst auch schon mitwirken durfte, kopieren. Sie sind aber am Ende auch keine eierlegende Wollmilchsau, und deswegen arbeiten wir mit den Praktikern an einem eigenen Gesetzentwurf. Diesen werden wir Ihnen vorlegen, wenn er fertig ist, und dann freuen wir uns auf konstruktive Beratungen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Ende der Debatte. Ich habe mehrmals den Gong betätigt, und ich schaue einmal zu den parlamentarischen Geschäftsführern und frage, ob wir in die Abstimmung einsteigen können. – Das ist der Fall. Daher bitte ich Sie jetzt um das Handzeichen, wenn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen. – Das ist die Fraktion der Freien Demokraten. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? – Das sind CDU und SPD. Wer enthält sich? – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Müger. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Wir kommen zu dem Tagesordnungspunkt 12: Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an der W indenergie- und Photovoltaiknutzung in Hessen (Hessisches Photovoltaik- und Windenergie-Beteiligungsgesetz – HPWEBG) – Drucks. 21/2946 zu Drucks. 21/2191 – Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Bevor wir in die Debatte eintreten, hat Frau Abgeordnete Walther das Wort für die Berichterstattung. Bitte schön, Frau Walther. Katy Walther, Berichterstatterin: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf abzulehnen: CDU, AfD, SPD, Freie Demokraten gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Danke.
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank für die Berichterstattung. – Erste Rednerin ist die Abgeordnete Kinkel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Frau Kinkel, Sie haben das Wort.
Kaya Kinkel GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In Hünfelden im Kreis Limburg-Weilburg ist es bereits Realität: Wenn sich dort in dem ortsnahen Windpark die Rotorblätter drehen, dann verdient auch die Gemeinde Geld – und nicht nur die Gemeinde, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger, die an diesem Windpark beteiligt sind. Wir wollen, dass dieses Beispiel Schule macht. Wir wollen, dass die Menschen vor Ort von dem Ausbau von erneuerbaren Energien direkt profitieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb haben wir unseren Entwurf für ein Beteiligungsgesetz eingebracht. Dieser Entwurf sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger und vor allem die Kommunen vor Ort beteiligt werden müssen, wenn ein Windpark gebaut wird oder wenn eine Photovoltaik-Freiflächenanlage entsteht. Das Beispiel Hünfelden zeigt, es gibt auch jetzt schon gute Beteiligungen – ohne unser Gesetz. Das stimmt, ja. Aber das Problem ist, dass diese Art von Beteiligung davon abhängt, ob der Projektierer oder der Investor vor Ort dazu bereit ist. Der Goodwill des Investors zählt, weil er das eben nicht machen muss. Er kann auch alleine von der gesamten Rendite profitieren, was sicherlich auch sehr verlockend ist. Wir finden aber, von Sonnen- und von Windenergie sollen alle profitieren. Deshalb schlagen wir mit unserem Gesetzentwurf vor, dass es eine verpflichtende Beteiligung der Kommunen vor Ort geben muss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Mechanismus dieses Gesetzes ist dabei recht einfach. Es ist unbürokratisch, es ist schlank gehalten. Das hat uns auch die Anhörung gezeigt. Das haben die Expertinnen und Experten auch bestätigt. Denn wir schreiben nicht vor, wie eine solche Beteiligung aussehen soll. Das kann nämlich vor Ort am besten entschieden werden. Wir haben ein paar Ideen ins Gesetz geschrieben: Es kann zum Beispiel über die Form einer Direktzahlung an die Kommunen erfolgen, oder es gibt eine Energiegenossenschaft vor Ort, die an dem Windpark oder an der Photovoltaikanlage beteiligt wird. Oder es gibt einen lokalen Stromtarif, wie bei mir in der Heimatkommune, wo die Bürgerinnen und Bürger von dem günstigen Strom profitieren, wenn sich der Wind dreht. Vielleicht gibt es auch einen kommunalen Energieversorger. Die Gegebenheiten sind vor Ort völlig unterschiedlich. Deshalb schreiben wir nicht vor, wie, sondern nur, dass eine Beteiligung vor Ort ermöglicht werden soll. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade dieser Punkt ist in der Anhörung explizit gelobt worden: dass es vielfältige Möglichkeit gibt, dieses Gesetz mit Leben zu füllen. Auch darüber hinaus ist das Gesetz in der Anhörung auf Zustimmung gestoßen. Die Kommunen finden es gut. Der Landesverband Erneuerbare Energien hat noch einmal gesagt, wie wichtig es ist, auch für die Akzeptanz. Der Verband der Energieversorger hat gesagt, dass es natürlich schöner wäre, wenn wir ein Bundesgesetz hätten. Das sehen wir übrigens auch so. Ich sehe aber nicht, dass das auf Bundesebene in absehbarer Zeit so weit sein wird. Aber es ist wichtig, dass es in allen Ländern eine Regelung gibt. Besonders gefreut hat mich, dass auch der Bauernverband eine positive Stellungnahme abgegeben hat. Sie alle befürworten eine verbindliche Beteiligung der Menschen vor Ort. Es macht also nur Sinn, dass wir in Hessen ein solches Gesetz auf den Weg bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, Sie haben im Mai, als wir das erste Mal über den Gesetzentwurf gesprochen haben, vollmundig angekündigt, dass Ihr Gesetzentwurf schon in der Ressortabstimmung det. Das ist jetzt über ein halbes Jahr her. Es gibt überhaupt nichts, was vorliegt, also keinen Gesetzentwurf, keine Idee, kein Verfahren. Ich nehme an, es gibt noch keine Einigung in der Koalition. Das ist bitter, wir wissen, dass solche Beteiligungen vor Ort ganz für die Akzeptanz sind. Wenn man sich anschaut, wie gerade der Windkraftausbau in Hessen vorangeht, dann sieht man, so ein Gesetz sicherlich hilfreich. Denn die Zahl der genehmigten gen im Bereich der Windenergie steigt zwar, was vor auf die Erleichterungen auf Bundes- und auf EU-Ebene zurückzuführen ist, aber gebaut wird eben noch nicht nug. Das liegt vor allem daran, dass fast alle beklagt werden. Gerade deshalb wäre es wichtig, Instrumente zu haben, die Akzeptanz vor Ort schaffen. Denn das würde die Zahl der Klagen reduzieren und sorgen, dass mehr Anlagen gebaut werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Daniela Sommer
Frau Kinkel, Sie müssen langsam zum Schluss kommen.
Kaya Kinkel GRÜNE
Ja. – Unser Gesetzentwurf garantiert eine faire Beteiligung vor Ort, ermöglicht die individuellen Lösungen vor und beschleunigt damit die Energiewende in Hessen. her bitte ich Sie ganz herzlich um Zustimmung. – Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Daniela Sommer
Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Grüger der SPD-Fraktion das Wort. Bitte sehr.
Stephan Grüger SPD
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Der dezentrale Ausbau der erneuerbaren Energien Wertschöpfung in die Regionen, schafft Arbeitsplätze, macht unabhängig von Energieimporten, stärkt die enz der Energieversorgung und sorgt für kostengünstige Energiepreise und eine bessere Energieversorgung. gen ist es wünschenswert, dass wir das vorantreiben. ist natürlich auch wünschenswert, dass die Kommunen die Bürgerinnen und Bürger direkt daran beteiligt werden. Allerdings ist es auch wünschenswert, dass diejenigen, das wirtschaftliche Risiko dabei tragen, die solche kraftanlagen projektieren, bauen und betreiben, dabei mit bürokratischen Zusatzbelastungen überhäuft und zusätzlich zu den schon vielen Verpflichtungen, sie haben, noch Verpflichtungen aufgebrummt bekommen, die ihnen das Leben schwer machen. Deswegen ist es wünschenswert, wenn man ein gungsgesetz macht, dass dieses, wie von meiner Vorrednerin gerade gesagt, schlank, schmal und überschaubar Leider entspricht der Gesetzentwurf, der uns hier diesen Anforderungen nicht. Deswegen werden wir sich auch in der zweiten Lesung ablehnen. Wir arbeiten an befin- einem Gesetzentwurf, der diese Anforderungen erfüllen bisher wird. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): An was ihr einfach alles arbeitet! Wir würden es gerne mal sehen! – weil Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wichtig – Gut Ding will Weile haben. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE wäre GRÜNEN): Alsbald! – Dr. Stefan Naas (Freie DeAnla- mokraten): Alsbald! In einer der nächsten Sitzunallem gen!) Gut Ding will Weile haben. Wir sind uns sicher, dass diegeser Gesetzentwurf, der von der Landesregierung vorgelegt Anlagen wird, die Anforderungen dann auch entsprechend erfüllt. solche (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Hast du noch dafür mehr Sprüche drauf? – Oliver Stirböck (Freie Demokraten): Die Fraktion der Langeweile!) In der Zwischenzeit haben wir natürlich auch einen Windkraftausbau mit Beteiligung der Kommunen und der Gemeinden. So ist es nicht. Die Vorstellung, dass man jetzt dieses Gesetz braucht, damit sich die Kommunen und die Energiegenossenschaften beteiligen können, ist natürlich falsch. Denn das alles passiert im Augenblick schon. Aber wir wollen es weiter beschleunigen. In diesem Sinne: Glück auf. (Beifall SPD und CDU – Volker Richter (AfD): Das ist doch eine Baldrian-Koalition!) Ort DaVielen
Dr. Daniela Sommer
Für die Fraktion der Freien Demokraten spricht die Fraktionsvorsitzende, Frau Knell. Bitte schön, Sie haben das Wort. von Wiebke Knell (Freie Demokraten): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf der GRÜNEN, der so sperrig ist wie der Titel HPWEBG. Die GRÜNEN wollen uns das als Beteiligungsgesetz verkauHerren! fen. Aber tatsächlich ist es ein planwirtschaftliches Monsbringt ter aus der Habeck-Werkstatt. (Beifall Freie Demokraten) ResiliIch werde Ihnen auch ein paar Probleme aufzeigen. Das Desweerste Problem ist, dass es Bürokratie ohne Ende erzeugt. Es Schon bevor überhaupt ein Fundament gegossen ist, verund langt das Gesetz einen frühzeitigen Dialog mit jeder betroffenen Kommune: Beteiligungsentwurf binnen sechs Monaten, eine Dreimonatsfrist für Stellungnahmen der Gedie meinden, anschließend eine verbindliche BeteiligungsverWindeinbarung, sonst gibt es eine Strafe, und als Krönung dann nicht noch eine neue Online-Transparenzplattform, die jede Verwerden einbarung und jede Sanktion digital ausstellt. Das ist keine die Erleichterung, das ist ein Bürokratiebooster, der nur neue Aktenberge schafft. (Beifall Freie Demokraten) BeteiliDas zweite Problem: Es ist auch eine Kostenlawine für ist. Bürger und Unternehmen. Wer die Vorgaben nicht schafft, vorliegt, zahlt 20 Jahre lang 0,4 Cent pro erzeugte Kilowattstunihn de in eine Ausgleichskasse. Diese Abgabe landet am Ende auf den Rechnungen von Haushalten und Mittelstand. Deutschland hat aber schon die höchsten Energiepreise. (Zuruf Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Der Mittelstand und die Industrie wandern in Scharen ab. Was ist dann die Reaktion der GRÜNEN? Noch einmal eine Schippe drauf bei den Stromkosten, eine weitere Umlage erfinden. Dabei zahlen Stromkunden schon die Stromsteuer, die KWKG-Umlage, die §-19-StromNEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage und die Konzessionsabgabe. Die Kugel Eis, von der Ihr Parteifreund, Kollege Trittin, damals gesprochen hat, ist längst geschmolzen. Geblieben ist eine fette Rechnung. Das dritte Problem: Die eigentliche Baustelle bleibt liegen. Hessen hat nicht zu wenige Windräder oder PV-Anlagen. Im Gegenteil, die Landschaften sind schon zugestellt. (Zurufe) Ende 2024 drehten sich in Hessen 1.184 Windräder mit einer Gesamtleistung von rund 2,64 Gigawatt. Photovoltaik: Nach den jüngsten Fraunhofer Energy-Charts sind bei uns 4,76 Gigawatt PV-Leistung installiert. Die Tendenz ist steigend. Zusammengenommen stehen also über 7 Gigawatt an Wind- und PV-Kapazität im Land, ohne dass auch nur ein einziges Back-up-Kraftwerk hinzugekommen wäre. Der Blackout in Spanien hat kürzlich gezeigt, wie gefährlich das sein kann. Uns fehlen Kraftwerke, die einspringen, wenn es dunkel und windstill ist. