Steeven Bretz
Herr Präsident! Vielen Dank, Kollege Peschel, dass Sie die Nachfrage zulassen. Herr Kollege Peschel, Sie haben hier gerade ein sehr hartes Zitat wiedergegeben und eine sehr harte Aussage getroffen zum Thema der Staat als Beute im Zusammenhang mit Politikern. – Würden Sie mir zubilligen, dass das BSW im Deutschen Bundestag auch eine Gruppe aus einer anderen Fraktion heraus gegründet hat? Würden Sie mir deshalb nicht zubilligen, dass man sich – wenn man selbst solche Wege gegangen ist und die Konstitution der eigenen politischen Grundlage so vollzogen hat, wie Sie das gemacht haben – etwas in der Tonlage mäßigen sollte, wenn man das auf andere bezieht; zumal man sich selbst davon nicht frei machen kann? (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies – Zuruf vom BSW: Ist anders! Falk Peschel (BSW): Vielen Dank für Ihre Zwischenfrage. Wissen Sie, die Konstellation im Deutschen Bundestag in der letzten Wahlperiode war eine etwas andere. Es war eine etwas andere. (Zurufe von der SPD und der CDU: Ist immer anders! Immer so, wie man es braucht!) Diese Konstellation hat nicht dazu geführt, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Parlament verändert haben (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) und dass darüber eine Regierungsmehrheit verlustig gegangen wäre. Das ist schon ein erheblicher Unterschied, den es zu beachten gilt. Vizepräsident Rainer Genilke: Herr Abgeordneter, es gibt den Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage. Falk Peschel (BSW): Ja, bitte schön. Vizepräsident Rainer Genilke: Bitte, Herr Abgeordneter. Uwe Adler (SPD): Danke, Herr Peschel, dass Sie das zulassen. Ich möchte analog zu Herrn Bretz das Thema aufgreifen, das er gerade formuliert hat. Könnten Sie dem Plenum – dem Landtag, dem Hohen Haus – näher erklären, was Sie meinen, wenn Sie sagen, dass sich Herr von Ossowski und seine Gruppe mit dem, was sie mit 2026 63 diesem demokratisch legitimierten und anerkannten Prozess vorhaben, den Staat in diesem Sinne zur Beute machen? – Danke schön. Falk Peschel (BSW): Ja, das kann ich sehr gern erklären. Herr von Ossowski hat das in seiner Rede eigentlich dargelegt, und daraus resultierte ja auch meine erste Zwischenfrage. Ich fragte, ob er tatsächlich der Auffassung ist – so konnte man es seinen Ausführungen entnehmen –, dass man als Einzelabgeordneter in diesem Haus keine Oppositionsrolle ausfüllen könne. Und diese Nachfrage hat Herr von Ossowski für mich wahrnehmbar und ausreichend beantwortet. – Danke schön. Wir waren bei den 990 000 Euro pro Jahr, und das in Zeiten einer durchaus schwierigen Haushaltslage. Die Finanzierbarkeit öffentlicher Leistungen steht vielfach auf der Kippe – gerade bei sogenannten freiwilligen und sozialen Leistungen. Deshalb, glaube ich, braucht es eine gute Begründung, allerdings ist der Antrag der Gruppe in dieser Frage entlarvend. Der Antrag verwendet etwa 50 % auf das Erzählen der Gruppenvorgeschichte – das haben wir auch heute noch einmal im Redebeitrag gehört –, 30 % auf die Auslegung des Fraktionsgesetzes und 20 % auf die Darlegung, dass öffentliches Geld gebraucht werde. Auf das politische Angebot der Gruppe bzw. die politische Homogenität verwenden Sie einen einzigen Satz: Sie wollen die Regierungskoalition kritisch begleiten – nun, das sollten wir alle –, aber mit welcher inhaltlichen Fokussierung, mit welcher gemeinsamen Klammer wollen Sie das tun? In Ihrem gesamten Antrag findet sich dazu kein Wort. Sie bräuchten diese gemeinsamen Ziele – bessere Bildung, stabile Landesfinanzen, Förderung von Kunst und Kultur – ja nur behaupten, Sie müssten sie noch nicht einmal unter Beweis stellen, aber nichts – nichts! – von den angeführten Anspruchsvoraussetzungen, die einen Missbrauch der neu geschaffenen Regelungen im Fraktionsgesetz angeblich verhindern sollen, wird von Ihnen ins Feld geführt. Es kommt noch besser. Nicht nur, dass die drei Abgeordneten das politische Reserverad der Landesregierung sein wollen, wir erleben offensichtlich auch ein Novum in der deutschen Parlamentsgeschichte: Die Grünen bedanken sich artig für die Einreichung ihrer Kleinen Anfrage bei den Abgeordneten von Ossowski und Matzies, die Linke ist erwartungsfroh, dass ein von ihr erarbeiteter Katalog von mehr als 70 Fragen von der künftigen Gruppe eingereicht werden könnte, und der Abgeordnete von Ossowski stellt dies via Presse auch in Aussicht. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Abgeordnete, die eine parlamentarische Gruppe gründen wollen, deren Existenzberechtigung wesentlich auf einer behaupteten politischen Homogenität beruht, erklären öffentlich, dass man bereit ist, als parlamentarisches Servicebüro für Parteien zu fungieren, die – und das war der Wille der Wähler – gar nicht im Landtag vertreten sind. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Die Grenze zwischen Parlament und außerparlamentarischer Opposition verwischt. Im Fraktionsgesetz wurde versäumt, Mindestvoraussetzungen politischer Homogenität klar zu benennen. Im vorliegenden Antrag wird davon gesprochen, dass ein Missbrauch des Fraktionsgesetzes ausgeschlossen ist, wenn sich 64 Landtag innerhalb der Gruppe ein Mindestmaß an Homogenität erkennen lässt. Sie aber geben sich noch nicht einmal die Mühe, wenigstens diesen absolut schwammigen Voraussetzungen irgendwie gerecht zu werden. Ihr Agieren entspricht einzig einem ehemaligen Wahlslogan der Partei Die PARTEI: „Inhalte überwinden“. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Es ist schwer nachvollziehbar, warum die Koalition eine derart leere Agenda mit üppigen Steuermitteln und parlamentarischen Rechten honorieren möchte. Für fast eine Million Euro Steuergeld pro Jahr sollte man sich doch etwas mehr ins Zeug legen. Wenn dieser Antrag dieses Haus mit einem positiven Votum passiert, ist die Unglaubwürdigkeit perfekt und der Vertrauensverlust in Demokratie und parlamentarische Strukturen immens. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Vizepräsident Rainer Genilke: Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. (André von Ossowski [fraktionslos] steht an einem Saalmikrofon.) – Ihre Redezeit war schon ein Stück weit überschritten; das habe ich meiner unendlichen Güte wegen nur nicht angemerkt. (Heiterkeit SPD und CDU) Wir kommen zur Abstimmung. Die Antragsteller beantragen die Überweisung ihres Antrags „Anerkennung der parlamentarischen Gruppe ‚Wir für Brandenburg‘“, Drucksache 8/2520, an den Hauptausschuss. Wer der Überweisung an den Hauptausschuss zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen! – Enthaltungen! – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich an den Hauptausschuss überwiesen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Gesundheitsvorsorge weiter stärken – Erfolge bei der Darmkrebsvorsorge nutzen, Defizite gezielt abbauen Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2525 Die Aussprache beginnt mit dem Beitrag des Abgeordneten Kutsche für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW) Andreas Kutsche (BSW): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Der Monat März steht jedes Jahr bundesweit im Zeichen der Darmkrebsvorsorge. Jährlich erkranken in Deutschland rund 55 000 Menschen neu an Darmkrebs. Damit gehört diese Erkrankung weiterhin zu den häufigsten Krebsarten in unserem Land. Gleichzeitig gehört Darmkrebs zu den Krebsarten, bei denen Prävention und Früherkennung besonders wirksam sind. Wird die Erkrankung früh erkannt, bestehen gute Heilungschancen. In vielen Fällen können sogar Vorstufen entdeckt und entfernt werden, bevor überhaupt Krebs entsteht. Umso erfreulicher ist es, dass Brandenburg bei der Darmkrebsvorsorge zuletzt eine positive Entwicklung verzeichnet. Nach den pandemiebedingten Einbrüchen sind die Teilnahmequoten wieder gestiegen und liegen inzwischen sogar über dem Niveau von vor der Coronapandemie. Das ist eine gute Nachricht, denn es zeigt: Wenn Aufklärung funktioniert, wenn Strukturen vorhanden sind und wenn Menschen erreicht werden, werden Vorsorgeangebote auch angenommen. Aber genau hier beginnt die eigentliche politische Aufgabe, denn während sich die Darmkrebsvorsorge positiv entwickelt, sehen wir in anderen Bereichen weiterhin Defizite. Die Teilnahme an der Brustkrebsvorsorge liegt unter dem angestrebten Zielwert, die Nutzung der Gebärmutterhalskrebsvorsorge liegt unter dem Bundesdurchschnitt, und bei der Hautkrebsvorsorge – für die sehr häufig der Monat Mai als Aktionsmonat genutzt wird – bestehen erhebliche regionale Unterschiede. Das bedeutet im Klartext: Prävention erreicht die Menschen in Brandenburg noch längst nicht überall gleichermaßen. Gerade am Beispiel der Hautkrebsvorsorge wird deutlich, wie kurzsichtig Sparmaßnahmen im Präventionsbereich sind. Immer wieder geht es mit dem Argument, Kosten im Gesundheitssystem senken zu müssen, um Leistungskürzungen und höhere Eigenanteile. Nun soll ja ausgerechnet beim Hautkrebsscreening an der Kassenleistung gespart werden. Wenn man es zynisch sehen möchte, könnte man sagen: Unterversorgung lässt sich natürlich auch bekämpfen, indem man einfach die Leistungen zurückschraubt, anstatt sie flächendeckend zugänglich zu machen. Doch jede eingesparte Vorsorgeuntersuchung birgt das Risiko einer deutlich teureren späteren Behandlung. Ein rechtzeitig entdecktes Melanom lässt sich häufig ambulant und vergleichsweise kostengünstig entfernen. Wird Hautkrebs dagegen erst in einem fortgeschrittenen Stadium diagnostiziert, folgen oft langwierige stationäre Behandlungen, aufwendige Therapien und erhebliche Folgekosten für die Krankenkassen, aber auch für die Volkswirtschaft insgesamt. Wer bei der Vorsorge spart, zahlt am Ende doppelt – mit höheren Ausgaben und mit vermeidbarem Leid der Betroffenen. Gerade in Brandenburg als ländlich geprägtem Flächenland wird das Problem zusätzlich verschärft: Arztpraxen schließen, Nachfolgen bleiben aus, und für viele Menschen werden die Wege zur medizinischen Versorgung immer länger. Für ältere Menschen oder Menschen ohne Auto wird eine einfache Vorsorgeuntersuchung somit schnell zu einer organisatorischen Herausforderung. Am Ende entscheidet zu oft der Wohnort darüber, wie leicht oder wie schwer Menschen medizinische Vorsorge tatsächlich in Anspruch nehmen können. Für uns als BSW-Fraktion ist deshalb klar: Gesundheitliche Chancengleichheit darf nicht vom Wohnort, nicht vom Einkommen und auch nicht vom Bildungsstand abhängen. Einsparungen bei Vorsorgeleistungen wie dem Hautkrebsscreening treffen nämlich nicht alle Menschen gleichermaßen. Wer über ausreichend Einkommen verfügt, kann sich zusätzliche Untersuchungen privat leisten. Wer das nicht kann, verzichtet häufiger – nicht aus Überzeugung, sondern aus finanzieller Notwendigkeit. Kürzungen im Bereich der Vorsorge verschärfen damit soziale Ungleichheit. Sie sind gesundheitspolitisch und sozialpolitisch der falsche Weg. Wenn wir gesundheitliche Chancengleichheit ernst meinen, dürfen wir Präventionsangebote nicht ausdünnen, sondern müssen sie verlässlicher, transparenter und für alle zugänglich gestalten – unabhängig vom Geldbeutel. Unser Antrag verfolgt deshalb ein klares Ziel: Die positiven Entwicklungen bei der Darmkrebsvorsorge sollen genutzt werden, um die Präventionsarbeit insgesamt zu stärken. Dazu gehört – erstens – eine bessere Aufklärung. Wir schlagen eine landesweite Informations- und Aufklärungsoffensive vor, die neben der Darmkrebsvorsorge auch andere wichtige Bereiche stärker in den Blick nimmt, insbesondere die Brustkrebsvorsorge, die Gebärmutterhalskrebsvorsorge, die Hautkrebsvorsorge, die Diabetesprävention sowie die HPV-Impfung. Gerade bei der HPV-Impfung besteht weiterhin Nachholbedarf. Noch immer wird sie als reine Mädchenimpfung wahrgenommen. Dabei schützt sie auch Jungen vor verschiedenen Krebsarten und trägt dazu bei, Infektionsketten zu unterbrechen. Einen zweiten Schwerpunkt unseres Antrages legen wir auf Regionen, in denen Vorsorgeangebote bislang zu wenig genutzt werden. Gerade dort braucht es gezielte Maßnahmen, niedrigschwellige Informationsangebote, bessere Einladungssysteme, eine stärkere Zusammenarbeit von Gesundheitsämtern und Krankenkassen sowie präventive Hausbesuche bei älteren Menschen. Prävention funktioniert nicht allein über Broschüren oder Kampagnen; sie funktioniert vor allem, wenn Menschen tatsächlich erreicht werden. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass die Landesregierung heute auf verschiedene Programme und Initiativen zur Prävention verweisen wird, und selbstverständlich ist jede Initiative zur Stärkung der Gesundheitsvorsorge grundsätzlich zu begrüßen. Aber am Ende müssen wir uns die entscheidende Frage stellen: Kommen diese Maßnahmen tatsächlich bei den Menschen an? Die Zahlen zeigen leider: In mehreren Bereichen der Vorsorge erreichen wir die angestrebten Zielwerte weiterhin nicht; das habe ich vorhin ausgeführt. Gerade deshalb legen wir heute diesen Antrag vor. Der Darmkrebsmonat März liegt zwar bereits hinter uns, hat aber einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig Aufklärung, funktionierende Strukturen und niedrigschwellige Angebote sind. Wir nehmen ihn deshalb bewusst zum Anlass, um auch über den März hinaus auf andere wichtige Bereiche der Gesundheitsvorsorge aufmerksam zu machen, denn Prävention darf nicht nur punktuell stattfinden; sie muss ganzjährig gedacht werden. – Bis hierhin vielen Dank. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) Vizepräsident Rainer Genilke: Danke schön. – Wir fahren in der Debatte fort. Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Dr. Gruhn zu uns. Dr. Jouleen Gruhn (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Prävention ist und bleibt ein zentraler Pfeiler einer guten, solidarischen Gesundheitspolitik – da haben wir keinen Dissens. 2026 65 Wer Krankheiten früh erkennt oder, noch besser, verhindert, handelt im Sinne der Patientinnen und Patienten, entlastet unser Gesundheitssystem und ist in der Gesamtschau auf dem Stand der aktuellen Entwicklung. Das gilt für viele Krankheitsbilder: für Krebs, für Diabetes, für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Weil er eben so beliebig ist, lohnt sich ein genauer Blick in den vorliegenden Antrag, denn wir befinden uns auf Bundesebene aktuell in einer entscheidenden Phase, was die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen angeht – Herr Kutsche hat es in seiner Rede erwähnt, es steht aber leider nicht im Antrag. Im Antrag steht kein Wort zur großen Reform der Krankenkassen. Darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, kommt er – man hätte ihn ja überarbeiten können – so, wie er ist, zu einem sehr schlechten Zeitpunkt, nämlich viel zu früh. Uns liegen jetzt die Erkenntnisse der Finanzkommission und die Vorstellungen der Bundesregierung dazu vor. Wenn man daran etwas erfreulich finden möchte, dann die Tatsache, dass der Stellenwert der Prävention jeweils gewürdigt wird. Die Experten der Kommission beschreiben aber auch ausdrücklich, wie groß der finanzielle Druck auf unser Gesundheitssystem ist. Die Debatte über Sinn und Unsinn der vorgeschlagenen Maßnahmen angesichts leerer Kassen hat gerade erst begonnen – vielleicht deshalb noch kein Wort dazu im Antrag. Fakt ist: Das Tischtuch ist überall zu kurz. Was jetzt also erst einmal folgen muss, ist die Gewichtung der Vorschläge im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene, also die Klärung der Fragen, welche Maßnahmen Priorität haben, welche Mittel wo eingesetzt werden sollen und wo strukturelle Anpassungen notwendig sind. Vor diesem Hintergrund greift es zu kurz, jetzt pauschal eine Ausweitung von Leistungen zu fordern, ohne sie gesundheitspolitisch und finanziell in die Reform der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Leistungen einzuordnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein zweiter Punkt ist mir besonders wichtig, wenn wir über Prävention und Krebsvorsorge sprechen: Der Antrag bleibt leider hinter dem aktuellen Stand der Möglichkeiten zurück. Bereits seit dem 1. April gibt es mit dem Lungenkrebsscreening eine neue und bedeutende Vorsorgeleistung, die im Antrag leider keine Erwähnung findet. Unbedingt erwähnenswert ist, dass jetzt allen starken Rauchern zwischen 50 und 75 Jahren eine jährliche CT-Untersuchung zusteht, um Lungenkrebs frühzeitig zu erkennen – dabei denke ich als Ärztin natürlich besonders an Sie, Herr Dorst. Diese neue kostenfreie Kassenleistung ist ein echter Fortschritt in der Krebsfrüherkennung, gerade deshalb, weil Lungenkrebs häufig erst sehr spät entdeckt wird und die Behandlungsmöglichkeiten dann begrenzt sind. Unser Fokus muss jetzt also darauf liegen, erst einmal diese neue Leistung in die Versorgung zu bringen, und zwar durch Information, durch Aufklärung und durch eine gute Einbindung in die ärztliche Praxis. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kritik am vorliegenden Antrag bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir die Herausforderungen in der Prävention unterschätzen – im Gegenteil. Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf festgelegt, den ÖGD als zentrales Element der Prävention zu stärken und weiterzuentwickeln. Unser Anspruch ist klar: Mehr gesundheitliche Chancengleichheit für alle im Land! (Beifall SPD) 66 Landtag Viele der im Antrag geforderten Maßnahmen sind in Brandenburg längst Bestandteil laufender Programme, sei es durch die Zusammenarbeit mit Krankenkassen, durch Aktivitäten der kommunalen Gesundheitsämter oder durch bundesweite Regelungen im Präventionsgesetz. Was wir brauchen, ist keine symbolische Überhöhung einzelner Aspekte, sondern eine systematische, evidenzbasierte Weiterentwicklung der Prävention, abgestimmt mit dem Bund, den anderen Bundesländern und kundigen Akteuren im Gesundheitswesen. Wir werden die anstehenden Reformen auf Bundesebene kritisch begleiten und fordern, dass die besonderen Herausforderungen Brandenburgs ausdrücklich berücksichtigt werden. Darauf können Sie sich bei mir verlassen. – Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt [CDU] und der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Vizepräsident Rainer Genilke: Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Zu uns spricht Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Was will uns die schwarz-rote Regierung mit der geplanten Krankenkassenreform alles zumuten! Leistungen kürzen, Familien zersetzen, (Lachen des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack [CDU]) um Milliardenlöcher bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu stopfen, koste es an guten Leistungen, an guten Traditionen, was es wolle. Wir von der AfD lehnen das ab – klar, wir von der AfD als der einzig glaubwürdigen Partei. (Vereinzelt Beifall AfD – Lachen des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack [CDU]) Die ganze Republik diskutiert über Kürzungen, über neue Belastungen. Aber das BSW hat diese Diskussion offenbar komplett verschlafen, denn es fordert in dem Antrag neue Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung: noch mehr Leistungen, mehr Prävention, mehr Kampagnen. Von wem soll es finanziert werden? Klar, vom schon jetzt so gebeutelten Beitragszahler! Klar ist: Prävention ist wichtig. Ja, Prävention kann Leben retten. Aber die entscheidende Frage ist: Wer soll das bezahlen, und wer sollte es bezahlen? – Wer die Prävention tatsächlich stärken will, der darf doch Krankenkassen nicht weiter überfrachten. Nein, er muss sie entlasten, und zwar um die Milliarden Euro der Beitragszahler, die für illegale Migranten verschleudert werden, um die Milliarden Euro der Beitragszahler, die für Bürgergeldempfänger ausgegeben werden, um die Milliarden Euro, die für versicherungsfremde Leistungen ausgegeben werden, obwohl sie eigentlich der Steuerzahler finanzieren sollte. Dazu gehört übrigens auch die Prävention. Sie wird häufig zu den versicherungsfremden Leistungen gezählt, und sie ist ein riesiger Kostenblock. Ich habe einmal nachgefragt: Die AOK Nordost hat allein im Jahr 2024 etwa 200 Millionen Euro dafür gezahlt, Tendenz steigend. Es ist also höchste Zeit, dass wir uns überlegen, ob das demnächst aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Aber noch ein anderer Punkt ist mir sehr wichtig: Jeder medizinische Eingriff birgt und viele Untersuchungen bergen Risiken. Das wird häufig unter den Teppich gekehrt, aber es ist wichtig. Deswegen müssen wir differenzieren. Ein Beispiel: die Darmspiegelung bei der Darmkrebsvorsorge. Natürlich hat eine Spiegelung auch ihre Risiken, sie ist aber eine sinnvolle Früherkennungs- und Präventionsmaßnahme in einem. Wenn alle vorschriftsgemäß zur Darmkrebsvorsorge gingen, müsste wahrscheinlich kaum noch jemand an Darmkrebs sterben. Ein anderes Beispiel: die Mammografie bei der Brustkrebsvorsorge. Da sieht es ganz anders aus. Nur bei 6 % der Frauen wird tatsächlich Brustkrebs diagnostiziert. Das heißt, pro Fall werden 994 Frauen umsonst einer Strahlenbelastung ausgesetzt und einige bei einem unklaren Untersuchungsergebnis auch in Angst und Schrecken versetzt. Deswegen sagt die Deutsche Gesellschaft für Onkologie, jede Frau solle tatsächlich für sich entscheiden, ob sie so etwas in Anspruch nimmt. Eine ganz andere Geschichte ist die Impfung, denn das ist ein medizinischer Eingriff in einen gesunden Körper, nicht einfach nur ein Pieks. Da gehört es dazu, dass sich jeder Patient frei und informiert entscheiden sollte – in einem vertrauensvollen Arzt-Patienten-Gespräch, nicht durch irgendwelche Kampagnen oder auf politischen Druck oder sogar eine „Impfnötigung“ hin. Das muss wirklich jeder für sich selbst entscheiden. Freiheit für die Bürger heißt auch Freiheit in medizinischen Entscheidungen. (Beifall AfD) Wenn wir etwas aus der Coronazeit gelernt haben sollten, dann das. Jetzt komme ich zum verstörendsten Punkt: Das BSW wischt genau diesen Aspekt weg. Sie wollen Kampagnen, Sie wollen auch Impfungen weiter fördern, ohne dass wir eine transparente und umfassende Aufklärung der Coronazeit haben. So gewinnen wir das Vertrauen der Bürger doch nicht zurück! Zu Recht haben die Bürger das Vertrauen in die staatliche Gesundheitspolitik verloren. Das müssen wir erst wieder aufbauen. Wir können nicht so weitermachen, als wäre nichts gewesen. Deswegen fordern wir von der AfD: Wir brauchen eine ehrliche und transparente Aufklärung der Coronazeit. Wir brauchen keine Corona-Enquetekommissionen, die nur als Feigenblatt der Altparteien dienen und in denen die Aufklärung eigentlich mehr sabotiert als vorangetrieben wird. Solange das nicht tatsächlich und ernsthaft in Angriff genommen wird, werden wir solchen Anträgen nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Vizepräsident Rainer Genilke: Danke schön. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Prof. Dr. Schierack. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Zunächst einmal danke ich dafür, dass wir durch den Antrag, den Herr Kutsche hier eingebracht hat, über dieses medizinische Thema debattieren. Es sind schwere Erkrankungen, über die wir diskutieren. Leider kann es uns alle bzw. unser privates Umfeld treffen, und das ist teilweise sehr hart für die Familien, die es betrifft. Also erst einmal herzlichen Dank, Herr Kutsche, für den Denkanstoß! Schaut man sich die Zahlen für Brandenburg an, wird deutlich, wie relevant dieses Thema tatsächlich ist. Die Zahlen wird wahrscheinlich der Minister nachher vorstellen; ich will sie hier gar nicht bringen. Aber die Zahlen, die ich studiert habe, zeigen, dass Prävention eine zentrale Aufgabe ist. Sie haben auch schon die Folgen klargemacht: Wer Prävention durchführt, muss nicht mehr mit Folgekosten rechnen. Moderne Früherkennungsuntersuchungen sind heute so zuverlässig wie nie zuvor. Deshalb mein Aufruf an alle, die heute zuschauen: Nehmen Sie Vorsorgeuntersuchungen bitte ernst, und nehmen Sie sie in Anspruch! Brandenburg hat in den letzten Jahren viel getan, damit wir in der Prävention besser werden; das wurde heute schon deutlich. Gerade bei der Darmkrebsvorsorge haben wir vieles geschafft. Nach den pandemiebedingten Einbrüchen haben sich die Teilnehmerzahlen stabilisiert, und wir liegen wieder auf dem Niveau von vor Corona. Das zeigt: Wenn Informationen und der Zugang zu medizinischen Strukturen vorhanden sind, werden Präventionsangebote auch angenommen. Aber wir müssen ehrlich sein: Es gibt weiterhin Defizite bei den Vorsorgeangeboten; das ist ganz klar. Die Teilnahme an der Brustkrebsvorsorge liegt noch unter dem angestrebten Ziel, bei der Gebärmutterhalskrebsvorsorge liegen wir noch weit unter dem Bundesdurchschnitt, und auch beim Hautscreening haben wir noch Nachholbedarfe. Das bedeutet, nicht überall in Brandenburg profitieren die Menschen gleichermaßen von Prävention. Genau hier müssen wir ansetzen und besser werden. Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg dürfen Wohnort und Einkommen nicht darüber entscheiden, ob Menschen Zugang zu Präventionsangeboten haben oder eben nicht. Wir brauchen durchaus mehr Vorsorge- und niederschwellige Informationsangebote, eine engere Zusammenarbeit mit den Ärzten, mit den Kassen und mit den Kommunen, und wir brauchen auch Einladungssysteme. Darüber können wir gerne sprechen. Aber – jetzt komme ich zum Aber – Prävention beginnt nicht erst im Arztzimmer. Prävention beginnt im Alltag. Jeder – auch hier im Landtag – ist aufgerufen, sich um einen gesunden Lebensstil zu bemühen. Somit ist Prävention ein allumfassendes Thema, das private Lebensführung, Bildung, Lebensqualität und vor allen Dingen eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau betrifft. Dieses Thema ist also viel breiter zu fassen, als es in Ihrem Antrag der Fall ist – auch wenn wir den Antrag aus diesem Grund ablehnen. Dieses Thema ist bedeutend. Wir sollten dringend weiter darüber diskutieren und es erweitern. Ich weiß, das Gesundheitsministerium steht dabei stark an unserer Seite, stark an der Seite der Prävention. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD) 2026 67 Vizepräsident Rainer Genilke: Danke schön. – Für die Landesregierung spricht nun der Gesundheitsminister, Minister Wilke, zu uns. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich würde gern zunächst einmal den Konsens hervorheben, nämlich den des Präventionsgedankens, und daher auch Danke sagen für die Gelegenheit, heute hier diese Debatte zu führen. Unabhängig davon, wie wir zu dem Antrag stehen, ist es genau so, wie es die Kolleginnen und Kollegen gerade betont haben: Es ist gut, jede Gelegenheit zu nutzen, um über gesundheitsbewusstes Verhalten zu sprechen. Insofern ist es gut, dass wir es im Plenum erneut tun. Der Dissens besteht, glaube ich, vor allen Dingen in der Frage, wer hier für was verantwortlich ist und wen wir bei der Zustimmung zu einem solchen Antrag potenziell aus der Verantwortung nehmen. Dazu komme ich aber gleich noch. Wir haben gerade schon gehört, wie sich die Zahlen entwickeln. Nach dem, was ich mir anschauen konnte, ist es tatsächlich so, dass es starke regionale Unterschiede gibt. Zum Beispiel gibt es beim Auftreten von Diabetes erhebliche regionale Unterschiede. Das geht bis zu den Zahlen zur Übergewichtigkeit bei jungen Menschen. Auch in dieser Hinsicht gibt es enorme regionale Unterschiede, auch in Brandenburg. Das Ernährungsverhalten und soziale Faktoren spielen dabei eine große Rolle. Wir haben bei der Darmkrebsprävention unterschiedliche Zahlen. In kreisfreien Städten sind es sehr hohe Zahlen. Die Erreichbarkeit ist gut, daher nutzen auch viele das Angebot. Im ländlichen Raum weichen die Menschen auf andere Präventionsmethoden aus, etwa auf Probenentnahmen, und sorgen damit für Prävention. Aber das sind deutlich andere Zahlen. Ich würde das Thema heute ungern – die Gelegenheit, darüber zu sprechen, werden wir noch haben – mit der grundsätzlichen Frage der GKV-Reform vermischen; denn es wäre einfach nicht sachgerecht, wenn ich in den mir noch verbleibenden drei Minuten Redezeit – insgesamt sind es fünf Minuten – darauf einginge. Aber ich möchte einen Punkt klarstellen. Er betrifft die angeführte Kritik an der Streichung der Hautkrebsvorsorge, wie sie bis dato – ich betone: bis dato – gelaufen ist. Aus meiner Sicht zeigt sich daran nämlich: Man kann zu den Punkten der Reform unterschiedlich stehen. Es gibt Dinge, die wir – auch ich – für sinnvoll halten; andere Dinge halten wir für weniger sinnvoll. Aber einfach nur zu sagen: „Die wollen jetzt zulasten der Patientinnen und Patienten Geld sparen!“, greift zu kurz. Auf der anderen Seite haben wir nämlich eine Erweiterung der Leistung, zum Beispiel beim Lungenkrebsscreening. Da wird jetzt etwas möglich, gerade für Raucherinnen und Raucher, was in der Weise bis dato nicht möglich war. Da gibt es also eine Verbesserung des Angebotes, was damit zu tun hat, dass hier der Kerngedanke des evidenzbasierten Handelns handlungsleitend ist. Man hat gesehen: Es gibt Risikofaktoren, die dafür sorgen, dass eine solche Vorsorgeuntersuchung hoch sinnvoll ist und auch dazu beiträgt, durch Früherkennung Gefahren zu mindern. Beim Hautkrebsscreening ist es so, dass es nach wie vor unproblematisch möglich und natürlich auch eine Leistung der Krankenkassen ist, wenn ein Arzt einen zum Screening schickt, 68 Landtag wenn man selbst einen Verdacht hat, wenn es Vorerkrankungen gibt oder wenn medizinische Indikationen dafür sorgen, dass Ärzte sagen: Da sollte man regelmäßiger draufgucken. Aber dieses Screening einfach ohne Anlass und ohne Grund zu machen, hat sich in den Studien nicht als nützlich erwiesen. Die Zahlen haben einfach gezeigt: Das ist nichts, was einen Beitrag geleistet hat, auch weil es gerade bei diesem Krebstypus so ist, dass, wenn man einen Anhaltspunkt hat und dann zu einer Untersuchung geht, die Chancen sehr, sehr hoch sind, dass man erfolgreich behandelt werden kann. Sie haben auch gezeigt, dass sehr viel Geld von Untersuchungen verschlungen wird, die nicht sein müssen, und dass dieses Geld an anderen Stellen besser aufgehoben ist, für die Patientinnen und Patienten. Das ist letztlich der Gedanke. So können dann auch andere Leistungen ermöglicht werden. Unterm Strich sind auch wir im Ministerium der Auffassung: Prävention ist einer der wichtigsten Bausteine. Wir wollen gesundheitsbewusste Menschen in diesem Land; wir wollen Menschen, die wissen, was sie tun können, um gesund zu sein. Dann können sie immer noch entscheiden, ob sie es tun oder nicht. Sie können Alkohol trinken, aber sie sollen wissen, was das bedeutet. Sie können rauchen, aber sie sollen wissen, was das bedeutet. Sie können sich mit Zucker vollstopfen, sie sollen nur wissen, was das bedeutet. Das muss gegebenenfalls auch mit Kosten einhergehen. Dass sich das in den Steuern niederschlägt, gehört zu den Dingen, die wir für hoch sinnvoll halten, um gerade beim Zucker den Zugang zumindest ein wenig zu erschweren; denn Zuckerprodukte sind enorm billig, und deswegen konsumieren vor allem Menschen mit geringem Einkommen sehr häufig Produkte, die besonders gesundheitsschädlich sind. Aber wir glauben, dass die Präventionsarbeit in diesem Land, auch in der Aufstellung im Gesundheitssystem, insgesamt bleiben muss, wie sie ist: GKV und KV haben hier die Federführung, und das Gesundheitsministerium Brandenburg macht selbstverständlich dabei mit. Das sieht man auch an der Kampagne, die Britta Müller als damalige Gesundheitsministerin vor Kurzem unterstützt hat. Sie hat sich als Ministerin hinter diese Kampagne gestellt und versucht, für weiteren Rückenwind zu sorgen. Genau in diesem Gleichklang muss es angegangen werden: diejenigen, die bei diesem Thema eigentlich die Aufgabenträger sind, und wir als Haus, die wir gucken, wie wir die Vernetzung weiter stärken, wie wir an bestimmten Stellen durchaus auch Anstoß geben und für Rückenwind sorgen. Der Antrag nimmt da tendenziell Akteure aus der Verantwortung. Das finden wir nicht sachgerecht. Das heißt aber nicht, dass wir in Sachen Prävention nicht weiter intensiv mit diesen Akteuren arbeiten werden; denn das ist die beste Vorsorge. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU) Vizepräsident Rainer Genilke: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Kutsche spricht zum Abschluss der Debatte noch einmal. Bitte schön. (Beifall BSW) Andreas Kutsche (BSW): Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Minister. Ich bin ja auch auf Social Media unterwegs. Die Kollegin des Ministerpräsidenten Woidke, Frau Schwesig, sieht das Hautscreening als Hautkrebsvorsorge ganz anders, als Sie es hier dargestellt haben. (Minister René Wilke: Das darf natürlich sein!) – Aber das darf ja sein in einer Demokratie; genau. Zu Frau Dr. Oeynhausen: Was Sie zur Coronaaufarbeitung gesagt haben, hat mich wirklich geärgert; denn es war das BSW, auf dessen Initiative hin die Corona-Enquetekommission eingerichtet wurde. Es liegt an uns, dass wir diese Kommission haben. (Beifall BSW) Ich bin froh darüber, dass es sie gibt, wie die Zusammensetzung ist und dass sie auch weiterhin gut arbeiten wird. Die Coronaimpfung ist aufzuarbeiten, und die Coronapandemie ist aufzuarbeiten; da passt kein Blatt zwischen uns. Aber ich glaube, die Coronaimpfung und die HPV-Impfung sind zwei Paar Schuhe. (Lars Hünich [AfD]: Das ist ein politisches Dauerthema!) Mit diesem Antrag wollten wir die positiven Erfahrungen mit der Darmkrebsvorsorge nutzen, um die Prävention insgesamt zu stärken. Bei der Brustkrebsvorsorge – wir haben es gehört – und bei den anderen Krebsvorsorgeuntersuchungen hängen wir hinterher. Auch der Minister hat gesagt, es gibt Bereiche, in denen wir besser aufgestellt sind, und Bereiche, in denen wir schlechter aufgestellt sind. Darum ging es uns: durch eine andere Aufklärungskampagne an diese schlechter aufgestellten Bereiche heranzukommen. Es ging nicht unbedingt darum, mehr Geld ins System zu spülen. Aber natürlich, wenn mehr Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden, kostet das auch mehr Geld. Ich danke Frau Gruhn für die Ergänzung der Neuaufnahme der Lungenkrebsvorsorge. Das habe ich an der Stelle nicht mit aufgenommen, weil wir die anderen Zahlen, die jetzt da sind, ausgewertet haben. Also, Prävention bedeutet am Ende mehr als eine einzelne Kampagne, sie bedeutet: bessere Aufklärung, erreichbare Strukturen und eine Gesundheitspolitik, die gesundheitliche Chancengleichheit ernst nimmt. Gesundheit darf nicht vom Wohnort – auch das haben wir schon mehrmals gehört –, nicht vom Einkommen und auch nicht davon, wie gut sich jemand im Gesundheitssystem zurechtfindet, abhängen. Deshalb gilt für uns: Prävention ist keine Nebensache der Gesundheitspolitik, sie ist eine Investition in Lebensqualität, in soziale Gerechtigkeit und in die Zukunft unseres Gesundheitssystems. Genau deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterstützung unseres Antrags. – Vielen Dank für die Debatte. (Beifall BSW) Vizepräsident Rainer Genilke: Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt und kommen zur Abstimmung. Vor uns liegt der Antrag „Gesundheitsvorsorge weiter stärken – Erfolge bei der Darmkrebsvorsorge nutzen, Defizite gezielt abbauen“ der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2525. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – War das eine Enthaltung, Herr Funke? (Johannes Funke [SPD]: Nein! – Ludwig Scheetz [SPD]: Nein! Wir sind homogen!) – Nein, okay. Dann war Ihre Hand nicht schnell genug unten. Gut. – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Treuhandflächen in Landeseigentum überführen! Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2526 Ich eröffne die Debatte. Für die BSW-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Lehmann. (Beifall BSW – Steeven Bretz [CDU]: Herr Lehmann gibt jetzt Lob und Anerkennung!) Gunnar Lehmann (BSW): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 2025 jährte sich der Beginn einer der größten und folgenschwersten agrarpolitischen Umwälzungen der jüngeren Geschichte Ostdeutschlands, der sogenannten demokratischen Bodenreform, zum 80. Mal. Mehr als drei Millionen Hektar Grund und Boden wurden entschädigungslos enteignet; das waren ca. 35 % der damaligen landwirtschaftlichen Nutzfläche. Flüchtlinge und Vertriebene sowie landarme Kleinbauern sollten davon profitieren. Bis auf den heutigen Tag haben die Bodenreform und der Umgang mit ihrem Erbe Auswirkungen auf Ostdeutschland. So hat sich das Land Brandenburg bei etwa 18 000 Hektar als Vertreter in die Grundbücher eintragen lassen, weil Bodenreformerben angeblich nicht von den Landesbehörden ausfindig gemacht werden konnten. In Brandenburg ging es dabei um etwa 10 000 Eigentümer – eine Praxis, die der Bundesgerichtshof im Jahre 2007 als sittenwidrig bezeichnet hat. Die Folgen fehlenden Rechtsfriedens begleiten uns bis heute. Noch immer gibt es Erben von Bodenreform- und Neusiedlerland, die eine Restitution fordern. Aber auch bei Flächen, die infolge der Bodenreform Volkseigentum wurden und nach der Wende in Bundeseigentum übergingen, kam es zu bis heute andauernden Konflikten. Diese Flächen werden von der Treuhandtochter BVVG, der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, verwaltet und verwertet, wobei das Hauptaugenmerk drei Jahrzehnte lang auf der Verwertung lag, also auf der Privatisierung zum Höchstpreis. Die BVVG hat damit nachweislich zu steigenden Kauf- und Pachtpreisen beigetragen. 2026 69 Immer wieder kam es auch in der jüngsten Vergangenheit zu besonders bemerkenswerten Transaktionen, von denen ich nur einige nennen möchte: So erinnern Sie sich sicher noch des Prinzen Reuß, dessen mutmaßlicher Putschversuch Ende 2022 vereitelt werden konnte. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach, Herr Lehmann, das ist zu billig!) – Mutmaßlich! – Nur zwei Tage vor diesem mutmaßlichen Putschversuch hatte Prinz Reuß das große Vergnügen, mit dem von ihm mutmaßlich abgelehnten Staat noch ein sehr einträgliches Geschäft zu machen; denn die BVVG verkaufte ihm ganze 400 Hektar Thüringer Wald zum Vorteilspreis. Im September 2022 erfuhren die Pächter zweier Kleingartenvereine in meiner Heimatstadt Ludwigsfelde, dass die BVVG Teile ihrer Kleingartenanlagen versteigern ließ. Seitdem hofft man, dass der neue private Eigentümer mit diesen Flächen nichts anderes vorhat. Im Dezember 2025 verkaufte die BVVG in Thüringen Altlasten, in diesem Fall wechselte eine stillgelegte Uranhalde der Wismut AG den Eigentümer. Was eine Privatperson damit anfangen will, welches Interesse der Staat daran haben kann, diese radioaktiv kontaminierten Flächen mit nicht unwesentlichem Gefahrenpotenzial überhaupt an Privat zu veräußern, und warum die BVVG nicht mal die Thüringer Behörden über diesen Vorgang in Kenntnis setzte, bleibt wohl ein Geheimnis. Das sind nur drei Beispiele von vielen, die daran zweifeln lassen, dass die Privatisierung um jeden Preis eine sinnvolle Entscheidung war und dass die derzeitige Verfasstheit der BVVG geeignet ist, gemeinwohlorientiert mit Grund und Boden umzugehen. Fast so alt wie die BVVG ist deshalb auch die Forderung, ihre Flächen in Landeshoheit zu überführen. 2012 und 2014 hat das Land Brandenburg beispielsweise mehr als 100 Seen von der BVVG erworben, um den öffentlichen Zugang zu sichern und eine Privatisierung zu verhindern. Noch im Herbstplenum der Agrarministerkonferenz des Jahres 2019 waren sich alle Agrarminister bei der Forderung nach kostenloser Übertragung der BVVG-Flächen einig. Heute ist es insbesondere der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus von der SPD, der nicht müde wird, diese Übertragung einzufordern. Angesichts der Tatsache, dass Mecklenburg-Vorpommern mit über 30 000 Hektar über den größten Teil der BVVG-Flächen verfügt, ist diese Forderung auch nicht verwunderlich. Verwunderlich ist vielmehr, dass aus Brandenburg diesbezüglich nichts oder so gut wie nichts zu vernehmen ist; denn Brandenburg hat mit knapp 30 000 Hektar nur unwesentlich weniger Flächen der BVVG auf seinem Territorium. Ich unterhalte einen sehr guten Kontakt zum BSW-Umweltminister Tilo Kummer in Thüringen. Er weigert sich, die BVVG-Flächen zu übernehmen, (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) weil es sich nur um wenige Flächen handelt und die erwähnten Uranhalden darunter sind, die mehr kosten als nutzen. Deshalb maßen wir es uns in unserem Antrag auch nicht an, für die anderen Bundesländer zu sprechen. Aber uns ist klar: Die BVVG-Flächen, die in Brandenburg liegen, sind fast zu 100 % land- und forstwirtschaftliche Flächen. Dieses Tafelsilber darf nicht weiter 70 Landtag verkauft werden; es gehört ins Landeseigentum. (Beifall BSW) Diese Forderung fand sich im Übrigen auch im Koalitionsvertrag von SPD und BSW wieder: „Wir befürworten eine rechtssichere Festschreibung des Endes des Privatisierungsauftrags der BVVG und die Überführung der Flächen in Landeshoheit.“ Apropos Koalitionsvertrag: Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist lediglich von einer Übertragung der Verwaltung der BVVG-Flächen an die Länder die Rede. Damit will der Bund offensichtlich Kosten sparen, ohne die Länder an den Pachteinnahmen zu beteiligen. Diese Lösung ist nach unserer Auffassung klar abzulehnen, weil dem Land damit eine zusätzliche Aufgabe ohne Gegenfinanzierung übergeholfen werden soll. Es war eines der wenigen guten Vorhaben der Ampelkoalition, den drei Jahrzehnte lang praktizierten Ausverkauf des Tafelsilbers zumindest zu verzögern, indem man neue sogenannte Managementgrundsätze vorlegte, mit denen man vom Verkauf um jeden Preis abrückte und auf Verpachtung setzte. Allerdings kamen bei der Umsetzung grüne und neoliberale Ideologie mit sozialdemokratischer Apathie zusammen, was dazu führte, dass bestimmte Flächen weiter privatisiert werden konnten und die Verpachtung zunächst nur an Biobetriebe erfolgte, später dann nach einem viel zu bürokratischen Punktesystem. Zuletzt kam es im Rahmen der kürzlich erfolgten Evaluierung dieser Managementgrundsätze zwischen CDU und SPD auf Bundesebene dem Vernehmen nach zu einem Kräftemessen, und die CDU hat das Ende der Privatisierungen abermals infrage gestellt. Dieses Hin und Her muss ein Ende haben! Die Pächter der BVVG-Flächen brauchen Planungssicherheit. Allein in Brandenburg laufen in diesem Jahr die Pachtverträge für 5 500 Hektar Fläche aus. Das BSW stellt fest: Der Bund ist nicht willens oder in der Lage, hinsichtlich der BVVG-Flächen transparent und langfristig zugunsten ortsansässiger Landwirte zu agieren. Nach welchen Prinzipien verpachtet wird, sollten die Länder gemäß Subsidiaritätsprinzip nach ihren konkreten Gegebenheiten selbst entscheiden. Die Verwaltung dieser nicht unbeträchtlichen Flächen wiederum könnte man der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH übertragen, die nach Reichssiedlungsgesetz bereits das für Brandenburg zuständige Siedlungsunternehmen ist und das notwendige Know-how aufweist. Sie verfügt selbst über rund 24 000 Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen in eigenem Besitz und verwaltet weitere 15 000 Hektar im Auftrag Dritter – warum also nicht auch im Auftrag Brandenburgs? Da der Bundesverband gemeinnütziger Landgesellschaften die Übertragung an die Länder stets befürwortet hat, bin ich zuversichtlich, dass man sich mit den Kollegen in Sachsen-Anhalt auf einen Geschäftsbesorgungsvertrag einigen kann. Lassen Sie mich nicht zuletzt darauf hinweisen, dass dem Landeshaushalt jährlich nicht unwesentliche Pachteinnahmen im Umfang einer mittleren einstelligen Millionensumme zufließen dürften. Der größte Vorteil bestünde allerdings darin, dass wir mit entsprechenden Pachtkonditionen für diese Flächen unsere ortsansässigen Landwirtschaftsbetriebe und unsere Jungbauern gezielt unterstützen und dem fortgesetzten Treuhand-Unrecht endlich ein Ende setzen könnten. (Beifall BSW) Vizepräsident Rainer Genilke: Es gibt eine Kurzintervention des Abgeordneten Jank. Fabian Jank (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Lehmann, wenn es darum geht, sich für die Bauern starkzumachen, sind ich und die AfD die Ersten, die sich an Ihre Seite stellen. Aber bei diesem Antrag werden wir uns enthalten, und dies aus einem entscheidenden Grund. Es ist richtig, dass Sie das Problem, das Unrecht der Bodenreform, adressieren. In der Geschichte gab es mehrere Bodenreformen. Zwei gab es am Ende des Zweiten Weltkriegs: die Enteignung der Großgrundbesitzer in der DDR und den „freiwilligen“ Eintritt der vielen selbstständigen Bauern in die sogenannten LPGs. Als dritte Bodenreform bezeichne ich die Zeit nach der politischen Wende im Jahr 1990, in der auch viele Leute um ihr Privateigentum gebracht wurden. Dass es immer noch diese BVVG gibt, die diese Landesflächen verwaltet, stellt letztlich nur eine Verwaltung des politischen Unrechts seit dieser Zeit dar. Was Sie aber mit Ihrem Antrag bewirken wollen, dass man von einer Bürokratenherrschaft, die der BVVG, in eine andere, die der Landesgesellschaft Sachsen-Anhalt, geht, ist Quatsch. Welchen Unterschied macht es, wenn all diese Verwaltungsgesellschaften mit einem ähnlichen Menschentypus besetzt sind? Für mich macht es keinen Unterschied, ob ein BVVG-Angestellter die Ausschreibung macht, die im Managementplan geregelt ist, oder ob das jemand macht, der in Sachsen-Anhalt sitzt. Wir wollen eher eine Privatisierung. Die restlichen 30 000 Hektar müssen wieder an die Leute gebracht werden, damit richtig gewirtschaftet werden kann. Wenn Sie mehr Informationen zum managerialen System und seinen Abläufen haben wollen, empfehle ich Ihnen das Buch von James Burnham. Nachdem Sie es gelesen haben, werden Sie einen solche Antrag sicherlich nicht noch einmal stellen. – Danke. (Beifall AfD) Vizepräsident Rainer Genilke: Sie hätten die Möglichkeit der Erwiderung, Herr Lehmann. – Davon macht er Gebrauch. (Beifall BSW) Gunnar Lehmann (BSW): Herr Präsident! Herr Jank, ich habe jetzt nicht ganz verstanden, wie Sie sich verhalten wollen. Aber Herr Hünich wird ja noch dazu sprechen. Ich hoffe inständig, dass Sie nicht gefordert haben, grundsätzlich über die Folgen der Bodenreform und auch über die Flächen zu sprechen, die sich rechtmäßig und unter Wahrung des Rechtsfriedens aktuell im Eigentum der rechtmäßigen Bodenreform-Erben – dieser vielen tausend Menschen auch in Brandenburg – befinden. Das würde nach meiner Meinung den Vereinbarungen im Zuge der deutschen Wiedervereinigung und auch dem Brandenburgischen Landwirtschaftsförderungsgesetz widersprechen, in dem festgelegt ist, dass die Folgen der Bodenreform nicht mehr angetastet werden sollen. Wir verhalten uns rechtskonform. Das können Sie in unserem Antrag nachlesen. Wir haben das mit der Nennung der entsprechenden Stellen in den Gesetzestexten dargelegt. Ich bin gespannt, was Herr Hünich uns sagen wird. (Beifall BSW) Vizepräsident Rainer Genilke: Danke schön. – Wir fahren in der Debatte fort. Zu uns spricht für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Funke. (Beifall SPD) Johannes Funke (SPD): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Verehrte Abgeordnete! Verehrte Zuschauer! Sehr geehrter Herr Lehmann, ich möchte Sie höflich daran erinnern, dass Sie sich Anfang des Jahres noch in Regierungsverantwortung befunden haben. Genau diese Regierungsverantwortung basierte auf dem Koalitionsvertrag vom Dezember 2024, den Sie schon ansprachen. Ich wiederhole den Satz, den auch Sie erwähnt haben. In diesem Vertrag hieß es damals: „Wir befürworten eine rechtssichere Festschreibung des Endes des Privatisierungsauftrages der BVVG und die Überführung der Flächen in Landeshoheit.“ Gar nicht lange danach wurde dieses Signal aus dem Land Brandenburg vom Bund gehört. Daher heißt es im Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung – auch das haben Sie richtig wiedergegeben –: „Die Regeln der Bodenverwertungs- und -v erwaltungs GmbH (BVVG) für die Flächenverpachtung werden zeitnah überprüft.“ – Mein Fazit eins: Da läuft also schon was. Bei dem Wort „zeitnah“ muss man in der Politik immer aufpassen und etwas vorsichtig sein. Aber weiter heißt es im Koalitionsvertrag des Bundes: „Die BVVG-Flächen werden an die Länder zur Verwaltung übertragen.“ – Fazit zwei: Damit bin ich eigentlich schon am Ende meiner Rede angelangt. (Lars Hünich [AfD]: Danke!) Denn es gibt bereits eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die an diesem Thema arbeitet. Diese Gruppe wird sich demnächst wieder zu den genannten Flächenmanagementgrundsätzen zusammensetzen. Das habe ich mir im Vorfeld der heutigen Debatte von verschiedenen Seiten bestätigen lassen. Herr Lehmann, ich will es positiv formulieren. Ich werte Ihren Antrag als kleines Erinnerungsschreiben an die Ministerin, an dem Thema dranzubleiben. Aber die Ministerin hat die Antwort auf Ihren Antrag eigentlich schon vor gut sechs Wochen im Agrarausschuss gegeben, und das sogar schriftlich. – Mein Fazit drei: Der 2026 71 vorliegende Antrag wird zum heutigen Tage nicht wirklich benötigt und ist daher abzulehnen. Verehrte Damen und Herren, ich will die heutige Debatte nutzen, um über die Pachten für Acker- und Grünlandflächen zu sprechen und das Thema einzuordnen, weil sich der Bodenmarkt insgesamt immer weiter von den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Landwirtschaft entfernt. Wir haben die generelle Lage der Landwirtschaft und die Förderbedarfe in den letzten Plenarsitzungen bereits detailliert besprochen – Stichworte sind MFR und GAP. Zusätzlich treffen die jüngst stark gestiegenen Preise besonders bei Diesel und Dünger die Branche gerade sehr hart. Auch bei den Neuverpachtungen sehe ich zunehmend Preissteigerungen. Genau deswegen müssen wir die Diskussion ehrlich führen. Niemand hier im Saal wird mir glauben, dass das Land Brandenburg andere Interessen als alle anderen Verpächter hat. Am Ende geht es immer um die Verzinsung von gebundenem Kapital. Genau diese Verzinsung spiegelt sich im Pachtpreis wider. Und niemand sollte ernsthaft davon ausgehen, dass es allein dadurch besser wird, dass der Bund den Ländern BVVG-Flächen zur sogenannten Verwaltung überlässt. Das wird eher noch komplizierter und noch teurer. Und zu verschenken hat der Bund, hat aber auch das Land Brandenburg, momentan auch nichts. Deswegen lautet meine heutige Botschaft an Sie, sehr geehrter Herr Finanzminister Daniel Keller: Bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Grundflächen, die sich schon heute im Eigentum des Landes befinden, sollten wir Maß und Mitte wahren. (Einzelbeifall SPD) Das ist ein sehr wichtiger Beitrag zur Stabilisierung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, und das könnte auch ein richtiges und wichtiges Signal an alle großen Flächeneigentümer sein, die es sonst noch gibt. (Beifall SPD und CDU) Damit will ich auf die Kirchen zu sprechen kommen. Sie treffen sich jetzt zu ihrer großen Landessynode, in deren Rahmen auch sie über Pachtflächen sprechen werden. Dazu haben sie ein Papier auf den Weg gebracht, das ich auch kritisch begleite. Gleichzeitig appelliere ich an unsere Landwirtschaftsministerin und äußere die Bitte, den Agrarausschuss wie bisher über Neuigkeiten bei den BVVG-Gesprächen auf dem Laufenden zu halten. Den Antrag des BSW lehnen wir heute ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU) Vizepräsident Rainer Genilke: Vielen Dank. Der Abgeordnete Funke hat es hinbekommen, nach etwas mehr als einer Minute das Ende seiner Rede anzudeuten und es dann doch noch auf fünf Redezeit Minuten zu bringen. – Wir fahren in der Redeliste fort. Für die AfD-Fraktion spricht der Herr Abgeordnete Hünich. (Beifall AfD) 72 Landtag Lars Hünich (AfD): Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger! Ich fange jetzt doch ganz kurz anders an, Herr Funke, weil Sie ja recht haben: In Ihrem Koalitionsvertrag mit dem BSW stand durchaus eine ganze Menge. Wenn ich mir den Koalitionsvertrag mit der CDU ansehe, stelle ich aber fest, dass darin gar nichts steht. So ist vielleicht erklärlich, warum das BSW das heute einbringt. Numero zwei: Sie sagen, der Bund hat nichts zu verschenken. Wir reden darüber, dass Sie diese Flächen geschenkt bekommen haben. Also könnten Sie sie auch verschenken. Sie hatten Kosten – dann müssen Sie sie bezahlen, gar keine Frage. Aber jetzt zu dem Antrag. Aus unserer Sicht erst einmal ein Dank an das BSW für den Antrag, denn das Thema ist wichtig. Wir haben ja nicht mehr viel, wir haben noch 30 000 Hektar. Die Situation rund um die BVVG ist tatsächlich sehr, na, ich will mal sagen: ein Trauerspiel, und das ist noch sehr nett ausgedrückt. Jahrzehntelang wurden Flächen meistbietend verscherbelt, Bodenpreise in die Höhe getrieben, und ortsansässige Landwirte hatten das Nachsehen gegenüber Investoren und Großunternehmen. Das hat Ostdeutschland übrigens nachhaltig geschadet, aus unserer Sicht zumindest. Auch die jüngste Meldung, dass die Bundesregierung nun offenbar sogar eine Wiederaufnahme der Flächenverkäufe in Erwägung zieht – wohlgemerkt wieder zum Höchstgebot –, ist aus unserer Sicht ein agrarpolitischer Irrweg. Da sagen Sie ja, jetzt will man das an die Länder übertragen – dazu komme ich gleich noch –; das lehnen wir übrigens ab. So weit, bis hierhin, sind wir mit dem BSW einer Meinung. Deswegen werden wir uns zu Ihrem Antrag enthalten. Aber – und das ist ein grundsätzliches Aber –: Der Weg, den dieser Antrag vorschlägt, ist nicht unserer, und das hat einen Grund, der über den Antrag hinausgeht. Wir wollen weniger und nicht mehr Staat. Wir wollen nicht, dass nach Jahrzehnten des Marktversagens nun Jahrzehnte der Staatsverwaltung folgen. Der Bauer als Pächter des Landes Brandenburg – das ist kein Fortschritt, das ist eine andere Form der Abhängigkeit. Das BSW möchte die BVVG-Flächen in Landeseigentum überführen, dauerhaft verpachten, staatlich verwalten lassen. Das sieht auf den ersten Blick vernünftig aus. Auf den zweiten Blick ist es ein Modell, das den Landwirt dauerhaft zum staatlichen Pächter von Flächen macht, übrigens abhängig von politischen Mehrheiten und Vergaberichtlinien, die sich ändern, je nachdem, wer gerade regiert. In der letzten Legislaturperiode hatten wir ja einen grünen Landwirtschaftsminister. Das ist nicht das, was die Brandenburger Landwirte brauchen. Die brauchen Eigentum, Planungssicherheit und keine neuen Abhängigkeiten vom Staat – davon haben sie genug. (Beifall AfD) Wir als AfD sagen: Verkauft diese Flächen, aber diesmal richtig, und zwar nicht an den Meistbietenden, nicht an Investmentfonds aus China oder Bayern – oder was weiß ich woher –, nicht an Naturschutzverbände, die gut zu bewirtschaftendes Land aus der Produktion nehmen, sondern bevorzugt an Landwirte, die hier vor Ort wirtschaften, die die Flächen kennen, die Arbeitsplätze schaffen und die Kulturlandschaft Brandenburgs erhalten. Damit sind wir bei einem zweiten Problem, das Ihr Antrag leider nicht anspricht: den Vergaberichtlinien der BVVG selbst. Schauen wir uns die Flächenmanagementgrundsätze von 2024 an. Was steht da drin? Sie haben das schon angesprochen, Herr Lehmann. Ökobetriebe erhalten per se Bonuspunkte im Vergabesystem. Ex-Bundeswirtschaftsminister Özdemir hat das stolz so formuliert: „Wer zur Biodiversität beiträgt, das Klima schützt oder Tiere besser hält, profitiert bei der Vergabe von Flächen.“ Klingt nett, bedeutet in der Praxis aber: Der konventionelle Brandenburger Familienbetrieb steht hinten an. Und als wäre das nicht genug – ich habe das letztens erst gelesen, habe mir das in den letzten zwei Tagen mal angeschaut; jetzt bin ich mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher, ob es richtig ist –, sollen nun ostdeutschlandweit 25 000 Hektar, die aus der Landwirtschaft herausfallen, an das sogenannte nationale Naturerbe gehen. Bei fünf Bundesländern reden wir also über 5 000 Hektar in Brandenburg. Das ist aus unserer Sicht eine ganze Menge, was der Landwirtschaft da komplett genommen wird. Die FMG 2024 sind kein neutrales Verwaltungspapier. Sie sind ein politisches Steuerungsinstrument, das konventionelle Landwirtschaft in Ostdeutschland systematisch benachteiligt. (Vereinzelt Beifall AfD) Und dieses Problem löst der BSW-Antrag eben nicht. Wer diese Flächen einfach in Landeseigentum überführt, ohne die Vergabelogik grundsätzlich zu ändern, trägt das Problem nur auf eine andere Ebene. Wir wollen faire Vergaberegeln, die alle ortsansässigen Landwirte, egal ob bio oder konventionell, wirklich chancengleich behandeln. Und wir wollen Eigentumslösungen statt neuer Pachtabhängigkeiten. Deshalb werden wir dem Antrag nicht zustimmen – habe ich ja schon gesagt; wir würden uns da enthalten. Wenn das BSW mal bereit ist, darüber zu reden, wie man BVVG-Flächen besser an den Mann und an den ordentlichen ortsansässigen Bauern bringt – da sind wir uns, glaube ich, alle, auch mit der SPD und der CDU, einig –, können wir gerne darüber reden. (Beifall AfD) Vizepräsident Rainer Genilke: Danke schön. – Wir fahren mit dem Beitrag des Abgeordneten Brüning für die CDU-Fraktion fort. Julian Brüning (CDU):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage, wem landwirtschaftliche Flächen gehören und wie sie bewirtschaftet werden, ist für viele Betriebe in Brandenburg von großer Bedeutung. Gerade Landwirte, die langfristig planen, investieren und ihre Höfe weiterentwickeln wollen, brauchen vor allem eines: Planungssicherheit. Genau deshalb müssen wir bei der Diskussion über die BVVG-Flächen besonders sorgfältig abwägen. Die auf den ersten Blick einfache und reflexartig vorgetragene Forderung, diese Flächen in Landeseigentum zu überführen, klingt zwar zunächst attraktiv, betrifft in Wahrheit aber eine komplexe rechtliche und finanzielle Frage. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD) Der vorliegende Antrag der BSW-Fraktion greift dieses Thema – mittlerweile auf gekonnt populistische Weise – auf und fordert, dass die verbliebenen BVVG-Flächen kostenfrei an das Land Brandenburg übertragen werden. Gleichzeitig soll sich die Landesregierung für Änderungen mehrerer Bundesgesetze einsetzen. Meine Damen und Herren, auf den ersten Blick mag das nach mehr Gestaltungsmöglichkeiten für das Land aussehen. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch: Die Umsetzung des Antrags würde neue Unsicherheiten schaffen und die eigentlichen Probleme des Bodenmarktes nicht lösen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Zunächst zum Ausgangspunkt. Die BVVG verwaltet in Brandenburg heute noch rund 30 000 Hektar Fläche. Das entspricht etwa 2 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche unseres Landes. Diese Flächen wurden im Zuge der Treuhandpolitik privatisiert oder verpachtet. In den vergangenen Jahren hat der Bund bereits mehrfach politische Anpassungen vorgenommen, etwa durch ein Verkaufsmoratorium und neue Flächenmanagementgrundsätze für die Verpachtung. Die BSW-Fraktion fordert nun eine kostenfreie Übertragung dieser Flächen an das Land sowie Änderungen mehrerer Bundesgesetze. Genau das ist das zentrale Problem des Antrags: Er erweckt den Eindruck, das Land Brandenburg könnte diese Flächen einfach übernehmen und anschließend nach eigenen Vorstellungen verwalten. Tatsächlich handelt es sich hier aber um Bundesvermögen, dessen rechtliche Grundlagen insbesondere im Treuhandgesetz sowie im Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz liegen. Eine solche Übertragung könnte daher ausschließlich auf Bundesebene entschieden werden – wie mein Kollege Johannes Funke schon sagte –, hätte aber erhebliche rechtliche Konsequenzen. Es geht also eben nicht um eine einfache politische Forderung, sondern um einen komplexen bundesrechtlichen Vorgang, und genau diese Realität blendet der Antrag weitgehend aus. Hinzu kommt ein zweiter Punkt, Herr Lehmann. Die BSW-Fraktion stellt in Aussicht, dass Brandenburg durch die Verpachtung dieser Flächen langfristige Einnahmen für den Landeshaushalt erzielen könnte. Doch auch hier wird ein unvollständiges Bild gezeichnet. Mit einer Übertragung würden nicht nur Einnahmen entstehen, sondern eben auch Pflichten und Risiken, Verwaltungskosten, rechtliche Auseinandersetzungen, Fragen der Bewirtschaftung und eine dauerhafte Verantwortung für einen umfangreichen landwirtschaftlichen Flächenbestand. Auch diese Seite der Medaille verschweigt der Antrag. Denn – drittens – die BSW-Fraktion argumentiert, das Land erhielte mit diesen Flächen ein agrarpolitisches Instrument zur gezielten Unterstützung ortsansässiger Landwirte. Dieses Ziel, die Stärkung regionaler Betriebe, teilen wir ausdrücklich. Aber der Antrag liefert keinen überzeugenden Nachweis dafür, dass eine vollständige Überführung in Landeseigentum tatsächlich der beste Weg wäre, dieses Ziel zu erreichen. Denn auch im bestehenden System gibt es Möglichkeiten, ortsansässige landwirtschaftliche Betriebe zu berücksichtigen, etwa über Pachtregelungen oder auch über agrarpolitische Förderinstrumente. Meine Damen und Herren, Agrarpolitik braucht Verlässlichkeit. Die landwirtschaftlichen Betriebe in Brandenburg brauchen Planungssicherheit bei Pachtverträgen, bei Investitionen, bei der Weiterentwicklung ihrer Höfe. Ein groß angelegter Eigentumswechsel unter unklaren gesetzlichen Rahmenbedingungen würde genau diese Sicherheit gefährden. Statt symbolischer 2026 73 Forderungen braucht es sachliche, abgestimmte Lösungen zwischen Bund und Land, eine Lösung, die rechtssicher ist, den Bodenmarkt stabilisiert und die Landwirtschaft in Brandenburg tatsächlich stärkt. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Vizepräsident Rainer Genilke: Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Mittelstädt. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste im digitalen Bereich oder auch auf der Besuchertribüne! „Es war einmal …“ – so beginnen viele Märchenerzählungen. Geschichten verfolgen Träume, Wünsche und Erwartungen an die Realität. Auch wenn wir weiterhin den Wunsch haben, 29 600 Hektar Agrarflächen von der BVVG tatsächlich geschenkt zu bekommen, wird er nicht wahr. Im eigentlichen Sinne der guten Absicht ist es ein schöner Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, er hat nur leider keine Aussicht auf Erfolg. Da ich auch gern nach Benchmarks aus anderen Bundesländern gefragt werde: Mein Amtskollege Till Backhaus – wir haben es gehört – setzt sich schon seit Jahrzehnten dafür ein; leider waren auch seine Vorstöße und andere Versuche vergeblich. Und da kein Rechtsanspruch der Bundesländer auf das Flächeneigentum besteht, werden Sie mir sicherlich zustimmen, wenn ich sage, dass es keine realistische Aussicht auf kostenfreie Übereignung der Flächen in Landeseigentum gibt. Aus der Sicht des Bundes erscheint es vielleicht möglich, uns als Land anzubieten, die Flächen zum Verkehrswert zu kaufen; das wäre ja eine Möglichkeit. Nur: Wenn wir knapp 30 000 Hektar zum Verkehrswert kaufen würden – der Kaufpreis im Land Brandenburg liegt gegenwärtig bei durchschnittlich 13 257 Euro pro Hektar –, beliefe sich das Gesamtkaufpreisvolumen auf sage und schreibe 392 Millionen Euro. Ich glaube, es ist eher unrealistisch, dass wir das leisten könnten. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Immer noch weniger als die Beamtennachzahlungen!) Gesetzt den Fall, dass die Flächen zur Bewirtschaftung an die jeweiligen Bundesländer übertragen werden, sind sie aber immer noch nicht im Landeseigentum. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die BVVG-Flächen an die Länder zur Verwaltung übertragen werden. Es bedarf allerdings noch vieler Verhandlungen. Vor der Übertragung müssen noch Durchführungs- und Haftungsfragen geklärt werden. Wir haben noch Fragen zum Umgang mit den Pachteinnahmen, insbesondere dazu, wer sie denn jetzt erhalten soll. Viele weitere offene Fragen lässt die Bundesebene noch unbeantwortet. Kommen wir zu Ihrem zweiten Antragspunkt: Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt fungiert hier als vorkaufsberechtigte Stelle nach dem Siedlungsgesetz für das Land Brandenburg. Sie ist also nur technischer Durchgangserwerber für den nacherwerbenden brandenburgischen Landwirt und damit auch kein Flächenverwalter. 74 Landtag Zu Ihrem dritten Antragspunkt: Die Flächenmanagementgrundsätze haben sich, wie unabhängige wissenschaftliche Auswertungen ergaben, grundsätzlich – wohlgemerkt: grundsätzlich – bewährt. Wir werden uns aber dafür einsetzen, dass eine stärkere Ortsansässigkeit verankert wird. Das Kriterium Betriebssitz mit maximal 20 Kilometern Entfernung von der Pachtfläche erscheint uns also sinnvoll. Auch eine Änderung der Pachtdauer steht im Raum; eine Verlängerung von sechs Jahren auf zwölf Jahre halten wir grundsätzlich für denkbar. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Vizepräsident Rainer Genilke: Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Ich habe die Zwischenfrage schon gehört. Aber ja, gern. Vizepräsident Rainer Genilke: Sie haben sie schon gehört? Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Jaja. Vizepräsident Rainer Genilke: Vielleicht können wir sie alle hören, Herr Hünich. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Dann bitte. Lars Hünich (AfD): Ich wollte Ihnen mit dem Zuruf nicht die Zeit nehmen. – Die Frage ist: Wie schnell haben wir die Chance, dass wir diese Vergaberichtlinie ändern können, und – das ist das Entscheidende – wie viel Einfluss haben Sie darauf? Vizepräsident Rainer Genilke: Bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sie hätten meinen Ausführungen noch lauschen müssen. (Heiterkeit des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Grundsätzlich stehen wir als ostdeutsche Bundesländer für die Reform der Flächenmanagementgrundsätze ein. Kollege Funke sprach es an: Die Bund-Länder-Arbeitsgruppen werden jetzt tätig. Wir sind eines von 16 Bundesländern – oder: eines von fünf betroffenen ostdeutschen Bundesländern – und werden dort auch Einfluss nehmen. Aber letztlich entscheidet der Bund und damit der Bundesfinanzminister. Ich hoffe, wir können uns da durchsetzen. Um zum Beginn meiner Rede zurückzukommen: Wir brauchen viel Fantasie, und vieles ist noch Zukunftsmusik. Leider funktioniert es nicht nach dem Prinzip „Wünsch dir was“. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und darf Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen. (Beifall SPD und CDU) Vizepräsident Rainer Genilke: Danke schön. – Die einreichende Fraktion bekommt noch einmal die Möglichkeit, zu sprechen. Herr Abgeordneter Lehmann von der BSW-Fraktion hat noch eine Minute und 21 Sekunden zur Verfügung. (Beifall BSW) Gunnar Lehmann (BSW): Herr Vorsitzender! Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Debatte. Diese hat keine großen Überraschungen gebracht; das muss ich zugeben. Ich möchte dennoch auf einige Äußerungen reagieren. Zunächst zu Ihnen, Herr Funke: Sie haben auf die im Ausschuss gegebene Antwort des MLEUV auf meine Frage verwiesen und behauptet, dass damit eigentlich alles gesagt sei. Ich freue mich, dass Sie dennoch von Ihrer Redezeit hier Gebrauch gemacht haben. Ich bin der Auffassung – so verstehe ich auch unsere Verfassung –, dass wir als Landtag diejenigen sind, die die Landesregierung beauftragen, etwas zu tun, und nicht umgekehrt. Zu den Anmerkungen von Herrn Jank und Herrn Hünich – insbesondere auf Herrn Jank habe ich noch nicht wirklich reagiert –: Sie haben natürlich recht. Auch ich traue dieser Landesregierung nicht zu, dass sie mit diesen Flächen besser umgeht, als es die BVVG gegenwärtig tut. (Einzelbeifall BSW sowie Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Aber in unserer Landesverfassung ist verankert – so verstehe ich sie zumindest –, dass die landeseigenen Flächen vornehmlich verpachtet werden sollen. Das ist durchaus eine bessere Regelung als anderswo; zumindest kann man damit die gegenwärtige Praxis der Privatisierung aushebeln. Die Flächenmanagementgrundsätze könnten dann wir als Landtag formulieren. Das wäre ein großer Vorteil. Der Ministerin wünsche ich viel Erfolg. Die Vorschläge, die Sie gemacht haben – Ortsansässigkeit, längere Pachtzeiten –, wären eine große Verbesserung. Insofern hatte die Debatte vielleicht doch noch etwas Gutes. – Danke. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Johannes Funke [SPD]) Vizepräsident Rainer Genilke: Damit sind wir am Ende der Debatte angekommen und können abstimmen. Uns liegt der Antrag der BSW-Fraktion unter dem Titel „Treuhandflächen in Landeseigentum überführen!“ auf Drucksache 8/2526 vor. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist abgelehnt worden; es gab Stimmenthaltungen. Ich beende Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Kosten für Polizeieinsätze in Ausländerwohneinrichtungen erfassen und den Verursachern auferlegen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2665 Die Aussprache beginnt für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Kotré. (Vereinzelt Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Zahl der Straftaten durch nichtdeutsche Tatverdächtige ist landesweit nach wie vor überproportional hoch. Die Delikte reichen von Sachbeschädigungen über Gewalttaten bis hin zu Tötungen. Eine hohe Anzahl dieser Taten wird in oder im Umfeld der Wohneinrichtungen der Ausländer begangen. Der Ablauf ist meist gleich: Ein Mitbewohner oder eine Aufsichtsperson der Wohneinrichtung alarmiert die Polizei – und der Einsatz beginnt. Auch das Ende des Einsatzes ist meistens gleich: Die Personalien des Tatverdächtigen werden aufgenommen, und er wird – wiederholt – darauf hingewiesen, dass er sich doch bitte in Deutschland an die Gesetze halten soll. Das war es. So geht Brandenburg mit ausländischen Kriminellen um. Da ist es kein Wunder, dass sich kriminelle Migranten in Brandenburg wohlfühlen. Sie nehmen die Polizei nicht ernst. Sie nehmen unser Land nicht ernst. Und vor allem: Sie nehmen uns als ihre Gastgeber nicht ernst. (Vereinzelt Beifall AfD) Die auf den Einsatz folgenden Belastungen bleiben schließlich an völlig Unbeteiligten hängen: zum einen natürlich die gesellschaftliche Belastung, sich mit Straftätern weiterhin den öffentlichen Raum teilen zu müssen, zum anderen – und darum geht es heute – die finanzielle Belastung durch den erfolgten Einsatz. Wer zahlt dafür, wenn ein Polizeieinsatz durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ausgelöst wird? Die Allgemeinheit! Jeder arbeitende Mensch hier im Land darf mit seinen Steuergeldern dafür aufkommen. Die Täter, um die es in diesem Antrag geht, bezahlen gar nichts, obwohl sie die Kosten verursacht haben. Das bedeutet konkret: Die Bürgerinnen und Bürger, die sich an Recht und Ordnung 2026 75 halten, arbeiten, Steuern zahlen und ihren Beitrag leisten, kommen für Situationen auf, die andere durch ihr Fehlverhalten verursacht haben. Jetzt mal ehrlich: Ist das gerecht? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein!) Wie erklären Sie eigentlich einem Schichtarbeiter, der nachts arbeitet, während andere randalieren, dass er dafür bezahlen muss, wenn mal wieder Mohammed im Asylheim eskaliert und die Polizei kommen muss? Warum sollte er überhaupt einen Cent für Asylanten ausgeben? (Vereinzelt Beifall AfD) Sie sagen unserer Bevölkerung damit, dass, egal wie Asylanten sich hier benehmen, egal, was sie machen, der deutsche Steuerzahler dafür aufkommen muss. Das muss aufhören! Ein Staat, der dauerhaft so verfährt, sendet ein falsches Signal. Er vermittelt den Eindruck, dass Verantwortung nicht übernommen werden müsse und Kosten beliebig verteilt werden könnten. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Lena Kotré (AfD):* Bitte. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Bitte schön. Elske Hildebrandt (SPD): Danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie meinten soeben, dass Mohammed, wenn er eine Tat begeht bzw. sich etwas zuschulden kommen lässt, nicht die Kosten des Polizeieinsatzes tragen muss. Ich frage jetzt mal: Wie ist das denn bei Dieter, Horst und Karl? Lena Kotré (AfD):* Wenn sie im Asylantenheim leben, beträfe sie dieser Antrag genauso – aber ich gehe davon aus, dass das eher nicht der Fall sein wird. (Beifall AfD) Dieser Zustand untergräbt das Gerechtigkeitsempfinden und damit letztlich das Vertrauen in staatliches Handeln. (Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Dabei ist das Prinzip, über das wir hier sprechen, keineswegs neu oder radikal, im Gegenteil: Das Verursacherprinzip ist in unserem Recht tief verankert. 76 Landtag Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Frau Abgeordnete, möchten Sie noch eine Zwischenfrage zulassen? Lena Kotré (AfD):* Ja, bitte. Ines Seiler (SPD): Vielen Dank, Frau Abgeordnete, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie das Verursacherprinzip einführen wollen. Ich frage Sie daher: Wie stehen Sie zur Anwendung bei Fußballspielen? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist so vorhersehbar! Das ist keine Straftat!) Wollen Sie, will die AfD hier auch das Verursacherprinzip einführen – bei Polizeieinsätzen bei Fußballspielen, bei Randalen, bei Ausschreitungen jeglicher Art? (Unruhe) Lena Kotré (AfD):* Frau Seiler, Sie sind nicht diejenige, die aus Ihrer Fraktion zu diesem Antrag spricht, deshalb sehe ich es Ihnen nach, dass Sie sich damit nicht beschäftigt haben. (Oh! des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Aber hätten Sie den Antrag gelesen, wüssten Sie, dass es hier nicht um Fußballspiele geht, sondern um Personen, die in Wohneinrichtungen für Ausländer einen Polizeieinsatz hervorrufen. Fußballspiele sind davon nicht erfasst. (Uwe Adler [SPD]: Was unterscheidet einen Kriminellen von einem Kriminellen?!) Also: Wer einen Schaden verursacht, der trägt ihn. Das ist in vielen Bereichen selbstverständlich. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Warum also sollten wir ausgerechnet dort eine Ausnahme machen, wo erhebliche öffentliche Mittel gebunden werden und staatliches Handeln besonders sichtbar ist? Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Frau Abgeordnete, es tut mir leid, ich muss Sie noch einmal stören. Es ist noch eine Frage angezeigt worden. Möchten Sie sie zulassen? Lena Kotré (AfD):* Sehr gern. Ines Seiler (SPD): Vielen Dank. Ich frage noch einmal nach, weil Sie meine Frage nicht beantwortet haben. Sie wollen das Verursacherprinzip einführen, daher noch einmal die Frage: Möchten Sie, möchte die AfD das Verursacherprinzip bei Polizeieinsätzen und Ausschreitungen bei Fußballspielen ebenfalls einführen? (Zuruf von Minister Daniel Keller: Oder nur bei Ausländern?!) Vielen Dank für die Antwort. Lena Kotré (AfD):* Ich habe nicht gesagt, dass ich das Verursacherprinzip einführen möchte, sondern dass es in unseren Gesetzen tief verankert ist und in diesem Fall herangezogen werden muss. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf von der SPD) Warum sollten wir ausgerechnet dort eine Ausnahme machen, wo erhebliche öffentliche Mittel gebunden werden und staatliches Handeln besonders sichtbar ist? Wir alle kennen die Antwort: Weil Ihnen Fremde wichtiger sind als Ihre eigenen Landsleute. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Das ist jetzt wirklich platt! – Gegenruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Unser Antrag setzt genau an diesem Punkt an. Er fordert nämlich keine pauschalen Maßnahmen, sondern differenzierte, rechtsstaatlich saubere Lösungen. (Unruhe) Es geht darin ausdrücklich nur um Fälle, in denen Verhalten individuell zurechenbar ist, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und in denen eine klare Verantwortlichkeit festgestellt werden kann. Das ist entscheidend. Es gibt aber Einrichtungen, in denen es wiederholt zu Polizeieinsätzen kommt, die mit erheblichem personellen und finanziellen Aufwand verbunden sind. Diese Einsätze binden Kräfte, die an anderer Stelle fehlen, und verursachen Kosten, die sich summieren. Hier setzt unser Antrag an, denn eines ist klar: Kosten können nur dann rechtssicher erhoben werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eindeutig definiert sind. Wir brauchen Klarheit darüber, wer verantwortlich ist, unter welchen Bedingungen Kosten erhoben werden können und wo die Grenzen staatlichen Handelns liegen. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Transparenz: Bislang fehlt es häufig an belastbaren Daten. Wie viele solcher Einsätze gibt es tatsächlich? Welche Kosten entstehen? Und: Steigen diese Zahlen oder sinken sie? Ohne diese Informationen bleibt jede politische Bewertung unvollständig, deshalb ist die vorgesehene systematische Erfassung und Berichterstattung ein wichtiger Schritt. Für 2023 wurden in der Kategorie „Aufnahmeeinrichtung/Asylbewerberunterkunft“ 2 508 Straftaten ausgewiesen, für 2024 waren es 2 387. Das sind zusammen 4 895 Straftaten in nur zwei Jahren. Gleichzeitig erklärt die Landesregierung auf die Frage nach den Polizeieinsätzen für 2023 allerdings, entsprechende Daten seien mit den polizeilichen Auskunftssystemen statistisch nicht darstellbar. Mit anderen Worten: Die Landesregierung kann uns sagen, dass es Tausende Straftaten gibt, aber sie kann uns nicht sagen, wie viele Polizeieinsätze daraus folgen, wie viele Beamte gebunden werden und wie lange diese Einsätze dauern. Und sie kann uns erst recht nicht sagen, was das alles kostet. Es kommt noch schlimmer: Auf die ausdrückliche Frage, wie viele Einsätze von Polizeihundertschaften es 2023 in diesen Einrichtungen und Wohnformen gegeben hat, lautet die Antwort der Landesregierung sinngemäß, diese statistischen Daten würden nicht vorgehalten. Es gibt also nicht nur keine Kostenangaben und keine Einsatzzahlen, sondern auch nicht einmal eine systematische Übersicht über besonders personalintensive Großeinsätze. Genau dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar. (Beifall AfD) Das soll jetzt ein Ende nehmen. Wir brauchen eine sachliche, faktenbasierte Diskussion. Lassen Sie mich zu guter Letzt etwas klarstellen: Die Gesellschaft ist weitaus instabiler, als Sie auf der Regierungsbank denken. Die unkontrollierte Migration nach Brandenburg hat unsere Bürger nicht nur unsicherer und ärmer gemacht, sondern auch ihren Glauben an die Gerechtigkeit erschüttert. (Vereinzelt Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Drang nach immer mehr Zuwanderung und Überfremdung gefährdet unseren Staat. Sie hatten jetzt genügend Zeit, exorbitante Ministergehälter einzustreichen, Häuser und Wohnungen zu kaufen (Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) und sich und Ihre Familien zu versorgen, ohne einen einzigen Nutzen für die Bevölkerung zu bringen. Ich empfehle Ihnen herzlichst, es dabei zu belassen und langsam die Segel zu streichen, bevor die Leute da draußen endgültig die Geduld mit Ihnen verlieren. Mit Ihrer Migrationspolitik spielen Sie mit dem Feuer, (Zuruf der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) und es kann sehr gut sein, dass irgendwann nicht nur unsere Bürger die Leidtragenden sind, sondern auch Sie. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Oder Sie bekommen die Kurve und stimmen unserem Antrag zu. Das wäre Ihr erster Schritt dahin, Brandenburg und Deutschland ein Stück besser und sicherer zu machen. (Zuruf von der SPD: Na ja!) Wer den Antrag ablehnt, muss allerdings den Bürgern erklären, warum er an einem Zustand festhalten will, in dem der Staat zwar Straftaten zählt, aber Polizeieinsätze nicht, in dem der Staat Delikte statistisch abbildet, aber die daraus entstehenden Kosten 2026 77 nicht, und warum dem Parlament weder regelmäßig Bericht erstattet noch eine verlässliche Datenbasis zur Verfügung gestellt wird. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Adler für die SPD-Fraktion. (Beifall SPD) Uwe Adler (SPD): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Die AfD-Fraktion fordert mit ihrem Antrag, die Kosten für Polizeieinsätze in Ausländerwohneinrichtungen künftig zu erfassen, die Kosten den Verursachern aufzuerlegen und dafür die gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Ich sage Ihnen ganz klar, Frau Kotré, sehr verehrte AfD-Fraktion: Mit diesem Antrag lösen Sie kein Problem, Sie konstruieren ein Problem; und die Strategie, die hinter Ihrem Antrag steht, ist auch klar: Die Punkte Migration, Kostenbelastung und Polizeieinsätze werden miteinander verknüpft. – Die indirekte Botschaft Ihrerseits lautet: Ausländer verursachen Kosten. (Lars Günther [AfD]: Ja!) Auch wenn der Antrag auf eine offene Kollektivhaftung verzichtet, so erzeugt die gezielte Fokussierung auf Ausländerwohneinrichtungen genau diesen Effekt – das ist auch der Effekt, den Sie sich wünschen und den Sie kommunizieren wollen. Doch kommen wir zu den juristischen Fakten, hier liegt der entscheidende Punkt: Was Sie von der AfD fordern, ist längst geltendes Recht. Das Brandenburgische Polizeigesetz kennt das Verursacherprinzip bereits. Wer eine Gefahr verursacht, kann heute schon zur Verantwortung gezogen werden, auch finanziell, etwa bei Ersatzvornahmen, Sicherstellungen oder Zwangsmaßnahmen. Der Antrag der AfD suggeriert also eine Gesetzeslücke, die es so gar nicht gibt. Doch weiter: Die AfD ignoriert bewusst, dass es im Polizeirecht keine generelle Gebührenpflicht für Einsätze gibt. Was hier gefordert wird, ist nichts anderes als ein Systemwechsel hin zu einer Polizei auf Rechnung – das ist verfassungsrechtlich heikel und widerspricht dem Grundprinzip unserer Gefahrenabwehr. Die Arbeit der Polizei und das Prinzip Sicherheit sind keine Dienstleistungen, die man abrechnet – beides ist staatliche Daseinsvorsorge. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Gleichheitsgrundsatz. Ich frage Sie, Frau Kotré: Warum beschränkt sich dieser Antrag ausschließlich auf Ausländerwohneinrichtungen? Warum bezieht er sich nicht auch beispielsweise auf die in der Frage schon genannten Fußballspiele oder auf Volksfeste, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Weil es um Straftaten geht!) häusliche Gewalt oder Kneipenschlägereien? Wenn man das Verursacherprinzip wirklich konsequent anwenden wollte, 78 Landtag müsste man berücksichtigen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Alles andere ist rechtlich angreifbar und politisch motiviert. Damit bin ich bei einem besonders heiklen und besonders problematischen Punkt Ihres Antrags: Was bedeutet eigentlich die Formulierung „sonstige Wohnformen von Ausländern“? (Zuruf von der AfD: Das ist ein stehender Begriff!) Ist damit wohl die Wohnung einer Schweizer Staatsbürgerin, die Immobilie eines amerikanischen Investors, die Mietwohnung eines internationalen Facharbeiters gemeint? (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) All diese Menschen würden unter Ihre Antragsintentionen fallen? Ich weiß es nicht. Genau hier zeigt sich das ganze Ausmaß dieses Vorschlags: Er ist nicht nur politisch zugespitzt, sondern auch rechtlich unsauber und völlig überschießend. (Beifall SPD und CDU) Verehrte Frau Kotré, das ist mit unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar, und auch praktisch ist dieser Antrag kaum umsetzbar: Polizeieinsätze sind in der Realität oft dynamisch, von zahlreichen Beteiligten geprägt und häufig gar nicht eineindeutig zuzurechnen. Was Sie hier vorschlagen, führt zu mehr Bürokratie, mehr Streit und mehr Gerichtsverfahren, aber ganz bestimmt nicht zu mehr Sicherheit für Brandenburg. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Noch gravierender ist ein anderer Punkt: Wenn Menschen befürchten müssen, für einen Polizeieinsatz zahlen zu müssen, zögern sie im Zweifel, Hilfe zu rufen. Das kann sicherheitspolitisch nicht in Ihrem Sinn sein – oder doch? (Lena Kotré [AfD]: Haben Sie’s nicht verstanden?) Dieser Antrag ist ein klassisches Beispiel für Symbolpolitik: keine Zahlen, keine belastbaren Belege, kein tatsächliches Problem. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Stattdessen wird die Polizei politisch instrumentalisiert und im gleichen Kontext ein ausschließlich negatives Bild von Migration gezeichnet. Was wir brauchen, sind ein effektiver, handlungssicherer und handlungskonsequenter Rechtsstaat … Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Uwe Adler (SPD): Einen Augenblick, ich beende den Satz noch. – … und eine auf Fördern und Fordern ausgerichtete Integration in unserem Land. Hier haben wir durchaus Luft nach oben. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Bitte schön. Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD): Herr Adler, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Wir sind nicht immer bei allen Fragen einer Meinung. Das muss auch nicht sein; das ist bei verschiedenen Fraktionen so. Bei einem Punkt will ich Sie aber fragen, ob Sie das nicht irgendwie unfair finden – trotz aller politischer Meinungsverschiedenheiten –: Frau Kotré hat dargelegt, dass wir von der Landesregierung keine Informationen zu den Kosten dieser Polizeieinsätze bekommen, weil sie nicht ermittelt werden. Sie haben gerade in Ihrer Rede gesagt, wir hätten gar keine Kosten genannt, um unseren Antrag zu begründen. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Wenigstens diesen Vorwurf können Sie uns doch nicht machen, oder sehe ich das falsch? (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Uwe Adler (SPD): Entweder habe ich Ihre Frage jetzt inhaltlich oder akustisch nicht verstanden – ich vermute, das ist eher akustisch. Ich glaube, dass meine Rede auch ein Stück weit für Frau Kotré hilfreich sein kann, diese Intentionen, die Sie mit dem Antrag verfolgen, rechtlich einzuordnen und die Möglichkeiten, die die Polizei im Land Brandenburg hat, zu erfassen. Vielleicht können Sie das noch in Ordnung bringen bzw. in Ordnung schreiben. (Beifall SPD und CDU) Frau Kotré kann auch noch einmal ans Mikrofon treten und dann vielleicht richtig einordnen, was mit diesem Antrag tatsächlich intendiert ist – oder Sie tun das, Herr Dr. Berndt. Das ist mir eigentlich egal. (Lachen bei der SPD und dem BSW) Wo war ich stehen geblieben? Beim letzten Absatz. Ich bin schon über meine Redezeit hinaus, aber wenn ich darf, beende ich noch den letzten Absatz, Frau Vizepräsidentin. Frau Kotré, sehr geehrte Abgeordnete von der AfD, wir von der SPD stehen für eine andere Politik: Wir stehen für Rechtssicherheit statt Vereinfachung, für Gleichbehandlung statt Spaltung und für eine starke Polizei, aber keine Polizei als Inkassobehörde. Zum Schluss, Frau Kotré: Ein Krimineller ist ein Krimineller ist ein Krimineller, und vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir fahren nach der Rednerliste fort. Als Nächster ist Herr Abgeordneter Lüders an der Reihe. Bitte schön. (Beifall BSW) Niels-Olaf Lüders (BSW): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin Kotré, eingangs eine Frage – vielleicht können Sie das später erklären –: Wie kommen Sie eigentlich zu der Unterstellung gegenüber unseren Polizeibeamten, sie führten nur eine Gefährderansprache durch, wenn sie in eine Ausländerunterkunft gehen, ganz unabhängig davon, was da vorgefallen ist? Ich kann das nicht wirklich nachvollziehen, aber das können Sie später noch erklären. (Lena Kotré [AfD]: Ja, das mache ich!) Jetzt zum Antrag: Die Kosten für Polizeieinsätze werden grundsätzlich nicht geltend gemacht. Es ist eine Kernaufgabe des Staates, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Keine Frage, das ist steuerfinanziert, und zwar aus gutem Grund, weil es eben eine Kernaufgabe des Staates ist. Diese Kernaufgabe des Staates sollte weder ganz noch teilweise privatisiert werden, wie es die AfD nun auch schon ein paarmal vorschlug, Stichwort: Abschiebung durch Unternehmen. Diese steuerfinanzierte Kernaufgabe des Staates, für Ordnung und Sicherheit zu sorgen, sollte in einem Rechtsstaat grundsätzlich auch nicht mit einer Kostenumlage verbunden werden – „grundsätzlich“ im juristischen Sinne gemeint, es gibt Ausnahmen. Lediglich dort, wo Einsätze über die staatliche Kernaufgabe der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit hinausgehen, kommt so etwas in Betracht. Genannt sei hier beispielsweise – da sind wir wieder beim Thema – die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherung von Hochrisiko-Fußballspielen für den Veranstalter. Da geht es aber nicht um jegliches Fußballspiel, sondern um Hochrisiko-Fußballspiele. Die AfD möchte nun mit ihrem Antrag eine Abweichung von diesem Grundsatz im Falle von Polizeieinsätzen in Ausländerwohneinrichtungen bewirken. Abgesehen davon, dass auch dieser Antrag ein paar handwerkliche Fehler enthält, ist es nach wie vor so, dass die Gesetze nicht von der Landesregierung, sondern von uns verabschiedet werden. Es stellt sich die Frage: Warum will die AfD davon abweichen – warum soll von dem Grundsatz, dass die Polizei ihre Kernaufgabe hoheitlich und kostenlos erfüllt, ausgerechnet bei Wohnheimen abgewichen werden? Es ist nicht erkennbar, dass Einsätze in Wohnheimen über die normale Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit hinausgehen, und es ist – das muss man einmal so deutlich sagen – verfassungswidrig, eine Pflicht zur Kostentragung vom Wohnort bzw. von der Art der Unterkunft abhängig zu machen. (Lena Kotré [AfD]: Nee!) Auch ist es – das muss man noch viel deutlicher sagen – extrem verfassungswidrig, dann bei den Bewohnern von Wohnheimen nach ihrer Herkunft bzw. Abstammung zu unterscheiden. 2026 79 Abgesehen von der deutlich zum Ausdruck kommenden und sicher nicht ungewollten Symbolik des Antrags muss aber auch gefragt werden: Welches Problem wollen Sie denn damit eigentlich lösen? (Lena Kotré [AfD]: Ein finanzielles!) Natürlich bewegt es die Menschen in unserem Land, dass in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften viel zu häufig Polizeieinsätze stattfinden. Anhand des Problems, das Sie ansprechen, zeigt sich deutlich, wohin eine unzureichend regulierte und die Gesellschaft überfordernde Migration und infolgedessen eine schlechte bis gar nicht gelingende Integration in einem Land führen kann. Aber trägt der Antrag der AfD irgendetwas zur Lösung dieses Problems bei? (Lena Kotré [AfD]: Ja!) Welche Wirkung soll eine Kostenumlage, die Personen gilt, deren Einkommen in aller Regel aus staatlichen Leistungen besteht, die noch geringer als die Grundsicherung sind, denn bei Polizeieinsätzen entfalten? Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD, Sie gehen doch nicht ernsthaft davon aus, dass die von Ihnen beantragte Kostenumlage bei Polizeieinsätzen eine abschreckende oder präventive Wirkung hat, und Sie nehmen doch nicht wirklich an, dass dadurch Steuergelder eingespart werden können. Von vornherein ist erkennbar, dass mit Ihrem Antrag weder das reale Problem der verfehlten Migrationspolitik noch das damit verbundene Problem des Anstiegs der Gewaltkriminalität auch nur angegangen wird, und es stellt sich die Frage: Welches Problem wollen Sie denn jetzt nun eigentlich lösen – etwa das Problem von zu wenig sinnloser Bürokratie? Eines ist doch klar – selbst wenn man die angesprochene Verfassungswidrigkeit des Ansinnens außer Acht lässt –: Einen über zweifelhafte, bloße Symbolpolitik hinausgehenden Nutzen hätte die Kostenumlage vorhersehbar nicht. Sie würde aber die Polizei mit zusätzlichen bürokratischen Vorgängen belasten, die vollkommen sinnlos wären. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Uwe Adler [SPD] und Steeven Bretz [CDU]) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Danke schön. – Wir fahren mit dem Beitrag des Abgeordneten Genilke fort. Bitte schön. Rainer Genilke (CDU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, selbstverständlich gilt: Wer Straftaten begeht, Polizeieinsätze vorsätzlich auslöst, schuldhaft Schäden verursacht, muss auch mit Konsequenzen rechnen. Darüber gibt es, so glaube ich, in diesem Haus auch überhaupt keinen Streit. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Na!) 80 Landtag Und ja, auch das Verursacherprinzip ist im Rechtsstaat nichts Anstößiges. Aber der Rechtsstaat funktioniert eben nicht nach Schlagzeilen und schon gar nicht ohne klare Zuständigkeiten nach trennscharfen Rechtsgrundlagen oder ohne Gleichbehandlung. Genau deshalb lehnen wir diesen Antrag auch ab. Ich werde es begründen. Erstens: Der Polizeischutz ist eine staatliche Kernaufgabe. Der Staat sorgt für Sicherheit, und zwar unabhängig davon, an welchem Ort eine Gefahr auftritt. Das gilt auf Marktplätzen, bei Volksfesten, auf Bahnhöfen, bei Fußballspielen, bei Demonstrationen und eben auch in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Im Übrigen wird genau das in der Begründung des Antrages eingeräumt. Wer so tut, als wäre Polizeischutz an diesen Orten etwas rechtlich Besonderes, legt die Axt an einen Grundsatz unseres Rechtsstaates. Sicherheit gibt es nicht nur dort gebührenfrei, wo es politisch gerade bequem ist. Zweitens: Das geltende Recht kennt rechtsstaatlich begrenzte Kostentatbestände bereits, aber eben keine generelle Rechnungstellung für reguläre Polizeieinsätze. Das Brandenburger Polizeirecht weist Kosten etwa bei der Sicherstellung und Verwahrung den Verantwortlichen zu. Die Gebührenordnung des Innenministeriums kennt einzelne, klar umrissene Fälle wie ungerechtfertigtes Alarmieren, bestimmte Transporte, Verwahrung oder besondere Inanspruchnahme. Was sie gerade nicht kennt, ist eine pauschale Abrechnung normaler Gefahrenabwehr ohne konflikthafte Orte. Wer das ändern will, betritt verfassungsrechtlich und praktisch vermintes Gelände. Drittens: Der Antrag behauptet Rechtsklarheit, produziert in Wahrheit aber neue Unklarheiten. Wer ist denn in der konkreten Lage eigentlich der Verursacher? Der Täter? Derjenige, der eine Auseinandersetzung provoziert hat? (Lena Kotré [AfD]: Der Störer!) Der Betreiber? Ein Dritter? Was ist mit Notlagen, mit psychischen Ausnahmesituationen, mit häuslichen Konflikten, mit Opfern, mit unübersichtlichen Gruppendynamiken? Ich glaube, die Liste ließe sich noch weiterführen. Genau diese Abgrenzungsprobleme nennt der Antrag selbst und beweist damit unfreiwillig, wie kompliziert und fehleranfällig solch ein Vorhaben sein kann. Am Ende steht nicht mehr Gerechtigkeit, sondern drohen mehr Bürokratie, mehr Streit und mehr Rechtsunsicherheit. Viertens: Die AfD verkauft einen Sonderweg als Konsequenz, tatsächlich ist es aber Symbolpolitik, denn wenn das Prinzip lautet, dass Polizeieinsätze an Orten mit wiederkehrenden Konflikten gesondert bepreist werden sollen, dann stellt sich sofort die nächste Frage: Gilt das dann künftig auch bei allen anderen konfliktträchtigen Lagen? Gilt das bei großen Demonstrationen? Gilt das bei Parteitagen, wenn dort wegen erwartbarer Spannungen erhebliche Polizeikräfte gebunden werden? Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen, Herr Abgeordneter? Rainer Genilke (CDU): Ja, aber natürlich – von Herrn von Lützow immer. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Bitte schön. Daniel Freiherr von Lützow (AfD):* Vielen Dank, Frau Präsidentin und Herr Kollege Genilke. Sie haben gerade gesagt, die AfD verkaufe hier Symbolpolitik. Tatsächlich geht es uns um Sicherheit, aber das hat Frau Kotré ja schon dargestellt. Jetzt stelle ich Ihnen mal die Frage: Wenn Ihr Kanzler Merz – der ist ja in Ihrer Partei – im Wahlkampf gesagt hat, er möchte abschieben, und zwar in Massen abschieben usw. usf., es aber nicht getan hat – war das in Ihren Augen denn nicht auch Symbolpolitik? Oder ist es generell Symbolpolitik, wenn man etwas verspricht, was man nicht hält? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Die Frage hätte Herr Bretz stellen können!) Rainer Genilke (CDU): Super Frage! So ungefähr habe ich mir die auch vorgestellt. Wenn Herr Merz davon gesprochen hat, dass er Abschiebungen vornimmt, und übrigens auch davon gesprochen hat, die illegale Migration zu bekämpfen, die gerade nur eine Richtung kennt – nämlich die nach unten –, dann ist das prinzipiell nicht vergleichbar mit dem, was Sie in diesem Antrag geschrieben haben. Denn das, was Sie hier aufgeschrieben haben, hält vor keinem Gericht dieser Welt länger als zwei Minuten stand. Ich glaube, das könnte Ihnen in jedem Gericht schon der Pförtner mitteilen, dass das, was Sie da vorschlagen, so nicht funktionieren kann. Das ist Stigmatisierung, das ist keine Politik – tut mir leid. Ich darf fortfahren: Bei genau diesem Punkt sieht man auch, wie gefährlich dieser Ansatz ist, den Sie hier verfolgen. Sicherheit darf nicht zur politisch selektiven Rechnung werden. Das ist ein Grundprinzip unseres Staates. Schließlich gibt es noch Punkt 5: Der verweist auf andere Entscheidungen und trägt für diesen Antrag ebenfalls nicht. Ja, das Bundesverfassungsgericht hat 2025 die sogenannte Bremer Regelung zu Hochrisikospielen – wir haben es gerade gehört – im Grundsatz bestätigt. Aber dort ging es um eine gewinnorientierte Großveranstaltung und um einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil des Veranstalters. Daraus lässt sich gerade kein allgemeiner Freibrief ableiten, beliebige Polizeieinsätze an gesellschaftlich oder politisch missliebigen Orten kostenpflichtig zu machen. Wer das versucht, überdehnt diese Entscheidung ganz bewusst. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer den Rechtsstaat stärken will, der stärkt Polizei, Justiz und Kommunen. Wer den Rechtsstaat schwächen will, der baut politisch motivierte Sondertatbestände, die in der Praxis kaum sauber abzugrenzen sind und in der verfassungsrechtlichen Prüfung schnell ins Rutschen geraten. Für die CDU-Fraktion darf ich deshalb mitteilen, dass wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Es wurde eine Kurzintervention von Frau Abgeordneter Kotré angezeigt. Bitte schön. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Frau Präsidentin! Herr Genilke, Sie haben eben die Frage aufgeworfen, wer denn der konkrete Verursacher sein soll: Das richtet sich doch ganz klar nach §§ 6 und 7 Brandenburgisches Polizeigesetz: Verhaltens- und Zustandsstörer. Daraus können Sie ersehen, daran können Sie festmachen, wer derjenige ist, der den Einsatz verursacht hat. Es ist ja mitnichten so, dass jemand, der die Polizei anruft, der Verursacher ist, sondern derjenige, der tatsächlich störendes Verhalten gezeigt hat. (Vereinzelt Beifall AfD) Und deshalb, wenn wir das jetzt genauer betrachten, hält Ihr Argument – wenn Sie nämlich sagen, wir müssen Großdemonstrationen oder Fußballspiele in dieses Verursacherprinzip einbeziehen – einer Prüfung auch gar nicht stand, weil hier kein Störer handelt, (Vereinzelt Beifall AfD) sondern möglicherweise einfach eine problematische Lage besteht. Sie kennen ja alle die Lage, mit der wir als AfD bei Großdemonstrationen zu tun haben – dass wir bedrängt und beleidigt werden und auch tätlich angegriffen würden, wenn die Polizei da nicht stünde –; dabei sind aber nicht wir die Störer, sondern die anderen, (Beifall AfD) die dieses gefährdende Verhalten an den Tag legen. Das ist etwas grundlegend anderes, als wenn jemand vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Straftat begeht und dann auch den Einsatz zu bezahlen hat. Ich denke, das dürfte Ihnen klar sein. (Beifall AfD) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Danke schön. – Möchte Herr Genilke erwidern? – Das ist der Fall. Bitte schön. 2026 81 Rainer Genilke (CDU): (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Jetzt kommt die Zustimmung von Herrn Genilke!) – Darauf würde ich nicht wetten, Herr Dr. Berndt. – Das ändert immer noch nichts. Auch Ihre Einlassung jetzt wieder ändert nichts daran, dass die Polizei für die allgemeine Sicherheit und Ordnung zuständig ist und in dem Sinne auch die Strafverfolgung vornimmt. Sie können nicht einfach sagen: Weil das ein Asylbewerberheim ist, schreiben wir jetzt eine Rechnung, und in dem Block gegenüber – gleiche Situation, wir haben es vorhin schon gehört: familiäre Gewalt, es können auch andere Straftaten sein –, da machen wir es nicht. Das bekommen Sie mit dem Grundgesetz nicht überein, (Lena Kotré [AfD]: Doch!) weil wir eine Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz haben. Sie können sich nicht einfach etwas herauspicken – und morgen kommen Sie mit einer neuen Idee vorbei und übermorgen auch wieder. Natürlich sind Sie nie schuld, wenn es Demonstrationen gibt – das ist doch völlig klar –: Ja, es sind immer die anderen. Ich glaube, wenn Sie anfangen, den Rechtsstaat so zu verbiegen – wenn Sie glauben, in Ihrem Sinne politisch missliebige Menschen damit irgendwie drangsalieren, das können Sie ja gerne tun, (Lars Hünich [AfD]: Das macht ihr doch!) bzw. ihnen, die de facto gar kein Einkommen haben, Herr Lüders hat es gerade gesagt, damit drohen zu können, jetzt etwas zahlen zu müssen –, wird das nicht funktionieren. (Lena Kotré [AfD]: Doch!) Wir haben alle Menschen gleich zu behandeln, (Beifall CDU und SPD) und das machen wir in dem Bewusstsein, dass wir für Recht und Ordnung zu sorgen haben und vor dem Gesetz alle gleich sind. Bitte stellen Sie das in Zukunft nicht infrage. Das führt ins Chaos – und das wollen wir nicht. (Beifall CDU und SPD) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Es folgt der Beitrag von Herrn Minister Redmann. Bitte schön. Dr. Jan Redmann (Minister des Innern und für Kommunales): Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kotré, Ihr Antrag belegt zweierlei: zum einen – wie ich finde – ganz erstaunliche Kompetenzlücken, die ich gerade 82 Landtag Ihnen – bei Ihrer Qualifikation – so gar nicht zugetraut hätte, zum anderen aber auch eine Entlarvung der AfD, gegen die Sie sich zumindest in der letzten Plenarsitzung noch mit Händen und Füßen gewehrt haben. Kommen wir mal zum Ersten: Sie wollen mit Ihrem Antrag erreichen, dass das Brandenburgische Polizeigesetz so geändert wird, dass es bei Wohnformen von Ausländern möglich wird, die Einsätze jenen Straftätern in Rechnung zu stellen, bei denen ein individuell zurechenbares, vorsätzliches, grob fahrlässiges, rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten vorliegt. Nun, das sind natürlich Störer, da haben Sie vollkommen recht, und trotzdem sind Sie falsch abgebogen. In der Verwaltungsrechtsklausur hätte das trotzdem nicht zum Bestehen gereicht, denn wir befinden uns in Fällen, in denen die Polizei – wie Sie gerade geschildert haben – die Namen aufnimmt, den Tatort feststellt, Spurensicherung macht und Zeugen befragt, in der Vorbereitung eines Strafverfahrens – und dazu ist im § 464a der Strafprozessordnung ganz eindeutig geregelt, dass diese Kosten unter die Kosten des Strafverfahrens fallen und damit mit den Gerichtskosten des Strafverfahrens abgegolten werden, und zwar unabhängig davon, ob der Täter ein Deutscher oder Ausländer ist und ob er in einer Villa wohnt oder in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht ist. Was Sie hier landesrechtlich regeln wollen, ist landesrechtlich nicht regelbar, denn es ist bereits bundesrechtlich geregelt worden. Wir können jetzt gerne darüber spekulieren, ob die Kosten des Strafverfahrens, die Gerichtskosten, auch die Kosten eines Polizeieinsatzes angemessen berücksichtigen. Ich finde, sie sind etwas zu niedrig. Die könnte man ruhig höher ansetzen, weil die Kosten der Polizeieinsätze erheblich sind. Aber diese Diskussion kann und muss man auf Bundesebene führen, denn die entsprechenden Regeln werden auf der Bundesebene gemacht. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski) Kommen wir zum zweiten Teil: Sie haben sich in der letzten Plenarsitzung ja sehr darüber beschwert, dass Sie nicht nur vom Verfassungsschutz, sondern auch von anderen als gesichert rechtextrem eingestuft werden, aber diesen Befund – ich weiß nicht, ob das gerade unfreiwillig erfolgt – bestätigen Sie schon mit Ihrem Antrag. Darüber müssen Sie sich also gar nicht mehr beschweren – und künftig können Sie sich Anträge in diese Richtung wohl sparen. Denn es geht Ihnen darum, Gebühren an das Merkmal der Ausländereigenschaft zu knüpfen. Sie reden von Ausländerwohnformen; das ist – das will ich Ihnen deutlich sagen – verfassungswidrig. (Beifall CDU und SPD) Sie machen hier den Versuch, den Gesetzgeber unter dem Deckmantel – wie Sie es formulieren –, eine rechtssichere Regelung zu schaffen, zu verfassungswidrigem Handeln aufzufordern. Ich will Ihnen auch erklären, warum das so ist. Die freiheitlichdemokratische Grundordnung ist durch das Gleichheitsgebot geprägt. Das ist im Grundgesetz, aber auch in der Landesverfassung so niedergelegt. Und dieses Gleichheitsgebot verbietet es, den Kostenschuldner für Polizeieinsätze ausschließlich am Merkmal Ausländer oder Ausländerwohnformen zu bestimmen, wie Ihr Antrag es fordert. Es ist – und das muss es auch bleiben – völlig egal, ob die Gefahrenlage in einer Ausländerwohneinrichtung oder auf einem Stadtfest oder in der Wohnung von Herrn von Lützow entsteht. (Lachen bei der CDU und der SPD) Die Kosten für die Polizeieinsätze müssen von einem deutschen Täter genauso getragen werden wie von einem Ausländer – entweder im Rahmen der Gerichtskosten nach einem Strafverfahren oder, bei den von Herrn Adler schon dargestellten gesonderten Tatbeständen, über die Gebührenordnung des Polizeigesetzes. Eigentlich wollen Sie mit Ihrem Antrag doch nur eines bezwecken: Sie wollen eine Zweiklassenpolizei einführen, eine für die Deutschen, für die guten Deutschen, in Ihrer Diktion wahrscheinlich für die stets guten Deutschen – und eine für die stets bösen Ausländer. Das hat nichts mit Rechtsstaat zu tun, sondern das ist Rassismus, und zwar noch nicht einmal durch die Hintertür. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Und dem – so viel kann ich vorwegnehmen – wird der Landtag keine Zustimmung erteilen. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Ich darf Frau Kotré noch einmal ans Mikrofon bitten. (Vereinzelt Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich fange einmal mit Herrn Redmann an, weil er eben gesagt hat, dass ich seine Verwaltungsrechtsklausur sicherlich nicht bestanden hätte: Sie hätten in § 38 Brandenburgisches Polizeigesetz in Verbindung mit den Paragrafen 6 und 7 gucken müssen, die ich auch genannt habe, dann hätten Sie das, was ich eben Herrn Genilke erklärt habe, sicherlich auch erfasst, und Sie wären damit für alle Zeit als mein Prüfer im Verwaltungsrecht von Ihrem Lehrauftrag abgezogen worden. (Beifall AfD – Oh! bei der CDU) Beginnen wir bei Herrn Adler: Herr Adler, Sie sind auf den Gleichheitsgrundsatz eingegangen … Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Möchten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Redmann zulassen? Lena Kotré (AfD):* Ich weiß nicht, ob Minister Zwischenfragen stellen dürfen, aber auf jeden Fall lasse ich sie zu. – Sie sind ja auch Abgeordneter. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Der Minister ist Abgeordneter, und so kann ich ihm antworten, dass er fragen darf. Bitte schön. Lena Kotré (AfD):* Sehr gerne. Dr. Jan Redmann (CDU): Danke, Frau Kotré, dass Sie meine Zwischenfrage als Abgeordneter Redmann zulassen. (Lachen bei der AfD) Sie haben jetzt schon wieder auf das Brandenburgische Polizeigesetz verwiesen, wir befinden uns bei den Strafverfahren, die Sie hier als Beispiel angeführt haben, aber im Bundesrecht. Das sind Kosten bei der Ermittlung für Strafverfahren – vorbereitende Kosten für Strafverfahren –, die in der Strafprozessordnung eindeutig geregelt sind. Kennen Sie den Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“? Sie können mit einer landesrechtlichen Regelung nicht etwas anderes als das tun, was bundesrechtlich bereits erfasst und abschließend geregelt wurde. Da kann ich Ihnen leider keine andere Antwort geben, das ist so. Wenn Sie ehrlich wären – das wissen Sie selbst –, würden Sie zugeben, dass Sie das bei der Vorbereitung Ihres Antrages übersehen haben. (Zurufe von der AfD: Wo ist die Frage?) Geben Sie es einfach zu. Setzen Sie sich hin, lassen Sie es sein, dann hat die Sache wenigstens noch ein bisschen Größe. (Beifall CDU und SPD) Lena Kotré (AfD):* Vielen Dank für die Zwischenfrage, die eher eine Kurzintervention war, mir aber ein bisschen Redezeit einräumt. Ich glaube, Sie haben den Konflikt zwischen Herrn Genilke und mir also gar nicht verstanden. Es geht hier allein darum, wer der Verursacher ist, nicht um die Kostenerfassung. Ich wurde gefragt, woran ich den Verursacher festmache; das habe ich eben erklärt, und ich erkläre es Ihnen gerne auch noch einmal. Ansonsten können wir uns gerne einmal im Rahmen des Innenausschusses zu einem kleinen Fachgespräch zusammensetzen. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] – Oh! bei der CDU) Lassen mich jetzt aber bitte auf den Gleichheitsgrundsatz von Artikel 3 Grundgesetz zurückkommen, der von einigen von Ihnen hier herangezogen wird; er gilt aber nicht schrankenlos. Es ist ja nicht so, dass wir immer alles gleich behandeln müssen. Er besagt vielmehr, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden muss und darf. Wenn jemand in unser Land gekommen ist und noch keinen einzigen Cent in die Sozialkassen gezahlt, sondern lediglich von ihnen profitiert hat, muss er nicht mit jemandem gleichgesetzt werden, dessen Familie seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten hier lebt und zum Erhalt dieses Steuersystems, zur Finanzierung der Gesellschaft beigetragen hat. Selbstverständlich können wir hier Unterschiede machen; wir müssen nicht immer alles gleichbehandeln. Wenn Sie einmal 2026 83 in das Grundgesetz gucken, wissen Sie auch ganz genau: Es gibt so etwas wie Deutschengrundrechte, die eben nur den Deutschen gewährt werden. Lassen Sie mich – die Zeit ist wieder einmal viel zu kurz – auf das, was Herr Lüders gesagt hat, zurückkommen, nämlich dass diejenigen, die einen Einsatz verursachen, kein Einkommen haben; das ist ja nicht immer so. Beispielsweise fahren Leute, die hierherkommen, immer noch große Autos. Da würde mir zum Beispiel eine Pfändung oder aber auch – darüber muss man nachdenken – die Streichung von sozialen Leistungen bzw. das Abarbeiten der Schulden in den Sinn kommen. Beim Schröpfen der deutschen Bürger … Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Frau Abgeordnete, Sie müssten zum Schluss kommen. Lena Kotré (AfD):* … sind Sie so was von kreativ; dann seien Sie es doch auch in diesen Fällen. – Danke schön. (Zuruf) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: – Dafür ist es jetzt leider zu spät. Wir sind am Ende der regulären Redezeit angekommen, die Rednerliste ist geschlossen, und wir haben uns umfänglich ausgetauscht. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wir stimmen über den Antrag der AfD-Fraktion, „Kosten für Polizeieinsätze in Ausländerwohneinrichtungen erfassen und den Verursachern auferlegen“, Drucksache 8/2665, ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. TOP 10: Konzept zu Erhaltung, Ausbau und Erweiterung regionaler Wertschöpfungsketten Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2666 Ich eröffne die Aussprache, und als erster Redner hat Herr Abgeordneter Hünich für die AfD-Fraktion das Wort, das ich ihm hiermit erteile. (Beifall AfD) Lars Hünich (AfD): Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Liebe Gäste! Ich sehe zwar keine mehr auf der Tribüne, aber vielleicht gibt es welche im Livestream; ich hoffe, Sie haben keine Gewalt im Internet. – 236 000 Essen täglich allein in Brandenburgs Schulen und Kitas – selbst wenn wir die vegetarischen Gerichte herausrechnen und großzügig nur 80 g Fleisch pro Portion 84 Landtag ansetzen, sind das 14 t Fleisch, die jeden Tag auf den Tisch kommen. Würden wir nur 60 % davon als regionale Produkte beschaffen, bräuchten wir fast 2 000 t Brandenburger Fleisch im Jahr. Das ist ein Markt, und zwar ein planbarer Markt, und den lassen wir gerade komplett liegen. Perleberg und Eberswalde sind zum jetzigen Zeitpunkt nur zwei Namen, die für das stehen, was in Brandenburg in den letzten Jahrzehnten schiefgelaufen ist: Keine regionalen Einzelschicksale, sondern das Ergebnis einer Politik, die drei Jahrzehnte lang weggeschaut hat, währenddessen unsere Ernährungswirtschaft Stück für Stück beerdigt wurde. Was in Perleberg und Eberswalde verloren gegangen ist, war nicht nur ein Betrieb, sondern ein Teil einer Kette: Wer nichts schlachtet, kann nichts verarbeiten, und wer nichts verarbeitet, kann nichts vermarkten. Die entscheidende Verarbeitungsstufe fehlt in Brandenburg. Das gilt nicht nur für die großen Schlachtbetriebe; es gilt für die gesamten Lebensmittelhandwerker. In Brandenburg gab es übrigens 2014 noch 339 selbstständige Fleischereien. 