Annette Wetekam
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Beteiligung von Gemeinden an der Windenergie- und Photovoltaiknutzung in Hessen. Dieser Entwurf, so wohlklingend er in seiner Intention auch sein mag, ist in seiner jetzigen Form überflüssig, kontraproduktiv und löst in keiner Weise die wahren Probleme der Energiewende in Hessen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Dabei möchte ich voranstellen, dass wir das Ziel einer finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürgern am Ausbau von erneuerbaren Energien grundsätzlich befürworten und auch teilen. Aber, meine Damen und Herren, dieses Ziel wird bereits umfassend durch das Bundesrecht erreicht. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz: EEG, ermöglicht in seiner aktuellen Fassung bereits eine finanzielle Beteiligung der Standortgemeinden durch die Betreiber von Windenergie- und Freiflächenanlagen in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge. Diese bundesgesetzliche Regelung ist erprobt, klar definiert, und vor allem ist sie rechtssicher. Warum also, frage ich Sie, brauchen wir ein zusätzliches, potenziell verwirrendes Landesgesetz, das im Grunde nur die Bundesregelung dupliziert und mit neuen bürokratischen Hürden und Unklarheiten daherkommt? (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Ich sage es Ihnen: wohl deswegen, weil das EEG tatsächlich eine Länderöffnungsklausel enthält, die es den Ländern ermöglicht, über eine Bürgerbeteiligung die Akzeptanz für den Bau neuer Anlagen zu steigern.
