Robert Lambrou
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bisher beinhaltet das Landesaufnahmegesetz in Hessen keine Verpflichtung des Landes Hessen, Asylbewerber während der gesamten Dauer der Wohnsitzpflicht in einer landeseigenen Aufnahmeeinrichtung unterzubringen. Das führt dazu, dass Asylbewerber in Hessen früher aus der Erstaufnahmeeinrichtung in die Kommunen verteilt werden, als dies nötig wäre – und das, obwohl die Erstaufnahmeeinrichtung wegen zurückgegangener Asylbewerberzahlen nur zur Hälfte ausgelastet ist. Die Landesregierung begründet das bisher damit, dass die schnelle Verteilung in die Kommunen die Integration fördern würde. Unterdessen sind die hessischen Kommunen weiterhin stark belastet, weil sie die Folgeunterbringung und Betreuung organisieren müssen, was in der angespannten Wohnungssituation eine logistische und finanzielle Herausforderung darstellt. Wohnungssuche, Sprachkurse, Integrationskurse – all das müssen die Kommunen stemmen. Die Pauschalzahlungen des Landes sind selbst nach der Anpassung durch die Landesregierung nach wie vor unzureichend und entsprechen nicht den tatsächlichen Kosten der Kommunen. Die Unterbringung und Integration von Asylbewerbern gehört zu den Pflichtaufgaben der Kommunen, deren Kosten im Rahmen der ständig steigenden Sozialausgaben die Kommunen am meisten belasten. Bei der Verteilung der Gelder aus dem Sondervermögen sind für die Kommunen keine weiteren Mittel für die Bewältigung dieser Pflichtaufgaben vorgesehen. Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen in diesem Bereich bleibt weiterhin bestehen. Von Konnexität, also dem Prinzip „Wer anschafft, der bezahlt auch“, ist da nicht viel zu bemerken. Allmählich setzt sich aber auch bei unseren politischen Mitbewerbern die Erkenntnis durch, dass wir uns mit dieser Art Migrationspolitik überfordern. (Beifall AfD) Eine deutliche Mehrheit der Bürger versteht schon ge nicht mehr, warum die Regierung den Kommunen überhaupt Integrationsleistungen für Ausländer abverlangt, wenn diese in den wenigsten Fällen echtes Asyl sondern nur einen subsidiären Schutzstatus auf Zeit. bald der Schutzgrund entfällt – wie jetzt bei den Syrern müssen sie Deutschland verlassen, statt integriert zu den. (Beifall AfD) Laut Aussage der Sozialministerin und des Innenministers werden Asylbewerber ohne Bleibeperspektive nicht auf die Kommunen verteilt. Aber der Begriff „Bleibeperspektive“ beschreibt gar keinen juristisch definierten verhalt, meine Damen und Herren. Der Begriff perspektive“ kommt deshalb auch weder im Asylbewerberleistungsgesetz noch im Landesaufnahmegesetz vor. Wann genau hat ein Asylbewerber keine Bleibeperspektive? Wenn die Anerkennungsquote bei seinem Herkunftsland unter 30 % oder unter 10 % oder unter 2 % oder sind nur Dublin-Fälle gemeint? Sie sehen, der „Bleibeperspektive“ lässt viel Spielraum, um Asylbewerber, die noch in der Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben könnten, aus politischen Gründen doch schon an Landkreise und Kommunen zuzuweisen. Das wollen wir mit vorliegenden Gesetzentwurf ändern, meine Damen Herren. (Beifall AfD) Wir wollen eine Selbstverpflichtung für das Land ins Landesaufnahmegesetz aufnehmen, die das Land verpflichtet, alle Asylbewerber, für die das bundesgesetzlich möglich ist, tatsächlich für die Frist von 24 in landeseigenen Aufnahmeeinrichtungen zu belassen. nach Ablauf dieser 24-monatigen Frist dürfen sie dann Landkreise und Kommunen zugewiesen werden. Eine zeitige Zuweisung ist dann ausgeschlossen. Familien Kindern – das möchte ich ganz klar sagen – wären, auch