Rüdiger Holschuh
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Menschen fragen sich zu Recht: Wer schützt unsere Demokratie? Wer schützt meine Grundrechte? Sie wollen, dass der Staat die Feinde der Demokratie im Blick hat. Aber sie wollen eben auch, dass niemand schrankenlos in ihre Handys, Wohnungen und Alltagsdaten hineinschaut. Genau um dieses Gleichgewicht geht es uns als SPD-Fraktion. (Beifall SPD) Wir beraten heute die Neufassung des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes. Das wurde aus zwei Gründen zwingend: Erstens hat das Bundesverfassungsgerichts Teile des bisherigen Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Es hat uns klare Hausaufgaben aufgegeben. Zweitens wurde das notwendig, weil sich Extremisten und ausländische Dienste längst auf die verschlüsselten Chats in den sozialen Medien und auf die komplexen digitalen Strukturen verlagert haben. Wer dafür Verantwortung trägt, muss reagieren, aber im Rahmen der Verfassung und nicht darüber hinaus. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Herr Bellino hat schon einiges angeführt. Aber ich möchte noch einmal die Aspekte besonders deutlich machen: Erstens. Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent umsetzen. Wir werden die Grenzen für den Verfassungsschutz klarer ziehen. Zweitens. Wir werden dem Verfassungsschutz moderne Instrumente geben. Das wird aber mit hohen Hürden, richterlicher Kontrolle und einem starken Parlament geschehen. Drittens. Wir werden mehr Transparenz und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger schaffen. Das gilt gerade dann, wenn der Staat tief in die Grundrechte eingreift. Ich komme zum ersten Aspekt. Die Entscheidung aus Karlsruhe hat uns gezeigt, dass einige Datenübermittlungsund -erhebungsbefugnisse nach Ansicht des Gerichts nicht klar genug definiert waren. Grundrechtseingriffe sind zu leicht möglich. Es geht dabei zum Beispiel um die Handyortung, um besondere Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und Banken und den Einsatz verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, oder um die Weitergabe nachrichtendienstlich gewonnener Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft. Diese Instrumente werden wir nicht einfach so stehen lassen, sondern sie werden nachgeschärft, mit strengeren Voraussetzungen, klaren Gefahrenschwellen, engeren Zwecken und besserem Kernbereichsschutz. Zentral ist auch die neue Definition der erheblich beobachtungsbedürftigen Bestrebungen. Wir reden nicht von unliebsamen Meinungen, wie es gerne unterstellt wird – auch heute Morgen haben wir es gehört –, sondern wir reden von Strukturen, die Gewalt anwenden oder befürworten, die zu Hass und Willkürmaßnahmen aufstacheln, die verdeckt agieren, erhebliche Ressourcen und Mobilisierungskraft haben, oder systematisch Desinformation verbreiten und Institutionen verächtlich machen – kurz gesagt: diejenigen, die unserer Demokratie an den Kragen wollen. (Zuruf AfD: Antifa!) Bei denen soll dieses Gesetz ansetzen. Damit ist klar: Der Verfassungsschutz ist eben kein Meinungspolizist, sondern er richtet sich gegen diejenigen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung aushöhlen wollen. (Beifall SPD, CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Zweitens. Ja, wir führen mit § 7a die Befugnis zur verdeckten Online-Durchsuchung ein. Das ist ein schwerer Eingriff; das verschweigt hier auch niemand. Gerade deshalb legen wir die Latte so hoch. Eine Online-Durchsuchung ist nur zulässig, wenn eine konkretisierte Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter besteht: Leib, Leben, Freiheit von Menschen oder der Bestand von Bund und Ländern. Es braucht tatsächliche Anhaltspunkte, ein absehbares Geschehen, identifizierbare Zielpersonen, kein Bauchgefühl, kein Ins-Blaue-hinein. Jede dieser Maßnahmen steht unter Richtervorbehalt. Das Amtsgericht am Sitz der Behörde entscheidet vorab, die Anordnung ist eng befristet. Verlängerungen müssen auch erneut geprüft werden. Die Maßnahme ist technisch so auszugestalten, dass nur das Nötigste verändert wird, dass Spuren am System so weit wie möglich automatisch rückgängig gemacht werden und dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt bleibt. Daten aus Online-Durchsuchungen dürfen nur weiterverarbeitet