Daniel Keller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete Oeynhausen, der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Anpassung der Beamtenbesoldung betrifft ausschließlich die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes. Sie fragen, welche Auswirkungen dieser Gesetzentwurf auf den Landeshaushalt hat. Darauf muss ich antworten: Keine. Frau Dr. Oeynhausen, Sie brauchen nicht gleich die Wortmeldetaste zu drücken; ich werde weiter ausführen. Aber die Frage, die Sie gestellt haben, wäre damit eigentlich beantwortet. Ich will nicht wie Minister Wilke um Entschuldigung bitten, aber zumindest sagen, dass die Frage die falsche war. Am Ende geht es darum – dazu will ich antworten, bevor Sie vielleicht nachfragen –, wie wir mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Berlin umgehen, das nicht nur für den Bund oder das Land Berlin, sondern für die Besoldung aller Beamtinnen und Beamten aller 16 Bundesländer und auch der Bundesverwaltung von Bedeutung ist. Jetzt ist klar, dass wir schauen müssen, wie wir dem Gerichtsurteil mit einer Verfassungsreform „Besoldung“ gerecht werden. Lassen Sie mich vorweg zwei Dinge sagen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt ein Ergebnis der Tarifgemeinschaft vor, und wir haben im November mit dem Beamtenbund und auch mit den Gewerkschaften vereinbart, dass wir dieses Tarifergebnis – 5,8 % in drei Jahren, in drei Schritten; 2,8 % zum April dieses Jahres, weitere 2 % zum März nächsten Jahres und 1 % zum Januar 2028 – systemgerecht übernehmen. Das werden wir tun. Das heißt, in der Vorlage eines Besoldungsgesetzes wird die systemgerechte Übernahme dieses Tarifergebnisses enthalten sein. Darüber hinaus müssen wir aber schauen, wie wir die Ergebnisse aus diesem Verfassungsgerichtsurteil berücksichtigen. Ja, es ist so, dass wir heute schon wissen, dass es, wenn wir dieses Verfassungsgerichtsurteil umsetzen – das müssen wir –, in den einzelnen Besoldungstabellen der Beamtinnen und Beamten über dieses Tarifergebnis hinaus zu Steigerungen kommen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch nicht sagen, zu welchen Abständen und Veränderungen es hierbei kommt. Das Bundesverfassungsgericht hat aber erstmalig fünf Kriterien genannt. Diese will ich kurz erläutern. Erstens geht es um die Orientierung am Nominallohnindex, das zweite Kriterium bezieht sich auf die Abstände zu den Tariflöhnen, drittens gibt es ein Abstandsgebot zwischen den einzelnen Entgeltgruppen, viertens geht es darum, wie wir vor allem im Bereich der Alimentierung bei der unteren Besoldung sicherstellen, dass eine ausreichende Bezahlung möglich wird. Diesbezüglich hat man die Systematik verändert. Jetzt will man mit 80 % vom Nettolohnäquivalenzeinkommen, also vom Median des Nettolohnäquivalenzeinkommens, einen Maßstab setzen. Auch das ist ein neuer Richtwert. Als fünfter Faktor ist der Verbraucherpreisindex zu berücksichtigen. Diese strikte Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zeigt uns Korridore auf. Das ist schon eine Veränderung. War es in der Vergangenheit so, dass vor allem die TV-L-Beschäftigten Abschlüsse verhandelten und wir diese Ergebnisse systemgerecht übernommen haben, bringt dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit seinen Parametern der Anpassung an den Nominallohnindex, der in der Regel weiter wächst, oder auch der Abstände zu den Tariflöhnen in den kommenden Jahren fast schon einen Automatismus der Besoldung der Beamten mit sich, wobei dann sicherlich auch die Tarifbeschäftigten nachziehen. Auch darüber diskutieren wir. Insgesamt diskutieren 16 Bundesländer diese Auswirkungen. Klar ist – ich will es in drei Punkten darstellen –: Zum einen hat es im Ergebnis haushalterische Konsequenzen, wenn wir das im Besoldungsgesetz umsetzen. Das können zwischen 300 und 600 Millionen Euro Mehrbelastung für den Haushalt sein. Zweitens sagt zumindest unser oberstes Gericht, dass die Beamtinnen und Beamten in den letzten 20 Jahren nicht ausreichend besoldet worden sind. Drittens wissen wir aber, dass die notwendigen Tarifanpassungen, die sich daraus ergeben, auch Verhetzungspotenzial haben, und dass es unsere gemeinsame, also auch Ihre Aufgabe als Abgeordnete, ist, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu erklären und zu sagen, was Ihre Möglichkeit als Haushaltsgesetzgeber, als Parlamentarier, ist, dieses Gesetz ordnungsgemäß umzusetzen. Darin, sicherzustellen, dass die Beamtinnen und Beamten amtsangemessen besoldet werden, und auf der anderen Seite den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam zu erklären, dass wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen müssen, sehe ich unsere große gemeinsame Verantwortung. Das war vielleicht sehr ausführlich. Aber das sind alles Themen, die wir in den nächsten Wochen und Monaten intensiv diskutieren werden. (Vereinzelt Beifall SPD)
