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Vanessa Gronemann

GRÜNE 12.11.2025 Sitzungen 21/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits gestern Abend darüber gesprochen, dass unsere Demokratie und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung unter Druck stehen. Die Angriffe von außen und von innen nehmen immer stärker zu. Deshalb ist es unsere Aufgabe, unsere Sicherheitsbehörden so auszustatten und ihnen Instrumente an die Hand zu geben, um diesen Herausforderungen gerecht werden zu können. Dem Verfassungsschutz kommt hier eine Schlüsselrolle zu. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Holger Bellino (CDU), Lisa Gnadl (SPD) und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Wir haben heute die zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung verfassungsrechtlicher Vorschriften. Das gleichzeitig der Setzpunkt der Fraktion der CDU. haben in der vergangenen Ausschusssitzung einen rungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit dem das Verfassungsschutzgesetz neu gefasst soll und mit dem Änderungen an weiteren Gesetzen nommen werden sollen. Die wesentliche Frage, mit der wir uns hier auseinandersetzen, ist, ob mit diesem Entwurf die größtmögliche sicherheit erreicht werden kann. Ich sage zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2024 mit nem Beschluss einige Punkte des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes als unvereinbar mit dem Grundgesetz klärt. Daraus ergibt sich selbstverständlich Handlungsbedarf. Deshalb ist es auch richtig, dass die Landesregierung da nachsteuern will. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit ihrem Änderungsantrag haben die Fraktionen der und der SPD die Hinweise aus der Anhörung aufgenommen. Im Ergebnis müssen wir aber feststellen, dass der nicht allen Hinweisen nachgegangen wurde, die allem die Frage der Rechtssicherheit betreffen. Ich bereits in der Ausschusssitzung gesagt, dass die gung hessischer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter sowie Herr Prof. Ogorek in Bezug auf § 9, von Mobilfunkendgeräten“, die Notwendigkeit der lichen Vorabkontrolle betont haben. Dies ist demnach grund des potenziell hohen Eingriffsgewichts einer § 9 Absatz 1 Nr. 2 Hessisches Verfassungsschutzgesetzes möglichen Mobiltelefonortung notwendig. Das fehlt leider nach wie vor. Ebenso wurde schon angemerkt, dass weiterhin die aussetzungen für die erhebliche Beobachtungsbedürftigkeit fehlen. Da muss ebenso nachgebessert werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Promny (Freie Demokraten)) Die meisten Hinweise aus der Anhörung betrafen dings den Straftatenkatalog in § 20a für eine Informationsübermittlung. Die Anzuhörenden haben deutlich gemacht, dass sich bei dem Straftatenkatalog die Schwere der tat aus den qualifizierten Voraussetzungen mit Blick das Rechtsgut, die Tatbegehung und die Tatfolgen muss. Man müsste also eine Begründung dafür warum man davon ausgeht, dass es sich bei der um eine besonders schwere Straftat handelt. Weder in Begründung des Gesetzentwurfs noch in dem Änderungsantrag finden sich hierzu irgendwelche Ausführungen Erläuterungen. Auch wenn Sie vier Straftaten mit Ihrem Änderungsantrag gestrichen haben, ist es nach wie vor nicht nachvollziehbar, inwiefern hier eine Abwägung stattgefunden hat. Das de ebenfalls von den Sachverständigen angeregt: Es zudem sinnvoll, als Kriterium für die Straftaten auf Durchsetzung der Ziele dieser Bestrebungen abzustellen und nicht den bloßen Zusammenhang ausreichen zu wie es im Übrigen auch im Bundesverfassungsschutzgesetz geregelt ist. Wenn dem nachgekommen würde, dann hätten wir in sem Fall einen nachvollziehbaren Kontext hergestellt. ist übrigens auch nicht im Änderungsantrag der der AfD vorgesehen. Das wollte ich nur einmal nebenbei sagen. Ich kann wirklich nur appellieren, die genannten ist Punkte aufzunehmen; denn damit kämen wir der RechtssiWir cherheit wahrscheinlich ein Stück näher. Ände- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Moritz beraten, Promny (Freie Demokraten)) werden vorgeDamit wir dem nachkommen können, möchte ich jetzt die dritte Lesung beantragen. Ich will auch noch einmal auf die Online-Durchsuchung Rechtseingehen. Da geht es mir weniger um die Frage