UnterWelt Prof. Dr. Roman Poseck
ich Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten DaBereich men und Herren! Wir haben in diesem Hohen Haus mehrnafach über das Friedhofs- und Bestattungsgesetz diskutiert. NäIch glaube, die Argumente sind wahrlich ausgetauscht. Der zuHessische Landtag hat vor wenigen Wochen ein neues dass Friedhofs- und Bestattungsgesetz beschlossen, das auf einem Entwurf der Hessischen Landesregierung beruht hat. Das beschlossene Gesetz ist aus meiner Sicht eine sinnvolle und moderate Weiterentwicklung des bisherigen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes. Es sind neue Regelungen aufgenommen worden, zum Beispiel im Hinblick auf die Zu- Bestattungsfrist und im Hinblick auf das sehr wichtige Thema der Sternenkinder, das insbesondere Eltern sehr berührt. werde. lehnt Wir haben schon damals gesagt, dass wir keinen Anlass Verarsehen, eine grundlegende Reform oder gar eine Revolution die des Friedhofs- und Bestattungswesens vorzunehmen. Das liegt auch daran, dass sich die Regelungen im WesentliKirche chen bewährt haben. Ich habe großen Respekt vor ganz unterschiedlichen Anan sichten zum Sterben, zur Beerdigung, zur eigenen Beerdiausgung und zur Beerdigung von Angehörigen und lieben Menschen. Hierzu kann es eine große Bandbreite an Wünschen und individuellen Vorstellungen geben. Sache des ge- Gesetzgebers ist es aber, Regelungen zu treffen, die auf kurz einem breiten Konsens beruhen und die vor allen Dingen sondern auch Rechtssicherheit schaffen. Das Gesetz, das hier beschlossen wurde, erhält Friedhöfe als zentrale Orte der Trauer und des Gedenkens. Das ist aus meiner Sicht der richtige Ansatz. Das hingegen, was die FDP hier vorschlägt, geht eindeutig zu weit. Wir haben es mehrfach gesagt. Damit sind erhebliche, auch rechtliche Unsicherheiten verbunden, wenn beispielsweise Urnen zwischen Angehörigen hin- und hergereicht werden können. Es entstehen viele neue offene Rechtsfragen, die auch die Pietät sehr stark berühren. Darüber hinaus gibt es eine sehr klare Haltung der Sachverständigen – auch das will ich hervorheben –, die wir angehört haben, die den Gesetzentwurf der Landesregierung einhellig unterstützt haben und die zu Ihrem Gesetzentwurf eine doch insgesamt ablehnende Stellungnahme abgegeben haben. Für uns war es wichtig, dass wir im Einklang mit den Kirchen und mit den Kommunen vorgehen. Die Kommunalen Spitzenverbände und die Kirchen haben sich einhellig für das ausgesprochen, was wir auf Landesebene reformiert haben. Sie haben sehr stark den Blick auf Rheinland-Pfalz gelenkt. Natürlich ist es legitim, dass Sie sich dorthin orientieren. Ich will aber auch darauf hinweisen, dass es dort nicht unerhebliche Unruhe auch wegen des neuen Gesetzes gibt. Es besteht die Sorge, dass zum Beispiel Friedhofsgebühren deutlich steigen können, wenn Friedhöfe nicht mehr die zentralen Orte der Trauer und des Gedenkens sind. Das wollen wir vermeiden. Dafür haben wir in Hessen die entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen. Diese Grundlage werden wir nicht kurzfristig wieder ändern. Die Argumente gegen den FDP-Entwurf, die hier mehrfach vorgetragen wurden und die ich immer wieder wiederholt habe, bleiben bestehen. Deshalb lehnt auch die Landesregierung den FDP-Entwurf ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)
