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Prof. Dr. Roman Poseck

12.11.2025 Sitzungen 21/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Verfassungsschutz ist eine wichtige Säule unserer Sicherheitsarchitektur. Er ist Ausdruck der wehrhaften Demokratie. Unser Verfassungsschutz handelt neutral. Sein Koordinatensystem ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung. (Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD)) – Herr Grobe, ich weiß nicht, warum Sie an dieser Stelle lachen. Es ist falsch, unseren Verfassungsschutz zu diskreditieren. (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Zurufe AfD) Der Verfassungsschutz ist nicht Teil des politischen Meinungskampfes, sondern der Verfassungsschutz sichert unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das ist über alle Maßen wichtig. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Lassen Sie mich an dieser Stelle, weil es hier offensichtlich Missverständnisse gibt, auch noch einmal die Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung herausstellen. Über allem steht das Menschenwürdeversprechen des Grundgesetzes. (Andreas Lichert (AfD): Das hat Sie zu Corona-Zeiten auch nicht interessiert!) Allen Menschen kommt Würde zu, egal, in welcher Situation sie sind, egal, wo sie herkommen. (Zuruf Andreas Lichert (AfD)) Unsere Verfassung sichert Gleichheit und Vielfalt. Unsere Verfassung ist durch das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip gekennzeichnet. Sehr geehrte Damen und Herren der AfD, bevor Sie hier immer wieder den Verfassungsschutz diskreditieren, sollten Sie sich einmal an die eigene Nase fassen, was diese Grundwerte unserer Verfassung betrifft. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt Freie Demokraten – Zurufe AfD – Glockenzeichen) – Da Sie immer wieder dazwischenrufen und vielleicht nicht anerkennen, dass ich das zu Ihnen sage, empfehle ich Ihnen die Lektüre von Gerichtsentscheidungen; denn es gibt inzwischen eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen in Hessen – zuletzt der Verwaltungsgerichtshof – und in Sachsen – das OVG Bautzen –, die sehr deutlich machen, dass Grundeinstellungen in Ihrer Partei nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sind. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Frank Grobe (AfD): Auf welcher Grundlage?) Gerade heute brauchen wir einen starken Verfassungsschutz; denn die Bedrohungen für unsere Verfassung komplex und umfassend. Diese Bedrohungen gehen Extremisten aus, am rechten Rand. Der Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung für unsere Demokratie. (Vereinzelter Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS DIE GRÜNEN) Aber auch der Linksextremismus ist eine starke Bedrohung für unsere Demokratie. Der Linksextremismus und er wird gewaltbereiter. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Auch religiöse Extremisten bedrohen unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung, wenn es beispielsweise fe nach einem Kalifatstaat gibt. Daneben bedrohen Staaten unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung auch auf unserem Boden durch Sabotage, Spionage Desinformation. In Hessen gibt es laut Verfassungsschutz ungefähr Extremisten. Besonders besorgniserregend ist, dass Zahlen extremistischer Straftaten zuletzt deutlich nommen haben, insbesondere rechtsextremistisch motivierter Straftaten. 2022 gab es 1.250 extremistisch motivierte Straftaten, 2024 waren es 2.500. (Zuruf Sandra Weegels (AfD)) – Frau Weegels, ich verstehe nicht, warum Sie an Stelle dazwischenrufen. Sie sollten über diese Entwicklung besorgt sein. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE NEN – Zurufe AfD – Glockenzeichen) Warum ertragen Sie an dieser Stelle nicht einmal objektive Zahlen? Ich glaube, das ist verräterisch. (Zuruf Jochen K. Roos (AfD)) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Hessen ist Bereich des Verfassungsschutzes sehr gut aufgestellt. haben ein vor allem personell gut aufgestelltes Landesamt für Verfassungsschutz. Mit dem neuen Gesetz für Verfassungsschutz stärken wir den Verfassungsschutz ter. Wir räumen dem Verfassungsschutz mehr Rechte Das ist gerade in der heutigen Zeit in Anbetracht der fältigen Bedrohungen für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung der richtige Ansatz. Dabei erhält unser Verfassungsschutz vor allen mehr Rechte im digitalen Raum. Das neue Verfassungsschutzgesetz ermöglicht die Quellen-TKÜ und die Durchsuchung. Verfassungsfeinde sind im digitalen unterwegs. Deshalb ist es wichtig, dass auch unsere fassungsschützer gerade in diesem Raum Möglichkeiten erhalten. Außerdem gibt es leider mehr junge Extremisten, insbesondere am rechten Rand. Deshalb ist es auch tig, dass wir die Speichermöglichkeiten im Hinblick junge Extremisten mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz erweitern. Das Verfassungsschutzgesetz ist Gegenstand einer ven