Jan Redmann
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Die Ordnungsbehörden sind zweifellos starke Partner der inneren Sicherheit, auch wenn sie in Abgrenzung zur Polizei unterschiedliche Zuständigkeiten haben. Deshalb haben wir in der letzten Sitzung auch empfohlen, die Begriffe nicht zu vermischen. Hier ist richtig darauf hingewiesen worden: Die Polizei bekämpft Straftaten und ist zum Teil präventiv tätig; die Ordnungsbehörden sind präsent, um die Ordnung aufrechtzuerhalten, also um Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verhindern. Sie sind oft früher da als die Polizei, wenn es darum geht, solche Verstöße festzustellen. Nicht zuletzt wird die Polizei sehr häufig von den Ordnungsbehörden alarmiert, damit sie unterstützend tätig wird. Es wird also eng zusammengearbeitet. Die Befugnisse regelt in Brandenburg das Ordnungsbehördengesetz, und das ist vom 21. August 1996 – also älter als die meisten Schüler, die heute einen Teil der Debatte von der Tribüne aus verfolgt haben. Seitdem hat sich aber sehr viel verändert. Das Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß. Es regelt beispielsweise nicht die Verankerung moderner Sicherungstechnik und Digitalisierung. Es gibt auch eine veränderte Sicherheitslage: Wir verzeichnen einen Anstieg von Gewaltkriminalität im Allgemeinen und ferner auch einen Anstieg von Gewaltkriminalität gerade gegen Personen, die als Repräsentanten des Staates wahrgenommen werden; ob das nun Bahnmitarbeiter oder Polizisten oder eben Mitarbeiter der Ordnungsbehörden sind. Bürgerinnen und Bürger haben zu Recht den Anspruch, dass der Staat hierauf reagiert, und daher ist die Novelle des Ordnungsbehördengesetzes unverzichtbar. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Ich bin den einbringenden Fraktionen für den Antrag dankbar, denn er weist auf Defizite des derzeitigen Ordnungsbehördengesetzes hin, und er weist die Richtung, in der von der Landesregierung mit einem Gesetzentwurf Antworten gegeben werden sollen. Das betrifft zum einen die engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsbehörden. Sie ist essenziell, sie 44 Landtag funktioniert auch gut, aber wir wollen und müssen die Befugnisse der Ordnungsbehörden stärken. Sie sollen dort, wo sie es für nötig halten, adäquat in ihrem Zuständigkeitsbereich tätig werden können. Unser gemeinsames Ziel ist: Bürger sollen sich überall im öffentlichen Raum sicherer fühlen. Dabei wollen wir weg von der Videoüberwachung, wie wir sie heute kennen, die also ein verlängertes Auge der Polizei und ihrer Beamten sowie der Ordnungsbehörden ist bzw. sein kann – wo also jemand hinter einem Bildschirm sitzt, auf den er ständig schaut und auf dem in aller Regel nichts passiert. Wir wollen hin zu einer Videoüberwachung, die intelligent und KI-gestützt funktioniert. Ich kann den hier vorgebrachten Eindruck, dass das eingriffsstärker wäre – Herr Hornauf hat die Debatte leider schon wieder verlassen –, (Andreas Kutsche [BSW]: Schulklasse!) nicht teilen, denn solch eine KI-gestützte Videoüberwachung führt natürlich dazu, dass ein bestimmter öffentlicher Raum eben nicht dauerhaft, ja ständig durch einen Polizisten betrachtet wird, sondern die KI erkennt – und das ist ja das Besondere – Bewegungsmuster, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten. Es wird auch nicht alles aufgezeichnet, sondern immer dann, wenn ein Bewegungsmuster anzutreffen ist, dass eine Straftat wahrscheinlich sein lässt – beispielsweise die Verwendung eines gefährlichen Gegenstandes oder die Verwendung eines Messers –, wird ein Polizeibeamter oder ein Mitarbeiter