der Rechtssicherheit als um die Frage der Sinnhaftigkeit oder der seiGeeignetheit. erIch will das noch einmal betonen: Bei der Online-Durchsuchung geht es um ein Instrument, das tief in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Das geht tiefer, als es bei jeder Hausdurchsuchung der Fall sein kann. Das ist ein Instrument, das technisch hochkomplex ist. Das ist ein Instrument, das gewisse Risiken mit sich bringt, CDU wenn zum Beispiel Sicherheitslücken in IT-Systemen nicht geschlossen werden, weil sie für den Eingriff benötigt werlei- den. vor habe Das Bundesverfassungsgericht hat nicht ohne Grund ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und VereiniIntegrität informationstechnischer Systeme geschaffen. Es „Ortung hat erkannt, dass der Zugriff auf unsere digitalen Systeme einen besonders schweren Grundrechtseingriff darstellt. richterDas ist ein Eingriff, der nur unter den strengsten Voraussetaufnach zungen zulässig sein kann. Wir haben bereits mit der Strafprozessordnung und auch aber mit dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung Möglichkeiten zum einen für die StrafverfolVor- gung und zum anderen natürlich für die Gefahrenabwehr. Wir wissen, die Anforderungen sind sowohl technisch als auch rechtlich hoch. Moritz Vor diesem Hintergrund stellt sich mir die Frage: Braucht der Verfassungsschutz die Online-Durchsuchung tatsächlich? Wenn ja, für welchen Zweck braucht er sie? Wenn allerder Verfassungsschutz, wie es das Bundesverfassungsgericht sagt, hier nur subsidiär tätig werden darf, erhebt sich die Frage, welchen Mehrwert dieses Instrument für die StrafErfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes hat. auf ergeben Welcher Spielraum existiert eigentlich zwischen dem Vorliefern, feld und der Gefahrenabwehr? Mir erschließt sich das Norm nicht. Vielleicht fehlt mir die Fantasie, bei welchen Fällen der das tatsächlich zutreffen könnte und wann das Landesamt für Verfassungsschutz die Online-Durchsuchung tatsächoder lich einsetzen könnte. So ging es im Übrigen auch einigen Anzuhörenden. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Moritz Promny (Freie Demokraten)) wurAbschließend will ich noch ein Lob aussprechen. Das wäre die möchte ich besonders hervorheben. Ein Punkt, den wir ausdrücklich begrüßen – das habe ich auch in der Ausschusssitzung schon gesagt –, ist die Übergangsregelung lassen, für die Parlamentarische Kontrollkommission. Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes muss auch zwischen den Wahlperioden stattfinden. Das begrüßen wir dieausdrücklich. Das Fraktion (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Holger Bellino (CDU) und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Unsere Demokratie ist stark, sie ist aber auch verletzlich. Die Bedrohungen, vor denen wir stehen, sind vielfältig. Ich habe es eben gesagt: Sie kommen nicht nur von außen, sondern zunehmend auch von innen. Es gibt rechtsextreme Netzwerke, Desinformation in den sozialen Medien, gezielte Hetze gegen Minderheiten, gegen die Presse und gegen die Institutionen unseres Rechtsstaates. All das zielt darauf ab, das Vertrauen zu zerstören, das Vertrauen in den Staat, also in seine Vertreterinnen und seine Vertreter, und letztendlich auch das Vertrauen in die Idee der Demokratie selbst. Wenn wir von Freiheit und Sicherheit sprechen, muss man sagen, dass zu dieser Sicherheit auch die Sicherheit des Bestehens der Grundrechte gehört. Sie sind das Fundament, auf dem unsere offene Gesellschaft steht. Deshalb ist es unsere Verantwortung, in diesem Parlament genau hinzuschauen, nachzubessern und zu kontrollieren. Wir sollen nicht den einfachsten, sondern den richtigen Weg gehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn am Ende geht es nicht nur um Paragrafen und technische Instrumente. Es geht darum, wie wir als Gesellschaft zusammenstehen, wenn die Demokratie unter Druck gerät. Ich bin überzeugt: Wenn wir die Grundrechte achten, die demokratische Kontrolle ernst nehmen und unsere Sicherheitsbehörden gleichzeitig stark und rechtssicher aufstellen, dann wird unsere Demokratie widerstandsfähiger und nicht schwächer werden. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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