Anhörung im Innenausschuss gewesen. Eine die nicht unbedingt immer durch Jubelstürme für die haben der Landesregierung gekennzeichnet ist, hat der Anhörung getitelt: Kaum Kritik am Hessischen sungsschutzgesetz. – Das ist auch meine Wahrnehmung. Das Verfassungsschutzgesetz ist in der Anhörung auf breite sind Akzeptanz gestoßen. von Dennoch, und das gehört natürlich dazu, hat es auch an einzelnen Punkten Kritik gegeben. Diese Kritik haben wir ernst genommen, und diese Kritik findet sich auch in dem 90/ Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen wieder. Wir haben aufgegriffen, dass die Anforderungen an die erstarkt, längere Speicherung bei Minderjährigen erhöht und konkretisiert werden. Dort ist jetzt von tatsächlichen Anhaltspunkten für das Erfordernis der längeren Speicherung die Rede. Außerdem wird der Straftatenkatalog des § 20a reduziert, nämlich um vier Delikte, bei denen man mit guter Begründung der Auffassung sein kann, dass sie nicht den RuUnwertgehalt haben, der für die Ermittlung tatsächlich erfremde forderlich ist. und Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es hat in der Debatte auch einige falsche und vor allen Dingen missverständliche Ausführungen zu den Anforde13.000 rungen des Bundesverfassungsgerichts gegeben. Das Verdie fassungsschutzgesetz in Hessen, das wir hier beraten, bezugeruht auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2024 und setzt diese Entscheidung 1 : 1 um. Das will ich an einem Punkt verdeutlichen. In der Debatte war, ich glaube, von GRÜNEN und FDP das Thema Ortung genannt worden. Sie haben hier eine richterliche Vorabkontrolle gefordert. Die hält das Bundesverfassungsdieser gericht selbst in seiner Entscheidung nicht in jedem Fall für erforderlich, insbesondere dann, wenn es um eine einmalige Standortermittlung geht. GRÜIch will deshalb aus dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2024 zitieren. Da Standortdaten für sich genommen nur eine begrenzte Aussagekraft haben, ist „das Eingriffsgewicht einer Standortermittlung … regelmäßig [erst dann] erhöht, wenn wegen der daim mit verbundenen potenziell hohen PersönlichkeitsreWir levanz die Erstellung eines Bewegungsprofils möglich ist.“ unseren wei- Das Bundesverfassungsgericht differenziert also und hält ein. nicht für jede Ortung eine richterliche Vorabkontrolle für viel- erforderlich. Deshalb gehen wir hier auf der Grundlage des Bundesverfassungsgerichtes vor. Wir sollten die Sätze der Verfassungsrichter an dieser Stelle auch sehr sorgfältig lesen. Dingen Meine sehr verehrten Damen und Herren, die AfD hat Online- einen Änderungsantrag zu dem Gesetz eingebracht. Dieser Raum Änderungsantrag ist mehr als durchsichtig. Ver- (Widerspruch AfD) Sie wollen vor allen Dingen unserem Landesamt für Verwichfassungsschutz die Möglichkeit der Öffentlichkeitsarbeit auf nehmen. (Lisa Gnadl (SPD): Genau! – Tobias Eckert (SPD): Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! – Gegenruf intensiSandra Weegels (AfD)) Zeitung, Vor- Das ist aber in einer Demokratie ein sehr wichtiges Instrunach ment. Dabei geht es auch nicht um politischen MeinungsVerfas- kampf, sondern um den Schutz unserer Demokratie. Zu unserer Demokratie gehört Transparenz. (Beifall CDU, SPD, Lara Klaes und Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Zu unserer Demokratie gehört es auch, dass klar benannt wird, wo die Feinde unserer Verfassung, wo die Feinde unserer Demokratie stehen. (Zurufe AfD: Wo sind sie denn? – Wo denn?) Ich will mich zum Schluss ganz ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Verfassungsschutzes bedanken, die gerade im Angesicht der vielfältigen Bedrohungen, die ich skizziert habe, hervorragende Arbeit für unsere Demokratie und für unsere Sicherheit leisten. Ich will das mit einem Beispiel belegen, das mich am Montag sehr bewegt hat. Wir hatten am Montag in der Hessischen Landesvertretung in Brüssel eine bewegende Veranstaltung über das Thema Antisemitismus, überschrieben mit dem Titel „80 Jahre nach der Schoah: Judenhass und kein Ende?“. Die Veranstaltung wurde von unserem Landesamt für Verfassungsschutz organisiert. Wir haben bewegende Zeitzeugenberichte von Menschen gehört, die in Belgien Opfer der Nationalsozialisten geworden sind, die als kleine Kinder überlebt haben und von ihren Familien getrennt wurden, die alle in Auschwitz umgebracht wurden. In dieser Veranstaltung gab es eine sehr ernsthafte Diskussion über das Phänomen des Antisemitismus, das leider von rechts, von links und religiös gespeist wird. Diese Öffentlichkeitsarbeit, für die unser Landesamt für Verfassungsschutz steht, das in die Schulen geht, das Diskussionen durchführt, ist im Interesse unserer Demokratie und unserer friedlichen Gesellschaft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall CDU und SPD – Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Moritz Promny (Freie Demokraten) und Dirk Gaw (fraktionslos))

Protokoll ↗