Alexander Bauer
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf daran erinnern, am 30. September haben wir im Hessischen Landtag ein neues Friedhofs- und Bestattungsrecht beschlossen. Mit dieser behutsamen Weiterentwicklung des Bestattungsrechts hat die christlich-soziale Koalition sachlich gebotene Aktualisierungen vollzogen, die in der Anhörung auf breite Zustimmung bei den befragten Experten stieß. Damit haben wir einen guten und bewährten Rechtsrahmen ein Stück besser gemacht. Wie eine Gesellschaft mit ihren Toten umgeht, zeigt, welchen Wert sie dem Leben beimisst. Natürlich anerkennen wir, dass Sterben, Tod und Trauer einem tiefgreifenden sozialen, kulturellen und religiösen Wandel unterliegen. Die sinkende Kirchenmitgliedschaft führt zu einem Rückgang religiöser Bestattungen. Der Anteil von Feuerbestattungen hat sich in den vergangenen Jahren in Deutschland kontinuierlich erhöht. Laut aktuellen Zahlen liegt er mittlerweile bei über 80 %. Der Trend zu pflegefreien Gräbern ist nach wie vor ungebrochen. Das hessische Bestattungsrecht wird sich also ganz auch in Zukunft weiterentwickeln und verändern. Für ist aber von entscheidender Bedeutung: Wandel Akzeptanz, und Akzeptanz entsteht durch Dialog. gesellschaftspolitische Dialog ist weit mehr als eine pertenbefragung im Rahmen einer parlamentarischen setzesänderung. Die Frage, wie unsere Gesellschaft ihren Toten umgeht, bedarf eines breiten interdisziplinären Diskurses zwischen Kirchen, Religionsgemeinschaften, Kommunen, Bestattern, Kulturwissenschaftlern, sowie Bürgerinnen und Bürgern. Sie alle müssen fen, Werte und Bedürfnisse auszubalancieren. Für uns als Christdemokraten gilt die Würde des Menschen über den Tod hinaus. Daraus folgt ein besonderer zum Schutz der Totenruhe. Die Totenruhe ist nicht moralisch, sondern aus gutem Grund auch strafrechtlich geschützt. Deshalb lehnen wir Vorschläge zu Bestattungsformen ab, die eine Aufhebung des Friedhofszwangs sich ziehen würden. Anders als die Freien Demokraten sehen wir im Friedhofszwang eine öffentliche Schutzregelung. Dieser dient nicht der Bevormundung, sondern Sicherung von Ordnung, Würde und Gleichbehandlung. (Beifall CDU und SPD) Auch Ihr eingebrachter Änderungsvorschlag, eine same Beisetzung von Mensch und Tier zu ermöglichen, zeigt Ihr voreiliges populistisches Auftreten und Vorgehen. Bei diesem Thema, das in der Anhörung aufgegriffen de, gab es eine Rückmeldung der Kirchenvertreter, die Wortprotokoll notiert worden ist und die ich an dieser le zitieren darf: „Für Christenmenschen sind Tiere wie Menschen Geschöpfe Gottes. Allerdings macht die biblische Anthropologie natürlich einen deutlichen schied zwischen der tierischen geschaffenen und den Menschen. … Die Menschenwürde ist was anderes als die Würde eines Tieres. Wenn das richtig weiß, werden Tiere rechtlich im des Sachenrechts verhandelt. Trotzdem kann ich türlich seelsorgerisch nachvollziehen, dass eine he gewünscht wird. Theologisch würde ich aber nächst sagen, dass es für uns entscheidend ist, Friedhöfe für Menschen da sind.“ (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Meine Damen und Herren, uneingeschränkte Zustimmung liest sich wahrlich anders. Herr Promny, Sie verweisen immer auf den großen spruch zu dem Gesetz in Rheinland-Pfalz, das sozusagen landauf, landab als das beste Gesetz ever gepriesen Tatsache ist aber nach wie vor, die katholische Kirche die Aufbewahrung der Asche zu Hause sowie die beitung zu Schmuckstücken grundsätzlich ab, ebenso Bestattung außerhalb von Friedhöfen. Bestattungswälder und Flussbestattungen werden von der katholischen ebenso abgelehnt. Auch die evangelische Kirche in Rheinland-Pfalz hat ihrer Kritik an der Aufhebung des Friedhofszwangs drücklich festgehalten. Daher gibt es keine Unisono-Zustimmung zu Ihren Vorstellungen. Bei der Bewertung Ihres Gesetzentwurfs ging es mir nauso wie den Fachleuten bei der Anhörung, die ich zitieren darf. Das ist also nicht meine Meinung, die Meinung von Herbert Hubing. Das ist nicht irgendjesicher mand, sondern der Hauptgeschäftsführer des Deutschen uns Instituts für Bestattungskultur. Sein Fazit kann man im braucht Protokoll der Anhörung auf Seite 13 nachlesen. Ich darf Dieser zitieren: Ex„Es wird Sie nicht verwundern, dass auch wir den GeGesetzentwurf der FDP-Fraktion in wesentlichen mit Teilen ablehnen.“ Herr Guido Vaupel, Vorsitzender des Bestatterverbandes, Ethikern äußert sich zum FDP-Entwurf wie folgt, wie auf Seite 12 mithel- des Anhörungsprotokolls nachzulesen ist: „Der FDP-Entwurf ist von uns in großen Teilen abzulehnen.“ Auftrag Herr Promny, es bleibt also Ihr Geheimnis, warum Sie nur so sehr Gefallen daran finden, den von Fachleuten überwiegend negativ bewerteten FDP-Gesetzentwurf hier in dreimaliger Beratung in seinem Kernbestand unverändert nach vorzulegen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Weil er gut der ist! Weil er liberal ist!) Es ist freilich kein Geheimnis, dass wir als CDU-Fraktion aus guten Gründen diesen Gesetzentwurf und auch die gemein- dazu eingebrachten Änderungsanträge ablehnen werden. – Besten Dank. (Beifall CDU und SPD) wurim Stel- Präsidentin Astrid Wallmann: Vielen Dank. – Als Nächster hat der hessische Innenminister, Herr Staatsminister Prof. Poseck, das Wort.