jetzt schon, von dieser verlängerten Wohnsitzpflicht ausgenommen. (Beifall AfD) Wenn Asylbewerber länger in landeseigenen Einrichtungen verbleiben müssen, werden die Kommunen logistisch bar entlastet, die Kosten würden länger beim Land ben, und dementsprechend würden die Kommunen finanziell entlastet. Das ist natürlich unangenehm für Landesfinanzminister und den Landeshaushalt, aber es re im Sinne des Konnexitätsprinzips ehrlicher, viel cher gegenüber den Kommunen und hätte unbestreitbare Vorteile für eine bessere Migrationspolitik. Die Aussicht, dauerhaft und gegebenenfalls bis zur Abschiebung, führung oder freiwilligen Ausreise in einer landeseigenen Aufnahmeeinrichtung wohnen zu müssen, wird den reiz, eine Reise nach Deutschland anzutreten, deutlich verringern. Unsere Gesetzesänderung würde außerdem ermöglichen, in den landeseigenen Einrichtungen nur noch Sachleistungen zu gewähren, was nach Asylbewerberleistungsgesetz auch möglich und sogar vorgesehen ist, meine Damen Herren. (Beifall AfD) Wenn ich mir das aus unserer Sicht geschickt herbeigeführte Chaos bei der Einführung der Bezahlkarten anschaue, langlaube ich nicht, dass Sie das mit den Bezahlkarten alles noch sinnvoll hinkriegen. Wenn Asylbewerber zwei Jahre lang in landeseigenen Einrichtungen wohnen müssten, wäerhalten, re für diesen Zeitraum auch die Zustellung von BescheiSoden in den Verwaltungs- und Gerichtsverfahren erheblich –, besser gewährleistet als nach der Zuweisung in private werWohnungen. Damit vereinfachen und beschleunigen sich auch die Asylverfahren in Hessen. Ganz generell würde es die Auffindbarkeit von Personen deutlich verbessern, vor allem für den Fall geplanter Rückführungen der sogenannten Dublin-Fälle. Ideal wäre es natürlich, wenn es endlich mehr auch in Hessen die im Koalitionsvertrag versprochenen Rückführungszentren gäbe. Sach- (Beifall AfD) „BleibeLeider verweist der Innenminister in seiner Antwort auf unsere Kleine Anfrage dazu mal wieder nur auf den Bund und die Europäische Union. Aus Sicht der Landesregierung sei es konsequent, so schreibt er, dass der Bund auch die Zuständigkeit für die Einrichtung und den Betrieb dieliegt, ser Rückführungseinrichtungen übernimmt. Darauf können Begriff wir lange warten, Herr Innenminister. Damit haben Sie sich ganz prima aus dem Wind gedreht. Es ist aus unserer Sicht aber nicht Ihre Aufgabe, sich hier aus dem Wind zu drehen, sondern Lösungen für Hessen zu organisieren und diesem mit Hessen voranzugehen. und Mit dem, was wir wollen, würden viele abgelehnte Asylbewerber direkt von der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung in eine landeseigene Einrichtung für Rückführung überstellt, ohne jemals in eine Kommune gelangt zu sein. Hessen Das wäre der richtige Weg, Herr Innenminister. dazu (Beifall AfD) Monaten An die Redner der nachfolgenden Fraktionen noch ein Erst an Hinweis: Falls Sie das, was ich hier gesagt habe, kritisieren – das ist Ihr gutes Recht –, lesen Sie aber vielleicht, bevor vorSie am Rednerpult etwas sagen, noch einmal den Koalitimit wie onsvertrag durch. Denn da steht weitgehend das drin, was wir in unserem Gesetzentwurf fordern. Wir warten aber seit zwei Jahren vergeblich darauf, dass das, was da auf Papier geschrieben steht, auch umgesetzt wird. Wir haben nämlich den Verdacht, das steht nur auf dem Papier und wird gar nicht umgesetzt. Das ist die Nagelprobe. Sie können zustimmen. spürverblei- (Beifall AfD) auch den wä- Vizepräsidentin Martina Feldmayer: ehrliAls Nächsten rufe ich den Abgeordneten Bocklet, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf.