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stephan Grüger (SPD)) Der Gesetzentwurf ignoriert diese Versorgungslage komplett. (Beifall Freie Demokraten und AfD – Stephan Grüger (SPD): Vor allen Dingen wird gezeigt, wie problematisch Atomkraft ist! – Glockenzeichen) – Sie hatten doch Ihre Redezeit, Herr Kollege Grüger. Während in Berlin endlich eine Kraftwerksstrategie mit H -fähigen Gaskraftwerken angestoßen wird, haben die GRÜNEN sie in der Ampel blockiert. Dieses Nein war ein Schlag gegen Industrie und Arbeitsplätze in Deutschland und erst recht in Hessen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zeigen Sie, dass Sie die Zeichen der Zeit nicht einmal ansatzweise verstehen. Was fordern wir stattdessen als FDP? Wir fordern die Halbierung der Genehmigungszeiten für neue wasserstofffähige Kraftwerke, weniger Bürokratie und nicht mehr. (Zuruf Stephan Grüger (SPD)) Wir fordern einen schnelleren Anschluss Hessens an das nationale H -Netz und den Aufbau der Verteilnetze, und wir fordern, CCS zu ermöglichen – CO abscheiden statt Chancen vergraben. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Energiewende braucht Schnelligkeit, sie braucht Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit und nicht noch mehr Paragrafen. Wir lehnen diesen Entwurf deswegen ab und setzen auf eine Energiepolitik, die modern, marktwirtschaftlich und technologieoffen ist. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten)
Dr. Daniela Sommer
Die nächste Rednerin ist Frau Wetekam von der CDU. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Annette Wetekam CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Beteiligung von Gemeinden an der Windenergie- und Photovoltaiknutzung in Hessen. Dieser Entwurf, so wohlklingend er in seiner Intention auch sein mag, ist in seiner jetzigen Form überflüssig, kontraproduktiv und löst in keiner Weise die wahren Probleme der Energiewende in Hessen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Dabei möchte ich voranstellen, dass wir das Ziel einer finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürgern am Ausbau von erneuerbaren Energien grundsätzlich befürworten und auch teilen. Aber, meine Damen und Herren, dieses Ziel wird bereits umfassend durch das Bundesrecht erreicht. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz: EEG, ermöglicht in seiner aktuellen Fassung bereits eine finanzielle Beteiligung der Standortgemeinden durch die Betreiber von Windenergie- und Freiflächenanlagen in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge. Diese bundesgesetzliche Regelung ist erprobt, klar definiert, und vor allem ist sie rechtssicher. Warum also, frage ich Sie, brauchen wir ein zusätzliches, potenziell verwirrendes Landesgesetz, das im Grunde nur die Bundesregelung dupliziert und mit neuen bürokratischen Hürden und Unklarheiten daherkommt? (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Ich sage es Ihnen: wohl deswegen, weil das EEG tatsächlich eine Länderöffnungsklausel enthält, die es den Ländern ermöglicht, über eine Bürgerbeteiligung die Akzeptanz für den Bau neuer Anlagen zu steigern.
Dr. Daniela Sommer
Frau Wetekam, lassen Sie eine Zwischenfrage – –
Annette Wetekam CDU
Nein, ich bin sehr genervt mit meinen fünf Minuten. Sorry. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das wird nicht angerechnet!) Wo war ich? – Das setzt jedoch voraus, dass diese Neuerung absolut schlank und bürokratiearm ist. Ihr vorliegender Gesetzentwurf wird dem nicht gerecht. Er schafft keine Beschleunigung, sondern droht, ganz im Gegenteil, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter zu verlangsamen. Ihr Entwurf zielt auf tatsächliche Beteiligungsvereinbarungen ab. Auch wenn sie in Ihrem Entwurf als flexibel angepriesen werden, führt jede neue Verhandlungsebene zwischen Kommunen und Investoren automatisch zu mehr Aufwand, mehr Zeitverzögerung und zu mehr Rechtsunsicherheit, und das in Zeiten, in denen die Kommunen mit Schulbau-, Digitalisierungs- und Infrastrukturprojekten, ganz zu schweigen von den großen sozialen Aufgaben, personell und finanziell am Rande ihrer Möglichkeiten stehen. Aufgeblähte landeseigene Sonderregelungen verschrecken Investoren, die dann folgerichtig eher in den benachbarten Bundesländern ohne diese zusätzlichen lokalen Verhandlungszwänge investieren. Denn die wahre Hürde für Ausbau sind nicht fehlende Beteiligungsmodelle, langwierige Genehmigungsverfahren und der unzureichende Netzausbau. Doch genau hier setzt Ihr Gesetzentwurf leider nicht an. Statt bürokratischem Bremsklotz brauchen wir jetzt Turbo für die Genehmigungsverfahren. Auch die in Gesetzentwurf hinterlegten Anreize – ich möchte es mal so formulieren – sind ein bisschen unglücklich liert; denn die lokale Akzeptanz entsteht am besten eine echte, freiwillige Teilhabe wie beispielsweise an gerenergiegenossenschaften oder durch lokale Stromtarife, aber nicht durch Pflichtabgaben. Die Befürchtung, dass eine weitere, verpflichtende Zwangsabgabe in den kommunalen Kassen möglicherweise einfach versickert, ohne dass die Bürgerinnen und ger davon irgendeinen Vorteil erfahren, bleibt eben auf dem Tisch und kann nicht ohne Weiteres abgeräumt werden. Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist lediglich ein Placebo. Er gibt vor, zu helfen, aber von den wirklichen Problemen ab. Wir stehen eine Energiewende mit Vernunft und ohne ideologische Scheuklappen. Energiepolitik muss verantwortungsvoll, wirtschaftlich und technologieoffen sein. (Zuruf Andreas Lichert (AfD)) Wir dürfen uns nicht allein auf Wind und Sonne steifen, sondern müssen auch Speichertechnologien, Wasserstoff, Kernfusion und Netzinfrastruktur mitdenken. Was Hessen jetzt braucht, sind klare Rahmenbedingungen, schnelle Genehmigungen und stabile Investitionsvoraussetzungen und keine landesrechtlichen Sonderregeln. Der Gesetzentwurf ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Das geht besser. Daher lehnen wir Ihren vorliegenden wurf heute ab. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
Dr. Daniela Sommer
Für die AfD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten chert das Wort.
Andreas Lichert AfD
Frau Präsidentin! Zu Beginn ein kurzer Rekurs auf re gestrige Debatte: Nachtragshaushalt, Finanzausgleichsgesetz. Da haben wir von vielen Rednern insbesondere kommunale Perspektive gehört. Wir wissen, die Kommunen sind unterfinanziert. Das Konnexitätsprinzip wird Jahren unterlaufen, und dadurch sind 80 % der Kommunen 2024 in ein Haushaltsdefizit mit einer Rekordsumme insgesamt 3 Milliarden Euro geraten. Das heißt, viele Kommunen greifen nach jedem Strohhalm, den sie finden können, um überhaupt noch den Laden Laufen zu halten. Genau so einen Strohhalm halten GRÜNEN den Kommunen mit dem vorliegenden entwurf zum Hessischen Photovoltaik- und WindenergieBeteiligungsgesetz vor. Warum das Ganze? Frau Kinkel war wenigstens so ehrlich: Es geht um Akzeptanz vor Ort, und die soll hier im Wortsinn erkauft werden. (Beifall AfD) den sondern Meine Damen und Herren, bereits der erste Satz des Gesetzentwurfs ist schlicht falsch. Ich zitiere: „Der Ausbau erneuerbarer Energien ist wesentlich für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung einen in Hessen“. Ihrem (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): einDas stimmt!) formudurch Da ist es wieder, das Ammenmärchen. Dass das so ist, Bürwissen Sie doch auch. Warum diskutieren wir denn über den Industriestrompreis? Weil die Energiewende unsere Wettbewerbsfähigkeit zerstört hat, weil der Strom immer teurer geworden ist. Das hat doch klar nachvollziehbare Gründe. In der ersten Lesung hat mein Kollege Klaus Gagel überzeugend dargelegt, dass ohne die vielfältigen Bürauch Subventionen und Privilegien die sogenannten erneuerbaren Energien schlicht nicht wettbewerbsfähig sind, obwohl hier in schöner Regelmäßigkeit erzählt wird, die Stromgestehungskosten von Wind- und Photovoltaikstrom seien unschlagbar günstig. lenkt Aber wenn das so ist, warum braucht es dann diese Subfür ventionen und Privilegien überhaupt? Warum kommen diese unschlagbar günstigen Erneuerbaren nicht ohne diese Subventionen aus? (Beifall AfD) Das ist eine einfache Frage, und die Antwort ist fast genauverso einfach: Durch den massiven Ausbau der Erneuerbaren auch in den letzten Jahren haben Sie schlicht den Markt kaputt gemacht. Der Flatterstrom ist ein Klumpenrisiko, sowohl technisch als auch wirtschaftlich. Wenn der eine Windpark viel Strom produziert, tut das mit hoher Wahrscheinlichkeit der andere Windpark auch. Genauso ist es mit PV-Anlagen. Wenn die eine viel produziert und auf Volllast läuft, dann Ent- tut es mit Sicherheit auch die andere in geografischer Nähe. Es herrscht schnell Stromüberschuss, der Börsenstrompreis fällt, potenziell sogar in den negativen Bereich. Schon sind wir wieder mitten in der Interventionsspirale; denn jetzt stellen wir fest: Oh, Mist, wenn der Strommarkt kaputt ist, investiert natürlich niemand in grundlastfähige Kraftwerke. Deswegen kommen wir auch bei den GasLikraftwerken nicht voran. Die Erneuerbaren kannibalisieren sich also gegenseitig. Da das deutsche Wort wahrscheinlich zu böse und brutal klingt, spricht man lieber vom Cannibalization-Phänomen. Das macht es natürlich viel besser. unse- (Heiterkeit und Beifall AfD) die Meine Damen und Herren, der Mechanismus dahinter ist seit aber vollkommen gut und richtig. Er soll nämlich verhindern, dass unsinnige und unnötige Überkapazitäten am von Markt entstehen. Glücklicherweise gibt es jetzt beim EEG eine Regelung, dass bei negativen Strompreisen von länger als sechs Stunam den die Marktprämie entfällt. Schauen wir doch einmal die auf die Zahlen: 2023 war das 260 Stunden der Fall, 2024 Gesetz- waren es schon 425 Stunden, und es gehört nun wirklich nicht viel Fantasie dazu, dass diese Zahl 2025 übertrofKollegin fen werden wird. Sie wird tendenziell auch immer weiter steigen. Das bedeutet, dass die Rentabilität von Windparks und Freiflächen-PV-Anlagen tendenziell sinkt – natürlich sinken die Investitionen pro Megawatt im Zeitverlauf auch. Wir brauchen dann wieder weitere Subventionen, um die wirklich intergalaktischen Ausbaupläne der Ampel umzusetzen, die bisher immer noch in den Büchern der neuen Bundesregierung stehen. Dieser Gesetzentwurf soll die Kommunen an den Erlösen beteiligen. Das bedeutet, diese Subventionen müssen dann auch noch diese Beteiligung der Kommunen mit abdecken. Das heißt, es kannibalisieren sich nicht nur die Anlagenbetreiber, sondern sogar noch die öffentlichen Haushalte. Dieser Gesetzentwurf ist ein untauglicher Versuch, die Kommunen zulasten des Bundes als der Melkkuh der Subventionsritter besserzustellen. (Beifall AfD) Wozu das Ganze? Ich habe es schon gesagt: Kommunale Entscheidungsträger und letzten Endes auch die Bürger sollen mit dem Lockruf frischen Geldes regelrecht korrumpiert werden, um sich die Akzeptanz des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren irgendwie schönzureden. Ja, Rettung der Welt macht Spaß – erst recht, wenn man ordentlich mitverdient. Dieser Gesetzentwurf verfolgt das falsche Ziel mit untauglichen Mitteln. Wir lehnen ihn daher ab. – Danke sehr. (Beifall AfD)
