Plenarprotokoll 8/33
23.04.2026 · 220 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (36)SPD (17)BSW (17)CDU (12)fraktionslos (4)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße die Damen und Herren Abgeordneten, die Vertreter der Landesregierung so- wie die Vertreter der Presse, die uns regelmäßig begleiten. Natürlich begrüße ich ganz herzlich auch die Zuschauerinnen und Zuschauer außerhalb des Saales, die dem Livestream folgen. Gibt es von Ihrer Seite Bemerkungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Tagesordnung abstimmen. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Damit wurde die Tagesordnung einstimmig angenommen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 in Gebärdensprache übersetzt werden. Für den heutigen Sitzungstag wurde die ganztägige oder zeitweilige Abwesenheit von Frau Ministerin Klement sowie der Herren Abgeordneten Hanko, Skopec, Vogelsänger und Zimmermann angezeigt. Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. TOP 1: Aktuelle Stunde Thema: Spritpreise auf Höchststand – Folgen und Lösungen für Brandenburg Antrag auf Aktuelle Stunde der AfD-Fraktion Drucksache 8/2670 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2704 (Neudruck) in Verbindung damit: Anstieg der Energiepreise stoppen – Verbraucher und Wirtschaft sofort entlasten Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2674 (Unruhe) – Ich darf Sie noch einmal um Aufmerksamkeit bitten. Es ist mir noch zu unruhig im Saal, um eine so wichtige Debatte zu führen. – Als ersten Redner darf ich nun Herrn Abgeordneten Dr. Berndt für die AfD-Fraktion ans Rednerpult bitten. (Beifall AfD) 2026 5
Hans-Christoph Berndt AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die kleine Koalition aus SPD und CDU hat den Brandenburgern neben Stabilität und Sicherheit vor allem eines versprochen, nämlich, in ihren eigenen Worten, die besten Lösungen für Brandenburg zu entwickeln. Dabei kann diese Koalition nicht dick genug auftragen. In der Wochenzeitung „Die ZEIT“ lesen wir am 4. April dieses Jahres: „Das Image seiner Partei im Bund ist laut Dietmar Woidke katastrophal. Mit der Brandenburger SPD will er vormachen, wie es anders geht.“ Meine Damen und Herren, da darf gelacht werden. (Lachen bei der AfD) Denn gleich in der ersten Bewährungsprobe dieser Koalition werden Sie den eigenen Ankündigungen nicht gerecht. Dieselkraftstoff aus Schwedt, der in Polen 1,60 Euro kostet, kostet in Brandenburg 2,10 Euro. Ist das die beste Lösung für Brandenburg, sehr geehrte CDU und SPD und sehr geehrter Herr Ministerpräsident, oder warum sonst unternehmen Sie da nichts? Statt anzupacken flieht der Ministerpräsident in Interviews. FAZ, „ZEIT“, MDR, dpa, man kommt kaum hinterher. Aber was er dort wortreich verkündet, sind keine Problemlösungen, sondern Ausflüchte. Zitat: „Das Vertrauen in die Problemlösungskompetenz der Parteien, die mit beiden Füßen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen“ – gemeint sind die Altparteien, nicht BSW und AfD –, „hat deutlich abgenommen“, so die Klage des Ministerpräsidenten in der FAZ. Aber um die Frage, warum das Vertrauen in die Altparteien abgenommen hat, warum es dramatisch abgenommen hat, drückt sich der Ministerpräsident. Ihm ist es ein Rätsel, dass – Zitat – „heute, wo es den meisten Brandenburgerinnen und Brandenburgern so gut geht wie nie zuvor, eine extremistische Partei“ – gemeint ist die AfD – „so erfolgreich sein kann […]“. (Zuruf von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke) Da merkt man, Herr Woidke, dass Sie als Abgeordneter, als Minister und als Ministerpräsident seit drei Jahrzehnten völlig losgelöst von der Erde leben. (Beifall AfD) 6 Landtag Nach Wahrnehmung dieses Ministerpräsidenten, nach Ihrer Wahrnehmung, Herr Woidke, läuft also alles bestens, nur die Bürger leiden an einer Fehlwahrnehmung. Dazu gehört dann wohl auch die Erhebung vom 14. April, als auf die Frage „Welcher Partei trauen Sie zu, mit den Problemen in Deutschland am besten fertigzuwerden?“ ganze 4 % der Befragten sagten: SPD. Herr Woidke, ich denke, in der 151-jährigen Geschichte Ihrer Partei hatte die SPD noch nie ein so schlechtes Ansehen. Dieses schlechte Ansehen haben Sie sich redlich verdient. (Beifall AfD) Nicht die Wahrnehmung der Brandenburger, nicht die Wahrnehmung der Bürger, Herr Woidke, sondern Ihre Wahrnehmung ist bizarr. Sie nehmen Problemlösungskompetenz in Anspruch, dabei haben Sie und Ihre Genossen in SPD und CDU doch Krise um Krise und Problem um Problem verursacht: Flüchtlingskrise, Coronakrise, Energiepreiskrisen 2022 und 2026. Denn die Energiepreiskrisen sind nicht primär die Folge der Kriege in der Ukraine und im Iran, sie sind die Folge Ihrer Transformationspolitik und einer verblendeten Sanktionspolitik von SPD und CDU. (Beifall AfD – Prof. Dr. Michael Schierack [CDU]: Wie kann man so falschliegen!) Zur Spritpreiskrise gleich mehr, aber bevor wir weiter auf die Spritpreiskrise eingehen, ein Wort zum Industriestrompreis, weil er so bezeichnend für das ist, was SPD und CDU uns als Lösungen verkaufen wollen. Der Bund setzt also künftig 3,8 Milliarden Euro an Subventionen ein, um Unternehmen mit hohem Energieverbrauch von 2026 bis 2028 ein bisschen verbilligten Strom zu geben. Das hat die EU-Kommission vor Kurzem genehmigt, und der Ministerpräsident hat gesagt, er finde, das sei eine gute Nachricht. Ich weiß nicht, Herr Woidke, ob das Ihr Ernst ist. Ich weiß nicht, ob man es wirklich als gute Nachricht bezeichnen darf, dass die deutsche Energiepolitik unter dem Erlaubnisvorbehalt von EU-Bürokraten steht, und ich weiß nicht, ob man es richtig finden kann, dass zuerst die Stromkosten durch Steuern und Netzentgelte künstlich hochgetrieben werden, um sie dann für einzelne Unternehmen durch andere Steuern, die man Subventionen nennt, zu verbilligen. Das ist ein absurdes bürokratisches Ballett. Es wird von Leuten aufgeführt, die einfach nicht den Mut haben, zuzugeben, dass die Energiewende komplett gescheitert ist. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Herr Woidke, Sie streuen den Leuten Sand in die Augen, aber damit lösen Sie keine Probleme, weder bei der Migration – siehe Fürstenwalde – noch bei der Finanzierung der Krankenkassen – siehe Familienmitversicherung oder Bürgergeld – noch bei der Energie- und bei der Treibstoffkrise. Die hohen Treibstoffpreise belasten seit Wochen die Bürger und Betriebe. Brandenburg ist ein Flächenland. Viele Brandenburger sind auf das Auto angewiesen. Die wenigsten kommen in den Genuss, auf Staatskosten zwischen Wohnort und Dienstort chauffiert zu werden, Herr Woidke. Das machen Sie sich bitte einmal klar! (Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Sie doch auch, Herr Fraktionsvorsitzender!) – Ich komme gleich darauf. Ich werde Sie gleich fragen, Herr Woidke, wann Sie das letzte Mal getankt haben. Ich frage Sie nicht, wann Sie das letzte Mal selbst gefahren sind. Wir kommen gleich darauf. (Beifall und Heiterkeit AfD) Lassen Sie uns, Herr Woidke, bevor der Kollege Drenske über die spezifisch Brandenburger Aspekte dieser Lösungen oder Nichtlösungen von SPD und CDU spricht, auf die Problembehandlung durch die Bundesregierung zu sprechen kommen, (Zuruf von der SPD) von der wir alle betroffen sind, die von der Brandenburger Koalition mitgetragen wird und die deshalb auch hierher in diesen Landtag gehört. Wenn Lars Klingbeil sagt: „Wir lassen die Menschen in dieser Krise nicht allein“, dann klingt das wie eine Drohung. Die von der Bundesregierung beschlossenen sogenannten Entlastungsmaßnahmen machen die Dinge nicht besser. Punkt A: Der Bund senkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel für zwei Monate um jeweils 14 Cent pro Liter. Weil damit auch die Umsatzsteuer sinkt, soll am Ende eine Entlastung in Höhe von 17 Cent pro Liter herauskommen. Jetzt stelle ich Ihnen die Frage, Herr Woidke: Wann haben Sie eigentlich zuletzt selbst getankt? Haben Sie eine Vorstellung davon, wie stark die Kraftstoffpreise in diesem Jahr gestiegen sind? Am Dienstagabend, als ich das letzte Mal getankt habe, habe ich 2,11 Euro pro Liter für Diesel bezahlt. Im Vorjahr waren es 1,60 Euro. Die Absenkung der Energiesteuer, die Sie mittragen, fängt nicht einmal ein Drittel der zusätzlichen Kosten auf, zudem ist sie auf zwei Monate befristet. Das, Herr Woidke, ist keine Entlastung der Bürger. Das ist eine Veräppelung der Bürger, und ich hätte beinahe ein Schimpfwort benutzt. (Beifall AfD) Gleiches gilt für Punkt B, den sogenannten Krisenbonus, der wahrscheinlich nur deswegen so heißt, weil er die Unternehmen, die ohnehin gebeutelt sind, nur weiter in die Krise stürzen wird; denn dieser Bonus wird nicht vom Bund bezahlt, sondern er muss von den Arbeitgebern bezahlt werden. Er soll steuerfrei sein, aber die Steuerausfälle holt sich der Bund über die erhöhte Tabaksteuer zurück. Aufstockende Bürgergeldempfänger werden den Bonus erhalten, aber ein Großteil der Arbeitnehmer nicht, weil mehr als die Hälfte der Betriebe nicht imstande oder nicht willens ist, diesen Bonus auszuzahlen. Ich frage mich, und ich frage Sie in der Koalition: Welche beamteten Wirrköpfe denken sich so etwas aus? Welche Wirrköpfe im Parlament beschließen so etwas und tragen so etwas mit? (Beifall AfD) Haben Sie in den letzten Jahren einmal mit normalen Bürgern geredet? Wissen Sie, was man über Sie denkt? Ich war neulich einkaufen. Auch das mache ich selbst; Herr Woidke, das wird Sie wundern. (Beifall AfD – Zuruf von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke) Da haben mich fünf Leute in meinem Kaff Golßen angesprochen und mir gesagt, dass es so nicht weitergehen kann, und sie haben mich gefragt, wann endlich die AfD an die Regierung kommt, denn Ihre Maßnahmen werden einfach als unerträglich wahrgenommen. (Beifall AfD) Zu Recht lehnt Finanzminister Keller die Bonuszahlung für das Land Brandenburg ab – völlig zu Recht. Aber Sie, Herr Keller, Ihr Ministerpräsident, Ihr stellvertretender Ministerpräsident Jan Redmann: Haben Sie irgendwelche Versuche unternommen, Ihre Kumpel Friedrich Merz und Lars Klingbeil von diesen wahnwitzigen sogenannten Entlastungen abzubringen? Nicht erkennbar. Sie hätten es aber tun müssen, denn keine Brandenburger Landesregierung, die ihre Bürger ernst nimmt, kann das Versagen der Bundesregierung in dieser Kraftstoffpreiskrise mittragen, und sei es auch nur durch Schweigen. Noch einmal: Derselbe Dieselkraftstoff aus Schwedt, der hierzulande für mehr als 2 Euro pro Liter verkauft wird, ist in Polen 50 Cent billiger. Warum? Polen hat die Mehrwertsteuer auf Kraftstoff auf 8 % gesenkt, hat die Dieselbesteuerung auf das EU-Minimum reduziert und Höchstpreise an den Tankstellen eingeführt. Ähnlich könnte auch die Bundesregierung handeln, aber sie tut es nicht, also will sie es nicht. Ich glaube, es liegt daran, dass sie, ähnlich wie bei der Energiepreiskrise 2022, die Preiserhöhung als ein gutes Druckmittel sieht, um den Verbrauch zu senken und damit zur Rettung der Welt beizutragen. Es kommt ihr vielleicht sogar doppelt gelegen, weil sie gleich noch einmal ihre Inländerfeindlichkeit ausleben kann, bei der sich SPD und CDU von Grünen und Linken ja nichts vormachen lassen wollen. (Beifall AfD) Welche Akutmaßnahmen die Bundesregierung ergreifen müsste, zeigen wir in unserem Entschließungsantrag. In Kurzform und zum Mitschreiben, Herr Ministerpräsident – na ja, Sie können es sich von Ihren Referenten sagen lassen –: Energiesteuer auf das Minimum senken, CO -Bepreisung abschaffen, Umsatzsteuer 2 senken, Höchstpreis gemäß Energiesicherungsgesetz festlegen und die Pendlerpauschale deutlich erhöhen. Wohlgemerkt, das wären Akutmaßnahmen. Aber das wären Akutmaßnahmen, die eine Regierung ergreifen müsste, der die eigenen Bürger etwas bedeuten. Sehr geehrte Damen und Herren, eine wirkliche Problemlösung muss natürlich viel weiter gehen. Sie beinhaltet die Rückkehr zur Kernenergie, die Offenhaltung der Nutzung heimischer Energiequellen wie der Kohle, das Ende der Sanktionen gegen Russland, wodurch die PCK in Schwedt vielleicht doch endlich eine Perspektive erhalten könnte, die Sie seit vier Jahren versprechen und seit vier Jahren nicht geben können, (Beifall AfD) sowie die Wiedergewinnung voller nationaler Souveränität und damit auch voller Handlungsfähigkeit bei der Besteuerung von Energieträgern. Das, sehr geehrte Damen und Herren, wären die besten Lösungen für Brandenburg, nicht aber der Pfusch, den Merz und Klingbeil vorführen und den Woidke und Redmann mittragen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) 2026 7
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Zwischendurch begrüße ich auf unserer Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Einstein-Gymnasiums Potsdam. Seien Sie uns ganz herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Balzer. (Beifall SPD)
Melanie Balzer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Berndt, ich mache den Anfang anders als geplant; denn Sie haben den Ministerpräsidenten gefragt, ob er eine Vorstellung davon hat, wie die Kraftstoffpreise die Bürger belasten. Das empfinde ich wirklich als ganz schön frech, (Beifall SPD) denn dieser Ministerpräsident steht tagtäglich im Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern, und im Gegensatz zur AfD verhandelt er aktiv mit dem Bund darüber, dass Bürgerinnen und Bürger entlastet werden. (Beifall SPD – Zurufe von der AfD) Deswegen nehme ich es vorweg: Die AfD bricht leider noch nicht zur Energiewende auf – viel heiße Luft, aber ohne Antriebskraft für das Parlament und die Menschen in Brandenburg. (Beifall SPD und CDU – Zurufe von der AfD) Zum Ernst der Sache: In der Aktuellen Stunde soll über die Folgen, aber auch über die Ursachen der hohen Kraftstoff- und Energiepreise debattiert werden. Der Bund hat am 13.04. Ideen vorgestellt, und die AfD-Fraktion hat einen Tag später – erlauben Sie mir, das so zu sagen – die Bundespläne der CDU und der SPD in Form eines Antrages auf eine Aktuelle Stunde in den Landtag eingebracht. Kreativ! (Dennis Hohloch [AfD]: Was?) Zuletzt, seitdem die Benzinpreise dermaßen angestiegen sind, hört man oftmals gut gemeinte Ratschläge, insbesondere von einigen Menschen aus einer benachbarten, nicht brandenburgischen Großstadt. Jetzt sei doch angesichts der hohen Kraftstoffpreise der richtige Zeitpunkt, auf den öffentlichen Nahverkehr, auf den Bus, umzusteigen. Für viele Brandenburgerinnen und Brandenburger, die in ländlichen Regionen wohnen, sind solche Sätze aber wirklich nur schwer zu ertragen.
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete? 8 Landtag
Melanie Balzer SPD
Leider nicht. – Schauen wir uns einmal ein Beispiel aus dem ländlichen Brandenburg an: eine Mutter, Pflegekraft, ein Vater, häufig auf Montage, zwei kleine Kinder. Gemeinsam wohnen sie in Pflügkuff, einem Ortsteil von Treuenbrietzen, ca. 12 km von der Kernstadt entfernt. Die beiden Kinder bringt die Mutter in die Kita im Nachbarort Marzahna; dazwischen liegen circa 5,5 km. Sie arbeitet bei einem ambulanten Pflegedienst in Beelitz, Fahrstrecke: 30 km. Welche Alternativen zum Auto hat sie? Natürlich kann die Mutter bis zur Kita mit dem Rad fahren, aber dann wird sie nie und nimmer pünktlich bei der Arbeit ankommen. Kann sie die Strecke mit dem Bus fahren? Ja klar, das geht, aber der Bus braucht zwei Stunden von Pflügkuff bis Beelitz. Ich weiß nicht, ob das zumutbar ist. Was lernen wir daraus? (Dennis Hohloch [AfD]: Nichts!) Ich denke, es ist klar geworden, dass selbst in einem Landkreis wie Potsdam-Mittelmark, der nun wirklich viel Geld in den ÖPNV steckt, der Verzicht auf ein Auto in weiten Teilen unrealistisch ist. Das Auto als Fortbewegungsmittel ist in unserem Flächenland nicht wegzudenken, nicht wegzudiskutieren. (Beifall SPD und CDU – Unruhe bei der AfD) – Ich freue mich sehr, dass Sie mir so aufmerksam zuhören. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, die hohen Benzin- und Dieselpreise treffen die Brandenburgerinnen und Brandenburger besonders stark; sie belasten sie stärker als die Großstädter. Dass es dennoch ratsam ist, Kraftstoff einzusparen, steht außer Frage. Das ist doch selbstverständlich. Wir wissen aber, dass es insbesondere in einem Flächenland wie Brandenburg immer abhängig von der Perspektive ist: Wo lebt man? Wo wohnt man? Wo arbeitet man? Apropos Perspektive: Schauen wir einmal auf die Bundesebene. Die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat beschäftigen sich derzeit mit dem Vorhaben, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von den hohen Kraftstoffpreisen zu entlasten. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Unternehmen?) Just in diesem Moment berät der Bundestag in zweiter und dritter Lesung darüber. Es ist davon auszugehen, dass ein entsprechendes Gesetz noch in dieser Woche im Bundesrat verabschiedet wird und zum 1. Mai in Kraft tritt. Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema ist wirklich kompliziert, und das für alle fair zu entscheiden ist keine einfache Aufgabe. In dem Entwurf zum Energiesteuergesetz wird deutlich, dass man sich in der Bundespolitik sehr bewusst ist, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft und auch die Kommunen durch hohe Kraftstoffpreise belastet werden und durch eine Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin entlastet werden können. Übersetzt man das gesetzliche Vorhaben, ergibt sich eine Entlastung von rund 17 Cent brutto pro Liter. Dadurch sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft bei den Preisen für Kraftstoffe in Summe um 1,6 Milliarden Euro entlastet werden. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ein Drittel des Teuerungspreises!) Und es ist folgerichtig, dass die Steuersenkung nur bei vollständiger Weitergabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Entlastung für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft sein kann. Der Preisschock an der Tankstelle wird vom 1. Mai bis zum 30. Juni gedämpft werden, und ob zum Enddatum 30. Juni schon das letzte Wort gesprochen ist, bleibt abzuwarten. Angesichts der hohen Kosten erscheint es mir völlig sachgerecht, die Maßnahme zu befristen, aber eben auch neu zu justieren, wenn sich die zugrunde liegende Sachlage ändern sollte. (Zuruf des Abgeordneten Heiko Gehring [AfD]) Damit sich hier niemand etwas vormacht: Was uns die EU an Möglichkeiten zur Senkung vorgibt, ist schon erreicht. Die 12- Uhr-Regel, die seit dem 1. April gilt, hat sich ehrlich gesagt noch nicht in der Weise bewährt wie erhofft. (Lachen des Abgeordneten Marlon Deter [AfD]) Dennoch darf man nicht vergessen – das gehört eben auch zur Wahrheit dazu –: (Lachen bei der AfD) Das ständige Rauf und Runter der Preise ist durch das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz unterbunden worden. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Umso wichtiger ist es jetzt, dass die neuen Regelungen schnell greifen. Dafür hat der Bund bereits das Kartellrecht verschärft. Die Mineralölkonzerne tragen nun die Beweislast dafür, dass eine ordnungsgemäße Preisfindung stattgefunden hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte betonen: Im Begleittext des Gesetzentwurfs steht: temporäre Steuersenkung bei vollständiger Weitergabe. – Das ist wichtig, weil wir hier den Gewinn der Mineralölkonzerne in den Blick nehmen und auch nehmen müssen. Zusätzlich müssen Mineralölkonzerne daran gehindert werden, Übergewinne abzuschöpfen. Eine Übergewinnsteuer schaut auf die Zufallsgewinne von Unternehmen. Denn diese Zufallsgewinne sind nicht durch eigene Innovation oder Leistung entstanden, sondern durch äußere Krisen. Es ist sicherlich nicht falsch, die Mineralölkonzerne als „Krisengewinnler“ zu bezeichnen; deswegen soll denjenigen ein Strich durch die Rechnung gemacht werden, die meinen, die Menschen in einer Krise abzocken zu können. (Beifall SPD und CDU) Jetzt wird es interessant – passen Sie mal auf! –: (Zuruf von der AfD) Wer dem Anliegen interessanterweise nicht zustimmt, ist die AfD. (Björn Lüttmann [SPD]: Ach was! – Zuruf von der SPD: Aha! – Zuruf von der AfD) Die AfD ist überhaupt nicht daran interessiert, zu verhindern, dass sich die Mineralölkonzerne die Taschen vollmachen. Im Gegenteil: (Zuruf von der AfD) Im Bundestag hat die AfD einen Antrag eingebracht, in dem der deutsche Staat als bloßer Geldeintreiber dargestellt wird. (Lars Hünich [AfD]: Ja! – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Wir haben es vorhin ja schon gehört. Beim Vergleich mit den Einnahmen des Staates sagt die AfD im Bundestag über die Mineralölkonzerne: Die Gewinnmargen der Mineralölkonzerne verblassen dagegen. (Oh! bei der SPD) Dann schauen wir doch einmal genauer darauf, wie sehr der Gewinn der Mineralölkonzerne verblasst. Wie viel bekommt der Staat, wie viel bekommt der Konzern? Folgt man den Angaben des ADAC, dann gehen vom Preis für einen Liter Diesel 55 % an den Mineralölkonzern. Wenn die AfD also von „verblassen“ spricht, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) scheint es wohl ein Informationsdefizit zu geben. (Falk Peschel [BSW]: Das ist nicht der Gewinn, das ist der Umsatz!) Wenn die AfD davon spricht, Mineralölkonzerne nicht belasten zu wollen, dann meint sie offenbar, dass sich Mineralölkonzerne weiterhin auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger die Taschen vollmachen sollen. Das ist das wahre Gesicht der AfD. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, neben dem Energiesteuergesetz hat der Bund noch eine zweite Maßnahme geplant: die sogenannte 1 000-Euro-Entlastungsprämie. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der sowohl in Form eines Zuschusses als auch als Sachbezug gewährt werden kann. (Lars Hünich [AfD]: Unternehmen zahlen das, nicht wir!) Zu dieser Idee hat sich Finanzminister Keller in der letzten Woche geäußert. Dafür sieht er zu diesem Zeitpunkt keinen Spielraum. 2026 9 Meine Damen und Herren, lassen Sie uns doch ehrlich sein. (Dennis Hohloch [AfD]: Jetzt wird es endlich mal ehrlich! – Zurufe von der AfD) Im Moment sehe ich nicht, dass der Staat die Euroscheine aus dem Ärmel schüttelt. Seitens der Unternehmerlandschaft hört man Ähnliches. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Habe ich gerade gesagt!) Herr Berndt, Sie hatten gerade, vielleicht aus Unwissenheit, dargestellt, dass das schon beschlossen sei. Ich empfehle Ihnen, die Drucksachen des Bundes zu lesen, dann wüssten Sie, dass das noch nicht beschlossen ist. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Im Kabinett beschlossen! – Björn Lüttmann [SPD]: Das weiß er halt nicht! – Zuruf von der AfD: Im Kabinett!) – Ja, nun kennen Sie ja vermutlich die Instanzen. (Zuruf von der AfD: Ja, ja!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Maßnahmen, die schon seit Beginn des Jahres wirken, sollen hier Erwähnung finden. Zum 1. Januar 2026 ist die Entfernungs- oder Pendlerpauschale einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht worden. Wer weite Wege zur Arbeit hat, wird spürbar entlastet. Für ein Flächenland wie Brandenburg mit vielen Pendlerinnen und Pendlern ist die Pendlerpauschale von wirklich großer Bedeutung. Und in die Zukunft gerichtet: Für weite Teile der Industrie wird der vergünstigte Industriestrompreis entlastend wirken. Vor wenigen Tagen genehmigte die EU-Kommission diese Maßnahme – oder wie Herr Berndt es nennt: ein bisschen verbilligter Strom. (Beifall SPD) Gleichzeitig setzen wir im Land Brandenburg – das möchte ich wirklich betonen – die Energiestrategie 2040 um. Brandenburg verfügt über einen hohen Anteil von Wind- und Solarenergie. Die aktuelle Energiekrise hat noch einmal deutlich gemacht: Unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen ist nicht nur ein ökologisches Problem, sondern auch ein massives wirtschaftliches und geopolitisches Problem. Erneuerbare Energien, vor allem Wind und Sonne, sind heimische Energiequellen. Sie müssen nicht importiert werden, (Zuruf des Abgeordneten Jean-Pascal Hohm [AfD]) und sie machen uns unabhängig von internationalen Krisen. Darüber hinaus haben erneuerbare Energien eine stabilisierende Wirkung auf den Markt: (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) je höher ihr Anteil im Energiemix, desto geringer die Abhängigkeit von teuren, fossilen Brennstoffen. Das schützt Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Industrie. Wer heute also gegen erneuerbare Energien argumentiert, argumentiert für mehr 10 Landtag Abhängigkeit, für höhere Preise und für eine größere Krisenanfälligkeit. Schönen Dank auch! (Beifall SPD und CDU – Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) Unser Ziel muss sein: Wir müssen den Ausbau und die Speicherung erneuerbarer Energien voranbringen. Warten wir also auf das, was der Bundestag heute entscheidet; denn dort liegt die Kompetenz für das Energiesteuergesetz – nicht hier im Brandenburger Landtag. Ich bin sicher, dass der Bund gute Lösungen auch für unser Land finden wird. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Reinhard Simon und André von Ossowski)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Hohloch hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte sehr. (Beifall AfD)
Dennis Hohloch AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sie sind heute Zeuge davon geworden, wie man sich die Welt schönmalen kann (Beifall AfD) und wie man völlig unrealistisch auf das blickt, was der Großteil der Menschen hier in diesem Land, der Deutschen und der Brandenburger, wahrnimmt. Sie, Frau Balzer, haben gesagt, mit Ihrem Entlastungspaket würden Sie die Bürger entlasten. Diese 17 Cent machen gerade einmal ein Drittel des Teuerungspreises aus. Schauen Sie nach Polen: In Polen beträgt der Preis für einen Liter Diesel im Durchschnitt zwischen 1,80 Euro und 1,85 Euro. Mit der Entlastung von 17 Cent – ich habe letztens übrigens für 2,60 Euro an der Tankstelle tanken müssen – bin ich immer noch bei fast 80 Cent mehr als in Polen – nachdem man die 17 Cent abgezogen hat! Das bedeutet also, Polen und die Länder um uns herum haben es geschafft, den Preis pro Liter Diesel innerhalb kürzester Zeit zu senken, um so ihre Bürger und Unternehmen zu entlasten. Diese Regierung hat es wieder einmal nicht hinbekommen, weil Sie eine Regierung des Versagens sind, und zwar hier in Brandenburg genauso wie in Berlin! Es interessiert Sie auch überhaupt nicht, was mit den Leuten draußen ist. Herr Dr. Berndt hat es ja deutlich gemacht: Schauen Sie sich die damalige Debatte zu den Energiepreisen an. Auch da hat es Friedrich Merz nicht interessiert. Aber auch einen Lars Klingbeil, den Finanzminister, interessiert es nicht. Worüber reden wir hier? Wir reden hier über eine Entlastung von 1,8 Milliarden Euro. Das ist nichts. Währenddessen wurde gestern beschlossen, 470 Millionen Euro nach Südafrika zu überweisen, damit die aus der Kohlestromerzeugung aussteigen können. (Beifall AfD) Die ganze Welt wollen Sie retten, und Sie vergessen dabei die eigene Bevölkerung, die Sie gewählt hat, damit Sie für sie die Lebensbedingungen verbessern. Aber nein: Wir haben jetzt gehört, die Rente ist nicht mehr sicher; Sie überweisen Milliarden Euro für den Krieg in die Ukraine. Sie überweisen Milliarden Euro in alle anderen Länder, aber hier brauchen Sie Monate, um ein Entlastungspaketchen zu schnüren. Ich sage Ihnen einmal ganz deutlich, warum die AfD im Bundestag dem nicht zugestimmt hat: Mit dem Paket, das wir vorgelegt haben, und zwar eine Woche nach Krisenbeginn, nach dem Beginn des Krieges in Iran, hätten Sie ca. 40 bis 50 Cent pro Liter gespart, meine Damen und Herren. Und der größte Abzocker an den Tankstellen ist der Staat – und sind nicht die Mineralölkonzerne. (Beifall AfD) Damit komme ich zum Schluss. – Bei einem Preis von 1,80 Euro pro Liter Diesel – das ist schon ein bisschen länger her – haben die Mineralölkonzerne gerade einmal 10 Cent Gewinn gemacht. (Zuruf der Abgeordneten Melanie Balzer [SPD]) Ihre Zahl ist falsch. Und der Staat hat ca. 90 bis 100 Cent davon erhalten.
Ulrike Liedtke
Sie müssen bitte zum Ende kommen.
Dennis Hohloch AfD
Der Staat! Sie also zocken die Menschen ab. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Frau Abgeordnete Balzer, Sie möchten reagieren. Bitte sehr.
Melanie Balzer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache es kurz. Herr Hohloch, bitte einfach zuhören. (Lars Hünich [AfD]: Das haben wir ja gemacht!) Als ich die Prozente für die Mineralölkonzerne nannte, sagte ich … (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) – Nein, das habe ich gar nicht gesagt. Spulen Sie gern zurück. Dann stellen Sie fest, was ich gesagt habe. Ich habe nicht gesagt, dass das die Gewinnmarge ist. Ich bitte Sie, einfach bei der Wahrheit zu bleiben. (Beifall SPD und CDU) Auch möchte ich noch einmal daran erinnern, dass die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat dieses Gesetz innerhalb von elf Tagen über die Bühne gebracht haben werden, (Lachen bei der AfD sowie Zuruf: Was?) wenn ihm morgen zugestimmt wird. (Dennis Hohloch [AfD]: Das entlastet niemanden!) Sich hier hinzustellen und so zu tun, als wenn die AfD-Fraktion innerhalb der letzten Tage irgendetwas gerissen hätte, ist überheblich. (Beifall SPD und CDU) Was auch – aber, Herr Hohloch, da müssen Sie mit sich selbst klarkommen – außerhalb meiner Vorstellungskraft liegt, ist, dass ein Mitglied der AfD-Fraktion des Landtags, dessen Diäten öffentlich bekannt und im Abgeordnetengesetz nachzulesen sind, hier steht und – Entschuldigung, Frau Präsidentin – herumjammert, dass er an der Tankstelle 2,60 Euro für den Liter Benzin zahlen muss. (Unmut bei der AfD – Marlon Deter [AfD]: Es geht um die Leute!) Das ist wirklich Jammern auf ganz hohem Niveau; ich weiß nicht, ob wir das den Bürgerinnen und Bürgern mit kleinem und mittlerem Einkommen in unserem Land vermitteln können. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Fraktion des BSW hat Frau Abgeordnete Meyer das Wort. (Beifall BSW)
Jenny Meyer BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Preise an den Tankstellen sind nicht gesunken, obwohl die Bundesregierung genau dies beabsichtigte. Korrekturen in Sicht? Haben Sie nicht gemerkt, dass man Spritpreise nicht wirksam senken kann, indem die Tankstellen sie nur einmal täglich erhöhen dürfen? Auch die Freigabe von nationalen Ölreserven oder mehr Kontrolle durch die Kartellbehörden und eine klitzekleine Steuersenkung waren wirkungslos. Sehen ich und die Brandenburger das zu negativ, oder reden Sie, werte Frau Balzer, uns das hier nur schön? (Beifall BSW und AfD) Der Hinweis auf die Erneuerbaren ist echt der Kracher. Heute schon Sonne getankt? (Heiterkeit und Beifall AfD) 2026 11 Nun sollen weitere Maßnahmen kommen. Ich bin gespannt. Herr Busch-Petersen, der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, äußerte sich im RBB und hätte mutigere und sinnvollere Schritte erwartet. Er kann über die Mineralölsteuersenkung für zwei Monate nur müde lächeln. Zitat: Der große Knick in diesem Jahr kam bei den Preisen am ehesten ja durch die CO -Bepreisung. Die haben wir selber in der Hand. 2 – Zitatende. Dem stimmen wir als BSW völlig zu und sagen immer wieder: Die CO -Bepreisung gehört abgeschafft. 2 (Beifall BSW und AfD) Der Hauptgeschäftsführer führte weiter aus: Es braucht ein Entlastungspaket, das die Wirtschaft wieder anspringen lässt. Und was wir gar nicht brauchen, sind Leute, die auf fremden Hintern durchs Feuer reiten, den Unternehmen sagen: Zahl du mal 1 000 Euro pro Arbeitnehmer. – Zitatende. (Beifall BSW und AfD) Nicht einmal die Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen-Anhalt sind bereit, ihren Beschäftigten diese Prämie zu zahlen. Es ist auch nicht zu übersehen, dass diese Maßnahme total unsozial ist, weil Rentner, Erwerbslose und Studenten von vornherein ausgeschlossen sind. (Vereinzelt Beifall AfD) Die Brandenburger erwarten mehr von Ihnen, Herr Woidke, (Dennis Hohloch [AfD]: Wir erwarten den Rücktritt!) und auch von Ihnen, Frau Klement, als Ministerin für Wirtschaft und Energie. Es reicht nicht, sich über den Industriepreis zu freuen, der rückwirkend zum 1. Januar 2026 gesenkt wurde. Herr Fritsche von der IHK Cottbus hält das für längst nicht ausreichend und sagt, dass die breite Wirtschaft und nicht nur die Industrie eine Entlastung braucht, (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) und zwar, so wie wir es in unserem heutigen Antrag fordern, eine Stromsteuersenkung auf das europäische Mindestmaß auch für die kleinen und mittleren Unternehmen. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Für Betriebsrat Vogeler von ArcelorMittal in Eisenhüttenstadt ist der Industriestrompreis ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir brauchen verbindliche Strompreise für zehn, 15 Jahre, nicht für zwei. (Beifall BSW) Und wie geht es den Landwirten? „Im Gegensatz zu anderen Branchen können wir die massiv gestiegenen Kraftstoffkosten nicht an unsere Abnehmer weitergeben“, begründet der Präsident des Bauernbundes Brandenburg, Lutz Wercham, die Forderung nach einer vorübergehenden Aussetzung der Energiesteuer auf Agrardiesel. 12 Landtag Ein Brandenburger, bei einer Fernsehumfrage auf der Straße befragt, hielt verständlicherweise auch nichts von den Maßnahmen der Bundesregierung. Und auf die Frage, was helfen würde, antwortete er knapp: „Frieden.“ (Beifall BSW) Das scheint in den Talkshows und Reportagen der Mainstream-Medien gar nicht mehr vorzukommen. Aber anstatt Politikern zu glauben, die die Wirtschaft und die Bevölkerung auf Kriege vorbereiten wollen, sollten wir uns von ihnen nicht einreden lassen, dass amerikanische Raketen uns in Deutschland schützen. (Uwe Adler [SPD]: Wirklich tolles Wording, Frau Meyer!) Zurück zur globalen Energiekrise, oder, besser gesagt, zu einem Energiekrieg, dessen Vorboten die Sprengung der Nordstream-Pipeline im Jahr 2022 darstellte, der sich mit selbstschädigenden EU-Sanktionen, dann mit amerikanischen Sanktionen fortsetzte und jetzt einen weiteren Höhepunkt fand. Sowohl auf iranischer als auf katarischer Seite wurden Gasförder- und Produktionsanlagen beschädigt, teilweise so schwer, dass die Produktion eingestellt wurde. Dies hat weltweit Folgen für den Gas- und Ölpreis – für Monate, vielleicht sogar Jahre, bis die Anlagen repariert sind. Auch wenn im Idealfall der Krieg in der Golfregion hoffentlich bald beendet wird und die Straße von Hormus wieder frei ist, gibt es also trotzdem noch Lieferengpässe und hohe Preise. (Zuruf von der SPD) Hinzu kommen Folgen für die Chip-Produktion. Chips gehören zu den kritischen Gütern einer modernen Volkswirtschaft, und Helium ist bei der Halbleiterproduktion als Bestandteil von Erdgas für die präzise Kühlung unverzichtbar und kann nicht synthetisch hergestellt werden. (Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) Ein Satz zur Verbraucherzentrale: Der Ratschlag, weniger mit dem Auto zu fahren, ist vielleicht gut gemeint, aber Mobilität ist für viele Menschen in einem Flächenland wie Brandenburg keine Frage des Wollens. (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) Wenn die andauernde Inflation den Menschen in unserem Land nicht weiterhin das Geld aus der Tasche ziehen und unsere Wirtschaft nicht massiv unter Druck setzen soll, muss jetzt ernsthaft etwas passieren. (Beifall BSW) Die BSW-Fraktion appelliert deshalb an alle Abgeordneten, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene erstens die Energiesteuer auf das europäische Mindestmaß abgesenkt, (Beifall BSW und AfD) zweitens die Mehrwertsteuer auf Energie – nicht nur auf Kraftstoffe, wie im AfD-Antrag gefordert – auf 7 % reduziert, drittens eine wirksame Übergewinnsteuer eingeführt und viertens ein Preisdeckel für Kraft-, Heiz- und Brennstoffe eingeführt wird (Beifall BSW) sowie Maßnahmen für eine wirksame Marktaufsicht beschlossen werden, sodass gewährleistet ist, dass Steuererleichterungen von den Energiekonzernen tatsächlich an die Verbraucher weitergegeben werden und die Preise an der Zapfsäule 1,50 Euro pro Liter Diesel nicht übersteigen. (Beifall BSW) Ja, der Staat verdient an höheren Spritpreisen kräftig mit. Laut dem Rheinisch-Westfälischen Wirtschaftsinstitut kann Finanzminister Klingbeil mit zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen von rund 490 Millionen Euro allein im März rechnen. Aber warum nennen Sie nicht die Übergewinne, liebe Kollegen von der AfD? Chevron (Daniel Münschke [AfD]: Wer?) hat allein im März 2 Milliarden Euro zusätzliche Gewinne gemacht – zusätzliche –, was nur auf die Preissteigerungen durch den Krieg und die damit verbundene drohende Verknappung zurückzuführen ist. Damit bei den Menschen eine spürbare Senkung der Preise ankommt, müssen die Steuern gesenkt und muss dies mit der Einführung einer Übergewinnsteuer kombiniert werden. (Beifall BSW)
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete?
Jenny Meyer BSW
Nein. – Es reicht nicht, sich einen Punkt herauszupicken. Dann würde die Wirkung verpuffen. Ich verstehe gar nicht, wovor Sie Angst haben, liebe AfD. In den Neudruck haben Sie die Pendlerpauschale aufgenommen, aber die Übergewinnsteuer fehlt immer noch. Selbstverständlich muss man Steuersenkungen gegenfinanzieren. Das ist relativ einfach. Einerseits werden Steuereinnahmen durch die Übergewinnsteuer generiert, andererseits sehen wir als BSW ein Milliardenpotenzial, würden die Militärhilfen für die Ukraine gestoppt. (Beifall BSW) Merz will nun das 90-Milliarden-Euro-Geschenk der EU durchdrücken. Für dieses gigantische Schuldenpaket wird natürlich wieder der deutsche Steuerzahler zur Kasse gebeten. Autofahrer werden mit 17 Cent abgespeist, aber für Selenskyj öffnet der Kanzler großzügig das Scheckbuch. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Die Entlastung soll gerade einmal zwei Monate gelten. Zu den Sommerferien explodieren die Spritpreise dann so richtig. Toll! Es braucht dringend einen Spritpreisdeckel von 1,50 Euro. Das ist möglich. – Herr Ministerpräsident Woidke, vertreten Sie brandenburgische Interessen, und setzen Sie sich bitte noch stärker im Bundesrat für sie ein! – Vielen Dank. (Beifall BSW)
Ulrike Liedtke
Wir setzen die Debatte mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Bommert fort. Ich nutze die Zeit, während er zum Rednerpult geht, um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Zukunftstages 2026 bei den Fraktionen des Landtages Brandenburg ganz herzlich zu begrüßen. (Allgemeiner Beifall) Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Frank Bommert (CDU):* Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe meine Rede, die ich vorbereitet hatte, erst einmal beiseitegelegt, weil immer wieder bestimmte Dinge hochkommen. (Dennis Hohloch [AfD]: Dann kann es ja nur gut werden!) Herr Berndt, ich schätze Sie sehr, aber Sie sprechen immer wieder Dinge an, die mit dem Tagesordnungspunkt, den Sie selbst veranlasst haben, nichts zu tun haben. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Was?) Sie beginnen, holen weit aus, sind nicht direkt beim Thema. Fangen wir einmal mit Polen an. Polen erhebt eine Mehrwertsteuer von 23 % auf alle Artikel. Dort ist sie also schon mal um 4 Prozentpunkte höher als in Deutschland. Hierdurch ergeben sich dann auch gewisse andere Einnahmen. (Andreas Galau [AfD]: Genau, deswegen sind dort die Preise an den Tankstellen geringer!) Und die Mineralölkonzerne in Polen sind staatlich. Dort hat der Staat also einen ganz anderen Einblick und ganz andere Eingriffsmöglichkeiten als hier. Wir haben hier eine freie Marktwirtschaft, und die sollten wir weiter berücksichtigen und auch schätzen. (Beifall CDU – Andreas Galau [AfD]: Deswegen wollen Sie eine Übergewinnsteuer: weil wir eine freie Marktwirtschaft haben?) Sie fordern jetzt wieder etwas ein, nach dem Motto: „Wir greifen in den Markt ein und machen uns die Welt, wie sie uns gefällt.“ Herr Hohloch, Sie haben es in der Kurzvintervention ja … (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) 2026 13 – Herr Hohloch, ich rede erst mal. Sie können nachher. – Sie haben nicht in die anderen EU-Länder geschaut. Sie schauen nach Polen, vielleicht noch nach Ungarn. Aber Sie schauen nicht in die Niederlande, nicht nach Dänemark, nicht in die Schweiz, wo die Preise noch höher als in Deutschland sind. (Andreas Galau [AfD]: 1,50 Euro in Spanien!) Deutschland bewegt sich gerade im Mittelfeld. Schauen Sie sich die aktuellen Zahlen an. Das würde weiterhelfen. (Beifall CDU und SPD)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, ich muss Sie fragen, ob Sie Zwischenfragen zulassen. Frank Bommert (CDU):* Ja, gleich.
Ulrike Liedtke
Gut. Frank Bommert (CDU):* Herr Berndt, Sie berichteten auch, dass Leute mit Ihnen sprechen und sagen, Sie sollten an die Regierung kommen, Sie sollten etwas tun. Wissen Sie, wie viele Leute mit mir sprechen und sagen, dass Sie nicht an die Regierung kommen sollten? (Heiterkeit und Beifall CDU und SPD) Das tun gerade auch die Unternehmen, weil die bei solchen Eingriffen, wie Sie sie vorhaben, überhaupt nicht mitziehen. Und dann die Aussage, die Bundesregierung wolle das Fahren unterbinden! Ich glaube, jeder in der Bundesregierung weiß, dass die Logistikbranche fahren muss, weil wir ansonsten keine Versorgung hätten. Sie bringen also Dinge zusammen, die nicht zusammenpassen. Kommen wir kurz – ich habe noch ein bisschen Zeit – zu den einheimischen Rohstoffen. Gerade Sie sind es doch, die sich – ich nenne wieder das Beispiel Spremberg – gegen Biomethan, gegen den Abbau von Kupfer wehren. Ich hoffe, wir werden uns dafür einsetzen, weil auch der Bund vom Abbau von Rohstoffen, die in Deutschland vorkommen, gesprochen hat. Ich möchte einmal sehen, wie die AfD reagiert, wenn wir vielleicht im nächsten oder sogar noch in diesem Jahr dazu kommen. Ich bin gespannt, ob Sie dann dabei sind und sagen: Zum Wohle der Menschen in Brandenburg werden wir zustimmen. – Herr Hohloch.
Ulrike Liedtke
Bitte schön, Herr Hohloch. 14 Landtag
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, dass Sie die Zwischenfrage nach zwei Minuten zulassen. Ich muss mich erst einmal erinnern, was ich fragen wollte. (Heiterkeit) Aber das ist kein Problem. Dann frage ich etwas anderes. Herr Abgeordneter, Sie haben gesagt, in Deutschland haben wir eine Marktwirtschaft, und damit suggeriert, dass es in Polen keine Marktwirtschaft gebe. Meine erste Frage lautet, ob Sie das vielleicht klarstellen wollen. Gleich im Anschluss haben Sie gesagt, dass die Mineralölkonzerne in Polen staatlich sind. In Deutschland haben wir die Marktwirtschaft. Aber Ihre Regierung diskutiert doch gerade über die Übergewinnsteuer. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Erklären Sie bitte einmal, wie die Übergewinnsteuer für Unternehmen und die Marktwirtschaft, von der Sie immer sprechen, zusammenhängen. (Rainer Genilke [CDU]: Das ist eine einfache Frage!)
Ulrike Liedtke
Bitte schön. Frank Bommert (CDU):* Herr Hohloch, das geht gerade ein bisschen durcheinander. Ich sage Ihnen: Ich bin kein Fan der Übergewinnsteuer. Ich weiß auch nicht – das wäre meine Frage an Frau Meyer … (Dennis Hohloch [AfD]: Tolle Ausrede!) – Nein, Sie können nicht immer sagen: Was Sie im Bund machen, trifft nicht zu. Sie fragen mich, was der Bund gerade tut. Ich kann nur sagen, wo ich jetzt stehe. Frau Meyer würde ich fragen: Wie soll die Übergewinnsteuer überhaupt erhoben und abgerechnet werden? – Diese Frage stellt sich. Ich glaube, damit gab es schon einmal Schwierigkeiten. Aber die Marktwirtschaft, Herr Hohloch: Das ist doch der Punkt. Sie wollen, dass wir die Preise für Unternehmen festlegen. Aber wir wissen doch gar nicht, wo der Preis pro Barrel Brent in drei Monaten liegt. Das wissen wir doch nicht! Wir müssen den Konzernen zwar sagen: Wir finden es natürlich Käse, wie die Preise hochgehen, und wissen, dass das nicht … – Sie gucken jetzt so verzweifelt, aber das kann man doch ehrlich sagen. – Der Krieg ging los, und die Preise gingen nach oben. Das werden wir nicht beeinflussen können. Wir können auch diesen Krieg dort unten im Iran nicht beeinflussen. Wir erleben jedoch die Folgen. Dennoch können wir jetzt in Deutschland nicht so in den Markt eingreifen, wie Sie es wollen. Wir können den Unternehmen nicht vorgeben, was sie zu machen haben. (Zurufe von der AfD) Das ist aber der Punkt; denn Sie wollen das letztlich. (Andreas Galau [AfD]: An die Steuer wollen wir ran!) Sie wollen Preise festlegen, ohne dafür eine Grundlage zu haben. (Andreas Galau [AfD]: Nee, an die Steuer wollen wir ran!)
Ulrike Liedtke
Würden Sie eine zweite Zwischenfrage zulassen? Frank Bommert (CDU):* Herr Hohloch.
Ulrike Liedtke
Bitte schön, Herr Hohloch.
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank, Herr Kollege. In der Zwischenzeit ist mir meine Frage wieder eingefallen. (Heiterkeit – Rainer Genilke [CDU]: Wer hätte das gedacht!) Sie kritisieren, dass die AfD in den Markt eingreifen wolle. Ich will nur festhalten: In Polen funktioniert dieser Markteingriff, und Polen ist offensichtlich eine Marktwirtschaft. Damit beantworte ich übrigens für Sie die erste Frage. In Polen gibt es genauso wie in Deutschland eine Marktwirtschaft, ein kapitalistisches System, und keinen Sozialismus. Aber zurück zu meiner Frage: Die AfD hat in ihrem Entschließungsantrag den ganz konkreten Vorschlag gemacht, auf das Energiesicherungsgesetz, kurz: EnSiG, zurückzugreifen, das, wenn ich mich richtig erinnere, schon seit den 1970er-Jahren der Regierung die Möglichkeit gibt, in außergewöhnlichen Krisensituationen – und Sie sind ja Fans von Krisenausrufungen; Sie rufen sogar eine Staatskrise aus, um die Schuldenbremse zu verändern – solche Höchstpreise festzulegen. Dieses Gesetz wurde damals von der SPD und der FDP initiiert und in den 2000er-Jahren, dann auch unter Beteiligung der CDU, novelliert. Sind Sie der Meinung, dass die Anwendung dieses Gesetzes ein unlauterer Eingriff in den Markt wäre bzw. nicht von den Grundsätzen der Marktwirtschaft gedeckt wäre? (Zuruf des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD])
Ulrike Liedtke
Bitte schön. Frank Bommert (CDU):* Herr Hohloch, Sie haben wirklich sehr weit ausgeholt. Ich habe auch nicht ganz verstanden, was Sie eigentlich rüberbringen wollten; aber das ist jetzt mein Problem. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Sie hatten die Frage vergessen, aber ich soll sie jetzt auf die Schnelle beantworten. Was ich sehe: Es wäre ein Eingriff. Wir können aber nicht auf jede Krise in der Welt sofort so reagieren, dass wir Änderungen, wie Sie sie vorschlagen, vornehmen. – Da brauchen Sie jetzt nicht zu schmunzeln. – Wir müssen doch bestimmte Entwicklungen erst einmal abwarten. Ein Eingriff ist schon passiert, und wir sollten jetzt ein bisschen gucken. Die Bundesregierung arbeitet weiter daran. Einige Vorschläge sind gut; es sind aber auch Vorschläge dabei, die nicht so gut sind bzw. über die noch diskutiert werden muss. Das Land hat die Möglichkeit, über den Bundesrat einzuwirken. Aber noch einmal: Wir können nicht auf jede Krise in der Welt sofort so reagieren, dass wir die Prinzipien der Marktwirtschaft außer Kraft setzen. Zudem weiß jeder, dass die Gelder nicht einfach irgendwo hergeholt werden können. Wenn Frau Meyer sagt: „Wir stellen in Sachen Rüstung einfach alles ein; dann haben wir das Geld zur Verfügung“, kann ich nur sagen: Ha, ha, ha! Auch Sie sollten wissen, dass es so einfach nicht funktioniert. Die Bundesregierung hat Verträge mit Rüstungskonzernen – die Sie natürlich hassen – geschlossen, und die können Sie nicht einfach liquidieren. Sie können nicht einfach sagen: Das machen wir nicht mehr. – Bringen Sie also bitte vernünftige Vorschläge in die Diskussion ein! Noch etwas muss ich Ihnen sagen: Jetzt fangen Sie plötzlich an, für die Unternehmen das Wort zu ergreifen. Machen Sie das doch bitte auch an anderen Stellen, wenn es um die Unternehmen in diesem Land geht. Da sind Sie nämlich ganz anders unterwegs und stehen nicht an der Seite der Unternehmen. Sie sollten sich das einmal durch den Kopf gehen lassen und die Sache nicht immer nur so einseitig betrachten. (Lars Hünich [AfD]: Zum Beispiel? – Andreas Kutsche [BSW]: Soziale Marktwirtschaft, Herr Bommert! – Gegenruf des Abgeordneten Andreas Galau [AfD])
Ulrike Liedtke
Herr Bommert, setzen Sie bitte fort. Keine Dialoge querbeet! Frank Bommert (CDU):* Also, meine Damen und Herren, da meine Redezeit hier begrenzt ist (Lachen bei der AfD) 2026 15 und ich ja nachher noch einmal reden möchte, steige ich an dieser Stelle erst einmal aus. Wie gesagt, ich werde mich nachher noch einmal dazu äußern. Noch einmal: Es geht hier um unser Land. Wir sollten wirklich zusehen, dass wir Probleme vernünftig lösen. Wenn wir hier in ein Klein-Klein kommen nach dem Motto: „Ihr habt das gemacht!“, „Aber ihr habt das gemacht!“, dann ist das der falsche Weg. Ich hatte gestern Abend mit Herrn Czaja ein längeres Gespräch zur PCK und kann Ihnen nur sagen: Wir sollten uns um die Sachen kümmern, die dieses Land wirklich betreffen, und nicht um alle möglichen Kleinigkeiten. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])
Ulrike Liedtke
Danke schön. – „Sie haben die Frage vergessen, und ich soll antworten.“ Das ist ein Bonmot. Frau Ministerin Klement spricht für die Landesregierung; bitte sehr. – Ach nein, es war eine Kurzintervention von Herrn Dr. Berndt angezeigt worden. Entschuldigung! Das stimmt. – Bitte. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Ministerin, entschuldigen Sie! Dabei haben Sie so einen schönen Blazer an. (Lachen bei der AfD – Unmut bei der SPD – Lars Hünich [AfD]: Jetzt war man einmal nett, dann passt es Ihnen auch nicht!) Sehr geehrte Damen und Herren, ich fange mit Ihnen, Herr Bommert, an und beziehe mich auf Sie. Natürlich ist Polen in dieser Treibstoffkrise der Referenzrahmen, und zwar deswegen, weil Öl, das in Schwedt verarbeitet wird, nach Deutschland und nach Polen geht. Wenn in Polen 50 Cent pro Liter weniger bezahlt werden, dann zeigt das ein Versagen der Regierungen hier in Deutschland. Das können Sie nicht wegdiskutieren. Es ist ganz klar, dass das auch in Deutschland gemacht werden könnte. Wir haben im Entschließungsantrag dargelegt, was möglich ist. Wir könnten die Steuern und die CO -Bepreisung senken 2 und auf der Grundlage des Energiesicherungsgesetzes analoge Maßnahmen wie in Polen treffen, auch wenn wir hier keinen Staatskonzern wie in Polen haben. Es wäre möglich! (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Die Regierung aus CDU und SPD tut es nicht, weil sie es offensichtlich nicht tun will. Ihr sind die Milliarden für die Ukraine und für gendersensitive Toiletten im Kongo wichtiger. Alles ist ihr wichtiger als die Reduzierung der Belastung der eigenen Bevölkerung. Das ist die Ursache für die Situation hier, aber nicht, dass 16 Landtag Polen keine Marktwirtschaft wäre. (Beifall AfD) Noch einmal konkret zur PCK: Herr Bommert, ist es Ihnen nicht peinlich, zu sagen: „Wir müssen uns mal um die PCK kümmern!“? Darüber reden wir seit vier Jahren! (Erik Stohn [SPD]: Sie reden, wir handeln!) PCK ist seit vier Jahren in Unsicherheit wegen eines freiwilligen, unsinnigen Embargos der deutschen Regierung. Es ist das selbstverschuldete Elend einer Regierung, die die Interessen der eigenen Bevölkerung an die letzte Stelle setzt. Letzter Punkt, Herr Bommert: Ich wäre vorsichtig mit dem Ansprechen der Frage, ob wir rankommen oder nicht rankommen. Ich weiß nicht, mit wem Sie reden. Zu mir kamen sogar Leute, die ich gar nicht kannte, und sagten: „Wir hoffen, dass Sie bald rankommen.“ (Lachen des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Und was die Unternehmer angeht: Laut Allensbach sind 56 % der Unternehmer für eine Annäherung an die AfD. Und vor Kurzem wurde bei „Nius“ das Ergebnis einer repräsentativen INSA-Umfrage veröffentlicht, (Erik Stohn [SPD]: Ah, „Nius“!) wonach die AfD bei Unternehmern mit 32 % bundesweit mit Abstand stärkste Kraft ist, weit vor der CDU …
Ulrike Liedtke
Sie müssten bitte zum Ende kommen.
Hans-Christoph Berndt AfD
… und noch weiter vor der SPD, der nur 4 % im Land zutrauen, die Probleme zu lösen. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Ich frage Herrn Abgeordneten Bommert. – Er möchte gern auf die Kurzintervention reagieren; bitte schön. (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Frank Bommert (CDU):* Herr Dr. Berndt, ich fange jetzt mal hinten an. Es mag ja sein, dass bestimmte Prozentzahlen aussagen, dass man für eine Annäherung an die AfD sei. Das heißt aber nicht, dass diese Leute auch wollen, dass die AfD regiert. Das ist ein Unterschied. (Zuruf von der AfD) Da Sie gerade das PCK Schwedt angesprochen haben: Wenn Sie als AfD so anerkannt und so toll sind, wie Sie behaupten, dann frage ich mich, warum am vergangenen Sonntag die Landrätin Karina Dörk und nicht Ihr Kollege Teichner die Wahl gewonnen hat. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies – Zurufe von der AfD) Er hat doch beim PCK gearbeitet und war dort angeblich die große Nummer, (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) sogar Betriebsleiter oder irgendwas. Heino-Fan ist er auch noch. Warum wurde Herr Teichner dann nicht gewählt? (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Warum wurde dann nicht Herr Teichner gewählt, sondern Frau Dörk? (Andreas Galau [AfD]: AfD gegen die Nationale Front!) Ich komme zum nächsten Punkt, was die PCK Schwedt betrifft, Herr Dr. Berndt. (Zuruf von der AfD) Ich hoffe doch, Sie wissen, dass die PCK eine Raffinerie ist. Das heißt, PCK Schwedt selbst kauft kein Öl ein. Unternehmen lassen dort raffinieren. Dazu gehören unter anderem ein polnischer Konzern und Shell. Diese Unternehmen kaufen Öl ein, geben es dem PCK und verkaufen das Produkt dann weiter. Insofern hat es auf den Ölmarkt überhaupt keinen Einfluss, was PCK macht. – Sie brauchen nicht so ein Gesicht zu ziehen; es ist einfach so. – Unternehmen kaufen Öl, geben es der Raffinerie, und diese macht daraus andere Sachen. Die Unternehmen entscheiden dann, was das Produkt kostet. Jetzt kommen Sie aber mit Ihrem Markteingriff. Sie wollen festlegen, dass diese Unternehmen das machen und andere Unternehmen jenes machen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wir haben den Schieber gesehen, der geschlossen wurde!) Herr Dr. Berndt, es ist einfach falsch, was Sie an dieser Stelle gesagt haben. Es ist genauso, wenn ich irgendwo etwas einkaufe und vielleicht 1,20 Euro zahle. Wenn Sie das Produkt einkaufen, sagt vielleicht jemand: Nee, dem Berndt verkaufe ich es für 1,70 Euro – warum auch immer. (Heiterkeit SPD) So ist Marktwirtschaft. Die Kosten werden auf die Preise umgelegt. Wie Marktwirtschaft funktioniert, haben Sie in Bezug auf PCK vollkommen verkannt. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
Ulrike Liedtke
Jetzt kommt aber die Landesregierung an die Reihe. Frau Ministerin Klement, Sie haben das Wort. (Beifall CDU und SPD) Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Seit 36 Tagen bin ich im Amt als Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg. (Zuruf des Abgeordneten Jean-Pascal Hohm [AfD]) Seit 36 Tagen Ausnahmezustand – nicht für mich persönlich, aber am Persischen Golf. Und ja, auch 36 Tage Ausnahmezustand an unseren Zapfsäulen. 36 Tage, in denen wir mehrfach Hoffnung auf Waffenruhe haben durften, aber ebenso oft erleben mussten, wie schnell sich die Lage leider wieder zuspitzte. 36 Tage, in denen die Straße von Hormus geöffnet, blockiert und wieder geschlossen wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, leider nicht erst seit 36 Tagen erleben wir extreme Ausschläge auf den Energiemärkten: Der Preis für Öl schwankt enorm, zuletzt zwischen 80 und 100 Dollar pro Barrel Rohöl. Das spüren die Menschen natürlich an der Zapfsäule angesichts von Preisen, die sich deutlich über der Zwei-Euro-Marke bewegen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen der Realität ins Auge blicken: Kriege und Krisen gehen nicht spurlos an Deutschland und damit leider auch nicht an Brandenburg vorbei, auch wenn sie weit weg zu sein scheinen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach!) Sie treffen uns in Deutschland und damit auch in Brandenburg unmittelbar – über Energiepreise, Lieferketten und wirtschaftliche Unsicherheit. Und nein, wir als Politiker werden nicht alles lösen können; und ja, wir werden ein gewisses Maß an Ausnahmezustand aushalten müssen – auch das ist übrigens freie Marktwirtschaft. Es wäre unseriös zu behaupten, wir könnten tagesaktuell auf Ankündigungen aus Washington, Teheran oder von anderswo reagieren und die Preise an den Zapfsäulen entsprechend anpassen. (Beifall CDU und SPD) Doch es kommt natürlich darauf an, wie wir mit dieser Krise umgehen und dass wir als Politiker jetzt das Richtige tun, um den damit verbundenen Unsicherheiten vorzubeugen. Meines Erachtens müssen wir jetzt drei Dinge tun. Erstens: kurzfristig entlasten. Vermutlich sind wir uns in diesem Parlament einig, dass wir alles daransetzen müssen, die Situation in Deutschland so schnell wie möglich und so gut wie möglich abzufedern. Insofern ist es gut, dass sich der Bund auf Maßnahmen verständigt hat und dass Bund und Länder diese jetzt gemeinsam zügig umsetzen. Mit der Reduktion der Energiesteuer um rund 17 Cent pro Liter zeigen Bund und Länder, wie schnell gemeinsames Handeln möglich ist: erst letzte Woche verabredet, diese Woche im Bundestag beraten und schon morgen die Sondersitzung des 2026 17 Bundesrates mit dem Ziel, dass das am 1. Mai in Kraft tritt. (Beifall CDU und SPD)
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Ministerin? Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Nein, keine Zwischenfragen. Danke. – Das ist ein gutes Signal, auch weil wir aus der Vergangenheit wissen, dass diese Maßnahme tatsächlich Wirkung zeigt. Im Jahr 2022 wurden in den ersten Wochen nahezu 100 % bzw. zwischen 85 und 100 % der Entlastungen unmittelbar weitergegeben. Deshalb bin ich guter Dinge, dass diese Maßnahme schnell zu Entlastungen für die Brandenburgerinnen und Brandenburger führen wird. Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Ich will aber auch nicht verhehlen, dass ich mir mehr hätte vorstellen können – insbesondere für unsere Unternehmen. Gleichzeitig wollen zumindest Union und SPD solide wirtschaften. Wir können nicht unbegrenzt jede Belastung mit staatlichen Mitteln ausgleichen. Und die Unterstellung, dass die Bundesregierung nicht will, weise ich zurück, denn in der Tat würden wir natürlich wollen, aber wir machen uns Gedanken, wie wir Dinge auch finanzieren können. Insofern kann ich die Idee des Bundes, einen Entlastungsbonus einzurichten, zumindest grundsätzlich nachvollziehen. Ich sage aber ausdrücklich auch: Ich persönlich halte diesen Bonus für nicht besonders hilfreich und eher für ein Geschäft zulasten Dritter. Der Entlastungsbonus erhöht den Druck auf die Unternehmen, insbesondere auf kleine und mittlere Betriebe, die ohnehin stark belastet sind. Der Entlastungsbonus schürt Erwartungen, die viele Arbeitgeber schlicht nicht erfüllen können werden. Umso wichtiger ist es jetzt, dass der Bund bei der kompletten Ausgestaltung Flexibilität und Spielräume ermöglicht, damit Unternehmen und Betriebe selbst entscheiden können, wer in welcher Höhe unterstützt wird – zum Beispiel diejenigen stärker, die nicht Homeoffice machen können oder längere Arbeitswege haben. Insgesamt gilt für mich: Die Maßnahmen sind ein guter erster Schritt, um kurzfristig zu entlasten. Ich persönlich fände, wie gesagt, auch weitere Maßnahmen denkbar. (Beifall CDU und SPD) Neben der kurzfristigen Entlastung müssen wir meines Erachtens aber auch unbedingt die richtigen Lehren aus der aktuellen Situation ziehen – mittel- und auch langfristig. Damit komme ich zum zweiten Punkt, den wir als Politik jetzt schnellstmöglich umsetzen müssen, und zwar gute und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Unsere Unternehmen brauchen Planungssicherheit, weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und vor allem bezahlbare Energie. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass die EU den deutschen Industriestrompreis genehmigt hat, und appellieren an den Bund, den Industriestrompreis jetzt schnell und unbürokratisch umzusetzen. 18 Landtag Für eine verlässliche Energieversorgung sind allerdings weitere Schritte genauso wichtig, etwa bei den Netzkosten, der Stromsteuer oder beim Ausbau der Infrastruktur. Verlässliche Rahmenbedingungen heißt für mich persönlich aber auch, getroffene Entscheidungen nicht immer wieder infrage zu stellen. Das gilt für mich auch für den Kohleausstieg. Ich komme zum dritten Punkt, den wir als Politik meines Erachtens aus dieser Krise als Lehre ziehen müssen: Wir müssen die Transformation konsequent vorantreiben, denn die eigentliche Ursache unserer Verwundbarkeit ist natürlich, dass wir von fossilen Energieimporten abhängig sind. Solange wir davon abhängig sind, sind wir für derartige Krisen anfällig. Deshalb müssen wir jetzt konsequent handeln: mehr erneuerbare Energien, mehr Energieeffizienz und eine moderne Infrastruktur. (Beifall CDU und SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, dazu gehört für mich, auch die E-Mobilität deutlich stärker voranzubringen – gerade in einem Flächen- und Pendlerland wie Brandenburg ist das entscheidend. Wir brauchen mehr Lademöglichkeiten, gerade im ländlichen Raum, verlässliche Förderbedingungen für Unternehmen und private Haushalte sowie klare Perspektiven für unsere Industrie. (Beifall der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt [CDU]) Jedes Fahrzeug, das weniger Öl braucht, macht uns ein Stück unabhängiger von globalen Lieferketten und globalen Krisen. Meine Damen und Herren, die Vorschläge der Opposition konzentrieren sich ausschließlich auf die Spritpreise. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das stimmt doch gar nicht!) Das kann ich durchaus nachvollziehen, denn die Belastung ist real. Wir alle spüren sie: Die Brandenburgerinnen und Brandenburger spüren sie und insbesondere die Unternehmen und Betriebe – viele sogar bis in Mark und Bein. Doch einfache Lösungen greifen meines Erachtens zu kurz: Wer nur an der Zapfsäule ansetzt, bekämpft die Symptome, aber nicht die Ursachen. (Beifall CDU und SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Ich möchte Sie deshalb bitten: Lassen Sie uns gemeinsam die richtigen drei Lehren aus der aktuellen Krise ziehen: kurzfristig für Entlastung sorgen, gute und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen und die Transformation konsequent vorantreiben, damit wir auf die nächste Krise besser vorbereitet sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Der fraktionslose Abgeordnete Simon hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte sehr.
Reinhard Simon fraktionslos
Ich bedanke mich für die Möglichkeit, zu diesem Thema zu sprechen. – Die Spritpreise hängen nicht nur mit der momentanen Kriegssituation der USA und des Iran zusammen, sondern sie hängen auch deutlich mit der PCK zusammen. Das ist hier schon mehrfach gesagt worden. Leider ist die Situation der PCK etwas kritischer, als sie bis jetzt dargestellt wurde: Es gibt die Androhung Russlands, ab dem 1. Mai kein kasachisches Öl mehr zu liefern. Ich weiß, dass die Telefonleitungen zwischen der Ministerriege um Ministerpräsident Woidke und der Bundesregierung zu diesem Thema glühen. Das ist eine bedrohliche Situation, die schnellstens geklärt werden muss. Da ist jegliche Form von – wie soll ich sagen? – Zurückhaltung nicht angebracht. Wenn die Bundesregierung behauptet, dass das kasachische Öl nicht so wichtig sei – das wurde zumindest in einer Presseerklärung deutlich –, dann muss ich hier noch einmal in aller Deutlichkeit sagen: Das kasachische Öl hat eine ähnliche Konsistenz wie das russische Öl, und der gesamte Betrieb der PCK ist darauf ausgerichtet, daraus auch Bitumen zu gewinnen. Das ist mit keiner anderen Sorte Erdöl möglich und ein ganz entscheidender wirtschaftlicher Faktor. Die PCK ist der größte Bitumenhersteller Deutschlands, nicht nur unserer Region – das wird oft vergessen. (Einzelbeifall) Es geht hier um die Wurst und um unseren Haushalt! Wenn die PCK nicht mehr in der Lage ist, die Steuern zu zahlen, müssen wir uns über die Verteilung von Geldern keine großen Gedanken mehr machen. Meine Frage an die Landesregierung lautet: Wie ist die aktuelle Situation die PCK betreffend, nicht nur in Bezug auf die Spritpreise, sondern auch in Bezug auf unsere Gesamtsituation? – Danke schön. (Daniel Münschke [AfD]: Das müsste der Ministerpräsident beantworten! – Gegenruf von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Frau Ministerin, wollen Sie reagieren? Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Kann ich das im zweiten Durchgang machen?
Ulrike Liedtke
Nein. Auf Kurzinterventionen wird immer sofort geantwortet, nicht im Zusammenhang mit einer anderen Rede. Das geht nicht. Bitte schön. – Sie wollen nicht antworten? Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): In meiner zweiten Rede. Machen wir weiter.
Ulrike Liedtke
Gut. – Tut mir leid, Herr Abgeordneter. Sie sagt, sie möchte nicht direkt auf die Kurzintervention antworten, sondern in ihrer zweiten Rede. – Damit hat nun Herr Abgeordneter Drenske das Wort. (Beifall AfD)
Peter Drenske AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Brandenburger! Kollege Simon, mit dem, was Sie sagen, haben Sie vollkommen recht. Ich bin da auch auf die Antwort gespannt. Die sprunghaft gestiegenen Preise für Benzin und Diesel treffen Familien, Berufspendler und unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen ins Mark. Wer jeden Tag zur Arbeit fährt, Waren transportiert oder Pflege und Handwerk organisiert, kann die Kostenexplosion an der Zapfsäule nicht einfach wegdiskutieren. Mobilität ist Daseinsvorsorge, und sie darf nicht – hören Sie gut zu – zum Luxusgut werden! (Beifall AfD) Seit der letzten Diskussion hier im Landtag sind vier Wochen vergangen, und wir sind bei der sicheren und langfristigen Bewältigung der Benzinkrise nicht einen Schritt weiter. Diese Krise ist hausgemacht, denn die aktuellen Regierungen in Bund und Land treiben genau wie die Vorgängerregierungen die grüne Transformation voran. Was das für Brandenburg bedeutet, wissen die Bürger hierzulande nur zu gut: eine künstliche Verteuerung von Kraftstoffen und Energie! Wir haben in Brandenburg die höchsten Strompreise! Alles allein dem Irankrieg zuzuschreiben, ist zu kurz gegriffen. Eine Regierung, die seit mehr als einem Jahrzehnt unsere wirtschaftliche Basis bekämpft, gehört leider ebenso zur bitteren Realität. Der willkürliche Braunkohleausstieg, der Atomausstieg und die Vertreibung sogenannter „schmutziger Industrie“, die nicht ins grüne Weltbild passt, haben schon lange vor dem Irankrieg begonnen. Sogar Jens Spahn, immerhin Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte kürzlich beim Politiktalk bei Caren Miosga treffend: „Im Moment verwalten wir hier weitestgehend den Niedergang.“ Die anhaltend hohen Energiepreise sind mehr als ein Konjunkturdämpfer. Sie sind eine soziale und wirtschaftliche Bedrohung, die in Brandenburg mit seiner mittelständisch geprägten Wirtschaft, dem ländlichen Raum und vielen Pendlern besonders fatale Wirkungen entfaltet. Wer Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, Investitionen aufschiebt und Arbeitsplätze nicht sichern kann, braucht keine Vertröstungen über Wochen oder Monate hinweg, sondern eine verlässliche Entlastung und stabile Energiepreise. Hätte man den Menschen damals, im funktionierenden Deutschland der 90er-Jahre, gesagt, dass ein Liter Benzin 5 D-Mark kosten wird – und da sind wir jetzt –, wäre jede Regierung für dieses Versagen kurzerhand abgewählt worden. (Vereinzelt Beifall AfD) 2026 19 Heute scheint man sich an träge Regierungen gewöhnt zu haben, die Krisen lieber aussitzen, anstatt zu reagieren. Ihre Regierungen haben den Diesel seit 2000 zweimal um 80 Cent erhöht, also verdreifacht! Das hat nicht allein mit den Krisen zu tun. Wer auf Kartellrechtsprüfungen und gesetzliche Lösungen hofft, muss mindestens ein halbes Jahr auf Fragebögen warten, und das ist noch eine optimistische Annahme. Dieses Kartellamt des Totalversagens muss nicht besser aufgestellt werden; es hätte seine Hausaufgaben schon 2022 machen sollen und Krisenpläne aufstellen können. Statt echter Krisenbekämpfung: vollmundige Beteuerungen, Warten auf Bundesentscheidungen, Arbeitskreise und Beratungen. Die Zeit läuft davon – besser gesagt: Sie läuft den Menschen, die dringend eine Lösung brauchen, davon. Bisher gibt es nur lasche Kompromisse, Opium fürs Volk: einen zweimonatigen Tankrabatt und 1 000 Euro Erstattung – irgendwann – statt den Euro in die Hand. Wir sollten die Ursache einmal ehrlich benennen. Ja, globale Märkte, geopolitische Verwerfungen und Knappheit treiben Preise. Diese Einschränkungen globaler Märkte wurden mit den Russlandsanktionen bewusst geschaffen. Wenn sie selektiv und nach Gutdünken angewendet werden, ist das nicht mit Völkerrechtsverletzungen begründbar. In der Marktwirtschaft sind Mitnahmeeffekte bei Mineralölkonzernen in einer solchen Situation alltäglich. (Steeven Bretz [CDU]: Na, bei politischen Mitnahmeeffekten kennen Sie sich ja aus!) Aber wenn der Staat die Verbraucher mit Steuern und Abgaben wie eine Weihnachtsgans ausnimmt, sind Grenzen überschritten, und unsere hart arbeitenden Bürger fühlen sich über den Tisch gezogen. Das senkt das Vertrauen in die Politik noch weiter! Ein zentraler Treiber der exorbitanten Belastungen sind staatliche Steuern und Abgaben. Fiskalische Lasten machen heute mehr als die Hälfte des Kraftstoffpreises aus. Dazu zählen vor allem die Energiesteuer, die CO -Abgabe, die Mehrwertsteuer, 2 die Erdölbevorratungsabgabe und die THG-Quote. Wenn der Staat an so vielen Stellschrauben mitverdient, hat er auch die Verantwortung, diese Stellschrauben jetzt so zu justieren, dass Menschen und Betriebe entlastet werden, und zwar spürbar! (Beifall AfD) Zugleich gilt: Staatliche Eingriffe in Märkte, beispielsweise mit einer Übergewinnsteuer, bergen Risiken. Es wird ewig dauern. Was ist Wucher und was ist Übergewinn? Wie wollen Sie das rechtssicher definieren, um es klagesicher umzusetzen? (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Die Preise sollten sich in der Marktwirtschaft nun einmal nach Angebot und Nachfrage, nicht aber nach den Launen der Politik richten. Welcher Gewinn ist bei einem Liter Benzin zu hoch? Diese Frage lässt sich nicht juristisch seriös beantworten! (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] – Weitere Zurufe) 20 Landtag Klar ist: Die künstlichen Aufschläge für CO -Abgaben und staat-2 liche Sondersteuern – sie machen den Löwenanteil des Preises aus – sollten reduziert werden. Aber das ist Sache des Bundes. Schon im letzten Monat sprach ich über die Möglichkeit, nach dem Vorbild Polens über das Energiesicherungsgesetz einen befristeten Preisdeckel zu erarbeiten. Er muss nicht definiert werden – ein Preisdeckel ist ein Preisdeckel! (Beifall AfD) Daraus ergeben sich konkrete Handlungsfelder – Sie haben es vorhin schon gesagt, und in unserem Antrag steht es auch –: Steuern und Abgaben senken, die CO -Steuer ersatzlos ab-2 schaffen, die Spritpreise begrenzen. Dem steht natürlich das Risiko der Fehlanreize und Verdrängungseffekte gegenüber. Deshalb sollten Obergrenzen streng definiert werden, zeitlich befristet sein und kontinuierlich evaluiert werden, von einer starken, gegen missbräuchliche Preisgestaltung gerichteten Aufsicht flankiert. (Beifall AfD) Darum haben wir diese Aktuelle Stunde beantragt und einen Entschließungsantrag für ein sofortig wirksames und zugleich vernünftiges und nachhaltiges Entlastungspaket vorgelegt. Mein Kollege Dr. Berndt hat das schon erläutert. (Beifall AfD) Diese Schritte sichern eine dauerhafte Entlastung und sorgen bei allen Beteiligten – von der privaten Pflegekraft bis zum mittelständischen Logistiker – für die nötige Planungssicherheit. Es geht nicht um kurzfristige Symbolik, sondern um verlässliche Rahmenbedingungen, die Mobilität und Wertschöpfung in unserem Land weiter sichern! (Beifall AfD) Unser Ziel ist klar: die soziale Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität. Der Weg dorthin verlangt Maßnahmen, die zielgenau und wirksam überprüfbar sind, mit besonderem Blick auf die Realität in Brandenburg, auf Handwerk und Mittelstand – wir sind beim Mittelstand –, energieintensive Betriebe, ländliche Räume, Familien und Pendlerinnen und Pendler. Halten wir die überzogenen Preisanstiege auf, entlasten wir Bürger und Wirtschaft gezielt. Zeigen Sie, dass die Politik in der Krise handlungsfähig sein kann! Egal, was an der Straße von Hormus in den nächsten Monaten passiert, ob der Krieg noch weitergeht, der Schiffsverkehr von wem auch immer blockiert wird oder in den Häfen eine Verladung nicht möglich ist, dieser Lieferweg wird noch für lange Zeit gestört sein. Für eine sichere Versorgung bedarf es also neuer verlässlicher Wege. Da sollte man nicht für die eigene Wirtschaft nutzlose Sanktionen endlos aufrechterhalten und Treuhänderschaften unbegrenzt verlängern. Wie wäre es zum Beispiel mit einer Beteiligung des Landes an privatrechtlichen Unternehmen? Durch eine Beteiligung am PCK Schwedt – (Zuruf des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD]) Rosneft will verkaufen, Shell auch – könnte man aktiv an der Preisgestaltung …
Ulrike Liedtke
Sie müssen bitte zum Ende kommen.
