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Robert Lambrou

AfD 12.11.2025 Sitzungen 21/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen Herren! Ich habe einen Migrationshintergrund. Aber sage eines ganz klar: Wir als AfD vertreten die sen der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund Deutschland. Wie vertreten nicht die Interessen der schen, die nach Deutschland kommen wollen. (Beifall AfD) Bei den letzten fünf Rednern hatte ich den Eindruck, sie deren Interessen und nicht die der einheimischen völkerung vertreten. Ich habe Sie zum Ende meiner Rede darauf hingewiesen, dass wir mit dem Gesetzentwurf nichts anderes als im Koalitionsvertrag steht. Das hat leider nichts bracht. Deswegen lese ich die Passage jetzt einmal Das stammt aus dem Koalitionsvertrag zwischen und Rot in Hessen. Ich zitiere: „Gleichzeitig werden wir die Residenzpflicht regeln, sodass Ausländerinnen und Ausländer pflichtet werden, bis zur Entscheidung des amtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag und im Falle der Ablehnung Asylantrags als offensichtlich unbegründet oder unzulässig bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug Abschiebungsandrohung oder -anordnung in der ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung, längstens jedoch für 24 Monate, zu wohnen …“ (Zuruf AfD: Hört, hört!) Sehr geehrte Frau Kraft, Sie haben im Grunde genommen Ihre erste Rede dazu verwendet, zehn Minuten gegen Ideen und Überzeugungen der CDU-Fraktion zu sprechen. Das ist eindrucksvoll. (Beifall AfD) Frau Gersberg hat das allerdings auch gemacht. Denn handelt sich um den Koalitionsvertrag zwischen und Rot. Ich sage das jetzt ganz allgemein gesprochen. Frau nisterin Hofmann, die gesetzliche Wohnsitzpflicht von Monaten wird jetzt schon umgesetzt, das höre ich Ihnen immer wieder. Woher wollen Sie das eigentlich sen, wenn Sie die Fragen wie die in unserer Kleinen ge vom 16. Juli 2025 nicht beantworten können? (Beifall AfD) Ich möchte noch ein Beispiel nennen. Ich habe von die Aussage gehört: Schon jetzt verbleiben die Asylbewerber ohne Bleiberechtsperspektive in der Erstaufnahmeeinrichtung. – Das trifft nicht zu. Herr Bocklet hat da den entsprechenden Taschenspielertrick gemacht. Er sich auf ganz bestimmte Gruppierungen bezogen. Nein. Entschuldigung, wir gehen jetzt einmal das Beispiel Türkei durch. Ich nenne Zahlen auf eine Große Anfrage vom 18. Februar dieses Jahres: 2024 wurde der Zugang von 3.186 türkischen Staatsangehörigen in der Erstaufnahmeeinrichtung registriert. Die durchschnittliche AufentRunhaltsdauer hat gerade einmal – Obacht – 87 Tage betragen. AbgeDas sind weniger als drei Monate. Da ist es nichts mit den 24 Monaten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge benötigt durchschnittlich acht Monate, um über einen Asylantrag zu entscheiden. Dabei muss man berücksichtigen, dass Faund milien mit minderjährigen Kindern innerhalb von sechs ich Monaten den Kommunen zugewiesen werden. Interesin Abgelehnte Asylbewerber aus der Türkei müssten bis zur MenAusreise weiterhin in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben. Viele Asylbewerber klagen dagegen. Die Klage dauert im Durchschnitt 19 Monate. Fast 80 % der Asylanträge der Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit werden dass abgelehnt. BeSie nehmen die Realität nicht zur Kenntnis. Sie nehmen nicht einmal Ihren Koalitionsvertrag zur Kenntnis. Was sollen die Leute, die uns zuhören, eigentlich denken? fordern, (Beifall AfD) gevor. Sie haben Migrationswende gesagt und das in den KoalitiSchwarz onsvertrag geschrieben, um das herbeizuführen. Aber Sie meinen das überhaupt nicht so, sondern Sie sagen das nur unter dem Druck einer AfD bei 27 %. Dazu kann man besser nur sagen: Tun Sie es. Machen Sie einen eigenen Gesetzverentwurf. Sorgen Sie dafür, dass die Masseneinwanderung Bundesaufhört. Denn das will eine deutliche Mehrheit der Bevölüber kerung. des als (Beifall AfD) der für

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