Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Dr. Schüle antworten. Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Herr Präsident! Lieber Abgeordneter Peschel, zunächst einmal: Die Mitgliederinitiative als solche ist ein echter Erfolg, und zwar für alle Beteiligten, denn sie zeigt eines ganz konkret: dass die Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes von 2024 wirklich genutzt wird, um solche Themen in den Senat zu tragen. Beschäftigte und Studierende haben sich organisiert, sie haben die Debatte angestoßen, und genau das wollten wir erreichen. Es waren insgesamt 4 000 Unterstützungsschreiben dabei. Aber genauso wichtig ist, dass dieses Thema offen, demokratisch und sehr transparent im Senat diskutiert worden ist. Die Abgeordnete Meyer hat in ihrer Anfrage ja darauf hingewiesen – im Vortext, den Sie gerade vorgetragen haben –: Die Initiative ist im Senat nicht abgelehnt worden, sondern sie wurde im Prinzip an eine Arbeitsgruppe überwiesen. In Ihrer Frage insinuieren Sie allerdings, dass sie abgelehnt worden sei. Das möchte ich an dieser Stelle klarstellen. Warum hat man das an eine Arbeitsgruppe überwiesen? Da würde ich nicht immer sofort bösgläubig werden. Vielmehr muss man es im Prinzip durchrechnen: Was bedeutet die Absenkung der Lehrdeputate für die Studienkapazitäten? Da gibt es natürlich einen Zielkonflikt: Arbeitsbedingungen auf der einen Seite, Studienkapazitäten auf der anderen Seite. Wer genaue Kenntnis von diesem Balanceakt hat, ist die Hochschule selbst, und deshalb ist es auch richtig, dass dieses Thema an der Hochschule selbst diskutiert wird. Das ist im Übrigen auch ein Akt der Hochschulautonomie. Fakt ist aber auch, dass es am Ende des Tages Lösungen braucht, die fachlich sinnvoll und finanziell tragfähig sind, die vor allem aber auch die Studienplatzkapazitäten nicht enorm verschieben. Der Punkt „Gesundheit der Beschäftigten“ ist dabei auch nicht zu vernachlässigen. Das ist im Übrigen ein Punkt, der mir besonders wichtig ist, weil die Belastung, wie Sie es vorgetragen haben, real ausgesprochen hoch ist. Deshalb haben wir in der Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2024 schon darauf geantwortet, indem wir neue Stellenprofile geschaffen haben. Das können Sie im Hochschulgesetz nachlesen. Wir haben auch mit jeder einzelnen Hochschule ganz klare Zielvorgaben für mehr Dauerbeschäftigung verabredet, sodass man für mehr Verlässlichkeit, für bessere Planbarkeit, aber auch für Entlastung sorgen kann. Bevor Sie jetzt nachfragen, gibt es hier noch eine gute Nachricht, die Sie sicherlich, da Sie sich ja für Hochschulpolitik interessieren, glücklich machen dürfte: Das Thema Lehrdeputate steht ohnehin auf unserer Agenda, und zwar dergestalt, dass wir aktuell die Lehrverpflichtungsverordnung – selbstverständlich für alle Hochschulen – überprüfen und versuchen, sie anzupassen. Dabei greifen wir auf die Ergebnisse des Dialogprozesses „Gute Arbeit in der Wissenschaft“, den wir von 2020 bis 2023 – im Übrigen mit allen Statusgruppen – sehr intensiv und sehr eng miteinander durchgeführt haben, auf. Kurz gesagt heißt das: Die Debatte läuft, sie wird ausgesprochen ernsthaft geführt. Und sie wird natürlich auch in weitere politische oder rechtliche Entwicklungen eingreifen bzw. wird diese mit aufnehmen. Genau so soll es ja auch sein. Das war es von meiner Stelle, es sei denn, Sie haben noch eine Nachfrage.