Peter Drenske AfD
Ja. – Damit könnte man aktiv an der Preisgestaltung mitwirken. Das hat Polen uns vorgemacht. Der Beteiligungsausschuss des Landes könnte das ruckzuck umsetzen. Das würde zudem kritische Infrastruktur für die Zukunft sichern und die Sanktionen effektiv aus dem Spiel nehmen. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Mit Rosneft könnte man dann sicherlich zu einer Einigung kommen, um die Durchleitungsblockade der Druschba-Pipeline aufzuheben und ab dem 1. Mai weiter zu produzieren. Dasselbe Modell ist natürlich auch bei anderen möglich. Die Bankenkrise hat gezeigt: Alles war systemrelevant. Die Lufthansa haben wir gerettet …
Ulrike Liedtke
Bitte wählen Sie einen letzten Satz.
Peter Drenske AfD
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine weitere rege Diskussion – auch über die Ansätze, die ich Ihnen genannt habe. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Frau Abgeordnete Balzer hat für die Fraktion der SPD das Wort. Ich darf Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Anton-von-Heinitz-Gymnasiums in Rüdersdorf begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Bitte schön, Frau Balzer.
Melanie Balzer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Hohloch – ich versuche jetzt erst einmal, ein bisschen einzusammeln – hat Herrn Bommert ja als Fan von Krisen bezeichnet. Da muss ich mich echt wundern, denn als Fan von Krisen hat sich hier im Landtag eigentlich nur die AfD-Fraktion erwiesen. Wir könnten wahrscheinlich über Hundebabys sprechen, (Zurufe von der AfD) und Sie würden trotzdem über die „schlimmen Ausländer“, den „doofen Klimaschutz“ und das „böse Corona“ sprechen. Also, das ist wirklich vorhersehbar. Da fragt man sich: Können Sie nicht einmal eine andere Platte auflegen? Ich würde es mir wirklich wünschen. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Dann möchte ich auf Ihren Vorschlag eingehen, die Mehrwertsteuer zu senken. Natürlich, wenn man das so auf einen Zettel schreibt, klingt das erst einmal wunderbar; aber Sie sind ja auch Landespolitiker, und Sie scheinen irgendwie nicht ganz mitgedacht zu haben, dass wir – wenn wir Ihrem Vorschlag folgen würden – eben auch Mindereinnahmen zu verzeichnen hätten. (Dennis Hohloch [AfD]: Geben Sie einfach weniger aus!) Ich finde, das ist bei so einem Haushaltsverfahren, wie wir es gerade vor uns haben, eine Sache, die man vielleicht mal mitdenken sollte. (Beifall SPD) Dann hatten Sie sich noch einmal auf die Atomkraft bezogen. Also, da frage ich mich: Wie oft wollen Sie das noch sagen? Denn wir haben ja mehrfach – und ich mache es auch heute noch einmal – gefragt: Wo hätten Sie denn gerne das Atommüllendlager in Brandenburg? (Andreas Galau [AfD]: Meine Güte! In allen anderen Ländern schaffen sie es doch auch!) Wenn ich darauf heute endlich mal eine Antwort kriegen könnte, würde ich mich sehr freuen. (Beifall SPD und CDU – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Dann haben Sie – und das hat mich wirklich richtig schockiert, Herr Berndt –, wenn ich das richtig mitbekommen habe, Ihren Heimatort Golßen als „Kaff“ bezeichnet. So respektlos über Ihren eigenen Wahlkreis zu sprechen – das ist ja wirklich der Wahnsinn! (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Unsere Abgeordnete Nadine Graßmel, die diesen Wahlkreis betreut, habe ich noch nie so respektlos über ihre Heimat sprechen hören. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben heute viel über Entlastungsmaßnahmen im Bereich von Kraftstoffen geredet. Was aber auch erwähnt werden sollte, ist eine Entlastung durch eine Reform der Einkommensteuer. Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen müssen einen erheblich größeren Teil ihres Nettoeinkommens für ihren Lebensunterhalt aufbringen als Menschen mit höherem Einkommen. Um Arbeit attraktiver zu machen, müssen Menschen mehr Netto vom Brutto garantiert bekommen. (Dennis Hohloch [AfD]: Das sagt die SPD!) 2026 21 Das Brandenburger Modell zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen wird zu einer Erhöhung des monatlich zur Verfügung stehenden Einkommens führen. Das Modell sieht vor, dass Einkommen von bis zu 50 000 Euro pro Jahr schrittweise von einem Entlastungsbeitrag profitieren sollen. Diese Brandenburger Ideen sollten dringend in den Reformprozess der Einkommensteuer einfließen, welcher gerade auf Bundesebene begonnen hat. (Beifall SPD und CDU) Wir sorgen dafür, dass das auch klappt. – Danke schön. (Beifall SPD und CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Na, wir werden es sehen!)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Bommert spricht für die CDU-Fraktion. Zwei Minuten haben Sie noch. Bitte schön. Frank Bommert (CDU):* Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es sind schon viele Dinge gesagt worden. – Wir sind nicht die Bundesregierung, aber die Bundesregierung tut einiges – und jetzt fangen wir mal an –: Pendlerpauschale, Absenkung der Mehrwertsteuer und, und, und. Es sind bestimmte Sachen angeschoben worden, und es gibt Prozesse, die einfach da sind – und die sollten wir jetzt erst einmal wirken lassen, anstatt gleich wieder in totalen Aktionismus zu verfallen. Wie gesagt: Diese Krise dauert jetzt vier Wochen. Ich glaube, man sollte angemessen darauf reagieren. Herr Drenske, ich muss sagen: Bei Ihnen merke ich immer ein bisschen, dass Sie noch unter der SED sozialisiert worden sind. Das kommt ein bisschen durch. Wenn ich jetzt wieder höre: Wir steigen bei der PCK ein. – Haben wir dann den VEB PCK? Stemmen wir das Ding dann selbst? Und wie soll das Ganze finanziert werden? Wollen wir dann marktwirtschaftlich unterwegs sein? Wie machen wir dieses und jenes? Das ist es doch wieder: Sie wollen eine Obergrenze für den Sprit- und Dieselpreis festlegen – und gleichzeitig wollen Sie, dass wir die PCK betreiben. Da frage ich mich echt: Wie machen wir das denn, wenn der Einkauf usw. so teuer ist, dass wir das gar nicht mehr leisten können? Also, Herr Drenske – wirklich, ganz ehrlich –: Vorsicht an der Stelle! Sie sagen auch, die Bundesregierung mache die grüne Energiepolitik der Vorgängerregierung weiter. Also, ich weiß nicht, ob Sie ein bisschen Presse lesen. Ich kann mir gerade anhören bzw. höre, dass die Umbaupläne von Katherina Reiche gerade von denen so kritisiert werden, weil sie dabei anders vorgeht, den Netzbau anders betreiben will, (Dennis Hohloch [AfD]: Die Frau hat doch gar nichts auf die Kette gekriegt! Die hat doch gar nichts gemacht!) und das eben nicht so weiter machen wird. Also, ich stelle dadurch inzwischen etwas fest. Herr Hohloch, vielleicht sollten Sie sich an der Stelle einfach mal besser informieren. Die Gesetzentwürfe liegen ja vor. 22 Landtag Und wir werden doch nie Einfluss auf Iran oder Russland haben, meine Damen und Herren. Wenn Sie jetzt sagen, wir müssten bessere Beziehungen zu Russland aufbauen – das ist alles schön und gut, aber wenn die uns den Hahn zudrehen, Herr Drenske, würde hier kein Öl mehr ankommen. Da können Sie machen, was Sie wollen. Und ebenso wenig kriegen wir es aus der Straße von Hormus.
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Ich frage so ganz kurz, bevor Ihre Rede zu Ende ist. Frank Bommert (CDU):* Na klar.
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Abgeordneter Hohloch.
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank, Herr Kollege Bommert, dass Sie noch mal eine Zwischenfrage zulassen. Nennen Sie mir doch bitte einfach mal zwei Gesetzentwürfe der Bundeswirtschaftsministerin Reiche, die das Kabinett passiert haben – und zwar mit Mehrheit passiert haben – und jetzt im Bundestag sind, um die Energiewende zurückzudrehen. Nennen Sie mir einfach mal zwei. Frank Bommert (CDU):* Also, Herr Hohloch, die sind noch nicht beschlossen, und Sie wissen doch … (Dennis Hohloch [AfD]: Ja, genau!) – Na, hören Sie doch mal zu. Sie kommen doch auch mit Sachen, die irgendwann gemacht werden sollen. Katherina Reiche macht Vorschläge. (Andreas Galau [AfD]: Aber ihr seid in der Regierung!) Also erzählen Sie doch jetzt nichts. Und sie ist dabei, das umzuarbeiten. Herr Drenske erzählt, die Bundesregierung mache da weiter. Macht sie aber nicht. Das ist doch der Punkt. (Zuruf von der AfD) Meine Damen und Herren, wir sollten uns darauf konzentrieren, an der Stelle weiterzumachen und die PCK zu unterstützen, zum Beispiel bei der Modernisierung für den Ausbau synthetischer Kraftstoffe. Das ist ein Kernpunkt. Das hören Sie auch von der PCK, das ist keine Erfindung von mir. Die haben einfach die Zeichen der Zeit erkannt. Dort müssen wir ansetzen und weitermachen. Ich glaube, das sind Geschichten, bei denen wir unterstützen sollten.
Ulrike Liedtke
Jetzt ist die Redezeit schon überschritten, aber es gibt noch Fragen. Würden Sie noch zwei Fragen zulassen? Frank Bommert (CDU):* Na klar.
Ulrike Liedtke
Dann machen wir das bitte ganz kurz und knapp; zuerst Herr Drenske und im Anschluss daran Herr Dr. Berndt. Bitte.
Peter Drenske AfD
Vielen Dank, Herr Bommert, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben vorhin gesagt, dass ich die PCK verstaatlichen möchte. Dem ist nicht so. (Danny Eichelbaum [CDU]: Doch! – Steeven Bretz [CDU]: Das haben Sie aber gesagt!) – Habe ich nicht gesagt; das habe ich mit keinem Ton gesagt. Ich habe von einer Beteiligung gesprochen. Wir reden davon, dass wir … (Zurufe von SPD und CDU: Natürlich! – Steeven Bretz [CDU]: Das haben Sie gesagt!) – Möchten Sie die Zwischenfrage stellen, oder darf ich reden? – Ich habe einfach nur davon gesprochen, dass die Bundesregierung den Bockmist, den sie gebaut hat, auch wieder ausbaden muss, und zwar indem sie – natürlich über eine staatliche Beteiligung – zum Beispiel den nötigen Anteil für eine Sperrminorität erwirbt, wie es zum Beispiel die polnische Regierung macht.
Ulrike Liedtke
Ich erkenne irgendwie keine Frage.
Peter Drenske AfD
Das heißt nicht, dass da jemand eine Mehrheit übernimmt. – Jetzt frage ich Sie:
Ulrike Liedtke
Gut.
Peter Drenske AfD
Wie kommen Sie darauf, dass wir aus der PCK jetzt einen Staatsbetrieb machen wollen? (Danny Eichelbaum [CDU]: Das haben Sie erzählt! – Unruhe) Davon habe mit keinem Ton gesprochen.
Ulrike Liedtke
Wir schließen bitte gleich die Frage von Herrn Dr. Berndt an. – Wir haben Ihre Frage verstanden, Herr Drenske.
Peter Drenske AfD
Ja. (Zuruf von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Brandenburg soll die Anteile kaufen! Was ist denn das für eine Beteiligung?)
Ulrike Liedtke
Bitte sehr, Herr Berndt.
Hans-Christoph Berndt AfD
Herr Kollege Bommert, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Ich frage Sie als … Frank Bommert (CDU):* Kann ich erst mal antworten?
Hans-Christoph Berndt AfD
Oh, Entschuldigung. Ich halte die Fresse. Frank Bommert (CDU):* Herr Drenske, also jetzt bringen Sie mich gerade wirklich ein bisschen durcheinander. Für mich ist das so: Wenn die Bundesregierung oder das Land Brandenburg sich an der PCK beteiligt, also einsteigt, dann wird sie zu einem Staatsbetrieb. Denn ich bin einfach der Meinung: Ein Privatbetrieb ist ein Privatbetrieb, aber sobald der Staat mitmischt und vielleicht Mehrheitsanteile hält, ist es ein Staatsbetrieb, (Andreas Galau [AfD]: Also, dann ist VW ein Staatsbetrieb, ja?) denn dann hat er auch Einfluss auf den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer. Und da – das sage ich Ihnen ganz ehrlich – bin ich der Meinung: Nein, das sollten wir nicht machen. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum Sie das eine fordern, das andere aber nicht wollen bzw. ganz anders sehen. Sie haben gefordert, dass der Bund oder das Land einsteigt und sich an der PCK beteiligt. Und das würde am Ende des Tages heißen: Wir haben den VEB PCK. (Peter Drenske [AfD]: Nee!)
Ulrike Liedtke
Jetzt die Zwischenfrage von Herrn Dr. Berndt, bitte. Ich bitte um Verständnis dafür, dass Zwischenfragen sich immer auf das beziehen müssen, was in der Rede gesagt wurde. Das hier entwickelt sich immer mehr zu einer sich fortsetzenden Diskussion. Das hört bitte auf. Wir werden die PCK später noch einmal thematisieren. Bitte, Herr Dr. Berndt. 2026 23
Hans-Christoph Berndt AfD
Vielen Dank, Herr Bommert. Ich frage Sie noch einmal als Abgeordneten der CDU-Fraktion, die mit der SPD hier eine Koalition bildet: Wirtschaftsministerin Klement hat uns eben, hier im Plenum, gesagt, dass eine Lehre aus dieser Energiepreiskrise darin bestehe, die Transformation voranzutreiben, weil mehr Windräder und mehr PV-Anlagen billigeren und sichereren Strom bedeuteten. Ist das auch die Linie der CDU? Ist das auch Ihre Linie? Frank Bommert (CDU):* So, jetzt sage ich Ihnen das mal ganz klar: Ja, aber nicht in der Form … (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist aber nicht klar!) – Nee, nee, nee, immer schön bis zum Ende zuhören! – Sie müssen den Umbau so betreiben, wie Frau Reiche ihn jetzt vorsieht. Wir müssen uns unabhängig machen – ganz klar. Das heißt, dass wir heimische Rohstoffe, also Wind und Sonne, nutzen. Dass das nicht alles ist, ist auch ganz klar. Aber der Umbau muss so funktionieren, dass wir die erzeugte Energie auch nutzen können, und der Teil funktioniert gerade nicht; das wissen Sie doch selbst. Der Plan ist jetzt der Umbau dorthin. Ich hatte gestern die Möglichkeit, mit dem Chef der LEAG zu sprechen, der das auch gesagt hat; sie fahren jetzt ein Riesenprogramm für Batteriespeicher hoch. Diese Sachen müssen wir angehen, und die sind doch nicht verwerflich. Ich bin jetzt – das wissen Sie auch – kein Fan von E-Autos, aber ich muss die Möglichkeiten, die das Land Brandenburg hat, nutzen, (Zuruf von der AfD: Kohle!) und das sind nun einmal Wind und Sonne – egal, ob ich es gut finde oder nicht, es ist so. Wie gesagt: Die LEAG hat für sich erkannt, dass sie jetzt in die Batteriespeicherthematik einsteigen wollen, dass sie das von dort aus machen können. Die LEAG möchte weiterhin Energie- und Stromerzeuger bleiben, sagt aber ganz klar: Wir haben ein Problem, Braunkohle weiter abzubauen. Sie sind aber bis 2038 dazu verpflichtet, woran sie sich auch halten werden. Bleiben wir doch bei den Tatsachen und schöpfen die Möglichkeiten, die Brandenburg hat, aus; (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Eben! Haben wir Wind nicht genug ausgeschöpft?!) die gibt es, wir müssen sie halt nutzen und zusehen, dass der Strom dort, wo er erzeugt wird – das hat auch Dietmar Woidke gesagt –, kostengünstig abgegeben wird. Das ist eine Voraussetzung, das müssen wir schaffen.
Ulrike Liedtke
Ich muss Sie bitten, zum Ende zu kommen. 24 Landtag Frank Bommert (CDU):* Meine Damen und Herren, das ist nun einmal der Punkt, das ist unsere Aufgabe, und dafür wollen wir kämpfen, und deshalb bin auch ich hier.
Ulrike Liedtke
Bezieht sich Ihre Frage auf die ursprüngliche Rede, Herr Abgeordneter Hünich? (Lars Hünich [AfD]: Nee!) – Nein, gut. – Dann setzen wir in der Aussprache mit dem Redebeitrag der Ministerin Klement fort. Sie spricht für die Landesregierung. Und jetzt wird sich vielleicht … (Sven Hornauf [BSW]: Frau Präsidentin, meine Kurzintervention!) – Ah, die Kurzintervention des Abgeordneten Hornauf. Ja, im Moment geht es ein bisschen durcheinander. (Sven Hornauf [BSW]: Danke! – Beifall BSW) – Tut mir leid. Bitte schön.
Sven Hornauf BSW
Danke, Frau Präsidentin, es geht ja hoch her, da kann man das auch einmal übersehen. – Herr Kollege Bommert, Sie haben bei Ihrer Standardrede eines vergessen: Wasserstoff. – Ja, ich muss Sie daran erinnern, weil es mir richtig gefehlt hat. Ich komme ohne Wasserstoff schon gar nicht mehr klar. (Beifall der Abgeordneten Christian Dorst [BSW] und Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Das eigentliche Gruselwort war ja VEB. Och, da läuft’s mir richtig kalt den Rücken runter; Menschenskinder, das wird ja wieder furchtbar! Frage dazu: Bei VW hat das Land Niedersachsen eine Beteiligung von 20,2 % – (Beifall BSW und AfD) das nennt sich goldene Aktie. Ist das jetzt auch – weil die eine Sperrminorität haben – ein VEB? Ich habe mal schnell gegoogelt: Mehrheitsbeteiligung bei der Meyer Werft in Papenburg, Sperrminorität des Bundes bei der Commerzbank, bei der Pfandbriefbank. (Beifall der Abgeordneten Lars Hünich [AfD] und Peter Drenske [AfD]) Google hat so eine Liste ausgeworfen, die ich uns jetzt erspare, weil meine Redezeit auch gleich vorbei ist. (Minister Robert Crumbach: Rothaus-Brauerei im Schwarzwald!) Sind das dann alles VEB-Sachen? Kommen wir einmal zu ORLEN: Dieser furchtbare staatseigene Konzern hat im Jahre 2025 einen Rohgewinn von 4,56 Milliarden Euro gemacht, nach Steuern von 2,55 Milliarden Euro, und hat an den polnischen Staat eine Rekorddividende ausgeschüttet. Hm, das hört sich jetzt total furchtbar an. (Beifall BSW und AfD)
Ulrike Liedtke
Das war als Kurzintervention angemeldet, sodass Herr Bommert noch einmal die Möglichkeit hat, darauf zu erwidern. – Das möchte er nicht. Dann hat Frau Ministerin Klement das Wort. Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Simon, Sie haben nach der aktuellen Situation mit Blick auf die PCK Schwedt gefragt. Die Frage beantworte ich natürlich sehr gerne. Die Situation ist nach meinem Kenntnisstand wie folgt: Aktuell läuft das Öl über die Druschba-Pipeline von Kasachstan bis in die PCK Schwedt und macht etwa 20 % des dortigen Volumens aus. Von den kasachischen Partnern wurde in der Tat gegenüber Rosneft angekündigt, dass ab Mai kein Öl mehr durch die Pipeline fließen wird. Genaue Hintergründe kennen wir leider nicht, und wir wissen zum aktuellen Zeitpunkt auch nicht, wie lange die Einschränkungen andauern werden. Was wir allerdings wissen, ist, dass Gespräche unter Hochdruck laufen, und zwar unter allen, die daran beteiligt sind. Natürlich stehen die unmittelbaren Vertragspartner, aber auch die Landesregierung, der Bund, die Bundesnetzagentur und die PCK mit dem erklärten Ziel, die PCK auch nach dem 1. Mai mit möglichst hoher Auslastung zu fahren, im engen Austausch. Wichtigster Punkt zum Schluss: Nach Aussage der PCK am gestrigen späten Abend ist die Versorgungssicherheit in Berlin und Brandenburg aktuell nicht gefährdet. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
Ulrike Liedtke
Frau Abgeordnete Meyer hätte noch anderthalb Minuten Redezeit, wenn sie möchte. – Ja. Bitte. (Beifall BSW)
Jenny Meyer BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Auch wenn es in unserem Antrag um Sprit geht, möchte ich noch ein paar Worte zu den hohen Strompreisen sagen: Was die Spatzen schon lange von den Dächern pfeifen, traut sich jetzt auch Ministerpräsident Dr. Woidke auszusprechen – Zitat –: Deutschland hat den höchsten Strompreis, obwohl wir so weit mit dem Ausbau der Erneuerbaren sind. Irgendetwas stimmt im System nicht. – Zitatende. (Ah! von der AfD) Lassen Sie uns einen Blick auf die innerdeutsche Ungleichheit in der Energiepolitik werfen: Während Brandenburg beim Ausbau der Erneuerbaren Spitzenreiter ist und unter westdeutscher Dominanz und Bevormundung wertvolle Bodenressourcen opfert (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) und der ungerechte Südbonus für westdeutsche Gaskraftwerke immer noch nicht vom Tisch ist, beginnen Westdeutsche um Markus Söder und Jens Spahn, aber auch die Ostdeutsche Katherina Reiche, einen Wiedereinstieg in die westdeutsche Kernkraftnutzung ins Gespräch zu bringen. (Steeven Bretz [CDU]: Sie sind eine richtige Spalterin! Das ist so richtiger SED-Sprech!) Erst den Ostdeutschen die Nachteile des landschaftszerstörenden Ausbaus der Erneuerbaren aufbürden, einen Netzausbau in Westdeutschland verhindern und nun die letzten drei West-AKWs wieder nutzen wollen – es ist an der Zeit, dass wir in Ostdeutschland eine demokratische Debatte über einen ostdeutschen Wiedereinstieg in die Kernenergie führen (Beifall BSW und AfD – Danny Eichelbaum [CDU]: Wir sind aber ein Land!) für Versorgungssicherheit und zur Kostenstabilisierung für die ostdeutsche Bevölkerung und Wirtschaft. – Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD)
Ulrike Liedtke
Wir sind am Ende der Debatte angekommen, und ich darf Sie um Abstimmung bitten. Wir beginnen mit dem Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, „Soforthilfepaket Sprit – Steuerentlastungen und Preisdeckel für bezahlbare Kraftstoffe“, Drucksache 8/2704, Neudruck. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Enthaltungen! – Damit wurde der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen. Ich komme zum Antrag der BSW-Fraktion, „Anstieg der Energiepreise stoppen – Verbraucher und Wirtschaft sofort entlasten“, Drucksache 8/2674. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Die Enthaltungen! – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen. Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und gebe zur Fragestunde an Herrn Vizepräsidenten Münschke ab. – Da ich ihn nicht sehe, fahre ich fort. 2026 25 Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Fragestunde Dringliche Anfrage 12 des Abgeordneten Dennis Hohloch (AfD-Fraktion) Drucksache 8/2697 Fragestunde Drucksache 8/2687 (2. Neudruck) Neben der Dringlichen Anfrage liegen 15 mündliche Anfragen vor. Das Wort erhält zuerst Herr Abgeordneter Hohloch, AfD-Fraktion, zur Formulierung seiner Dringlichen Anfrage 12 (Unhaltbare Zustände an der Liuba-Grundschule Lübben). Bitte schön, Herr Abgeordneter Hohloch.
Dennis Hohloch AfD
In einem der AfD-Fraktion Brandenburg am 20.04.2026 zugespielten Brandbrief vom 23. März 2026 an das zuständige staatliche Schulamt beklagen die Elternvertreter der Liuba-Grundschule Lübben eine anhaltende Vertretungs- und Unterrichtsausfallsituation, die aus ihrer Sicht für die Bildungs- und Entwicklungschancen der Kinder nicht mehr tragbar ist. Die Probleme seien strukturell und bestünden teils seit Monaten. Für insgesamt 19,6 Lehrerwochenstunden fehle jegliches Personal, nahezu täglich würden Klassen zusammengelegt, teils müssten bis zu sieben Klassen gleichzeitig beaufsichtigt werden. Hinzu kämen erhebliche Vertretungsengpässe durch Erkrankungen sowie ständig wechselnde Vertretungslehrer. Auch DaZ, also Deutsch als Zweitsprache, und Förderunterricht können seit Monaten nicht mehr verlässlich stattfinden. Die Elternvertreter fordern eine kurzfristige Prüfung der Personalsituation, zusätzliche Vertretungsressourcen und eine nachhaltige Lösung. Ich frage die Landesregierung deshalb: Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen sieht das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vor, um die erheblichen strukturellen Probleme in der Personal- und Unterrichtsversorgung zu lösen, sodass ein ordnungsgemäßer, verlässlicher Schulbetrieb dauerhaft sichergestellt werden kann?
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hohloch. – Von meiner Seite einen wunderschönen guten Tag. – Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport, Herr Hoffmann. Bitte schön.
Gordon Hoffmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das MBJS und die staatlichen Schulämter nehmen die Briefe von Eltern natürlich ernst, und natürlich wurde auch der Brief der Elternvertretung der Liuba-Grundschule Lübben ernst genommen. Das Schulamt und die Schulleiterin waren im engen Austausch mit der Schulelternsprecherin, und es gab nach dem Brief vom März, aus dem Sie hier zitieren, einen weiteren Briefwechsel, aus dem zunächst einmal zwei Dinge hervorgehen – erstens, dass das Schulamt tatsächlich vieles unternimmt und dabei ist, die Probleme nach und nach zu lösen; zweitens, dass dieses Bemühen von den Eltern auch wahrgenommen wird. Im Übrigen ist die Kommunikation zwischen dem Schulamt und der 26 Landtag Schulelternsprecherin sehr wertschätzend; von einem Brandbrief ist dort nicht die Rede. Jetzt aber zu Ihrer konkreten Frage: Es ist tatsächlich so; die Lage an der Liuba-Grundschule ist seit Beginn des Schuljahres 2025/2026 schwierig. Im ersten Schulhalbjahr sind 3,8 % des Unterrichts ersatzlos ausgefallen. 3,8 % klingen erst einmal nicht nach viel; der Prozentsatz ist für eine Grundschule aber tatsächlich sehr hoch. Das ist deutlich überdurchschnittlich. Woran liegt das? Es liegt daran, dass von den 19 Lehrkräften einige langfristig ausfallen – zwei aufgrund von Elternzeit, zwei aufgrund langfristiger Erkrankungen. Allein dadurch entstand ein drohender Ausfall von bzw. ein Bedarf an 91 Lehrerwochenstunden. Um das abzufedern, hat man Vertretungslehrkräfte beschäftigt. Es kommen auch noch welche dazu, sodass wir dann 70 dieser Lehrerwochenstunden über Vertretungslehrkräfte abdecken können. Die restlichen 21 Lehrerwochenstunden werden dann durch die Vertretungsreserve, durch die Kürzung von Teilungsstunden, durch die Kürzung beim Pool für gemeinsamen Unterricht und durch die Kürzung der Förderkurse für Einzugliedernde, also die sogenannte Zusatzausstattung, abgedeckt. Mir ist klar, dass das nicht befriedigend ist. Es ist weder für die Schule noch für die Eltern befriedigend, aber in dieser besonderen Situation hilft es, weil wir damit tatsächlich die Stundentafel abdecken können. Die Kolleginnen und Kollegen im staatlichen Schulamt arbeiten aber natürlich auch weiterhin mit Hochdruck daran, die Situation zu verbessern, und nutzen dafür auch weiterhin das Vertretungsbudget. Sie haben auch nach den langfristigen Maßnahmen gefragt. Um die Situation an der Schule auch in Zukunft zu verbessern und sie besser auf solche Lagen vorzubereiten, wurden der Schule für das kommende Schuljahr bereits drei frei besetzbare Stellen zur Verfügung gestellt, die im Gegensatz zu den befristeten Vertretungen mit einer dauerhaften Beschäftigungsperspektive untersetzt sind. Momentan wird gemeinsam mit der Schulleitung aktiv an der Besetzung dieser Stellen gearbeitet. Die Ausschreibungen sind bereits gelaufen, und das Ziel ist, eine wirklich dauerhaft bessere personelle Grundausstattung für das neue Schuljahr sicherzustellen, um kurzfristige Ausfälle schneller auffangen zu können. An dieser Stelle möchte ich noch einmal den Lehrerinnen und Lehrern vor Ort danken. Das ist ja etwas, das auch die Schulelternsprecherin in ihrem Schreiben deutlich gemacht hat: Die Situation ist natürlich auch für die Lehrkräfte keine gute Situation, aber sie arbeiten momentan nicht nur wahnsinnig engagiert, sondern sie leisten auch eine ganze Menge Mehrarbeit, und ich möchte ihnen dafür ganz herzlich danken. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Zusammenfassend kann ich noch einmal sagen: Ja, die Situation an der Grundschule war ausgesprochen schwierig, und sie ist immer noch nicht perfekt, aber es wird gehandelt. Die vorhandenen Ressourcen werden gezielt genutzt, und wir tun alles dafür, eine dauerhafte Verbesserung hinzubekommen.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt Nachfragebedarf der Abgeordneten Hohloch und Filter. Herr Minister, ich fasse die Fragen zusammen; Sie können sie dann gemeinsam beantworten. – Herr Abgeordneter Hohloch hat das Wort. Bitte schön.
Dennis Hohloch AfD
Erst einmal vielen Dank, Herr Minister, für die ausführliche Antwort. Das ist ein Qualitätssprung im Vergleich zu den letzten Sitzungen; das möchte ich einmal ganz deutlich sagen. Sie haben auf ein Problem aufmerksam gemacht, das ja grundsätzlich in unserem Bildungssystem in Brandenburg existiert: Wir haben viele junge Lehrer, vor allem junge Lehrerinnen, und junge Lehrerinnen bekommen oftmals Kinder und fallen aus. Das ist also nichts, was im Bildungsministerium nicht bekannt wäre. Und wenn an einer kleinen Grundschule zwei Lehrerinnen wegen Schwangerschaft längerfristig ausfallen, führt das im Durchschnitt – egal an welcher Schule – zu erheblichen Fehlzeiten und zu erheblichen Vertretungsbudgets. Wie stellt sich denn die Situation insgesamt an vergleichbaren Grundschulen im Landkreis Dahme-Spreewald dar? Das können Sie gern schriftlich beantworten, aber das würde mich natürlich interessieren. Ist die Lioba- Grundschule ein Einzelfall, oder ist das ein strukturell verankertes Problem, wie man so schön sagt? Wenn das so ist, wäre die Frage, ob das Ministerium auch langfristige Maßnahmen grundsätzlicher Natur vorsieht, zum Beispiel die bessere Ausstattung mit Wochenstundenzahlen über grundständig ausgebildete Lehrer. Zudem würde mich interessieren, seit wann diese Probleme bekannt sind. Sind sie erst jetzt durch die Veröffentlichung dieses Briefes bekannt geworden? Es klang für mich jetzt so, als wäre das alles schon vorher im Schulamt bekannt und seit Längerem geplant gewesen. Da würde mich der Zeitpunkt interessieren. Die letzte Frage, die ich habe, lautet: Wie sieht es jetzt mit Deutsch als Zweitsprache bzw. mit dem Förderunterricht aus? Kann er gewährleistet werden oder nicht? Sie haben ja gesagt, dass einige Förderprogramme reduziert wurden, um die Stunden umzuschichten und die Kontingentstundentafel zu gewährleisten. Findet jetzt überhaupt noch Förderunterricht an der Schule statt und, wenn ja, in welchem Ausmaß? – Danke.
Daniel Münschke
Danke, Herr Abgeordneter Hohloch. – Herr Abgeordneter Filter, bitte sehr. Sie haben bis zu zwei Nachfragen, die Sie zusammenhängend stellen können.
Benjamin Filter AfD
Sehr geehrter Herr Minister, ich habe noch zwei Fragen, um das Ganze noch einmal zu grundieren: Sie wissen ja, dass wir als AfD große Kritiker der Inklusion in Schulen sind. Trotzdem will ich einen Blick darauf werfen und fragen, ob bekannt ist, wie hoch der Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemessen an der Gesamtschülerzahl an der Schule im laufenden Schuljahr ist. Und ich will natürlich auch wissen, wie hoch die Quote von Migranten und ausländischen Kindern an der Schule im aktuellen Schuljahr ist.
Daniel Münschke
Danke, Herr Abgeordneter Filter. – Herr Minister, Sie haben jetzt die Möglichkeit, auf alle Fragen einzugehen. Bitte schön.
Gordon Hoffmann
Das mache ich natürlich gern. Zunächst einmal ist es so: Der Sachstand in Bezug auf die Elternzeitvertretungen war natürlich schon bekannt, und man hat auch daran gearbeitet. Die Erkrankungen kamen dann zum Teil später dazu, aber natürlich sind diese Fälle dem Schulamt bekannt. Das Schreiben der Schulelternsprecherin ist am 25. März eingegangen, und man hat dann natürlich den Austausch mit ihr gesucht. Das lobt sie übrigens auch. Ich habe sie gestern angerufen; ich habe mit ihr telefoniert, und das kommt dort ganz gut an. Zur Frage, ob das ein Einzelproblem ist: Natürlich wissen Sie selbst, wie die Situation ist, und Sie sprechen es richtig an. Wir haben viele junge Lehrkräfte, und wir benötigen natürlich entsprechend viele Elternzeitvertretungen. Dass wir eine solche Häufung von Fällen haben, ist allerdings nicht der Regelfall; das kann ich schon einmal sagen. Wir bekommen entsprechende Benachrichtigungen über Schulen mit problematischem Unterrichtsausfall, und es wird dann verstärkt daran gearbeitet, die Situation zu verbessern. – Es handelt sich tatsächlich um eine besonders schwierige Situation, die nicht der Regelfall ist. Wie die Situation in Bezug auf Elternzeitvertretungen in LDS ist, muss ich tatsächlich nachliefern lassen; das kann ich so nicht sagen. Sie fragten nach der zusätzlichen Ausstattung für Förderunterricht und Deutsch als Zweitsprache. Wir gehen natürlich davon aus, dass wir nicht so oft auf die sogenannte Zusatzausstattung zurückgreifen müssen, um die Stundentafel abzusichern, wenn wir den Bedarf an Lehrerwochenstunden an dieser Schule grundsätzlich besser über Vertretungslehrkräfte absichern können, die dann auch zur Verfügung stehen. Das wird sicherlich dementsprechend wirksam werden. Aber es ist auch klar: Wenn zusätzlich zu den vier längerfristig fehlenden Kolleginnen und Kollegen noch kurzfristige Erkrankungen kommen, wie es manchmal eben der Fall ist – zum Beispiel an diesem einen Tag, den auch die Schulelternsprecherin erwähnt hat, wo zusätzlich noch sechs Leute gleichzeitig gefehlt haben –, dann wird man auch auf diese Angebote zurückgreifen müssen, um die Stundentafel so weit wie möglich abzusichern. Ich glaube, das ist auch im Sinne der Schülerinnen und Schüler. Die Frage von Herrn Filter nach der Quote von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Migrationshintergrund kann ich jetzt nicht beantworten. Das müssen wir nachschauen und nachliefern.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf zu dieser Dringlichen Anfrage. 2026 27 Bevor wir zu den mündlichen Anfragen kommen, möchte ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Wolkenberg-Gymgrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen. Viel Vergnügen bei der Sitzung! (Allgemeiner Beifall)
Daniel Münschke
Damit kommen wir zu Frage 429 (DB-Cargo-Werk in Senftenberg) des Abgeordneten Roick für die SPD-Fraktion. Bitte sehr.
Wolfgang Roick SPD
Das DB-Cargo-Werk in Senftenberg ist eines der wichtigsten Werke der DB Cargo und hat auch eine gewisse Historie, doch es ist weiterhin von der Schließung bedroht. Für den Erhalt des Standortes hat es bereits vielfältige Initiativen der Beschäftigten sowie der Landesregierung gegeben. Ich frage daher die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand Ihrer Bemühungen zum Erhalt dieses Werkes?
Daniel Münschke
Danke sehr. – Für die Landesregierung wird Ministerin Klement vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa antworten. Bitte sehr. Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Roick, vielen Dank für die Frage. Sie bezieht sich ja insbesondere auf die Aktivitäten, die die Landesregierung schon entfaltet hat. Insofern habe ich mich von meinem Haus informieren lassen, was sich hier vor dem 18. März schon alles zugetragen hat. Die Fragestellung ist im November schon im Sonderausschuss Strukturentwicklung in der Lausitz besprochen worden. Die Thematik ist ja seit Sommer vergangenen Jahres bekannt. Nach meinen Informationen hat sich die Situation in der Zwischenzeit nicht grundlegend gewandelt. Ich möchte natürlich dennoch auf ein paar Aspekte eingehen. In Senftenberg arbeitet ein kleines, aber sehr gut qualifiziertes Team von überwiegend jungen Beschäftigten in der Wartung, Reparatur und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen für den Güterverkehr. Die Zahl von 40 Beschäftigten wirkt vielleicht zunächst nicht unbedingt beeindruckend, ist in dieser Region allerdings als Zahl attraktiver und tariflich entlohnter Arbeitsplätze dennoch von großem Interesse. Die Umstände, aufgrund derer die Schließung droht, sind, denke ich, hinreichend und auch uns als Landesregierung bekannt. Wir müssen den Druck der DB Cargo natürlich respektieren, die bis Ende dieses Jahres Profitabilität wiederherstellen muss. Das alles ist einer Entscheidung der EU im Beihilfeverfahren geschuldet. Hintergrund ist natürlich auch, dass die DB Cargo rund 40 % der Verkehrsleistungen verliert bzw. verloren hat. Allerdings wünschen wir als Landesregierung uns – das tun Sie vermutlich auch – von der Deutschen Bahn, dass sie noch 28 Landtag größere Anstrengungen unternimmt, um eine tragfähige, zukunftsorientierte Lösung für den Standort zu finden. Ich bin davon überzeugt, dass ein Unternehmen wie die Deutsche Bahn über rein betriebswirtschaftliche Optimierungen hinaus weitere Verpflichtungen hat und seiner Verantwortung in der Region gerecht werden muss. Ein weiterer Aspekt ist der Widerspruch der beabsichtigten Standortaufgabe zu den Zielen der Bundesverkehrs- und Klimapolitik. Denn erklärtes Ziel ist die Stärkung des Schienengüterverkehrs. Die Entscheidung über den Standort Senftenberg ist nach meiner Überzeugung insofern mehr als eine betriebswirtschaftliche Frage; sie ist auch eine Frage insbesondere der Strukturpolitik, des Klimaschutzes und der Verkehrswende. Insofern hat sich mein Vorgänger Daniel Keller mit dem vorherigen Infrastrukturminister Anfang März mit einem Schreiben an das Bundesverkehrsministerium bzw. an den Bundesverkehrsminister gewandt, konzeptionelle Überlegungen dargelegt, wie der Standort in Senftenberg technologisch weiterentwickelt werden kann, und auch darauf hingewiesen, dass bereits entsprechende Partnerschaften mit Unternehmen bestehen. Eine Antwort steht zum aktuellen Zeitpunkt leider noch aus. Das Schreiben ist allerdings auch erst wenige Wochen alt. Auch die neue Landesregierung und ich persönlich, wir werden uns natürlich dafür einsetzen, dass wir schnellstmöglich eine Antwort bekommen, und auch nicht nachlassen, den Standort bzw. mindestens die industrielle Substanz vor Ort zu sichern.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt keinen Nachfragebedarf zu dieser mündlichen Frage.
Daniel Münschke
Somit kommen wir zur mündlichen Frage 430 (Aktueller Sachstand bei der Finanzierung der Rettungsfahrten) der Abgeordneten Oeynhausen von der AfD-Fraktion. Bitte sehr, Frau Dr. Oeynhausen.
Daniela Oeynhausen AfD
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist gefallen: Die Krankenkassen müssen keine Fehlfahrten zahlen. – Die Landkreise und kreisfreien Städte befürchten, auf Millionen Euro an Kosten für ihren Rettungsdienst sitzen zu bleiben. Viele Kommunen warten noch immer auf ausstehende Zahlungen der Krankenkassen. Wegen des jahrelangen Konflikts hat das Ministerium seine Vermittlungsbemühungen intensiviert. Trotzdem kündigte der Landkreis MOL an, Gebührenbescheide zu verschicken. Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse mit welchem Zeitplan haben die Vermittlungsbemühungen der Landesregierung erzielt, mit welchen Schlussfolgerungen für die Landesregierung hinsichtlich des weiteren Vorgehens?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt wird Herr Minister Wilke antworten. Bitte schön. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, hätten Sie diese Frage gestern gestellt, wäre die Antwort ein bisschen anders ausgefallen. Heute ist sie noch ein Stückchen optimistischer und freudiger, was nicht heißt, dass sie gestern nicht auch schon durchaus optimistisch gewesen wäre. Denn der Bund hat den Entwurf für die Notfallreform vorgelegt. In diesem Gesetzentwurf ist das geregelt, was Brandenburg gefordert, wofür sich Brandenburg eingesetzt und was Brandenburg in Teilen mitformuliert hat, nämlich, dass die sogenannten Fehlfahrten zu finanzieren sind, weil sie auch eine Form der ambulanten Behandlung sein können und wir daher eine solche Maßnahme brauchen, um Sicherheit für die Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, die, wenn sie den Notruf rufen, oft in einer Situation sind, in der sie nicht selbst abschließend einschätzen können und auch nicht können müssen, ob damit ein Transport ins Krankenhaus einhergehen muss oder ob eine Versorgung vor Ort durch qualifizierte Notfallsanitäter oder den Notarzt möglicherweise schon erste Abhilfe schafft. Das reiht sich in die Gespräche ein, die wir führen. Ich habe dazu mehrfach berichtet. Die Vereinbarung, die wir bei den letzten Verhandlungsrunden mit der kommunalen Familie und den Kassen getroffen haben, gliedert sich im Wesentlichen in vier Aspekte. Erstens: Unterstützung bei den Einzelgesprächen für diejenigen, bei denen bisher keine Einigung erzielt werden konnte. Das läuft gerade. Insbesondere mit einer kreisfreien Stadt und einem Landkreis laufen Einzelgespräche, die auch unter Teilnahme meines Hauses geführt werden, und zwar sogar auf Staatssekretärsebene, aber natürlich auch mit Fachkolleginnen und Fachkollegen. Wir erhoffen uns davon nicht nur eine Verständigung in der Sache über die möglichen Außenstände, sondern auch Schlussfolgerungen für mögliche weitere Dissonanzen, die es bei anderen Kreisen zu dem Thema geben kann. Zweitens: Wir haben uns darauf verständigt, dass die Rückzahlungsabwicklung, das, was als Zahlungsläufe vereinbart wurde, weiter forciert wird und diese Außenstände beglichen werden. Dabei geht es um Außenstände, bei denen es keinen Dissens gibt, sondern es geht vor allen Dingen um technische Fragen der Zahlungsabwicklung. Wir waren aber gemeinsam der Auffassung, dass das erfolgen muss, weil diese Rückstände für die Kommunen einfach zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen können. Drittens: Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern, die zum Teil über andere Modelle verfügen. Auch für sie gilt das Urteil, und es wurden trotzdem Wege im Umgang damit gefunden. Auch das ist bereits terminiert und läuft. Das werden wir sicherlich gemeinsam mit der kommunalen Familie, aber auch mit den Kassen tun. Viertens: das Thema der Notfallreform auf Bundesebene und des Anpassungsbedarfs auf Landesebene. Bleiben wir bei dem aktuellen Modell, oder machen wir einen Switch? Ich habe im Gesundheitsausschuss schon vorsichtig zu erkennen gegeben, dass ich, was das System angeht, nicht nur offen für einen Wechsel hin zu einer möglichen Verhandlungslösung bin, sondern mittlerweile durchaus der Auffassung bin, dass das wohl ein notwendiger Schritt ist. Aber ich lasse mich gern noch vom Gegenteil überzeugen, sollte es in eine andere Richtung gehen. Danach sieht es aber momentan nicht aus. Abschließend will ich noch – ich habe schon gesehen, dass Sie Nachfragen haben; darüber können wir uns natürlich gern verständigen – auf die Tatsache hinweisen, dass in der öffentlichen Debatte sehr stark über die Fehlfahrten gesprochen und suggeriert wird, dass das Urteil und die sogenannten Fehlfahrten … Ich betone in diesem Fall das Wort „sogenannte“. Das ist ja normalerweise Ihr Sprech, den ich ungern übernehme, aber in dem Fall ist das Wort „sogenannte“ angemessen, weil wir damit darauf hinweisen wollen, dass der Notruf nicht umsonst gewählt wurde, nur weil jemand nicht ins Krankenhaus kommt. Es gibt Missbrauch, aber das ist geregelt; dafür gibt es Sanktionen. Aber das, was jetzt als Fehlfahrt gelistet wird, umfasst zum Teil trotzdem medizinische Behandlungen, mit denen man anders umgehen muss. Aber der Konflikt fokussiert sich nicht nur auf die Fehlfahrten. Wir haben gerade bei den beiden Gebietskörperschaften, mit denen wir momentan in den intensiven Verhandlungen sind, eher das Phänomen, dass ein nicht unwesentlicher Kostenblock, der offen ist, alle anderen Kostenpositionen umfasst, über die noch keine Einigung erzielt werden konnte. Das ist schlicht ein Verhandlungsthema zwischen den beiden Seiten und hat mit dem Urteil an sich gar nichts zu tun. So weit der Versuch, Ihre Frage zu beantworten.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. Sie haben es schon festgestellt: Es gibt Nachfragebedarf der Fragestellerin, bis zu drei Nachfragen gebündelt, und des Abgeordneten Prof. Dr. Schierack. Herr Minister, ich würde zunächst alle Nachfragen stellen lassen. Dann können Sie gesammelt darauf eingehen. – Frau Dr. Oeynhausen, Sie haben das Wort.
Daniela Oeynhausen AfD
Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Antwort. Die drei Fragen nehme ich in Anspruch. Sie haben die ausstehenden Zahlbeträge genannt. Sie sollen schon seit Wochen und Monaten nicht überwiesen worden sein, und zwar aufgrund digitaler Probleme. Um welchen Betrag handelt es sich bei welchen Kreisen und bei welchen tatsächlich noch vorhandenen digitalen Problemen? Wie ich schon sagte, ist für mich kaum nachvollziehbar, dass das so lange dauert, obwohl das ja ein durchaus erprobtes System ist. Die zweite Frage: Sie wollen das Problem offensichtlich aussitzen und warten auf die Bundesnotfallreform. Aber sie wird ja nicht rückwirkend gelten. Es werden Kreise auf Millionen hocken bleiben. Sie hatten gesagt, Sie wollten bei den Kreisen die Defizite, die durch das Urteil entstünden, abfragen, wenn das schriftliche Urteil da sei. Es ist da. Sie hatten mir geantwortet: Na ja, wir brauchen trotzdem noch Wochen und Monate. – Sie brauchen immer Wochen und Monate. Wann genau werden Sie uns hier sagen können, auf welchen Kosten die Kreise und Städte aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes hocken bleiben? Wir haben bisher nur eine Schätzung in Höhe von ca. 150 Millionen Euro. 2026 29 Die dritte Frage: Sie haben gerade zwei Gebietskörperschaften genannt, mit denen Sie in intensiven Verhandlungen sind. Da schaffen Sie eine Menge an Intransparenz, auch im Ausschuss. Deswegen noch einmal ganz konkret die Frage: Welche Gebietskörperschaften mit welchen konkreten Problemen sind es, die Ihrer Taskforce und Ihren intensivierten Vermittlungsbemühungen offensichtlich standhalten?
Daniel Münschke
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen. – Herr Prof. Dr. Schierack kann nun bis zu zwei Nachfragen stellen. Bitte schön. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Herr Minister, ich danke Ihnen erst einmal für die Antworten. Ich habe gestern auch erfreut zur Kenntnis genommen, dass das jetzt das Bundeskabinett passiert hat. Deshalb meine kurze Frage: Sie haben mit Ihren Kollegen Gesundheitsministern der anderen Bundesländer sicherlich sondiert, wie die Lage in der Bundesrepublik Deutschland aussieht. Ist zu erwarten, dass dieses Gesetz, das 2027 greifen soll, jetzt zügig durch Bundesrat und Bundestag gehen wird, oder bestehen aus Ihrer Sicht noch große Differenzen oder ein großer Diskussionsbedarf? Hintergrund der Frage ist, dass wir die Notfallreform brauchen, damit wir schnell eine gesetzliche Grundlage haben, gerade mit Blick auf die Situation, die Sie hier gerade diskutieren. – Danke.
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte schön. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Ich beginne mit den Fragen von Frau Dr. Oeynhausen. Ich muss Ihnen zumindest in ziemlich allen Thesen, die Sie aufgestellt haben, widersprechen. Beginnen wir bei der letzten These, der vermeintlichen Intransparenz. Es ist in so vielen Medien dieses Landes nachzulesen, dass diese Gespräche mit LDS und Cottbus stattfinden. Es gab eine gemeinsame Pressekonferenz mit Vertretern aus LDS und Cottbus und mit mir, die nicht nur im RBB lief, sondern von allen Medien aufgegriffen wurde. Es fällt mir wirklich sehr schwer, nachzuvollziehen, wie man vor diesem Hintergrund von Intransparenz sprechen kann und davon, dass ich das irgendwie verheimlichen würde. Diesen Vorwurf halte ich für haltlos, Frau Dr. Oeynhausen. Dafür würde ich auch gern eine Entschuldigung von Ihnen hören. Zu der anderen Frage: Wir setzen nicht auf ein Aussitzen. Das will ich deutlich betonen. Wir glauben einfach, dass sich daraus, welche Regelungen für die Zukunft gelten, möglicherweise auch Optionen für die Vergangenheit ergeben. Denn auch die Kassen sagen in den Gesprächen, dass es zwar das Urteil gibt, dass dieses Urteil aber darauf fußt, dass die Gesetzeslage so gewesen ist, wie sie gewesen ist, sodass das Gericht auf dieser Grundlage zu seinen Schlussfolgerungen gekommen ist. 30 Landtag Aber ich verstehe die Kassen in den Gesprächen im Übrigen nicht so, dass sie sagen würden, die sogenannten Fehlfahrten seien ein tatsächliches Problem. Sie sagen natürlich auch, dass, wenn Notarzt oder Rettungsdienst kommen, der Patient aber nicht in die Notaufnahme kommt, eine ambulante Behandlung eines Patienten in der Regel günstiger sei. Das heißt, die vermeintliche Flutung von Notaufnahmen für solche Behandlungen würde den Kollaps für das System bedeuten – das schaffen die Notaufnahmen gar nicht –, und es wäre teurer. Deswegen ist der Dissens in der Sache an der Stelle nicht so groß. Trotzdem gibt es das Urteil, mit dem wir umgehen müssen. Wenn aber eine Gesetzesänderung ansteht und der Gesetzgeber damit deutlich macht, wo eigentlich die Intention liegt, dann verbinden sich damit vielleicht auch Chancen, was die Lösung angeht. Zur Abfrage der Kreise: Auch dazu habe ich Ihnen bereits geantwortet. Ich habe überhaupt nicht gesagt, dass wir dafür noch Wochen und Monate brauchen würden. Ich habe Ihnen gesagt, die Daten liegen so weit vor. Aber das Problem ist, dass mit den Kommunen, und zwar auf Wunsch der Kommunen, vor der Abfrage vereinbart wurde – das war ihre Bedingung –, dass diese Daten nicht veröffentlicht werden, es sei denn, ihre explizite Zustimmung liegt vor. Der Grund dafür ist auch nicht, dass die Kommunen intransparent sein wollen, sondern sie sagen: Diese Daten sind nicht adäquat für eine Veröffentlichung. Denn sie ändern sich jeden Tag. – Es gibt ja jeden Tag weitere Einsätze, weitere Kosten. Das heißt, dass die Zahlen in der Minute, in der wir gerade sprechen, andere sind als in einer Stunde, wenn wir uns hier in diesem Raum wiedersehen. Die Kreise sagen, so sei die Vergleichbarkeit nicht gegeben. Das sei eine Momentaufnahme, die gar nichts aussage. Vor diesem Hintergrund war ihre Bitte, damit vorsichtig umzugehen, weil die Zahlen ansonsten geeignet sind, Missbrauch damit zu treiben und Menschen zu irritieren. Was ich machen darf – das könnten Sie aber auch selbst machen, Frau Dr. Oeynhausen –, ist, zu recherchieren, was die Kreise selbst an Daten veröffentlicht, also kundgetan haben. Das habe ich jetzt auch gemacht, weil ich geahnt habe, dass Sie diese Frage erneut stellen würden. Ich habe geguckt, was Cottbus in der Presse veröffentlicht hat. Von Cottbus hieß es in der Presse: 2,6 Millionen Euro für das Jahr 2025. – Das ist aber auch nur ein Stichtag. Dann haben wir den Landkreis Oberhavel; der hat eine Zahl von jährlich zwischen 2 und 3 Millionen Euro angegeben. Die Stadt Cottbus und der LDS – so hieß es in einem RBB-Beitrag – fordern ein „Machtwort“. Beide sprechen von insgesamt 13 Millionen Euro. Da merken Sie schon: „Oh, das passt gar nicht richtig zusammen“, was nicht daran liegt, dass einer bei irgendeiner dieser Aussagen gelogen hätte, sondern daran, dass die Daten an sehr unterschiedlichen Stichtagen veröffentlicht wurden. Dann haben wir wiederum den Landrat Herzberger, der zwischendurch gesagt hat, für das erste Halbjahr 2025 stehe noch ein Betrag von 6,4 Millionen Euro aus. Aus dem Statement wird nicht deutlich, ob es sich um den Dissens-Betrag handelt oder einfach um ausstehende Zahlungen, auch auf schon existierende Vereinbarungen bezogen. Auch das ist etwas, womit man schwerlich etwas anfangen kann. Ich könnte jetzt so weitermachen, aber den Pressespiegel können Sie auch selbst lesen. Ich sage das ganz höflich. Aber das ist es, was an Daten zur Verfügung steht, und ich glaube, das zeigt im Kern schon das Problem bei der Sache und warum eine solche Frage und die Antwort darauf nicht zu der Lösung führen, die Sie vielleicht wollen. Ansonsten könnten Sie aber auch auf die Gebietskörperschaften zugehen und sie fragen, und dann können die Ihnen das gegebenenfalls selbst sagen. Zu der ersten Frage, was die ausstehenden Zahlungen angeht: Es war auch für mich schwer nachvollziehbar, warum das so lange dauert. Das liegt wohl zum Teil auch an Kapazitätsproblemen. Es liegt daran, dass nicht alle Abrechnungen digital abgewickelt werden. Es gibt zum Teil auch auf Papier eingereichte Abrechnungen. Das ist dann einfach noch einmal eine andere Nummer bei der ganzen Sache. Die Kassen haben jedenfalls in den Gesprächen, auch in Anwesenheit von Vertretern der Kommunen, versucht, deutlich zu machen, woran das liegt. Es wurde dadurch ein gewisses Verständnis erzeugt, aber klar ist auch, es muss zügig gehen. Das sind hohe Beträge, und es können Liquiditätsprobleme damit einhergehen. Aber auch ich habe keine andere Macht, als darauf zu drängen. Die Kassen werden daran arbeiten. Sie haben selbst ein Interesse daran. Wie gesagt, über diese Zahlungen ist man sich sogar einig. Zu der Frage von Herrn Prof. Dr. Schierack: Wir gehen momentan davon aus, dass die Reform von vielen – so höre ich es auch von Kolleginnen und Kollegen – begrüßt wird, weil sie in dieser entscheidenden Frage Sicherheit bietet. Für die Menschen in der ganzen Bundesrepublik, nicht nur für die in Brandenburg, wird damit eine wirklich entscheidende Frage adressiert. Ich habe mir seit gestern noch nicht alles durchlesen können. Aber wir sind dabei, das auszuwerten. Es fallen zunächst zwei Themen auf, bei denen man noch einmal schauen muss. Das ist zum einen die Finanzierung der Notfallambulanzen, also der Rettungsstellen. Es gibt etwas andere Vorstellungen dazu, wie man da in eine Regelfinanzierung kommen kann. Da gibt es sicherlich noch ein paar Diskussionspunkte. Ich formuliere das jetzt sehr nebulös; denn man muss sich das wirklich noch einmal anschauen. Zum anderen geht es um die Erstattungsbeträge, die entstehen, wenn man vom Hausarzt an die Notaufnahme überwiesen wird: Kommt man selbst zur Notaufnahme, oder wird man mit dem Notarztwagen transportiert? Da will man keine falschen Anreize setzen. Es gibt auch Überlegungen, etwas an der Systematik zu verändern. Sie wurden im Gesetzentwurf anscheinend noch nicht aufgegriffen. Das muss man sich auch anschauen. Aber wir wissen auch, der Gesetzentwurf geht jetzt ins Parlament. Insofern ist davon auszugehen, dass noch ein bisschen darüber diskutiert wird und vielleicht noch die eine oder andere Veränderung möglich ist. In den Grundzügen ist es aber sehr begrüßenswert und muss kommen. Ich denke, das sehen aktuell die meisten so. Ich bin daher optimistisch, dass das so kommt. – Herzlichen Dank.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Die Kleine Anfrage kommt, Herr Minister!)
Daniel Münschke
Wir kommen zur Frage 435 (Grundbildungszentren im Land Brandenburg), gestellt vom Abgeordneten Corrado Gursch von der CDU-Fraktion. Bitte sehr.
Corrado Gursch CDU
Die Grundbildungszentren im Land Brandenburg sind wichtiger Teil der Förderung der Alphabetisierung und Grundbildung mit ESF-Mitteln. Sie haben die Aufgabe, Erwachsene mit geringer Schriftsprachkompetenz zum Besuch von niedrigschwelligen Lernangeboten zu motivieren. Ich frage die Landesregierung: Wie ist die regionale Verteilung der Grundbildungszentren im Land Brandenburg und ihre Erreichbarkeit für die Zielgruppe?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird der Minister für Bildung, Jugend und Sport Hoffmann antworten.
Gordon Hoffmann
Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für diese Anfrage. Ich vermute, sie ist ein bisschen davon inspiriert, dass ich kürzlich bei Ihnen in Rathenow war und dort ein Grundbildungszentrum besucht habe. Das habe ich sehr, sehr gern getan, weil mir das Thema sehr wichtig ist. Es ist so, dass ich aus den Brüchen in meiner eigenen Bildungsbiografie kein Geheimnis mache. Deshalb ist es mir sehr wichtig, dass wir auch in der Erwachsenenbildung Menschen die Möglichkeit bieten, ihre Chancen auf Teilhabe an der Gesellschaft zu verbessern. Auch in Deutschland gibt es immer noch sehr viele Erwachsene, die nur gering literalisiert sind, die also nicht richtig lesen und schreiben können. Sie können oftmals einzelne Sätze lesen und schreiben, aber sie verstehen keine zusammenhängenden Texte. Je nach Studie sind das in Deutschland mehrere Millionen Erwachsene, und zwar bis zu 12 % der erwerbsfähigen Bevölkerung. Das sind Zahlen, über die man wirklich staunt, wenn man sie hört. Das ist tatsächlich in allen Industriestaaten ein unterschätztes Thema. Deutschland liegt hier sogar noch auf einem ganz guten Platz, vergleichbar mit der Schweiz. In Österreich, in Frankreich oder in den USA beispielsweise sind die Zahlen weitaus höher. Nun sehe ich mich als Bildungsminister natürlich in der Verantwortung dafür, dass wir es in der Schule hinbekommen, jungen Menschen ausreichende Lese- und Schreibfertigkeiten zu vermitteln, und damit einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Zahlen in Zukunft nicht mehr so hoch sind. Deshalb wollen wir diese „Lesen-Schreiben-Rechnen-Offensive“ starten. Aber wir haben auch eine Verantwortung für die Leute, die das in der Schule nicht so gut geschafft haben. Deshalb bin ich sehr stolz auf die Entwicklung der Grundbildungszentren in Brandenburg. Für die betroffenen Erwachsenen gibt es nämlich seit 2015 in Brandenburg diese Grundbildungszentren. Zunächst wurden sieben Zentren eingerichtet, finanziert aus ESF- und Landesmitteln. 2022 waren es schon neun, und mit dem Start der neuen ESF-Förderperiode 2023 wurden weitere Zentren eingerichtet. 2026 31 Heute haben wir also in Brandenburg 15 solcher Grundbildungszentren, die alle ein Lern- und Beratungsangebot für die Betroffenen bereithalten. Es ist ganz wichtig, dass wir da die richtige Verteilung haben, weil die Betroffenen schwer zu erreichen sind. Das ist die besondere Herausforderung der Grundbildungszentren. Deshalb ist auch eine gute lokale Erreichbarkeit wichtig. Jetzt kann man sagen, 15 Standorte zu haben, ist, verglichen mit den null Standorten, die wir 2014 hatten, oder mit den sieben, die es 2015 waren, schon ganz viel, aber es ist für ein großes Flächenland wie Brandenburg immer noch nicht genug. Deshalb bieten diese Zentren auch Lerncafés – also wiederum Satelliten – an 53 Orten im Land an. Diese Angebote sind überall mit dem öffentlichen Nahverkehr gut erreichbar; denn es ist uns wichtig, dass die vergleichsweise wenig mobile Zielgruppe der Erwachsenen mit geringer Schriftsprachkompetenz diese Bildungsangebote relativ wohnortnah erreichen kann. Diese Lerncafés sind ein besonders niedrigschwelliges Angebot, und es gibt sie zu vielen verschiedenen Themen. In Potsdam zum Beispiel umfasst das Angebot neben Lesen und Schreiben auch Rechnen und den Erwerb digitaler Kompetenzen. In der Landeshauptstadt Potsdam befinden sich die Lerncafés auch in den Stadtteilen, in denen besonders viele betroffen sind. Solche Beispiele gibt es in fast allen Landkreisen, etwa in Ostprignitz-Ruppin. In Oberhavel gibt es einen mobilen Lerntreff zur Medienkompetenz. Ich fand es gerade in Rathenow sehr gut, dass sich die Leute da wirklich Gedanken machen. Sie haben dort für das Grundbildungszentrum Räume über einer Bibliothek angemietet. Sie begründen das damit, dass die Hemmschwelle für Leute, sich zu outen, dorthin zu gehen und damit im Prinzip zuzugeben, dass man als Erwachsener nicht gut lesen und schreiben kann, besonders hoch ist. Jemandem, der in eine Bibliothek geht, wird zunächst nicht unterstellt, er könne nicht lesen und schreiben. Deshalb bin ich sehr, sehr dankbar für die Leute, die in diesen Grundbildungszentren eine ganz wichtige Arbeit leisten. Ich finde, wir sollten dort nicht nachlassen; denn Menschen, die Texte vernünftig lesen und schreiben können, können am Ende viel besser an unserer Gesellschaft teilhaben und der Gesellschaft auch ihren Teil zurückgeben und etwas beitragen. Deshalb bin ich sehr stolz auf die Entwicklung der Grundbildungszentren in diesem Land und bedanke mich für Ihr Engagement sowie für die Frage.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. – Sie haben Nachfragen, Herr Gursch?
Corrado Gursch CDU
Ja, ich habe eine kurze Nachfrage. – Das könnte tatsächlich mit Ihrem Besuch zusammenhängen, Herr Minister. Vielen Dank! Ich finde diese Grundbildungszentren auch wahnsinnig wichtig. Vielen Dank auch für Ihre äußerst ausführlichen Erläuterungen zu diesem Thema. Können Sie auch die Zahl der Menschen nennen, die wir in der aktuellen Förderperiode damit erreichen? Wenn nicht, können Sie das gern schriftlich nachreichen.
Daniel Münschke
Danke, Herr Abgeordneter Gursch. – Herr Minister, bitte. 32 Landtag
Gordon Hoffmann
Das würde ich tatsächlich lieber schriftlich nachreichen, bevor ich irgendetwas erzähle, was am Ende einer genauen Überprüfung nicht standhält. Da würde ich es lieber nachreichen. – Danke schön.
Daniel Münschke
Okay. Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt hierzu keinen weiteren Nachfragebedarf. Dann kommen wir zur Frage 432 (Mitgliederinitiative „Lehrdeputate senken – Qualität der Lehre verbessern – Gesundheit schützen“ der Universität Potsdam – Möglichkeiten zur Entlastung von Unibeschäftigten im Land Brandenburg), gestellt von der Abgeordneten Jenny Meyer von der BSW-Fraktion. In Vertretung wird allerdings Herr Peschel die Frage vortragen.
Falk Peschel BSW
Erstmals haben Mitglieder einer brandenburgischen Hochschule – in dem Fall der Universität Potsdam – die neue Regelung in § 67 des Landeshochschulgesetzes genutzt, um sich direkt in die Hochschulpolitik einzubringen. Sie ermöglicht es Beschäftigten und Studierenden, per Petition Anträge an den akademischen Senat zu stellen, über die entschieden werden muss. Die Mitgliederinitiative „Lehrdeputate senken – Qualität der Lehre verbessern – Gesundheit schützen“ fand breite Unterstützung an der Universität Potsdam: Weit über 4 000 Hochschulmitglieder haben sich für die Initiative ausgesprochen. Trotzdem wurde sie vom Senat der Universität abgelehnt. Hintergrund der Initiative ist die hohe Belastung vieler wissenschaftlicher Beschäftigter der Universität Potsdam: Bis zu 18 Wochenstunden Lehre kommen zu Forschung, Betreuung und Verwaltung hinzu. Für die individuelle Betreuung von Studierenden und die eigene wissenschaftliche Arbeit bleibt oft kaum Zeit – obwohl beides zentral für die Studienqualität ist. Die Initiative fordert daher, die Lehrverpflichtung zu senken und die gewonnene Zeit gezielt für die Betreuung von Studierenden und die inhaltliche Qualität der Lehre zu nutzen. Zur Finanzierung schlägt sie vor, Mittel aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ – ca. 30 Millionen Euro jährlich – einzusetzen, um zusätzliche Stellen zu schaffen und Engpässe in der Lehre auszugleichen. Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Möglichkeiten sieht sie, um auch vor dem Hintergrund dieser bedauernswerten Ablehnung der Mitgliederinitiative durch den akademischen Senat der Universität Potsdam zügig die Arbeitsbedingungen der Unibeschäftigten im Land Brandenburg zu verbessern und diese nachhaltig zu entlasten?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Dr. Schüle antworten. Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Herr Präsident! Lieber Abgeordneter Peschel, zunächst einmal: Die Mitgliederinitiative als solche ist ein echter Erfolg, und zwar für alle Beteiligten, denn sie zeigt eines ganz konkret: dass die Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes von 2024 wirklich genutzt wird, um solche Themen in den Senat zu tragen. Beschäftigte und Studierende haben sich organisiert, sie haben die Debatte angestoßen, und genau das wollten wir erreichen. Es waren insgesamt 4 000 Unterstützungsschreiben dabei. Aber genauso wichtig ist, dass dieses Thema offen, demokratisch und sehr transparent im Senat diskutiert worden ist. Die Abgeordnete Meyer hat in ihrer Anfrage ja darauf hingewiesen – im Vortext, den Sie gerade vorgetragen haben –: Die Initiative ist im Senat nicht abgelehnt worden, sondern sie wurde im Prinzip an eine Arbeitsgruppe überwiesen. In Ihrer Frage insinuieren Sie allerdings, dass sie abgelehnt worden sei. Das möchte ich an dieser Stelle klarstellen. Warum hat man das an eine Arbeitsgruppe überwiesen? Da würde ich nicht immer sofort bösgläubig werden. Vielmehr muss man es im Prinzip durchrechnen: Was bedeutet die Absenkung der Lehrdeputate für die Studienkapazitäten? Da gibt es natürlich einen Zielkonflikt: Arbeitsbedingungen auf der einen Seite, Studienkapazitäten auf der anderen Seite. Wer genaue Kenntnis von diesem Balanceakt hat, ist die Hochschule selbst, und deshalb ist es auch richtig, dass dieses Thema an der Hochschule selbst diskutiert wird. Das ist im Übrigen auch ein Akt der Hochschulautonomie. Fakt ist aber auch, dass es am Ende des Tages Lösungen braucht, die fachlich sinnvoll und finanziell tragfähig sind, die vor allem aber auch die Studienplatzkapazitäten nicht enorm verschieben. Der Punkt „Gesundheit der Beschäftigten“ ist dabei auch nicht zu vernachlässigen. Das ist im Übrigen ein Punkt, der mir besonders wichtig ist, weil die Belastung, wie Sie es vorgetragen haben, real ausgesprochen hoch ist. Deshalb haben wir in der Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2024 schon darauf geantwortet, indem wir neue Stellenprofile geschaffen haben. Das können Sie im Hochschulgesetz nachlesen. Wir haben auch mit jeder einzelnen Hochschule ganz klare Zielvorgaben für mehr Dauerbeschäftigung verabredet, sodass man für mehr Verlässlichkeit, für bessere Planbarkeit, aber auch für Entlastung sorgen kann. Bevor Sie jetzt nachfragen, gibt es hier noch eine gute Nachricht, die Sie sicherlich, da Sie sich ja für Hochschulpolitik interessieren, glücklich machen dürfte: Das Thema Lehrdeputate steht ohnehin auf unserer Agenda, und zwar dergestalt, dass wir aktuell die Lehrverpflichtungsverordnung – selbstverständlich für alle Hochschulen – überprüfen und versuchen, sie anzupassen. Dabei greifen wir auf die Ergebnisse des Dialogprozesses „Gute Arbeit in der Wissenschaft“, den wir von 2020 bis 2023 – im Übrigen mit allen Statusgruppen – sehr intensiv und sehr eng miteinander durchgeführt haben, auf. Kurz gesagt heißt das: Die Debatte läuft, sie wird ausgesprochen ernsthaft geführt. Und sie wird natürlich auch in weitere politische oder rechtliche Entwicklungen eingreifen bzw. wird diese mit aufnehmen. Genau so soll es ja auch sein. Das war es von meiner Stelle, es sei denn, Sie haben noch eine Nachfrage.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es scheint keine Nachfrage zu dieser mündlichen Anfrage zu geben. Dann kommen wir zur mündlichen Frage 433 (Bildungsprogramm „Duales Lernen“) der Abgeordneten Poschmann von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Katja Poschmann SPD
Zuletzt war in der Presse zu lesen, dass mehr Schülerinnen und Schüler in Berlin und Brandenburg die Schule ohne Abschluss beenden. Der Bildungsminister hat als mögliche Lösung dafür das Landesprogramm „Duales Lernen“ an Ober- und Gesamtschulen genannt. Ich frage die Landesregierung: Wann beginnt dieses Programm? Und wie viele Schulen nehmen teil?
Daniel Münschke
Für die Landesregierung wird der Minister für Bildung, Jugend und Sport Hoffmann antworten. Bitte sehr.
Gordon Hoffmann
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Poschmann, jetzt bin ich seit etwas mehr als einem Monat Minister. Ich bin viel unterwegs; in dieser Kennenlernphase gibt es tatsächlich immer wieder ein Thema, von dem ganz schön viele Akteure schwärmen, und zwar das Landesprogramm „Duales Lernen“. Davon sind die Leute bei uns im Haus begeistert; die großen Bildungsstiftungen finden es gut, genauso wie die Partner vor Ort. Das LIBRA und kobra.net finden es gut. Für mich ist aber das Allerwichtigste, dass auch die Ober- und Gesamtschulen es richtig gut finden. Was bedeutet duales Lernen in diesem Zusammenhang eigentlich? Es bedeutet die systematische Verknüpfung von theoretischem und praxisbezogenem Lernen in allen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe. Das ist eine recht allgemeine Formulierung. Dahinter steht die Idee, dass sich Schülerinnen und Schüler an Ober-, aber auch an Gesamtschulen schon ab der siebten Klasse beruflich orientieren können und dass ihnen wesentliche Basiskompetenzen für den Lernerfolg intensiv vermittelt werden, also Selbstregulierungskompetenz, soziale Fähigkeiten, aber auch projektbasierte Erfahrungen. In Brandenburg gibt es 149 Gesamt- und Oberschulen. Von diesen nehmen 22 an diesem Programm teil. Das ist eine Quote von 15 %; die ist ziemlich hoch für ein neues Vorhaben. Sie ist deshalb hoch, weil die Schulen mit diesem Programm den Mut beweisen, sich tatsächlich auf einen Weg der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu begeben. Dieses Programm ist zunächst einmal auf zehn Jahre ausgelegt. Die Schulen entwickeln sich hier in einem Netzwerk von Partnern und anderen Schulen weiter, und zwar hinsichtlich der Schulstruktur, der Kultur des Zusammenarbeitens, des Unterrichts sowie der Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Das ist also etwas Neues, mit dem sich die Schulen hier auf den Weg begeben. Ich bin sehr dankbar dafür, dass sie es so mutig und engagiert tun. Was machen die Programmschulen aktuell? Derzeit erarbeiten bzw. schärfen sie ihre Schulentwicklungsziele. Die Erarbeitung einer schulscharfen Konzeption und die Abstimmung in den schulischen Gremien werden auch noch eine gewisse Zeit beanspruchen. Wir sind zuversichtlich, dass die ersten Konzeptionen zum Ende dieses Schuljahres mit den zuständigen Schulrätinnen und Schulräten abgestimmt werden. 2026 33 Die Umsetzung einer neuen schulorganisatorischen Ausrichtung der Schule im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ist ab dem Schuljahr 2026/2027 möglich. Gemäß unserer Planung ist eine stufenweise Aufnahme von weiteren interessierten Schulen im Laufe der zehnjährigen Programmlaufzeit vorgesehen. Alle zwei Schuljahre soll eine neue Programmschulkohorte durch das LIBRA begleitet werden. Die nächste Kohorte startet zum Schuljahr 2027/2028. Parallel arbeiten die betreuenden Schulrätinnen und Schulräte mit den Programmschulen auch regional sehr eng zusammen, und das auch in Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung. Dort werden dann von der oberen und der unteren Schulaufsicht gerade die Schulfamilien „Duales Lernen“ etabliert, sodass interessierte Schulen aus der Region auch schon vor der Aufnahme in das Programm von den Erfahrungen der bereits teilnehmenden Programmschulen profitieren können. Die einzelnen Rückmeldungen der Schulen zeigen, dass jede Schule einen eigenen Bedarf hat, aber auch vor eigenen Herausforderungen steht, da es unterschiedliche Rahmenbedingungen gibt. Deshalb ist es auch sinnvoll, politisch nicht eine Antwort für alle zu geben. Deshalb ist das Programm bewusst so konzipiert, dass jede Schule ihren eigenen Weg gehen kann und dafür die passende Unterstützung erhält. Sie sehen also: Das Programm ist bereits angelaufen. Die Schulen und Projektpartner arbeiten an der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Ich darf an dieser Stelle noch einmal unseren Partnern danken: der Bertelsmann Stiftung, der Robert Bosch Stiftung, dem LIBRA und kobra.net. Vor allem danke ich allen Schulleitungen und Lehrkräften in den Programmschulen herzlich, die natürlich einen – das ist uns bewusst, und das wissen wir auch sehr zu schätzen – nicht unwesentlichen Teil ihrer Zeit auch außerhalb des Unterrichts zur Verfügung stellen, um Ober- und Gesamtschulen in Brandenburg zu einer mit Recht noch bewussteren Schulform zu machen. Ich bin wirklich überzeugt von diesem Programm und freue mich, dass wir das gemeinsam weiterentwickeln wollen. – Vielen Dank.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Nachfrage. Frau Abgeordnete Poschmann, bitte schön.
Katja Poschmann SPD
Tatsächlich nur eine kurze Nachfrage, Herr Minister. Ich freue mich auch, dass Sie das so positiv mittragen. Das hat dazu geführt, dass mich Verantwortliche aus Schulen, die Interesse haben, an dem Programm teilzunehmen, angesprochen und gefragt haben, wo genau sie sich melden müssten, um an ebendiesem teilzunehmen. Sie haben gerade viele Partner erwähnt, die Stiftungen und das LIBRA. Wohin genau sollen sich die Schulen wenden, wenn sie Interesse haben, an dem Programm teilzunehmen: an das Schulamt, an das LIBRA oder an die Stiftungen? Das würde mich noch interessieren. – Herzlichen Dank.
Daniel Münschke
Danke sehr. – Herr Minister, bitte schön. 34 Landtag
Gordon Hoffmann
Zunächst einmal muss man sagen, dass aktuell die Programmschulen ausgewählt sind. Es hängt natürlich auch immer mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen zusammen. Aber grundsätzlich glaube ich: Mit einer Interessenbekundung beim zuständigen Schulamt liegt man immer richtig. Ich habe sehr viel Verständnis und sehe es mit sehr viel Freude, wenn sich mehr Schulen bewerben, als wir am Ende vielleicht aufnehmen können. Das ist immer besser und spricht mehr für ein solches Programm, als wenn man es bewerben muss wie sauer Bier, (Heiterkeit SPD – Zuruf: Und das im Livestream!) also als wenn man es bewerben muss und niemand es haben will. Insofern vielen Dank. – Das war ein Insiderwitz. (Allgemeine Heiterkeit)
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. Ich bin mir sicher: Von diesem Thema werden wir in der nächsten Pressekonferenz noch einmal hören. – Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf zu dieser mündlichen Anfrage. Bevor ich die nächste mündliche Anfrage aufrufe, möchte ich Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums Elbe-Elster ganz herzlich bei uns im Plenarsaal begrüßen. – Schön, dass Sie hier sind. Haben Sie viel Spaß bei der Landtagssitzung! (Allgemeiner Beifall) Damit kommen wir zur mündlichen Frage 422 (Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Beamtenbesoldung) der Abgeordneten Dr. Oeynhausen von der AfD-Fraktion. Bitte sehr.
Daniela Oeynhausen AfD
Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Besoldung von Beamten vorgelegt, wonach eine neue Besoldungsstruktur vorgeschlagen wird. Hochrechnungen zufolge könnten auf die öffentlichen Haushalte Kosten in Höhe von knapp 7 Milliarden Euro für 2026 und 2027 und mindestens 3,5 Milliarden Euro jährlich in den Folgejahren zukommen – mit steigender Tendenz. Mit der Besoldungsanpassung wird auch eine Übertragung der Tarifabschlüsse vollzogen. Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bzw. der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit welchen Berechnungen bzw. Schätzungen von Mehrkosten für Landesbeamte für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 des Landes Brandenburg?
Daniel Münschke
Für die Landesregierung wird der Minister der Finanzen Keller antworten.
