Tanja Jost
Radweg wir, Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mobilität in Hessen heißt, wir denken alle VerkehrsWir mittel zusammen: das Auto, den öffentlichen Nahverkehr, das Motorrad und selbstverständlich auch das Fahrrad. Die Hessen-Koalition verfolgt dabei eine umfassende und ausder gewogene Mobilitätspolitik, die alle Verkehrsträger gleiüberchermaßen im Blick hat. Es ist unstrittig, dass das Fahrrad, das E-Bike und das stär- Pedelec in den letzten Jahren immer beliebter geworden sind – als Beitrag zum Klimaschutz, zur Gesundheit und als praktische Alternative im Alltag. So, wie wir mit der Wegfall Novelle der Hessischen Bauordnung den Bauturbo im AuWohnungsbau gezündet haben, werden wir ihn auch im und Straßenbau zünden. (Beifall CDU und SPD) Planfest- Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Hessischen Straßengesetz enthält zwar einige gute Aspekkeine te, er ist in der Gesamtheit aber weder umfassend noch rechtssicher. Einige seiner guten Punkte, so viel darf ich an von der Stelle sagen, werden sich auch im Gesetzentwurf der kür- Landesregierung wiederfinden. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Wann kommt der denn?) Dass die FDP-Fraktion allerdings ihre Leidenschaft für das Fahrradfahren und für Fahrradwege entdeckt hat, hat schon in der ersten Lesung für Überraschung gesorgt. Verantwortungsvolle Politik ist aber keine Momentaufnahme, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eine faire und gerechte Mobilitätsstrategie beim Ausbau von Radwegen, insbesondere im ländlichen Raum, ist für die christlich-soziale Koalition von großer Bedeutung. Aber sie muss kommunal gedacht und gemeinsam mit den Gemeinden und den Landkreisen umgesetzt werden. Im Koalitionsvertrag der Hessen-Koalition ist dieses Ziel klar verankert. Wir handeln bereits. Wir setzen auf Kooperation statt Konfrontation, auf Planung mit Augenmaß und nicht auf Symbolpolitik. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, in Ihrem Gesetzentwurf fordern Sie die Anerkennung des Radwegeausbaus als „überragendes öffentliches Interesse“. (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Das klingt gut, das klingt nach einer einfachen Lösung. Es ist aber ein sehr komplexes Problem. Eine solche Einstufung ist juristisches Hochreck. Der Begriff „überragendes öffentliche Interesse“ ist im deutschen Verwaltungsrecht eine gewichtige Kategorie. Er darf nicht leichtfertig verwässert oder erweitert werden. In enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium schauen wir uns daher diese Konstellation sehr genau an; denn klar ist, nur eine rechtssichere Umsetzung kann in Gesetzesform gegossen werden. Eine Regelung wie die von Ihnen geforderte könnte auch dazu führen, dass andere wichtige Infrastrukturprojekte, etwa im Bereich des ÖPNV oder des Landesstraßenbaus, benachteiligt werden, und ein ideologisch motivierter Ausbau, der andere Verkehrsmittel verdrängt, soll und darf keine Option sein. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Sie haben doch die Mittel eingestellt, die Sie nicht loswerden!) Ebenso müssen die widerstreitenden Interessen bezüglich des Vorschlags, eine vorzeitige Besitzeinweisung zu ermöglichen, gründlich gegeneinander abgewogen werden. Das ist die zweite Forderung in Ihrem Gesetzentwurf. Es handelt sich auch hier um einen verwaltungsrechtlichen Begriff, diesmal aus dem Enteignungsrecht. Das bedeutet konkret, das Land könnte den Besitz an einem Grundstück übernehmen, noch bevor das Enteignungsverfahren abgeschlossen und eine Entschädigung gezahlt worden ist. Gerade die FDP, die sich doch immer als Hüterin des Eigentums versteht, fordert hier de facto temporäre Enteignungen. Das finde ich an der Stelle, gelinde gesagt, bemerkenswert. (Beifall CDU und SPD) Außerdem schlagen Sie vor, auf Planfeststellungs- oder Umweltverträglichkeitsprüfungen zu verzichten. Auch das mag auf den ersten Blick nach Beschleunigung klingen. In Wahrheit schafft es neue Rechtsunsicherheiten, neue Klagerisiken und bewirkt damit am Ende genau das Gegenteil, nämlich Verzögerungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Freien Demokraten, wir teilen ja Ihr Ziel. Wir wollen den Radverkehr in Hessen fördern, modernisieren und sicher gestalten. Beschleunigung darf aber nicht bedeuten: schneller – egal wie und um welchen Preis.