Dr. Daniela Sommer
Nun hat die Landesregierung das Wort. Herr Staatsminister Mansoori, bitte sehr. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Auf der Tribüne sind nicht mehr so viele Leute. – Wenn wir uns in Hessen umschauen, sehen wir, dass die Kommunen, die sich mit ihren Energieversorgern im Bereich der erneuerbaren Energien früh eingebracht haben, aus ihren Erträgen häufig Kitas gebaut haben, Schwimmbäder errichtet haben, Thermen und andere sinnvolle Infrastrukturen entstanden sind, von denen die Bürgerinnen und Bürger über Jahre und Jahrzehnte profitieren. Gerade in diesen Kommunen gibt es kein Akzeptanzproblem mit Blick auf die erneuerbaren Energien. (Beifall SPD, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was uns in diesem Haus eint – jedenfalls weitestgehend, glaube ich –, ist, dass wir die Diskussion um die erneuerbaren Energien immer aus dem Blickwinkel des Klimaschutzes führen, aber dass wir uns immer auch die Frage stellen sollten, wo die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar – auch mit Blick auf die Erträge, die die Windenergieanlagen oder Photovoltaikanlagen erzeugen – profitieren können, damit Gutes entsteht. Denn keine Beschleunigung von Infrastruktur lässt sich am Ende nur durch Verkürzung von Rechtswegen und Straffung von Verfahren gegen den Willen von Bürgerinnen und Bürgern durchsetzen, sondern es geht darum, dass die Menschen das vor Ort wollen. Deswegen ist das prinzipiell ein richtiger Ansatz, der uns in diesem Haus auch eint. Seitens der Landesregierung haben wir schon in der ersten Lesung deutlich gemacht, dass wir dennoch einen eigenen Gesetzentwurf einbringen werden. Frau Abgeordnete, Ihr Gesetzentwurf orientiert sich – wenn ich es richtig sehe – am nordrhein-westfälischen Gesetzentwurf. Wir sind der Meinung, dass sich das durchaus einfacher und weniger bürokratisch gestalten lässt. In der Tat sind es knifflige Stellschrauben, über die wir sprechen. Die Erträge, die die Erneuerbaren erzeugen, sind natürlich endlich. Drehen wir zu stark an den Stellschrauben, gefährdet es die Wirtschaftlichkeit der Projekte. In der Frage der Ausgestaltung gibt es Bundesländer, die andere Wege eingeschlagen haben, und an denen könnte man sich orientieren. Trotzdem ist es richtig, die Diskussion um den Ausbau der Erneuerbaren nicht ausschließlich auf das Thema der finanziellen Beteiligung zu reduzieren – vor allem, wenn es darum geht, für günstigen und verlässlichen Strom für die privaten Haushalte und die Unternehmen zu sorgen. Sie haben das Thema Klagerisiko angesprochen. Ich habe die Zahlen jetzt nicht zur Hand, aber etwa die Hälfte der bereits installierten Leistung ist genehmigt und nicht beklagt worden. Es sind häufig eher die praktischen Hindernisse, die der Errichtung von Windenergieanlagen im Weg stehen. Unsere Erleichterung im Bereich der Schwertransporte könnte beispielsweise helfen. Das sind Themen, die man an der Stelle auch im Blick behalten muss. Aber am Ende habe ich den Eindruck, jede Diskussion, die sich um die Erneuerbaren dreht, endet mit einer energiepolitischen Märchenstunde aus Ihrer Fraktion, Herr Lichert. (Zuruf Andreas Lichert (AfD)) Sie haben in dieser Legislaturperiode noch keinen Vorschlag gemacht, wie Sie eigentlich bis zum Ende dieser Legislaturperiode in Hessen dafür sorgen wollen, dass die Stromkosten sinken. (Heiko Scholz (AfD): Mehrfach!) Ich will an dieser Stelle für die Landesregierung noch einmal festhalten: Wir sind für Technologieoffenheit. Wir widmen uns den Zukunftstechnologien, von Tiefengeothermie über chemische Speicherung bis hin zur Laserkernfusion. Aber die Probleme, die die Unternehmen heute haben, müssen auch heute gelöst werden. Deswegen treiben wir den Ausbau der Netze voran. Wir treiben die Unterstützung der kommunalen Energieversorger voran, beispielsweise – das werden wir in dieser Woche noch diskutieren – bei Speichertechnologien. Wer aber die erneuerbaren Energien bremst, der sorgt dafür, dass die Stromkosten und Energiekosten durch die Decke gehen, und schadet am Ende am meisten den Hessinnen und Hessen, sowohl in den Haushalten als auch in den Unternehmen. – Schönen Dank. (Beifall SPD, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank, Herr Staatsminister. (Wortmeldung Andreas Lichert (AfD)) – Mir liegen eigentlich keine Wortmeldungen mehr Herr Lichert, eigentlich müssen Sie sich melden, bevor Debatte abgeschlossen ist. (Zuruf SPD: Schluss ist!) Ich finde, wir sollten jetzt einmal ein Exempel statuieren. (Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS GRÜNEN) Sie können sich während der Redezeit des Ministers melden, aber nicht aufspringen, wenn ich sage, mir keine Wortmeldungen mehr vor. Ich bitte, dass das alle anderen Kollegen so handhaben. Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS GRÜNEN – Zurufe AfD) Ich habe mehrfach den Gong betätigt. Ich schaue einmal zu den parlamentarischen Geschäftsführerinnen Geschäftsführern. – Wir können mit der Abstimmung ten. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, die AfD, der fraktionslose Abgeordnete Müger die Freien Demokraten. Damit ist der Gesetzentwurf lehnt. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 13: Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und nehmigungsverfahren – Hessisches Planungsbeschleunigungsgesetz (HPlanBeschG) – Drucks. 21/2947 zu Drucks. 21/2389 – Vereinbarte Redezeit sind fünf Minuten. Herr Naas mir bestimmt noch seine Wortmeldung, hat nun aber einmal die Möglichkeit zur Berichterstattung. Bitte schön. Dr. Stefan Naas, Berichterstatter: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung vortragen: Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen ländlichen Raum empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. Diese Beschlussfassung erfolgte mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen AfD und Freie Demokraten. Vielen Dank.
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank, Herr Dr. Naas. – Erste Rednerin ist Abgeordnete Walther von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Katy Walther GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und legen! Wir beraten heute das Hessische Planungsbeschleunigungsgesetz der FDP. Wie wir im Ausschuss bereits geteilt haben, werden wir den Gesetzentwurf ablehnen; nicht, weil wir das Ansinnen falsch finden – ganz im Gegenteil, marode Bausubstanz muss dringend schneller vor. saniert oder ersetzt werden –, sondern weil wir bei einigen die Regelungen konkrete Probleme sehen und – mindestens ebenso wichtig – weil wir in Zeiten von Schlaglochpisten, absackenden Fahrbahnen und kaputten Brücken andere Prioritäten brauchen als noch breitere Straßen, die wir dann zusätzlich noch instand halten müssen. 90/DIE (Olaf Schwaier (AfD): Oder noch breitere Fahrradwege!) gerne Aber lassen Sie uns schauen, was bei der Annahme liegen des Gesetzentwurfes genau passieren würde. Der Entwurf auch nimmt in drei Artikeln Änderungen am Straßengesetz, am Verwaltungsverfahrensgesetz und am Naturschutzgesetz vor. 90/DIE Ein Beispiel an dieser Stelle: Bisher ist in Hessen auch der einspurige Ausbau einer Straße planfeststellungspflichtig. noch Der Entwurf nimmt nun bestimmte Vorhaben von der Planund feststellung aus: Katastrophenfolgenbeseitigung – finden starwir gut –, Brückenerneuerung – ebenfalls d’accord – und den Anbau eines zusätzlichen Fahrstreifens, sofern nicht um zu einer mindestens vierspurigen Straße über 10 Kilometer 90/ Länge ausgebaut wird oder, wie die FDP immer sagt, zu CDU, einer Porsche-Überholspur. sowie (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Haben wir nie abgegesagt! Das hast du dir ausgedacht!) – Na ja, genau. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Klingt aber gut!) – Also hast du es doch gesagt. Ge- (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Passt nur nicht zum Radwegegesetz!) Zudem sollen die Fachgenehmigungen in der Planfeststelbringt lung gebündelt, die Fristen für Stellungnahmen verkürzt, erst die Erörterungstermine fakultativ gestellt und die Beteiligung der Naturschutzbehörde abgeschwächt werden. So weit die kurze Zusammenfassung. Inwieweit erstrecken sich diese Änderungen auf Erleichterungen für die Sanierung der Straßen und Brücken, oder geht es der FDP-Fraktion eigentlich, wie auch schon vorhin beim RadwegegeHerren! setz, um den Bau breiterer Straßen? Der und Ich habe es schon gesagt: Liebe FDP, die von Ihnen geplanten Erleichterungen betreffen zwar auch Sanierungen und insbesondere den Aufbau nach Naturkatastrophen. Das öffnet aber gleichzeitig auch die Tür für Wildwuchs. Der – Anbau eines zusätzlichen Fahrstreifens ist – so ist bislang die hessische Rechtslage und unter anderem auch die Rechtslage nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Immissionsschutzgesetz –, sofern Biotope und FFH-Gebiete betroffen sind, eine Kapazitätserweiterung und damit Frau mehr als bloße Erhaltung. Der vorliegende Entwurf geht also deutlich über die Beschleunigung der Sanierung hinaus und würde den Straßenneu- und -ausbau privilegieren. Genau das erachten wir vor dem Hintergrund, dass wir unsere bestehende Infrastruktur jetzt schon nicht erhalten können, dass uns PlaKol- nerinnen und Planer fehlen, dass die Haushaltsmittel auch an anderen Stellen dringend gebraucht werden und dass mit- wir uns auch weiterhin über den Natur- und Artenschutz Gedanken machen müssen, als falsch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch andere Regelungen aus Ihrem Gesetzentwurf erscheinen uns bedenklich. Das haben wir auch schon in einer Ausschusssitzung gesagt. Die Stichtagsregelung ist viel zu knapp ausgefallen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels auch in den Behörden ist es lebensfremd, anzunehmen, dass die Natur- und Wasserschutzbehörden innerhalb eines Monats zu komplexen Straßenbauvorhaben Stellung nehmen können. Erörterungstermine fakultativ zu stellen, das ist zumindest, politisch gesehen, fragwürdig. Das Ersetzen des Einvernehmens durch das Benehmen, zumal noch in der Kombination mit einer starren Stichtagsregelung, bedeutet eine Marginalisierung der Naturschutzbehörde. Das wurde in der Anhörung von den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände vorgetragen. Das geht uns an diesen Stellen viel zu weit. Niemandem ist geholfen, wenn eine neue Infrastrukturmaßnahme zwar einen Monat schneller umgesetzt werden kann, wenn dann aber im Umkehrschluss viel Geld und Aufwand in die Beseitigung der Folgen einer nachlässigen Umweltplanung gesteckt werden müssen. Denn es geht schlussendlich um unsere Lebensgrundlagen. Man darf mit dem Blick auf die Entbürokratisierung nicht einfach alles über Bord werfen, schon gar nicht, wenn man die Folgen seines Handelns ignoriert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus all diesen Gründen bleibt uns nur die Ablehnung Ihres Gesetzentwurfes. – Danke schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Daniela Sommer
Für die AfD erteile ich Herrn Abgeordneten Schwaier das Wort. Bitte schön.
