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Holger Bellino

CDU 12.11.2025 Sitzungen 21/53

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bewusst haben wir die zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung der verfassungsrechtlichen Vorschriften zum Setzpunkt der CDU erhoben, nicht nur aus zeitökonomischen Gründen, da die Plenartage, wie wir wissen, sehr gut gefüllt sind, sondern auch und vor allem, um die Bedeutung des Landesamts für Verfassungsschutz wieder einmal herauszustellen. Schließlich ist es immer und immer wieder notwendig, dass wir unsere Verfassungsschützer wie auch die gesamte Sicherheitsarchitektur in Hessen bestmöglich, das heißt zeitgemäß, ausstatten – das ist notwendig, und das haben die engagierten Verfassungsschützer verdient, das gehört sich so –, (Beifall CDU und SPD) personell, materiell und auch durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen, für die wir nun einmal die Verantwortung tragen. Um die Bereitstellung der notwendigen Instrumente und der rechtlichen Rahmenbedingungen geht es und nicht um die – wie die AfD im Innenausschuss wieder darlegte – Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes, wie es immer und immer wieder behauptet wird. (Andreas Lichert (AfD): Niemand hat die Absicht …! – Vereinzelte Heiterkeit AfD) – Schön, dass Sie gleich so reagieren, eine pawlowsche Reaktion. – Es liegt auf der Hand, dass Sie immer und immer wieder versuchen, den Verfassungsschutz zu diskreditieren. Da befinden Sie sich in bester Gesellschaft mit den LINKEN, die das auch immer getan haben und heute noch an anderer Stelle tun. Gleiches und Gleiches gesellt sich gerne. (Beifall CDU und SPD – Zurufe AfD: Oh!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das hält uns aber nicht davon ab, das Notwendige, das Sinnvolle zu tun. Ihre Ablehnung, wie im Innenausschuss wieder dargelegt, wundert uns nicht. Es ist wie mit den Fröschen. Die haben auch kein Interesse, einen Sumpf trockenzulegen. (Vereinzeltes Lachen AfD) Ich stelle noch einmal fest: Das Landesamt für Verfassungsschutz ist und bleibt unabhängig. Es ist ausschließlich dem Schutz der Verfassung verpflichtet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach der Anhörung zu dem Gesetz gab es einen punktuellen Anpassungsbedarf. Die Anpassungen haben wir vorgenommen und in der vorvergangenen Woche eingereicht. Sie betreffen neben zahlreichen redaktionellen Änderungen die Änderung der Rechtsprechung wegen des Zitiergebotes. Hier muss auf das Grundrecht zur informationellen Selbstbestimmung hingewiesen werden, wenn in dieses Grundrecht eingegriffen wird. Diese Anpassung muss auch in anderen Gesetzen nachvollzogen werden wie beispielsweise im HSOG. Die Änderungen betreffen darüber hinaus die Festschreibung, dass die Mitglieder der G 10-Kommission auch nach Ablauf einer Legislaturperiode bis zur Neuwahl dieses Gremiums im Amt bleiben, um ihrer wichtigen Arbeit nachgehen zu können. Die ebenfalls angesprochene und eingereichte Einstufung des Direktors – Stichwort: Omnibusgesetz – des Landesbetriebs Forst nach B 6 vollzieht lediglich das nach, was schon längst gängige Praxis ist; denn diese übertarifliche, gängige Praxis war und ist schon vollzogen, und die entsprechenden Haushaltsmittel sind natürlich bereitgestellt. Durch die bereits in der ersten Lesung – das ist das Entscheidende – eingebrachten Änderungen wurde ein gutes und notwendiges Gesetz noch rechtssicherer und vor allem effektiver gemacht. Wir erinnern uns, dass das Bundesverfassungsgericht in Hessen wie in Bayern Konkretisierungsbedarf sah. Dieser Konkretisierungsbedarf wurde umgesetzt und, wie uns die Sachverständigen in der Anhörung bestätigten, vollinhaltlich umgesetzt. So gelang es, die Kernthemen, um die es uns nach wie vor geht, der Neufassung zu stärken und rechtssicherer zu machen. Ich nenne beispielhaft die Online-Durchsuchung, Fragen des Betretungsrechts und die Mobilfunkortung – natürlich alles unter strengen rechtlichen Voraussetzungen und richterlicher Kontrolle, wie sich dies für einen Rechtsstaat gehört. Wir wollen keinen Orwell-Staat, keine chinesischen Verhältnisse. Wir dürfen aber auch nicht im realen oder im digitalen Raum blind sein. Der Staat muss auch bei der Bekämpfung von Terrorismus, Extremismus, Spionage und organisierter Kriminalität handlungsfähig sein. Er muss gestärkt werden, und das tun wir immer dann, wenn wir Regierungsverantwortung tragen, aus voller Überzeugung, um unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen. (Lebhafter Beifall CDU und SPD) Da sich die Feinde unseres Staatswesens, unserer Demokratie mit Frieden und Freiheit jeder modernen Technik, jeder verfügbaren Plattform bedienen, müssen auch wir uns immer und immer wieder den neuen Herausforderungen stellen, beispielsweise bei der Cyberkriminalität, der sich inländische Extremisten und Terroristen genauso bedienen wie fremde Mächte. Botschaften, die in dieser Dunkelwelt ausgetauscht werden, sind zunehmend kryptisch verfälscht, also mit „normalen“ Mitteln der Überwachung nicht mehr zu identifizieren. Da bedarf es entsprechender Möglichkeiten, beispielsweise der Online-Durchsuchung. Endlich ist dies möglich. Ein anderer Aspekt. In der Überarbeitung wurde auch festgelegt, dass die Parlamentarische Kontrollkommission jährlich einen Bericht über ihre Arbeit abgibt. Dies trägt zur Transparenz und zum Verständnis in der Bevölkerung bei. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Summe tragen wir durch die Neufassung dieses wichtigen Gesetzes dazu bei, dass wir einen stark aufgestellten Verfassungsschutz haben, dass wir die entsprechenden materiellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen bereithalten. Die engagierten Verfassungsschützer, denen wir für ihre Arbeit ausdrücklich danken – nicht nur an dieser Stelle –, aber auch die Polizistinnen und Polizisten müssen so ausgestattet sein, dass sie den Verfassungsfeinden von innen und von außen auf Augenhöhe begegnen können. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS DIE GRÜNEN) Sie sehen, das Landesamt für Verfassungsschutz, vor aber auch die Bürgerinnen und Bürger können sich verlassen, dass wir alles Mögliche tun, um unser Land schützen. Wir handeln rechtssicher, verhältnismäßig, auch entschlossen. Wir stehen auf der Seite der heitsbehörden und werden deren wichtige Arbeit auch Zukunft unterstützen. Die demokratische Mitte wird – auch bei punktuellen terschieden, auch bei diesem Gesetz – bei diesem gen Thema zusammenstehen, anders als die rechtslinkspopulistischen und in Teilen extremistischen der Parteienlandschaft. – Ich danke Ihnen für Ihre merksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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