Daniel Keller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete Oeynhausen, der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Anpassung der Beamtenbesoldung betrifft ausschließlich die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes. Sie fragen, welche Auswirkungen dieser Gesetzentwurf auf den Landeshaushalt hat. Darauf muss ich antworten: Keine. Frau Dr. Oeynhausen, Sie brauchen nicht gleich die Wortmeldetaste zu drücken; ich werde weiter ausführen. Aber die Frage, die Sie gestellt haben, wäre damit eigentlich beantwortet. Ich will nicht wie Minister Wilke um Entschuldigung bitten, aber zumindest sagen, dass die Frage die falsche war. Am Ende geht es darum – dazu will ich antworten, bevor Sie vielleicht nachfragen –, wie wir mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Berlin umgehen, das nicht nur für den Bund oder das Land Berlin, sondern für die Besoldung aller Beamtinnen und Beamten aller 16 Bundesländer und auch der Bundesverwaltung von Bedeutung ist. Jetzt ist klar, dass wir schauen müssen, wie wir dem Gerichtsurteil mit einer Verfassungsreform „Besoldung“ gerecht werden. Lassen Sie mich vorweg zwei Dinge sagen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt ein Ergebnis der Tarifgemeinschaft vor, und wir haben im November mit dem Beamtenbund und auch mit den Gewerkschaften vereinbart, dass wir dieses Tarifergebnis – 5,8 % in drei Jahren, in drei Schritten; 2,8 % zum April dieses Jahres, weitere 2 % zum März nächsten Jahres und 1 % zum Januar 2028 – systemgerecht übernehmen. Das werden wir tun. Das heißt, in der Vorlage eines Besoldungsgesetzes wird die systemgerechte Übernahme dieses Tarifergebnisses enthalten sein. Darüber hinaus müssen wir aber schauen, wie wir die Ergebnisse aus diesem Verfassungsgerichtsurteil berücksichtigen. Ja, es ist so, dass wir heute schon wissen, dass es, wenn wir dieses Verfassungsgerichtsurteil umsetzen – das müssen wir –, in den einzelnen Besoldungstabellen der Beamtinnen und Beamten über dieses Tarifergebnis hinaus zu Steigerungen kommen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch nicht sagen, zu welchen Abständen und Veränderungen es hierbei kommt. Das Bundesverfassungsgericht hat aber erstmalig fünf Kriterien genannt. Diese will ich kurz erläutern. Erstens geht es um die Orientierung am Nominallohnindex, das zweite Kriterium bezieht sich auf die Abstände zu den Tariflöhnen, drittens gibt es ein Abstandsgebot zwischen den einzelnen Entgeltgruppen, viertens geht es darum, wie wir vor allem im Bereich der Alimentierung bei der unteren Besoldung sicherstellen, dass eine ausreichende Bezahlung möglich wird. Diesbezüglich hat man die Systematik verändert. Jetzt will man mit 80 % vom Nettolohnäquivalenzeinkommen, also vom Median des Nettolohnäquivalenzeinkommens, einen Maßstab setzen. Auch das ist ein neuer Richtwert. Als fünfter Faktor ist der Verbraucherpreisindex zu berücksichtigen. Diese strikte Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zeigt uns Korridore auf. Das ist schon eine Veränderung. War es in der Vergangenheit so, dass vor allem die TV-L-Beschäftigten Abschlüsse verhandelten und wir diese Ergebnisse systemgerecht übernommen haben, bringt dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit seinen Parametern der Anpassung an den Nominallohnindex, der in der Regel weiter wächst, oder auch der Abstände zu den Tariflöhnen in den kommenden Jahren fast schon einen Automatismus der Besoldung der Beamten mit sich, wobei dann sicherlich auch die Tarifbeschäftigten nachziehen. Auch darüber diskutieren wir. Insgesamt diskutieren 16 Bundesländer diese Auswirkungen. Klar ist – ich will es in drei Punkten darstellen –: Zum einen hat es im Ergebnis haushalterische Konsequenzen, wenn wir das im Besoldungsgesetz umsetzen. Das können zwischen 300 und 600 Millionen Euro Mehrbelastung für den Haushalt sein. Zweitens sagt zumindest unser oberstes Gericht, dass die Beamtinnen und Beamten in den letzten 20 Jahren nicht ausreichend besoldet worden sind. Drittens wissen wir aber, dass die notwendigen Tarifanpassungen, die sich daraus ergeben, auch Verhetzungspotenzial haben, und dass es unsere gemeinsame, also auch Ihre Aufgabe als Abgeordnete, ist, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu erklären und zu sagen, was Ihre Möglichkeit als Haushaltsgesetzgeber, als Parlamentarier, ist, dieses Gesetz ordnungsgemäß umzusetzen. Darin, sicherzustellen, dass die Beamtinnen und Beamten amtsangemessen besoldet werden, und auf der anderen Seite den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam zu erklären, dass wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen müssen, sehe ich unsere große gemeinsame Verantwortung. Das war vielleicht sehr ausführlich. Aber das sind alles Themen, die wir in den nächsten Wochen und Monaten intensiv diskutieren werden. (Vereinzelt Beifall SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. – Die Fragestellerin möchte nachfragen. Sie kann bis zu drei Nachfragen stellen. Bitte schön, Frau Dr. Oeynhausen.
Daniela Oeynhausen AfD
Das nehme ich gern in Anspruch. – Herr Minister, als Oppositionspolitiker geht es mir vor allem darum, die Bürger vor einem völlig überschuldeten Brandenburg zu schützen. Unsere Ausschusssitzungen finden leider erst im Juni statt. Deshalb drängt diese Frage. Sie haben gerade unterschlagen, dass wahrscheinlich noch 700 Millionen Euro einmalig für Altfälle offen sind. Das war auch in der Presse zu lesen. Das heißt, zum nächsten Haushalt könnten bis zu 1,3 Milliarden Euro zusätzlich fällig werden. Bis jetzt bestand bereits eine Haushaltslücke von über 3 Milliarden Euro. Eventuell kommen nun also 1,3 Milliarden Euro hinzu. Welche Kredite planen Sie zu welchen Zinsbelastungen aktuell ein? Ich will daran erinnern: Sie haben gesagt, dass im April eine Haushaltsklausur stattgefunden habe und ein Weg für einen ausgeglichenen Haushalt eröffnet worden sei. Ich frage mich, wie Sie das schaffen wollen. Das möchte ich erklärt haben. 2026 35 Nun zur zweiten Nachfrage. „Potsdamer Pleite-Politiker wollen nicht zahlen“, hat die „B.Z.“ getitelt. Statt 3 000 Stellen sollen in den nächsten Jahren lediglich 700 von 50 000 Landesbediensteten eingespart werden. Im Haushaltsjahr 2023/24 hatten Sie aber 1 600 neue Stellen für Landesbedienstete geschaffen. Hier besteht ein enormes Einsparpotenzial, und hierin liegt auch ein Grund für die Schieflage unseres Haushalts. Können Sie mir erklären, warum es der SPD immer so leicht fällt, neue Stellen zu schaffen, aber so unfassbar schwer, Sparankündigungen konsequent umzusetzen? Nun meine dritte Nachfrage. Brandenburg stürzt in einen totalen Verschuldungsstaat – 22 Milliarden Euro, 400 Millionen Euro pro Jahr an Zinslast. Wie wollen Sie verhindern, dass Sie als SPD-Schuldenminister in die Geschichte des Landes Brandenburg eingehen?
Daniel Münschke
Sehr geehrte Frau Dr. Oeynhausen, ich möchte zumindest darauf hinweisen, dass zwar der Minister entscheiden kann, ob er auf die eine oder andere Frage eingeht, dass sich die Fragen aber schon auf die Ursprungsthematik beziehen sollten. (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Das tun sie!) Sie fragen jetzt den Minister der Finanzen der Landesregierung Brandenburgs und nicht den SPD-Politiker. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass sich die Nachfragen auf das konkrete Thema beziehen sollten. Ansonsten könnte es auch keine Antwort geben. Herr Minister, Sie haben aber jetzt das Wort und können entscheiden, ob und wie Sie antworten.
Daniel Keller
Frau Dr. Oeynhausen, Sie haben die mündlichen Anfragen, die der Kollege Galau für gestern eingereicht hatte, die aber aus zeitlichen Gründen nicht mehr aufgerufen wurden und zu denen er jetzt eine schriftliche Antwort bekommt, sehr geschickt noch einmal in ihren Fragen mit verpackt. Aber – meine Damen und Herren, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden sich ein wenig verschieben – ich will antworten. Zum ersten Punkt hatte ich ausgeführt, dass es nicht unbekannt ist, dass wir Altfälle haben. Das heißt, es gibt zahlreiche Beamtinnen und Beamte, die in den letzten 20 Jahren Widersprüche zur Besoldung eingelegt haben, die bis dato ruhend gestellt sind, bis wir unser eigenes Verfassungsgerichtsurteil zu einer Klage bekommen, bei der es um die Richterbesoldung im Land Brandenburg geht. Das müssen wir sehr wahrscheinlich abwarten, um diese Altfälle zu bescheiden. Wir wissen aber nach dem jetzigen Berliner Urteil schon, in welchem Rahmen sich das bewegen kann. Und, ja, es ist so, dass hier eine größere haushalterische Belastung auf das Land Brandenburg zukommt, um genau diese Altfälle finanziell zu bewältigen. Dementsprechend sage ich: In der Analyse besteht wohl zwischen uns Einigkeit. Eine Lösung habe ich von Ihnen bis dato aber auch noch nicht gehört. – So viel dazu. 36 Landtag Nun zu dem zweiten Punkt, nach dem Sie gefragt haben, zum Personal und zu den Personalstellen. Wenn wir schauen, wo in den letzten Jahren Beamtinnen und Beamte bzw. der öffentliche Dienst Zuwächse zu verzeichnen hatte, so war das im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer, so war das im Bereich der Justiz, so war das im Bereich der Polizei. Soweit es die Lehrerinnen und Lehrer angeht, gab es mehr Schüler, und nach einem Schüler-Lehrer-Schlüssel gab es mehr Stellen. Bei der Justiz gibt es einige Fälle, die schneller bearbeitet werden sollen. Der Justizminister wird mir nicht widersprechen. Es ist sinnhaft, dass wir diese zusätzlichen Stellen geschaffen haben. Und da wir in der Politik zu Recht von der Bedeutung eines handlungsfähigen Staates reden, war das auch mehr als angezeigt. Gerade in den drei Bereichen, wo wir die größten Stellenaufwüchse haben, war es immer wieder auch Ihre Fraktion, die dort Stellenaufwüchse gefordert hatte. (Beifall SPD und CDU) Die Bereiche Justiz, Polizei und Bildung sind schon genannt worden. Fragen Sie Herrn Hohloch: Für Verbesserungen im Bildungsbereich fordert er heute noch mehr Lehrerinnen und Lehrer und auch sonstige Verbesserungen. Deswegen kommt es nicht sehr glaubwürdig rüber, wenn Sie jetzt genau in diesen Bereichen Stelleneinsparungen fordern. Wir haben uns aber auch darauf verständigt, bestimmte Bereiche vor die Klammer zu ziehen. Drei habe ich schon genannt. Das Finanzwesen kommt noch hinzu, da es bei den Finanzämtern kaum Stellenaufwüchse gab. Insgesamt werden also vier Bereiche vor die Klammer gezogen. Es geht konkret um 20 000 Lehrerinnen und Lehrer, 9 000 Polizistinnen und Polizisten und jeweils 4 000 Beamtinnen und Beamte in den Bereichen Justiz und Finanzwesen. Wir sagen: Für einen handlungsfähigen Staat ist es notwendig, dass es dort bei der Verstärkung bleibt. Es bleiben 14 000 Beamtinnen und Beamte über. 5 % davon entsprechen 700 Stellen. Diese wollen wir in der allgemeinen Verwaltung einsparen. Wichtig ist die Feststellung: Das ist der erste Schritt. Aber ich sage auch: Es ist seit über zehn Jahren notwendig und wichtig, hier über Konsolidierung zu reden und diese auch umzusetzen. Es ist eben nicht so, dass wir in den vergangenen 10 oder 15 Jahren in der allgemeinen Verwaltung groß eingespart hätten. Das werden wir jetzt tun. Ich finde, das ist ein wichtiges Signal, und das braucht man auch nicht kleinzureden. Wenn Sie aber darüber hinaus weitere Stellen einsparen wollen, dann müssen Sie bzw. die AfD-Fraktion sich hinstellen und sagen: Wir wollen weniger Polizei, weniger Richter und Staatsanwälte, weniger Lehrerinnen und Lehrer, weniger Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte. – Das wäre die Antwort, die Sie geben müssten, wenn Sie mehr und noch schneller einsparen wollen. Ich will noch einen Punkt nennen, der nicht ganz unwichtig ist: Wenn wir hier darüber reden, Stellen einzusparen, dann sagen wir immer dazu, dass wir sie sozialverträglich einsparen wollen. Stellen, die durch altersbedingte Abgänge frei werden, sollen nicht nachbesetzt werden. Wenn Sie über die von uns genannten Zahlen hinaus in hohem Tempo Stellen abbauen wollen, dann müssen Sie auch konkret sagen, wie das funktionieren soll. Bei Beamtinnen und Beamten ist es nicht möglich, bei Angestellten im Grunde auch nicht. Sie müssten also die Regularien ändern, wenn Sie Beschäftigten kündigen wollen. Wenn Sie das vorhaben, dann müssen Sie das auch als klare Aussage formulieren. Ich muss also feststellen, dass Ihre Forderung nach noch mehr Stellenabbau wenig sinnhaft ist. Kommen wir zu dem anderen Punkt, Besoldung und Kreditfinanzierung. Hier will ich ganz klar sagen: Unser Ziel ist es, wesentlich weniger Kredite als in der Vergangenheit aufzunehmen. Wir werden das versuchen. Zur Wahrheit gehört die Feststellung, dass wir in der Vergangenheit durch Personalverstärkungsmittel Vorsorge für höhere Tarifabschlüsse getroffen haben. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass man nicht Vorsorge für ein solches Verfassungsgerichtsurteil zur höheren Besoldung der Beamtinnen und Beamten getroffen hat. Die Frage ist nun, wie wir gemeinsam mit den Folgen dieses Urteils umgehen. Wenn Sie fordern, dass wir weniger Kredite aufnehmen, dann erwarte ich, dass Sie in den Haushaltsverhandlungen ehrlich und klar benennen, in welchen Bereichen Sie sparen wollen. (Beifall SPD und CDU) Ich muss feststellen, dass Sie das in der Regel nicht tun. Sie nennen immer nur kleine Bereiche, Migration und Ähnliches, und versuchen zudem fadenscheinig, die gesetzlichen Notwendigkeiten, die auch bei diesen Themen bestehen, vom Tisch zu wischen. Das wären ohnehin nur kleine Einsparungen. Aber Vorschläge für große Einsparungen, für die Sie hier immer plädieren, kommen von Ihnen nicht. Dementsprechend müssen Sie da glaubwürdiger werden.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt Nachfragebedarf beim Abgeordneten Dr. Berndt. Bitte schön.
Hans-Christoph Berndt AfD
Meine erste Nachfrage ergibt sich aus dem, was der Minister soeben gesagt hat. Herr Minister, sehen Sie denn nicht angesichts dessen, was Sie gerade ausgeführt haben, die unabweisbare Notwendigkeit, ein höheres Tempo bei der Stellenreduzierung im öffentlichen Dienst auch in Brandenburg anzuschlagen? Denken Sie darüber nach? Würde es nicht dazugehören, auf die Erfahrungen zurückzugreifen, die man mit den Instrumenten, die Anfang der 1990er-Jahre zur Anwendung kamen, gemacht hat, also Altersteilzeit, Vorruhestand und durch einen Prämienanreiz begünstigtes Ausscheiden? Es müssen ja nicht immer Kündigungen sein; es gibt auch andere Wege des Personalabbaus. – Das ist Frage eins. Frage zwei ergibt sich ebenfalls aus dem, was Sie gesagt haben. Wenn ich mich richtig erinnere, lagen 2024 – das sind die jüngsten Zahlen, die vorliegen – die Kosten des Landes Brandenburg für Asyl und Integration bei 600 Millionen Euro. Ich glaube, das stand damals in einem Artikel in der MAZ. So klein ist dieser Betrag nicht. Welche Einsparmöglichkeiten sehen Sie also in diesem Bereich? (Steeven Bretz [CDU]: Das ist aber keine Frage zum Thema!)
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Dr. Berndt. Ich möchte auch hier auf die Ursprungsfrage zumindest hinweisen. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Daniel Keller
Ich würde sagen, dass ich durchaus mit großer Höflichkeit versucht habe, auch die von der eigentlichen Kernfrage abweichenden Fragen von Frau Dr. Oeynhausen zu beantworten. Wir können hier jetzt keine Grundsatzdebatte zum Thema Haushalt führen. Aber zumindest die erste Nachfrage will ich beantworten; über die andere können wir gern im Ausschuss oder an anderer Stelle ausführlicher reden. Lassen Sie mich also die erste Nachfrage beantworten: Machen Sie bitte einen konkreten Vorschlag! Stellen Sie sich vor die Polizistinnen und Polizisten hin und sagen Sie ihnen, dass Sie bei der Polizei x Stellen, zum Beispiel 500, einsparen wollen. Sagen Sie, dass Sie Staatsanwälte und Richter einsparen wollen. Sagen Sie, dass Sie Lehrerinnen und Lehrer einsparen wollen. Besprechen Sie das aber bitte vorher mit Ihrem Bildungspolitiker, Herrn Hohloch. Wie wollen Sie das denn machen? Sollen die Lehrerinnen und Lehrer noch zwei oder drei Wochenstunden mehr arbeiten? Wollen Sie die Klassen vergrößern? Wie wollen Sie Lehrerstellen einsparen? Machen Sie es doch konkret! Haben Sie bitte auch nicht die Vorstellung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wir in der öffentlichen Verwaltung haben, nicht gebraucht würden. Wir versuchen doch, in den Bereichen, die wir nicht vor die Klammer gezogen haben, zu Einsparungen zu kommen. Wir versuchen, durch Digitalisierung, aber auch durch Optimierung von Prozessen und sonstige Maßnahmen zur Erhöhung der Effizienz dahin zu kommen, dass Arbeitsprozesse auch mit weniger Personal gestemmt werden können. Ich sage es noch einmal: Machen Sie es konkret! Sagen Sie, wo konkret Sie sparen wollen! Auch das wiederhole ich: Der größte Teil der knapp 51 000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst unseres Landes ist in den genannten vier Bereichen zu finden. Bisher haben Sie keine konkreten Vorschläge unterbreitet. Aber ich freue mich schon auf Ihre Vorschläge, wenn wir über den Haushalt diskutieren werden. (Beifall SPD und CDU)
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. – Wir sind somit am Ende der Fragestunde angelangt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Öffentliche Sicherheit stärken, kommunale Ordnungsbehörden modern aufstellen und das Brandenburgische Ordnungsbehördengesetz novellieren Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/2671 2026 37 Dazu liegt ein Änderungsantrag der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2717 vor. Die CDU-Fraktion hat diesen Tagesordnungspunkt als ihre Priorität angemeldet. Die Aussprache beginnt für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Genilke.
Rainer Genilke CDU
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Öffentliche Sicherheit entscheidet sich nicht nur in den großen Schlagzeilen; sie entscheidet sich vor allem im Alltag der Menschen – auf dem Bahnhofsvorplatz, im Stadtpark, auf dem Schulweg, bei Volksfesten, auf Marktplätzen und bei Veranstaltungen in unseren Städten und Gemeinden. Genau dort erleben die Bürger, ob der Staat handlungsfähig ist, ob er Regeln durchsetzt und ob er die Sicherheit, die ihnen versprochen worden ist, gewährleisten kann. (Zuruf von der AfD) Im Zentrum des vorliegenden Antrags stehen dabei ausdrücklich die rechtssichere Ermöglichung kommunaler Videoüberwachung an gefährdeten oder kriminalitätsbelasteten Orten, die bessere Ausstattung der Beschäftigten der Ordnungsbehörden zur Eigensicherung und die Stärkung der Handlungsmöglichkeiten ganz konkret vor Ort. Ich will im Folgenden kurz skizzieren, was ich damit meine. Beginnen möchte ich mit der Videoüberwachung. Es geht ausdrücklich nicht um eine flächendeckende Überwachung, nicht um einen Generalverdacht gegen die Bevölkerung, auch nicht um einen Freifahrtschein für alles technisch Machbare. Es geht um einen gezielten, rechtssicheren Einsatz dort, wo besondere Gefahren bestehen, die Kommen aber oft noch nicht ausreichend reagieren können. Deshalb sagen die Kommunen zu Recht: Hierfür brauchen wir endlich eine klare Grundlage. Genau diese wollen wir mit unserem Antrag schaffen. Zugleich wollen wir die Möglichkeit eröffnen, Modellvorhaben mit KI-unterstützter oder algorithmusbasierter Sicherheitstechnik rechtlich sauber durchzuführen. Denn die Wahrheit ist doch: Wer mehr Sicherheit im öffentlichen Raum erreichen will, darf modernen Mitteln nicht reflexhaft misstrauen. Kameras verhindern natürlich nicht jede Straftat. Sie können aber sehr wohl abschrecken, Lagebilder verbessern und im Nachhinein auch zur Aufklärung beitragen. Zweitens: Wir rücken die Ausstattung unserer Ordnungsämter in den Mittelpunkt, was meines Erachtens auch überfällig ist. Die Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsbehörden stehen oft an der vordersten Linie des Rechtsstaates. Sie sprechen Platzverweise aus, sichern Veranstaltungen, kontrollieren die Einhaltung der Regeln, reagieren auf Konfliktlagen im öffentlichen Raum und sind natürlich Ansprechpartner, wenn die Bürger ganz besonders schnell Hilfe erwarten. Wer Präsenz zeigen, Regeln durchsetzen, deeskalieren und im Zweifel einschreiten soll, braucht moderne Schutz- und Einsatzmittel, verlässliche technische Unterstützung und – auch hier – einen klaren rechtlichen Rahmen. Drittens: Wir wollen die Ordnungsämter nicht nur fordern, sondern auch endlich spürbar unterstützen. Brandenburg braucht starke Kommunen und Mittel für die Gefahrenabwehr, damit die Ordnungsamtsmitarbeiter nicht alleingelassen werden. (Beifall CDU und SPD) 38 Landtag Gerade bei Veranstaltungen, Genehmigungen, Kontrollen und alltäglichen Ordnungslagen dürfen wir die Last nicht einfach nach unten durchreichen. Deshalb ist es richtig, Verfahren landesweit zu vereinheitlichen, Standards zu klären und den Kommunen mehr Rechtssicherheit zu geben. Das entlastet die Verwaltung, beschleunigt Entscheidungen und stärkt letztlich die Verlässlichkeit staatlichen Handelns. Viertens: Oranienburg trägt seit Jahren eine besondere Last, die historisch bedingt ist und die Stadt bis heute stark fordert. Umso wichtiger ist es, die dort gesammelten Erfahrungen und entwickelten Kompetenzen anzuerkennen und Oranienburg bei dieser anspruchsvollen Aufgabe weiterhin verlässlich zu unterstützen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, zu überprüfen, wie das gelingen kann. (Beifall CDU und SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen mehr rechtssichere Videoüberwachung an Gefahrenorten, mehr moderne Ausstattung für die Beschäftigten der Ordnungsämter, mehr Unterstützung, mehr Klarheit und mehr Rückhalt für unsere Kommunen. Wenn Sie das so wie wir wollen, stimmen Sie unserem Antrag zu! – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache fort. Der Abgeordnete Möller hat das Wort für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])
Wilko Möller AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Schüler auf den Tribünen! Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind keine Nebensache, für beides zu sorgen, ist eine Kernaufgabe des Staates. Wer wie ich als Polizeibeamter jeden Tag im Einsatz erlebt, wie schnell polizeiliche Lagen, Einsatzlagen kippen können, weiß: Sicherheit entsteht nicht durch Überschriften. Öffentliche Sicherheit und Ordnung brauchen entschlossenes staatliches Handeln. Die politischen Entscheidungsträger müssen hinter den Mitarbeitern von Polizei und Ordnungsämtern stehen. Ich nutze die Gelegenheit wie immer, um mich nicht nur bei den Polizisten, sondern auch bei den Mitarbeitern der Ordnungsämter zu bedanken, die manchmal wirklich, wie Herr Genilke richtig sagte, an vorderster Front stehen. Deshalb den Mitarbeitern der Ordnungsämter vielen Dank für ihre Arbeit! Es darf applaudiert werden. (Vereinzelt Beifall AfD) – Das war sehr nachdenklich. (Allgemeine Heiterkeit – Zurufe der Abgeordneten Rainer Genilke [CDU] und Ludwig Scheetz [SPD]) Ich muss aber auch einen Pferdefuß der CDU benennen: Der CDU-Bürgermeister von Frankfurt (Oder) hat klar gesagt, er freue sich, dass er über die Ordnungsämter bei der Parkraumbewirtschaftung und bei Geschwindigkeitskontrollen 1,8 Millionen Euro an Bußgeldern eintreiben konnte. Ich finde, da werden die Mitarbeiter etwas missbraucht. (Beifall AfD) Wir werden der Überweisung Ihres Antrags zur Diskussion im Innenausschuss zustimmen. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) – Mein Gott, Herr Bretz, machen Sie hier doch nicht immer den Suppenkasper! (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Der Gesamtantrag ist derzeit nicht zustimmungsfähig, weil er nur in Teilen gut ist. Zum Beispiel findet die Einführung einer Modellregion Oranienburg mit dem Ziel, ein Kompetenzzentrum für die Kampfmittelbeseitigung aufzubauen, unsere volle Unterstützung – wegen der Nachwirkungen des Zweiten Weltkriegs und der Folgen der Kampfmittelbelastung, gerade im Bereich Oranienburg. Das unterstützen wir. Aber die Themen Videoüberwachung durch KI-unterstützte Systeme, unter Punkt 1, sowie „Verbesserung und Ergänzung der Ausstattung von Beschäftigten der Ordnungsbehörden zur Eigensicherung“, unter Punkt 2, bedürfen der Klärung. Denn auf eins will ich auch hinweisen: Videoüberwachung bzw. mehr Videoüberwachung bedeutet auch, dass geschultes Personal hinter der Kamera die Auswertung vornehmen muss. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Wir freuen uns, dass CDU und SPD das endlich erkannt haben. Auch wir sehen, dass die kommunalen Ordnungsbehörden im Land Brandenburg vor veränderten Anforderungen stehen. Mehr Polizeibeamte sind derzeit einfach nicht zu generieren. Es ist ein Wunschtraum, zu glauben, wir könnten die Stärke der Polizei in den nächsten Jahren auf 9 000 Beamte aufstocken. Das wird nicht funktionieren – aber darüber habe ich schon öfter gesprochen. Infolgedessen hatten wir in der letzten Sitzung des Plenums den Vorschlag unterbreitet, Stadtpolizeien zu ermöglichen. Frankfurt (Oder) sollte eine Modellregion werden – unser Antrag wurde leider abgelehnt. Wenn ein Mehr an Polizisten im Dienst kaum machbar ist, müssen die Ordnungsämter weiterentwickelt werden. Andere Möglichkeiten sehen wir als AfD nicht. Dazu frage ich den Innenminister Herrn Dr. Redmann: Haben Sie sich das Flugblatt der Stadtpolizei Frankfurt am Main mal angesehen? – Leider nicht. Unsere Kommunen brauchen mehr Klarheit, unsere Ordnungsbehörden brauchen mehr Rechtssicherheit, und die Bürger in Brandenburg brauchen keine politischen Platzhalter, sondern wirksame Maßnahmen. (Beifall AfD) Sicherheit darf nicht privatisiert werden, es darf nicht zu einer Zweiklassengesellschaft kommen. Wir sehen gerade im Gesundheitswesen, wohin das führt. Im Hinblick auf öffentliche Sicherheit und Ordnung – da zeichnet sich auch ein Trend ab – entsteht eine Zweiklassensicherheit. Das ist kaum zu übersehen, denn es arbeiten mittlerweile mehr Menschen im privaten Sicherheitsgewerbe als wir in Deutschland Polizisten unterhalten. Also gibt es einen Bedarf. Darum: Überweisung an den Innenausschuss, Durchführung einer vollumfänglichen Anhörung, unter anderem mit Leitern respektive Führungskräften der Ordnungsbehörden, und dann zügiges Vorlegen eines echten Gesetzentwurfes. Wir werden uns bei diesem Antrag enthalten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Möller, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Adler zu?
Wilko Möller AfD
Ach, Herr Adler! Bitte schön.
Daniel Münschke
Wie bitte?
Wilko Möller AfD
Natürlich, bei Herrn Adler immer. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Herr Adler, bitte schön.
Uwe Adler SPD
Vielen Dank, Herr Möller, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben mich an einigen Stellen Ihrer Einbringung insofern irritiert, als Sie zum einen davon sprachen – vielleicht habe ich Sie auch missverstanden –, dass die Ordnungsämter zukünftig Aufgaben der Polizei übernehmen sollen, weil wir Ihrer Meinung nach zu wenig Polizistinnen und Polizisten ausbilden bzw. auf der Straße haben, und zum anderen davon sprachen, dass der CDU-Bürgermeister von Frankfurt (Oder) sein Ordnungsamt missbrauche, um Bußgelder einzuziehen oder – ich weiß nicht – Parkverstöße und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Kennen Sie die Unterschiede bei den originären Zuständigkeiten unserer Landespolizei und der kommunalen Ordnungsämter? Haben Sie da möglicherweise etwas verwechselt oder wollen Sie den Vorschlag eines Berliner Modells, eines allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, in Ihrem Subtext mitschwingen lassen und kommunizieren? (Wilko Möller [AfD]: Was denn für ein Subtext?!) Können Sie mich mal abholen und mir sagen, wie Sie das, was Sie gesagt haben, tatsächlich gemeint haben und ob Sie die Unterschiede in den Zuständigkeiten von Landespolizei und kommunalen Ordnungsämtern kennen? 2026 39
Daniel Münschke
Die Frage scheint angekommen zu sein, Herr Abgeordneter. Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Möller, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten. Bitte schön.
Wilko Möller AfD
Erst einmal, Herr Adler: Im Innenausschuss können wir darüber angemessen diskutieren. Ich werde bestimmt nicht das Berliner Modell als Vorbild nennen – angesichts der katastrophalen Sicherheitslage in Berlin. Das können Sie nicht von mir erwarten. Da kann ich überhaupt nicht mitgehen. (Beifall AfD) Ich möchte mit Ihnen darüber lieber im Ausschuss diskutieren, und zwar ausführlich – nicht wie letztes Mal, als Sie mir sagten, ich könne mir ja mal die Drohnenabwehreinheit beim Tag der offenen Tür ansehen. Das ist völlig realitätsferne Politik. Wir möchten gern im Innenausschuss darüber diskutieren – so richtig und nicht unter diesen zeitlichen Umständen. – Danke schön. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])
Daniel Münschke
Danke, Herr Abgeordneter Möller. – Wir fahren in der Aussprache fort. Der Abgeordnete Stohn hat das Wort für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD – Erik Stohn [SPD] schenkt sich am Rednerpult ein Glas Wasser ein. – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Da habe ich schon draus getrunken! – Lachen bei der AfD)
Erik Stohn SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Schülerinnen und Schüler! Sehr geehrte Brandenburgerinnen und Brandenburger! Das Wort „Sicherheit“ erscheint erst einmal wie ein abstrakter Begriff. Doch wer in Brandenburg unterwegs ist, ob in der Prignitz, im Spreewald, in der Uckermark, im Fläming oder im Berliner Umland, merkt schnell: Sicherheit hat viele Gesichter. Sie zeigt sich beim Dorffest genauso wie beim Stadtfest, beim Fußballspiel, ob in Cottbus oder Luckenwalde, oder bei großen Veranstaltungen im Speckgürtel. Sie zeigt sich aber auch dort, wo Herausforderungen sehr spezifisch sind, etwa bei der Kampfmittelbelastung rund um Oranienburg. Deshalb ist Sicherheit kein abstrakter Begriff. Sicherheit bedeutet ganz konkret, dass Menschen sich darauf verlassen können, dass ihr Alltag geschützt ist – auf dem Weg zur Arbeit, bei Veranstaltungen, in unseren Städten und Gemeinden. Genau deshalb brauchen wir in Brandenburg ein modernes Ordnungsbehördengesetz. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere kommunalen Ordnungsbehörden sind tagtäglich vor Ort im Einsatz. Sie sind für die Menschen die ersten Ansprechpartner – sichtbar, ansprechbar, nah dran. Auch deswegen gebührt ihnen Dank für 40 Landtag ihren täglichen Beitrag zur kommunalen Sicherheit. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Aber ihre Arbeit ist in den vergangenen Jahren auch komplexer geworden: Neue Technologien, besondere Einsatzlagen, mehr Abstimmungsbedarf – all das verlangt nach klaren, zeitgemäßen gesetzlichen Grundlagen. Genau hier müssen wir ansetzen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, eine Novelle des Ordnungsbehördengesetzes vorzulegen. Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Wir stehen nicht am Anfang eines Weges, wie Herr Möller es hier suggerierte. Schon unter René Wilke als Innenminister haben wir wichtige Weichen gestellt. Erste Ansätze zur Modernisierung des Ordnungsbehördengesetzes haben wir bereits im Innenausschuss diskutiert. So sieht vorausschauende Politik aus, und dafür gebührt René Wilke ganz ausdrücklich Dank. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Ich bin sicher, dass Dr. Redmann als neuer Innenminister diese wertvolle Arbeit aufgreifen und fortführen wird. Das ist doch klar. (Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Auftrag an die Landesregierung haben wir klar umrissen. Es geht erstens um die Möglichkeit moderner Videoüberwachung an besonders belasteten Orten. Wir wissen, auch in Brandenburg gibt es Orte, an denen sich Menschen unsicher fühlen. In diesem Zusammenhang brauchen wir eine rechtssichere Grundlage, damit die Kommunen handeln können. Uns als SPD-Fraktion ist aber ebenso bewusst: Diese Grundlage muss Datenschutz, Transparenz und klare Zweckbindung gewährleisten. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Gordon Hoffmann [CDU]) Zweitens: Wenn die Einsatzlagen komplexer werden, braucht es entsprechende Bedingungen für die Eigensicherung der Beschäftigten der Ordnungsbehörden. Hier will ich deutlich auch in Abgrenzung zur AfD sagen, dass wir eben keine Verwischung der Kompetenzen zwischen Polizei und Ordnungsbehörden wollen. Wir denken da insbesondere im Sinne der Prävention eher an Bodycams und Stichschutzwesten als an waffenähnliche Gegenstände, denn Letztere bedürfen besonderer gesetzlicher Grundlagen und einer besonderen Ausbildung und tragen am Ende eben zu einer Verwischung des Gewaltmonopols zwischen Polizei und Ordnungsbehörden bei.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Stohn, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Berndt zu?
Erik Stohn SPD
Nein, das möchte ich nicht. Danke schön.
Daniel Münschke
Dann fahren Sie fort. Bitte sehr.
Erik Stohn SPD
Drittens braucht es eine Vereinheitlichung von Veranstaltungsverfahren. Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg brauchen wir klare und nachvollziehbare Verfahren. Einheitliche Mindeststandards sorgen für Transparenz und Verlässlichkeit und entlasten zugleich die Kommunen, ohne ihnen notwendige Spielräume zu nehmen. Ich denke da auch an Festivals im ländlichen Raum wie das Wurzelfestival in Niedergörsdorf. Da kann das durchaus helfen. Ein besonders wichtiger Punkt für unser Land – Kollege Genilke hat dazu schon ausgeführt – ist die Kampfmittelbeseitigung insbesondere in und um Oranienburg. Hier braucht es eine Weiterentwicklung zu einer Kompetenzregion; die Prüfung weiterer Modelle ist ein richtiger Schritt. Es geht um eine konkrete Gefahr für die Menschen und um die Frage, wie wir vorhandene Expertise bestmöglich einsetzen können. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Gordon Hoffmann [CDU]) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir senden mit diesem Antrag ein klares Signal. Wir erkennen die veränderten Anforderungen der Gefahrenabwehr an, stärken die kommunale Ebene und sorgen dafür, dass die Landesregierung die notwendigen gesetzlichen Grundlagen auf den Weg bringt. Sicherheit entsteht eben nicht von allein. Sie entsteht durch klare Zuständigkeiten, moderne Regelungen, moderne Instrumente und einen handlungsfähigen Staat. Stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu. – Danke schön. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Bevor wir mit der Aussprache fortfahren, erhält der Abgeordnete Dr. Berndt von der AfD-Fraktion für eine Kurzintervention das Wort. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Sehr geehrte Damen und Herren! Es tut mir leid, dass es sich jetzt ein bisschen verzögert. Der Kollege Stohn hat es nicht gewagt, die Zwischenfrage zuzulassen, die tatsächlich eine Verständnisfrage war. Herr Stohn, Sie sagten mehrfach, die Sicherheitslage sei komplexer geworden. Ich nehme an, Sie meinen die Einsätze der Ordnungsämter und der Polizei. Ich wollte Sie fragen: Was ist denn um Gottes willen darunter zu verstehen? Könnten Sie dem geneigten, interessierten Zuhörer – vielleicht auch dem Publikum hier auf der Tribüne – erläutern, was Sie unter einer komplexer gewordenen Sicherheitslage verstehen und welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen sich für Sie aus dieser komplexer gewordenen Sicherheitslage ergeben?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Stohn will auf die Kurzintervention reagieren; dazu erhält er jetzt das Wort.
Erik Stohn SPD
Herr Dr. Berndt, das ist durchsichtig – welche Antwort Sie erwarten bzw. geben würden. Wir müssen festhalten, was in unserer Gesellschaft generell zurückgeht, und das ist der Respekt gegenüber Autoritäten – seien es Lehrkräfte, Zugbegleiter oder Vertreter des Staates in Form der Polizei oder eben der Ordnungsbehörden. Wir merken doch, dass der Respekt in diesen Einsatzlagen immer stärker schwindet. Das merken wir doch an jeder Stelle, und dass wir darauf auch reagieren und überhaupt darüber reden müssen, dass wir gegebenenfalls für Stichschutzwesten, Bodycams und andere Maßnahmen für die Ordnungsbeamten sorgen müssen, (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) zeigt doch, wie erschreckend dieser Niedergang des Respekts für diejenigen, die den Buckel für unsere Sicherheit hinhalten, ist. Das ist doch der Grund, warum wir hier reagieren müssen: Wir wollen uns auf Veranstaltungen, in Zügen und auf der Straße sicher fühlen – in unseren Städten und Gemeinden. Deshalb packen wir dieses Gesetz und auch weitere Vorhaben an. Wir wollen machen, anstatt zu hetzen. Auch die Hetze führt dazu, dass der Respekt in diesem Land zurückgeht, (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD] – Weitere Zurufe) und daran haben Sie, Herr Dr. Berndt, mit Ihren Kumpanen einen erheblichen Anteil. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU] – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])
Daniel Münschke
Die Aussprache wird mit dem Beitrag des Abgeordneten Hornauf von der BSW-Fraktion fortgesetzt. (Beifall BSW)
Sven Hornauf BSW
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Kollege Stohn hat es schon herausgestellt – knüpfen wir da gleich an –: Was wir hier mit diesem Antrag haben, ist nichts anderes als die Umsetzung des Koalitionsvertrages mit anderen Mitteln bzw. die Verkörperlichung der Pressemitteilung des Innenministers. 2026 41 Nun gut, wir haben jetzt quasi den Koalitionsvertrag im Antragswege. Ohne politische Scheuklappen können wir auch damit umgehen. Wir finden Teile dieses Antrages sogar gut und werden ihm auch zustimmen. (Zuruf des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD]) – Ja, das überrascht einige, Herr Fischer. Das ist mir klar. Wir haben allerdings Schwierigkeiten mit den Punkten 1 und 2 des Antrags. Deswegen beantragen wir gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung die Einzelabstimmung über die fünf Punkte des Antrages. Da die Mehrheit dieses Hauses dem vermutlich nicht folgen wird, haben wir schon etwas vorbereitet. Das ist wie in einer Kochsendung; da ziehen wir dann den Änderungsantrag aus dem Ofen. (Heiterkeit des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Der Änderungsantrag hat genau den gleichen Inhalt, nämlich die Punkte 1 und 2 zu streichen. (Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Warum finden wir 3, 4 und 5 schön, 1 und 2 aber nicht so schön? Da kann man sich kurzfassen: Eine Vereinheitlichung der Erlaubnisverfahren für Veranstaltungen, wie unter Ziffer 3 gefordert, liegt auf der Hand. Erinnern Sie sich daran, welche Probleme die jahreszeitlich bedingten Veranstaltungen und Märkte in letzter Zeit hatten, nicht nur in ökonomischer Hinsicht. Da gibt es das dringende Bedürfnis, hier einheitliche Verhältnisse zu schaffen, damit Mindeststandards gesichert werden. Das ist richtig, aber die Anforderungen sollten nicht überspitzt werden, sodass in den Kommunen tatsächlich die Möglichkeit besteht, Weihnachtsmärkte etc. sicher durchzuführen. Dass wir bei der Munitionssuche ein Problem haben, ist allgemein bekannt, glaube ich. Wir fragen uns allerdings, ob es wirklich sinnvoll ist, das nur auf den Landkreis Oberhavel auszudehnen. Erinnern Sie sich an die Meldungen dieser Woche: fünf Bombenentschärfungen in Potsdam; zwei davon heute in Richtung Michendorf. Wir reden ja wohl von einer Problematik, die das ganze Land betrifft. In diesem Zusammenhang vermissen wir die Forderung der grundlegenden Verantwortlichmachung des Bundes als Rechtsnachfolger des Reiches, das uns das Ganze ja eingebrockt hat. Kommen wir noch kurz dazu, warum wir ein Problem mit den Punkten 1 und 2 des Antrags haben. Wir haben es heute schon gehört: Toll, immer mehr Überwachung, immer mehr Kameras, gleich noch KI! – Das wird uns als Weg aus der Problemlage angepriesen. Wir teilen mit dem Kollegen Stohn die Beobachtung, dass nicht nur Vandalismus, Müllablagerungen und Ruhestörungen, also der ganze Kram, den die Ordnungsbehörden tagtäglich am Hals haben, stark zugenommen haben und dass die gesellschaftliche Rezeption unmöglich wird. Das Problem ist: Das lösen Sie nicht mit Kameras; und das ist explorativ belegt. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) 42 Landtag Nehmen Sie nur unser Beispiel – 400 Meter von uns entfernt –: der Hauptbahnhof. Dort war ein Jahr lang die Kameraanlage kaputt, und die Zahl der angezeigten Straftaten ist – ups! – gesunken. Fühlten sich die Täter etwa nicht gesehen?
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Hornauf – so, jetzt grätsche ich mal rein –, lassen Sie zwei Zwischenfragen, einmal von Herrn Abgeordneten Möller und einmal von Herrn Abgeordneten Dr. Berndt, zu? – Okay, dann lasse ich beide Fragesteller ihre Fragen stellen. Anschließend können Sie auf beide Fragen gemeinsam antworten. Herr Möller, bitte schön.
Wilko Möller AfD
Vielen Dank, Herr Hornauf, dass Sie die Frage zulassen. Sie haben die Frage schon teilweise beantwortet, indem Sie gesagt haben: Wir lehnen Videoüberwachung ab. – Ja, Sie lehnen Videoüberwachung ab, weil es Ihres Erachtens nichts bringt. Aber erläutern Sie uns das doch einmal unter anderen Prämissen: Videoüberwachung sorgt ja auch für eine Verdrängung der Kriminalität – das kann man ja offenkundig feststellen, nicht? –, und Polizeibeamte nutzen Videoüberwachung auch, um beweiskräftig zu arbeiten. Jetzt hat man die Videoüberwachung am Grenzübergang in Frankfurt (Oder) entgegen der Forderung der Polizei – die Polizei hat gesagt, sie müsste eigentlich bleiben – abgebaut; wegen des Datenschutzes und weil man keine Videoüberwachung haben will. Wie stehen Sie dazu? Wie stehen Sie zur gezielten Aufstellung von Videokameras an Schwerpunkten?
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Möller. – Nun Herr Dr. Berndt, bitte schön.
Hans-Christoph Berndt AfD
Besten Dank, Herr Hornauf, dass Sie die Frage zulassen. Ich habe eine Frage zu Ihrem Änderungsantrag – eine ernsthaft gemeinte Frage –, weil ich überlegt habe, ob wir dem vielleicht zustimmen können: Können Sie einmal begründen – vielleicht haben Sie es noch vor –, warum Sie die Streichung von Punkt 2 beantragt haben? Was spricht dagegen, dass man eine bessere Eigensicherung von Mitarbeitern der Ordnungsbehörden und der Polizei beschließt?
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Dr. Berndt. – Herr Abgeordneter Hornauf, in der Zwischenzeit ist noch eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Adler dazugekommen. Lassen Sie auch diese zu? Wenn ja, würde ich sie jetzt gleich stellen lassen.
Sven Hornauf BSW
Die Kombination von Herrn Möller und Herrn Adler – das ist ja ein Traum, also selbstverständlich! (Heiterkeit AfD)
Daniel Münschke
Ich werte das mal als Ja. – Herr Abgeordneter Adler, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Uwe Adler SPD
Vielen Dank, Herr Hornauf, aber bitte sprechen Sie in Kombination von Herrn Möller und mir nicht von einem Träumchen. Das wäre höchstens ein Albträumchen. (Heiterkeit AfD – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Erst einmal vielen Dank, dass Sie sich so sachlich und konstruktiv hier einbringen – das meine ich tatsächlich ernst –, allerdings stellt sich mir jetzt die Frage, die ebenfalls ernst gemeint ist: Sie haben jetzt – vor dem Hintergrund: Kamera aus; nicht weniger Straftaten, aber auch nicht mehr – explizit dieses Beispiel der Videoüberwachung am Hauptbahnhof angeführt. Sie haben aber sicherlich auch zur Kenntnis genommen, dass die Mehrheit der Bevölkerung wahrscheinlich gar nicht wusste, dass die Kameras nicht an bzw. kaputt waren. Sie sind Rechtsanwalt, und deshalb würde mich jetzt einmal Ihre Einschätzung interessieren: Sie kennen sicherlich die Begrifflichkeit des Präventionsparadoxons. Wie würden Sie das Phänomen des Präventionsparadoxons vor dem Hintergrund von Kameras im öffentlichen Raum einschätzen – vielleicht auch in Bezug auf das Beispiel der Kameras am Hauptbahnhof und das Nichtwissen darum, ob sie an oder aus sind? – Vielen Dank.
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Adler. – Herr Abgeordneter Hornauf, Sie haben jetzt die Möglichkeit, alle drei Fragen zu beantworten. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sie haben 30 Minuten Zeit!)
Sven Hornauf BSW
– Ich kann es ja mal wie der Ex-Innenminister machen, nicht, und hier meine Steuererklärung mitbringen.
Daniel Münschke
Sie haben sechs Minuten Zeit.
Sven Hornauf BSW
Ich fange mal mit dem Kollegen Möller an: Unsere Ablehnung der Ziffer 1 richtet sich nicht gegen die Videoüberwachung an sich. Wenn sie im rechtsstaatlichen Rahmen bleibt – und die diesbezüglichen Regelungen sind eindeutig und klar; sie muss nämlich sachanlassbezogen sowie zeitlich und räumlich befristet sein; da ist die Rechtsprechung der Gerichte in Brandenburg relativ eindeutig –, sind wir der Meinung, dass sie selbstverständlich ein probates Mittel sein kann, um anlassbezogen an entsprechenden Schwerpunkten zu einer Verbesserung der Sicherheitslage beizutragen. Insoweit sind wir natürlich – und das sage ich jetzt nicht nur als „Böschungspole“, vulgo: Frankfurter, der ja auch von den Kriminalitätsereignissen betroffen ist, die sie meinen, sondern für unsere Fraktion – der Meinung, dass ein ordentliches Grenzregime, eine ordentliche staatliche Verwaltung, auch erfordert, dass die staatlichen Stellen in der Lage sind, die Regeln durchzusetzen. Ob das, was dort gerade mit dieser Zeltaktion – und dazu gehören auch die Kameras –, dieser aufgesetzten Nummer der Grenzüberwachung, geschieht, wirklich einem sinnhaften staatlichen Grenzregime entspricht, wagen wir aber ganz stark zu bezweifeln. Zu Punkt 2 und der Frage von Herrn Dr. Berndt: Das ist richtig, wir haben uns auch ernsthaft und lange überlegt, ob wir die Streichung beantragen sollen oder nicht. Wir sind durch die Begründung des Antrags, nicht durch den Antragstext selbst darüber gestolpert. Wir sind uns alle einig, dass insbesondere – hier wurde ja einiges an Ausrüstungsgegenständen genannt – stichfeste Westen der oberen Schutzklasse und, und, und anzuschaffen sind. Da sind wir uns alle einig. Nur, wenn Sie sich die Begründung angucken, sehen Sie, dass der Antrag den Inhalt von Nummer 2 mit Nummer 1 konditioniert, nämlich mit der Überwachung – und damit haben wir ein Problem. Wir wollen diese Vorprägung nicht. Das ist für uns der Punkt. Und zu Herrn Adler: Ach, Herr Adler. (Zuruf von der AfD: Ein Traum! – Heiterkeit AfD) Ist Ihnen aufgefallen, dass die Kollegen rechts schon immer ganz schubberig werden, wenn sie zum Mikro gehen? (Lachen bei der AfD) Deswegen muss ich das mal so sagen. Also, ich kann Ihnen sagen, bei mir ist der Effekt nicht gegeben. Ich mag ihre Fragen ja, aber bei mir wird dieser Effekt nicht eintreten; das mal vorab. Den Placeboeffekt gibt es tatsächlich nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch im Präventionsbereich. Das ist belegt; das ist nicht zu leugnen. Nur haben wir hier einen signifikanten Zusammenhang: Es ist allgemein bekannt, dass diese Kameraanlage über ein Jahr lang nicht funktionierte; deswegen glaube ich nicht, dass potenzielle Straftäter davon ausgegangen sind, dort gefilmt zu werden, und ihre Taten deswegen unterlassen haben. Wir sehen den von ihnen suggerierten oder zumindest insinuierten Zusammenhang also nicht, nein. So, jetzt zurück zu den eigentlichen Texten. Einen schönen Beleg dafür, dass Videoüberwachungen in der Form nichts bringen, sieht man an Europas führendem Land in der Videoüberwachung, nämlich dem Vereinigten Königreich. Dort kommen 20 Millionen Kameras auf 44 Millionen Einwohner, das ist die höchste Dichte von Kameras in Europa. In London liegt das Verhältnis sogar bei 1 000 Einwohnern zu 73,31 Kameras, und im letzten Jahr war der Effekt nach Aussage von Scotland Yard beispielsweise, dass sich 81 % der Fälle, in denen das Gesichtserkennungssystem vermeintlich Personen ermittelt hatte, als Rohrkrepierer herausstellten. Es waren schlicht die falschen Personen. Das heißt: Nicht nur, dass das Ganze nicht funktioniert, es wirkt auch nicht. Der Innenminister – oder konkret: die Innenministerin – hat letztes Jahr wörtlich gesagt: Die Auswertung hat ergeben, dass die Kameras nur einen bescheidenen Einfluss auf die 2026 43 Kriminalitätsbekämpfung haben. Die Untersuchung des EU-Parlaments von 2023 hat zudem festgestellt, dass die von solchen Kameras erfassten unschuldigen Betroffenen unverhältnismäßig oft Kontrollen unterzogen werden und Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit erleiden. Wir sehen also: Es gibt eine ganz beschränkte Wirkung, teilweise gar keine Wirkung. Auf der anderen Seite haben wir es aber mit einem Eingriff, einem tiefen Eingriff in die Privatsphäre und den Rechtsstaat zu tun. Dort ist den Anfängen zu wehren, gerade dann, wenn die Eingriffe, wie hier, offensichtlich schlichtweg nutzlos sind. – Danke. (Beifall BSW)
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hornauf. – Wenn ich das richtig deute, sind Sie zugleich mit dem Ende Ihrer Antworten auf die Zwischenfragen auch zum Ende Ihrer Rede gekommen. – Wir fahren mit der Landesregierung in der Aussprache fort. Dafür erhält der Minister des Innern und für Kommunales, Dr. Redmann, das Wort.
Jan Redmann
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Die Ordnungsbehörden sind zweifellos starke Partner der inneren Sicherheit, auch wenn sie in Abgrenzung zur Polizei unterschiedliche Zuständigkeiten haben. Deshalb haben wir in der letzten Sitzung auch empfohlen, die Begriffe nicht zu vermischen. Hier ist richtig darauf hingewiesen worden: Die Polizei bekämpft Straftaten und ist zum Teil präventiv tätig; die Ordnungsbehörden sind präsent, um die Ordnung aufrechtzuerhalten, also um Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verhindern. Sie sind oft früher da als die Polizei, wenn es darum geht, solche Verstöße festzustellen. Nicht zuletzt wird die Polizei sehr häufig von den Ordnungsbehörden alarmiert, damit sie unterstützend tätig wird. Es wird also eng zusammengearbeitet. Die Befugnisse regelt in Brandenburg das Ordnungsbehördengesetz, und das ist vom 21. August 1996 – also älter als die meisten Schüler, die heute einen Teil der Debatte von der Tribüne aus verfolgt haben. Seitdem hat sich aber sehr viel verändert. Das Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß. Es regelt beispielsweise nicht die Verankerung moderner Sicherungstechnik und Digitalisierung. Es gibt auch eine veränderte Sicherheitslage: Wir verzeichnen einen Anstieg von Gewaltkriminalität im Allgemeinen und ferner auch einen Anstieg von Gewaltkriminalität gerade gegen Personen, die als Repräsentanten des Staates wahrgenommen werden; ob das nun Bahnmitarbeiter oder Polizisten oder eben Mitarbeiter der Ordnungsbehörden sind. Bürgerinnen und Bürger haben zu Recht den Anspruch, dass der Staat hierauf reagiert, und daher ist die Novelle des Ordnungsbehördengesetzes unverzichtbar. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Ich bin den einbringenden Fraktionen für den Antrag dankbar, denn er weist auf Defizite des derzeitigen Ordnungsbehördengesetzes hin, und er weist die Richtung, in der von der Landesregierung mit einem Gesetzentwurf Antworten gegeben werden sollen. Das betrifft zum einen die engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsbehörden. Sie ist essenziell, sie 44 Landtag funktioniert auch gut, aber wir wollen und müssen die Befugnisse der Ordnungsbehörden stärken. Sie sollen dort, wo sie es für nötig halten, adäquat in ihrem Zuständigkeitsbereich tätig werden können. Unser gemeinsames Ziel ist: Bürger sollen sich überall im öffentlichen Raum sicherer fühlen. Dabei wollen wir weg von der Videoüberwachung, wie wir sie heute kennen, die also ein verlängertes Auge der Polizei und ihrer Beamten sowie der Ordnungsbehörden ist bzw. sein kann – wo also jemand hinter einem Bildschirm sitzt, auf den er ständig schaut und auf dem in aller Regel nichts passiert. Wir wollen hin zu einer Videoüberwachung, die intelligent und KI-gestützt funktioniert. Ich kann den hier vorgebrachten Eindruck, dass das eingriffsstärker wäre – Herr Hornauf hat die Debatte leider schon wieder verlassen –, (Andreas Kutsche [BSW]: Schulklasse!) nicht teilen, denn solch eine KI-gestützte Videoüberwachung führt natürlich dazu, dass ein bestimmter öffentlicher Raum eben nicht dauerhaft, ja ständig durch einen Polizisten betrachtet wird, sondern die KI erkennt – und das ist ja das Besondere – Bewegungsmuster, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten. Es wird auch nicht alles aufgezeichnet, sondern immer dann, wenn ein Bewegungsmuster anzutreffen ist, dass eine Straftat wahrscheinlich sein lässt – beispielsweise die Verwendung eines gefährlichen Gegenstandes oder die Verwendung eines Messers –, wird ein Polizeibeamter oder ein Mitarbeiter eines Ordnungsamtes eingeschaltet; er kriegt dann diesen Ausschnitt auf den Bildschirm, kann entsprechend tätig werden, und es ist nicht – wie jetzt bei der Videoüberwachung – eine Vollzeitüberwachung eines bestimmten Ortes. Mitarbeiter müssen sich angesichts der gewachsenen Gewaltkriminalität auch selbst besser schützen können. Deshalb ist im Antrag vorgesehen, dass diese Einsatzmittel zum Selbstschutz verstärkt werden; und wir müssen in der Erarbeitung, in der Anhörung und in der Diskussion des Gesetzentwurfes miteinander diskutieren, was diese Mittel sein können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es unterschiedliche Zuständigkeiten von Polizei und Ordnungsbehörden gibt. Natürlich macht es angesichts der Zuständigkeit der Ordnungsbehörden keinen Sinn, diese mit Waffen auszustatten, die für einen Angriff taugen. Wir müssen aber schon berücksichtigen, dass sich Ordnungsbehördenmitarbeiter selbst besser schützen müssen. Ob und unter welcher Voraussetzung dies möglich ist – beispielsweise durch die Verwendung von Distanzelektroimpulsgeräten – sowie welche Ausbildung dafür durchlaufen werden muss und welche Geräte in welcher Form dafür geeignet sind, darüber müssen wir genauso miteinander diskutieren wie über die Verwendung von Einsatzstöcken; auch das gehört zu einer solchen Debatte. Der Antrag führt auch die rechtssichere Durchführung von Veranstaltungen an; auch dieses Thema wird im Ordnungsbehördengesetz seinen Niederschlag finden. Zusätzlich soll der Verkehrssicherheit im Rahmen der Novelle Rechnung getragen werden, und zwar mit der Befugnis zur Abschnittskontrolle. Mit der sogenannten Section Control soll ein weiterer Beitrag zur Vision Zero geleistet werden, also dazu, dass Geschwindigkeitsverstöße erst gar nicht vorkommen. Im Ergebnis, meine Damen und Herren, wollen wir mehr Beinfreiheit für die Kommunen. Die Kommunen – wir schätzen die kommunale Selbstverwaltung – müssen selbst entscheiden, wie wichtig ihnen Sicherheit ist, wie stark sie eine Gefährdung vor Ort einschätzen, und was die richtigen Mittel sind, die dann zur Anwendung kommen. Wir wollen ihnen mit dem Gesetz eine größere Palette an einsetzbaren Mitteln bieten, aber die Entscheidung, was vor Ort angewendet wird, bleibt eine Entscheidung der Kommunen selbst. Wir brauchen dafür eine Novelle des Ordnungsbehördengesetzes, denn diese zeitgemäßen Befugnisse, diese zusätzlichen Entscheidungsbefugnisse für die Kommunen, brauchen eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Ich freue mich sehr, dass eine Mehrheit dieses Hauses das genauso sieht. Ich konnte, ehrlich gesagt – Herr Hornauf ist, glaube ich, immer noch nicht da –, (Falk Peschel [BSW]: Er ist bei einer Schulklasse!) nicht nachvollziehen, was ihn daran hindert, Ziffer 2 zuzustimmen. Ich lese das gerne noch einmal vor, vielleicht schauen Sie, also die verbliebenen Mitglieder der BSW-Fraktion, auch noch einmal rein: „[D]ie Verbesserung und Ergänzung der Ausstattung von Beschäftigten der Ordnungsbehörden zur Eigensicherung“ steht da drin. Und in der Begründung, die Herr Hornauf anführte, steht: „Auch die Möglichkeit zur Eigensicherung der Beschäftigten der kommunalen Ordnungsbehörden muss verbessert werden, damit sie ihre Aufgaben sicher wahrnehmen können.“ Die von ihm angesprochene Verknüpfung kann ich in der Begründung nicht sehen. Das ist ein klarer Auftrag für die Gesetzgebung, und wie das dann genau aussieht, werden wir hier im Landtag noch sehr ausführlich miteinander diskutieren können. Insofern werbe ich sehr dafür, diesem Antrag heute zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Bevor in der zweiten Runde Herr Abgeordneter Genilke das Wort erhält, will ich aufgrund einer Zeitüberschreitung der Landesregierung noch einmal die Zeiten addieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit hätten alle Fraktionen noch reichlich Redezeit, und da die antragseinreichende Fraktion natürlich das Schlusswort hat, Herr Abgeordneter Genilke, frage ich erst einmal in die AfD-Fraktion hinein: Ihnen stehen aufgrund der Redezeitüberschreitung aktuell noch 3:32 Minuten zur Verfügung. Möchten Sie diese in Anspruch nehmen? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein!) – Das ist nicht der Fall. (Wilko Möller [AfD]: Doch!) – Na, was denn jetzt? (Wilko Möller [AfD]: War zu schnell! – Lena Kotré [AfD]: Ja!) Sehr geehrter Herr Abgeordneter Möller, aufgrund der Redezeitüberschreitung hat die AfD-Fraktion noch 3:32 Minuten zur Verfügung. Möchte die AfD-Fraktion diese Zeit in Anspruch nehmen? (Wilko Möller [AfD]: Ja!) Die SPD-Fraktion hat noch 2:26 Minuten Redezeit zur Verfügung. Möchte die SPD-Fraktion die Zeit in Anspruch nehmen? – Das ist nicht der Fall. – Und die BSW-Fraktion hat demzufolge noch 2:41 Minuten zur Verfügung. – Sie möchte das auch nicht in Anspruch nehmen. – Die AfD-Fraktion spricht jetzt noch einmal in einer zweiten Runde. Wer wird sprechen? – Herr Abgeordneter Möller und danach, Herr Genilke, sind Sie sozusagen mit dem Schlussredebeitrag dran. Herr Abgeordneter Möller, Sie haben maximal 3:32 Minuten Redezeit. Bitte sehr. (Vereinzelt Beifall AfD)
Wilko Möller AfD
Herr Präsident! Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir bei der Novellierung des Gesetzes erkennen, dass die CDU-Fraktion jetzt doch pariert und die Ordnungsämter massiv aufrüsten will. Sogar Distanzimpulsgeräte sind jetzt im Gespräch, das finden wir sehr gut. Dennoch finde ich es schade, dass wir nicht den zweiten Schritt gehen und über das Thema Stadtpolizei reden. Sie mögen darüber jetzt schmunzeln, aber wir halten das für wichtig, denn der Weg Richtung Stadtpolizei ist ja eindeutig gegeben. Wenn Sie die mit Stichschutz, mit Kameras – also sogenannten Bodycams; ich hasse dieses englische Wort –, also Körperkameras, richtig ausrüsten, wenn Sie die mit Distanzimpulsgeräten und Schlagstöcken ausstatten, stelle ich die Frage: Wo ist denn da der Unterschied zwischen der Stadtpolizei und den aufgerüsteten Ordnungsämtern? Darüber sollten wir uns im Innenausschuss massiv unterhalten, und zwar bitte ergebnisoffen und nicht mit vorgefertigter Meinung. – Danke schön. (Vereinzelt Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Möller. – Für die antragseinreichende Fraktion hat Herr Abgeordneter Genilke das Wort. Ihnen stehen – das habe ich vorhin weggelassen – lediglich 8:10 Minuten zur Verfügung.
Rainer Genilke CDU
Herr Präsident, das wird eng! (Allgemeine Heiterkeit) Nein. – Ich danke erst einmal für diese Diskussion zu diesem wichtigen Thema. Ich konnte, glaube ich, bei allen Fraktionen herauslesen, dass die Sorge um die Sicherheit und Unversehrtheit unserer Ordnungsamtsmitarbeiter im Land Brandenburg groß ist, wenngleich die Herangehensweise hier und da natürlich etwas anders ist. In der heutigen Debatte wurde deutlich, dass manche schon schubberig werden, wenn ein anderer aufsteht. Wie mag sich ein 2026 45 Mitarbeiter des Ordnungsamts fühlen, wenn er in eine Situation gerät, die nicht mit „schubberig“ zu beschreiben ist? Es geht darum, dass im Fall des Falles, der nicht eintreten möge, diesen Mitarbeitern von ihren Vorgesetzen – den Kommunen, den Bürgermeistern – die Chance gegeben wird, sich zu schützen und eben keinen gesundheitlichen Schaden davonzutragen oder sogar um ihr Leben fürchten zu müssen. Das haben wir in Deutschland schon gehabt. Und ich finde, dass man im Zusammenhang mit der Einbringung des Gesetzes sehr wohl vertiefend darüber diskutieren muss. Es geht eben nicht darum, den Ordnungsämtern polizeiliche Aufgaben zu übertragen. Da müssen wir klar trennen – und ich glaube, auch von allen gehört zu haben, dass es darüber keine Diskussionen gibt, auch wenn sich „Stadtpolizei“ so ähnlich anhört. Es gilt, klar zu trennen. Aber es gibt eben eine Zeit zwischen einer unter Umständen eintretenden Gefahr und dem Rufen der Polizei. In dieser Zeit steht ein Ordnungsamtsmitarbeiter völlig allein an dieser Front – und die Polizei wird nicht in einer Minute da sein, im Zweifel auch nicht in fünf Minuten. Und in dieser Zeit muss es ihm eben gelingen, sich aus dieser Situation zu befreien. Wir wissen – Ringelnatz sagte es einmal –: „Sicher ist, daß nichts sicher ist.“ Von daher muss ein Mitarbeiter nach allen Schulungen und bei allen Möglichkeiten, die ihm zur Verfügung stehen, immer in der Lage sein, auf die Situation einzugehen und zu deeskalieren, weil er dort am Ende seinen Mann – oder eine Mitarbeiterin ihre Frau – stehen muss. Denn manchmal ist nichts zu riskieren der sicherste Weg, um alles zu verlieren. Deswegen müssen wir darüber nachdenken und Antworten finden. (Lars Hünich [AfD]: Das gehört zur Wahrheit dazu! Das kann man nicht schönreden!) Dass die Polizei natürlich das Gewaltmonopol hat, steht völlig außer Frage. In dieser Hinsicht bin ich auch dem Minister sehr dankbar. Er hat noch einmal klar zu verstehen gegeben, dass es um den Eigenschutz und am Ende natürlich auch darum geht, abschreckend zu wirken. Ich glaube schon, dass Videoüberwachung eine Abschreckung darstellen kann – das ist zumindest das, was uns die Kommunen spiegeln. Es wurde ja nicht deshalb in den Antrag aufgenommen, weil sich alle Kommunen dagegen wehren, eine Videoüberwachung zu haben, sondern weil bei ihnen der ausdrückliche Wunsch besteht, sie an bestimmten Stellen in ihrem Stadtgebiet zu ermöglichen, und zwar dort, wo sie glauben, dass sie sehr wohl nützlich ist – gut begründet, keine Frage, und auch nicht für alle Ewigkeiten, sondern solange die Lage ist, wie sie ist. Aber ich glaube, wir sollten den Kommunen diese Möglichkeit geben. Es wird ja an uns herangetragen – ich glaube, auch an die Abgeordneten Ihrer Fraktion, Herr Hornauf –, dass wir es ermöglichen sollen. Von daher, glaube ich, sind wir auf einem guten Weg. Es geht übrigens auch nicht nur um Taser, es geht ja auch um Reizstoffsprühgeräte. Auch sie können eine Möglichkeit sein, um aus einer Situation herauszukommen. Ich würde mir in der Tat wünschen, dass die Menschen mehr Respekt voreinander haben – das wurde heute schon gesagt; Herr Stohn hat es angesprochen –, aber am Ende sollte derjenige, der für Recht und Ordnung sorgt, von uns staatliche Unterstützung erfahren, weil er eben in der Verantwortung steht, diese Ordnung auch durchzusetzen. Ich finde schon, dass man über alles nachdenken sollte, um zu gewährleisten, dass diese Person sicher nach Hause kommt. 46 Landtag Ich freue mich auf die Einbringung des Gesetzes. Wir werden uns mit ganz großer Sicherheit auch im Ausschuss damit auseinandersetzen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Für die, die noch nicht mittagessen waren: Guten Appetit! (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Es wurde beantragt, gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine getrennte Abstimmung zum Hauptantrag vorzunehmen. Dazu erhält der Abgeordnete Scheetz das Wort.
Ludwig Scheetz SPD
Ich möchte nur erklären, dass wir Widerspruch gegen die getrennte Abstimmung einlegen. (Lars Hünich [AfD]: Dann erklären Sie mal!)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Es wurden Bedenken gegen die getrennte Abstimmung angemeldet. Die Geschäftsordnung regelt das ebenfalls in § 64 Abs. 2, sodass wir eine Abstimmung darüber durchführen, ob auf Antrag des Abgeordneten Hornauf, den er vorhin während seines Redebeitrags gestellt hat, eine getrennte Abstimmung durchgeführt werden soll oder nicht. Deswegen frage ich nun Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wer für eine getrennte Abstimmung über den Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag auf getrennte Abstimmung mehrheitlich abgelehnt. (Lars Hünich [AfD]: Unsere Demokratie ist dahin!) Somit kommen wir zu den eigentlichen Abstimmungen. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung des Koalitionsantrages „Öffentliche Sicherheit stärken, kommunale Ordnungsbehörden modern aufstellen und das Brandenburgische Ordnungsbehördengesetz novellieren“ auf Drucksache 8/2671 an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zum Änderungsantrag der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2717. (Anhaltende Unruhe) – Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte hören Sie zu. – Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zum eigentlichen Antrag „Öffentliche Sicherheit stärken, kommunale Ordnungsbehörden modern aufstellen und das Brandenburgische Ordnungsbehördengesetz novellieren“ der SPD- und der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/2671. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und entlasse Sie bis 13.45 Uhr in die Mittagspause. Guten Appetit! (Unterbrechung der Sitzung: 13.01 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 13.45 Uhr) Meine sehr geehrten Damen und Herren, pünktlich um 13.45 Uhr setzen wir die 33. Landtagssitzung fort. Ich würde Sie bitten, Ihre Handtelefongeräte zu nutzen, um Ihre Kolleginnen und Kollegen darüber zu informieren, dass die Sitzung fortgeführt wird, damit wir dem Redner, der demnächst die Aussprache eröffnen wird, entsprechend Respekt zollen. Ich begrüße auf der Besuchertribüne ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Max-Steenbeck-Gymnasiums Cottbus auf Einladung des Abgeordneten Lars Katzmarek von der SPD-Fraktion. Herzlich willkommen! Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Landtagssitzung. (Allgemeiner Beifall) Nehmen Sie die Grüße auch nach Cottbus mit! Ich schaue in die Runde und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Für einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2663 (2. Neudruck) Der Tagesordnungspunkt wurde von der BSW-Fraktion als ihre Priorität angemeldet. Die Aussprache beginnt der Abgeordnete Kutsche für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW)
Andreas Kutsche BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Es ist, denke ich, ein Novum, dass mehr Zuschauer als Abgeordnete in diesem Kreis anwesend sind. So wichtig ist es den Abgeordneten, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. – Vielen Dank! Sehr geehrte Damen und Herren, gleicher Lohn für gleiche Arbeit und gute Arbeitsbedingungen für harte Arbeit, das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Aber wir wissen: Das ist nicht so. – Deshalb fordern wir als BSW-Fraktion heute erneut, die Tarifbindung in Brandenburg deutlich zu stärken. Die SPD hatte gemeinsam mit uns die Möglichkeit, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Die neue Koalition aus SPD und CDU hat es angekündigt, und wir dürfen gespannt sein. Passiert ist bisher nichts. Heute haben Sie die Gelegenheit, sehr geehrte Damen und Herren der Regierungsfraktionen, Ihrem eigenen Anspruch gerecht zu werden, indem Sie unserem Antrag einfach zustimmen. Warum ist das so dringend? Weil die Tarifbindung im Land Brandenburg, aber auch in der Bundesrepublik, seit Jahren zurückgeht. Nur noch rund 41 % der Beschäftigten arbeiten in tarifgebundenen Betrieben, und lediglich 15 % der Betriebe sind tarifgebunden. Damit liegt Brandenburg im Ländervergleich auf einem der hinteren, auf dem vorletzten Platz. Besonders besorgniserregend ist, dass nur 4 % der Betriebe zugleich tarifgebunden sind und einen Betriebsrat haben. Das sind alarmierende Werte. Die Folge sind ganz konkret niedrigere Löhne, längere Arbeitszeiten, schlechtere Absicherung und weniger Mitbestimmung für viele Beschäftigte. Geringere Einkommen bedeuten gleichzeitig immer weniger Einzahlungen in die Sozialversicherungen, also geringere Einnahmen für die Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung, die jetzt immer mehr unter Druck geraten. Meine Damen und Herren, als Politikerinnen und Politiker im Land Brandenburg tragen wir Verantwortung – Verantwortung für die Beschäftigten und Betriebe, die bereits oder noch immer tariftreu zahlen. Wir tragen auch die Verantwortung für die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes. Denn eines muss klar sein: Es geht dabei nicht nur um soziale Gerechtigkeit, sondern es geht auch um wirtschaftliche Vernunft. Denn eine schwache Tarifbindung schadet unserer Wirtschaft. (Beifall BSW) Warum? Weil sie die Kaufkraft senkt, weil sie zu geringeren Steuereinnahmen führt und weil sie fairen Wettbewerb verzerrt. Durch Tarifflucht und Lohndumping entgehen den Sozialversicherungen in Deutschland jährlich rund 41 Milliarden Euro an Beiträgen. Bund, Länder und Kommunen nehmen aus demselben Grund ca. 24 Milliarden Euro weniger Einkommensteuer ein. Allein in Brandenburg entstehen durch Tarifflucht jährliche Schäden in Höhe von rund 4 Milliarden Euro, darunter 1,3 Milliarden Euro Mindereinnahmen für die Sozialversicherung, 761 Millionen Euro geringere Steuereinnahmen sowie ein Kaufkraftverlust in Höhe von knapp 1,9 Milliarden Euro. Das sind keine kleinen Beträge. Das ist Geld, das uns für Schulen, Infrastruktur, Krankenhäuser und für die soziale Sicherheit fehlt. Lassen Sie mich eines ganz klar sagen: Es geht nicht darum, Unternehmen zu gängeln. Es geht nicht um Bürokratie um der Bürokratie willen. Es geht um fairen Wettbewerb. Denn wer gute Tariflöhne zahlt und bessere Arbeitsbedingungen bietet, darf nicht länger im Nachteil sein. Das Land Brandenburg hat ein starkes Instrument in der Hand, seine Rolle als öffentlicher Auftraggeber zu nutzen. Jedes Jahr vergibt die öffentliche Hand Aufträge in Milliardenhöhe. Dieses Geld muss verantwortungsvoll eingesetzt werden. (Beifall BSW) Deshalb sagen wir klar: Öffentliche Aufträge dürfen künftig nur noch an Unternehmen gehen, die tarifgebunden sind oder sich verbindlich an Tarifverträge halten. Öffentliches Geld muss an gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen geknüpft werden. Sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, Sie haben es angekündigt. Sie haben Erwartungen geweckt. Jetzt müssen Sie liefern. Wir fordern Sie auf: Legen Sie bis Ende September 2066 – entschuldigen Sie den Versprecher; das wäre viel zu 2026 47 spät –, nein, 2026 einen Gesetzentwurf für ein brandenburgisches Tariftreuegesetz vor, ein Gesetz, das sicherstellt, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die tarifgebunden sind oder Tariftreue gewährleisten, nicht irgendwann, sondern jetzt! – Vielen Dank. (Beifall BSW)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Bevor wir in der Aussprache fortfahren, möchte ich natürlich auch noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtung Wünsdorf auf Einladung der Abgeordneten Seiler der SPD-Fraktion ganz herzlich begrüßen. Seien auch Sie uns herzlich willkommen hier im Landtag! (Allgemeiner Beifall) Das Beispiel zeigt, dass man nicht nur die Vorderseite, sondern auch immer die Rückseite lesen sollte. Auch Ihnen viel Spaß bei der Landtagssitzung! Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Rüter das Wort. (Beifall SPD)
Sebastian Rüter SPD
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich ganz grundsätzlich anfangen. Wer derart dünne Anträge produziert, bekommt auch eine kurze, aber natürlich pointierte Antwort. Vor einem Monat, meine Damen und Herren, in der letzten Sitzungsfolge haben wir an dieser Stelle bereits über den damaligen Entwurf bzw. das parlamentarische Verfahren für ein Bundestariftreuegesetz debattiert. Inzwischen ist das Bundestariftreuegesetz mit den Stimmen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet und hat auch die Hürde des Bundesrates genommen. Das Gesetz ist in Kraft, und das freut mich sehr. Was wir als Koalitionsfraktionen in Brandenburg miteinander verabredet haben, habe ich Ihnen bereits im März, vor fünf Wochen, vor einer Sitzungsfolge, hier vorgestellt. Ich erspare es Ihnen, meine Rede von vor einem Monat noch einmal vorzutragen. Ich gehe von Ihrem Einverständnis damit aus. Sie ist ja auch im Plenarprotokoll nachlesbar. Meine Damen und Herren, nun, einen Monat später, hier so zu tun, als gäbe es einen Stillstand der Rechtspflege, als wenn nichts passierte, finde ich schon – sagen wir einmal – spannend. (Beifall SPD) Wir kümmern uns. Das brauchen Sie nicht unbedingt zu sehen; das ist schon richtig. Wir haben ein Tariftreuegesetz auf dem Schirm. Das wissen Sie. Im neuen Koalitionsvertrag ist das Tariftreuegesetz ganz fest verankert; es ist in Arbeit. Sie finden das, als Anhang des neuen Koalitionsvertrages, im Maßnahmenkatalog für 2026/2027. Die Binsenweisheit gilt also auch hier: Gründlichkeit vor vermeintlicher Schnelligkeit. Ein solches Gesetz ist eine komplexe Aufgabe, und es nutzt überhaupt nichts – das sehen wir immer wieder –, wenn etwas, das mit heißer Nadel gestrickt wurde, 48 Landtag nicht funktioniert. Ich wünsche mir eine sorgfältige und gründliche Erarbeitung zum Wohl der Beschäftigten. Da werden wir auch noch einiges mit den Damen und Herren in Berlin zu besprechen haben. Meine Damen und Herren, was die von Ihnen geforderten Einzelheiten zur Vergabe öffentlicher Aufträge betrifft, bitte ich Sie um die Lektüre der Paragrafen 44 und 55 der Landeshaushaltsordnung. Dort sind auch die von Ihnen aufgeführten Anstriche geregelt. Die LHO gilt selbstverständlich auch bei zukünftigen Vergaben mit einer Tariftreueklausel. Ihren Antrag brauchen wir dafür allerdings nicht. – Vielen Dank. (Beifall SPD)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Für die AfD-Fraktion erhält in der Aussprache der Abgeordnete John das Wort. (Beifall AfD) Steffen John (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Brandenburger auf der Tribüne! Ich glaube, das Ziel guter, fairer Arbeitsbedingungen liegt jedem in diesem Raum am Herzen. Aber das im Antrag der BSW-Fraktion vorgeschlagene Instrument, öffentliche Aufträge an Tariftreue zu binden, ist hier wirklich der falsche Weg. Das BSW zeichnet ein alarmistisches Bild: Nur 41 % der Beschäftigten in Brandenburg arbeiten unter Tarif. Das ist ein Befund, den man ernst nehmen kann, ja, aber er erklärt sich vor allem aus der Branchen- und Betriebsstruktur unseres Landes, mit vielen kleinen und mittleren Unternehmen. Das nun über das Vergaberecht beheben zu wollen, verkennt einfach Ursache und Wirkung. Die öffentliche Beschaffung soll ja leistungsfähig, wirtschaftlich und rechtssicher sein. Sie ist eben kein Ersatz für die Sozialpartnerschaft und kein Hebel, um Unternehmen faktisch in Tarifverträge zu drängen. Erstens: Grundsatz und Verfassung. Tarifbindung lebt von Freiwilligkeit, Tarifautonomie und Koalitionsfreiheit. Wenn der Staat die Vergabe öffentlicher Aufträge an eine Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden oder an die Bindung an bestimmte Flächentarife koppelt, verlässt er einfach diese neutrale Rolle. Das untergräbt die Tarifautonomie, schwächt die Vielfalt betrieblicher Lösungen und gefährdet damit auch die freie Marktbeteiligung. Zweitens: Europarechtlich fehlt die Zwangsläufigkeit, denn die genannte EU-Richtlinie 2022/2041 zielt auf angemessene Mindestlöhne und die Förderung von Kollektivverhandlungen ab. Sie respektiert ausdrücklich die unterschiedlichen nationalen Systeme und begründet gerade keine Pflicht für Länder, ihre Vergaben flächendeckend an Tarifbindungen zu koppeln. Wer die Richtlinie zur zwingenden Rechtsgrundlage für ein Landestariftreuegesetz erklärt, überdehnt damit ihren Regelungszweck. Öffentliche Aufträge müssen nicht nur sozialpolitischen Zielen, sondern auch Binnenmarktprinzipien wie der Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit genügen. (Beifall AfD) Eine zusätzliche, bürokratische Landesauflage, die weite Teile des Mittelstandes vom Wettbewerb und von öffentlichen Aufträgen ausschließt, ist dafür kaum das angemessene Mittel. Drittens: Wirtschaftliche Folgen. Ein Tariftreuegesetz verteuert die Beschaffung, reduziert die Zahl der Bieter, verschärft Engpässe, und am Ende bezahlt es mal wieder der Steuerzahler. Viele solide und regional verankerte Betriebe sind eben nicht tarifgebunden, zahlen aber markt- und leistungsgerechte Löhne, siehe Tesla. Sie würden entweder ausgeschlossen oder müssten in eine bürokratische Tariftreue-Scheinwelt ausweichen. Das verzerrt den Wettbewerb zugunsten großer, verbandsgebundener Unternehmen, schwächt das Handwerk und trifft insbesondere den ländlichen Raum. Faire Konkurrenz entsteht durch klare Leistungsbeschreibungen, Qualitätskriterien und saubere Kontrollen, nicht aber durch politische Vorabfilter auf der Lohnschiene. Viertens: Soziale Ziele erreicht man damit nicht automatisch. Ja, Tarifverträge können Löhne stabilisieren und soziale Ungleichheit verringern, aber sie sind eben kein Allheilmittel. Überall dort, wo Produktivität und Auftragslage nicht zu pauschalen Tarifen passen, führen starre Vorgaben zu Rückzug, Outsourcing oder eben Verlagerung. Niedriglöhne bekämpft man wirksamer durch Qualifizierung, Entlastung von Abgaben und eine mittelstandsfreundliche Standortpolitik, die Wertschöpfung ermöglicht und vor allen Dingen auch neue Wertschöpfungsketten schafft. Fünftens: Praxis und Bürokratie. Tariftreue klingt einfach, ist es aber nicht. Welche Tarife gelten in Mischbetrieben, bei mehreren Subunternehmen und grenzüberschreitenden Leistungen? Wer kontrolliert über die gesamte Lieferkette und mit welchem Ermittlungsaufwand? Was passiert, wenn ein Unternehmen bessere aber anders strukturierte Entgelte zahlt, als der Flächentarif vorsieht? In der Praxis erzeugt das einen Formulardschungel, Rechtsunsicherheit und gegebenenfalls auch gerichtliche Auseinandersetzungen. (Beifall AfD) Am Ende wird viel administriert, mehr bürokratisiert und doch wenig verbessert. Sechstens, zur Unterstellung der Tarifflucht: Es gibt sie, ja, aber sie erklärt nicht die brandenburgische Realität. Den Unternehmen pauschal soziale Verantwortungslosigkeit zu attestieren, ist, glaube ich, der falsche Weg. Wir haben in Deutschland bereits verbindliche Mindeststandards, den gesetzlichen Mindestlohn, Arbeitsschutz und weitere Kontrollmechanismen. Wer den Missbrauch wirklich bekämpfen will, der vereinfacht Nachweispflichten und stärkt den Zoll und die Aufsicht. Leistungsgerechte Löhne entstehen auch ohne Verbandsmitgliedschaft, nämlich durch Wettbewerb und Fachkräfte, durch eine soziale Unternehmenskultur und vor allem durch stetige Wertschöpfung. Sehr geehrte Kollegen vom BSW, wer den Rückgang der Tarifbindung beklagt, darf nicht ein Instrument wählen, das letztendlich die öffentliche Beschaffung verteuert und die Tarifautonomie aushöhlt. Ihr Antrag ist leider nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Danke sehr. – In der Aussprache erhält für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Fährmann das Wort.