werden, wenn es wiederum um die Abwehr dieser konkretisierten Gefahr oder bestimmte, besonders schwere Straftaten geht. Alles andere ist tabu und zu löschen. Ganz wichtig: Die Online-Durchsuchung ist kein liches Werkzeug im Behördenkeller. Sie unterliegt parlamentarischen Kontrolle. Die Landesregierung tet jährlich, die Parlamentarische Kontrollkommission kommt detaillierte Informationen, und speziell zu Maßnahmen muss der Verfassungsschutz Bericht erstatten. Wer in solche Grundrechte eingreift, muss sich vor und vor dem Parlament erklären. (Beifall SPD und CDU) Drittens. Wir schaffen klare Regeln für die Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes. Das Innenministerium das Landesamt dürfen künftig über die Beobachtung formieren, wenn hinreichend gewichtige, tatsächliche haltspunkte vorliegen und das Allgemeininteresse das sönlichkeitsrecht überwiegt. Gleichzeitig wird der Verfassungsschutzbericht im Gesetz verankert und Veröffentlichungspflicht konkret geregelt. Das erhöht Rechtssicherheit für die Betroffenen, für die Behörde, auch für die Öffentlichkeit. Ein weiterer Baustein ist der Umgang mit Daten jähriger. Bisher galt, fünf Jahre nach Erreichen der jährigkeit sind die Daten zu löschen, wenn nichts hinzugekommen ist. Diese Schutzregel bleibt auch der gelfall. Aber wir müssen ehrlich sagen: Es gibt Fälle, denen auch Minderjährige schwere extremistische taten begehen und der Staat einfach länger wissen mit wem er es zu tun hat. Deshalb erlauben wir es Behördenleitung, in begründeten Einzelfällen eine Speicherung anzuordnen. Das ist kein Automatismus, dern eine Ausnahme mit hoher Schwelle und klarer wortung. Der Gesetzentwurf regelt nicht nur das Verfassungsschutzgesetz, sondern setzt auch die Entscheidung des Staatsgerichtshofs zum Versammlungsfreiheitsgesetz um. Das richt hat klar gesagt, die Versammlungsfreiheit in sei weit überwiegend verfassungsgemäß geschützt, bei Sicherstellung und Einziehung fehle das konkrete ren der eingeschränkten Grundrechte. Wir ändern die entsprechenden Paragrafen, ohne sie inhaltlich zu schärfen, und ergänzen das Zitiergebot. Das ist Gesetzgebung mit Warn- und Besinnungsfunktion. Was heißt das alles am Ende für die Menschen in Die Sicherheits- und Rettungskräfte, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Vereinsvorsitzenden, die renamtlichen, sie erleben als Erste, wenn Extremisten treten, wenn Drohkulissen aufgebaut werden, wenn formation in Dörfern und Chats kursiert. Sie erwarten Recht, dass der Staat hinschaut, Risiken früh erkennt rechtzeitig handelt. Sie erwarten aber genauso, dass eigener Chat, ihre eigene Wohnung, ihre eigenen nicht ohne Not und nicht ohne Kontrolle zum werden. (Beifall SPD, CDU und Lara Klaes (BÜNDNIS DIE GRÜNEN)) Unser Anspruch mit dieser Neuregelung ist ein sungsschutz, der stark gegen Extremisten ist und schwach, wenn es um die Neugier beim Normalbürger geht. sagen, das gehe zu weit, das sei ein übermächtiger richtendienst. Andere sagen, das sei zu wenig, er viel mehr Befugnisse. Ich sage, wir setzen genau dort wo das Bundesverfassungsgericht die Leitplanken hat: heim- (Vereinzelter Beifall SPD und CDU) der nicht weniger Schutz der Grundrechte, aber auch nicht berichweniger Schutz vor Extremismus. Wir machen den Verfasbesungsschutz nicht größer, wir machen ihn präziser. Wir diesen schärfen seine Instrumente, aber wir schärfen zugleich auch die Kontrollen. Um ein Bild zu nutzen: Der VerfasGericht sungsschutz ist nicht der Hausherr der Demokratie, sondern ihr Statiker. Er soll früh Risse erkennen, Lasten berechnen, warnen, wenn die Konstruktion gefährdet ist. Aber er entscheidet nicht allein über den Grundriss des Hauses – das tun Parlament und Regierung, und zwar auf und offener Bühne. Mit der Neufassung des Gesetzes sorgen in- wir dafür, dass der Statiker gute Werkzeuge hat, sich aber Anstrikt an die Bauordnung hält. PerDeshalb werbe ich um Zustimmung, aus Respekt vor unsejährliche rer Verfassung, aus Respekt vor den Menschen, die von seine Extremisten bedroht werden, und aus Respekt vor den viedie len, die tagtäglich unsere Demokratie tragen: in den Parlaaber menten, in den Behörden, in den Schulen, in den Vereinen – bei uns im Odenwald und im restlichen schönen Hessen. Minder– Danke schön. Voll- (Beifall SPD und CDU) Neues Rein