2024 waren es noch 267. Das ist mehr als ein Fünftel weniger – und fast ein Drittel der verbliebenen Inhaber ist über 60 und hat keinen Nachfolger. Jetzt kommt es: Von diesen 267 Betrieben schlachtet kaum einer. Die wenigsten von ihnen sind in irgendeiner Art und Weise handwerklich tätig, sondern die meisten verkaufen zugekaufte Ware. Was früher Handwerk war, ist heute oft nur noch Thekenverkauf. Beim Bäckerhandwerk sieht es inzwischen genauso aus. Zwischen 2008 und 2018 haben 130 Bäckereien geschlossen – fast jede dritte. Sie haben es gerade gehört: Das war 2018; die neuen Zahlen sind dort nicht enthalten. Da sieht es meiner Ansicht nach noch schlimmer aus. Betriebe, die noch selbst schlachten, zerlegen und verarbeiten, kann man in Brandenburg an wenigen Händen abzählen – das ist übrigens keine Übertreibung, sondern der Stand der Dinge. Dieser Niedergang ist kein Marktversagen, denn die Nachfrage nach regionalen Produkten ist ja da. Was fehlt, ist ein faires Umfeld. Durch steigende Energie- und Arbeitskosten und immer mehr Auflagen steigen die Produktionskosten mancher Betriebe um bis zu 30 %. Gleichzeitig öffnen wir aber unsere Märkte: erweiterte Zollfreiheit für Agrarprodukte aus der Ukraine, Importe aus Ländern mit niedrigen Standards. Pestizidwirkstoffe und Antibiotika, die in der EU längst verboten sind, tauchen laut Analysen in unseren Lebensmitteln auf, und der Verbraucher weiß überhaupt nicht mehr: Woher kommt mein Lebensmittel, und was esse ich da überhaupt? (Vereinzelt Beifall AfD) Das ist kein Kavaliersdelikt; das ist ein Systemfehler. Die Woidke-Regierungen haben dieses Thema nie ernsthaft angepackt, in keiner seiner drei Legislaturperioden. Immer schöne Reden – nie etwas dahinter. Das Ergebnis kennen wir: Brandenburg hat heute keinen einzigen effektiven Schlachthof mehr. Das ist keine Naturkatastrophe; das ist das Ergebnis politischer Untätigkeit. (Vereinzelt Beifall AfD) Es gab ja Versuche in Brandenburg: Die letzte Landesregierung hat von 2021 bis 2023 eine Brandenburger Ernährungsstrategie erarbeitet. (Zuruf von der AfD: Ui!) Wir waren ja dabei: acht Regionalworkshops, zehn Fachworkshops, ein Kabinettsbeschluss und fünf Handlungsfelder. Was ist passiert? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nichts!) Viel Prozess, viel Papier, kein einziges verbindliches Ziel, keine messbare Vorgabe, kein Umsetzungsplan – nichts. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nichts!) Genau das darf sich bei einem neuen Anlauf nicht wiederholen. (Vereinzelt Beifall AfD sowie der Abgeordneten Andreas Kutsche und Gunnar Lehmann [BSW]) Seit 2024 haben wir eine neue Regierung. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Zwei neue Regierungen!) Wir haben auch das Thema Ernährungswirtschaft in unseren Ausschuss bekommen – es heißt ja „Land- und Ernährungswirtschaft“ –, und wir haben auch eine Ministerin bekommen, die eigentlich aus der Branche kommt, die das ganze Problem eigentlich von innen kennt. (Zuruf von der AfD: Eigentlich!) Nur leider haben wir 2026 noch immer keine Strategie dazu. Deshalb liegt jetzt – natürlich zur Unterstützung ihrer Arbeit – (Lachen bei der CDU) ein Antrag auf dem Tisch, der klare Pflöcke einschlägt. Die drei Forderungen sind konkret. Erstens: dem Landtag ein Strategiekonzept mit dem Titel „Regionale Ernährungswirtschaft Brandenburg – Entlastung und Entbürokratisierung bis 2030“ mit messbaren Zielen vorzulegen, und zwar bis Ende 2026. Was wir nicht brauchen, ist ein weiteres Papier mit viel Blabla – das bin ich auch nicht wirklich gewöhnt –, sondern was wir brauchen, ist ein Konzept, an dem wir die Landesregierung messen können. Was wir anbieten können, ist: Wir helfen gerne mit; das ist gar kein Problem. Zweitens: Genehmigungsverfahren deutlich vereinfachen. Wer heute einen kleinen Schlachthof aufbauen will, kämpft gleichzeitig mit Baurecht, Umweltrecht und Lebensmittelrecht, mit denselben Anforderungen wie ein Großbetrieb, aber ohne dessen Mittel. – Doppelprüfungen weg, Fristen verbindlich kürzen, für kleinere Betriebe einfachere Verfahren einführen! Das ist übrigens keine Subvention, das ist die Beseitigung von Ungleichbehandlung. (Vereinzelt Beifall AfD) Und drittens – das kennen die meisten allerdings schon –: öffentliche Beschaffung. Bei der öffentlichen Beschaffung ist der Staat eben kein Regulierer, sondern Einkäufer – und ein Einkäufer darf entscheiden, was er einkauft. Ich habe es ja angesprochen: Bei einem Markt von 236 000 täglichen Essen sprechen wir über 2 000 t Fleisch – und ich rede erst mal nur von Fleisch. Da rede ich noch gar nicht von Gemüse, von Kartoffeln, von Soße, von Pudding und was noch alles gebraucht wird. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]) – Ja, das mit dem Pudding wäre vielleicht gar nicht so schlecht. Also: Wenn wir diesen regionalen Markt mit Herkunftskriterien unterlegen, schaffen wir planbare Abnahmemengen – und mit planbaren Abnahmemengen können Betriebe investieren; das ist doch logisch. Dann braucht es nämlich wieder jemanden, der schlachtet, jemanden, der zerlegt, und jemanden, der es verarbeitet. Nur dann wird investiert. Diese Strukturen entstehen eben nicht von allein, aber sie entstehen, wenn die wirtschaftliche Grundlage dafür gelegt wird. (Vereinzelt Beifall AfD) Wir wollen also keine Regulierung, sondern wir wollen, dass Sie die Grundlage schaffen. Parallel dazu brauchen wir auf Bundesebene endlich eine verbindliche Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel. Der Verbraucher hat ein Recht, zu wissen, was er kauft. Zum Schluss: Brandenburg ist übrigens kein Agrarland ohne Substanz. In rund 850 lebensmittelverarbeitenden Betrieben arbeiten über 17 000 Menschen. Sie erwirtschaften 3,3 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr; das ist der Stand von 2022. Da sind übrigens Perleberg und Eberswalde und einige andere Betriebe, die meiner Ansicht nach herausgerechnet werden müssten, noch drin. Die Ernährungswirtschaft ist, wenn man es ganz genau nimmt, eine der wichtigsten volkswirtschaftlichen Säulen unseres Landes. Lassen Sie uns ihre Zerstörung endlich stoppen! Angesichts der weltweiten Lage müssen wir Ernährungssouveränität endlich neu denken. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Es geht im wahrsten Sinne des Wortes um die Wurst, damit wir mit einem Speiseplan, der auf internationalen Lieferketten aufgebaut ist, nicht eines Tages in die Situation kommen, dass die Tabletts in unseren Schulen oder in unseren Krankenhäusern leer bleiben. Liebe Kollegen, Versäumnisse aus 35 Jahren lassen sich nicht innerhalb einer Legislaturperiode rückgängig machen. Aber was wir tun können, ist, diese Fehler nicht zu wiederholen. – Danke. (Beifall AfD) 2026 85 Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Herr Abgeordneter Wernitz, bitte schön. (Vereinzelt Beifall SPD) Udo Wernitz (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich den Titel des Antrages gelesen habe, (Lars Hünich [AfD]: … hast du ihn nicht verstanden! – Vereinzelt Heiterkeit AfD) dachte ich zunächst: Okay, klingt interessant. – Aber der erste Blick kann oft täuschen, und, ja, ich wurde enttäuscht. Worum genau geht es in diesem Antrag? Wir haben ja gerade die Ausführungen des Kollegen dazu gehört. Es geht um ein Konzept mit „Maßnahmen zur Senkung der regulatorischen und steuerlichen Belastung regionaler Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter“; es geht um die „Stärkung regionaler Wertschöpfungskreisläufe“. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Welche Argumente bringt die Antragstellerin nun für die Notwendigkeit eines solchen Konzeptes vor? Unter anderem – wir haben es gehört – bringt die AfD vor, dass importierte landwirtschaftliche Produkte eine zunehmende Belastung mit Rückständen aus Pflanzenschutzmitteln aufwiesen. Produkte bzw. Rohstoffe, die aus Nicht-EU-Ländern in unser Land kommen, enthalten angeblich Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, die in der EU nicht mehr zugelassen sind. Als angeblichen Beweis liefert die AfD eine Studie des PAN Europe aus dem Jahr 2023. (Zuruf von der AfD: Das ist ja ewig her!) Als Hintergrundinformation: PAN Europe ist eine NGO, die sich der Abschaffung von Pflanzenschutzmitteln verschrieben hat. (Johannes Funke [SPD]: So, so, Herr Hünich! – Lars Hünich [AfD]: So ein Quatsch! Das weiß ich doch selber, das haben wir doch im Ausschuss behandelt! – Weitere Zurufe von der AfD) Erstaunlich ist dabei, dass die AfD eine NGO anführt, wo sie doch sonst die Finanzierung aller NGOs abschaffen möchte. (Vereinzelt Beifall SPD) Auch finde zumindest ich es sehr fragwürdig, nur eine einzelne Studie als Nachweis heranzuziehen. Solide Handwerksarbeit, meine Damen und Herren, sieht anders aus. 86 Landtag Ich habe weitere Studien zur Belastung von Lebensmitteln mit Pestiziden eingesehen und möchte aus einer Pressemitteilung des Bundesamtes für Verbraucherschutz vom 15.01.2025 zitieren. Darin steht unter anderem: „Lebensmittel in Deutschland enthalten nur selten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oberhalb der geltenden Rückstandshöchstgehalte. […] In häufig verzehrten Lebensmitteln wie Karotten, Kartoffeln, Äpfeln, aber auch saisonalen Erzeugnissen wie Erdbeeren und Spargel, wurden 2023“ – aus diesem Jahr ist die Studie – „kaum oder gar keine Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte nachgewiesen. Die meisten Überschreitungen […] gab es bei“ – aufgemerkt! – „Mangos, getrockneten Bohnen, Pfeffer (schwarz, grün, weiß), Reis, Tee (schwarz und grün), Erdnüssen […]“ – alles keine regionalen Erzeugnisse. „Bei 1,0 % der beprobten Erzeugnisse aus Deutschland und bei 1,3 % der Proben aus anderen EU-Staaten traten Überschreitungen“ – ja! – „der geltenden Rückstandshöchstgehalte auf. Bei Erzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern war dies bei 8,5 % der Proben der Fall.“ Doch zurück zum Thema: Wenn man recherchiert, um welche Länder es sich handelt, die weiterhin in der EU nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel verwenden, kommt man unter anderem zu folgenden Ergebnissen: Russland, Ruanda, Ghana, USA. Aber wer ist eigentlich der größte Anwender der angesprochenen Mittel? – Es ist Brasilien. Wenn man nachforscht, welche Produkte wir aus Brasilien am meisten importieren, meine Damen und Herren, stellt man fest: Es ist der Kaffee. – Zu versuchen, hierfür adäquaten regionalen Ersatz zu finden, erachte ich schon als sehr, sehr sportlich. Ja, meine Damen und Herren, es ist festzustellen, dass es vereinzelte Überschreitungen bei Rückständen gegeben hat. Selbstverständlich sind diese Überschreitungen nicht akzeptabel und müssen ganz klar geahndet werden. (Beifall SPD und CDU) Dies geschieht durch unsere zuständigen Behörden, die die Produktpalette im Land überwachen. Eine Änderung der Vorschriften für den Import von Produkten aus Ländern, die noch Pflanzenschutzmittel anwenden, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, ist jedoch Sache der EU und des Bundes. Jetzt kommen wir zum Thema der Regionalität: Die Regionalität und ihr Ausbau nimmt seit Jahren einen herausragenden Platz in der Arbeit der Landesregierung ein und wird durch die verschiedensten Maßnahmen seitens des Ministeriums stark unterstützt. (Lars Hünich [AfD]: Durch welche denn?) Hier möchte ich als Beispiel die hervorragende Arbeit der pro agro anführen. Nicht zuletzt, Herr Hünich, trägt die Grüne Woche in erheblichem Umfang dazu bei, regionale Erzeuger, regionale Verarbeiter sowie Handel und Gewerbe erfolgreich miteinander zu vernetzen. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Herr Abgeordneter lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Udo Wernitz (SPD): Nein, danke. (Lars Hünich [AfD]: Also!) – Das ist doch meine Entscheidung! – Kommen wir nun zum letzten Punkt Ihres Antrages. Darin fordern Sie den Abbau bürokratischer Hürden. Da muss ich mich fragen: Wo war die AfD in den vergangenen zwei Jahren? Haben Sie mitbekommen, dass es einen Ausschuss gibt, der sich mit genau diesen Themen befasst? Der Sonderausschuss Bürokratieabbau ist genau das richtige Gremium, um diesbezüglich Vereinfachungen zu beschließen und sich damit zu befassen. (Beifall SPD und CDU) Ich komme zum Ende: Der Antrag ist, wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, überflüssig. Er ist überflüssig, weil die angesprochenen Maßnahmen bereits umgesetzt werden oder eben nicht in unserer Zuständigkeit liegen. Der Antrag verfolgt nur die Ziele, Verunsicherung zu erzeugen, Vorbehalte aufzubauen und Vertrauen zu erschüttern. Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, ich kann Ihnen nur sagen: Lassen Sie sich von diesem Antrag bloß nicht verunsichern! Unsere Lebensmittel sind sicher. Sie sind auch regional, und sie sind selbstverständlich auch gesund. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU – Zuruf von der AfD: Unfassbar!) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Es wurde eine Kurzintervention angezeigt. Herr Abgeordneter Hünich. Bitte sehr. (Beifall AfD) Lars Hünich (AfD): Frau Präsidentin! Herr Wernitz, allein die Frage: Wo waren Sie die letzten zwei Jahre? – Wo waren Sie denn die letzten sieben Jahre? Sie sind seit sieben Jahren hier im Parlament. Wo waren Sie denn? Was erzählen Sie denn hier? (Beifall AfD) Bei allem Respekt, ich kann verstehen, dass Sie das ablehnen müssen. Sie sind ja bei der Regierung. (Ludwig Scheetz [SPD]: Nein, das ist das Parlament!) Sie können ja nicht hier ans Rednerpult gehen und sagen: Mensch, die AfD hat recht. – Das verstehe ich unter Umständen. Das ist überhaupt nicht die Frage. Aber es geht auch nicht darum, Pflanzenschutzmittel zu verbieten. Was Sie mit Ihrer EU gemacht haben, ist, dass Sie Regelungen getroffen haben, die für deutsche Landwirte gelten, für alle anderen aber anscheinend nicht. Das ist das, was wir anprangern. Ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern, wie es war – unter Vogel übrigens –, als es um Weizenimporte ging. Die Tschechen haben den Weizen zurückgeschickt, weil der Glyphosatwert einfach viel zu hoch war. Wir als Deutsche haben gesagt: Nein, uns ist das egal. – Genau das ist, was wir anprangern. Wir sagen: Deutsche Standards, ja, unbedingt, aber dann müssen sie für alle gelten, und sie gelten eben nicht für alle. (Beifall AfD) Genau das ist das Problem. Sie stellen sich hier hin und sagen, wir wollten Angst machen. Wir machen überhaupt keine Angst, sondern Sie nehmen es einfach nicht zur Kenntnis. Numero zwei: Die vergangenen zwei Jahre war das Thema der Ernährungswirtschaft schon im Landwirtschaftsausschuss. Am Anfang habe ich gesagt: Das ist gut. Ich bin ja froh darüber, dass es endlich im Landwirtschaftsausschuss ist. Denn dahin gehört es ja. – Was wir gefragt haben, war: Macht doch mal ein Konzept, und sagt doch mal, wohin wir wollen! – Die pro agro wird zwar von Ihnen finanziert, aber es ist doch nicht Ihre Maßnahme. Auch die Grüne Woche ist nicht Ihre Maßnahme. Sie wird nur von Ihnen finanziert. Was ist denn aus dem Ministerium und in der vergangenen Legislaturperiode aus dem Wirtschaftsministerium zum Thema der Ernährungswirtschaft gekommen? – Null, nichts, nothing. Sie waren nicht einmal anwesend. (Beifall AfD) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Herr Abgeordneter Wernitz möchte erwidern. Bitte schön. (Beifall SPD) Udo Wernitz (SPD): Herr Hünich, erst einmal muss ich sagen: Meine Oma hat immer gesagt: Nicht wer schreit, hat am meisten recht. – Das nur als kleiner Hinweis. (Lars Hünich [AfD]: Ich habe nicht geschrien!) – Das war schon relativ laut. Aber egal, ich kann Ihre Aufregung ja verstehen. Denn Sie wurden, glaube ich, ertappt mit Ihrem Antrag. (Lachen bei der AfD) 2026 87 Es ist so. Sie wissen doch ganz genau, Herr Hünich, dass wir uns bei einer Vergabe an das europäische Vergaberecht zu halten haben und dass alle Bewerber gleich zu behandeln sind. Das ist dasselbe, was Frau Kotré gerade gefordert hat, wenn sie sagt: Wir machen bei Asylbewerbern oder Wohnheimen eine Extraregelung. – Sie wollen eine andere Regelung machen, als in der EU oder beim Bund anhängig ist. (Lars Hünich [AfD]: Ja!) Wenn Sie die Arbeit … (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – Haben Sie jetzt Rederecht oder ich? – Wenn Sie die Arbeit der pro agro in Misskredit bringen, (Lars Hünich [AfD]: Wir bringen Sie in Misskredit, aber nicht die pro agro!) finde ich das äußerst schäbig, das muss ich ehrlich sagen. Dafür habe ich kein Verständnis. (Beifall SPD und CDU) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir fahren mit der regulären Rednerliste fort. Herr Abgeordneter Lehmann macht sich bereit. Bitte schön. (Beifall BSW) Gunnar Lehmann (BSW): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – Lieber Herr Ausschussvorsitzender! – Auf diesen Antrag haben wir lange gewartet. Mehrfach haben Sie in unseren Ausschusssitzungen ein Konzept für regionale Wertschöpfungsketten gefordert. Ich war ernsthaft gespannt, was sich die AfD darunter vorstellt. Denn eines lässt sich nicht von der Hand weisen: Wir haben ein veritables Problem, unsere brandenburgische Land- und Ernährungswirtschaft zu erhalten. Die wenig ambitionierten Rettungsversuche der Landesregierung in Perleberg und Eberswalde sind dem Vernehmen nach gescheitert. Der Milchmarkt liegt – man konnte die Uhr danach stellen – am Boden, der Schweinemarkt ebenfalls. Gleichzeitig werden munter Handelsabkommen mit aller Welt geschlossen. Die Dosis macht das Gift, und diese Dosis ist tödlich. (Beifall BSW und AfD) Neben Kostenvorteilen, von denen im Allgemeinen Großbetriebe profitieren, sogenannten Skaleneffekten, werden durch hohe Standards, unlautere Handelspraktiken, Steuerschlupflöcher und bürokratische Hürden kleine Betriebe tatsächlich systematisch benachteiligt. Gesetzliche Anpassungen zur Förderung der Konkurrenzfähigkeit kleiner und mittelständischer Betriebe sind daher unbedingt zu befürworten. Insofern stimmen wir mit Ihnen 88 Landtag überein. Ob uns allerdings der von der AfD vorgeschlagene Fünfjahresplan weiterhelfen kann, ist doch mehr als fraglich. In der Tat hat man den Eindruck, dass es in der Agrarpolitik in Land und Bund an einer koordinierten strategischen Planung mangelt. Die Folge ist, dass erst dann gehandelt wird, wenn äußere Umstände dies erzwingen. Im Ergebnis leiden die Planungssicherheit und auch das Vertrauen in die Politik unter unausgegorenen Regelungen. Der Umgang mit den roten Gebieten ist ein Beispiel. Nach dem Urteil aus Bayern wurde es sehr hektisch. Die roten Gebiete wurden abgeschafft. Genauso hektisch wird man reagieren, wenn Brüssel mit dem nächsten Vertragsverletzungsverfahren droht. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Gunnar Lehmann (BSW): Aber Selbstverständlich. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Bitte schön. Johannes Funke (SPD): Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Herr Lehmann, wir waren gerade mit dem Europaausschuss und dem Agrarausschuss in Brüssel und hatten gute und intensive Gespräche zu einem sehr koordinierten Vorgehen mit Blick auf die nächste Förderperiode. Sie waren nicht dabei, werfen jetzt aber anderen vor, nicht koordiniert zu sein. Das passt aus meiner Sicht nicht zusammen. (Beifall SPD und CDU) Gunnar Lehmann (BSW): Vielen Dank für die Frage. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Ich habe die Frage noch nicht mitbekommen, Herr Abgeordneter. Waren Sie schon fertig? (Unruhe) – Ich bitte um Ruhe. Wir hören jetzt die Frage. – Bitte schön. Johannes Funke (SPD): Danke für den Hinweis. Ich hatte aus dem Nicken geschlossen, dass Herr Lehmann das Fragezeichen schon verstanden hatte. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Gut. Dann darf ich Herrn Lehmann um die Beantwortung bitten. Gunnar Lehmann (BSW): Ich verstehe Sie so, dass Sie fragen, warum ich in Brüssel nicht dabei war. Sie wissen, dass wir als BSW-Fraktion die Anwältin des Steuerzahlers sind. Die Zehntausende von Euro, die ausgegeben wurden, um in Brüssel Spargel zu essen, hätte man sicherlich besser investieren können. – Dies zum einen. (Beifall BSW und AfD) Zum anderen haben wir hier als BSW-Fraktion im Januar einen Antrag eingebracht, in dem wir genau die Punkte, die Sie den Presseberichten zufolge in Brüssel diskutiert haben, thematisiert und unsere Vorschläge dazu eingebracht haben. Im Übrigen waren sie noch in der alten Koalition abgestimmt. Insofern war es bedauerlich, dass die SPD dem nicht zugestimmt hat. Noch etwas zu der Brüsselreise: Ich würde Herrn Dr. Berndt raten, Herrn Hünich etwas zurückzunehmen. Denn ich habe den Eindruck, dass er sich in einer Umklammerung von Frau Mittelstädt befindet (Beifall BSW – Dennis Hohloch [AfD]: Andersrum! – Weitere Zurufe) und dass diese natürlich stärker wird, wenn er dort an dem Spargelessen teilnimmt und zur Eröffnung der Grünen Woche fährt usw. Dann kommen dabei auch solche Anträge heraus. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Ich darf Sie im Saal jetzt um Ruhe bitten. – Herr Lehmann, möchten Sie auch die Zwischenfrage von Herrn Bretz zulassen? Gunnar Lehmann (BSW): Freilich, gern. Steeven Bretz (CDU): Vielen Dank, Kollege Lehmann, dass Sie die Nachfrage zulassen. Sie sagten gerade – Zitat –, „Zehntausende Euro“ habe man in Brüssel verballert. Sie seien der Anwalt der Steuerzahler. Herr Kollege Lehmann, können Sie sich daran erinnern, dass es die BSW-Fraktion war, die zu der Zeit, als sie mit in der Regierung war, den Vorschlag unterbreitet hat, die Brüsseler Landesvertretung mit mehr Geld auszustatten, damit sie die Repräsentation für solche Zwecke verbessern kann? War es nicht eine Conditio sine qua non, die Sie da formuliert haben? Mich würde interessieren, wie Sie Ihre Aussage in diesem Zusammenhang damit in Übereinstimmung bringen. – Vielen Dank. Gunnar Lehmann (BSW): Vielen Dank, Herr Bretz, für die Frage, die mir schon von Herrn Fischer in ähnlicher Weise zugeflüstert wurde – wie wahrscheinlich Ihnen jetzt von hinten. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Es ist in der Tat so, dass wir uns als BSW-Fraktion sehr gerne dafür eingesetzt haben – Herr Abgeordneter Simon war auch noch federführend daran beteiligt –, dass diese Gelder investiert werden; denn wir sind der Meinung, dass insbesondere brandenburgische Kunst und Kultur – darum ging es uns – dort zur Geltung kommen, dass wir uns dort auch für die brandenburgischen Interessen starkmachen. Ich weiß nur nicht, ob das Spargelessen tatsächlich dazu beiträgt. (Beifall BSW) Insofern war es meine Entscheidung, an dieser Reise nicht teilzunehmen. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Herr Abgeordneter, möchten Sie noch eine Zwischenfrage zulassen? Gunnar Lehmann (BSW): Ich würde jetzt liebend gerne mit meiner Rede fortfahren und den Rest dann mit Herrn Funke bilateral klären. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Sehr gerne. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Er kann ja eine Kurzintervention machen!) Gunnar Lehmann (BSW): Ich sagte also, es mangelt an einer koordinierten strategischen Planung. Woran es nicht mangelt, sind Strategiepapiere. Ich habe sogar den Eindruck, je ideenloser die Politik der Altparteien wird, desto mehr Strategien, Konzepte und andere Papiertiger werden entwickelt, um Einsicht in die Notwendigkeit vorzutäuschen und Problemlösungen zu simulieren. Letztlich verstauben sie aber in Schubladen. (Beifall BSW) So werden allein im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung 20 Strategien genannt, die weiter umgesetzt oder noch erarbeitet werden sollen. Von denen möchte ich Ihnen nur meine Favoriten nennen: die Cybersicherheitsstrategie, die Verwaltungscloud-Strategie und die gesamtgesellschaftliche Strategie gegen Einsamkeit. Auch die Nutztierstrategie, auf die wir seit vielen Monaten warten, und die Wasserstrategie stehen darin, während zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten eine Aktivstrategie verfolgt werden soll. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Funke [SPD]) Diesem Wust der Strategien will die AfD nun also eine weitere hinzufügen. Sie fordern letztlich Entbürokratisierung, steuerliche Entlastung, Herkunftskennzeichnung und eine Stärkung der Gemeinschaftsverpflegung. Damit sind wir – wahrscheinlich alle in diesem Saal – einverstanden. Aber ganz abgesehen davon, dass von dieser Landesregierung sowieso keine sinnvollen 2026 89 Vorschläge zu erwarten sind, schon gar nicht bis Ende des Jahres, verstehe ich nicht, warum wir für diese Binsenweisheiten ein Konzept brauchen. Welche Maßnahmen soll dieses Konzept beinhalten, die uns nicht schon längst bekannt sind und von denen wir nicht bereits wissen, dass wir sie so schnell wie möglich umsetzen müssen? Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Herr Abgeordneter, möchten Sie diese Frage zulassen? Gunnar Lehmann (BSW): Ja. Herr Hünich hat mich noch nicht gefragt. Gerne. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Bitte. Lars Hünich (AfD): Danke, dass Sie das zulassen, Herr Lehmann. Ich bin ja fast bei Ihnen, wenn es darum geht, dass es nichts bringt, immer nur Konzepte zu erarbeiten. Aber wir haben die Situation – wie ich gerade vorhin erzählt habe –, dass wir über das Thema „Schulspeisung“ und auch über das Kaufen beraten müssen. Das heißt, wir müssen wissen, wo wir hinwollen. Wenn ich heute die Schulspeisung einführe, habe ich nun einmal das Problem, dass ich nicht gleich morgen Schlachthöfe zur Verfügung habe, und es wächst auch nicht gleich morgen Blumenkohl auf dem Acker. Vielmehr braucht das leider Gottes seine Zeit; reden wir einmal über drei oder über fünf Jahre. Bevor wir damit anfangen, brauchen wir doch ein Konzept. Ich verlange doch nichts weiter als das. Da bin ich bei Ihnen: Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, die Vorschläge sind da. Lasst sie uns gemeinsam zusammenfassen, damit wir wissen, wo wir hinwollen. Bisher wissen wir nicht, wo wir hinwollen. Bisher habe ich das Gefühl, dass wir immer nur versuchen, irgendwie etwas zu machen. Das Schulspeisungskonzept ist aus dem Jahr 2010. Wir haben 2026, und passiert ist nichts. Es ist die Frage, ob es nicht doch sinnvoll wäre, zumindest einmal ein Konzept zu erstellen, wo wir hinwollen. Der Fünfjahresplan, den Sie angesprochen haben, wäre ja … Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Herr Hünich, keine Kurzintervention, nur eine Frage. – Bitte schön, Herr Lehmann. Gunnar Lehmann (BSW): Herr Hünich, danke für die Frage. Ich stimme Ihnen zu. Ich hatte nur den Eindruck, dass Sie in Ihrem Antrag im Grunde den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Bevor wir eine neue Strategie oder ein Konzept schreiben, sollten wir uns erst einmal einig werden, welches Ziel wir erreichen wollen und wie die Land- und die Ernährungswirtschaft in Brandenburg künftig aussehen sollen. Wir müssen uns über ein agrar- und ernährungspolitisches Leitbild einig werden. Und das beinhaltet Ihr Antrag, nach meiner Wahrnehmung zumindest, nicht. 90 Landtag Aber Sie haben recht: Die Vorschläge liegen eigentlich auf dem Tisch. Beim Sonderausschuss Bürokratieabbau gibt es eine lange Liste von Maßnahmen, die seinerzeit vom Berufsstand, von der Verwaltung und vom Forum Natur Brandenburg vorgeschlagen wurden und noch der Umsetzung harren. Auch hinsichtlich der Gemeinschaftsverpflegung – Sie hatten das Beispiel genannt – liegt bereits seit 2023 ein Konzept vor. Zwei Jahre lang wurde für diese Ernährungsstrategie seitenweise Papier beschriftet. Leider wird sie, wie die meisten Strategiepapiere, nicht umgesetzt. Wenn wir uns Gedanken machen wollen, wie es weitergehen soll und wie die Zielstellung aussieht, sollten wir uns auch in der Analyse einig sein. Und das ist die zweite Schwachstelle Ihres Antrags; denn schon die Feststellungen und Begründungen im Antrag der AfD teilen wir nicht vollständig. Dass die Betriebe in Perleberg und Eberswalde schließen, sei kein Marktversagen, schreiben Sie, sondern Resultat von Überregulierung. Ich frage Sie: Dass der Milch- und der Schweinemarkt am Boden liegen, ist kein Marktversagen? Doch, dass wir Preisverfall, Monopolisierung und ein Preisdiktat im Lebensmitteleinzelhandel erleben, ist Marktversagen, und es ist Politikversagen. Aber es ist eben auch ein Versagen der AfD, davor die Augen zu verschließen. (Lars Hünich [AfD]: Aber es liegt auch an den Weltmarktpreisen!) In der Gesamtschau werden wir uns enthalten. – Danke. (Beifall BSW) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Funke hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön. Johannes Funke (SPD): Sehr geehrter Herr Lehmann, ich muss noch einmal auf die Brüsselreise zu sprechen kommen. Gemeinsam mit vielen Abgeordneten bin ich nach Brüssel gefahren, um über die Situation im ländlichen Raum Ostdeutschlands zu sprechen und für die ostdeutsche Landwirtschaft zu werben. (Beifall SPD) Wir haben uns gegen Kappung und Degression und für eine starke GAP ausgesprochen sowie für einen starken ELER, für den EFRE und für den ESF. Dafür sind wir nach Brüssel gefahren. Der Spargel aus Brandenburg – um es auf den Punkt zu bringen, wir sind ja hier bei der Regionalität – hat ein EU-notifiziertes Regionalsiegel. Das ist unter den Siegeln, die man in der regionalen Vermarktung erreichen kann, der Mercedesstern. Darauf können wir stolz sein! (Beifall SPD – Lars Hünich [AfD]: Das ist doch Quatsch!) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Die Erwiderung, bitte. Gunnar Lehmann (BSW): Vielen Dank, Herr Funke. Ich habe keinen Zweifel, dass der brandenburgische Spargel hohen Qualitätsanforderungen genügt. Ich habe ihn selbst gestochen. Als Vorarbeiter in einem großen Spargelbetrieb habe ich mit unseren Saisonarbeitskräften, die das machen – die wir hier auch häufiger erwähnen sollten –, gut zusammengearbeitet. Insofern habe ich keine Zweifel daran, dass Ihnen der Spargel dort wohl bekommen ist. (Zurufe von der AfD) Ob Sie sich mit Ihren Forderungen durchsetzen konnten, wird sich zeigen. Ich hoffe es inständig, aber das wird die Zukunft zeigen. (Beifall BSW – Johannes Funke [SPD]: Sie haben es nicht versucht!) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir fahren mit der regulären Rednerliste fort. Herr Gursch hat als Nächster für die CDU-Fraktion das Wort. Corrado Gursch (CDU): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD greift ein Thema auf, das wir im Plenum sowie im Fachausschuss bereits mehrfach diskutiert haben. Die Sorgen um die Zukunft der deutschen Landwirtschaft nehmen wir sehr ernst. Wir stehen an der Seite unserer Landwirte und unserer landwirtschaftlichen Betriebe. Wir kennen ihre Sorgen, wir sind auch im engen Austausch mit ihnen, und wir nehmen ihre Anliegen ernst. Die Forderungen, die in diesem Antrag gestellt werden, gehen jedoch in Teilen an den tatsächlichen Herausforderungen der Landwirtschaft vorbei; denn die Probleme der heimischen Landwirtschaft lassen sich nicht allein auf die Europäische Union, auf regulatorische Belastungen oder auf Qualitätsstandards reduzieren. Die Realität ist komplexer. Wer die Lage der Landwirtschaft ernsthaft verbessern will, muss die Probleme in ihrer ganzen Breite betrachten und darf keine einfachen Antworten auf vielschichtige Fragen geben. Dabei gilt auch: Die Europäische Union ist für die Landwirtschaft in unserem Land nicht nur Herausforderung, sondern auch Chance. Der Europäische Binnenmarkt und die Arbeitsteilung innerhalb Europas schaffen wirtschaftliche Vorteile und tragen dazu bei, dass Lebensmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher verfügbar und auch bezahlbar bleiben. Gleichzeitig ist völlig klar: Unsere Landwirte müssen unterstützt werden, damit sie in diesem Wettbewerb bestehen können. Wir sehen jedoch staatliche Eingriffe in den Markt, so, wie sie im Antrag in Teilen nahegelegt werden, kritisch. Eine politisch erzwungene Regionalität halten wir nicht für den richtigen Weg. Aus unserer Sicht braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, aber keine tiefgreifenden Marktverzerrungen. Auch bei der Versorgungssicherheit besteht kein Anlass für dramatische Zuspitzungen. Innerhalb der Europäischen Union gelten klare Regeln, ein funktionierendes Wettbewerbsrecht und hohe Standards für importierte Waren. Diese Standards sichern Qualität, Verbraucherschutz, Tier- und Pflanzenwohl. Natürlich müssen wir immer wieder prüfen, welche Vorgaben sinnvoll, praktikabel und verhältnismäßig sind. Aber ein pauschaler Abbau von Standards wäre der falsche Weg; denn langfristig würde das nicht nur die Qualität und das Vertrauen beschädigen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Produkte schwächen. Ein Punkt ist allerdings richtig: Wir brauchen mehr Entbürokratisierung. Es wurde ja schon angesprochen, dass es schnellere Verfahren, rechtssichere Rahmenbedingungen und ehrliche Überprüfungen überflüssiger Anforderungen braucht. Dabei geht es aber nicht darum, bewährte Mindeststandards infrage zu stellen, sondern unnötige Belastungen abzubauen und praxistaugliche Lösungen zu schaffen. Eine nachhaltige Stärkung der regionalen Landwirtschaft gelingt nur mit einem ausgewogenen Ansatz, mit wirtschaftlicher Vernunft, ökologischer Verantwortung und einer klugen Einbettung in den europäischen Rahmen. Denn eines darf man nicht vergessen: Die Brandenburger Landwirte erhalten dank der Europäischen Union rund 500 Millionen Euro jährlich an Agrarsubventionen. Die EU ist daher nicht das Problem, sondern auch ein wesentlicher Teil der Unterstützung unserer Landwirtschaft. Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Es gibt eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter. Lassen Sie diese zu? Corrado Gursch (CDU): Nein, ich bin schon am Ende meiner Rede. – Unser Ziel muss sein, die Landwirtschaft in unserem Land innovativer, effizienter und zukunftsfester zu machen und zugleich unnötige Belastungen zu vermeiden. Dafür setzen wir uns mit Nachdruck ein und müssen den Antrag der AfD ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Das Thema scheint sehr zu berühren. Herr Abgeordneter Hünich hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön. (Beifall AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Sehr gut!) Lars Hünich (AfD): Frau Präsidentin! Zuallererst bin ich etwas irritiert, Herr Gursch, denn Sie sagten, wir hätten im Ausschuss schon darüber gesprochen. Ich hatte Sie dort noch nicht gesehen. Okay, gut. Wir reden tatsächlich darüber. Meine erste Frage: Was sind denn die verlässlichen Rahmenbedingungen? Nennen Sie uns die bitte mal. Vielleicht schreiben Sie sie auf oder wie auch immer. Was sind denn die sogenannten verlässlichen Rahmenbedingungen? 2026 91 Sie sagten, die EU sei nicht das Problem. Wir waren in Brüssel, und man hat uns gesagt, dass man bei der GAP-Förderung von 66 % auf 50 % herunterkommen will. Ich sage Ihnen, was das bedeutet: Das bedeutet für die ostdeutschen Bauern den Exitus. Dann bauen sie nur noch Photovoltaikanlagen und in irgendeiner Art und Weise irgendwelche Windräder und Biogasanlagen, weil es sich dann gar nicht mehr lohnt, irgendetwas anzubauen. Dann will ich Ihnen zu der Summe, die Sie genannt haben – 500-schieß-mich-tot Millionen Euro –, sagen: Man hat uns im Übrigen in Brüssel auch gesagt, dass wir von 100 Millionen Euro, die wir einzahlen, 25 Millionen Euro zurückbekommen. Da sage ich: Lasst uns das komplett stoppen und diese 25 Millionen Euro lieber in die regionale Landwirtschaft in unserem Land stecken. (Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: 100!) Dann sagen Sie, wir wollten eine staatliche Regulierung. Nein, das will ich überhaupt nicht, ganz im Gegenteil! Nur: Der Staat, also das Land Brandenburg, ist auch jemand, der etwas einkaufen muss, nämlich für Schul- und Kitaspeisungen. Deshalb kaufen wir, aber auch die Gemeinden, die Kreise ein. Wir sind also auch Kunden. Und wenn wir Kunden sind, dürfen wir bestimmen, was wir haben wollen. (Vereinzelt Beifall AfD) Das macht übrigens Berlin. Berlin sagt, man kaufe nur Produkte, die biozertifiziert sind. Das halte ich für falsch. Ich sage: Wir nehmen keine biozertifizierten Produkte, sondern herkunftszertifizierte; denn damit schaffen wir endlich wieder den Markt, den wir hier einmal hatten. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU] – Zuruf von Ministerin Hanka Mittelstädt) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Wir fahren in der regulären Rednerliste mit dem Beitrag von Frau Ministerin Mittelstädt fort. (Lars Hünich [AfD]: Will er gar nicht antworten? – Peter Drenske [AfD]: Nein, will er nicht! Was soll er denn sagen? Was sind denn verlässliche Rahmenbedingungen? – Ministerin Hanka Mittelstädt: Ich darf reden, das ist ja witzig!) Bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste im Digitalen und auf der Tribüne! Ja, das ist ein spannendes Thema. Ich wusste gar nicht, dass die Themen Ernährung, Ernährungswirtschaft und Landwirtschaft an einem Donnerstagnachmittag bzw. -abend zu einer solchen Debatte führen können. (Vereinzelt Beifall BSW – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Ich möchte daran erinnern, dass es mein ausdrücklicher Wunsch war, die Ernährungswirtschaft in mein Ressort zu integrieren, weil genau dort die Schnittstellen zwischen Urproduktion, 92 Landtag Lebensmittelherstellung und Handel liegen und wir genau dort den Wirkungsgrad brauchen, um auch zukünftig die Ziele zu erreichen. Wir haben uns heute auch schon darüber unterhalten, dass ich sehr kritisch mit der Wiederherstellungsstrategie umgegangen bin. (Lars Hünich [AfD]: Ja!) Das aber hat den Hintergrund, dass diese Strategie sage und schreibe 1 200 Seiten umfasst. Wir schreiben immer nur Strategien und Konzepte auf, aber wie viel setzen wir davon um? (Lars Hünich [AfD]: Es reichen drei Seiten, wenn Sie sie umsetzen!) Das ist die Kritik, die ich tatsächlich an diesem Antrag übe. Das bedeutet, wenn ich mit einem Strategiekonzept um die Ecke biege und die Unternehmer mit einbeziehe, dann sehen Sie das als problematisch an. Die Situation der meisten Unternehmen ist aufgrund vielfältiger Gründe tatsächlich sehr schwierig; das ist auch unstrittig. Bereits in der Coronakrise wurde die Verletzlichkeit internationaler Lebensmittelketten deutlich. Sie führte zu Kostensteigerungen bei vielen Rohstoffen und auch bei vielen Materialien. Und seit der Ukrainekrise haben sich die Rahmenbedingungen tatsächlich noch weiter verschärft. Die Branche braucht große Mengen an Energie und Strom, um aus einem Urprodukt ein Lebensmittel herzustellen, und das verursacht enorme Kostenbelastungen. Gerade die Branche, die es am härtesten trifft, kann es in der Tat nicht an den Handel und den Endverbraucher weitergeben. Die Konzentration des Handels ist die eine Seite, aber der inflationsbedingte Griff des Kunden zu den günstigeren Produkten ist die andere Seite der Wahrheit. Da ich als Ministerin natürlich auch im Austausch mit Landwirtinnen und Unternehmern der Ernährungswirtschaft stehe, verstehe ich das in der Tat. Das ist auch mein klarer Kompass, den ich hier immer wieder predige. Gerade dieser Dialog ist doch wichtig, um die aktuellen Problemlagen zu erkennen und um unmittelbar in der Krise zu unterstützen. Der Lebensmitteleinzelhandel ist und bleibt der wichtigste Absatzkanal für regionale Lebensmittel. Deswegen fördert das Ministerium auch im Rahmen einer Richtlinie Messen, Wettbewerber, Absatzförderung, Gemeinschaftsbeteiligung von Unternehmen an Fachmessen und Projekte zur Absatzförderung, zum Beispiel die Verkaufsförderung für regionale Produkte. In der Tat handelt es sich auch um pro agro und die Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau. Die Forderung einer Vereinfachung der Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Lebensmittelbetriebe ist durchaus nachvollziehbar. Ich subsumiere dies gern unter Bürokratieabbau. Organisiert auch durch mein Haus, sitzen wir mit Unternehmen und Verbänden zusammen, um genau diese Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, zu besprechen. Es sind aber nicht immer nur Landesthemen, sondern auch Bundes- oder EU-Themen, die zu Buche schlagen. Kommen wir zu den Absatzpotenzialen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung, die hier ja breit diskutiert worden sind. In der Tat haben wir ein Brandenburger Regionalsiegel. Nur wird das von den Unternehmen nicht genutzt. (Zuruf von der AfD: Warum nicht?) Das ist nämlich das Problem: dass wir die Unternehmen in die Lage versetzen müssen, dieses Brandenburger Siegel zu nutzen, um in der Gemeinschaftsverpflegung und in den Ausschreibungen auch werthaltig wahrnehmbar zu sein und dort einen Absatzmarkt zu finden. Was Sie aber auch kennen, ist die Idee meiner Regionalquote im Einzelhandel, (Lars Hünich [AfD]: Das ist genau dasselbe, aber nicht von mir!) die immer wieder zerredet wird. Aber Sie merken auch: Wir sind an dem Thema sehr stark dran. Im Bereich der Lieferketten von Fleisch und Milch setzen wir in den kommenden Monaten auch neu an. Daran sehen Sie, dass es einen klaren Kompass und eine klare Zielsetzung gibt. Natürlich werden wir das Ganze auch immer wieder neu eruieren, evaluieren und verbessern müssen; das steht außer Frage. Aber was wir an dieser Stelle nicht brauchen, ist ein neues Strategiekonzept. (Beifall SPD) Stattdessen brauchen wir Handlungsdynamik und eine Orientierung am Machbaren. Aus den dargestellten Gründen empfehle ich, den Antrag abzulehnen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU – Zuruf) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: – Es tut mir leid, Herr Drenske. Das war zu spät. (Lars Hünich [AfD]: 1:18 Minuten habe ich noch!) – Na klar, Herr Hünich. Dazu komme ich doch jetzt. – Nun können Sie Ihre eine Minute Redezeit nutzen. Bitte schön. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Entschuldigung, da habe ich was falsch verstanden!) – Nein, wir waren noch nicht am Ende angelangt. Es ist alles gut. Lars Hünich (AfD): Wir müssen noch zwei Sachen machen. Dann lassen Sie uns das eben nicht Konzept, sondern To-do-Liste nennen – das ist mir völlig wurscht. Ich will keine 1 200 Seiten. Sie haben gesagt, Sie wollen die Quote im Handel. Ja klar, gern, aber eine Quote ist nicht alles. Auch das, was wir bei der regionalen Beschaffung, bei der Schulspeisung, haben, ist ja eine Quote. Es ist die Herstellung einer Wirtschaft. Von Herrn Wernitz bin ich etwas enttäuscht. Alle anderen waren an dem Thema interessiert; Sie waren nur daran interessiert, zu sagen: „Sie machen nur Blödsinn!“ – Es kommt nichts Konstruktives. Seit sieben Jahren sitzen Sie hier. Da könnte doch mehr kommen als das, was Sie gerade gesagt haben. (Zuruf des Abgeordneten Udo Wernitz [SPD]) Noch mal: Ich glaube grundsätzlich – das habe ich bei Herrn Funke und auch bei der CDU in der letzten Legislaturperiode öfter gehört –, dass alle, die wir hier sitzen, wissen, dass dieses Thema existenziell ist. Wir haben keine Ernährungssouveränität und keine Ernährungssicherheit in unserem Land. Die müssen hergestellt werden. Wie Sie das machen, ist mir egal; Hauptsache ist, es wird gemacht. (Beifall AfD) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Ich darf feststellen, dass wir am Ende unserer Rednerliste angekommen sind und nun zur Abstimmung kommen können. Uns liegt der Antrag auf Drucksache 8/2666, „Konzept zu Erhaltung, Ausbau und Erweiterung regionaler Wertschöpfungsketten“, vor. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Ein Eckpfeiler unseres Rechtsstaats: Für einen starken Justizvollzug in Brandenburg Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/2668 Dazu liegt auf Drucksache 8/2728 ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Wir beginnen die Aussprache mit dem Beitrag von Frau Abgeordneter Fischer für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD) Tina Fischer (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über die Herausforderungen in der Justiz sprechen, sprechen wir oft über Gerichte und über Staatsanwaltschaften. Wir diskutieren über lange Verfahrensdauern oder über die praktische Umsetzung der elektronischen Akte. Ein Bereich, der sehr selten Gehör findet, ist der Justizvollzug. Was sich hinter den Mauern unserer vier brandenburgischen Justizvollzugsanstalten ereignet, bleibt der gesellschaftlichen Debatte leider allzu leicht verborgen. Denn der brandenburgische Justizvollzug ist von zentraler Bedeutung für unsere Sicherheit und ein unverzichtbarer Teil unseres Rechtsstaates. Hier werden die gerichtlichen Entscheidungen durchgesetzt, hier entscheidet sich auch, ob Resozialisierung gelingt, und hier wird tagtäglich ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit unserer Gesellschaft geleistet. Uns als SPD-Fraktion ist es wichtig, eben diesen Justizvollzug in den Fokus zu nehmen und heute hier im Landtag eine Debatte über ihn zu führen. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) 2026 93 Beginnen möchte ich für meine Fraktion mit einem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug, denn ich habe an zahlreichen Gesprächsrunden teilgenommen – Mitte Oktober letzten Jahres zum Beispiel an der Podiumsdiskussion der Personalrätekonferenz, bei der viele Kollegen anwesend waren; hier im Landtag gab es auf gemeinsame Einladung der Fraktionen eine Gesprächsrunde mit meinem Kollegen André von Ossowski und im Januar haben wir mit der CDU ein Fachgespräch im Rechtsausschuss initiiert –, und bei all diesen Terminen habe ich kritische, fordernde, aber auch sehr motivierte Mitarbeiter getroffen, die jeden Tag ihr Bestes geben. Dafür ein großes Dankeschön! (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski und von der Regierungsbank) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war uns wichtig, aus allererster Hand zu hören, welchen Belastungen die Beschäftigten jeden Tag ausgesetzt sind, was sie konkret brauchen, wie sie ihre vielfältigen Aufgaben effektiv meistern können und wie aus ihrer Sicht ein moderner und zukunftsfähiger Justizvollzug aussehen kann. In den Diskussionen – sie waren intensiv und knackig – ist deutlich geworden, dass die Beschäftigten oft am Limit arbeiten. Das hat verschiedene Ursachen. Zum einen sind im Brandenburger Justizvollzug nach wie vor 30 Stellen unbesetzt. Deswegen muss es unser allererstes und prioritäres Ziel sein, diese Stellen zu besetzen. Denn die Beschäftigten haben mit steigenden Arbeitsbelastungen und zunehmendem Druck zu kämpfen. Wir brauchen eine effektive und nachhaltige Nachwuchsgewinnung. Sie ist essenziell. (Beifall SPD und CDU) Hinzu kommt eine Gefangenenstruktur, die immer komplexer wird. Das Personal muss mit psychischen Erkrankungen, Traumatisierungen, Suchterkrankungen, auch Radikalisierungstendenzen von Gefangenen umgehen. Das verlangt von den Beschäftigten im Justizvollzug täglich ein Höchstmaß an Professionalität, Belastbarkeit und Verantwortung. Vor allem geht es für diese Mitarbeiter und Kollegen um Sicherheit. Dass ihre Sicherheit nicht verhandelbar ist, wurde immer wieder deutlich. Sie ist nämlich Voraussetzung dafür, dass der Justizvollzug überhaupt funktionieren kann. Dazu gehören eine angemessene persönliche Ausrüstung – beispielsweise stichsichere Schutzwesten – genauso wie bauliche Maßnahmen, moderne Überwachungstechnik oder auch der Schutz vor neuen Bedrohungen wie Drohnen. Wer tagtäglich für unseren Rechtsstaat einsteht, hat ein Recht darauf, selbst bestmöglich geschützt zu sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Diese zahlreichen Hinweise aus der Praxis nehmen wir ernst und greifen sie heute mit unserem Antrag auf. Ich habe mich gefreut, dass unser Justizminister Dr. Benjamin Grimm schon angekündigt hat, bereits bis zur Sommerpause ein erstes, konkretes Maßnahmenpapier vorzulegen. Und ich sage ganz deutlich: Je schneller wir mit ersten Maßnahmen anfangen und erste Maßnahmen umsetzen können, desto besser ist es. Wir als SPD-Fraktion werden diesen Prozess parlamentarisch eng begleiten. In diesem Sinne bitte ich Sie um Unterstützung 94 Landtag unseres Antrags. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, es folgt der Beitrag der Abgeordneten Kotré für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag erweckt zunächst den Eindruck, als habe man im Justizministerium erkannt, dass die Justiz dringend eine Modernisierung benötigt. Allerdings bleiben die Antragsteller wieder einmal hinter den Erwartungen zurück. (Danny Eichelbaum [CDU]: Aber Sie auch!) Sie fordern die Landesregierung auf, bis zum 31.10.2026 zu prüfen, wie die Sicherheit der Bediensteten durch bauliche und weitere Maßnahmen erhöht und die Attraktivität der Arbeit im Justizvollzug gesteigert werden kann. Außerdem soll der Bürokratieabbau in den Justizvollzugsanstalten geprüft werden. Das fordern wohlgemerkt die Fraktionen, die auf der Regierungsbank sitzen und jederzeit handeln könnten. Tatsächlich bedarf es keiner weiteren Prüfung der Missstände, da sie auf der Personalrätekonferenz und im Fachgespräch im Januar explizit aufgezeigt wurden. Außerdem sind sie immer wieder Thema im Rechtsausschuss, auch wenn das Ministerium sie dort nur stiefmütterlich behandelt wissen will. Erinnern möchte ich gern an die Gefangenenmeuterei in der JVA Nord-Brandenburg, Teilanstalt Wriezen. (Zuruf des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Schauen wir uns also die momentane Situation im Brandenburger Justizvollzug einmal genauer an: Der Brandenburger Vollzug ist aktuell geprägt von einer angespannten Personallage, zunehmender Gewalt gegen Bedienstete, veralteter Infrastruktur und der Notwendigkeit zur Modernisierung der Sicherheitskonzepte. Laut Presseberichten sind in den vier Landesvollzugsanstalten derzeit von 649 zu besetzenden Stellen lediglich 610 besetzt. Das führt zu einer hohen Arbeitsbelastung der Bediensteten und damit einhergehend auch zu einer hohen psychischen Belastung. Zudem ist nur ein weit geringerer Teil der Bediensteten auch schichtfähig oder für den Vollzugsdienst qualifiziert. So ergibt sich in allen Anstalten im Land eine erhebliche Belastung, weil es keine personellen Reserven gibt, wie von der Leiterin der JVA Brandenburg an der Havel geäußert wurde. Demnach fehlt es an Personal mit Schlüsselqualifikationen. Ausfälle durch Erziehungszeiten oder Krankheiten würden darüber hinaus zu weiteren Problemen führen. Im Mittelpunkt sollte daher die Personalgewinnung stehen, was offenbar eine große Herausforderung darstellt. Denn zunächst einmal müssen bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Man kämpft um gutes Personal, das bei anderen Arbeitgebern in der Justiz weitaus bessere Konditionen sowie vielfältigere Karrierechancen vorfindet. Es sollten Anreize wie bessere Besoldung für alle Laufbahnen und gute Karriereperspektiven geschaffen werden. In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg wird mit anderen Besoldungsmodellen geworben. Auch Brandenburg sollte über eine neue Besoldung nachdenken. Zudem nehmen Gewaltbereitschaft und Aggressionen in der JVA und gegen JVA-Bedienstete immer weiter zu. Auch wenn das Justizministerium die Vorfälle in der JVA Wriezen nicht als Gefangenenmeuterei eingestuft hat – (Danny Eichelbaum [CDU]: Genau!) es war trotzdem eine. (Erik Stohn [SPD]: Ja, Sie wissen das natürlich!) Die Zahl der Angriffe und Beleidigungen hat sich deutlich erhöht. Im vergangenen Jahr hat es 32 tätliche Angriffe auf Bedienstete gegeben; 2024 waren es 27. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. Ein Grund für die Gewalt ist die Veränderung der Insassenstruktur. Die Insassen sind meist junge männliche Personen, oft nichtdeutscher Herkunft oder mit Migrationshintergrund. Nach Ministeriumsangaben haben 37,8 % der Gefangenen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Migrationshintergründe werden zudem nicht erfasst. Sehr geehrte Antragsteller, wenn die von Ihnen geforderte Prüfung erst im vierten Quartal dieses Jahres abgeschlossen sein soll, werden wichtige und dringend erforderliche Maßnahmen weiter verzögert. Stattdessen muss die Landesregierung doch jetzt handeln. Jedes weitere Zögern wird die Probleme ballonartig anwachsen lassen. Der Justizminister hat seine Fürsorgepflicht den Bediensteten gegenüber jetzt wahrzunehmen, nicht erst nach der Evaluierung irgendwelcher Berichte am Ende des Jahres. Herr Minister, Sie wissen, dass sich die Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten alleingelassen fühlen. Dieses Gefühl trügt sie nicht. Dass Sie nicht jetzt und sofort Maßnahmen ergreifen, um Probleme zu bewältigen, ist uns unverständlich. Anfangen könnten Sie schon einmal damit, den Bediensteten endlich zuzuhören. Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir kommen als Nächstes zum Beitrag des Herrn Abgeordneten Eichelbaum. Bitte schön. Danny Eichelbaum (CDU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Lage im Brandenburger Justizvollzug ist ernst. Über 30 Stellen dort sind derzeit unbesetzt. Meine Vorrednerinnen sind darauf schon eingegangen. Die Folge ist natürlich eine enorme Belastung in allen Anstalten. Es gibt keine personellen Reserven mehr. Und wenn Kolleginnen und Kollegen krank sind oder in Elternzeit gehen, kann das kaum noch ausgeglichen werden. Die Leiterin der JVA Brandenburg an der Havel, Frau Wellnitz, hat die Lage im Ausschuss zutreffend beschrieben: Der Vollzug arbeitet am Limit. Gleichzeitig steigen die Anforderungen weiter. Die Gefangenenstruktur ist komplexer geworden – mit psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen und zunehmender Gewaltbereitschaft. Ja, meine Damen und Herren, die Gewalt gegen Bedienstete hat deutlich zugenommen, aber nicht nur in Brandenburg, sondern in allen Bundesländern. Im Jahr 2024 wurden 32 Bedienstete Opfer körperlicher Gewalt; im Jahr 2021 waren es noch sieben Angriffe. Die Zahl der Bedrohungen und Beleidigungen hat sich teilweise verdoppelt. Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind konkrete Gefährdungen von Menschen, die unseren Rechtsstaat täglich sichern. Darauf müssen wir reagieren, und darauf reagieren wir. (Beifall CDU, vereinzelt SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Der Schutz der Bediensteten hat oberste Priorität. Dazu gehören eine moderne, bedarfsgerechte Ausrüstung – Schutzwesten können hierfür ein Beispiel sein –, aber ebenso klare Abläufe, Training und Unterstützung in Gefahrensituationen. Wir bauen dabei auf einem Fundament auf, das bereits durch das Sicherheitskonzept der damaligen Justizministerin Susanne Hoffmann gelegt wurde. Durch spezialisierte Einsatzgruppen, die Wiedereinführung von Hiebwaffen und verbesserte Maßnahmen zur Eigensicherung wurde das Sicherheitsniveau bereits erhöht. Aber die Realität zeigt: Das reicht noch nicht aus. Die Bedrohungslagen entwickeln sich weiter. Also müssen wir nachschärfen. Meine Damen und Herren, zur Wahrheit gehört auch: Sicherheit hängt nicht nur von der Ausrüstung ab, sondern vor allem vom Personal. Um dieses Personal stehen wir im Wettbewerb, insbesondere mit dem Nachbarland Berlin. Wenn Fachkräfte außerhalb des Vollzugs bessere Bedingungen finden, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn Bewerbungen ausbleiben. Deshalb müssen wir die Attraktivität des Justizvollzugs deutlich steigern – durch bessere Arbeitsbedingungen, gezielte Nachwuchsgewinnung und moderne Wege der Ansprache. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einen weiteren zentralen Punkt ansprechen: Wir brauchen eine ehrliche Reform unseres Strafvollzugsgesetzes. Viele Regelungen sind gut gemeint, aber in der Praxis schlicht nicht umsetzbar. Der frühere Justizminister Volkmar Schöneburg sprach von einem Paradigmenwechsel. Ich habe damals gesagt: Das ist kein Paradigmenwechsel, sondern ein Wunschkonzert. Die Realität hat meine Einschätzung leider bestätigt. Die Zielzahlen des Personalentwicklungskonzepts wurden in keinem einzigen Jahr erreicht. Was nützen uns die besten gesetzlichen Vorgaben, wenn das Personal fehlt, um diese umzusetzen? Deshalb müssen wir jetzt handeln, Bürokratie abbauen, Regelungen praxistauglich gestalten und den Fokus auf das Machbare legen. (Beifall CDU, vereinzelt SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Das wurde auch im Fachgespräch mit den Justizverbänden im Ausschuss für Recht und Digitalisierung deutlich. Die Rückmeldungen aus der Praxis sind eindeutig: Wir brauchen vor allen 2026 95 Dingen eines – dauerhaft besetzte Stellen. Denn, meine Damen und Herren, ein funktionierender Justizvollzug bedeutet eben nicht nur Sicherheit im Vollzug selbst; er ist natürlich auch entscheidend für die Resozialisierung. Wenn Personal fehlt, leidet auch die Vorbereitung auf die Entlassung. Rückfälle werden wahrscheinlicher, wenn Betreuung nicht ausreichend stattfinden kann. Auch hier zeigt sich: Ein schwacher Vollzug gefährdet am Ende die Sicherheit unserer gesamten Gesellschaft. Deshalb ist unser gemeinsamer Antrag von CDU und SPD ein wichtiger Schritt. Wir prüfen gezielt, wie wir die Sicherheit erhöhen, mehr Personal gewinnen, Bürokratie abbauen und den Justizvollzug modern und attraktiv aufstellen können. Meine Damen und Herren, der Justizvollzug ist kein Randthema, sondern ein Gradmesser für die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Wenn diejenigen, die den Justizvollzug absichern, nicht ausreichend geschützt sind, wenn Stellen unbesetzt bleiben und Gesetze an der Realität vorbeigehen, dann verlieren wir Vertrauen. Deshalb ist es Zeit zu handeln – entschlossen, realistisch und gemeinsam. Das tun wir mit unserem Antrag. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir fahren mit dem Beitrag von Herrn Abgeordneten Hornauf vom BSW fort. Bitte schön. (Beifall BSW) Sven Hornauf (BSW): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wir sehen es nicht ganz so, Herr Kollege Eichelbaum. Der vorliegende Antrag ist gefällig – er liest sich so –, hat allerdings zwei wesentliche Schwächen. Zum einen verkleistert er die wirklich notwendige Aufmerksamkeit für die Problemlage, weil er die Zustände einfach nicht mit der notwendigen Schärfe benennt und angeht. Zum Zweiten ist er schlicht redundant. Was macht denn der Ausschuss für Bürokratieabbau? Ist denn der Minister bzw. die Landesregierung ansonsten gehindert, sich dieser Problemlage anzunehmen? – Nein, dieser Antrag ist kein Beitrag zur Lösung, sondern einfach nur ein Beitrag zum „Weiter so!“, weshalb wir ihn ablehnen werden. Die „MAZ“ hat vor zwei Tagen getitelt: „Strafvollzug am Limit“. Darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig. Die Frage ist nur: Was macht man daraus? Wir haben doch genug konkrete Anhaltspunkte. In der Begründung wurde bereits auf die Rechtsausschusssitzung bzw. das Fachgespräch vom 15. Januar verwiesen. Deutlichere Hinweise als die der Bediensteten selbst kann es doch gar nicht geben. Fehlende Sicherheitsausstattung, die Notwendigkeit baulicher Veränderungen, unzureichende Personalausstattung – alles das ist bekannt. Wir erleben in unserem Strafvollzug nichts anderes als in unserer Gesellschaft, nur in noch zugespitzterer Form: Aggression, Gewalt, fehlender Respekt, auch im Umgang der Gefangenen untereinander, aber insbesondere gegenüber dem Personal. Angesichts dessen ist die Konstellation dieses Antrags sowohl hinsichtlich der Zeitschiene als auch hinsichtlich der Inhalte nicht 96 Landtag ausreichend. Sie verlangen die Vorlage der Prüfergebnisse bis zum 31.10.2026. Ich bitte Sie – so lange können wir schlichtweg nicht warten! Der Ansatz des Antrags ist löblich, aber für uns nicht weitgehend genug. Der Antrag ist leider nur eine Beruhigungspille. Wir bräuchten aber ein Aufputschmittel, ein regelrechtes Aufputschmittel. (Beifall BSW) Ich greife nur einige der Punkte heraus, die die Bediensteten uns genannt haben. Denken Sie zum Beispiel an die Sicherheitsausstattung in Bezug auf das Schmuggeln von Drogen; dieses Problem ist ganz konkret benannt worden, teilweise auch einrichtungsscharf. Wir haben eben nicht mehr den klassischen Kuchen, mit dem die Feile oder das Päckchen Koks in die JVA gebracht wird, sondern wir haben heute Drohnen. (Zuruf von der AfD: Echt?) – Ja, wirklich. – Wir haben das Problem, dass Kameras zwar angeschafft, aber noch nicht installiert worden sind. Wir haben im Ausschuss noch keine Antwort auf die Frage erhalten, wie es damit weitergeht, das heißt, wann diese Kameras endlich funktionieren werden. Warum kann man die stichfesten Tücher und die Westen nicht jetzt kaufen? Warum braucht man dafür erst einen Prüfauftrag? Warum kaufen wir sie nicht einfach für unsere Bediensteten? (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Auch all die weiteren Fragen – Absicherung der medizinischen Versorgung der Bediensteten, Beförderungsmöglichkeiten, Weiterbildungsmöglichkeiten – haben wir wieder und wieder thematisiert; nur dieser Antrag schiebt die Lösung der Probleme auf die lange Bank. Warum mussten wir im Ausschuss erst zwei Sitzungen abwarten, bis wir nähere Informationen dazu bekommen haben – offenbar, nachdem es sich nicht mehr verdecken ließ –, dass es eine Meuterei gegeben hat? Warum ist der Suizid erst nachträglich thematisiert worden? Das betrifft auch die Frage der Personalbelegung – und, und, und. Das Justizministerium verfolgt eine Salamitaktik. Es wird nicht von sich aus informiert. Es wird zu wenig informiert. Ganz am Ende komme ich noch zu einem Punkt, der uns besonders wichtig ist, der in der bisherigen Debatte aber komplett gefehlt hat: Was ist denn, insbesondere in Wriezen, mit dem Gedanken der Resozialisierung? Wir müssen uns doch wirklich fragen lassen: Warum gehen wir als Ausschuss in die Sonnenscheinanstalt, also nach Brandenburg, aber nicht in das Problemzentrum nach Wriezen? (Lars Günther [AfD]: Genau!) Das ist doch der Punkt. Warum bekommen wir als Abgeordnete, wenn wir denn schon nicht gemeinsam hingehen können, sondern uns einzeln bemühen müssen, erst in zwei Monaten einen Termin? Muss man erst aufräumen? Ist es wieder wie bei Honecker, dass erst die Straße gefegt werden muss, bevor wir hinkommen? Das ist der Punkt. Herr Minister, Sie könnten mehr liefern, auch ohne unsere Anträge. Offenbar brauchen Sie dafür aber manchmal einen Antrag. Das ist sicherlich kein Problem, das können wir gern leisten. Nur, dieser Antrag ist es eben nicht. Wir brauchen Maßnahmen, und wir brauchen sie jetzt. Es darf eben kein reiner Verwahrvollzug sein. Beide Seiten, sowohl die Insassen als auch die Bediensteten dort, haben unsere Hilfe verdient. – Danke. (Beifall BSW) Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir fahren entsprechend der Rednerliste mit dem Beitrag von Herrn Minister Dr. Grimm fort. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall SPD) Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ein Justizvollzugsbeamter beendet seine Schicht und übergibt an die Kollegin. Die Abläufe sind klar. Die Verantwortung bleibt: Sicherheit gewährleisten, den Vollzug rechtsstaatlich umsetzen und gleichzeitig an Resozialisierung mitwirken. Der Justizvollzug ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Rechtsstaates. Um diesen Auftrag auch künftig verlässlich erfüllen zu können, ist die gezielte Stärkung von zentraler Bedeutung. Deshalb war es mir wichtig, die Situation in unseren Justizvollzugsanstalten direkt nach Amtsantritt nicht nur auf dem Dienstweg, über Vermerke, kennenzulernen, sondern mir auch vor Ort einen persönlichen Eindruck zu verschaffen und mit den Mitarbeitenden ins Gespräch zu gehen. Daraus kann man, glaube ich, schon ersehen, dass ich nicht auf eine Aufforderung gewartet habe. Im Übrigen, Herr Hornauf, haben Sie gar keinen Antrag vorgelegt. Daher kann man auch nicht sagen, dass Sie hier ein Treiber dieses Themas gewesen seien. Die Haushaltslage ist schwierig, und wir müssen ein stimmiges Gesamtpaket vorlegen. So verstehe ich auch den Prüfauftrag. Dem werde ich nachkommen, und zwar so schnell wie möglich; ich warte da auf gar nichts. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Bei den Besuchen wurde mir schnell klar, dass die Situation im Justizvollzug angespannt ist. Zwei Probleme stehen dabei im Vordergrund. Erstens: Die Beschäftigten brauchen in personeller Hinsicht Verstärkung, insbesondere im allgemeinen Vollzugsdienst. Zweitens: Die Beschäftigten wünschen sich mehr Sicherheit durch persönliche Schutzausrüstung und Technik. (Unruhe) Neben diesen Fragen bezüglich des Personals und der Sicherheit haben wir es im Justizvollzug mit immer wieder neuen Herausforderungen zu tun: Neuartige Drogen können etwa in Papier eingearbeitet werden und so leicht mittels Briefen oder Paketen in die Anstalten eingebracht werden, ohne dass das auf dem herkömmlichen Weg zu erkennen ist. Auch der technische Fortschritt, beispielsweise der leichte Zugang für jedermann zu Drohnen, birgt neue Gefahren für den Justizvollzug – etwa in Form von Versuchen, unerlaubte Gegenstände in die Anstalten zu schmuggeln. Die Mitarbeitenden schilderten mir auch, dass psychische Auffälligkeiten bei den Gefangenen zunehmen und dadurch häufiger als in der Vergangenheit Konflikte entstehen. Ich weise kurz auf die Zahlen hin, die mir vorliegen, Frau Kotré, ohne dass ich irgendetwas beschönigen wollte, denn jeder Angriff auf einen Justizvollzugsmitarbeitenden ist ein Angriff zu viel: Im Jahr 2024 gab es 27 Angriffe mit körperlicher Gewalt, 2025 waren es 23 – es gab also einen leichten Rückgang. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Doch ich sage es noch einmal: Es gibt hier nichts zu relativieren – jeder Angriff ist einer zu viel. Die Lage ist ähnlich wie in anderen Bundesländern, denn – ich glaube, das ist uns allen klar – es geht nicht nur um friedfertige Menschen, wenn wir von Justizvollzugsanstalten sprechen. Ich begrüße den vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen zur Stärkung des Justizvollzugs ausdrücklich und werde meinen Teil dazu beitragen. Wir müssen den Dienst in unseren Anstalten attraktiver machen, denn wir stellen heute schon fest, dass wir nicht alle vorhandenen Stellen besetzen können. Im allgemeinen Vollzugsdienst – die Zahlen wurden eben schon genannt – stehen uns 649 Stellen zur Verfügung. Aktuell können wir etwas über 30 davon nicht besetzen – und das trotz erheblicher Bemühungen wie einer verstärkten Präsenz auf Berufsmessen und vielem mehr. Da wir eine Justizvollzugsanstalt aber – das ist mit der Situation in Krankenhäusern vergleichbar – nicht einfach vorübergehend schließen können, müssen die vorhandenen Mitarbeiter alles auffangen. Das bedeutet regelmäßig die Anordnung von Überstunden und dadurch eine stärkere Belastung, vermehrte Krankheitsfälle und Unzufriedenheit bei den Beschäftigten. Meine Damen und Herren, zur großen Bedeutung des Justizvollzugs für den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten ist hier bereits einiges gesagt worden – das muss ich nicht alles wiederholen. Auch ich spreche den Mitarbeitenden in unseren Justizvollzugsanstalten meinen herzlichen Dank aus. Das habe ich auch persönlich getan. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski und des Abgeordneten Sven Hornauf [BSW]) Dieser Dank allein genügt aber nicht, wir müssen so schnell wie möglich für Verbesserungen sorgen und unseren Justizvollzug stärken. Die Grundvoraussetzungen dafür sind gut, denn der Dienst im Justizvollzug ist eine sinnvolle und spannende Aufgabe, die die Mitarbeitenden – auch das wurde mir immer wieder gesagt – als erfüllend empfinden. Damit das wieder mehr in den Vordergrund treten kann, müssen wir jetzt zügig handeln. Deshalb empfehle ich, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen; und ich werde meinen Teil dazu beitragen, die Dinge dann so schnell wie möglich in die Tat umzusetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) 2026 97 Vizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn: Vielen Dank. – Wir sind am Ende der Rednerliste angekommen und treten in die Abstimmung ein. Als Erstes liegt uns der Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/2728, vor. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion, Drucksache 8/2668, „Ein Eckpfeiler unseres Rechtsstaats: Für einen starken Justizvollzug in Brandenburg“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und übergebe an unsere geschätzte Frau Präsidentin. Vielen Dank. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Die letzten zwei Tagesordnungspunkte schaffen wir jetzt auch noch. Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. TOP 12: Artikel 6 des Grundgesetzes achten – die beitragsfreie Familienmitversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss erhalten bleiben! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2669 Entschließungsantrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2707 (Neudruck) Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2712 Das Wort hat Frau Dr. Oeynhausen für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Hände weg vom Geldbeutel der Krankenversicherten! Hände weg von der Familienmitversicherung! Was hat uns die Bundesgesundheitsministerin mit der Krankenkassenreform für einen Giftcocktail zusammengerührt! Ja, wir brauchen eine Kassenreform – die Versicherten zahlen immer höhere Beiträge für immer weniger Leistung –, ja, wir müssen aus dem Hamsterrad raus, aber jetzt werden diejenigen noch zusätzlich belastet, die das System mit ihren Rekordbeiträgen am Laufen halten. Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausbehandlungen sollen um 50 % steigen, Krankengeld und Zuschüsse zum Zahnersatz sollen gekürzt werden, freiwillig Versicherte sollen noch mehr zahlen, Minijobs sollen unattraktiv gemacht werden und – besonders dreist – nicht erwerbstätige Ehepartner, die bisher über den 98 Landtag Hauptverdiener mitversichert waren, sollen künftig einen eigenen Beitrag leisten. Das werden voraussichtlich Familien mit mehreren Kindern sein. Und was sagt Ministerin Warken im typischen Sozi-Sprech? Sie wolle Arbeitshemmnisse für Mütter beseitigen. – Hallo, sind wir jetzt schon wieder im Sozialismus angekommen? Mütter in die Produktion? Wird hier Menschen ein politisch gewünschtes Lebensmodell aufgezwungen? Da sagen wir als freiheitliche Partei natürlich: Der Staat hat sich aus dem Privatleben der Bürger rauszuhalten. Die beitragsfreie Mitversicherung muss vollständig erhalten bleiben – ohne Wenn und Aber. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Wird Ihre Rede eigentlich in den Deutschen Bundestag übertragen?!) Was bringt denn die Krankenversicherung in Schieflage? Zum Beispiel die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern – diese machen nach neuesten Schätzungen bundesweit 12 bis 14 Milliarden Euro pro Jahr für die gesetzlich Krankenversicherten aus. Dabei ist es gar nicht Aufgabe der Krankenversicherten, dafür aufzukommen. Doch der Bund bürdet ihnen das auf, denn jeder Bürgergeldempfänger ist in der GKV pflichtversichert. Der Bund zahlt 140 Euro im Monat, der Bürgergeldempfänger kostet die Kasse aber im Schnitt 400 Euro – und die Differenz zahlen die Krankenversicherten. (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist eine Schweinerei!) Damit bürdet der Bund den Krankenversicherten auch die Last der verantwortungslosen Migrationspolitik auf. Denn jeder zweite Bürgergeldempfänger ist Ausländer, und zwei Drittel haben einen Migrationshintergrund. Wollen wir die gesetzliche Krankenversicherung sanieren, heißt das: Illegale Migration stoppen, Grenzen sichern und eine echte Rückführungsoffensive starten! (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, etwa 5 000 Euro kostet ein Bürgergeldempfänger die Kasse pro Jahr. Das ist ganz schön viel, diese sind nämlich im Schnitt Anfang 30 – im Vergleich kostet ein Versicherter die Kasse normalerweise durchschnittlich 2 000 bis 3 000 Euro. Das Ganze ist auch kein Wunder: Sobald das Bürgergeld fließt, gibt es eine neue Hüfte für 20 000 Euro (Prof. Dr. Michael Schierack [CDU]: Für die 30-Jährigen?!) oder – auch sehr beliebt – man lässt sich das Gebiss komplett sanieren. Das kostet schnell Tausende von Euro. Viele Versicherte müssen dafür einen Kredit aufnehmen, weil sie das nicht einfach so bezahlen können. (Unruhe) Nicht so bei Bürgergeldempfängern: Die stellen dann bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Härtefallregelung, und schwups, werden 100 % bezahlt. Wovon? Schon wieder von den Kassenbeiträgen der Beitragszahler, die demnächst einen noch höheren Kredit aufnehmen dürfen, weil die Zuschüsse für den Zahnersatz gekürzt werden. Mehr Verachtung für die arbeitende Bevölkerung geht wahrlich nicht! (Beifall des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD] – Zuruf von der CDU: Nur die AfD!) Was wurde uns alles mit dieser Reform versprochen? Man wollte an die Ausgaben ran. Fakt ist: Bei Krankenhäusern und Ärzten wird gespart, die Versicherten werden zusätzlich belastet, Leistungen werden gekürzt und die Pharmaindustrie kommt milde davon – wie immer. Aber ganz fein raus ist der Bund; er macht sich einen richtig schlanken Fuß. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Ja, klar. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Bitte schön, Herr Abgeordneter Bretz. Steeven Bretz (CDU): Frau Dr. Oeynhausen, ich weiß nicht, ob Sie es schon wissen: an den Deutschen Bundestag gerichtet. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Meine Frage: Würden Sie uns mit Blick auf die Uhr in der Weise entgegenkommen, dass wir Ihre Rede auch dem Deutschen Bundestag in gebundener Fassung zum geneigten Lesen überstellen? Ich glaube, dann ist das richtig adressiert. (Lachen des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Ich fände es gut, wenn Sie zum Land Brandenburg kämen. Sie halten eine Rede für den Deutschen Bundestag, nicht aber für (Beifall der Abgeordneten Nadine Graßmel [SPD] – Zuruf des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW]) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Bitte schön. Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Sehr gerne antworte ich auf Ihre Frage, Herr Kollege Bretz. Wie Sie angesichts Ihres – ich glaube – 20-jährigen Parlamentsdaseins wissen müssten: Die Landesregierung muss im Rahmen der Länderanhörung zu diesem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgeben. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Soviel ist weiß, ist das Gesetz auch im Bundesrat zustimmungspflichtig. Natürlich müssen wir uns hierüber unterhalten! Außerdem ist das Gesundheitsministerium für zwei Krankenkassen, die IKK Brandenburg und Berlin sowie die AOK Nordost, natürlich auch Aufsichtsbehörde! Es geht uns direkt an. Ich sage Ihnen auch noch einen dritten Grund, warum uns das hier etwas angeht. (Beifall AfD) Dass Ihnen meine Meinung nicht schmeckt – geschenkt, das ist klar! Der dritte Grund: Die Landesregierung macht ordentlich mit, wenn es darum geht, Kassenbeiträge zweckzuentfremden. Beispiel Krankenhausstrukturfonds: Hier wurden über 30 Millionen Euro zweckentfremdet, um mehr als 230 Krankenhausbetten abzubauen. Das ist eigentlich Landessache; dafür wurden aber Kassenbeiträge aus diesem Krankenhausstrukturfonds genutzt. Die Antwort des Gesundheitsministers auf die Frage, ob das denn alles so rechtens sei: Na ja, die paar Milliönchen nehmen wir eben noch mit, und dann hören wir auf. (Lars Hünich [AfD]: Hören Sie mal zu, Herr Bretz!) Also das zur Behauptung, das ginge uns hier nichts an. Nein, diese Landesregierung trägt eifrig dazu bei, die Gesundheitsausgaben und die Kassenbeiträge der Bürger zu erhöhen. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Auch das gehört zur Wahrheit! – Zuruf von der AfD: Das ist ein Skandal!) Der Bund ist fein raus: Er weigert sich, die vollen Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger zu zahlen, und er weigert sich auch, den Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen zu dynamisieren. Der ist nämlich seit acht Jahren eingefroren. Das ist interessant: Genau dieses Argument nutzt der Bund, um die Beitragszahler mit höheren Zuzahlungen zu belasten. Er sagt: Na ja, die Zuzahlungen sind seit 20 Jahren stabil. – Aber bei sich will er es nicht wissen. Meine Damen und Herren, eine solche Ungerechtigkeit dürfen wir den Bürgern – den Krankenversicherten – nicht zumuten. Ich fordere die Landesregierung auf, für die Krankenversicherten eindeutig Stellung zu beziehen. Sie müssen bei dieser Reform komplett außen vor bleiben. Sie zahlen schon mehr als genug. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Frau Abgeordnete Graßmel spricht für die SPD-Fraktion. Bitte. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Nadine Graßmel (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Beste an diesem Antrag ist, dass wir heute über Familienpolitik sprechen dürfen. Zweifelsohne gehört die Lebensqualität der Familien in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen in diesem Haus. In der Gesamtheit sind wir uns sogar einig: Die beitragsfreie Familienversicherung ist ein zentraler Baustein unseres solidarischen Gesundheitssystems; sie muss erhalten bleiben. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) 2026 99 Die Frage ist nur, wie. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Zwischen einer politischen Debatte hier im Brandenburger Landtag und einer tatsächlichen Gefährdung unseres Gesundheitssystems besteht ein großer Unterschied. (Beifall SPD und CDU) Deshalb lohnt es sich, genau darauf zu achten, worüber wir hier sprechen und welche Lösungen wirklich tragen. Wir führen eine wirklich notwendige Debatte darüber, wie wir unser Gesundheitssystem zukunftsfest machen können. Dabei dürfen wir eines nicht vergessen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Familien sind in unserer Gesellschaft der zentrale Ort von Verantwortung, Fürsorge und Zusammenhalt. Das ist eigentlich nichts Neues. Familien brauchen gute Rahmenbedingungen statt unverhältnismäßiger Belastungen, besonders auch heute. Genau deshalb sage ich klar: Reformen sind im Gesundheitssystem dringend notwendig. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass die Last auf Familien und ihre Sorge- und Pflegearbeit geschoben wird. Die Familienversicherung ist mehr als eine Leistung; sie ist Geist und Ausdruck unseres solidarischen Gesellschaftsverständnisses. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Was wir keinesfalls außer Acht lassen dürfen: Gerade Familien mit mehreren Kindern oder Familien mit ganz besonderen Herausforderungen stehen ohnehin schon längst unter Druck – weniger Erwerbsarbeit, höhere Ausgaben, mehr Organisationsbedarf im Alltag. Hinzu kommt etwas, das oft übersehen wird: die Carearbeit in den Familien; ich habe es bereits angedeutet. Auch beim gestrigen Parlamentarischen Abend der Johanniter haben wir darüber intensiv gesprochen. Pflegende Eltern und Angehörige von Kindern mit Behinderungen organisieren Therapien, leisten Pflege und tragen Verantwortung – oft rund um die Uhr. Ich muss dabei an eine Familie denken, bei der die Organisation des Alltags unter anderem wegen der Bürokratie der Krankenkasse fast einen Vollzeitjob ausmacht. Da sind Ärger, Unverständnis und Überforderung an der Tagesordnung; das finde ich unzumutbar. (Beifall SPD) Familien sind vielfältig: Alleinerziehende, Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien und glücklicherweise auch Familien aus unterschiedlichen Ländern mit unterschiedlichen Kulturen nennen Brandenburg jetzt ihr Zuhause. (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Sie alle tragen unsere Gesellschaft, sie bereichern sie und sie alle verdienen Unterstützung. Auch das gehört zur Ehrlichkeit: Die Herausforderungen im Gesundheitssystem sind derzeit massiv – steigende Ausgaben, ineffiziente Strukturen und Probleme bei der Versorgung. Viele 100 Landtag erleben lange Wartezeiten, Doppeluntersuchungen sowie unnötige und unendliche Bürokratie. Deshalb gilt: Es fehlt nicht nur am Geld. Es fehlt auch an Struktur, Koordinierung und Orientierung an den Lebensrealitäten der Menschen. Ein Blick in den Entschließungsantrag des BSW zeigt: Ja, strukturelle Reformen sind notwendig. Aber auch hier gilt: Bei Reformen muss immer darauf geachtet werden, wen sie konkret belasten, Stichwort: Generationengerechtigkeit. Wenn die beitragsfreie Familienversicherung pauschal als unantastbar dargestellt wird, ignoriert man, dass sich die gesellschaftlichen Lebensrealitäten in den letzten Jahren verändert haben. Die moderne Sozialpolitik muss den gesellschaftlichen Wandel abbilden. Für mich sind Frauen oder Männer, die unbezahlte Care-Arbeit leisten, ein wichtiger Baustein der Gesellschaft. Sie verrichten eben auch Arbeit. Mit dem vorliegenden Antrag wird so getan, als könnte man alles beim Alten belassen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Wir als SPD sagen: Wir brauchen Reformen, aber die Richtigen, und dorthin finden wir ganz bestimmt nicht mit Ihnen. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Ich komme zum Ende. Eine moderne solidarische Gesundheitspolitik darf sich nicht auf symbolische, zwanghafte Verteidigung bestehender Strukturen beschränken. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete? Nadine Graßmel (SPD): Nein, danke. – Moderne Gesundheitspolitik muss den Mut haben, Reformen anzustoßen und zwischen den verschiedenen Lebensmodellen Fairness herzustellen, aber auch die finanzielle Stellung der gesetzlichen Krankenversicherung sichern. Genau darum geht es – es geht um eine zukunftsfeste Ausgestaltung unseres Gesundheitssystems. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Sie müssten bitte zum Ende kommen. Nadine Graßmel (SPD): Ihre Anträge lehnen wir ab. (Beifall SPD und CDU) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Na, das klappt doch. Danke schön. – Herr Abgeordneter Kutsche hat das Wort für das BSW. Bitte schön. (Beifall BSW) Andreas Kutsche (BSW): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Herr Bretz, wir müssen das hier behandeln. Wir müssen es deswegen behandeln, weil nicht nur die Versicherten, sondern auch unsere kommunalen Krankenhäuser zusätzlich belastet werden. Sie werden noch tiefer in die roten Zahlen hineinrutschen, wenn diese Reform so umgesetzt wird. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Aber lassen Sie mich anfangen: Es geht heute um die Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Antrag der AfD klingt zunächst nachvollziehbar: Schutz von Ehe und Familie. Mit dem Entschließungsantrag zeigt die AfD einige Punkte auf, die wir ähnlich sehen, aber sie zeigt eben auch Punkte auf, die wir anders sehen. Deswegen werden wir dem nicht zustimmen können. Das kann ich schon vorwegnehmen. (Lars Hünich [AfD]: Ah!) Allerdings ist die Krise nicht von der AfD verursacht, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Danke!) und sie ist auch nicht das Ergebnis der Politik des BSW. Sie ist das Resultat jahrelanger politischer Entscheidungen: Ökonomisierung, Fehlanreize und verschleppte Reformen haben unser Gesundheitssystem in diese Lage gebracht, (Beifall BSW) und genau diese Politik setzt sich mit den aktuellen Reformvorschlägen der Bundesregierung jetzt fort. Was als Stabilisierung verkauft wird, ist in Wahrheit ein Sparprogramm auf Kosten der Versicherten. Das wird die Probleme nicht lösen, sondern verschärfen. Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung für die Ehepartner, steigende Zuzahlungen und Einschnitte im Klinikbereich greifen das Solidarprinzip an. Allein in unserer Klinik in Brandenburg an der Havel würden die Belastungen auf einen zweistelligen Millionenbetrag hinauslaufen – zusätzlichen zu den Fehlbeträgen, die wir jetzt schon haben. Das können wir wirklich nicht zulassen. (Beifall BSW) Die Lücke im System soll einseitig von den Versicherten, Familien und Kliniken geschlossen werden, und besonders gravierend ist die Lage der Krankenhäuser. Ich sagte es: Schon heute schreiben vielen Kliniken rote Zahlen. Die geplanten Maßnahmen werden daran nichts ändern – im Gegenteil. Mehr Defizite, mehr Insolvenzen und weniger Versorgung vor allem in den ländlichen Räumen – das ist keine Reform, das ist eine Verschiebung der Krise in die Zukunft. Diese Entwicklung steht nicht für sich allein. Der paritätische Gesamtverband warnt vor einem drohenden Kahlschlag. Auch wenn sich das nicht nur auf die Gesundheitsreform bezieht, zeigt es doch klar die Richtung: Die Bundesregierung plant weitere Kürzungen in der Sozialpolitik, und sie treffen ausgerechnet benachteiligte Kinder und Jugendliche, Frau Graßmel. Wir sehen ein Muster: Immer mehr Druck auf die Schwächsten, in der Pflege steigende Eigenanteile, in der Behindertenhilfe geraten Teilhabe und Selbstbestimmung unter Druck, und in vielen sozialen Bereichen werden Leistungen zurückgefahren. Das sind keine abstrakten Einsparungen, das sind reale Einschnitte in das Leben von Millionen von Menschen. Das ist ein gezielter Abbau des Sozialstaates, und das dürfen wir nicht hinnehmen, (Beifall BSW) denn die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung ist kein Naturereignis, sie ist das Ergebnis politischer Entscheidungen. Deutschland hat eines der teuersten Gesundheitssysteme Europas – das haben wir schon gehört –, und trotzdem liegen wir bei Gesundheit und Lebenserwartung nur im Mittelfeld. Warum? Weil Geld oft falsch eingesetzt wird: unnötige Behandlungen, Doppeluntersuchungen, zu wenig Digitalisierung, zu viel Bürokratie und überhöhte Preise bei Arzneimitteln und Medizinprodukten. Gleichzeitig wird dort gespart, wo es am meisten schadet: bei Pflege, Nachsorge und sozialer Unterstützung. Das ist kurzsichtig und gefährlich. (Beifall BSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen einen echten Kurswechsel. Erstens: eine gerechtere Finanzierung. Mehr Menschen müssen in die solidarische Krankenversicherung einbezogen werden, auch gutverdienende und bisher privilegierte Gruppen. Hohe Kapital- und Vermögenseinkommen müssen stärker beteiligt werden. Zweitens: Der Staat muss Verantwortung übernehmen. Versicherungsfremde Leistungen gehören in den Steuerhaushalt und dürfen nicht aus den Beiträgen der Versicherten bezahlt werden. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Drittens: Wir müssen die Kostentreiber regulieren – faire Preise bei Arzneimitteln, mehr Transparenz und bessere gemeinsame Beschaffung, gerade für öffentliche Krankenhäuser. Viertens: Mehr Effizienz im System – weniger Bürokratie, weniger Doppelstrukturen, klare Begrenzung von Verwaltungskosten. Wir brauchen den Mut, auch grundlegende Strukturfragen zu stellen. Meine Damen und Herren, eine Reform, die vor allem Familien, Pflegebedürftige und Rentner belastet, ist keine Lösung. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Sie gefährdet das Vertrauen in unser solidarisches System. Wir brauchen keinen Stillstand, aber wir brauchen auch keinen Sozialabbau. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, sich im Bundesrat dafür starkzumachen, dass Familien geschützt, Prävention gestärkt, der Bund stärker in die Verantwortung genommen und die Belastungen für die Versicherten begrenzt werden. Vor allem 2026 101 müssen die Kürzungsfantasien bei den Krankenhäusern unterbleiben. Die stehen jetzt schon mit dem Rücken zur Wand. Wir brauchen eine Reform, die gerecht ist, die Versorgung sichert und die Zukunft unseres Gesundheitssystems wirklich stabilisiert – und genau diesen Kurs werden wir einfordern, so wie wir es heute gemacht haben. Herr Minister, bitte setzen Sie sich im Bundesrat dafür ein, dass das nicht umgesetzt wird, was im Bund gerade besprochen wird. – Vielen Dank. (Beifall BSW) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack. Bitte schön. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Fast jeder, den Sie in Deutschland fragen, befürwortet, erwartet und fordert Reformen. Deutschland ist reformbedürftig, und wenn die Demoskopen sie fragen, sagen die Deutschen alle: Ja, das Land ist reformbedürftig, insbesondere unsere sozialen Sicherungssysteme – Rente, Pflege und eben auch Gesundheit. Die Bundesregierung hat sich dieser Aufgabe angenommen, und es war klar, dass es zu riesigen Diskussionen kommen wird, wenn wir über die Sicherung der sozialen Systeme in diesem Land sprechen. Frau Ministerin Warken hat nun, als Grundlage einer Diskussion darüber, ein Gesetz zur Beitragsstabilisierung vorgelegt; ich will nur sagen – Sie wissen das –: auf Grundlage von 66 Vorschlägen einer Expertenkommission. Davon sind 44 sowie 13 weitere Maßnahmen jetzt in diesem GKV-Stabilisierungspaket drin. Die eigentliche Reform ist für den Herbst geplant. Das ist jetzt nur eine Beitragsstabilisierung für die nächste Zeit. Und schon jetzt beginnt das, was man immer im Gesundheitswesen hat, wenn man eine Reform anstrebt: Es kommt der Aufschrei. Es kommt der Aufschrei von allen Seiten. Wir haben es gerade wieder erlebt, von allen Seiten kommt der Aufschrei: Wasch mich, aber mach mich nicht nass; Reform ja, aber nicht bei mir. – So hört sich das eben an. (Beifall CDU und SPD) Es war bisher immer so – und genau nach diesem Schema läuft die Debatte wieder ab. Wir nehmen nicht zur Kenntnis, dass die Kosten der GKV aus dem Ruder laufen. Die Einnahmen sind niedriger als die Ausgaben, und das müssen wir ändern. Da können wir doch nicht zuschauen. Insofern bitte ich dringend – dringend! – darum, diese Mammutaufgabe ehrlich anzugehen. Und jetzt zum Antrag der AfD – darum geht es heute –: Der Antrag fordert die beitragsfreie Familienversicherung. Ich will Folgendes sagen: Dieses GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz enthält über 40 Punkte. Ein Punkt davon ist die Maßnahme, die Sie gerade ansprechen. Aber das ist nur ein Punkt, den Sie herausgreifen – und damit, das sage ich Ihnen, greifen Sie viel zu kurz. Ich erwarte mehr von Ihnen als nur diesen einen Punkt; ich erwarte mehr. Es ist viel zu kurz gegriffen, vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen. Einen Gesamtvorschlag für eine Kostenreduktion – ich hätte einen Vorschlag für die Kostenreduktion von Ihnen erwartet; einen Vorschlag, wie sie das machen wollen. Meine Damen und Herren, so funktioniert verantwortungsvolle Gesundheitspolitik eben nicht. 102 Landtag Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Ja, das habe ich erwartet. Bitte, machen Sie. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Bitte schön, Frau Dr. Oeynhausen. Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich hoffe, Sie haben auch unseren Entschließungsantrag zur Kenntnis genommen, den wir formuliert haben und der mit Blick darauf, dass die Versicherten zusätzlich belastet werden sollen, noch verschiedene andere Forderungen enthält. Deswegen meine Frage: Sie wissen, der höchste Beitragsbemessungssatz für freiwillig Versicherte liegt bei der AOK Nordost – mit Pflegeversicherung – momentan bei etwa 1 250 Euro. Was erhalten die Versicherten dafür? In Brandenburg kommt – in einigen Landkreisen wie Spree-Neiße – fast jeder fünfte Rettungswagen zu spät. Es drohen Gebührenbescheide für den Rettungsdienst. Andere müssen anderthalb Stunden für einen Facharzttermin fahren. Meinen Sie, dass es gerechtfertigt ist, die Versicherten jetzt noch zusätzlich zu belasten – mit noch einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und noch mehr Zuzahlungen, Kürzungen und allem, was Ihre Gesundheitsministerin vorhat? Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Also, ich will nur eines sagen: Wenn wir die GKV so lassen, wie sie gegenwärtig ist, werden die Zusatzbeiträge unendlich hoch steigen – das werden Sie erleben –, und es wird für die Versicherten noch teurer werden. Darum geht es doch eigentlich: Damit wir die Bevölkerung bei den Beiträgen entlasten können, müssen wir jetzt ein Stoppsignal setzen und sagen, dass es nicht sein kann, dass wir mehr ausgeben als der GKV zugeführt wird. Darum geht es, und diesbezüglich halte ich Ihre Vorschläge für viel zu kurz gegriffen. Ich komme noch einmal zur Familienversicherung: Die Familienversicherung ist ein historisch gewachsener Bestandteil unseres solidarischen Systems. Sie war zunächst gar nicht Teil der GKV, sondern man hat sich vor 30 Jahren die Frage gestellt: Wie kriegen wir Familienpolitik mit hinein? Die Familiensituation hat sich in den letzten Jahren ja geändert – das müssen wir deutlich sagen –, und dennoch bleibt die Familienversicherung von Kindern bis sieben Jahre weiterhin vollständig beitragsfrei; Kinder bleiben also weiterhin beitragsfrei, das will ich nur noch einmal sagen. Es kam mir eben so vor, als ob Sie meinten, die Kinder seien nicht mitversichert. Nein, das stimmt eben nicht. Auch bei Familien mit Kindern mit Behinderungen und bei der Pflege von Angehörigen bleibt der Ehegatte, der Lebenspartner beitragsfrei familienversichert; so steht es im Gesetz. Sie wissen auch, die Beitragsfreiheit wird in anderen Fällen nicht komplett wegfallen. Der Entwurf sieht vor, dass der Beitrag für die Beitragszahler dann um 3,5 % steigt und die Beitragsfreiheit nicht komplett wegfällt. Ja, das ist eine Reform, und sie wird sicherlich vielen wehtun – den Ärzten, den Krankenhäusern, den Beitragszahlern –, aber man ist auf dem richtigen Weg, und wir müssen darüber diskutieren. Denn was nützt die beste Familienleistung, wenn die GKV in dieser Situation zugrunde geht, wenn sie bankrottgeht? Dann können die Menschen, die die GKV brauchen, sie sich nicht mehr leisten. Und das, meine Damen und Herren, wird viel größere Probleme bringen. Deshalb gehört zur Ehrlichkeit: Wenn wir Beitragssprünge verhindern wollen, wenn wir die GKV retten wollen, brauchen wir ein ausgewogenes, gerechtes Paket. Darüber diskutieren wir, und deshalb bleibt Ihr Antrag weit hinter dem zurück, was ich hier fordere: eine gerechte Diskussion, eine offene Diskussion, und nicht immer nur zu sagen: „Wir brauchen Reformen“, und wenn sie kommen, wird alles zerredet. So kann es nicht funktionieren. Das ist nicht meine Position. (Beifall CDU und SPD) Deswegen kann ich nur darum bitten, dass wir an dieser Reform arbeiten, aber konstruktiv, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und SPD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Zwei Kurzinterventionen wurden angemeldet, und ich bitte darum, dass sie direkt aufeinander folgen. Danach wird Herr Prof. Schierack, so er möchte, antworten. – Bitte, Herr Dr. Berndt, anschließend Herr Kutsche. (Beifall AfD) Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Schierack, Sie haben es selbst gesagt: Das ist ja erst die erste Runde, und die Finanzkommission ist aufgefordert, Ende des Jahres weitere Vorschläge zu machen; die weiteren und entscheidenden Änderungen kommen ja erst Ende des Jahres. Dann werden wir die Debatte weiterführen, und zwar richtig hart; machen Sie sich mal keine Sorgen. Ich habe da eher die Sorge, dass Ihnen unsere Vorschläge zu weit gehen werden. Wir müssen nämlich auf den Prüfstand stellen, ob wir uns weiterhin 93 Krankenkassen leisten können bzw. wollen, ob wir die Unterscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung in diesem Sinne, wie wir sie kennen, weiterführen wollen bzw. können; diese schwerwiegenden Fragen werden noch zu beantworten sein. Da habe ich die Vermutung, dass Sie von der CDU da viel zögerlicher sein werden als wir von der AfD; das ist ja in anderen Politikfeldern auch so. Jetzt haben wir einen konkreten Vorschlag für gewisse Reformen, und die Frage an Sie als Koalition – übrigens auch an Ihre Kollegin Graßmel, die hier zwar politische Watschen austeilt, sich dann aber nicht traut, auch nur eine Zwischenfrage zuzulassen – und an den Minister ist: Sagen Sie zu den Reformvorschlägen Ja oder Nein? – Frau Dr. Oeynhausen hat es gesagt: Auch Brandenburg ist aufgefordert, zu diesen Vorschlägen Stellung zu nehmen. Wie werden wir mit der Familienversicherung umgehen oder damit, ob wir dieses 16-M illiarden-Euro-Defizit weiter dulden und in Kauf nehmen? Darüber, dass aus der gesetzlichen Krankenversicherung, also nur von den gesetzlich Krankenversicherten, 12 Milliarden Euro für Bürgergeldempfänger gezahlt werden, kann man sich so sehr aufregen, dass man schon ins Stottern gerät. Das ist eine unglaubliche Ungerechtigkeit und hat mit einer gesetzlichen Krankenversicherung nichts zu tun. (Vereinzelt Beifall AfD und BSW) Herr Prof. Schierack, Frau Graßmel und Herr Wilke, stehen Sie dazu, dass das so beschlossen wird, oder werden Sie dagegen Einspruch einlegen? Diese Frage bitte ich Sie, hier im Landtag den Brandenburgern und uns zu beantworten. (Beifall AfD und BSW) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Und bitte gleich die Kurzintervention des Abgeordneten Kutsche. Andreas Kutsche (BSW): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Dr. Berndt. Fast alles unterschreibe ich, fast alles. Herr Dr. Schierack, ich schätze Sie wirklich sehr, aber an der Stelle wiederhole ich unsere Reformvorschläge – vielleicht haben Sie sie nicht gehört, da Sie sich auf Ihre Rede konzentrieren mussten –: Mehr Menschen müssen in die solidarische Krankenversicherung einbezogen werden, auch Gutverdienende, auch wir Landtagsabgeordnete und bisher privilegierte Gruppen, und hohe Kapital- und Vermögenseinkommen müssen stärker beteiligt werden. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Der Vorschlag, versicherungsfremde Leistungen – das hat Herr Dr. Berndt gerade angesprochen – in den Steuerhaushalt zu packen und nicht auf Beiträge der Versicherten umzulegen, wird von Ihrer Partei abgelehnt. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Und wir müssen die Kosten weiter regulieren: Faire Preise bei Arzneimitteln, mehr Transparenz und eine höhere gemeinsame Beschaffungsrate für öffentliche Krankenhäuser sind echte Reformvorschläge neben der Reduzierung der Zahl der Krankenkassen, von denen wir nicht so viele benötigen; (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) das sind Reformvorschläge. Da können Sie nicht sagen, wir hätten keine Vorschläge unterbreitet. – Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Herr Prof. Dr. Schierack wird auf beide Kurzinterventionen antworten. Bitte. 2026 103 Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrte Kollegen! Sie können das nächste Mal einfach eine Frage stellen – das war ja eine Frage, keine Kurzintervention –, ich hätte sie zugelassen, wirklich, wenn Sie sich gemeldet hätten. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das weiß ich!) Beginnen wir bei Herrn Dr. Berndt: Ja, diese schwerwiegenden Fragen müssen wir uns alle stellen, (Zuruf von der AfD: Aber?) und die stellen wir uns auch. Wir sind gerade in der Diskussion in der Großen Koalition im Bund, wie wir damit umgehen. Ich kann Ihnen jetzt hier auch keine Antwort geben, weil ich das bisher in meiner Fraktion auch nicht ausdiskutiert habe, weil wir das auch in der Bundestagsfraktion nicht alles ausdiskutiert haben. Es wird letzten Endes ans Eingemachte gehen, davon bin ich fest überzeugt. Das wird bei der Rente so sein, und das wird bei der Pflege genauso sein. Wenn wir es jetzt aber nicht tun, werden wir diese Bugwelle weiter vor uns herschieben, und das wird natürlich hart sein. Ich weiß, dass das immer der Tag der Opposition ist, wenn man Reformen macht, aber man muss sie auch durchstehen – ich hoffe, dass wir das durchstehen. Deswegen glaube ich, dass wir über bestimmte Dinge reden müssen. Dass der Vorschlag, weniger Krankenkassen zu haben, hilft, glaube ich nicht, aber man kann ja darüber reden. Wir können auch gern über versicherungsfremde Leistungen reden. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Müssen!) Sie haben ja mitbekommen, dass Frau Warken da gar nicht so unaufgeschlossen ist. Aber das müssen wir mit unserem Koalitionspartner besprechen, und zur Fairness gehört auch, dass wir da gemeinsam eine Lösung finden müssen. Eins ist doch klar: Je mehr Leistungen wir in die GKV reinpacken, desto höher ist die Umlage und dann bricht das System zusammen. Wenn wir das Prinzip walten lassen, dass diejenigen, die einzelne Leistungen bekommen, das zahlen, würde das System noch funktionieren. Wenn wir aber immer mehr da reinpacken – das haben auch die CDU-Gesundheitsminister in den letzten Jahren getan –, gerät das System irgendwann in Schieflage. Wir können doch nicht so weitermachen, sondern müssen uns fragen: Wie können wir das Schiff wieder steuern? Über diese Vorschläge, die über das heutige Gesetz hinausgehen, werden wir im Herbst diskutieren müssen; das wird die Situation sein. Dann müssen wir uns natürlich klarmachen: Welche Leistungen muss die ganze Gesellschaft stemmen und nicht nur der GKV-Versicherte oder die Familien zahlen? Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, wie ich finde, die wir uns stellen müssen. Damit habe ich gar kein Problem. Jetzt zu Ihnen, Herr Kutsche: Ich habe nicht gesagt, dass Sie keine Vorschläge gemacht haben, ich habe mich auf die AfD bezogen. Ich habe das, was Sie gesagt haben, ja gelesen. Ich teile nur einige Ihrer Vorschläge nicht. Ich habe zum Beispiel vernommen, dass Verdi auf die Straße gehen und klar und deutlich artikulieren will, dass die Krankenhäuser und die Angestellten in den Krankenhäusern besonders geschröpft werden. Laut deren Pressemitteilung heißt es, man solle nach wie vor auf die Ärzte, auf die MFAs und darauf, was im ambulanten Bereich passiert, 104 Landtag gucken, und sie zeigen dann auf die Schuldigen. Ich habe die Pressemitteilung gelesen. Und jetzt geht es los: Reform ja, aber bitte bei den anderen. – So kann es nicht laufen, meine Damen und Herren. Wir alle müssen gemeinsam dafür sorgen, dass wir dieses GKV-Schiff wieder zum Schwimmen bringen, und nicht einfach sagen: Das geht nicht, das geht nicht, das geht nicht. – Das wird meines Erachtens so nicht funktionieren. Auch wir Ärzte müssen uns darüber klarwerden, welchen Beitrag wir erbringen müssen. Das sage ich ganz deutlich. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Wilke. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne zunächst mit dem eigentlichen Inhalt des Antrags und komme dann gern zu weiteren Aspekten des Reformvorhabens. Ich glaube, bei der Debatte hilft es, erst einmal festzustellen: Für wen gilt die beitragsfreie Mitversicherung aktuell, für wen gilt sie nicht, und wie kann man Gerechtigkeitsfragen ganz anders stellen? Sie gilt für Kinder – so weit, so klar –, das soll auch so bleiben. Die beitragsfreie Mitversicherung gilt darüber hinaus für nicht arbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner, wenn sie nicht über 600 Euro mithilfe eines Midi-Jobs verdienen oder mehr als elf Stunden pro Woche – mit dem aktuellen Mindestlohnsatz kommt man ungefähr auf den Betrag hinaus – arbeiten. Für wen gilt sie nicht? Für alle anderen. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Sie gilt nicht für Paare, bei denen beide arbeiten, egal ob sie verheiratet sind oder nicht. Sie gilt nicht für Paare, die nicht verheiratet sind, egal, ob beide arbeiten oder nicht. Wenn wir uns die Zahlen für Brandenburg anschauen, können wir feststellen, dass etwa 55,4 % der Kinder in Ehen aufwachsen – zumindest zeitweise, könnte man bei der aktuellen Scheidungsrate sagen – und 44,6 % der Kinder in Lebensgemeinschaften außerhalb der Ehe aufwachsen. Damit stellt sich die Frage nach der Gerechtigkeit vielleicht auch andersherum: Wie gerecht ist es gegenüber all den anderen, einen Teil der Bevölkerung in dieser Weise zu privilegieren? (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Mit dem Vorschlag, den die Gesundheitsministerin aktuell macht und den sie auch in dieser Weise abgewandelt hat – Prof. Schierack hat es korrekt gesagt –, wird sehr wohl auf Gerechtigkeit geachtet: Wenn Kinder unter sieben Jahre alt sind, gilt weiterhin die Beitragsfreiheit, weil eine Person möglicherweise stärker der Sorgearbeit verpflichtet ist. Die Beitragsfreiheit gilt weiterhin bei pflegenden Angehörigen und auch bei Kindern mit Behinderungen, und zwar aufgrund des höheren Aufwandes, der notwendig ist, um begleitend und unterstützend tätig zu sein. Sie gilt auch weiterhin für Ehepartner oberhalb der Altersgrenze – und ich finde, wenn man das hört, klingt das Ganze schon nicht mehr so, wie Sie es in Ihrem Furor hier dargestellt haben. Es ist in der Sache eben doch ein bisschen differenzierter. Herr Schierack, ich korrigiere Sie höchst ungern und nur in einer Sache – und ich tue es nur, um Sie zu bestärken –: Die Idee ist nicht 30 Jahre alt, sondern sie ist mittlerweile 46 Jahre alt. Vor 46 Jahren hat man sich das ausgedacht, in einer Zeit, in der die Gegebenheiten eben doch ein ganz kleines bisschen anders waren. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Was ich nicht teile, ist, dass man jetzt sagt: Das ist der große Befreiungsakt der feministischen Revolution für die Frau. Indem wir für eine Mehrbelastung sorgen, befreien wir die Frau. – Ganz so einfach ist es wohl doch nicht. Trotzdem ist es natürlich auch ein Aspekt der Frage nach künftigen Abhängigkeiten, denn Frauen – und es sind zumeist Frauen, die nicht arbeiten und auf diese Weise über den Ehepartner mitversichert sind – werden dann in der Rente von ihrem Ehemann abhängig bleiben. Das ist durchaus ein Thema. Ich finde das Konzept der Stärkung der Ehe durch finanzielle Anreize – da mag man mich konservativ nennen – (Lars Hünich [AfD]: Nee, sind Sie nicht!) insgesamt fragwürdig. Ich finde, Ehe hat noch immer sehr viel damit zu tun, dass man in einer Partnerschaft ist, dass man einander vertraut. Sie hat etwas mit Augenhöhe zu tun, sie hat etwas mit Ausgleich zu tun – und natürlich mit Liebe. Aber zu sagen: „Lass uns mal heiraten, dann sparen wir 260 Euro Mindestbeitrag; das ist doch eine super Sache“, gehört nicht so richtig in das Bild von Ehe, das ich habe. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Das ist doch nicht das, was wir wollen, genauso wenig wie zu sagen: Kinder sollen in Ehen aufwachsen, weil sie da besondere Liebe verspüren. – Ich glaube, dass die Frage, wie eine Beziehung funktioniert, und nicht die Frage von finanziellen Anreizen für die Eheschließung am Ende der entscheidende Faktor für Kinder ist. – So viel erst einmal zu dieser Debatte. Jetzt komme ich in eine schwierige Rolle, weil ich hier eigentlich nicht die Reformvorschläge von Frau Dr. Warken verteidigen will, vor allem nicht in Gänze. – Ich beantworte auch Ihre Frage, Herr Dr. Berndt, werde dafür aber – Frau Präsidentin – meine Redezeit etwas überschreiten müssen. Aber es wurde ja eine Frage gestellt; die will ich auch beantworten. Die Vorschläge von Frau Dr. Warken gehen ja weit über das hinaus, was jetzt hier so in den Raum geworfen wurde. Es ist natürlich „schöner“, zu sagen: Die Zuzahlungen steigen um 50 %. Das ist die Mehrbelastung für die Menschen: 50 %! – In Zahlen gesprochen steigen sie von 5 Euro auf 7,50 Euro. Ja, es sind 2,50 Euro mehr bei Arzneiprodukten, aber es sind eben nur 2,50 Euro mehr. Die Höchstgrenze der Zuzahlung bei einem Arzneimittel steigt von 10 Euro auf 15 Euro. – Ja, es ist eine Belastung, und auch vieles andere wird teurer, aber so hört es sich schon ein bisschen anders an, finde ich. Man sollte sich auch die anderen Vorschläge anschauen, zum Beispiel die Auflage, die Werbeausgaben der Krankenkassen zu halbieren, oder auch die Beschränkungen für Gehälter bei Vorständen und sogar in der zweiten Führungsebene der Kassen. Auch das ist ein Teil der Vorschläge; darüber haben Sie nicht gesprochen. Es gibt auch Vorschläge wie die Überlegungen zum Krankengeld, wo man fragt: Muss es in Deutschland so bleiben, dass es nur die 100-Prozent-Krankschreibung gibt? In anderen Ländern ist das schon längst anders. Es gibt viele Menschen, die möglicherweise eine Hinderung haben, zur Arbeit zu kommen; sie haben sich ein Bein gebrochen, aber der Kopf funktioniert. Man kann von zu Hause aus arbeiten bzw. will sogar von zu Hause aus arbeiten. Daher soll es nach dem Vorschlag von Frau Warken die Möglichkeit einer Abstufung und Teilkrankschreibung geben. Das Hamburger Modell funktioniert ja im Prinzip durchaus mit einem ähnlichen Gedanken. Schauen wir uns auch die Vorschläge zur OP bei Grauem Star an. Man hat festgestellt: Die technischen Voraussetzungen haben sich so verändert, dass die OP deutlich effizienter durchgeführt werden kann als früher, daher deutlich kostengünstiger ist, und die Bezahlung nicht mehr adäquat ist. Daher ist eine Reduzierung des Honorars bei genau diesem Eingriff durchaus etwas, worüber man sprechen kann. Mit der Dynamisierung der Herstellerabschläge bei patentgeschützten Arzneimitteln muss auch die Pharmaindustrie einen Beitrag leisten, weil gesagt wird: Für den Schutz von patentgeschützten Arzneimitteln ist ein Rabatt pflichtig, und der wird erhöht, damit diese Arzneimittel günstiger werden. – Ich könnte noch eine Weile so weiter machen; es liegen 66 Vorschläge auf dem Tisch. Ich will nur deutlich machen, dass der Katalog an Vorschlägen insgesamt differenzierter ist. Ich komme zu Ihrer Frage, Herr Dr. Berndt. Ich sehe es folgendermaßen: Beim Thema Bürgergeldempfänger und ihre Einbeziehung in die GKV bin nicht nur ich Ihrer Auffassung, sondern – ich verrate Ihnen mal etwas – auch Frau Warken ist Ihrer Auffassung. Das ist ja auch Teil der Vorschläge der Gesundheitsministerin. Sie sagt, die Finanzierung über die GKV soll enden, und es soll in ein anderes Finanzierungssystem – in dem Fall dann steuerfinanziert – überführt werden, weil es systemfremd ist. Das ist Teil der 66 Vorschläge, und auch ich teile diese Auffassung. Es ist nichts Besonderes, was Sie da sagen. Ich glaube, das gesamte Haus teilt die Auffassung, dass das sinnvoll wäre. Ich finde auch die Überlegung, die Tabak- und die Alkoholsteuer zu erhöhen und eine Zuckersteuer einzuführen, sinnvoll, weil ich sage: Man kann sich vergiften, aber die Folgen davon und die Kosten, die daraus entstehen, müssen nicht alle anderen tragen. Das finde ich vernünftig; und es gibt ein paar Sachen – ich habe sie gerade aufgelistet –, die ich ebenfalls vernünftig finde. Was ich schwierig finde: Wenn man sich anschaut, wo der Druck im System gerade am höchsten ist, sieht man, dass er bei den Krankenhäusern tatsächlich sehr, sehr groß ist. Das heißt, die weiteren Belastungen dort finde ich tendenziell eher problematisch. Ich finde noch nicht jede Einzelmaßnahme ausgewogen und austariert. Der Beitrag von Versicherten sollte maximal bei dem bleiben, was jetzt auf dem Tisch liegt, und nicht darüber hinausgehen; ich finde, das ist schon ein erheblicher Beitrag. In der 2026 105 Gesamtpyramide macht es aber bei Weitem nicht den Löwenanteil aus. Ich finde, die Pharmaindustrie muss einen größeren Beitrag leisten, als sie es derzeit tut. Der Pharmaindustrie geht es in diesem Land sehr gut. Das wollte man so; man wollte für innovative Arzneimittel wieder Pharmaindustrie in Deutschland ansiedeln, und das hat man geschafft. Aber jetzt geht es ihr so gut, dass ihr Beitrag höher sein sollte. Zusätzlich gibt es Druck im System auf … Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Ich bringe den Satz noch zu Ende. Ich weiß, dass Frau Oeynhausen es liebt, mir Fragen zu stellen, am liebsten gleich drei. (Vereinzelt Heiterkeit CDU) Und wenn ich sie nicht richtig beantworte, wird gern mit Kleinen Anfragen gedroht. Das mache ich selbstverständlich gern. Aber um den Satz noch zu beenden: Wir werden künftig auch Probleme bei der Apothekenversorgung in der Fläche haben; das sagen alle Prognosen. Insofern ist auch die Belastung für Apothekerinnen und Apotheker aus meiner Sicht unverhältnismäßig groß. Auch da müsste nachjustiert werden. Ich könnte noch ein paar weitere Punkte nennen, aber im Groben ist das meine Einschätzung zu den aktuellen Reformvorschlägen. Ich glaube, im parlamentarischen Verfahren wird noch eine Menge passieren, und wenn die Bundesländer an der Reihe sind, gegebenenfalls auch noch. Aber es bleibt wahr, was hier gesagt wurde: Eine Reform muss sein, ansonsten steigen die Zusatzbeiträge in einer Art und Weise, dass die jetzt für die Patientinnen und Patienten prognostizierte Belastung geradezu ein Witz dagegen ist. Was dann an erhöhten monatlichen Zusatzbeiträgen käme, kann niemand wollen; das muss man einfach so klar sagen. – Jetzt gern Frau Oeynhausen. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Bitte, Frau Dr. Oeynhausen. Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Frage zulassen. Sie haben völlig recht, ich frage Sie sehr gern, und ich freue mich noch mehr über eine aussagekräftige Antwort. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Ich gebe mir Mühe. 106 Landtag Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Sie haben gerade darüber gesprochen, dass die Krankenhäuser durch dieses Gesetz stärker belastet werden, beispielsweise durch den Wegfall der Meistbegünstigungsklausel. Meine Frage ist: Haben Sie schon gefragt, welche zusätzlichen Belastungen auf die Häuser in Brandenburg zukommen werden? Haben Sie da schon eine Abfrage gestartet, und, wenn nicht, wann wollen Sie das tun? Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Bitte schön. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Das habe ich nicht getan, weil es nicht nötig war, denn die Krankenhausgesellschaft hat dazu ja bereits Papiere in Arbeit, und die verschiedenen Lobbygruppen, die im Gesundheitssystem sehr zahlreich vertreten und fleißig sind, haben sich ja am Tag danach bereits vielfältig geäußert. Ich habe die Zahlen jetzt nicht parat, aber im Krankenhausbereich gab es eine Pressemitteilung – wenn ich mich richtig erinnere mit dem Titel: Kahlschlag für Krankenhäuser ist die Folge – mit dem Versuch, durchzurechnen, was das gerade für hochbelastete Krankenhäuser bedeutet. In Brandenburg haben wir ja deutlich mehr Häuser, die in den roten Zahlen sind, als Häuser, die gerade stabil laufen. Insofern besteht ein Risiko, dass sich die Lage noch verschärft, zumal wir ja mit der Krankenhausreform gerade einen ganz heftigen Strukturprozess vor uns haben und beides gleichzeitig durchschlagen kann, was schon zu Problemen führen kann. – Das war es schon? Okay. (Heiterkeit SPD und CDU) Dann bin ich fertig und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Es wurde eine Kurzintervention von Frau Abgeordneter Dr. Oeynhausen angemeldet. Bitte schön. Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Frau Präsidentin! Liebe Brandenburger! Diese SPD ist offensichtlich in der DDR steckengeblieben. (Oh! bei der CDU) Mütter in die Produktion. Ich muss wirklich fragen: Ist diese SPD verfassungsfeindlich? Denn sie achtet Artikel 6 Grundgesetz nicht: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ (Steeven Bretz [CDU]: Der Minister hat es Ihnen doch erklärt!) Gesundheitsminister Wilke hat uns gerade erzählt, dass das für ihn – offensichtlich – nicht gilt. Er will die Familienmitversicherung in der jetzigen Form abgeschafft wissen. Herr Minister Wilke, ich will Ihnen sagen: Vor Jahren schon hat das Bundesverfassungsgericht angemahnt, dass Familien in den Sozialversicherungen wegen ihrer Erziehungsleistung stärker berücksichtigt werden müssen. Denn sie erziehen die Beitragszahler von morgen. Und was wird jetzt gemacht? Sie werden noch stärker zur Kasse gebeten. Dabei sind Familien jetzt schon in den allermeisten Fällen Nettoeinzahler in die Krankenkasse. Das heißt, sie zahlen mehr ein, als sie an Leistungen herausbekommen. Trotzdem sollen sie jetzt noch mehr belastet werden. Wen trifft es denn? Es trifft Mehrkindfamilien. Wir wissen aus Studien, dass Mütter mit drei Kindern nur noch zur Hälfte erwerbstätig sind. Ab dem vierten Kind sind es nur noch 20 %. Das heißt, Sie treffen gerade die Mehrkindfamilien, die die demografische Krise hier aufzuhalten versuchen. Genau die treffen Sie. Das ist ein Angriff auf die Familie. Das ist ganz schlimm. Das wollen wir als AfD als Familienpartei natürlich nicht. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Herr Minister, Sie möchten zu dieser Kurzintervention Stellung beziehen. Bitte sehr. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Oeynhausen, wenn man das, was Sie gerade gesagt haben, umkehrt, hieße das – nach derselben Logik –, dass der aktuelle Zustand ebenfalls ein Angriff wäre, nämlich auf all diejenigen, die nicht verheiratet sind und Kinder haben. Doch, das ist der logische Umkehrschluss. Ich finde, das macht klar, dass Ihr Argument an der Stelle nicht so sehr trifft. Ich formuliere es ganz freundlich. (Beifall SPD und CDU) Bezüglich „Mütter in die Produktion“ habe ich, denke ich, schon kenntlich gemacht, dass es aus meiner Sicht gar nicht so sehr um diese Frage geht, sondern eher um die Frage der Gerechtigkeitslücke gegenüber all denjenigen, die derzeit nicht erfasst sind, was immerhin die Hälfte der Bevölkerung in diesem Land ist. Das ist schon eine berechtigte Gerechtigkeitsfrage. Sie haben doch vorhin gesagt – ich zitiere mal; das habe ich mir gemerkt, weil ich es so schön fand –: „Der Staat hat sich aus dem Privatleben der Bürger herauszuhalten.“ Das gilt doch aber nicht nur in die eine Richtung, sondern auch in die andere Richtung. Dass der Staat den Leuten die Vorschrift machen will – zumindest in Ihrer Denke; das tut er ja nicht –: „Heiratet mal, sonst wird es teurer“, das ist doch ebenfalls kein Heraushalten aus dem Lebensmodell. Es ist doch so, dass man das frei entscheiden und sich nicht aus finanziellen Gründen genötigt fühlen soll, eine Ehe einzugehen. Ich finde, dass das echter Konservatismus ist. Dazu stehe ich auch. Das ist etwas, was mein Herz erwärmt. Das finde ich viel sinnvoller, als mit finanziellen Anreizen zu arbeiten. Zu Artikel 6 Grundgesetz: Dieses Thema haben Sie schon in Ihrem Antrag angesprochen. Nun bin ich kein Verfassungsrechtler und habe mir daher Hilfe geholt. Da wurde mir ganz klar erklärt – ich zitiere –, es gehe um das Institut Ehe und Familie. Das Grundgesetz schützt es, sodass wir Ehe und Familie nicht und niemals abschaffen können. Wie man Familie abschaffen könnte, wüsste ich jetzt auch nicht. Aber darum geht es. Dieser Artikel des Grundgesetzes besagt nicht, dass die Ehe in dieser oder jener Weise finanziell gefördert werden muss. Sondern es ist gesetzgeberische Aufgabe, die Gleichrangigkeit von Ehe und Familie ohne Trauschein zu schützen. Insofern ist der Gesetzentwurf der Bundesgesundheitsministerin selbstverständlich verfassungskonform – und meine Position damit auch. – Danke. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, durch die Redezeitüberschreitung kommen wir eigentlich zu einer neuen Runde; es gibt fünf zusätzliche Minuten Redezeit pro Fraktion. Ich frage den Einreicher, Herrn Abgeordneten Deter, ob er jetzt oder erst wieder am Schluss der Debatte sprechen möchte. (Dennis Hohloch [AfD]: Am Schluss der Debatte!) – Am Schluss der Debatte. Dann frage ich jetzt reihum: Möchte die SPD-Fraktion ihre Zeit noch ausschöpfen? – Nein. Das BSW? – Nein. Die CDU-Fraktion schüttelt auch den Kopf. Dann, Herr Abgeordneter Deter, sind Sie schon an der Reihe. (Beifall AfD) Marlon Deter (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Sie haben eben, Herr Minister, schon zu dem Artikel des Grundgesetzes gesprochen. Ob Ihre Ausführungen dazu stimmen, bedarf noch der Prüfung. Deshalb fange ich am besten mit diesem Artikel an. In Art. 6 Abs. 1 unseres Grundgesetzes steht nun einmal: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Punkt! Und wieder einmal verteidigen wir, die AfD, das Grundgesetz gegen die aktuelle Politik von CDU und SPD. (Beifall AfD) Noch in den Tagen vor Ostern wurden Ihre Kollegen in der Bundesregierung nicht müde, fast täglich eine neue Sau durchs Dorf zu treiben: Da kam die Mehrwertsteuererhöhung; der Spitzensteuersatz sollte erhöht, eine Zuckersteuer eingeführt und die Tabaksteuer kräftig erhöht werden. Dann kam die Forderung, das 2026 107 Ehegattensplitting abzuschaffen. Herr Klingbeil meinte, irgendwelche Frauenstimmen gehört zu haben, die ihm gesagt haben: Lars, schaff bitte das Ehegattensplitting ab! (Heiterkeit des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] sowie Zuruf: Das war bestimmt Frau Esken!) So hat er sich jedenfalls in einem Video – ich glaube, es war auf Instagram – geäußert. Und nun will man an die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ran. (Zwiegespräche des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] mit Abgeordneten der SPD-Fraktion) All das stiftet Verunsicherung und sind Anschläge auf unsere Familien – und das in einer Zeit … – Herr Breetz, was ist denn los? Sie stören mich in meiner Rede. (Beifall AfD) Hören Sie doch mal zu! Es betrifft ja Ihre Kollegen und das, was sie in Berlin veranstalten. Vielleicht können Sie auch ein bisschen was daraus lernen – mal gucken! All das stiftet Verunsicherung und sind Anschläge auf unsere Familien – und das in einer Zeit, in der die Geburtenrate seit Jahren dramatisch sinkt. Die Geburtenrate liegt nur noch bei 1,3 Kindern je Frau; Sie wissen es alle. Sie kennen die Zahlen und müssten eigentlich auch alle genau wissen, was das bedeutet. Der Druck auf die Sozialsysteme wird mittel- und langfristig weiter steigen; ein späterer Fachkräftemangel ist vorprogrammiert. Deutschland schafft sich also weiter ab, (Beifall AfD) um es mit den Worten von Thilo Sarrazin zu sagen, der ja einmal SPD-Mitglied war. Sie meinen immer, Demografie sei kein Problem, es kämen genügend Migranten aus der ganzen Welt in unser Land, und dann werde es schon irgendwie funktionieren. Doch welche Signale senden CDU und SPD eigentlich aus? Die Politik von CDU und SPD hat nur eines im Sinn: Wie können die Deutschen noch weiter ausgepresst werden? (Beifall AfD) Und Sie machen eben auch vor den Familien nicht halt. Aber das ist noch nicht alles, es kommt ja noch viel schlimmer. Mit 12 Milliarden Euro, wir haben es heute schon gehört, finanzieren die Beitragszahler der Krankenkassen die Bürgergeldempfänger, von denen die Hälfte Migranten sind. Ich habe heute noch von niemandem gehört – außer von uns und vom BSW –, 108 Landtag dass die 12 Milliarden da nicht reingehören, sondern vom Steuerzahler, vom Bundeshaushalt übernommen werden müssten. Das wäre doch mal ein Konsens, habe ich aber nicht gehört. (Kurt Fischer [SPD]: Doch! – Prof. Dr. Michael Schierack [CDU]: Ich habe doch da vorn gestanden!) Daneben gibt es ja noch – ganz verrückt – die Familienversicherung des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens. Darin heißt es: Für in Deutschland krankenversicherte türkische Staatsbürger besteht die Möglichkeit, ihre in der Türkei wohnhaften Angehörigen, Ehepartner, Kinder und oft auch Eltern mitzuversichern. (Zurufe von der AfD: Nein! – Hört, hört!) Beides will die Bundesregierung, also ihre Kollegen, nicht anfassen, aber bei der deutschen Familienversicherung – da will man streichen. (Beifall AfD) Das müssen Sie doch einmal erklären. Sie müssen einfach einmal erklären: Was ist denn los bei Ihnen? Wieso denn immer bei den Deutschen, bei den Steuerinländern, bei den Steuerzahlern, bei den Abgabenzahlern? Da wollen Sie immer ran. Für die Ukraine sind Milliarden Euro zum Verballern da – im wahrsten Sinne des Wortes „verballern“. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? (Rainer Genilke [CDU]: Sie können ja mal eine Woche hinfahren! – Zurufe von der AfD) Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter? – Ja. Marlon Deter (AfD): Wie viel haben denn Ihre Waffen … (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Ich darf Sie … Marlon Deter (AfD): Wie viel haben denn Ihre Waffenlieferungen, das viele Geld, die Milliarden Euro bisher gebracht? Wo haben wir denn irgendwas erreicht? Nichts ist erreicht. (Beifall AfD) Das können Sie noch ein paar Jahre so weitermachen. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Jetzt müssen wir einmal wieder zu Ruhe und Ordnung kommen. – Herr Abgeordneter Deter, Sie haben die Zwischenfrage zugelassen. – Frau Dr. Oeynhausen, bitte. Dr. Daniela Oeynhausen (AfD): Vielen Dank, Herr Deter, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade das deutsch-türkische Gesundheitsabkommen aus der Gastarbeiterzeit angesprochen. Was sagen Sie denn dazu, dass die Krankenkassenversicherten seit 2010 eine halbe Milliarde Euro dafür ausgegeben haben, dass in der Türkei nicht nur die Mutter und die Kinder, sondern auch noch Oma und Opa mitversichert sind, während hier in Deutschland demnächst die nicht erwerbstätigen Mütter zahlen sollen? Marlon Deter (AfD): Das ist ja das Problem; das versteht draußen kein Mensch mehr. (Beifall AfD) Keiner wird diese Politik von CDU und SPD noch verstehen. Sie müssen die Fragen schon einmal beantworten. Finden Sie das gerecht – das ist die Frage –, (Beifall AfD) oder glauben Sie, dass die Menschen in unserem Land das gerecht finden? Das ist doch eine ganz einfache Frage. Reden Sie mit den Leuten da draußen. Ich frage mich so oft: Leben Sie wirklich nur hier, oder kommen Sie noch mit anderen Menschen zusammen? (Beifall AfD) Wir können doch nichts anderes hören als das, was draußen los ist. Wo sind Sie da? Ich finde so etwas sehr eigenartig. Ich finde es auf jeden Fall nicht gerecht, und ich denke mir, es muss auch etwas mit Verachtung zu tun haben. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie nochmals eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter? Marlon Deter (AfD): Wer denn jetzt? (Heiterkeit AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Marlon Deter (AfD): Nein, ich mache jetzt erst einmal weiter. (Oh! bei der SPD und der CDU) – Also, Entschuldigung. Entschuldigung. (Zurufe von SPD und CDU) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Ist das jetzt ein Ja oder ein Nein? Marlon Deter (AfD): Ich traue Ihnen sogar zu, dass Sie ganz genau verstehen, was ich hier meine. Das traue ich Ihnen zu. (Steeven Bretz [CDU]: Nein!) – Doch. Das müssen Sie. (Steeven Bretz [CDU]: Nein! Das ist nicht zu verstehen, was Sie erzählen! Das hat gar keinen Faden! Sie schwallern! – Zurufe von SPD und CDU) – Okay, Herr Bretz, dann freue ich mich ganz besonders. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Jetzt bitte der Reihe nach. Bitte gestatten Sie, dass ich die Sitzung noch leite und sage, wer das Wort hat. – Ich habe Sie jetzt gefragt, ob Sie eine Zwischenfrage gestatten. Marlon Deter (AfD): Nein, mache ich nicht. Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Das wollen Sie nicht. Dann setzen Sie bitte Ihre Rede fort. Marlon Deter (AfD): Aber ich freue mich, wenn Sie so denken. Dann weiß ich, dass Sie immer noch auf dem falschen Weg sind und dass die Zahlen – also die Zustimmung – für uns, für die AfD, immer weiter nach oben gehen. Das ist okay. (Beifall AfD) Also noch einmal: Noch mehr Verachtung dem eigenen Volk und den Familien in unserem Land gegenüber können Sie nicht zum Ausdruck bringen. Diese Politik ist zutiefst inländerfeindlich. Sie hätten heute zeigen können, dass Ihnen die Familien in unserem Land nicht egal sind und dass Ihnen das Grundgesetz genauso wichtig ist wie uns. Artikel 6 Grundgesetz – den hätten Sie lesen 2026 109 können. Aber wir sind, wie es draußen häufig beschrieben wird, die Partei der Arbeiter und Angestellten, und wir sind eben auch die Partei der Familien in unserem Land. Ich finde das schon eigenartig. Herr Minister, Sie sollten uns vielleicht auch noch sagen: Wie verhält sich denn nun die Landesregierung zu diesen aktuellen Vorschlägen? Kommen Sie da einmal auf den Punkt: Wie positionieren Sie sich zu diesen aktuellen Vorschlägen? Wenn ich in der „Welt“ lese, die Bundesgesundheitsministerin rechne mit einer Massenflucht in die private Krankenversicherung, sage ich, das ist natürlich ein schlechter Scherz. Denn was bringt es eigentlich, wenn das ganze System am Ende wieder zerstört wird? – Okay. Danke schön. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Von Prof. Dr. Schierack wurde eine Kurzintervention angemeldet, und auch der Minister hat noch einmal um das Wort gebeten. Er hat jederzeit das Wort und wird im Anschluss sprechen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ich habe mich schon gewundert, dass der Minister so schweigt!) Bitte, Herr Abgeordneter Schierack. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Frau Präsidentin! – Es ist schade, dass Sie meine Zwischenfrage nicht zugelassen haben. Ich lasse Ihre Zwischenfragen immer zu. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Nein, ich meine jetzt Ihren Kollegen, Herr Berndt. Sie müssen einmal mit Ihrem Kollegen reden. – Ich möchte hier mit einigem von dem aufräumen, was Sie gesagt haben. Ich möchte gern noch einmal darauf eingehen. Sie sagen, das sei also ein Anschlag auf die Familienversicherung. Ich hatte hier, wie ich auch noch einmal sagen will, deutlich gemacht, dass die Familienversicherung vor über 30 Jahren – Minister Wilke hat von 46 Jahren gesprochen – in die gesetzliche Versicherung kam und dass das Grundgesetz älter ist. Zweitens zu dem, was Sie bezüglich der Türkei behauptet haben – ich habe gerade noch mal nachgeschaut –: Es gibt keine dauerhafte Mitversicherung von im Ausland lebenden Angehörigen. Das ist einfach nicht wahr. Ganz deutlich, das weise ich zurück; das stimmt so nicht. (Dennis Hohloch [AfD]: Doch, natürlich! Da haben Sie falsch bei ChatGPT nachgeguckt!) – Nein, das stimmt nicht. Dritter Punkt: Sie tun so, als ob die Familienangehörigen nicht mehr mitversichert wären. Wir haben hier über die Ausnahmen gesprochen. Um wen geht es denn? Ich hätte gern die Frage gestellt: Um wie viele Angehörige in Brandenburg geht es ganz 110 Landtag konkret? Kennen Sie die Zahl? Kennen Sie die? Dann schätzen Sie einfach mal. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: 834!) Sie können sich ja mal hier vorne hinstellen und die Frage beantworten, um wie viele es geht, denn es sind nach wie vor alle Frauen mitversichert – es geht um die Frauen –, die Kinder bis zum siebten Lebensjahr haben. Wenn Frau Oeynhausen hier behauptet, dass Frauen, die 20 Stunden arbeiten gehen, nicht versichert wären, dann ist das nicht wahr. Wenn sie arbeiten gehen, auch bei 20 Stunden, dann sind sie ja versichert. Also ist dieses Beispiel, das Sie vorhin genannt haben, völlig abstrus. (Zuruf der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]) – Ja, das haben Sie gesagt; ich habe Ihnen genau zugehört. Erklären Sie mir das bitte. So kann ich das jedenfalls nicht stehen lassen. – Danke schön. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies – Dennis Hohloch [AfD]: 62 000!) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Herr Abgeordneter Deter, das war eine Kurzintervention. Möchten Sie darauf reagieren? (Beifall AfD) Marlon Deter (AfD): Ich will eigentlich nur mit einem Satz reagieren, da dieser es vielleicht am besten auf den Punkt bringt. Jahre-, wenn nicht gar jahrzehntelang – ich denke gerade an Frau Merkel, die sich immer so mit ihrer Raute hingestellt hat – wurde gesagt: Wir müssen den Gürtel enger schnallen. (Steeven Bretz [CDU]: Was ist das für ein Vogel?! – Zurufe von der AfD: Ja, aber! – Das darf doch nicht wahr sein!) – Wie bitte? (Zuruf: Hallo!) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Würden Sie bitte Ihre Rede halten bzw. auf die Kurzintervention reagieren (Lars Hünich [AfD]: Herr Bretz hat ihn beleidigt!) und nicht auf das reagieren, was aus dem Saal kommt, damit wir Ordnung haben? Sie reagieren auf die Kurzintervention von eben. Marlon Deter (AfD): Aber Sie reagieren scheinbar nicht auf das, was er gesagt hat. Aber okay, das nehmen wir jetzt einfach mal so zur Kenntnis. (Lars Hünich [AfD]: Die Beleidigung war ja bis hierher zu hören! Das darf doch wohl nicht wahr sein!) Immer dann, wenn in der Welt Geld verteilt wird, ist die deutsche Politik sehr großzügig. Man muss ja schon immer Angst haben, dass, wenn ein neuer Staatspräsident zu Herrn Merz kommt, er mit einem Scheck nach Hause fährt. Das sind doch alles Fakten. Das ist doch nicht ausgedacht! (Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack [CDU]) Immer, wenn es um die Deutschen geht, heißt es, wir müssten den Gürtel enger schnallen. Aber ansonsten heißt es immer, wir seien ein reiches Land. Was denn nun? (Beifall AfD) Sie können doch die Leute nicht jedes Mal verscheißern. Die merken das doch langsam. Sie müssen das draußen doch mal mitbekommen; die Resonanz ist doch eindeutig. Aber machen Sie ruhig weiter so. Das Schlimme ist nur: Sie fahren alles gegen die Wand. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Herr Minister Wilke wird noch einmal sprechen. (Zuruf von der AfD) – Die Landesregierung hat immer die Möglichkeit, zu sprechen. – Bitte schön. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, es nervt jetzt manche, aber ich nehme sowohl diesen Ort als auch die Debatte ernst. (Lars Hünich [AfD]: Wir auch!) Insofern muss man bestimmte Dinge noch mal klarstellen. Punkt eins: Herr Abgeordneter Deter, Sie müssen mehr als die Überschrift lesen. (Beifall SPD und CDU) Die Überschrift hat das gesagt, was Sie zitiert haben. Aber wenn Sie auch nur eine Zeile weitergelesen hätten, hätten Sie festgestellt, dass die Bundesgesundheitsministerin gesagt hat, dass sie dieses Szenario befürchte, wenn wir nicht gegensteuerten und die Zusatzbeiträge in einem solchen Maße wüchsen, dass die private Krankenversicherung für sehr viel mehr Menschen in diesem Land attraktiver werde als die gesetzliche. Das war die Aussage. Die Befürchtung, dass Menschen in die private Krankenversicherung flüchten, entsteht nicht durch die Reformvorschläge, sondern dadurch, sie nicht umzusetzen. Das war die Aussage, und die haben Sie hier völlig umgekehrt. Viel gravierender finde ich aber etwas ganz anderes. Das ist ein perfides Spiel, das Sie betreiben. Sie sagen jetzt den Menschen in diesem Land: Wegen des Abkommens mit der Türkei müssten diese Maßnahmen verhängt werden. Wenn man dieses nicht hätte, dann wäre alles gut. (Lars Hünich [AfD]: Das hat er so nicht gesagt!) Vielleicht kennen Sie die Zahl: Wissen Sie, was das Abkommen bei der letzten Erhebung gekostet hat und wie es funktioniert? (Zuruf der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]) Die Zahl hat genau sechs Nullen und eine Drei davor; es sind 3 Millionen Euro, um die es geht. (Zurufe von der AfD) Und wie funktioniert dieses System? Dieses System funktioniert in folgender Weise: Das Abkommen ist ein gegenseitiges. Wenn man als Deutscher in der Türkei arbeitet, wenn man dort bei einem Unternehmen arbeitet – es gibt im Übrigen Zehntausende Menschen, auf die das zutrifft –, (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) dann ist man dort versichert. Und die hiesigen Angehörigen sind nach aktueller Rechtslage mitversichert. Der türkische Staat, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) die türkische Krankenversicherung, zahlt für die Deutschen in Deutschland die Krankenkosten, so, wie es andersherum auch passiert. Das ist das System dahinter. Es soll dafür sorgen, dass Touristen, dass Arbeitnehmer außerhalb der EU in einem Krankensystem leben, das funktioniert. Die Kosten im deutschen Krankensystem sind weitaus höher als die im türkischen. Und ja, wir zahlen in Einzelfällen, in ganz speziellen Fallkonstellationen, Beiträge – 3 Millionen Euro waren es im Jahr 2023 – an die Türkei, aber für deren Gesundheitskosten. Das ist ein wechselseitiges Abkommen, das es seit vielen Jahrzehnten gibt, das sich bewährt hat und für die deutschen Bürgerinnen und Bürger im Ausland, ob als Touristen oder als Arbeitnehmer, außerordentlich gut, am Ende sogar finanziell positiv, ist. (Beifall SPD und CDU) 2026 111 Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD auf Drucksache 8/2669, „Artikel 6 des Grundgesetzes achten – die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss erhalten bleiben!“. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Enthaltungen! – Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Es gab Enthaltungen. Ich komme zum Entschließungsantrag des BSW auf Drucksache 8/2707, Neudruck, und bitte um Ihre Stimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Enthaltungen! – Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Es gab eine Enthaltung. Ich komme zum Entschließungsantrag der AfD auf Drucksache 8/2712, „Gesetzlich Krankenversicherte vor dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz schützen: Keine weitere Belastung von Versicherten durch die Krankenkassenreform!“. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Enthaltungen? – Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Es gab keine Enthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf. TOP 13: Transparenz herstellen: Landtagsfraktionen dauerhaft in die Arbeit der Haushaltsstrukturkommission einbeziehen, Ergebnisse veröffentlichen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2673 Entschließungsantrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2708 Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Galau das Wort. (Beifall AfD) Andreas Galau (AfD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, ich weiß, zwischen dem Buffet bei der Automatenwirtschaft und Ihnen stehe nur noch ich. Aber wenn wir uns alle ein bisschen sputen und Sie unserem Antrag schnell zustimmen, dann werden wir auch schnell fertig. Meine Damen und Herren, Brandenburg steht unverändert vor einer gewaltigen finanzpolitischen Bewährungsprobe mit Auswirkungen bis weit in die Zukunft. Das Land muss strukturell sparen, darf sich nicht im Klein-Klein verlieren. Allein das Vermeiden des Worts „sparen“, so wie uns das der frischgebackene Finanzminister immer wieder vormacht, muss ein Ende haben. Gerade mit Blick auf die nachfolgenden Generationen, denen weitere Schulden aufgebürdet werden, darf es kein weiteres Tricksen und Täuschen geben. Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung für unser Land Brandenburg. 112 Landtag Die Brandenburger haben vom Theater die Nase voll; sie wollen reinen Wein eingeschenkt bekommen. Der scheidende Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, sprach in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ am 30. März aus, was seit Jahren AfD-Forderung und -Politik ist: „Wer glaubwürdig bleiben will, muss auch unbequeme Wahrheiten aussprechen, nämlich: Wir werden den Gürtel finanziell enger schnallen, auf manches verzichten und Prioritäten neu setzen müssen.“ (Vereinzelt Beifall AfD) Kay Scheller forderte dafür ein gemeinsames Narrativ, das alle gesellschaftlichen Gruppen einbindet, nicht moralisch überhöht, sondern mit dem Ziel, Akzeptanz zu schaffen, um den Wandel gerecht zu gestalten und die Zukunftsfähigkeit zu sichern. Sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, ich stehe hier als Vertreter der AfD-Fraktion, die, folgt man jüngsten Umfragen, aktuell fast 35 % der Brandenburger repräsentiert und die im Jahr 2024 ein knappes Drittel der Wählerstimmen auf sich vereinen konnte. Das können Sie von Rot-Schwarz nicht weiterhin systematisch ignorieren. (Vereinzelt Beifall AfD) Wir vertreten einen Großteil der Bevölkerung und fordern, dass dessen Stimme bei der wichtigsten Zukunftsaufgabe überhaupt, bei der strukturellen, nachhaltigen Reform unseres Haushalts, beteiligt wird. Die Haushaltsstrukturkommission, die im Juli 2025 von Ihrem damaligen Finanzminister Crumbach zu Recht eingerichtet wurde, hatte einen Webfehler: Ausschließlich Staatssekretäre, Ministerialbeamte und handverlesene Experten – kein einziger Abgeordneter, von der Opposition ganz zu schwiegen, wurde an dieser aktuell reinen Exekutivkommission beteiligt. Hier von einem Versehen auszugehen, wäre naiv. Die Stimme vor allem der größten Oppositionsfraktion zu ignorieren, ist Absicht. Inmitten der schweren Haushaltsnotlage Brandenburgs, die nur durch Rekordschulden seit 2025 und weitere Milliardenlöcher im kommenden Haushalt 2027/2028 abgemildert werden kann und die auch durch Ihre Verschwendungspolitik verursacht ist, pausiert diese Haushaltsstrukturkommission nicht nur, sondern enthält den Brandenburger Bürgern systematisch wichtige Informationen vor, arbeitet völlig intransparent und agiert als Quasi-Geheimgremium, als Blackbox. Eine Aktualisierung der Informationen auf der Website der Kommission ist seit dem 30. Juli 2025, also seit fast einem Jahr, nicht mehr erfolgt. Zugang zu den Sitzungsprotokollen erhält man noch nicht einmal über den Weg der Akteneinsicht, wie uns der Finanzminister erst in der letzten Woche mitteilte, weil die Protokolle zu tiefe Einblicke in den Maschinenraum der Regierung gewähren könnten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so geht es nicht weiter. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD] sowie Zuruf: Ja!) Man kann die drängendsten Zukunftsprobleme nicht im Hinterzimmer zu lösen versuchen. (Beifall AfD) Wir als AfD stehen bereit, mitzuarbeiten, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam Lösungen zu finden, die den Brandenburgern dann auch transparent vermittelt werden sollen. Wir als AfD wollen, dass die Glaubwürdigkeit wieder in die Finanzpolitik zurückkehrt, indem unbequeme Einsparnotwendigkeiten klar offengelegt werden und sich die Brandenburger auf die kommenden Zumutungen einstellen können. (Vereinzelt Beifall AfD) Gerade die Haushaltspolitik ist immer auch eine Frage der Ehrlichkeit und des politischen Rückgrats. Beides wollen wir mit dem vorliegenden Antrag wiederherstellen, indem der Landtag direkt in die Haushaltsstrukturkommission einbezogen wird und natürlich auch die Protokolle der vergangenen Sitzungen veröffentlicht werden. Im Sinne auch Ihrer Glaubwürdigkeit, verehrte Abgeordnete von Rot-Schwarz, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Zum Schluss noch eine Anmerkung zum Antrag der Kollegen des BSW. Ihr Antrag klingt schön, adressiert aber nur die üblichen Verbände, und das in einer Zeit, in der konsequente Strukturreformen nötig sind, die wir als Opposition nach dem Wunsch der Landesregierung nicht einmal begleiten sollen. Sie wollen zwar strukturelle Defizite abbauen, aber am liebsten ohne Kürzungen im sozialen und kulturellen Bereich. Erinnern Sie sich bitte an Ihren ehemaligen Finanzminister, der gerade im sozialen Bereich Brandenburger Goldstandards abschaffen wollte. Wichtig wäre, die Wirksamkeit und die Kosten von sozialen Dienstleistungen zu bewerten, bevor man an die Auszahlung geht. Das anzugehen, ist Teil unserer Mitwirkung als Opposition in der Haushaltsstrukturkommission, die ja bereits unser Antrag fordert. Zudem ist es angesichts der dramatischen Haushaltslage unseres Landes nicht ausreichend, nur einmal jährlich zu berichten. Wir lehnen Ihren Entschließungsantrag, der leider zu kurz springt, daher ab. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Balzer. Bitte. (Beifall SPD) Melanie Balzer (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der AfD-Fraktion fordert im Kern zweierlei: erstens die dauerhafte Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen in die Haushaltsstrukturkommission und zweitens die vollständige Veröffentlichung von deren Sitzungsprotokollen. Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen aber geeignet und systemgerecht? Dies werde ich im Folgenden beantworten. Erstens. Eine Haushaltsstrukturkommission ist ein Instrument der Landesregierung, ein Instrument der Exekutive, ins Leben gerufen vom Finanzminister, nicht vom Parlament. Sie soll dem Finanzminister ressortübergreifend Vorschläge machen. Das ist ein wichtiger Punkt. Die Kommission trifft keine Entscheidungen mit unmittelbarer Rechtswirkung. Wenn eine Strukturkommission am Ende ihrer Arbeit Ergebnisse vorlegt, muss das Parlament überlegen, was davon in konkrete politische Vorhaben überführt werden soll, und das mit voller Stärke und in völliger Transparenz; denn der Landtag – und nur der Landtag – verfügt über das verfassungsrechtlich garantierte Budgetrecht. Die Annahme des vorliegenden Antrags der AfD-Fraktion, der Landtag sei nicht ausreichend eingebunden, ist somit schlicht und ergreifend nicht zutreffend. (Beifall SPD und CDU) Zweitens. Die Forderung, Mitglieder des Landtags dauerhaft in eine Haushaltsstrukturkommission zu entsenden, wirft grundlegende systematische Fragen auf. Es gibt in unserem Verfassungsgefüge eine klare Aufgabenteilung zwischen Exekutive und Legislative. Eine formale Mitgliedschaft von Abgeordneten in einem Arbeitsgremium der Exekutive würde diese klare Trennung aufheben. Es entstünde eine Vermischung von Verantwortlichkeiten. Dies würde weder die parlamentarische Kontrolle stärken noch Entscheidungsprozesse effizienter machen. Drittens nehme ich Bezug auf den aktuellen politischen Kontext. Die Arbeit der Haushaltsstrukturkommission wurde, wie Ihnen wohl bekannt ist, im Zuge des Regierungswechsels zunächst unterbrochen, um Raum für Koalitionsverhandlungen zu schaffen. Dazu haben wir uns im Haushaltsausschuss bereits zweimal ausgetauscht. Viertens zu Ihrer Forderung nach Transparenz. Transparenz ist ein hohes Gut. Aber auch hier gilt: Sie muss sachgerecht ausgestaltet sein. Eine Haushaltsstrukturkommission ist ein Ort, an dem Vorschläge gemacht werden können, ohne dass sie gleich als gestempelt und gesiegelt gelten. Vielmehr können sie auch wieder verworfen werden. Die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen würde die Vertraulichkeit beeinträchtigen. Meine Damen und Herren, der Antrag verkennt die Rolle einer Haushaltsstrukturkommission als Instrument der Exekutive. Er schlägt Maßnahmen vor, die weder erforderlich noch systemgerecht sind. Wenn die AfD aber mitmachen will – Herr Galau, das sagten Sie ja gerade –, dann stimmen Sie doch einfach Ende des Jahres dem Haushaltsplanentwurf zu. – Wir lehnen beide Anträge ab. (Beifall SPD und CDU) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Dorst hat für die Fraktion des BSW das Wort. Bitte. (Beifall BSW) 2026 113 Christian Dorst (BSW): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Galau, fangen wir einmal ganz am Anfang an. Ihr Antrag setzt voraus, dass die Landesregierung die Arbeit der Haushaltsstrukturkommission wieder aufnehmen wird. Sollte der nicht unwahrscheinliche Fall eintreten, dass dem nicht so ist – zumindest habe ich noch keine anderslautenden Signale vernommen –, brauchen wir hier auch nicht über Transparenz, Protokollveröffentlichungen und Ähnliches zu reden. Ihr Antrag läuft dann bereits ins Leere. Mit der Grundeinschätzung in der heutigen Beratung gehe ich sehr wohl konform. Wir sind in einer schwierigen finanz- und haushaltspolitischen Situation sowohl auf Landesebene als auch bei den Kommunalhaushalten. Die Gründe dafür sind vielfältig. Über einige reden wir hier immer wieder. Wir reden über die Bundesebene, also über externe Gründe. Aber es darf auch nicht ignoriert werden, dass die rot-schwarz-grüne Regierungskoalition der vergangenen Legislaturperiode systematisch über ihre Verhältnisse gelebt und die Rücklagen zum größten Teil geplündert hat. Neue Schwerpunkte zur Bewältigung gesellschaftlicher und investiver Herausforderungen sind auch wegen der recht geringen Bundesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur nur schwer vorstellbar. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge, im sozialen und kulturellen Bereich gekürzt oder gänzlich gestrichen werden. Sie haben es angesprochen. Und natürlich sehen wir uns als sozial verankerte Partei in der Pflicht, dies so weit wie möglich zu verhindern. Deshalb betone ich für meine Fraktion ausdrücklich, dass es aus unserer Sicht nicht die Aufgabe der Haushaltsstrukturkommission ist, Einsparpotenziale nach der Rasenmähermethode zu finden. Vielmehr geht es vorrangig darum, sowohl haushalterische Potenziale als auch finanzpolitische Wege zu identifizieren, um Brandenburg und seine Kommunen zukunftsfest aufzustellen, das heißt notwendige Ausgaben und Investitionen tätigen zu können. Die Zeit ist knapp. Die Haushaltsstrukturkommission sollte daher aus unserer Sicht ihre Arbeit unverzüglich wieder aufnehmen. Verbunden mit diesem Neustart machen wir – das ist Bestandteil des Entschließungsantrags – den Vorschlag, die Besetzung komplett zu relaunchen. Aber – das möchte ich an der Stelle noch einmal ausdrücklich betonen – sie sollte nicht, wie es so schön heißt, ein Gremium des Hinterzimmers sein. Wir schlagen, wie es auch die AfD tut, vor, dass dieser Haushaltsstrukturkommission Vertreterinnen und Vertreter aus allen Fraktionen angehören. Themenbezogen sollen Arbeitsgruppen eingesetzt werden und die Fachressorts des Landes Brandenburg, Verbände, Gewerkschaften sowie die kommunalen Spitzenverbände teilnehmen. Nicht zu vergessen: Natürlich sollen auch der Landesrechnungshof Brandenburg und darüber hinaus wissenschaftlicher Sachverstand einbezogen werden. Des Weiteren ist es aus unserer Sicht notwendig, dass die Haushaltsstrukturkommission dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags regelmäßig berichtet. Wir schlagen Ihnen daher vor, dass die Haushaltsstrukturkommission einen entsprechenden Bericht vorlegt. 114 Landtag In den Jahren, in denen die Landesregierung die Einbringung des Entwurfs eines Haushaltsgesetzes in den Landtag plant, soll die Berichterstattung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen zwingend vor der Einbringung erfolgen. So wäre die Arbeit der Haushaltsstrukturkommission auf einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens gestellt, der einen wirklichen Mehrwert bringen könnte und der prekären Situation absolut angemessen wäre. Frau Balzer erwähnte es schon: Die AfD fordert in Ihrem Antrag on top, sämtliche Protokolle zu veröffentlichen. Das hielten auch wir für kontraproduktiv, weil es für eine ergebnisoffene Arbeit in der Haushaltsstrukturkommission natürlich absolut hinderlich wäre. Wie ich es schon ausgeführt habe – insofern habe ich nicht verstanden, was Sie dazu gesagt haben –: Teil unseres Entschließungsantrags ist ja nicht nur, dass Verbände dabei sind, sondern wir fordern natürlich auch, dass die Fraktionen vertreten sind. Insofern haben Sie etwas Fehlerhaftes behauptet. Wir bitten um Zustimmung. (Beifall BSW – Lars Hünich [AfD]: Der Herr Dorst schon wieder, was soll denn das?) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Bretz. Steeven Bretz (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von meinen Vorrednern ist schon einiges gesagt worden; insbesondere schließe ich mich den Ausführungen von Frau Kollegin Balzer an. Ich möchte nur ergänzend klarstellen, dass die Haushaltsstrukturkommission mehrmals im Finanzausschuss Thema war. Der Finanzminister, seinerzeit Robert Crumbach, hatte darüber berichtet; ob einem das gefallen hat oder nicht, stelle ich jedem anheim. Aber es war jedenfalls Thema. Zu Ihren Vorschlägen möchte ich wie folgt Stellung nehmen: Ich halte nichts davon – Kollege Dorst sagte schon etwas dazu –, dass in Strukturkommissionen der Exekutive die Legislative mit Abgeordneten vertreten ist. Es gehört zum Kernbereich der Exekutive, selbstständig zu entscheiden, ob sie für bestimmte Prozesse eine Kommission bildet. Ich finde, wir als Landtag haben nicht die Aufgabe, der Exekutive vorzuschreiben, wie sie das zu lösen hat. Wenn die Exekutive zu der Entscheidung kommt, zu dem Thema Haushalt eine Strukturkommission zu bilden, dann tut sie das. Und inwieweit sie von den Empfehlungen Gebrauch macht, ist auch Entscheidung der Exekutive. Ich empfehle nicht, dass das Parlament sozusagen per Beschluss Mitglieder in eine solche Kommission entsendet, weil es dadurch zu einer Vermischung der Aufgaben käme. Wir haben zu Recht eine Aufgabenteilung zwischen der Exekutive und der Legislative. Es ist Aufgabe der Exekutive, diesem Parlament einen Haushaltsentwurf vorzulegen; das wird sie tun. Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers ist es, darüber zu entscheiden. Diese Aufgabenteilung sollten wir aufrechterhalten; jedenfalls ist das meine Position. Ich glaube, dass der Finanzausschuss die richtige Institution ist. Sie können dort dieses Thema jederzeit auf die Tagesordnung setzen. Sie können dazu Nachfragen stellen oder sich berichten lassen. Was den zweiten Punkt angeht, so schließe ich mich Herrn Kollegen Dorst ausdrücklich an. (Lars Hünich [AfD]: Ach!) Er hat gesagt, dass er nichts davon halte, Protokolle dieser Kommission zu veröffentlichen. Dem will ich ausdrücklich beipflichten. Wenn Sie wollen, dass eine solche Kommission gut und sinnvoll arbeitet und zu Ergebnissen kommt, dürfen Sie auf keinen Fall dafür sorgen, dass alles, was dort besprochen wird, öffentlich wird; anderenfalls würden Sie eine sachdienliche Diskussion in dieser Kommission geradezu verhindern. Wenn alles, was dort besprochen wird, sofort breitgetreten würde, wäre das der Arbeit dieser Kommission nicht dienlich. Kurzum, Ihr Antrag enthält aus meiner Sicht unzutreffende Tatsachenfeststellungen. Er enthält – zweitens – Vorschläge, die nicht geeignet sind. Und drittens löst er das Kernproblem nicht. Es ist unsere Aufgabe als Haushaltsgesetzgeber des Landes, am Ende des Tages einen Haushaltsentwurf zu beschließen, der dann zum Haushaltsgesetz wird. Ich freue mich schon auf Ihre Vorschläge, Herr Kollege Galau, wie der Haushalt für das Land Brandenburg aussehen soll. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Keller. Bitte. Daniel Keller (Minister der Finanzen): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch mit Blick auf die Zeit wiederhole ich es hier nur kurz – zahlreiche Rednerinnen und Redner haben es schon gesagt – : Das gehört zum Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung. Sie als Abgeordnete haben selbstverständlich die Möglichkeit, nachdem wir dem Landtag im September den Haushaltsentwurf vorgelegt haben, darüber zu diskutieren und eigene Vorschläge einzubringen. Ich freue mich auch über jede Diskussion im Finanzausschuss. Den Antrag gilt es abzulehnen. – Vielen Dank. (Starker Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Herr Abgeordneter Galau, Sie haben noch einmal Gelegenheit, das Wort zu ergreifen. Bitte sehr. (Beifall AfD) Andreas Galau (AfD): Frau Präsidentin! Ich kann es sogar noch kürzer als der Finanzminister: (Zuruf des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Wir haben Ihnen ein Angebot gemacht, Sie lehnen es ab – nichts anderes war zu erwarten. Alles andere sehen wir im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: Danke schön. – Meine Damen und Herren, damit kommen wir schon zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/2673, „Transparenz herstellen: Landtagsfraktionen dauerhaft in die Arbeit der Haushaltsstrukturkommission einbeziehen, Ergebnisse veröffentlichen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen. (Unruhe) – Ich darf noch einmal um Aufmerksamkeit bitten. – Es gibt noch einen Entschließungsantrag der BSW-Fraktion, Drucksache 8/2708, „Zukunftsfähigkeit des Landeshaushaltes sichern – Haushaltsstrukturkommission neu besetzen und die Arbeit unverzüglich wieder aufnehmen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen. Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und beende damit die 33. Plenarsitzung. Ich wünsche Ihnen eine ergebnisreiche Arbeitszeit, bis wir uns wieder im Plenum sehen, und danke allen, die die Sitzung vorbereitet haben, sie mit uns durchgeführt haben und jetzt mit der Nachbereitung beschäftigt sind. – Vielen Dank. (Beifall AfD sowie vereinzelt SPD) Ende der Sitzung: 19.51 Uhr 2026 115 116 Landtag Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse Öffentliche Sicherheit stärken, kommunale Ordnungsbehörden modern aufstellen und das Brandenburgische Ordnungsbehördengesetz novellieren 2026 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung ist eine Kernaufgabe des Staates, zu der neben der Polizei auch die kommunalen Ordnungsbehörden wesentlich beitragen. Jedoch haben sich die Anforderungen an die Gefahrenabwehr verändert: Neue technische Möglichkeiten, höhere Anforderungen an die Eigensicherung, mehr Koordinierungsbedarf bei Veranstaltungen, neue Herausforderungen für die Verkehrssicherheit und besondere Herausforderungen etwa bei der Kampfmittelbeseitigung erfordern eine Anpassung des rechtlichen Rahmens. Die Novellierung des Brandenburgischen Ordnungsbehördengesetzes ist daher notwendig, um kommunale Handlungsmöglichkeiten zu stärken, die Sicherheit der Beschäftigten zu verbessern, innovative Technik rechtssicher nutzbar zu machen, Verfahren zu vereinheitlichen und Sonderzuständigkeiten sachgerecht weiterzuentwickeln. Der Landtag beschließt: Die Landesregierung wird aufgefordert, unter Berücksichtigung der derzeitigen haushalterischen Rahmenbedingungen der Kommunen und des Landes, dem Landtag eine Novelle des Brandenburgischen Ordnungsbehördengesetzes (OBG) vorzulegen, welche die Befugnisse der Ordnungsbehörden vor Ort stärkt und so dazu beiträgt, die öffentliche Sicherheit im Land Brandenburg zu erhöhen. Dabei soll insbesondere vorgesehen werden: 1. die rechtssichere Ermöglichung kommunaler Videoüberwachungssysteme im öffentlichen Raum, soweit dies an besonders gefährdeten oder kriminalitätsbelasteten Orten zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Dabei sind datenschutzrechtliche Standards, Transparenz und eine klare Zweckbindung sicherzustellen. Zudem soll die rechtliche Absicherung von Modellvorhaben zum Einsatz von KI-unterstützter oder algorithmusbasierter Sicherheitstechnik geschaffen werden; 2. die Verbesserung und Ergänzung der Ausstattung von Beschäftigten der Ordnungsbehörden zur Eigensicherung; 3. die landesweite Vereinheitlichung von Veranstaltungserlaubnis- und Veranstaltungsanzeigeverfahren, um Verfahren transparenter und rechtssicher zu gestalten sowie Kommunen zu entlasten. Dabei sind einheitliche Mindeststandards zu gewährleisten und zugleich ausreichende Spielräume für kommunale Besonderheiten zu erhalten; 4. die Überführung der Modellregion Oranienburg in eine Kompetenzregion Oranienburg bei der Kampfmittelbeseitigung. Zugleich ist zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Tätigwerden des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KMBD) als Sonderordnungsbehörde im Landkreis Oberhavel, als zeitlich befristetes Pilotprojekt außerhalb der Kompetenzregion Oranienburg, ermöglicht werden kann. 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 5. Zudem ist zu prüfen, inwieweit eine Unterstützung bei kostenintensiven Maßnahmen wie der Grundwasserhaltung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sowie unter Nutzung bestehender Förder- und Finanzierungsinstrumente wieder aufgenommen werden kann.“ Ehrenamt im Land Brandenburg 2026 zum TOP 5 folgenden Beschluss gefasst: „Verantwortung übernehmen – Ehrenamt in Brandenburg stärken, verlässliche Rahmenbedingungen sichern, Nachwuchs gewinnen und Engagement zukunftsfest machen Der Landtag stellt fest: Das Ehrenamt ist eine tragende Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Brandenburg. Rund 785 000 Menschen – 34,9 % der Bevölkerung ab 14 Jahren – engagieren sich freiwillig. Brandenburg verfügt über eine vielfältige Landschaft ehrenamtlichen Engagements in den Bereichen Sport, Soziales und Kultur, über Feuerwehr und Katastrophenschutz bis hin zu Bildungs-, Integrations- und Umweltprojekten. Im Brand-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz übernehmen Ehrenamtliche eine besondere Verantwortung. Allein im Katastrophenschutz sind mehrere tausend Helferinnen und Helfer gemeinsam aktiv. Die Erfahrungen der letzten Jahre wie Pandemie, Extremwetterlagen und Waldbrände unterstreichen die systemische Bedeutung dieser Strukturen. Auch wenn bereits viel für das Ehrenamt getan wird, bestehen doch gleichzeitig Herausforderungen wie Probleme bei der Nachwuchsgewinnung, bürokratische Hürden und zunehmende Belastungen und Sicherheitsrisiken. Eine zukunftsfeste Ehrenamtspolitik muss gesellschaftliche Entwicklungen, Digitalisierung, den demografischen Wandel sowie veränderte Formen des Engagements aktiv aufgreifen. Ehrenamt benötigt: Verlässlichkeit, Entlastung, Anerkennung und moderne Rahmenbedingungen. Der Landtag beschließt: Der Landtag begrüßt die ressortübergreifende Ehrenamtspolitik der Landesregierung und die Arbeit der Koordinierungsstelle Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement. Die Landeszuschüsse für Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz und die Weiterentwicklung der Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg sowie die Einführung der Ehrenamts-App sind wichtige Maßnahmen, die zu besseren Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche führen. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, − die im ‚Bericht der Landesregierung zur Förderung des Ehrenamtes und des Bürgerschaftlichen Engagements im Land Brandenburg‘ (März 2024) dargestellten umfassenden Aktivitäten weiterzuführen; − in der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung ehrenamtliches Engagement sichtbar zu machen und Menschen für das Ehrenamt zu motivieren; − Schwerpunkte bei Nachwuchsgewinnung, Digitalisierung, Entbürokratisierung und Resilienz zu setzen; − Vereinfachungen im Zuwendungsrecht und bei Nachweis- und Vergabepflichten umzusetzen und digitale Verfahren landesweit auszubauen; − Qualifizierungsangebote, insbesondere zu Datenschutz und Vereinsrecht, anzubieten oder zu vermitteln; − Engagement stärker in Schule, Ausbildung und Studium zu verankern; − Jugendleiter-Qualifizierung und Freiwilligendienste weiter zu stärken; − projektbezogene, flexible Formate des Ehrenamts - insbesondere für junge Menschen - zu unterstützen; − im Kontext der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts Maßnahmen und Programme im Sozial- und Integrationsbereich im Ehrenamt fortzuführen; − die Rolle der anerkannten Hilfsorganisationen im Brand- und Katastrophenschutz strategisch weiterzuentwickeln; − im Rahmen der Novellierung des BbgBKG die Stellung und Einbindung der Hilfsorganisationen klarzustellen; − bei der Erarbeitung einer Bevölkerungsschutzstrategie Brandenburg die Rolle der Ehrenamtlichen angemessen zu berücksichtigen; − hauptamtliche Koordinierungsstrukturen zur Unterstützung des Ehrenamts im Katastrophenschutz zu prüfen; − für kommunale Ehrenamtsförderung zu werben und deren Ausbau zu begleiten; − die Ehrenamtskarte und landesweite Anerkennungsformate strategisch weiterzuentwickeln; − bessere Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt zu fördern und für die Anwendung bestehender Freistellungsregelungen zu werben; − Lottomittel-Förderung stärker auf das Ehrenamt auszurichten; − Vorsorge- und Nachsorgestrukturen im Katastrophenfall zu stärken und psychosoziale Unterstützungsangebote auszubauen. Die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalstellen und Haushaltsmittel.“ 2026 117 Ein Eckpfeiler unseres Rechtsstaats: Für einen starken Justizvollzug in Brandenburg 2026 zum TOP 11 folgenden Beschluss gefasst: „Der Justizvollzug bildet einen tragenden Pfeiler unseres Rechtsstaats, indem er mit der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen und der Resozialisierung von Straftäterinnen und Straftätern einen wesentlichen Beitrag zu Stabilität und innerer Sicherheit leistet. Die Anforderungen im Brandenburger Justizvollzug sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Beschäftigten stehen zunehmend unter Druck. Eine heterogene Gefangenenstruktur, psychische Erkrankungen, Traumatisierungen, Suchtproblemen sowie Gewalt- und Radikalisierungstendenzen stellen die Justizvollzugsmitarbeitenden vor immer größere Herausforderungen. Der Umgang mit besonders betreuungsintensiven Gefangenen erfordert zudem eine ausgeprägte fachliche Kompetenz. Fachkräftemangel, unbesetzte Planstellen und demografische Entwicklungen führen schnell zu einer wachsenden Arbeitsverdichtung bei den Justizvollzugsmitarbeitenden. Daraus ergibt sich die Gefahr von Überlastungen einzelner Beschäftigter, die mit erhöhtem Sicherheitsrisiko in den Justizvollzugsanstalten verbunden ist. In den Justizvollzugsanstalten müssen die vorhandenen baulichen Gegebenheiten und Sicherheitsstrukturen immer wieder an neue Bedrohungslagen – etwa durch Drohnen – an-gepasst werden. Eine entsprechende Modernisierung der technischen Ausstattung sowie eine bedarfsgerechte und professionelle Ausrüstung des Personals sind erforderlich, um das bestehende Sicherheitsniveau auch künftig verlässlich zu gewährleisten. Der Landtag beschließt: 1. Die Landesregierung wird aufgefordert, zu prüfen, a) wie die Sicherheit der Bediensteten durch bauliche und weitere Maßnahmen erhöht werden kann, b) wie die Attraktivität der Arbeit im Justizvollzug gesteigert und mehr Personal gewonnen werden kann, c) wie der Bürokratieabbau in den Justizvollzugsanstalten gezielt vorangetrieben werden kann, d) wie durch den Einsatz von Social Media die Berufe im Justizvollzug bekannter gemacht und die Justiz als attraktiver Arbeitgeber positioniert werden kann. 2. Die Ergebnisse der Prüfungen sind dem Landtag bis spätestens zum 31. Oktober 2026 vorzulegen.“ 118 Landtag Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (fraktionslos) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (fraktionslos) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 23.04.2026 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 437 des Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) Kosten der Sanierung der Horstwegbrücke Nach der Antwort der Landesregierung ist es die Nuthestraße in Potsdam den Verkehrsteilnehmern gung steht. Bei der Baumaßnahme an der Brücke zögerungen gekommen. Ich frage die Landesregierung: Wie haben sich Brücke über den Horstweg durch die Verzögerung Namens der Landesregierung beantwortet Minister Mündliche Anfrage wie folgt: Die Nuthestraße ist stark frequentiert und für habe ich ein besonderes Augenmerk darauf, funktioniert. Dass es dennoch zu Verzögerungen im Rahmen der letzten Plenumssitzung bereits nannt. Zu ihrer erneuten Nachfrage kann ich Ihnen Verzögerungen zu keinen Mehrkosten gekommen Eingegangen: 23.04.2026 / Ausgegeben: 23.04.2026 für das MIL von besonderer Bedeutung, dass in einem guten Zustand zur Verfüam Horstweg ist es zu erheblichen Verdie Kosten für die Baumaßnahme für die entwickelt? für Infrastruktur und Landesplanung die Potsdam eine zentrale Lebensader. Daher dass die Befahrbarkeit möglichst reibungslos gekommen ist, hat mein Amtsvorgänger erläutert und auch die Gründe hierfür bemitteilen, dass es aufgrund der baulichen ist. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 436 des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow Angebliche Information der Fraktionen im Quadriga“ Innerhalb der Debatte der 30. Plenarsitzung punkt 5 „Militarisierung des Gesundheitswesens NATO-Übung ‚Medic Quadriga 2026‘ sowie des gesetzes‘ schaffen“ (Drucksache 8/2524) wurde (SPD) die Behauptung aufgestellt, dass alle im mit dem Betreff „Medic Quadriga 2026“ am 21. tion hat keine solche E-Mail erhalten. Ich frage die Landesregierung: An welche konkreten 21. Januar 2026 mit dem Betreff „Medic Quadriga Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche In der Annahme eines bewährten Vorgehens dass die parlamentarischen Fraktionen, Ausschüsse burg eine Einladung zur „Medic Quadriga 2026“ und Details zu dem Einladungsmanagement jedoch nicht vor und sind überdies Angelegenheit Eingegangen: 23.04.2026 / Ausgegeben: 23.04.2026 (AfD-Fraktion) Landtag über die NATO-Übung „Medic am 18. März 2026 zu dem Tagesordnungsverhindern – Transparenz hinsichtlich der kommenden ‚Gesundheitssicherstellungsdurch den Gesundheitsminister René Wilke Landtag vertretenen Fraktionen eine E-Mail Januar 2026 erhalten hätten. Die AfD-FrakE-Mail-Adressen wurde die E-Mail vom 2026“ gesendet? Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: ist die Landesregierung davon ausgegangen, und Gremien des Landtages Brandenerhalten haben. Konkrete Informationen der Bundeswehr liegen der Landesregierung der Bundeswehr. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 439 des Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) Besuch des Ministerpräsidenten Am 14. April 2026 besuchte Ministerpräsident berger Druckmaschinen AG in Brandenburg Presseberichten über das Vorhaben des Unternehmens, schen Konzern ONDAS ein europaweit führendes Drohnenabfangsysteme aufzubauen. Hierbei „Hier wird heute ein Stück Geschichte geschrieben“. der neuen Landesregierung aus SPD und CDU, den (vgl. Rüstung: Drohnen-Abfangsysteme made elische Botschafter Ron Prosor, dessen Land fen konfrontiert war und aktuell einen völkerrechtswidrigen den Libanon führt, war laut Medienberichten bei elisch-US-amerikanisch-deutsche Kooperationsprojekt sche Industrietradition und israelische Erfahrung 81 Jahre nach dem Ende des Holocaust, eine gen beizubringen, ihr uns das Landen", so Prosor gestellers war dieser Termin im Vorfeld weder in der Terminübersicht der Heidelberger Druckmaschinen geordnete sowie Stadtverordnete in Brandenburg informiert bzw. nicht eingeladen. Zudem ist unklar, wurden bzw. sich akkreditieren konnten. Deshalb frage ich die Landesregierung: An wen formation sowie -Einladung zu dem besagten AG mit Ministerpräsident Dietmar Woidke und Brandenburg an der Havel? Namens der Landesregierung beantwortet die schutz und Europa die Mündliche Anfrage wie Am 14.04.2026 fand in Brandenburg an der Havel ONBERG Autonomous Systems der Heidelberger schen Ondas Autonomous Systems statt. Das und Produktion von Drohnenabwehrsystemen. ses Unternehmens begleitet. Eingegangen: 23.04.2026 / Ausgegeben: 23.04.2026 Dietmar Woidke einen Standort der Heidelan der Havel. Hierbei informierte er sich laut gemeinsam mit einem US-israeli-Kompetenzzentrum für KI-gestützte wird Woidke unter anderem wie folgt zitiert: Er bekräftigte zudem das erklärte Ziel Brandenburg solle Rüstungsstandort werin Brandenburg (Havel)). Auch der israzuletzt mit Genozid-Vorwürfen im Gaza-Strei-Angriffskrieg gegen den Iran und dem Termin anwesend und lobte das israin Brandenburg an der Havel: Deutseien da, auch als politisches Zeichen große Stärke: „Wir versuchen euch das Flie-(vgl. ebenda). Nach Information des Frain der Terminübersicht der Staatskanzlei noch AG aufgeführt. Auch Landtagsaban der Havel waren über das Event nicht inwieweit alle Medienvertreter eingeladen und auf welchem Wege ging die Terminin-Termin bei der Heidelberger Druckmaschinen dem israelischen Botschafter Ron Prosor in Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimafolgt: die Startveranstaltung des Joint-Ventures Druckmaschinen AG und der US-israeliunternehmerische Ziel ist die Vermarktung Die WFBB hat den Ansiedlungsprozess die-In Ihrer mündlichen Anfrage stellen Sie folgende ging die Termininformation sowie -Einladung zu Druckmaschinen AG mit Ministerpräsident Dietmar ter Ron Prosor in Brandenburg an der Havel?“ Nach Kenntnis des MWEKE hat die Heidelberger nagement (Termininformation, Auswahl der Teilnehmer) ständig durchgeführt. Mein Haus war nicht am - 2 Frage: „An wen und auf welchem Wege dem besagten Termin bei der Heidelberger Woidke und dem israelischen Botschaf-Druckmaschinen AG das Einladungsmazur besagten Veranstaltung eigen-Einladungsmanagement beteiligt. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 438 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Sachstand bei der Erfassung psychisch auffälliger Die ehemalige Innenministerin Katrin Lange kündigte den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Innenausschuss an, die kommunalen Gesundheitsämter im Land fälliger Migranten zu befragen. Die Daten sollten konnte ihr Nachfolger im Amt des Innenministers, im November 2026 in seiner Antwort auf die vorlegen: Er sei im Austausch mit den Landkreisen Datenerfassung möglich zu machen. Es stellt einer geplanten Novellierung des Brandenburgischen (BbgPsychKG). Ich frage daher die Landesregierung: Wie lauten der Vorbemerkung bei welchen untersuchten der Landesregierung für eine wann geplante Novellierung Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Im Zuge der weiteren Befassung mit der Thematik desweit belastbare und vergleichbare Datenerfassung frage erfolgte nicht bei den kommunalen Gesundheitsämtern, der Landkreise und kreisfreien Städte und bezog vorläufigen Unterbringung nach dem Landesaufnahmegesetz. rem Fallzahlen, diagnostizierte psychische Erkrankungen erkennbare Anzeichen ohne ärztliche Diagnose, wie Fälle, in denen eine spezialisierte Unterbringung angesehen wurde. Im Ergebnis zeigte sich jedoch, auf situativen Einschätzungen der jeweils antwortenden fachlich belastbare Maßstäbe lagen insoweit weder valide noch untereinander vergleichbar. Meldekriterien entwickeln und hierauf eine verlässliche nen, hat sich im Ergebnis als nicht tragbar erwiesen. Eingegangen: 23.04.2026 / Ausgegeben: 23.04.2026 Migranten im Land Brandenburg unter dem Eindruck des Attentats auf des Landtages im Februar 2025 Brandenburg über die Zahl psychisch aufbis Ende März 2025 vorliegen. Trotzdem der heutige Gesundheitsminister Wilke, mündliche Anfrage 288 keine validen Daten und kreisfreien Städten, um eine solche sich die Frage nach dem aktuellen Stand und Psychisch-Kranken-Gesetzes die Ergebnisse dieser Abfrage im Sinne Parametern mit welchen Schlussfolgerungen des BbgPsychKG? Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: hat sich gezeigt, dass eine valide, lannicht möglich war. Die damalige Ab- sondern bei den Sozialämtern sich auf Personen in Einrichtungen der Erfragt wurden unter ande- oder seelische Behinderungen, vorhandene Unterstützungsstrukturen so- als notwendig, aber nicht umsetzbar dass die Rückmeldungen überwiegend Stellen beruhten. Einheitliche und nicht zugrunde. Die Angaben waren deshalb Die zunächst verfolgte Annahme, objektive Datengrundlage aufbauen zu kön-Es erscheint daher wenig zielführend, mit „psychischer tenkategorie zu bilden, da der Begriff für Zwecke reichend objektivierbar ist. Aus demselben Grund oder Novellierung des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes Recht enthält bereits Regelungen zur Datenübermittlung Gefahrenabwehr. Weitergehende gesetzliche patientenbezogener Gesundheitsdaten sowie derliche Vertrauensverhältnis berühren. Ein künftiger mit jedoch nicht ausgeschlossen. Stattdessen befasst sich das Ministerium für Arbeit, lichen Zusammenhalt – davor das Ministerium men der Arbeitsgruppe „Umgang mit verhaltensauffälligen mit der Entwicklung sachgerechter und praxistauglicher Einzelfälle an der Schnittstelle von Unterbringung, renabwehr. Ziel ist es, Zuständigkeiten, Schnittstellen, Handlungsbedarfe zwischen den beteiligten Akteuren den insbesondere tragfähige Krisenstrukturen, nete stabilisierende Unterbringungsformen sowie stehender Unterstützungsangebote in den Blick möglichst einheitliche Abläufe entwickelt werden, stimmten Handlungsrahmen für vergleichbare - 2 Auffälligkeit“ eine eigenständige Daeiner standardisierten Erfassung nicht hinbietet sich derzeit auch keine Ergänzung an. Das geltende in eng begrenzten Einzelfällen der Regelungen würden den sensiblen Bereich das für die therapeutische Behandlung erforgesetzlicher Anpassungsbedarf ist da-Soziales, Gesundheit und gesellschaftdes Innern und für Kommunales – im Rah-Geflüchteten“ fachübergreifend Verfahren für besonders komplexe Versorgung, Aufenthaltsrecht und Gefah-Informationswege und konkrete klarer herauszuarbeiten. Dabei werklare Melde- und Informationswege, geeigdas abgestimmte Zusammenwirken begenommen. Zugleich sollen für Krisenlagen um den zuständigen Stellen einen abge-Fallkonstellationen zur Verfügung zu stellen. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 443 des Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) Im Osten nichts Neues. Die häusärztliche Versorgung Kollaps. In Brandenburg sind viele Arztstellen unterbesetzt. Städten oder Gemeinden der Mark zeichnet sich ärztinnen und Hausärzten ab. Laut Kassenärztlicher es momentan 320 offene Hausarztsitze. Zudem ungleich verteilt. Unter den ostdeutschen Bundesländern troffen und hat die niedrigste Arztdichte in Deutschland. 100 000 Einwohner. Am Beispiel Eisenhüttenstadt wird diese Versorgungslücke Bürgerinnen und Bürger dieser Region. Nach der Patienten ohne Hausarzt. Nachfolgelösungen vergeblich einen neuen Hausarzt zu finden. Als noch der ärztliche Bereitschaftsdienst oder dienst. Die bisherigen Ansätze zur Bekämpfung elle Anreize für eine Niederlassung, flexiblere oder Instrumente wie die sogenannte Landarztquote zukunftsträchtig. Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten hende Unterversorgung in ländlichen Regionen Eisenhüttenstadt nach Schließung mehrerer Praxen ten vollständig ohne hausärztliche Betreuung Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Der Sicherstellungsauftrag für eine flächendeckende, ambulante medizinische Versorgung der gesetzlich den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Die (KVBB) hat vor der geplanten Praxisschließung und bereits Ende 2025 alle umliegenden Hausarztpraxen Mehrere Praxen haben daraufhin Patientinnen der Kinder und Jugendlichen erfolgt über eine Trotz unterdurchschnittlicher Fallzahlen der betroffenen nicht alle Patientinnen und Patienten unmittelbar gende Praxen bereits zuvor zusätzliche Fälle Eingegangen: 23.04.2026 / Ausgegeben: 23.04.2026 in Brandenburg steht vor dem Insbesondere in Dörfern und kleinen bereits jetzt ein akuter Mangel an Haus-Vereinigung Brandenburg (KVBB) gibt ist die ärztliche Versorgung vollkommen ist Brandenburg am stärksten be-Hier gibt es rund 200 Ärzte auf nunmehr zum Problem für viele Schließung mehrerer Praxen bleiben viele sind nicht in Sicht. Viele Patienten versuchen kurzfristiger Ausweg bleiben im Ernstfall nur der Notarzt beziehungsweise der Rettungsvon Versorgungsengpässen – wie finanzi-Beschäftigungsoptionen für Vertragsärzte - sind im Einzelfall sinnvoll, aber wenig Maßnahmen plant sie, um die akut dro- und Kleinstädten – exemplarisch sichtbar in – kurzfristig abzufedern, bevor Patiendastehen? Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: bedarfsgerechte und kontinuierliche Versicherten nach § 75 SGB V liegt bei Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg frühzeitig mit dem Regionalbeirat beraten zu freien Kapazitäten abgefragt. und Patienten übernommen; die Versorgung regionale kinder- und jugendärztliche Praxis. Praxis ist davon auszugehen, dass aufgenommen werden können, da umlieinfolge weiterer Schließungen übernommen hatten. Der Praxisinhaber steht in engem Austausch KVBB, Gespräche mit Interessierten laufen. Die KVBB stimmt sich zudem kontinuierlich mit regionalen Arbeitsgruppen teil. Der Mittelbereich gewiesen, sodass bis zu 55 000 Euro für Praxisübernahmen Stand der KVBB wird keine weitere Hausarztpraxis Der Versorgungsgrad liegt Stand 31. Dezember terversorgt. Zum 1. Januar 2027 nimmt eine neue stadt auf. Zur kurzfristigen Stabilisierung der Versorgung Förderinstrumente in Regionen mit Versorgungsengpässen, zung für Praxisübernahmen und Neugründungen, sowie der Ausbau von Zweigpraxen und mobilen Stipendien- und Förderprogramme für angehende Maßnahmen zur Praxisnachfolge. Das Land unterstützt und kommunale Initiativen, die Landärztequote wuchsgewinnung. Die häufig zitierte unterdurchschnittliche Ärztedichte gekräftig, da sie die besondere Flächenstruktur, nale Versorgungsmodelle nicht korrekt abbildet. 31. Dezember 2025 lediglich 0,15 % unter dem daher die tatsächliche Erreichbarkeit und Stabilität setzen die kurzfristigen Maßnahmen an, um Versorgungslücken - 2 mit der Niederlassungsberatung der der Stadt Eisenhüttenstadt ab und nimmt an Eisenhüttenstadt ist als Förderregion ausbereitstehen. Nach aktuellem im Jahr 2026 ohne Nachfolge schließen. 2025 bei 85 % und gilt damit nicht als un-Hausärztin ihre Tätigkeit in Eisenhüttensetzt die Landesregierung auf aktivierbare darunter finanzielle Unterstütdie Förderung von Weiterbildungsstellen Angeboten. Ergänzend nutzt die KVBB Hausärztinnen und Hausärzte sowie zudem flexible Versorgungsmodelle stärkt und somit langfristig auch die Nach-Brandenburgs ist nur begrenzt aussadie geringe Bevölkerungsdichte und regio-Laut KVBB lag die Hausarztdichte zum Bundesdurchschnitt. Entscheidend bleiben der Angebote vor Ort – und genau hier zu vermeiden. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 440 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Kompetenzverteilung und -probleme zwischen Migration und Integration Durch die Schaffung des neuen, großen Ministeriums gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) und und Integration in dieses Haus gibt es offene nisterium für Inneres und Kommunales (MIK). Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit (AASGZ) vom 25. März 2026, dass die Referate ferat) sowie die Bereiche Asylbewerberleistungsgesetz Zentrale Ausländerbehörde (ZABH), Erstaufnahmeschiebehaft hinzukommen. Verhandlungen und Ich frage daher die Landesregierung: Welche ständigkeit des neuen MASGZ mit welchen dungen mit dem Innenministerium, insbesondere Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Die Landesregierung hat entschieden, dass der Ministerium des Innern und für Kommunales [MIK]) Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit (MASGZ) zugeordnet sein wird. Ein Entwurf schäftsbereiche der obersten Landesbehörden mung. Von dieser Umressortierung sind auch fasst. Die Zuständigkeiten der Fachreferate, die aus treffen vor allem die Kernthemen Migration, Integration che wie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (LAufnG), Rückführungen, die Fachaufsicht und Erstaufnahme- und andere Landeseinrichtungen. über die ZABH gehen mit der Umressortierung Die Feinabstimmungen bezüglich einzelner Aufgabenbereiche abgebendem und dem aufnehmenden Ressort geschlossen, sodass die Frage noch nicht abschließend Eingegangen: 23.04.2026 / Ausgegeben: 23.04.2026 MIK und neuem MASGZ im Bereich für Arbeit, Soziales, Gesundheit und der Verschiebung des Themas Migration Fragen zur Kompetenzverteilung mit dem Mi-Minister Wilke erklärte in der Sitzung des und gesellschaftlichen Zusammenhalt 21 und 25 (Migrations- und Integrationsre-(AsylLG), Rückführungen, die und Übergangseinrichtungen sowie Ab-Feinabstimmungen würden noch laufen. konkreten Aufgaben/Bereiche fallen in die Zu-Feinabstimmungen bei welchen Überschneiim Bereich Migration und Integration? Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: Bereich Migration und Integration (ehemals rückwirkend ab dem 18. März 2026 dem und gesellschaftlichen Zusammenhalt der Staatskanzlei zur Festlegung der Gebefindet sich derzeit noch in der Abstimdie Referate 21 und 25 (ehemals MIK) umdem MIK ins MASGZ überführt wurden, be- sowie die damit verbundenen Berei- und das Landesaufnahmegesetz über die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) Auch Aufgaben der Dienstaufsicht auf das MASGZ über. der Referate zwischen dem sowie der Staatskanzlei sind noch nicht abbeantwortet werden kann. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 442 des Abgeordneten Benjamin Filter (AfD-Fraktion) Polizeieinsatz am 16. April 2026 in der Teupitzer Dahme-Spreewald Augenzeugen zufolge kam es am 16. April 2026 Teupitzer Straße in Schwerin. Ich frage die Landesregierung: Welcher 16. April 2026 ab ca. 6 Uhr in der Teupitzer Straße Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Im Zusammenhang mit der Mündlichen Anfrage Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt 16. April 2026 verwiesen. Es erfolgten Maßnahmen Geldwäsche unter der Sachleitungsbefugnis der wurden an über 20 Orten in Brandenburg, Berlin richteten sich insgesamt gegen sechs Beschuldigte, Hauptbeschuldigte wurde im Rahmen der Exekutivmaßnahmen AG Frankfurt (Oder) vorgeführt. Der Haftbefehl lungen in der Sache dauern an. Da es sich um muss eine weitergehende Beantwortung der Fragestellung satzorten, Beteiligten oder Betroffenen unterbleiben. Eingegangen: 23.04.2026 / Ausgegeben: 23.04.2026 Straße in Schwerin im Landkreis um ca. 6 Uhr zu einem Polizeieinsatz in der Sachverhalt liegt dem Polizeieinsatz am in Schwerin zugrunde? Minister des Innern und für Kommunales die wird auf die Darstellung der gemeinsamen (Oder) und dem Polizeipräsidium vom zur Bekämpfung der internationalen Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Diese und Sachsen realisiert. Die Maßnahmen deutscher Staatsangehörigkeit. Der festgenommen und dem wurde erlassen und verkündet. Die Ermittein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, insbesondere zu Daten von Ein-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 444 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Reform des kommunalen Finanzausgleichs Wie das Ministerium der Finanzen und für Europa frage 246 mitteilte, ist nach Auswertung des Endberichts prüfung des kommunalen Finanzausgleichs (vom ner Gesetzesanpassung zu prüfen und gegebenenfalls gen. Die Spitzenverbände wie der Städte- und hin über erhebliche finanziellen Schieflagen und Kommunen (siehe Pressemitteilung vom 16.02.2026). Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Novellierung des Finanzausgleichs auf Basis Pflicht zur Konnexität einzuhalten als auch die beheben? Namens der Landesregierung beantwortet der wie folgt: Mit der Fragestellung werden zwei Aspekte aufgegriffen. len Finanzausgleichs und damit des BbgFAG schritte zum kommunalen Finanzausgleich bezeichnet Überprüfung zum einen und den Aspekt der Konnexität Bei der strikten Konnexität und bei dem kommunalen zwei unterschiedliche Regelungsbereiche: - Mit einem Mehrbelastungsausgleich nach sprechend Artikel 97 Absatz 3 der Landesverfassung gabenübertragungen, die das Land den chend finanziert und damit ausgeglichen Grundsätze der strikten Konnexität und ausgleiche konsequent eingehalten. - Der kommunale Finanzausgleich dient tierten kommunalen Selbstverwaltungsrechts ziellen Mindestausstattung einer jeden vertikalen Finanzausgleich werden die Verbundquote an den Einnahmen des finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes Eingegangen: 23.04.2026 / Ausgegeben: 23.04.2026 in seiner Antwort auf die Kleine Anzur finanzwissenschaftlichen Über-16.12.2025) geplant, das Erfordernis eieinen Änderungsvorschlag vorzule-Gemeindebund Brandenburg klagen weiterwarnen vor weiteren Belastungen für die Reformschritte plant sie im Zuge einer des neuen FAG-Gutachtens, um sowohl die Finanznot der Städte und Gemeinden zu Minister der Finanzen die Mündliche Anfrage Die Fortschreibung des kommuna-– in der Anfrage als Reform und Reform-– im Rahmen seiner turnusmäßigen zum anderen. Finanzausgleich handelt es sich um den Bestimmungen zur Konnexität entwird sichergestellt, dass Auf-Kommunen neu überträgt, auch ausreiwerden. In Brandenburg werden die die daraus resultierenden Mehrbelastungsder Absicherung des grundgesetzlich garan- und damit der Sicherstellung der finan-Gemeinde und Gemeindeverbandes. Mit dem Gemeinden und Gemeindeverbände über die Landes beteiligt und dies in Abhängigkeit zur und unter dem Grundsatz einer symmetrischen Verteilung der Finanzausstattung nen. Der horizontale Finanzausgleich regelt Gemeinden und Gemeindeverbänden. Mit dem aktuellen Gutachten wird untersucht, prüfenden Grundparameter des kommunalen passungsbedarf besteht. Der kommunale Finanzausgleich ist in Abhängigkeit Landes zu bewerten. Denn nicht allein die Kommunen rungen, sondern auch das Land Brandenburg. Kommunalen Spitzenverbänden über die künftige setzes vorgesehen. Die Landesregierung plant – auch auf Grundlage nanzausgleich zum Ausgleichsjahr 2027 in Form fortzuschreiben. Das Kabinett wird – nach Abschluss nen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen parlamentarischen Beratung vorlegen. Im Übrigen Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion), Oeynhausen (AfD-Fraktion) zur Bewertung des Finanzausgleich und seiner Empfehlungen (Drucksache - 2 zwischen dem Land und seinen Kommudie Verteilung dieser Mittel zwischen den ob die wesentlichen und gesetzlich zu über-Finanzausgleichs stimmig sind, oder ob Anzur finanziellen Leistungsfähigkeit des stehen vor finanziellen Herausforde-Deshalb sind weitere Gespräche mit den Ausgestaltung des Finanzausgleichsgedes Gutachtens – den kommunalen Fieines entsprechenden Gesetzentwurfs des Meinungsbildungsprozesses – ei- und den Gesetzentwurf dem Landtag zur wird auf die Kleine Anfrage Nr. 946 der Falk Janke (AfD-Fraktion) und Dr. Daniela finanzwissenschaftlichen Gutachtens zum 8/2662) verwiesen. -
