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Dr. Daniela Sommer

12.11.2025 Sitzungen 21/53

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Freien Demokraten spricht nun der Abgeordnete Promny. Sie haben das Bitte schön. Moritz Promny (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Wir debattieren heute über einen Gesetzentwurf der und dieser Entwurf ist fehlerhaft, er ist überflüssig, und ist gefährlich – (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU SPD) fehlerhaft, weil er rechtlich nicht trägt, überflüssig, weil längst behobene Probleme beschreibt, und gefährlich, er Integration in unsere Gesellschaft blockiert. (Beifall Freie Demokraten, CDU, SPD und NIS 90/DIE GRÜNEN) Schon im Mai – der Kollege Bocklet hat es angesprochen – lag ein solcher Text vor, fast wortgleich. Damals er aus guten Gründen abgelehnt. Jetzt dieselbe – offenbar mangelt es der AfD nicht nur an Lösungen, sondern auch an neuen Ideen. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt SPD BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erstens. Wer Fakten ignoriert, kann nicht gestalten. 2024 werden den Kommunen in Hessen Personen mit ringer Bleibeperspektive nicht mehr zugewiesen. Sie bleiben in den Erstaufnahmeeinrichtungen, bis über Verfahren entschieden ist – rechtmäßig, effizient und ordnet. (Robert Lambrou (AfD): Das stimmt eben nicht!) Doch die AfD blendet diese Realität aus – wie auch –, (Robert Lambrou (AfD): Genau das ist eben der Fall!) weil sie vom Problem lebt und nicht von der Lösung. (Beifall Freie Demokraten, BÜNDNIS GRÜNEN und vereinzelt CDU) Zweitens. Kompetenzüberschreitung und Rechtsbruch. Entwurf zwingt Hessen dazu – entgegen dem Ermessen, das der Bund vorsieht –, Wohnsitzpflichten maximal nicht zuschöpfen. Das verletzt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Ermessen heißt Abwägen und nicht Zwang. Drittens. Zwei Jahre Sammelunterkunft, das ist Isolation statt Integration. Wer Menschen zwei Jahre lang von Gesellschaft, Bildung und Arbeit fernhält, verhindert Integration in diese Gesellschaft. Die Studien zeigen doch eindeutig, Integration beginnt am ersten Tag. Die EU-Aufnahmewerden richtlinie fordert genau das: nicht Absonderung, sondern Teilhabe. Flüchtwerden (Beifall Freie Demokraten, BÜNDNIS 90/DIE humaGRÜNEN und Tanja Hartdegen (SPD)) EntlasViertens. 6.000 neue Plätze sollen 0 Euro kosten. Meine Damen und Herren, das ist nicht Politik, das ist Augenwischerei. Personalkosten, Energie, Sozialarbeit – alles fehlt, und so täuscht man Öffentlichkeit und Steuerzahler, statt ehrlich zu haushalten. Fünftens. Europarecht und Menschenwürde. Die EU verlangt menschenwürdige Bedingungen und individuelle Wort. Prüfungen. Die AfD plant pauschale Einschränkungen. Das widerspricht dem Recht, dem europäischen Geist und der Menschenwürde. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Tanja Hartdegen (SPD)) Herren! AfD, Sechstens. Wie ist die Lage in Hessen? Die Zahl der Neuer ankömmlinge sinkt, Kommunen melden Stabilität. Es gibt also keinen sachlichen Grund für längere Aufenthalte in der Landeseinrichtung. und Siebtens. Unsere Vorschläge: Wir Freie Demokraten forer dern schnellere und fairere Asylverfahren, zügige Rückführung, sachgerechte Unterbringung, frühe Sprachfördeweil rung und verlässliche Finanzierung der Kommunen. Das ist funktionierende Migrationspolitik: klar, human und verBÜNDantwortungsvoll. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf der AfD ist rechtlich bedenklich. Er ist innenpolitisch kontrawurde produktiv und finanziell unseriös. Deswegen lehnen wir Vorlage ihn ab, weil Humanität und Rechtsstaatlichkeit keine Gegensätze sind, sondern zwei Seiten derselben Verantwortung. – Vielen Dank. und (Beifall Freie Demokraten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Seit geVizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: verihr Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Argebeit, Integration, Jugend und Soziales, Heike Hofmann, das Wort. Bitte sehr. Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Jusonst gend und Soziales: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei Mennicht schen, die zu uns kommen und Schutz suchen, gilt es, unserer humanitären Verpflichtung nachzukommen, geltendes Recht anzuwenden und diese Menschen nach rechtsstaatlichen Prinzipien und nach humanitären Gesichtspunkten bei 90/DIE uns unterzubringen und sie – wenn sie dauerhaft bei uns bleiben – vom ersten Tag an bestmöglich zu integrieren Der und alle Anstrengungen zu unternehmen. Das haben die meisten Redner in dieser Debatte schon zu Recht deutlich aus- gemacht. (Beifall SPD, vereinzelt CDU und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Diese Landesregierung hat auch bezüglich der Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung klare Positionen. Ich nenne das: klare Vorgaben, klare Ziele, klares Handeln. Deshalb braucht es diesen Gesetzentwurf nicht. Wir stehen mit unseren Regelungen für effektives Verwaltungshandeln, das gleichermaßen dem Schutz von Asylsuchenden Rechnung trägt. Wichtig ist, dass wir auf dem Boden des Rechtsstaats handeln, und hier ist das Asylgesetz in den Blick zu nehmen. Hier wird nämlich geregelt, dass bis zur Entscheidung über den Asylantrag und – im Falle einer Ablehnung – bis zur Ausreise, also längstens bis zu 18 Monate, in der Erstaufnahmeeinrichtung zu verbleiben ist. Ich sage Ihnen an der Stelle deutlich: Die Landesregierung schöpft diesen rechtlichen Rahmen entsprechend aus. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, es ist aber richtig, dass es von diesem Prinzip begründete Ausnahmen gibt. Dazu gehören Minderjährige und ihre Familien, die die Erstaufnahmeeinrichtung nach maximal sechs Monaten verlassen, oder besonders schutzbedürftige Personen, die aus Rücksicht auf ihre Bedürfnisse ebenfalls nicht dem maximalen Aufenthalt von 18 Monaten unterliegen. Das sind klare humanitäre Gesichtspunkte, denen wir in der tagtäglichen Praxis selbstverständlich Rechnung tragen, (Beifall CDU und SPD) da wir mit dieser Verwaltungspraxis – ich will es klar benennen – nicht nur den rechtsstaatlichen Anforderungen Genüge tragen, sondern weil es uns wichtig ist, bei allem, was wir hier in hoher Verantwortung tun, den Menschen in den Blick zu nehmen. Dabei haben wir die Schutzsuchenden mit ihren Belangen im Blick, aber selbstverständlich auch die Belange der Kommunen. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass es diese Landesregierung geschafft hat – das ist schon angesprochen worden –, dass wir seit dem Jahr 2024 nur noch diejenigen Personen den Kommunen zuweisen, die eine entsprechende Bleibeperspektive haben. Das haben wir nicht nur im Koalitionsvertrag niedergeschrieben, sondern das haben wir gleich zu Beginn der Wahlperiode umgesetzt. (Beifall CDU und SPD) Damit entlasten wir die Kommunen nennenswert. Uns ist bei der Zuweisungspraxis, die wir regeln, wichtig, dass die Kommunen im Rahmen des Möglichen Verlässlichkeit und Planbarkeit haben, aber auch, dass die Zuweisungszahlen – wenn möglich – auf niedrigem Niveau bleiben. Das ist uns wichtig. Wir sind bei dieser Fragestellung in einem guten und ständigen Austausch mit den Kommunen. Gleichermaßen ist es uns wichtig – das ist eben von dem einen oder anderen Redner schon angesprochen worden –, dass wir passgenau auf die weltpolitischen Ereignisse reagieren können, die uns auch dazu anhalten, im Hinblick auf die Aufnahme- und Registrierungsprozesse situationsbedingt schnell zu reagieren. Das machen wir mit unserem bewährten System, und das ist in der Tat Verantwortungsübernahme. (Beifall CDU und SPD) Dazu gehört auch, dass wir in den Erstaufnahmeeinrichtungen die Kapazitäten in dem notwendigen Umfang vorhalten, aber diese auch von dem aktuellen Zugangsgeschehen – vielleicht auch von den prognostizierten Zugängen – abhängig machen. Wir garantieren also einen gesunden Mix, der das notwendige Maß an Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen sicherstellt. Ich will unterstreichen, dass insbesondere die Integration eine gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Länder und der Kommunen ist. Insbesondere die Kommunen, in denen die Menschen leben und im besten Falle arbeiten, sind wichtige Player bei der Integration. Ich danke den Kommunen recht herzlich. Allen, unabhängig davon, ob sie über den Arbeitskreis Asyl kommen oder ob es andere Menschen sind, die diese wirkungsvolle und kraftvolle Aufgabe der Integration und der Hilfeleistung übernehmen, sage ich vielen herzlichen Dank für ihr tagtägliches Engagement. (Beifall SPD, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Im Hinblick auf die Integration ist es wichtig, dass die Menschen, die eine Bleibeperspektive haben, den Kommunen zugewiesen werden, damit sie dort schnellstmöglich die Sprache erlernen und arbeiten. Denn das sind die Schlüsselelemente für eine gelungene Integration, also dafür, dass sie schnellstmöglich in unsere Gesellschaft integriert werden. Deswegen ist der Weg, den wir beschreiten, der richtige. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Das, was die AfD mit ihrem Gesetzentwurf erreichen will, nämlich eine erzwungene lange Verpflichtung für einen bestimmten Wohnsitz, ist genau das Gegenteil davon. Das würde beharrlich die Integration erschweren oder sogar verhindern. Das wäre genau der falsche Weg. (Beifall SPD) Ich sage Ihnen deutlich: Wir setzen auf unser bewährtes System, das wir haben. Wir setzen auf Pragmatismus, Rechtsstaatlichkeit und eine gute Zusammenarbeit. Hinzu kommt, dass wir das Landesaufnahmegesetz, das im Jahr 2027 auslaufen wird, gerade evaluieren. Wir tun das gemeinsam im Gespräch mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen. Momentan gilt es, das zu evaluieren. Denn wir wollen ein Landesaufnahmegesetz haben, das den Kommunen bei dieser Aufgabe hilft und sie unterstützt. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