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Sven Hornauf

BSW 23.04.2026 Sitzungen 8/33

Ich fange mal mit dem Kollegen Möller an: Unsere Ablehnung der Ziffer 1 richtet sich nicht gegen die Videoüberwachung an sich. Wenn sie im rechtsstaatlichen Rahmen bleibt – und die diesbezüglichen Regelungen sind eindeutig und klar; sie muss nämlich sachanlassbezogen sowie zeitlich und räumlich befristet sein; da ist die Rechtsprechung der Gerichte in Brandenburg relativ eindeutig –, sind wir der Meinung, dass sie selbstverständlich ein probates Mittel sein kann, um anlassbezogen an entsprechenden Schwerpunkten zu einer Verbesserung der Sicherheitslage beizutragen. Insoweit sind wir natürlich – und das sage ich jetzt nicht nur als „Böschungspole“, vulgo: Frankfurter, der ja auch von den Kriminalitätsereignissen betroffen ist, die sie meinen, sondern für unsere Fraktion – der Meinung, dass ein ordentliches Grenzregime, eine ordentliche staatliche Verwaltung, auch erfordert, dass die staatlichen Stellen in der Lage sind, die Regeln durchzusetzen. Ob das, was dort gerade mit dieser Zeltaktion – und dazu gehören auch die Kameras –, dieser aufgesetzten Nummer der Grenzüberwachung, geschieht, wirklich einem sinnhaften staatlichen Grenzregime entspricht, wagen wir aber ganz stark zu bezweifeln. Zu Punkt 2 und der Frage von Herrn Dr. Berndt: Das ist richtig, wir haben uns auch ernsthaft und lange überlegt, ob wir die Streichung beantragen sollen oder nicht. Wir sind durch die Begründung des Antrags, nicht durch den Antragstext selbst darüber gestolpert. Wir sind uns alle einig, dass insbesondere – hier wurde ja einiges an Ausrüstungsgegenständen genannt – stichfeste Westen der oberen Schutzklasse und, und, und anzuschaffen sind. Da sind wir uns alle einig. Nur, wenn Sie sich die Begründung angucken, sehen Sie, dass der Antrag den Inhalt von Nummer 2 mit Nummer 1 konditioniert, nämlich mit der Überwachung – und damit haben wir ein Problem. Wir wollen diese Vorprägung nicht. Das ist für uns der Punkt. Und zu Herrn Adler: Ach, Herr Adler. (Zuruf von der AfD: Ein Traum! – Heiterkeit AfD) Ist Ihnen aufgefallen, dass die Kollegen rechts schon immer ganz schubberig werden, wenn sie zum Mikro gehen? (Lachen bei der AfD) Deswegen muss ich das mal so sagen. Also, ich kann Ihnen sagen, bei mir ist der Effekt nicht gegeben. Ich mag ihre Fragen ja, aber bei mir wird dieser Effekt nicht eintreten; das mal vorab. Den Placeboeffekt gibt es tatsächlich nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch im Präventionsbereich. Das ist belegt; das ist nicht zu leugnen. Nur haben wir hier einen signifikanten Zusammenhang: Es ist allgemein bekannt, dass diese Kameraanlage über ein Jahr lang nicht funktionierte; deswegen glaube ich nicht, dass potenzielle Straftäter davon ausgegangen sind, dort gefilmt zu werden, und ihre Taten deswegen unterlassen haben. Wir sehen den von ihnen suggerierten oder zumindest insinuierten Zusammenhang also nicht, nein. So, jetzt zurück zu den eigentlichen Texten. Einen schönen Beleg dafür, dass Videoüberwachungen in der Form nichts bringen, sieht man an Europas führendem Land in der Videoüberwachung, nämlich dem Vereinigten Königreich. Dort kommen 20 Millionen Kameras auf 44 Millionen Einwohner, das ist die höchste Dichte von Kameras in Europa. In London liegt das Verhältnis sogar bei 1 000 Einwohnern zu 73,31 Kameras, und im letzten Jahr war der Effekt nach Aussage von Scotland Yard beispielsweise, dass sich 81 % der Fälle, in denen das Gesichtserkennungssystem vermeintlich Personen ermittelt hatte, als Rohrkrepierer herausstellten. Es waren schlicht die falschen Personen. Das heißt: Nicht nur, dass das Ganze nicht funktioniert, es wirkt auch nicht. Der Innenminister – oder konkret: die Innenministerin – hat letztes Jahr wörtlich gesagt: Die Auswertung hat ergeben, dass die Kameras nur einen bescheidenen Einfluss auf die 2026 43 Kriminalitätsbekämpfung haben. Die Untersuchung des EU-Parlaments von 2023 hat zudem festgestellt, dass die von solchen Kameras erfassten unschuldigen Betroffenen unverhältnismäßig oft Kontrollen unterzogen werden und Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit erleiden. Wir sehen also: Es gibt eine ganz beschränkte Wirkung, teilweise gar keine Wirkung. Auf der anderen Seite haben wir es aber mit einem Eingriff, einem tiefen Eingriff in die Privatsphäre und den Rechtsstaat zu tun. Dort ist den Anfängen zu wehren, gerade dann, wenn die Eingriffe, wie hier, offensichtlich schlichtweg nutzlos sind. – Danke. (Beifall BSW)

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