Olaf Schwaier AfD
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch dieser vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der Freien Demokraten zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir reden bei diesem Gesetzentwurf nämlich nicht mehr nur über den Abbau der Bürokratie. Wir würden dann tatsächlich an den konkreten Stellschrauben drehen: straffere Fristen, bessere Koordination und ein klarer Fokus auf das Planungsziel. In der ersten Lesung haben die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf von diesem Rednerpult aus als kurzsichtigen Schnellschuss abgekanzelt und großspurig den großen Wurf bei der Entbürokratisierung mit einem eigenen Gesetzespaket angekündigt. Ein knappes halbes Jahr später ist davon nichts zu sehen. Es verfestigt sich der Eindruck, dass die Koalition versucht, ihr eigenes Tempo an die Dauer heutiger Planungsverfahren anzupassen, anstatt es umgekehrt zu versuchen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns nicht das Ziel aus den Augen verlieren. Wenn eine Brücke nicht mehr trägt, weil sie vorzeitig zum Beispiel durch Überlastung marode geworden ist, wenn eine Naturkatastrophe wie die im Ahrtal Brücken einfach weggespült hat, dann erwartet die Bevölkerung von der Regierung und der Politik zu Recht, dass die Infrastruktur unverzüglich wiederhergestellt wird. (Beifall AfD) Aufgrund des öffentlichen Drucks erwartet der Minister von seiner Verwaltung die zügige Umsetzung. Dazu muss dieses Haus aber auch der Planungsbehörde die nötigen Werkzeuge an die Hand geben, um das leisten zu können. Das Hessische Straßengesetz setzt dabei den Rahmen für die Handlungsspielräume. Dort wird ausformuliert, unter welchen Umständen das vereinfachte Verfahren Anwendung findet. Innerhalb dieses Rahmens wird die Planungsbehörde in ihren Handlungsmöglichkeiten gestärkt und bekommt ganz klar die Federführung. Herr Minister Mansoori, das bedeutet auch, der eigenen Verwaltung das Vertrauen auszusprechen, und zwar in die Befähigung, die Einwände anderer Stellen angemessen zu berücksichtigen, aber dabei den Fokus auf die eigene Aufgabe zu behalten. Denjenigen Kollegen der Fraktion der GRÜNEN, die sich jetzt wieder über verkürzte Fristen zur Stellungnahme beklagen – das haben wir gerade eben erlebt –, sage ich: Wenn Sie während Ihrer zehnjährigen Regierungszeit das Geld statt für überflüssige Klimaberater für die Aufstockung des Personals da ausgegeben hätten, wo es wirklich gebraucht worden wäre, dann bräuchten wir heute nicht über die Arbeitsbelastung in den Umwelt- und Naturschutzbehörden zu reden. (Beifall AfD) Sehr geehrter Herr Minister Mansoori, liebe Kollegen der Regierungsfraktionen, Sie kündigen schon seit Längerem Ihr eigenes Gesetzespaket zur Planungsbeschleunigung für den Verkehr und die Infrastruktur an. Es braucht manchmal Mut, auch die kleinen Schritte zu gehen, wenn sie in die richtige Richtung führen. Auch das ist Realpolitik: Es geht nicht um den großen Wurf morgen, sondern es geht um wirksame Maßnahmen heute. (Beifall AfD) Wir bleiben dabei: Wenn in diesem Haus Vorschläge eingebracht werden, die Prozesse verschlanken, unsere Verwaltung effizienter machen und damit stärken, und die den Bürgern in Hessen einen echten Mehrwert bieten, dann können Sie auf die AfD-Fraktion zählen, dann haben Sie unsere Unterstützung. Deshalb sagen wir heute in zweiter Lesung erneut: Wir werden dem Gesetzentwurf der FDPFraktion zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
Dr. Daniela Sommer
Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Abgeordneter Mikuschek zu Wort gemeldet. Herr Mikuschek, bitte sehr.
Christoph Mikuschek CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir alle wissen: Die Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern zu lange. Das ist unbestritten. Ja, wir müssen schneller werden, wenn wir Brücken ren, Straßen bauen oder Wohnungen schaffen wollen. Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ist aber der falsche Wir lehnen ihn ab, weil er isoliert bleibt. Er hat Strategie. Er würde mehr Rechtsunsicherheit als Beschleunigung schaffen. Der Entwurf klingt auf den ersten Blick plausibel: Fristen, weniger Erörterungstermine und weniger mung. Das ist aber kein durchdachtes Beschleunigungsprogramm. Das ist Stückwerk. Wir als CDU sagen: Wir wollen keine Insellösungen, dern eine ganzheitliche Strategie, die Planung, Rechtssicherheit und die Digitalisierung zusammendenkt. daran arbeiten wir mit unserem Koalitionspartner für Schritt. Die Anhörung im Landtag war eindeutig. Es gab einheitliches Echo, sondern eine breite Palette an ken. Der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen zwar die Absicht, zu beschleunigen, weist aber darauf dass die Verfahren rechtssicher und praxistauglich müssen. Der Hessische Industrie- und Handelskammertag nennt den Entwurf – Zitat – „einen interessanten Beitrag“, warnt aber ausdrücklich vor Rechtsunsicherheit. Der gionalverband FrankfurtRheinMain sagt klar, verkürzte Fristen würden zu einer oberflächlichen Prüfung und Klagen führen. Der Hessische Städtetag warnt vor Rückschritt, vor Intransparenz und vor mangelnder gung. Kurz gesagt: Von der Praxis über die Kommunen bis zu den Umweltverbänden sieht niemand in diesem eine tragfähige Lösung. Wir als CDU setzen nicht auf Schnellschüsse, auf ein abgestimmtes Maßnahmenpaket. Ich nenne Beispiele: Erstens. Die Novelle der Hessischen Bauordnung. Sie einfacht Bauanträge, digitalisiert Verfahren und beschleunigt den Wohnungsbau. Das ist Planungsbeschleunigung mit System, nicht per Paragrafentrick. (Beifall CDU und SPD) Zweitens. Das erste Bürokratieabbaugesetz. 90 120 Einzelanpassungen. Echte Entlastungen für Kommunen, Bürger und Unternehmen. Damit schaffen wir für Tempo – nicht durch weniger Recht, sondern klügere Verfahren. Drittens. Das KommFlex-Gesetz. Es stärkt die kommunale Eigenverantwortung und macht Entscheidungswege Ort kürzer. Das ist unsere Linie: mehr Freiheit, Fesseln, aber in einem geordneten Rahmen. Dazu unsere Digitalstrategie, die Verwaltungsverfahren digitalisieren soll. All das zusammen ergibt eine Gesamtstrategie, die verantwortungsvoll umsetzen. Der FDP-Entwurf blendet genau diese Zusammenhänge aus. (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Er konzentriert sich auf wenige Paragrafenänderungen, ne die Folgen zu bedenken. Das wäre Planungsbeschleunigung auf dem Papier, aber Verfahrensverzögerung in Praxis. sanie- Wir wollen, dass Planung einfacher und schneller wird. Der Das gelingt nur, wenn wir Verwaltung, Kommunen und Weg. Bürger mitnehmen, nicht übergehen. Wir als CDU-Frakkeine tion stehen für eine moderne, effiziente Verwaltung, für Investitionen in Infrastruktur und Digitalisierung und für Gesetze, die wirken, nicht nur Schlagzeilen machen. kürzere Deswegen sagen wir Ja zu Beschleunigung, aber mit SysAbstimtem, Nein zu Schnellschüssen und Nein zu diesem Gesetzentwurf. Wir setzen auf eine ganzheitliche, langfristige Strategie für ein starkes, handlungsfähiges Hessen. – Herzlichen Dank. son- (Beifall CDU und SPD) Genau Schritt
Dr. Daniela Sommer
kein Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ziegler von der BedenSPD-Fraktion. Herr Ziegler, Sie haben das Wort. Bitte begrüßt schön. hin, bleiben Maximilian Ziegler (Vogelsberg) (SPD): ReSehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Anhörung wurde sehr deutlich: Niemand hat etwas mehr gegen Beschleunigung. Entscheidend ist, wie man sie ereinem reicht. Sich aber allein auf das Schreiben von Gesetzen zu Beteilikonzentrieren, bleibt kontraproduktiv. Das ist auch die Sachlage beim eingebrachten Hessischen hin Planungsbeschleunigungsgesetz der FDP. Es klingt nach Entwurf Fortschritt, Tempo und Tatkraft, jedoch zeigt sich bei genauerem Hinsehen: Dieser Gesetzentwurf ist unausgereift, unvollständig und in Teilen schlicht handwerklich sondern schwach. drei (Beifall SPD und CDU – Dr. Stefan Naas (Freie ver- Demokraten): Leider kein Ministerium im Hintergrund!) Meine Damen und Herren, wir alle wollen, dass Infrastrukturprojekte schneller umgesetzt werden. Das ist bereits aus den Beiträgen meiner Vorredner hervorgegangen. Der Entwurf der FDP hilft dabei allerdings leider nicht. Da wäre Gesetze, nach wie vor der Punkt, weshalb der Anbau eines durchgehenden Fahrstreifens künftig von der PlanfeststellungsRaum pflicht ausgenommen werden soll, aber gleichzeitig weiterdurch hin gilt, dass Änderungen einer Straße grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren benötigen. Das kann so nicht umgesetzt werden; denn hier fehlt die Entsprechung wie vor im Fernstraßengesetz. weniger Auch wenn ich mich sowie das wiederhole, was die Vorkommt komplett rednerinnen und Vorredner sagten: Auch die Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz wirken unausgereift. wir (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): „Wirken“!) Die starre Frist für Stellungnahmen von einem Monat halte ich in der Praxis kaum für realistisch, vor allem bei größeren Projekten und komplexeren Planungen. Das wurde in der Anhörung auch sehr deutlich bestätigt. Der Städtetag lehnt das ausdrücklich ab: oh„Eine Fristverkürzung gefährdet nicht nur die Quader lität der fachlichen Beteiligung, sondern auch die Rechtssicherheit der Gesamtplanung.“ Das Gleiche zieht sich querbeet, von der Architekten- und Stadtplanerkammer über den Regionalverband FrankfurtRheinMain bis zum NABU, durch. Interessant ist auch, dass die vorgeschlagenen Änderungen im Naturschutzrecht, die die FDP hier fordert, ohnehin längst auf der Entbürokratisierungsagenda von Minister Manfred Pentz stehen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ach so, damit sind die also gesperrt!) Es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied dabei: Hier werden sie fachlich geprüft und abgestimmt, statt übereilt in ein Einzelgesetz gegossen zu werden – gründlicher durchdacht, besser vorbereitet. Genau hier kommen wir an einen wesentlichen Punkt: Henry Ford hat einmal gesagt: „Der größte Feind der Qualität ist die Eile.“ – Das gilt auch hier. Die FDP verwechselt Beschleunigung mit Eile; denn, wer in der Eile ein schlechtes Gesetz schreibt, sorgt nicht für Tempo, sondern für neue Hürden. Wer einfach Fristen verkürzt, ohne Kapazitäten zu schaffen, beschleunigt gar nichts. Wer Beteiligung einschränkt, der gefährdet am Ende die Akzeptanz. So entsteht kein Fortschritt, sondern Stillstand im Eilverfahren. Es werden Symptome behandelt, nicht aber die Ursachen. Der Kollege Mikuschek hat es schon gesagt: Beschleunigung gelingt am Ende durch solide Organisation, Digitalisierung und ausreichend qualifizierte Fachkräfte in den Behörden. Die Landesregierung geht genau diesen Weg. Sie setzt auf Digitalisierung und auf eine bessere Abstimmung zwischen Land, Kommunen und Vorhabenträgern. Das ist praktisches Verwaltungshandeln. Eines sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben: Minister Kaweh Mansoori hat bereits angekündigt, § 33 des Hessischen Straßengesetzes zu reformieren. (Lachen Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Wenn man so will, ist das das Herzstück des Hessischen Straßengesetzes. Ziel dabei ist, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, digitaler zu machen und eben rechtssicher zu beschleunigen. Er wird also genau das tun, was die FDP hier fordert, aber eben auf fachlich solider Grundlage. Die Landesregierung arbeitet gemeinsam mit den Fachbehörden und den Kommunen an den richtigen Stellschrauben. Die FDP hingegen will die Probleme mit einem Federstrich lösen und schafft dabei neue. Sie redet von Beschleunigung, übersieht aber, dass jede Abkürzung nur dann hilft, wenn sie auch sicher ist. Henry Ford hatte am Ende recht: „Der größte Feind der Qualität ist die Eile.“ Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)
