Daniel Münschke
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte schön. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Ich beginne mit den Fragen von Frau Dr. Oeynhausen. Ich muss Ihnen zumindest in ziemlich allen Thesen, die Sie aufgestellt haben, widersprechen. Beginnen wir bei der letzten These, der vermeintlichen Intransparenz. Es ist in so vielen Medien dieses Landes nachzulesen, dass diese Gespräche mit LDS und Cottbus stattfinden. Es gab eine gemeinsame Pressekonferenz mit Vertretern aus LDS und Cottbus und mit mir, die nicht nur im RBB lief, sondern von allen Medien aufgegriffen wurde. Es fällt mir wirklich sehr schwer, nachzuvollziehen, wie man vor diesem Hintergrund von Intransparenz sprechen kann und davon, dass ich das irgendwie verheimlichen würde. Diesen Vorwurf halte ich für haltlos, Frau Dr. Oeynhausen. Dafür würde ich auch gern eine Entschuldigung von Ihnen hören. Zu der anderen Frage: Wir setzen nicht auf ein Aussitzen. Das will ich deutlich betonen. Wir glauben einfach, dass sich daraus, welche Regelungen für die Zukunft gelten, möglicherweise auch Optionen für die Vergangenheit ergeben. Denn auch die Kassen sagen in den Gesprächen, dass es zwar das Urteil gibt, dass dieses Urteil aber darauf fußt, dass die Gesetzeslage so gewesen ist, wie sie gewesen ist, sodass das Gericht auf dieser Grundlage zu seinen Schlussfolgerungen gekommen ist. 30 Landtag Aber ich verstehe die Kassen in den Gesprächen im Übrigen nicht so, dass sie sagen würden, die sogenannten Fehlfahrten seien ein tatsächliches Problem. Sie sagen natürlich auch, dass, wenn Notarzt oder Rettungsdienst kommen, der Patient aber nicht in die Notaufnahme kommt, eine ambulante Behandlung eines Patienten in der Regel günstiger sei. Das heißt, die vermeintliche Flutung von Notaufnahmen für solche Behandlungen würde den Kollaps für das System bedeuten – das schaffen die Notaufnahmen gar nicht –, und es wäre teurer. Deswegen ist der Dissens in der Sache an der Stelle nicht so groß. Trotzdem gibt es das Urteil, mit dem wir umgehen müssen. Wenn aber eine Gesetzesänderung ansteht und der Gesetzgeber damit deutlich macht, wo eigentlich die Intention liegt, dann verbinden sich damit vielleicht auch Chancen, was die Lösung angeht. Zur Abfrage der Kreise: Auch dazu habe ich Ihnen bereits geantwortet. Ich habe überhaupt nicht gesagt, dass wir dafür noch Wochen und Monate brauchen würden. Ich habe Ihnen gesagt, die Daten liegen so weit vor. Aber das Problem ist, dass mit den Kommunen, und zwar auf Wunsch der Kommunen, vor der Abfrage vereinbart wurde – das war ihre Bedingung –, dass diese Daten nicht veröffentlicht werden, es sei denn, ihre explizite Zustimmung liegt vor. Der Grund dafür ist auch nicht, dass die Kommunen intransparent sein wollen, sondern sie sagen: Diese Daten sind nicht adäquat für eine Veröffentlichung. Denn sie ändern sich jeden Tag. – Es gibt ja jeden Tag weitere Einsätze, weitere Kosten. Das heißt, dass die Zahlen in der Minute, in der wir gerade sprechen, andere sind als in einer Stunde, wenn wir uns hier in diesem Raum wiedersehen. Die Kreise sagen, so sei die Vergleichbarkeit nicht gegeben. Das sei eine Momentaufnahme, die gar nichts aussage. Vor diesem Hintergrund war ihre Bitte, damit vorsichtig umzugehen, weil die Zahlen ansonsten geeignet sind, Missbrauch damit zu treiben und Menschen zu irritieren. Was ich machen darf – das könnten Sie aber auch selbst machen, Frau Dr. Oeynhausen –, ist, zu recherchieren, was die Kreise selbst an Daten veröffentlicht, also kundgetan haben. Das habe ich jetzt auch gemacht, weil ich geahnt habe, dass Sie diese Frage erneut stellen würden. Ich habe geguckt, was Cottbus in der Presse veröffentlicht hat. Von Cottbus hieß es in der Presse: 2,6 Millionen Euro für das Jahr 2025. – Das ist aber auch nur ein Stichtag. Dann haben wir den Landkreis Oberhavel; der hat eine