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Daniel Münschke

23.04.2026 Sitzungen 8/33

Vielen Dank. – Für die Landesregierung und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt wird Herr Minister Wilke antworten. Bitte schön. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, hätten Sie diese Frage gestern gestellt, wäre die Antwort ein bisschen anders ausgefallen. Heute ist sie noch ein Stückchen optimistischer und freudiger, was nicht heißt, dass sie gestern nicht auch schon durchaus optimistisch gewesen wäre. Denn der Bund hat den Entwurf für die Notfallreform vorgelegt. In diesem Gesetzentwurf ist das geregelt, was Brandenburg gefordert, wofür sich Brandenburg eingesetzt und was Brandenburg in Teilen mitformuliert hat, nämlich, dass die sogenannten Fehlfahrten zu finanzieren sind, weil sie auch eine Form der ambulanten Behandlung sein können und wir daher eine solche Maßnahme brauchen, um Sicherheit für die Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, die, wenn sie den Notruf rufen, oft in einer Situation sind, in der sie nicht selbst abschließend einschätzen können und auch nicht können müssen, ob damit ein Transport ins Krankenhaus einhergehen muss oder ob eine Versorgung vor Ort durch qualifizierte Notfallsanitäter oder den Notarzt möglicherweise schon erste Abhilfe schafft. Das reiht sich in die Gespräche ein, die wir führen. Ich habe dazu mehrfach berichtet. Die Vereinbarung, die wir bei den letzten Verhandlungsrunden mit der kommunalen Familie und den Kassen getroffen haben, gliedert sich im Wesentlichen in vier Aspekte. Erstens: Unterstützung bei den Einzelgesprächen für diejenigen, bei denen bisher keine Einigung erzielt werden konnte. Das läuft gerade. Insbesondere mit einer kreisfreien Stadt und einem Landkreis laufen Einzelgespräche, die auch unter Teilnahme meines Hauses geführt werden, und zwar sogar auf Staatssekretärsebene, aber natürlich auch mit Fachkolleginnen und Fachkollegen. Wir erhoffen uns davon nicht nur eine Verständigung in der Sache über die möglichen Außenstände, sondern auch Schlussfolgerungen für mögliche weitere Dissonanzen, die es bei anderen Kreisen zu dem Thema geben kann. Zweitens: Wir haben uns darauf verständigt, dass die Rückzahlungsabwicklung, das, was als Zahlungsläufe vereinbart wurde, weiter forciert wird und diese Außenstände beglichen werden. Dabei geht es um Außenstände, bei denen es keinen Dissens gibt, sondern es geht vor allen Dingen um technische Fragen der Zahlungsabwicklung. Wir waren aber gemeinsam der Auffassung, dass das erfolgen muss, weil diese Rückstände für die Kommunen einfach zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen können. Drittens: Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern, die zum Teil über andere Modelle verfügen. Auch für sie gilt das Urteil, und es wurden trotzdem Wege im Umgang damit gefunden. Auch das ist bereits terminiert und läuft. Das werden wir sicherlich gemeinsam mit der kommunalen Familie, aber auch mit den Kassen tun. Viertens: das Thema der Notfallreform auf Bundesebene und des Anpassungsbedarfs auf Landesebene. Bleiben wir bei dem aktuellen Modell, oder machen wir einen Switch? Ich habe im Gesundheitsausschuss schon vorsichtig zu erkennen gegeben, dass ich, was das System angeht, nicht nur offen für einen Wechsel hin zu einer möglichen Verhandlungslösung bin, sondern mittlerweile durchaus der Auffassung bin, dass das wohl ein notwendiger Schritt ist. Aber ich lasse mich gern noch vom Gegenteil überzeugen, sollte es in eine andere Richtung gehen. Danach sieht es aber momentan nicht aus. Abschließend will ich noch – ich habe schon gesehen, dass Sie Nachfragen haben; darüber können wir uns natürlich gern verständigen – auf die Tatsache hinweisen, dass in der öffentlichen Debatte sehr stark über die Fehlfahrten gesprochen und suggeriert wird, dass das Urteil und die sogenannten Fehlfahrten … Ich betone in diesem Fall das Wort „sogenannte“. Das ist ja normalerweise Ihr Sprech, den ich ungern übernehme, aber in dem Fall ist das Wort „sogenannte“ angemessen, weil wir damit darauf hinweisen wollen, dass der Notruf nicht umsonst gewählt wurde, nur weil jemand nicht ins Krankenhaus kommt. Es gibt Missbrauch, aber das ist geregelt; dafür gibt es Sanktionen. Aber das, was jetzt als Fehlfahrt gelistet wird, umfasst zum Teil trotzdem medizinische Behandlungen, mit denen man anders umgehen muss. Aber der Konflikt fokussiert sich nicht nur auf die Fehlfahrten. Wir haben gerade bei den beiden Gebietskörperschaften, mit denen wir momentan in den intensiven Verhandlungen sind, eher das Phänomen, dass ein nicht unwesentlicher Kostenblock, der offen ist, alle anderen Kostenpositionen umfasst, über die noch keine Einigung erzielt werden konnte. Das ist schlicht ein Verhandlungsthema zwischen den beiden Seiten und hat mit dem Urteil an sich gar nichts zu tun. So weit der Versuch, Ihre Frage zu beantworten.

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