Dr. Daniela Sommer
Für die Freien Demokraten erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Dr. Naas das Wort. Bitte schön, Herr Naas. Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt habe ich extra mal gewartet: Die Anhörung habe ich abgewartet, die heutige Debatte habe ich abgewartet, weil ich ein paar Argumente gegen diesen Gesetzentwurf hören wollte. Ich muss sagen, Sie haben mich alle ein bisschen verwirrt; denn es war vielschichtig: Auf der einen Seite war das alles „unausgegoren“, „mit Eile versehen“, „zu viel Tempo“. Dann seien es wieder richtige Forderung gewesen, aber mit dem falschen Briefkopf. – Ich muss ehrlich sagen, ich bin ein bisschen verwirrt. Ich kann für uns feststellen, dass wir uns dem Tempo dieser Landesregierung nicht anpassen werden, und zwar egal, ob es um Radwege, um Straßenbau oder um Vergabe geht. (Beifall Freie Demokraten) Es geht um Tempo, weil die Hälfte Ihrer Amtszeit – zumindest in dieser Legislaturperiode – schon fast abgelaufen ist, lieber Herr Minister Mansoori. Dann würde ich doch einfach mal die Gegenfrage stellen: Wann kommt denn was, bei so vielen vollmundigen Versprechungen vonseiten der SPD und der CDU? Wann kommt denn was? (Beifall Freie Demokraten) Ich finde es auch ein bisschen vermessen, zu sagen, die FDP präsentiere hier immer Stückwerk. Jetzt haben Sie das erste Baupaket vorgelegt, ein zweites soll kommen – das ist aber kein Stückwerk. Bei Ihnen ist es nie Stückwerk, bei uns immer. (Minister Kaweh Mansoori: Es sind auch große Pakete!) – Ja, es sind große Pakete. – Wir wollen die Paragrafen mal nicht zählen, wir wollen sie vor allem nicht an der Stelle zählen; denn da wird wirklich jedes geänderte Komma gleich zur Planungsbeschleunigung, zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau hochstilisiert. Ich glaube, Sie zählen wirklich jedes Wort, das Sie anfassen. Insofern ist es etwas Etikettenschwindel. (Beifall Freie Demokraten) Ich will mich aber doch noch einmal mit dem einen oder anderen hier auseinandersetzen. Die Kollegin von den GRÜNEN beklagt, wir würden die Fristen unnötig verkürzen, dann würde alles zu schnell gehen, Übereilung. (Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie zitieren mich falsch!) – Doch, doch. Sie sagten, wir würden eindeutig die Fristen verkürzen. – Sie waren jetzt zehn Jahre hier Verkehrsminister. (Heiterkeit und Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wussten wir ja gar nicht, Katy! – Herzlichen Glückwunsch! – Weitere Zurufe) Sie von den GRÜNEN haben zehn Jahre das Verkehrsministerium gestellt. Was haben wir? 50 % der hessischen Straßen sind in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand. Also kann es doch nicht zu schnell gehen, es geht zu langsam. Wir müssen die Fristen endlich einmal anpassen. (Beifall Freie Demokraten) Deswegen will ich Ihnen den Gesetzentwurf nicht noch einmal vordeklinieren. Das hat die Kollegin schon gemacht – viele Dank, Kollegin Walther –, darum geht es heute nicht. Es geht vielmehr darum, hier endlich einmal Fahrt aufzunehmen, wie wir den Investitionsstau in Land, den Planungsstau einmal anpacken. Wie wollen eigentlich all Ihre Milliarden, die Sie sich jetzt schuldenfinanziert genehmigt haben, verbauen? Wie wollen Sie mit diesem Planungsrecht verbauen? Wie wollen Sie dem Vergaberecht die Aufträge erteilen? Wir haben nichts anderes gemacht als das, was die desregierung schon im Bundesfernstraßengesetz hat, nämlich eine Beschleunigung, die Sie jetzt bei Zeller Brücke anwenden; denn das ist eine Bundesstraße. Diese Regelung auf Landesrecht herunterzubrechen jetzt falsch sein, Kollege Ziegler? (Beifall Freie Demokraten) Das kann nicht falsch sein. Da mögen Sie noch drei mafehler in diesem Gesetzentwurf finden, er bleibt dem richtig. Ein Letztes will ich sagen. Ich warte wirklich darauf, aus dieser Ecke einmal Entwürfe kommen. Dann wir uns in Ruhe an, wie praxistauglich die sind, ob die großen Kodifikationen sind. Ich habe beim Entbürokratisierungsminister bisher einen Kessel Buntes vernommen – viele Paragrafen, wirklich ein Kessel Buntes. Bei Ihnen habe ich das sogenannte Baupaket I vernommen, da haben Sie sich das alles aufschreiben lassen. So nach Strategie, wie der Kollege Ziegler das hier eben gelegt hat, klang das alles nicht, eher nach – ich wiederhole die Stichworte des Kollegen Mikuschek – Stückwerk, nach Insellösung. Wenn man selbst von der Hand in Mund lebt, sollte man anderen, die etwas schneller und was fleißiger sind, nicht vorwerfen, sie würden nicht mit umfassen. – Herzlichen Dank. (Beifall Freie Demokraten)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächster hat der hessische Wirtschaftsminister das Wort. Herr Staatsminister Mansoori, schön. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, meine verehrten Damen und Herren! Im Grunde führen wir gleiche Debatte heute zweimal. Ich weiß gar nicht, wir wieder so viel Hitze im Plenarsaal haben aufgrund eines Gesetzes, das, glaube ich, aus fünf Spiegelstrichen besteht. Herr Abgeordneter Dr. Naas, es ist doch vollkommen tim, dass Sie sagen, Sie möchten gerne jedes Thema Hoch- und Tiefbau mit einem eigenen Gesetz versehen. Aber, ich glaube, genauso legitim ist es, wenn die onsfraktionen und diese Landesregierung sagen: Wir len die Probleme im Zusammenhang lösen. Wir wollen mit denjenigen lösen, die jeden Tag mit dieser Regulatorik konfrontiert sind; denn wir wollen, dass die Dinge nur auf dem Papier funktionieren, sondern auch in Praxis. – Auch das ist legitim, meine sehr verehrten und Herren. an (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Zuruf Dr. Stefan diesem Naas (Freie Demokraten)) Sie Deswegen bleibt es bei dem, was wir auch schon in der vorletzten Debatte gesagt haben. Wir sind im engen Ausdie tausch mit der Praxis, mit den Leuten, die etwas vom mit Tiefbau verstehen, genau so, wie wir das auch schon für den Bereich des Hochbaus gemacht haben. Dann werden wir eine Paketlösung auf den Tisch legen, die substanziell Bunetwas bewegt und substanziell etwas verändert; denn – das gemacht eint uns in diesem Haus – wir wollen jetzt nicht nur die der großen Zahlen aufschreiben, Sondervermögen und diese ganzen Investitionsprogramme, sondern wir wollen, dass soll die Mittel auch schnell und wirksam den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes zugutekommen. Wir wollen, dass die Unternehmen zu tun haben. Wir wollen, dass es Planungssicherheit gibt und dass losgelegt werden kann. KomHerr Dr. Naas, jetzt dürfen Sie zu Recht zurückfragen, trotzwenn Sie einen guten Vorschlag gemacht haben, warum man den nicht schon als ersten Schritt beschließen könne. dass – Nun, weil in der Diskussion schon deutlich geworden ist, schauen dass das an der Stelle einfach kein gutes Maßnahmenpaket ist, dass es den Praxistest nicht bestanden hat. das Um Ihnen nur ein paar Einzelbeispiele zu nennen: Wenn Sie zum Beispiel vorschreiben wollen, in welchen Fällen ein Erörterungstermin in Zukunft unterbleiben soll, hätte ich gerne einmal eine Begründung dazu gehört, warum Sie das überhaupt machen wollen; denn die Behörde hat doch richtig die Möglichkeit, auf Erörterungstermine zu verzichten. dar- (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das steht doch eher im Gesetzentwurf!) den et- Zweitens. Wenn Sie sagen, die Behörde hat einen Monat Zeit, nach der Anhörung zu entscheiden: Wie soll das in alles komplexen Planungsverfahren funktionieren, innerhalb eines Monats diese Dinge auszuwerten? Vergleichen Sie nur einmal die Fristen, die wir im Hochbaubereich diskutiert haben. Da haben wir einen Monat vorgesehen, und alle waren sich einig, dass das eine sinnvolle Frist ist. Wir haben einen Monat vorgesehen, um die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen. Wir haben drei Monate vorgesehen, um die Genehmigungsfiktion in Gang zu setzen. Das macht in bitte Summe vier Monate, was viel schneller ist als bislang. Wir sehen vier Monate im Immobilienbereich vor. Aber bei einem komplexen Infrastrukturvorhaben, das noch viel mehr Rechtsbereiche betrifft, bei dem noch viel mehr Menschen beteiligt werden müssen, sagen Sie, da reicht ein Monat. Das ist unterm Strich nicht überzeugend. Das sorgt dafür, dass wir noch mehr Unsicherheit haben. sehr die Andere Bereiche – um Ihnen ein Beispiel zu nennen –: Ihr warum Artikel 3 ist in dem Gesetz vom Kollegen Pentz, über das Sie sich ein bisschen despektierlich geäußert haben, wenn ich es richtig sehe, schon umgesetzt. Insofern sind manche der Dinge, die Sie vorgeschlagen haben, schon überholt. Auch hier wird die Landesregierung ein eigenes Gesetz legivorschlagen. – Herzlichen Dank. im (Beifall CDU und SPD) KoalitiwolPräsidentin Astrid Wallmann: sie Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Mir liegen keine weinicht teren Wortmeldungen vor. der Damen Ich würde nun über den Gesetzentwurf der Freien Demokraten abstimmen lassen, Drucks. 21/2947 zu Drucks. 21/2389. Ich darf fragen, wer diesem Gesetzentwurf zustimmt. – Das sind die Fraktion der Freien Demokraten, die Fraktion der AfD, die fraktionslosen Abgeordneten Herr und Müger. Ich darf fragen, wer dagegen stimmt. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 18 auf: Dritte Lesung Gesetzentwurf F raktion der Freien Demokraten Gesetz zur Modernisierung des Friedhofswesens und zur Erweiterung individueller Bestattungsformen – Drucks. 21/2924 zu Drucks. 21/2719 zu Drucks. 21/2498 – Die Berichterstattung obliegt Herrn Sippel. – Ich würde gerade noch die beiden weiteren Punkte aufrufen, und dann sind Sie sofort dran, Herr Sippel. Mit aufgerufen wird ein Änderungsantrag Fraktion der Freien Demokraten – Drucks. 21/3007 neu – ebenso ein Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 21/3033 – Das Wort darf ich zunächst dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Sippel, übergeben. Redezeit – natürlich nicht für die Berichterstattung – beträgt fünf Minuten. Bitte schön, Herr Sippel. Christoph Sippel, Berichterstatter: Frau Präsidentin! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen: CDU, AfD, SPD gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten.
