Astrid Wallmann
Ganz herzlichen Dank für die Berichterstattung. – Als Erstem darf ich dem Redner der Freien Demokraten das Wort erteilen. Das ist der Abgeordnete Promny. Bitte schön. Moritz Promny (Freie Demokraten): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in dritter Lesung unser Friedhofs- und Bestattungsgesetz. Es geht hier nicht nur um Paragrafen, es geht um Menschen, um Abschied, um Würde und um die letzte Ruhestätte. Unsere Debatten, die Anhörungen und Stellungnahmen zeigen ein klares Bild: Die Menschen wünschen sich mehr Wahlfreiheit, mehr Selbstbestimmung und mehr Menschlichkeit. Beispielsweise bestätigt Aeternitas e. V., die größte Verbraucherinitiative für Bestattungskultur: Unser Entwurf greift genau das auf, was die Menschen im Land bewegt. Laut aktueller Umfrage befürworten 80 % der Hessinnen und Hessen eine Modernisierung des Bestattungsrechts. Das ist ein gesellschaftliches Mandat, Vertrauen in die Menschen. Wer eine traditionelle Grabstätte wählt, soll das natürlich auch weiterhin tun können. Wer andere, ebenso würdige, Formen möchte, soll auch die Freiheit dazu haben. (Beifall Freie Demokraten und Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Es geht also nicht um Tradition oder Moderne, sondern es geht um Würde und Wahlfreiheit. Meine Damen und Herren, ein Punkt, der die Anhörung besonders geprägt hat, war die Mensch-Tier-Bestattung. Mit unserem Änderungsantrag schaffen wir damit erstmals eine rechtssichere Grundlage, dass Friedhofsträger Grabfelder ausweisen können, auf denen auf Wunsch der verstorbenen Person auch die Asche eines Haustieres mit beigesetzt werden darf. Das ist kein Randthema, sondern ein Ausdruck gesellschaftlicher Realität. Haustiere sind für Millionen von Menschen längst Familienmitglieder, emotionaler Anker und treue Wegbegleiter. (Beifall Freie Demokraten und Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Der Gründer der Franziskus-Garten Tiereinäscherung schilderte berührend, wie er nach dem Abschied von seinen Hunden Theo und Adele diesen Weg fand, aus Liebe und aus Verbundenheit zu den Tieren. Genau dafür schaffen wir eine rechtliche Möglichkeit. Es geht nicht um gemeinsame Einäscherung, sondern darum, dass Urnen von Mensch und Tier nebeneinander ruhen dürfen, wenn dies entsprechend gewünscht ist. Dabei bleibt alles freiwillig. Kein Friedhof wird verpflichtet, solche Grabfelder zu schaffen. Jeder Träger entscheidet selbst nach seinem Konzept und nach seinem Bekenntnis. Der konfessionelle Charakter bleibt gewahrt. Auch für den Gesundheits- und Infektionsschutz gilt: Nur Asche aus zugelassenen Tierkrematorien darf entsprechend beigesetzt werden. Meine Damen und Herren, das Friedhofswesen bleibt ein Ort der Pietät und wird zugleich menschlicher und zeitgemäßer. Wir werden auch dem Änderungsantrag der GRÜNEN zustimmen. Er ermöglicht, dass eine nach einem Schwangerschaftsabbruch entstandene Leibesfrucht nur auf Wunsch der Frau bestattet werden kann, analog zu den Sternenkindern. Das ist ein sensibler Schritt, der Würde schafft, Abschied ermöglicht und die Selbstbestimmung sichert. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, unser Gesetz vertraut den Menschen, es vertraut den Friedhofsträgern, es schafft Raum für Vielfalt, ohne Sicherheit oder Pietät zu gefährden. Wir verbinden hier Empathie mit Rechtssicherheit. Wir geben den Menschen die Freiheit, Abschied zu nehmen, so, wie es für sie richtig ist. Ich bitte Sie daher, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, für mehr Menschlichkeit, mehr Vertrauen und mehr Würde. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
