Pascal Schleich
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, Gerechtigkeit und Transparenz sind für das Vertrauen der Menschen in die Politik entscheidend. Genau darum geht es heute. Es geht darum, ob diejenigen, die in der Regierungsverantwortung sind, bereit sind, sich denselben Maßstäben zu stellen, die sie für andere festlegen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzte wissenschaftliche Beraterkreis hat vorgeschlagen, das Renteneintrittsalter künftig an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Es soll schrittweise bis zum Jahr 2060 auf 73 Jahre angehoben werden. Auch heute gilt für die meisten Beschäftigten, auch für unsere Landesbeamten, die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Jetzt kommt das, weswegen viele Bürger nur noch den Kopf schütteln. Ein Mitglied der Landesregierung kann heute bereits mit 55 Jahren mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand gehen. Das ist schlichtweg nicht mehr vermittelbar. (Beifall AfD) Wenn die arbeitende Bevölkerung immer länger arbeiten muss und wenn Rentenreformen verlangt werden, dann muss auch die politische Führung mit gutem Beispiel vorangehen. (Beifall AfD) Es kann nicht sein, dass man einerseits mehr Lebensarbeitszeit fordert und andererseits an den Regelungen festhält, die längst aus der Zeit gefallen sind. Der heute eingebrachte Gesetzentwurf verfolgt ein einfaches, aber wichtiges Ziel. Es geht um Gerechtigkeit und Transparenz auch für die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung. Er soll die bestehenden Regelungen mit den Maßstäben des öffentlichen Dienstes und mit dem Grundsatz einer sparsamen Haushaltsführung in Einklang bringen. Denn die Bürger haben ein feines Gespür dafür, wenn mit zweierlei Maß gemessen wird. (Beifall AfD) Erstens. Das Übergangsgeld. Bislang konnte ein ausgeschiedenes Mitglied der Regierung bis zu zwei Jahre lang Übergangsgeld beziehen. Künftig gilt: Für jedes volle Amtsjahr gibt es einen Monat Übergangsgeld, mindestens für drei Monate, höchstens für ein Jahr. Das ist fair, ausgewogen und finanziell vertretbar – sowohl gegenüber den Amtsinhabern als auch gegenüber den Steuerzahlern. (Beifall AfD) Zweitens. Das Ruhegehalt. Ein ehemaliges Regierungsmitglied soll künftig nur dann Ruhegehalt erhalten, wenn es mindestens fünf Jahre im Amt war. Gezahlt wird es, wie bei den Landesbeamten, erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Damit schaffen wir eine gerechtere, moderne und nachvollziehbare Regelung. Drittens. Für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit bleibt selbstverständlich eine soziale Absicherung in Form eines Mindestruhegehalts bestehen. Auch das ist Ausdruck von Verantwortung, nicht von Privileg. (Beifall AfD) Diese Änderungen sind nicht nur gerecht, sie sind auch vernünftig. Sie entlasten den Landeshaushalt, weil Übergangsgeld und Ruhegehalt künftig gezielter und sparsamer eingesetzt werden. Gleichzeitig bleibt die Attraktivität politischer Spitzenämter erhalten, aber ohne überzogene Sonderbedingungen. Damit zeigen wir, dass politische Verantwortung nicht an persönliche Vorteile gekoppelt ist und dass Sparsamkeit und Vorbildfunktion kein Widerspruch sein müssen. Die Menschen draußen im Land nehmen sehr genau wahr, wie wir hier über uns selbst entscheiden. Sie erwarten, dass diejenigen, die Gesetze beschließen, auch dieselben Maßstäbe für sich und die Regierungsmitglieder ansetzen. Genau das tun wir mit diesem Gesetz: Wir schaffen klare, faire und nachvollziehbare Regeln. Wir zeigen, dass Politik auch bereit ist, eigene Privilegien kritisch zu hinterfragen, und wir stärken damit das Vertrauen in die Institutionen unseres Landes. (Beifall AfD) Der Gesetzentwurf ist maßvoll, gerecht und transparent. Er steht für Verantwortung, Gleichbehandlung und Respekt gegenüber den Bürgern, die dieses Land tragen. Ich bin davon überzeugt: Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss glaubwürdig handeln und nicht nur reden. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