Astrid Wallmann
Ganz herzlichen Dank für die Berichterstattung. – Als Erstem darf ich dem Redner der Freien Demokraten das Wort erteilen. Das ist der Abgeordnete Promny. Bitte schön. Moritz Promny (Freie Demokraten): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in dritter Lesung unser Friedhofs- und Bestattungsgesetz. Es geht hier nicht nur um Paragrafen, es geht um Menschen, um Abschied, um Würde und um die letzte Ruhestätte. Unsere Debatten, die Anhörungen und Stellungnahmen zeigen ein klares Bild: Die Menschen wünschen sich mehr Wahlfreiheit, mehr Selbstbestimmung und mehr Menschlichkeit. Beispielsweise bestätigt Aeternitas e. V., die größte Verbraucherinitiative für Bestattungskultur: Unser Entwurf greift genau das auf, was die Menschen im Land bewegt. Laut aktueller Umfrage befürworten 80 % der Hessinnen und Hessen eine Modernisierung des Bestattungsrechts. Das ist ein gesellschaftliches Mandat, Vertrauen in die Menschen. Wer eine traditionelle Grabstätte wählt, soll das natürlich auch weiterhin tun können. Wer andere, ebenso würdige, Formen möchte, soll auch die Freiheit dazu haben. (Beifall Freie Demokraten und Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Es geht also nicht um Tradition oder Moderne, sondern es geht um Würde und Wahlfreiheit. Meine Damen und Herren, ein Punkt, der die Anhörung besonders geprägt hat, war die Mensch-Tier-Bestattung. Mit unserem Änderungsantrag schaffen wir damit erstmals eine rechtssichere Grundlage, dass Friedhofsträger Grabfelder ausweisen können, auf denen auf Wunsch der verstorbenen Person auch die Asche eines Haustieres mit beigesetzt werden darf. Das ist kein Randthema, sondern ein Ausdruck gesellschaftlicher Realität. Haustiere sind für Millionen von Menschen längst Familienmitglieder, emotionaler Anker und treue Wegbegleiter. (Beifall Freie Demokraten und Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Der Gründer der Franziskus-Garten Tiereinäscherung schilderte berührend, wie er nach dem Abschied von seinen Hunden Theo und Adele diesen Weg fand, aus Liebe und aus Verbundenheit zu den Tieren. Genau dafür schaffen wir eine rechtliche Möglichkeit. Es geht nicht um gemeinsame Einäscherung, sondern darum, dass Urnen von Mensch und Tier nebeneinander ruhen dürfen, wenn dies entsprechend gewünscht ist. Dabei bleibt alles freiwillig. Kein Friedhof wird verpflichtet, solche Grabfelder zu schaffen. Jeder Träger entscheidet selbst nach seinem Konzept und nach seinem Bekenntnis. Der konfessionelle Charakter bleibt gewahrt. Auch für den Gesundheits- und Infektionsschutz gilt: Nur Asche aus zugelassenen Tierkrematorien darf entsprechend beigesetzt werden. Meine Damen und Herren, das Friedhofswesen bleibt ein Ort der Pietät und wird zugleich menschlicher und zeitgemäßer. Wir werden auch dem Änderungsantrag der GRÜNEN zustimmen. Er ermöglicht, dass eine nach einem Schwangerschaftsabbruch entstandene Leibesfrucht nur auf Wunsch der Frau bestattet werden kann, analog zu den Sternenkindern. Das ist ein sensibler Schritt, der Würde schafft, Abschied ermöglicht und die Selbstbestimmung sichert. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, unser Gesetz vertraut den Menschen, es vertraut den Friedhofsträgern, es schafft Raum für Vielfalt, ohne Sicherheit oder Pietät zu gefährden. Wir verbinden hier Empathie mit Rechtssicherheit. Wir geben den Menschen die Freiheit, Abschied zu nehmen, so, wie es für sie richtig ist. Ich bitte Sie daher, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, für mehr Menschlichkeit, mehr Vertrauen und mehr Würde. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Wallmann
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Promny. – Nun darf ich Herrn Abgeordneten Sippel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN, für seinen Redebeitrag ans Rednerpult bitten. schön.
Christoph Sippel GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! vierten Mal sprechen wir im Hessischen Landtag über Friedhofs- und Bestattungsgesetz, in dritter Lesung den Gesetzentwurf der Freien Demokraten. Das ist gut richtig; denn die Beerdigungs- und Trauerkultur in hat sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Während früher Familien überwiegend unter einem wohnten und die Grabpflege leicht möglich war, ist heute nicht mehr der Fall. Der Weg bewegt sich weg von der klassischen Bestattung im Sarg mit Grabstein hin zu Urnengräbern, Bestattungswäldern oder Seebestattungen. Und ja, die Menschen wünschen sich auch Selbstbestimmung und mehr Möglichkeiten in der tungsart. Der Kollege Promny ist darauf eingegangen. Dieser Entwicklung müssen auch wir als Gesetzgeber Rechnung tragen und einen guten Kompromiss zwischen dem Wunsch der Angehörigen und natürlich auch der storbenen Personen sowie der Umsetzbarkeit und der fentlichen Ordnung finden. In den vergangenen Jahren haben andere Bundesländer ihre Friedhofs- und Bestattungsgesetze novelliert. land-Pfalz hat erst kürzlich das entsprechende Gesetz dert und dabei sehr moderne und an den Wünschen Bevölkerung ausgerichtete Regelungen umgesetzt. wieder wünschen sich Angehörige beispielsweise, dass einen Teil der Asche ihrer verstorbenen Verwandten nach Hause nehmen können, um sie dort zu verwahren den Abschied zu vereinfachen. Die Trauerzeit und die Trauerart sind bei jedem Menschen individuell. Wir sollten als Gesetzgeber den Menschen nicht noch Vorgaben machen, welche den Verlust eines liebten Menschen noch schwieriger machen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen beispielsweise, dass Menschen eine Urne nach einiger Zeit trotzdem auf einem oder in einem Bestattungswald beisetzen, wenn einige der Trauer verstrichen ist. In den schriftlichen Stellungnahmen der Anhörung sich die Kirchen auch sehr zugewandt zur Bestattungsform der Reerdigung gezeigt. Hier hätte ich mir auch von sen einige modernere Regelungen gewünscht. Der Gesetzentwurf der Freien Demokraten ist eine gute Lösung, um den Wünschen der Verstorbenen und gehörigen Rechnung zu tragen. Klar ist aber auch: Trauerzeit und die Trauerart sind bei jedem Menschen viduell. Wir sollten als Gesetzgeber den Menschen auch noch Vorgaben machen, welche den Verlust geliebten Menschen noch schwieriger machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Promny (Freie Demokraten)) Wir GRÜNE haben Ihnen heute auch einen Änderungsantrag vorgelegt, welcher eine kleine, aber aus unserer sehr wichtige Klarstellung zur Bestattung von Sternenkindern enthält. Hier haben wir durch den Gesetzentwurf der Landesregierung eine richtige und wichtige Forderung der Betroffenen umgesetzt, dass über die Bestattung Sternenkindern zu informieren ist und diese bereits Wunsch eines Elternteils möglich ist. Das ist gut und Bitte tig, und die Rückmeldungen von Betroffenen hierzu sind sehr positiv. Aber – Kollege Promny ist auch darauf eingegangen – die Möglichkeit, dass bereits ein Elternteil die Bestattung verlangen kann, kann gerade im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen zu unschönen Konstellationen führen. Zum das Wir haben die gute und richtige Regelung auf Bundesebeüber ne, dass eine Frau alleine entscheiden kann, ob sie einen und Schwangerschaftsabbruch vornehmen möchte. Hier könnte Hessen anschließend aber der Vater, mit dem vielleicht überhaupt kein Kontakt besteht und der von der Schwangerschaft vielleicht auch keine Kenntnis hatte, entscheiden, dass eine Dach Bestattung stattfinden soll. Hier sollten wir schnellstmögdas lich eine Änderung herbeiführen, um solche Fälle auszuweiter schließen – (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mehr Bestat- nicht nur im vorliegenden Gesetzentwurf der Freien Demokraten, sondern auch im eigentlichen Gesetz der Landesregierung. Dafür möchte ich an dieser Stelle noch einmal werben. ver- Wir werden dem Gesetzentwurf der Freien Demokraten öf- zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) RheingeänPräsidentin Astrid Wallmann: der Immer Vielen Dank. – Als Nächste hat die Abgeordnete Weegels sie der AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön. mit und
Sandra Weegels AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Gesetzentwurf der FDP wurden in geden vergangenen Wochen nun wahrlich genug Argumente ausgetauscht. Überraschend verlief aber doch die Debatte im Innenausschuss. Dabei haben Sie, Herr Promny, doch Friedhof tatsächlich so getan, als hätten nahezu alle SachverständiZeit gen Ihren Gesetzentwurf begrüßt. Dabei ist das Gegenteil der Fall, und das wissen Sie auch ganz genau. Ob die Kirhaben chen oder der Verband für Gedenkkultur oder die Bestatter: Alle waren der Ansicht, dass Ihr Gesetzentwurf überstürzt und ohne Rücksicht auf eine notwendige gesellschaftliche HesDebatte eingereicht worden ist. Man war nahezu einhellig der Meinung, dass, sowohl rechtlich als auch kulturell besehr trachtet, eine Revolutionierung der BestattungsmöglichkeiAnten nicht angebracht ist. In der Tiefe haben wir das alles Die bereits diskutiert. indiAber anstatt die massiven Bedenken der Sachverständigen nicht eines aufzugreifen und Ihren zu weit gehenden Gesetzentwurf wieder etwas einzufangen, weiten Sie ihn sogar noch aus und bringen jetzt noch die gemeinsame Mensch-Tier-BeMoritz stattung ein – ganz so, als hätte es die fast einhellige Kritik der Sachverständigen gar nicht gegeben. Jetzt möchten Sie mit dem Kopf offensichtlich durch die Wand. Dabei werfen doch gemeinsame Bestattungen von Mensch und Tier Sicht wieder ganz neue Fragen in rechtlicher, kultureller und ethischer Sicht auf. (Beifall AfD) von auf Sie können doch nicht ernsthaft erwarten, dass die Mehrrich- heit dieses Hauses, die schon Ihren ursprünglichen Gesetzentwurf als zu weitgehend angesehen hat, ihm jetzt zustimmt, nachdem Sie ihn nochmals erweitert haben. Wir werden das in diesem Fall auch wieder nicht tun. Das Bestattungsgesetz wurde mit notwendigen und maßvollen Änderungen vor wenigen Wochen auf der Grundlage des Entwurfs der Landesregierung novelliert. Damit ist Hessen für die nächsten Jahre gut aufgestellt. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete Sack der SPD-Fraktion das Wort.