eines Ordnungsamtes eingeschaltet; er kriegt dann diesen Ausschnitt auf den Bildschirm, kann entsprechend tätig werden, und es ist nicht – wie jetzt bei der Videoüberwachung – eine Vollzeitüberwachung eines bestimmten Ortes. Mitarbeiter müssen sich angesichts der gewachsenen Gewaltkriminalität auch selbst besser schützen können. Deshalb ist im Antrag vorgesehen, dass diese Einsatzmittel zum Selbstschutz verstärkt werden; und wir müssen in der Erarbeitung, in der Anhörung und in der Diskussion des Gesetzentwurfes miteinander diskutieren, was diese Mittel sein können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es unterschiedliche Zuständigkeiten von Polizei und Ordnungsbehörden gibt. Natürlich macht es angesichts der Zuständigkeit der Ordnungsbehörden keinen Sinn, diese mit Waffen auszustatten, die für einen Angriff taugen. Wir müssen aber schon berücksichtigen, dass sich Ordnungsbehördenmitarbeiter selbst besser schützen müssen. Ob und unter welcher Voraussetzung dies möglich ist – beispielsweise durch die Verwendung von Distanzelektroimpulsgeräten – sowie welche Ausbildung dafür durchlaufen werden muss und welche Geräte in welcher Form dafür geeignet sind, darüber müssen wir genauso miteinander diskutieren wie über die Verwendung von Einsatzstöcken; auch das gehört zu einer solchen Debatte. Der Antrag führt auch die rechtssichere Durchführung von Veranstaltungen an; auch dieses Thema wird im Ordnungsbehördengesetz seinen Niederschlag finden. Zusätzlich soll der Verkehrssicherheit im Rahmen der Novelle Rechnung getragen werden, und zwar mit der Befugnis zur Abschnittskontrolle. Mit der sogenannten Section Control soll ein weiterer Beitrag zur Vision Zero geleistet werden, also dazu, dass Geschwindigkeitsverstöße erst gar nicht vorkommen. Im Ergebnis, meine Damen und Herren, wollen wir mehr Beinfreiheit für die Kommunen. Die Kommunen – wir schätzen die kommunale Selbstverwaltung – müssen selbst entscheiden, wie wichtig ihnen Sicherheit ist, wie stark sie eine Gefährdung vor Ort einschätzen, und was die richtigen Mittel sind, die dann zur Anwendung kommen. Wir wollen ihnen mit dem Gesetz eine größere Palette an einsetzbaren Mitteln bieten, aber die Entscheidung, was vor Ort angewendet wird, bleibt eine Entscheidung der Kommunen selbst. Wir brauchen dafür eine Novelle des Ordnungsbehördengesetzes, denn diese zeitgemäßen Befugnisse, diese zusätzlichen Entscheidungsbefugnisse für die Kommunen, brauchen eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Ich freue mich sehr, dass eine Mehrheit dieses Hauses das genauso sieht. Ich konnte, ehrlich gesagt – Herr Hornauf ist, glaube ich, immer noch nicht da –, (Falk Peschel [BSW]: Er ist bei einer Schulklasse!) nicht nachvollziehen, was ihn daran hindert, Ziffer 2 zuzustimmen. Ich lese das gerne noch einmal vor, vielleicht schauen Sie, also die verbliebenen Mitglieder der BSW-Fraktion, auch noch einmal rein: „[D]ie Verbesserung und Ergänzung der Ausstattung von Beschäftigten der Ordnungsbehörden zur Eigensicherung“ steht da drin. Und in der Begründung, die Herr Hornauf anführte, steht: „Auch die Möglichkeit zur Eigensicherung der Beschäftigten der kommunalen Ordnungsbehörden muss verbessert werden, damit sie ihre Aufgaben sicher wahrnehmen können.“ Die von ihm angesprochene Verknüpfung kann ich in der Begründung nicht sehen. Das ist ein klarer Auftrag für die Gesetzgebung, und wie das dann genau aussieht, werden wir hier im Landtag noch sehr ausführlich miteinander diskutieren können. Insofern werbe ich sehr dafür, diesem Antrag heute zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)
