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Astrid Wallmann

12.11.2025 Sitzungen 21/53

Gewaltmuss, Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete Moritz der Promny von den Freien Demokraten das Wort. längere sonVerant- Moritz Promny (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2024 unmissverständlich entschieden, dass der Verfassungsschutz subGe- stanzielle und unabhängige Kontrolle braucht. Sicherheit und Freiheit sind gleichwertige Verfassungswerte, und der Hessen Verfassungsschutz soll Dienstleister der Demokratie sein, aber Zitie- nicht über ihr stehen. deshalb Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht in Teilen in verdie richtige Richtung, doch bei den Vertrauenspersonen, der Ortung und dem Straftatenkatalog bleibt er hinter den Vorgaben des Verfassungsgerichts zurück. Vor Kurzem berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ über einen Hessen? Fall eines hessischen Professors, der 16 Monate lang als rechtsextrem geführt und suspendiert wurde. Grundlage Ehwaren bloße Kontakte und Vermutungen, keine Handlunaufgen. Das Gericht stellte später klar: Das war rechtswidrig. Desin– Der Rechtsstaat funktioniert hier, und das ist gut. Insozu weit ist und bleibt klar: Die Freiheit des Einzelnen darf und nicht unter die Räder geraten. ihr Daten (Beifall Freie Demokraten) Spielball Ich komme jetzt zu dem Punkt der gerichtlichen Kontrolle bei Vertrauenspersonen. Der Richtervorbehalt darf hier 90/ keine Formalität bleiben. Es besteht hier in der aktuellen Fassung des Gesetzes die Gefahr der Leerlaufkontrolle. Darum fordern wir, dass im Antrag objektive Merkmale Verfasder Vertrauensperson genannt werden müssen, die INPOLund BZR-Abfragen müssen vorliegen, und die Eignung Manche muss auch dokumentiert und geprüft sein. Fehlen diese NachAngaben, darf keine Genehmigung erfolgen. Nur so wird bräuchte die Kontrolle auch tatsächlich echt. an, gezogen Zu Bewegungsprofilen und Ortung. Bewegungsprofile greifen tief in die Persönlichkeitsrechte ein. Das Bundesverfassungsgericht verlangt dafür die höchste Kontrolldichte. Doch der Entwurf, der hier vorliegt, erlaubt Ausnahmen in Eilfällen, und das öffnet Tür und Tor für Missbrauch. (Beifall Freie Demokraten) Unsere Forderung ist hier klar: Wir brauchen einen Verweis auf die erheblichen beobachtungsbedürftigen Bestrebungen, keine Eilfallausnahmen bei intensiven Ortungsmaßnahmen und immer vorherige richterliche Prüfung; denn, wer die Bewegungen eines Menschen verfolgt, muss dafür auch gute Gründe haben und keine bloßen Anhaltspunkte. (Beifall Freie Demokraten) Ich komme zum Straftatenkatalog – die Kollegin Gronemann hat es angesprochen –: Ja, der Änderungsantrag hat einige Delikte gestrichen, aber der Katalog bleibt an der Stelle weiterhin zu breit. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt: Übermittlung geheimdienstlicher Daten nur bei herausragenden Rechtsgütern. Das bedeutet: nur bei Delikten mit mindestens zehn Jahren Höchststrafe, und wenn sie zielgerichtet eine verfassungsfeindliche Bestrebung fördern. Straftaten wie die Nichtanzeige geplanter Taten oder das Vorbereiten von Ausweisfälschungen gehören nicht dazu. Meine Damen und Herren, das ist keine Staatsgefährdung, das sind mittlere Kriminalitätsdelikte. Kommen wir zum Trennungsgebot. Die organisatorische Trennung von Polizei und Verfassungsschutz ist richtig, aber in der Praxis droht eine Aufweichung, gerade beim Datenaustausch oder bei Online-Durchsuchungen. Wir brauchen hier klare Grenzen und eine dokumentierte Zusammenarbeit, sonst verwischen die Zuständigkeiten. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Änderungsantrag der AfD. Wir lehnen Ihren Versuch ab, den Verfassungsschutz zu einem politischen Werkzeug zu machen. Das lehnen wir ab. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen AfD) – Der getroffene Hund bellt an der Stelle. Ja, es ist so. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Andreas Lichert (AfD): Die Rede kommt zu spät! Der 11.11. war gestern! – Weitere Zurufe AfD) Die parlamentarische Kontrolle darf nicht auf einige Bevölkerungsgruppen verengt werden. Erst recht nicht dürfen sie stigmatisiert werden, meine Damen und Herren. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zum Schluss. Der Entwurf macht Fortschritte, ja. Aber er erfüllt die Anforderungen des Verfassungsgerichts in der Form noch nicht. Deswegen ist es gut, dass die Kollegin Gronemann noch eine dritte Lesung beantragt, weil wir hier die Chance haben, noch einmal nachzubessern. Das sollte die Landesregierung tun. Meine Damen und Herren, wir Freie Demokraten stehen für Sicherheit, aber insbesondere auch für die Freiheit. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten)

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