Ellen Fährmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute erneut über das Thema Tariftreue und Tarifbindung in Brandenburg. Ich will gleich zu Beginn daran erinnern, dass wir diese Debatte nicht zum ersten Mal führen. Das haben meine Vorredner ebenfalls gesagt. Bereits in der vergangenen Plenarsitzung haben wir uns ausführlich damit befasst. Mein Kollege Frank Bommert hat damals sehr klar und differenziert dargelegt, wie die CDU-Fraktion zu diesem Thema steht, ob jetzt im Bund oder im Land. Ich sage es ganz offen: An dieser Position hat sich nichts geändert. Ja, es ist richtig, die Tarifbindung ist rückläufig, auch in Brandenburg. Die vorliegenden Zahlen zeigen, dass wir, wenn wir mehr Tarifbindung wollen, Wege finden müssen, dies zu erreichen. Wenn nur noch ein vergleichsweise geringer Teil der Beschäftigten tarifgebunden ist, ist das eine Entwicklung, die wir politisch ernst nehmen müssen. Über die Schlussfolgerung, dass eine Tariftreueregelung dazu beitragen kann, können wir gern diskutieren. Ich als Unternehmerin zahle nach Tarif und weiß, was das bedeutet. Aber – und das wissen Sie auch, Herr Kutsche – Zahlung nach Tarif ist nicht alles. Die Mitarbeiter wollen verlässliche Rahmenbedingungen. (Beifall CDU und SPD) Wir als Koalition haben uns im Koalitionsvertrag bewusst darauf verständigt, ein Tariftreuegesetz in Brandenburg auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig haben wir ebenso klar vereinbart, das bestehende Landesvergabegesetz aufzuheben. Das ist kein Widerspruch, sondern ein bewusst geschnürtes Gesamtpaket. (Beifall CDU und SPD) Denn wir wollen beides erreichen: Wir wollen die Tarifbindung stärken, aber wir wollen zugleich unsere Unternehmen entlasten und bürokratische Hürden abbauen. Das ist der Unterschied zu Ihrem Antrag. Sie fordern eine sehr umfassende Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen. Das mag auf den ersten Blick konsequent erscheinen, greift aber in der Praxis viel zu kurz. Wir müssen nämlich auch die Realität unserer mittelständischen Wirtschaft im Blick behalten. Gerade in Brandenburg sind es viele kleine und mittlere Unternehmen, die die Wirtschaft tragen. Diese Unternehmen brauchen keine zusätzlichen Belastungen, sondern verlässliche Rahmenbedingungen. (Beifall CDU und SPD) Diese Unternehmen sollen auch eine faire Chance bekommen, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Sie brauchen Planungssicherheit, weniger Bürokratie sowie faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Genau deshalb setzen wir auf einen ausgewogenen Ansatz: ein Tariftreuegesetz, das klare 2026 49 Ziele formuliert, aber gleichzeitig praktikabel bleibt, und ein Vergaberecht, das nicht überreguliert, sondern am Ende funktioniert. Werte Kollegen vom BSW, wir haben das Thema also sehr wohl auf dem Schirm. Die Landesregierung und wir als Fraktion arbeiten daran, und zwar verantwortungsvoll und im Rahmen der Koalition. Es braucht keine Schnellschüsse – keine Maximalforderungen, wie Sie sie hier vorlegen –, die zunehmend und nachweislich nicht für mehr Tarifbindung sorgen. Ich bin davon überzeugt, dass wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen guten, tragfähigen Weg finden werden, einen Weg, der sowohl den Beschäftigten als auch den Unternehmen in unserem Land gerecht wird. Genau darum geht es: nicht um leere Parolen, sondern um praktikable Lösungen in Brandenburg. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)
Daniel Münschke
Für die Landesregierung erhält Minister Wilke das Wort. (Jean-Pascal Hohm [AfD]: Der Superminister!) René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Herr Kutsche, Sie wissen ja, wie Koalitionen funktionieren, bis vor Kurzem waren Sie ja auch Teil von einer. Daher wissen Sie auch, dass, wenn etwas in einem Koalitionsvertrag festgeschrieben ist – gerade wenn es derart dezidiert erfolgt ist –, es dann auch passieren wird. Ich will heute auch gar keinen Zweifel daran lassen. Der Koalitionsvertrag gibt uns, gibt meinem Haus, sicherlich in enger Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium, einen Auftrag, und diesen Auftrag werden wir erfüllen. Um bei Ihren Worten zu bleiben: Wir werden auf jeden Fall liefern. Dennoch will ich für diesen Prozess ein paar Dinge klarstellen. Selbstverständlich steht das Arbeitsministerium für gute Arbeit und gute Arbeitsbedingungen. Aber zugleich bin ich der festen Überzeugung, dass wir – das Haus, diese Koalition, dieses Land – das nicht gegen, sondern nur mit der Wirtschaft hinbekommen werden und dass wir das auf dem Weg dorthin, dem beständigen Aushandlungsprozess zwischen Arbeitnehmerinteressen und den Interessen von Unternehmerinnen und Unternehmen, beachten müssen, auch bei solch komplexen Gesetzesvorhaben. Das ist Punkt eins. Punkt zwei ist: Mein Haus ist nicht nur für das Thema Arbeit, sondern auch für einige andere Themen zuständig, unter anderem das Thema gesellschaftlicher Zusammenhalt. Ich nehme schon wahr, dass das Thema, über das wir hier diskutieren, dazu geeignet ist, daran zu rütteln, weil in der Unternehmerschaft die Aufregung über dieses Gesetz recht groß ist. Überall, wo ich derzeit auf Unternehmerinnen und Unternehmer treffe, ist das das erste Thema. Es wird gefragt: Was wollt ihr da machen? Was tut ihr uns da an? Was für ein bürokratisches Monster entsteht da? Werden wir noch Interesse haben, uns an öffentlichen Aufträgen zu beteiligen oder nicht? 50 Landtag In diesen Diskussionen ist es sehr gut möglich, anhand von sachlichen Argumenten klarzuziehen, was wir uns vorstellen, um Ängste und Sorgen zu nehmen, die unbegründet sind. Aber es zeigt sich schon, dass es eine Sorge gibt und dass die Art, wie wir mit dem Gesetzesvorhaben umgehen, sehr behutsam sein muss, wir eine gute Kommunikation pflegen müssen und wir gemeinsam mit den Akteuren der Wirtschaft und der Arbeitnehmerschaft diesen Prozess vorantreiben müssen. Es lohnt sich, dies mit einer gewissen Sorgfalt zu machen. Der dritte Punkt betrifft die Frage der Tarifgebundenheit. Sie haben die Zahlen genannt. Aber auch diesbezüglich will ich relativierend sagen: Den Umkehrschluss, dass ein Unternehmen deshalb, weil es weder tarifgebunden ist noch über einen Betriebsrat verfügt, ein schlechteres ist oder eines, in dem sich die Beschäftigten weniger wohlfühlen, trage ich nicht mit. Diesen haben Sie nicht gezogen, aber ich möchte es hier so deutlich aussprechen. Denn sehr viele Kriterien tragen dazu bei, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gern in einem Unternehmen arbeiten. Dabei kann das Thema Tariflohn selbstverständlich ein ganz entscheidender Faktor sein – und, ja, auch betriebliche Mitbestimmung ist für ganz viele ein entscheidender Faktor. Aber ich möchte nicht, dass wir in der Debatte so tun, als würden alle Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, ein Problem darstellen und nur die anderen gute Unternehmen sein. Das ist in der Realität deutlich komplexer. Ich frage mich auch – bisher liegen uns dazu noch keine Daten vor; deutschlandweit nicht –, ob wir mit einer Tariftreueregelung tatsächlich die Tarifgebundenheit in diesem Land erhöhen werden. Das ist bis dato – siehe Berlin, wo eine solche Regelung existiert – als Umkehrschluss noch nicht zulässig. Da kann man also auch ein Fragezeichen daransetzen. Was wir aber auf jeden Fall schaffen – und das halte ich für den allergrößten Wert; für einen so großen Wert, dass klar ist, das muss gemacht werden –, ist, dass die Nachteile für Unternehmen, die aktuell tarifgebunden sind, damit behoben werden. Denn es darf nicht sein, dass Tarifgebundenheit zu einem Wettbewerbsnachteil wird und zu einer Verschlechterung der Marktposition führt. Das darf nicht passieren. Das ist also eine der ganz wesentlichen Zielrichtungen. Wo kommen wir am Ende heraus? Wir werden über die Frage, wie bürokratisch wir das Ganze handhaben, diskutieren müssen. Wenn man sich die Regelungen in anderen Ländern anschaut, merkt man, dass es sich um einen ganz schönen Wust an Formularen handelt, den man ausfüllen muss, um sich an solchen Aufträgen zu beteiligen. Wir hören von Unternehmern, dass sie dann durchaus dazu neigen, davon Abstand zu nehmen. Das wollen wir nicht, denn wir brauchen Investitionen in diesem Land und haben ein Sondervermögen, das wir auf den Weg bringen wollen. Wir brauchen Unternehmerinnen und Unternehmer, die Interesse daran haben, sich an öffentlichen Aufträgen zu beteiligen. Deshalb müssen wir es bürokratiearm ausgestalten. In Berlin steht gerade die Novellierung des Gesetzes an, weil man festgestellt hat, dass es Dinge gibt, die man noch ein bisschen besser machen muss. Das sollten wir uns auch anschauen, damit wir nicht dieselben Fehler begehen. Wir sollten von den dortigen Erkenntnissen möglichst lernen. Und dann werden wir ein Gesetz auf den Weg bringen, das auf jeden Fall dazu beitragen soll, die Attraktivität von Tarifgebundenheit in diesem Land zu erhöhen, das die Wettbewerbsnachteile behebt und mit dem wir auf gute Arbeitsbedingungen in diesem Land einzahlen. Aber wir werden es auch so ausgestalten müssen, dass es verträglich, umsetzbar, bürokratiearm und möglichst schlank ist, damit öffentliche Aufträge auch noch attraktiv sind, denn das ist auch ein ganz wesentlicher Faktor für die Entwicklung unseres Landes. Da das kein triviales, sondern ein in gewisser Weise komplexes Vorhaben ist – ich hoffe, das wurde deutlich – und wir im Detail noch den richtigen Umgang mit dem bestehenden Vergabegesetz finden müssen, ist es, glaube ich, gut, wenn wir keinen Schnellschuss bis zum Herbst machen, sondern das Vorhaben mit der Genauigkeit angehen, die seine Komplexität erfordert. Daher werbe auch ich zunächst für die Ablehnung, aber machen werden wir es natürlich, und zwar – wie immer – auch gerne unter Bezugnahme auf die Diskussionen hier in diesem Parlament und die vielen Vorschläge, die sicherlich eingehen werden. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die antragseinreichende Fraktion erhält erneut Herr Abgeordneter Kutsche das Wort. (Beifall BSW)
Andreas Kutsche BSW
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie zumindest größtenteils zum Antrag gesprochen haben. Denn mit dem Antrag, den wir heute vorgelegt haben, ging es uns hauptsächlich darum, die Regierungskoalition und die Landesregierung aufzufordern, bis Ende September einen Gesetzentwurf vorzulegen. Darum ging es uns hauptsächlich. Es geht nicht darum, ob Tesla jetzt Löhne nach Tarif zahlt. Ich wünschte mir das. Aber ich glaube, Tesla erhält keinen Auftrag von dieser Landesregierung, außer – ich weiß es nicht – Tesla würde irgendwann einmal Dienstwagen stellen. Aber ich gehe nicht davon aus, dass Tesla davon betroffen ist. Solange wir Fördermittelvergaben nicht an Tarifverträge knüpfen, sehe ich an dieser Stelle auch keine Gefahr. Lieber Herr Rüter, dünn war Ihre Antwort; (Sebastian Rüter [SPD]: Wo nichts ist, kann nichts wachsen!) denn auf Landesebene wurde eben noch nichts getan. Das haben wir gehört. Das Bundestariftreuegesetz gilt für den Bund, aber nicht für das Land. Und andere Länder machen es uns vor, (Zuruf des Abgeordneten Sebastian Rüter [SPD]) und zwar nicht nur Berlin, sondern beispielsweise auch Mecklenburg-Vorpommern. Dass es langwierig ist und dass es vielleicht ein Abwägungsprozess ist, ist klar. Aber wir sind seit 2024 an diesem Thema dran. (Zuruf des Abgeordneten Sebastian Rüter [SPD]) Und deswegen ist dieses Thema auch immer wieder da, Frau Fährmann. Es ist bisher nichts passiert. Vorhin habe ich zwar 2066 gesagt – das war vielleicht ein freudscher Versprecher –, aber nach dem, was ich jetzt gehört habe, muss ich tatsächlich davon ausgehen, dass es bis zum Jahr 2066 dauert, ehe ein Tariftreuegesetz im Land Brandenburg eingeführt wird. (Beifall BSW – Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Zum Schluss noch ein paar Worte, da der 1. Mai, der Tag der Arbeit, in Kürze bevorsteht: Die Bundesregierung legt immer mehr Vorschläge auf den Tisch, mit denen sie die Arbeitnehmerrechte peu à peu aushöhlen möchte. Dazu gehören unter anderem die Infragestellung des Achtstundentags, der Lohnfortzahlung, des Krankengelds und sogar des Kinderkrankengelds. All diese Vorschläge unserer Bundesregierung, Ihrer Parteifreunde, liebe SPD- und CDU-Kollegen, greifen die Errungenschaften und das Fundament der Beschäftigten und Gewerkschaften in unserem Land immer deutlicher an. Sollten all diese Vorhaben Realität werden, erleben wir einen seit Jahren nicht mehr dagewesenen Abbau von Arbeitnehmerrechten, die über Jahrzehnte hart erkämpft wurden. Deshalb kann die Antwort nur sein – laut, deutlich und unmissverständlich –: Der 1. Mai muss ein Signal senden aus Brandenburg heraus …
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter …
Andreas Kutsche BSW
… für gute Arbeit, für faire Löhne, für den Schutz der Rechte der Beschäftigten, für einen Vergabemindestlohn von 15 Euro und für eine Tariftreueregelung im Land Brandenburg. – Vielen Dank. (Beifall BSW)
Daniel Münschke
Und möglicherweise, Herr Abgeordneter Kutsche, für eine Zwischenfrage.
Andreas Kutsche BSW
Zu spät.
Daniel Münschke
Die lässt er nicht mehr zu. Okay. (Andreas Kutsche [BSW]: Können wir bilateral machen!) Dann sind wir jetzt am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihnen liegt der Antrag auf Drucksache 8/2663, 2. Neudruck, „Für einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg“, vor. Wer dem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um sein Handzeichen. (Jean-Pascal Hohm [AfD]: Das war knapp!) 2026 51 Wer spricht sich dagegen aus? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Antrag bei drei Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt. (Dennis Hohloch [AfD]: Zu wenige Neoliberale!) Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf. TOP 5: Ehrenamt im Land Brandenburg Große Anfrage 5 der CDU-Fraktion Drucksache 8/2069 Antwort der Landesregierung Drucksache 8/2436 Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/2700 Als erste Rednerin in der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Frau Abgeordnete Fährmann für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte sehr.
Ellen Fährmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Rund 785 000 Menschen in Brandenburg engagieren sich freiwillig für andere. Das ist nicht nur eine beeindruckende Zahl, sondern bildet auch ein wichtiges Fundament für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Ehrenamt ist für die Gesellschaft unerlässlich, und deshalb müssen wir alles dafür tun, dass die Rahmenbedingungen stimmen und sich noch mehr Menschen für ein Ehrenamt entscheiden und die eigene Freizeit für das Gemeinwohl einsetzen. Die Antwort auf die Große Anfrage ist eine gute und wichtige Grundlage, um sich mit diesem Thema zu beschäftigen, welches ressortübergreifend alle Bereiche des Lebens – vom Sport über Kultur, Soziales, Bildung und Integrationsarbeit bis hin zum Brand-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz – tangiert. Ich danke den Mitarbeitern der Staatskanzlei ausdrücklich, dass sie diese Große Anfrage so akribisch beantwortet haben. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Ohne Ehrenamt gäbe es kein funktionierendes Vereinsleben – nicht mal in der kleinsten Gemeinde –, keine verlässliche Nachbarschaftshilfe und in vielen Bereichen auch keine funktionierende Daseinsvorsorge. Das gilt ganz besonders für einen Bereich, der mir als sozialpolitischer Sprecherin am Herzen liegt, nämlich die Pflege. Denn gerade dort zeigt sich, wie unverzichtbar ehrenamtliches Engagement ist. Pflegende Angehörige, Nachbarschaftshelferinnen und -helfer, ehrenamtlich Engagierte 52 Landtag im Besuchsdienst oder Alltagsbegleiter – sie alle leisten täglich einen Beitrag, der oft unsichtbar bleibt, aber für viele Menschen den Unterschied macht zwischen Teilhabe und Isolation und ihnen ermöglicht, länger in ihrem eigenen häuslichen Umfeld zu bleiben. Und wir wissen, mit dem demografischen Wandel wird dieser Bedarf weiter steigen. Deshalb ist es richtig, dass ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe auch in der Pflege stärker anerkannt und unterstützt werden soll. Als Beispiel nenne ich das Anerkennungsverfahren. Innerhalb von drei Wochen haben 100 Menschen das Anerkennungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, die jetzt den Bedürftigen, die dieses Angebot annehmen wollen, zur Verfügung stehen. Ich denke, das ist ein gutes Signal. (Beifall CDU und SPD) Trotzdem reicht das noch nicht aus. Die Antwort der Landesregierung zeigt, es gibt viele Maßnahmen, viele Programme, viele gute Ansätze, aber sie weist eben auch auf Herausforderungen hin, gerade die strukturellen Probleme: zu viel Bürokratie, zu wenig Unterstützung im Alltag, Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung und steigende Belastungen für die engagierten Ehrenamtlichen. Genau darum müssen wir uns jetzt kümmern. Und genau hier setzt unser gemeinsamer Entschließungsantrag an. Wir sagen: Ehrenamt braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Das bedeutet konkret: weniger Bürokratie und einfache Förderverfahren, bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt, Pflege, Familie und Beruf, mehr wohnortnahe Qualifizierungsangebote, gerade auch im ländlichen Raum, und eine stärkere Verankerung von Engagement in Schule und Ausbildung. Die Bereitschaft, sich im Ehrenamt zu engagieren, entsteht nicht von allein. Es braucht Strukturen, die es ermöglichen, begleiten und wertschätzen. Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Nachwuchsgewinnung. Viele ehrenamtliche Senioren leisten eine hervorragende Arbeit. Aber auch junge Menschen wollen sich engagieren, allerdings anders als früher – flexibler, projektbezogener, digitaler. Darauf müssen wir reagieren, wenn wir das Ehrenamt zukunftsfest machen wollen. Wir müssen diese neuen Formen ernst nehmen, fördern und weiterdenken. Aber im Bereich der Gewinnung neuer Ehrenamtlicher haben wir auch eine große Chance, wenn ich an die Babyboomer denke, die in den nächsten Jahren in Rente gehen und sich vielleicht noch einmal einen Part suchen, bei dem sie für die Gesellschaft etwas leisten und dadurch den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken können. (Beifall CDU und SPD) Ein dritter Punkt, gerade mit Blick auf die Pflege und die sozialen Bereiche: Ehrenamt darf Hauptamt nicht ersetzen und auch nicht davon missbraucht werden. Es gilt, Entlastung zu schaffen und das Ehrenamt als sinnvolle Ergänzung zu sehen – immer mit dem Ziel, die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen im Auge zu behalten, ihnen ein Gefühl der Zufriedenheit und des Wahrgenommenwerdens zu vermitteln. Deshalb brauchen wir eine bessere Unterstützung für pflegende Angehörige, eine stärkere Vernetzung zwischen professionellen Diensten und dem Ehrenamt und vor allem eine Entlastung jener, die sich engagieren. Denn viele Ehrenamtliche stoßen an ihre Grenzen. Sie brauchen Anleitung, Begleitung, eine Reflexion ihrer Arbeit und Angebote zur Selbstpflege. Meine Damen und Herren, wir erkennen die Leistungen der Ehrenamtlichen an, aber wir wollen auch, dass das Ehrenamt dynamisch angepasst wird und sich weiterentwickelt. In anderen Bereichen des Ehrenamts konnten wir in Brandenburg bereits tolle Ergebnisse erzielen, zum Beispiel bei den freiwilligen Feuerwehren mit dem Schulfach Feuerwehrunterricht. Damit war in vielen Wehren in Dörfern und Städten eine Nachwuchsgewinnung möglich. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Und vergessen wir nicht die Hilfsorganisationen in Brandenburg. Die Johanniter gestern waren ein gutes Beispiel. Sie sind im Sozialen wie auch im Rettungsdienst und Katastrophenschutz tätig. Wir wollen eine strategische Weiterentwicklung der Ehrenamtspolitik und eine Politik, die Engagement nicht nur lobt, sondern ganz konkret unterstützt. Denn eines ist klar: Ehrenamt ist kein Selbstläufer. Es braucht Aufmerksamkeit, es braucht Respekt vor der Leistung der Menschen und wertschätzende, gute Rahmenbedingungen. Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Ehrenamtliche halten unser Land zusammen. Sie leisten Präventionsarbeit bei Kindern, Jugendlichen, Senioren und in Familien, gerade auch in Krisenzeiten und gerade auch im ländlichen Raum; sie engagieren sich in der Pflege und in vielen unterschiedlichen Vereinen. Sie übernehmen Verantwortung, oft still, oft selbstverständlich, aber immer unverzichtbar. Unsere Aufgabe als Politik ist es, dafür zu sorgen, dass dieses Engagement auch in Zukunft möglich bleibt und noch besser wird. Anerkennung und Wertschätzung sind das eine, die Rahmenbedingungen und die Entlastung aber eine große Stütze auf diesem Weg. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen Ehrenamtlichen heute im Rahmen dieses Plenums – ich denke, im Namen aller Anwesenden zu sprechen – ein großes Dankeschön für ihre Arbeit in allen Bereichen des Ehrenamtes zu sagen. Ohne Ihre wertvolle Arbeit hätten wir an ganz vielen Stellen mit Sicherheit viele Probleme. (Beifall CDU und SPD, vereinzelt AfD und BSW sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Wir als CDU-Fraktion – und ich denke, auch unser Innenminister – stehen an der Seite des Ehrenamtes. Wir sind für die Ehrenamtlichen da. Lassen Sie uns die aufgezeigten Herausforderungen gemeinsam bewältigen, und stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion erhält in der Aussprache der Abgeordnete Hohm das Wort. (Beifall AfD) Jean-Pascal Hohm (AfD):* Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Auch von meiner Seite zunächst ein großes Dankeschön an alle ehrenamtlich Tätigen im Land Brandenburg, ob bei den Vereinen, den freiwilligen Feuerwehren oder im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Das Ehrenamt ist ein zentraler Pfeiler unserer Gesellschaft. In meinen Augen ist es daher Aufgabe des Staates, es zu unterstützen – nicht nur, weil es sich gehört, die Menschen, die sich in den Dienst der Gesellschaft stellen, zu unterstützen, sondern weil insbesondere die freiwilligen Feuerwehren und der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz auch den Staatshaushalt entlasten. Man mag sich gar nicht vorstellen, welche Herausforderungen der Finanzminister zu bewältigen hätte, wenn alle Aufgaben, die von Ehrenamtlern in diesen Bereichen wahrgenommen werden, von hauptamtlich Beschäftigten übernommen werden müssten. Darum ist es gut, dass wir uns heute aufgrund der Großen Anfrage der CDU mit diesem wichtigen Thema beschäftigen. Eine solche Anfrage gibt immer die Möglichkeit, dies auf einer gewissen Faktengrundlage zu tun. Doch „Faktengrundlage“ ist das Stichwort, denn Zahlen, Daten und Fakten liegen der Landesregierung in vielen Bereichen leider nicht vor. Sie wären aber in meinen Augen wichtig, um eine gute Evaluation vornehmen zu können, was das Ehrenamt und vor allem die Förderung des Ehrenamts angeht. Die Zahlen, die vorliegen, sind allerdings besorgniserregend. Die Zahl der Aktiven im Ehrenamt ist seit 2014 von 38,7 % der Bevölkerung auf 34,9 % massiv gesunken. In fast 75 % der Organisationen gibt es keine Engagierten unter 18 Jahren, in knapp der Hälfte keine Engagierten zwischen 18 und 30 Jahren. Die Zukunftsfähigkeit ehrenamtlicher Strukturen in Brandenburg ist damit akut bedroht. Das dürfen wir nicht einfach hinnehmen. Wir als AfD-Fraktion nehmen das jedenfalls nicht hin. (Beifall AfD) Wer das einfach hinzunehmen scheint, ist die CDU-Fraktion, wenn sie in ihrem Entschließungsantrag gemeinsam mit dem Koalitionspartner schreibt – ich zitiere –: „Der Landtag begrüßt die ressortübergreifende Ehrenamtspolitik der Landesregierung […].“ Liebe Frau Fährmann, die Ehrenamtspolitik der Landesregierung ist schuld an der Entwicklung, dass es immer weniger Ehrenamtler im Land gibt. (Beifall AfD) Führen wir uns das vor Augen: Die Antwort auf die CDU-Anfrage aus Oppositionszeiten sagt: Mit dem Ehrenamt geht es bergab. – Die CDU in der Regierung sagt: Weiter so! – Das ist sinnbildlich für die CDU in Brandenburg in allen Bereichen. (Beifall AfD) Man hat das Rückgrat mit Regierungsantritt an der Garderobe abgegeben, wenn je eines vorhanden war. Aber, liebe CDU, wenn man in die falsche Richtung fährt, dann hilft es nicht, weiter aufs Gaspedal zu drücken. Stattdessen sollte man bremsen, wenden und mit Vollgas in die richtige Richtung fahren. (Steeven Bretz [CDU]: Dann fangen Sie mal an!) Unsere Vorschläge sind klar: Keine weiteren Netzwerke oder Koordinierungsstellen, sondern direkte Unterstützung und Entlastung derer, die im Ehrenamt aktiv sind, Tag für Tag, Woche für 2026 53 Woche, Jahr für Jahr – Bürokratieabbau und Entlastung statt immer komplexerer Förderkulissen. Und es ist wichtig, klare Prioritäten zu setzen. Wir wollen Unterstützung für Übungsleiter, für Feuerwehrleute, für aktive Sportler und die Ehrenamtler im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz – nicht, weil sie das für Ruhm und Anerkennung oder für Geld tun, sondern weil sie es mit Leidenschaft und für das tun, was ihnen am Herzen liegt. Das brauchen wir statt irgendwelcher wirkungslosen Versorgungsposten für Genossen. (Beifall AfD) Wir als AfD-Fraktion – das dürfte Sie nicht verwundern – wollen auch kein Geld für irgendwelche Integrations- und Multikulti-Projekte unter dem Deckmantel der Ehrenamtsförderung. 80 000 Euro für Willkommensinitiativen, 140 000 Euro für migrantische Organisationen, 219 000 Euro für Dolmetscher, 21 000 Euro für die Vermittlung von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung in ein Ehrenamt – 460 000 Euro in einem Jahr; dieses Geld hätte man auch Nachwuchstrainern oder Männern und Frauen bei den Feuerwehren geben können. (Beifall AfD) Aber nein. Sie geben dieses Geld lieber mit vollen Händen in die Asylindustrie. Das ist die Prioritätensetzung à la SPD, die Prioritätensetzung à la Dietmar Woidke und offensichtlich auch die Prioritätensetzung à la CDU, wenn sie diesen Weg weitergehen will. Wir als AfD werden in Regierungsverantwortung sämtliche Gelder für solche Projekte streichen und stattdessen jene Leute direkt unterstützen, die sich ehrenamtlich in den Dienst unserer Gesellschaft stellen. (Beifall AfD) Das haben sie verdient. Wir müssen das Ehrenamt stärken. Wir wollen, dass Brandenburg tatsächlich Ehrenamtsland bleibt. – Danke schön. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Danke sehr. – In der Aussprache erhält für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Scheetz das Wort. (Beifall SPD)
Ludwig Scheetz SPD
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte auch ich mich ganz herzlich bedanken. Den Wert des Ehrenamts in Brandenburg kann man gar nicht genug hervorheben. Deswegen ist es sehr wichtig und gut, dass wir heute über dieses Thema sprechen. Vielen Dank an die CDU-Fraktion, die diese Große Anfrage sicherlich unter anderen Voraussetzungen gestellt hat. Dennoch bietet sie uns heute Gelegenheit, über das Ehrenamt zu sprechen. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) 54 Landtag Ich schließe mich dem Dank an die ca. 800 000 ehrenamtlich Engagierten im Land Brandenburg ausdrücklich an. Diese Zahl ist sehr erfreulich. Das Land Brandenburg bietet eine Vielfalt des ehrenamtlichen Engagements – und Ehrenamt ist Ehrenamt; es ist völlig unerheblich, wer es ausübt. (Beifall SPD) Es sind eben nicht nur die Feuerwehren und der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Auch die Einsatznachsorgeteams seien in dem Zusammenhang erwähnt. Es sind die vielen Vereine, sei es im Sport, in der Kultur, in der Heimatpflege, in der Brauchtumspflege, in den Schulen, in den Kitas mit den Fördervereinen oder seien es die Feuerwehrfördervereine. Das ehrenamtliche Engagement ist sehr breit. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um stellvertretend zwei konkrete Beispiele aus meinem Wahlkreis zu nennen, die dieses ehrenamtliche Engagement besonders unter Beweis stellen. Da ist zum einen Karina Frind aus Görsdorf, einem Ortsteil von Storkow. Sie ist Vorsitzende des Dorfclubs in Görsdorf, der ein unglaubliches Engagement an den Tag legt, indem er zahlreiche Veranstaltungen im Dorf organisiert, damit das Zusammenleben im Dorf organisiert und wirklich eine Menge auf die Beine stellt. Das zweite Beispiel, das ich hervorheben möchte, ist Jürgen Müller aus Senzig, der – gemeinsam mit vielen anderen; einige sitzen heute mit im Raum – das Netzwerk Senzig aufgebaut hat, das in dem Königs Wusterhausener Ortsteil unglaublich viel auf die Beine stellt, seien es kulturelle Veranstaltungen, seien es Aktionen, sei es das Ausweisen von Blühwiesen, sei es der Einsatz für eine Radwegverbindung. Vor diesen beiden bzw. vor deren leidenschaftlichem Engagement, das sinnbildlich für das vieler in Brandenburg ist, ziehe ich den Hut. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Die Gründe für ein ehrenamtliches Engagement sind vielfältig. Manchmal geht es um die persönliche Erfüllung, manchmal möchte man der Gesellschaft etwas zurückgeben. Aber das Ehrenamt in Brandenburg steht auch vor Herausforderungen; das ist schon angesprochen worden. Dabei geht es in erster Linie um die Frage der Nachwuchsgewinnung. Hier ist auch herausgearbeitet worden, dass sich ca. 50 % der 14- bis 19-Jährigen im Ehrenamt engagieren. Dass sich eine so hohe Quote von jungen Menschen engagiert, ist zunächst einmal ein gutes Zeichen. Aber sie engagieren sich weniger in den klassischen Strukturen und mehr bei einzelnen Themen. Insoweit müssen sich die Strukturen, die Vereine und Verbände, öffnen und sehen, wie man sich dem stellt und wie man für junge Menschen attraktiv wird. Die zweite Herausforderung besteht in der Digitalisierung und der Entbürokratisierung. Selbstverständlich ist es nicht besonders attraktiv, wenn man sehr viel Zeit seines ehrenamtlichen Engagements dafür aufbringen muss, Steuererklärungen oder Meldungen an das Vereinsregister zu machen, die Meldungen dabei zuvor noch notariell beglaubigen zu lassen, sich mit Datenschutzpflichten auseinanderzusetzen. Hinzu kommt die gesamte Fördermittelbürokratie. Bei der einen oder anderen Behörde hat man manchmal durchaus den Eindruck, dass sie den Vereinen unterstellt, man wolle sich an der einen oder anderen Stelle persönlich bereichern und gar nichts für das Gemeinwohl tun. Dies führt dann häufig zu Verdruss. Dieses Problem müssen wir angehen. Manchmal geht es auch um so etwas Simples wie eine Kontoeröffnung. Wer schon einmal versucht hat, bei der Sparkasse ein Konto für einen Verein zu eröffnen, weiß: Jeder Behördengang ist dagegen Wellnessurlaub. Auch insoweit liegen also Herausforderungen vor uns. Wir haben hier einen entsprechenden Entschließungsantrag vorgelegt. Frau Fährmann ist schon auf ihn eingegangen. Das Thema der Entbürokratisierung ist dabei neben der Nachwuchsförderung ein wesentlicher Schwerpunkt. Wir wollen aber, dass das Engagement auch stärker in der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung sichtbar gemacht wird, dass wir uns bei Nachweis- und Vergabepflichten für eine Vereinfachung im Zuwendungsrecht einsetzen, dass wir Qualifizierungsangebote für Vereine ausbauen, insbesondere zum Datenschutz und Vereinsrecht, Engagement stärker in Schule, Ausbildung und Studium verankern und auch die Ehrenamtskarte, die, wie ich finde, ein wichtiges Angebot ist, strategisch weiterentwickeln. Ich will natürlich nicht unerwähnt lassen, dass die Landesregierung schon viel für das Ehrenamt tut. Da mir die Zeit wegrennt, verzichte ich hier auf die Aufzählung. Wir als SPD stehen für Zusammenhalt, für eine starke Gemeinschaft im Land Brandenburg. Das Ehrenamt ist ein wesentlicher Pfeiler dessen. Deswegen werbe ich um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)
Daniel Münschke
Danke für den Endspurt. – In der Aussprache erhält für die BSW-Fraktion Herr Abgeordneter Kutsche das Wort. (Beifall BSW – Steeven Bretz [CDU]: Das sind ja heute die Kutsche-Festspiele! – Lars Hünich [AfD]: Besser als die Bretz-Festspiele!)
Andreas Kutsche BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Willst du froh und glücklich leben, lass kein Ehrenamt dir geben!“ Das soll Wilhelm Busch gesagt haben. Natürlich ist das ein Stück weit ironisch gemeint; aber ein Körnchen Wahrheit steckt drin – heute mehr denn je. Denn Ehrenamt kostet Zeit, Kraft und oft auch Nerven. Umso bemerkenswerter ist, was in Brandenburg geleistet wird. Über 785 000 Menschen engagieren sich freiwillig – etwa jeder Dritte im Land. Sie halten Vereine am Laufen, sichern den Brandschutz, unterstützen Pflegebedürftige und organisieren Nachbarschaftshilfe. Ohne sie würde unser Gemeinwesen an vielen Stellen nicht funktionieren. Ehrenamt ist ein tragendes Fundament unserer Gesellschaft. Es schafft Gemeinschaft, stärkt den Zusammenhalt und trägt zur Stabilisierung unseres Zusammenlebens bei. Gerade deshalb müssen wir ehrlich sein: Ehrenamt kann viel leisten. Aber es kann keinen Rückzug des Staates ersetzen. Doch genau diese Entwicklung sehen wir. Während wir heute die Bedeutung des Ehrenamtes betonen, werden auf der Bundesebene durch Ihre Parteikollegen von der CDU und der SPD wichtige sozialstaatliche Leistungen massiv infrage gestellt. Klar ist: Das wird spürbare und harte Folgen für viele Menschen auch in Brandenburg haben – sei es in der Kinder- und Jugendhilfe, bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung, im Gesundheits- und Pflegebereich oder bei der sozialen Sicherung. Wenn Strukturen wegfallen, stehen am Ende Ehrenamtliche da und sollen diese Lücken füllen. In einem Sozialstaat mit sozialer Marktwirtschaft darf das nicht die Regel werden. (Beifall BSW) Sehr geehrte Damen und Herren von CDU und SPD, in Ihrem Entschließungsantrag ist von strategischer Weiterentwicklung, klarer Einbindung der Hilfsorganisationen und Bevölkerungsschutzstrategien die Rede. Ein funktionierender Katastrophenschutz ist auch uns wichtig, keine Frage. Aber wir brauchen keine Begrifflichkeiten, die eine wachsende Bedrohungslage suggerieren, so, als müssten wir die Bevölkerung auf einen neuen Krieg vorbereiten. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Grundsätzlich sollten Sicherheit und Daseinsvorsorge staatliche Kernaufgaben bleiben. Sie dürfen nicht von einer dauerhaften Mobilisierung des Ehrenamtes abhängen. Was als Stärkung gedacht ist, wird sonst schnell zu Überforderung. Mehr noch, es verschiebt Verantwortung weg vom Staat, hin zu den Bürgerinnen und Bürgern – unbezahlt, zusätzlich und oft unter schwierigen Bedingungen. So funktioniert auf Dauer weder ein Sozialstaat noch eine stabile Demokratie. (Beifall des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Denn wenn sich der Staat zurückzieht, geraten auch Vertrauen und Zusammenhalt ins Wanken. Deshalb gilt: Wer das Ehrenamt stärken will, muss den Sozialstaat stärken und darf ihn nicht schwächen. Was wir brauchen, sind verlässliche Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie, eine funktionierende Infrastruktur und dort, wo dauerhaft Verantwortung getragen wird, auch gut bezahlte Stellen. Der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen benennt vieles richtig, blendet aber die Ursachen der wachsenden Belastungen aus und setzt aus unserer Sicht die falschen Schwerpunkte. Deshalb stimmen wir nicht zu, sondern wir werden uns enthalten. Ich danke an dieser Stelle allerdings allen Ehrenamtlichen in Brandenburg. Ihr Engagement ist unverzichtbar. Aber sie haben mehr verdient als Worte. Sie haben einen Staat verdient, der seine Verantwortung wahrnimmt. – Vielen Dank. (Beifall BSW)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Für die Landesregierung erhält die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Schneider, das Wort. (Beifall SPD) 2026 55
Kathrin Schneider
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Antwort auf die Große Anfrage Nr. 5, Ehrenamt im Land Brandenburg, zeigt – wie schon der im Jahr 2024 von der Landesregierung vorgelegte Engagement-Bericht –, dass das Ehrenamt eine herausragende Bedeutung für Brandenburg hat. Engagement ist in unserem Land sehr vielfältig. Frau Fährmann und Herr Scheetz haben in ihren Reden schon sehr plastisch vorgetragen, was Ehrenamt in Brandenburg bedeutet. Ich möchte dem noch einige Beispiele hinzufügen: Der Trainer Stephan Ranz vom Verein Potsdamer Kickers 94 trainiert drei Jugendmannschaften und ist für die jungen Menschen gleichzeitig Vorbild und Vertrauensperson. Die „Engel in Grün“ bilden den ehrenamtlichen Besuchsdienst an den Standorten der Oberhavel-Kliniken. Es sind Männer und Frauen, die auf den Stationen helfen und kranken Menschen Zeit, ein Lächeln und ein offenes Ohr schenken. Die „Lese-Omis“ an der Grundschule in Werbig (Vereinzelt Beifall SPD und CDU sowie des Abgeordneten Jean-Pascal Hohm [AfD]) unterstützen mit Herz, Geduld und Wertschätzung Kinder beim Lesenlernen und geben ganz nebenbei Zuwendung und Selbstvertrauen. Das waren nur drei Beispiele aus den letzten Auszeichnungen im Format „Ehrenamt des Monats“. Vom Sport über die Kultur, den Katastrophenschutz, die Nachbarschaftshilfe und die Integration – Herr Hohm, auch das ist für die Landesregierung ein wichtiger Bereich – bis hin zu vielen anderen Lebensbereichen gilt: Die Brandenburgerinnen und Brandenburger sind füreinander da. Das ist gut. Sie setzen sich füreinander ein. Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler sind mit einer Bandbreite im Einsatz, die kein Staat allein abdecken könnte. Als Land, als Landesregierung, aber auch als Gesellschaft insgesamt sind wir darauf angewiesen, dass Menschen aktiv sind und Verantwortung im täglichen Miteinander übernehmen. Deswegen ist es unser Anspruch, dieses unverzichtbare Engagement nach Kräften zu fördern, zu unterstützen und angemessen zu würdigen. Die Koordinierungsstelle in der Staatskanzlei ist die Schaltzentrale – ja. Aber es ist sehr klar, dass die Stärkung des Ehrenamtes Aufgabe aller Ressorts ist. Das ist ganz wichtig, und so wird es auch gelebt. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Die Zahlen des Freiwilligensurveys 2024 zeigen – die Zahl ist schon genannt worden –: Das Ehrenamt in Brandenburg ist stabil. Knapp 800 000 Menschen – mehr als jeder Dritte! – engagieren sich. Das ist eine sehr gute Nachricht in Zeiten, die uns vor viele gesellschaftliche Herausforderungen stellen. Die neue Landesregierung steht ebenfalls zu hundert Prozent hinter dem Ziel, ehrenamtliches Engagement und die Bereitschaft dazu in Brandenburg zu erhalten, zu stärken und zu schützen. 56 Landtag Für uns ist aber auch klar: Ehrenamt ist freiwillig, uneigennützig und selbstbestimmt. Wir beraten, unterstützen, vernetzen und fördern; aber wir steuern das Ehrenamt nicht. Vereine und Engagierte sind kein verlängerter Arm des Staates. Wir sind Partnerin des Ehrenamtes. So verstehen wir uns, niemals als Vormund oder Aufsicht. Es ist gut, dass sich das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement wieder als starke Stimme der Engagierten in Brandenburg etabliert hat. Ich will aber auch offen ansprechen, dass wir in der aktuellen Haushaltslage natürlich vor Herausforderungen stehen. Nach zahlreichen Krisen müssen wir den Haushalt konsolidieren. Das heißt, wir werden nicht jeden Wunsch unserer Vereine und unserer engagierten Menschen erfüllen können. Aber wir werden das Landesnetzwerk Ehrenamt und die Freiwilligenagenturen weiterhin unterstützen. Ich bin mir sicher, dass es noch weitere Wege gibt, auch in Zukunft ehrenamtliches Engagement zu fördern, ohne den Haushalt zu überfordern. Dies gilt für die Sichtbarmachung des Ehrenamtes, die Qualifizierung und Beratung und auch die Förderung mit Lottomitteln. Ein wichtiger Punkt, der ebenfalls schon angesprochen worden ist: Auch für das Ehrenamt ist der Abbau von Bürokratie von großer Bedeutung. Dabei liegen viele Gestaltungsmöglichkeiten in der Regelungskompetenz des Bundes; das betrifft etwa das Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht sowie das Steuerrecht. Wir setzen uns trotzdem im Rahmen unserer Möglichkeiten für Verbesserungen auch in diesem Bereich ein. Im vergangenen Jahr ist uns insoweit schon einiges gelungen. So wurden im Steuerrecht die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale angehoben. Die Freistellung von Haftungsrisiken wurde verbessert. Die Freigrenze für Einnahmen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wurde ebenfalls angehoben. Wir werden an diesen Themen weiterarbeiten, aber auch schauen, welche Landesregelungen vereinfacht werden können. So ist schon angesprochen worden, dass das Förderprozedere zu kompliziert ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement sind Grundpfeiler unserer Demokratie und sorgen für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie machen unser Land lebens- und liebenswert. Die Landesregierung wird auch in Zukunft alle Anstrengungen unternehmen, um das Ehrenamt in Brandenburg zu stärken und zukunftsfest aufzustellen. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Ich bitte die Landtagsverwaltung, die Redezeitüberschreitung auszuwerten und mir die zusätzlichen Redezeiten zukommen zu lassen. – Das wurde schon erledigt, perfekt. Es sieht wie folgt aus: Es gibt bei den Redezeiten kleine Aufschläge. Eigentlich ist jetzt die antragseinreichende Fraktion an der Reihe, ich möchte aber vorher bei den anderen Fraktionen abfragen, ob sie ihre zusätzliche Redezeit nutzen möchten. Ich beginne mit der AfD-Fraktion: Sie hätten noch 1:08 Minuten zur Verfügung. Möchten Sie diese in Anspruch nehmen? – Das sehe ich nicht. Die SPD hätte noch 28 Sekunden. – Nein. Die BSW-Fraktion hätte 1:40 Minuten. – Auch nicht. Dann haben Sie, Frau Fährmann, jetzt in dieser Aussprache das letzte Wort. Ihnen stehen 2:17 Minuten zur Verfügung. Bitte schön.
Ellen Fährmann CDU
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Hohm, ich finde es schon schlimm, muss ich sagen: Auf der einen Seite fordert Ihre Partei immer, dass Menschen, die geflüchtet sind, hier integriert werden sollen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD – Zuruf des Abgeordneten Jean-Pascal Hohm [AfD] – Zuruf von der AfD: Was fordern Sie da?) Wenn sie im Ehrenamt – und es sind viele Menschen, die sich im Ehrenamt engagieren – von Ihnen nicht auf diese Weise gesehen werden, ist das nicht in Ordnung. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Es gibt sehr viele Geflüchtete, die sich in den unterschiedlichsten Vereinen, aber auch im Bereich der Pflege und im sozialen Bereich engagieren (Steeven Bretz [CDU] an die AfD-Fraktion gerichtet: Sie sollten sich was schämen! – Gegenruf von der AfD) und dadurch auch ihren Dank dafür ausdrücken, dass wir sie in unserem Land aufgenommen haben. Ich denke, auch diesen Menschen gilt unser Respekt. (Dennis Hohloch [AfD]: Denen, die wir abschieben, nicht!) Herr Kutsche, ich muss sagen: Auf der einen Seite sagen Sie, das Klatschen lohne nicht und reiche nicht aus, aber auf der anderen Seite stimmen Sie nicht zu, wenn wir hier einen Entschließungsantrag einbringen, mit dem wir das Ehrenamt noch einmal unter die Lupe nehmen und Veränderungen schaffen wollen. Das kann ich nicht verstehen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski – Zuruf des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW])
Daniel Münschke
Danke sehr. – Bevor ich die Aussprache schließe, wird der Abgeordnete Hohm noch eine Kurzintervention zum Besten geben. Bitte schön, Herr Hohm. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Wie AfD und BSW mit dem Ehrenamt umgehen! – Oh! bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) – Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Unruhe) – Meine sehr geehrten Damen und Herren aller Fraktionen! Ich darf um Aufmerksamkeit bitten. Der Einzige, der gleich das Wort hat, ist der Abgeordnete Hohm. – Werter Kollege Bretz, bitte nutzen auch Sie die Möglichkeit, Herrn Hohm zuzuhören, und ergreifen Sie nicht immer das Wort, wenn Sie nicht an der Reihe sind. Danke sehr. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Herr Hohm, bitte schön. Jean-Pascal Hohm (AfD):* Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Fährmann, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich möchte Ihnen das kurz darlegen. Sie haben gesagt, wir würden immer fordern, dass die Menschen integriert werden. Das ist pauschal nicht so. Erstens: Die Menschen, die unter Vortäuschung falscher Tatsachen hergekommen sind, die kriminell werden, müssen dieses Land verlassen, müssen abgeschoben werden. (Beifall AfD) Diese sollen sich nicht integrieren. Die Menschen, die herkommen, weil sie sich tatsächlich in diese Gesellschaft einbringen wollen, weil sie Teil unserer Gesellschaft, Teil unseres Landes werden wollen, haben sich zu integrieren – auf eigene Kosten, durch eigenes Engagement. Integration ist eine Bringschuld. (Beifall AfD) Es ist nicht die Aufgabe einer aufnehmenden Gesellschaft, diese Integration zu unterstützen. Es ist auch nicht die Aufgabe des Staates, dafür Hunderttausende und Millionen Euro aufzuwenden. (Zuruf von der AfD) Dieses Steuergeld muss für die deutschen Bürger eingesetzt werden und nicht für irgendwelche Integrationsmaßnahmen. – Danke schön. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Ich blicke zur Abgeordneten Fährmann. – Sie möchte auf die Kurzintervention erwidern. (Beifall SPD) Sie haben zwei Minuten Zeit. Bitte schön.
Ellen Fährmann CDU
Genau da liegt das Problem, Herr Hohm: Sie spielen hier ständig diesen Pingpong-Ball hin und her. Sie legen sich das Ganze genau so zurecht, wie Sie es für Ihre Strategien brauchen. (Beifall CDU und SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Für wen denn sonst?!) Nein, wir brauchen die Menschen in Brandenburg und Deutschland, die sich hier integrieren wollen. Diese können das nicht auf 2026 57 eigene Kosten tun; wir unterstützen sie – gerade im Bereich der Pflege. Ich bin froh, dass ich Menschen in meinen Einrichtungen habe, (Zuruf von der AfD: Jetzt wissen wir, warum!) die integriert werden und worden sind. (Beifall CDU und SPD – Lars Hünich [AfD]: Sie haben also Eigeninteresse daran! – Zuruf von der AfD: Sie verdienen daran!) – Nein! – Ansonsten können wir die Pflege in vielen Bereichen nämlich nicht sicherstellen – dafür sorgen Sie ja auch nicht. Sie haben immer nur das Ziel, die Gesellschaft auseinanderzudividieren und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stören. (Beifall CDU und SPD – Zurufe von der AfD)
Daniel Münschke
Meine Damen und Herren, ich beende die Aussprache. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Vielen Dank für Ihre Offenheit, Frau Fährmann! – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Damit ist die Antwort der Landesregierung, Drucksache 8/2436, auf die Große Anfrage 5 der CDU-Fraktion zur Kenntnis genommen. Wir treten in die Abstimmung über den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion ein, Drucksache 8/2700, „Verantwortung übernehmen – Ehrenamt in Brandenburg stärken, verlässliche Rahmenbedingungen sichern, Nachwuchs gewinnen und Engagement zukunftsfest machen“. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. (Zuruf von der AfD: Auf keinen Fall!) Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen einstimmig angenommen. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und übergebe Herrn Vizepräsidenten Genilke das Wort.
Rainer Genilke
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf . TOP 6: Anerkennung der parlamentarischen Gruppe „Wir für Brandenburg“ Antrag der Abgeordneten Melanie Matzies (fraktionslos), Reinhard Simon (fraktionslos) und André von Ossowski (fraktionslos) Drucksache 8/2520 58 Landtag Wir beginnen die Aussprache mit dem Beitrag des schon am Rednerpult stehenden Abgeordneten von Ossowski.
André von Ossowski fraktionslos
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuschauer sind keine mehr da, nur noch der Ordnungsdienst. (Heiterkeit AfD und CDU) Schade, bei der Abstimmung zu einer Sache, bei der wir eigentlich alle einer Meinung sind, schaffen wir es nicht, zusammenzukommen und den Brandenburger Bürgern zu zeigen, dass ein Parlament in bestimmten Situationen einer Meinung sein kann – aber gut. Zur Gruppenbildung: Eigentlich ist das die gleiche Debatte wie die, die wir zum Ersten Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes geführt haben, jedenfalls inhaltlich – seitens der beiden Oppositionsfraktionen, die hier sitzen. Wir haben am 14. Januar eine Gruppe gebildet, und zwar ordnungsgemäß mit einer Gruppengeschäftsordnung und einer Vertretungsregelung – im Geiste dessen, dass sich drei Abgeordnete, Matzies, von Ossowski und Simon, getroffen haben (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) und meinten, dass sie ihre politischen Anschauungen, die sie in diesem Parlament vertreten haben, aber nicht mehr in einer Fraktion vertreten dürfen und können, auch weiterhin in dieses Parlament tragen und dazu beitragen können, dass es für Brandenburg vorangeht. Ob in Opposition oder Regierung ist ganz egal: Der Auftrag, für Brandenburg und für die Bürgerinnen und Bürger da zu sein, besteht für Opposition und Regierung gleichermaßen. Wir haben also die formellen Voraussetzungen erfüllt. Nun wird immer wieder gerügt, dass wir uns durch eine Fraktionsspaltung, eine Fraktionsmehrung Vorteile verschaffen wollten. Ich verstehe meine alte Fraktion BSW: Bei ihr wirkt eine gewisse Eifersucht mit, vielleicht auch Schamgefühl im Hinblick darauf, wie es in diesen Prozessen gelaufen ist. (Kopfschütteln des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Ich verstehe die AfD-Fraktion nicht: (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Sie hatten dieses Gesetz eigentlich abgelehnt – das wurde immer wieder gesagt –, und nun wollten Sie die Regelung, die Lex AfD genannt wurde, plötzlich beibehalten. Sie gefiel Ihnen nun, weil sie in diesem Falle anderen schaden könnte. (Zuruf von der AfD) Doch wir haben das Fraktionsgesetz geändert. Nunmehr ist die Zeit reif, darüber nachzudenken, ob man eine Gruppe bilden darf oder nicht. Drei Abgeordnete sind nach unserer rechtlichen Regelung mindestens erforderlich – drei Abgeordnete haben sich gefunden. Wir sind aber selbstverständlich von Ihnen abhängig. Wir bekommen den Gruppenstatus nicht einfach so; dafür brauchen wir in diesem Parlament eine Mehrheit. Nun stellt sich die Frage: Warum sollte in diesem Parlament eine Mehrheit der Bildung einer Gruppe zustimmen? Warum sollte man das tun, sich selbst zu beschneiden, wenn man nicht an einer Regierung beteiligt ist, sondern als Opposition vielleicht bestimmte Dinge kritisiert und infrage stellt? Ich kann es Ihnen sagen: weil hier Demokraten sitzen – Menschen, die die Brandenburger Verfassung in Ehren halten, sie gelesen und verstanden haben und sich sagen, dass die Opposition ein Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist. Auch Sie, die AfD, gehören dazu. Die Opposition ist zu schützen, und sie ist natürlich auch zu finanzieren. Das ist ein Grundpfeiler unserer gesellschaftlichen Ordnung. Ob man einander mag oder nicht, spielt keine Rolle. Man hat auch die Menschen mitzunehmen, die man möglicherweise nicht mag oder die Anschauungen vertreten, die nicht der Mehrheitsmeinung entsprechen. Warum ist eine Gruppe hier von Bedeutung? Wir könnten dann natürlich parlamentarisch viel besser arbeiten. Das ist auch im Interesse der Fraktionen. Wir können zwar auch jetzt schon Anträge stellen, und wir haben Redezeiten, aber wir könnten natürlich noch viel besser einerseits auf die Regierung und andererseits auch auf die Opposition einwirken, deren Anträge manchmal möglicherweise sehr sonderbar erscheinen und die man dann in einem anderen Licht darstellen könnte. Die Opposition kostet Geld; das ist völlig klar. Führen Sie aber bitte nicht den Faktor ins Feld, dass die Gruppe auch ein wenig Geld kostet. Demokratie muss man sich leisten können. Wenn wir anfangen, die Demokratie in Geld zu messen, können wir sie auch abschaffen. Dann können wir das Geld auch woandershin stecken. Die Opposition kostet Geld, und sie ist zu finanzieren. Warum sollten Sie zustimmen? Alle drei sind wir parteilos; Sie haben die Geschichte verfolgt. Alle Abgeordneten dieses Hauses hatten mehr oder weniger Spaß am Verlauf dieser Entwicklung. Sie haben das verfolgt. (Heiterkeit des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Wir sind parteilos und nicht an ein Parteiprogramm gebunden. Sie alle, die Sie hier sitzen, sind Mitglieder einer Partei – mit einem Parteiprogramm. Parteiprogramme sind zwar nicht rechtlich, aber moralisch verbindlich. Daran sind die Abgeordneten bei ihren Ausführungen mehr oder weniger gebunden. Sie halten sich an Ihre Programme, auch wenn es Ihnen manchmal schwerfällt oder wenn Sie diese Grenzen gern überschreiten würden. Wir können das aber, denn wir hören nicht auf, zu denken, wo Ihr Programm anfängt oder endet. Wir denken über diese Grenzen hinaus. Das kann nicht schädlich, sondern nur von Vorteil sein. Ob unsere Gedanken richtig sind, spielt dabei gar keine Rolle. Sie haben mich erwähnt – nach dem Zerfall der Koalition hätte ich gesagt, es sei meine Absicht, die Koalition zu stützen. So habe ich das aber nicht gesagt. Ich habe gesagt, ich möchte eine Regierung stützen, die für Brandenburg ist. Das ist auch eigentlich die Aufgabe der Opposition. Man kann ein Machtstreben an den Tag legen, aber wir müssen für Brandenburg arbeiten. Gemeint ist, dass wir selbstverständlich stabile Verhältnisse brauchen. Wir sind nicht als Opposition hier, um das Land zu destabilisieren oder diese schwierigen Zeiten für die Menschen noch schwieriger zu machen. Wir müssen für die Brandenburger da sein und für sie arbeiten. Das möchten die Brandenburger auch, und das sehen sie auch. Manchmal fällt es uns sehr schwer, und wir kommen mit unseren Erfolgen nicht immer rüber, weil sie oft argumentativ zunichtegemacht werden und wir uns manchmal auch zu sehr mit uns selbst beschäftigen. Wir glauben, ein wertvoller Bestandteil dieses Parlaments sein zu können – auch als Gruppe. Wir haben nicht die Gelegenheit, wie Sie mit Referenten zu arbeiten, die uns bestimmte Sachverhalte aufarbeiten. Mir muss zwar niemand eine Rede schreiben – das wissen Sie –, (Heiterkeit des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD]) aber wir können uns nicht zu allen Tagesordnungspunkten einbringen. Zu dritt ist es uns bislang nicht vergönnt – mit unseren …
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
André von Ossowski fraktionslos
Ja, selbstverständlich.
Rainer Genilke
Bitte.
Falk Peschel BSW
Danke, Herr Kollege von Ossowski, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Wenn ich Ihren Ausführungen jetzt richtig gefolgt bin, haben Sie argumentiert, dass eine Oppositionsrolle nur von einer Fraktion oder Gruppe wahrgenommen werden kann, also dass man als einzelner Abgeordneter keine Oppositionsrolle einnehmen kann. Habe ich Sie da richtig verstanden?
André von Ossowski fraktionslos
Danke für die Frage. Sie haben mich natürlich nicht richtig verstanden. Sie haben mich bewusst missverstanden, Herr Peschel. Natürlich kann ich auch als einzelner Abgeordneter eine Oppositionsrolle einnehmen, allerdings mit ganz anderen Rechten. Dann ist es mir nicht vergönnt, diese Oppositionsrolle voll auszufüllen. Aber selbstverständlich kann ich auch als einzelner Abgeordneter eine Oppositionsrolle übernehmen. Ich sage auch: Opposition ist alles, was nicht Regierung ist – egal, wie man abstimmt. Das ist auch bei Minderheitsregierungen so. Alles, was keinen Koalitionsvertrag hat oder keine Einzelregierung ist – eine einzelne Fraktion, die die Regierung stellt –, ist Opposition. Noch einmal zur Gruppe: Zu dritt sind wir natürlich in unserer Qualifikation und unseren Möglichkeiten, die uns unsere Bildung gegeben hat, beschränkt. Wir können nicht auf allen Gebieten 2026 59 gleich gut sein – selbst Sie nicht, Herr Hohloch. Sie versuchen es auch bei Jura, aber da sind Sie im Moment noch nicht so gut. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) – Mal sehen, was jetzt noch von Ihnen kommt. – Aber wenn wir hier mitwirken sollen und wollen, brauchen wir den einen oder anderen Mitarbeiter, der für uns die Anträge der Koalition und Opposition aufbereitet und andere Hilfestellung leistet. Dann können wir in diesem Parlament einen wertvollen Beitrag leisten. Noch einmal kurz zur Homogenität: Wir haben darüber schon anlässlich der Änderung des Fraktionsgesetzes gesprochen, und die Homogenität spielt aus meiner Sicht keine Rolle. – Herr Hohloch, stellen Sie sich vor, wir übernähmen eins zu eins Ihr Parteiprogramm. Dann wären wir möglicherweise homogen, aber der Gruppenantrag müsste zurückgewiesen werden, denn er wäre rechtsmissbräuchlich. Hier würde eine Gruppe mit drei Abgeordneten sitzen, die die gleichen Ziele wie eine Fraktion verfolgt. Ich habe jetzt Sie genannt; das könnte auch das BSW sein. Die Homogenität kann niemals das einzige Kriterium für die Zulassung einer Gruppe sein. Dass wir gleiche Anschauungen haben müssen – da irren Sie sich. Unsere Verfassung lässt das freie Mandat zu. Fraktionsvorsitzende hören manchmal nicht so gerne, dass der Fraktionszwang ausgeschlossen ist, weil es natürlich ihr Albtraum ist, wenn Abgeordnete von ihrem freien Mandat Gebrauch machen wollen. Es erfordert immer viel Arbeit, solche Abgeordnete zurückzuholen. Aber unser Mandat ist selbstverständlich frei. Insofern steht auch eine unterschiedliche Abstimmung innerhalb einer Gruppe oder Fraktion nicht für einen Mangel an Homogenität. Das findet in diesem Haus in der einen oder anderen Fraktion immer wieder statt, oder ein Abgeordneter verlässt den Saal – das haben wir auch schon erlebt –, um nicht gegen die Fraktionsdisziplin zu verstoßen. Sie haben die Geschichte miterlebt, und was meine Person betrifft, kann ich sagen – im Zweifelsfall schicke ich gerne auch noch eine E-Mail herum –: Ich wurde aufgefordert, meine Fraktion zu verlassen, weil man eine weitere Zusammenarbeit mit mir als ausgeschlossen betrachtete. Es ist ein irreversibler Zustand eingetreten, und ich bin am Ende mit Widerstand diesem Ansinnen der Mehrheit meiner bisherigen Fraktion gefolgt. Es ginge wohl mit dem Teufel zu, wenn man nunmehr die Möglichkeit verschlösse, eine Gruppe zu bilden, obwohl sie real ist, weil wir drei Abgeordnete haben. Was wollen wir? Wir wollen die Regierung dergestalt unterstützen, dass wir kritische Anmerkungen machen und die Anträge, die hier gestellt werden, genau prüfen und uns fragen, ob eine kritische Draufsicht oder andere Ideen nicht auch eine Erweiterung mit sich bringen. Wir wollen aber nicht hier sein, um alles zu zerschlagen, was für das Land geleistet wird. Das ist nicht unsere Aufgabe und auch nicht unser Ziel. Der Vorteil einer Gruppe ist, dass wir nicht mehr für irgendwelche Wahlen oder so zur Verfügung stehen. Wir sind für die politischen Parteien, die hier im Parlament vertreten sind, keine Konkurrenz, und daher müssen Sie keine Angst haben, dass Ihre Mandate verloren gehen. 60 Landtag Aber ich glaube schon – das an AfD und BSW gerichtet –, Sie fürchten sich vor uns. Sie fürchten sich vor unseren Ideen, vor unseren Beiträgen. Ihre Beiträge … (Dennis Hohloch [AfD]: Was?!) – Ja! – Ihre Beiträge versickern (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist keine Furcht!) – und vielleicht wissen Sie es noch gar nicht, Herr Hohloch, dass zwei Mitglieder Ihrer Fraktion Interesse bekundet haben, unserer Gruppe beizutreten. Nein, das war natürlich ein Joke – ich wollte es Ihnen nur einmal sagen. (Heiterkeit des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD] – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Ich werbe für unser Anliegen, denn wir sind auf Sie angewiesen. Ich appelliere an Ihr demokratisches Verständnis, obwohl es Ihrer Interessenlage eigentlich zuwiderläuft bzw. widerspricht, hier innerhalb der Opposition zusätzlich eine Gruppe zu schaffen. Ich weiß aber, dass hier Demokraten sitzen, die über ihren Schatten springen können, denn das ist es, ein Sprung über den Schatten einer Regierungskoalition: drei Personen, die Abgeordnete dieses Hauses sind, einen Gruppenstatus zu gewähren. Ich glaube, wir bereichern dieses Parlament damit. – Damit bin ich zunächst am Ende meiner Ausführungen. (Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und Reinhard Simon sowie vereinzelt SPD und CDU)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Wir fahren in der Debatte fort. Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Scheetz.
Ludwig Scheetz SPD
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will eines vorwegsagen: Die Landesregierung wird in diesem Haus von einer Koalition aus SPD und CDU getragen. Sie verfügen über 46 Stimmen und damit über eine Mehrheit! (Beifall SPD und CDU) Das heißt, eine Gruppenbildung führt nicht zu einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse in diesem Haus, wie es hier schon häufiger behauptet wurde. Wir haben ja die Situation, dass drei Abgeordnete einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Es ist ihr gutes Recht, so einen Antrag zu stellen, und es entspricht auch dem freien Mandat, sich zu überlegen, wie man sich in einem solchen Parlament möglicherweise organisiert. Daraus ist dieser Antrag auf Anerkennung als Gruppe entstanden. Wir haben im Rahmen der Anhörung zur Änderung des Fraktionsgesetzes ja schon sehr intensiv über die Maßstäbe diskutiert – darüber, was für eine Gruppenbildung spricht und was vielleicht kritisch zu diskutieren und zu prüfen ist. Deswegen ist es auch sinnvoll, dass wir den vorliegenden Antrag heute an den Hauptausschuss überweisen, um genau diese Maßstäbe noch einmal kritisch zu überprüfen. Es sind ja vor allem zwei Faktoren, die eine Rolle spielen: Das eine ist die Frage, ob hier möglicherweise ein Missbrauch in Form einer Fraktionsmehrung vorliegt. Ich kann das ehrlich gesagt – Stand: heute – nicht erkennen, aber nichtsdestotrotz muss es sauber und vernünftig geprüft werden. Die zweite Frage, die natürlich eine Rolle spielt, ist die Frage der Homogenität. Das ist in der Anhörung herausgearbeitet worden; es ist aber auch im Rahmen der Debatte immer wieder angebracht worden. Ich muss – weil das von der AfD und dem BSW immer wie eine Monstranz vor sich hergetragen wird – beim Thema Homogenität mit Blick auf die Reihen des BSW natürlich sagen bzw. festhalten, dass Sie diese Homogenität in Zeiten der gemeinsamen Koalition auch nicht vollumfänglich herstellen konnten. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Und beim Abstimmungsverhalten der AfD – wo man manchmal sieht, dass die zweite Reihe nicht weiß, wie die erste Reihe abstimmt – habe ich auch manchmal ein bisschen meine Zweifel, dass die Homogenität immer gegeben ist. (Beifall SPD und CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Haben Sie das aus dem RBB? – Weiterer Zuruf von der AfD: Stimmt nicht!) Also, manchmal sollte man sich vielleicht auch ein bisschen an die eigene Nase fassen. Nach Ihrer Logik müssten wir hier auch überlegen, ob die Fraktionsbildung überhaupt zulässig ist. Es geht also darum, diesen Antrag auf Anerkennung als Gruppe im Hauptausschuss sauber und gründlich zu prüfen, zu diskutieren und – natürlich unter Beteiligung der drei fraktionslosen Abgeordneten – die Argumente noch einmal abzuwägen und zu gucken, ob das ein Weg ist oder nicht. Ich denke, dass es auch das Verfahren gebietet, dass wir das entsprechend handhaben. Deswegen werbe ich für die Überweisung des Antrages an den Hauptausschuss. Dort werden wir mit Sicherheit – so habe ich die Debatte der letzten Wochen und Monate in dem Zusammenhang wahrgenommen – wieder sehr intensiv darüber diskutieren. Vermutlich werden wir dabei das eine oder andere Argument hören, das wir schon kennen. Aber vielleicht gibt es ja auch noch neue Erkenntnisse. Darauf freue ich mich. Im Juni werden wir dann abschließend über diesen Antrag entscheiden. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski)
Rainer Genilke
Danke schön. – Als nächster Redner steht der Abgeordnete Hohloch für die AfD-Fraktion auf der Liste. Bitte schön. (Beifall AfD)
Dennis Hohloch AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Am 14. Januar 2026 gründete sich die Gruppe „Wir für Woidke“, und zwei Tage später hat ein Mitglied dieser Gruppe einen Gesetzentwurf eingebracht, um das Fraktionsgesetz zu ändern. Diese neue Gruppe „Wir für Woidke“ behauptet nun von sich, dass sie eine homogene, ganz andere Politik machen möchte als die Fraktionen hier im Haus – und genau deswegen klatscht auch immer nur die Koalition, wenn Sie hier vorne stehen, Herr von Ossowski. (Beifall AfD) Ich möchte Ihnen mal sagen: Das Wort Opposition kommt von „oppositio“. Das heißt „Entgegenstellung“. Das ist die Grundvoraussetzung für eine Opposition, dass sie sich der Regierungsmehrheit entgegenstellt. Sie schreiben in Ihrem Antrag aber nichts davon. Sie schreiben, Sie möchten die Regierungskoalition „kritisch […] begleiten“. Das ist etwas anderes, als sich der Regierung entgegenzustellen. Ich weiß nicht, warum Sie das tun; vielleicht fehlt Ihnen der Mut – oder Sie wissen es einfach nicht besser. Vielleicht sind Sie aber wirklich der Appendix dieser Koalition oder wollen es werden. (Beifall AfD) Da brauchen Sie sich nicht zu wundern, dass die wirkliche Opposition aus AfD und BSW hier im Haus diesem Vorhaben nicht zustimmen wird. Denn wir werden es eben nicht akzeptieren, dass – um es mal nett auszudrücken – zum einen der Wählerwille mehrfach umgedreht wurde und dann im Nachgang in Ihren Aussagen auch noch betont wurde, was Sie hier eigentlich wollen. Sie wollen die Regierungsarbeit nämlich nicht nur kritisch begleiten, sondern – das haben Sie deutlich gemacht – Sie wollen sie auch unterstützen. Sie haben das heute noch mal konkretisiert. Aber das passt wiederum nicht mit Ihrer Aussage zusammen, die Sie vor einigen Tagen getätigt haben, als Sie gesagt haben: Sie möchten Anfragen der Linken und Grünen in den Landtag tragen. Das sind Parteien – ich habe es gestern schon gesagt – die bewusst nicht in dieses Haus gewählt wurden. Die Brandenburger wollen keine Grünen im Landtag, sie wollen keine Linken im Landtag, deswegen wollen sie auch keine Politik dieser Parteien hier in diesem Landtag, in diesem Hohen Hause, haben. Es ist nicht Ihre Aufgabe, sie hier hereinzubringen. (Beifall AfD) Ich finde schon diesen Satz einigermaßen selbstbewusst. Die Frage ist ja: Besitzt Ihre Gruppe einen gewissen Grad an Homogenität? Sie tun das immer so ab, als ob das gar nicht so wichtig wäre. Herr Scheetz hat gerade gezeigt, dass er noch weniger von Jura versteht als ich, und behauptet, selbst die Fraktionsgründung der AfD sei deswegen infrage zu stellen. Ich sage mal Folgendes: Alle drei Anzuhörenden im Hauptausschuss haben deutlich gemacht, dass Homogenität die Grundvoraussetzung für eine solche Gruppe ist. Es muss also eine Überprüfung geben. Aber was schreiben Sie in Ihrem Antrag zur Homogenität? Diese liegt bei der Gruppe „Wir für Brandenburg“ vor – Punkt. Es ist ja schön, dass Sie das von sich selbst behaupten – aber das spielt natürlich keine Rolle, weil in Zukunft ja die Mehrheit 2026 61 des Landtags über die Bildung einer Gruppe entscheiden soll. Und schon das ist ja ein Unding, dass immer die Regierungsmehrheit entscheiden können soll, ob ein Zusammenschluss von Abgeordneten zu einer bestimmten Gruppe legitim ist oder nicht. Sie können mir nicht erzählen, dass die Diskussion bzw. Debatte darüber von normativen, kritischen Voraussetzungen ausgeht, geschweige denn, dass diese zum Schluss, bei der Abstimmung, eine Rolle spielen. Es ist immer die Machtpolitik, die eine Rolle spielt, (Beifall AfD und BSW) und Sie sind eben Teil dieser Machtkonstellation – allein die Reaktion der Koalition auf Ihre Redebeiträge hat es ja gezeigt. Ich kann mir vorstellen, Herr von Ossowski, dass Sie eigentlich aus Ihrer Haut heraus- und wirklich Oppositionsarbeit machen wollen – aber irgendwie kommen Sie da nicht raus. Deswegen mache ich Ihnen folgenden Vorschlag: Sie ziehen diesen Antrag zurück und akzeptieren, dass das Volk in Brandenburg, als es die Verfassung beschlossen hat, Ihnen als Einzelabgeordneten sehr große Mitbestimmungsmöglichkeiten gegeben hat. Denn was Ihnen ja besonders wichtig ist, ist, dass Sie nicht homogen sind. Sie haben ja gesagt, sie seien an kein Parteiprogramm gebunden, sie müssten sich nicht an Parteitagen orientieren, sondern könnten als Abgeordneter frei entscheiden. Dann brauchen sie aber keine Gruppe. Dann müssen Sie hier als Einzelabgeordneter kämpfen und sich der Regierung wirklich entgegenstellen. Das ist mein Vorschlag für Sie: Ziehen Sie diesen Antrag zurück. Wir würden Sie immer unterstützen, wenn wir der Meinung sind, dass Ihre Vorschläge gut sind. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Danke schön. – Wir fahren mit der Rednerliste fort. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Eichelbaum.
Danny Eichelbaum CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der gestrigen Änderung des Fraktionsgesetzes steht heute der Antrag auf Anerkennung der parlamentarischen Gruppe „Wir für Brandenburg“ auf der Tagesordnung, auch wenn wir die konkrete Entscheidung darüber heute gar nicht treffen. Das macht später, nach der Anhörung im Hauptausschuss, zwar wieder das Parlament, aber als Erstes gibt es im Hauptausschuss dazu noch mal – das ist auch beantragt worden – eine Anhörung. Deshalb ist auch ganz klar: Mit der Gesetzesänderung, die wir gestern beschlossen haben, tritt kein Automatismus zur Anerkennung einer Gruppe in Kraft, sondern die Entscheidung bleibt immer eine Einzelfallentscheidung des Parlaments – und diese muss verantwortungsvoll getroffen werden. (Beifall CDU) In der Anhörung zum Fraktionsgesetz haben die Sachverständigen sehr klar herausgearbeitet, worauf es bei der Anerkennung einer Gruppe ankommt – meine Vorredner sind schon darauf eingegangen –: Es geht dabei einerseits um das freie Mandat und das Recht der Abgeordneten, sich zusammenzuschließen, und damit auch um einen wichtigen Aspekt unserer 62 Landtag parlamentarischen Demokratie. Andererseits muss bewertet werden, ob ein solcher Zusammenschluss politisch tragfähig und nachvollziehbar ist. Beides gehört zusammen, und beides verlangt eine gründliche Abwägung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den vergangenen Sitzungen des Hauptausschusses wurde immer wieder die Frage gestellt, ob die notwendige Homogenität einer solchen neuen Gruppe gegeben ist, ob diese drei Abgeordneten also über eine ausreichende inhaltliche und politische Grundlage für eine Zusammenarbeit verfügen. Ohne der nächsten Sitzung des Hauptausschusses vorzugreifen, möchte ich betonen: Politische Homogenität bedeutet eben nicht, dass Abgeordnete in jeder Einzelfrage gleich denken und argumentieren müssen. Das wäre ein Maßstab, den keine Fraktion in diesem Hause erfüllen könnte, denn ein Parlament ist kein Ort vollständiger Übereinstimmung, sondern ein Ort, an dem unterschiedliche Positionen zusammenwirken. Entscheidend ist vielmehr, ob es eine gemeinsame politische Grundlage gibt. Gibt es einen erkennbaren Willen zur Zusammenarbeit? Genau diese Fragen sind zu betrachten, und das muss im Hauptausschuss noch einmal geprüft werden. Lassen Sie mich aber auch noch eines klarstellen – Kollege Scheetz ist ja schon darauf eingegangen –: Für die Mehrheitsverhältnisse im Landtag und die parlamentarische Handlungsfähigkeit der Koalitionsfraktionen macht es keinen Unterschied, ob diese drei Abgeordneten fraktionslos bleiben oder sich künftig als eigenständige Gruppe organisieren. Die Mehrheiten in diesem Haus entstehen aus klaren politischen Vereinbarungen und verlässlichen Bündnissen zwischen Fraktionen …
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Danny Eichelbaum CDU
… nicht aus situativen Konstellationen. – Und sehr gern lasse ich die Zwischenfrage zu.
Rainer Genilke
Bitte, Herr Dr. Berndt.
