Katy Walther
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und legen! Wir beraten heute das Hessische Planungsbeschleunigungsgesetz der FDP. Wie wir im Ausschuss bereits geteilt haben, werden wir den Gesetzentwurf ablehnen; nicht, weil wir das Ansinnen falsch finden – ganz im Gegenteil, marode Bausubstanz muss dringend schneller vor. saniert oder ersetzt werden –, sondern weil wir bei einigen die Regelungen konkrete Probleme sehen und – mindestens ebenso wichtig – weil wir in Zeiten von Schlaglochpisten, absackenden Fahrbahnen und kaputten Brücken andere Prioritäten brauchen als noch breitere Straßen, die wir dann zusätzlich noch instand halten müssen. 90/DIE (Olaf Schwaier (AfD): Oder noch breitere Fahrradwege!) gerne Aber lassen Sie uns schauen, was bei der Annahme liegen des Gesetzentwurfes genau passieren würde. Der Entwurf auch nimmt in drei Artikeln Änderungen am Straßengesetz, am Verwaltungsverfahrensgesetz und am Naturschutzgesetz vor. 90/DIE Ein Beispiel an dieser Stelle: Bisher ist in Hessen auch der einspurige Ausbau einer Straße planfeststellungspflichtig. noch Der Entwurf nimmt nun bestimmte Vorhaben von der Planund feststellung aus: Katastrophenfolgenbeseitigung – finden starwir gut –, Brückenerneuerung – ebenfalls d’accord – und den Anbau eines zusätzlichen Fahrstreifens, sofern nicht um zu einer mindestens vierspurigen Straße über 10 Kilometer 90/ Länge ausgebaut wird oder, wie die FDP immer sagt, zu CDU, einer Porsche-Überholspur. sowie (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Haben wir nie abgegesagt! Das hast du dir ausgedacht!) – Na ja, genau. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Klingt aber gut!) – Also hast du es doch gesagt. Ge- (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Passt nur nicht zum Radwegegesetz!) Zudem sollen die Fachgenehmigungen in der Planfeststelbringt lung gebündelt, die Fristen für Stellungnahmen verkürzt, erst die Erörterungstermine fakultativ gestellt und die Beteiligung der Naturschutzbehörde abgeschwächt werden. So weit die kurze Zusammenfassung. Inwieweit erstrecken sich diese Änderungen auf Erleichterungen für die Sanierung der Straßen und Brücken, oder geht es der FDP-Fraktion eigentlich, wie auch schon vorhin beim RadwegegeHerren! setz, um den Bau breiterer Straßen? Der und Ich habe es schon gesagt: Liebe FDP, die von Ihnen geplanten Erleichterungen betreffen zwar auch Sanierungen und insbesondere den Aufbau nach Naturkatastrophen. Das öffnet aber gleichzeitig auch die Tür für Wildwuchs. Der – Anbau eines zusätzlichen Fahrstreifens ist – so ist bislang die hessische Rechtslage und unter anderem auch die Rechtslage nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Immissionsschutzgesetz –, sofern Biotope und FFH-Gebiete betroffen sind, eine Kapazitätserweiterung und damit Frau mehr als bloße Erhaltung. Der vorliegende Entwurf geht also deutlich über die Beschleunigung der Sanierung hinaus und würde den Straßenneu- und -ausbau privilegieren. Genau das erachten wir vor dem Hintergrund, dass wir unsere bestehende Infrastruktur jetzt schon nicht erhalten können, dass uns PlaKol- nerinnen und Planer fehlen, dass die Haushaltsmittel auch an anderen Stellen dringend gebraucht werden und dass mit- wir uns auch weiterhin über den Natur- und Artenschutz Gedanken machen müssen, als falsch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch andere Regelungen aus Ihrem Gesetzentwurf erscheinen uns bedenklich. Das haben wir auch schon in einer Ausschusssitzung gesagt. Die Stichtagsregelung ist viel zu knapp ausgefallen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels auch in den Behörden ist es lebensfremd, anzunehmen, dass die Natur- und Wasserschutzbehörden innerhalb eines Monats zu komplexen Straßenbauvorhaben Stellung nehmen können. Erörterungstermine fakultativ zu stellen, das ist zumindest, politisch gesehen, fragwürdig. Das Ersetzen des Einvernehmens durch das Benehmen, zumal noch in der Kombination mit einer starren Stichtagsregelung, bedeutet eine Marginalisierung der Naturschutzbehörde. Das wurde in der Anhörung von den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände vorgetragen. Das geht uns an diesen Stellen viel zu weit. Niemandem ist geholfen, wenn eine neue Infrastrukturmaßnahme zwar einen Monat schneller umgesetzt werden kann, wenn dann aber im Umkehrschluss viel Geld und Aufwand in die Beseitigung der Folgen einer nachlässigen Umweltplanung gesteckt werden müssen. Denn es geht schlussendlich um unsere Lebensgrundlagen. Man darf mit dem Blick auf die Entbürokratisierung nicht einfach alles über Bord werfen, schon gar nicht, wenn man die Folgen seines Handelns ignoriert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus all diesen Gründen bleibt uns nur die Ablehnung Ihres Gesetzentwurfes. – Danke schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
