Danny Eichelbaum
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der gestrigen Änderung des Fraktionsgesetzes steht heute der Antrag auf Anerkennung der parlamentarischen Gruppe „Wir für Brandenburg“ auf der Tagesordnung, auch wenn wir die konkrete Entscheidung darüber heute gar nicht treffen. Das macht später, nach der Anhörung im Hauptausschuss, zwar wieder das Parlament, aber als Erstes gibt es im Hauptausschuss dazu noch mal – das ist auch beantragt worden – eine Anhörung. Deshalb ist auch ganz klar: Mit der Gesetzesänderung, die wir gestern beschlossen haben, tritt kein Automatismus zur Anerkennung einer Gruppe in Kraft, sondern die Entscheidung bleibt immer eine Einzelfallentscheidung des Parlaments – und diese muss verantwortungsvoll getroffen werden. (Beifall CDU) In der Anhörung zum Fraktionsgesetz haben die Sachverständigen sehr klar herausgearbeitet, worauf es bei der Anerkennung einer Gruppe ankommt – meine Vorredner sind schon darauf eingegangen –: Es geht dabei einerseits um das freie Mandat und das Recht der Abgeordneten, sich zusammenzuschließen, und damit auch um einen wichtigen Aspekt unserer 62 Landtag parlamentarischen Demokratie. Andererseits muss bewertet werden, ob ein solcher Zusammenschluss politisch tragfähig und nachvollziehbar ist. Beides gehört zusammen, und beides verlangt eine gründliche Abwägung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den vergangenen Sitzungen des Hauptausschusses wurde immer wieder die Frage gestellt, ob die notwendige Homogenität einer solchen neuen Gruppe gegeben ist, ob diese drei Abgeordneten also über eine ausreichende inhaltliche und politische Grundlage für eine Zusammenarbeit verfügen. Ohne der nächsten Sitzung des Hauptausschusses vorzugreifen, möchte ich betonen: Politische Homogenität bedeutet eben nicht, dass Abgeordnete in jeder Einzelfrage gleich denken und argumentieren müssen. Das wäre ein Maßstab, den keine Fraktion in diesem Hause erfüllen könnte, denn ein Parlament ist kein Ort vollständiger Übereinstimmung, sondern ein Ort, an dem unterschiedliche Positionen zusammenwirken. Entscheidend ist vielmehr, ob es eine gemeinsame politische Grundlage gibt. Gibt es einen erkennbaren Willen zur Zusammenarbeit? Genau diese Fragen sind zu betrachten, und das muss im Hauptausschuss noch einmal geprüft werden. Lassen Sie mich aber auch noch eines klarstellen – Kollege Scheetz ist ja schon darauf eingegangen –: Für die Mehrheitsverhältnisse im Landtag und die parlamentarische Handlungsfähigkeit der Koalitionsfraktionen macht es keinen Unterschied, ob diese drei Abgeordneten fraktionslos bleiben oder sich künftig als eigenständige Gruppe organisieren. Die Mehrheiten in diesem Haus entstehen aus klaren politischen Vereinbarungen und verlässlichen Bündnissen zwischen Fraktionen …
