Sebastian Rüter
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich ganz grundsätzlich anfangen. Wer derart dünne Anträge produziert, bekommt auch eine kurze, aber natürlich pointierte Antwort. Vor einem Monat, meine Damen und Herren, in der letzten Sitzungsfolge haben wir an dieser Stelle bereits über den damaligen Entwurf bzw. das parlamentarische Verfahren für ein Bundestariftreuegesetz debattiert. Inzwischen ist das Bundestariftreuegesetz mit den Stimmen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet und hat auch die Hürde des Bundesrates genommen. Das Gesetz ist in Kraft, und das freut mich sehr. Was wir als Koalitionsfraktionen in Brandenburg miteinander verabredet haben, habe ich Ihnen bereits im März, vor fünf Wochen, vor einer Sitzungsfolge, hier vorgestellt. Ich erspare es Ihnen, meine Rede von vor einem Monat noch einmal vorzutragen. Ich gehe von Ihrem Einverständnis damit aus. Sie ist ja auch im Plenarprotokoll nachlesbar. Meine Damen und Herren, nun, einen Monat später, hier so zu tun, als gäbe es einen Stillstand der Rechtspflege, als wenn nichts passierte, finde ich schon – sagen wir einmal – spannend. (Beifall SPD) Wir kümmern uns. Das brauchen Sie nicht unbedingt zu sehen; das ist schon richtig. Wir haben ein Tariftreuegesetz auf dem Schirm. Das wissen Sie. Im neuen Koalitionsvertrag ist das Tariftreuegesetz ganz fest verankert; es ist in Arbeit. Sie finden das, als Anhang des neuen Koalitionsvertrages, im Maßnahmenkatalog für 2026/2027. Die Binsenweisheit gilt also auch hier: Gründlichkeit vor vermeintlicher Schnelligkeit. Ein solches Gesetz ist eine komplexe Aufgabe, und es nutzt überhaupt nichts – das sehen wir immer wieder –, wenn etwas, das mit heißer Nadel gestrickt wurde, 48 Landtag nicht funktioniert. Ich wünsche mir eine sorgfältige und gründliche Erarbeitung zum Wohl der Beschäftigten. Da werden wir auch noch einiges mit den Damen und Herren in Berlin zu besprechen haben. Meine Damen und Herren, was die von Ihnen geforderten Einzelheiten zur Vergabe öffentlicher Aufträge betrifft, bitte ich Sie um die Lektüre der Paragrafen 44 und 55 der Landeshaushaltsordnung. Dort sind auch die von Ihnen aufgeführten Anstriche geregelt. Die LHO gilt selbstverständlich auch bei zukünftigen Vergaben mit einer Tariftreueklausel. Ihren Antrag brauchen wir dafür allerdings nicht. – Vielen Dank. (Beifall SPD)