Hans-Christoph Berndt AfD
Herr Präsident! Besten Dank, Herr Kollege Eichelbaum, dass Sie die Frage zulassen; die sich genau auf Ihren letzten Satz bezieht. Ich wollte Sie fragen, ob Sie mir nicht darin zustimmen, dass es doch einen Unterschied macht, ob eine Regierung eine Mehrheit von 46 Abgeordneten oder eine Mehrheit von 46 plus drei Abgeordneten hat. Meiner Ansicht nach ist das ein ganz großer Unterschied, weil die Mehrheit dadurch viel deutlicher wird und die Chancen, eine Wahlperiode zu überstehen, dadurch sehr steigen. Stimmen Sie mir zu oder widersprechen Sie mir?
Danny Eichelbaum CDU
Da stimme ich Ihnen natürlich nicht zu, denn wir haben hier eine Koalition in diesem Hause, und diese Koalition hat eine Mehrheit, und die drei Abgeordneten entscheiden mit ihrem eigenen Abstimmungsverhalten darüber, ob sie Einzelentscheidungen zustimmen oder nicht. Und wie ich die drei Abgeordneten kenne, werden sie in diesem Parlament hier sehr konstruktiv weiterarbeiten. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das glaube ich auch!) Sie lassen sich nicht vor den Karren einer Regierung spannen, sondern entscheiden immer im Interesse des Landes. Das würde ich auch Ihnen empfehlen, lieber Herr Dr. Berndt. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Hier kommt es auf Verlässlichkeit und Stabilität an, und dafür stehen SPD und CDU in der Koalition mit einer eigenen parlamentarischen Mehrheit in diesem Landtag und einem Koalitionsvertrag als Grundlage der Zusammenarbeit. Es geht hier also nicht um Machtverschiebungen, Herr Dr. Berndt, sondern um die Frage verfassungskonformer Regeln. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Die BSW-Fraktion wird nun das Rederecht bekommen, und zwar vertreten durch den Abgeordneten Peschel. (Beifall BSW)
Falk Peschel BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzter Kollege von Ossowski, Eifersucht oder Schamgefühl waren jetzt nicht meine ersten Empfindungen, als ich Ihren Antrag auf Anerkennung einer parlamentarischen Gruppe gelesen habe, sondern mir fiel zuerst der Titel eines Fachbuches ein, das ich während der Erarbeitung meiner Diplomarbeit zum Thema Parteienfinanzierung gelesen habe, geschrieben vom Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim, nämlich: „Der Staat als Beute: Wie Politiker in eigener Sache Gesetze machen“. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Warum mir dieser Gedanke kam, weiß ich nicht. Die Änderung des Fraktionsgesetzes auf Initiative des Abgeordneten von Ossowski wurde gestern hier im Parlament beschlossen und ermöglicht die Zulassung der begehrten Gruppe grundsätzlich. Nach der Missachtung des Wählerwillens kommt jetzt das Beutemachen. Die Beute heißt Staat, das Opfer Steuerzahler, die dreiköpfige Jagdgemeinschaft hat es eilig, an das Geld des Steuerzahlers zu kommen; es handelt sich nämlich um mehrere Hunderttausend Euro pro Jahr. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD – Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD])
Rainer Genilke
Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter Peschel?
Falk Peschel BSW
Ich lasse eine Zwischenfrage zu.
Steeven Bretz CDU
Herr Präsident! Vielen Dank, Kollege Peschel, dass Sie die Nachfrage zulassen. Herr Kollege Peschel, Sie haben hier gerade ein sehr hartes Zitat wiedergegeben und eine sehr harte Aussage getroffen zum Thema der Staat als Beute im Zusammenhang mit Politikern. – Würden Sie mir zubilligen, dass das BSW im Deutschen Bundestag auch eine Gruppe aus einer anderen Fraktion heraus gegründet hat? Würden Sie mir deshalb nicht zubilligen, dass man sich – wenn man selbst solche Wege gegangen ist und die Konstitution der eigenen politischen Grundlage so vollzogen hat, wie Sie das gemacht haben – etwas in der Tonlage mäßigen sollte, wenn man das auf andere bezieht; zumal man sich selbst davon nicht frei machen kann? (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies – Zuruf vom BSW: Ist anders! Falk Peschel (BSW): Vielen Dank für Ihre Zwischenfrage. Wissen Sie, die Konstellation im Deutschen Bundestag in der letzten Wahlperiode war eine etwas andere. Es war eine etwas andere. (Zurufe von der SPD und der CDU: Ist immer anders! Immer so, wie man es braucht!) Diese Konstellation hat nicht dazu geführt, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Parlament verändert haben (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) und dass darüber eine Regierungsmehrheit verlustig gegangen wäre. Das ist schon ein erheblicher Unterschied, den es zu beachten gilt. Vizepräsident Rainer Genilke: Herr Abgeordneter, es gibt den Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage. Falk Peschel (BSW): Ja, bitte schön. Vizepräsident Rainer Genilke: Bitte, Herr Abgeordneter. Uwe Adler (SPD): Danke, Herr Peschel, dass Sie das zulassen. Ich möchte analog zu Herrn Bretz das Thema aufgreifen, das er gerade formuliert hat. Könnten Sie dem Plenum – dem Landtag, dem Hohen Haus – näher erklären, was Sie meinen, wenn Sie sagen, dass sich Herr von Ossowski und seine Gruppe mit dem, was sie mit 2026 63 diesem demokratisch legitimierten und anerkannten Prozess vorhaben, den Staat in diesem Sinne zur Beute machen? – Danke schön. Falk Peschel (BSW): Ja, das kann ich sehr gern erklären. Herr von Ossowski hat das in seiner Rede eigentlich dargelegt, und daraus resultierte ja auch meine erste Zwischenfrage. Ich fragte, ob er tatsächlich der Auffassung ist – so konnte man es seinen Ausführungen entnehmen –, dass man als Einzelabgeordneter in diesem Haus keine Oppositionsrolle ausfüllen könne. Und diese Nachfrage hat Herr von Ossowski für mich wahrnehmbar und ausreichend beantwortet. – Danke schön. Wir waren bei den 990 000 Euro pro Jahr, und das in Zeiten einer durchaus schwierigen Haushaltslage. Die Finanzierbarkeit öffentlicher Leistungen steht vielfach auf der Kippe – gerade bei sogenannten freiwilligen und sozialen Leistungen. Deshalb, glaube ich, braucht es eine gute Begründung, allerdings ist der Antrag der Gruppe in dieser Frage entlarvend. Der Antrag verwendet etwa 50 % auf das Erzählen der Gruppenvorgeschichte – das haben wir auch heute noch einmal im Redebeitrag gehört –, 30 % auf die Auslegung des Fraktionsgesetzes und 20 % auf die Darlegung, dass öffentliches Geld gebraucht werde. Auf das politische Angebot der Gruppe bzw. die politische Homogenität verwenden Sie einen einzigen Satz: Sie wollen die Regierungskoalition kritisch begleiten – nun, das sollten wir alle –, aber mit welcher inhaltlichen Fokussierung, mit welcher gemeinsamen Klammer wollen Sie das tun? In Ihrem gesamten Antrag findet sich dazu kein Wort. Sie bräuchten diese gemeinsamen Ziele – bessere Bildung, stabile Landesfinanzen, Förderung von Kunst und Kultur – ja nur behaupten, Sie müssten sie noch nicht einmal unter Beweis stellen, aber nichts – nichts! – von den angeführten Anspruchsvoraussetzungen, die einen Missbrauch der neu geschaffenen Regelungen im Fraktionsgesetz angeblich verhindern sollen, wird von Ihnen ins Feld geführt. Es kommt noch besser. Nicht nur, dass die drei Abgeordneten das politische Reserverad der Landesregierung sein wollen, wir erleben offensichtlich auch ein Novum in der deutschen Parlamentsgeschichte: Die Grünen bedanken sich artig für die Einreichung ihrer Kleinen Anfrage bei den Abgeordneten von Ossowski und Matzies, die Linke ist erwartungsfroh, dass ein von ihr erarbeiteter Katalog von mehr als 70 Fragen von der künftigen Gruppe eingereicht werden könnte, und der Abgeordnete von Ossowski stellt dies via Presse auch in Aussicht. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Abgeordnete, die eine parlamentarische Gruppe gründen wollen, deren Existenzberechtigung wesentlich auf einer behaupteten politischen Homogenität beruht, erklären öffentlich, dass man bereit ist, als parlamentarisches Servicebüro für Parteien zu fungieren, die – und das war der Wille der Wähler – gar nicht im Landtag vertreten sind. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Die Grenze zwischen Parlament und außerparlamentarischer Opposition verwischt. Im Fraktionsgesetz wurde versäumt, Mindestvoraussetzungen politischer Homogenität klar zu benennen. Im vorliegenden Antrag wird davon gesprochen, dass ein Missbrauch des Fraktionsgesetzes ausgeschlossen ist, wenn sich 64 Landtag innerhalb der Gruppe ein Mindestmaß an Homogenität erkennen lässt. Sie aber geben sich noch nicht einmal die Mühe, wenigstens diesen absolut schwammigen Voraussetzungen irgendwie gerecht zu werden. Ihr Agieren entspricht einzig einem ehemaligen Wahlslogan der Partei Die PARTEI: „Inhalte überwinden“. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Es ist schwer nachvollziehbar, warum die Koalition eine derart leere Agenda mit üppigen Steuermitteln und parlamentarischen Rechten honorieren möchte. Für fast eine Million Euro Steuergeld pro Jahr sollte man sich doch etwas mehr ins Zeug legen. Wenn dieser Antrag dieses Haus mit einem positiven Votum passiert, ist die Unglaubwürdigkeit perfekt und der Vertrauensverlust in Demokratie und parlamentarische Strukturen immens. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Vizepräsident Rainer Genilke: Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. (André von Ossowski [fraktionslos] steht an einem Saalmikrofon.) – Ihre Redezeit war schon ein Stück weit überschritten; das habe ich meiner unendlichen Güte wegen nur nicht angemerkt. (Heiterkeit SPD und CDU) Wir kommen zur Abstimmung. Die Antragsteller beantragen die Überweisung ihres Antrags „Anerkennung der parlamentarischen Gruppe ‚Wir für Brandenburg‘“, Drucksache 8/2520, an den Hauptausschuss. Wer der Überweisung an den Hauptausschuss zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen! – Enthaltungen! – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich an den Hauptausschuss überwiesen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Gesundheitsvorsorge weiter stärken – Erfolge bei der Darmkrebsvorsorge nutzen, Defizite gezielt abbauen Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2525 Die Aussprache beginnt mit dem Beitrag des Abgeordneten Kutsche für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW) Andreas Kutsche (BSW): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Der Monat März steht jedes Jahr bundesweit im Zeichen der Darmkrebsvorsorge. Jährlich erkranken in Deutschland rund 55 000 Menschen neu an Darmkrebs. Damit gehört diese Erkrankung weiterhin zu den häufigsten Krebsarten in unserem Land. Gleichzeitig gehört Darmkrebs zu den Krebsarten, bei denen Prävention und Früherkennung besonders wirksam sind. Wird die Erkrankung früh erkannt, bestehen gute Heilungschancen. In vielen Fällen können sogar Vorstufen entdeckt und entfernt werden, bevor überhaupt Krebs entsteht. Umso erfreulicher ist es, dass Brandenburg bei der Darmkrebsvorsorge zuletzt eine positive Entwicklung verzeichnet. Nach den pandemiebedingten Einbrüchen sind die Teilnahmequoten wieder gestiegen und liegen inzwischen sogar über dem Niveau von vor der Coronapandemie. Das ist eine gute Nachricht, denn es zeigt: Wenn Aufklärung funktioniert, wenn Strukturen vorhanden sind und wenn Menschen erreicht werden, werden Vorsorgeangebote auch angenommen. Aber genau hier beginnt die eigentliche politische Aufgabe, denn während sich die Darmkrebsvorsorge positiv entwickelt, sehen wir in anderen Bereichen weiterhin Defizite. Die Teilnahme an der Brustkrebsvorsorge liegt unter dem angestrebten Zielwert, die Nutzung der Gebärmutterhalskrebsvorsorge liegt unter dem Bundesdurchschnitt, und bei der Hautkrebsvorsorge – für die sehr häufig der Monat Mai als Aktionsmonat genutzt wird – bestehen erhebliche regionale Unterschiede. Das bedeutet im Klartext: Prävention erreicht die Menschen in Brandenburg noch längst nicht überall gleichermaßen. Gerade am Beispiel der Hautkrebsvorsorge wird deutlich, wie kurzsichtig Sparmaßnahmen im Präventionsbereich sind. Immer wieder geht es mit dem Argument, Kosten im Gesundheitssystem senken zu müssen, um Leistungskürzungen und höhere Eigenanteile. Nun soll ja ausgerechnet beim Hautkrebsscreening an der Kassenleistung gespart werden. Wenn man es zynisch sehen möchte, könnte man sagen: Unterversorgung lässt sich natürlich auch bekämpfen, indem man einfach die Leistungen zurückschraubt, anstatt sie flächendeckend zugänglich zu machen. Doch jede eingesparte Vorsorgeuntersuchung birgt das Risiko einer deutlich teureren späteren Behandlung. Ein rechtzeitig entdecktes Melanom lässt sich häufig ambulant und vergleichsweise kostengünstig entfernen. Wird Hautkrebs dagegen erst in einem fortgeschrittenen Stadium diagnostiziert, folgen oft langwierige stationäre Behandlungen, aufwendige Therapien und erhebliche Folgekosten für die Krankenkassen, aber auch für die Volkswirtschaft insgesamt. Wer bei der Vorsorge spart, zahlt am Ende doppelt – mit höheren Ausgaben und mit vermeidbarem Leid der Betroffenen. Gerade in Brandenburg als ländlich geprägtem Flächenland wird das Problem zusätzlich verschärft: Arztpraxen schließen, Nachfolgen bleiben aus, und für viele Menschen werden die Wege zur medizinischen Versorgung immer länger. Für ältere Menschen oder Menschen ohne Auto wird eine einfache Vorsorgeuntersuchung somit schnell zu einer organisatorischen Herausforderung. Am Ende entscheidet zu oft der Wohnort darüber, wie leicht oder wie schwer Menschen medizinische Vorsorge tatsächlich in Anspruch nehmen können. Für uns als BSW-Fraktion ist deshalb klar: Gesundheitliche Chancengleichheit darf nicht vom Wohnort, nicht vom Einkommen und auch nicht vom Bildungsstand abhängen. Einsparungen bei Vorsorgeleistungen wie dem Hautkrebsscreening treffen nämlich nicht alle Menschen gleichermaßen. Wer über ausreichend Einkommen verfügt, kann sich zusätzliche Untersuchungen privat leisten. Wer das nicht kann, verzichtet häufiger – nicht aus Überzeugung, sondern aus finanzieller Notwendigkeit. Kürzungen im Bereich der Vorsorge verschärfen damit soziale Ungleichheit. Sie sind gesundheitspolitisch und sozialpolitisch der falsche Weg. Wenn wir gesundheitliche Chancengleichheit ernst meinen, dürfen wir Präventionsangebote nicht ausdünnen, sondern müssen sie verlässlicher, transparenter und für alle zugänglich gestalten – unabhängig vom Geldbeutel. Unser Antrag verfolgt deshalb ein klares Ziel: Die positiven Entwicklungen bei der Darmkrebsvorsorge sollen genutzt werden, um die Präventionsarbeit insgesamt zu stärken. Dazu gehört – erstens – eine bessere Aufklärung. Wir schlagen eine landesweite Informations- und Aufklärungsoffensive vor, die neben der Darmkrebsvorsorge auch andere wichtige Bereiche stärker in den Blick nimmt, insbesondere die Brustkrebsvorsorge, die Gebärmutterhalskrebsvorsorge, die Hautkrebsvorsorge, die Diabetesprävention sowie die HPV-Impfung. Gerade bei der HPV-Impfung besteht weiterhin Nachholbedarf. Noch immer wird sie als reine Mädchenimpfung wahrgenommen. Dabei schützt sie auch Jungen vor verschiedenen Krebsarten und trägt dazu bei, Infektionsketten zu unterbrechen. Einen zweiten Schwerpunkt unseres Antrages legen wir auf Regionen, in denen Vorsorgeangebote bislang zu wenig genutzt werden. Gerade dort braucht es gezielte Maßnahmen, niedrigschwellige Informationsangebote, bessere Einladungssysteme, eine stärkere Zusammenarbeit von Gesundheitsämtern und Krankenkassen sowie präventive Hausbesuche bei älteren Menschen. Prävention funktioniert nicht allein über Broschüren oder Kampagnen; sie funktioniert vor allem, wenn Menschen tatsächlich erreicht werden. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass die Landesregierung heute auf verschiedene Programme und Initiativen zur Prävention verweisen wird, und selbstverständlich ist jede Initiative zur Stärkung der Gesundheitsvorsorge grundsätzlich zu begrüßen. Aber am Ende müssen wir uns die entscheidende Frage stellen: Kommen diese Maßnahmen tatsächlich bei den Menschen an? Die Zahlen zeigen leider: In mehreren Bereichen der Vorsorge erreichen wir die angestrebten Zielwerte weiterhin nicht; das habe ich vorhin ausgeführt. Gerade deshalb legen wir heute diesen Antrag vor. Der Darmkrebsmonat März liegt zwar bereits hinter uns, hat aber einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig Aufklärung, funktionierende Strukturen und niedrigschwellige Angebote sind. Wir nehmen ihn deshalb bewusst zum Anlass, um auch über den März hinaus auf andere wichtige Bereiche der Gesundheitsvorsorge aufmerksam zu machen, denn Prävention darf nicht nur punktuell stattfinden; sie muss ganzjährig gedacht werden. – Bis hierhin vielen Dank. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) Vizepräsident Rainer Genilke: Danke schön. – Wir fahren in der Debatte fort. Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Dr. Gruhn zu uns. Dr. Jouleen Gruhn (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Prävention ist und bleibt ein zentraler Pfeiler einer guten, solidarischen Gesundheitspolitik – da haben wir keinen Dissens. 2026 65 Wer Krankheiten früh erkennt oder, noch besser, verhindert, handelt im Sinne der Patientinnen und Patienten, entlastet unser Gesundheitssystem und ist in der Gesamtschau auf dem Stand der aktuellen Entwicklung. Das gilt für viele Krankheitsbilder: für Krebs, für Diabetes, für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Weil er eben so beliebig ist, lohnt sich ein genauer Blick in den vorliegenden Antrag, denn wir befinden uns auf Bundesebene aktuell in einer entscheidenden Phase, was die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen angeht – Herr Kutsche hat es in seiner Rede erwähnt, es steht aber leider nicht im Antrag. Im Antrag steht kein Wort zur großen Reform der Krankenkassen. Darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, kommt er – man hätte ihn ja überarbeiten können – so, wie er ist, zu einem sehr schlechten Zeitpunkt, nämlich viel zu früh. Uns liegen jetzt die Erkenntnisse der Finanzkommission und die Vorstellungen der Bundesregierung dazu vor. Wenn man daran etwas erfreulich finden möchte, dann die Tatsache, dass der Stellenwert der Prävention jeweils gewürdigt wird. Die Experten der Kommission beschreiben aber auch ausdrücklich, wie groß der finanzielle Druck auf unser Gesundheitssystem ist. Die Debatte über Sinn und Unsinn der vorgeschlagenen Maßnahmen angesichts leerer Kassen hat gerade erst begonnen – vielleicht deshalb noch kein Wort dazu im Antrag. Fakt ist: Das Tischtuch ist überall zu kurz. Was jetzt also erst einmal folgen muss, ist die Gewichtung der Vorschläge im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene, also die Klärung der Fragen, welche Maßnahmen Priorität haben, welche Mittel wo eingesetzt werden sollen und wo strukturelle Anpassungen notwendig sind. Vor diesem Hintergrund greift es zu kurz, jetzt pauschal eine Ausweitung von Leistungen zu fordern, ohne sie gesundheitspolitisch und finanziell in die Reform der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Leistungen einzuordnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein zweiter Punkt ist mir besonders wichtig, wenn wir über Prävention und Krebsvorsorge sprechen: Der Antrag bleibt leider hinter dem aktuellen Stand der Möglichkeiten zurück. Bereits seit dem 1. April gibt es mit dem Lungenkrebsscreening eine neue und bedeutende Vorsorgeleistung, die im Antrag leider keine Erwähnung findet. Unbedingt erwähnenswert ist, dass jetzt allen starken Rauchern zwischen 50 und 75 Jahren eine jährliche CT-Untersuchung zusteht, um Lungenkrebs frühzeitig zu erkennen – dabei denke ich als Ärztin natürlich besonders an Sie, Herr Dorst. Diese neue kostenfreie Kassenleistung ist ein echter Fortschritt in der Krebsfrüherkennung, gerade deshalb, weil Lungenkrebs häufig erst sehr spät entdeckt wird und die Behandlungsmöglichkeiten dann begrenzt sind. Unser Fokus muss jetzt also darauf liegen, erst einmal diese neue Leistung in die Versorgung zu bringen, und zwar durch Information, durch Aufklärung und durch eine gute Einbindung in die ärztliche Praxis. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kritik am vorliegenden Antrag bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir die Herausforderungen in der Prävention unterschätzen – im Gegenteil. Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf festgelegt, den ÖGD als zentrales Element der Prävention zu stärken und weiterzuentwickeln. Unser Anspruch ist klar: Mehr gesundheitliche Chancengleichheit für alle im Land! (Beifall SPD) 66 Landtag Viele der im Antrag geforderten Maßnahmen sind in Brandenburg längst Bestandteil laufender Programme, sei es durch die Zusammenarbeit mit Krankenkassen, durch Aktivitäten der kommunalen Gesundheitsämter oder durch bundesweite Regelungen im Präventionsgesetz. Was wir brauchen, ist keine symbolische Überhöhung einzelner Aspekte, sondern eine systematische, evidenzbasierte Weiterentwicklung der Prävention, abgestimmt mit dem Bund, den anderen Bundesländern und kundigen Akteuren im Gesundheitswesen. Wir werden die anstehenden Reformen auf Bundesebene kritisch begleiten und fordern, dass die besonderen Herausforderungen Brandenburgs ausdrücklich berücksichtigt werden. Darauf können Sie sich bei mir verlassen. – Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt [CDU] und der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Vizepräsident Rainer Genilke: Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Zu uns spricht Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Was will uns die schwarz-rote Regierung mit der geplanten Krankenkassenreform alles zumuten! Leistungen kürzen, Familien zersetzen, (Lachen des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack [CDU]) um Milliardenlöcher bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu stopfen, koste es an guten Leistungen, an guten Traditionen, was es wolle. Wir von der AfD lehnen das ab – klar, wir von der AfD als der einzig glaubwürdigen Partei. (Vereinzelt Beifall AfD – Lachen des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack [CDU]) Die ganze Republik diskutiert über Kürzungen, über neue Belastungen. Aber das BSW hat diese Diskussion offenbar komplett verschlafen, denn es fordert in dem Antrag neue Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung: noch mehr Leistungen, mehr Prävention, mehr Kampagnen. Von wem soll es finanziert werden? Klar, vom schon jetzt so gebeutelten Beitragszahler! Klar ist: Prävention ist wichtig. Ja, Prävention kann Leben retten. Aber die entscheidende Frage ist: Wer soll das bezahlen, und wer sollte es bezahlen? – Wer die Prävention tatsächlich stärken will, der darf doch Krankenkassen nicht weiter überfrachten. Nein, er muss sie entlasten, und zwar um die Milliarden Euro der Beitragszahler, die für illegale Migranten verschleudert werden, um die Milliarden Euro der Beitragszahler, die für Bürgergeldempfänger ausgegeben werden, um die Milliarden Euro, die für versicherungsfremde Leistungen ausgegeben werden, obwohl sie eigentlich der Steuerzahler finanzieren sollte. Dazu gehört übrigens auch die Prävention. Sie wird häufig zu den versicherungsfremden Leistungen gezählt, und sie ist ein riesiger Kostenblock. Ich habe einmal nachgefragt: Die AOK Nordost hat allein im Jahr 2024 etwa 200 Millionen Euro dafür gezahlt, Tendenz steigend. Es ist also höchste Zeit, dass wir uns überlegen, ob das demnächst aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Aber noch ein anderer Punkt ist mir sehr wichtig: Jeder medizinische Eingriff birgt und viele Untersuchungen bergen Risiken. Das wird häufig unter den Teppich gekehrt, aber es ist wichtig. Deswegen müssen wir differenzieren. Ein Beispiel: die Darmspiegelung bei der Darmkrebsvorsorge. Natürlich hat eine Spiegelung auch ihre Risiken, sie ist aber eine sinnvolle Früherkennungs- und Präventionsmaßnahme in einem. Wenn alle vorschriftsgemäß zur Darmkrebsvorsorge gingen, müsste wahrscheinlich kaum noch jemand an Darmkrebs sterben. Ein anderes Beispiel: die Mammografie bei der Brustkrebsvorsorge. Da sieht es ganz anders aus. Nur bei 6 % der Frauen wird tatsächlich Brustkrebs diagnostiziert. Das heißt, pro Fall werden 994 Frauen umsonst einer Strahlenbelastung ausgesetzt und einige bei einem unklaren Untersuchungsergebnis auch in Angst und Schrecken versetzt. Deswegen sagt die Deutsche Gesellschaft für Onkologie, jede Frau solle tatsächlich für sich entscheiden, ob sie so etwas in Anspruch nimmt. Eine ganz andere Geschichte ist die Impfung, denn das ist ein medizinischer Eingriff in einen gesunden Körper, nicht einfach nur ein Pieks. Da gehört es dazu, dass sich jeder Patient frei und informiert entscheiden sollte – in einem vertrauensvollen Arzt-Patienten-Gespräch, nicht durch irgendwelche Kampagnen oder auf politischen Druck oder sogar eine „Impfnötigung“ hin. Das muss wirklich jeder für sich selbst entscheiden. Freiheit für die Bürger heißt auch Freiheit in medizinischen Entscheidungen. (Beifall AfD) Wenn wir etwas aus der Coronazeit gelernt haben sollten, dann das. Jetzt komme ich zum verstörendsten Punkt: Das BSW wischt genau diesen Aspekt weg. Sie wollen Kampagnen, Sie wollen auch Impfungen weiter fördern, ohne dass wir eine transparente und umfassende Aufklärung der Coronazeit haben. So gewinnen wir das Vertrauen der Bürger doch nicht zurück! Zu Recht haben die Bürger das Vertrauen in die staatliche Gesundheitspolitik verloren. Das müssen wir erst wieder aufbauen. Wir können nicht so weitermachen, als wäre nichts gewesen. Deswegen fordern wir von der AfD: Wir brauchen eine ehrliche und transparente Aufklärung der Coronazeit. Wir brauchen keine Corona-Enquetekommissionen, die nur als Feigenblatt der Altparteien dienen und in denen die Aufklärung eigentlich mehr sabotiert als vorangetrieben wird. Solange das nicht tatsächlich und ernsthaft in Angriff genommen wird, werden wir solchen Anträgen nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Vizepräsident Rainer Genilke: Danke schön. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Prof. Dr. Schierack. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Zunächst einmal danke ich dafür, dass wir durch den Antrag, den Herr Kutsche hier eingebracht hat, über dieses medizinische Thema debattieren. Es sind schwere Erkrankungen, über die wir diskutieren. Leider kann es uns alle bzw. unser privates Umfeld treffen, und das ist teilweise sehr hart für die Familien, die es betrifft. Also erst einmal herzlichen Dank, Herr Kutsche, für den Denkanstoß! Schaut man sich die Zahlen für Brandenburg an, wird deutlich, wie relevant dieses Thema tatsächlich ist. Die Zahlen wird wahrscheinlich der Minister nachher vorstellen; ich will sie hier gar nicht bringen. Aber die Zahlen, die ich studiert habe, zeigen, dass Prävention eine zentrale Aufgabe ist. Sie haben auch schon die Folgen klargemacht: Wer Prävention durchführt, muss nicht mehr mit Folgekosten rechnen. Moderne Früherkennungsuntersuchungen sind heute so zuverlässig wie nie zuvor. Deshalb mein Aufruf an alle, die heute zuschauen: Nehmen Sie Vorsorgeuntersuchungen bitte ernst, und nehmen Sie sie in Anspruch! Brandenburg hat in den letzten Jahren viel getan, damit wir in der Prävention besser werden; das wurde heute schon deutlich. Gerade bei der Darmkrebsvorsorge haben wir vieles geschafft. Nach den pandemiebedingten Einbrüchen haben sich die Teilnehmerzahlen stabilisiert, und wir liegen wieder auf dem Niveau von vor Corona. Das zeigt: Wenn Informationen und der Zugang zu medizinischen Strukturen vorhanden sind, werden Präventionsangebote auch angenommen. Aber wir müssen ehrlich sein: Es gibt weiterhin Defizite bei den Vorsorgeangeboten; das ist ganz klar. Die Teilnahme an der Brustkrebsvorsorge liegt noch unter dem angestrebten Ziel, bei der Gebärmutterhalskrebsvorsorge liegen wir noch weit unter dem Bundesdurchschnitt, und auch beim Hautscreening haben wir noch Nachholbedarfe. Das bedeutet, nicht überall in Brandenburg profitieren die Menschen gleichermaßen von Prävention. Genau hier müssen wir ansetzen und besser werden. Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg dürfen Wohnort und Einkommen nicht darüber entscheiden, ob Menschen Zugang zu Präventionsangeboten haben oder eben nicht. Wir brauchen durchaus mehr Vorsorge- und niederschwellige Informationsangebote, eine engere Zusammenarbeit mit den Ärzten, mit den Kassen und mit den Kommunen, und wir brauchen auch Einladungssysteme. Darüber können wir gerne sprechen. Aber – jetzt komme ich zum Aber – Prävention beginnt nicht erst im Arztzimmer. Prävention beginnt im Alltag. Jeder – auch hier im Landtag – ist aufgerufen, sich um einen gesunden Lebensstil zu bemühen. Somit ist Prävention ein allumfassendes Thema, das private Lebensführung, Bildung, Lebensqualität und vor allen Dingen eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau betrifft. Dieses Thema ist also viel breiter zu fassen, als es in Ihrem Antrag der Fall ist – auch wenn wir den Antrag aus diesem Grund ablehnen. Dieses Thema ist bedeutend. Wir sollten dringend weiter darüber diskutieren und es erweitern. Ich weiß, das Gesundheitsministerium steht dabei stark an unserer Seite, stark an der Seite der Prävention. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD) 2026 67 Vizepräsident Rainer Genilke: Danke schön. – Für die Landesregierung spricht nun der Gesundheitsminister, Minister Wilke, zu uns. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich würde gern zunächst einmal den Konsens hervorheben, nämlich den des Präventionsgedankens, und daher auch Danke sagen für die Gelegenheit, heute hier diese Debatte zu führen. Unabhängig davon, wie wir zu dem Antrag stehen, ist es genau so, wie es die Kolleginnen und Kollegen gerade betont haben: Es ist gut, jede Gelegenheit zu nutzen, um über gesundheitsbewusstes Verhalten zu sprechen. Insofern ist es gut, dass wir es im Plenum erneut tun. Der Dissens besteht, glaube ich, vor allen Dingen in der Frage, wer hier für was verantwortlich ist und wen wir bei der Zustimmung zu einem solchen Antrag potenziell aus der Verantwortung nehmen. Dazu komme ich aber gleich noch. Wir haben gerade schon gehört, wie sich die Zahlen entwickeln. Nach dem, was ich mir anschauen konnte, ist es tatsächlich so, dass es starke regionale Unterschiede gibt. Zum Beispiel gibt es beim Auftreten von Diabetes erhebliche regionale Unterschiede. Das geht bis zu den Zahlen zur Übergewichtigkeit bei jungen Menschen. Auch in dieser Hinsicht gibt es enorme regionale Unterschiede, auch in Brandenburg. Das Ernährungsverhalten und soziale Faktoren spielen dabei eine große Rolle. Wir haben bei der Darmkrebsprävention unterschiedliche Zahlen. In kreisfreien Städten sind es sehr hohe Zahlen. Die Erreichbarkeit ist gut, daher nutzen auch viele das Angebot. Im ländlichen Raum weichen die Menschen auf andere Präventionsmethoden aus, etwa auf Probenentnahmen, und sorgen damit für Prävention. Aber das sind deutlich andere Zahlen. Ich würde das Thema heute ungern – die Gelegenheit, darüber zu sprechen, werden wir noch haben – mit der grundsätzlichen Frage der GKV-Reform vermischen; denn es wäre einfach nicht sachgerecht, wenn ich in den mir noch verbleibenden drei Minuten Redezeit – insgesamt sind es fünf Minuten – darauf einginge. Aber ich möchte einen Punkt klarstellen. Er betrifft die angeführte Kritik an der Streichung der Hautkrebsvorsorge, wie sie bis dato – ich betone: bis dato – gelaufen ist. Aus meiner Sicht zeigt sich daran nämlich: Man kann zu den Punkten der Reform unterschiedlich stehen. Es gibt Dinge, die wir – auch ich – für sinnvoll halten; andere Dinge halten wir für weniger sinnvoll. Aber einfach nur zu sagen: „Die wollen jetzt zulasten der Patientinnen und Patienten Geld sparen!“, greift zu kurz. Auf der anderen Seite haben wir nämlich eine Erweiterung der Leistung, zum Beispiel beim Lungenkrebsscreening. Da wird jetzt etwas möglich, gerade für Raucherinnen und Raucher, was in der Weise bis dato nicht möglich war. Da gibt es also eine Verbesserung des Angebotes, was damit zu tun hat, dass hier der Kerngedanke des evidenzbasierten Handelns handlungsleitend ist. Man hat gesehen: Es gibt Risikofaktoren, die dafür sorgen, dass eine solche Vorsorgeuntersuchung hoch sinnvoll ist und auch dazu beiträgt, durch Früherkennung Gefahren zu mindern. Beim Hautkrebsscreening ist es so, dass es nach wie vor unproblematisch möglich und natürlich auch eine Leistung der Krankenkassen ist, wenn ein Arzt einen zum Screening schickt, 68 Landtag wenn man selbst einen Verdacht hat, wenn es Vorerkrankungen gibt oder wenn medizinische Indikationen dafür sorgen, dass Ärzte sagen: Da sollte man regelmäßiger draufgucken. Aber dieses Screening einfach ohne Anlass und ohne Grund zu machen, hat sich in den Studien nicht als nützlich erwiesen. Die Zahlen haben einfach gezeigt: Das ist nichts, was einen Beitrag geleistet hat, auch weil es gerade bei diesem Krebstypus so ist, dass, wenn man einen Anhaltspunkt hat und dann zu einer Untersuchung geht, die Chancen sehr, sehr hoch sind, dass man erfolgreich behandelt werden kann. Sie haben auch gezeigt, dass sehr viel Geld von Untersuchungen verschlungen wird, die nicht sein müssen, und dass dieses Geld an anderen Stellen besser aufgehoben ist, für die Patientinnen und Patienten. Das ist letztlich der Gedanke. So können dann auch andere Leistungen ermöglicht werden. Unterm Strich sind auch wir im Ministerium der Auffassung: Prävention ist einer der wichtigsten Bausteine. Wir wollen gesundheitsbewusste Menschen in diesem Land; wir wollen Menschen, die wissen, was sie tun können, um gesund zu sein. Dann können sie immer noch entscheiden, ob sie es tun oder nicht. Sie können Alkohol trinken, aber sie sollen wissen, was das bedeutet. Sie können rauchen, aber sie sollen wissen, was das bedeutet. Sie können sich mit Zucker vollstopfen, sie sollen nur wissen, was das bedeutet. Das muss gegebenenfalls auch mit Kosten einhergehen. Dass sich das in den Steuern niederschlägt, gehört zu den Dingen, die wir für hoch sinnvoll halten, um gerade beim Zucker den Zugang zumindest ein wenig zu erschweren; denn Zuckerprodukte sind enorm billig, und deswegen konsumieren vor allem Menschen mit geringem Einkommen sehr häufig Produkte, die besonders gesundheitsschädlich sind. Aber wir glauben, dass die Präventionsarbeit in diesem Land, auch in der Aufstellung im Gesundheitssystem, insgesamt bleiben muss, wie sie ist: GKV und KV haben hier die Federführung, und das Gesundheitsministerium Brandenburg macht selbstverständlich dabei mit. Das sieht man auch an der Kampagne, die Britta Müller als damalige Gesundheitsministerin vor Kurzem unterstützt hat. Sie hat sich als Ministerin hinter diese Kampagne gestellt und versucht, für weiteren Rückenwind zu sorgen. Genau in diesem Gleichklang muss es angegangen werden: diejenigen, die bei diesem Thema eigentlich die Aufgabenträger sind, und wir als Haus, die wir gucken, wie wir die Vernetzung weiter stärken, wie wir an bestimmten Stellen durchaus auch Anstoß geben und für Rückenwind sorgen. Der Antrag nimmt da tendenziell Akteure aus der Verantwortung. Das finden wir nicht sachgerecht. Das heißt aber nicht, dass wir in Sachen Prävention nicht weiter intensiv mit diesen Akteuren arbeiten werden; denn das ist die beste Vorsorge. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU) Vizepräsident Rainer Genilke: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Kutsche spricht zum Abschluss der Debatte noch einmal. Bitte schön. (Beifall BSW) Andreas Kutsche (BSW): Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Minister. Ich bin ja auch auf Social Media unterwegs. Die Kollegin des Ministerpräsidenten Woidke, Frau Schwesig, sieht das Hautscreening als Hautkrebsvorsorge ganz anders, als Sie es hier dargestellt haben. (Minister René Wilke: Das darf natürlich sein!) – Aber das darf ja sein in einer Demokratie; genau. Zu Frau Dr. Oeynhausen: Was Sie zur Coronaaufarbeitung gesagt haben, hat mich wirklich geärgert; denn es war das BSW, auf dessen Initiative hin die Corona-Enquetekommission eingerichtet wurde. Es liegt an uns, dass wir diese Kommission haben. (Beifall BSW) Ich bin froh darüber, dass es sie gibt, wie die Zusammensetzung ist und dass sie auch weiterhin gut arbeiten wird. Die Coronaimpfung ist aufzuarbeiten, und die Coronapandemie ist aufzuarbeiten; da passt kein Blatt zwischen uns. Aber ich glaube, die Coronaimpfung und die HPV-Impfung sind zwei Paar Schuhe. (Lars Hünich [AfD]: Das ist ein politisches Dauerthema!) Mit diesem Antrag wollten wir die positiven Erfahrungen mit der Darmkrebsvorsorge nutzen, um die Prävention insgesamt zu stärken. Bei der Brustkrebsvorsorge – wir haben es gehört – und bei den anderen Krebsvorsorgeuntersuchungen hängen wir hinterher. Auch der Minister hat gesagt, es gibt Bereiche, in denen wir besser aufgestellt sind, und Bereiche, in denen wir schlechter aufgestellt sind. Darum ging es uns: durch eine andere Aufklärungskampagne an diese schlechter aufgestellten Bereiche heranzukommen. Es ging nicht unbedingt darum, mehr Geld ins System zu spülen. Aber natürlich, wenn mehr Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden, kostet das auch mehr Geld. Ich danke Frau Gruhn für die Ergänzung der Neuaufnahme der Lungenkrebsvorsorge. Das habe ich an der Stelle nicht mit aufgenommen, weil wir die anderen Zahlen, die jetzt da sind, ausgewertet haben. Also, Prävention bedeutet am Ende mehr als eine einzelne Kampagne, sie bedeutet: bessere Aufklärung, erreichbare Strukturen und eine Gesundheitspolitik, die gesundheitliche Chancengleichheit ernst nimmt. Gesundheit darf nicht vom Wohnort – auch das haben wir schon mehrmals gehört –, nicht vom Einkommen und auch nicht davon, wie gut sich jemand im Gesundheitssystem zurechtfindet, abhängen. Deshalb gilt für uns: Prävention ist keine Nebensache der Gesundheitspolitik, sie ist eine Investition in Lebensqualität, in soziale Gerechtigkeit und in die Zukunft unseres Gesundheitssystems. Genau deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterstützung unseres Antrags. – Vielen Dank für die Debatte. (Beifall BSW) Vizepräsident Rainer Genilke: Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt und kommen zur Abstimmung. Vor uns liegt der Antrag „Gesundheitsvorsorge weiter stärken – Erfolge bei der Darmkrebsvorsorge nutzen, Defizite gezielt abbauen“ der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2525. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – War das eine Enthaltung, Herr Funke? (Johannes Funke [SPD]: Nein! – Ludwig Scheetz [SPD]: Nein! Wir sind homogen!) – Nein, okay. Dann war Ihre Hand nicht schnell genug unten. Gut. – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Treuhandflächen in Landeseigentum überführen! Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2526 Ich eröffne die Debatte. Für die BSW-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Lehmann. (Beifall BSW – Steeven Bretz [CDU]: Herr Lehmann gibt jetzt Lob und Anerkennung!) Gunnar Lehmann (BSW): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 2025 jährte sich der Beginn einer der größten und folgenschwersten agrarpolitischen Umwälzungen der jüngeren Geschichte Ostdeutschlands, der sogenannten demokratischen Bodenreform, zum 80. Mal. Mehr als drei Millionen Hektar Grund und Boden wurden entschädigungslos enteignet; das waren ca. 35 % der damaligen landwirtschaftlichen Nutzfläche. Flüchtlinge und Vertriebene sowie landarme Kleinbauern sollten davon profitieren. Bis auf den heutigen Tag haben die Bodenreform und der Umgang mit ihrem Erbe Auswirkungen auf Ostdeutschland. So hat sich das Land Brandenburg bei etwa 18 000 Hektar als Vertreter in die Grundbücher eintragen lassen, weil Bodenreformerben angeblich nicht von den Landesbehörden ausfindig gemacht werden konnten. In Brandenburg ging es dabei um etwa 10 000 Eigentümer – eine Praxis, die der Bundesgerichtshof im Jahre 2007 als sittenwidrig bezeichnet hat. Die Folgen fehlenden Rechtsfriedens begleiten uns bis heute. Noch immer gibt es Erben von Bodenreform- und Neusiedlerland, die eine Restitution fordern. Aber auch bei Flächen, die infolge der Bodenreform Volkseigentum wurden und nach der Wende in Bundeseigentum übergingen, kam es zu bis heute andauernden Konflikten. Diese Flächen werden von der Treuhandtochter BVVG, der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, verwaltet und verwertet, wobei das Hauptaugenmerk drei Jahrzehnte lang auf der Verwertung lag, also auf der Privatisierung zum Höchstpreis. Die BVVG hat damit nachweislich zu steigenden Kauf- und Pachtpreisen beigetragen. 2026 69 Immer wieder kam es auch in der jüngsten Vergangenheit zu besonders bemerkenswerten Transaktionen, von denen ich nur einige nennen möchte: So erinnern Sie sich sicher noch des Prinzen Reuß, dessen mutmaßlicher Putschversuch Ende 2022 vereitelt werden konnte. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach, Herr Lehmann, das ist zu billig!) – Mutmaßlich! – Nur zwei Tage vor diesem mutmaßlichen Putschversuch hatte Prinz Reuß das große Vergnügen, mit dem von ihm mutmaßlich abgelehnten Staat noch ein sehr einträgliches Geschäft zu machen; denn die BVVG verkaufte ihm ganze 400 Hektar Thüringer Wald zum Vorteilspreis. Im September 2022 erfuhren die Pächter zweier Kleingartenvereine in meiner Heimatstadt Ludwigsfelde, dass die BVVG Teile ihrer Kleingartenanlagen versteigern ließ. Seitdem hofft man, dass der neue private Eigentümer mit diesen Flächen nichts anderes vorhat. Im Dezember 2025 verkaufte die BVVG in Thüringen Altlasten, in diesem Fall wechselte eine stillgelegte Uranhalde der Wismut AG den Eigentümer. Was eine Privatperson damit anfangen will, welches Interesse der Staat daran haben kann, diese radioaktiv kontaminierten Flächen mit nicht unwesentlichem Gefahrenpotenzial überhaupt an Privat zu veräußern, und warum die BVVG nicht mal die Thüringer Behörden über diesen Vorgang in Kenntnis setzte, bleibt wohl ein Geheimnis. Das sind nur drei Beispiele von vielen, die daran zweifeln lassen, dass die Privatisierung um jeden Preis eine sinnvolle Entscheidung war und dass die derzeitige Verfasstheit der BVVG geeignet ist, gemeinwohlorientiert mit Grund und Boden umzugehen. Fast so alt wie die BVVG ist deshalb auch die Forderung, ihre Flächen in Landeshoheit zu überführen. 2012 und 2014 hat das Land Brandenburg beispielsweise mehr als 100 Seen von der BVVG erworben, um den öffentlichen Zugang zu sichern und eine Privatisierung zu verhindern. Noch im Herbstplenum der Agrarministerkonferenz des Jahres 2019 waren sich alle Agrarminister bei der Forderung nach kostenloser Übertragung der BVVG-Flächen einig. Heute ist es insbesondere der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus von der SPD, der nicht müde wird, diese Übertragung einzufordern. Angesichts der Tatsache, dass Mecklenburg-Vorpommern mit über 30 000 Hektar über den größten Teil der BVVG-Flächen verfügt, ist diese Forderung auch nicht verwunderlich. Verwunderlich ist vielmehr, dass aus Brandenburg diesbezüglich nichts oder so gut wie nichts zu vernehmen ist; denn Brandenburg hat mit knapp 30 000 Hektar nur unwesentlich weniger Flächen der BVVG auf seinem Territorium. Ich unterhalte einen sehr guten Kontakt zum BSW-Umweltminister Tilo Kummer in Thüringen. Er weigert sich, die BVVG-Flächen zu übernehmen, (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) weil es sich nur um wenige Flächen handelt und die erwähnten Uranhalden darunter sind, die mehr kosten als nutzen. Deshalb maßen wir es uns in unserem Antrag auch nicht an, für die anderen Bundesländer zu sprechen. Aber uns ist klar: Die BVVG-Flächen, die in Brandenburg liegen, sind fast zu 100 % land- und forstwirtschaftliche Flächen. Dieses Tafelsilber darf nicht weiter 70 Landtag verkauft werden; es gehört ins Landeseigentum. (Beifall BSW) Diese Forderung fand sich im Übrigen auch im Koalitionsvertrag von SPD und BSW wieder: „Wir befürworten eine rechtssichere Festschreibung des Endes des Privatisierungsauftrags der BVVG und die Überführung der Flächen in Landeshoheit.“ Apropos Koalitionsvertrag: Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist lediglich von einer Übertragung der Verwaltung der BVVG-Flächen an die Länder die Rede. Damit will der Bund offensichtlich Kosten sparen, ohne die Länder an den Pachteinnahmen zu beteiligen. Diese Lösung ist nach unserer Auffassung klar abzulehnen, weil dem Land damit eine zusätzliche Aufgabe ohne Gegenfinanzierung übergeholfen werden soll. Es war eines der wenigen guten Vorhaben der Ampelkoalition, den drei Jahrzehnte lang praktizierten Ausverkauf des Tafelsilbers zumindest zu verzögern, indem man neue sogenannte Managementgrundsätze vorlegte, mit denen man vom Verkauf um jeden Preis abrückte und auf Verpachtung setzte. Allerdings kamen bei der Umsetzung grüne und neoliberale Ideologie mit sozialdemokratischer Apathie zusammen, was dazu führte, dass bestimmte Flächen weiter privatisiert werden konnten und die Verpachtung zunächst nur an Biobetriebe erfolgte, später dann nach einem viel zu bürokratischen Punktesystem. Zuletzt kam es im Rahmen der kürzlich erfolgten Evaluierung dieser Managementgrundsätze zwischen CDU und SPD auf Bundesebene dem Vernehmen nach zu einem Kräftemessen, und die CDU hat das Ende der Privatisierungen abermals infrage gestellt. Dieses Hin und Her muss ein Ende haben! Die Pächter der BVVG-Flächen brauchen Planungssicherheit. Allein in Brandenburg laufen in diesem Jahr die Pachtverträge für 5 500 Hektar Fläche aus. Das BSW stellt fest: Der Bund ist nicht willens oder in der Lage, hinsichtlich der BVVG-Flächen transparent und langfristig zugunsten ortsansässiger Landwirte zu agieren. Nach welchen Prinzipien verpachtet wird, sollten die Länder gemäß Subsidiaritätsprinzip nach ihren konkreten Gegebenheiten selbst entscheiden. Die Verwaltung dieser nicht unbeträchtlichen Flächen wiederum könnte man der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH übertragen, die nach Reichssiedlungsgesetz bereits das für Brandenburg zuständige Siedlungsunternehmen ist und das notwendige Know-how aufweist. Sie verfügt selbst über rund 24 000 Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen in eigenem Besitz und verwaltet weitere 15 000 Hektar im Auftrag Dritter – warum also nicht auch im Auftrag Brandenburgs? Da der Bundesverband gemeinnütziger Landgesellschaften die Übertragung an die Länder stets befürwortet hat, bin ich zuversichtlich, dass man sich mit den Kollegen in Sachsen-Anhalt auf einen Geschäftsbesorgungsvertrag einigen kann. Lassen Sie mich nicht zuletzt darauf hinweisen, dass dem Landeshaushalt jährlich nicht unwesentliche Pachteinnahmen im Umfang einer mittleren einstelligen Millionensumme zufließen dürften. Der größte Vorteil bestünde allerdings darin, dass wir mit entsprechenden Pachtkonditionen für diese Flächen unsere ortsansässigen Landwirtschaftsbetriebe und unsere Jungbauern gezielt unterstützen und dem fortgesetzten Treuhand-Unrecht endlich ein Ende setzen könnten. (Beifall BSW) Vizepräsident Rainer Genilke: Es gibt eine Kurzintervention des Abgeordneten Jank. Fabian Jank (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Lehmann, wenn es darum geht, sich für die Bauern starkzumachen, sind ich und die AfD die Ersten, die sich an Ihre Seite stellen. Aber bei diesem Antrag werden wir uns enthalten, und dies aus einem entscheidenden Grund. Es ist richtig, dass Sie das Problem, das Unrecht der Bodenreform, adressieren. In der Geschichte gab es mehrere Bodenreformen. Zwei gab es am Ende des Zweiten Weltkriegs: die Enteignung der Großgrundbesitzer in der DDR und den „freiwilligen“ Eintritt der vielen selbstständigen Bauern in die sogenannten LPGs. Als dritte Bodenreform bezeichne ich die Zeit nach der politischen Wende im Jahr 1990, in der auch viele Leute um ihr Privateigentum gebracht wurden. Dass es immer noch diese BVVG gibt, die diese Landesflächen verwaltet, stellt letztlich nur eine Verwaltung des politischen Unrechts seit dieser Zeit dar. Was Sie aber mit Ihrem Antrag bewirken wollen, dass man von einer Bürokratenherrschaft, die der BVVG, in eine andere, die der Landesgesellschaft Sachsen-Anhalt, geht, ist Quatsch. Welchen Unterschied macht es, wenn all diese Verwaltungsgesellschaften mit einem ähnlichen Menschentypus besetzt sind? Für mich macht es keinen Unterschied, ob ein BVVG-Angestellter die Ausschreibung macht, die im Managementplan geregelt ist, oder ob das jemand macht, der in Sachsen-Anhalt sitzt. Wir wollen eher eine Privatisierung. Die restlichen 30 000 Hektar müssen wieder an die Leute gebracht werden, damit richtig gewirtschaftet werden kann. Wenn Sie mehr Informationen zum managerialen System und seinen Abläufen haben wollen, empfehle ich Ihnen das Buch von James Burnham. Nachdem Sie es gelesen haben, werden Sie einen solche Antrag sicherlich nicht noch einmal stellen. – Danke. (Beifall AfD) Vizepräsident Rainer Genilke: Sie hätten die Möglichkeit der Erwiderung, Herr Lehmann. – Davon macht er Gebrauch. (Beifall BSW) Gunnar Lehmann (BSW): Herr Präsident! Herr Jank, ich habe jetzt nicht ganz verstanden, wie Sie sich verhalten wollen. Aber Herr Hünich wird ja noch dazu sprechen. Ich hoffe inständig, dass Sie nicht gefordert haben, grundsätzlich über die Folgen der Bodenreform und auch über die Flächen zu sprechen, die sich rechtmäßig und unter Wahrung des Rechtsfriedens aktuell im Eigentum der rechtmäßigen Bodenreform-Erben – dieser vielen tausend Menschen auch in Brandenburg – befinden. Das würde nach meiner Meinung den Vereinbarungen im Zuge der deutschen Wiedervereinigung und auch dem Brandenburgischen Landwirtschaftsförderungsgesetz widersprechen, in dem festgelegt ist, dass die Folgen der Bodenreform nicht mehr angetastet werden sollen. Wir verhalten uns rechtskonform. Das können Sie in unserem Antrag nachlesen. Wir haben das mit der Nennung der entsprechenden Stellen in den Gesetzestexten dargelegt. Ich bin gespannt, was Herr Hünich uns sagen wird. (Beifall BSW) Vizepräsident Rainer Genilke: Danke schön. – Wir fahren in der Debatte fort. Zu uns spricht für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Funke. (Beifall SPD) Johannes Funke (SPD): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Verehrte Abgeordnete! Verehrte Zuschauer! Sehr geehrter Herr Lehmann, ich möchte Sie höflich daran erinnern, dass Sie sich Anfang des Jahres noch in Regierungsverantwortung befunden haben. Genau diese Regierungsverantwortung basierte auf dem Koalitionsvertrag vom Dezember 2024, den Sie schon ansprachen. Ich wiederhole den Satz, den auch Sie erwähnt haben. In diesem Vertrag hieß es damals: „Wir befürworten eine rechtssichere Festschreibung des Endes des Privatisierungsauftrages der BVVG und die Überführung der Flächen in Landeshoheit.“ Gar nicht lange danach wurde dieses Signal aus dem Land Brandenburg vom Bund gehört. Daher heißt es im Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung – auch das haben Sie richtig wiedergegeben –: „Die Regeln der Bodenverwertungs- und -v erwaltungs GmbH (BVVG) für die Flächenverpachtung werden zeitnah überprüft.“ – Mein Fazit eins: Da läuft also schon was. Bei dem Wort „zeitnah“ muss man in der Politik immer aufpassen und etwas vorsichtig sein. Aber weiter heißt es im Koalitionsvertrag des Bundes: „Die BVVG-Flächen werden an die Länder zur Verwaltung übertragen.“ – Fazit zwei: Damit bin ich eigentlich schon am Ende meiner Rede angelangt. (Lars Hünich [AfD]: Danke!) Denn es gibt bereits eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die an diesem Thema arbeitet. Diese Gruppe wird sich demnächst wieder zu den genannten Flächenmanagementgrundsätzen zusammensetzen. Das habe ich mir im Vorfeld der heutigen Debatte von verschiedenen Seiten bestätigen lassen. Herr Lehmann, ich will es positiv formulieren. Ich werte Ihren Antrag als kleines Erinnerungsschreiben an die Ministerin, an dem Thema dranzubleiben. Aber die Ministerin hat die Antwort auf Ihren Antrag eigentlich schon vor gut sechs Wochen im Agrarausschuss gegeben, und das sogar schriftlich. – Mein Fazit drei: Der 2026 71 vorliegende Antrag wird zum heutigen Tage nicht wirklich benötigt und ist daher abzulehnen. Verehrte Damen und Herren, ich will die heutige Debatte nutzen, um über die Pachten für Acker- und Grünlandflächen zu sprechen und das Thema einzuordnen, weil sich der Bodenmarkt insgesamt immer weiter von den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Landwirtschaft entfernt. Wir haben die generelle Lage der Landwirtschaft und die Förderbedarfe in den letzten Plenarsitzungen bereits detailliert besprochen – Stichworte sind MFR und GAP. Zusätzlich treffen die jüngst stark gestiegenen Preise besonders bei Diesel und Dünger die Branche gerade sehr hart. Auch bei den Neuverpachtungen sehe ich zunehmend Preissteigerungen. Genau deswegen müssen wir die Diskussion ehrlich führen. Niemand hier im Saal wird mir glauben, dass das Land Brandenburg andere Interessen als alle anderen Verpächter hat. Am Ende geht es immer um die Verzinsung von gebundenem Kapital. Genau diese Verzinsung spiegelt sich im Pachtpreis wider. Und niemand sollte ernsthaft davon ausgehen, dass es allein dadurch besser wird, dass der Bund den Ländern BVVG-Flächen zur sogenannten Verwaltung überlässt. Das wird eher noch komplizierter und noch teurer. Und zu verschenken hat der Bund, hat aber auch das Land Brandenburg, momentan auch nichts. Deswegen lautet meine heutige Botschaft an Sie, sehr geehrter Herr Finanzminister Daniel Keller: Bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Grundflächen, die sich schon heute im Eigentum des Landes befinden, sollten wir Maß und Mitte wahren. (Einzelbeifall SPD) Das ist ein sehr wichtiger Beitrag zur Stabilisierung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, und das könnte auch ein richtiges und wichtiges Signal an alle großen Flächeneigentümer sein, die es sonst noch gibt. (Beifall SPD und CDU) Damit will ich auf die Kirchen zu sprechen kommen. Sie treffen sich jetzt zu ihrer großen Landessynode, in deren Rahmen auch sie über Pachtflächen sprechen werden. Dazu haben sie ein Papier auf den Weg gebracht, das ich auch kritisch begleite. Gleichzeitig appelliere ich an unsere Landwirtschaftsministerin und äußere die Bitte, den Agrarausschuss wie bisher über Neuigkeiten bei den BVVG-Gesprächen auf dem Laufenden zu halten. Den Antrag des BSW lehnen wir heute ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU) Vizepräsident Rainer Genilke: Vielen Dank. Der Abgeordnete Funke hat es hinbekommen, nach etwas mehr als einer Minute das Ende seiner Rede anzudeuten und es dann doch noch auf fünf Redezeit Minuten zu bringen. – Wir fahren in der Redeliste fort. Für die AfD-Fraktion spricht der Herr Abgeordnete Hünich. (Beifall AfD) 72 Landtag Lars Hünich (AfD): Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger! Ich fange jetzt doch ganz kurz anders an, Herr Funke, weil Sie ja recht haben: In Ihrem Koalitionsvertrag mit dem BSW stand durchaus eine ganze Menge. Wenn ich mir den Koalitionsvertrag mit der CDU ansehe, stelle ich aber fest, dass darin gar nichts steht. So ist vielleicht erklärlich, warum das BSW das heute einbringt. Numero zwei: Sie sagen, der Bund hat nichts zu verschenken. Wir reden darüber, dass Sie diese Flächen geschenkt bekommen haben. Also könnten Sie sie auch verschenken. Sie hatten Kosten – dann müssen Sie sie bezahlen, gar keine Frage. Aber jetzt zu dem Antrag. Aus unserer Sicht erst einmal ein Dank an das BSW für den Antrag, denn das Thema ist wichtig. Wir haben ja nicht mehr viel, wir haben noch 30 000 Hektar. Die Situation rund um die BVVG ist tatsächlich sehr, na, ich will mal sagen: ein Trauerspiel, und das ist noch sehr nett ausgedrückt. Jahrzehntelang wurden Flächen meistbietend verscherbelt, Bodenpreise in die Höhe getrieben, und ortsansässige Landwirte hatten das Nachsehen gegenüber Investoren und Großunternehmen. Das hat Ostdeutschland übrigens nachhaltig geschadet, aus unserer Sicht zumindest. Auch die jüngste Meldung, dass die Bundesregierung nun offenbar sogar eine Wiederaufnahme der Flächenverkäufe in Erwägung zieht – wohlgemerkt wieder zum Höchstgebot –, ist aus unserer Sicht ein agrarpolitischer Irrweg. Da sagen Sie ja, jetzt will man das an die Länder übertragen – dazu komme ich gleich noch –; das lehnen wir übrigens ab. So weit, bis hierhin, sind wir mit dem BSW einer Meinung. Deswegen werden wir uns zu Ihrem Antrag enthalten. Aber – und das ist ein grundsätzliches Aber –: Der Weg, den dieser Antrag vorschlägt, ist nicht unserer, und das hat einen Grund, der über den Antrag hinausgeht. Wir wollen weniger und nicht mehr Staat. Wir wollen nicht, dass nach Jahrzehnten des Marktversagens nun Jahrzehnte der Staatsverwaltung folgen. Der Bauer als Pächter des Landes Brandenburg – das ist kein Fortschritt, das ist eine andere Form der Abhängigkeit. Das BSW möchte die BVVG-Flächen in Landeseigentum überführen, dauerhaft verpachten, staatlich verwalten lassen. Das sieht auf den ersten Blick vernünftig aus. Auf den zweiten Blick ist es ein Modell, das den Landwirt dauerhaft zum staatlichen Pächter von Flächen macht, übrigens abhängig von politischen Mehrheiten und Vergaberichtlinien, die sich ändern, je nachdem, wer gerade regiert. In der letzten Legislaturperiode hatten wir ja einen grünen Landwirtschaftsminister. Das ist nicht das, was die Brandenburger Landwirte brauchen. Die brauchen Eigentum, Planungssicherheit und keine neuen Abhängigkeiten vom Staat – davon haben sie genug. (Beifall AfD) Wir als AfD sagen: Verkauft diese Flächen, aber diesmal richtig, und zwar nicht an den Meistbietenden, nicht an Investmentfonds aus China oder Bayern – oder was weiß ich woher –, nicht an Naturschutzverbände, die gut zu bewirtschaftendes Land aus der Produktion nehmen, sondern bevorzugt an Landwirte, die hier vor Ort wirtschaften, die die Flächen kennen, die Arbeitsplätze schaffen und die Kulturlandschaft Brandenburgs erhalten. Damit sind wir bei einem zweiten Problem, das Ihr Antrag leider nicht anspricht: den Vergaberichtlinien der BVVG selbst. Schauen wir uns die Flächenmanagementgrundsätze von 2024 an. Was steht da drin? Sie haben das schon angesprochen, Herr Lehmann. Ökobetriebe erhalten per se Bonuspunkte im Vergabesystem. Ex-Bundeswirtschaftsminister Özdemir hat das stolz so formuliert: „Wer zur Biodiversität beiträgt, das Klima schützt oder Tiere besser hält, profitiert bei der Vergabe von Flächen.“ Klingt nett, bedeutet in der Praxis aber: Der konventionelle Brandenburger Familienbetrieb steht hinten an. Und als wäre das nicht genug – ich habe das letztens erst gelesen, habe mir das in den letzten zwei Tagen mal angeschaut; jetzt bin ich mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher, ob es richtig ist –, sollen nun ostdeutschlandweit 25 000 Hektar, die aus der Landwirtschaft herausfallen, an das sogenannte nationale Naturerbe gehen. Bei fünf Bundesländern reden wir also über 5 000 Hektar in Brandenburg. Das ist aus unserer Sicht eine ganze Menge, was der Landwirtschaft da komplett genommen wird. Die FMG 2024 sind kein neutrales Verwaltungspapier. Sie sind ein politisches Steuerungsinstrument, das konventionelle Landwirtschaft in Ostdeutschland systematisch benachteiligt. (Vereinzelt Beifall AfD) Und dieses Problem löst der BSW-Antrag eben nicht. Wer diese Flächen einfach in Landeseigentum überführt, ohne die Vergabelogik grundsätzlich zu ändern, trägt das Problem nur auf eine andere Ebene. Wir wollen faire Vergaberegeln, die alle ortsansässigen Landwirte, egal ob bio oder konventionell, wirklich chancengleich behandeln. Und wir wollen Eigentumslösungen statt neuer Pachtabhängigkeiten. Deshalb werden wir dem Antrag nicht zustimmen – habe ich ja schon gesagt; wir würden uns da enthalten. Wenn das BSW mal bereit ist, darüber zu reden, wie man BVVG-Flächen besser an den Mann und an den ordentlichen ortsansässigen Bauern bringt – da sind wir uns, glaube ich, alle, auch mit der SPD und der CDU, einig –, können wir gerne darüber reden. (Beifall AfD) Vizepräsident Rainer Genilke: Danke schön. – Wir fahren mit dem Beitrag des Abgeordneten Brüning für die CDU-Fraktion fort. Julian Brüning (CDU):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage, wem landwirtschaftliche Flächen gehören und wie sie bewirtschaftet werden, ist für viele Betriebe in Brandenburg von großer Bedeutung. Gerade Landwirte, die langfristig planen, investieren und ihre Höfe weiterentwickeln wollen, brauchen vor allem eines: Planungssicherheit. Genau deshalb müssen wir bei der Diskussion über die BVVG-Flächen besonders sorgfältig abwägen. Die auf den ersten Blick einfache und reflexartig vorgetragene Forderung, diese Flächen in Landeseigentum zu überführen, klingt zwar zunächst attraktiv, betrifft in Wahrheit aber eine komplexe rechtliche und finanzielle Frage. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD) Der vorliegende Antrag der BSW-Fraktion greift dieses Thema – mittlerweile auf gekonnt populistische Weise – auf und fordert, dass die verbliebenen BVVG-Flächen kostenfrei an das Land Brandenburg übertragen werden. Gleichzeitig soll sich die Landesregierung für Änderungen mehrerer Bundesgesetze einsetzen. Meine Damen und Herren, auf den ersten Blick mag das nach mehr Gestaltungsmöglichkeiten für das Land aussehen. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch: Die Umsetzung des Antrags würde neue Unsicherheiten schaffen und die eigentlichen Probleme des Bodenmarktes nicht lösen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Zunächst zum Ausgangspunkt. Die BVVG verwaltet in Brandenburg heute noch rund 30 000 Hektar Fläche. Das entspricht etwa 2 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche unseres Landes. Diese Flächen wurden im Zuge der Treuhandpolitik privatisiert oder verpachtet. In den vergangenen Jahren hat der Bund bereits mehrfach politische Anpassungen vorgenommen, etwa durch ein Verkaufsmoratorium und neue Flächenmanagementgrundsätze für die Verpachtung. Die BSW-Fraktion fordert nun eine kostenfreie Übertragung dieser Flächen an das Land sowie Änderungen mehrerer Bundesgesetze. Genau das ist das zentrale Problem des Antrags: Er erweckt den Eindruck, das Land Brandenburg könnte diese Flächen einfach übernehmen und anschließend nach eigenen Vorstellungen verwalten. Tatsächlich handelt es sich hier aber um Bundesvermögen, dessen rechtliche Grundlagen insbesondere im Treuhandgesetz sowie im Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz liegen. Eine solche Übertragung könnte daher ausschließlich auf Bundesebene entschieden werden – wie mein Kollege Johannes Funke schon sagte –, hätte aber erhebliche rechtliche Konsequenzen. Es geht also eben nicht um eine einfache politische Forderung, sondern um einen komplexen bundesrechtlichen Vorgang, und genau diese Realität blendet der Antrag weitgehend aus. Hinzu kommt ein zweiter Punkt, Herr Lehmann. Die BSW-Fraktion stellt in Aussicht, dass Brandenburg durch die Verpachtung dieser Flächen langfristige Einnahmen für den Landeshaushalt erzielen könnte. Doch auch hier wird ein unvollständiges Bild gezeichnet. Mit einer Übertragung würden nicht nur Einnahmen entstehen, sondern eben auch Pflichten und Risiken, Verwaltungskosten, rechtliche Auseinandersetzungen, Fragen der Bewirtschaftung und eine dauerhafte Verantwortung für einen umfangreichen landwirtschaftlichen Flächenbestand. Auch diese Seite der Medaille verschweigt der Antrag. Denn – drittens – die BSW-Fraktion argumentiert, das Land erhielte mit diesen Flächen ein agrarpolitisches Instrument zur gezielten Unterstützung ortsansässiger Landwirte. Dieses Ziel, die Stärkung regionaler Betriebe, teilen wir ausdrücklich. Aber der Antrag liefert keinen überzeugenden Nachweis dafür, dass eine vollständige Überführung in Landeseigentum tatsächlich der beste Weg wäre, dieses Ziel zu erreichen. Denn auch im bestehenden System gibt es Möglichkeiten, ortsansässige landwirtschaftliche Betriebe zu berücksichtigen, etwa über Pachtregelungen oder auch über agrarpolitische Förderinstrumente. Meine Damen und Herren, Agrarpolitik braucht Verlässlichkeit. Die landwirtschaftlichen Betriebe in Brandenburg brauchen Planungssicherheit bei Pachtverträgen, bei Investitionen, bei der Weiterentwicklung ihrer Höfe. Ein groß angelegter Eigentumswechsel unter unklaren gesetzlichen Rahmenbedingungen würde genau diese Sicherheit gefährden. Statt symbolischer 2026 73 Forderungen braucht es sachliche, abgestimmte Lösungen zwischen Bund und Land, eine Lösung, die rechtssicher ist, den Bodenmarkt stabilisiert und die Landwirtschaft in Brandenburg tatsächlich stärkt. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Vizepräsident Rainer Genilke: Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Mittelstädt. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste im digitalen Bereich oder auch auf der Besuchertribüne! „Es war einmal …“ – so beginnen viele Märchenerzählungen. Geschichten verfolgen Träume, Wünsche und Erwartungen an die Realität. Auch wenn wir weiterhin den Wunsch haben, 29 600 Hektar Agrarflächen von der BVVG tatsächlich geschenkt zu bekommen, wird er nicht wahr. Im eigentlichen Sinne der guten Absicht ist es ein schöner Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, er hat nur leider keine Aussicht auf Erfolg. Da ich auch gern nach Benchmarks aus anderen Bundesländern gefragt werde: Mein Amtskollege Till Backhaus – wir haben es gehört – setzt sich schon seit Jahrzehnten dafür ein; leider waren auch seine Vorstöße und andere Versuche vergeblich. Und da kein Rechtsanspruch der Bundesländer auf das Flächeneigentum besteht, werden Sie mir sicherlich zustimmen, wenn ich sage, dass es keine realistische Aussicht auf kostenfreie Übereignung der Flächen in Landeseigentum gibt. Aus der Sicht des Bundes erscheint es vielleicht möglich, uns als Land anzubieten, die Flächen zum Verkehrswert zu kaufen; das wäre ja eine Möglichkeit. Nur: Wenn wir knapp 30 000 Hektar zum Verkehrswert kaufen würden – der Kaufpreis im Land Brandenburg liegt gegenwärtig bei durchschnittlich 13 257 Euro pro Hektar –, beliefe sich das Gesamtkaufpreisvolumen auf sage und schreibe 392 Millionen Euro. Ich glaube, es ist eher unrealistisch, dass wir das leisten könnten. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Immer noch weniger als die Beamtennachzahlungen!) Gesetzt den Fall, dass die Flächen zur Bewirtschaftung an die jeweiligen Bundesländer übertragen werden, sind sie aber immer noch nicht im Landeseigentum. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die BVVG-Flächen an die Länder zur Verwaltung übertragen werden. Es bedarf allerdings noch vieler Verhandlungen. Vor der Übertragung müssen noch Durchführungs- und Haftungsfragen geklärt werden. Wir haben noch Fragen zum Umgang mit den Pachteinnahmen, insbesondere dazu, wer sie denn jetzt erhalten soll. Viele weitere offene Fragen lässt die Bundesebene noch unbeantwortet. Kommen wir zu Ihrem zweiten Antragspunkt: Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt fungiert hier als vorkaufsberechtigte Stelle nach dem Siedlungsgesetz für das Land Brandenburg. Sie ist also nur technischer Durchgangserwerber für den nacherwerbenden brandenburgischen Landwirt und damit auch kein Flächenverwalter. 74 Landtag Zu Ihrem dritten Antragspunkt: Die Flächenmanagementgrundsätze haben sich, wie unabhängige wissenschaftliche Auswertungen ergaben, grundsätzlich – wohlgemerkt: grundsätzlich – bewährt. Wir werden uns aber dafür einsetzen, dass eine stärkere Ortsansässigkeit verankert wird. Das Kriterium Betriebssitz mit maximal 20 Kilometern Entfernung von der Pachtfläche erscheint uns also sinnvoll. Auch eine Änderung der Pachtdauer steht im Raum; eine Verlängerung von sechs Jahren auf zwölf Jahre halten wir grundsätzlich für denkbar. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Vizepräsident Rainer Genilke: Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Ich habe die Zwischenfrage schon gehört. Aber ja, gern. Vizepräsident Rainer Genilke: Sie haben sie schon gehört? Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Jaja. Vizepräsident Rainer Genilke: Vielleicht können wir sie alle hören, Herr Hünich. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Dann bitte. Lars Hünich (AfD): Ich wollte Ihnen mit dem Zuruf nicht die Zeit nehmen. – Die Frage ist: Wie schnell haben wir die Chance, dass wir diese Vergaberichtlinie ändern können, und – das ist das Entscheidende – wie viel Einfluss haben Sie darauf? Vizepräsident Rainer Genilke: Bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sie hätten meinen Ausführungen noch lauschen müssen. (Heiterkeit des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Grundsätzlich stehen wir als ostdeutsche Bundesländer für die Reform der Flächenmanagementgrundsätze ein. Kollege Funke sprach es an: Die Bund-Länder-Arbeitsgruppen werden jetzt tätig. Wir sind eines von 16 Bundesländern – oder: eines von fünf betroffenen ostdeutschen Bundesländern – und werden dort auch Einfluss nehmen. Aber letztlich entscheidet der Bund und damit der Bundesfinanzminister. Ich hoffe, wir können uns da durchsetzen. Um zum Beginn meiner Rede zurückzukommen: Wir brauchen viel Fantasie, und vieles ist noch Zukunftsmusik. Leider funktioniert es nicht nach dem Prinzip „Wünsch dir was“. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und darf Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen. (Beifall SPD und CDU) Vizepräsident Rainer Genilke: Danke schön. – Die einreichende Fraktion bekommt noch einmal die Möglichkeit, zu sprechen. Herr Abgeordneter Lehmann von der BSW-Fraktion hat noch eine Minute und 21 Sekunden zur Verfügung. (Beifall BSW) Gunnar Lehmann (BSW): Herr Vorsitzender! Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Debatte. Diese hat keine großen Überraschungen gebracht; das muss ich zugeben. Ich möchte dennoch auf einige Äußerungen reagieren. Zunächst zu Ihnen, Herr Funke: Sie haben auf die im Ausschuss gegebene Antwort des MLEUV auf meine Frage verwiesen und behauptet, dass damit eigentlich alles gesagt sei. Ich freue mich, dass Sie dennoch von Ihrer Redezeit hier Gebrauch gemacht haben. Ich bin der Auffassung – so verstehe ich auch unsere Verfassung –, dass wir als Landtag diejenigen sind, die die Landesregierung beauftragen, etwas zu tun, und nicht umgekehrt. Zu den Anmerkungen von Herrn Jank und Herrn Hünich – insbesondere auf Herrn Jank habe ich noch nicht wirklich reagiert –: Sie haben natürlich recht. Auch ich traue dieser Landesregierung nicht zu, dass sie mit diesen Flächen besser umgeht, als es die BVVG gegenwärtig tut. (Einzelbeifall BSW sowie Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Aber in unserer Landesverfassung ist verankert – so verstehe ich sie zumindest –, dass die landeseigenen Flächen vornehmlich verpachtet werden sollen. Das ist durchaus eine bessere Regelung als anderswo; zumindest kann man damit die gegenwärtige Praxis der Privatisierung aushebeln. Die Flächenmanagementgrundsätze könnten dann wir als Landtag formulieren. Das wäre ein großer Vorteil. Der Ministerin wünsche ich viel Erfolg. Die Vorschläge, die Sie gemacht haben – Ortsansässigkeit, längere Pachtzeiten –, wären eine große Verbesserung. Insofern hatte die Debatte vielleicht doch noch etwas Gutes. – Danke. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Johannes Funke [SPD]) Vizepräsident Rainer Genilke: Damit sind wir am Ende der Debatte angekommen und können abstimmen. Uns liegt der Antrag der BSW-Fraktion unter dem Titel „Treuhandflächen in Landeseigentum überführen!“ auf Drucksache 8/2526 vor. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist abgelehnt worden; es gab Stimmenthaltungen. Ich beende Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Kosten für Polizeieinsätze in Ausländerwohneinrichtungen erfassen und den Verursachern auferlegen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2665 Die Aussprache beginnt für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Kotré. (Vereinzelt Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Zahl der Straftaten durch nichtdeutsche Tatverdächtige ist landesweit nach wie vor überproportional hoch. Die Delikte reichen von Sachbeschädigungen über Gewalttaten bis hin zu Tötungen. Eine hohe Anzahl dieser Taten wird in oder im Umfeld der Wohneinrichtungen der Ausländer begangen. Der Ablauf ist meist gleich: Ein Mitbewohner oder eine Aufsichtsperson der Wohneinrichtung alarmiert die Polizei – und der Einsatz beginnt. Auch das Ende des Einsatzes ist meistens gleich: Die Personalien des Tatverdächtigen werden aufgenommen, und er wird – wiederholt – darauf hingewiesen, dass er sich doch bitte in Deutschland an die Gesetze halten soll. Das war es. So geht Brandenburg mit ausländischen Kriminellen um. Da ist es kein Wunder, dass sich kriminelle Migranten in Brandenburg wohlfühlen. Sie nehmen die Polizei nicht ernst. Sie nehmen unser Land nicht ernst. Und vor allem: Sie nehmen uns als ihre Gastgeber nicht ernst. (Vereinzelt Beifall AfD) Die auf den Einsatz folgenden Belastungen bleiben schließlich an völlig Unbeteiligten hängen: zum einen natürlich die gesellschaftliche Belastung, sich mit Straftätern weiterhin den öffentlichen Raum teilen zu müssen, zum anderen – und darum geht es heute – die finanzielle Belastung durch den erfolgten Einsatz. Wer zahlt dafür, wenn ein Polizeieinsatz durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ausgelöst wird? Die Allgemeinheit! Jeder arbeitende Mensch hier im Land darf mit seinen Steuergeldern dafür aufkommen. Die Täter, um die es in diesem Antrag geht, bezahlen gar nichts, obwohl sie die Kosten verursacht haben. Das bedeutet konkret: Die Bürgerinnen und Bürger, die sich an Recht und Ordnung 2026 75 halten, arbeiten, Steuern zahlen und ihren Beitrag leisten, kommen für Situationen auf, die andere durch ihr Fehlverhalten verursacht haben. Jetzt mal ehrlich: Ist das gerecht? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein!) Wie erklären Sie eigentlich einem Schichtarbeiter, der nachts arbeitet, während andere randalieren, dass er dafür bezahlen muss, wenn mal wieder Mohammed im Asylheim eskaliert und die Polizei kommen muss? Warum sollte er überhaupt einen Cent für Asylanten ausgeben? (Vereinzelt Beifall AfD) Sie sagen unserer Bevölkerung damit, dass, egal wie Asylanten sich hier benehmen, egal, was sie machen, der deutsche Steuerzahler dafür aufkommen muss. Das muss aufhören! Ein Staat, der dauerhaft so verfährt, sendet ein falsches Signal. Er vermittelt den Eindruck, dass Verantwortung nicht übernommen werden müsse und Kosten beliebig verteilt werden könnten. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Lena Kotré (AfD):* Bitte. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Bitte schön. Elske Hildebrandt (SPD): Danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie meinten soeben, dass Mohammed, wenn er eine Tat begeht bzw. sich etwas zuschulden kommen lässt, nicht die Kosten des Polizeieinsatzes tragen muss. Ich frage jetzt mal: Wie ist das denn bei Dieter, Horst und Karl? Lena Kotré (AfD):* Wenn sie im Asylantenheim leben, beträfe sie dieser Antrag genauso – aber ich gehe davon aus, dass das eher nicht der Fall sein wird. (Beifall AfD) Dieser Zustand untergräbt das Gerechtigkeitsempfinden und damit letztlich das Vertrauen in staatliches Handeln. (Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Dabei ist das Prinzip, über das wir hier sprechen, keineswegs neu oder radikal, im Gegenteil: Das Verursacherprinzip ist in unserem Recht tief verankert. 76 Landtag Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Frau Abgeordnete, möchten Sie noch eine Zwischenfrage zulassen? Lena Kotré (AfD):* Ja, bitte. Ines Seiler (SPD): Vielen Dank, Frau Abgeordnete, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie das Verursacherprinzip einführen wollen. Ich frage Sie daher: Wie stehen Sie zur Anwendung bei Fußballspielen? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist so vorhersehbar! Das ist keine Straftat!) Wollen Sie, will die AfD hier auch das Verursacherprinzip einführen – bei Polizeieinsätzen bei Fußballspielen, bei Randalen, bei Ausschreitungen jeglicher Art? (Unruhe) Lena Kotré (AfD):* Frau Seiler, Sie sind nicht diejenige, die aus Ihrer Fraktion zu diesem Antrag spricht, deshalb sehe ich es Ihnen nach, dass Sie sich damit nicht beschäftigt haben. (Oh! des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Aber hätten Sie den Antrag gelesen, wüssten Sie, dass es hier nicht um Fußballspiele geht, sondern um Personen, die in Wohneinrichtungen für Ausländer einen Polizeieinsatz hervorrufen. Fußballspiele sind davon nicht erfasst. (Uwe Adler [SPD]: Was unterscheidet einen Kriminellen von einem Kriminellen?!) Also: Wer einen Schaden verursacht, der trägt ihn. Das ist in vielen Bereichen selbstverständlich. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Warum also sollten wir ausgerechnet dort eine Ausnahme machen, wo erhebliche öffentliche Mittel gebunden werden und staatliches Handeln besonders sichtbar ist? Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Frau Abgeordnete, es tut mir leid, ich muss Sie noch einmal stören. Es ist noch eine Frage angezeigt worden. Möchten Sie sie zulassen? Lena Kotré (AfD):* Sehr gern. Ines Seiler (SPD): Vielen Dank. Ich frage noch einmal nach, weil Sie meine Frage nicht beantwortet haben. Sie wollen das Verursacherprinzip einführen, daher noch einmal die Frage: Möchten Sie, möchte die AfD das Verursacherprinzip bei Polizeieinsätzen und Ausschreitungen bei Fußballspielen ebenfalls einführen? (Zuruf von Minister Daniel Keller: Oder nur bei Ausländern?!) Vielen Dank für die Antwort. Lena Kotré (AfD):* Ich habe nicht gesagt, dass ich das Verursacherprinzip einführen möchte, sondern dass es in unseren Gesetzen tief verankert ist und in diesem Fall herangezogen werden muss. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf von der SPD) Warum sollten wir ausgerechnet dort eine Ausnahme machen, wo erhebliche öffentliche Mittel gebunden werden und staatliches Handeln besonders sichtbar ist? Wir alle kennen die Antwort: Weil Ihnen Fremde wichtiger sind als Ihre eigenen Landsleute. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Das ist jetzt wirklich platt! – Gegenruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Unser Antrag setzt genau an diesem Punkt an. Er fordert nämlich keine pauschalen Maßnahmen, sondern differenzierte, rechtsstaatlich saubere Lösungen. (Unruhe) Es geht darin ausdrücklich nur um Fälle, in denen Verhalten individuell zurechenbar ist, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und in denen eine klare Verantwortlichkeit festgestellt werden kann. Das ist entscheidend. Es gibt aber Einrichtungen, in denen es wiederholt zu Polizeieinsätzen kommt, die mit erheblichem personellen und finanziellen Aufwand verbunden sind. Diese Einsätze binden Kräfte, die an anderer Stelle fehlen, und verursachen Kosten, die sich summieren. Hier setzt unser Antrag an, denn eines ist klar: Kosten können nur dann rechtssicher erhoben werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eindeutig definiert sind. Wir brauchen Klarheit darüber, wer verantwortlich ist, unter welchen Bedingungen Kosten erhoben werden können und wo die Grenzen staatlichen Handelns liegen. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Transparenz: Bislang fehlt es häufig an belastbaren Daten. Wie viele solcher Einsätze gibt es tatsächlich? Welche Kosten entstehen? Und: Steigen diese Zahlen oder sinken sie? Ohne diese Informationen bleibt jede politische Bewertung unvollständig, deshalb ist die vorgesehene systematische Erfassung und Berichterstattung ein wichtiger Schritt. Für 2023 wurden in der Kategorie „Aufnahmeeinrichtung/Asylbewerberunterkunft“ 2 508 Straftaten ausgewiesen, für 2024 waren es 2 387. Das sind zusammen 4 895 Straftaten in nur zwei Jahren. Gleichzeitig erklärt die Landesregierung auf die Frage nach den Polizeieinsätzen für 2023 allerdings, entsprechende Daten seien mit den polizeilichen Auskunftssystemen statistisch nicht darstellbar. Mit anderen Worten: Die Landesregierung kann uns sagen, dass es Tausende Straftaten gibt, aber sie kann uns nicht sagen, wie viele Polizeieinsätze daraus folgen, wie viele Beamte gebunden werden und wie lange diese Einsätze dauern. Und sie kann uns erst recht nicht sagen, was das alles kostet. Es kommt noch schlimmer: Auf die ausdrückliche Frage, wie viele Einsätze von Polizeihundertschaften es 2023 in diesen Einrichtungen und Wohnformen gegeben hat, lautet die Antwort der Landesregierung sinngemäß, diese statistischen Daten würden nicht vorgehalten. Es gibt also nicht nur keine Kostenangaben und keine Einsatzzahlen, sondern auch nicht einmal eine systematische Übersicht über besonders personalintensive Großeinsätze. Genau dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar. (Beifall AfD) Das soll jetzt ein Ende nehmen. Wir brauchen eine sachliche, faktenbasierte Diskussion. Lassen Sie mich zu guter Letzt etwas klarstellen: Die Gesellschaft ist weitaus instabiler, als Sie auf der Regierungsbank denken. Die unkontrollierte Migration nach Brandenburg hat unsere Bürger nicht nur unsicherer und ärmer gemacht, sondern auch ihren Glauben an die Gerechtigkeit erschüttert. (Vereinzelt Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Drang nach immer mehr Zuwanderung und Überfremdung gefährdet unseren Staat. Sie hatten jetzt genügend Zeit, exorbitante Ministergehälter einzustreichen, Häuser und Wohnungen zu kaufen (Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) und sich und Ihre Familien zu versorgen, ohne einen einzigen Nutzen für die Bevölkerung zu bringen. Ich empfehle Ihnen herzlichst, es dabei zu belassen und langsam die Segel zu streichen, bevor die Leute da draußen endgültig die Geduld mit Ihnen verlieren. Mit Ihrer Migrationspolitik spielen Sie mit dem Feuer, (Zuruf der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) und es kann sehr gut sein, dass irgendwann nicht nur unsere Bürger die Leidtragenden sind, sondern auch Sie. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Oder Sie bekommen die Kurve und stimmen unserem Antrag zu. Das wäre Ihr erster Schritt dahin, Brandenburg und Deutschland ein Stück besser und sicherer zu machen. (Zuruf von der SPD: Na ja!) Wer den Antrag ablehnt, muss allerdings den Bürgern erklären, warum er an einem Zustand festhalten will, in dem der Staat zwar Straftaten zählt, aber Polizeieinsätze nicht, in dem der Staat Delikte statistisch abbildet, aber die daraus entstehenden Kosten 2026 77 nicht, und warum dem Parlament weder regelmäßig Bericht erstattet noch eine verlässliche Datenbasis zur Verfügung gestellt wird. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Adler für die SPD-Fraktion. (Beifall SPD) Uwe Adler (SPD): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Die AfD-Fraktion fordert mit ihrem Antrag, die Kosten für Polizeieinsätze in Ausländerwohneinrichtungen künftig zu erfassen, die Kosten den Verursachern aufzuerlegen und dafür die gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Ich sage Ihnen ganz klar, Frau Kotré, sehr verehrte AfD-Fraktion: Mit diesem Antrag lösen Sie kein Problem, Sie konstruieren ein Problem; und die Strategie, die hinter Ihrem Antrag steht, ist auch klar: Die Punkte Migration, Kostenbelastung und Polizeieinsätze werden miteinander verknüpft. – Die indirekte Botschaft Ihrerseits lautet: Ausländer verursachen Kosten. (Lars Günther [AfD]: Ja!) Auch wenn der Antrag auf eine offene Kollektivhaftung verzichtet, so erzeugt die gezielte Fokussierung auf Ausländerwohneinrichtungen genau diesen Effekt – das ist auch der Effekt, den Sie sich wünschen und den Sie kommunizieren wollen. Doch kommen wir zu den juristischen Fakten, hier liegt der entscheidende Punkt: Was Sie von der AfD fordern, ist längst geltendes Recht. Das Brandenburgische Polizeigesetz kennt das Verursacherprinzip bereits. Wer eine Gefahr verursacht, kann heute schon zur Verantwortung gezogen werden, auch finanziell, etwa bei Ersatzvornahmen, Sicherstellungen oder Zwangsmaßnahmen. Der Antrag der AfD suggeriert also eine Gesetzeslücke, die es so gar nicht gibt. Doch weiter: Die AfD ignoriert bewusst, dass es im Polizeirecht keine generelle Gebührenpflicht für Einsätze gibt. Was hier gefordert wird, ist nichts anderes als ein Systemwechsel hin zu einer Polizei auf Rechnung – das ist verfassungsrechtlich heikel und widerspricht dem Grundprinzip unserer Gefahrenabwehr. Die Arbeit der Polizei und das Prinzip Sicherheit sind keine Dienstleistungen, die man abrechnet – beides ist staatliche Daseinsvorsorge. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Gleichheitsgrundsatz. Ich frage Sie, Frau Kotré: Warum beschränkt sich dieser Antrag ausschließlich auf Ausländerwohneinrichtungen? Warum bezieht er sich nicht auch beispielsweise auf die in der Frage schon genannten Fußballspiele oder auf Volksfeste, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Weil es um Straftaten geht!) häusliche Gewalt oder Kneipenschlägereien? Wenn man das Verursacherprinzip wirklich konsequent anwenden wollte, 78 Landtag müsste man berücksichtigen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Alles andere ist rechtlich angreifbar und politisch motiviert. Damit bin ich bei einem besonders heiklen und besonders problematischen Punkt Ihres Antrags: Was bedeutet eigentlich die Formulierung „sonstige Wohnformen von Ausländern“? (Zuruf von der AfD: Das ist ein stehender Begriff!) Ist damit wohl die Wohnung einer Schweizer Staatsbürgerin, die Immobilie eines amerikanischen Investors, die Mietwohnung eines internationalen Facharbeiters gemeint? (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) All diese Menschen würden unter Ihre Antragsintentionen fallen? Ich weiß es nicht. Genau hier zeigt sich das ganze Ausmaß dieses Vorschlags: Er ist nicht nur politisch zugespitzt, sondern auch rechtlich unsauber und völlig überschießend. (Beifall SPD und CDU) Verehrte Frau Kotré, das ist mit unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar, und auch praktisch ist dieser Antrag kaum umsetzbar: Polizeieinsätze sind in der Realität oft dynamisch, von zahlreichen Beteiligten geprägt und häufig gar nicht eineindeutig zuzurechnen. Was Sie hier vorschlagen, führt zu mehr Bürokratie, mehr Streit und mehr Gerichtsverfahren, aber ganz bestimmt nicht zu mehr Sicherheit für Brandenburg. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Noch gravierender ist ein anderer Punkt: Wenn Menschen befürchten müssen, für einen Polizeieinsatz zahlen zu müssen, zögern sie im Zweifel, Hilfe zu rufen. Das kann sicherheitspolitisch nicht in Ihrem Sinn sein – oder doch? (Lena Kotré [AfD]: Haben Sie’s nicht verstanden?) Dieser Antrag ist ein klassisches Beispiel für Symbolpolitik: keine Zahlen, keine belastbaren Belege, kein tatsächliches Problem. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Stattdessen wird die Polizei politisch instrumentalisiert und im gleichen Kontext ein ausschließlich negatives Bild von Migration gezeichnet. Was wir brauchen, sind ein effektiver, handlungssicherer und handlungskonsequenter Rechtsstaat … Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Uwe Adler (SPD): Einen Augenblick, ich beende den Satz noch. – … und eine auf Fördern und Fordern ausgerichtete Integration in unserem Land. Hier haben wir durchaus Luft nach oben. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Bitte schön. Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD): Herr Adler, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Wir sind nicht immer bei allen Fragen einer Meinung. Das muss auch nicht sein; das ist bei verschiedenen Fraktionen so. Bei einem Punkt will ich Sie aber fragen, ob Sie das nicht irgendwie unfair finden – trotz aller politischer Meinungsverschiedenheiten –: Frau Kotré hat dargelegt, dass wir von der Landesregierung keine Informationen zu den Kosten dieser Polizeieinsätze bekommen, weil sie nicht ermittelt werden. Sie haben gerade in Ihrer Rede gesagt, wir hätten gar keine Kosten genannt, um unseren Antrag zu begründen. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Wenigstens diesen Vorwurf können Sie uns doch nicht machen, oder sehe ich das falsch? (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Uwe Adler (SPD): Entweder habe ich Ihre Frage jetzt inhaltlich oder akustisch nicht verstanden – ich vermute, das ist eher akustisch. Ich glaube, dass meine Rede auch ein Stück weit für Frau Kotré hilfreich sein kann, diese Intentionen, die Sie mit dem Antrag verfolgen, rechtlich einzuordnen und die Möglichkeiten, die die Polizei im Land Brandenburg hat, zu erfassen. Vielleicht können Sie das noch in Ordnung bringen bzw. in Ordnung schreiben. (Beifall SPD und CDU) Frau Kotré kann auch noch einmal ans Mikrofon treten und dann vielleicht richtig einordnen, was mit diesem Antrag tatsächlich intendiert ist – oder Sie tun das, Herr Dr. Berndt. Das ist mir eigentlich egal. (Lachen bei der SPD und dem BSW) Wo war ich stehen geblieben? Beim letzten Absatz. Ich bin schon über meine Redezeit hinaus, aber wenn ich darf, beende ich noch den letzten Absatz, Frau Vizepräsidentin. Frau Kotré, sehr geehrte Abgeordnete von der AfD, wir von der SPD stehen für eine andere Politik: Wir stehen für Rechtssicherheit statt Vereinfachung, für Gleichbehandlung statt Spaltung und für eine starke Polizei, aber keine Polizei als Inkassobehörde. Zum Schluss, Frau Kotré: Ein Krimineller ist ein Krimineller ist ein Krimineller, und vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir fahren nach der Rednerliste fort. Als Nächster ist Herr Abgeordneter Lüders an der Reihe. Bitte schön. (Beifall BSW) Niels-Olaf Lüders (BSW): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin Kotré, eingangs eine Frage – vielleicht können Sie das später erklären –: Wie kommen Sie eigentlich zu der Unterstellung gegenüber unseren Polizeibeamten, sie führten nur eine Gefährderansprache durch, wenn sie in eine Ausländerunterkunft gehen, ganz unabhängig davon, was da vorgefallen ist? Ich kann das nicht wirklich nachvollziehen, aber das können Sie später noch erklären. (Lena Kotré [AfD]: Ja, das mache ich!) Jetzt zum Antrag: Die Kosten für Polizeieinsätze werden grundsätzlich nicht geltend gemacht. Es ist eine Kernaufgabe des Staates, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Keine Frage, das ist steuerfinanziert, und zwar aus gutem Grund, weil es eben eine Kernaufgabe des Staates ist. Diese Kernaufgabe des Staates sollte weder ganz noch teilweise privatisiert werden, wie es die AfD nun auch schon ein paarmal vorschlug, Stichwort: Abschiebung durch Unternehmen. Diese steuerfinanzierte Kernaufgabe des Staates, für Ordnung und Sicherheit zu sorgen, sollte in einem Rechtsstaat grundsätzlich auch nicht mit einer Kostenumlage verbunden werden – „grundsätzlich“ im juristischen Sinne gemeint, es gibt Ausnahmen. Lediglich dort, wo Einsätze über die staatliche Kernaufgabe der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit hinausgehen, kommt so etwas in Betracht. Genannt sei hier beispielsweise – da sind wir wieder beim Thema – die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherung von Hochrisiko-Fußballspielen für den Veranstalter. Da geht es aber nicht um jegliches Fußballspiel, sondern um Hochrisiko-Fußballspiele. Die AfD möchte nun mit ihrem Antrag eine Abweichung von diesem Grundsatz im Falle von Polizeieinsätzen in Ausländerwohneinrichtungen bewirken. Abgesehen davon, dass auch dieser Antrag ein paar handwerkliche Fehler enthält, ist es nach wie vor so, dass die Gesetze nicht von der Landesregierung, sondern von uns verabschiedet werden. Es stellt sich die Frage: Warum will die AfD davon abweichen – warum soll von dem Grundsatz, dass die Polizei ihre Kernaufgabe hoheitlich und kostenlos erfüllt, ausgerechnet bei Wohnheimen abgewichen werden? Es ist nicht erkennbar, dass Einsätze in Wohnheimen über die normale Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit hinausgehen, und es ist – das muss man einmal so deutlich sagen – verfassungswidrig, eine Pflicht zur Kostentragung vom Wohnort bzw. von der Art der Unterkunft abhängig zu machen. (Lena Kotré [AfD]: Nee!) Auch ist es – das muss man noch viel deutlicher sagen – extrem verfassungswidrig, dann bei den Bewohnern von Wohnheimen nach ihrer Herkunft bzw. Abstammung zu unterscheiden. 2026 79 Abgesehen von der deutlich zum Ausdruck kommenden und sicher nicht ungewollten Symbolik des Antrags muss aber auch gefragt werden: Welches Problem wollen Sie denn damit eigentlich lösen? (Lena Kotré [AfD]: Ein finanzielles!) Natürlich bewegt es die Menschen in unserem Land, dass in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften viel zu häufig Polizeieinsätze stattfinden. Anhand des Problems, das Sie ansprechen, zeigt sich deutlich, wohin eine unzureichend regulierte und die Gesellschaft überfordernde Migration und infolgedessen eine schlechte bis gar nicht gelingende Integration in einem Land führen kann. Aber trägt der Antrag der AfD irgendetwas zur Lösung dieses Problems bei? (Lena Kotré [AfD]: Ja!) Welche Wirkung soll eine Kostenumlage, die Personen gilt, deren Einkommen in aller Regel aus staatlichen Leistungen besteht, die noch geringer als die Grundsicherung sind, denn bei Polizeieinsätzen entfalten? Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD, Sie gehen doch nicht ernsthaft davon aus, dass die von Ihnen beantragte Kostenumlage bei Polizeieinsätzen eine abschreckende oder präventive Wirkung hat, und Sie nehmen doch nicht wirklich an, dass dadurch Steuergelder eingespart werden können. Von vornherein ist erkennbar, dass mit Ihrem Antrag weder das reale Problem der verfehlten Migrationspolitik noch das damit verbundene Problem des Anstiegs der Gewaltkriminalität auch nur angegangen wird, und es stellt sich die Frage: Welches Problem wollen Sie denn jetzt nun eigentlich lösen – etwa das Problem von zu wenig sinnloser Bürokratie? Eines ist doch klar – selbst wenn man die angesprochene Verfassungswidrigkeit des Ansinnens außer Acht lässt –: Einen über zweifelhafte, bloße Symbolpolitik hinausgehenden Nutzen hätte die Kostenumlage vorhersehbar nicht. Sie würde aber die Polizei mit zusätzlichen bürokratischen Vorgängen belasten, die vollkommen sinnlos wären. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Uwe Adler [SPD] und Steeven Bretz [CDU]) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Danke schön. – Wir fahren mit dem Beitrag des Abgeordneten Genilke fort. Bitte schön. Rainer Genilke (CDU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, selbstverständlich gilt: Wer Straftaten begeht, Polizeieinsätze vorsätzlich auslöst, schuldhaft Schäden verursacht, muss auch mit Konsequenzen rechnen. Darüber gibt es, so glaube ich, in diesem Haus auch überhaupt keinen Streit. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Na!) 80 Landtag Und ja, auch das Verursacherprinzip ist im Rechtsstaat nichts Anstößiges. Aber der Rechtsstaat funktioniert eben nicht nach Schlagzeilen und schon gar nicht ohne klare Zuständigkeiten nach trennscharfen Rechtsgrundlagen oder ohne Gleichbehandlung. Genau deshalb lehnen wir diesen Antrag auch ab. Ich werde es begründen. Erstens: Der Polizeischutz ist eine staatliche Kernaufgabe. Der Staat sorgt für Sicherheit, und zwar unabhängig davon, an welchem Ort eine Gefahr auftritt. Das gilt auf Marktplätzen, bei Volksfesten, auf Bahnhöfen, bei Fußballspielen, bei Demonstrationen und eben auch in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Im Übrigen wird genau das in der Begründung des Antrages eingeräumt. Wer so tut, als wäre Polizeischutz an diesen Orten etwas rechtlich Besonderes, legt die Axt an einen Grundsatz unseres Rechtsstaates. Sicherheit gibt es nicht nur dort gebührenfrei, wo es politisch gerade bequem ist. Zweitens: Das geltende Recht kennt rechtsstaatlich begrenzte Kostentatbestände bereits, aber eben keine generelle Rechnungstellung für reguläre Polizeieinsätze. Das Brandenburger Polizeirecht weist Kosten etwa bei der Sicherstellung und Verwahrung den Verantwortlichen zu. Die Gebührenordnung des Innenministeriums kennt einzelne, klar umrissene Fälle wie ungerechtfertigtes Alarmieren, bestimmte Transporte, Verwahrung oder besondere Inanspruchnahme. Was sie gerade nicht kennt, ist eine pauschale Abrechnung normaler Gefahrenabwehr ohne konflikthafte Orte. Wer das ändern will, betritt verfassungsrechtlich und praktisch vermintes Gelände. Drittens: Der Antrag behauptet Rechtsklarheit, produziert in Wahrheit aber neue Unklarheiten. Wer ist denn in der konkreten Lage eigentlich der Verursacher? Der Täter? Derjenige, der eine Auseinandersetzung provoziert hat? (Lena Kotré [AfD]: Der Störer!) Der Betreiber? Ein Dritter? Was ist mit Notlagen, mit psychischen Ausnahmesituationen, mit häuslichen Konflikten, mit Opfern, mit unübersichtlichen Gruppendynamiken? Ich glaube, die Liste ließe sich noch weiterführen. Genau diese Abgrenzungsprobleme nennt der Antrag selbst und beweist damit unfreiwillig, wie kompliziert und fehleranfällig solch ein Vorhaben sein kann. Am Ende steht nicht mehr Gerechtigkeit, sondern drohen mehr Bürokratie, mehr Streit und mehr Rechtsunsicherheit. Viertens: Die AfD verkauft einen Sonderweg als Konsequenz, tatsächlich ist es aber Symbolpolitik, denn wenn das Prinzip lautet, dass Polizeieinsätze an Orten mit wiederkehrenden Konflikten gesondert bepreist werden sollen, dann stellt sich sofort die nächste Frage: Gilt das dann künftig auch bei allen anderen konfliktträchtigen Lagen? Gilt das bei großen Demonstrationen? Gilt das bei Parteitagen, wenn dort wegen erwartbarer Spannungen erhebliche Polizeikräfte gebunden werden? Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen, Herr Abgeordneter? Rainer Genilke (CDU): Ja, aber natürlich – von Herrn von Lützow immer. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Bitte schön. Daniel Freiherr von Lützow (AfD):* Vielen Dank, Frau Präsidentin und Herr Kollege Genilke. Sie haben gerade gesagt, die AfD verkaufe hier Symbolpolitik. Tatsächlich geht es uns um Sicherheit, aber das hat Frau Kotré ja schon dargestellt. Jetzt stelle ich Ihnen mal die Frage: Wenn Ihr Kanzler Merz – der ist ja in Ihrer Partei – im Wahlkampf gesagt hat, er möchte abschieben, und zwar in Massen abschieben usw. usf., es aber nicht getan hat – war das in Ihren Augen denn nicht auch Symbolpolitik? Oder ist es generell Symbolpolitik, wenn man etwas verspricht, was man nicht hält? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Die Frage hätte Herr Bretz stellen können!) Rainer Genilke (CDU): Super Frage! So ungefähr habe ich mir die auch vorgestellt. Wenn Herr Merz davon gesprochen hat, dass er Abschiebungen vornimmt, und übrigens auch davon gesprochen hat, die illegale Migration zu bekämpfen, die gerade nur eine Richtung kennt – nämlich die nach unten –, dann ist das prinzipiell nicht vergleichbar mit dem, was Sie in diesem Antrag geschrieben haben. Denn das, was Sie hier aufgeschrieben haben, hält vor keinem Gericht dieser Welt länger als zwei Minuten stand. Ich glaube, das könnte Ihnen in jedem Gericht schon der Pförtner mitteilen, dass das, was Sie da vorschlagen, so nicht funktionieren kann. Das ist Stigmatisierung, das ist keine Politik – tut mir leid. Ich darf fortfahren: Bei genau diesem Punkt sieht man auch, wie gefährlich dieser Ansatz ist, den Sie hier verfolgen. Sicherheit darf nicht zur politisch selektiven Rechnung werden. Das ist ein Grundprinzip unseres Staates. Schließlich gibt es noch Punkt 5: Der verweist auf andere Entscheidungen und trägt für diesen Antrag ebenfalls nicht. Ja, das Bundesverfassungsgericht hat 2025 die sogenannte Bremer Regelung zu Hochrisikospielen – wir haben es gerade gehört – im Grundsatz bestätigt. Aber dort ging es um eine gewinnorientierte Großveranstaltung und um einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil des Veranstalters. Daraus lässt sich gerade kein allgemeiner Freibrief ableiten, beliebige Polizeieinsätze an gesellschaftlich oder politisch missliebigen Orten kostenpflichtig zu machen. Wer das versucht, überdehnt diese Entscheidung ganz bewusst. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer den Rechtsstaat stärken will, der stärkt Polizei, Justiz und Kommunen. Wer den Rechtsstaat schwächen will, der baut politisch motivierte Sondertatbestände, die in der Praxis kaum sauber abzugrenzen sind und in der verfassungsrechtlichen Prüfung schnell ins Rutschen geraten. Für die CDU-Fraktion darf ich deshalb mitteilen, dass wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Es wurde eine Kurzintervention von Frau Abgeordneter Kotré angezeigt. Bitte schön. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Frau Präsidentin! Herr Genilke, Sie haben eben die Frage aufgeworfen, wer denn der konkrete Verursacher sein soll: Das richtet sich doch ganz klar nach §§ 6 und 7 Brandenburgisches Polizeigesetz: Verhaltens- und Zustandsstörer. Daraus können Sie ersehen, daran können Sie festmachen, wer derjenige ist, der den Einsatz verursacht hat. Es ist ja mitnichten so, dass jemand, der die Polizei anruft, der Verursacher ist, sondern derjenige, der tatsächlich störendes Verhalten gezeigt hat. (Vereinzelt Beifall AfD) Und deshalb, wenn wir das jetzt genauer betrachten, hält Ihr Argument – wenn Sie nämlich sagen, wir müssen Großdemonstrationen oder Fußballspiele in dieses Verursacherprinzip einbeziehen – einer Prüfung auch gar nicht stand, weil hier kein Störer handelt, (Vereinzelt Beifall AfD) sondern möglicherweise einfach eine problematische Lage besteht. Sie kennen ja alle die Lage, mit der wir als AfD bei Großdemonstrationen zu tun haben – dass wir bedrängt und beleidigt werden und auch tätlich angegriffen würden, wenn die Polizei da nicht stünde –; dabei sind aber nicht wir die Störer, sondern die anderen, (Beifall AfD) die dieses gefährdende Verhalten an den Tag legen. Das ist etwas grundlegend anderes, als wenn jemand vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Straftat begeht und dann auch den Einsatz zu bezahlen hat. Ich denke, das dürfte Ihnen klar sein. (Beifall AfD) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Danke schön. – Möchte Herr Genilke erwidern? – Das ist der Fall. Bitte schön. 2026 81 Rainer Genilke (CDU): (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Jetzt kommt die Zustimmung von Herrn Genilke!) – Darauf würde ich nicht wetten, Herr Dr. Berndt. – Das ändert immer noch nichts. Auch Ihre Einlassung jetzt wieder ändert nichts daran, dass die Polizei für die allgemeine Sicherheit und Ordnung zuständig ist und in dem Sinne auch die Strafverfolgung vornimmt. Sie können nicht einfach sagen: Weil das ein Asylbewerberheim ist, schreiben wir jetzt eine Rechnung, und in dem Block gegenüber – gleiche Situation, wir haben es vorhin schon gehört: familiäre Gewalt, es können auch andere Straftaten sein –, da machen wir es nicht. Das bekommen Sie mit dem Grundgesetz nicht überein, (Lena Kotré [AfD]: Doch!) weil wir eine Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz haben. Sie können sich nicht einfach etwas herauspicken – und morgen kommen Sie mit einer neuen Idee vorbei und übermorgen auch wieder. Natürlich sind Sie nie schuld, wenn es Demonstrationen gibt – das ist doch völlig klar –: Ja, es sind immer die anderen. Ich glaube, wenn Sie anfangen, den Rechtsstaat so zu verbiegen – wenn Sie glauben, in Ihrem Sinne politisch missliebige Menschen damit irgendwie drangsalieren, das können Sie ja gerne tun, (Lars Hünich [AfD]: Das macht ihr doch!) bzw. ihnen, die de facto gar kein Einkommen haben, Herr Lüders hat es gerade gesagt, damit drohen zu können, jetzt etwas zahlen zu müssen –, wird das nicht funktionieren. (Lena Kotré [AfD]: Doch!) Wir haben alle Menschen gleich zu behandeln, (Beifall CDU und SPD) und das machen wir in dem Bewusstsein, dass wir für Recht und Ordnung zu sorgen haben und vor dem Gesetz alle gleich sind. Bitte stellen Sie das in Zukunft nicht infrage. Das führt ins Chaos – und das wollen wir nicht. (Beifall CDU und SPD) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Es folgt der Beitrag von Herrn Minister Redmann. Bitte schön. Dr. Jan Redmann (Minister des Innern und für Kommunales): Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kotré, Ihr Antrag belegt zweierlei: zum einen – wie ich finde – ganz erstaunliche Kompetenzlücken, die ich gerade 82 Landtag Ihnen – bei Ihrer Qualifikation – so gar nicht zugetraut hätte, zum anderen aber auch eine Entlarvung der AfD, gegen die Sie sich zumindest in der letzten Plenarsitzung noch mit Händen und Füßen gewehrt haben. Kommen wir mal zum Ersten: Sie wollen mit Ihrem Antrag erreichen, dass das Brandenburgische Polizeigesetz so geändert wird, dass es bei Wohnformen von Ausländern möglich wird, die Einsätze jenen Straftätern in Rechnung zu stellen, bei denen ein individuell zurechenbares, vorsätzliches, grob fahrlässiges, rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten vorliegt. Nun, das sind natürlich Störer, da haben Sie vollkommen recht, und trotzdem sind Sie falsch abgebogen. In der Verwaltungsrechtsklausur hätte das trotzdem nicht zum Bestehen gereicht, denn wir befinden uns in Fällen, in denen die Polizei – wie Sie gerade geschildert haben – die Namen aufnimmt, den Tatort feststellt, Spurensicherung macht und Zeugen befragt, in der Vorbereitung eines Strafverfahrens – und dazu ist im § 464a der Strafprozessordnung ganz eindeutig geregelt, dass diese Kosten unter die Kosten des Strafverfahrens fallen und damit mit den Gerichtskosten des Strafverfahrens abgegolten werden, und zwar unabhängig davon, ob der Täter ein Deutscher oder Ausländer ist und ob er in einer Villa wohnt oder in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht ist. Was Sie hier landesrechtlich regeln wollen, ist landesrechtlich nicht regelbar, denn es ist bereits bundesrechtlich geregelt worden. Wir können jetzt gerne darüber spekulieren, ob die Kosten des Strafverfahrens, die Gerichtskosten, auch die Kosten eines Polizeieinsatzes angemessen berücksichtigen. Ich finde, sie sind etwas zu niedrig. Die könnte man ruhig höher ansetzen, weil die Kosten der Polizeieinsätze erheblich sind. Aber diese Diskussion kann und muss man auf Bundesebene führen, denn die entsprechenden Regeln werden auf der Bundesebene gemacht. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski) Kommen wir zum zweiten Teil: Sie haben sich in der letzten Plenarsitzung ja sehr darüber beschwert, dass Sie nicht nur vom Verfassungsschutz, sondern auch von anderen als gesichert rechtextrem eingestuft werden, aber diesen Befund – ich weiß nicht, ob das gerade unfreiwillig erfolgt – bestätigen Sie schon mit Ihrem Antrag. Darüber müssen Sie sich also gar nicht mehr beschweren – und künftig können Sie sich Anträge in diese Richtung wohl sparen. Denn es geht Ihnen darum, Gebühren an das Merkmal der Ausländereigenschaft zu knüpfen. Sie reden von Ausländerwohnformen; das ist – das will ich Ihnen deutlich sagen – verfassungswidrig. (Beifall CDU und SPD) Sie machen hier den Versuch, den Gesetzgeber unter dem Deckmantel – wie Sie es formulieren –, eine rechtssichere Regelung zu schaffen, zu verfassungswidrigem Handeln aufzufordern. Ich will Ihnen auch erklären, warum das so ist. Die freiheitlichdemokratische Grundordnung ist durch das Gleichheitsgebot geprägt. Das ist im Grundgesetz, aber auch in der Landesverfassung so niedergelegt. Und dieses Gleichheitsgebot verbietet es, den Kostenschuldner für Polizeieinsätze ausschließlich am Merkmal Ausländer oder Ausländerwohnformen zu bestimmen, wie Ihr Antrag es fordert. Es ist – und das muss es auch bleiben – völlig egal, ob die Gefahrenlage in einer Ausländerwohneinrichtung oder auf einem Stadtfest oder in der Wohnung von Herrn von Lützow entsteht. (Lachen bei der CDU und der SPD) Die Kosten für die Polizeieinsätze müssen von einem deutschen Täter genauso getragen werden wie von einem Ausländer – entweder im Rahmen der Gerichtskosten nach einem Strafverfahren oder, bei den von Herrn Adler schon dargestellten gesonderten Tatbeständen, über die Gebührenordnung des Polizeigesetzes. Eigentlich wollen Sie mit Ihrem Antrag doch nur eines bezwecken: Sie wollen eine Zweiklassenpolizei einführen, eine für die Deutschen, für die guten Deutschen, in Ihrer Diktion wahrscheinlich für die stets guten Deutschen – und eine für die stets bösen Ausländer. Das hat nichts mit Rechtsstaat zu tun, sondern das ist Rassismus, und zwar noch nicht einmal durch die Hintertür. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Und dem – so viel kann ich vorwegnehmen – wird der Landtag keine Zustimmung erteilen. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Ich darf Frau Kotré noch einmal ans Mikrofon bitten. (Vereinzelt Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich fange einmal mit Herrn Redmann an, weil er eben gesagt hat, dass ich seine Verwaltungsrechtsklausur sicherlich nicht bestanden hätte: Sie hätten in § 38 Brandenburgisches Polizeigesetz in Verbindung mit den Paragrafen 6 und 7 gucken müssen, die ich auch genannt habe, dann hätten Sie das, was ich eben Herrn Genilke erklärt habe, sicherlich auch erfasst, und Sie wären damit für alle Zeit als mein Prüfer im Verwaltungsrecht von Ihrem Lehrauftrag abgezogen worden. (Beifall AfD – Oh! bei der CDU) Beginnen wir bei Herrn Adler: Herr Adler, Sie sind auf den Gleichheitsgrundsatz eingegangen … Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Möchten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Redmann zulassen? Lena Kotré (AfD):* Ich weiß nicht, ob Minister Zwischenfragen stellen dürfen, aber auf jeden Fall lasse ich sie zu. – Sie sind ja auch Abgeordneter. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Der Minister ist Abgeordneter, und so kann ich ihm antworten, dass er fragen darf. Bitte schön. Lena Kotré (AfD):* Sehr gerne. Dr. Jan Redmann (CDU): Danke, Frau Kotré, dass Sie meine Zwischenfrage als Abgeordneter Redmann zulassen. (Lachen bei der AfD) Sie haben jetzt schon wieder auf das Brandenburgische Polizeigesetz verwiesen, wir befinden uns bei den Strafverfahren, die Sie hier als Beispiel angeführt haben, aber im Bundesrecht. Das sind Kosten bei der Ermittlung für Strafverfahren – vorbereitende Kosten für Strafverfahren –, die in der Strafprozessordnung eindeutig geregelt sind. Kennen Sie den Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“? Sie können mit einer landesrechtlichen Regelung nicht etwas anderes als das tun, was bundesrechtlich bereits erfasst und abschließend geregelt wurde. Da kann ich Ihnen leider keine andere Antwort geben, das ist so. Wenn Sie ehrlich wären – das wissen Sie selbst –, würden Sie zugeben, dass Sie das bei der Vorbereitung Ihres Antrages übersehen haben. (Zurufe von der AfD: Wo ist die Frage?) Geben Sie es einfach zu. Setzen Sie sich hin, lassen Sie es sein, dann hat die Sache wenigstens noch ein bisschen Größe. (Beifall CDU und SPD) Lena Kotré (AfD):* Vielen Dank für die Zwischenfrage, die eher eine Kurzintervention war, mir aber ein bisschen Redezeit einräumt. Ich glaube, Sie haben den Konflikt zwischen Herrn Genilke und mir also gar nicht verstanden. Es geht hier allein darum, wer der Verursacher ist, nicht um die Kostenerfassung. Ich wurde gefragt, woran ich den Verursacher festmache; das habe ich eben erklärt, und ich erkläre es Ihnen gerne auch noch einmal. Ansonsten können wir uns gerne einmal im Rahmen des Innenausschusses zu einem kleinen Fachgespräch zusammensetzen. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] – Oh! bei der CDU) Lassen mich jetzt aber bitte auf den Gleichheitsgrundsatz von Artikel 3 Grundgesetz zurückkommen, der von einigen von Ihnen hier herangezogen wird; er gilt aber nicht schrankenlos. Es ist ja nicht so, dass wir immer alles gleich behandeln müssen. Er besagt vielmehr, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden muss und darf. Wenn jemand in unser Land gekommen ist und noch keinen einzigen Cent in die Sozialkassen gezahlt, sondern lediglich von ihnen profitiert hat, muss er nicht mit jemandem gleichgesetzt werden, dessen Familie seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten hier lebt und zum Erhalt dieses Steuersystems, zur Finanzierung der Gesellschaft beigetragen hat. Selbstverständlich können wir hier Unterschiede machen; wir müssen nicht immer alles gleichbehandeln. Wenn Sie einmal 2026 83 in das Grundgesetz gucken, wissen Sie auch ganz genau: Es gibt so etwas wie Deutschengrundrechte, die eben nur den Deutschen gewährt werden. Lassen Sie mich – die Zeit ist wieder einmal viel zu kurz – auf das, was Herr Lüders gesagt hat, zurückkommen, nämlich dass diejenigen, die einen Einsatz verursachen, kein Einkommen haben; das ist ja nicht immer so. Beispielsweise fahren Leute, die hierherkommen, immer noch große Autos. Da würde mir zum Beispiel eine Pfändung oder aber auch – darüber muss man nachdenken – die Streichung von sozialen Leistungen bzw. das Abarbeiten der Schulden in den Sinn kommen. Beim Schröpfen der deutschen Bürger … Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Frau Abgeordnete, Sie müssten zum Schluss kommen. Lena Kotré (AfD):* … sind Sie so was von kreativ; dann seien Sie es doch auch in diesen Fällen. – Danke schön. (Zuruf) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: – Dafür ist es jetzt leider zu spät. Wir sind am Ende der regulären Redezeit angekommen, die Rednerliste ist geschlossen, und wir haben uns umfänglich ausgetauscht. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wir stimmen über den Antrag der AfD-Fraktion, „Kosten für Polizeieinsätze in Ausländerwohneinrichtungen erfassen und den Verursachern auferlegen“, Drucksache 8/2665, ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. TOP 10: Konzept zu Erhaltung, Ausbau und Erweiterung regionaler Wertschöpfungsketten Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2666 Ich eröffne die Aussprache, und als erster Redner hat Herr Abgeordneter Hünich für die AfD-Fraktion das Wort, das ich ihm hiermit erteile. (Beifall AfD) Lars Hünich (AfD): Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Liebe Gäste! Ich sehe zwar keine mehr auf der Tribüne, aber vielleicht gibt es welche im Livestream; ich hoffe, Sie haben keine Gewalt im Internet. – 236 000 Essen täglich allein in Brandenburgs Schulen und Kitas – selbst wenn wir die vegetarischen Gerichte herausrechnen und großzügig nur 80 g Fleisch pro Portion 84 Landtag ansetzen, sind das 14 t Fleisch, die jeden Tag auf den Tisch kommen. Würden wir nur 60 % davon als regionale Produkte beschaffen, bräuchten wir fast 2 000 t Brandenburger Fleisch im Jahr. Das ist ein Markt, und zwar ein planbarer Markt, und den lassen wir gerade komplett liegen. Perleberg und Eberswalde sind zum jetzigen Zeitpunkt nur zwei Namen, die für das stehen, was in Brandenburg in den letzten Jahrzehnten schiefgelaufen ist: Keine regionalen Einzelschicksale, sondern das Ergebnis einer Politik, die drei Jahrzehnte lang weggeschaut hat, währenddessen unsere Ernährungswirtschaft Stück für Stück beerdigt wurde. Was in Perleberg und Eberswalde verloren gegangen ist, war nicht nur ein Betrieb, sondern ein Teil einer Kette: Wer nichts schlachtet, kann nichts verarbeiten, und wer nichts verarbeitet, kann nichts vermarkten. Die entscheidende Verarbeitungsstufe fehlt in Brandenburg. Das gilt nicht nur für die großen Schlachtbetriebe; es gilt für die gesamten Lebensmittelhandwerker. In Brandenburg gab es übrigens 2014 noch 339 selbstständige Fleischereien. 2024 waren es noch 267. Das ist mehr als ein Fünftel weniger – und fast ein Drittel der verbliebenen Inhaber ist über 60 und hat keinen Nachfolger. Jetzt kommt es: Von diesen 267 Betrieben schlachtet kaum einer. Die wenigsten von ihnen sind in irgendeiner Art und Weise handwerklich tätig, sondern die meisten verkaufen zugekaufte Ware. Was früher Handwerk war, ist heute oft nur noch Thekenverkauf. Beim Bäckerhandwerk sieht es inzwischen genauso aus. Zwischen 2008 und 2018 haben 130 Bäckereien geschlossen – fast jede dritte. Sie haben es gerade gehört: Das war 2018; die neuen Zahlen sind dort nicht enthalten. Da sieht es meiner Ansicht nach noch schlimmer aus. Betriebe, die noch selbst schlachten, zerlegen und verarbeiten, kann man in Brandenburg an wenigen Händen abzählen – das ist übrigens keine Übertreibung, sondern der Stand der Dinge. Dieser Niedergang ist kein Marktversagen, denn die Nachfrage nach regionalen Produkten ist ja da. Was fehlt, ist ein faires Umfeld. Durch steigende Energie- und Arbeitskosten und immer mehr Auflagen steigen die Produktionskosten mancher Betriebe um bis zu 30 %. Gleichzeitig öffnen wir aber unsere Märkte: erweiterte Zollfreiheit für Agrarprodukte aus der Ukraine, Importe aus Ländern mit niedrigen Standards. Pestizidwirkstoffe und Antibiotika, die in der EU längst verboten sind, tauchen laut Analysen in unseren Lebensmitteln auf, und der Verbraucher weiß überhaupt nicht mehr: Woher kommt mein Lebensmittel, und was esse ich da überhaupt? (Vereinzelt Beifall AfD) Das ist kein Kavaliersdelikt; das ist ein Systemfehler. Die Woidke-Regierungen haben dieses Thema nie ernsthaft angepackt, in keiner seiner drei Legislaturperioden. Immer schöne Reden – nie etwas dahinter. Das Ergebnis kennen wir: Brandenburg hat heute keinen einzigen effektiven Schlachthof mehr. Das ist keine Naturkatastrophe; das ist das Ergebnis politischer Untätigkeit. (Vereinzelt Beifall AfD) Es gab ja Versuche in Brandenburg: Die letzte Landesregierung hat von 2021 bis 2023 eine Brandenburger Ernährungsstrategie erarbeitet. (Zuruf von der AfD: Ui!) Wir waren ja dabei: acht Regionalworkshops, zehn Fachworkshops, ein Kabinettsbeschluss und fünf Handlungsfelder. Was ist passiert? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nichts!) Viel Prozess, viel Papier, kein einziges verbindliches Ziel, keine messbare Vorgabe, kein Umsetzungsplan – nichts. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nichts!) Genau das darf sich bei einem neuen Anlauf nicht wiederholen. (Vereinzelt Beifall AfD sowie der Abgeordneten Andreas Kutsche und Gunnar Lehmann [BSW]) Seit 2024 haben wir eine neue Regierung. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Zwei neue Regierungen!) Wir haben auch das Thema Ernährungswirtschaft in unseren Ausschuss bekommen – es heißt ja „Land- und Ernährungswirtschaft“ –, und wir haben auch eine Ministerin bekommen, die eigentlich aus der Branche kommt, die das ganze Problem eigentlich von innen kennt. (Zuruf von der AfD: Eigentlich!) Nur leider haben wir 2026 noch immer keine Strategie dazu. Deshalb liegt jetzt – natürlich zur Unterstützung ihrer Arbeit – (Lachen bei der CDU) ein Antrag auf dem Tisch, der klare Pflöcke einschlägt. Die drei Forderungen sind konkret. Erstens: dem Landtag ein Strategiekonzept mit dem Titel „Regionale Ernährungswirtschaft Brandenburg – Entlastung und Entbürokratisierung bis 2030“ mit messbaren Zielen vorzulegen, und zwar bis Ende 2026. Was wir nicht brauchen, ist ein weiteres Papier mit viel Blabla – das bin ich auch nicht wirklich gewöhnt –, sondern was wir brauchen, ist ein Konzept, an dem wir die Landesregierung messen können. Was wir anbieten können, ist: Wir helfen gerne mit; das ist gar kein Problem. Zweitens: Genehmigungsverfahren deutlich vereinfachen. Wer heute einen kleinen Schlachthof aufbauen will, kämpft gleichzeitig mit Baurecht, Umweltrecht und Lebensmittelrecht, mit denselben Anforderungen wie ein Großbetrieb, aber ohne dessen Mittel. – Doppelprüfungen weg, Fristen verbindlich kürzen, für kleinere Betriebe einfachere Verfahren einführen! Das ist übrigens keine Subvention, das ist die Beseitigung von Ungleichbehandlung. (Vereinzelt Beifall AfD) Und drittens – das kennen die meisten allerdings schon –: öffentliche Beschaffung. Bei der öffentlichen Beschaffung ist der Staat eben kein Regulierer, sondern Einkäufer – und ein Einkäufer darf entscheiden, was er einkauft. Ich habe es ja angesprochen: Bei einem Markt von 236 000 täglichen Essen sprechen wir über 2 000 t Fleisch – und ich rede erst mal nur von Fleisch. Da rede ich noch gar nicht von Gemüse, von Kartoffeln, von Soße, von Pudding und was noch alles gebraucht wird. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]) – Ja, das mit dem Pudding wäre vielleicht gar nicht so schlecht. Also: Wenn wir diesen regionalen Markt mit Herkunftskriterien unterlegen, schaffen wir planbare Abnahmemengen – und mit planbaren Abnahmemengen können Betriebe investieren; das ist doch logisch. Dann braucht es nämlich wieder jemanden, der schlachtet, jemanden, der zerlegt, und jemanden, der es verarbeitet. Nur dann wird investiert. Diese Strukturen entstehen eben nicht von allein, aber sie entstehen, wenn die wirtschaftliche Grundlage dafür gelegt wird. (Vereinzelt Beifall AfD) Wir wollen also keine Regulierung, sondern wir wollen, dass Sie die Grundlage schaffen. Parallel dazu brauchen wir auf Bundesebene endlich eine verbindliche Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel. Der Verbraucher hat ein Recht, zu wissen, was er kauft. Zum Schluss: Brandenburg ist übrigens kein Agrarland ohne Substanz. In rund 850 lebensmittelverarbeitenden Betrieben arbeiten über 17 000 Menschen. Sie erwirtschaften 3,3 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr; das ist der Stand von 2022. Da sind übrigens Perleberg und Eberswalde und einige andere Betriebe, die meiner Ansicht nach herausgerechnet werden müssten, noch drin. Die Ernährungswirtschaft ist, wenn man es ganz genau nimmt, eine der wichtigsten volkswirtschaftlichen Säulen unseres Landes. Lassen Sie uns ihre Zerstörung endlich stoppen! Angesichts der weltweiten Lage müssen wir Ernährungssouveränität endlich neu denken. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Es geht im wahrsten Sinne des Wortes um die Wurst, damit wir mit einem Speiseplan, der auf internationalen Lieferketten aufgebaut ist, nicht eines Tages in die Situation kommen, dass die Tabletts in unseren Schulen oder in unseren Krankenhäusern leer bleiben. Liebe Kollegen, Versäumnisse aus 35 Jahren lassen sich nicht innerhalb einer Legislaturperiode rückgängig machen. Aber was wir tun können, ist, diese Fehler nicht zu wiederholen. – Danke. (Beifall AfD) 2026 85 Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Herr Abgeordneter Wernitz, bitte schön. (Vereinzelt Beifall SPD) Udo Wernitz (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich den Titel des Antrages gelesen habe, (Lars Hünich [AfD]: … hast du ihn nicht verstanden! – Vereinzelt Heiterkeit AfD) dachte ich zunächst: Okay, klingt interessant. – Aber der erste Blick kann oft täuschen, und, ja, ich wurde enttäuscht. Worum genau geht es in diesem Antrag? Wir haben ja gerade die Ausführungen des Kollegen dazu gehört. Es geht um ein Konzept mit „Maßnahmen zur Senkung der regulatorischen und steuerlichen Belastung regionaler Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter“; es geht um die „Stärkung regionaler Wertschöpfungskreisläufe“. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Welche Argumente bringt die Antragstellerin nun für die Notwendigkeit eines solchen Konzeptes vor? Unter anderem – wir haben es gehört – bringt die AfD vor, dass importierte landwirtschaftliche Produkte eine zunehmende Belastung mit Rückständen aus Pflanzenschutzmitteln aufwiesen. Produkte bzw. Rohstoffe, die aus Nicht-EU-Ländern in unser Land kommen, enthalten angeblich Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, die in der EU nicht mehr zugelassen sind. Als angeblichen Beweis liefert die AfD eine Studie des PAN Europe aus dem Jahr 2023. (Zuruf von der AfD: Das ist ja ewig her!) Als Hintergrundinformation: PAN Europe ist eine NGO, die sich der Abschaffung von Pflanzenschutzmitteln verschrieben hat. (Johannes Funke [SPD]: So, so, Herr Hünich! – Lars Hünich [AfD]: So ein Quatsch! Das weiß ich doch selber, das haben wir doch im Ausschuss behandelt! – Weitere Zurufe von der AfD) Erstaunlich ist dabei, dass die AfD eine NGO anführt, wo sie doch sonst die Finanzierung aller NGOs abschaffen möchte. (Vereinzelt Beifall SPD) Auch finde zumindest ich es sehr fragwürdig, nur eine einzelne Studie als Nachweis heranzuziehen. Solide Handwerksarbeit, meine Damen und Herren, sieht anders aus. 86 Landtag Ich habe weitere Studien zur Belastung von Lebensmitteln mit Pestiziden eingesehen und möchte aus einer Pressemitteilung des Bundesamtes für Verbraucherschutz vom 15.01.2025 zitieren. Darin steht unter anderem: „Lebensmittel in Deutschland enthalten nur selten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oberhalb der geltenden Rückstandshöchstgehalte. […] In häufig verzehrten Lebensmitteln wie Karotten, Kartoffeln, Äpfeln, aber auch saisonalen Erzeugnissen wie Erdbeeren und Spargel, wurden 2023“ – aus diesem Jahr ist die Studie – „kaum oder gar keine Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte nachgewiesen. Die meisten Überschreitungen […] gab es bei“ – aufgemerkt! – „Mangos, getrockneten Bohnen, Pfeffer (schwarz, grün, weiß), Reis, Tee (schwarz und grün), Erdnüssen […]“ – alles keine regionalen Erzeugnisse. „Bei 1,0 % der beprobten Erzeugnisse aus Deutschland und bei 1,3 % der Proben aus anderen EU-Staaten traten Überschreitungen“ – ja! – „der geltenden Rückstandshöchstgehalte auf. Bei Erzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern war dies bei 8,5 % der Proben der Fall.“ Doch zurück zum Thema: Wenn man recherchiert, um welche Länder es sich handelt, die weiterhin in der EU nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel verwenden, kommt man unter anderem zu folgenden Ergebnissen: Russland, Ruanda, Ghana, USA. Aber wer ist eigentlich der größte Anwender der angesprochenen Mittel? – Es ist Brasilien. Wenn man nachforscht, welche Produkte wir aus Brasilien am meisten importieren, meine Damen und Herren, stellt man fest: Es ist der Kaffee. – Zu versuchen, hierfür adäquaten regionalen Ersatz zu finden, erachte ich schon als sehr, sehr sportlich. Ja, meine Damen und Herren, es ist festzustellen, dass es vereinzelte Überschreitungen bei Rückständen gegeben hat. Selbstverständlich sind diese Überschreitungen nicht akzeptabel und müssen ganz klar geahndet werden. (Beifall SPD und CDU) Dies geschieht durch unsere zuständigen Behörden, die die Produktpalette im Land überwachen. Eine Änderung der Vorschriften für den Import von Produkten aus Ländern, die noch Pflanzenschutzmittel anwenden, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, ist jedoch Sache der EU und des Bundes. Jetzt kommen wir zum Thema der Regionalität: Die Regionalität und ihr Ausbau nimmt seit Jahren einen herausragenden Platz in der Arbeit der Landesregierung ein und wird durch die verschiedensten Maßnahmen seitens des Ministeriums stark unterstützt. (Lars Hünich [AfD]: Durch welche denn?) Hier möchte ich als Beispiel die hervorragende Arbeit der pro agro anführen. Nicht zuletzt, Herr Hünich, trägt die Grüne Woche in erheblichem Umfang dazu bei, regionale Erzeuger, regionale Verarbeiter sowie Handel und Gewerbe erfolgreich miteinander zu vernetzen. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Herr Abgeordneter lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Udo Wernitz (SPD): Nein, danke. (Lars Hünich [AfD]: Also!) – Das ist doch meine Entscheidung! – Kommen wir nun zum letzten Punkt Ihres Antrages. Darin fordern Sie den Abbau bürokratischer Hürden. Da muss ich mich fragen: Wo war die AfD in den vergangenen zwei Jahren? Haben Sie mitbekommen, dass es einen Ausschuss gibt, der sich mit genau diesen Themen befasst? Der Sonderausschuss Bürokratieabbau ist genau das richtige Gremium, um diesbezüglich Vereinfachungen zu beschließen und sich damit zu befassen. (Beifall SPD und CDU) Ich komme zum Ende: Der Antrag ist, wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, überflüssig. Er ist überflüssig, weil die angesprochenen Maßnahmen bereits umgesetzt werden oder eben nicht in unserer Zuständigkeit liegen. Der Antrag verfolgt nur die Ziele, Verunsicherung zu erzeugen, Vorbehalte aufzubauen und Vertrauen zu erschüttern. Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, ich kann Ihnen nur sagen: Lassen Sie sich von diesem Antrag bloß nicht verunsichern! Unsere Lebensmittel sind sicher. Sie sind auch regional, und sie sind selbstverständlich auch gesund. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU – Zuruf von der AfD: Unfassbar!) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Es wurde eine Kurzintervention angezeigt. Herr Abgeordneter Hünich. Bitte sehr. (Beifall AfD) Lars Hünich (AfD): Frau Präsidentin! Herr Wernitz, allein die Frage: Wo waren Sie die letzten zwei Jahre? – Wo waren Sie denn die letzten sieben Jahre? Sie sind seit sieben Jahren hier im Parlament. Wo waren Sie denn? Was erzählen Sie denn hier? (Beifall AfD) Bei allem Respekt, ich kann verstehen, dass Sie das ablehnen müssen. Sie sind ja bei der Regierung. (Ludwig Scheetz [SPD]: Nein, das ist das Parlament!) Sie können ja nicht hier ans Rednerpult gehen und sagen: Mensch, die AfD hat recht. – Das verstehe ich unter Umständen. Das ist überhaupt nicht die Frage. Aber es geht auch nicht darum, Pflanzenschutzmittel zu verbieten. Was Sie mit Ihrer EU gemacht haben, ist, dass Sie Regelungen getroffen haben, die für deutsche Landwirte gelten, für alle anderen aber anscheinend nicht. Das ist das, was wir anprangern. Ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern, wie es war – unter Vogel übrigens –, als es um Weizenimporte ging. Die Tschechen haben den Weizen zurückgeschickt, weil der Glyphosatwert einfach viel zu hoch war. Wir als Deutsche haben gesagt: Nein, uns ist das egal. – Genau das ist, was wir anprangern. Wir sagen: Deutsche Standards, ja, unbedingt, aber dann müssen sie für alle gelten, und sie gelten eben nicht für alle. (Beifall AfD) Genau das ist das Problem. Sie stellen sich hier hin und sagen, wir wollten Angst machen. Wir machen überhaupt keine Angst, sondern Sie nehmen es einfach nicht zur Kenntnis. Numero zwei: Die vergangenen zwei Jahre war das Thema der Ernährungswirtschaft schon im Landwirtschaftsausschuss. Am Anfang habe ich gesagt: Das ist gut. Ich bin ja froh darüber, dass es endlich im Landwirtschaftsausschuss ist. Denn dahin gehört es ja. – Was wir gefragt haben, war: Macht doch mal ein Konzept, und sagt doch mal, wohin wir wollen! – Die pro agro wird zwar von Ihnen finanziert, aber es ist doch nicht Ihre Maßnahme. Auch die Grüne Woche ist nicht Ihre Maßnahme. Sie wird nur von Ihnen finanziert. Was ist denn aus dem Ministerium und in der vergangenen Legislaturperiode aus dem Wirtschaftsministerium zum Thema der Ernährungswirtschaft gekommen? – Null, nichts, nothing. Sie waren nicht einmal anwesend. (Beifall AfD) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Herr Abgeordneter Wernitz möchte erwidern. Bitte schön. (Beifall SPD) Udo Wernitz (SPD): Herr Hünich, erst einmal muss ich sagen: Meine Oma hat immer gesagt: Nicht wer schreit, hat am meisten recht. – Das nur als kleiner Hinweis. (Lars Hünich [AfD]: Ich habe nicht geschrien!) – Das war schon relativ laut. Aber egal, ich kann Ihre Aufregung ja verstehen. Denn Sie wurden, glaube ich, ertappt mit Ihrem Antrag. (Lachen bei der AfD) 2026 87 Es ist so. Sie wissen doch ganz genau, Herr Hünich, dass wir uns bei einer Vergabe an das europäische Vergaberecht zu halten haben und dass alle Bewerber gleich zu behandeln sind. Das ist dasselbe, was Frau Kotré gerade gefordert hat, wenn sie sagt: Wir machen bei Asylbewerbern oder Wohnheimen eine Extraregelung. – Sie wollen eine andere Regelung machen, als in der EU oder beim Bund anhängig ist. (Lars Hünich [AfD]: Ja!) Wenn Sie die Arbeit … (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – Haben Sie jetzt Rederecht oder ich? – Wenn Sie die Arbeit der pro agro in Misskredit bringen, (Lars Hünich [AfD]: Wir bringen Sie in Misskredit, aber nicht die pro agro!) finde ich das äußerst schäbig, das muss ich ehrlich sagen. Dafür habe ich kein Verständnis. (Beifall SPD und CDU) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir fahren mit der regulären Rednerliste fort. Herr Abgeordneter Lehmann macht sich bereit. Bitte schön. (Beifall BSW) Gunnar Lehmann (BSW): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – Lieber Herr Ausschussvorsitzender! – Auf diesen Antrag haben wir lange gewartet. Mehrfach haben Sie in unseren Ausschusssitzungen ein Konzept für regionale Wertschöpfungsketten gefordert. Ich war ernsthaft gespannt, was sich die AfD darunter vorstellt. Denn eines lässt sich nicht von der Hand weisen: Wir haben ein veritables Problem, unsere brandenburgische Land- und Ernährungswirtschaft zu erhalten. Die wenig ambitionierten Rettungsversuche der Landesregierung in Perleberg und Eberswalde sind dem Vernehmen nach gescheitert. Der Milchmarkt liegt – man konnte die Uhr danach stellen – am Boden, der Schweinemarkt ebenfalls. Gleichzeitig werden munter Handelsabkommen mit aller Welt geschlossen. Die Dosis macht das Gift, und diese Dosis ist tödlich. (Beifall BSW und AfD) Neben Kostenvorteilen, von denen im Allgemeinen Großbetriebe profitieren, sogenannten Skaleneffekten, werden durch hohe Standards, unlautere Handelspraktiken, Steuerschlupflöcher und bürokratische Hürden kleine Betriebe tatsächlich systematisch benachteiligt. Gesetzliche Anpassungen zur Förderung der Konkurrenzfähigkeit kleiner und mittelständischer Betriebe sind daher unbedingt zu befürworten. Insofern stimmen wir mit Ihnen 88 Landtag überein. Ob uns allerdings der von der AfD vorgeschlagene Fünfjahresplan weiterhelfen kann, ist doch mehr als fraglich. In der Tat hat man den Eindruck, dass es in der Agrarpolitik in Land und Bund an einer koordinierten strategischen Planung mangelt. Die Folge ist, dass erst dann gehandelt wird, wenn äußere Umstände dies erzwingen. Im Ergebnis leiden die Planungssicherheit und auch das Vertrauen in die Politik unter unausgegorenen Regelungen. Der Umgang mit den roten Gebieten ist ein Beispiel. Nach dem Urteil aus Bayern wurde es sehr hektisch. Die roten Gebiete wurden abgeschafft. Genauso hektisch wird man reagieren, wenn Brüssel mit dem nächsten Vertragsverletzungsverfahren droht. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Gunnar Lehmann (BSW): Aber Selbstverständlich. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Bitte schön. Johannes Funke (SPD): Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Herr Lehmann, wir waren gerade mit dem Europaausschuss und dem Agrarausschuss in Brüssel und hatten gute und intensive Gespräche zu einem sehr koordinierten Vorgehen mit Blick auf die nächste Förderperiode. Sie waren nicht dabei, werfen jetzt aber anderen vor, nicht koordiniert zu sein. Das passt aus meiner Sicht nicht zusammen. (Beifall SPD und CDU) Gunnar Lehmann (BSW): Vielen Dank für die Frage. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Ich habe die Frage noch nicht mitbekommen, Herr Abgeordneter. Waren Sie schon fertig? (Unruhe) – Ich bitte um Ruhe. Wir hören jetzt die Frage. – Bitte schön. Johannes Funke (SPD): Danke für den Hinweis. Ich hatte aus dem Nicken geschlossen, dass Herr Lehmann das Fragezeichen schon verstanden hatte. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Gut. Dann darf ich Herrn Lehmann um die Beantwortung bitten. Gunnar Lehmann (BSW): Ich verstehe Sie so, dass Sie fragen, warum ich in Brüssel nicht dabei war. Sie wissen, dass wir als BSW-Fraktion die Anwältin des Steuerzahlers sind. Die Zehntausende von Euro, die ausgegeben wurden, um in Brüssel Spargel zu essen, hätte man sicherlich besser investieren können. – Dies zum einen. (Beifall BSW und AfD) Zum anderen haben wir hier als BSW-Fraktion im Januar einen Antrag eingebracht, in dem wir genau die Punkte, die Sie den Presseberichten zufolge in Brüssel diskutiert haben, thematisiert und unsere Vorschläge dazu eingebracht haben. Im Übrigen waren sie noch in der alten Koalition abgestimmt. Insofern war es bedauerlich, dass die SPD dem nicht zugestimmt hat. Noch etwas zu der Brüsselreise: Ich würde Herrn Dr. Berndt raten, Herrn Hünich etwas zurückzunehmen. Denn ich habe den Eindruck, dass er sich in einer Umklammerung von Frau Mittelstädt befindet (Beifall BSW – Dennis Hohloch [AfD]: Andersrum! – Weitere Zurufe) und dass diese natürlich stärker wird, wenn er dort an dem Spargelessen teilnimmt und zur Eröffnung der Grünen Woche fährt usw. Dann kommen dabei auch solche Anträge heraus. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Ich darf Sie im Saal jetzt um Ruhe bitten. – Herr Lehmann, möchten Sie auch die Zwischenfrage von Herrn Bretz zulassen? Gunnar Lehmann (BSW): Freilich, gern. Steeven Bretz (CDU): Vielen Dank, Kollege Lehmann, dass Sie die Nachfrage zulassen. Sie sagten gerade – Zitat –, „Zehntausende Euro“ habe man in Brüssel verballert. Sie seien der Anwalt der Steuerzahler. Herr Kollege Lehmann, können Sie sich daran erinnern, dass es die BSW-Fraktion war, die zu der Zeit, als sie mit in der Regierung war, den Vorschlag unterbreitet hat, die Brüsseler Landesvertretung mit mehr Geld auszustatten, damit sie die Repräsentation für solche Zwecke verbessern kann? War es nicht eine Conditio sine qua non, die Sie da formuliert haben? Mich würde interessieren, wie Sie Ihre Aussage in diesem Zusammenhang damit in Übereinstimmung bringen. – Vielen Dank. Gunnar Lehmann (BSW): Vielen Dank, Herr Bretz, für die Frage, die mir schon von Herrn Fischer in ähnlicher Weise zugeflüstert wurde – wie wahrscheinlich Ihnen jetzt von hinten. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Es ist in der Tat so, dass wir uns als BSW-Fraktion sehr gerne dafür eingesetzt haben – Herr Abgeordneter Simon war auch noch federführend daran beteiligt –, dass diese Gelder investiert werden; denn wir sind der Meinung, dass insbesondere brandenburgische Kunst und Kultur – darum ging es uns – dort zur Geltung kommen, dass wir uns dort auch für die brandenburgischen Interessen starkmachen. Ich weiß nur nicht, ob das Spargelessen tatsächlich dazu beiträgt. (Beifall BSW) Insofern war es meine Entscheidung, an dieser Reise nicht teilzunehmen. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Herr Abgeordneter, möchten Sie noch eine Zwischenfrage zulassen? Gunnar Lehmann (BSW): Ich würde jetzt liebend gerne mit meiner Rede fortfahren und den Rest dann mit Herrn Funke bilateral klären. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Sehr gerne. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Er kann ja eine Kurzintervention machen!) Gunnar Lehmann (BSW): Ich sagte also, es mangelt an einer koordinierten strategischen Planung. Woran es nicht mangelt, sind Strategiepapiere. Ich habe sogar den Eindruck, je ideenloser die Politik der Altparteien wird, desto mehr Strategien, Konzepte und andere Papiertiger werden entwickelt, um Einsicht in die Notwendigkeit vorzutäuschen und Problemlösungen zu simulieren. Letztlich verstauben sie aber in Schubladen. (Beifall BSW) So werden allein im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung 20 Strategien genannt, die weiter umgesetzt oder noch erarbeitet werden sollen. Von denen möchte ich Ihnen nur meine Favoriten nennen: die Cybersicherheitsstrategie, die Verwaltungscloud-Strategie und die gesamtgesellschaftliche Strategie gegen Einsamkeit. Auch die Nutztierstrategie, auf die wir seit vielen Monaten warten, und die Wasserstrategie stehen darin, während zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten eine Aktivstrategie verfolgt werden soll. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Funke [SPD]) Diesem Wust der Strategien will die AfD nun also eine weitere hinzufügen. Sie fordern letztlich Entbürokratisierung, steuerliche Entlastung, Herkunftskennzeichnung und eine Stärkung der Gemeinschaftsverpflegung. Damit sind wir – wahrscheinlich alle in diesem Saal – einverstanden. Aber ganz abgesehen davon, dass von dieser Landesregierung sowieso keine sinnvollen 2026 89 Vorschläge zu erwarten sind, schon gar nicht bis Ende des Jahres, verstehe ich nicht, warum wir für diese Binsenweisheiten ein Konzept brauchen. Welche Maßnahmen soll dieses Konzept beinhalten, die uns nicht schon längst bekannt sind und von denen wir nicht bereits wissen, dass wir sie so schnell wie möglich umsetzen müssen? Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Herr Abgeordneter, möchten Sie diese Frage zulassen? Gunnar Lehmann (BSW): Ja. Herr Hünich hat mich noch nicht gefragt. Gerne. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Bitte. Lars Hünich (AfD): Danke, dass Sie das zulassen, Herr Lehmann. Ich bin ja fast bei Ihnen, wenn es darum geht, dass es nichts bringt, immer nur Konzepte zu erarbeiten. Aber wir haben die Situation – wie ich gerade vorhin erzählt habe –, dass wir über das Thema „Schulspeisung“ und auch über das Kaufen beraten müssen. Das heißt, wir müssen wissen, wo wir hinwollen. Wenn ich heute die Schulspeisung einführe, habe ich nun einmal das Problem, dass ich nicht gleich morgen Schlachthöfe zur Verfügung habe, und es wächst auch nicht gleich morgen Blumenkohl auf dem Acker. Vielmehr braucht das leider Gottes seine Zeit; reden wir einmal über drei oder über fünf Jahre. Bevor wir damit anfangen, brauchen wir doch ein Konzept. Ich verlange doch nichts weiter als das. Da bin ich bei Ihnen: Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, die Vorschläge sind da. Lasst sie uns gemeinsam zusammenfassen, damit wir wissen, wo wir hinwollen. Bisher wissen wir nicht, wo wir hinwollen. Bisher habe ich das Gefühl, dass wir immer nur versuchen, irgendwie etwas zu machen. Das Schulspeisungskonzept ist aus dem Jahr 2010. Wir haben 2026, und passiert ist nichts. Es ist die Frage, ob es nicht doch sinnvoll wäre, zumindest einmal ein Konzept zu erstellen, wo wir hinwollen. Der Fünfjahresplan, den Sie angesprochen haben, wäre ja … Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Herr Hünich, keine Kurzintervention, nur eine Frage. – Bitte schön, Herr Lehmann. Gunnar Lehmann (BSW): Herr Hünich, danke für die Frage. Ich stimme Ihnen zu. Ich hatte nur den Eindruck, dass Sie in Ihrem Antrag im Grunde den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Bevor wir eine neue Strategie oder ein Konzept schreiben, sollten wir uns erst einmal einig werden, welches Ziel wir erreichen wollen und wie die Land- und die Ernährungswirtschaft in Brandenburg künftig aussehen sollen. Wir müssen uns über ein agrar- und ernährungspolitisches Leitbild einig werden. Und das beinhaltet Ihr Antrag, nach meiner Wahrnehmung zumindest, nicht. 90 Landtag Aber Sie haben recht: Die Vorschläge liegen eigentlich auf dem Tisch. Beim Sonderausschuss Bürokratieabbau gibt es eine lange Liste von Maßnahmen, die seinerzeit vom Berufsstand, von der Verwaltung und vom Forum Natur Brandenburg vorgeschlagen wurden und noch der Umsetzung harren. Auch hinsichtlich der Gemeinschaftsverpflegung – Sie hatten das Beispiel genannt – liegt bereits seit 2023 ein Konzept vor. Zwei Jahre lang wurde für diese Ernährungsstrategie seitenweise Papier beschriftet. Leider wird sie, wie die meisten Strategiepapiere, nicht umgesetzt. Wenn wir uns Gedanken machen wollen, wie es weitergehen soll und wie die Zielstellung aussieht, sollten wir uns auch in der Analyse einig sein. Und das ist die zweite Schwachstelle Ihres Antrags; denn schon die Feststellungen und Begründungen im Antrag der AfD teilen wir nicht vollständig. Dass die Betriebe in Perleberg und Eberswalde schließen, sei kein Marktversagen, schreiben Sie, sondern Resultat von Überregulierung. Ich frage Sie: Dass der Milch- und der Schweinemarkt am Boden liegen, ist kein Marktversagen? Doch, dass wir Preisverfall, Monopolisierung und ein Preisdiktat im Lebensmitteleinzelhandel erleben, ist Marktversagen, und es ist Politikversagen. Aber es ist eben auch ein Versagen der AfD, davor die Augen zu verschließen. (Lars Hünich [AfD]: Aber es liegt auch an den Weltmarktpreisen!) In der Gesamtschau werden wir uns enthalten. – Danke. (Beifall BSW) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Funke hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön. Johannes Funke (SPD): Sehr geehrter Herr Lehmann, ich muss noch einmal auf die Brüsselreise zu sprechen kommen. Gemeinsam mit vielen Abgeordneten bin ich nach Brüssel gefahren, um über die Situation im ländlichen Raum Ostdeutschlands zu sprechen und für die ostdeutsche Landwirtschaft zu werben. (Beifall SPD) Wir haben uns gegen Kappung und Degression und für eine starke GAP ausgesprochen sowie für einen starken ELER, für den EFRE und für den ESF. Dafür sind wir nach Brüssel gefahren. Der Spargel aus Brandenburg – um es auf den Punkt zu bringen, wir sind ja hier bei der Regionalität – hat ein EU-notifiziertes Regionalsiegel. Das ist unter den Siegeln, die man in der regionalen Vermarktung erreichen kann, der Mercedesstern. Darauf können wir stolz sein! (Beifall SPD – Lars Hünich [AfD]: Das ist doch Quatsch!) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Die Erwiderung, bitte. Gunnar Lehmann (BSW): Vielen Dank, Herr Funke. Ich habe keinen Zweifel, dass der brandenburgische Spargel hohen Qualitätsanforderungen genügt. Ich habe ihn selbst gestochen. Als Vorarbeiter in einem großen Spargelbetrieb habe ich mit unseren Saisonarbeitskräften, die das machen – die wir hier auch häufiger erwähnen sollten –, gut zusammengearbeitet. Insofern habe ich keine Zweifel daran, dass Ihnen der Spargel dort wohl bekommen ist. (Zurufe von der AfD) Ob Sie sich mit Ihren Forderungen durchsetzen konnten, wird sich zeigen. Ich hoffe es inständig, aber das wird die Zukunft zeigen. (Beifall BSW – Johannes Funke [SPD]: Sie haben es nicht versucht!) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir fahren mit der regulären Rednerliste fort. Herr Gursch hat als Nächster für die CDU-Fraktion das Wort. Corrado Gursch (CDU): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD greift ein Thema auf, das wir im Plenum sowie im Fachausschuss bereits mehrfach diskutiert haben. Die Sorgen um die Zukunft der deutschen Landwirtschaft nehmen wir sehr ernst. Wir stehen an der Seite unserer Landwirte und unserer landwirtschaftlichen Betriebe. Wir kennen ihre Sorgen, wir sind auch im engen Austausch mit ihnen, und wir nehmen ihre Anliegen ernst. Die Forderungen, die in diesem Antrag gestellt werden, gehen jedoch in Teilen an den tatsächlichen Herausforderungen der Landwirtschaft vorbei; denn die Probleme der heimischen Landwirtschaft lassen sich nicht allein auf die Europäische Union, auf regulatorische Belastungen oder auf Qualitätsstandards reduzieren. Die Realität ist komplexer. Wer die Lage der Landwirtschaft ernsthaft verbessern will, muss die Probleme in ihrer ganzen Breite betrachten und darf keine einfachen Antworten auf vielschichtige Fragen geben. Dabei gilt auch: Die Europäische Union ist für die Landwirtschaft in unserem Land nicht nur Herausforderung, sondern auch Chance. Der Europäische Binnenmarkt und die Arbeitsteilung innerhalb Europas schaffen wirtschaftliche Vorteile und tragen dazu bei, dass Lebensmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher verfügbar und auch bezahlbar bleiben. Gleichzeitig ist völlig klar: Unsere Landwirte müssen unterstützt werden, damit sie in diesem Wettbewerb bestehen können. Wir sehen jedoch staatliche Eingriffe in den Markt, so, wie sie im Antrag in Teilen nahegelegt werden, kritisch. Eine politisch erzwungene Regionalität halten wir nicht für den richtigen Weg. Aus unserer Sicht braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, aber keine tiefgreifenden Marktverzerrungen. Auch bei der Versorgungssicherheit besteht kein Anlass für dramatische Zuspitzungen. Innerhalb der Europäischen Union gelten klare Regeln, ein funktionierendes Wettbewerbsrecht und hohe Standards für importierte Waren. Diese Standards sichern Qualität, Verbraucherschutz, Tier- und Pflanzenwohl. Natürlich müssen wir immer wieder prüfen, welche Vorgaben sinnvoll, praktikabel und verhältnismäßig sind. Aber ein pauschaler Abbau von Standards wäre der falsche Weg; denn langfristig würde das nicht nur die Qualität und das Vertrauen beschädigen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Produkte schwächen. Ein Punkt ist allerdings richtig: Wir brauchen mehr Entbürokratisierung. Es wurde ja schon angesprochen, dass es schnellere Verfahren, rechtssichere Rahmenbedingungen und ehrliche Überprüfungen überflüssiger Anforderungen braucht. Dabei geht es aber nicht darum, bewährte Mindeststandards infrage zu stellen, sondern unnötige Belastungen abzubauen und praxistaugliche Lösungen zu schaffen. Eine nachhaltige Stärkung der regionalen Landwirtschaft gelingt nur mit einem ausgewogenen Ansatz, mit wirtschaftlicher Vernunft, ökologischer Verantwortung und einer klugen Einbettung in den europäischen Rahmen. Denn eines darf man nicht vergessen: Die Brandenburger Landwirte erhalten dank der Europäischen Union rund 500 Millionen Euro jährlich an Agrarsubventionen. Die EU ist daher nicht das Problem, sondern auch ein wesentlicher Teil der Unterstützung unserer Landwirtschaft. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Es gibt eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter. Lassen Sie diese zu? Corrado Gursch (CDU): Nein, ich bin schon am Ende meiner Rede. – Unser Ziel muss sein, die Landwirtschaft in unserem Land innovativer, effizienter und zukunftsfester zu machen und zugleich unnötige Belastungen zu vermeiden. Dafür setzen wir uns mit Nachdruck ein und müssen den Antrag der AfD ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Das Thema scheint sehr zu berühren. Herr Abgeordneter Hünich hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön. (Beifall AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Sehr gut!) Lars Hünich (AfD): Frau Präsidentin! Zuallererst bin ich etwas irritiert, Herr Gursch, denn Sie sagten, wir hätten im Ausschuss schon darüber gesprochen. Ich hatte Sie dort noch nicht gesehen. Okay, gut. Wir reden tatsächlich darüber. Meine erste Frage: Was sind denn die verlässlichen Rahmenbedingungen? Nennen Sie uns die bitte mal. Vielleicht schreiben Sie sie auf oder wie auch immer. Was sind denn die sogenannten verlässlichen Rahmenbedingungen? 2026 91 Sie sagten, die EU sei nicht das Problem. Wir waren in Brüssel, und man hat uns gesagt, dass man bei der GAP-Förderung von 66 % auf 50 % herunterkommen will. Ich sage Ihnen, was das bedeutet: Das bedeutet für die ostdeutschen Bauern den Exitus. Dann bauen sie nur noch Photovoltaikanlagen und in irgendeiner Art und Weise irgendwelche Windräder und Biogasanlagen, weil es sich dann gar nicht mehr lohnt, irgendetwas anzubauen. Dann will ich Ihnen zu der Summe, die Sie genannt haben – 500-schieß-mich-tot Millionen Euro –, sagen: Man hat uns im Übrigen in Brüssel auch gesagt, dass wir von 100 Millionen Euro, die wir einzahlen, 25 Millionen Euro zurückbekommen. Da sage ich: Lasst uns das komplett stoppen und diese 25 Millionen Euro lieber in die regionale Landwirtschaft in unserem Land stecken. (Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: 100!) Dann sagen Sie, wir wollten eine staatliche Regulierung. Nein, das will ich überhaupt nicht, ganz im Gegenteil! Nur: Der Staat, also das Land Brandenburg, ist auch jemand, der etwas einkaufen muss, nämlich für Schul- und Kitaspeisungen. Deshalb kaufen wir, aber auch die Gemeinden, die Kreise ein. Wir sind also auch Kunden. Und wenn wir Kunden sind, dürfen wir bestimmen, was wir haben wollen. (Vereinzelt Beifall AfD) Das macht übrigens Berlin. Berlin sagt, man kaufe nur Produkte, die biozertifiziert sind. Das halte ich für falsch. Ich sage: Wir nehmen keine biozertifizierten Produkte, sondern herkunftszertifizierte; denn damit schaffen wir endlich wieder den Markt, den wir hier einmal hatten. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU] – Zuruf von Ministerin Hanka Mittelstädt) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Wir fahren in der regulären Rednerliste mit dem Beitrag von Frau Ministerin Mittelstädt fort. (Lars Hünich [AfD]: Will er gar nicht antworten? – Peter Drenske [AfD]: Nein, will er nicht! Was soll er denn sagen? Was sind denn verlässliche Rahmenbedingungen? – Ministerin Hanka Mittelstädt: Ich darf reden, das ist ja witzig!) Bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste im Digitalen und auf der Tribüne! Ja, das ist ein spannendes Thema. Ich wusste gar nicht, dass die Themen Ernährung, Ernährungswirtschaft und Landwirtschaft an einem Donnerstagnachmittag bzw. -abend zu einer solchen Debatte führen können. (Vereinzelt Beifall BSW – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Ich möchte daran erinnern, dass es mein ausdrücklicher Wunsch war, die Ernährungswirtschaft in mein Ressort zu integrieren, weil genau dort die Schnittstellen zwischen Urproduktion, 92 Landtag Lebensmittelherstellung und Handel liegen und wir genau dort den Wirkungsgrad brauchen, um auch zukünftig die Ziele zu erreichen. Wir haben uns heute auch schon darüber unterhalten, dass ich sehr kritisch mit der Wiederherstellungsstrategie umgegangen bin. (Lars Hünich [AfD]: Ja!) Das aber hat den Hintergrund, dass diese Strategie sage und schreibe 1 200 Seiten umfasst. Wir schreiben immer nur Strategien und Konzepte auf, aber wie viel setzen wir davon um? (Lars Hünich [AfD]: Es reichen drei Seiten, wenn Sie sie umsetzen!) Das ist die Kritik, die ich tatsächlich an diesem Antrag übe. Das bedeutet, wenn ich mit einem Strategiekonzept um die Ecke biege und die Unternehmer mit einbeziehe, dann sehen Sie das als problematisch an. Die Situation der meisten Unternehmen ist aufgrund vielfältiger Gründe tatsächlich sehr schwierig; das ist auch unstrittig. Bereits in der Coronakrise wurde die Verletzlichkeit internationaler Lebensmittelketten deutlich. Sie führte zu Kostensteigerungen bei vielen Rohstoffen und auch bei vielen Materialien. Und seit der Ukrainekrise haben sich die Rahmenbedingungen tatsächlich noch weiter verschärft. Die Branche braucht große Mengen an Energie und Strom, um aus einem Urprodukt ein Lebensmittel herzustellen, und das verursacht enorme Kostenbelastungen. Gerade die Branche, die es am härtesten trifft, kann es in der Tat nicht an den Handel und den Endverbraucher weitergeben. Die Konzentration des Handels ist die eine Seite, aber der inflationsbedingte Griff des Kunden zu den günstigeren Produkten ist die andere Seite der Wahrheit. Da ich als Ministerin natürlich auch im Austausch mit Landwirtinnen und Unternehmern der Ernährungswirtschaft stehe, verstehe ich das in der Tat. Das ist auch mein klarer Kompass, den ich hier immer wieder predige. Gerade dieser Dialog ist doch wichtig, um die aktuellen Problemlagen zu erkennen und um unmittelbar in der Krise zu unterstützen. Der Lebensmitteleinzelhandel ist und bleibt der wichtigste Absatzkanal für regionale Lebensmittel. Deswegen fördert das Ministerium auch im Rahmen einer Richtlinie Messen, Wettbewerber, Absatzförderung, Gemeinschaftsbeteiligung von Unternehmen an Fachmessen und Projekte zur Absatzförderung, zum Beispiel die Verkaufsförderung für regionale Produkte. In der Tat handelt es sich auch um pro agro und die Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau. Die Forderung einer Vereinfachung der Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Lebensmittelbetriebe ist durchaus nachvollziehbar. Ich subsumiere dies gern unter Bürokratieabbau. Organisiert auch durch mein Haus, sitzen wir mit Unternehmen und Verbänden zusammen, um genau diese Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, zu besprechen. Es sind aber nicht immer nur Landesthemen, sondern auch Bundes- oder EU-Themen, die zu Buche schlagen. Kommen wir zu den Absatzpotenzialen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung, die hier ja breit diskutiert worden sind. In der Tat haben wir ein Brandenburger Regionalsiegel. Nur wird das von den Unternehmen nicht genutzt. (Zuruf von der AfD: Warum nicht?) Das ist nämlich das Problem: dass wir die Unternehmen in die Lage versetzen müssen, dieses Brandenburger Siegel zu nutzen, um in der Gemeinschaftsverpflegung und in den Ausschreibungen auch werthaltig wahrnehmbar zu sein und dort einen Absatzmarkt zu finden. Was Sie aber auch kennen, ist die Idee meiner Regionalquote im Einzelhandel, (Lars Hünich [AfD]: Das ist genau dasselbe, aber nicht von mir!) die immer wieder zerredet wird. Aber Sie merken auch: Wir sind an dem Thema sehr stark dran. Im Bereich der Lieferketten von Fleisch und Milch setzen wir in den kommenden Monaten auch neu an. Daran sehen Sie, dass es einen klaren Kompass und eine klare Zielsetzung gibt. Natürlich werden wir das Ganze auch immer wieder neu eruieren, evaluieren und verbessern müssen; das steht außer Frage. Aber was wir an dieser Stelle nicht brauchen, ist ein neues Strategiekonzept. (Beifall SPD) Stattdessen brauchen wir Handlungsdynamik und eine Orientierung am Machbaren. Aus den dargestellten Gründen empfehle ich, den Antrag abzulehnen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU – Zuruf) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: – Es tut mir leid, Herr Drenske. Das war zu spät. (Lars Hünich [AfD]: 1:18 Minuten habe ich noch!) – Na klar, Herr Hünich. Dazu komme ich doch jetzt. – Nun können Sie Ihre eine Minute Redezeit nutzen. Bitte schön. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Entschuldigung, da habe ich was falsch verstanden!) – Nein, wir waren noch nicht am Ende angelangt. Es ist alles gut. Lars Hünich (AfD): Wir müssen noch zwei Sachen machen. Dann lassen Sie uns das eben nicht Konzept, sondern To-do-Liste nennen – das ist mir völlig wurscht. Ich will keine 1 200 Seiten. Sie haben gesagt, Sie wollen die Quote im Handel. Ja klar, gern, aber eine Quote ist nicht alles. Auch das, was wir bei der regionalen Beschaffung, bei der Schulspeisung, haben, ist ja eine Quote. Es ist die Herstellung einer Wirtschaft. Von Herrn Wernitz bin ich etwas enttäuscht. Alle anderen waren an dem Thema interessiert; Sie waren nur daran interessiert, zu sagen: „Sie machen nur Blödsinn!“ – Es kommt nichts Konstruktives. Seit sieben Jahren sitzen Sie hier. Da könnte doch mehr kommen als das, was Sie gerade gesagt haben. (Zuruf des Abgeordneten Udo Wernitz [SPD]) Noch mal: Ich glaube grundsätzlich – das habe ich bei Herrn Funke und auch bei der CDU in der letzten Legislaturperiode öfter gehört –, dass alle, die wir hier sitzen, wissen, dass dieses Thema existenziell ist. Wir haben keine Ernährungssouveränität und keine Ernährungssicherheit in unserem Land. Die müssen hergestellt werden. Wie Sie das machen, ist mir egal; Hauptsache ist, es wird gemacht. (Beifall AfD) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Ich darf feststellen, dass wir am Ende unserer Rednerliste angekommen sind und nun zur Abstimmung kommen können. Uns liegt der Antrag auf Drucksache 8/2666, „Konzept zu Erhaltung, Ausbau und Erweiterung regionaler Wertschöpfungsketten“, vor. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Ein Eckpfeiler unseres Rechtsstaats: Für einen starken Justizvollzug in Brandenburg Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/2668 Dazu liegt auf Drucksache 8/2728 ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Wir beginnen die Aussprache mit dem Beitrag von Frau Abgeordneter Fischer für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD) Tina Fischer (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über die Herausforderungen in der Justiz sprechen, sprechen wir oft über Gerichte und über Staatsanwaltschaften. Wir diskutieren über lange Verfahrensdauern oder über die praktische Umsetzung der elektronischen Akte. Ein Bereich, der sehr selten Gehör findet, ist der Justizvollzug. Was sich hinter den Mauern unserer vier brandenburgischen Justizvollzugsanstalten ereignet, bleibt der gesellschaftlichen Debatte leider allzu leicht verborgen. Denn der brandenburgische Justizvollzug ist von zentraler Bedeutung für unsere Sicherheit und ein unverzichtbarer Teil unseres Rechtsstaates. Hier werden die gerichtlichen Entscheidungen durchgesetzt, hier entscheidet sich auch, ob Resozialisierung gelingt, und hier wird tagtäglich ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit unserer Gesellschaft geleistet. Uns als SPD-Fraktion ist es wichtig, eben diesen Justizvollzug in den Fokus zu nehmen und heute hier im Landtag eine Debatte über ihn zu führen. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) 2026 93 Beginnen möchte ich für meine Fraktion mit einem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug, denn ich habe an zahlreichen Gesprächsrunden teilgenommen – Mitte Oktober letzten Jahres zum Beispiel an der Podiumsdiskussion der Personalrätekonferenz, bei der viele Kollegen anwesend waren; hier im Landtag gab es auf gemeinsame Einladung der Fraktionen eine Gesprächsrunde mit meinem Kollegen André von Ossowski und im Januar haben wir mit der CDU ein Fachgespräch im Rechtsausschuss initiiert –, und bei all diesen Terminen habe ich kritische, fordernde, aber auch sehr motivierte Mitarbeiter getroffen, die jeden Tag ihr Bestes geben. Dafür ein großes Dankeschön! (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski und von der Regierungsbank) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war uns wichtig, aus allererster Hand zu hören, welchen Belastungen die Beschäftigten jeden Tag ausgesetzt sind, was sie konkret brauchen, wie sie ihre vielfältigen Aufgaben effektiv meistern können und wie aus ihrer Sicht ein moderner und zukunftsfähiger Justizvollzug aussehen kann. In den Diskussionen – sie waren intensiv und knackig – ist deutlich geworden, dass die Beschäftigten oft am Limit arbeiten. Das hat verschiedene Ursachen. Zum einen sind im Brandenburger Justizvollzug nach wie vor 30 Stellen unbesetzt. Deswegen muss es unser allererstes und prioritäres Ziel sein, diese Stellen zu besetzen. Denn die Beschäftigten haben mit steigenden Arbeitsbelastungen und zunehmendem Druck zu kämpfen. Wir brauchen eine effektive und nachhaltige Nachwuchsgewinnung. Sie ist essenziell. (Beifall SPD und CDU) Hinzu kommt eine Gefangenenstruktur, die immer komplexer wird. Das Personal muss mit psychischen Erkrankungen, Traumatisierungen, Suchterkrankungen, auch Radikalisierungstendenzen von Gefangenen umgehen. Das verlangt von den Beschäftigten im Justizvollzug täglich ein Höchstmaß an Professionalität, Belastbarkeit und Verantwortung. Vor allem geht es für diese Mitarbeiter und Kollegen um Sicherheit. Dass ihre Sicherheit nicht verhandelbar ist, wurde immer wieder deutlich. Sie ist nämlich Voraussetzung dafür, dass der Justizvollzug überhaupt funktionieren kann. Dazu gehören eine angemessene persönliche Ausrüstung – beispielsweise stichsichere Schutzwesten – genauso wie bauliche Maßnahmen, moderne Überwachungstechnik oder auch der Schutz vor neuen Bedrohungen wie Drohnen. Wer tagtäglich für unseren Rechtsstaat einsteht, hat ein Recht darauf, selbst bestmöglich geschützt zu sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Diese zahlreichen Hinweise aus der Praxis nehmen wir ernst und greifen sie heute mit unserem Antrag auf. Ich habe mich gefreut, dass unser Justizminister Dr. Benjamin Grimm schon angekündigt hat, bereits bis zur Sommerpause ein erstes, konkretes Maßnahmenpapier vorzulegen. Und ich sage ganz deutlich: Je schneller wir mit ersten Maßnahmen anfangen und erste Maßnahmen umsetzen können, desto besser ist es. Wir als SPD-Fraktion werden diesen Prozess parlamentarisch eng begleiten. In diesem Sinne bitte ich Sie um Unterstützung 94 Landtag unseres Antrags. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, es folgt der Beitrag der Abgeordneten Kotré für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag erweckt zunächst den Eindruck, als habe man im Justizministerium erkannt, dass die Justiz dringend eine Modernisierung benötigt. Allerdings bleiben die Antragsteller wieder einmal hinter den Erwartungen zurück. (Danny Eichelbaum [CDU]: Aber Sie auch!) Sie fordern die Landesregierung auf, bis zum 31.10.2026 zu prüfen, wie die Sicherheit der Bediensteten durch bauliche und weitere Maßnahmen erhöht und die Attraktivität der Arbeit im Justizvollzug gesteigert werden kann. Außerdem soll der Bürokratieabbau in den Justizvollzugsanstalten geprüft werden. Das fordern wohlgemerkt die Fraktionen, die auf der Regierungsbank sitzen und jederzeit handeln könnten. Tatsächlich bedarf es keiner weiteren Prüfung der Missstände, da sie auf der Personalrätekonferenz und im Fachgespräch im Januar explizit aufgezeigt wurden. Außerdem sind sie immer wieder Thema im Rechtsausschuss, auch wenn das Ministerium sie dort nur stiefmütterlich behandelt wissen will. Erinnern möchte ich gern an die Gefangenenmeuterei in der JVA Nord-Brandenburg, Teilanstalt Wriezen. (Zuruf des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Schauen wir uns also die momentane Situation im Brandenburger Justizvollzug einmal genauer an: Der Brandenburger Vollzug ist aktuell geprägt von einer angespannten Personallage, zunehmender Gewalt gegen Bedienstete, veralteter Infrastruktur und der Notwendigkeit zur Modernisierung der Sicherheitskonzepte. Laut Presseberichten sind in den vier Landesvollzugsanstalten derzeit von 649 zu besetzenden Stellen lediglich 610 besetzt. Das führt zu einer hohen Arbeitsbelastung der Bediensteten und damit einhergehend auch zu einer hohen psychischen Belastung. Zudem ist nur ein weit geringerer Teil der Bediensteten auch schichtfähig oder für den Vollzugsdienst qualifiziert. So ergibt sich in allen Anstalten im Land eine erhebliche Belastung, weil es keine personellen Reserven gibt, wie von der Leiterin der JVA Brandenburg an der Havel geäußert wurde. Demnach fehlt es an Personal mit Schlüsselqualifikationen. Ausfälle durch Erziehungszeiten oder Krankheiten würden darüber hinaus zu weiteren Problemen führen. Im Mittelpunkt sollte daher die Personalgewinnung stehen, was offenbar eine große Herausforderung darstellt. Denn zunächst einmal müssen bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Man kämpft um gutes Personal, das bei anderen Arbeitgebern in der Justiz weitaus bessere Konditionen sowie vielfältigere Karrierechancen vorfindet. Es sollten Anreize wie bessere Besoldung für alle Laufbahnen und gute Karriereperspektiven geschaffen werden. In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg wird mit anderen Besoldungsmodellen geworben. Auch Brandenburg sollte über eine neue Besoldung nachdenken. Zudem nehmen Gewaltbereitschaft und Aggressionen in der JVA und gegen JVA-Bedienstete immer weiter zu. Auch wenn das Justizministerium die Vorfälle in der JVA Wriezen nicht als Gefangenenmeuterei eingestuft hat – (Danny Eichelbaum [CDU]: Genau!) es war trotzdem eine. (Erik Stohn [SPD]: Ja, Sie wissen das natürlich!) Die Zahl der Angriffe und Beleidigungen hat sich deutlich erhöht. Im vergangenen Jahr hat es 32 tätliche Angriffe auf Bedienstete gegeben; 2024 waren es 27. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. Ein Grund für die Gewalt ist die Veränderung der Insassenstruktur. Die Insassen sind meist junge männliche Personen, oft nichtdeutscher Herkunft oder mit Migrationshintergrund. Nach Ministeriumsangaben haben 37,8 % der Gefangenen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Migrationshintergründe werden zudem nicht erfasst. Sehr geehrte Antragsteller, wenn die von Ihnen geforderte Prüfung erst im vierten Quartal dieses Jahres abgeschlossen sein soll, werden wichtige und dringend erforderliche Maßnahmen weiter verzögert. Stattdessen muss die Landesregierung doch jetzt handeln. Jedes weitere Zögern wird die Probleme ballonartig anwachsen lassen. Der Justizminister hat seine Fürsorgepflicht den Bediensteten gegenüber jetzt wahrzunehmen, nicht erst nach der Evaluierung irgendwelcher Berichte am Ende des Jahres. Herr Minister, Sie wissen, dass sich die Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten alleingelassen fühlen. Dieses Gefühl trügt sie nicht. Dass Sie nicht jetzt und sofort Maßnahmen ergreifen, um Probleme zu bewältigen, ist uns unverständlich. Anfangen könnten Sie schon einmal damit, den Bediensteten endlich zuzuhören. Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir kommen als Nächstes zum Beitrag des Herrn Abgeordneten Eichelbaum. Bitte schön. Danny Eichelbaum (CDU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Lage im Brandenburger Justizvollzug ist ernst. Über 30 Stellen dort sind derzeit unbesetzt. Meine Vorrednerinnen sind darauf schon eingegangen. Die Folge ist natürlich eine enorme Belastung in allen Anstalten. Es gibt keine personellen Reserven mehr. Und wenn Kolleginnen und Kollegen krank sind oder in Elternzeit gehen, kann das kaum noch ausgeglichen werden. Die Leiterin der JVA Brandenburg an der Havel, Frau Wellnitz, hat die Lage im Ausschuss zutreffend beschrieben: Der Vollzug arbeitet am Limit. Gleichzeitig steigen die Anforderungen weiter. Die Gefangenenstruktur ist komplexer geworden – mit psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen und zunehmender Gewaltbereitschaft. Ja, meine Damen und Herren, die Gewalt gegen Bedienstete hat deutlich zugenommen, aber nicht nur in Brandenburg, sondern in allen Bundesländern. Im Jahr 2024 wurden 32 Bedienstete Opfer körperlicher Gewalt; im Jahr 2021 waren es noch sieben Angriffe. Die Zahl der Bedrohungen und Beleidigungen hat sich teilweise verdoppelt. Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind konkrete Gefährdungen von Menschen, die unseren Rechtsstaat täglich sichern. Darauf müssen wir reagieren, und darauf reagieren wir. (Beifall CDU, vereinzelt SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Der Schutz der Bediensteten hat oberste Priorität. Dazu gehören eine moderne, bedarfsgerechte Ausrüstung – Schutzwesten können hierfür ein Beispiel sein –, aber ebenso klare Abläufe, Training und Unterstützung in Gefahrensituationen. Wir bauen dabei auf einem Fundament auf, das bereits durch das Sicherheitskonzept der damaligen Justizministerin Susanne Hoffmann gelegt wurde. Durch spezialisierte Einsatzgruppen, die Wiedereinführung von Hiebwaffen und verbesserte Maßnahmen zur Eigensicherung wurde das Sicherheitsniveau bereits erhöht. Aber die Realität zeigt: Das reicht noch nicht aus. Die Bedrohungslagen entwickeln sich weiter. Also müssen wir nachschärfen. Meine Damen und Herren, zur Wahrheit gehört auch: Sicherheit hängt nicht nur von der Ausrüstung ab, sondern vor allem vom Personal. Um dieses Personal stehen wir im Wettbewerb, insbesondere mit dem Nachbarland Berlin. Wenn Fachkräfte außerhalb des Vollzugs bessere Bedingungen finden, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn Bewerbungen ausbleiben. Deshalb müssen wir die Attraktivität des Justizvollzugs deutlich steigern – durch bessere Arbeitsbedingungen, gezielte Nachwuchsgewinnung und moderne Wege der Ansprache. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einen weiteren zentralen Punkt ansprechen: Wir brauchen eine ehrliche Reform unseres Strafvollzugsgesetzes. Viele Regelungen sind gut gemeint, aber in der Praxis schlicht nicht umsetzbar. Der frühere Justizminister Volkmar Schöneburg sprach von einem Paradigmenwechsel. Ich habe damals gesagt: Das ist kein Paradigmenwechsel, sondern ein Wunschkonzert. Die Realität hat meine Einschätzung leider bestätigt. Die Zielzahlen des Personalentwicklungskonzepts wurden in keinem einzigen Jahr erreicht. Was nützen uns die besten gesetzlichen Vorgaben, wenn das Personal fehlt, um diese umzusetzen? Deshalb müssen wir jetzt handeln, Bürokratie abbauen, Regelungen praxistauglich gestalten und den Fokus auf das Machbare legen. (Beifall CDU, vereinzelt SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Das wurde auch im Fachgespräch mit den Justizverbänden im Ausschuss für Recht und Digitalisierung deutlich. Die Rückmeldungen aus der Praxis sind eindeutig: Wir brauchen vor allen 2026 95 Dingen eines – dauerhaft besetzte Stellen. Denn, meine Damen und Herren, ein funktionierender Justizvollzug bedeutet eben nicht nur Sicherheit im Vollzug selbst; er ist natürlich auch entscheidend für die Resozialisierung. Wenn Personal fehlt, leidet auch die Vorbereitung auf die Entlassung. Rückfälle werden wahrscheinlicher, wenn Betreuung nicht ausreichend stattfinden kann. Auch hier zeigt sich: Ein schwacher Vollzug gefährdet am Ende die Sicherheit unserer gesamten Gesellschaft. Deshalb ist unser gemeinsamer Antrag von CDU und SPD ein wichtiger Schritt. Wir prüfen gezielt, wie wir die Sicherheit erhöhen, mehr Personal gewinnen, Bürokratie abbauen und den Justizvollzug modern und attraktiv aufstellen können. Meine Damen und Herren, der Justizvollzug ist kein Randthema, sondern ein Gradmesser für die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Wenn diejenigen, die den Justizvollzug absichern, nicht ausreichend geschützt sind, wenn Stellen unbesetzt bleiben und Gesetze an der Realität vorbeigehen, dann verlieren wir Vertrauen. Deshalb ist es Zeit zu handeln – entschlossen, realistisch und gemeinsam. Das tun wir mit unserem Antrag. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir fahren mit dem Beitrag von Herrn Abgeordneten Hornauf vom BSW fort. Bitte schön. (Beifall BSW) Sven Hornauf (BSW): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wir sehen es nicht ganz so, Herr Kollege Eichelbaum. Der vorliegende Antrag ist gefällig – er liest sich so –, hat allerdings zwei wesentliche Schwächen. Zum einen verkleistert er die wirklich notwendige Aufmerksamkeit für die Problemlage, weil er die Zustände einfach nicht mit der notwendigen Schärfe benennt und angeht. Zum Zweiten ist er schlicht redundant. Was macht denn der Ausschuss für Bürokratieabbau? Ist denn der Minister bzw. die Landesregierung ansonsten gehindert, sich dieser Problemlage anzunehmen? – Nein, dieser Antrag ist kein Beitrag zur Lösung, sondern einfach nur ein Beitrag zum „Weiter so!“, weshalb wir ihn ablehnen werden. Die „MAZ“ hat vor zwei Tagen getitelt: „Strafvollzug am Limit“. Darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig. Die Frage ist nur: Was macht man daraus? Wir haben doch genug konkrete Anhaltspunkte. In der Begründung wurde bereits auf die Rechtsausschusssitzung bzw. das Fachgespräch vom 15. Januar verwiesen. Deutlichere Hinweise als die der Bediensteten selbst kann es doch gar nicht geben. Fehlende Sicherheitsausstattung, die Notwendigkeit baulicher Veränderungen, unzureichende Personalausstattung – alles das ist bekannt. Wir erleben in unserem Strafvollzug nichts anderes als in unserer Gesellschaft, nur in noch zugespitzterer Form: Aggression, Gewalt, fehlender Respekt, auch im Umgang der Gefangenen untereinander, aber insbesondere gegenüber dem Personal. Angesichts dessen ist die Konstellation dieses Antrags sowohl hinsichtlich der Zeitschiene als auch hinsichtlich der Inhalte nicht 96 Landtag ausreichend. Sie verlangen die Vorlage der Prüfergebnisse bis zum 31.10.2026. Ich bitte Sie – so lange können wir schlichtweg nicht warten! Der Ansatz des Antrags ist löblich, aber für uns nicht weitgehend genug. Der Antrag ist leider nur eine Beruhigungspille. Wir bräuchten aber ein Aufputschmittel, ein regelrechtes Aufputschmittel. (Beifall BSW) Ich greife nur einige der Punkte heraus, die die Bediensteten uns genannt haben. Denken Sie zum Beispiel an die Sicherheitsausstattung in Bezug auf das Schmuggeln von Drogen; dieses Problem ist ganz konkret benannt worden, teilweise auch einrichtungsscharf. Wir haben eben nicht mehr den klassischen Kuchen, mit dem die Feile oder das Päckchen Koks in die JVA gebracht wird, sondern wir haben heute Drohnen. (Zuruf von der AfD: Echt?) – Ja, wirklich. – Wir haben das Problem, dass Kameras zwar angeschafft, aber noch nicht installiert worden sind. Wir haben im Ausschuss noch keine Antwort auf die Frage erhalten, wie es damit weitergeht, das heißt, wann diese Kameras endlich funktionieren werden. Warum kann man die stichfesten Tücher und die Westen nicht jetzt kaufen? Warum braucht man dafür erst einen Prüfauftrag? Warum kaufen wir sie nicht einfach für unsere Bediensteten? (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Auch all die weiteren Fragen – Absicherung der medizinischen Versorgung der Bediensteten, Beförderungsmöglichkeiten, Weiterbildungsmöglichkeiten – haben wir wieder und wieder thematisiert; nur dieser Antrag schiebt die Lösung der Probleme auf die lange Bank. Warum mussten wir im Ausschuss erst zwei Sitzungen abwarten, bis wir nähere Informationen dazu bekommen haben – offenbar, nachdem es sich nicht mehr verdecken ließ –, dass es eine Meuterei gegeben hat? Warum ist der Suizid erst nachträglich thematisiert worden? Das betrifft auch die Frage der Personalbelegung – und, und, und. Das Justizministerium verfolgt eine Salamitaktik. Es wird nicht von sich aus informiert. Es wird zu wenig informiert. Ganz am Ende komme ich noch zu einem Punkt, der uns besonders wichtig ist, der in der bisherigen Debatte aber komplett gefehlt hat: Was ist denn, insbesondere in Wriezen, mit dem Gedanken der Resozialisierung? Wir müssen uns doch wirklich fragen lassen: Warum gehen wir als Ausschuss in die Sonnenscheinanstalt, also nach Brandenburg, aber nicht in das Problemzentrum nach Wriezen? (Lars Günther [AfD]: Genau!) Das ist doch der Punkt. Warum bekommen wir als Abgeordnete, wenn wir denn schon nicht gemeinsam hingehen können, sondern uns einzeln bemühen müssen, erst in zwei Monaten einen Termin? Muss man erst aufräumen? Ist es wieder wie bei Honecker, dass erst die Straße gefegt werden muss, bevor wir hinkommen? Das ist der Punkt. Herr Minister, Sie könnten mehr liefern, auch ohne unsere Anträge. Offenbar brauchen Sie dafür aber manchmal einen Antrag. Das ist sicherlich kein Problem, das können wir gern leisten. Nur, dieser Antrag ist es eben nicht. Wir brauchen Maßnahmen, und wir brauchen sie jetzt. Es darf eben kein reiner Verwahrvollzug sein. Beide Seiten, sowohl die Insassen als auch die Bediensteten dort, haben unsere Hilfe verdient. – Danke. (Beifall BSW) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir fahren entsprechend der Rednerliste mit dem Beitrag von Herrn Minister Dr. Grimm fort. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall SPD) Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ein Justizvollzugsbeamter beendet seine Schicht und übergibt an die Kollegin. Die Abläufe sind klar. Die Verantwortung bleibt: Sicherheit gewährleisten, den Vollzug rechtsstaatlich umsetzen und gleichzeitig an Resozialisierung mitwirken. Der Justizvollzug ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Rechtsstaates. Um diesen Auftrag auch künftig verlässlich erfüllen zu können, ist die gezielte Stärkung von zentraler Bedeutung. Deshalb war es mir wichtig, die Situation in unseren Justizvollzugsanstalten direkt nach Amtsantritt nicht nur auf dem Dienstweg, über Vermerke, kennenzulernen, sondern mir auch vor Ort einen persönlichen Eindruck zu verschaffen und mit den Mitarbeitenden ins Gespräch zu gehen. Daraus kann man, glaube ich, schon ersehen, dass ich nicht auf eine Aufforderung gewartet habe. Im Übrigen, Herr Hornauf, haben Sie gar keinen Antrag vorgelegt. Daher kann man auch nicht sagen, dass Sie hier ein Treiber dieses Themas gewesen seien. Die Haushaltslage ist schwierig, und wir müssen ein stimmiges Gesamtpaket vorlegen. So verstehe ich auch den Prüfauftrag. Dem werde ich nachkommen, und zwar so schnell wie möglich; ich warte da auf gar nichts. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Bei den Besuchen wurde mir schnell klar, dass die Situation im Justizvollzug angespannt ist. Zwei Probleme stehen dabei im Vordergrund. Erstens: Die Beschäftigten brauchen in personeller Hinsicht Verstärkung, insbesondere im allgemeinen Vollzugsdienst. Zweitens: Die Beschäftigten wünschen sich mehr Sicherheit durch persönliche Schutzausrüstung und Technik. (Unruhe) Neben diesen Fragen bezüglich des Personals und der Sicherheit haben wir es im Justizvollzug mit immer wieder neuen Herausforderungen zu tun: Neuartige Drogen können etwa in Papier eingearbeitet werden und so leicht mittels Briefen oder Paketen in die Anstalten eingebracht werden, ohne dass das auf dem herkömmlichen Weg zu erkennen ist. Auch der technische Fortschritt, beispielsweise der leichte Zugang für jedermann zu Drohnen, birgt neue Gefahren für den Justizvollzug – etwa in Form von Versuchen, unerlaubte Gegenstände in die Anstalten zu schmuggeln. Die Mitarbeitenden schilderten mir auch, dass psychische Auffälligkeiten bei den Gefangenen zunehmen und dadurch häufiger als in der Vergangenheit Konflikte entstehen. Ich weise kurz auf die Zahlen hin, die mir vorliegen, Frau Kotré, ohne dass ich irgendetwas beschönigen wollte, denn jeder Angriff auf einen Justizvollzugsmitarbeitenden ist ein Angriff zu viel: Im Jahr 2024 gab es 27 Angriffe mit körperlicher Gewalt, 2025 waren es 23 – es gab also einen leichten Rückgang. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Doch ich sage es noch einmal: Es gibt hier nichts zu relativieren – jeder Angriff ist einer zu viel. Die Lage ist ähnlich wie in anderen Bundesländern, denn – ich glaube, das ist uns allen klar – es geht nicht nur um friedfertige Menschen, wenn wir von Justizvollzugsanstalten sprechen. Ich begrüße den vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen zur Stärkung des Justizvollzugs ausdrücklich und werde meinen Teil dazu beitragen. Wir müssen den Dienst in unseren Anstalten attraktiver machen, denn wir stellen heute schon fest, dass wir nicht alle vorhandenen Stellen besetzen können. Im allgemeinen Vollzugsdienst – die Zahlen wurden eben schon genannt – stehen uns 649 Stellen zur Verfügung. Aktuell können wir etwas über 30 davon nicht besetzen – und das trotz erheblicher Bemühungen wie einer verstärkten Präsenz auf Berufsmessen und vielem mehr. Da wir eine Justizvollzugsanstalt aber – das ist mit der Situation in Krankenhäusern vergleichbar – nicht einfach vorübergehend schließen können, müssen die vorhandenen Mitarbeiter alles auffangen. Das bedeutet regelmäßig die Anordnung von Überstunden und dadurch eine stärkere Belastung, vermehrte Krankheitsfälle und Unzufriedenheit bei den Beschäftigten. Meine Damen und Herren, zur großen Bedeutung des Justizvollzugs für den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten ist hier bereits einiges gesagt worden – das muss ich nicht alles wiederholen. Auch ich spreche den Mitarbeitenden in unseren Justizvollzugsanstalten meinen herzlichen Dank aus. Das habe ich auch persönlich getan. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski und des Abgeordneten Sven Hornauf [BSW]) Dieser Dank allein genügt aber nicht, wir müssen so schnell wie möglich für Verbesserungen sorgen und unseren Justizvollzug stärken. Die Grundvoraussetzungen dafür sind gut, denn der Dienst im Justizvollzug ist eine sinnvolle und spannende Aufgabe, die die Mitarbeitenden – auch das wurde mir immer wieder gesagt – als erfüllend empfinden. Damit das wieder mehr in den Vordergrund treten kann, müssen wir jetzt zügig handeln. Deshalb empfehle ich, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen; und ich werde meinen Teil dazu beitragen, die Dinge dann so schnell wie möglich in die Tat umzusetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) 2026 97 Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir sind am Ende der Rednerliste angekommen und treten in die Abstimmung ein. Als Erstes liegt uns der Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/2728, vor. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion, Drucksache 8/2668, „Ein Eckpfeiler unseres Rechtsstaats: Für einen starken Justizvollzug in Brandenburg“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und übergebe an unsere geschätzte Frau Präsidentin. Vielen Dank. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Die letzten zwei Tagesordnungspunkte schaffen wir jetzt auch noch. Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. TOP 12: Artikel 6 des Grundgesetzes achten – die beitragsfreie Familienmitversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss erhalten bleiben! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2669 Entschließungsantrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2707 (Neudruck) Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2712 Das Wort hat Frau Dr. Oeynhausen für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Hände weg vom Geldbeutel der Krankenversicherten! Hände weg von der Familienmitversicherung! Was hat uns die Bundesgesundheitsministerin mit der Krankenkassenreform für einen Giftcocktail zusammengerührt! Ja, wir brauchen eine Kassenreform – die Versicherten zahlen immer höhere Beiträge für immer weniger Leistung –, ja, wir müssen aus dem Hamsterrad raus, aber jetzt werden diejenigen noch zusätzlich belastet, die das System mit ihren Rekordbeiträgen am Laufen halten. Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausbehandlungen sollen um 50 % steigen, Krankengeld und Zuschüsse zum Zahnersatz sollen gekürzt werden, freiwillig Versicherte sollen noch mehr zahlen, Minijobs sollen unattraktiv gemacht werden und – besonders dreist – nicht erwerbstätige Ehepartner, die bisher über den 98 Landtag Hauptverdiener mitversichert waren, sollen künftig einen eigenen Beitrag leisten. Das werden voraussichtlich Familien mit mehreren Kindern sein. Und was sagt Ministerin Warken im typischen Sozi-Sprech? Sie wolle Arbeitshemmnisse für Mütter beseitigen. – Hallo, sind wir jetzt schon wieder im Sozialismus angekommen? Mütter in die Produktion? Wird hier Menschen ein politisch gewünschtes Lebensmodell aufgezwungen? Da sagen wir als freiheitliche Partei natürlich: Der Staat hat sich aus dem Privatleben der Bürger rauszuhalten. Die beitragsfreie Mitversicherung muss vollständig erhalten bleiben – ohne Wenn und Aber. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Wird Ihre Rede eigentlich in den Deutschen Bundestag übertragen?!) Was bringt denn die Krankenversicherung in Schieflage? Zum Beispiel die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern – diese machen nach neuesten Schätzungen bundesweit 12 bis 14 Milliarden Euro pro Jahr für die gesetzlich Krankenversicherten aus. Dabei ist es gar nicht Aufgabe der Krankenversicherten, dafür aufzukommen. Doch der Bund bürdet ihnen das auf, denn jeder Bürgergeldempfänger ist in der GKV pflichtversichert. Der Bund zahlt 140 Euro im Monat, der Bürgergeldempfänger kostet die Kasse aber im Schnitt 400 Euro – und die Differenz zahlen die Krankenversicherten. (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist eine Schweinerei!) Damit bürdet der Bund den Krankenversicherten auch die Last der verantwortungslosen Migrationspolitik auf. Denn jeder zweite Bürgergeldempfänger ist Ausländer, und zwei Drittel haben einen Migrationshintergrund. Wollen wir die gesetzliche Krankenversicherung sanieren, heißt das: Illegale Migration stoppen, Grenzen sichern und eine echte Rückführungsoffensive starten! (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, etwa 5 000 Euro kostet ein Bürgergeldempfänger die Kasse pro Jahr. Das ist ganz schön viel, diese sind nämlich im Schnitt Anfang 30 – im Vergleich kostet ein Versicherter die Kasse normalerweise durchschnittlich 2 000 bis 3 000 Euro. Das Ganze ist auch kein Wunder: Sobald das Bürgergeld fließt, gibt es eine neue Hüfte für 20 000 Euro (Prof. Dr. Michael Schierack [CDU]: Für die 30-Jährigen?!) oder – auch sehr beliebt – man lässt sich das Gebiss komplett sanieren. Das kostet schnell Tausende von Euro. Viele Versicherte müssen dafür einen Kredit aufnehmen, weil sie das nicht einfach so bezahlen können. (Unruhe) Nicht so bei Bürgergeldempfängern: Die stellen dann bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Härtefallregelung, und schwups, werden 100 % bezahlt. Wovon? Schon wieder von den Kassenbeiträgen der Beitragszahler, die demnächst einen noch höheren Kredit aufnehmen dürfen, weil die Zuschüsse für den Zahnersatz gekürzt werden. Mehr Verachtung für die arbeitende Bevölkerung geht wahrlich nicht! (Beifall des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD] – Zuruf von der CDU: Nur die AfD!) Was wurde uns alles mit dieser Reform versprochen? Man wollte an die Ausgaben ran. Fakt ist: Bei Krankenhäusern und Ärzten wird gespart, die Versicherten werden zusätzlich belastet, Leistungen werden gekürzt und die Pharmaindustrie kommt milde davon – wie immer. Aber ganz fein raus ist der Bund; er macht sich einen richtig schlanken Fuß. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Ja, klar. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Bitte schön, Herr Abgeordneter Bretz. Steeven Bretz (CDU): Frau Dr. Oeynhausen, ich weiß nicht, ob Sie es schon wissen: an den Deutschen Bundestag gerichtet. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Meine Frage: Würden Sie uns mit Blick auf die Uhr in der Weise entgegenkommen, dass wir Ihre Rede auch dem Deutschen Bundestag in gebundener Fassung zum geneigten Lesen überstellen? Ich glaube, dann ist das richtig adressiert. (Lachen des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Ich fände es gut, wenn Sie zum Land Brandenburg kämen. Sie halten eine Rede für den Deutschen Bundestag, nicht aber für (Beifall der Abgeordneten Nadine Graßmel [SPD] – Zuruf des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Bitte schön. Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Sehr gerne antworte ich auf Ihre Frage, Herr Kollege Bretz. Wie Sie angesichts Ihres – ich glaube – 20-jährigen Parlamentsdaseins wissen müssten: Die Landesregierung muss im Rahmen der Länderanhörung zu diesem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgeben. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Soviel ist weiß, ist das Gesetz auch im Bundesrat zustimmungspflichtig. Natürlich müssen wir uns hierüber unterhalten! Außerdem ist das Gesundheitsministerium für zwei Krankenkassen, die IKK Brandenburg und Berlin sowie die AOK Nordost, natürlich auch Aufsichtsbehörde! Es geht uns direkt an. Ich sage Ihnen auch noch einen dritten Grund, warum uns das hier etwas angeht. (Beifall AfD) Dass Ihnen meine Meinung nicht schmeckt – geschenkt, das ist klar! Der dritte Grund: Die Landesregierung macht ordentlich mit, wenn es darum geht, Kassenbeiträge zweckzuentfremden. Beispiel Krankenhausstrukturfonds: Hier wurden über 30 Millionen Euro zweckentfremdet, um mehr als 230 Krankenhausbetten abzubauen. Das ist eigentlich Landessache; dafür wurden aber Kassenbeiträge aus diesem Krankenhausstrukturfonds genutzt. Die Antwort des Gesundheitsministers auf die Frage, ob das denn alles so rechtens sei: Na ja, die paar Milliönchen nehmen wir eben noch mit, und dann hören wir auf. (Lars Hünich [AfD]: Hören Sie mal zu, Herr Bretz!) Also das zur Behauptung, das ginge uns hier nichts an. Nein, diese Landesregierung trägt eifrig dazu bei, die Gesundheitsausgaben und die Kassenbeiträge der Bürger zu erhöhen. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Auch das gehört zur Wahrheit! – Zuruf von der AfD: Das ist ein Skandal!) Der Bund ist fein raus: Er weigert sich, die vollen Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger zu zahlen, und er weigert sich auch, den Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen zu dynamisieren. Der ist nämlich seit acht Jahren eingefroren. Das ist interessant: Genau dieses Argument nutzt der Bund, um die Beitragszahler mit höheren Zuzahlungen zu belasten. Er sagt: Na ja, die Zuzahlungen sind seit 20 Jahren stabil. – Aber bei sich will er es nicht wissen. Meine Damen und Herren, eine solche Ungerechtigkeit dürfen wir den Bürgern – den Krankenversicherten – nicht zumuten. Ich fordere die Landesregierung auf, für die Krankenversicherten eindeutig Stellung zu beziehen. Sie müssen bei dieser Reform komplett außen vor bleiben. Sie zahlen schon mehr als genug. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Frau Abgeordnete Graßmel spricht für die SPD-Fraktion. Bitte. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Nadine Graßmel (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Beste an diesem Antrag ist, dass wir heute über Familienpolitik sprechen dürfen. Zweifelsohne gehört die Lebensqualität der Familien in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen in diesem Haus. In der Gesamtheit sind wir uns sogar einig: Die beitragsfreie Familienversicherung ist ein zentraler Baustein unseres solidarischen Gesundheitssystems; sie muss erhalten bleiben. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) 2026 99 Die Frage ist nur, wie. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Zwischen einer politischen Debatte hier im Brandenburger Landtag und einer tatsächlichen Gefährdung unseres Gesundheitssystems besteht ein großer Unterschied. (Beifall SPD und CDU) Deshalb lohnt es sich, genau darauf zu achten, worüber wir hier sprechen und welche Lösungen wirklich tragen. Wir führen eine wirklich notwendige Debatte darüber, wie wir unser Gesundheitssystem zukunftsfest machen können. Dabei dürfen wir eines nicht vergessen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Familien sind in unserer Gesellschaft der zentrale Ort von Verantwortung, Fürsorge und Zusammenhalt. Das ist eigentlich nichts Neues. Familien brauchen gute Rahmenbedingungen statt unverhältnismäßiger Belastungen, besonders auch heute. Genau deshalb sage ich klar: Reformen sind im Gesundheitssystem dringend notwendig. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass die Last auf Familien und ihre Sorge- und Pflegearbeit geschoben wird. Die Familienversicherung ist mehr als eine Leistung; sie ist Geist und Ausdruck unseres solidarischen Gesellschaftsverständnisses. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Was wir keinesfalls außer Acht lassen dürfen: Gerade Familien mit mehreren Kindern oder Familien mit ganz besonderen Herausforderungen stehen ohnehin schon längst unter Druck – weniger Erwerbsarbeit, höhere Ausgaben, mehr Organisationsbedarf im Alltag. Hinzu kommt etwas, das oft übersehen wird: die Carearbeit in den Familien; ich habe es bereits angedeutet. Auch beim gestrigen Parlamentarischen Abend der Johanniter haben wir darüber intensiv gesprochen. Pflegende Eltern und Angehörige von Kindern mit Behinderungen organisieren Therapien, leisten Pflege und tragen Verantwortung – oft rund um die Uhr. Ich muss dabei an eine Familie denken, bei der die Organisation des Alltags unter anderem wegen der Bürokratie der Krankenkasse fast einen Vollzeitjob ausmacht. Da sind Ärger, Unverständnis und Überforderung an der Tagesordnung; das finde ich unzumutbar. (Beifall SPD) Familien sind vielfältig: Alleinerziehende, Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien und glücklicherweise auch Familien aus unterschiedlichen Ländern mit unterschiedlichen Kulturen nennen Brandenburg jetzt ihr Zuhause. (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Sie alle tragen unsere Gesellschaft, sie bereichern sie und sie alle verdienen Unterstützung. Auch das gehört zur Ehrlichkeit: Die Herausforderungen im Gesundheitssystem sind derzeit massiv – steigende Ausgaben, ineffiziente Strukturen und Probleme bei der Versorgung. Viele 100 Landtag erleben lange Wartezeiten, Doppeluntersuchungen sowie unnötige und unendliche Bürokratie. Deshalb gilt: Es fehlt nicht nur am Geld. Es fehlt auch an Struktur, Koordinierung und Orientierung an den Lebensrealitäten der Menschen. Ein Blick in den Entschließungsantrag des BSW zeigt: Ja, strukturelle Reformen sind notwendig. Aber auch hier gilt: Bei Reformen muss immer darauf geachtet werden, wen sie konkret belasten, Stichwort: Generationengerechtigkeit. Wenn die beitragsfreie Familienversicherung pauschal als unantastbar dargestellt wird, ignoriert man, dass sich die gesellschaftlichen Lebensrealitäten in den letzten Jahren verändert haben. Die moderne Sozialpolitik muss den gesellschaftlichen Wandel abbilden. Für mich sind Frauen oder Männer, die unbezahlte Care-Arbeit leisten, ein wichtiger Baustein der Gesellschaft. Sie verrichten eben auch Arbeit. Mit dem vorliegenden Antrag wird so getan, als könnte man alles beim Alten belassen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Wir als SPD sagen: Wir brauchen Reformen, aber die Richtigen, und dorthin finden wir ganz bestimmt nicht mit Ihnen. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Ich komme zum Ende. Eine moderne solidarische Gesundheitspolitik darf sich nicht auf symbolische, zwanghafte Verteidigung bestehender Strukturen beschränken. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete? Nadine Graßmel (SPD): Nein, danke. – Moderne Gesundheitspolitik muss den Mut haben, Reformen anzustoßen und zwischen den verschiedenen Lebensmodellen Fairness herzustellen, aber auch die finanzielle Stellung der gesetzlichen Krankenversicherung sichern. Genau darum geht es – es geht um eine zukunftsfeste Ausgestaltung unseres Gesundheitssystems. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Sie müssten bitte zum Ende kommen. Nadine Graßmel (SPD): Ihre Anträge lehnen wir ab. (Beifall SPD und CDU) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Na, das klappt doch. Danke schön. – Herr Abgeordneter Kutsche hat das Wort für das BSW. Bitte schön. (Beifall BSW) Andreas Kutsche (BSW): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Herr Bretz, wir müssen das hier behandeln. Wir müssen es deswegen behandeln, weil nicht nur die Versicherten, sondern auch unsere kommunalen Krankenhäuser zusätzlich belastet werden. Sie werden noch tiefer in die roten Zahlen hineinrutschen, wenn diese Reform so umgesetzt wird. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Aber lassen Sie mich anfangen: Es geht heute um die Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Antrag der AfD klingt zunächst nachvollziehbar: Schutz von Ehe und Familie. Mit dem Entschließungsantrag zeigt die AfD einige Punkte auf, die wir ähnlich sehen, aber sie zeigt eben auch Punkte auf, die wir anders sehen. Deswegen werden wir dem nicht zustimmen können. Das kann ich schon vorwegnehmen. (Lars Hünich [AfD]: Ah!) Allerdings ist die Krise nicht von der AfD verursacht, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Danke!) und sie ist auch nicht das Ergebnis der Politik des BSW. Sie ist das Resultat jahrelanger politischer Entscheidungen: Ökonomisierung, Fehlanreize und verschleppte Reformen haben unser Gesundheitssystem in diese Lage gebracht, (Beifall BSW) und genau diese Politik setzt sich mit den aktuellen Reformvorschlägen der Bundesregierung jetzt fort. Was als Stabilisierung verkauft wird, ist in Wahrheit ein Sparprogramm auf Kosten der Versicherten. Das wird die Probleme nicht lösen, sondern verschärfen. Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung für die Ehepartner, steigende Zuzahlungen und Einschnitte im Klinikbereich greifen das Solidarprinzip an. Allein in unserer Klinik in Brandenburg an der Havel würden die Belastungen auf einen zweistelligen Millionenbetrag hinauslaufen – zusätzlichen zu den Fehlbeträgen, die wir jetzt schon haben. Das können wir wirklich nicht zulassen. (Beifall BSW) Die Lücke im System soll einseitig von den Versicherten, Familien und Kliniken geschlossen werden, und besonders gravierend ist die Lage der Krankenhäuser. Ich sagte es: Schon heute schreiben vielen Kliniken rote Zahlen. Die geplanten Maßnahmen werden daran nichts ändern – im Gegenteil. Mehr Defizite, mehr Insolvenzen und weniger Versorgung vor allem in den ländlichen Räumen – das ist keine Reform, das ist eine Verschiebung der Krise in die Zukunft. Diese Entwicklung steht nicht für sich allein. Der paritätische Gesamtverband warnt vor einem drohenden Kahlschlag. Auch wenn sich das nicht nur auf die Gesundheitsreform bezieht, zeigt es doch klar die Richtung: Die Bundesregierung plant weitere Kürzungen in der Sozialpolitik, und sie treffen ausgerechnet benachteiligte Kinder und Jugendliche, Frau Graßmel. Wir sehen ein Muster: Immer mehr Druck auf die Schwächsten, in der Pflege steigende Eigenanteile, in der Behindertenhilfe geraten Teilhabe und Selbstbestimmung unter Druck, und in vielen sozialen Bereichen werden Leistungen zurückgefahren. Das sind keine abstrakten Einsparungen, das sind reale Einschnitte in das Leben von Millionen von Menschen. Das ist ein gezielter Abbau des Sozialstaates, und das dürfen wir nicht hinnehmen, (Beifall BSW) denn die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung ist kein Naturereignis, sie ist das Ergebnis politischer Entscheidungen. Deutschland hat eines der teuersten Gesundheitssysteme Europas – das haben wir schon gehört –, und trotzdem liegen wir bei Gesundheit und Lebenserwartung nur im Mittelfeld. Warum? Weil Geld oft falsch eingesetzt wird: unnötige Behandlungen, Doppeluntersuchungen, zu wenig Digitalisierung, zu viel Bürokratie und überhöhte Preise bei Arzneimitteln und Medizinprodukten. Gleichzeitig wird dort gespart, wo es am meisten schadet: bei Pflege, Nachsorge und sozialer Unterstützung. Das ist kurzsichtig und gefährlich. (Beifall BSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen einen echten Kurswechsel. Erstens: eine gerechtere Finanzierung. Mehr Menschen müssen in die solidarische Krankenversicherung einbezogen werden, auch gutverdienende und bisher privilegierte Gruppen. Hohe Kapital- und Vermögenseinkommen müssen stärker beteiligt werden. Zweitens: Der Staat muss Verantwortung übernehmen. Versicherungsfremde Leistungen gehören in den Steuerhaushalt und dürfen nicht aus den Beiträgen der Versicherten bezahlt werden. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Drittens: Wir müssen die Kostentreiber regulieren – faire Preise bei Arzneimitteln, mehr Transparenz und bessere gemeinsame Beschaffung, gerade für öffentliche Krankenhäuser. Viertens: Mehr Effizienz im System – weniger Bürokratie, weniger Doppelstrukturen, klare Begrenzung von Verwaltungskosten. Wir brauchen den Mut, auch grundlegende Strukturfragen zu stellen. Meine Damen und Herren, eine Reform, die vor allem Familien, Pflegebedürftige und Rentner belastet, ist keine Lösung. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Sie gefährdet das Vertrauen in unser solidarisches System. Wir brauchen keinen Stillstand, aber wir brauchen auch keinen Sozialabbau. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, sich im Bundesrat dafür starkzumachen, dass Familien geschützt, Prävention gestärkt, der Bund stärker in die Verantwortung genommen und die Belastungen für die Versicherten begrenzt werden. Vor allem 2026 101 müssen die Kürzungsfantasien bei den Krankenhäusern unterbleiben. Die stehen jetzt schon mit dem Rücken zur Wand. Wir brauchen eine Reform, die gerecht ist, die Versorgung sichert und die Zukunft unseres Gesundheitssystems wirklich stabilisiert – und genau diesen Kurs werden wir einfordern, so wie wir es heute gemacht haben. Herr Minister, bitte setzen Sie sich im Bundesrat dafür ein, dass das nicht umgesetzt wird, was im Bund gerade besprochen wird. – Vielen Dank. (Beifall BSW) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack. Bitte schön. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Fast jeder, den Sie in Deutschland fragen, befürwortet, erwartet und fordert Reformen. Deutschland ist reformbedürftig, und wenn die Demoskopen sie fragen, sagen die Deutschen alle: Ja, das Land ist reformbedürftig, insbesondere unsere sozialen Sicherungssysteme – Rente, Pflege und eben auch Gesundheit. Die Bundesregierung hat sich dieser Aufgabe angenommen, und es war klar, dass es zu riesigen Diskussionen kommen wird, wenn wir über die Sicherung der sozialen Systeme in diesem Land sprechen. Frau Ministerin Warken hat nun, als Grundlage einer Diskussion darüber, ein Gesetz zur Beitragsstabilisierung vorgelegt; ich will nur sagen – Sie wissen das –: auf Grundlage von 66 Vorschlägen einer Expertenkommission. Davon sind 44 sowie 13 weitere Maßnahmen jetzt in diesem GKV-Stabilisierungspaket drin. Die eigentliche Reform ist für den Herbst geplant. Das ist jetzt nur eine Beitragsstabilisierung für die nächste Zeit. Und schon jetzt beginnt das, was man immer im Gesundheitswesen hat, wenn man eine Reform anstrebt: Es kommt der Aufschrei. Es kommt der Aufschrei von allen Seiten. Wir haben es gerade wieder erlebt, von allen Seiten kommt der Aufschrei: Wasch mich, aber mach mich nicht nass; Reform ja, aber nicht bei mir. – So hört sich das eben an. (Beifall CDU und SPD) Es war bisher immer so – und genau nach diesem Schema läuft die Debatte wieder ab. Wir nehmen nicht zur Kenntnis, dass die Kosten der GKV aus dem Ruder laufen. Die Einnahmen sind niedriger als die Ausgaben, und das müssen wir ändern. Da können wir doch nicht zuschauen. Insofern bitte ich dringend – dringend! – darum, diese Mammutaufgabe ehrlich anzugehen. Und jetzt zum Antrag der AfD – darum geht es heute –: Der Antrag fordert die beitragsfreie Familienversicherung. Ich will Folgendes sagen: Dieses GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz enthält über 40 Punkte. Ein Punkt davon ist die Maßnahme, die Sie gerade ansprechen. Aber das ist nur ein Punkt, den Sie herausgreifen – und damit, das sage ich Ihnen, greifen Sie viel zu kurz. Ich erwarte mehr von Ihnen als nur diesen einen Punkt; ich erwarte mehr. Es ist viel zu kurz gegriffen, vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen. Einen Gesamtvorschlag für eine Kostenreduktion – ich hätte einen Vorschlag für die Kostenreduktion von Ihnen erwartet; einen Vorschlag, wie sie das machen wollen. Meine Damen und Herren, so funktioniert verantwortungsvolle Gesundheitspolitik eben nicht. 102 Landtag Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Ja, das habe ich erwartet. Bitte, machen Sie. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Bitte schön, Frau Dr. Oeynhausen. Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich hoffe, Sie haben auch unseren Entschließungsantrag zur Kenntnis genommen, den wir formuliert haben und der mit Blick darauf, dass die Versicherten zusätzlich belastet werden sollen, noch verschiedene andere Forderungen enthält. Deswegen meine Frage: Sie wissen, der höchste Beitragsbemessungssatz für freiwillig Versicherte liegt bei der AOK Nordost – mit Pflegeversicherung – momentan bei etwa 1 250 Euro. Was erhalten die Versicherten dafür? In Brandenburg kommt – in einigen Landkreisen wie Spree-Neiße – fast jeder fünfte Rettungswagen zu spät. Es drohen Gebührenbescheide für den Rettungsdienst. Andere müssen anderthalb Stunden für einen Facharzttermin fahren. Meinen Sie, dass es gerechtfertigt ist, die Versicherten jetzt noch zusätzlich zu belasten – mit noch einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und noch mehr Zuzahlungen, Kürzungen und allem, was Ihre Gesundheitsministerin vorhat? Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Also, ich will nur eines sagen: Wenn wir die GKV so lassen, wie sie gegenwärtig ist, werden die Zusatzbeiträge unendlich hoch steigen – das werden Sie erleben –, und es wird für die Versicherten noch teurer werden. Darum geht es doch eigentlich: Damit wir die Bevölkerung bei den Beiträgen entlasten können, müssen wir jetzt ein Stoppsignal setzen und sagen, dass es nicht sein kann, dass wir mehr ausgeben als der GKV zugeführt wird. Darum geht es, und diesbezüglich halte ich Ihre Vorschläge für viel zu kurz gegriffen. Ich komme noch einmal zur Familienversicherung: Die Familienversicherung ist ein historisch gewachsener Bestandteil unseres solidarischen Systems. Sie war zunächst gar nicht Teil der GKV, sondern man hat sich vor 30 Jahren die Frage gestellt: Wie kriegen wir Familienpolitik mit hinein? Die Familiensituation hat sich in den letzten Jahren ja geändert – das müssen wir deutlich sagen –, und dennoch bleibt die Familienversicherung von Kindern bis sieben Jahre weiterhin vollständig beitragsfrei; Kinder bleiben also weiterhin beitragsfrei, das will ich nur noch einmal sagen. Es kam mir eben so vor, als ob Sie meinten, die Kinder seien nicht mitversichert. Nein, das stimmt eben nicht. Auch bei Familien mit Kindern mit Behinderungen und bei der Pflege von Angehörigen bleibt der Ehegatte, der Lebenspartner beitragsfrei familienversichert; so steht es im Gesetz. Sie wissen auch, die Beitragsfreiheit wird in anderen Fällen nicht komplett wegfallen. Der Entwurf sieht vor, dass der Beitrag für die Beitragszahler dann um 3,5 % steigt und die Beitragsfreiheit nicht komplett wegfällt. Ja, das ist eine Reform, und sie wird sicherlich vielen wehtun – den Ärzten, den Krankenhäusern, den Beitragszahlern –, aber man ist auf dem richtigen Weg, und wir müssen darüber diskutieren. Denn was nützt die beste Familienleistung, wenn die GKV in dieser Situation zugrunde geht, wenn sie bankrottgeht? Dann können die Menschen, die die GKV brauchen, sie sich nicht mehr leisten. Und das, meine Damen und Herren, wird viel größere Probleme bringen. Deshalb gehört zur Ehrlichkeit: Wenn wir Beitragssprünge verhindern wollen, wenn wir die GKV retten wollen, brauchen wir ein ausgewogenes, gerechtes Paket. Darüber diskutieren wir, und deshalb bleibt Ihr Antrag weit hinter dem zurück, was ich hier fordere: eine gerechte Diskussion, eine offene Diskussion, und nicht immer nur zu sagen: „Wir brauchen Reformen“, und wenn sie kommen, wird alles zerredet. So kann es nicht funktionieren. Das ist nicht meine Position. (Beifall CDU und SPD) Deswegen kann ich nur darum bitten, dass wir an dieser Reform arbeiten, aber konstruktiv, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und SPD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Zwei Kurzinterventionen wurden angemeldet, und ich bitte darum, dass sie direkt aufeinander folgen. Danach wird Herr Prof. Schierack, so er möchte, antworten. – Bitte, Herr Dr. Berndt, anschließend Herr Kutsche. (Beifall AfD) Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Schierack, Sie haben es selbst gesagt: Das ist ja erst die erste Runde, und die Finanzkommission ist aufgefordert, Ende des Jahres weitere Vorschläge zu machen; die weiteren und entscheidenden Änderungen kommen ja erst Ende des Jahres. Dann werden wir die Debatte weiterführen, und zwar richtig hart; machen Sie sich mal keine Sorgen. Ich habe da eher die Sorge, dass Ihnen unsere Vorschläge zu weit gehen werden. Wir müssen nämlich auf den Prüfstand stellen, ob wir uns weiterhin 93 Krankenkassen leisten können bzw. wollen, ob wir die Unterscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung in diesem Sinne, wie wir sie kennen, weiterführen wollen bzw. können; diese schwerwiegenden Fragen werden noch zu beantworten sein. Da habe ich die Vermutung, dass Sie von der CDU da viel zögerlicher sein werden als wir von der AfD; das ist ja in anderen Politikfeldern auch so. Jetzt haben wir einen konkreten Vorschlag für gewisse Reformen, und die Frage an Sie als Koalition – übrigens auch an Ihre Kollegin Graßmel, die hier zwar politische Watschen austeilt, sich dann aber nicht traut, auch nur eine Zwischenfrage zuzulassen – und an den Minister ist: Sagen Sie zu den Reformvorschlägen Ja oder Nein? – Frau Dr. Oeynhausen hat es gesagt: Auch Brandenburg ist aufgefordert, zu diesen Vorschlägen Stellung zu nehmen. Wie werden wir mit der Familienversicherung umgehen oder damit, ob wir dieses 16-M illiarden-Euro-Defizit weiter dulden und in Kauf nehmen? Darüber, dass aus der gesetzlichen Krankenversicherung, also nur von den gesetzlich Krankenversicherten, 12 Milliarden Euro für Bürgergeldempfänger gezahlt werden, kann man sich so sehr aufregen, dass man schon ins Stottern gerät. Das ist eine unglaubliche Ungerechtigkeit und hat mit einer gesetzlichen Krankenversicherung nichts zu tun. (Vereinzelt Beifall AfD und BSW) Herr Prof. Schierack, Frau Graßmel und Herr Wilke, stehen Sie dazu, dass das so beschlossen wird, oder werden Sie dagegen Einspruch einlegen? Diese Frage bitte ich Sie, hier im Landtag den Brandenburgern und uns zu beantworten. (Beifall AfD und BSW) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Und bitte gleich die Kurzintervention des Abgeordneten Kutsche. Andreas Kutsche (BSW): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Dr. Berndt. Fast alles unterschreibe ich, fast alles. Herr Dr. Schierack, ich schätze Sie wirklich sehr, aber an der Stelle wiederhole ich unsere Reformvorschläge – vielleicht haben Sie sie nicht gehört, da Sie sich auf Ihre Rede konzentrieren mussten –: Mehr Menschen müssen in die solidarische Krankenversicherung einbezogen werden, auch Gutverdienende, auch wir Landtagsabgeordnete und bisher privilegierte Gruppen, und hohe Kapital- und Vermögenseinkommen müssen stärker beteiligt werden. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Der Vorschlag, versicherungsfremde Leistungen – das hat Herr Dr. Berndt gerade angesprochen – in den Steuerhaushalt zu packen und nicht auf Beiträge der Versicherten umzulegen, wird von Ihrer Partei abgelehnt. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Und wir müssen die Kosten weiter regulieren: Faire Preise bei Arzneimitteln, mehr Transparenz und eine höhere gemeinsame Beschaffungsrate für öffentliche Krankenhäuser sind echte Reformvorschläge neben der Reduzierung der Zahl der Krankenkassen, von denen wir nicht so viele benötigen; (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) das sind Reformvorschläge. Da können Sie nicht sagen, wir hätten keine Vorschläge unterbreitet. – Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Herr Prof. Dr. Schierack wird auf beide Kurzinterventionen antworten. Bitte. 2026 103 Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrte Kollegen! Sie können das nächste Mal einfach eine Frage stellen – das war ja eine Frage, keine Kurzintervention –, ich hätte sie zugelassen, wirklich, wenn Sie sich gemeldet hätten. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das weiß ich!) Beginnen wir bei Herrn Dr. Berndt: Ja, diese schwerwiegenden Fragen müssen wir uns alle stellen, (Zuruf von der AfD: Aber?) und die stellen wir uns auch. Wir sind gerade in der Diskussion in der Großen Koalition im Bund, wie wir damit umgehen. Ich kann Ihnen jetzt hier auch keine Antwort geben, weil ich das bisher in meiner Fraktion auch nicht ausdiskutiert habe, weil wir das auch in der Bundestagsfraktion nicht alles ausdiskutiert haben. Es wird letzten Endes ans Eingemachte gehen, davon bin ich fest überzeugt. Das wird bei der Rente so sein, und das wird bei der Pflege genauso sein. Wenn wir es jetzt aber nicht tun, werden wir diese Bugwelle weiter vor uns herschieben, und das wird natürlich hart sein. Ich weiß, dass das immer der Tag der Opposition ist, wenn man Reformen macht, aber man muss sie auch durchstehen – ich hoffe, dass wir das durchstehen. Deswegen glaube ich, dass wir über bestimmte Dinge reden müssen. Dass der Vorschlag, weniger Krankenkassen zu haben, hilft, glaube ich nicht, aber man kann ja darüber reden. Wir können auch gern über versicherungsfremde Leistungen reden. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Müssen!) Sie haben ja mitbekommen, dass Frau Warken da gar nicht so unaufgeschlossen ist. Aber das müssen wir mit unserem Koalitionspartner besprechen, und zur Fairness gehört auch, dass wir da gemeinsam eine Lösung finden müssen. Eins ist doch klar: Je mehr Leistungen wir in die GKV reinpacken, desto höher ist die Umlage und dann bricht das System zusammen. Wenn wir das Prinzip walten lassen, dass diejenigen, die einzelne Leistungen bekommen, das zahlen, würde das System noch funktionieren. Wenn wir aber immer mehr da reinpacken – das haben auch die CDU-Gesundheitsminister in den letzten Jahren getan –, gerät das System irgendwann in Schieflage. Wir können doch nicht so weitermachen, sondern müssen uns fragen: Wie können wir das Schiff wieder steuern? Über diese Vorschläge, die über das heutige Gesetz hinausgehen, werden wir im Herbst diskutieren müssen; das wird die Situation sein. Dann müssen wir uns natürlich klarmachen: Welche Leistungen muss die ganze Gesellschaft stemmen und nicht nur der GKV-Versicherte oder die Familien zahlen? Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, wie ich finde, die wir uns stellen müssen. Damit habe ich gar kein Problem. Jetzt zu Ihnen, Herr Kutsche: Ich habe nicht gesagt, dass Sie keine Vorschläge gemacht haben, ich habe mich auf die AfD bezogen. Ich habe das, was Sie gesagt haben, ja gelesen. Ich teile nur einige Ihrer Vorschläge nicht. Ich habe zum Beispiel vernommen, dass Verdi auf die Straße gehen und klar und deutlich artikulieren will, dass die Krankenhäuser und die Angestellten in den Krankenhäusern besonders geschröpft werden. Laut deren Pressemitteilung heißt es, man solle nach wie vor auf die Ärzte, auf die MFAs und darauf, was im ambulanten Bereich passiert, 104 Landtag gucken, und sie zeigen dann auf die Schuldigen. Ich habe die Pressemitteilung gelesen. Und jetzt geht es los: Reform ja, aber bitte bei den anderen. – So kann es nicht laufen, meine Damen und Herren. Wir alle müssen gemeinsam dafür sorgen, dass wir dieses GKV-Schiff wieder zum Schwimmen bringen, und nicht einfach sagen: Das geht nicht, das geht nicht, das geht nicht. – Das wird meines Erachtens so nicht funktionieren. Auch wir Ärzte müssen uns darüber klarwerden, welchen Beitrag wir erbringen müssen. Das sage ich ganz deutlich. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Wilke. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne zunächst mit dem eigentlichen Inhalt des Antrags und komme dann gern zu weiteren Aspekten des Reformvorhabens. Ich glaube, bei der Debatte hilft es, erst einmal festzustellen: Für wen gilt die beitragsfreie Mitversicherung aktuell, für wen gilt sie nicht, und wie kann man Gerechtigkeitsfragen ganz anders stellen? Sie gilt für Kinder – so weit, so klar –, das soll auch so bleiben. Die beitragsfreie Mitversicherung gilt darüber hinaus für nicht arbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner, wenn sie nicht über 600 Euro mithilfe eines Midi-Jobs verdienen oder mehr als elf Stunden pro Woche – mit dem aktuellen Mindestlohnsatz kommt man ungefähr auf den Betrag hinaus – arbeiten. Für wen gilt sie nicht? Für alle anderen. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Sie gilt nicht für Paare, bei denen beide arbeiten, egal ob sie verheiratet sind oder nicht. Sie gilt nicht für Paare, die nicht verheiratet sind, egal, ob beide arbeiten oder nicht. Wenn wir uns die Zahlen für Brandenburg anschauen, können wir feststellen, dass etwa 55,4 % der Kinder in Ehen aufwachsen – zumindest zeitweise, könnte man bei der aktuellen Scheidungsrate sagen – und 44,6 % der Kinder in Lebensgemeinschaften außerhalb der Ehe aufwachsen. Damit stellt sich die Frage nach der Gerechtigkeit vielleicht auch andersherum: Wie gerecht ist es gegenüber all den anderen, einen Teil der Bevölkerung in dieser Weise zu privilegieren? (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Mit dem Vorschlag, den die Gesundheitsministerin aktuell macht und den sie auch in dieser Weise abgewandelt hat – Prof. Schierack hat es korrekt gesagt –, wird sehr wohl auf Gerechtigkeit geachtet: Wenn Kinder unter sieben Jahre alt sind, gilt weiterhin die Beitragsfreiheit, weil eine Person möglicherweise stärker der Sorgearbeit verpflichtet ist. Die Beitragsfreiheit gilt weiterhin bei pflegenden Angehörigen und auch bei Kindern mit Behinderungen, und zwar aufgrund des höheren Aufwandes, der notwendig ist, um begleitend und unterstützend tätig zu sein. Sie gilt auch weiterhin für Ehepartner oberhalb der Altersgrenze – und ich finde, wenn man das hört, klingt das Ganze schon nicht mehr so, wie Sie es in Ihrem Furor hier dargestellt haben. Es ist in der Sache eben doch ein bisschen differenzierter. Herr Schierack, ich korrigiere Sie höchst ungern und nur in einer Sache – und ich tue es nur, um Sie zu bestärken –: Die Idee ist nicht 30 Jahre alt, sondern sie ist mittlerweile 46 Jahre alt. Vor 46 Jahren hat man sich das ausgedacht, in einer Zeit, in der die Gegebenheiten eben doch ein ganz kleines bisschen anders waren. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Was ich nicht teile, ist, dass man jetzt sagt: Das ist der große Befreiungsakt der feministischen Revolution für die Frau. Indem wir für eine Mehrbelastung sorgen, befreien wir die Frau. – Ganz so einfach ist es wohl doch nicht. Trotzdem ist es natürlich auch ein Aspekt der Frage nach künftigen Abhängigkeiten, denn Frauen – und es sind zumeist Frauen, die nicht arbeiten und auf diese Weise über den Ehepartner mitversichert sind – werden dann in der Rente von ihrem Ehemann abhängig bleiben. Das ist durchaus ein Thema. Ich finde das Konzept der Stärkung der Ehe durch finanzielle Anreize – da mag man mich konservativ nennen – (Lars Hünich [AfD]: Nee, sind Sie nicht!) insgesamt fragwürdig. Ich finde, Ehe hat noch immer sehr viel damit zu tun, dass man in einer Partnerschaft ist, dass man einander vertraut. Sie hat etwas mit Augenhöhe zu tun, sie hat etwas mit Ausgleich zu tun – und natürlich mit Liebe. Aber zu sagen: „Lass uns mal heiraten, dann sparen wir 260 Euro Mindestbeitrag; das ist doch eine super Sache“, gehört nicht so richtig in das Bild von Ehe, das ich habe. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Das ist doch nicht das, was wir wollen, genauso wenig wie zu sagen: Kinder sollen in Ehen aufwachsen, weil sie da besondere Liebe verspüren. – Ich glaube, dass die Frage, wie eine Beziehung funktioniert, und nicht die Frage von finanziellen Anreizen für die Eheschließung am Ende der entscheidende Faktor für Kinder ist. – So viel erst einmal zu dieser Debatte. Jetzt komme ich in eine schwierige Rolle, weil ich hier eigentlich nicht die Reformvorschläge von Frau Dr. Warken verteidigen will, vor allem nicht in Gänze. – Ich beantworte auch Ihre Frage, Herr Dr. Berndt, werde dafür aber – Frau Präsidentin – meine Redezeit etwas überschreiten müssen. Aber es wurde ja eine Frage gestellt; die will ich auch beantworten. Die Vorschläge von Frau Dr. Warken gehen ja weit über das hinaus, was jetzt hier so in den Raum geworfen wurde. Es ist natürlich „schöner“, zu sagen: Die Zuzahlungen steigen um 50 %. Das ist die Mehrbelastung für die Menschen: 50 %! – In Zahlen gesprochen steigen sie von 5 Euro auf 7,50 Euro. Ja, es sind 2,50 Euro mehr bei Arzneiprodukten, aber es sind eben nur 2,50 Euro mehr. Die Höchstgrenze der Zuzahlung bei einem Arzneimittel steigt von 10 Euro auf 15 Euro. – Ja, es ist eine Belastung, und auch vieles andere wird teurer, aber so hört es sich schon ein bisschen anders an, finde ich. Man sollte sich auch die anderen Vorschläge anschauen, zum Beispiel die Auflage, die Werbeausgaben der Krankenkassen zu halbieren, oder auch die Beschränkungen für Gehälter bei Vorständen und sogar in der zweiten Führungsebene der Kassen. Auch das ist ein Teil der Vorschläge; darüber haben Sie nicht gesprochen. Es gibt auch Vorschläge wie die Überlegungen zum Krankengeld, wo man fragt: Muss es in Deutschland so bleiben, dass es nur die 100-Prozent-Krankschreibung gibt? In anderen Ländern ist das schon längst anders. Es gibt viele Menschen, die möglicherweise eine Hinderung haben, zur Arbeit zu kommen; sie haben sich ein Bein gebrochen, aber der Kopf funktioniert. Man kann von zu Hause aus arbeiten bzw. will sogar von zu Hause aus arbeiten. Daher soll es nach dem Vorschlag von Frau Warken die Möglichkeit einer Abstufung und Teilkrankschreibung geben. Das Hamburger Modell funktioniert ja im Prinzip durchaus mit einem ähnlichen Gedanken. Schauen wir uns auch die Vorschläge zur OP bei Grauem Star an. Man hat festgestellt: Die technischen Voraussetzungen haben sich so verändert, dass die OP deutlich effizienter durchgeführt werden kann als früher, daher deutlich kostengünstiger ist, und die Bezahlung nicht mehr adäquat ist. Daher ist eine Reduzierung des Honorars bei genau diesem Eingriff durchaus etwas, worüber man sprechen kann. Mit der Dynamisierung der Herstellerabschläge bei patentgeschützten Arzneimitteln muss auch die Pharmaindustrie einen Beitrag leisten, weil gesagt wird: Für den Schutz von patentgeschützten Arzneimitteln ist ein Rabatt pflichtig, und der wird erhöht, damit diese Arzneimittel günstiger werden. – Ich könnte noch eine Weile so weiter machen; es liegen 66 Vorschläge auf dem Tisch. Ich will nur deutlich machen, dass der Katalog an Vorschlägen insgesamt differenzierter ist. Ich komme zu Ihrer Frage, Herr Dr. Berndt. Ich sehe es folgendermaßen: Beim Thema Bürgergeldempfänger und ihre Einbeziehung in die GKV bin nicht nur ich Ihrer Auffassung, sondern – ich verrate Ihnen mal etwas – auch Frau Warken ist Ihrer Auffassung. Das ist ja auch Teil der Vorschläge der Gesundheitsministerin. Sie sagt, die Finanzierung über die GKV soll enden, und es soll in ein anderes Finanzierungssystem – in dem Fall dann steuerfinanziert – überführt werden, weil es systemfremd ist. Das ist Teil der 66 Vorschläge, und auch ich teile diese Auffassung. Es ist nichts Besonderes, was Sie da sagen. Ich glaube, das gesamte Haus teilt die Auffassung, dass das sinnvoll wäre. Ich finde auch die Überlegung, die Tabak- und die Alkoholsteuer zu erhöhen und eine Zuckersteuer einzuführen, sinnvoll, weil ich sage: Man kann sich vergiften, aber die Folgen davon und die Kosten, die daraus entstehen, müssen nicht alle anderen tragen. Das finde ich vernünftig; und es gibt ein paar Sachen – ich habe sie gerade aufgelistet –, die ich ebenfalls vernünftig finde. Was ich schwierig finde: Wenn man sich anschaut, wo der Druck im System gerade am höchsten ist, sieht man, dass er bei den Krankenhäusern tatsächlich sehr, sehr groß ist. Das heißt, die weiteren Belastungen dort finde ich tendenziell eher problematisch. Ich finde noch nicht jede Einzelmaßnahme ausgewogen und austariert. Der Beitrag von Versicherten sollte maximal bei dem bleiben, was jetzt auf dem Tisch liegt, und nicht darüber hinausgehen; ich finde, das ist schon ein erheblicher Beitrag. In der 2026 105 Gesamtpyramide macht es aber bei Weitem nicht den Löwenanteil aus. Ich finde, die Pharmaindustrie muss einen größeren Beitrag leisten, als sie es derzeit tut. Der Pharmaindustrie geht es in diesem Land sehr gut. Das wollte man so; man wollte für innovative Arzneimittel wieder Pharmaindustrie in Deutschland ansiedeln, und das hat man geschafft. Aber jetzt geht es ihr so gut, dass ihr Beitrag höher sein sollte. Zusätzlich gibt es Druck im System auf … Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Ich bringe den Satz noch zu Ende. Ich weiß, dass Frau Oeynhausen es liebt, mir Fragen zu stellen, am liebsten gleich drei. (Vereinzelt Heiterkeit CDU) Und wenn ich sie nicht richtig beantworte, wird gern mit Kleinen Anfragen gedroht. Das mache ich selbstverständlich gern. Aber um den Satz noch zu beenden: Wir werden künftig auch Probleme bei der Apothekenversorgung in der Fläche haben; das sagen alle Prognosen. Insofern ist auch die Belastung für Apothekerinnen und Apotheker aus meiner Sicht unverhältnismäßig groß. Auch da müsste nachjustiert werden. Ich könnte noch ein paar weitere Punkte nennen, aber im Groben ist das meine Einschätzung zu den aktuellen Reformvorschlägen. Ich glaube, im parlamentarischen Verfahren wird noch eine Menge passieren, und wenn die Bundesländer an der Reihe sind, gegebenenfalls auch noch. Aber es bleibt wahr, was hier gesagt wurde: Eine Reform muss sein, ansonsten steigen die Zusatzbeiträge in einer Art und Weise, dass die jetzt für die Patientinnen und Patienten prognostizierte Belastung geradezu ein Witz dagegen ist. Was dann an erhöhten monatlichen Zusatzbeiträgen käme, kann niemand wollen; das muss man einfach so klar sagen. – Jetzt gern Frau Oeynhausen. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Bitte, Frau Dr. Oeynhausen. Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Frage zulassen. Sie haben völlig recht, ich frage Sie sehr gern, und ich freue mich noch mehr über eine aussagekräftige Antwort. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Ich gebe mir Mühe. 106 Landtag Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Sie haben gerade darüber gesprochen, dass die Krankenhäuser durch dieses Gesetz stärker belastet werden, beispielsweise durch den Wegfall der Meistbegünstigungsklausel. Meine Frage ist: Haben Sie schon gefragt, welche zusätzlichen Belastungen auf die Häuser in Brandenburg zukommen werden? Haben Sie da schon eine Abfrage gestartet, und, wenn nicht, wann wollen Sie das tun? Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Bitte schön. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Das habe ich nicht getan, weil es nicht nötig war, denn die Krankenhausgesellschaft hat dazu ja bereits Papiere in Arbeit, und die verschiedenen Lobbygruppen, die im Gesundheitssystem sehr zahlreich vertreten und fleißig sind, haben sich ja am Tag danach bereits vielfältig geäußert. Ich habe die Zahlen jetzt nicht parat, aber im Krankenhausbereich gab es eine Pressemitteilung – wenn ich mich richtig erinnere mit dem Titel: Kahlschlag für Krankenhäuser ist die Folge – mit dem Versuch, durchzurechnen, was das gerade für hochbelastete Krankenhäuser bedeutet. In Brandenburg haben wir ja deutlich mehr Häuser, die in den roten Zahlen sind, als Häuser, die gerade stabil laufen. Insofern besteht ein Risiko, dass sich die Lage noch verschärft, zumal wir ja mit der Krankenhausreform gerade einen ganz heftigen Strukturprozess vor uns haben und beides gleichzeitig durchschlagen kann, was schon zu Problemen führen kann. – Das war es schon? Okay. (Heiterkeit SPD und CDU) Dann bin ich fertig und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Es wurde eine Kurzintervention von Frau Abgeordneter Dr. Oeynhausen angemeldet. Bitte schön. Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Frau Präsidentin! Liebe Brandenburger! Diese SPD ist offensichtlich in der DDR steckengeblieben. (Oh! bei der CDU) Mütter in die Produktion. Ich muss wirklich fragen: Ist diese SPD verfassungsfeindlich? Denn sie achtet Artikel 6 Grundgesetz nicht: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ (Steeven Bretz [CDU]: Der Minister hat es Ihnen doch erklärt!) Gesundheitsminister Wilke hat uns gerade erzählt, dass das für ihn – offensichtlich – nicht gilt. Er will die Familienmitversicherung in der jetzigen Form abgeschafft wissen. Herr Minister Wilke, ich will Ihnen sagen: Vor Jahren schon hat das Bundesverfassungsgericht angemahnt, dass Familien in den Sozialversicherungen wegen ihrer Erziehungsleistung stärker berücksichtigt werden müssen. Denn sie erziehen die Beitragszahler von morgen. Und was wird jetzt gemacht? Sie werden noch stärker zur Kasse gebeten. Dabei sind Familien jetzt schon in den allermeisten Fällen Nettoeinzahler in die Krankenkasse. Das heißt, sie zahlen mehr ein, als sie an Leistungen herausbekommen. Trotzdem sollen sie jetzt noch mehr belastet werden. Wen trifft es denn? Es trifft Mehrkindfamilien. Wir wissen aus Studien, dass Mütter mit drei Kindern nur noch zur Hälfte erwerbstätig sind. Ab dem vierten Kind sind es nur noch 20 %. Das heißt, Sie treffen gerade die Mehrkindfamilien, die die demografische Krise hier aufzuhalten versuchen. Genau die treffen Sie. Das ist ein Angriff auf die Familie. Das ist ganz schlimm. Das wollen wir als AfD als Familienpartei natürlich nicht. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Herr Minister, Sie möchten zu dieser Kurzintervention Stellung beziehen. Bitte sehr. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Oeynhausen, wenn man das, was Sie gerade gesagt haben, umkehrt, hieße das – nach derselben Logik –, dass der aktuelle Zustand ebenfalls ein Angriff wäre, nämlich auf all diejenigen, die nicht verheiratet sind und Kinder haben. Doch, das ist der logische Umkehrschluss. Ich finde, das macht klar, dass Ihr Argument an der Stelle nicht so sehr trifft. Ich formuliere es ganz freundlich. (Beifall SPD und CDU) Bezüglich „Mütter in die Produktion“ habe ich, denke ich, schon kenntlich gemacht, dass es aus meiner Sicht gar nicht so sehr um diese Frage geht, sondern eher um die Frage der Gerechtigkeitslücke gegenüber all denjenigen, die derzeit nicht erfasst sind, was immerhin die Hälfte der Bevölkerung in diesem Land ist. Das ist schon eine berechtigte Gerechtigkeitsfrage. Sie haben doch vorhin gesagt – ich zitiere mal; das habe ich mir gemerkt, weil ich es so schön fand –: „Der Staat hat sich aus dem Privatleben der Bürger herauszuhalten.“ Das gilt doch aber nicht nur in die eine Richtung, sondern auch in die andere Richtung. Dass der Staat den Leuten die Vorschrift machen will – zumindest in Ihrer Denke; das tut er ja nicht –: „Heiratet mal, sonst wird es teurer“, das ist doch ebenfalls kein Heraushalten aus dem Lebensmodell. Es ist doch so, dass man das frei entscheiden und sich nicht aus finanziellen Gründen genötigt fühlen soll, eine Ehe einzugehen. Ich finde, dass das echter Konservatismus ist. Dazu stehe ich auch. Das ist etwas, was mein Herz erwärmt. Das finde ich viel sinnvoller, als mit finanziellen Anreizen zu arbeiten. Zu Artikel 6 Grundgesetz: Dieses Thema haben Sie schon in Ihrem Antrag angesprochen. Nun bin ich kein Verfassungsrechtler und habe mir daher Hilfe geholt. Da wurde mir ganz klar erklärt – ich zitiere –, es gehe um das Institut Ehe und Familie. Das Grundgesetz schützt es, sodass wir Ehe und Familie nicht und niemals abschaffen können. Wie man Familie abschaffen könnte, wüsste ich jetzt auch nicht. Aber darum geht es. Dieser Artikel des Grundgesetzes besagt nicht, dass die Ehe in dieser oder jener Weise finanziell gefördert werden muss. Sondern es ist gesetzgeberische Aufgabe, die Gleichrangigkeit von Ehe und Familie ohne Trauschein zu schützen. Insofern ist der Gesetzentwurf der Bundesgesundheitsministerin selbstverständlich verfassungskonform – und meine Position damit auch. – Danke. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, durch die Redezeitüberschreitung kommen wir eigentlich zu einer neuen Runde; es gibt fünf zusätzliche Minuten Redezeit pro Fraktion. Ich frage den Einreicher, Herrn Abgeordneten Deter, ob er jetzt oder erst wieder am Schluss der Debatte sprechen möchte. (Dennis Hohloch [AfD]: Am Schluss der Debatte!) – Am Schluss der Debatte. Dann frage ich jetzt reihum: Möchte die SPD-Fraktion ihre Zeit noch ausschöpfen? – Nein. Das BSW? – Nein. Die CDU-Fraktion schüttelt auch den Kopf. Dann, Herr Abgeordneter Deter, sind Sie schon an der Reihe. (Beifall AfD) Marlon Deter (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Sie haben eben, Herr Minister, schon zu dem Artikel des Grundgesetzes gesprochen. Ob Ihre Ausführungen dazu stimmen, bedarf noch der Prüfung. Deshalb fange ich am besten mit diesem Artikel an. In Art. 6 Abs. 1 unseres Grundgesetzes steht nun einmal: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Punkt! Und wieder einmal verteidigen wir, die AfD, das Grundgesetz gegen die aktuelle Politik von CDU und SPD. (Beifall AfD) Noch in den Tagen vor Ostern wurden Ihre Kollegen in der Bundesregierung nicht müde, fast täglich eine neue Sau durchs Dorf zu treiben: Da kam die Mehrwertsteuererhöhung; der Spitzensteuersatz sollte erhöht, eine Zuckersteuer eingeführt und die Tabaksteuer kräftig erhöht werden. Dann kam die Forderung, das 2026 107 Ehegattensplitting abzuschaffen. Herr Klingbeil meinte, irgendwelche Frauenstimmen gehört zu haben, die ihm gesagt haben: Lars, schaff bitte das Ehegattensplitting ab! (Heiterkeit des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] sowie Zuruf: Das war bestimmt Frau Esken!) So hat er sich jedenfalls in einem Video – ich glaube, es war auf Instagram – geäußert. Und nun will man an die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ran. (Zwiegespräche des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] mit Abgeordneten der SPD-Fraktion) All das stiftet Verunsicherung und sind Anschläge auf unsere Familien – und das in einer Zeit … – Herr Breetz, was ist denn los? Sie stören mich in meiner Rede. (Beifall AfD) Hören Sie doch mal zu! Es betrifft ja Ihre Kollegen und das, was sie in Berlin veranstalten. Vielleicht können Sie auch ein bisschen was daraus lernen – mal gucken! All das stiftet Verunsicherung und sind Anschläge auf unsere Familien – und das in einer Zeit, in der die Geburtenrate seit Jahren dramatisch sinkt. Die Geburtenrate liegt nur noch bei 1,3 Kindern je Frau; Sie wissen es alle. Sie kennen die Zahlen und müssten eigentlich auch alle genau wissen, was das bedeutet. Der Druck auf die Sozialsysteme wird mittel- und langfristig weiter steigen; ein späterer Fachkräftemangel ist vorprogrammiert. Deutschland schafft sich also weiter ab, (Beifall AfD) um es mit den Worten von Thilo Sarrazin zu sagen, der ja einmal SPD-Mitglied war. Sie meinen immer, Demografie sei kein Problem, es kämen genügend Migranten aus der ganzen Welt in unser Land, und dann werde es schon irgendwie funktionieren. Doch welche Signale senden CDU und SPD eigentlich aus? Die Politik von CDU und SPD hat nur eines im Sinn: Wie können die Deutschen noch weiter ausgepresst werden? (Beifall AfD) Und Sie machen eben auch vor den Familien nicht halt. Aber das ist noch nicht alles, es kommt ja noch viel schlimmer. Mit 12 Milliarden Euro, wir haben es heute schon gehört, finanzieren die Beitragszahler der Krankenkassen die Bürgergeldempfänger, von denen die Hälfte Migranten sind. Ich habe heute noch von niemandem gehört – außer von uns und vom BSW –, 108 Landtag dass die 12 Milliarden da nicht reingehören, sondern vom Steuerzahler, vom Bundeshaushalt übernommen werden müssten. Das wäre doch mal ein Konsens, habe ich aber nicht gehört. (Kurt Fischer [SPD]: Doch! – Prof. Dr. Michael Schierack [CDU]: Ich habe doch da vorn gestanden!) Daneben gibt es ja noch – ganz verrückt – die Familienversicherung des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens. Darin heißt es: Für in Deutschland krankenversicherte türkische Staatsbürger besteht die Möglichkeit, ihre in der Türkei wohnhaften Angehörigen, Ehepartner, Kinder und oft auch Eltern mitzuversichern. (Zurufe von der AfD: Nein! – Hört, hört!) Beides will die Bundesregierung, also ihre Kollegen, nicht anfassen, aber bei der deutschen Familienversicherung – da will man streichen. (Beifall AfD) Das müssen Sie doch einmal erklären. Sie müssen einfach einmal erklären: Was ist denn los bei Ihnen? Wieso denn immer bei den Deutschen, bei den Steuerinländern, bei den Steuerzahlern, bei den Abgabenzahlern? Da wollen Sie immer ran. Für die Ukraine sind Milliarden Euro zum Verballern da – im wahrsten Sinne des Wortes „verballern“. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? (Rainer Genilke [CDU]: Sie können ja mal eine Woche hinfahren! – Zurufe von der AfD) Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter? – Ja. Marlon Deter (AfD): Wie viel haben denn Ihre Waffen … (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Ich darf Sie … Marlon Deter (AfD): Wie viel haben denn Ihre Waffenlieferungen, das viele Geld, die Milliarden Euro bisher gebracht? Wo haben wir denn irgendwas erreicht? Nichts ist erreicht. (Beifall AfD) Das können Sie noch ein paar Jahre so weitermachen. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Jetzt müssen wir einmal wieder zu Ruhe und Ordnung kommen. – Herr Abgeordneter Deter, Sie haben die Zwischenfrage zugelassen. – Frau Dr. Oeynhausen, bitte. Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Vielen Dank, Herr Deter, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade das deutsch-türkische Gesundheitsabkommen aus der Gastarbeiterzeit angesprochen. Was sagen Sie denn dazu, dass die Krankenkassenversicherten seit 2010 eine halbe Milliarde Euro dafür ausgegeben haben, dass in der Türkei nicht nur die Mutter und die Kinder, sondern auch noch Oma und Opa mitversichert sind, während hier in Deutschland demnächst die nicht erwerbstätigen Mütter zahlen sollen? Marlon Deter (AfD): Das ist ja das Problem; das versteht draußen kein Mensch mehr. (Beifall AfD) Keiner wird diese Politik von CDU und SPD noch verstehen. Sie müssen die Fragen schon einmal beantworten. Finden Sie das gerecht – das ist die Frage –, (Beifall AfD) oder glauben Sie, dass die Menschen in unserem Land das gerecht finden? Das ist doch eine ganz einfache Frage. Reden Sie mit den Leuten da draußen. Ich frage mich so oft: Leben Sie wirklich nur hier, oder kommen Sie noch mit anderen Menschen zusammen? (Beifall AfD) Wir können doch nichts anderes hören als das, was draußen los ist. Wo sind Sie da? Ich finde so etwas sehr eigenartig. Ich finde es auf jeden Fall nicht gerecht, und ich denke mir, es muss auch etwas mit Verachtung zu tun haben. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie nochmals eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter? Marlon Deter (AfD): Wer denn jetzt? (Heiterkeit AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Marlon Deter (AfD): Nein, ich mache jetzt erst einmal weiter. (Oh! bei der SPD und der CDU) – Also, Entschuldigung. Entschuldigung. (Zurufe von SPD und CDU) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Ist das jetzt ein Ja oder ein Nein? Marlon Deter (AfD): Ich traue Ihnen sogar zu, dass Sie ganz genau verstehen, was ich hier meine. Das traue ich Ihnen zu. (Steeven Bretz [CDU]: Nein!) – Doch. Das müssen Sie. (Steeven Bretz [CDU]: Nein! Das ist nicht zu verstehen, was Sie erzählen! Das hat gar keinen Faden! Sie schwallern! – Zurufe von SPD und CDU) – Okay, Herr Bretz, dann freue ich mich ganz besonders. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Jetzt bitte der Reihe nach. Bitte gestatten Sie, dass ich die Sitzung noch leite und sage, wer das Wort hat. – Ich habe Sie jetzt gefragt, ob Sie eine Zwischenfrage gestatten. Marlon Deter (AfD): Nein, mache ich nicht. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Das wollen Sie nicht. Dann setzen Sie bitte Ihre Rede fort. Marlon Deter (AfD): Aber ich freue mich, wenn Sie so denken. Dann weiß ich, dass Sie immer noch auf dem falschen Weg sind und dass die Zahlen – also die Zustimmung – für uns, für die AfD, immer weiter nach oben gehen. Das ist okay. (Beifall AfD) Also noch einmal: Noch mehr Verachtung dem eigenen Volk und den Familien in unserem Land gegenüber können Sie nicht zum Ausdruck bringen. Diese Politik ist zutiefst inländerfeindlich. Sie hätten heute zeigen können, dass Ihnen die Familien in unserem Land nicht egal sind und dass Ihnen das Grundgesetz genauso wichtig ist wie uns. Artikel 6 Grundgesetz – den hätten Sie lesen 2026 109 können. Aber wir sind, wie es draußen häufig beschrieben wird, die Partei der Arbeiter und Angestellten, und wir sind eben auch die Partei der Familien in unserem Land. Ich finde das schon eigenartig. Herr Minister, Sie sollten uns vielleicht auch noch sagen: Wie verhält sich denn nun die Landesregierung zu diesen aktuellen Vorschlägen? Kommen Sie da einmal auf den Punkt: Wie positionieren Sie sich zu diesen aktuellen Vorschlägen? Wenn ich in der „Welt“ lese, die Bundesgesundheitsministerin rechne mit einer Massenflucht in die private Krankenversicherung, sage ich, das ist natürlich ein schlechter Scherz. Denn was bringt es eigentlich, wenn das ganze System am Ende wieder zerstört wird? – Okay. Danke schön. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Von Prof. Dr. Schierack wurde eine Kurzintervention angemeldet, und auch der Minister hat noch einmal um das Wort gebeten. Er hat jederzeit das Wort und wird im Anschluss sprechen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ich habe mich schon gewundert, dass der Minister so schweigt!) Bitte, Herr Abgeordneter Schierack. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Frau Präsidentin! – Es ist schade, dass Sie meine Zwischenfrage nicht zugelassen haben. Ich lasse Ihre Zwischenfragen immer zu. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Nein, ich meine jetzt Ihren Kollegen, Herr Berndt. Sie müssen einmal mit Ihrem Kollegen reden. – Ich möchte hier mit einigem von dem aufräumen, was Sie gesagt haben. Ich möchte gern noch einmal darauf eingehen. Sie sagen, das sei also ein Anschlag auf die Familienversicherung. Ich hatte hier, wie ich auch noch einmal sagen will, deutlich gemacht, dass die Familienversicherung vor über 30 Jahren – Minister Wilke hat von 46 Jahren gesprochen – in die gesetzliche Versicherung kam und dass das Grundgesetz älter ist. Zweitens zu dem, was Sie bezüglich der Türkei behauptet haben – ich habe gerade noch mal nachgeschaut –: Es gibt keine dauerhafte Mitversicherung von im Ausland lebenden Angehörigen. Das ist einfach nicht wahr. Ganz deutlich, das weise ich zurück; das stimmt so nicht. (Dennis Hohloch [AfD]: Doch, natürlich! Da haben Sie falsch bei ChatGPT nachgeguckt!) – Nein, das stimmt nicht. Dritter Punkt: Sie tun so, als ob die Familienangehörigen nicht mehr mitversichert wären. Wir haben hier über die Ausnahmen gesprochen. Um wen geht es denn? Ich hätte gern die Frage gestellt: Um wie viele Angehörige in Brandenburg geht es ganz 110 Landtag konkret? Kennen Sie die Zahl? Kennen Sie die? Dann schätzen Sie einfach mal. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: 834!) Sie können sich ja mal hier vorne hinstellen und die Frage beantworten, um wie viele es geht, denn es sind nach wie vor alle Frauen mitversichert – es geht um die Frauen –, die Kinder bis zum siebten Lebensjahr haben. Wenn Frau Oeynhausen hier behauptet, dass Frauen, die 20 Stunden arbeiten gehen, nicht versichert wären, dann ist das nicht wahr. Wenn sie arbeiten gehen, auch bei 20 Stunden, dann sind sie ja versichert. Also ist dieses Beispiel, das Sie vorhin genannt haben, völlig abstrus. (Zuruf der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]) – Ja, das haben Sie gesagt; ich habe Ihnen genau zugehört. Erklären Sie mir das bitte. So kann ich das jedenfalls nicht stehen lassen. – Danke schön. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies – Dennis Hohloch [AfD]: 62 000!) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Herr Abgeordneter Deter, das war eine Kurzintervention. Möchten Sie darauf reagieren? (Beifall AfD) Marlon Deter (AfD): Ich will eigentlich nur mit einem Satz reagieren, da dieser es vielleicht am besten auf den Punkt bringt. Jahre-, wenn nicht gar jahrzehntelang – ich denke gerade an Frau Merkel, die sich immer so mit ihrer Raute hingestellt hat – wurde gesagt: Wir müssen den Gürtel enger schnallen. (Steeven Bretz [CDU]: Was ist das für ein Vogel?! – Zurufe von der AfD: Ja, aber! – Das darf doch nicht wahr sein!) – Wie bitte? (Zuruf: Hallo!) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Würden Sie bitte Ihre Rede halten bzw. auf die Kurzintervention reagieren (Lars Hünich [AfD]: Herr Bretz hat ihn beleidigt!) und nicht auf das reagieren, was aus dem Saal kommt, damit wir Ordnung haben? Sie reagieren auf die Kurzintervention von eben. Marlon Deter (AfD): Aber Sie reagieren scheinbar nicht auf das, was er gesagt hat. Aber okay, das nehmen wir jetzt einfach mal so zur Kenntnis. (Lars Hünich [AfD]: Die Beleidigung war ja bis hierher zu hören! Das darf doch wohl nicht wahr sein!) Immer dann, wenn in der Welt Geld verteilt wird, ist die deutsche Politik sehr großzügig. Man muss ja schon immer Angst haben, dass, wenn ein neuer Staatspräsident zu Herrn Merz kommt, er mit einem Scheck nach Hause fährt. Das sind doch alles Fakten. Das ist doch nicht ausgedacht! (Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack [CDU]) Immer, wenn es um die Deutschen geht, heißt es, wir müssten den Gürtel enger schnallen. Aber ansonsten heißt es immer, wir seien ein reiches Land. Was denn nun? (Beifall AfD) Sie können doch die Leute nicht jedes Mal verscheißern. Die merken das doch langsam. Sie müssen das draußen doch mal mitbekommen; die Resonanz ist doch eindeutig. Aber machen Sie ruhig weiter so. Das Schlimme ist nur: Sie fahren alles gegen die Wand. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Herr Minister Wilke wird noch einmal sprechen. (Zuruf von der AfD) – Die Landesregierung hat immer die Möglichkeit, zu sprechen. – Bitte schön. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, es nervt jetzt manche, aber ich nehme sowohl diesen Ort als auch die Debatte ernst. (Lars Hünich [AfD]: Wir auch!) Insofern muss man bestimmte Dinge noch mal klarstellen. Punkt eins: Herr Abgeordneter Deter, Sie müssen mehr als die Überschrift lesen. (Beifall SPD und CDU) Die Überschrift hat das gesagt, was Sie zitiert haben. Aber wenn Sie auch nur eine Zeile weitergelesen hätten, hätten Sie festgestellt, dass die Bundesgesundheitsministerin gesagt hat, dass sie dieses Szenario befürchte, wenn wir nicht gegensteuerten und die Zusatzbeiträge in einem solchen Maße wüchsen, dass die private Krankenversicherung für sehr viel mehr Menschen in diesem Land attraktiver werde als die gesetzliche. Das war die Aussage. Die Befürchtung, dass Menschen in die private Krankenversicherung flüchten, entsteht nicht durch die Reformvorschläge, sondern dadurch, sie nicht umzusetzen. Das war die Aussage, und die haben Sie hier völlig umgekehrt. Viel gravierender finde ich aber etwas ganz anderes. Das ist ein perfides Spiel, das Sie betreiben. Sie sagen jetzt den Menschen in diesem Land: Wegen des Abkommens mit der Türkei müssten diese Maßnahmen verhängt werden. Wenn man dieses nicht hätte, dann wäre alles gut. (Lars Hünich [AfD]: Das hat er so nicht gesagt!) Vielleicht kennen Sie die Zahl: Wissen Sie, was das Abkommen bei der letzten Erhebung gekostet hat und wie es funktioniert? (Zuruf der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]) Die Zahl hat genau sechs Nullen und eine Drei davor; es sind 3 Millionen Euro, um die es geht. (Zurufe von der AfD) Und wie funktioniert dieses System? Dieses System funktioniert in folgender Weise: Das Abkommen ist ein gegenseitiges. Wenn man als Deutscher in der Türkei arbeitet, wenn man dort bei einem Unternehmen arbeitet – es gibt im Übrigen Zehntausende Menschen, auf die das zutrifft –, (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) dann ist man dort versichert. Und die hiesigen Angehörigen sind nach aktueller Rechtslage mitversichert. Der türkische Staat, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) die türkische Krankenversicherung, zahlt für die Deutschen in Deutschland die Krankenkosten, so, wie es andersherum auch passiert. Das ist das System dahinter. Es soll dafür sorgen, dass Touristen, dass Arbeitnehmer außerhalb der EU in einem Krankensystem leben, das funktioniert. Die Kosten im deutschen Krankensystem sind weitaus höher als die im türkischen. Und ja, wir zahlen in Einzelfällen, in ganz speziellen Fallkonstellationen, Beiträge – 3 Millionen Euro waren es im Jahr 2023 – an die Türkei, aber für deren Gesundheitskosten. Das ist ein wechselseitiges Abkommen, das es seit vielen Jahrzehnten gibt, das sich bewährt hat und für die deutschen Bürgerinnen und Bürger im Ausland, ob als Touristen oder als Arbeitnehmer, außerordentlich gut, am Ende sogar finanziell positiv, ist. (Beifall SPD und CDU) 2026 111 Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD auf Drucksache 8/2669, „Artikel 6 des Grundgesetzes achten – die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss erhalten bleiben!“. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Enthaltungen! – Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Es gab Enthaltungen. Ich komme zum Entschließungsantrag des BSW auf Drucksache 8/2707, Neudruck, und bitte um Ihre Stimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Enthaltungen! – Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Es gab eine Enthaltung. Ich komme zum Entschließungsantrag der AfD auf Drucksache 8/2712, „Gesetzlich Krankenversicherte vor dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz schützen: Keine weitere Belastung von Versicherten durch die Krankenkassenreform!“. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Enthaltungen? – Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Es gab keine Enthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf. TOP 13: Transparenz herstellen: Landtagsfraktionen dauerhaft in die Arbeit der Haushaltsstrukturkommission einbeziehen, Ergebnisse veröffentlichen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2673 Entschließungsantrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2708 Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Galau das Wort. (Beifall AfD) Andreas Galau (AfD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, ich weiß, zwischen dem Buffet bei der Automatenwirtschaft und Ihnen stehe nur noch ich. Aber wenn wir uns alle ein bisschen sputen und Sie unserem Antrag schnell zustimmen, dann werden wir auch schnell fertig. Meine Damen und Herren, Brandenburg steht unverändert vor einer gewaltigen finanzpolitischen Bewährungsprobe mit Auswirkungen bis weit in die Zukunft. Das Land muss strukturell sparen, darf sich nicht im Klein-Klein verlieren. Allein das Vermeiden des Worts „sparen“, so wie uns das der frischgebackene Finanzminister immer wieder vormacht, muss ein Ende haben. Gerade mit Blick auf die nachfolgenden Generationen, denen weitere Schulden aufgebürdet werden, darf es kein weiteres Tricksen und Täuschen geben. Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung für unser Land Brandenburg. 112 Landtag Die Brandenburger haben vom Theater die Nase voll; sie wollen reinen Wein eingeschenkt bekommen. Der scheidende Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, sprach in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ am 30. März aus, was seit Jahren AfD-Forderung und -Politik ist: „Wer glaubwürdig bleiben will, muss auch unbequeme Wahrheiten aussprechen, nämlich: Wir werden den Gürtel finanziell enger schnallen, auf manches verzichten und Prioritäten neu setzen müssen.“ (Vereinzelt Beifall AfD) Kay Scheller forderte dafür ein gemeinsames Narrativ, das alle gesellschaftlichen Gruppen einbindet, nicht moralisch überhöht, sondern mit dem Ziel, Akzeptanz zu schaffen, um den Wandel gerecht zu gestalten und die Zukunftsfähigkeit zu sichern. Sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, ich stehe hier als Vertreter der AfD-Fraktion, die, folgt man jüngsten Umfragen, aktuell fast 35 % der Brandenburger repräsentiert und die im Jahr 2024 ein knappes Drittel der Wählerstimmen auf sich vereinen konnte. Das können Sie von Rot-Schwarz nicht weiterhin systematisch ignorieren. (Vereinzelt Beifall AfD) Wir vertreten einen Großteil der Bevölkerung und fordern, dass dessen Stimme bei der wichtigsten Zukunftsaufgabe überhaupt, bei der strukturellen, nachhaltigen Reform unseres Haushalts, beteiligt wird. Die Haushaltsstrukturkommission, die im Juli 2025 von Ihrem damaligen Finanzminister Crumbach zu Recht eingerichtet wurde, hatte einen Webfehler: Ausschließlich Staatssekretäre, Ministerialbeamte und handverlesene Experten – kein einziger Abgeordneter, von der Opposition ganz zu schwiegen, wurde an dieser aktuell reinen Exekutivkommission beteiligt. Hier von einem Versehen auszugehen, wäre naiv. Die Stimme vor allem der größten Oppositionsfraktion zu ignorieren, ist Absicht. Inmitten der schweren Haushaltsnotlage Brandenburgs, die nur durch Rekordschulden seit 2025 und weitere Milliardenlöcher im kommenden Haushalt 2027/2028 abgemildert werden kann und die auch durch Ihre Verschwendungspolitik verursacht ist, pausiert diese Haushaltsstrukturkommission nicht nur, sondern enthält den Brandenburger Bürgern systematisch wichtige Informationen vor, arbeitet völlig intransparent und agiert als Quasi-Geheimgremium, als Blackbox. Eine Aktualisierung der Informationen auf der Website der Kommission ist seit dem 30. Juli 2025, also seit fast einem Jahr, nicht mehr erfolgt. Zugang zu den Sitzungsprotokollen erhält man noch nicht einmal über den Weg der Akteneinsicht, wie uns der Finanzminister erst in der letzten Woche mitteilte, weil die Protokolle zu tiefe Einblicke in den Maschinenraum der Regierung gewähren könnten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so geht es nicht weiter. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD] sowie Zuruf: Ja!) Man kann die drängendsten Zukunftsprobleme nicht im Hinterzimmer zu lösen versuchen. (Beifall AfD) Wir als AfD stehen bereit, mitzuarbeiten, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam Lösungen zu finden, die den Brandenburgern dann auch transparent vermittelt werden sollen. Wir als AfD wollen, dass die Glaubwürdigkeit wieder in die Finanzpolitik zurückkehrt, indem unbequeme Einsparnotwendigkeiten klar offengelegt werden und sich die Brandenburger auf die kommenden Zumutungen einstellen können. (Vereinzelt Beifall AfD) Gerade die Haushaltspolitik ist immer auch eine Frage der Ehrlichkeit und des politischen Rückgrats. Beides wollen wir mit dem vorliegenden Antrag wiederherstellen, indem der Landtag direkt in die Haushaltsstrukturkommission einbezogen wird und natürlich auch die Protokolle der vergangenen Sitzungen veröffentlicht werden. Im Sinne auch Ihrer Glaubwürdigkeit, verehrte Abgeordnete von Rot-Schwarz, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Zum Schluss noch eine Anmerkung zum Antrag der Kollegen des BSW. Ihr Antrag klingt schön, adressiert aber nur die üblichen Verbände, und das in einer Zeit, in der konsequente Strukturreformen nötig sind, die wir als Opposition nach dem Wunsch der Landesregierung nicht einmal begleiten sollen. Sie wollen zwar strukturelle Defizite abbauen, aber am liebsten ohne Kürzungen im sozialen und kulturellen Bereich. Erinnern Sie sich bitte an Ihren ehemaligen Finanzminister, der gerade im sozialen Bereich Brandenburger Goldstandards abschaffen wollte. Wichtig wäre, die Wirksamkeit und die Kosten von sozialen Dienstleistungen zu bewerten, bevor man an die Auszahlung geht. Das anzugehen, ist Teil unserer Mitwirkung als Opposition in der Haushaltsstrukturkommission, die ja bereits unser Antrag fordert. Zudem ist es angesichts der dramatischen Haushaltslage unseres Landes nicht ausreichend, nur einmal jährlich zu berichten. Wir lehnen Ihren Entschließungsantrag, der leider zu kurz springt, daher ab. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Balzer. Bitte. (Beifall SPD) Melanie Balzer (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der AfD-Fraktion fordert im Kern zweierlei: erstens die dauerhafte Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen in die Haushaltsstrukturkommission und zweitens die vollständige Veröffentlichung von deren Sitzungsprotokollen. Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen aber geeignet und systemgerecht? Dies werde ich im Folgenden beantworten. Erstens. Eine Haushaltsstrukturkommission ist ein Instrument der Landesregierung, ein Instrument der Exekutive, ins Leben gerufen vom Finanzminister, nicht vom Parlament. Sie soll dem Finanzminister ressortübergreifend Vorschläge machen. Das ist ein wichtiger Punkt. Die Kommission trifft keine Entscheidungen mit unmittelbarer Rechtswirkung. Wenn eine Strukturkommission am Ende ihrer Arbeit Ergebnisse vorlegt, muss das Parlament überlegen, was davon in konkrete politische Vorhaben überführt werden soll, und das mit voller Stärke und in völliger Transparenz; denn der Landtag – und nur der Landtag – verfügt über das verfassungsrechtlich garantierte Budgetrecht. Die Annahme des vorliegenden Antrags der AfD-Fraktion, der Landtag sei nicht ausreichend eingebunden, ist somit schlicht und ergreifend nicht zutreffend. (Beifall SPD und CDU) Zweitens. Die Forderung, Mitglieder des Landtags dauerhaft in eine Haushaltsstrukturkommission zu entsenden, wirft grundlegende systematische Fragen auf. Es gibt in unserem Verfassungsgefüge eine klare Aufgabenteilung zwischen Exekutive und Legislative. Eine formale Mitgliedschaft von Abgeordneten in einem Arbeitsgremium der Exekutive würde diese klare Trennung aufheben. Es entstünde eine Vermischung von Verantwortlichkeiten. Dies würde weder die parlamentarische Kontrolle stärken noch Entscheidungsprozesse effizienter machen. Drittens nehme ich Bezug auf den aktuellen politischen Kontext. Die Arbeit der Haushaltsstrukturkommission wurde, wie Ihnen wohl bekannt ist, im Zuge des Regierungswechsels zunächst unterbrochen, um Raum für Koalitionsverhandlungen zu schaffen. Dazu haben wir uns im Haushaltsausschuss bereits zweimal ausgetauscht. Viertens zu Ihrer Forderung nach Transparenz. Transparenz ist ein hohes Gut. Aber auch hier gilt: Sie muss sachgerecht ausgestaltet sein. Eine Haushaltsstrukturkommission ist ein Ort, an dem Vorschläge gemacht werden können, ohne dass sie gleich als gestempelt und gesiegelt gelten. Vielmehr können sie auch wieder verworfen werden. Die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen würde die Vertraulichkeit beeinträchtigen. Meine Damen und Herren, der Antrag verkennt die Rolle einer Haushaltsstrukturkommission als Instrument der Exekutive. Er schlägt Maßnahmen vor, die weder erforderlich noch systemgerecht sind. Wenn die AfD aber mitmachen will – Herr Galau, das sagten Sie ja gerade –, dann stimmen Sie doch einfach Ende des Jahres dem Haushaltsplanentwurf zu. – Wir lehnen beide Anträge ab. (Beifall SPD und CDU) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Dorst hat für die Fraktion des BSW das Wort. Bitte. (Beifall BSW) 2026 113 Christian Dorst (BSW): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Galau, fangen wir einmal ganz am Anfang an. Ihr Antrag setzt voraus, dass die Landesregierung die Arbeit der Haushaltsstrukturkommission wieder aufnehmen wird. Sollte der nicht unwahrscheinliche Fall eintreten, dass dem nicht so ist – zumindest habe ich noch keine anderslautenden Signale vernommen –, brauchen wir hier auch nicht über Transparenz, Protokollveröffentlichungen und Ähnliches zu reden. Ihr Antrag läuft dann bereits ins Leere. Mit der Grundeinschätzung in der heutigen Beratung gehe ich sehr wohl konform. Wir sind in einer schwierigen finanz- und haushaltspolitischen Situation sowohl auf Landesebene als auch bei den Kommunalhaushalten. Die Gründe dafür sind vielfältig. Über einige reden wir hier immer wieder. Wir reden über die Bundesebene, also über externe Gründe. Aber es darf auch nicht ignoriert werden, dass die rot-schwarz-grüne Regierungskoalition der vergangenen Legislaturperiode systematisch über ihre Verhältnisse gelebt und die Rücklagen zum größten Teil geplündert hat. Neue Schwerpunkte zur Bewältigung gesellschaftlicher und investiver Herausforderungen sind auch wegen der recht geringen Bundesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur nur schwer vorstellbar. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge, im sozialen und kulturellen Bereich gekürzt oder gänzlich gestrichen werden. Sie haben es angesprochen. Und natürlich sehen wir uns als sozial verankerte Partei in der Pflicht, dies so weit wie möglich zu verhindern. Deshalb betone ich für meine Fraktion ausdrücklich, dass es aus unserer Sicht nicht die Aufgabe der Haushaltsstrukturkommission ist, Einsparpotenziale nach der Rasenmähermethode zu finden. Vielmehr geht es vorrangig darum, sowohl haushalterische Potenziale als auch finanzpolitische Wege zu identifizieren, um Brandenburg und seine Kommunen zukunftsfest aufzustellen, das heißt notwendige Ausgaben und Investitionen tätigen zu können. Die Zeit ist knapp. Die Haushaltsstrukturkommission sollte daher aus unserer Sicht ihre Arbeit unverzüglich wieder aufnehmen. Verbunden mit diesem Neustart machen wir – das ist Bestandteil des Entschließungsantrags – den Vorschlag, die Besetzung komplett zu relaunchen. Aber – das möchte ich an der Stelle noch einmal ausdrücklich betonen – sie sollte nicht, wie es so schön heißt, ein Gremium des Hinterzimmers sein. Wir schlagen, wie es auch die AfD tut, vor, dass dieser Haushaltsstrukturkommission Vertreterinnen und Vertreter aus allen Fraktionen angehören. Themenbezogen sollen Arbeitsgruppen eingesetzt werden und die Fachressorts des Landes Brandenburg, Verbände, Gewerkschaften sowie die kommunalen Spitzenverbände teilnehmen. Nicht zu vergessen: Natürlich sollen auch der Landesrechnungshof Brandenburg und darüber hinaus wissenschaftlicher Sachverstand einbezogen werden. Des Weiteren ist es aus unserer Sicht notwendig, dass die Haushaltsstrukturkommission dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags regelmäßig berichtet. Wir schlagen Ihnen daher vor, dass die Haushaltsstrukturkommission einen entsprechenden Bericht vorlegt. 114 Landtag In den Jahren, in denen die Landesregierung die Einbringung des Entwurfs eines Haushaltsgesetzes in den Landtag plant, soll die Berichterstattung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen zwingend vor der Einbringung erfolgen. So wäre die Arbeit der Haushaltsstrukturkommission auf einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens gestellt, der einen wirklichen Mehrwert bringen könnte und der prekären Situation absolut angemessen wäre. Frau Balzer erwähnte es schon: Die AfD fordert in Ihrem Antrag on top, sämtliche Protokolle zu veröffentlichen. Das hielten auch wir für kontraproduktiv, weil es für eine ergebnisoffene Arbeit in der Haushaltsstrukturkommission natürlich absolut hinderlich wäre. Wie ich es schon ausgeführt habe – insofern habe ich nicht verstanden, was Sie dazu gesagt haben –: Teil unseres Entschließungsantrags ist ja nicht nur, dass Verbände dabei sind, sondern wir fordern natürlich auch, dass die Fraktionen vertreten sind. Insofern haben Sie etwas Fehlerhaftes behauptet. Wir bitten um Zustimmung. (Beifall BSW – Lars Hünich [AfD]: Der Herr Dorst schon wieder, was soll denn das?) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Bretz. Steeven Bretz (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von meinen Vorrednern ist schon einiges gesagt worden; insbesondere schließe ich mich den Ausführungen von Frau Kollegin Balzer an. Ich möchte nur ergänzend klarstellen, dass die Haushaltsstrukturkommission mehrmals im Finanzausschuss Thema war. Der Finanzminister, seinerzeit Robert Crumbach, hatte darüber berichtet; ob einem das gefallen hat oder nicht, stelle ich jedem anheim. Aber es war jedenfalls Thema. Zu Ihren Vorschlägen möchte ich wie folgt Stellung nehmen: Ich halte nichts davon – Kollege Dorst sagte schon etwas dazu –, dass in Strukturkommissionen der Exekutive die Legislative mit Abgeordneten vertreten ist. Es gehört zum Kernbereich der Exekutive, selbstständig zu entscheiden, ob sie für bestimmte Prozesse eine Kommission bildet. Ich finde, wir als Landtag haben nicht die Aufgabe, der Exekutive vorzuschreiben, wie sie das zu lösen hat. Wenn die Exekutive zu der Entscheidung kommt, zu dem Thema Haushalt eine Strukturkommission zu bilden, dann tut sie das. Und inwieweit sie von den Empfehlungen Gebrauch macht, ist auch Entscheidung der Exekutive. Ich empfehle nicht, dass das Parlament sozusagen per Beschluss Mitglieder in eine solche Kommission entsendet, weil es dadurch zu einer Vermischung der Aufgaben käme. Wir haben zu Recht eine Aufgabenteilung zwischen der Exekutive und der Legislative. Es ist Aufgabe der Exekutive, diesem Parlament einen Haushaltsentwurf vorzulegen; das wird sie tun. Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers ist es, darüber zu entscheiden. Diese Aufgabenteilung sollten wir aufrechterhalten; jedenfalls ist das meine Position. Ich glaube, dass der Finanzausschuss die richtige Institution ist. Sie können dort dieses Thema jederzeit auf die Tagesordnung setzen. Sie können dazu Nachfragen stellen oder sich berichten lassen. Was den zweiten Punkt angeht, so schließe ich mich Herrn Kollegen Dorst ausdrücklich an. (Lars Hünich [AfD]: Ach!) Er hat gesagt, dass er nichts davon halte, Protokolle dieser Kommission zu veröffentlichen. Dem will ich ausdrücklich beipflichten. Wenn Sie wollen, dass eine solche Kommission gut und sinnvoll arbeitet und zu Ergebnissen kommt, dürfen Sie auf keinen Fall dafür sorgen, dass alles, was dort besprochen wird, öffentlich wird; anderenfalls würden Sie eine sachdienliche Diskussion in dieser Kommission geradezu verhindern. Wenn alles, was dort besprochen wird, sofort breitgetreten würde, wäre das der Arbeit dieser Kommission nicht dienlich. Kurzum, Ihr Antrag enthält aus meiner Sicht unzutreffende Tatsachenfeststellungen. Er enthält – zweitens – Vorschläge, die nicht geeignet sind. Und drittens löst er das Kernproblem nicht. Es ist unsere Aufgabe als Haushaltsgesetzgeber des Landes, am Ende des Tages einen Haushaltsentwurf zu beschließen, der dann zum Haushaltsgesetz wird. Ich freue mich schon auf Ihre Vorschläge, Herr Kollege Galau, wie der Haushalt für das Land Brandenburg aussehen soll. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Keller. Bitte. Daniel Keller (Minister der Finanzen): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch mit Blick auf die Zeit wiederhole ich es hier nur kurz – zahlreiche Rednerinnen und Redner haben es schon gesagt – : Das gehört zum Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung. Sie als Abgeordnete haben selbstverständlich die Möglichkeit, nachdem wir dem Landtag im September den Haushaltsentwurf vorgelegt haben, darüber zu diskutieren und eigene Vorschläge einzubringen. Ich freue mich auch über jede Diskussion im Finanzausschuss. Den Antrag gilt es abzulehnen. – Vielen Dank. (Starker Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Herr Abgeordneter Galau, Sie haben noch einmal Gelegenheit, das Wort zu ergreifen. Bitte sehr. (Beifall AfD) Andreas Galau (AfD): Frau Präsidentin! Ich kann es sogar noch kürzer als der Finanzminister: (Zuruf des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Wir haben Ihnen ein Angebot gemacht, Sie lehnen es ab – nichts anderes war zu erwarten. Alles andere sehen wir im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Meine Damen und Herren, damit kommen wir schon zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/2673, „Transparenz herstellen: Landtagsfraktionen dauerhaft in die Arbeit der Haushaltsstrukturkommission einbeziehen, Ergebnisse veröffentlichen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen. (Unruhe) – Ich darf noch einmal um Aufmerksamkeit bitten. – Es gibt noch einen Entschließungsantrag der BSW-Fraktion, Drucksache 8/2708, „Zukunftsfähigkeit des Landeshaushaltes sichern – Haushaltsstrukturkommission neu besetzen und die Arbeit unverzüglich wieder aufnehmen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen. Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und beende damit die 33. Plenarsitzung. Ich wünsche Ihnen eine ergebnisreiche Arbeitszeit, bis wir uns wieder im Plenum sehen, und danke allen, die die Sitzung vorbereitet haben, sie mit uns durchgeführt haben und jetzt mit der Nachbereitung beschäftigt sind. – Vielen Dank. (Beifall AfD sowie vereinzelt SPD) Ende der Sitzung: 19.51 Uhr 2026 115 116 Landtag Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse Öffentliche Sicherheit stärken, kommunale Ordnungsbehörden modern aufstellen und das Brandenburgische Ordnungsbehördengesetz novellieren 2026 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung ist eine Kernaufgabe des Staates, zu der neben der Polizei auch die kommunalen Ordnungsbehörden wesentlich beitragen. Jedoch haben sich die Anforderungen an die Gefahrenabwehr verändert: Neue technische Möglichkeiten, höhere Anforderungen an die Eigensicherung, mehr Koordinierungsbedarf bei Veranstaltungen, neue Herausforderungen für die Verkehrssicherheit und besondere Herausforderungen etwa bei der Kampfmittelbeseitigung erfordern eine Anpassung des rechtlichen Rahmens. Die Novellierung des Brandenburgischen Ordnungsbehördengesetzes ist daher notwendig, um kommunale Handlungsmöglichkeiten zu stärken, die Sicherheit der Beschäftigten zu verbessern, innovative Technik rechtssicher nutzbar zu machen, Verfahren zu vereinheitlichen und Sonderzuständigkeiten sachgerecht weiterzuentwickeln. Der Landtag beschließt: Die Landesregierung wird aufgefordert, unter Berücksichtigung der derzeitigen haushalterischen Rahmenbedingungen der Kommunen und des Landes, dem Landtag eine Novelle des Brandenburgischen Ordnungsbehördengesetzes (OBG) vorzulegen, welche die Befugnisse der Ordnungsbehörden vor Ort stärkt und so dazu beiträgt, die öffentliche Sicherheit im Land Brandenburg zu erhöhen. Dabei soll insbesondere vorgesehen werden: 1. die rechtssichere Ermöglichung kommunaler Videoüberwachungssysteme im öffentlichen Raum, soweit dies an besonders gefährdeten oder kriminalitätsbelasteten Orten zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Dabei sind datenschutzrechtliche Standards, Transparenz und eine klare Zweckbindung sicherzustellen. Zudem soll die rechtliche Absicherung von Modellvorhaben zum Einsatz von KI-unterstützter oder algorithmusbasierter Sicherheitstechnik geschaffen werden; 2. die Verbesserung und Ergänzung der Ausstattung von Beschäftigten der Ordnungsbehörden zur Eigensicherung; 3. die landesweite Vereinheitlichung von Veranstaltungserlaubnis- und Veranstaltungsanzeigeverfahren, um Verfahren transparenter und rechtssicher zu gestalten sowie Kommunen zu entlasten. Dabei sind einheitliche Mindeststandards zu gewährleisten und zugleich ausreichende Spielräume für kommunale Besonderheiten zu erhalten; 4. die Überführung der Modellregion Oranienburg in eine Kompetenzregion Oranienburg bei der Kampfmittelbeseitigung. Zugleich ist zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Tätigwerden des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KMBD) als Sonderordnungsbehörde im Landkreis Oberhavel, als zeitlich befristetes Pilotprojekt außerhalb der Kompetenzregion Oranienburg, ermöglicht werden kann. 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 5. Zudem ist zu prüfen, inwieweit eine Unterstützung bei kostenintensiven Maßnahmen wie der Grundwasserhaltung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sowie unter Nutzung bestehender Förder- und Finanzierungsinstrumente wieder aufgenommen werden kann.“ Ehrenamt im Land Brandenburg 2026 zum TOP 5 folgenden Beschluss gefasst: „Verantwortung übernehmen – Ehrenamt in Brandenburg stärken, verlässliche Rahmenbedingungen sichern, Nachwuchs gewinnen und Engagement zukunftsfest machen Der Landtag stellt fest: Das Ehrenamt ist eine tragende Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Brandenburg. Rund 785 000 Menschen – 34,9 % der Bevölkerung ab 14 Jahren – engagieren sich freiwillig. Brandenburg verfügt über eine vielfältige Landschaft ehrenamtlichen Engagements in den Bereichen Sport, Soziales und Kultur, über Feuerwehr und Katastrophenschutz bis hin zu Bildungs-, Integrations- und Umweltprojekten. Im Brand-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz übernehmen Ehrenamtliche eine besondere Verantwortung. Allein im Katastrophenschutz sind mehrere tausend Helferinnen und Helfer gemeinsam aktiv. Die Erfahrungen der letzten Jahre wie Pandemie, Extremwetterlagen und Waldbrände unterstreichen die systemische Bedeutung dieser Strukturen. Auch wenn bereits viel für das Ehrenamt getan wird, bestehen doch gleichzeitig Herausforderungen wie Probleme bei der Nachwuchsgewinnung, bürokratische Hürden und zunehmende Belastungen und Sicherheitsrisiken. Eine zukunftsfeste Ehrenamtspolitik muss gesellschaftliche Entwicklungen, Digitalisierung, den demografischen Wandel sowie veränderte Formen des Engagements aktiv aufgreifen. Ehrenamt benötigt: Verlässlichkeit, Entlastung, Anerkennung und moderne Rahmenbedingungen. Der Landtag beschließt: Der Landtag begrüßt die ressortübergreifende Ehrenamtspolitik der Landesregierung und die Arbeit der Koordinierungsstelle Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement. Die Landeszuschüsse für Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz und die Weiterentwicklung der Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg sowie die Einführung der Ehrenamts-App sind wichtige Maßnahmen, die zu besseren Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche führen. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, − die im ‚Bericht der Landesregierung zur Förderung des Ehrenamtes und des Bürgerschaftlichen Engagements im Land Brandenburg‘ (März 2024) dargestellten umfassenden Aktivitäten weiterzuführen; − in der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung ehrenamtliches Engagement sichtbar zu machen und Menschen für das Ehrenamt zu motivieren; − Schwerpunkte bei Nachwuchsgewinnung, Digitalisierung, Entbürokratisierung und Resilienz zu setzen; − Vereinfachungen im Zuwendungsrecht und bei Nachweis- und Vergabepflichten umzusetzen und digitale Verfahren landesweit auszubauen; − Qualifizierungsangebote, insbesondere zu Datenschutz und Vereinsrecht, anzubieten oder zu vermitteln; − Engagement stärker in Schule, Ausbildung und Studium zu verankern; − Jugendleiter-Qualifizierung und Freiwilligendienste weiter zu stärken; − projektbezogene, flexible Formate des Ehrenamts - insbesondere für junge Menschen - zu unterstützen; − im Kontext der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts Maßnahmen und Programme im Sozial- und Integrationsbereich im Ehrenamt fortzuführen; − die Rolle der anerkannten Hilfsorganisationen im Brand- und Katastrophenschutz strategisch weiterzuentwickeln; − im Rahmen der Novellierung des BbgBKG die Stellung und Einbindung der Hilfsorganisationen klarzustellen; − bei der Erarbeitung einer Bevölkerungsschutzstrategie Brandenburg die Rolle der Ehrenamtlichen angemessen zu berücksichtigen; − hauptamtliche Koordinierungsstrukturen zur Unterstützung des Ehrenamts im Katastrophenschutz zu prüfen; − für kommunale Ehrenamtsförderung zu werben und deren Ausbau zu begleiten; − die Ehrenamtskarte und landesweite Anerkennungsformate strategisch weiterzuentwickeln; − bessere Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt zu fördern und für die Anwendung bestehender Freistellungsregelungen zu werben; − Lottomittel-Förderung stärker auf das Ehrenamt auszurichten; − Vorsorge- und Nachsorgestrukturen im Katastrophenfall zu stärken und psychosoziale Unterstützungsangebote auszubauen. Die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalstellen und Haushaltsmittel.“ 2026 117 Ein Eckpfeiler unseres Rechtsstaats: Für einen starken Justizvollzug in Brandenburg 2026 zum TOP 11 folgenden Beschluss gefasst: „Der Justizvollzug bildet einen tragenden Pfeiler unseres Rechtsstaats, indem er mit der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen und der Resozialisierung von Straftäterinnen und Straftätern einen wesentlichen Beitrag zu Stabilität und innerer Sicherheit leistet. Die Anforderungen im Brandenburger Justizvollzug sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Beschäftigten stehen zunehmend unter Druck. Eine heterogene Gefangenenstruktur, psychische Erkrankungen, Traumatisierungen, Suchtproblemen sowie Gewalt- und Radikalisierungstendenzen stellen die Justizvollzugsmitarbeitenden vor immer größere Herausforderungen. Der Umgang mit besonders betreuungsintensiven Gefangenen erfordert zudem eine ausgeprägte fachliche Kompetenz. Fachkräftemangel, unbesetzte Planstellen und demografische Entwicklungen führen schnell zu einer wachsenden Arbeitsverdichtung bei den Justizvollzugsmitarbeitenden. Daraus ergibt sich die Gefahr von Überlastungen einzelner Beschäftigter, die mit erhöhtem Sicherheitsrisiko in den Justizvollzugsanstalten verbunden ist. In den Justizvollzugsanstalten müssen die vorhandenen baulichen Gegebenheiten und Sicherheitsstrukturen immer wieder an neue Bedrohungslagen – etwa durch Drohnen – an-gepasst werden. Eine entsprechende Modernisierung der technischen Ausstattung sowie eine bedarfsgerechte und professionelle Ausrüstung des Personals sind erforderlich, um das bestehende Sicherheitsniveau auch künftig verlässlich zu gewährleisten. Der Landtag beschließt: 1. Die Landesregierung wird aufgefordert, zu prüfen, a) wie die Sicherheit der Bediensteten durch bauliche und weitere Maßnahmen erhöht werden kann, b) wie die Attraktivität der Arbeit im Justizvollzug gesteigert und mehr Personal gewonnen werden kann, c) wie der Bürokratieabbau in den Justizvollzugsanstalten gezielt vorangetrieben werden kann, d) wie durch den Einsatz von Social Media die Berufe im Justizvollzug bekannter gemacht und die Justiz als attraktiver Arbeitgeber positioniert werden kann. 2. Die Ergebnisse der Prüfungen sind dem Landtag bis spätestens zum 31. Oktober 2026 vorzulegen.“ 118 Landtag Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (fraktionslos) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (fraktionslos) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 23.04.2026 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 437 des Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) Kosten der Sanierung der Horstwegbrücke Nach der Antwort der Landesregierung ist es die Nuthestraße in Potsdam den Verkehrsteilnehmern gung steht. Bei der Baumaßnahme an der Brücke zögerungen gekommen. Ich frage die Landesregierung: Wie haben sich Brücke über den Horstweg durch die Verzögerung Namens der Landesregierung beantwortet Minister Mündliche Anfrage wie folgt: Die Nuthestraße ist stark frequentiert und für habe ich ein besonderes Augenmerk darauf, funktioniert. Dass es dennoch zu Verzögerungen im Rahmen der letzten Plenumssitzung bereits nannt. Zu ihrer erneuten Nachfrage kann ich Ihnen Verzögerungen zu keinen Mehrkosten gekommen Eingegangen: 23.04.2026 / Ausgegeben: 23.04.2026 für das MIL von besonderer Bedeutung, dass in einem guten Zustand zur Verfüam Horstweg ist es zu erheblichen Verdie Kosten für die Baumaßnahme für die entwickelt? für Infrastruktur und Landesplanung die Potsdam eine zentrale Lebensader. Daher dass die Befahrbarkeit möglichst reibungslos gekommen ist, hat mein Amtsvorgänger erläutert und auch die Gründe hierfür bemitteilen, dass es aufgrund der baulichen ist. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 436 des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow Angebliche Information der Fraktionen im Quadriga“ Innerhalb der Debatte der 30. Plenarsitzung punkt 5 „Militarisierung des Gesundheitswesens NATO-Übung ‚Medic Quadriga 2026‘ sowie des gesetzes‘ schaffen“ (Drucksache 8/2524) wurde (SPD) die Behauptung aufgestellt, dass alle im mit dem Betreff „Medic Quadriga 2026“ am 21. tion hat keine solche E-Mail erhalten. Ich frage die Landesregierung: An welche konkreten 21. Januar 2026 mit dem Betreff „Medic Quadriga Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche In der Annahme eines bewährten Vorgehens dass die parlamentarischen Fraktionen, Ausschüsse burg eine Einladung zur „Medic Quadriga 2026“ und Details zu dem Einladungsmanagement jedoch nicht vor und sind überdies Angelegenheit Eingegangen: 23.04.2026 / Ausgegeben: 23.04.2026 (AfD-Fraktion) Landtag über die NATO-Übung „Medic am 18. März 2026 zu dem Tagesordnungsverhindern – Transparenz hinsichtlich der kommenden ‚Gesundheitssicherstellungsdurch den Gesundheitsminister René Wilke Landtag vertretenen Fraktionen eine E-Mail Januar 2026 erhalten hätten. Die AfD-FrakE-Mail-Adressen wurde die E-Mail vom 2026“ gesendet? Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: ist die Landesregierung davon ausgegangen, und Gremien des Landtages Brandenerhalten haben. Konkrete Informationen der Bundeswehr liegen der Landesregierung der Bundeswehr. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 439 des Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) Besuch des Ministerpräsidenten Am 14. April 2026 besuchte Ministerpräsident berger Druckmaschinen AG in Brandenburg Presseberichten über das Vorhaben des Unternehmens, schen Konzern ONDAS ein europaweit führendes Drohnenabfangsysteme aufzubauen. Hierbei „Hier wird heute ein Stück Geschichte geschrieben“. der neuen Landesregierung aus SPD und CDU, den (vgl. Rüstung: Drohnen-Abfangsysteme made elische Botschafter Ron Prosor, dessen Land fen konfrontiert war und aktuell einen völkerrechtswidrigen den Libanon führt, war laut Medienberichten bei elisch-US-amerikanisch-deutsche Kooperationsprojekt sche Industrietradition und israelische Erfahrung 81 Jahre nach dem Ende des Holocaust, eine gen beizubringen, ihr uns das Landen", so Prosor gestellers war dieser Termin im Vorfeld weder in der Terminübersicht der Heidelberger Druckmaschinen geordnete sowie Stadtverordnete in Brandenburg informiert bzw. nicht eingeladen. Zudem ist unklar, wurden bzw. sich akkreditieren konnten. Deshalb frage ich die Landesregierung: An wen formation sowie -Einladung zu dem besagten AG mit Ministerpräsident Dietmar Woidke und Brandenburg an der Havel? Namens der Landesregierung beantwortet die schutz und Europa die Mündliche Anfrage wie Am 14.04.2026 fand in Brandenburg an der Havel ONBERG Autonomous Systems der Heidelberger schen Ondas Autonomous Systems statt. Das und Produktion von Drohnenabwehrsystemen. ses Unternehmens begleitet. Eingegangen: 23.04.2026 / Ausgegeben: 23.04.2026 Dietmar Woidke einen Standort der Heidelan der Havel. Hierbei informierte er sich laut gemeinsam mit einem US-israeli-Kompetenzzentrum für KI-gestützte wird Woidke unter anderem wie folgt zitiert: Er bekräftigte zudem das erklärte Ziel Brandenburg solle Rüstungsstandort werin Brandenburg (Havel)). Auch der israzuletzt mit Genozid-Vorwürfen im Gaza-Strei-Angriffskrieg gegen den Iran und dem Termin anwesend und lobte das israin Brandenburg an der Havel: Deutseien da, auch als politisches Zeichen große Stärke: „Wir versuchen euch das Flie-(vgl. ebenda). Nach Information des Frain der Terminübersicht der Staatskanzlei noch AG aufgeführt. Auch Landtagsaban der Havel waren über das Event nicht inwieweit alle Medienvertreter eingeladen und auf welchem Wege ging die Terminin-Termin bei der Heidelberger Druckmaschinen dem israelischen Botschafter Ron Prosor in Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimafolgt: die Startveranstaltung des Joint-Ventures Druckmaschinen AG und der US-israeliunternehmerische Ziel ist die Vermarktung Die WFBB hat den Ansiedlungsprozess die-In Ihrer mündlichen Anfrage stellen Sie folgende ging die Termininformation sowie -Einladung zu Druckmaschinen AG mit Ministerpräsident Dietmar ter Ron Prosor in Brandenburg an der Havel?“ Nach Kenntnis des MWEKE hat die Heidelberger nagement (Termininformation, Auswahl der Teilnehmer) ständig durchgeführt. Mein Haus war nicht am - 2 Frage: „An wen und auf welchem Wege dem besagten Termin bei der Heidelberger Woidke und dem israelischen Botschaf-Druckmaschinen AG das Einladungsmazur besagten Veranstaltung eigen-Einladungsmanagement beteiligt. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 438 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Sachstand bei der Erfassung psychisch auffälliger Die ehemalige Innenministerin Katrin Lange kündigte den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Innenausschuss an, die kommunalen Gesundheitsämter im Land fälliger Migranten zu befragen. Die Daten sollten konnte ihr Nachfolger im Amt des Innenministers, im November 2026 in seiner Antwort auf die vorlegen: Er sei im Austausch mit den Landkreisen Datenerfassung möglich zu machen. Es stellt einer geplanten Novellierung des Brandenburgischen (BbgPsychKG). Ich frage daher die Landesregierung: Wie lauten der Vorbemerkung bei welchen untersuchten der Landesregierung für eine wann geplante Novellierung Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Im Zuge der weiteren Befassung mit der Thematik desweit belastbare und vergleichbare Datenerfassung frage erfolgte nicht bei den kommunalen Gesundheitsämtern, der Landkreise und kreisfreien Städte und bezog vorläufigen Unterbringung nach dem Landesaufnahmegesetz. rem Fallzahlen, diagnostizierte psychische Erkrankungen erkennbare Anzeichen ohne ärztliche Diagnose, wie Fälle, in denen eine spezialisierte Unterbringung angesehen wurde. Im Ergebnis zeigte sich jedoch, auf situativen Einschätzungen der jeweils antwortenden fachlich belastbare Maßstäbe lagen insoweit weder valide noch untereinander vergleichbar. Meldekriterien entwickeln und hierauf eine verlässliche nen, hat sich im Ergebnis als nicht tragbar erwiesen. Eingegangen: 23.04.2026 / Ausgegeben: 23.04.2026 Migranten im Land Brandenburg unter dem Eindruck des Attentats auf des Landtages im Februar 2025 Brandenburg über die Zahl psychisch aufbis Ende März 2025 vorliegen. Trotzdem der heutige Gesundheitsminister Wilke, mündliche Anfrage 288 keine validen Daten und kreisfreien Städten, um eine solche sich die Frage nach dem aktuellen Stand und Psychisch-Kranken-Gesetzes die Ergebnisse dieser Abfrage im Sinne Parametern mit welchen Schlussfolgerungen des BbgPsychKG? Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: hat sich gezeigt, dass eine valide, lannicht möglich war. Die damalige Ab- sondern bei den Sozialämtern sich auf Personen in Einrichtungen der Erfragt wurden unter ande- oder seelische Behinderungen, vorhandene Unterstützungsstrukturen so- als notwendig, aber nicht umsetzbar dass die Rückmeldungen überwiegend Stellen beruhten. Einheitliche und nicht zugrunde. Die Angaben waren deshalb Die zunächst verfolgte Annahme, objektive Datengrundlage aufbauen zu kön-Es erscheint daher wenig zielführend, mit „psychischer tenkategorie zu bilden, da der Begriff für Zwecke reichend objektivierbar ist. Aus demselben Grund oder Novellierung des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes Recht enthält bereits Regelungen zur Datenübermittlung Gefahrenabwehr. Weitergehende gesetzliche patientenbezogener Gesundheitsdaten sowie derliche Vertrauensverhältnis berühren. Ein künftiger mit jedoch nicht ausgeschlossen. Stattdessen befasst sich das Ministerium für Arbeit, lichen Zusammenhalt – davor das Ministerium men der Arbeitsgruppe „Umgang mit verhaltensauffälligen mit der Entwicklung sachgerechter und praxistauglicher Einzelfälle an der Schnittstelle von Unterbringung, renabwehr. Ziel ist es, Zuständigkeiten, Schnittstellen, Handlungsbedarfe zwischen den beteiligten Akteuren den insbesondere tragfähige Krisenstrukturen, nete stabilisierende Unterbringungsformen sowie stehender Unterstützungsangebote in den Blick möglichst einheitliche Abläufe entwickelt werden, stimmten Handlungsrahmen für vergleichbare - 2 Auffälligkeit“ eine eigenständige Daeiner standardisierten Erfassung nicht hinbietet sich derzeit auch keine Ergänzung an. Das geltende in eng begrenzten Einzelfällen der Regelungen würden den sensiblen Bereich das für die therapeutische Behandlung erforgesetzlicher Anpassungsbedarf ist da-Soziales, Gesundheit und gesellschaftdes Innern und für Kommunales – im Rah-Geflüchteten“ fachübergreifend Verfahren für besonders komplexe Versorgung, Aufenthaltsrecht und Gefah-Informationswege und konkrete klarer herauszuarbeiten. Dabei werklare Melde- und Informationswege, geeigdas abgestimmte Zusammenwirken begenommen. Zugleich sollen für Krisenlagen um den zuständigen Stellen einen abge-Fallkonstellationen zur Verfügung zu stellen. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 443 des Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) Im Osten nichts Neues. Die häusärztliche Versorgung Kollaps. In Brandenburg sind viele Arztstellen unterbesetzt. Städten oder Gemeinden der Mark zeichnet sich ärztinnen und Hausärzten ab. Laut Kassenärztlicher es momentan 320 offene Hausarztsitze. Zudem ungleich verteilt. Unter den ostdeutschen Bundesländern troffen und hat die niedrigste Arztdichte in Deutschland. 100 000 Einwohner. Am Beispiel Eisenhüttenstadt wird diese Versorgungslücke Bürgerinnen und Bürger dieser Region. Nach der Patienten ohne Hausarzt. Nachfolgelösungen vergeblich einen neuen Hausarzt zu finden. Als noch der ärztliche Bereitschaftsdienst oder dienst. Die bisherigen Ansätze zur Bekämpfung elle Anreize für eine Niederlassung, flexiblere oder Instrumente wie die sogenannte Landarztquote zukunftsträchtig. Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten hende Unterversorgung in ländlichen Regionen Eisenhüttenstadt nach Schließung mehrerer Praxen ten vollständig ohne hausärztliche Betreuung Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Der Sicherstellungsauftrag für eine flächendeckende, ambulante medizinische Versorgung der gesetzlich den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Die (KVBB) hat vor der geplanten Praxisschließung und bereits Ende 2025 alle umliegenden Hausarztpraxen Mehrere Praxen haben daraufhin Patientinnen der Kinder und Jugendlichen erfolgt über eine Trotz unterdurchschnittlicher Fallzahlen der betroffenen nicht alle Patientinnen und Patienten unmittelbar gende Praxen bereits zuvor zusätzliche Fälle Eingegangen: 23.04.2026 / Ausgegeben: 23.04.2026 in Brandenburg steht vor dem Insbesondere in Dörfern und kleinen bereits jetzt ein akuter Mangel an Haus-Vereinigung Brandenburg (KVBB) gibt ist die ärztliche Versorgung vollkommen ist Brandenburg am stärksten be-Hier gibt es rund 200 Ärzte auf nunmehr zum Problem für viele Schließung mehrerer Praxen bleiben viele sind nicht in Sicht. Viele Patienten versuchen kurzfristiger Ausweg bleiben im Ernstfall nur der Notarzt beziehungsweise der Rettungsvon Versorgungsengpässen – wie finanzi-Beschäftigungsoptionen für Vertragsärzte - sind im Einzelfall sinnvoll, aber wenig Maßnahmen plant sie, um die akut dro- und Kleinstädten – exemplarisch sichtbar in – kurzfristig abzufedern, bevor Patiendastehen? Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: bedarfsgerechte und kontinuierliche Versicherten nach § 75 SGB V liegt bei Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg frühzeitig mit dem Regionalbeirat beraten zu freien Kapazitäten abgefragt. und Patienten übernommen; die Versorgung regionale kinder- und jugendärztliche Praxis. Praxis ist davon auszugehen, dass aufgenommen werden können, da umlieinfolge weiterer Schließungen übernommen hatten. Der Praxisinhaber steht in engem Austausch KVBB, Gespräche mit Interessierten laufen. Die KVBB stimmt sich zudem kontinuierlich mit regionalen Arbeitsgruppen teil. Der Mittelbereich gewiesen, sodass bis zu 55 000 Euro für Praxisübernahmen Stand der KVBB wird keine weitere Hausarztpraxis Der Versorgungsgrad liegt Stand 31. Dezember terversorgt. Zum 1. Januar 2027 nimmt eine neue stadt auf. Zur kurzfristigen Stabilisierung der Versorgung Förderinstrumente in Regionen mit Versorgungsengpässen, zung für Praxisübernahmen und Neugründungen, sowie der Ausbau von Zweigpraxen und mobilen Stipendien- und Förderprogramme für angehende Maßnahmen zur Praxisnachfolge. Das Land unterstützt und kommunale Initiativen, die Landärztequote wuchsgewinnung. Die häufig zitierte unterdurchschnittliche Ärztedichte gekräftig, da sie die besondere Flächenstruktur, nale Versorgungsmodelle nicht korrekt abbildet. 31. Dezember 2025 lediglich 0,15 % unter dem daher die tatsächliche Erreichbarkeit und Stabilität setzen die kurzfristigen Maßnahmen an, um Versorgungslücken - 2 mit der Niederlassungsberatung der der Stadt Eisenhüttenstadt ab und nimmt an Eisenhüttenstadt ist als Förderregion ausbereitstehen. Nach aktuellem im Jahr 2026 ohne Nachfolge schließen. 2025 bei 85 % und gilt damit nicht als un-Hausärztin ihre Tätigkeit in Eisenhüttensetzt die Landesregierung auf aktivierbare darunter finanzielle Unterstütdie Förderung von Weiterbildungsstellen Angeboten. Ergänzend nutzt die KVBB Hausärztinnen und Hausärzte sowie zudem flexible Versorgungsmodelle stärkt und somit langfristig auch die Nach-Brandenburgs ist nur begrenzt aussadie geringe Bevölkerungsdichte und regio-Laut KVBB lag die Hausarztdichte zum Bundesdurchschnitt. Entscheidend bleiben der Angebote vor Ort – und genau hier zu vermeiden. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 440 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Kompetenzverteilung und -probleme zwischen Migration und Integration Durch die Schaffung des neuen, großen Ministeriums gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) und und Integration in dieses Haus gibt es offene nisterium für Inneres und Kommunales (MIK). Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit (AASGZ) vom 25. März 2026, dass die Referate ferat) sowie die Bereiche Asylbewerberleistungsgesetz Zentrale Ausländerbehörde (ZABH), Erstaufnahmeschiebehaft hinzukommen. Verhandlungen und Ich frage daher die Landesregierung: Welche ständigkeit des neuen MASGZ mit welchen dungen mit dem Innenministerium, insbesondere Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Die Landesregierung hat entschieden, dass der Ministerium des Innern und für Kommunales [MIK]) Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit (MASGZ) zugeordnet sein wird. Ein Entwurf schäftsbereiche der obersten Landesbehörden mung. Von dieser Umressortierung sind auch fasst. Die Zuständigkeiten der Fachreferate, die aus treffen vor allem die Kernthemen Migration, Integration che wie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (LAufnG), Rückführungen, die Fachaufsicht und Erstaufnahme- und andere Landeseinrichtungen. über die ZABH gehen mit der Umressortierung Die Feinabstimmungen bezüglich einzelner Aufgabenbereiche abgebendem und dem aufnehmenden Ressort geschlossen, sodass die Frage noch nicht abschließend Eingegangen: 23.04.2026 / Ausgegeben: 23.04.2026 MIK und neuem MASGZ im Bereich für Arbeit, Soziales, Gesundheit und der Verschiebung des Themas Migration Fragen zur Kompetenzverteilung mit dem Mi-Minister Wilke erklärte in der Sitzung des und gesellschaftlichen Zusammenhalt 21 und 25 (Migrations- und Integrationsre-(AsylLG), Rückführungen, die und Übergangseinrichtungen sowie Ab-Feinabstimmungen würden noch laufen. konkreten Aufgaben/Bereiche fallen in die Zu-Feinabstimmungen bei welchen Überschneiim Bereich Migration und Integration? Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: Bereich Migration und Integration (ehemals rückwirkend ab dem 18. März 2026 dem und gesellschaftlichen Zusammenhalt der Staatskanzlei zur Festlegung der Gebefindet sich derzeit noch in der Abstimdie Referate 21 und 25 (ehemals MIK) umdem MIK ins MASGZ überführt wurden, be- sowie die damit verbundenen Berei- und das Landesaufnahmegesetz über die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) Auch Aufgaben der Dienstaufsicht auf das MASGZ über. der Referate zwischen dem sowie der Staatskanzlei sind noch nicht abbeantwortet werden kann. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 442 des Abgeordneten Benjamin Filter (AfD-Fraktion) Polizeieinsatz am 16. April 2026 in der Teupitzer Dahme-Spreewald Augenzeugen zufolge kam es am 16. April 2026 Teupitzer Straße in Schwerin. Ich frage die Landesregierung: Welcher 16. April 2026 ab ca. 6 Uhr in der Teupitzer Straße Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Im Zusammenhang mit der Mündlichen Anfrage Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt 16. April 2026 verwiesen. Es erfolgten Maßnahmen Geldwäsche unter der Sachleitungsbefugnis der wurden an über 20 Orten in Brandenburg, Berlin richteten sich insgesamt gegen sechs Beschuldigte, Hauptbeschuldigte wurde im Rahmen der Exekutivmaßnahmen AG Frankfurt (Oder) vorgeführt. Der Haftbefehl lungen in der Sache dauern an. Da es sich um muss eine weitergehende Beantwortung der Fragestellung satzorten, Beteiligten oder Betroffenen unterbleiben. Eingegangen: 23.04.2026 / Ausgegeben: 23.04.2026 Straße in Schwerin im Landkreis um ca. 6 Uhr zu einem Polizeieinsatz in der Sachverhalt liegt dem Polizeieinsatz am in Schwerin zugrunde? Minister des Innern und für Kommunales die wird auf die Darstellung der gemeinsamen (Oder) und dem Polizeipräsidium vom zur Bekämpfung der internationalen Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Diese und Sachsen realisiert. Die Maßnahmen deutscher Staatsangehörigkeit. Der festgenommen und dem wurde erlassen und verkündet. Die Ermittein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, insbesondere zu Daten von Ein-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 444 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Reform des kommunalen Finanzausgleichs Wie das Ministerium der Finanzen und für Europa frage 246 mitteilte, ist nach Auswertung des Endberichts prüfung des kommunalen Finanzausgleichs (vom ner Gesetzesanpassung zu prüfen und gegebenenfalls gen. Die Spitzenverbände wie der Städte- und hin über erhebliche finanziellen Schieflagen und Kommunen (siehe Pressemitteilung vom 16.02.2026). Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Novellierung des Finanzausgleichs auf Basis Pflicht zur Konnexität einzuhalten als auch die beheben? Namens der Landesregierung beantwortet der wie folgt: Mit der Fragestellung werden zwei Aspekte aufgegriffen. len Finanzausgleichs und damit des BbgFAG schritte zum kommunalen Finanzausgleich bezeichnet Überprüfung zum einen und den Aspekt der Konnexität Bei der strikten Konnexität und bei dem kommunalen zwei unterschiedliche Regelungsbereiche: - Mit einem Mehrbelastungsausgleich nach sprechend Artikel 97 Absatz 3 der Landesverfassung gabenübertragungen, die das Land den chend finanziert und damit ausgeglichen Grundsätze der strikten Konnexität und ausgleiche konsequent eingehalten. - Der kommunale Finanzausgleich dient tierten kommunalen Selbstverwaltungsrechts ziellen Mindestausstattung einer jeden vertikalen Finanzausgleich werden die Verbundquote an den Einnahmen des finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes Eingegangen: 23.04.2026 / Ausgegeben: 23.04.2026 in seiner Antwort auf die Kleine Anzur finanzwissenschaftlichen Über-16.12.2025) geplant, das Erfordernis eieinen Änderungsvorschlag vorzule-Gemeindebund Brandenburg klagen weiterwarnen vor weiteren Belastungen für die Reformschritte plant sie im Zuge einer des neuen FAG-Gutachtens, um sowohl die Finanznot der Städte und Gemeinden zu Minister der Finanzen die Mündliche Anfrage Die Fortschreibung des kommuna-– in der Anfrage als Reform und Reform-– im Rahmen seiner turnusmäßigen zum anderen. Finanzausgleich handelt es sich um den Bestimmungen zur Konnexität entwird sichergestellt, dass Auf-Kommunen neu überträgt, auch ausreiwerden. In Brandenburg werden die die daraus resultierenden Mehrbelastungsder Absicherung des grundgesetzlich garan- und damit der Sicherstellung der finan-Gemeinde und Gemeindeverbandes. Mit dem Gemeinden und Gemeindeverbände über die Landes beteiligt und dies in Abhängigkeit zur und unter dem Grundsatz einer symmetrischen Verteilung der Finanzausstattung nen. Der horizontale Finanzausgleich regelt Gemeinden und Gemeindeverbänden. Mit dem aktuellen Gutachten wird untersucht, prüfenden Grundparameter des kommunalen passungsbedarf besteht. Der kommunale Finanzausgleich ist in Abhängigkeit Landes zu bewerten. Denn nicht allein die Kommunen rungen, sondern auch das Land Brandenburg. Kommunalen Spitzenverbänden über die künftige setzes vorgesehen. Die Landesregierung plant – auch auf Grundlage nanzausgleich zum Ausgleichsjahr 2027 in Form fortzuschreiben. Das Kabinett wird – nach Abschluss nen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen parlamentarischen Beratung vorlegen. Im Übrigen Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion), Oeynhausen (AfD-Fraktion) zur Bewertung des Finanzausgleich und seiner Empfehlungen (Drucksache - 2 zwischen dem Land und seinen Kommudie Verteilung dieser Mittel zwischen den ob die wesentlichen und gesetzlich zu über-Finanzausgleichs stimmig sind, oder ob Anzur finanziellen Leistungsfähigkeit des stehen vor finanziellen Herausforde-Deshalb sind weitere Gespräche mit den Ausgestaltung des Finanzausgleichsgedes Gutachtens – den kommunalen Fieines entsprechenden Gesetzentwurfs des Meinungsbildungsprozesses – ei- und den Gesetzentwurf dem Landtag zur wird auf die Kleine Anfrage Nr. 946 der Falk Janke (AfD-Fraktion) und Dr. Daniela finanzwissenschaftlichen Gutachtens zum 8/2662) verwiesen. -