Zahl von jährlich zwischen 2 und 3 Millionen Euro angegeben. Die Stadt Cottbus und der LDS – so hieß es in einem RBB-Beitrag – fordern ein „Machtwort“. Beide sprechen von insgesamt 13 Millionen Euro. Da merken Sie schon: „Oh, das passt gar nicht richtig zusammen“, was nicht daran liegt, dass einer bei irgendeiner dieser Aussagen gelogen hätte, sondern daran, dass die Daten an sehr unterschiedlichen Stichtagen veröffentlicht wurden. Dann haben wir wiederum den Landrat Herzberger, der zwischendurch gesagt hat, für das erste Halbjahr 2025 stehe noch ein Betrag von 6,4 Millionen Euro aus. Aus dem Statement wird nicht deutlich, ob es sich um den Dissens-Betrag handelt oder einfach um ausstehende Zahlungen, auch auf schon existierende Vereinbarungen bezogen. Auch das ist etwas, womit man schwerlich etwas anfangen kann. Ich könnte jetzt so weitermachen, aber den Pressespiegel können Sie auch selbst lesen. Ich sage das ganz höflich. Aber das ist es, was an Daten zur Verfügung steht, und ich glaube, das zeigt im Kern schon das Problem bei der Sache und warum eine solche Frage und die Antwort darauf nicht zu der Lösung führen, die Sie vielleicht wollen. Ansonsten könnten Sie aber auch auf die Gebietskörperschaften zugehen und sie fragen, und dann können die Ihnen das gegebenenfalls selbst sagen. Zu der ersten Frage, was die ausstehenden Zahlungen angeht: Es war auch für mich schwer nachvollziehbar, warum das so lange dauert. Das liegt wohl zum Teil auch an Kapazitätsproblemen. Es liegt daran, dass nicht alle Abrechnungen digital abgewickelt werden. Es gibt zum Teil auch auf Papier eingereichte Abrechnungen. Das ist dann einfach noch einmal eine andere Nummer bei der ganzen Sache. Die Kassen haben jedenfalls in den Gesprächen, auch in Anwesenheit von Vertretern der Kommunen, versucht, deutlich zu machen, woran das liegt. Es wurde dadurch ein gewisses Verständnis erzeugt, aber klar ist auch, es muss zügig gehen. Das sind hohe Beträge, und es können Liquiditätsprobleme damit einhergehen. Aber auch ich habe keine andere Macht, als darauf zu drängen. Die Kassen werden daran arbeiten. Sie haben selbst ein Interesse daran. Wie gesagt, über diese Zahlungen ist man sich sogar einig. Zu der Frage von Herrn Prof. Dr. Schierack: Wir gehen momentan davon aus, dass die Reform von vielen – so höre ich es auch von Kolleginnen und Kollegen – begrüßt wird, weil sie in dieser entscheidenden Frage Sicherheit bietet. Für die Menschen in der ganzen Bundesrepublik, nicht nur für die in Brandenburg, wird damit eine wirklich entscheidende Frage adressiert. Ich habe mir seit gestern noch nicht alles durchlesen können. Aber wir sind dabei, das auszuwerten. Es fallen zunächst zwei Themen auf, bei denen man noch einmal schauen muss. Das ist zum einen die Finanzierung der Notfallambulanzen, also der Rettungsstellen. Es gibt etwas andere Vorstellungen dazu, wie man da in eine Regelfinanzierung kommen kann. Da gibt es sicherlich noch ein paar Diskussionspunkte. Ich formuliere das jetzt sehr nebulös; denn man muss sich das wirklich noch einmal anschauen. Zum anderen geht es um die Erstattungsbeträge, die entstehen, wenn man vom Hausarzt an die Notaufnahme überwiesen wird: Kommt man selbst zur Notaufnahme, oder wird man mit dem Notarztwagen transportiert? Da will man keine falschen Anreize setzen. Es gibt auch Überlegungen, etwas an der Systematik zu verändern. Sie wurden im Gesetzentwurf anscheinend noch nicht aufgegriffen. Das muss man sich auch anschauen. Aber wir wissen auch, der Gesetzentwurf geht jetzt ins Parlament. Insofern ist davon auszugehen, dass noch ein bisschen darüber diskutiert wird und vielleicht noch die eine oder andere Veränderung möglich ist. In den Grundzügen ist es aber sehr begrüßenswert und muss kommen. Ich denke, das sehen aktuell die meisten so. Ich bin daher optimistisch, dass das so kommt. – Herzlichen Dank.