Sebastian Sack SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Beerdigung ist für die Angehörigen ein sehr persönlicher, ein schmerzhafter, ein besonderer und in vieler Hinsicht emotionaler, aber eben auch ein sehr endgültiger Akt. Deswegen haben wir uns auch viel Zeit genommen. Wir haben uns frühzeitig auf den Weg gemacht, um das Friedhofs- und Bestattungsgesetz zu novellieren. Es geht – das haben Sie richtig gesagt, liebe FDP – zum Ersten darum, den Bedürfnissen der Angehörigen Rechnung zu tragen und den letzten Akt auch ein Stück weit individuell und persönlich für die Menschen zu gestalten. Es geht aber auch darum, einen breiten Konsens zu finden, der die berechtigten individuellen Bedürfnisse mit einbezieht und dabei aber auch einen klaren und festen Rahmen schafft, der Halt für die Angehörigen gibt, aber eben auch Rechtssicherheit, einen breiten Konsens in der Gesellschaft und einen klaren Rahmen für die Verwaltung vor Ort schafft. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Deswegen haben wir in der Anhörung auch eine sehr breite Debatte geführt. Wir haben wichtige Themen aufnehmen können und haben festgestellt, dass unser Gesetzentwurf bei den Anzuhörenden bereits eine wirklich breite Zustimmung gefunden hat. Wir schaffen mit unserem Gesetz klare, zeitgemäße Regeln, aber auch neue Möglichkeiten, etwa für die Beerdigung von Sternenkindern. Das ist schon angesprochen worden und ist ein Thema, das uns allen nicht nur im Ausschuss, sondern auch bei der Anhörung natürlich sehr nahe ging. Es ist gut und es ist richtig, dass wir hier den Eltern die Möglichkeiten zur Beisetzung schaffen. Wir schaffen also klare Regelungen – auch rund um den rechtsmedizinischen Bereich, auch bezüglich Feuerbestattung und bezüglich individueller Formen der Bestattung –, ohne aber den Rahmen unserer Friedhofskultur zu verletzen. Somit tragen wir bereits den Bedürfnissen Rechnung, geben den Menschen aber einen klaren Halt. Dafür, dass etwa eine solche Urne und die Art der Trauer nicht hinterher noch zu Streit unter den Angehörigen führen können und dürfen, sorgt auch unsere Klarheit bezüglich der Beisetzung auf dem Friedhof oder im Friedwald. Trauer ist sehr individuell, aber sie muss eben auch allen möglich gemacht werden, die trauern möchten. Da gibt es nicht nur die eine Perspektive, wie Sie uns das suggerieren möchten. Ganz ehrlich: Wir haben bei der Anhörung tatsächlich wenig Kritik und viel Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf gehört. Wir haben gute Hinweise bekommen. Ich danke auch allen Fraktionen und den Anzuhörenden für diese würdige Diskussion. Aber der hier diskutierte Gesetzentwurf der FDP hat schon in der Anhörung – nicht so, wie Sie es darstellen – sehr viel Kritik geerntet. Flussbestattung, Seebestattung, Tuchbestattung: Einen schier willkürlichen Willen zur Liberalisierung der Bestattung erachten wir zumindest weder als würdig noch als zeitgemäß, meine Damen und Herren. Der aktuelle Änderungsvorschlag zur Bestattung von Tieren ist sicherlich ein Punkt, über den man diskutieren kann. Er wurde bei der Anhörung auch sehr empathisch vorgetragen, (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ja, ich habe ihn zitiert!) aber eine Idee in einer Anhörung ist nicht gleich ein breiter Konsens, der zudem in seiner Tragweite und Umsetzung auch noch veränderte Rahmenbedingungen schafft, die wir nicht so einfach und individuell umsetzen können. Das ist weder gesellschaftlich durchdiskutiert, noch erfährt es einen breiten Konsens, wie Sie uns das hier glauben machen möchten. (Beifall SPD und CDU) Ich möchte es noch einmal deutlich sagen: Eine Beerdigung wird nicht würdiger, wenn man sie immer individueller macht und einem breiten Konsens entzieht. Beerdigungen sind ein Thema – da sind wir einmal ganz ehrlich –, das uns alle betrifft. Deswegen werden wir als Koalition natürlich auch weiter darüber sprechen. Wir werden in würdiger Weise Neuerungen diskutieren und werden das mit einem breiten Konsens tun, aber nicht übers Knie brechen. Das Konglomerat an Änderungen der FDP ist in Summe weder würdig noch zeitgemäß. Deswegen lehnen wir es ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete Bauer von der CDU-Fraktion das Wort.
Alexander Bauer CDU
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf daran erinnern, am 30. September haben wir im Hessischen Landtag ein neues Friedhofs- und Bestattungsrecht beschlossen. Mit dieser behutsamen Weiterentwicklung des Bestattungsrechts hat die christlich-soziale Koalition sachlich gebotene Aktualisierungen vollzogen, die in der Anhörung auf breite Zustimmung bei den befragten Experten stieß. Damit haben wir einen guten und bewährten Rechtsrahmen ein Stück besser gemacht. Wie eine Gesellschaft mit ihren Toten umgeht, zeigt, welchen Wert sie dem Leben beimisst. Natürlich anerkennen wir, dass Sterben, Tod und Trauer einem tiefgreifenden sozialen, kulturellen und religiösen Wandel unterliegen. Die sinkende Kirchenmitgliedschaft führt zu einem Rückgang religiöser Bestattungen. Der Anteil von Feuerbestattungen hat sich in den vergangenen Jahren in Deutschland kontinuierlich erhöht. Laut aktuellen Zahlen liegt er mittlerweile bei über 80 %. Der Trend zu pflegefreien Gräbern ist nach wie vor ungebrochen. Das hessische Bestattungsrecht wird sich also ganz auch in Zukunft weiterentwickeln und verändern. Für ist aber von entscheidender Bedeutung: Wandel Akzeptanz, und Akzeptanz entsteht durch Dialog. gesellschaftspolitische Dialog ist weit mehr als eine pertenbefragung im Rahmen einer parlamentarischen setzesänderung. Die Frage, wie unsere Gesellschaft ihren Toten umgeht, bedarf eines breiten interdisziplinären Diskurses zwischen Kirchen, Religionsgemeinschaften, Kommunen, Bestattern, Kulturwissenschaftlern, sowie Bürgerinnen und Bürgern. Sie alle müssen fen, Werte und Bedürfnisse auszubalancieren. Für uns als Christdemokraten gilt die Würde des Menschen über den Tod hinaus. Daraus folgt ein besonderer zum Schutz der Totenruhe. Die Totenruhe ist nicht moralisch, sondern aus gutem Grund auch strafrechtlich geschützt. Deshalb lehnen wir Vorschläge zu Bestattungsformen ab, die eine Aufhebung des Friedhofszwangs sich ziehen würden. Anders als die Freien Demokraten sehen wir im Friedhofszwang eine öffentliche Schutzregelung. Dieser dient nicht der Bevormundung, sondern Sicherung von Ordnung, Würde und Gleichbehandlung. (Beifall CDU und SPD) Auch Ihr eingebrachter Änderungsvorschlag, eine same Beisetzung von Mensch und Tier zu ermöglichen, zeigt Ihr voreiliges populistisches Auftreten und Vorgehen. Bei diesem Thema, das in der Anhörung aufgegriffen de, gab es eine Rückmeldung der Kirchenvertreter, die Wortprotokoll notiert worden ist und die ich an dieser le zitieren darf: „Für Christenmenschen sind Tiere wie Menschen Geschöpfe Gottes. Allerdings macht die biblische Anthropologie natürlich einen deutlichen schied zwischen der tierischen geschaffenen und den Menschen. … Die Menschenwürde ist was anderes als die Würde eines Tieres. Wenn das richtig weiß, werden Tiere rechtlich im des Sachenrechts verhandelt. Trotzdem kann ich türlich seelsorgerisch nachvollziehen, dass eine he gewünscht wird. Theologisch würde ich aber nächst sagen, dass es für uns entscheidend ist, Friedhöfe für Menschen da sind.“ (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Meine Damen und Herren, uneingeschränkte Zustimmung liest sich wahrlich anders. Herr Promny, Sie verweisen immer auf den großen spruch zu dem Gesetz in Rheinland-Pfalz, das sozusagen landauf, landab als das beste Gesetz ever gepriesen Tatsache ist aber nach wie vor, die katholische Kirche die Aufbewahrung der Asche zu Hause sowie die beitung zu Schmuckstücken grundsätzlich ab, ebenso Bestattung außerhalb von Friedhöfen. Bestattungswälder und Flussbestattungen werden von der katholischen ebenso abgelehnt. Auch die evangelische Kirche in Rheinland-Pfalz hat ihrer Kritik an der Aufhebung des Friedhofszwangs drücklich festgehalten. Daher gibt es keine Unisono-Zustimmung zu Ihren Vorstellungen. Bei der Bewertung Ihres Gesetzentwurfs ging es mir nauso wie den Fachleuten bei der Anhörung, die ich zitieren darf. Das ist also nicht meine Meinung, die Meinung von Herbert Hubing. Das ist nicht irgendjesicher mand, sondern der Hauptgeschäftsführer des Deutschen uns Instituts für Bestattungskultur. Sein Fazit kann man im braucht Protokoll der Anhörung auf Seite 13 nachlesen. Ich darf Dieser zitieren: Ex„Es wird Sie nicht verwundern, dass auch wir den GeGesetzentwurf der FDP-Fraktion in wesentlichen mit Teilen ablehnen.“ Herr Guido Vaupel, Vorsitzender des Bestatterverbandes, Ethikern äußert sich zum FDP-Entwurf wie folgt, wie auf Seite 12 mithel- des Anhörungsprotokolls nachzulesen ist: „Der FDP-Entwurf ist von uns in großen Teilen abzulehnen.“ Auftrag Herr Promny, es bleibt also Ihr Geheimnis, warum Sie nur so sehr Gefallen daran finden, den von Fachleuten überwiegend negativ bewerteten FDP-Gesetzentwurf hier in dreimaliger Beratung in seinem Kernbestand unverändert nach vorzulegen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Weil er gut der ist! Weil er liberal ist!) Es ist freilich kein Geheimnis, dass wir als CDU-Fraktion aus guten Gründen diesen Gesetzentwurf und auch die gemein- dazu eingebrachten Änderungsanträge ablehnen werden. – Besten Dank. (Beifall CDU und SPD) wurim Stel- Präsidentin Astrid Wallmann: Vielen Dank. – Als Nächster hat der hessische Innenminister, Herr Staatsminister Prof. Poseck, das Wort.
