landtag.brandenburg.de ↗

Daniel Münschke

23.04.2026 Sitzungen 8/33

Für die Landesregierung erhält Minister Wilke das Wort. (Jean-Pascal Hohm [AfD]: Der Superminister!) René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Herr Kutsche, Sie wissen ja, wie Koalitionen funktionieren, bis vor Kurzem waren Sie ja auch Teil von einer. Daher wissen Sie auch, dass, wenn etwas in einem Koalitionsvertrag festgeschrieben ist – gerade wenn es derart dezidiert erfolgt ist –, es dann auch passieren wird. Ich will heute auch gar keinen Zweifel daran lassen. Der Koalitionsvertrag gibt uns, gibt meinem Haus, sicherlich in enger Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium, einen Auftrag, und diesen Auftrag werden wir erfüllen. Um bei Ihren Worten zu bleiben: Wir werden auf jeden Fall liefern. Dennoch will ich für diesen Prozess ein paar Dinge klarstellen. Selbstverständlich steht das Arbeitsministerium für gute Arbeit und gute Arbeitsbedingungen. Aber zugleich bin ich der festen Überzeugung, dass wir – das Haus, diese Koalition, dieses Land – das nicht gegen, sondern nur mit der Wirtschaft hinbekommen werden und dass wir das auf dem Weg dorthin, dem beständigen Aushandlungsprozess zwischen Arbeitnehmerinteressen und den Interessen von Unternehmerinnen und Unternehmen, beachten müssen, auch bei solch komplexen Gesetzesvorhaben. Das ist Punkt eins. Punkt zwei ist: Mein Haus ist nicht nur für das Thema Arbeit, sondern auch für einige andere Themen zuständig, unter anderem das Thema gesellschaftlicher Zusammenhalt. Ich nehme schon wahr, dass das Thema, über das wir hier diskutieren, dazu geeignet ist, daran zu rütteln, weil in der Unternehmerschaft die Aufregung über dieses Gesetz recht groß ist. Überall, wo ich derzeit auf Unternehmerinnen und Unternehmer treffe, ist das das erste Thema. Es wird gefragt: Was wollt ihr da machen? Was tut ihr uns da an? Was für ein bürokratisches Monster entsteht da? Werden wir noch Interesse haben, uns an öffentlichen Aufträgen zu beteiligen oder nicht? 50 Landtag In diesen Diskussionen ist es sehr gut möglich, anhand von sachlichen Argumenten klarzuziehen, was wir uns vorstellen, um Ängste und Sorgen zu nehmen, die unbegründet sind. Aber es zeigt sich schon, dass es eine Sorge gibt und dass die Art, wie wir mit dem Gesetzesvorhaben umgehen, sehr behutsam sein muss, wir eine gute Kommunikation pflegen müssen und wir gemeinsam mit den Akteuren der Wirtschaft und der Arbeitnehmerschaft diesen Prozess vorantreiben müssen. Es lohnt sich, dies mit einer gewissen Sorgfalt zu machen. Der dritte Punkt betrifft die Frage der Tarifgebundenheit. Sie haben die Zahlen genannt. Aber auch diesbezüglich will ich relativierend sagen: Den Umkehrschluss, dass ein Unternehmen deshalb, weil es weder tarifgebunden ist noch über einen Betriebsrat verfügt, ein schlechteres ist oder eines, in dem sich die Beschäftigten weniger wohlfühlen, trage ich nicht mit. Diesen haben Sie nicht gezogen, aber ich möchte es hier so deutlich aussprechen. Denn sehr viele Kriterien tragen dazu bei, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gern in einem Unternehmen arbeiten. Dabei kann das Thema Tariflohn selbstverständlich ein ganz entscheidender Faktor sein – und, ja, auch betriebliche Mitbestimmung ist für ganz viele ein entscheidender Faktor. Aber ich möchte nicht, dass wir in der Debatte so tun, als würden alle Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, ein Problem darstellen und nur die anderen gute Unternehmen sein. Das ist in der Realität deutlich komplexer. Ich frage mich auch – bisher liegen uns dazu noch keine Daten vor; deutschlandweit nicht –, ob wir mit einer Tariftreueregelung tatsächlich die Tarifgebundenheit in diesem Land erhöhen werden. Das ist bis dato – siehe Berlin, wo eine solche Regelung existiert – als Umkehrschluss noch nicht zulässig. Da kann man also auch ein Fragezeichen daransetzen. Was wir aber auf jeden Fall schaffen – und das halte ich für den allergrößten Wert; für einen so großen Wert, dass klar ist, das muss gemacht werden –, ist, dass die Nachteile für Unternehmen, die aktuell tarifgebunden sind, damit behoben werden. Denn es darf nicht sein, dass Tarifgebundenheit zu einem Wettbewerbsnachteil wird und zu einer Verschlechterung der Marktposition führt. Das darf nicht passieren. Das ist also eine der ganz wesentlichen Zielrichtungen. Wo kommen wir am Ende heraus? Wir werden über die Frage, wie bürokratisch wir das Ganze handhaben, diskutieren müssen. Wenn man sich die Regelungen in anderen Ländern anschaut, merkt man, dass es sich um einen ganz schönen Wust an Formularen handelt, den man ausfüllen muss, um sich an solchen Aufträgen zu beteiligen. Wir hören von Unternehmern, dass sie dann durchaus dazu neigen, davon Abstand zu nehmen. Das wollen wir nicht, denn wir brauchen Investitionen in diesem Land und haben ein Sondervermögen, das wir auf den Weg bringen wollen. Wir brauchen Unternehmerinnen und Unternehmer, die Interesse daran haben, sich an öffentlichen Aufträgen zu beteiligen. Deshalb müssen wir es bürokratiearm ausgestalten. In Berlin steht gerade die Novellierung des Gesetzes an, weil man festgestellt hat, dass es Dinge gibt, die man noch ein bisschen besser machen muss. Das sollten wir uns auch anschauen, damit wir nicht dieselben Fehler begehen. Wir sollten von den dortigen Erkenntnissen möglichst lernen. Und dann werden wir ein Gesetz auf den Weg bringen, das auf jeden Fall dazu beitragen soll, die Attraktivität von Tarifgebundenheit in diesem Land zu erhöhen, das die Wettbewerbsnachteile behebt und mit dem wir auf gute Arbeitsbedingungen in diesem Land einzahlen. Aber wir werden es auch so ausgestalten müssen, dass es verträglich, umsetzbar, bürokratiearm und möglichst schlank ist, damit öffentliche Aufträge auch noch attraktiv sind, denn das ist auch ein ganz wesentlicher Faktor für die Entwicklung unseres Landes. Da das kein triviales, sondern ein in gewisser Weise komplexes Vorhaben ist – ich hoffe, das wurde deutlich – und wir im Detail noch den richtigen Umgang mit dem bestehenden Vergabegesetz finden müssen, ist es, glaube ich, gut, wenn wir keinen Schnellschuss bis zum Herbst machen, sondern das Vorhaben mit der Genauigkeit angehen, die seine Komplexität erfordert. Daher werbe auch ich zunächst für die Ablehnung, aber machen werden wir es natürlich, und zwar – wie immer – auch gerne unter Bezugnahme auf die Diskussionen hier in diesem Parlament und die vielen Vorschläge, die sicherlich eingehen werden. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

Alle Reden von Daniel Münschke Protokoll ↗