Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächster hat der hessische Wirtschaftsminister das Wort. Herr Staatsminister Mansoori, schön. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, meine verehrten Damen und Herren! Im Grunde führen wir gleiche Debatte heute zweimal. Ich weiß gar nicht, wir wieder so viel Hitze im Plenarsaal haben aufgrund eines Gesetzes, das, glaube ich, aus fünf Spiegelstrichen besteht. Herr Abgeordneter Dr. Naas, es ist doch vollkommen tim, dass Sie sagen, Sie möchten gerne jedes Thema Hoch- und Tiefbau mit einem eigenen Gesetz versehen. Aber, ich glaube, genauso legitim ist es, wenn die onsfraktionen und diese Landesregierung sagen: Wir len die Probleme im Zusammenhang lösen. Wir wollen mit denjenigen lösen, die jeden Tag mit dieser Regulatorik konfrontiert sind; denn wir wollen, dass die Dinge nur auf dem Papier funktionieren, sondern auch in Praxis. – Auch das ist legitim, meine sehr verehrten und Herren. an (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Zuruf Dr. Stefan diesem Naas (Freie Demokraten)) Sie Deswegen bleibt es bei dem, was wir auch schon in der vorletzten Debatte gesagt haben. Wir sind im engen Ausdie tausch mit der Praxis, mit den Leuten, die etwas vom mit Tiefbau verstehen, genau so, wie wir das auch schon für den Bereich des Hochbaus gemacht haben. Dann werden wir eine Paketlösung auf den Tisch legen, die substanziell Bunetwas bewegt und substanziell etwas verändert; denn – das gemacht eint uns in diesem Haus – wir wollen jetzt nicht nur die der großen Zahlen aufschreiben, Sondervermögen und diese ganzen Investitionsprogramme, sondern wir wollen, dass soll die Mittel auch schnell und wirksam den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes zugutekommen. Wir wollen, dass die Unternehmen zu tun haben. Wir wollen, dass es Planungssicherheit gibt und dass losgelegt werden kann. KomHerr Dr. Naas, jetzt dürfen Sie zu Recht zurückfragen, trotzwenn Sie einen guten Vorschlag gemacht haben, warum man den nicht schon als ersten Schritt beschließen könne. dass – Nun, weil in der Diskussion schon deutlich geworden ist, schauen dass das an der Stelle einfach kein gutes Maßnahmenpaket ist, dass es den Praxistest nicht bestanden hat. das Um Ihnen nur ein paar Einzelbeispiele zu nennen: Wenn Sie zum Beispiel vorschreiben wollen, in welchen Fällen ein Erörterungstermin in Zukunft unterbleiben soll, hätte ich gerne einmal eine Begründung dazu gehört, warum Sie das überhaupt machen wollen; denn die Behörde hat doch richtig die Möglichkeit, auf Erörterungstermine zu verzichten. dar- (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das steht doch eher im Gesetzentwurf!) den et- Zweitens. Wenn Sie sagen, die Behörde hat einen Monat Zeit, nach der Anhörung zu entscheiden: Wie soll das in alles komplexen Planungsverfahren funktionieren, innerhalb eines Monats diese Dinge auszuwerten? Vergleichen Sie nur einmal die Fristen, die wir im Hochbaubereich diskutiert haben. Da haben wir einen Monat vorgesehen, und alle waren sich einig, dass das eine sinnvolle Frist ist. Wir haben einen Monat vorgesehen, um die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen. Wir haben drei Monate vorgesehen, um die Genehmigungsfiktion in Gang zu setzen. Das macht in bitte Summe vier Monate, was viel schneller ist als bislang. Wir sehen vier Monate im Immobilienbereich vor. Aber bei einem komplexen Infrastrukturvorhaben, das noch viel mehr Rechtsbereiche betrifft, bei dem noch viel mehr Menschen beteiligt werden müssen, sagen Sie, da reicht ein Monat. Das ist unterm Strich nicht überzeugend. Das sorgt dafür, dass wir noch mehr Unsicherheit haben. sehr die Andere Bereiche – um Ihnen ein Beispiel zu nennen –: Ihr warum Artikel 3 ist in dem Gesetz vom Kollegen Pentz, über das Sie sich ein bisschen despektierlich geäußert haben, wenn ich es richtig sehe, schon umgesetzt. Insofern sind manche der Dinge, die Sie vorgeschlagen haben, schon überholt. Auch hier wird die Landesregierung ein eigenes Gesetz legivorschlagen. – Herzlichen Dank. im (Beifall CDU und SPD) KoalitiwolPräsidentin Astrid Wallmann: sie Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Mir liegen keine weinicht teren Wortmeldungen vor. der Damen Ich würde nun über den Gesetzentwurf der Freien Demokraten abstimmen lassen, Drucks. 21/2947 zu Drucks. 21/2389. Ich darf fragen, wer diesem Gesetzentwurf zustimmt. – Das sind die Fraktion der Freien Demokraten, die Fraktion der AfD, die fraktionslosen Abgeordneten Herr und Müger. Ich darf fragen, wer dagegen stimmt. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 18 auf: Dritte Lesung Gesetzentwurf F raktion der Freien Demokraten Gesetz zur Modernisierung des Friedhofswesens und zur Erweiterung individueller Bestattungsformen – Drucks. 21/2924 zu Drucks. 21/2719 zu Drucks. 21/2498 – Die Berichterstattung obliegt Herrn Sippel. – Ich würde gerade noch die beiden weiteren Punkte aufrufen, und dann sind Sie sofort dran, Herr Sippel. Mit aufgerufen wird ein Änderungsantrag Fraktion der Freien Demokraten – Drucks. 21/3007 neu – ebenso ein Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 21/3033 – Das Wort darf ich zunächst dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Sippel, übergeben. Redezeit – natürlich nicht für die Berichterstattung – beträgt fünf Minuten. Bitte schön, Herr Sippel. Christoph Sippel, Berichterstatter: Frau Präsidentin! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen: CDU, AfD, SPD gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten.