UnterWelt Prof. Dr. Roman Poseck
ich Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten DaBereich men und Herren! Wir haben in diesem Hohen Haus mehrnafach über das Friedhofs- und Bestattungsgesetz diskutiert. NäIch glaube, die Argumente sind wahrlich ausgetauscht. Der zuHessische Landtag hat vor wenigen Wochen ein neues dass Friedhofs- und Bestattungsgesetz beschlossen, das auf einem Entwurf der Hessischen Landesregierung beruht hat. Das beschlossene Gesetz ist aus meiner Sicht eine sinnvolle und moderate Weiterentwicklung des bisherigen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes. Es sind neue Regelungen aufgenommen worden, zum Beispiel im Hinblick auf die Zu- Bestattungsfrist und im Hinblick auf das sehr wichtige Thema der Sternenkinder, das insbesondere Eltern sehr berührt. werde. lehnt Wir haben schon damals gesagt, dass wir keinen Anlass Verarsehen, eine grundlegende Reform oder gar eine Revolution die des Friedhofs- und Bestattungswesens vorzunehmen. Das liegt auch daran, dass sich die Regelungen im WesentliKirche chen bewährt haben. Ich habe großen Respekt vor ganz unterschiedlichen Anan sichten zum Sterben, zur Beerdigung, zur eigenen Beerdiausgung und zur Beerdigung von Angehörigen und lieben Menschen. Hierzu kann es eine große Bandbreite an Wünschen und individuellen Vorstellungen geben. Sache des ge- Gesetzgebers ist es aber, Regelungen zu treffen, die auf kurz einem breiten Konsens beruhen und die vor allen Dingen sondern auch Rechtssicherheit schaffen. Das Gesetz, das hier beschlossen wurde, erhält Friedhöfe als zentrale Orte der Trauer und des Gedenkens. Das ist aus meiner Sicht der richtige Ansatz. Das hingegen, was die FDP hier vorschlägt, geht eindeutig zu weit. Wir haben es mehrfach gesagt. Damit sind erhebliche, auch rechtliche Unsicherheiten verbunden, wenn beispielsweise Urnen zwischen Angehörigen hin- und hergereicht werden können. Es entstehen viele neue offene Rechtsfragen, die auch die Pietät sehr stark berühren. Darüber hinaus gibt es eine sehr klare Haltung der Sachverständigen – auch das will ich hervorheben –, die wir angehört haben, die den Gesetzentwurf der Landesregierung einhellig unterstützt haben und die zu Ihrem Gesetzentwurf eine doch insgesamt ablehnende Stellungnahme abgegeben haben. Für uns war es wichtig, dass wir im Einklang mit den Kirchen und mit den Kommunen vorgehen. Die Kommunalen Spitzenverbände und die Kirchen haben sich einhellig für das ausgesprochen, was wir auf Landesebene reformiert haben. Sie haben sehr stark den Blick auf Rheinland-Pfalz gelenkt. Natürlich ist es legitim, dass Sie sich dorthin orientieren. Ich will aber auch darauf hinweisen, dass es dort nicht unerhebliche Unruhe auch wegen des neuen Gesetzes gibt. Es besteht die Sorge, dass zum Beispiel Friedhofsgebühren deutlich steigen können, wenn Friedhöfe nicht mehr die zentralen Orte der Trauer und des Gedenkens sind. Das wollen wir vermeiden. Dafür haben wir in Hessen die entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen. Diese Grundlage werden wir nicht kurzfristig wieder ändern. Die Argumente gegen den FDP-Entwurf, die hier mehrfach vorgetragen wurden und die ich immer wieder wiederholt habe, bleiben bestehen. Deshalb lehnt auch die Landesregierung den FDP-Entwurf ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich komme nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Freien Demokraten, Drucks. 21/2924 zu Drucks. 21/2719 zu Drucks. 21/2498. Ich darf fragen: Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktion der Freien Demokraten – – (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir müssen erst über die Änderungsanträge abstimmen!) – Natürlich. Danke. Wir müssen zunächst über die Änderungsanträge abstimmen. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der Freien Demokraten abstimmen, Drucks. 21/3007 neu. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Freien Demokraten, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der fraktionslose Abgeordnete Herr. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen der CDU, der SPD und der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Der fraktionslose Abgeordnete Müger. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 21/3033, abstimmen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Fraktionen der Freien Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von CDU, SPD und AfD. Wer enthält sich? – Die beiden fraktionslosen Abgeordneten Herr und Müger. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Nun lasse ich über den Gesetzentwurf der Fraktion der Freien Demokraten abstimmen. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Die Fraktion der Freien Demokraten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der fraktionslose Abgeordnete Herr. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen der CDU, der SPD und der AfD. Wer enthält sich? – Der fraktionslose Abgeordnete Müger. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen jetzt vereinbarungsgemäß und laut Tagesordnung zu den Abstimmungen. Ich darf zunächst die parlamentarischen Geschäftsführer fragen, ob wir mit den Abstimmungen beginnen können. – Ich sehe Zustimmung. Dann starten wir jetzt. Es liegt einiges vor uns. Ich rufe zunächst Tagesordnungspunkt 37 auf: Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 21/2928 – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet, über die Petition Nr. 1772/21 getrennt abzustimmen. Ich lasse daher zunächst über diese Beschlussempfehlung abstimmen und darf fragen: Wer stimmt dieser zu? – Die Fraktionen von CDU, SPD, AfD und Freien Demokraten sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Ich lasse nun über die restlichen Beschlussempfehlungen auf Drucks. 21/2928 abstimmen. Wer stimmt diesen zu? – Die Fraktionen von CDU, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Freien Demokraten und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind diese Beschlussempfehlungen angenommen. Ich würde jetzt für das Verfahren vorschlagen, dass wir jeweils nur den Tagesordnungspunkt und die Drucksache aufrufen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe Zustimmung. Dann starten wir jetzt mit Tagesordnungspunkt 38, Drucks. 21/2818 zu Drucks. 21/2745. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Enthaltungen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 39, Drucks. 21/2819 zu Drucks. 21/2746. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Enthaltungen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 40, Drucks. 21/2820 zu Drucks. 21/2814. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die tionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freien Demokraten sowie der fraktionslose Abgeordnete Herr. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? – Die tion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 41, Drucks. 21/2918 zu 21/2676. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die tionen von CDU und SPD. Wer stimmt dagegen? – Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete ger. Wer enthält sich? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Freien Demokraten und der fraktionslose Abgeordnete Herr. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 42, Drucks. 21/2919 zu 21/2757. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die tionen von CDU und SPD. Wer stimmt dagegen? – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die der Freien Demokraten. Wer enthält sich? – Die der AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. mit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 43, Drucks. 21/2920 zu 21/2803. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die tionen der CDU, der SPD und der fraktionslose Abgeordnete Herr. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der und der fraktionslose Abgeordnete Müger. Wer sich? – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktion der Freien Demokraten. Damit ist diese schlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 44, Drucks. 21/2925 zu 21/2698. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die tionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten. Wer stimmt dagegen? – Fraktion der AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Enthaltungen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 45, Drucks. 21/2926 zu 21/2701. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die tionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freien Demokraten. Wer stimmt dagegen? – Die der AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. es Enthaltungen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 46, Drucks. 21/2932 zu 21/2587. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die tionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der AfD und beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer enthält sich? Die Fraktion der Freien Demokraten. Damit ist diese schlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 47, Drucks. 21/2940 zu 21/2700. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die tionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frak- Freien Demokraten. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Enthaltungen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung Frak- angenommen. Müger. Tagesordnungspunkt 48, Drucks. 21/2941 zu Drucks. 21/2754. Drucks. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die Fraktionen von CDU, SPD und AfD sowie die beiden frakFrak- tionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? – Die Die Fraktion der Freien Demokraten. Gibt es Enthaltungen? Mü- – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 49, Drucks. 21/2942 zu Drucks. 21/2799. Drucks. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die Fraktionen von CDU, SPD und AfD sowie die beiden fraktiFrak- onslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Die FrakDie tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? Fraktion – Die Fraktion der Freien Demokraten. Damit ist diese Fraktion Beschlussempfehlung angenommen. DaTagesordnungspunkt 50, Drucks. 21/2943 zu Drucks. 21/2802. Drucks. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer stimmt dagegen? – Frak- Die Fraktionen der AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Freien Demokraten und die beiden fraktionslosen AbAfD geordneten. Gibt es Enthaltungen? – Damit ist diese Beenthält schlussempfehlung angenommen. und Tagesordnungspunkt 51, Drucks. 21/2944 zu Drucks. Be21/2810. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die FrakDrucks. tionen von CDU, SPD und AfD sowie die beiden anwesenden fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Frak- Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Freien Demokraten. Gibt es Enthaltungen? – Damit ist diese BeDie schlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 52, Drucks. 21/2949 zu Drucks. 21/2286. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die FrakDrucks. tionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der AfD und die beiFrak- den fraktionslosen Abgeordneten. Wer enthält sich? – Die und Freien Demokraten. Damit ist diese Beschlussempfehlung Fraktion angenommen. Gibt Tagesordnungspunkt 53, Drucks. 21/2950 zu Drucks. 21/2752. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die FrakDrucks. tionen von CDU, SPD und AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Die FrakFrak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Okay, keine Enthaltung. Damit ist diese Beschlussempfehdie lung angenommen. – Tagesordnungspunkt 54, Drucks. 21/2951 zu Drucks. Be21/2753. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die FrakDrucks. tionen von CDU, SPD, AfD, Freien Demokraten und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Die Frak- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltunund gen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 55, Drucks. 21/2952 zu Drucks. 21/2816. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freien Demokraten. Wer stimmt dagegen? – Die AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Enthaltungen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 61, Drucks. 21/2991 zu Drucks. 21/2567. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freien Demokraten. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktion der AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer enthält sich? – Keiner. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 62, Drucks. 21/2992 zu Drucks. 21/2699. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der AfD, der Freien Demokraten und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer enthält sich? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 63, Drucks. 21/2993 zu Drucks. 21/2762. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD, die beiden fraktionslosen Abgeordneten und die Freien Demokraten. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 64, Drucks. 21/2994 zu Drucks. 21/2800. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktion der AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 65, Drucks. 21/2996 zu Drucks. 21/2761. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen der AfD und der Freien Demokraten und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen. Wir sind damit am Ende des heutigen Plenartages angekommen. Ich erinnere jetzt noch einmal an den parlamentarischen Abend der hessischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Landtagsrestaurant. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 19:21 Uhr)
