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Nadine Gersberg

SPD 12.11.2025 Sitzungen 21/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die schwarz-rote Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten zu entlasten, weniger Zuweisungen vorzunehmen und mit ihren Einrichtungen selbst Verantwortung zu übernehmen. Das ist richtig. Die Hessische Landesregierung hält sich auch an diese Vereinbarung und natürlich auch an Bundesgesetze wie das Asylbewerberleistungsgesetz. Ganz anders die AfD. Der vorgelegte Gesetzentwurf zeigt, dass sie entweder die Bundesgesetze nicht wirklich versteht oder sie bewusst missachtet, und das ist auch nicht das erste Mal. (Robert Lambrou (AfD): Das ist gesetzeskonform!) Die Vorschläge in Ihrem Gesetzentwurf sind nicht nur sozialpolitisch problematisch, sondern auch rechtlich fragwürdig. (Robert Lambrou (AfD): Nein!) Denn die Zuweisungen von Geflüchteten aus der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in die Kommunen stehen in direktem Zusammenhang mit dem Zugang von Asylsuchenden nach Hessen. Vor 2024 war es so, dass es aufgrund des Verlaufs internationaler Krisen zu sehr starken Schwankungen bei den Zugängen gekommen ist und damit auch zu großen Belastungen für die Kommunen. Da hat die schwarz-rote Landesregierung reagiert, hat Verantwortung übernommen und ist auf diese hohen Belastungen eingegangen. Seit Anfang 2024 haben wir ein erfolgreiches, stabiles und zuverlässiges Zuweisungssystem etabliert. Auch die LAGPauschalen für die Integration von Geflüchteten wurden deutlich erhöht. (Beifall SPD und CDU) Das werden wir auch in der Zukunft so weitermachen. Wir stehen für ein stabiles System mit niedrigem Zuweisungsumfang für die Kommunen und machen ein permanentes Monitoring des landesweiten Zugangs. Das gibt den Kommunen, Kreisen und Städten Planungssicherheit. Wichtig ist uns aber auch – das möchte ich betonen –, dass wir eine an Humanität orientierte Unterbringung gewährleisten. Da gibt uns das Asylgesetz ganz klare Vorgaben. Personen, die seit Anfang 2024 aus den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen in die Städte und Kreise zugewiesen wurden, haben in der Regel die gesetzlich maximale Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung erreicht. Diese ist in § 47 des Asylgesetzes festgehalten. Besonders Kinder und Familien sind nach spätestens sechs Monaten den Kommunen zuzuweisen, und das ist auch richtig so. Die Erlebnisse während der Flucht können vielfältige Folgen für die psychische Gesundheit, die Entwicklung und das soziale Verhalten der Kinder und Jugendlichen haben. Studien zeigen, dass bei mehr als der Hälfte der geflüchteten Kinder in Deutschland psychologische Belastungssymptome vorliegen. Diese Kinder brauchen ihre Familien. Sie brauchen Privatheit und den Schutz einer Wohnung, um sich wieder sicher zu fühlen und das Erlebte verarbeiten zu können. (Beifall SPD und CDU) Kolleginnen und Kollegen, die AfD bemängelt in ihrem Gesetzentwurf, dass die Erstaufnahmeeinrichtungen zum Teil nur zu 50 % ausgelastet sind. Aber die Zahl der zu uns gekommenen Geflüchteten ist in den letzten Monaten sehr stark zurückgegangen. (Unruhe – Glockenzeichen) Im ersten Halbjahr 2025 registrierte Hessen 4.141 Asylsuchende, was einem Rückgang von 40 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Es kommen also sehr viel weniger Menschen bei uns an, und das führt natürlich zu einer geringeren Auslastung der Einrichtungen des Landes, aber in der Folge auch zu weniger Zuweisungen in die Kommunen und Städte. Auch sie sind weniger belastet. Die letzten Jahre haben uns gezeigt, wie schnell Krisen in der Welt entstehen, wie schnell wieder mehr Geflüchtete zu uns kommen können. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen dauerhaft ausreichen. Wir müssen für den Notfall gewappnet sein, um Kommunen dann auch entlasten zu können und ihnen in weiteren Krisenfällen Zeit zu geben. Die schwarzrote Landesregierung ist dafür gewappnet. (Beifall SPD und CDU) Kolleginnen und Kollegen, die AfD schlägt vor, das Aufnahmesystem in Hessen vollständig zu verändern. Das Land wäre auch für die Folgeunterbringung der Geflüchteten zuständig. Das gilt für bereits anerkannte Personen oder Menschen, die im Rahmen von humanitären Aufnahmeprogrammen oder infolge der Massenzustrom-Richtlinie aufgenommen werden und ein Recht auf einen Aufenthaltstitel haben. Sie wollen also, dass das Land auch Gemeinschaftsunterkünfte betreibt. Als Sozialpolitikerin frage ich mich, wie die Integration dieser Menschen dann konkret gewährleistet werden soll. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das wollen sie ja nicht!) Bislang gelingt diese in den Kommunen und Kreisen wirklich großartig. Die Menschen vor Ort machen einen tollen Job, und wir fördern dies als Land mit verschiedenen Programmen, mit finanziellen Mitteln; denn die Verantwortlichen vor Ort wissen natürlich am besten, was benötigt wird. Aber im Grunde geht es der AfD natürlich auch darum, diese Menschen wirklich zu integrieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf der AfD sowohl rechtlich als auch praktisch und sozialpolitisch nicht tragbar ist. (Beifall SPD und Ines Claus (CDU)) Die bestehenden bundesgesetzlichen Vorgaben ignoriert und die großen Fortschritte der hessischen lingspolitik gefährdet. Als schwarz-rote Koalition wir unseren Kurs beibehalten. Wir stehen zu einer nen Flüchtlingspolitik und haben gleichzeitig die tung der Kommunen im Blick, und dabei wird es bleiben. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)

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